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METZGERS ORDNUNGSRUF 07-2021

Der große Rentenbetrug: Zweimal abkassiert

18.02.2021

| Lesedauer: 5 Minuten
Die Rentenbesteuerung steht in der Kritik, weil sie zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Beim Bundesfinanzhof (BFH) sind zwei Musterklagen anhängig. Es geht um gewaltige Summen.

Am 6. März 2002 entschied das BVerfG in Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht – Presse – Ungleiche Besteuerung bei Renten und Pensionen verfassungswidrig), die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen sei verfassungswidrig. Denn Beamtenpensionen waren voll steuerpflichtig, Renten dagegen nur zu einem relativ geringen Ertragsanteil. In Folge des höchstrichterlichen Verdikts musste der Gesetzgeber in der zweiten rot-grünen Regierungszeit unter Kanzler Gerhard Schröder eine Neuregelung treffen. Im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde daraufhin die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Weil die Zustimmung des Bundesrats zu Steuergesetzen erforderlich ist, hat nicht nur die damalige rot-grüne Bundestagsmehrheit, sondern auch die damalige CDU/FDP-Mehrheit im Bundesrat das seither umstrittene Gesetz gebilligt. Die Vorsorgebeiträge für die Altersversorgung, ob gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke oder freiwillige Beiträge, die während der Erwerbsphase eingezahlt werden, sollten stufenweise bis zu Höchstbeträgen steuerfrei gestellt werden, dafür aber die späteren Rentenbezüge ebenfalls stufenweise zur Einkommensteuer herangezogen werden. Die Übergangsfristen hat der Gesetzgeber über viele Jahre gestreckt: von 2005 bis 2040. Erst ab 2025 sind die Altersvorsorgebeiträge voll steuerfrei gestellt. Ab 2040 sind dann die entsprechenden Rentenbezüge voll steuerpflichtig.

Die entscheidende Streitfrage beim AltEinkG kulminiert in der Frage, ob die gesetzliche Neuregelung nicht für immer mehr Rentner zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung geführt hat und in Zukunft erst recht führt. In seiner Entscheidung aus dem Jahr 2002 hat das BVerfG nämlich einen Satz platziert, auf den sich alle Kritiker der ungerechten Übergangsregelung berufen: „In jedem Fall sind die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.“

BFH-Richter kommentiert die Doppelbesteuerung kritisch

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Doch genau dieses Doppelbesteuerungs-Verbot wird nicht nur durch die kurze Frist von 15 Jahren zwischen der vollen Steuerfreistellung der Vorsorgebeiträge ab 2025 und die volle Steuerpflicht der Rentenbezüge ab 2040 unterlaufen. Denn Renteneinzahlungen leisten Erwerbstätige in der Regel über deutlich längere Zeiträume von 30, 40 und mehr Jahren. Viel entscheidender ist die deutliche Diskrepanz zwischen der steuerlichen Behandlung in der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Deshalb werden Millionen von Erwerbstätigen, vor allem die nach 1970 geborenen Jahrgänge, beim Renteneintritt vom Staat doppelt abkassiert. Denn erhebliche Teile ihrer Renten werden vom Fiskus besteuert, obwohl sie Teile ihrer Beiträge aus den Jahren bis 2025 aus bereits versteuertem Einkommen erbracht haben. Selbst Richter Dr. Egmont Kulosa, der im für Altersvorsorgefragen zuständigen 10. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem BFH, sitzt, hat sich in einem juristischen Kommentar zum einschlägigen § 10 des EStG bereits vor zwei Jahren sehr eindeutig zur Doppelbesteuerung geäußert: Es „bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des [§ 10] Abs. 3 [EStG] – ohne prozentuale Beschränkung abziehen. Die Verfassungswidrigkeit einer solchen doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, erscheint evident.“ (Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Anm. 340).

Aktuell äußert sich Kulosa aber nicht mehr zur Sache, weil beim BFH zwei Musterverfahren anhängig sind, die genau diese Frage zum Streitgegenstand haben. Ursprünglich waren entsprechende BFH-Entscheidungen für 2020 erwartet worden. Dann hieß es aus dem BFH auf Presseanfragen, im 2. Quartal 2021 sei mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen, der nach rund drei Monaten eine Entscheidung folge. Doch Insider zeigen sich skeptisch, ob das Verfahren nicht weiter verschleppt wird. Welche Bedeutung das Bundesfinanzministerium (BMF) den vorliegenden Klagen einräumt, zeigt der ungewöhnliche Verfahrensbeitritt des Olaf Scholz-Hauses im vergangenen Jahr, das von einem Ausnahmetatbestand Gebrauch machte und deshalb volle Akteneinsicht erhält. Im Juni des vergangenen Jahres lieferte das BMF dem BFH gleich auf zwanzig Seiten eine schlitzohrige Rechtfertigung, warum von einer Doppelbesteuerung gar keine Rede sein könne. Denn der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag und andere Steuerfreibeträge führten dazu, dass es überhaupt zu keiner Doppelbesteuerung der Rentner kommt.

Modellrechnungen belegen den doppelten staatlichen Zugriff

Der renommierte Finanzmathematiker Werner Siepe hat, neben anderen Experten, schon vor Jahren in einem Gutachten nachgewiesen, dass die verbotene Doppelbesteuerung schon auf heutige Rentner durchschlägt. Ein am 1. Januar 1954 geborener Standardrentner, der Zeit seines Erwerbslebens immer genau den Durchschnittsverdienst erzielte (1 Entgeltpunkt pro Jahr), ging am 1. Januar 2019 nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente. In seiner Versicherungsbiografie (von 1.1.1974 bis 31.12.2018) zahlte er insgesamt 210.209 Euro in die Rentenkasse ein. 84.244 Euro davon leistete er aus bereits versteuertem Einkommen. Von seiner Jahresbruttorente, die er 2019 erstmals erhielt, sind 3.866 €uro (22%) steuerfrei. Multipliziert mit der ferneren Lebenserwartung von 17 Jahren, mit der nach den aktuellen Sterbetafeln gerechnet wird, beläuft sich sein steuerfreier Rentenzufluss auf (17 mal 3.866) insgesamt 65.722 Euro. Damit werden ihm 18.522 Euro zuviel belastet (84.244 minus 65722). Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent bezahlt dieser Beispiel-Renter also insgesamt 3.704 Euro zuviel Steuer.

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 In Summe stärker belastet ist ein gleichaltriger Versicherter, der während seines 40-jährigen Arbeitslebens (1.1.1979 – 31.12.2018) immer den Höchstbeitrag in die Rentenversicherung zu bezahlen hatte. Von seiner Jahresbruttorente von 29.399 Euro, die er im Jahr 2019 erstmals erhielt, sind 6.467 Euro pro Jahr steuerfrei. In den 17 zukünftigen Lebensjahren, die laut Sterbetafel zugrunde gelegt werden, summiert sich der steuerfreie Betrag auf 109.939 Euro. Demgegenüber steht eine Beitragszahlung von 391.077 Euro, von denen 152.276 Euro aus versteuertem Einkommen erbracht wurden. Aus der Differenz (152.276 minus 109.939) ergibt sich eine doppelt versteuerte Summe von 42.332 Euro, für die dieser Rentner bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent vom Fiskus mit 12.713 Euro ungerechtfertigt belastet wird.

Die Finanzverwaltung trickst und will Einsprecher aus dem Verfahren drängen

Wie diese beiden Beispiele belegen, geht es für den Staat um gewaltige Summen. Denn die Doppelbesteuerung wird in den kommenden zwanzig Jahren massiv wachsen, vor allem für die Millionen Facharbeiter der Jahrgänge ab 1970. Deshalb geht es für den Fiskus potentiell um Milliardensteuerausfälle, sollte der BFH oder abschließend das BVerfG im Sinne der Kläger entscheiden. Hunderttausende von Rentnern haben Einsprüche gegen ihre Steuerbescheide eingelegt. Beim Bund der Steuerzahler (BdSt) ist ein Mustereinspruchsschreiben zu erhalten. Weil so viele Rentenbezieher Einsprüche erhoben haben, koordiniert das Bundesfinanzministerium die Strategie der Länderfinanzverwaltungen. Mitte 2020 fand ein entsprechendes Briefing statt. Seitdem erhalten Einsprecher in unterschiedlichen Bundesländern ähnlich lautende Schreiben von ihren Finanzämtern, mit denen sie zum Verzicht auf ihre Ruhensanträge aufgefordert werden. So sollen sie aus den anhängigen Musterklagen vor dem BFH gedrängt werden, auf die sie sich in ihren Einsprüchen stützen.

Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun hat am 16. Januar dieses Jahres (Az. VG 2 K 80/21) vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesfinanzministerium eingereicht. Er begehrte vom BMF Auskunft über die geheimen Anweisungen, die das BMF mit stillschweigender Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder in der Causa Renten-Doppelbesteuerung gegeben hatte. Weil ihm diese Auskunft verweigert wurde, will er sein Auskunftsbegehren nun vor Gericht erstreiten. Ein geheimes und intern abgestimmtes Verhalten der Finanzbehörden unter Federführung des Scholz-Ministeriums: eine unglaubliche Dreistigkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Transparenzgebot scheint im BMF außer Kraft gesetzt zu sein, obwohl es Millionen von steuerpflichtigen Rentnern betrifft. Denn nach aktuellen Angaben der Bundesregierung bezahlen derzeit immerhin 7 von 19,6 Millionen Rentnern in Deutschland Einkommensteuer. Daraus resultierte im Jahr 2020 ein Steueraufkommen von 42,8 Milliarden Euro.

Screenprint: sr.de

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40 Kommentare

  1. Es betrifft nicht nur Rentner!
    Für diese Rentenbesteuerung ab 2005 sollten die Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
    Die reale Berücksichtigung betrug 2005 lediglich 20 Prozent und nicht 60 Prozent, wie das Finanzministerium in seiner Publikation dem Steuerzahler vorgaukelt.
    „Gleichzeitig werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.“
    Die Infografik illustriert, dass der absetzbare Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge von 60 20 Prozent im Jahr 2005 bis 2025 auf 100 Prozent steigen wird. Die Absetzbarkeit steigt dabei um zwei vier Prozentpunkte pro Jahr und bezieht sich auf alle geleisteten Beiträge pro Jahr zur Altersvorsorge bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) (für 2019: 24.305 Euro / für 2020: 25.046 Euro).
    Vielleicht könnte einmal ein Finanzmathematiker die Steuermehrbelastung für einen Durchschnittsverdiener von 2005 bis 2025 ausrechnen.
    Bundesfinanzministerium – Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
    Das Rechenkunststück aufgeklärt:
    Man multipliziere die gesamten Altersvorsorgebeiträge mit dem entsprechenden Prozentsatz und ziehe von dem Ergebnis 100 Prozent des Arbeitgeberanteils ab.

  2. Das beste Deutschland aller Zeiten, wir Österreicher und Rentner können da nur laut lachen.

  3. Deutschland und die EU mit seinen offenen Grenzen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit der EU Bürger darum werden wir uns sofort nachdem meine Frau ihre Rente bekommt in Ungarn zu Herrn Orban in Sicherheit bringen und um Asyl ansuchen, wir können es fast nicht mehr abwarten nach Ungarn auszuwandern. Auch das viel gescholtene Russland wäre eine Möglichkeit.

  4. Das schamlose doppelte Abkassieren – einmal über direkte Einkommensteuern und Abgaben und dann noch mal beim mühsam Ersparten – ist typische linke Ideologie. Letztlich basiert die gesamte linke Ideologie auf dem Versuch, die Frage nach dem perfekten Verbrechen zu beantworten: “ Wie komme ich an sämtliches Geld anderer Leute, ohne dafür ins Gefängnis gesteckt zu werden?“ Antwort: Indem man sich als Volkstribun für „soziale Gerechtigkeit“ einsetzt und unter diesem Deckmantel, jeden enteignet, bei dem noch was zu holen ist.

  5. „Daraus resultierte im Jahr 2020 ein Steueraufkommen von 42,8 Milliarden Euro.“
    Man nehme es den Rentnern, die das Geld erarbeitet haben, und gebe es den Migranten. Schöne Grüße Ihrer „Gerechtigkeitsparteien“.

  6. dieser sogenannte staat kann mich … wer auf die idee kommt ,renten zu versteuern hat nicht alle tassen im schrank. doppelbesteuerung auf vorher eingezahlte beiträge setzt ein kriminelles denken voraus.

  7. Nebenbei: In vielen europäischen Staaten werden Gewinne aus längerfristigen Geldanlagen in Aktien, Fonds usw. nicht besteuert. In Deutschland schlägt die Spekulationssteuer dagegen immer zu, egal wie lange angelegt wird. Zudem wurden die Freibeträge immer weiter reduziert. Stattdessen werden Produkte wie Rieser und Rürup protegiert – der Bürger gilt ja als in Fragen der Geldanlage als unmündig und muss sich daher in die Hände von Versicherungs- und Bankberatern begeben, die ihn stets selbstlos zu seinem Besten beraten.

  8. Derzeit geht sowieso die Post ab beim staatlichen Zugriff auf unsere Geldbörsen.
    CO2 Steuer, drastische Abgabenerhöhung bei der Grundsteuer, den Müllgebühren (bei uns gerade 10%) und wo es sonst noch was zu holen gibt.
    Es müssen halt Millionen neue Facharbeiter mit Familie versorgt sowie die Kosten für die „Erneuerbaren“ verschleiert werden, indem das EEG aus Steuermitteln bezahlt wird.
    Es besteht deshalb keinerlei Chance, dass sich bei der Doppelbesteuerung was ändert.
    Merkel wird entsprechende Gerichtsurteile einfach ignorieren bzw. als nicht hilfreich verwerfen.
    Wir schaffen das nicht.

  9. Für die Rentner ist es ein Privileg, überhaupt noch leben zu dürfen. Da ist es wohl recht und billig, einmal für die Schrottgenerationen, die nach dem Pillenknick geboren wurden und für die Neubürger, dass sie dafür einen hohen Preis bezahlen müssen.

  10. Zusätzlich sehe ich auch einen Arbeitnehmerbetrug durch steuerrechtlichen Taschenspielertrick für die Zeit von 2005 bis 2025!
    Das Bundesministerium für Finanzen wirbt in in seiner Grafik
    Bundesfinanzministerium – Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
    für eine bessere Absetzbarkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge. Diese soll sich jedes Jahr um 2 Prozent von 60 % auf 100 % im Jahr 2025 erhöhen.
    Wer hat einmal den tatsächlichen Abzug in der Steuererklärung nachgerechnet?
    Als einfaches Beispiel wähle ich eine Summe von 20.000 Euro Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2015, davon 10.000 Euro Arbeitgeberanteil.
    Da 2015 80 % der Aufwendungen abgesetzt werden können, würde ich durch Kopfrechnen einen Betrag von 8.000 Euro vermuten.
    Wer kennt den tatsächlichen Anteil?
    Es sind tatsächlich nur 6.000 Euro und 60 % !
    Im Jahr 2005 wären es nur 2.000 Euro und 20 % gewesen.
    Durch Austausch von ein paar wenigen Worten im Steuergesetz, würde sich der tatsächliche Abzug in Übereinstimmung mit den verlautbarten Zahlen bringen.

  11. Die Finanzverwaltung trickst und will Einsprecher aus dem Verfahren drängen“
    „Tricksen“ heißt vorsätzlich betrügen. Inzwischen das Markenzeichen dieses Staates.

  12. Ich als Österreicher bin mit meiner Rente mehr als nur zufrieden, nächstes Jahr geht meine Frau in Rente und werden uns nach Ungarn zu Herrn Orban in Sicherheit bringen.

    • Ich liebäugele auch damit. In welche Region genau werden Sie gehen – Stadt oder Land – falls diese Frage nicht zu indiskret ist?

    • Sie sehen also ihr Land so in Gefahr, dass Sie sich in Sicherheit bringen wollen.
      Aber die Rente wird ihnen problemlos nach Ungarn überwiesen, da besteht also kein Grund zur Sorge?
      Erkennen Sie darin nicht einen Widerspruch?

      • Sie haben ein Wort vergessen:
        „Aber die Rente wird ihnen NOCH problemlos nach Ungarn überwiesen…“

  13. Die Renten werden demnächst wahrscheinlich gekürzt.

  14. Bei den nächsten Wahlen bitte berücksichtigen:
    – Zerstörung der Altersvorsorge durch Negativ!zinsen plus Inflation
    – Finanzierung Italiens, Griechenlands und Spaniens
    – Pervertierung des Asylsystems mit Belastung von Sozial- und Krankenkassen
    – Zerstörung der industriellen Basis, auch mit Folgen für das Steueraufkommen
    – Gefährdung der Energieversorgung
    – Zerstörung unserer kulturellen westlichen Identität
    – ausufernde Gewalt- und Clankriminalität

    • @Paul: wird alles bereits seit ca. 8 Jahren berücksichtigt.

    • Ihre aufgeführten Fakten werden bei den kommenden Wahlen nicht berücksichtigt. Wir leben schließlich in Deutschland, in dem Land, in welchem die Politstrolche niemals abgestraft werden. Die Deutschen, bzw. die, die schon länger hier leben, lassen sich bekanntermaßen alles was ihnen schadet, gefallen. Eine bittere Erkenntnis, aber nicht zu ändern.

  15. Wir reden von Doppelbesteuerung.
    Also bitte: Richtiger wäre doch von Drei-, Vier-, Fünf- oder sonstwievielfacher Besteuerung zu reden.
    Ein Beispiel: Selbst beim Kauf eines Pullovers ist dieser bereits in der Herstellung, im Vertrieb und im Verkauf mehrfach besteuert worden. Und beim Erwerb dieses Pullovers wird eine weitere (nochmalige) Umsatzsteuer fällig. Mindert dies etwa die Steuerlast des „Erwerbenden“? Nein.
    Im Gegenteil – viele Rentner leben am absoluten Existenzminimum. Die Beispiele der Erlöse im Vergleich privater Rentversicherungen gegenüber der gesetzlichen Rente stinken zum Himmel.
    Unser gesamtes Steuerprinzip basiert darauf, eine Steuer fortlaufend zu maximieren und im Zweifel neue Steuern zu erfinden. Jeder machthabende Bestimmer will möglichst viele Stücken vom Kuchen haben und ist dabei äußerst erfindungsreich. Wofür er diese Stücken verwendet, sehen wir seit Jahren, nein, Jahrzehnten. Da werden Milliarden von Geldern verbrannt für zweifelhafte, teilweise idiotische Aktionen und die haben nicht mal gerichtliche Nachspiele.
    Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jedes Jahr sein Schwarzbuch. Konsequenzen hat das nicht wirklich.
    Das Bundesverfassungsgericht scheint auf dem richtigen Weg gewesen zu sein. Was die Politik aber daraus gemacht hat, ist nur die weitere Potenzierung von großem Unrecht.

    • Wenn ich mich recht entsinne wird nur der Mehrwert bei jedem Handelsschritt besteuert. Deswegen auch Mehrwertsteuer, am Schluss. Zuvor gezahlte Steuern werden mit der Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer gerechnet. Wohlan…

      • Sie berücksichtigen dabei aber nicht die „Beifangsteuern“, die die Unternehmen zusätzlich zu zahlen haben.

  16. Die nachgelagerte Rentenbesteuerung ist die eine Ungerechtigkeit. Richtig teuer aber werden die Krankenkassenbeiträge:
    “ Hierzu zählen Betriebsrenten, Witwen- oder Waisengeld, Renten aus der aus Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Renten aus Versorgungswerken für bestimmte Berufe. Diese Bezüge sowie Einkommen aus Erwerbstätigkeit führen zu zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge. Nicht eingerechnet werden Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und private Renten.
    Im Unterschied zu der gesetzlichen Rente müssen Rentner für die zusätzlichen Bezüge jedoch allein die Krankenkassenbeiträge zahlen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt hier keinen Beitragsanteil. Es werden daher volle 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag abgezogen.“
    und es geht noch weiter: „Für Betriebsrentner gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Erst oberhalb dieses Betrags sind Krankenkassen-Beiträge fällig – dann allerdings entsprechend des gesamten Beitragssatzes (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).“ https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/
    Beim sogenannten Rürup Modell mindern die Beiträge zur privaten Altersvorsorge das brutto, es werden also während der Ansparphase auch keine Beiträge zu den Sozialkassen bezahlt. Anders bei den Riesterverträgen der SPD, das sind Sparverträge bezahlt aus dem netto. Oder die heute propagierten Anlagen in Wertpapieren. Und das ist so typisch für die SPD, die Leute in private Altersvorsorge treiben und dann kräftig zulangen. Da hat die CDU/CSU von der SPD gelernt.

    • Es gibt Betriebsrenten basierend nur auf Arbeitgeberbeiträgen und solche, die vom Arbeitnehmer finanziert werden. Ich meine, diejenigen, die nur auf ArbG Beiträgen basieren, sind erst bei Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nun muss der ArbN den gesamten Krankenkassenbeitrag zahlen. Ob sich es sich rentiert, auf Gehalt zu verzichten und stattdessen eine ArbG-finanzierte Betriebsrente zu erhalten, kann überhaupt niemand abschätzen. Und der Gesetzgeber, der für die Höhe der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind, wird niemals zugunsten des ArbN handeln. Bei der Gruppe, die selbst Beiträge eingezahlt hat, waren zunächst keine Krankenkassenbeiträge bei Auszahlung fällig. Bei Einzahlung gab es Höchstbeträge, die beitragsfrei gestellt wurden. Die Fütterung des Topfes Betriebsrente mit ArbN-Beiträgen war also durchaus von Vorteil. Allerdings gab es auch dort irgendeine Klage. Das hat dazu geführt, dass seit dem Urteil Krankenkassenbeiträge in voller Höhe bei Auszahlung abgeführt werden müssen. Dies gilt rückwirkend auch für Töpfe, die bei Ergehen des Urteils längst befüllt waren. Und sogar selbst dann, wenn der Betreffende mit seinem Gehalt voll sozialversicherungspflichtig war und über den beitragsfrei gestellten Teil hinaus eingezahlt hat. Der bezahlt bei Einzahlung und bei Auszahlung. Und bei Auszahlung auch noch den ArbG -Anteil. Mit diesem Nachteil müsse dieser Betriebsrentner leben, denn es sei zu aufwändig, das auseinanderzurechnen. Zugunsten des Bürgers? Nimmer.

      Jetzt bei der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente wird es sicher keine Rückwirkung geben. Und das, obwohl die doppelte Besteuerung bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes bekannt war. Damals konnte aber keiner klagen, weil sich die doppelte Besteuerung erst bei Auszahlung der Rente realisiert und beklagt werden kann. Und jetzt ist jeder, der nicht selbst klagt, ist angesch…. So funktioniert modernes Raubrittertum.

  17. Ich möchte mal gerne wissen, welcher Wahnsinnige damals mit welcher Erwartung geklagt hat? Er kann unmöglich ernsthaft geglaubt haben, der Staat werde im Falle seines Obsiegens die Pensionen nicht mehr besteuern. Der Staat verzichtet nie auf Steuern, die er einmal eingeführt hat. Es war doch abzusehen, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung nur der Pensionen, aber nicht auch der Renten, der Staat auch die Renten künftig besteuern würde. Dem Kläger selbst hat das Urteil in Folge keinen Cent mehr gebracht, aber Millionen von Rentnern Milliarden an Kaufkraft gekostet. Dass der Beamte für seine Pensionen keinerlei Beiträge hat einzahlen müssen, war ihm wohl nicht genug. Vielen Dank auch.

    • Soweit ich mich erinnere, war das damals ein Beamter, der das alles sehr ungerecht fand. Demgegenüber finde ich die Bevorzugung von Beamten im Ruhestand insgesamt noch ungerechter…

      • Beamter ist ein sehr weiter Begriff. Und der wollte besteuert werden wie jemand mit gesetzlicher Rente? Eigentlich sollte jeder wissen, dass eine Klage wegen Ungleichbehandlung nie zu einer Herabsetzung der Steuern führt. Ausnahmen wie grosszügig zu zahlendes Kindergeld bestätigen die Regel. Was also wollte dieser Beamte wirklich? Im übrigen gibt es durchaus einen historischen Hintergrund, warum Rente und Pension so geregelt sind. Leider geht niemand dem nach.

    • @Lars: auch, dass die reguläre Pension knapp 72% der LETZTEN Bezüge beträgt und die reguläre Rente nur ca. 45% des Durchschnitts aller Einkünfte eines ganzen Arbeitslebens, war ihm scheinbar nicht genug.

  18. Viel schlimmer ist, dass ich für meine Auszahlung aus dem Versorgungswerk der Presse für zehn Jahre lang Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss. Und zwar monatlich bei steigenden Beiträgen. Dass versteht endgültig niemand – scheint aber niemanden zu jucken.

    • Ich kläre das Mißverständnis mal auf.
      Sie glaubten anscheinend, sie würden in ein Versorgungswerk einzahlen, damit sie später etwas herausbekommen. Verzeihung, aber das ist naiv. Man zahlt ein, damit Bürokraten und Funktionäre ein schönes Einkommen haben.
      Wäre es anders, könnte man mit formlosen Schreiben darauf verzichten und die Sache selbst in die Hand nehmen. Kann man nicht, also geht es offenkundig um was anderes.

  19. Ja, die Grünroten.

    Da kann man nur hoffen, dass die etwas schlauere TE Leserschaft vorgesorgt hat und nicht so in die Falle läuft, wie die eher dümmliche Mainstreamleserschaft.

    Damals kam ich gerade aus dem Studium. Da war das Thema Rente für mich auch schon abgehakt. So wenig wie irgend möglich einzahlen, nichts erwarten. War doch klar, dass es für meine Generation (Jahrgang 79) nur Abgaben, aber bestimmt keine Rente gibt. Schien den Leuten gut zu gefallen so.

    Die Zwangszahlungen ans Versorgungswerk hab ich immer schlicht als Raubsteuer unseres schönen sozialistischen Staates betrachtet. Jetzt zahl ich gar nix mehr ein, kein Job, keine Rentenbeiträge. Aus die Maus. Ich bin sowieso nicht solange hier. Erstmal kauf ich mir ein Haus in Ösiland und dann ein Ferienhaus in Polen.
    Ich erwarte auch nix von diesem Staat. Die dämlichen Schreiben vom Versorgungswerk, die mir im Jahre X ein paar Hunderter wertloser Euros (als ob es den Euro dann noch gäbe) versprechen, wandern in die Rundablage.

    Zum Glück bin ich faul und klug und kann gut mit Geld umgehen und bin an der Börse seit ich süße 18 war. Ich habe keine Zukunftsangst vor der Rente. Die können ihre paar Lappen behalten. Dafür leck ich in 25 Jahren an keinem Brief.
    Es ist auch alles nicht kompliziert. Jeder Idiot könnte seine Rente selbst ansparen, dafür gibts heutzutage sogar marktbreite ETFs. Die Weltwirtschaft gibts auch in ein paar Jahrzehnten noch.
    Aber da ist Vater Staat vor. In den USA wird das gefördert (401K), hier bestraft.

    Ich habe zum Glück früh begriffen, worum es im Leben geht: Um Mich!!!
    Mich und die Meinen! Herr Wegner würde es wohl „relevante Strukturen“ nennen. Andere Leute nennen es Egoismus. Andere Leute sind mir egal.
    Warum die Leute das sozialistische Umverteiler-System so geil finden, ist mir absolut schleierhaft. Hab nie verstanden wie Menschen so dermaßen borniert gegen ihre eigenen Interessen handeln können.
    Sind sie wirklich alle die Feiglinge und Idioten, als die sie mir erscheinen?

    Wer es noch nicht verstanden hat:
    Es wird keine Geschenke geben.
    Es wird keine faire Behandlung geben.
    Was der Staat einmal hat, rückt er niemals raus. Niemals!!!

    Alles, was er euch raubt, liebe Leute, ist weg! Hat jetzt ein Asylant, oder ein NGO-Fuzzi oder Antifant oder ne Politikerfrau oder ein Enercon Wobben oder Solarworld Asbeck oder ein „geretteter“ Grieche, also eine französische Bank.

    Überhaupt: Wer Politiker wählt, die einem Geschenke versprechen, der ist dumm. Klug ist, wer Politiker wählt, die einem nix wegnehmen wollen.
    Das Volk will immer bekommen, also wird ihm genommen.
    Ums Bekommen muss sich gefälligst jeder selbst kümmern. Nichts ist unsolidarischer als erzwungene Solidarität.

    In der Hälfte aller Fälle ist Altersarmut kein Problem, sondern Karma. So sehr der linke Staat es auch verteufelt hat, es war immer möglich, die Vorsorge in die eigenen Hände zu nehmen.
    Die Wähler haben sich klar dagegen entschieden. Sie wollten lieber die sozialistische „Sicherheit“ und „Gerechtigkeit“, statt eines Systems, in dem sie selbst mal was tun und riskieren und, ich weiß das tut manchen weh, voraus- und nachdenken. Jetzt wird die Luft eben dünner und dünner.
    Und wer damals den grünroten Paukenschlag nicht gehört hat, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.

  20. Nicht zu vergessen: Sie versteuern den steuerpflichtigen Anteil der Rente mit Ihrem Einkommensteuersatz. Und das kann durchaus der Spitzensteuersatz sein. Ist z.B. der Ehepartner noch berufstätig und erzielt ein entsprechendes Einkommen (da reichen schon €60.000/a), dann zahlen Sie auf den steuerpflichtigen Rentenanteil (aktuell ca. 80%) mal eben 42% Steuern.
    Ich darf von meiner Rente, die ja brutto ausgezahlt wird, ein Drittel für die Steuer zurücklegen. Schönen Dank auch an den …, der geklagt hat, weil er seine üppige Pension, für die er nie einen Cent eingezahlt hat, versteuern muss.
    Übrigens: Das im Artikel erwähnte Musterschreiben bekommen Sie nur als Mitglied des BdSt. Man findet es allerdings auch kostenfrei im Internet.

  21. Eigentlich hieß es ja immer, Versicherungen sind steuerfrei. Von daher dürfte der Staat überhaupt nicht dran denken, einen Rentner zu besteuern. Anders bei den Beamten. Die haben nichts eingezahlt, und bekommen die Pension quasi geschenkt. Normal, dass das besteuert werden muss! Ansonsten wird jede gottverdammte Versicherung in diesem Land besteuert. Das hat mal ganz klein mit 3% Versicherungssteuer angefangen, weil man wollte, dass die Leute ihre Risiken absichern. Heute knallt man ganz ungeniert überall 19% drauf. Und die dreisteste Nummer ist die Besteuerung der Lebensversicherung. Alles was nach 2004 abgeschlossen wurde, wird voll versteuert. Man nennt das auch Sozialstaat.

    • Dass man im Verhältnis zum Bildungsabschluss als Beamter weniger bekommt als in der freien Wirtschaft ist ein Märchen, das von denen erfunden wurde, die noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet haben. Und selbstverständlich kann man diese beiden Systeme vergleichen – was dabei herauskommt hören manche halt nicht so gerne.

    • Besonders die Leistungen der Beamten finde ich erwähnenswert. Wie man es schafft, Millionen von Moslimen einzudeutschen, ein Schulsystem aufrecht zu erhalten, was selbst Abiturienten mit mäßigen Kenntnissen der Naturwissenschaften entlässt, Intensivstraftäter auf freiem Fuß lässt, Kinder wegen Covid von der Rodelbahn vertreibt, weit über 200 Professuren installiert, die sich mit Genderblödsinn beschäftigen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen, und der Platz würde hier nicht reichen, um die Liste fortzusetzen, sollte schon mal Anlass zu Selbstkritik bieten. Wenn Sie der Meinung sind zu wenig zu verdienen, dann steht es Ihnen frei sich in der Witschaft einen Job zu suchen, oder sich selbständig zu machen. Aber lassen Sie sich von der Legende nicht täuschen, dass dort Milch und Honig fließen. Es gibt genug Leute mit guter Qualifikation die keine Jobs finden, und statt dessen Pizza ausfahren, oder insolvent gehen, weil man ihnen mit dem Lockdown die Lebensgrundlage entzieht. In meinen Augen gehört das Beamtentum zum Kern des Problems, dass hier alles den Bach runter geht. Das zieht sich vom Bauamt durch bis in die höchsten Bundesbehörden.

  22. Das Vorgehen dieser Politkamarilla ist spaetestens seit der vollen Beitragspflichtigkeit aller Formen von Betriebsrente bekannt. Sie halten sich weder an Recht und Gesetz, noch bewahren sie ein Minimum an „Anstand“ beim Durchpeitschen oder Verstecken irgendwelcher Vorhaben zur Unzeit, gerne spaetabends waehrend der Ferienzeiten. Fuer „demokratische“, vom Souverän gewählte, „Volksvertreter“ ein an sich erstaunliches, im. Kern volksschaedliches Verhalten, das stark an die Raeuberbande des Augustinus erinnert. Auch hier gilt allerdings die fast pathologische, definitiv nicht demokratische Duldsamkeit der Waehler, mit denen man hierzulande machen kann, was man will. Exakt das passiert seit Jahren in aktuell immer exzessiverer Form. Die Rolle des BVerfG in seiner politischen Besetzung ist inzwischen bekannt. Die beamtenrechtliche „Ausrichtung“ des Gerichts besteht schon sehr lange. Allerdings war bereits die Entscheidung zur Besteuerung der Renten falsch. Hier wurden und werden zwei sehr unterschiedliche Systeme mit sehr unterschiedlichen Ergebnisse an einem, fiskalisch fuer die Raeuberbande allerdings sehr interessanten, Punkt gleich behandelt. Die Begruendung erstaunt, denn das Gericht, dessen Richter verständlicherweise nicht frei von Eigeninteresse sind, wenn es um beamtenrechtliche Regelungen geht, haette erst gleiche Systeme aufgeben muessen, um dann zur steuerlichen Gleichheit zu gelangen. Allerdings ist das Interesse an einer Angleichung an die gesetzliche AV der Nichtbeamten seitens der Beamten – und Richterschaft doch eher gering. Nebenbei : Das beamtenrechtliche Beihilfesystem (mit PK) und die volle Verbeitragung von Betriebsrenten mit gesetzlicher KV fuehren auch zu gewissen Leistungsdifferenzen. Die Privilegierungen sind offensichtlich, bekanntlich mit Regelungen aus dem alten Preußen begruendet, das seine Staatsdiener tatsaechlich nicht gerade fürstlich besoldet hat. Die Besoldung wurde besser, der „Rest“ ist geblieben.

  23. habe gerade meine Kontoauszüge betrachtet. Vorabpauschale. Auch so eine bürgerfreundliche Erfindung aus dem Hause Scholz. Ich weiss, wenn man zuviel abgezogen bekam gibt es eine Rückerstattung. Zuerst ist die Kohle erst mal weg, bevor sie auf meinem Konto mir zur Verfügung stand (erst nach Verkauf der Papiere, aber vorher war Vater Staat schon da). Zuerst ist Väterchen Staat da und hat sich schon bedient. Über solche Eingriffe wird in den MSM so gut wie gar nicht berichtet. Es wird halt genommen. Das Risiko hat der Bürger. Unsere Staatsdiener sind ja so was von Risikoavers. Das Risiko sollen immer andere tragen auf deren Kosten man es sich sehr gemütlich macht.

  24. Da wird schon nix zu Gunsten des Steuerzahlers passieren. Schließlich braucht Frau Merkel ja das Geld, um ihre Gäste fürstlich zu bewirten.

  25. Dazu kommt noch die Betrügerei von Gesetzes wegen, die dazu führt, das Rentner die ein paar Jahre im Ausland gearbeitet, den Krankenkassenbeitrag von der Rentenversicherung nicht bezahlt bekommen im Gegensatz zu Rentnern, die nur in Deutschland gearbeitet haben. Den rot-grünen Gaunern unter der Regie von Schröder, Fischer und Ulla Schmidt sei für die Schweinerei herzlich gedankt.

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