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Ein Faschingsurteil

BGH, Barzahlung und GEZ

von Gastautor

06.03.2018

| Lesedauer: 8 Minuten
Das Faschingsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags.

Am Faschingsdienstag den 13. Februar hatte der Hessische Verwaltungs- gerichtshof in Kassel in zweiter Instanz über mein Begehren zu urteilen, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen. Das Gericht ließ sich offenbar von dem besonderen Datum zu argumentativen Bocksprüngen inspirieren. Im Folgenden die Highlights der nun zugestellten Urteilsbegründung. Rechtskundige sollten sich setzen und anschnallen, um nicht vom Stuhl zu fallen.

Der Hessische Rundfunk will mein Bargeld nicht annehmen, weil in seiner Satzung geschrieben steht, dass man nur mit Banken-Buchgeld seinen Rundfunkbeitrag begleichen kann. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte dem hr Recht gegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof gibt zu Anfang (aber nur zu Anfang) immerhin noch §14 Abs 1 Satz 1 Bundesbankgesetz korrekt und vollständig wieder:

„Nach Satz 2 der Vorschrift, sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ (Hervorhebungen durchgängig von mir.)

Dann geht’s schon los:

„Die letztgenannte Vorschrift dient offensichtlich der Klarstellung, dass etwa Sachwährungen (Edelsteine, Edelmetalle und dergleichen) und Wertpapiere ebenso wie auf andere Währungen als Euro lautende Banknoten (…) kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Dies gilt sowohl für Banknoten ausländischer Währungen ebenso wie auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland früher gültig gewesene historische Währungen (Reichsmarkt, Deutsche Mark, Mark der DDR etc.).“

In der Interpreationsvariante „dient auch“ könnte man dem Satz ohne weiteres zutimmen, auch mit dem „offensichtlich“ darin. Argumentiert wird hier aber, ohne es ausdrücklich zu sagen, es sei offensichtlich, dass es der Vorschrift nur um die Abgrenzung gegenüber Gold, Wertpapieren oder Schecks (die später noch genannt werden) geht, nicht aber um die Abgrenzung gegenüber Giroverbindlichkeiten von Banken (Buchgeld). Nichts daran ist mir offensichtlich. Dem Bundesgerichtshof auch nicht, wie wir noch sehen werden.

„Auch wenn dies gleichzeitig bedeuten mag, dass grundsätzlich jedermann Eurobanknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren hat, gilt dies jedenfalls nur, soweit in der jeweils zu beurteilenden Rechtsbeziehung eine Begleichung im Wege der Barzahlung vereinbart, vorgeschrieben oder nach der Verkehrssitte allgemein üblich und zu erwarten ist.“

Aha. Jeder muss grundsätzlich Bargeld akzeptieren, wenn dieses entweder vereinbart ist ( wenn §14 Abs. 1 Satz 2 also unnötig ist), wenn es anderweitig vorgeschrieben ist (§14 Abs. 1 Satz 2 also wieder unnötig ist) oder wenn es nach der Verkehrssitte allgemein üblich und zu erwarten ist (§14 Abs. 1 Satz 2 also unnötig ist). Aus §14 Abs. 1 Satz 2 folgt also, dass jedermann Bargeld annehmen muss, wenn und nur wenn er es schon aus anderen Gründen muss. Helau.

„Hieraus folgt sodann, dass sich der Gläubiger etwa nicht mit der Entgegennahme eines Schecks oder eines Wechsels begnügen muss, sondern auf Barzahlung mit Euro-Banknoten bestehen und auch Banknoten anderer Währung ablehnen kann.“

Aha. Schecks kann man ablehnen, und auf Bargeld bestehen, wenn man vertraglich oder anderswie Barzahlung vereinbart hat. Schecks sind kein Bargeld, das wussten wir.

Dann kommt der wilde und äußerst kreative Kern der Argumentation:

„So wie im Privatrechtsverkehr vertraglich eine andere Abrede getroffen werden kann (..), kann im öffentlich-rechtlichen – durch das Über-/Unterordnungsverhältnis geprägten –Bereich die Rechtsbeziehung zwischen (…) öffentlich-rechtlichen Institutionen und rechtsunterworfenen Bürgern eine Rechtsvorschrift ebenfalls anderes regeln und eine von der Barzahlung abweichende Zahlungsweise ausdrücklich vorschreiben, ohne dass hierdurch der Anwendungsbereich des §14 Abs. 1 Satz 2 BBankG tangiert wird.“

Dass Private auf freiwilliger vertraglicher Basis vereinbaren können, was sie wollen, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt oder eine Seite unfair übervorteilt wird, ist unbestritten. Dass der Staat das gleiche dann auch vorschreiben darf, wird hier noch nicht begründet, aber schon einmal einfach so behauptet. Der Anwendungsbereich der §14 Abs. 1 Satz 2 wird nur dann nicht tangiert, wenn man diesen begründungslos (durch Behauptung von Offensichtlichkeit) entsprechend eingeschränkt hat. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte diese Eineingung im Zuge der „teleologischen Reduktion“ ausdrücklich vorgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof sagt ,dieser (unzulässige) Kunstgriff der Frankfurter sei gar nicht nötig, denn er setzt die Einengung einfach als offensichtlich voraus. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof konsistent das Gegenteil sagt. Hierfür vergisst der Kasseler Senat in der unmittelbar folgenden Passage die Zusätze „unbeschränktes“, und „gesetzliches“ vor Zahlungsmittel:

„Mit dieser Auslegung wird die Regelung in §14 Abs. 1 Satz 1 BBankG auch nicht bedeutungslos, wie der Kläger (…) geltend macht, sondern behält die oben dargestellte Bedeutung der Abgrenzung zu anderen Währungen und zur Zahlung mittels Wertpapieren. Zudem bleibt die eingeführte Währung „Euro“ unangetastet, zumal auch die unbare Zahlung auf Euro lauten muss, und die Banknoten verlieren nicht ihre Eigenschaft als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Lediglich für einen Teilbereich wird die Barzahlung ausgeschlossen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität.“

Würde er diese wichtigen Zusätze nicht einfach weglassen, könnte er auch nicht so unbefangen fortfahren mit „Lediglich für einen Teilbereich wird die Barzahlung ausgeschlossen …“ An keiner Stelle in der 31-seitigen Urteilsbegründung setzt sich der Senat ausdrücklich mit der Bedeutung der Wörter „unbeschränkt“ und „gesetzlich“ in dem für das Verfahren zentralen Satz des Bundesbankgesetzes auseinander. Wäre auch gar zu unbequem in diesem Zusammenhang.

In Zusammenhang mit Artikel 128 EU-Vertrag (AEUV), der die gleiche Regelung enthält wie §14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, kommt noch eine besonders schöne Formulierung hinzu:

„Die Verwendung von Euro-Banknoten ist nur dann erforderlich, wenn in bar bezahlt wird.“

Wo sie Recht haben, haben sie Recht. Helau.

Aber der Senat versucht dann auch wieder ernsthaft zu werden, mit mäßigem Erfolg:

„Ein bundesgesetzliches Verbot (von) Regelungen zur bargeldlosen Zahlungsweise (…) ist §14 Abs. 1 Satz 2 nicht zu entnehmen. Hierfür spricht bereits der Umstand, dass die genannte Regelung im Gesetz über die Deutsche Bundesbank enthalten ist, die im Wesentlichen Rechtsform, Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten der Deutschen Bundesbank regelt. Hätte der Bundesgesetzgeber mit der Bestimmung die vom Kläger postulierte weitreichende Rechtswirkung beabsichtigt gehabt, hätte es nahegelegen, die Bestimmung nicht in das bereichsspezifische Gesetz über die Deutsche Bundesbank aufzunehmen.“

Das ist eine sehr sonderbare Argumentation. Im Bundesbankgesetz muss die Regelung stehen. Denn die Eigenschaften der Währung, für die die Bundesbank (heute die EZB) zuständig ist, müssen dort geregelt werden. Wenn aber dort steht, dass das Geld der Bundesbank (EZB) unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel ist, was in der juristschen Kommentierung bisher durchgängig so verstanden wurde, dass es bedeutet, dass man mit Bargeld grundsätzlich jede Zahlungsverpflichtung in Euro erfüllen kann, dann wirkt sich das überall aus, wo es um Zahlungsverpflichtungen geht. Gerade wenn die Vorschrift so allgemeingültig gemeint ist, wie es der Wortlaut nahelegt, und wie die juristischen Kommentare es verstehen, wäre es völlig unnötig und unüblich, sie in jedem Gesetz mit Bezug zu Geldschulden noch einmal zu widerholen.

„Der Senat versteht die Regelung in §14 Abs. 1 Satz 2 BBankG dahingehend, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Barzahlungsmittel sind, ohne eine Regelung darüber zu treffen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Barzahlung zugelassen, vorgeschrieben oder untersagt ist.“

Wo der Senat oben einfach das „gesetzlich“ und das „unbeschränkt“ weggelassen hat, neutralisiert er es hier kurzerhand durch ein „Bar“ vor „zahlungsmittel“. Bargeld ist also das einzige Barzahlungsmittel. Helau. Hier ist ganz indirekt eine Auseinandersetzung mit dem Wort unbeschränkt enthalten. Unbeschränkt sind Euro-Banknoten nur als gesetzliches Bar-Zahlungsmittel, für die Begleichung von Geldschulden, für die der Gläubiger Barzahlung zu akzeptieren wünscht oder aus anderen Gründen akzeptieren muss. In den weiteren Worten des Gerichts wird das noch einmal so ausgedrückt:

Dass bei Barzahlungen Eurobanknoten verwendet werden dürfen, und diese vom Gläubiger nicht abgelehnt werden können, mag sich durchaus u.a. aus §14 Abs 1 Satz 2 BBankG ableiten lassen. Für die hier zu entscheidende Frage, ob eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vorgeschrieben werden kann, gibt die genannte Entscheidung jedoch nichts her.“

Helau! Quizfrage: Wer kann sich eine Konstellation ausdenken, in der §14 Abs. 1 Satz 2 nötig wäre um dem Gläubiger zu erlauben, Dollarnoten, Schecks, Edelsteine oder Kartoffeln zur Bezahlung abzulehnen, wenn die Argumentation des Kasseler Senats zuträfe. Mir fällt keine ein. Ich nehme Hinweise sehr dankbar entgegen.

Dass der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Auffassung derjenigen des Bundesgerichtshof diametral widerspricht, wird an vielen Stellen deutlich, aber entweder unausgesprochen gelassen oder vernebelt. So heißt es in der Urteilsbegründung:

„Dabei liegt §9 Abs. 2. Satz 1 Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags offensichtlich eine moderne Auffassung (..) zugrunde., die in einer Geldschuld eine Wertverschaffungsschuld versteht und von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit von Bargeld und Buchgeld ausgeht, wonach auch letzteres „Geld“ im Rechtssinne darstellt. Danach auch die Verschaffung von Buchgeld durch den Geldschuldner nicht mehr nur als eine Leistung an Erfüllungs statt im Sinne von §364 BGB verstanden, sondern in einer unbaren Zahlung lediglich eine Zahlungsmodalität gesehen und nicht die Erbringung einer anderen als der geschuldeten Leistung.“

§364 BGB lautet:

„(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt.“

Zu Bargeld versus Buchgeld steht da nichts. Die nach Ansicht der Kasseler Verwaltungsrichter veraltete Rechtsauffassung, dass Überweisung von Buchgeld nur „Leistung and Erfüllungs statt“ ist, stammt vom BGH, wurde von diesem nie zurückgenommen, sondern bis in die jüngere Zeit immer wieder bestätigt. Beispiele folgen im weiteren Text der Urteilsbegründung:

„Zu Unrecht beruft sich der Kläger (…) auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom28. Juli 2015 (XI ZR 434/14 – BGHZ 206, 305). Das genannte Gericht hat hierbei zwar ausgeführt, das Bürgerliche Gesetzbuch gehe selbstverständlich davon aus, dass in Bezug auf Bareinzahlungen jede Geldschuld durch Barzahlung des Nennwertbetrages erfüllt werden und Gläubiger für die Entgegenahme von Bargeld keine gesonderte Vergütung verlangen können, und hierbei in einem Klammerzusatz (…) auch auf §14 Abs. 1 Satz 2 BbankG Bezug genommen. Jedoch hat sich der Bundesgerichtshof mit Inhalt und Reichweite der Regelung in §14 Abs1 Satz 2 BbankG im Einzelnen nicht auseinander gesetzt. In dem dort entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob eine Bank für eine Barabhebung eine Vergütung als Kontoführungsgebühr zu verlangen berechtigt ist oder nicht. (…)Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof die vom Kläger zitierten Ausführungen ausdrücklich „in Bezug auf Bareinzahlungen gemacht.“

Im Streitfall vor dem BGH, bei dem eine Bank eine Gebühr verlangte, um Bargeld auszuzahlen, ist die Bank eine Schuldnerin, die von dem Bankkunden (dem Gläubiger) eine Vergütung dafür verlangt, dass sie ihre Schuld (durch Rückzahlung ihrer täglich kündbaren Giroverbindlichkeiten) begleicht. Im sinngemäß wiedergegebenen Zitat des BGH wird jedoch eine umgekehrte Konstellation angesprochen, in der der Gläubiger eine Vergütung für die Entgegennahme von Bargeld verlangt. Diese Konstellation ist nahe an meinem Fall. Das zeigt, dass die Formulierung „Bareinzahlungen“ hier nicht auf den zu verhandelnden konkreten Fall einer Barauszahlung durch die Bank bezogen ist, sondern allgemein auf die Einzahlung von Bargeld beim Gläubiger, sei das nun in die Kasse einer Bank, eines Wasserwerks oder wessen auch immer.

Zum Abschluss jetzt der größte Klopper, eine Argumentationsführung, mit der kein Jurastudent eine Chance hätte, die Prüfung zur Einführungsveranstaltung in das Öffentliche Recht zu bestehen.

„Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1983 hatte der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, eine Geldschuld könne jedenfalls dann auch durch Zahlung von Buchgeld statt Bargeld erfüllt werden, wenn die Parteien dies – gegebenenfalls auch stillschweigend – vereinbart haben (BGH, Urteil vom 25 März 1983- V ZR 168/81 – BGHZ 87, 156, juris RN 21). Auch hieraus wird deutlich, dass die Wahl der Zahlungsart, jedenfalls für die Vertragsparteien disponibel ist und nicht stets eine Erfüllung einer Geldschuld nur im Wege der Barzahlung zulässig ist.“

Bis hierher bestreitet das keiner, aber jetzt kommt der Klopper:

„Übertragen auf das öffentliche Hoheitsprinzip, das nicht durch eine Gleichrangigkeit der Vertragsparteien und entsprechende Vertragsverhandlungen gekennzeichnet ist, sondern durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis, bedeutet dies, dass auch durch Rechtsvorschrift andere Regelungen getroffen werden können, die eine bargeldlose Übermittlung vorschreiben und eine Barzahlung ausschließen.“

Mit gleicher salopper Begründung schließt der Senat aus dem von uns zum Beleg unserer Auffassung angeführten BGH Urteil vom 20. Mai 2010, in dem der BGH befunden hatte Geldschulden seien grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen, aber Tilgung durch Banküberweisung sei zulässig, wenn die Parteien das vereinbart hätten, das könne dann auch der Staat durch Rechtsvorschrift so regeln. Es ging um eine Fluggesellschaft, die kein Bargeld annahm und das zuvor deutlich kundgetan hatte.

Liebes Gericht, zum Mitschreiben und Lernen, als kleiner Nachhilfeservice von mir als Dreiviertellaien: Grundprinzip des Privatrechts ist, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, und insbesondere, dass zwei Parteien auf freiwilliger Basis vereinbaren können, was sie möchten. Grundprinzip des öffentlichen Rechts ist, dass der Staat vom Bürger nur etwas verlangen und ihm eine Handlung verbieten darf, wenn er ausdrücklich durch Gesetz, dem die Volksvertretung zugestimmt hat, dazu ermächtigt worden ist. Daraus, dass Private etwas vereinbaren dürften, folgt nicht und niemals, dass der Staat den Bürgern dieses vorschreiben darf. Ich kann vertraglich mit meinem Nachbarn vereinbaren, dass ich für 9 Euro die Stunde seine Toiletten putze. Daraus folgt ganz sicher nicht, dass der Staat mich verpflichten kann, für 9 Euro die Stunde öffentliche Toiletten zu reinigen.

Im Ernst. Allein schon die Tatsache, dass es diese Urteile des BGH gibt – immerhin ein oberstes Bundesgericht – zeigt, dass die Argumentation der Kasseler falsch ist, aus dem Status von Euro-Banknoten unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel folge offensichtlich keine Verpflichtung, Euro-Banknoten zur Bezahlung anzunehmen. Der BGH geht offensichtlich, ja sogar erklärter Maßen, von dem Grundsatz aus, dass jeder Gläubiger Euro-Banknoten unbegrenzt annehmen muss, wenn nicht auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart ist. Andernfalls hätte er im Fall der Fluggesellschaft den Kunden mit der Begründung abgewiesen, aus dem Bundesbankgesetz erwachse ihm kein Recht auf Barzahlung. Der BGH hat aber dieses Recht grundstätzlich bejaht und geurteilt, der Kunde habe durch Vertragsabschluss mit der Fluggesellschaft wissentlich und freiwillig auf dieses Recht verzichtet. Es gibt also für den BGH eine Bindungswirkung von $14 BbankG. Es ist ziemlich frech von den Kasseler Verwaltungsrichtern, hinzuschreiben, dass das offensichtlicher Quatsch sei, was der BGH meint. Das hätten sie dann wenigstens mit offenem Visier tun sollen und es klar aussprechen.

Doch zum versöhnlichen Abschluss kommt ein Satz, der zwar auch wieder allem zuvor Geschriebenen widerspricht, dem Gerede von der Offensichtlichkeit ebenso wie der Begründung, warum man die offenbar ungeklärte Frage, was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegt:

„Die Revision ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.“

Das Bundesverwaltungsgericht muss sich also mit unserer Revision befassen. Dabei wird dann das Gesetz bindend, das den obersten Bundesgerichten der verschiedenen Instanzenzüge aufträgt, zu einer gemeinsamen Rechtsprechung zu kommen. Die durchgängige Rechtsprechung des BGH, dass nur Bargeld richtiges Geld ist, muss also entweder offiziell zu Grabe getragen oder fortan auch von Verwaltungsgerichten beachtet werden, die sich um die Praktikabilität in „Massenverfahren“ sorgen. Diese Sorge müssten sie dann vielleicht dem (europäischen) Gesetzgeber überlassen. Die Sache geht einer grundsätzlichen Klärung entgegen. Dies ist eine Operation am Herzen der Geldordnung, wie mein Anwalt Carlos A. Gebauer treffend zu sagen pflegt.


Der Beitrag von Norbert Häring ist zuerst hier erschienen.

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83 Kommentare

  1. Herzlichen Dank dafür, dass Sie diese Auseinadersetzung, im Interesse zahlreicher Bürger, führen. Ihrem Anwalt stimme ich vollkommen zu. Darüberhinaus würde ich mir eine weitaus größere Anzahl von Juristen wünschen, welche sich der (Nicht-) Einhaltung des Rechtes, des Gesetzes annähmen. Da im Bundestag überwiegend Juristen sitzen, die offenbar mit Karrieresicherung und Selbstdarstellung beschäftigt sind, darf man um die Judikative besorgt sein. Ein alter Jura Professor sagte mir einst, dass im Studium der Rechtswissenschaft, keine ordentliche Rechtsphilosophie mehr betrieben werde. Daher ginge das Bewusstsein für die Verantwortung für und vor dem Rechtsstaat verloren. Das Studium diene dann nur noch dem Karriereziel.

    • @baucis,
      ich versichere Ihnen, Ihr zitierter Professor hat Recht.

      In anderen Fachgebieten sieht es nicht besser aus. Nur etwa 5 von 100 Studenten interessieren sich dafür und müssen den extrem wichtigen und folgenreichen Stoff selbst erarbeiten.

      Mit freiem und strengem Denken ist nix mehr, an unseren von grün-kommunistischen Menschen unterwanderten und kontrollierten Unis. Arme (unglückliche) Kultur.

  2. Wenn man die Kommentare alle gelesen hat, versteht man, warum selbst 4Mio Beitragsverweigerer derzeit nichts bewirken.
    Es fehlt an Einigkeit!
    Anstatt sich – wie ich – über jeden noch so „kleinen Beitrag“ gegen diese Offenbarung des Despotismus zu freuen, glaube manche den einen „richtigen“ Weg zur Systemüberwindung zu kennen und „giften“ leider diejenigen auch noch an, die sich überhaupt für ein Handeln abseits vom Lamentieren entschieden haben.

  3. Hm… also ich habe die MerkelTV-Steuer noch nie bezahlt. Das halbjährliche Briefchen an den BR mit unterschiedlichen Begründungen und vielen juristischen Konjunktiven ist ein bisschen nervig, aber mei… habe bisher € 1.200 gespart. Gruß aus dem Süden

    • Normaler Arbeiter und Wohnort registriert ? Viel Spass beim Blechen – die lassen das Geld nicht liegen. Erst Brief vom OGV auf Vermögensauskunft, danach Zwangsvollstreckung, wenn nicht gespurt wird -> Pfändung Lohn / Konto + Mahngebühren + GV (40 €).
      Der Selbstbedienungsladen wird erst aufhören, wenn es eine Volksabstimmung gibt ( oder ein Wunder geschieht und der EUGH das BVG-Urteil kassiert / die AFD in Regierungsverantwortung kommt. )

      • Tut mir leid, wenn das Ihre Erfahrung ist. Ich fahre mit fristgerechtem Widerspruch und Verweis auf mein verfassungsmäßiges Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG seit 5 Jahren & 3 Monaten recht gut. Gäbe es da Durchgriffsmöglichkeiten gegen mich, würden die wohl nicht ein halbes Jahrzehnt auf sich warten lassen. Ein Bekannter von mir hat seinen Briefkasten abmontiert & erledigt seine Korrespondenz ausschließlich elektronisch. Der hat noch weniger Schwierigkeiten als ich. Wer will, kann der Gehirnwäsche-Abgabe entgehen. Meine Erfahrung…

  4. Worum geht es? Um das Recht auf Barzahlung, oder den Rundfunkbeitrag, der bereits dutzende Male erfolglos vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde? Insofern man Wert auf Barzahlung legt, kann man ja auch zur nächstbesten Bank marschieren und eine Bareinzahlung tätigen. Zig Gerichte und damit Steuermittel bemühen, nur um schelmisch einen Sack Münzen an die GEZ zu schicken, in der Erwartung sie verzichten dann lieber, halte ich für mindestens maßlos.

    • Zur geflissentlichen Kenntnisnahme, eine BareinhLung kostet den Einzahlen eine Gebühr! Seit wann zahlen Sie beim Bäcker eine Gebühr für Barzahlung? Also erst denken dann schreiben!

      • Das ist ja auch nicht mehr als richtig – schliesslich entsteht durch sein Handeln ein Aufwand!
        Vorschlag zur Güte: Die GEZ richtet eine Barzahlungskasse ein, die Gebühr wird um den dadurch entstehenden Aufwand erhöht und alle, die diese unsinnge und umständliche Prozedur nicht nutzen und stattdessen wie bislang auch einfach per Überweisung oder Lastschrift zahlen, erhalten einen entsprechenden Rabatt. Dann haben wir eine verursachergerechte Kostenzuordnung und ich muss nicht auch noch für die Kosten Ihres Wunsches nach Barzahlung aufkommen.

  5. Also in Zeiten, wo noch zwischen Beamten wie Lehrern und dem Staat, nach der Lehre der Sonderrechtsverhältnisse diskutiert worden ist, ob ein Lehrer überhaupt einen VA als Stautusakt und nicht nur reinen Organisationsakt kassiert, wundert mich die Verschrobenheit des Autors.

    Wollen wir jetzt alle anfangen den Rundunfkbeitrag in Sparschweinen zu den Landeskassen zu tragen?! Also im Ernst.

    Suche er sich einen weiten Nebenjob, als sie hier so „kultiviert“ zu echauffieren.

    Isso, ey. Bargeld ist eh so ne Sache. Darüber kann sich doch ernsthaft niemand ärgern, der sonst üüüüüberhaupt keine Probleme hat. Diese wertvolle Lebensenergie sollte man lieber woanders rein stecken, als in solche sinnlosen Besinnungsaufsätze.

    Könnte man gleich ne Festschrift draus machen. Ich nenne so etwas geistiges Ejakulat um des Echauffieren Willens.

    Wer es braucht…

  6. Staatliche Institutionen und die Selbstgefälligkeit, mit der in anderer Leute Taschen gegriffen wird, ein Phänomen für sich.
    Jede dämliche Behörde glaubt mittlerweile, ihr Anspruch sei so absolut, dass sie nicht mal mehr Bescheide schicken müssen, sondern ein Recht auf Lastschriftmandate haben.

    Wir, als Bürger, haben absolut keine Rechte mehr. Ich weiß immer noch nicht, ob Orwell oder Huxley, aber richtig lagen sie doch beide irgendwie.

  7. wie war das noch mal mit dem Ankauf der CD’s mit gestohlenen Daten aus der Schweiz. Der Straftatbestand der Hehlerei ist im Strafgesetzbuch sehr genau beschrieben. Für Staatsdiener und staatlich subventionierte Kostgänger gelten solche Vorschriften eben nicht. Es ist immer dasselbe. Wenn es um’s Geld geht hat der Rechtsstaat aufgehört zu existieren. Um solche merkwürdigen Urteile anzufechten muß der Betroffene immer wieder neues Geld auf den Tisch legen. Dies wissen die Verursacher solcher Urteile ganz genau. Es wird mit dem Geld (der hart arbeitenden Bevölkerung Juristenlotto) gespielt. Je höher es in dieser Juristenlotterie geht, um so teurer wird es. Die Kosten steigen und die Verständlichkeit solcher Urteile nimmt immer mehr ab. Das Risiko liegt ausschließlich beim betroffenen Bürger nie bei den Staatsdienern. Deren Fehler bleiben immer sanktionslos. Dies ist der Fehler im System und läßt den Glauben in der Bevölkerung an rechtsstaatlich korrektes Handeln der Verantwortlichen rapide sinken. Ein recht trauriges Beispiel ist der fall Mollath. Die damals verantwortliche Ministerin wurde nach Europa weggelobt ohne dass dies für diese Dame Konsequenzen gehabt hätte. Diese Leute fallen immer nur nach oben. egal welchen Mist sie bauen. Juristen sind halt so wie sie sind. Sie sind unangreifbar. Zum Schaden aller. Aus diesem Grunde gehen ja viele Juristen in die Politik. Dort können sie dann ihre Unwesen treiben ohne großen Probleme.

  8. Ich glaube, das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs stand schon vor dem Beginn des Verfahrens bereits fest.

  9. Bitte bitte bitte kämpfen Sie weiter. Im Zweifel bis zum EuGH.

  10. Preisfrage:
    Wenn sich ein Staat durch seine (von ihm selbst bestellten) Richter pausenlos die Gesetze so hinbiegt und dehnt, wie es ihm gerade paßt, wie nennt man dieses Staatsgebilde wohl?

    • Asozial. Die menschliche Gemeinschaft schädigend.

      Auf der nächsten Tür steht dann bereits: Kriminalität.

  11. Der eigentliche „Faching“ ist ja wohl das absurde Theater einiger Weniger, die meinen, auf dem Weg einer erwzungenen Barzahlung den ÖRR in die Knie zwingen zu können. Die Energie sollte mE besser darauf verwendet werden, das Programmangebot besser und ausgewogener zu gestalten (nennen wir es mal Konzentration auf das Wesentliche). Da hätten alle mehr davon.

    • Herr Jung, sie sehen die Tragweite noch nicht. Es geht nicht darum den ÖRR in die Knie zu zwingen, es geht darum, dass Bargeld (=Zentralbankgeld) nicht abgeschafft wird. Denn wenn Giralgeld (das Geld, das die Geschäftsbanken aus dem Nichts semilegal schöpfen) das einzige Zahlungsmittel für die Bürger wäre, wäre jeder den Geschäftsbanken bedingungslos ausgeliefert.

      • Scheint mir sehr weit hergeholt, von der bargeldlosen Zahlung einer Gebühr auf die Abschaffung des Bargeldes zu schliessen.

  12. Ich sag ’s mal ,mit Ludwig Thoma: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von eher mäßigem Verstand.“
    Hellau !

  13. Das betreffende Urteil verwundert nicht in einem Land, in dem die politische Führung ihre Handlungen selbst in existentiellen Fragen nicht an bestehendem Recht und Gesetz ausrichtet, sondern in dem vielmehr umgekehrt je nach Gusto das Recht an jegliches gewünschte Politikum „angepasst“ und damit offen gebeugt wird! Dass Fatale ist, dass die Mehrzahl der Bürger hiergegen (noch) nicht aufgestanden ist!

  14. Herr Häring, Sie wissen, wie in unserer großen Demokratie und unserer vorbildlichen Gewaltenteilung (während Polen und Ungarn natürlich ganz bääääh sind) Richter eingesetzt werden. Insofern dürfte so ein in meinen Augen seltsames Urteil, das auch wieder in meinen Augen eklatant der Definition eines gesetzliches Zahlungsmittels widerspricht, im 13. Rautenjahr nicht wirklich verwundern.

  15. „An keiner Stelle in der 31-seitigen Urteilsbegründung setzt sich der Senat ausdrücklich mit der Bedeutung der Wörter „unbeschränkt“ und „gesetzlich“ in dem für das Verfahren zentralen Satz des Bundesbankgesetzes auseinander.“

    „Nimm einem Staat das Recht, was ist er dann anderes als eine Räuberbande“ (Augustinus) Ich frage mich, warum mir dieser Satz bei mittlerweile jedem zweiten Bericht den ich lese, durch den Kopf geht.

    • Und nur einmal war im „Koalitionsvertrag“ das Unwort Deutschland und Deutsche zu lesen. Es ging dort nur um die länger hier lebenden, EUROPA und die Bürger im Allgemeinen. Sogar ein Antrag der AFD Deutsch als die Sprache der Deutschen in das GG zu schreiben, wurde als absurd abgelehnt. Gesetze werden nicht mehr eingehalten, es sei denn sie haben falsch geparkt.
      Mal ehrlich, hätte ich Ihnen das vor 10 Jahren erzählt sie hätten mich für verrückt gehalten.

  16. Noch etwas: Ich wollte neulich auf dem Einwohnermeldeamt (Berlin-Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße) meinen neuen Personalausweis bar bezahlen. Ging nicht, nur per Karte. Ich beschwerte mich beim Leiter mit der Hinweis, dass Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland wäre. Zitat „Nein, Sie können hier nur elektronisch bezahlen, wir haben kein Bargeld, beschweren Sie sich bei der Stadt Berlin“. Tja, habe ich halt mit EC-Karte bezahlt.

  17. Ich beobachte solche Prozesse schon sehr lange und kann mittlerweile naturwissenschaftlich BEWEISEN, dass hier eindeutig gerichtsbeugt wird! Wie?
    Ganz einfach: Statistik. Es kann nicht sein, dass in mittlerweile tausenden Prozessen IMMER zugunsten der GEZ (Beitragsservice, Landesrundfunkanstalten …) entschieden wird, wenn die Prozesse unabhängig wären. Ganz einfach: Statistik!

    • @Thomas, daß Richter auch lügen und an Intrigen beteiligt sein könnten, kommt Ihnen nicht in den Sinn?

      Warum wohl, versuchen die Parteien ihre eigenen Leute dort oben einzuschleusen? Warum haben Leute aus dem Westen für den Kommunismus „freiwillig“ spioniert?

      • Natürlich weiß ich das. Aber dies auch mathematisch beweisen zu können, ist noch einmal eine ganz andere Nummer. Zumindest für mich als Naturwissenschaftler.

  18. Cool! – Es geht ja in Wirklichkeit nicht um das Problem der Barzahlung, sondern darum, ob man dem Rundfunk das Eintreiben seiner Gebühren möglichst schwer machen darf, weil man die Gebühr oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt. Es ist bezeichnend, dass man diese absurde Zwangsgebühr, eigentlich eine Haushaltssteuer, die in dieser Form eigentlich als grundgesetzwidrig angesehen werden müsste, nur mit solchen albernen Tricks bekämpfen kann.

    Ich lehne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Form ab; er gehört auf ein Minimum (Grundinformation, Hochkultur, wenige Euro pro Jahr) gestutzt. Und zwar ohne solche Mätzchen.

    • Was die Rundfunksteuer für den ÖR betrifft stimme ich Ihnen zu.
      Der Fall ist nach meinem Ermessen aber erheblich vielschichtiger.
      Es geht um den ernsthaften Einstieg in die Abschaffung des Bargelds.
      Und zwar so publikumswirksam wie möglich.
      Getarnt als juristische Burleske.
      Zwischen einem deutschen Regional-Gericht, dem BGH und dem EuGH.
      Ziel ist die Abschaffung des Bargelds.

      • Und genau dies ist der Hintergrund!

  19. Hehe, ich wusste noch gar nicht, dass sich das vertragsschuldnerische Verhältnis zum öffentlichen Zwangsfunk als obrigkeitlich charakterisiert. Dann hätten wir ja den Staatsfunk und der Beitrag ist eben doch eine Steuer. Zack. Die darf aber nicht zweckgebunden erhoben werden. Wenn das Gericht hier gegenüber der Rundfunkgebühr von einem Untertanenverhältnis fabuliert, klingt das doch sehr nach Staatsfunk. Willkommen in der DDR 2.0. Das soll noch ein Rechtsstaat sein? Dass ich nicht lache.
    So begründete Urteile klingen brandgefährlich nach Wagenburg der staatlichen Institutionen gegen den Bürger. Wo führt das noch hin?

    • Der Gedanke kam mir auch gerade. Im Endeffekt beweisen die Gerichte bei all solchen Entscheidungen immer wieder, was GEZ-Kritiker schon seit Jahren mokieren, nämlich, dass der Beitrag eigentlich eine Steuer ist und wir faktisch einen Staatsfunk haben.

      • Amen!

  20. Auf hoher See und vor Gericht….
    Oder wie war der Spruch…
    Es ist doch klar, dass eine staatliche Krähe der anderen staatlichen Krähe nicht an den Karren fährt. Wer erwartet denn, dass staatlich bezahlte Richter Urteile gegen den Staat oder das Staatsfernsehn verhängen? Da kann man auch an den Weihnachtsmann oder Osterhasen glauben. Vorher wird das Recht verbogen wie in dem hier geschilderten Fall auch wenn man sich lächerlich macht. Recht ist was die staatlichen Richter sprechen egal wie absurd es ist…

  21. Das Urteil war so zu erwarten.
    Von vom Staat und dem Parteienkartell bezahlte und ernannte Richter sollen also unabhängig über den als Verkünder und Verteidiger der Regierungspositionen agierenden Staatsfunk richten.
    Wem fällt hier was auf?
    Der Beitragsservice lügt bei Bedarf, daß sich die Balken biegen. Ich erinnere gerne an die Aussagen von Frau Michel:
    Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: „Keiner ist gekommen.“, hier zu finden: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ein-besuch-beim-beitragsservice-von-ard-und-zdf-14289302.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
    Das Gericht tritt im Übrigen den Grundsatz des GG (Alle sind vor dem Gesetz gleich) mit den Füßen, wenn es argumentiert, dass es ein Über-/Unterordnungsverhältnis gäbe. Das hätte Adolf Hitler oder ähnliche Potentaten nicht besser definieren können.
    Nicht nur §14 (1) BBankG interessiert das Gericht nicht, auch vom BGB reden wir an der Stelle besser nicht.
    Ich habe jdenfalls keinen Vertrag mit dem Staatsfunk geschlossen, in welchem die Zahlungsart definiert wäre. Auch ein Finanzamt muss auf Verlangen eine gebührenfreie Bargeldeinzahlungslokalität benennen – nur nicht der Staatsfunk.
    Wir lernen:
    Dem Staat ist die Informationshoheit noch ichtiger als sein Geld – und die Richter folgen.
    Wenn natürlich ein Verwaltungsgerichtshof royale oder absolutistische Verhältnisse präferiert, ist jeder Gesetzestext obsolet.
    Frau Dr. Merkel kann also zukünftig weiterhin wie gewohnt sagen: „Das Gesetz bin ich!“

  22. Angenommen ich habe auf meinem Girokonto ein Guthaben von 110.000 € und damit eine Forderung gegenüber der Bank in dieser Höhe. Die Bank geht pleite und das mit der Einlagensicherung funktioniert sogar bis 100.000 €. Akzeptiert es dann die GEZ, wenn ich meine Gebühren bezahle, indem ich einen Teil meiner Forderungen die über 100.000 € hinausgehen gegenüber der Bank in entsprechender Höhe an die GEZ abtrete? Oder besteht man in diesem Fall auf Barzahlung?

    Banknoten sind nach dem Bundesbankgesetz das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Im Umkehrschluss muss es also auch beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel geben. Werden die irgendwo definiert und was sind die Beschränkungen?

    Sehr erhellend finde ich, was die Bundesbank auf Ihrer Website dazu schreibt (https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252): „Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen…“

  23. Vielleicht sollte man die Arbeigeber wieder dazu bringen, das Lohn / Gehalt wieder in Bar ausgezahlt wird. Hartz IV Empfänger könnten(?) sich dann dagegen wehren, wenn das Arbeitsamt, wieder einen von Ihnen, in diese niedrig bezahlten Ausbeuterjobs vermitteln will. Lehnt der Arbeitgeber die Bargeldzahlung ab, braucht der Hartz IV Empfänger die Arbeitstselle nicht anzunehmen. Begründung(?) – Ich will nicht, das die Bank Gläubiger von meinem Geld wird! An dem Bargeldlosen Zahlungsverkehr kann auch teilgenommen werden, wenn die Rechnung per Bareinzahlung mit gleichzeitiger Überweisung getätigt wird. Ein Nachteil darf mir dadurchnicht entstehen, da ein Gesetzwidriges Verhalten meinerseits nicht vorhanden ist!(?)

    Was sagt der Autor des Artikels dazu?

    • Ergänzend zu meinem obigen Kommentar:

      „Ich will nicht, das die Bank Gläubiger von meinem Geld wird“ – für alle die diesen Satz für falsch halten.

      Natürlich ist es erstmal Richtig, wenn Sie Geld bei der Bank haben sind Sie Gläubiger, und die Bank ihnen gegenüber ist Schuldner! Das ändert sich in dem Augenblick, wo die Bank nicht mehr über genug Geld verfügt, um Ihnen als Gläubiger, das Geld auszubezahlen. Dann greift die sogenannte Einlagensicherung. Geldbeträge die über die Einlagensicheung hinausgehen sind dann verloren.

      Nun ist es aber so das, wenn Sie Geld bei der Bank einzahlen, dieses Geld in der Bank – Bilanz als Guthaben der Bank geführt wird. Sie Verstehen? Wenn ich Guthaben habe kann ich kein Schuldner sein, daher die Formulierung des Gläubigers im obigen Satz.

      Eine Bank ist Gläubiger bei der Kreditvergabe, die Kreditnehmer sind Schuldner bei der Bank. Kommen zu viele Schuldner von Krediten bei Rückzahlung in Verzug, noch schlimmer, gehen selbst Pleite, kann die Bank ihren Verpflichtungen von Guthabenhaltern bei der Bank nicht mehr ausreichend nachkommen. Die Bank ist Pleite!

      Es nützt der Bank auch nix, wenn die guten Kreditnehmer ihre Kredite sofort zurückzahlen würden. Das Geld eines zurückgezahlten Kredits gelangt Buchhalterisch wieder da, wo es als Kreditvergabe hergekommen ist, nämlich wieder im Nichts. Beschäftigen Sie sich mit der Geldschöpfung, dann Wissen Sie, das ich da keinen Unsinn schreibe.

      Die ehemaligen Guthabenbesitzer bei der Pleite gegangenen Bank wurden „Entschädigt“.
      Die übriggebliebenen guten Schuldner können (Buchhalterisch) in einer Abwicklungsbank weitergeführt werden. Depotbesitzer, ehemalige Kunden suchen sich eine neue Bank.

      Tja, wo ist denn jetzt die „Systemrelevanz“ der Bank, egal wie groß, geblieben? Wird bestimmt eine interessante Debatte werden, über das Systemrelevante von Banken.

      Ansonsten ist das „Schuldgeldsystem“ ein Bereicherungssystem für wenige. Läuft es gut bereichert man sich, läuft es schlecht, Haften andere!

      Das Urteil im Artikel, und weitere noch folgende Maßnahmen, geht in Richtung – Abschaffung von Bargeld.

      Kein Bargeld mehr – …. Die Frage, was Sie ohne Bargeld noch alles tun können, ohne das es für dritte nachvollziehbar ist, dürfen Sie sich selbst beantworten. Bitte keine Illusionen, das „Fehlverhalten“ einzelner, gegenüber unseren (undemokratischen) „demokratischen Machthabern“, kann durchaus existenzbedrohend werden, für die Betroffenen. Eine Auflösung dieser Machtposition, durch demokratische Mittel, halte ich dann für ausgeschlossen, und es wird nicht nur die Deutschen betreffen!

      Die deutsche Staatsbürgerschaft, so ist mein Eindruck, wird ja recht freizügig vergeben. Erinnern Sie sich noch an dem Spruch: „Ein Europa der Vaterländer“? Heute Quasselt man was von den Vereinigten Staaten von Europa. Die Abschaffung von Bargeld wird diesen „Weg“ beschleunigen. Wenn Sie dann in den Vereinigten Staaten von Europa aufgewacht sind, wofür brauchen Sie dann noch einen „deutschen“ Personalausweis? Sie bekommen dann natürlich einen Europäschen („Dingsbums“) Pass, oder auch („Migranten“?) nicht? Wollen Sie DAS, ich nicht?!

  24. Erstmal herzlichen Dank an die Redaktion von TE, dass sie sich ein weiteres Mal der Thematik rund um die Zwangsabgabe der ÖR zuwendet. Ein weiterer und tiefer Dank natürlich auch an Herrn Häring, der den Mut, die Zeit und die Mittel aufgebracht hat, um seine Rechte als Bürger dieses Staates wahrzunehmen. Allein das ist dieser Tage ja schon ein Waldgang im jüngerschen Sinne.
    Unter der finalen Androhung der Pfändung habe ich letzte Woche mal wieder klein beigegeben und fast 200€ an diese Raubritter geblecht. Heute kam dann das höhnische Schreiben, dass mir für die Zahlung dankte und mich darauf hinwies, ich könnte mir in Zukunft Ärger ersparen, wenn ich einen Dauerauftrag einrichte. Dieser Staat mit seinen Hofschranzen in Medien und Gerichten ist mittlerweile nicht mehr als eine Mafia.

  25. Hauptsache, die OP am offenen Herzen geht gut aus.
    Sonst ist der Patient – tot.

  26. wir leben nun mal in einer Parteien und Bürokratendiktatur. Da gibt es eben auch keine unabhängige Justiz. Es sind alles Diener dieses Systems von dem sie sehr gut leben. Dieser Aspekt darf niemals vernachlässigt werden. Das ganze zwangsfinanzierte Unwesen wird von denen verteidigt die davon üppigst alimentiert werden. Wer kann ihnen dies verdenken. Es geht immer nur darum dem Bürger möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Ob er dies will oder nicht ist völlig unerheblich. Er wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Wenn er sich diesen Horror eines Tages nicht mehr leisten kann wird er der Allgemeinheit übergeben und darf dann auf Sozialhilfeniveau den Rest sienes Lebens fristen. Selbstverständlich in Händen staatlich subventionierter Dienstgänger. Altes Prinzip der Ur und Kontraktschuld.

  27. Richter sind die Hure der Macht. Wir sollten diesen Staat abschaffen!

  28. Habgier der Öffentlich-rechtlichen

    Der Aufstand der GEZ-Nichtzahler kam mit der Umstellung auf die Pro-Wohnungssteuer. Vorher zahlte nur der Dumme und dabei sollte es belassen werden. Mit der Umstellung und keiner Ausweichmöglichkeit hat frau (man) in den „Wespennest“ gestochen. Bei Maischberger wurde die Frage nach den Pensionen nicht beantwortet. Es muss richtig sein, dass die Hälfte des Beitrags die Löcher in der Pensionskasse stopft. Ich frage mich, wie wird das im Hochhäusern mit Deutschen mit Migrationshintergrund gehandhabt. Wie viele zahlen dort, wenn sie nicht befreit sind? Geprobt ist folgende Trick, im Mehrfamilienhaus zahlt nur einer. Die restlichen schreiben nur die Beitragsnummer von dem Zahler, wenn sie aufgefordert zu zahlen werden. Das mit der Pro-Wohnungssteuer war Idee von einem Gutmenschen.

  29. Wer es bis jetzt noch nicht begriffen hat: Dieses BVerfG war nie, ist nicht und wird nie unabhängig von der Politik sein. Schlimmer noch: Es ist de facto ein Lakai der Politik geworden. Deshalb werden alle Entscheidungen immer zugunsten der Politik ausfallen bzw. die Politik stützen.

    • Hier geht es aber um den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

  30. Welche Möglichkeiten gibt es, ein offensichtliches Fehlurteil anzufechten?
    Man muss offensichtlich nicht allzu helle sein, um in Kassel einen Job als Richter zu bekommen ?

  31. Vorab, liebe Frau Evelyn Beatrice Hall im Kommentarbereich, das wird Ihnen gefallen:

    Da ich als Verweigerer nur an den Gerichtsvollzieher zahle, zahle ich ohnehin in bar!

    Für alle, die sich aber solchen Stress (und solche eigentlich nicht sehr nützlichen Kosten) nicht machen wollen, ist die Möglichkeit, per Barzahlung Sand ins Getriebe zu streuen, SEHR hilfreich, und genau deswegen hat das Kasseler Gericht, als Organ desselben Organismus, so „geurteilt“ – genauer: die Knüppel, die sie dem Kläger zwischen die Beine geworfen hat, als Urteil verkleidet.

    Und ansonsten, Zitat: „Ertragen Sie dann auch die Sanktionen des Staates gegen diese Unbotmäßigkeit tapfer“:
    Wo steht geschrieben, dass man sich einer anschleichenden Diktatur nur fair nähern darf?

  32. Wie Merkel denkt das Gericht vom Ende her – Begründung findet man dann schon. Nun dürfte wohl nicht ganz Deutschland zu den Rundfunkanstalten pilgern und bar bezahlen – selbst Cents sind mit einer Zählmaschine kein Problem und die eine Bargeldannahme pro Woche macht der Pfötner – alles praktizierbar – lediglich Rechthaberei und hoffentlich ein Sargnagel für die ÖR.
    Nun gehört der ÖR abgeschafft – wenigstens reformiert und in seinem Umfang auf die Kernkompetenz beschränkt und 4 Sprachen wie in der CH haben wir auch nicht – wenigstens bedienen die ÖR hier keine Minoritätensprachen wie Friesisch, Sorbisch, Dänisch oder Luxmburgisch – alles in D-Land beheimatete Sprachen.

  33. Diese Art von Verdrehungen, Falschaussagen und unvollständigen bis absichtlich verfälschten Zitate sind in der „Rechtsprechung“ zum Thema Rundfunkbeitrag üblich, und zwar keineswegs nur bei dem Thema Bargeld. Es geht schlicht darum, ein offensichtlich rechtswidriges und und grundrechtsverletzendes staatliches Medienmonstrum aus politischen Gründen auf Biegen und Brechen am Leben zu erhalten, dazu sind den Verwaltungsrichtern bekanntlich alle Mittel recht.
    Es ist z. B. so, dass nach Art 5 GG überhaupt erst gar kein „Unterordungsverhältnis“ der Bürger unter den staatlichen Rundfunk möglich ist, jedenfalls nicht für solche die diesen nicht nutzen und nutzen wollen. Der Rundfunk betätigt sich aber über seine Satzungen als Gesetzgeber gegenüber der Allgemeinheit, wozu er keine demokratische Legitimation hat. Der Rundfunk ist zum Staat im Staat geworden, der sich über Gesetze und die Verfassung schlicht hinwegsetzt, weil das politisch so gewünscht ist und von der Verwaltungsgerichtsbarkeit gedeckt wird.

    • „„Unterordungsverhältnis“ der Bürger.“
      Der „Souverän“ wird zum „Untertanen“ degradiert.
      Wie anders sollte es in dieser Demokratur auch sonst funktionieren?

  34. Bei dem Lesen diese Artikels habe ich mich sehr amusiert und mir hat die klare Strukturierung und Argumentation gefallen. Gleichzeitig stieg in mir immer mehr Wut und die Frage:“Was für politisch „gepolte“ Dilettanten oder „Idioten?“ arbeiten an so einem Urteil!

    • Dazu fällt mir nur ein: „… Wertverluste sind hinzunehmen.“

    • Richtig spannend wird die Sache erst, wenn der ganze Saftladen Merkelscher Prägung zusammenbricht. Dann wird jeder dieser Kasperledarsteller in roten Mäntelchen erklären, er sei nicht „dabei“ gewesen usw. usw. und zum Schluss beweisen, das man schon immer „Widerstand“ geleistet habe.

  35. Entschuldigung, was wollen Sie denn von Leuten erwarten die Jura studierten, weil ihnen nichts Besseres als Auswendiglernen einfiel. Hätten die intellektuell mehr drauf gehabt, wären sie Ärzte oder Ingenieure geworden statt Mützenkasper in Roben.

    • Ihr Beitrag zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Mit Auswendiglernen können Sie medizinische Staatsexamen mit Erfolg absolvieren. In der Juristerei ist dies unmöglich. Sie müssen als Jurist Sachverhalte unter Gesetze subsumieren, um den Schluss ziehen zu können, welche Rechtsfolgen sich ergeben. Das nennt man Rechtsanwendung. Mit lediglich auswendig gelernten Gesetzen kommen Sie da nicht weit.

      • Danke für Ihre Richtigstellung! Gibt es heute eigentlich noch das multiple choice Verfahren beim Mediziner-Examen? Während meiner Studienzeit haben wir nämlich die Medizinstudenten immer grinsend „Ankreuzer“ genannt.

      • Nur @Thomas, das hilft uns nicht weiter. Die nehmen es mit der Gerechtigkeit überhaupt nicht mehr so genau. Warum?

  36. Warum wollen Sie denn Ihren Rundfunkbeitrag bar bezahlen? Um die GEZ oder wie das heißt zu ärgern? Dann machen Sie doch keine halben Sachen und seien Sie ein richtiger Rebell. Verweigern Sie die Bezahlung der Rundfunkgebühren. Ertragen Sie dann auch die Sanktionen des Staates gegen diese Unbotmäßigkeit tapfer.

    • Liebe Frau Hall,

      nicht böse sein aber wegen Schlafschaafen wie Ihnen steht Deutschland da, wie wie es eben gerade dasteht. Ich befürchte Sie verstehen aber nicht einmal wie ich das meine. Ansonsten meinen herzlichen Dank an Herr Häring für seine Unbequemhei!

      • Wie haben Sie mich nur so schnell durchschaut? Ich verstehe wirklich nicht, was Sie meinen. Aber man muß ja auch nicht alles verstehen.

      • Ich mache es kurz: Wieso sollte irgendjemand ohne Gegenwehr die Sanktionen des Staats ertragen? Sie würden doch sicherlich auch sofort die Polizei verständigen, wenn ich im Begriff wäre in Ihre Wohnung einzudringen würde um Ihnen ihre Wertsachen zu rauben. Rebellion bestand noch nie im ertragen von Unrecht!

      • Lieber Stefan, probieren sie´s bitte nicht aus. Ich verständige die Polizei erst nachdem für Sie ziemliche Nachteile entstanden sind. Ziemliche!

      • Warum Evelyn fuer ihre nette Antwort Minuspunkte bekommt verstehe ich nicht. Aber man muss ja auch nicht alles verstehen 😉

      • Weil die vom gleichen Kaliber sind, wie diejenigen, die Evelyns Kommentar hier meinen zerpflücken zu können. Da wird vom Kampf gegen die GEZ und von der Bargeldabschaffung schwadroniert – als ob der Autor dagegen zu Felde gezogen wäre. Das mögen ja Alles schwerwiegende Probleme sein, keine Frage. Die haben nur leider so überhaupt nichts mit der Klage unseres tapferen Buchgeldverweigerers zu tun.

        Die einzige, die hier den Durchblick behält ist m.E. Frau Hall. Klar und sachlich, wenn auch nicht zur Zufriedenheit vieler Anderer. Denen dagegen sieht man regelrecht den Schaum aus den Mundwinkeln tropfen. Womit hat die Frau diesen Umgang und die negativen Bewertungen verdient?

      • Man sollte es wenigstens versuchen.

      • Hier kommen zwei Sachen zusammen:

        – Bargeldabschaffung
        – Zwangs-GEZ

        Bargeldabschaffung

        Die Bargeldabschaffung hat dramatische Konsequenzen und wird seit vielen Jahren von hochrangigen Bankern gefordert. Das Konto ist bereits komplett gläsern. Damit aber nicht genug. Wir haben bereits Negativzinsen.

        Um bei den einfachsten Argumenten zu bleiben: die ersten Banken haben bereits Negativzinsen, insbesondere bei höheren Geldsummen. Geld auf dem Konto liegen lassen bedeutet also einen Wertverfall des Geldes. Zuhause bunkern ist daher noch besser, weil billiger. Das gilt schon seit geraumer Zeit für Konzerne, die sehr viel Geld „parken“. Und für Banken selbst.

        Vieles wird, um nicht an Wert zu verlieren, als Bargeld geparkt. Dieses Geld muss natürlich gesichert werden. Dementsprechend geht es hier um den benötigten Platz: je mehr Platz, desto teurer die sichere Lagerung. Also wurde schon mal der 500er abgeschafft. Jetzt wird zum Lagern derselben Geldmenge schon das 2,5-fache der vorhergehenden Platzes benötigt.

        Sobald das Bargeld abgeschafft ist, ist davon auszugehen, dass die Negativzinsen voll durchschlagen. Geld sparen soll kosten. Die Menschen sollen gezwungen werden, ihr Geld sofort auszugeben. Es wird dann verkonsumiert und die Konzerne sind dann wie große Geldstaubsauger. So holt man sich noch schneller und vor allem nahezu alles, was die Menschen haben. Das ist Bargeldabschaffung. Das Unternehmen Visa fördert das übrigens auch.

        Das ist keine Verschwörungstheorie. In Indien ist es längst so weit. Von heute auf morgen wurde das Geld entwertet. Zudem dürfen die Menschen nur noch eine bestimmte Menge an Gold besitzen, die sie nachweisen müssen können, sonst wird das auch weggepfändet. Frauen dürfen übrigens mehr besitzen als Männer.

        Wenn das Bargeld weg ist, hat der Staat und damit die Konzerne, die die Politiker im Prinzip steuern (wir leben in einer Zeit von exzessivem Neoliberalismus), die totale Kontrolle über die Menschen und kann ihnen auch das letzte Hemd, das er mit immer noch mehr Arbeitsstunden kaufen muss, ausziehen. Deshalb ist dieses Urteil so extrem wichtig.

        Zur GEZ

        Zur GEZ brauch ich ja wohl nix zu sagen: es ist eine staatliche Zwangsabgabe, unabhängig davon, ob jemand einen Fernseher hat oder nicht, deutsch versteht oder nicht. Ich wär auch gerne Inhaber einer Metzgerei, bei der alle meine Produkte zahlen müssen, auch wenn sie sie nicht nutzen. Selbst, wenn es Vegetarier sind. Also auch von dieser Sicht aus ist dieser Rechtsstreit ausgesprochen wichtig.

        Vielen Dank dafür, uns an dem Verfahren teilhaben zu lassen in einem übersichtlich und gut argumentierten Beitrag.

      • muss man natürlich nicht. Aber dann gilt mulier tacet in ecclesia

      • So ist es.

      • Welche Irren haben dieser Dame denn 13 Thumbs up spendiert. Hier sind also noch mehr Schläfer am Werk. Mein Thumb down hat das wenigstens um 1 korrigiert.

    • Ich denke eher die GEZ würde kollabieren, wenn jeder monatlich 17 Euro bar bezahlt. Notfalls an der Haustür.

    • Es geht hier um zwei Dinge:
      1) wir wehren uns gegen die schleichende Aushebelung von Bargeld
      2) wir wehren uns dagegen die Staatspropaganda mit Zwangsgebuehren finanzieren zu muessen.
      Diese beiden Motive treffen hier eher zufaelling zusammen. Norbert Haering haette sich auch das Finanzamt vorknoepfen koennen. Aber die nehmen ja vielleicht Bargeld.

      • Jedes Finanzamt hat eine Kasse, an der kann die Steuerschuld, in bar, gezahlt werden.

      • …spätestens der Vollstreckungsbeamte des Finanzamts nimmt alles, auch Wertsachen. Bargeld sowieso!

    • Welche Sanktionen?
      Habe noch nie (>20 Jahre) GEZ bezahlt. Was soll passieren?

      • Wie machen Sie das? Haben Sie keinen Wohnsitz?

    • Eine klare und mögliche Alternative, gewiss. Diese vorzuschlagen hat nichts von Schlafschafstum. Zuweilen wünscht man sich mehr Entspanntheit im Umgang miteinander hier.

    • Die Bundesregierung (wie auch in diesem Fall die GEZ) bricht geltendes (!!!) Gesetz und die Gerichte haben daran nichts auszusetzen. Das bedeutet, dass dieses Land zu einer „Bananenrepublik“ verkommen ist. Da geht es nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um den Zustand unseres (ehemaligen!) Rechtsstaates, der jedoch in einer Demokratie unabdingbar ist.
      Können Sie diese Zusammenhänge nachvollziehen?

      • Und wogegen hat der Autor dieses Artikels geklagt? Gegen die Berechtigung der GEZ oder des Rundfunkbeitrages? Oder dagegen, daß seine Barzahlung nicht akzeptiert wird?
        Können Sie diese Zusammenhänge nachvollziehen?

    • Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Der wirklich Konsequente verweigert die Zahlung, läßt in aller Ruhe ein Versäumnisurteil über sich ergehen und gibt dem Gerichtsvollzieher dann: BARGELD. Jubel! „ich habe meine Schuld mit Bargeld beglichen.“ Oder doch nicht? Denn der Gerichtsvollzieher wird es „dem Herrn GEZ“ kaum als „Bargeld“ übergeben, sondern wohl eher (als Buchgeld) auf dessen Konto überweisen.

      So manche Streitigkeiten scheinen mir so überflüssig wie ein Kropf. Aber wenn’s denn hilft?

      • Manchen Leuten gefällt es nicht, wenn man die wahren Gründe hinter den vorgeblichen aufdeckt. Da ich mir nur schwer vorstellen kann, daß es dem Autor des Beitrags tatsächlich ein Anliegen ist, die allseits anfallenden Gebühren für dies oder jenes stets bar zu bezahlen, schien es mir am naheliegendsten, daß der tatsächliche Grund seines Ansinnens ist, der GEZ, der man sonst nicht beikommen kann, möglichst viel Ärger zu bereiten. Und so kommt es zu der bizarren Situation, daß man ein Gerichtsverfahren um eine Sache führt, um die es in Wahrheit gar nicht geht. Der Betroffene müßte sagen: Ich will die GEZ-Gebühren nicht bezahlen. Das Gericht müßte antworten: Nach der gängigen Rechtsprechung mußt du die Gebühren bezahlen. Das weiß der Betroffene im vorhinein. Deswegen versucht er es damit erst gar nicht. Stattdessen greift er die Modalitäten der Zahlung an. Selbstverständlich würde jedes Gebührensystem zusammenbrechen, wenn die Leute Schlange stehend das Kleingeld aus ihrem Portemonnaie vor der zuständigen Verwaltungsangestellten ausschütten würden, sie möge doch bitte nachzählen, ob es stimme. Und deshalb stellt sich der Hessische Rundfunk nach der Methode „Wehret den Anfängen!“ der Barzahlung in den Weg. Und so kommt es zu einem Streit vor Gericht. Und natürlich sind die Richter auch nicht blöd und wissen, daß der Wunsch, die Gebühren bar zu bezahlen, nur verdecken soll, daß in Wahrheit jemand das GEZ-Gebührensystem angreifen will. Aber alle müssen so tun, als ginge es um das heilige Gut der Möglichkeit der Barzahlung, der Betroffene ebenso wie die Richter. Und so treiben beide Seiten juristische Rabulistik.
        Ich finde das irgendwie urkomisch. Und das wollte ich durch meinen Beitrag zum Ausdruck bringen. Daß dieser solch heftige Reaktionen verursachen würde, hat mich, gelinde gesagt, etwas gewundert. Aber nicht jeder hatte halt eine gute Kinderstube und versteht, sich angemessen und stilvoll auszudrücken. Mein herzliches Beileid dazu. Übrigens – auch ich bin gegen das GEZ-Zwangssystem. Aber darum geht es mir gerade nicht.

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