<
>
Wird geladen...
Bundesinnenministerin Faeser überrascht

Ein Berliner Polizei-Einsatz und die Welle der Empörung

04.10.2022

| Lesedauer: 6 Minuten
Ein Einsatz von Polizisten gegen einen straffällig gewordenen Syrer hatte eine öffentliche Empörungswelle ausgelöst. Die Berliner Polizeiführung überlässt einen Beamten der sozialen Ächtung wegen vermeintlichem Rassismus – den auch die Innenministerin nicht erkennen kann.

Zwei Beamte hatten gegen einen mehrfach straffällig gewordenen Syrer einen Haftbefehl zu vollstrecken und gegen seine ebenfalls strafrechtlich auffällig gewordene Frau eine sogenannte Gefährderansprache durchzuführen. Angesichts des offenkundig massiven Widerstandes mussten dabei körperliche Zwangsmaßnahmen gegen den Mann Anwendung finden. Seine Frau war dabei in die Eigensicherungszone des Einsatzbeamten eingedrungen und soll außerdem versucht haben, ihren Ehegatten zu befreien. Das ist in Deutschland eine Straftat. In dieser Hochstresslage kam es zwischen der Ehefrau und einem der Polizisten zu einem Wortgefecht.

Die Syrerin sagte zu dem Uniformierten: „Das ist mein Haus, geh raus!“ Der antwortete unter anderem in diesen Worten: „Das ist mein Land und du bist hier Gast!“ Die Frau, die es als Mutter zuließ, dass Kinder, darunter ein Kleinkind, Zeugen der Auseinandersetzungen wurden, wirkte dabei immer wieder mit Händen und mit Schreien auf den Polizisten ein, der daraufhin erwiderte: „Du bist hier in meinem Land, du hast dich nach unseren Gesetzen zu verhalten! Schrei mich nicht an und fass mich nie wieder an, ich bringe dich ins Gefängnis.“

Der Pulverdampf der üblichen Empörungsvertreter hat sich langsam gelegt. Zeit für eine Betrachtung der Geschehnisse.

Ob es sich bei den oben angeführten Sätzen um kluge oder angebrachte Erwiderungen handelt, kann man definitiv bezweifeln – und den Beamten dafür kritisieren. In einem emotional aufgeladenen Wortgefecht Sätze zu sagen, die zur Eskalation beitragen, kann jedem trotz Kommunikationstraining passieren. Polizisten in problematischen Einsätzen mit hoher Gefahrenstufe haben nicht das Privileg der Ermittlungsgruppe, für den Abschlussbericht ihre Worte lange abwägen zu können.

Ich zähle einige Perspektiven des abgelaufenen Geschehens auf.

ZEIT ZUM LESEN
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Da ist der Polizeibeamte, der dauerhaft verbal und nonverbal angegriffen wird. Dabei wird er unter anderem des Hauses verwiesen. Das widerspricht seinem dienstlichen Auftrag und seinem Berufsethos, indem er hoheitlich verpflichtet ist, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Konkret: gegenüber dem Syrer einen Haftbefehl und der Syrerin die sogenannte Gefährderansprache umzusetzen. Er bildet für seine Begriffe die korrekte Erwiderung auf das ausgesprochene „Hausverbot“ der Syrerin: „Das ist mein Land und du bist hier Gast!“

Das ist keine rassistische Beleidigung, sondern sachlich korrekt, falls beide nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, auch wenn es nicht den ideologischen Vorstellungen derer entspricht, für die Staatsgrenzen abzuschaffen und Staatsbürgerschaften belanglos sind. Da der Polizist dabei auch körperlich angegriffen wird, fügt er den Satz hinzu: „Du bist hier in meinem Land, du hast dich nach unseren Gesetzen zu verhalten!“ Das ist ebenso wenig anstößig, denn die Rechtsnormen haben Deutsche wie Ausländer gleichermaßen zu akzeptieren.

Nicht zu rechtfertigen sind selbstverständlich die Spontanäußerungen „Halt die Fresse (…)“ und „(…) ich bringe dich ins Gefängnis“. Sie können ohne Zweifel auch auf eine kommunikative Überforderung in einer psychischen Ausnahmesituation zurückzuführen sein. Stress frisst viele Informationseinheiten im Gehirn, verengt die Handlungsalternativen und den zur Verfügung stehenden Wortschatz. Ein Indiz dafür ist die Einschränkung seines peripheren Sehens: Der Beamte hat vermutlich 30 Minuten lang nicht bemerkt, dass er heimlich gefilmt wurde. Der dafür typische Tunnelblick tritt ein. Bei der Berücksichtigung dieser Tatsachen bliebe vom angeblichen Tatbestand des fremdenfeindlichen Rassismus nichts mehr übrig.

Andererseits ist da die Perspektive der beiden Syrer. Sie haben Anspruch auf Asyl, damit auf unseren Schutz und deren großzügige Alimentationen. Ob die beiden Akteure des Geschehens bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder ihr Einkommen selbst erarbeiten, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass ein Haftbefehl vorlag, da der Mann dreimal beim Schwarzfahren gestellt wurde und die fällige Geldstrafe von 750 Euro nicht bezahlt hatte.

Da ist außerdem seine 28-jährige Ehefrau: „Nach Tagesspiegel-Informationen wird ihr vorgeworfen, dass sie eine andere Frau mit freizügigen Fotos kompromittiert haben soll. Es geht um Nötigung, Beleidigung und anderes.“ Sollten die Vorwürfe stimmen, haben wir es mit einer potenziell aggressiven Frau zu tun. Diese Umstände müssen in der Einsatzvorbereitung und Planung eigentlich Berücksichtigung finden. Aufgrund der vielen abzuarbeitenden Haftbefehle und des mangelnden Personals ist das jedoch selten der Fall.

EIN FALSCHES WORT …
Spiegel-Journalist beklagt Einschränkungen der Meinungsfreiheit
Um das Auftreten des syrischen Paares zu bewerten, müssten folgende Fragen beantwortet werden: Wird die staatliche Ordnung und deren Vertreter akzeptiert? Was haben diese Personen für ein Rechtsverständnis? Ist ihnen bewusst, dass sie in Deutschland Leistungen, die die „Allgemeinheit“ mit ihren Steuergeldern hart erarbeiten muss, für sich beliebig in Anspruch nehmen kann? Glauben sie, dass man sich gegen Polizeibeamte zur Wehr setzen darf, die Gesetz gegenüber Rechtsbrechern durchsetzen müssen? Dass man deren Entlassung fordern kann, weil sie ihren dienstlichen Pflichten nachkommen? Dass man mit zusammengeschnittenen Videosequenzen die öffentliche Stimmung aufheizen darf, weil Polizisten mit erforderlichen und lageangepassten Zwangsmaßnahmen einen Haftbefehl durchsetzen müssen? Wir sehen von dem 30-minütigen Mitschnitt lediglich die letzten zehn Minuten. Ich will den Syrern dabei nicht absprechen, dass sie sich tatsächlich rassistisch und fremdenfeindlich beleidigt fühlten.

Dazu kommt noch die Perspektive der polizeilichen Führungskräfte: Wohnungen sind unter Eigensicherungsgesichtspunkten gefährliche Orte, der psychologische Vorteil liegt bei den Bewohnern, das Gefahrenrestrisiko trotz aller Vorkehrungen ist nicht zu unterschätzen. Außerdem sind bei Einsätzen bei Tatverdächtigen ausländischer Herkunft oft sprachliche Missverständnisse zu erwarten. Die Umsetzung von Haftbefehlen oder Verkehrskontrollen ist aus vielen Gründen sehr gefährlich. Das wäre in der Einsatzplanung zu berücksichtigen. Dagegen steht die Praxis: zu viele Einsätze, zu wenig Personal, noch nie etwas passiert usw.

Das mag alles stimmen, bis die unvorhergesehenen Probleme eintreten. Mussten die Polizisten den Einsatz nur zu zweit und damit ohne Verstärkung ausführen oder wollten sie den Auftrag allein vollziehen? Dieser Umstand ist zu klären. Zur Klarstellung: Der Beamte kann in der Vergangenheit NICHT durch rassistische Vorfälle aufgefallen sein. Wenn das so gewesen wäre, hätten die Vorgesetzten Disziplinarmaßnahmen von Amts wegen einleiten müssen. Es wäre dann auszuschließen, dass ausgerechnet dieser Beamte einen solchen Auftrag erhalten hätte. Jedenfalls in einer ordentlich geführten Dienststelle.

Außerdem kommt die Perspektive der Politik hinzu: Spätestens 2015 wurde Deutschland zu einem Einwanderungsland erklärt. Große Teile der Bevölkerung sind auf diesem Weg nicht mitgenommen worden. Schon der Ansatz einer Gegenrede wird rasch als „rechtsextrem“, „rassistisch“, „völkisch“ oder ähnlich stigmatisiert. Und natürlich gibt es auch tatsächlich neben linkem und radikal islamischem auch Rechtsextremismus und Rassismus in Deutschland.

Nun hat der Polizeibeamte Sätze gesagt, die ihn aus Sicht der Eifrigsten schon zum Rassisten machen; „mein Land“ und „du bis Gast“ genügt, um einen Empörungstsunami auszulösen, der sich in Wahrheit gegen alle Polizisten richtet. Ein Berliner Politiker verstieg sich deshalb zum erneuten Generalverdacht, dass die Berliner Polizei ein Nazi-Problem hätte. Es ist eine Einschüchterungsmaßnahme gegenüber Menschen, die jeden Tag mit den Ergebnissen der Einwanderungspolitik konfrontiert werden.

Das Spiel beginnt mit einem Foul

Die eifrige Berliner Polizeiführung tat sich dabei sogar noch besonders hervor. Sie twitterte:

„Unser #Staatsschutz ermittelt wegen fremdenfeindlicher Beleidigung eines Kollegen gegenüber einer Frau bei einem Einsatz, der sie und ihren Mann betraf. Das Paar erstattete gemeinsam Anzeige bei einem Polizeiabschnitt und zeigte ein Video der Tat.“

Screenshot via Twitter / Polizei Berlin

Weiter schreibt sie: Gegen den Kollegen wird strafrechtlich ermittelt, er wurde unmittelbar in den Innendienst versetzt, weitere dienstrechtliche Konsequenzen folgen.“

Gegenüber dem eigenen Kollegen wurde damit die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung abgeschafft und der Polizeibeamte somit öffentlich zur moralischen Ächtung freigegeben. Einmal ganz davon abgesehen, dass sich hier das Social-Media-Team anmaßt, beamtenrechtliche Maßnahmen in Arbeitgebermanier zu verkünden. Ein Unding.

Auch ein Funktionär der Gewerkschaft der Polizei mischt dabei mit: In der Sequenz, die natürlich nicht den kompletten Einsatz abbildet, fallen beleidigende, diskriminierende und ausländerfeindliche Äußerungen, die so nicht gehen und von denen wir uns in aller Deutlichkeit distanzieren.“  Der Berliner Staatssekretär Torsten Akmann senkte den Daumen nach unten und erklärte den Beamten zu einer Persona non grata: „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht!“ 

Die Fakten jenseits der Ideologie

Bei der Berliner Polizei haben nicht wenige Kollegen inzwischen innerlich gekündigt. Der Krankenstand ist hoch. Gleiches gilt für Selbsttötungen von Polizisten und zwar deutschlandweit, die deutlich höher als der Durchschnitt der Bevölkerung ausfallen.

Sollte der Beamte infolge der innerdienstlichen „Twitterpolizei“, des medialen und politischen Shitstorms schwer erkranken oder Schlimmeres, wäre das nicht der erste Fall. Wie man einen Berliner Polizeibeamten in den Suizid treiben kann, habe ich in meinem Buch „Mobbing! Ursachen, Schutz und Abhilfe“ umfangreich beschrieben.

Auch Polizisten sind Menschen. Sie haben Familie, Ehepartner und Kinder. Diese werden zweifelsohne in Mitleidenschaft gezogen. Die Scheidungsquote ist entsprechend. Natürlich passiert auch Polizisten in Hochstresslagen ein unüberlegter emotionaler, beleidigender Satz („Halt die Fresse“!), der nicht angebracht ist. Aber ähnliche Formulierungen sollen sogar unter Berufspolitikern vorkommen. Den Beamten anlässlich einer Videosequenz vorschnell zum Fremdenfeind zu erklären, ohne konkrete Ermittlung und Untersuchung, ist unwürdig. Der Dienstherr, also der Berliner Senat, hat die Pflicht, sich im Zuge seiner Obhuts- und Fürsorgepflicht bis zum Ende der Untersuchung vor den Beamten zu stellen und diesen zu schützen. Der schwierige Spagat zur Informationspflicht gegenüber den Medien ist mir dabei bewusst. Diesen Neutralitätsgedanken hätte ich mir auch von der GdP gewünscht. Eine Gewerkschaft hat keine Straftäter indirekt zu verteidigen, sondern den eigenen Kollegen, und wenn sie das schon nicht tut, wenigstens die Ermittlungen abzuwarten.

Das Kainsmal, dass der Beamte nun zu tragen hat, wird ihn bis zu seiner Pensionierung und sogar lebenslang nicht in Ruhe lassen, unabhängig davon, wie die Untersuchungen ausgehen. Denn man kann davon ausgehen, dass über die straf- und disziplinarrechtliche Einstellungsverfügung niemand berichten wird.

Faeser überrascht

Für die eigentliche Überraschung sorgte Bundesinnenministerin Faeser: Sie stellte auf einer Pressekonferenz klar, dass sie an dem Satz „Das ist mein Land und du bist hier Gast und du hast dich an unsere Gesetze zu halten!“ nichts Fremdenfeindliches oder Rassistisches erkennen kann. Im Gegenteil, sie zeigt Verständnis für Beamte auf der Straße, die Kriminalität vorfinden und dabei auch einmal eine klare Sprache verwenden. Auch wenn sie ihre eigene Aussage kurze Zeit später, wohl unter dem Druck einer empörten Peergroup, wieder relativierte.

Der Fall des Berliner Polizisten zeigt: Ein falscher Satz kann auch für Menschen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, persönliche Vernichtung bedeuten. Und selbst die Beurkundung, keinen Fehler im straf- und beamtenrechtlichen Sinne begangen zu haben, kann Gleiches zur Folge haben. Wer soll unter diesen dysfunktionalen und hysterischen Umständen jungen Menschen die Polizei als berufliche Perspektive empfehlen?


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

30 Kommentare

  1. Man sollte dem Polizisten das Bundesverdienstkreuz geben und einen Spendenaufruf für ihn starten!
    Die Syrer sollten wir zurück in ihr Heimatland bringen, nicht das sie noch mal von der deutschen Polizei belästigt werden, wegen so ein paar Straftaten…
    Leute – was ist in unserem Land nur los?

  2. Zerlegt man die zitierte Aussage des Beamten in seine Aussage-Partikel, leitet man nur dann Rassismus ab, wenn man bewusst voreingenommen ist:
    „Halt’s Maul“ ist zwar polemisch, allerdings sind die Beamten schliesslich gehalten, auch bei steigender Zuspitzung mit wohldosierter Dominanz die Kontrolle über die Lage zu behalten. Ein ethnischer Bezug ist daraus nicht abzuleiten. Das hätte auch jede Glatze und jeder Punk zu hören bekommen.
    Für „…ich bring dich ins Gefängnis“ gilt exakt das gleiche, unter Hinweis auf die Befugnisse des Beamten. Wie Hr. Meltzer schreibt, ist der Hinweis, wer in wessen Land ist, und was von ihm erwartet wird, eine situativ individuell gewählte Aussage, jedoch ebenso unbedeutend für ethnische Belange.
    Der rote Faden scheint mir eher das Polizei-bashing von einseitiger Provenienz zu sein. Da wird nie eine Gelegenheit ausgelassen.
    Zweitens drängt sich die traditionelle Asymmetrie der medialen Aufregung auf: wie oft bekommt man als „steuerzahlende Ortskraft“ zu hören, dass dieses Land bald „diesem oder jenem gehört“, die Einheimischen bald ausstürben, da die, die noch nicht so lange hier sind, mehr Kinder bekämen.
    Ganz zu schweigen von den Rüpeleien, die man schon als Hintergrundsrauschen in den Lebensalltag eingebaut hat: was man so guckt, ob man Probleme hat, dass die eigene Mutter „einem frivolen Erlebnis der bereichernden Art“ entgegenblickt. Das sind alles komplett grenzüberschreitende Aussagen, die fast jeder Großstädter kennt, keinerlei Aufhebens wert sind, offenbar weder justiziabel noch rassistisch sind, und die im allgemeinen lt. einschlägigen Fachleuten mit den traumatisierenden Kindheits- und Jugenderfahrungen zusammenhängen. Ach so. Na dann. In diskursiv umgekehrter Richtung wäre das ein Freifahrtticket in den sozialen Tod.
    Drittens: macht man sein Wohlbefinden daran fest, ob jemand beleidigt ist, wirds schwierig bei Bevölkerungsteilen, bei denen „Beleidigt-sein“ kulturbedingt zum jederzeit zu gewärtigen Alltagszustand zu werden droht. Die Vollzugsbehörden sollten sich nicht dem Temperamentszustand von weit entfernten Ländern anpassen müssen, das ist die Aufgabe von Soziologen und Sozialarbeitern, bei allem Respekt. Da muss die Kirche im Dorf bleiben.

  3. Ich kann die Polizeibeamten verstehen die innerlich kündigen oder Dienst nach Vorschrift machen. Ich würde es nicht viel anders machen.
    Im Endeffekt sind ja dann vor allem die Bewohner der diversifizierten Wohnviertel davon betroffen wenn die Polizei nicht oder nur verspätet kommt oder Straf- & Haftbefehle gegen aggresive Nachbarn nicht vollzogen werden.

  4. „Andererseits ist da die Perspektive der beiden Syrer. Sie haben Anspruch auf Asyl, damit auf unseren Schutz und deren großzügige Alimentationen.“ Das ist ja gerade das Problem. Sie haben eben keinen Anspruch auf Asyl, wenn sie auf dem Landweg nach Deutschland gekommen sind (Art. 16a GG). Sie sind nach der UN-Flüchtlingskonvention nicht einmal Flüchtlinge, sondern ganz normale Migranten, die mehrere Länder durchreist haben, um im deutschen Sozialsystem ihr künftiges Auskommen zu finden. Die Anspruchshaltung solcher „Gäste“ resultiert aus der links-grünen Politik, die ihnen ständig beibringt, auf was sie alles Anspruch haben unabhängig davon, wie sie sich in unserem Land benehmen. Der seit 2015 fortgesetzte Verfassungsbruch von Merkel und Konsorten ist mittlerweile so zur Gewohnheit geworden, dass er offenkundig nicht einmal mehr bemerkt wird.

  5. Angenommen, es kommt diesen Winter zu ernsten Energiemängeln und zigtausende gehen auf die Straßen.
    Es würde mich wirklich interessieren wie groß der Anteil der Polizisten ist, die den Staat – welcher sie ja ständig im Regen stehen lässt – tatsächlich bereit sind zu verteidigen.
    Dann würde mich auch noch interessieren wie groß der Anteil der BW-Soldaten…

    • Gute Frage…
      Grundsätzlich, wie soll es sich mit der Verteilung von knappen Ressourcen verhalten, wenn das Land voller unberechtigter, gedulteter Empfänger ist, die in „guten“ Zeiten aufgenommen wurden.
      Es ist eine ethische Frage, wie mit den unberechtigten, von unserer Gnade hier existierenden Menschen zu verfahren ist, wenn die Voraussetzungen, die früher galten, nicht mehr gegeben sind.
      St. Martin hat dem Bettler einmal einen halben Mantel gegeben und ist weiter geritten. Er hat den Bettler alleine dort gelassen, wor er ihn gefunden hat.
      Wir erfahren nichts davon, dass St. Martin den Bettler jahrerang versorgt, gewärmt und gekleidet hat.

  6. „Das ist mein Land und du bist hier Gast!“ + „Du bist hier in meinem Land, du hast dich nach unseren Gesetzen zu verhalten!“

    Die Linksgrünen hassen die Realität und diejenigen, die sie aussprechen. Linksgrüne wollen selbst bestimmen, was real und was legitim ist. Wobei ihre Definition immer und sofort von den MSM übernommen und verbreitet wird. Wenn Frau Baerbock im Bundestag erklärt, dass der Tod von Mahsa Amini „nichts, aber auch gar nichts mit Religion oder Kultur zu tun“ hat, dann ist das ein Paradebeispiel für die totale Ignoranz und Abgehobenheit einer Partei, die Ende des Jahres Kernkraftwerke abschalten will, während in der EU Notfallpläne für Blackouts ausgearbeitet werden (wie die TV-Nachrichten gestern vermeldeten).

    Die Linksgrünen sind eine ernste Gefahr für unsere Zukunft. Die Behauptung, dass sie für Demokratie einstehen, während diese von „Rechten“ bedroht wird, ist nur ein weiteres Ideologen-Märchen.

  7. Ohje, wie kommen die dann erst damit zurecht, wenn sie auf junge Mädchen oder alte, gebrechliche Menschen eingeschlagen und eingetreten haben. Oder auf der Wache jemand gestorben ist, weil er nicht die Fresse gehalten hat – also um einen Anwalt gebeten hat. Gut, es sind ja immer mindestens 4 gegen 1 – zusätzlich gesichert von weiteren Kollegen und Wasserwerfern, in Kürze auch mit Maschinengewehren. Sicher ist sicher. Da verteilt sich die furchtbare Last des Kainsmals auf mehrere Schultern.

    • Ja, spätestens nach den coronabedingten Auftritten der Polizei an Montagen müsste jeder schon ein schitzophrenes Verhältnis zur Polizei eintwickelt haben.
      Eigentlich sollen sie den Staat und die Bevölkerung schützen, jeder kann auch bei nichtigen Anlässen merken wie sie über das Ziel hinausschiessen. Das Verhalten der Polizei ist auch gegenüber der normalen Bevölkerung inzwischen zumeist inakzeptabel geworden.
      Allerdings, in dem Artikelbeispiel passt es.

      • Aber es gibt keine Stellen, die Rassismusbeschwerden von Deutschen aufnehmen….

  8. Meine Tochter wollt zu Merkels Zeiten unbedingt zur Polizei. Ich riet ihr eindringlich davon ab: „Wenn irgendetwas passiert, du etwas Falsches sagst oder falsch reagierst, oder wenn du dir evtl irgendwo eine Verletzung zuziehst, während du für uns alle den Kopf hinhältst – diese Regierung steht nicht hinter dir, du wirst fallen gelassen wie eine zu heiße Kartoffel. Dann stehst allein da mit deinem Problem! Und diese rotgrüne Baggage kübelt Dreck über dir aus.“ – Heute studiert sie Medizin und sie kann jederzeit dieses Shit Hole verlassen.

  9. Es ist eine absolute Ausnahme, dass ich der Innenministerin einmal zustimme. Aber auch ich erkenne an dem Satz „Das ist mein Land und du bist hier Gast!“ absolut nichts Fremdenfeindliches, sondern vielmehr eine Aussage zum Selbstschutz, die in anderen Ländern absolut selbstverständlich wäre.
    Bei uns allerdings hat die Selbstkasteiung durch die offenbar auch nach Generationen nicht endende „Schuld“ inzwischen schon so drastische Ausmaße angenommen, dass es mich nicht wundern würde, wenn die Stadt Berlin dem straffällig gewordenen Syrer oder dessen Frau sogar noch eine Entschädigung zahlen würde.
    Dass die Frau den Polizisten heimlich gefilmt und sich damit ebenfalls nicht gesetzeskonform verhalten hat, erwähne ich hier nur mal am Rande.
    Wie schlimm kann es noch kommen? Lässt sich das im Land der „Schuldpolitik“ noch steigern?

  10. Für die Haltung des Polizisten habe ich teilweise Verständnis. Kriminalität unter den Zuwanderern ist in der Tat ein gewaltiges Problem, auch fur die Polizei. Dennoch: In dieser Situation hätte der Status sowie die Nationalität jener Personen keine Rolle spielen dürfen. Die Äußerung des Beamten halte ich für ziemlich daneben. „Mein Land“ etc.: Das geht gar nicht. Und fremde Leute zu duzen ist respektlos und in diesem Fall abwertend, auch wenn man selbst geduzt wird. Neutralität wurde nicht gewahrt.

  11. Demonstranten, die das Grundgesetz hoch hielten (wortwörtlich und im übertragenen Sinne) durfte dagegen zu Boden geworfen und geschlagen werden – mit Billigung von Politik und Medien.

  12. Gegen Ausländer vorzugehen, um das Gesetz durchzusetzen heißt gleich Rassismus. So einfach ist das. Eine alte Frau bei einer Demonstration eine halbe Stunde durch die Stadt zu schleifen, woran sie später stirbt, das heißt „die rechte Szene“ in Schach halten. Man hat als normaler Bürger keine Rechtsicherheit mehr in diesem Lande. Rettungskräfte werden angegriffen, statt bedankt. Es fühlt sich so an, als ob es schon rechtsfreie Enklaven gibt, wo sich die Immigranten ihre eigenen Gesetze machen, wo das Recht des stärkeren Clans gilt. Rom ist auch untergegangen – nur hat es 400 Jahre bestanden!

  13. Ich unterstütze unseren Polizisten und würde ihm nicht verdenken, wenn er in Zukunft nur noch Oma’s auf Anticoronademos verhaftet und unsere „Gäste“ bei all ihrem Tun und Lassen gewähren lässt.

  14. Wieso werden sie hier eigenltich straffällig?
    Welchen Grund gibt es für diesen Syrer schwarzzufahren?
    Wer trägt nun die Kosten für die Falschbehauptungen und Schadensersatz ?
    Und warum geben wir diesen Syrern irgendwelche Ansprüche… Was geht uns Syrien an?

  15. Zitat: „Ich will den Syrern dabei nicht absprechen, dass sie sich tatsächlich rassistisch und fremdenfeindlich beleidigt fühlten.“

    > Was hier aus Sicht der Syrer und Wohlwollenden zum Nachteil des Polizisten abläuft und gespielt wird, ist doch klar ersichtlicht.

    Denn ausgehend davon, dass die beiden Polizisten als solche klar erkennbar waren und das sich das eigene Verhalten gegenüber der Polizei überall auf der Welt im Grunde gleich verhält, hätten die beiden Syrer -kurz und auf gut deutsch gesagt- einfach nur die Hände bei sich und die vorlaute Schnauze halten sollen. Doch das haben sie nicht und dürfen sich dann auch nicht wundern wenn ein Polizist rausrutschend oder streßgeplagt sagt „halt die Fresse“.

    Interessant gewesen wäre hier aber auch mal zu hören wo hier eigentlich der zweite Polizist abbleibt und ob und wie dieser seinen Kollegen wie auch immer unterstützt hat oder warum auch nicht?

    Nun ja, als jemand der in jüngeren Jahren auch nicht grad ein Engel war und wenn ich mich da wie diese Syrer verhalten hätte, wäre zumindest ich nie auf die Idee gekommen mich über die Worte des Polizisten aufzuregen oder mich gar beleidigt zu fühlen und das zur Anzeige zu bringen. Denn trotz großer Klappe war ich mir aber auch immer bewußt „wie man in den Wald ruft, so……!“

    Wie junge Leute heute „im besten Deutschland aller Zeiten“ – also im Jahre 7 nach 2015, noch zur Polizei gehen können – hinzu in Shithol-City’s wie das rrg Berlin- ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

    UND wenn ich daran denke wie sehr sich dieses Land, unsere Städte UND unsere Polizei und Gesetze dank der ins Land flutenden -vor allem islamischen- Bereicherung die letzten ~30 Jahre seit den 90ern sowie besonders auch seit 2014/15 negativ verändert haben, dann drnke und sage ich jede Woche noch mehr und lauter das unsere Grenzen endlich bestmöglich geschlossen werden müssen(s. z.Bsp nun fertige Grenzzäune von Polen und Bulgarien) und das hinzu auch zumindest eine rigorose Abschiebung von vorerst JEDEN kriminell gewordenen(ab 1 Jahr Bewährungsurteil) und Sozi/Harz4 beziehender „Einwanderer“ vorgenommen werden muß.

    JAHR FÜR JAHR fluten hier seit 2015 so viele Asyltouristen ins Land und ins Sozialsystem das man im Grunde jedes Jahr eine neue Infrastruktur in der Größe der Stadt Lübeck neu bauen müßte.
    Endlich Schluß machen mit den Asyltourismus! Wobei dies dann auch wieder die Kriminalität, Gewalt, Islamismus, Antisemitismus UND auch die Polizei auf den Straßen verringern würde.

  16. Der Polizist sollte eine Belobigung bekommen für seine verbale Treue zu unserem Land und unseren Gesetzen. Die Migranten braucht man nur anzuhusten und man wird seines Lebens nicht mehr froh. Da sind gleich die Linksgrünrotverwirrten im Entrüstungsmodus, wird eine alte Frau bei einer Demo zu Boden gezwungen und mit Boxhieben traktiert herrscht Schweigen. Gut, das war auch einer Querdenker, Schwurbler und Coronaleugner Demo, da sind die Maßstäbe natürlich andere. Die Polizei wird verlacht, jeder Dahergelaufene kann sie treten, anspucken, beleidigen, nach Feststellung der Personalien soweit feststellbar gehts wieder auch die Straße. Nach der 10. Strafe ausgesetzt zur Bewährung kriegen die nur noch einen Lachflash wenn sie mit der Polizei zu tun kriegen. Aber wehe ein Bürger dieses Landes nennt einen Türken Kümmeltürke, da brennt aber die Hütte. Ich bin sowas von fertig mit diesem Staat, hätte ich nicht Verpflichtungen hier wäre ich schon weg.

  17. Ich zitiere AsylG § 73: „(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sind unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer nach Wegfall der Umstände, die zur Anerkennung als Asylberechtigter oder zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geführt haben, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder wenn er als Staatenloser in der Lage ist, in das Land zurückzukehren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Satz 2 gilt nicht, wenn sich der Ausländer auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um die Rückkehr in den Staat abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.“
    und weiter:
    „(2) Die Anerkennung als Asylberechtigter ist zurückzunehmen, wenn sie auf Grund unrichtiger Angaben oder infolge Verschweigens wesentlicher Tatsachen erteilt worden ist und der Ausländer auch aus anderen Gründen nicht anerkannt werden könnte. Satz 1 ist auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entsprechend anzuwenden.“

    Wenn der Polizist also zum Tatverdächtigen während der Festnahme zur Frau des Täters sagt, dass sie nur Gast in Deutschland wäre, so ist dies rechtlich absolut korrekt und nicht zu beanstanden. Asylbewerber sind keine Einwanderer und müssen das Land wieder verlassen, wenn der Asylgrund wegfällt. Sie sind also Gäste in diesem Land. Während dieser Zeit haben sie sich an das hier in Deutschland geltende Recht zu halten.
    Da die Polizei vor Ort war, um das deutsche Recht gegen einen durch den Asylbewerber erfolgten Rechtsbruch durchzusetzen, ist dies hier offensichtlich vom Asylbewerber nicht berücksichtigt worden. Es stellt sich deshalb sogar die Frage, inwiefern der Verstoß gegen AsylG (2) in diesem Fall nicht zum sofortigen Wegfall des Asylanspruchs des straffälligen Asylbewerbers und seiner Familie und damit zur Abschiebung führen muss.

    Was die unflätigen Ausfülle des Polizisten gegenüber der Frau des Straftäters betrifft, so lässt sich dazu nur eins sagen: Wer sich wie ein A****loch verhält, der muss wie ein A****loch behandelt werden, sonst verhält er oder in diesem Falle sie sich weiter wie ein A****loch.
    Der Kardinalfehler der letzten Jahre war die Umdeutung des Asylrechts zu einem Einwanderungsrecht durch die Politik. Das ist de facto ein Rechtsbruch durch Regierungsvertreter, der zu andauernden und immer noch stattfindenden weiteren Rechtsbrüchen von falschen Asylbewerbern führt, die eigentlich Einwanderer sind.
    Das gehört abgestellt!
    Nicht die Sicherheitsbehörden sind hier das Problem, sondern die Politik und ihre importierten „Schützlinge“, die oftmals gar nicht das sind, was sie vorgeben. Das temporäre Asylrecht wird hier als andauerndes Einwanderungsrecht missbraucht, weil nicht wenige Betonköpfe in der Politik immer noch der Meinung sind, dass man die Deutschen ausdünnen müsste, weil sie angeblich zu fleißig wären, und weitere Betonköpfe so naiv sind anzunehmen, dass aus islamischen Ländern allen ernstes Fachkräfte zu uns kämen, die hier den Arbeitsmarkt auffüllen könnten.
    Nichts davon stimmt. Aber das begreifen die Verantwortlichen an der Spitze offensichtlich nicht. Die Grenzen gehören sofort geschlossen und nur noch die eingelassen, die wirklich einen Anspruch auf Asyl haben und sich derweil an unsere Gesetze halten. Alle anderen gehören an der Tür direkt abgewiesen und nach Hause geschickt. Punkt aus.

    • Richtig. Staatsangehörigkeit darf kein Bestandteil humanitärer Hilfe sein.
      Asylanten sollen das bleiben, als was sie gekommen sind – Bürger ihrer Länder. Auch deren Nachkommen brauchen den deutschen Pass nicht. Sie stammen von Bürgern anderer Länder ab, wo sie auch ihre Bürgerrechte wahrnemen sollen.

  18. Das „Schutzbedürfnis“ dieser Personen würde ich als gering ansehen, denn ihr agressives Auftreten gegenüber den deutschen Staatsorganen ist in keinster Weise mit Angst vor Verfolgung zu erklären.
    Ich habe den Eindruck, dass sie mit Verachtung gegenüber unseren Staatsorganen und Rechtsordnung auftreten und sie mit ihrer Sozialisierung besser in ihr Heimatland als nach Deutschland passen.

  19. Vor vielen Jahren, die Bundespolizei hieß noch Bundesgrenzschutz und kontrollierte die Einreise an den Grenzen, geschah hier an der A7 folgendes:
    Ein Reisebus mit Kurden wollte, zu welchen Zwecken auch immer, aus Dänemark nach Deutschland einreisen. Die Einreisekontrolle verlief nicht unproblematisch; der Bundesgrenzschutz drohte die Kontrolle über das Geschehen zu verlieren. Zu wenig Beamte…
    Die dänische Polizei setzte daraufhin kurzerhand Hunde gegen die Kurden ein und trieb sie wieder in den Bus. Sie veranlasste außerdem die sofortige Rückreise nach Dänemark.
    Finde den Unterschied!

  20. „Sie können ohne Zweifel auch auf eine kommunikative Überforderung in einer psychischen Ausnahmesituation zurückzuführen sein.“ Also, wenn man nicht mehr ausfällig werden darf, wenn man von einem Kriminellen angegriffen wird, wann eigentlich dann? In meiner Wahrnehmung wird die Forderung, Sicherheitskräfte duürften sich keine verbalen Ausrutscher erlauben, deutlich überstrapaziert.

    Kein Wunder, wenn die lieber bürgerliche Demonstranten einsacken oder Knöllchen verteilen. Da kann einem sio was nicht passieren.

  21. Natürlich passiert auch Polizisten in Hochstresslagen ein unüberlegter emotionaler, beleidigender Satz. Sie sind Menschen, die auch nur Nerven haben, nicht besonders gut bezahlt. Und müssen sich viel zu oft gefallen lassen, was bei mir, wäre ich ein starker Kerl, definitiv zu einem körperlichen Verweis führen würde.Hierzu eine kleine Anmerkung: Im Internet noch problemlos zu finden: Özdemir in Stuttgart – bitte Maul halten – Unser hochgeschätzter Landwirtschaftsminister, selbst erkennbar mit Migrationshintergrund, der auf Unter-Teppich-Niveau verbal entgleist! Quod licet Iovi, non licet bovi!

    • Der Polizist hat doch genau die Wahrheit gesagt. Sie sind Gast in unserem Land. So viel ich weiß dauert es sehr viele Jahre bis man in Deutschland eingebürgert wird. Leider wollen unsere Politiker auch dies zu ungunsten der Biodeutschen (sprich der Gesellschaft) verändern.

    • Schlecht bezahlt aber auch nicht. Dazu die Vorzüge des Beamtentums. Wer diesen Beruf ergreift, weiß, was auf ihn zukommt. Und wie ist es umgekehrt?: Wer einen Polizisten duzt, dem kann dies zum Verhängnis werden (Beamtenbeleidigung).

  22. Die Familie hat keinerlei Anspruch auf Asyl, es sei denn, sie wäre direkt eingeflogen. Ansonsten greifen 16a GG und das europäische Asylrecht mit Antragstellung an der EU-Aussengrenze. Beides von deutschen Regierungen (mit)verabschiedet.

  23. Das Rassismus-Vorwurf ist grotesk. Die Vorzeige-Gäste in unserem Land benehmen sich asozial, leisten Widerstand und lassen jeglichen Mindestrespekt vor deutschen Beamten auf unerträgliche Art vermissen. Nach dem Youtube-Video, das kaum länger als eine Minute ist, war mein Adrenalinspiegel am oberen Anschlag. Nach einer Minute!!! Jetzt stellen wir uns mal vor, dass dieses widerliche Theater seit Jahren das täglich harte Brot des beschuldigten Beamten ist. Ich bewundere diese äußerste Selbstbeherrschung. Mir wäre sie nicht im Mindesten gegeben. Ganz abstrakt betrachtet und gemessen am Durchgreifen heldenhafter Freunde und Helfer gegen Kinder und alte Menschen ohne Maske im Freien hätte hier der Gummiknüppel tanzen müssen bis erkennbares Wohlverhalten eintritt. Umgekehrt betrachtet müßte der Beamte tatsächlich bestraft werden, und zwar wegen einem erkennbar mangelnden Willen zu Durchsetzung seines Auftrages, in Relation zu seinen Brüdern auf der Jagd nach Maskenverweigerern. In einem gerechten Land würde der unzutrefffende Vorwurf von Rassismus (und alllem anderen Zeitgeistquatsch) zum Straftatbestand, ganz besonders bei Politikern im Amt, und in seiner schärfsten Form bei Polizeibeamten der Führungsebene. Diese ganze verrückte Täter/Opfer-Umkehr in diesem Irrenhaus muß aufhören.

  24. Und warum schmeißen nicht einfach mal alle Polizisten ihren Job hin?
    Es wird ihnen ohnehin nichts passieren, da niemand auf einen Schlag alle Polizisten in D ersetzen kann. Die Innenminister werden also sehr schnell die Polizisten bitten, doch wieder Dienstbereit zu sein und sie werden von da an auch zu 100% hinter ihnen stehen. Den Polizeipräsidenten, der seine Beamten nicht schützt, den kann man rausschmeißen und ersetzen.

Einen Kommentar abschicken