Es sieht nach einem salomonischen Urteil aus: Der Bundestag wird kleiner und die CSU muss trotzdem nicht fürchten, an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern. Genauer besehen ist das Urteil jedoch ein Schlag gegen den Geist der deutschen Demokratie. Es stärkt die Funktionärskaste, dient dem Konformismus, dem Erzübel aller politischen Machtspiele und schwächt den Föderalismus.
I.
Das neue Wahlrecht hat die Ampel gegen jede demokratische Gepflogenheit nur mit sich selbst ausgemacht. Die Opposition wurde nicht beteiligt – obwohl es doch um die gemeinsamen Spielregeln geht. Die CSU (und die Partei Die Linke) atmen auf. Es wäre ein Putsch mit juristischen Mitteln gewesen – also ein typisch deutscher Putsch, wo Ordnung in jeder Lebenslage das halbe Leben ist, selbst wenn sie den Tod kostet. Denn die Partei, die fast alle Wahlkreise in Bayern gewinnt, wäre womöglich bald nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen. Das Verfassungsgericht hält die Fünf-Prozent-Klausel ohne die sie einschränkende Grundmandatsklausel (mit drei Direktmandaten ziehen auch kleinere Parteien ins Parlament ein) für verfassungswidrig. Aber das ist allenfalls ein halber Trost.
II.
Gelockert wird nun die Bindung des Parlaments an die Wahlkreise. Es werden nicht mehr alle Wahlkreise mit direkt gewählten Abgeordneten vertreten sein. Das bedeutet, und darin besteht das eklatante Unrecht, dass in machen Wahlkreisen die Erststimme nicht mehr zählt. Nicht mehr in den Bundestag kommen einige, voraussichtlich in Bayern direkt gewählte CSU-Kandidaten, weil das Gesamtergebnis wie bisher das bundesweite Zweitstimmenergebnis spiegeln muss, künftig jedoch ein Überhang direkt gewählter Abgeordneter ausgeschlossen ist, also auch nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert wird. Damit gehen einige direkt gewählte Volksvertreter leer aus, übrigens gerade die, die sich in besonders knappen Entscheidungen durchsetzten.
III.
Das heißt: Die Wähler sind nicht mehr gleich. Zwar hat jeder zwei Stimmen, aber nicht überall zählen beide Stimmen, sondern nur noch die Zweitstimme, die de facto zur Erststimme wird. Doch kaum jemand regt sich darüber auf. Die meisten Wähler finden es einfach nur prima, dass die Zahl der Sitze im Reichstagsgebäude reduziert wird und weniger Berufspolitiker Steuergelder verbraten. Das Gespür für das ursprüngliche Wesen der Bundesrepublik aber geht in der Berliner Republik weitgehend verloren. Es spielt keine Rolle mehr, dass sich viele Wähler zuerst mit ihrer Heimat, ihrer Region identifizieren und in der Zentrale auch entsprechend vertreten sein wollen.
III.
Die Waage neigt sich zugunsten der Abgeordneten, die von den Listen kommen, die damit deutlich abhängiger von ihren Parteien sind als direkt gewählte Volksvertreter. Die sich in direkter Auseinandersetzung gegen Kandidaten der anderen Parteien durchgesetzt haben. Das zählt nicht mehr. Direkt gewählte Volksvertreter stehen im Wahlkreis im Kontakt mit ihren Wählern und wissen, wo sie der Schuh drückt. Es kommt bei der Direktwahl mehr auf die Persönlichkeit der Kandidaten an. Die Listen-MdBs bemühen sich um Wiederwahl vorwiegend durch angepasstes Verhalten gegenüber ihrer Partei, deren Angestellte sie de facto sind. Die direkt gewählten Abgeordneten sind dagegen ihren Wählern rechenschaftspflichtig. Sie sind in vielen Fällen weniger stromlinienförmig und fügsam. Eine Reform, die allein auf Kosten direkt gewählter Parlamentarier geht, stärkt die Parteien, und schwächt den Einfluss der Bürger bei der Auswahl der Abgeordneten. Es beschädigt den Geist der repräsentativen Demokratie, wenn immer mehr Abgeordnete nur noch ihre Partei repräsentieren und nicht mehr einen Wahlkreis.
IV.
Das höchste deutsche Gericht hat Recht gesprochen, aber nicht richtig geurteilt. Es hat sich, wie so oft, einen schlanken Fuß gemacht, und sich mit der Bundestagsmehrheit nicht angelegt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es hat der Ampel wohl, der Opposition nicht weh getan. Es nützt den Parteien, aber nicht den Wählern. Dass das Bundesverfassungsgericht dennoch für ein durch und durch opportunistisches Urteil fast einhellig gelobt wird, ist bezeichnend für den lahmen Zustand der deutschen Demokratie. Das Gefühl für das, was Demokratie bedeutet, geht vor die Hunde.
Hat die FDP eigentlich begriffen, dass sie sich mit ihrer Zustimmung zu dieser Reform unmittelbar in die Adressaten derer eingereiht hat, die Jean-Claude Juncker wohl einst vor Augen hatte, als er in seiner ganzen Arroganz, verächtlich, spöttisch den Bürger der Einfalt bezichtigte als er sagte: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, WEIL DIE MEISTEN GAR NICHT BEGREIFEN, WAS DA BESCHLOSSEN WURDE, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Wenn „Parteienstaat First“ gelten soll, sollte man in der Konsequenz die Zweitstimme künftig auch nach dem benennen, was sie de facto ist, nämlich: „Erststimme“ (und entsprechend die alte Erststimme „Zweitstimme“).
Ein CSD schafft es hierzulande in Großstädten mehrere Hunderttausend Menschen auf die Straßen zu bringen, die programmatische Entdemokratisierung aus niederen, totalitären Motiven lassen die Bürger dagegen über sich ergehen wie die Wiese den Tau als naturgesetzliche Folge, wenn es nachts kühl geworden ist. Eine Bildungspolitik der Gleichmacherei, der Förderung des Neides statt Freude über herausragende Talente und Leistungen, der aggressiven Unterdrückung kritischen Denkens („Querdenken“ war zu meiner Schulzeit noch eine Auszeichnung) wie sie in den der letzten Jahrzehnten betrieben und gefördert wurde, hat da ganze Arbeit geleistet und im Verein mit einem insbesondere medial propagierten Super-Hedonismus sowie angebotenem Dauer-Entertainment und nie zuvor dagewesenen finanziellen Möglichkeiten für Otto Normal und Lieschen Müller eine geistige Lethargie heraufbeschworen, die zwangsläufig zur flächendeckenden Verblödung führen musste. Die anthropogene, sog. „Corona-Pandemie“ hat diesen nicht zu leugnenden Zustand auf tragischste Weise offenbart.
Für mich ist das ein weiteres, eindeutiges Zeichen der Parteiendiktatur in Deutschland.
Die Bürger haben keinerlei Einfluss auf die Listen der Parteien. Menschen, die von Bürgern niemals gewählt würden, kapern sich über die Parteiliste relevante Posten.
Mit diesem Urteil hat das BVG bewiesen, dass der Rechtsstaat obsolet geworden ist.
Es ist ja auch lange keine „Demokratie“. Schon seit Merkel nicht mehr. Und wie von Armin beschreibt – schon vordem.
Sie scheinen ja auch nicht „unsere“ Politiker – denn Politik zum Wohle des Volkes in dem, was sie „unsere“ Demokratie nennen, ist nicht zu erkennen – oder?
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim hat lange beschrieben, dass es mit der FDGO nicht weit her ist und bereits 2001 in seinem Werk: „Das System – Die Machenschaften der Macht“ den Zustand der deutschen Demokratie wie folgt erläutert:
„Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit NICHTS zu sagen. Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.
Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“
Nochmal:
„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“
Und das gilt für den gesamten Westen, den sie seit Jahren auch noch islamischen Eroberern preisgeben, um ihre Machenschaften nicht ruchbar werden zu lassen.
Merkel hat auch so „gearbeitet“.
„Aber genau deshalb bin ich auch zutiefst davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir eine repräsentative Demokratie und keine plebiszitäre Demokratie haben und dass uns die repräsentative Demokratie für bestimmte Zeitabschnitte die Möglichkeit gibt, Entscheidungen zu fällen, dann innerhalb dieser Zeitabschnitte auch für diese Entscheidungen zu werben und damit Meinungen zu verändern.“
„Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Rede zur Vorstellung des Allensbacher Jahrbuchs der Demoskopie „Die Berliner Republik“ am 3. März 2010 in Berlin“
Und Röpers Anmerkungen im Antispiegel, dazu:
„Merkel sagte also offen, dass deutsche Regierungen (auch ihre eigene) Entscheidungen gegen den Willen der Mehrheit der Menschen im Land getroffen haben.
Anschließend durften die Menschen in Deutschland ihre Meinungen dazu verändern.
Und wenn sie das nicht getan haben, wie zum Beispiel bei den Kriegseinsätzen der Bundeswehr, dann war den deutschen Regierungen das egal und sie haben es gegen den Willen der Menschen weiterhin getan. Und dafür bekam Merkel Applaus, das fanden sie und ihre Zuhörer in Ordnung. Aber ist das demokratisch?“
Alle Wahlkreisbewerber stehen auf den Landeslisten! Es gibt keine Mehrheitswahl mehr. Nur noch eine Verhältniswahl. Mit der Erststimme kann man erreichen, dass nicht der „nächste“ Listenkandidat, sondern ein ganz bestimmter Listenkandidat, nämlich der auf der Landesliste stehende Wahlkreisbewerber, in den Bundestag kommt.
Wenn ein siegreicher Wahlkreisbewerber nicht in den Bundestag kommt, schafft es auch kein reiner Listenkandidat der Partei und auch kein Wahlkreisverlierer in den Bundestag. Wie soll das bitte die Macht der Parteien stärken?
Nur das Ihre schöne Theorie bei der CSU nicht funktioniert. Denn für 5,2% bekommt die Partei 32 Parlamentssitze, da wird’s für die 45 Direktmandatsgewinner etwas knapp.
Mal was anderes: Ein Kommentator gab zu bedenken, auch Urteile des BVerfG könnten verfassungswidrig sein. Eine interessante Frage. Die Fachwelt könnte zu einer solchen Auffassung kommen. Und was würde daraus folgen? Über dem BVerfG gibt es bekanntlich nur noch den Himmel…
Bundestagsabgeordnete vertraten/vertreten n i c h t ‚ihren‘ Wahlkreis sondern alle Bürger und somit auch jene, die sie nicht gewählt haben.
Art 38 GG(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Gemäss Verhältniswahlrecht (Listen) fallen keine Stimmen der Bürger weg, wie es bei einem reinen Direktwahlrecht (K.O. System) wäre.
Man konnte sich in Deutschland für die Bundestagswahlen nie auf eines der beiden Wahlsysteme einigen und bekam so eine Mischung aus Direkt- und Verhältniswahlrecht.
Ist es demokratisch, wenn ein Wahlkreissieger mit 51% der Stimmen gewählt ist, und die anderen 49% Stimmen wertlos verfallen?
Wenn das mit der Realität übereinstimmte: kein Thema – oder?
Art 38 GG(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
„Die Abgeordneten … sind Vertreter des ganzen Volkes“.
Das heißt, in ihrer Gesamtheit, nicht jeder einzelne. Logischerweise.
Ich sags auch hier: Strauß und Wehner können heute in ihren Parteien nichts mehr werden, nicht mal Ortsvereinsvorsitzender.
Schon. Aber mit Menschen wie Strauß wie Wehner wären die Parteien vielleicht auch nicht zu dem geworden, was sie heute so darstellen?
Es wird immer wieder der selbe Fehler gemacht :
Man / frau glaubt innerhalb demokratischer Spielregeln
könne man / frau das bestehende ademokratische System ändern .
Never ever !
Vielen Dank für Ihr Ihren Beitrag, Herr Herles, nach meiner persönlichen Einschätzung ist dieses Urteil bei Tichy in der Tat nicht ausreichend gewürdigt worden. Ich halte es auch für ausgesprochen demokratiefeindlich und in der Tat für ein Parteien Stärkungs Gesetz und keinesfalls für eines, dass die Repräsentanten des Souveräns, des Wählers, stärkt.
Art. 38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Der Bundestagsabgeordnete vertritt gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG das gesamte deutsche Volk. Er ist ausschließlich seinem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Meine Frage ist, wo sich die Vorgaben zu den Wahlmodalitäten einerseits und zur Weisungsfreiheit des Abgeordneten hinsichtlich des Fraktionszwanges andererseits in diesem Urteil wieder finden.
Wer immer im Wohlstand lebte, immer reisen konnte und nie Mangelwirtschaft kannte, hat sich nie gefragt, wie das alles kommt.
Mein Eindruck ist, dass viele der heute Ü50 noch in ihrer Vorwendejugend sind, wo Leid und Mangel weit weit weg sind….
Wäre sehr schön, wenn die Redaktion meinen Kommentar nicht nur einfach löschen würde, sondern zeitnah in einem Beitrag aufzeigen könnte, was denn an meiner Berechnung am Beispiel der BTW 2021 so falsch war. Ich bin sicher, denn die Verwirrung darüber, was dieses Urteil denn nun ganz konkret bedeutet scheint ziemlich groß, die TE-Leser wüssten das zu schätzen.
Aber vielleicht hadert die Redaktion ja auch damit, dass ich diese Wahlsystem für undemokratisch und für eine Verhohnepipelung des Wähler halte.
@ B. Bueter : Korrekt. Erstaunlich genug, zugleich aber auch sehr aufschlussreich ist es, dass sich kaum jemand, am wenigstens das dafuer zuständige „Gericht“ , mit dem befasst, was das GG vorgibt. Die Ausgangslage fuer einen Juristen ist mit der Rolle der Parteien, der“ Mitwirkung bei der politischen Willensbildung“, hinreichend klar beschrieben. Es ist offenkundig, dass diese ziemlich eindeutige Rolle, aus der man, wenn man will und kann, Entscheidendes auch fuer die Grenzen der Parteien ablesen kann, von diesen gegen das GG transformiert wurde. Von der Mitwirkung, wohlgemerkt nicht an der Macht, sondern der Willensbildung, ging es ziemlich rasch und peu a peu zur alleinigen Inhaberschaft der Macht und von dieser zur logischen „Frage“, wie “ man“ als gut alimentierter, hauptberuflicher Parteifunktionaer diese Macht ausbauen und absichern kann. Ein wesentlicher Teil der Loesung besteht neben der Negativauswahl des Personals in der Frage der Ausgestaltung und Handhabung des Wahlsystems, „überwacht“ von Richtern, die von diesen Parteien bestimmt werden. Das Stichwort dazu ist bekannt, die Liste. Denn diese Liste liefert zuverlässig die Verschiebung vom Willen des Demos zum Willen der Parteispitze. Der Fraktionszwang, “ eigentlich“ auch gg – widrig, liefert quasi die Vollendung des Listensystems in der konkreten Gesetzgebung. Was fehlte, wurde nun von Merkel vollendet. Ein Kartell bzw entsprechende “ Absprachen“ der Willigen ueber die formale Koalition hinausgehend, heute Brandmauer genannt. Von der Liste ueber das imperative Mandat zur Herrschaft einer Clique auf Dauer. Und wo bleibt der Demos, der, um dessen Willensbildung es geht? Und tatsaechlich faseln hier immer noch erstaunlich viele, gerne auch Liberalkonservative, allen Ernstes von Demokratie, offenkundig nicht wissend, was das eigentlich ist. Der antidemokratische Prozess laeuft, das Finale ist sehr nah. Die Wende waere natuerlich nicht auf das „Wahlsystem“ beschränkt. Sie wird nicht kommen.
Sehr viel besser wäre gewesen, wenn man das bekannte Wahlsystem beibehalten hätte, dafür aber jeweils 2 Wahlkreise zusammengelegt hätte. Damit hätte der Bundestag rund 350 Abgeordnete, was immer noch mehr als ausreichend ist.
„Das Gefühl für das, was Demokratie bedeutet“ ist leider schon lange verloren gegangen, und zwar zuallererst bei den verantwortlichen Politikern und inzwischen auch gerade in den letzten Jahren bei einem zu großen Teil der Bevölkerung, und zwar dem Teil, dem von politischer und medialer Seite der Sinn für Freiheit und Eigenverantwortung ausgetrieben wurde und der das bedenkenlos mitgemacht oder über sich hat ergehen lassen und auch nicht besonders daran interessiert zu sein scheint, daran etwas zu ändern. Offensichtlich fällt auch die oft etwas zweifelhafte Rolle des BVG und seiner Entscheidungen nicht mehr so richtig auf. Es liegt noch zu viel „Mehltau“ über diesem Land und seiner Gesellschaft und wird offensichtlich ohne unser aller Zutun auch nicht so schnell verschwinden. Die Folgen sind absehbar.
Wirklich problematisch finde ich die (Teil-)Finanzierung der Parteien durch den Staat. Stichwort Wahlkampfkostenerstattung
Die Parteien sollten als bloße Vereine wirken, finanziert durch Mitgliederbeiträge und Spenden.
Am Ende habe wir im Bundestag immer Parteiangehörige – egal ob direkt oder per Liste gewählt. „Direktkandidat“ hört sich so urdemokratisch an…Aber wann kommt schon mal ein unabhängiger Kandidat ins Parlament?
Das scheitert doch schon an der Organisation des Wahlkampfes, nicht zuletzt an den Kosten.
Man kann viel gegen das Übergewicht der Parteien vorbringen, das von den Schöpfern des GG so bestimmt nicht gewollt war.
Aber irgendeine Form der kollektiven Willensbildung muß es geben.
Man kann über das Urteil lamentieren, aber die Richter haben — nach meinem Verständnis — richtig entschieden, denn sie haben keine Gesetze zu machen, sondern zu entscheiden, ob etwas dem Recht entspräche oder nicht.
In diesem Fall wurde vom Gericht darauf hingewiesen, daß der aktuelle Stand schon die Parteien exakt so begünstigt, wie das neue Gesetz. Weil sich daran nichts ändere, wäre dagegen nichts einzuwenden. Außerdem kommt hinzu, daß direkt gewählte Abgeordnete ohnehin von einer geringen Minderheit gewählt werden können, also wird von dem neuen Gesetz ja gar keine Mehrheitsentscheidung angefochten.
Die Parteien haben sich den Staat längst zur Beute gemacht. Und solange über 80% der Wahlbürger das hinnehmen und diese Banditen wählen, ist das eben so und nicht Aufgabe eines Gerichts, diese Entscheidung der Wähler anzugreifen.
Danke für den angenehm sachlichen Kommentar. Allerdings „macht“ das Gericht sehr wohl Gesetze. Seine Urteile werden unmittelbar geltendes Recht.
Was der Politisierung des BVerfG Vorschub leistet. Konflikte mit der Legislative sind unvermeidlich.
Nein! Richter machen keine Gesetze, sie stellen nur fest, ob — wie hier — ein Gesetz verfassungsgemäß ist oder ob eine Handlung etc. gesetzmäßig ist. Ist ein vorliegendes Gesetz nicht verfassungsgemäß, hat der Gesetzgeber — für den Bund der Bundestag — verschiedene Alternativen: Er kann das Nichtverfassungsgemäße aus dem Gesetz streichen, das Gesetz komplett streichen und/oder sich ein Alternativgesetz überlegen oder die Verfassung ändern, damit das Gesetz verfassungsgemäß wird. Letzteres haben die Parteien seit Gründung der BRD über hundertmal gemacht.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (alte Juristenweisheit)
Ich empfehle zur Lektüre § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Vielleicht ist Ihnen auch der Begriff „Richterrecht“ schon mal begegnet…
Ich habe ja „macht“ bewußt in Anführungszeichen gesetzt.
Man darf eben bei „Recht“ nicht nur an kodifiziertes Recht in Gestalt von Gesetzen denken.
Sonst gäbe es z. B kein Gewohnheitsrecht.
Die Entscheidungen des BVerfG sind formal keine Gesetze, wie sie nur der Bundestag beschließen kann. Aber sie haben „Gesetzeskraft“ – und nur darauf kommt es an. Der Bundesjustizminister muß sie demzufolge auch im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Komisch. Listenkandidaten werden doch auch von geringen Minderheiten bestimmt.
Wenn man das weghaben will, muss man im Grunde zu Bundeslisten.
Ich darf mich wiederholen. Wenn Wahlen was verändern würden, wären sie längst verb….. Es war bisher schon kaum durchschaubar und es wird auch demnächst nichts klarer. Ich plädiere für Briefwahlvereine, wo einer der sich auskennt, die Wahlzettel für den Rest des Volkes ausfüllt. Ganz demokratisch.
Kier muss ich Wolfgang Herles voll zustimmen.
Wann bitte hat sich ein Direktkandidat mit der Parteispitze angelegt? Solange die Abgeordneten ihre berufliche Karriere in der Politik sehen, würden die auch abends die Scheune des Nachbarn anzünden. Wo bitte waren diese direkt gewählten Abgeordneten als die Energiesicherheit Deutschlands terminiert wurde, bei der “Grundsteuerreform”, bei der Migration. Bei der fehlgeschlagenen Integration, Bildung, Amtsmissbrauch, Corona und, und?
Die Desasterlösungen wurden noch nicht einmal kritisiert!
Der Eindruck, dass diese Leute lediglich den Höchstbietenden vertreten ist, gar nicht so weit hergeholt.
Sie bringen es auf den Punkt. Aus vielen Kommentaren spricht die Ansicht, direkt gewählte Abgeordnete seien quasi die besseren, „edleren“. Und die per Liste gewählten Abgeordnete zweiter Klasse.
Aber nicht wie einer in den Bundestag gerät, ist entscheidend, sondern wie er dort agiert. Und da sind sie alle zuerst Vertreter ihrer Partei, der sie ihren Posten verdanken. Widrigenfalls sie bei der nächsten Wahl weg vom Fenster sind.
Die Eliten in Deutschland wollen gar keine echte Repräsentation des Wählerwillens und schon gar nicht eine direkte Demokratie. Wo kämen wir da hin? Der US-Hegemon duldet das auch nicht (sh. 1949 Streichung von Volksabstimmungen aus dem Grundgesetzentwurf)
Das tolle wiedervereinigte Deutschland mit den von Politikern formulierten heeren Ansprüchen an Demokratie, Moral und Recht ist doch nur ein „Land der Sirenen“, wo der Mensch herbe enttäuscht wird, wenn er die Gesänge ernst nimmt.
Was ist mit einem Plebiszit über die Verfassung, was von den Vätern des Grundgesetzes für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehen war? Pustekuchen. Die Parteibonzen haben entschieden: braucht es nicht. Der Bürger muss „Untertan“ bleiben.
Wir haben einen Parteienstaat und eine Parteienjustiz. Da ist nichts mehr mit Unabhängigkeit. Die Parteien haben die Institutionen unserer Gesellschaft unterwandert und mißbrauchen sie dementsprechend. Alles nicht sehr überraschend.
„Das Gefühl für das, was Demokratie bedeutet, geht vor die Hunde.“ Ich möchte korrigieren, es ist nicht nur das Gefühl für Demokratie, das vor die Hunde geht, es ist der demokratisch gesetzte Rahmen für diese Gesellschaft, der Stück für Stück von denen, die von sich selbst behaupten wahre Demokraten zu sein, vernichtet wird. Aber der deutsche Wähler wird es auch im kommenden Jahr mit Wiederwahl danken.
Reichstag bleibt Reichstag, egal ob die Imker oder Klempner dort tagen.Historisches Bespiel: Die Paulskirche in Frankfurt, Hat wie der Reichstag ein Dach und ist folglich auch ein Gebäude. Niemand würde sie „Paulskirchengebäude“ nennen. Hier fangen die Deutsche Verrenkungen bereits an, bei der akzeptierten Wortmanipulation, durch Freund und Feind.
Der Förderalismus ist auch ein Instrument „das Reich“ dauerhaft zumindest zu schwächen, Ziel erreicht. Also nichts ist passiert.
Die Umwandlung des Parlaments nun entgültig zur „Parteien-Festung“ gegen das Volk, das ist der Kern der fortlaufenden Zerstörung, der Rostfraß an der Nation.
Das ausgerechnet das Verfassungsgericht dem „Volk“ die „Wahlmöglichkeit“ gibt, seinen eigenen „Willen“ entgültig an der Urne in die Tonne zu werfen, das ist der Skandal – aber so soll es sein im Sinne von Freund und Feind. So geht Demokratie nicht!
Ist doch sowieso alles nur Schauspiel. .. Art. 38 GG: Die Abgeordneten sind …… an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen….. Und dann hört man, für Entscheidung XY ist der Fraktionszwang aufgehoben. Zum Glück gehen aus meinem Umfeld so ziemlich alle noch zur Wahl. Es ist der einzige Termin binnen Jahren, wo der Bürger überhaupt mal wahrgenommen wird- seine Sorgen und Nöte interessieren ansonsten keinen. Von Messergewalt bis Arbeitgeber weg wegen der katastrophalen Energiepolitik. In einer Demokratie regiert das Parlament oder schreitet bei krassen Dingen ein. Bei uns: Die Außenministerin bringt Tausende ins Land entgegen Rechtsgrundlagen- nichts passiert! Die Innenministerin verbietet ohne Gerichtsurteil, was ihr nicht passt. Der Wirtschaftsminister verursacht Milliardenschäden mit erlogenen „Argumenten“ betreff Atomkraft (z.B. kein sicherer Betrieb mehr möglich). Folgen? Fehlanzeige. Ermittlungen Cum-Ex – die ermittelnde Staatsanwältin wird „gemobbt“, bis sie hinwirft. Rechtsstaat eben. Die Politik hat Tausende auf den Friedhof geschickt entgegen doch vorhandener Erkenntnisse des RKI. Folgen: Keine. Kindern, die laut Erkenntnissen des RKI nie Super- Spreader waren und selbst nicht gefährdet waren, hat man eine für viele herzschädigende „Impfung“ verpassen lassen. Nichts passiert! Auf EU-Ebene dasselbe. Von der Leien – SMS: „jetzt sind se halt weg“! Die Liste ist endlos! Das ist alles der neue Adel- unangreifbar. Wer ein „falsches“ Maskenattest ausstellte, kommt heute noch vor Gericht. Wer glaubt noch an so ein Rechtssystem? In diesem Land haben viele innerlich gekündigt. Ich auch. PS: Sorgen und Nöte der kleinen Leute: Ein Bekannter sagte gestern, wenn sie seinen 8 Jahre alten Diesel (gebraucht gekauft vor 2 Jahren) stilllegen, holt er sich Bürgergeld- egal, wie knapp es finanziell wird. „Wenn die nicht wollen, dass ich auf Arbeit fahren kann, dann eben nicht!“ Recht hat er.
Dieses Uteil bestätigt einmal mehr, dass die Direkte Demokratie, gebraucht wird, weil in der parlamentarischen Demokratie die Bürger immer weniger mitbestimmen können und einem Diktat der Parteien ausgeliefert sind.
Noch dazu sind die Bürget einem Einparteien-Volksfront-Diktat ausgeliefert. Die Opposition wird praktisch ausgehebelt.
Solche Systeme sind keine Demokratien.
Und sie meinen wirklich, daß die Masse der Wahlbürger bei den Volksentscheiden eine intelligentere Auswahl trifft als bei den Wahlen? Sie träumen! Solange die Mehrheit sich von den Staatsmedien „informieren“ läßt, wird das so oder so nichts.
Das Urteil des bverfg zum Wahlgesetz ist verfassungswidrig.
Aber in einer Bananenrepublik ist das soüblich.
Es zementiert die Parteien-Bonzokratie an Stelle von Volks-Demokratie.
Die Gründung von Parteiern und Fraktionen ist lt. Grundgesetz frei.
Parteien muss es nicht geben, es darf sie geben.
Das heißt, aus der Eigenschaft „Partei zu sein“, kann kein irgendein rechtlicher Anspruch hergeleitet werden.
Deswegen sind Zusatz- und Ausgleichsmandate verfassungswidrig.
Parteien Geschachere um die Macht im Staate.
Zudem verstoßen Zusatz- und Ausgleichsmandate gegen den verfassungsmäßigen Wahlgrundsatz von „unmittelbar“.
„unmittelbar“ = zwischen Auszählung an der Urne und Sitzverteilung im Bundestag darf es keine weitere Entscheidung geben, auch nicht durch Berechnung Mogelei
„unmittelbar“ = das Wahlergebnisist so anzuwenden wie es bei Auszählung an der Urne hervorgeht.
„Unrecht wird nicht zu Recht, nur weil ein willfähriger Gesetzgeber es in einem Gesetz verordnet“ – staatrechtlicher Grundsatz
Diese Ampel vergeigt auch die einfachsten Dinge!
Das einfache Wahlrecht: Jeder hat eine Erststimme und damit wird der Direktkandidat gewählt. Die gleiche Anzahl Abgeordnete kommt über die Zweitstimme in den Bundestag. Ausgleichsmandate gibt es nicht! Fertig!
Richtig. Nur die Zweitstimmen sollen nach den Wähleranteilen vergeben werden, nicht die Direktmandate.
Das kann zwar sogar der AfD schaden. Aber hier geht es nicht und die oder jene Partei, sondern um ein demokratisches Wahlrecht, was die Mehrheitsinteressen der Bürger abbildet und nicht die Interessen von Parteibonzen.
Ein eher unsinniges System, das am Ende die Mehrheiten im Lande nicht im geringsten abbildet. Außerdem muss man doch die Direktmandate nicht doppeln.
Hmmm, komisch. Zuerst als großen Sieg gefeiert hier in Tichys Einblick. Wie oft lese ich hier von Autoren und Kommentatroren vom „aufgeblähten“ Bundestag? Aber bitte nichts dagegen tun. Wir haben nunmal in deutschland eine Mischform von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Und diese wurde im Wesentlichen Bestätigt. Wie groß die Freude zuerst, als wegen der Grundmandatsklausel es schien, als habe die Ampel eine Pleite erlebt. Dabei wurde in dem Urteil im Wesentlichen bestätigt, dass die Änderung in den tragenden Teilen verfassungskonform sei. Seit das klar wurde, wurde eben nicht mehr gegen die böse Ampel aggier, sondern mal wieder das böse Bundesverfassungsgericht für schlecht befunden. Gerichtsurteile sind eben nur dann zu respektieren, wenn man sie gut findet, wenn ich das hier wieder lese.
Alternativen zu unserem Wahlsystem sind hier beschrieben, liegen aber wohl nicht im Interesse von Parteien und den über uns „Herrschenden“: https://sciencefiles.org/2024/02/19/dem-willen-des-waehlers-zur-geltung-verhelfen-aber-wie-mehrheitswahlsysteme-verhaeltniswahlsysteme-rangfolgewahlsysteme-und-das-mehrheitsurteil-system
Welches Wahlrecht hätte denn die ungeteilte Zustimmung des Herrn Herles?
Wie stellt er sich ein Wahlrecht vor, in dem die Wähler aller gleich sind (wie er fordert) UND alle Wahlkreise berücksichtigt sind UND die Anzahl der Abgeordneten begrenzt ist?
Dieses Wahlrecht GIBT es nicht. Aber wenn Autor Herles es ganz im geheimen kennt: Immer raus damit!
Wer immer anderen die Entscheidung über sein Leben überlässt hat schon verloren.
In der direkten Demokratie können sich korrupte Einzelinteressen gegenüber den Mehrheitsinteressen der Völker nicht durchsetzen.
Das BVG ist leider ein Abbild der Altparteien, d.h. in gleicher Weise inkompetent und opportunistisch. Die Mehrheit der Wähler hat dies immer noch nicht begriffen und wählen weiterhin treu und brav diese Altparteien.
Der größte Irrtum besteht darin, zu glauben, wenn Regierungsvertreter (die übrigens maßgeblich die Zusammensetzung des BVerfG bestimmen, siehe Harbarth) von Demokratie reden, dass sie dann dasselbe meinen wie Sie und ich, wenn wir den Begriff benutzen.
Wie das auseinanderfallen kann, zeigt am besten die gewählte Eigenbezeichnung von Nordkorea. die nennen sich allen Ernstes:
„Demokratische Volksrepublik“!
Oder kürzer:
Spechen Faeser, Haldenwang und die sonstigen Spießgesellen von Demokratie, meinen sie das zweite „D“ in „DDR“.
CSU?
Erinnert mich an den SSW (Dänische Minderheit).
Die scheitert auch regelmässig NICHT an der 5%-Hürde.
Wie sollen solche Minderheitsparteien eigentlich Bundes- bzw. Landespolitik machen?
Schliesslich kann ich als Hamburger beide Parteien meines Wissens nicht wählen!
Vielleicht beseitigt man erstmal diesen Missstand.
Dass der Bundestag aber verkleinert werden muss, steht dem nicht entgegen.
Der Kongress der USA hat übrigens nur 435 Abgeordnete…!
Mehr Konformismus , als wir ihn spätestens seit Merkel sehen, kann es kaum geben.
Die Regierung kontrolliert die Parlamentarier schliesslich nicht nur über Listenplätze, sondern auch über die Aussicht auf Versorgungsposten z.B. im ÖRR, in Brüssel, im Stiftungswesen,in der AWO und wo sonst der Staat und die Parteien ihre Finger mit drin haben.
Mit der „Wahlrechtsreform“ optimieren sie ihr Herrschaftsmodell, weil sie es können.
Nötig hätten sie das nicht.
„Experten“ haben noch mal Nachgedacht. Die fünf Prozent Hürde soll fallen.
Am besten noch diesen Monat. Es besteht Gefahr das „demokratische“ Parteien nicht in die Landesparlamente kommen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article252815662/Kritik-am-Verfall-vieler-Waehlerstimmen-und-das-Ruetteln-an-der-Fuenf-Prozent-Huerde.html
Von daher hat das Urteil ein G‘mäckle. Das Gericht hat nicht an die CSU gedacht. Geht gar nicht, das die „demokratischen“ Grünen an der fünf Prozent Hürde scheitern. Trotz einem Dutzend Direktmandaten in den Unistädten.
Die Unmittelbarkeit der Wahl und mit ihr einer der Wesenskerne des Wahlrechts geht größtenteils verloren. Im Endeffekt wurde das Direktmandat geschwächt zugunsten der Parteienherrschaft. War wohl zu erwarten. Die Listenkandidaten werden natürlich weiterhin nichts anderes sein als Vertreter der Parteien und mit Sicherheit keine Vertreter des gesamten Volkes. Die Parteienherrschaft hat am Ende gesiegt. Wer direkt gewählt wurde, muss im Parlament sitzen, alles andere ist in meinen Augen Betrug. Man wird Menschen in anderen Demokratien wohl schwer vermitteln können, dass Politiker, die mehrheitlich das Vertrauen ihrer Bürger im Wahlkreis besitzen, nicht ins Parlament einziehen können. Die deutsche Spezialdemokratie mit ihren Patentdemokraten ist einfach unerreicht! Man kann deutlich spüren, dass viele Verfassungsrichter ihr Amt der Parteienherrschaft verdanken. Da zeigt man sich sicher gerne dankbar.
Wahlrechtsreform: nur noch Erststimme/Direktkandidaten, zuzüglich die Wahlkreise aufstocken, dass knapp 600 Wahlkreise sind. Fertig. Was oder wer hindert das deutsche Volk solch Wahlreform durchzusetzen? Die Parteien, die solch Reform beschliessen müssen? Dann muss eine Volksabstimmung zur Verfassungsänderung her. Schliesslich ist der Staat nicht Eigentum der Parteien. Die Sorge, dass es dann hunderte gewählte Einzelkandidaten gibt, die keiner Partei angehören, ist albern, da parteilose Einzelkandidaten viel Geld aufwenden müssten für Bekanntheit und Wahlkampf.
Es wird bei der nächsten Wahl zu Wahlanfechtungen kommen, eben weil die Gleichheitsgrundsatz der Wahl verletzt ist, da bei einigen Wahlkreisen die Erststimme nicht berücksichtigt wird.
Die werden dann mit Textbausteinen weggebügelt da ja alles verfassungsgemäß ist – siehe das weise BVerfG-Urteil…
Eine solche Wahlanfechtung, sollte es sie geben, wird erfolglos sein. Denn genau dies, dass bei einigen Wahlkreisen die Erststimme nicht berücksichtigt wird, hat das Verfassungsgericht gerade gebilligt.
Womit sollten die begründet werden,wenn das Wahlgesetz verfassungskonform ist. Diese Zeit ist nun vorbei.
Endlich spricht jemand aus, dass dieses Urteil grausig ist! Die Position der (direkt gewählten) Abgeordneten bzw. deren Weg dorthin zu beschädigen ist genauso schlimm wie dass manche (Erst-) Stimmen auch im Mehrheitsverbund, im Nachhinein zumal, wertlos sind bzw. werden. Ich halte das Urteil auch für verfassungswidrig, denn die ohnehin schon starken und nun noch einmal gestärkten Parteien sind nicht die Demokratie, sie sollen daran nur MITwirken.
In zeitlicher Nähe zu einer Wahl mag die zurückhaltende, (regierungs-) parteinahe BVerfG-Linie gerade noch so akzeptabel sein, das BVerfG hat aber auch für die Zukunft keine bessere Lösung (etwa Verringerung der Wahlkreiszahl, Aufwertung der Erst- gegenüber der Zweitstimme, sozusagen das umgekehrte Modell, etc.) angemahnt, sondern lediglich die Überarbeitung der 5-%-Hürde. Ohne 5-%-Hürde wirds mit der DE-Demokratie kaum besser.
M.E. brauchts bessere Kontrollmöglichkeiten gegenüber den Parteien, ggf. überhaupt welche. Keine etablierte Partei hätte früher gewagt, spätpubertierende Studienabbrecher etc. zu (Kanzler-) „Kandidaten“, Ministern etc. zu machen!
Das Verfassungsorgan „BVerG“ hat vergessen, was seine Aufgabe ist. Und das sollen die Hüter der Verfassung sein? Das Urteil war ein Geschenk für die Parteiführungen und schadet der Demokratie.
EINSPRUCH!
Gut, in Bayern kommen nicht mehr alle Direktkandidaten in den Bundestag, dafür aber auch KEIN EINZIGER Kandidat von der Liste, nicht einmal der Spitzenkandidat, wenn er seinen Wahlkreis nicht gewinnt!! Die kommen erst dann in den Bundestag, wenn alle Direktkandidaten im Bundestag eingezogen sind.
Was habe ich von meinem Direktkandidaten Hubertus Heil, den ich nicht einmal gewählt habe? Ist die Verbindung der Direktmandate noch so stark, wie sie früher einmal war? Da werden Wahlkreise von der Partei im Lande vergeben, man sorgt dafür, dass der „Spitzenkandidat“ des Landes einen sicheren Wahlkreis erhält. Für den Einzug können bei der Parteienvielfalt und dem Wahlverhalten heute schon weniger als 25% reichen. Ist das noch die „Verbundenheit“ wie in den 50ern, wo meist über 40% erzielt wurden?
Also ich bin für die Veränderungen, hätte mir aber auch mehr Einbindung ALLER Oppositionsparteien gewünscht. Aber das ist bei dem Demokratieverständnis der Ampel wohl nicht möglich. Da tendiert man eher zu autoritärem Verhalten, wie ich das sehe.
Völlig richtig. Direktkandidaten sind im Parteienstaat völliger Unsinn. Wer wählt denn wirklich mit der Erststimme eine Person und nicht die Partei dahinter? So gut wie niemand. Höchstens bei irgendwelchen Prominenten a la Wagenknecht spielt das überhaupt eine Rolle. Und wohin das Mehrheitswahlrecht führt, haben wir gerade in GB gesehen, wo Labour mit 32% eine absolute Mehrheit bekommt, während in Frankreich das RN mit 34% nur 18% der Sitze. Das ist völlige Willkür. Dann lieber ein vernünftiges Verhältniswahlrecht wo auch die Opposition und kleineren Parteien entsprechend repräsentiert sind.
Sie wollen doch nicht behaupten, dass die Mehrheitswahl eines bestimmten Kandidaten weniger repräsentativ ist, als die Anonymität einer zuvor von der Partei ausgekasperten Liste?
Wer wählt denn die Kandidaten für den Wahlkreis aus? Die Parteien! Halten Sie es wirklich für repräsentativer, wenn so ein „Parteisoldat“ dann mit 20% der Stimmen für ihren Wahlkreis dann als Grüner oder als Linker den ganzen Wahlkreis repräsentiert? Oder für diejenigen, die genau das wollen, wenn Sie durch einen AfD-Kandidaten vertreten wird?
Denn davon, dass gewählte Kandidaten mehr als 40% der Stimmen bekommen, wird es nur noch als Ausnahme geben. Wird der Kandidat in einer Stichwahl gewählt, dann drohen uns Verhältnisse wie in Frankreich.
„Die Wähler sind nicht mehr gleich.“
Mit Grundmandat und 5% Klausel waren die Wähler gleich?
Etwa die einer fiktiven 4,5%-Partei ohne Direktmandate und die einer auch fiktiven 4,5% Partei incl. 3 Direktmandaten? Etwa gleiche Wählerzahlen hätten hier nichts und da um die 35 Sitze mit Fraktionsstatus gebracht. Gleiche Wähler?
Den Geist der deutschen Demokratie kann man ja kaum beschwören, wenn man selbst erkennen muss, dass deren Zustand lahm ist, Wobei das noch freundlich formuliert ist, da wir längst nur noch eine Parteiendemokratie der Etablierten in einem erstarrten Staatswesen haben.
Die Sperrklausel gehört gesenkt, die Grundmandatsklausel als Nachteilsmilderung für die Sperrklausel kann dann ja weg.
Meinetwegen können wir auch nur Liste wählen, dann müssen die Parteien verpflichtet werden, die Mandante, meinetwegen hinter 3 gesetzten Funktionären, in der Reihenfolge des Wahlkreiserfolgs zu besetzen. Es muss aufhören, dass die Parteien Pfründe im Parlament verteilen können. Das können sie mit Jobs in der Parteihierarchie machen.
Endlich sagt es mal jemand! Aus meiner Sicht haben die sog. Landeslisten (Zweitstimmen) in einer Demokratie nichts verloren! Jeder Bewerber um einen Wahlkreis soll um diesen kämpfen und nur der Gewinner zieht in den BT ein. Bei 299 vorhandenen Wahlkreisen wäre das Parlament immer noch groß genug!
Ähnlich wie es Bismarck seinerzeit ermöglicht hatte,… honorige Personen.. und keine Clowns & Nichtskönner.
Sie wollen also das englische Mehrheitswahlrecht, bei dem in der letzten Wahl 30% der Stimmen zu 66% der Sitze im Parlament führten? Ist das demokratischer?
Hier noch einmal in aller Deutlichkeit:
Nach dem Urteil des BVerfG. zieht über die Landesliste einer Partei niemand ein, sofern nicht ALLE Direktkandidaten einer Partei eingezogen sind. Für mich ist das eine Stärkung der Direktkandidaten.
Laut Prof. Mausfeld sind alle Kandidaten bei Wahlen von sonst wem „gesetzt“ , so dass sich die Auswahl für den Souverän, wie auch heute zur EU-Wahl, doch auch arg beschränkt. Er spricht von repräsentativer Demokratie als „Tiefenindoktrination“: https://www.youtube.com/watch?v=g2_Fnmd47Po – weitere Vorträge, u.a. „Warum schweigen die Lämmer“ ebenda.
Und über Liste kommen solche sowieso überall hin. Ist gar nicht zu verhindern. Wer da wie ins Parlament kommt wird hier anhand dieser anderen grünen geschildert: https://x.com/PhnThms/status/1743413277407744312
Bezeichnend, dass man den tweet mit dem Titel „wie ist eigentlich ricarda lang in den bundestag gekommen“ gelöscht hat – ja, dass man sogar den ganzen account inzwischen sperren ließ. Falls Elon Musk hier mitliest: bitte wieder freischalten!
Wobei: nichts verliert sich im www tatsächlich auf immer: https://www.tiktok.com/@allaboutgermany365/video/7321429545930722593
Richtig! Nur noch direkt gewählte Abgeordnete, keine Sperrminorität. Das wäre mal ein guter Ansatz für echte repräsentative Demokratie.
Bei der ersten solcher Wahlen würde es vermutlich einige Überraschungen geben, weil die AfD und einige andere Parteien kaum noch im Parlament vertreten wären. Das würde sich aber über die Zeit einnivelieren. Aber das freie Mandat würde sich in der Gesetzgebungsarbeit und der Regierungslinie schon bemerkbar machen. Die Regierungsfraktionen müssten viel mehr Rücksicht auf die Ansichten der Wahlkreisabgeordneten nehmen. Ich glaube, dass dann die Politik volksnäher gestaltet würde, statt nur noch Lobbys zu befriedigen.
Dass wir Deutsche weder den Präsidenten noch den Kanzler direkt wählen dürfen, wird uns als „repräsentative Demokratie“ verkauft: immerhin dürfen wir mit unserer Erststimme (die ja nicht ohne Grund so heißt!) Kandidaten unseres persönlichen Vertrauens in den Bundestag wählen, die dann Regierungen bilden und Kanzler und Präsidenten wählen. Dürfen? Nein: durften – seit dem BVG-Urteil sind es statt Personen UNSERES Vertrauens primär solche, die irgendwelchen Parteibonzen gefallen. Die Partei, die Partei, die hat immer recht…
Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Demokratie und einem Parteienstaat a la DDR. Wir bewegen uns derzeit zügig auf letzteren zu, in vielerlei Hinsicht.
Merke: in Nichtdemokratien entscheiden immer andere, was gut für das Volk ist!
Es ist vor allem ein eklatanter Bruch der Gewalteinteilung, wenn die Legislative die Exekutive rekrutiert (und die Parteien bestimmen, wer überhaupt Chancen hat ins Parlament zu kommen). Im Grunde ist das keine Demokratie.
Unsägliche Richter!
Das abendliche Diner hat seine Wirkung getan?
„Doch kaum jemand regt sich darüber auf. Die meisten Wähler finden es einfach nur prima, dass die Zahl der Sitze im Reichstagsgebäude reduziert wird und weniger Berufspolitiker Steuergelder verbraten. Das Gespür für das ursprüngliche Wesen der Bundesrepublik aber geht in der Berliner Republik weitgehend verloren.“
Sie sind witzig, Herr Herles. Sie – als intelligenter Mensch – glauben tatsächlich dass die „Wahlen“ und das Wahlsystem jemals demokratisch waren. Nein, das waren sie nie. Auch in der achso tollen, alten Bundesrepublik nicht, die gegen ihr Volk entschied nach Berlin zu gehen. Das Wenige, das sich ändert ist, dass die „Wahlen“ nun ein wenig offensichtlicher zu der Verarschung mutieren, die sie immer schon waren.
Es ist tatsächlich ein Fortschritt, dass sie Zahl der Sitze reduziert wird. Denn im Ergebnis ist es absolut dasselbe aber billiger wenn 700 Abgeordnete, von denen die meisten nicht anwesend sind, bei jeder „Debatte“ oder jeder „Abstimmung“ gegen ihr Volk agieren oder „nur“ 680, von denen die meisten nicht anwesend sind. Wobei es ebenfalls nur kurzfristig und damit nur scheinbar billiger wird. Denn die „Ersparnis“ wird bereits von der nächsten Diätenerhöhung aufgefressen werden….
Eine Regierung, die im Ergebnis gegen ihre Bevölkerung agiert ist niemals demokratisch.
Einen Baum erkennt man an seinen Früchten. Eine Regierungsform auch.
Dieses Land hat fertig. Das hier geschilderte Problem ist nur ein Sarg Nagel von vielen. Der Weg in den deutschen Libanon ist umumkehrbar, ob nun mit oder ohne viel Tam tam im Tröge Haus. Die Wirtschaft geht, hört auf zu existieren. Kostgänger kommen und mit ihnen der brutale Knall.
Die echte demokratische Lösung ist simpel:
299 Wahlkreise
Kein Listenwahlrecht/keine Zweitstimmen/keine Parteienwahl (lt. GG sollen die „nur Mitwirken“)
dafür
– Nur Direktkandidaten
-jeder Wähler hat nur eine Stimme
-zwei Direktkanditaten je Wahlkreis (Erst-/Zweitstärkster) ins Parlament
– max. zwei Legislaturperioden
Die „Deppenlisten“ der Parteisoldaten ist Geschichte.
„Berufspolitiker“ abgeschafft
die politischen Vereine (Parteienfirmen) entmachtet
Politisch Organisierte Parteienkriminalität (aktuell) verunmöglicht
Ganz meine Meinung. Dennoch kommt es vor, daß aufgrund des Wahlverhaltens manchmal über die Erststimme es ein Kandidat schafft, in den Bundestag zu kommen, von dem man es nie erwartet hätte. Bestes Beispiel: Karl Laiuterbach.
„Die sind dort so“ beschied ein Kollege, dort sozialisiert, einen anderen bei Personalauswahlverfahren. Der fiel vom Glauben ab, denn da, wo er herkam, hätte keiner der an diesem Tag begutachteten Kandidaten eine Einstellung erreichen können.
Da wäre ich auch sehr dafür. Wenn Sie sich aber die Riege der Nancys, Saskias, Kevins, Lisas, usw. anschauen, dann wissen wir vermutlich beide, warum das nicht passieren wird.
Ich stimme inhaltlich zu. Doch genügen 150 Wahlkreise und nur ein Direktkandidat je Wahlkreis bei verpflichtender Teilnahme an Sitzungen, Debatten, Abstimmungen. Auch wenn ein Abgeordneter krank ist kann er per Internet abstimmen. Abstimmungen nur gültig bei 100%iger Teilnahme aller Abgeordneten. Bei Abwesenheit von Debatten etc. prozentual entsprechender Abzug von den Diäten. Fehlt ein Abgeordneter bei 50% der Debatten, erhält er nur 50% Diät.
Per Internet – das ist so eine Sache. Zumal man nicht mal weiß, wer im Oval Office tatsächlich die Fäden in den Händen hält. Fast 6 weitere Monate.
Die sich vermehrenden Neuzugänge werden zudem so ihre ganz eigenen Gedanken haben, wie das hier künftig auszusehen haben wird. Die haben wir hier mehrheitlich noch gar nicht auf dem Schirm!
Und in diesem Kontext muss man konstatieren, auch das BVG ist nicht mehr unabhängig. Der Rechtsstaat ist Geschichte.
Dieses massiv ausgedehnte Parlament gab es doch erst, nachdem die Bundesregierung ein BVerfG Urteil umgesetzt hat, wo ein hypothetisches Szenario in der Zweitstimme und die Nichtberücksichtigung eines (ja, wir reden von einen einzigen Mandatsträger) bei einer Bundestagswahl das ursprüngliche seit Jahrzehnten gültige Wahlrecht „reformbedürftig“ gemacht hat.
Also gab es Reform, und Ausgleichs- und Überhangmandate, damit ja die Zweitstimme zu 100 % (statt 99,8%) im Parlament abgebildet ist.
Aber es hat den BVerfG natürlich nicht gestört, dass 2013 nach der Bundestagswahl mal 15,7% der gültigen Stimmen nicht im Parlament abgebildet waren.
Und es stört den BVerfG ebenfalls nicht, wenn nach dem neuen Wahlrecht die Zweitstimme zu 100 % abgebildet wird, aber dafür im Gegenzug 5-6 Direktmandate, also vom Wahlkreis gewählte Erstmandate, nicht in den Bundestag einziehen dürfen.
Gibt man diesen Direktmandaten dann wenigstens finanzielle Entschädigung?
Ich meine, so ein Wahlkampf muss jemand, der Antritt, aus eigener Tasche bezahlen, und dann gewinnt man den Wahlkreis, und ist dann doch kein Mandatsträger.
Warum keine dynamischen Wahllisten auf Zweitstimmen, wo die Parteien ihre „Zweitstimme“ nach den besten Einzelergebnissen in den Wahlkreisen besetzt bekommen, und Erstmandate immer ins Parlament führen.
Es ginge ganz einfach: Man setzt die Stärke des Bundestags auf 299 Direktmandate fest und auf 299 Listenplätze.
Diesem Gericht in Karlsruhe, das zu Zeit in sehr schlechter Verfassung ist, sollten die Gestaltungsmöglichkeiten beschnitten werden. Die besten Negativ-Beispiele dafür sind die sog. Wahlrechtsreform und das Urteil über die Klimaziele. Es kann nicht angehen, dass acht Richter den Kahn über sämtliche Verfassungsorgane hinweg einfach per Dekret übersteuern! Ein Verfassungsgericht sollte darauf beschränkt sein, staatliches Handeln aus verfassungsrechtlicher Sicht zu kontrollieren, ohne jedoch die Möglichkeit zu haben, dem Gesetzgeber vorzuschreiben, was er wie zu tun hat!