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Schleichende Umwandlung

Wahlrechtsreform? Von der Bürgerdemokratie zur Parteienoligarchie

19.01.2023

| Lesedauer: 11 Minuten
Eines vorweg: Systeme sind von innen heraus nicht reformierbar. Das gilt auch für das deutsche Parteienparlamentssystem, das die Bürger in der Form, wie es heute besteht, niemals gewollt hatten. Und wie es jene, die 1949 am Grundgesetz als vorübergehendem Verfassungsersatz gewerkelt hatten, auch nicht wollten.

Wie häufig, wenn mehr oder weniger kluge Köpfe zusammensitzen, versuchte der Parlamentarische Rat 1948 und 1949 in gewisser Weise die Quadratur des Kreises. Hintergrund: Nach der Erfahrung, wie eine Partei nationaler Sozialisten gleichsam im Handstreich die Parlamentarische Demokratie abschaffen und die nach wie vor geltende Verfassung im Restmüllcontainer verrotten lassen konnte, sollte auch über das Wahlrecht und die Parlamente sichergestellt werden, dass ein solches nie wieder geschehen könne.

So kamen die vier Damen und vielen Herren überein, zwei Systeme miteinander zu koppeln, die eigentlich nicht koppelbar waren. Jedenfalls nicht unter der Zielsetzung, die in diesem Zusammenhang definiert wurde. Gleichwohl sollte dabei auf die Erfahrungen der vergangenen knapp 80 Jahre deutscher Politikgeschichte zurückgegriffen werden.

Das Direktwahlsystem der ersten deutschen Demokratie

Das Wahlsystem der ersten deutschen Demokratie schrieb 1871 fest, dass das Parlament – damals Reichstag genannt – durch direkt gewählte Abgeordnete zu besetzen sei. Es knüpfte an die Prinzipien an, die 1849 bereits von der Paulskirchen-Versammlung festgeschrieben und 1869 im Norddeutschen Bund umgesetzt worden waren. Der Reichstag von 1871 kannte ausschließlich direkt gewählte Abgeordnete als Vertreter der Bürger. Ursprünglich waren dafür 382 Wahlkreise, sprich Parlamentssitze, vorgesehen. 1873, nachdem der von Frankreich gegen Preußen geführte Krieg vertraglich beendet worden war, kamen für die im Zuge des 30-jährigen Krieges von Frankreich annektierten und nun zurückgegebenen Reichsgebiete Elsass und Lothringen weitere 15 Wahlkreise hinzu. Der Reichstag verfügte insofern über 397 Abgeordnete.

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Die Abgeordneten mussten als unmittelbare Vertreter des Volkes in ihren Wahlkreisen eine absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinen. Wo dieses nicht gelungen war, kam es zu einer Stichwahl zwischen dem Erst- und dem Zweitplatzierten. Wie ernst es das Bürgerparlament mit sich selbst nahm, wird deutlich, wenn der Blick in die Sitzungsprotokolle der ersten Reichstagssitzungen geworfen wird. Haarklein und pedantisch behandelten die Abgeordneten dort jede Beschwerde, die auf einen tatsächlichen oder vermeintlichen Verstoß gegen den Grundsatz der freien, unabhängigen und allgemeinen Wahl hindeutete. Dort, wo beispielsweise der Verdacht bestand, die Obrigkeit hätte Druck auf die Wahlbürger ausgeübt, in einem bestimmten Sinne abzustimmen, wurden umgehend Neuwahlen angesetzt und beispielsweise gegen den Dorfpolizisten vorgegangen, der das Prinzip freier und geheimer Wahlen noch nicht abschließend verinnerlicht hatte.

Kritik an diesem Wahlrecht war – wie stets in der Politik – dennoch unvermeidbar. Lassen wir den Aspekt des noch nicht realisierten Frauenwahlrechts außen vor, weil dieses im 19. Jahrhundert in kaum einer Demokratie realisiert war und erst durch die Suffragetten zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkämpft werden konnte, so wurde dennoch bemängelt, dass der Schnitt der Wahlkreise und traditionelle Bindungen zu einer Verzerrung des Wählerwillens führen konnte.

Tatsächlich kam es zwischen 1870 und 1910 zu einer Populationsdynamik, die insbesondere die städtischen Wahlkreise mit ihrem hohen Bevölkerungswachstum gegenüber den ländlichen Regionen benachteiligte. Vor allem die Sozialisten der SPD sahen darin eine Benachteiligung gegenüber den konservativen und bürgerlichen Parteien, was gleichwohl nichts daran änderte, dass die Sozialdemokratie von 1871 mit 3,2 Prozent der Stimmen bei den Wahlen 1912 mit 110 Mandaten bei 34,8 Prozent die stärkste Fraktion stellten.

Das Wahlrecht der Weimarer Republik

Nach dem faktischen Staatsstreich von 1918, bei dem die linken Parteien erst eine Räterepublik anstrebten, um dann über das Bündnis der Sozialdemokratie mit den bürgerlichen Parteien über die Weimarer Verfassung eine echte parlamentarische Demokratie durchzusetzen, wurde das Mehrheitswahlrecht mit der Entsendung von Direktkandidaten ersatzlos gestrichen und an dessen Stelle das Verhältniswahlrecht nach Parteienproporz gestellt.

Im Rückblick darf dieser Umbau des Wahlrechts durchaus als entdemokratisierender Sündenfall bezeichnet werden, denn nun waren es nicht mehr die Wahlbürger selbst, die darüber entschieden, wer künftig im Parlament die Interessen des Volkes zu vertreten hatte, sondern die politischen Parteien, die bestimmten, wer künftig das Volk vertreten werde. Die Parteien stellten Wahllisten auf, die nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zueinander von oben nach unten abgearbeitet wurden. Dieses System stellte sicher, dass jene, die innerhalb der Parteien als die bedeutendsten Persönlichkeiten betrachtet wurden, die größte Chance bekamen, künftig im Parlament zu sitzen.

Im Ergebnis dieses reinen Verhältniswahlrechts kam es zum einen zur Zersplitterung des Parlaments durch zahlreiche Kleinparteien, deren wenige Abgeordnete nur schwer in Regierungskoalitionen einzubinden waren. Noch schwerwiegender allerdings wurde ein ursprünglich kaum beachteter Aspekt, der in den Dreißigern unvermeidlich in die Katastrophe führen sollte.

PARALLELE PARTEI-INTERESSEN
Die Ampel-Wahlrechtsreform ähnelt einem AfD-Gesetzentwurf
Als Ersatz für den Präsidenten des Bundesstaates Deutsches Reich, der laut Verfassung von 1871 den Namen „Deutscher Kaiser“ führte und nicht gewählt wurde, sondern qua Amt in Personalunion mit dem Amt des Königs von Preußen besetzt wurde, schuf die Weimarer Verfassung das Amt des Bürgerpräsidenten. Dieser Reichspräsident sollte künftig in einer Wahl durch das Volk ernannt werden und nicht unter dem Verdacht einer Funktionsmonarchie stehen, wie dieses vor 1918 der Fall gewesen ist. Dass das Motto „Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht“ hier schwerwiegende Folgen zeitigen sollte – was bei der Entwicklung der Weimarer Reichsverfassung noch nicht absehbar war .- führte jedoch nach 1933 dazu, dass Adolf Hitler mit breiter Unterstützung durch das Volk Präsidentenamt und Kanzleramt in seiner Person vereinen und sich künftig als „Führer“ mit diktatorischer Allmacht bewegen konnte.

Anders, als nach 1945 häufig behauptet, lag der Kardinalfehler jedoch nicht in dem Versuch, den Präsidenten-Kaiser qua Amt durch einen gewählten Bürgerpräsidenten zu ersetzen, sondern in der Listenwahl, die im Verhältniswahlrecht unvermeidbar ist. Bei den Reichstagswahlen stellten pfiffige Propagandisten nun gern auch Spitzenkandidaten auf, denen angeblich bei entsprechender Zustimmung das Kanzleramt winke. Der ursprünglich mit dem Verhältniswahlrecht verknüpfte Ansatz, die Wahl von Personen durch die Wahl von Parteien zu ersetzen, konterkarierte sich nun selbst – mit der Konsequenz allerdings, dass der Wähler nicht mehr auf seine unmittelbaren Bürgervertreter als Wahlkreisbewerber schaute, sondern seine politischen Hoffnungen auf die Nummer Eins der Parteiliste setzte.

Die Konsequenz in der Krisenphase der frühen Dreißiger war, dass der politische Konflikt vor allem von der National Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf eine vorgebliche Heilsfigur, den charismatischen Redner Adolf Hitler, zugeschnitten und konzentriert wurde. Wer 1932/33 NSDAP wählte, der wählte Hitler – kein Parteiprogramm und auch nicht die Figuren, die sich hinter Hitler auf der Liste tummelten. Mit diesem Zugpferd gelang es den Demokratieverächtern, über ein Marionettenparlament mit politisch unbedeutendem Fußvolk einen charismatischen Führer als faktischen Ersatz für Präsident und Kanzler zu schaffen. Die Folgen sind bekannt – Deutschland leidet bis heute darunter.

Die Quadratur des Kreises nach 1945

Nach 1945, als die vier Alliierten das Deutsche Reich in Protektorate unterteilten und Teile des Reichs ohne Volksbefragung abtrennten und anderen Ländern, vor allem Polen, Frankreich und der Sowjetunion, zuschlugen, sollte in der zunehmenden Ost-West-Konfrontation durch die drei westlichen Protektorate ein Pufferstaat gegen den russischen Hegemon in Mittelosteuropa geschaffen werden, welcher wiederum im Sinne der westlichen Demokratien nach demokratisch-parlamentarischen Prinzipien aufzubauen sei.

In der Erfahrung der Verfassungen von 1871 und 1919 versuchten sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rats nun an jener Quadratur des Kreises, in der sowohl die Bindung des Parlamentariers an das Volk als auch die vermeintlich gerechte Sitzverteilung nach den prozentual auf die einzelnen Parteien entfallenen Stimmanteilen gewährleisten sollte.

Da die häufigen Neuwahlen der Weimarer Zeit als eine Ursache des Bürgerhaders mit der Demokratie ausgemacht und dieses wiederum in der Zersplitterung des Parlaments durch Kleinparteien ursächlich zu sein schien, wurde die Fünf-Prozent-Hürde eingeführt. Man mag sich trefflich darüber streiten, ob dieses nicht bereits ein Verstoß gegen die hehren Ziele des Verhältniswahlrechts gewesen ist, gleichwohl schien sich dieses Prinzip insofern zu bewähren, als die junge Bundesrepublik über mehrere Jahrzehnte stabile Regierungen vorzuweisen hatte.

WAHLRECHTSREFORM: DURCHSICHTIGER PLAN
Hände weg vom Wahlergebnis
Dazu trugen maßgeblich zwei Faktoren bei: Zum einen gingen Bürger, die über spezielle Interessen vor 1933 den Weg zur Gründung oder Unterstützung einer Kleinstpartei gefunden hatten, mangels realer Erfolgsaussichten nunmehr in die größeren Parteien. Den beiden sogenannten Volksparteien Union und Sozialdemokratie fiel dabei die Aufgabe zu, die Radikalen an den jeweiligen politischen Rändern durch Einbindung zu bändigen. Bei der Union sollte dies dazu führen, dass ihr von der politischen Linken immer wieder vorgeworfen wurde, als Partei selbst am „rechten Rand“ zu stehen. Bei der SPD war die Konsequenz, dass sie behutsam von den Linksradikalen übernommen werden konnte.

Dennoch gelang es bis 1990, über dieses Modell die radikalen Kleinparteien im Zaum zu halten. Kurze Ausflüge beispielsweise der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), der in gewisser Weise die NSDAP-Nachfolge unterstellt wurde, in die Parlamente blieben solche und die Partei ebenso wie ihr linkes Pendant der DKP politisch bedeutungslos. Allerdings darf bei dieser Entwicklung der Bundesrepublik auch die Konfrontationsstellung im Rahmen des Kalten Krieges nicht unterschätzt werden. Sie führte dazu, dass die BRD nach 1949 ein Parteiensystem entwickelte, welches am besten als „Zwei plus Eins“ zu beschreiben ist. Zwei als Volksparteien bezeichnete, große Parteiblöcke der rechten und der linken Mitte plus eine kleinere, im Parlament vertretene Partei, die als das berühmte „Zünglein an der Waage“ darüber entscheiden konnte, ob sich der politische Zeiger gemäßigt mehr nach rechts oder mehr nach links neigen sollte.

Das Wahlrecht scheitert am Vielparteienstaat

Das Ende dieses Modells deutete sich an, als es der Sozialdemokratie nicht mehr gelang, die zumeist aus dem studentischen Milieu stammenden Neomarxisten in ihre letztlich konservativen Parteistrukturen einzubetten. Mit den sogenannten „Grünen“ entstand links von der SPD eine zunehmend an Bedeutung gewinnende Kraft, die das Zwei-Komponenten-Wahlrecht anfangs jedoch noch insofern nicht tangierte, als sie an der eingespielten Vormachtstellung der Union in den Wahlkreisen nicht ernsthaft rüttelte. Ganz im Gegenteil konnte die Zersplitterung der politischen Linken nun sogar den Unions-Bewerbern nutzen, denn anders noch als 1871 reichte für das Entsenden eines Direktkandidaten in das Bundesparlament die relative Mehrheit der Stimmen im ersten Wahlgang. Was allerdings notwendig zur Folge hatte, dass auch Wahlkreisabgeordnete letztlich keine Vertreter der absoluten Wählermehrheit mehr waren, sondern lediglich die relativ stärkste Wählergruppe repräsentierten.

EIN DEBATTENBEITRAG
Parteienstaat und ÖRR sind unreformierbar, aber trotzdem ein paar Überlegungen wert
Beide Aspekte: Die Entdemokratisierung des Mehrheitswahlrechts durch die Entsendung des nur relativ stärksten Gewählten sowie die Elitarisierung des Parlaments durch das Listenwahlsystem führten zu einer kontinuierlichen Entmündigung des Bürgers durch Entzug der tatsächlichen Partizipation an den politischen Prozessen. Im Gegenzug entstanden Parteieliten, denen das Demokratieprinzip zunehmend lästig wurde und sie es ohnehin nur noch auf die innerverbandlichen Prozesse beschränkt sehen wollten. Daran, wer zur Wahl dem Wähler angeboten wurde, hatte der Wahlbürger keinerlei Mitsprache. Er konnte nur noch über die Qualität einer Liste entscheiden, also seine Stimmabgabe nach dem zunehmend häufiger zitierten Prinzip der „Wahl des kleineren Übels“ vornehmen.

Als nach dem Zusammenbruch der DDR-Diktatur und des Sowjetsystems einerseits mit der zur PdL mutierten SED eine weitere Partei in die politische Auseinandersetzung drang und zudem durch die Abkehr der Unionspolitik, sich auch für national-bürgerliche Kreise anzudienen, auf dem rechten Flügel mit der AfD eine weitere parlamentarische Konkurrenz entwickelte, geriet das BRD-Wahlsystem notwendig an seine Grenzen. Die beiden ursprünglich dominanten Blöcke schmolzen dahin – und damit die Möglichkeit, die von den immer noch relativ stärksten Parteien zu beanspruchenden Parlamentsmandate im Wesentlichen durch die Wahlkreisabgeordneten als Direktmandate aufzufüllen.

Die Konsequenz des Verhältniswahlrechtsanspruchs bei einem nur rudimentär aufgebauten Mehrheitswahlrechtsanspruch ist die ständige Aufblähung des deutschen Bundesparlaments mit gegenwärtig 736 statt vorgesehenen 598 Parlamentariern – kurzum: 138 Mandatsträger haben ihre gut dotierte Position ausschließlich einem mangelhaften Wahlsystem zu verdanken. Dass zudem noch eine unverständliche Sonderregelung dafür sorgt, dass 36 per Liste nicht gewählte Kommunisten die Parlamentsplätze besetzt halten, weil es drei ihrer Bewerber, darunter zwei aus dem fragwürdigen Wahldesaster des Landes Berlin, gelungen war, eine relative Mehrheit als Direktkandidat zu erreichen, soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.

Die Parteienoligarchie ersetzt die Demokratie

Insgesamt führt die Funktionsunfähigkeit des bundesdeutschen Wahlrechts zu jener unnötig kostenintensiven und sachlich unbegründeten Aufblähung des Parlaments, weshalb das Bundesverfassungsgericht den Parlamentariern bereits vor geraumer Zeit aufgegeben hatte, hier Abhilfe zu schaffen. Und so sind wir nun nicht nur bei der Quadratur des Kreises, sondern auch bei jener Unfähigkeit von Systemen, sich selbst zu reformieren.

Das bestehende Wahlrecht sorgt über mehrere Komponenten dafür, dass der Wahlkreisbewerber gegenüber dem Parteienbewerber bedeutungslos wird. Da ist zum einen die bereits erwähnte Regelung, dass er bereits mit relativer Mehrheit in seinem Wahlkreis gewählt ist. Damit entfällt die Notwendigkeit, sich ernsthaft um die Wähleranliegen zu bemühen – er wird zum Trittbrettfahrer des Erfolgs oder Misserfolgs seiner Partei, die wiederum darüber entscheidet, wer überhaupt in einem Wahlkreis antreten darf. Die ursprüngliche Intention des Mehrheitswahlrechts, wonach ein direkt gewählter Abgeordneter Bürger- und nicht Parteienvertreter sein soll, ist damit längst Geschichte. Gewiefte Politiker in Parteien mit Chancen auf Direktmandate sehen deshalb zu, sich doppelt abzusichern: als Kandidat eines Direktwahlkreises und auf einem möglichst oberen Platz auf der Verhältniswahlliste, falls es im Direktwahlkreis nicht klappen sollte.

NOCH MEHR PARTEIENSTAAT
Ampel-Wahlrecht gegen den freien Abgeordneten
Echte Bürgervertreter sind damit auch die Wahlkreisabgeordneten nicht mehr. Über ihre Karriere entscheidet der Wähler nur insofern, als er über die Partei abstimmt, der der Bewerber angehört. Damit verlagert sich zwangsläufig auch die Rechenschaftspflicht des Abgeordneten weg vom Wähler hin zur Partei. Und dort wiederum maßgeblich zu jenen Zirkeln, die über die Vorschlagslisten für die Nominierungsparteitage zu bestimmen haben.

Hinzu kommt, dass zumindest die noch etwas größeren Parteien die Unsitte eines „Kanzlerkandidaten“ eingeführt haben und so dem Wähler den verfassungsrechtlich und auch faktisch falschen Eindruck vermitteln, er hätte in irgendeiner Weise mit darüber zu entscheiden, wer künftig an der Spitze der Exekutive steht. Der Parlamentarische Rat hatte 1949 die Kanzlerbesetzung sehr bewusst und ausdrücklich ausschließlich in die Hand der gewählten Parlamentarier und nicht in die des Bürgers oder der Parteien gelegt – die Erfahrung mit einem charismatischen Volkstribun, der als gefühlter Kanzler in spe die Rettung eines geknechteten Volkes bringen sollte, steckte den Demokraten 1949 noch zu tief in den Knochen.

Die notwendige Folge ist die schleichende Umwandlung des Bürgerstaates in einen Parteistaat – oder mit anderen Worten: die Ersetzung der Bürgerdemokratie durch eine Parteienoligarchie. Wenn zudem noch Parteien – und damit die zu ergatternden Parlamentsmandate – zur letzten Karriere- und Wohlstandshoffnung für Personenkreise wie Studienabbrecher werden, die sonst ihren Lebensunterhalt als Taxifahrer oder – neuerlich – NGO-Aktivisten bestreiten müssten, ist das Grundprinzip der Bürgerdemokratie abschließend ausgehebelt. Die Betätigung in der Politik dient nicht mehr dem hehren Ansatz, für das Gemeinwesen Verantwortung zu übernehmen und es im Sinne eines zu definierenden Gemeinwohls weiterzuentwickeln, sondern sie wird zum individualistisch-egoistischen Karrierebett, in dem sich der ansonsten gesellschaftlich Versagende nicht nur sein Selbstwertgefühl aufbauen, sondern zugleich noch seine Versagens-Frustration über die Gängelung und Bevormundung der Mehrheit ausleben kann.

Das Verschwinden des direkt gewählten Abgeordneten ist unvermeidbar

Die unvermeidliche Folge sind die Diskussionen über sogenannte „Wahlrechtsreformen“, die selbstverständlich solche nicht sind, da sie nichts „reformieren“, also in seine ursprüngliche Form zurückbringen sollen, sondern etwas Neues und im Sinne der „Reformer“ Funktionsfähiges schaffen sollen.

Angesichts der aufgezeigten Entwicklung und angesichts der ohnehin schon manifestierten Entwertung des Direktmandats laufen die Vorschläge der Parteieliten – mit Ausnahme der CSU, die über eine Überbesetzung in den Direktmandaten zahlreiche Listenbewerber mit in das Bundesparlament schleift – darauf hinaus, die von der Partei bestimmte Liste noch bedeutender zu machen. Die Parteieliten wollen sich damit die Möglichkeit sichern, mit dem Zugriff auf die vorderen Listenplätze ihre persönliche Zukunft zu sichern auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht irgendwann ernst machen sollte mit der radikalen Verkleinerung des Parlaments.

Da im obersten Gericht mittlerweile nicht nur Juristen an der Spitze sitzen, die von Verfassungsrecht wenig Ahnung haben, und die anderen Richterplätze ebenfalls nach Parteizugehörigkeit besetzt werden, ist absehbar, dass die Direktmandate eher über kurz als über lang gänzlich der Vergangenheit angehören werden. Damit wäre dann der demokratische Bürgerstaat erfolgreich durch den oligarchischen Parteienstaat ersetzt – im Vorgriff darauf sind auch jene antidemokratischen Hetzen gegen eine vom Bürger gewählte, jedoch von den Oligarchen der etablierten Parteien ungeliebte Konkurrenz zu verstehen: Sie „stehlen“ den Systemparteien jene wichtigen Mandate, mit denen die Parteieliten ihre Existenz sichern müssen.

Keine Chance, die Parteienoligarchie zu verhindern

Gibt es einen Weg, diese Entwicklung zu verhindern? Um es so zu formulieren: Nicht wirklich. Niemand sägt sich selbst den Ast ab, auf dem er sitzt. Und da das Gros der tatsächlichen und gefühlten Abgeordneten ihr Berufsfeld ausschließlich der Parteienoligarchie zu verdanken haben, werden sie auch im Sinne der Unwägbarkeit möglicherweise dann doch nicht bis ins Letzte zu steuernde Bürgervoten den Versuch unternehmen, durch eine Wahlrechtsänderung das Direktmandat noch weiter in die Bedeutungslosigkeit zu schicken.

Zwar mag der Widerstand der CSU mit dem Hinweis darauf, dass ursprünglich das Parlament paritätisch durch Wahlkreis- und Listenkandidaten zu besetzen sei, noch ein wenig Verzögerung organisieren, doch das Ende dieses rudimentären Rests unmittelbarer Bürgerbeteiligung ist absehbar. Argumentativ beitragen wird dazu auch die Feststellung, dass zwar Parteilisten gendergerecht zu quotieren sind, jedoch bei den Direktwahlkreisen dieses unmöglich zu gewährleisten ist, da man im Voraus nicht wisse, welcher Kandidat nun tatsächlich gewählt werde, und es deshalb auch unmöglich sei, die unvermeidliche Korrektur durch entsprechende Übergewichtungen bei den Listen abzufedern.

Ein Zwei-Kammer-System – nach dem Zusammenbruch

Die CSU steht also auf verlorenem Posten, auch wenn sie sich noch zieren mag. Spätestens beim Bundesverfassungsgericht, das längst ein ums andere Mal die Intentionen des Parlamentarischen Rats aushebelt, werden die Unionsbayern scheitern.

ABSICHT IST NICHT GLEICH BEGRüNDUNG
Familienministerin Paus dringt auf Wahlrecht ab 16 Jahren
Dabei wäre es so einfach, wollte die Politik tatsächlich reformieren und dort ansetzen, wo 1949 alles begann. Das Wahlrecht könnte auf einem Bundesparlament mit 598 Abgeordneten aufbauen, von denen 299 ausschließlich über die Wahlkreise und 299 ausschließlich nach den Listen besetzt werden. Überhangsmandate fielen ebenso weg wie die Länderausgleichmandate und künstlich aufgeblähte Drei-Direktwahlkreis-Fraktionen. So wäre dem Anspruch des tatsächlichen Bürgereinflusses wieder deutlich nähergekommen – vielleicht auch ein Weg, der Politikerverdrossenheit mit seiner Wahlabstinenz von 30 Prozent zu begegnen.

Ein anderer Weg wäre ein Zwei-Kammer-System ähnlich dem der USA. 299 Abgeordnete werden in Direktwahl in die Erste Kammer gewählt. Dort darf nur einziehen, wer – gegebenenfalls erst über einen zweiten Wahlgang – eine absolute Wählermehrheit auf sich vereint. Weitere 299 Abgeordnete werden über Parteilisten nach dem Proporz ihrer Parteien zueinander in die Zweite Kammer gewählt. Hierbei könnte auf die undemokratische 5-Prozent-Klausel verzichtet werden, denn bei 299 Abgeordneten ist die Chance, als Kleinstpartei genug Stimmen zum Einzug ins Parlament zu erhalten, ohnehin eher gering. Und wenn doch, dann haben es die Wähler so gewollt.

Um das Wahlrecht mit dem Verfassungsanspruch zur Besetzung der Exekutive kompatibel zu machen, müsste zudem ein Verbot der Unsitte des „Kanzlerkandidaten“ durchgesetzt werden. Da allerdings den Parteien nicht verboten werden kann, mit ihren Spitzenkandidaten für die Zweite Kammer zu werben, spielt das keine tatsächliche Rolle. Es wäre nur ein Zeichen von mehr Ehrlichkeit den Wählern gegenüber, die nicht länger für dumm verkauft werden, da die Besetzung der Exekutive nicht nur nicht in ihrer Hand liegt, sondern unter Vergewaltigung des Verfassungswillens längst von den parteiabhängigen Abgeordneten an die Parteieliten abgetreten wurde.

Richtig! Wird nicht so kommen. Nicht in der Parteienoligarchie Deutschland, in der sich längst kleine Eliten alle Macht angeeignet haben. Aber es könnte eine Idee sein für den Zeitpunkt, an dem das den Staat ständig entdemokratisierende Parteiensystem an seiner eigenen Unfähigkeit kollabiert. Dass dieser Zeitpunkt irgendwann kommen wird, ist angesichts des unübersehbaren Niedergangs der Qualität der gewählten Parteienvertreter und der Zerstörung der Bürgerdemokratie unvermeidlich – auch wenn sich manche Prozesse der Agonie erfahrungsgemäß über Jahrzehnte hinziehen können.

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35 Kommentare

  1. Schöne Aufarbeitung.
    Was gar nicht erwogen wird, ist die Einführung direkt-demokratischer Elemente. Nur sie erlauben eine Willensbildung jenseits der Parteien.

  2. Schon in den Sechzigern haben die Parteien den Staat übernommen.
    Ich erinnere mich, dass damals Kurt Georg Kiesinger als Direktkandidat im
    Wahlkreis Waldshut aufgestellt wurde. Für die CDU war dieser Wahlkreis eine sichere Bank und es war offensichtlich ohne Bedeutung, dass Kiesinger dort gar nicht wohnhaft war.

  3. Die der Demokratie am meisten dienende Lösung ist das Mehrheitswahlrecht bei dem die Wahlkreise in bestimmten Zeitabständen z.B. alle 1o Jahre aufgrund der zwischenzeitlich Veränderung der Bevölkerungszahlen neu bestimmt werden müssen. Die zweitbeste Lösung ist die Bildung von zwei Kammern. Mit den Wahlen sollten gleichzeitig Bundesrichter und Oberstaatsanwälte direkt gewählt werden. Beamte, die gewählt wurden, sollten vor Annahme der Wahlentscheidung aus dem öffentlichen Dienst ohne automatisches Rückkehrrecht ausgeschieden sein.
    Das Ganze lässt sich nicht mit Parteien und Politikern umsetzen – sondern nur mit dem Willen und der Kraft der Bürger. Wer macht mit?!

  4. Im Übrigen widerspricht das reformierte Wahlsystem noch mehr dem demokratischen Gedanken und der menschlichen Intuition. Wenn man zwei Stimmen anbietet, kann der Bürger erwarten, dass auch beide gleichermaßen Gewicht haben, nicht dass auf eine unnötig komplizierte Art rekursiv die eine Stimme die andere negativ beeinflusst. Man kann den Bürgern nicht abverlangen, dass sie vor ihrer Wahl, die zudem von den Parteien stets als so einfach beworben wird, das komplette Wahlergebnis durchrechnen müssen. Dass sie in ihre Wahlentscheidung in Flensburg einberechnen müssen, wie die Leute wohl in Bayern wählen. Das ist absurd. Das darf keinen Einfluss auf die eigenen Stimmen haben. Und das ist auch möglich, wenn man korrekt trennt.

  5. Systeme sind nicht von innen heraus reformierbar. Wenn aber eine echte, alternative Partei auftreten würde, die auch bezüglich ihrer eigenen Position zu den strukturellen Fragen und Privilegien ein alternatives Programm hätte, und nicht nur posten- und staatsknetegeil ist wie alle anderen, dann könnte sie allein damit, und zusätzlich zu anderen Themen, Wählerzuspruch finden, und damit alle anderen unter Druck setzen doch zu reformieren, oder noch mehr Stimmen, Macht und Geld zu verlieren. Es hat noch niemand ernsthaft versucht. Dies könnte auch ein Grund sein, warum die Öffentlichkeit zu den Themen dieses Artikels so unglaublich lethargisch ist. Den meisten Leuten ist einfach nicht bewußt wie weit sie schon betrogen wurden und dass sie sogar noch weiter betrogen werden sollen. Die endliche Verkleinerung des Bundestages, zurück auf 598, wird als Bonbon hingehalten, und dahinter soll die Parteienoligarchie noch verstärkt werden – weil es kaum einer merkt.

  6. Sehr guter Artikel! Allerdings halte ich die historische Bewertung für falsch, dass es ein sozusagen angepasstes Verhältniswahlrecht sein soll, bei dem die Direktmandate abhängig von den Parteistimmen sein sollen. Dann hätte man es anders konstruiert. Es ist klar ein System mit zwei Säulen, die im Nachgang immer mehr zurechtgebogen werden um eine Säule abzuschaffen.

    Die Sache mit den Stichwahlen/Mehrheitswahlrecht der Direktkandidaten hat aus demokratischer Sicht Gewicht. Aber was die unmittelbare rechnerische Problemlösung betrifft ist sie irrelevant. Klar, für kleinere Parteien wäre hier Spielraum für Verhandlungen und es spricht viel dafür, dass es für Direktmandate Stichwahlen geben sollte.

    Das eigentliche Problem, wie im Artikel die Quadratur des Kreises, ist aber, dass hier bundesweite Ergebnisse mit Landesergebnissen vermischt werden, obwohl es keine Bundeslisten, sondern nur Landeslisten gibt und obendrein auch noch abseits der Landeslisten, mit Direktkandidaten vermischt wird, obwohl Direktkandidaten per Definition gar nicht bundesweit, auch nicht landesweit antreten. Eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit, die trotzdem wie selbstverständlich missachtet wird.

    Hier wird mit Äpfeln und Birnen gerechnet. Dabei lernt man schon in der Grundschule, dass das nicht geht. So kann man nicht rechnen.

    Richtig ist auch im Artikel: Wenn nur die Zweitstimmen zählen sollen, dann sind Direktkandidaten überflüssig und abgeschafft bzw. sie stehen faktisch nur auf einer erweiterten Landesliste. Sozusagen eine Art Listenkandidaten mit Joker oder zweitem Ass im Ärmel. (Oder nach Parteidünken auf verlorenem Posten)

    Wenn man das System reparieren will, muss man Ungleiches Trennen und nicht vermischen. Wahlkreis-Ebene, Bundesebene, Landesebene und daraus resultierende Kandidaten und Mandate sind nicht zu mischen. Einzig wäre dies bei der 5-Prozenthürde erlaubt, weil diese tatsächlich auf das Gesamtergebnis anzuwenden ist.

    Wenn man Direktmandate mit Zweitstimmen abgleichen wollte, wäre die einzige zulässige Ebene dafür die Wahlkreisebene und der selbe Wahlkreis, weil alle anderen Wahlergebnisse und Wahlentscheidungen NICHTS mit dem konkreten Wahlkreis zu tun haben. Die Bürger können ja nur den eigenen Wahlkreis und die eigene Landesliste wählen, niemanden auf Bundesebene. Umgekehrt darf es aber auch keinen Einfluss geben. Wenn die Wahlen durch Ergebnisse an anderen Orten oder bundesweit praktisch für nichtig erklärt werden, ist die unmittelbare Wahl abgeschafft.

    Überhaupt: Ansonsten müssten umgekehrt dann auch einzelene Kandidaten, parteilos, bundesweit wählbar sein. Das hätte zur Folge, dass allerlei C-Promis locker Mandate erringen könnten. Schließlich bräuchten sie ca. 0,3 Prozent der Stimmen

    Im Kern geht es den kleinen Parteien bei der ganzen Vermurkserei genau um die Wahlkreise, die ihnen ein Dorn im Auge sind, weil sie als Splitterparteien chancenlos sind. Dem sollte mit absoluter Mehrheitswahl der Direktkandidaten Genüge getan sein.

    Ansonsten müssen einfach beide Säulen strikt getrennt werden, die Ebenen von Bund bis Land bis Wahlkreis dürfen nicht vermischt werden. Nur die 5-Prozent-Hürde könnte man auf Bundesebene.

    Im Übrigen ist jede Abschaffung der Direktkandidaten auch nur eine Verlagerung in die Parteien. Letztendlich müssen die dann gewährleisten, dass sie überall Repräsentanten haben und müssten diese über ihre Listen festlegen. Andererseits müssten die Landeslisten abgeschafft werden. Dann überließe man das nur parteilicher Willkür, worauf die Bürger ein Recht haben. Die regionale Repräsentation und damit auch das Recht von Jedermann, ein Mandat ohne Partei zu erringen.

  7. Demokratie, zumindest ansatzweise, wird nur sein, wenn alle, ausnahmslos alle Parteien samt ihren Gliederungen und Beteiligungen verboten werden. Die Parteien sind zu Kraken mutiert, sie beherrschen das Land, sie saugen es aus, sie lähmen es und sie zerstören es. Parteien Oligarchie? Haben wir schon lange, sind auf dem Weg zur Parteiendiktatur. Gesellschaftliche Ordnungen in ihrer spätphase versuchen, sich zu stabilisieren, indem sie diktatorisch werden ( siehe feudalabsolutismus oder das römische Dominat). Genau das wird grade installiert…

  8. Ich verstehe das ganze Wahlsystem überhaupt nicht. Warum so kompliziert?
    Es gibt 16 Bundesländer, momentan 8 Parteien im Bundestag. Warum wird nicht in jedem Land ein Kandidat der jeweiligen Parteien direkt gewählt und der geht nach Berlin. Dazu bekommt jeder der Abgeordneten die Gewichtung seiner Wählerstimmen und die Nichtwähler werden zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt denn irgendwen würden die ja auch wählen. Dann säßen 128 direkt gewählte Abgeordnete in Berlin die 100% Wahlberechtigte vertreten und wenn es Abstimmungen und Beschlüße etc. geht stimmt jeder Abgeordnete ab mit der Wichtung seines Stimmanteils also im Namen seiner Wähler. Er wäre dann auch direkt gegenüber seinen Wählern Verantwortlich. Dann wäre auch ein Fraktionszwang unmöglich denn wenn der Abgeordnete X von der Partei Y dauernd etwas anderes beschließt als seine Wähler es wollen darf in dem betreffenden Bundesland eine Petition der Wähler der Partei Y eingereicht werden und wenn mehr 50% der Wähler es wollen wird X abberufen und neu gewählt. So würde die einzelne Stimme der Bürger wirklich Gewicht haben. Natürlich hat der Abgeordnete X aus MV dann weniger Stimmgewicht im Ganzen aber das drückt ja auch die Bevölkerungsverteilung aus. Hab ich da einen Denkfehler?

  9. Hier hat mal wieder einer die Kärrnerarbeit geleistet – Danke!

  10. Leider, Herr Spahn, leben wir nicht mehr in Zeiten, in denen „das Wünschen noch geholfen hat.“ Die „Prozesse der Agonie“ werden lang sein, zumal die Zahl derer, deren „Überleben“ an den Parteien hängt, rasant gestiegen ist. Man wird seine Beute mit Zähnen und Klauen verteidigen. Aller Optimismus ist naiv – der Tragödie des Zerfalls unseres Staates werden wir bis zum bitteren Ende beizuwohnen gezwungen sein.

    • Liebe Gisela Fimiani – wünschen hat noch nie geholfen. Nicht einmal in der Kriche. Deshalb auch die langen Prozesse der Agonie. Zu viele hängen immer noch ihren Wünschen nach, an deren Erfüllung sie glauben wollen. Aber das ist vermutlich nur allzu menschlich.

  11. Und dieser „Einheitsblock“ sollte eben wegen langjähriger Misswirtschaft und Wählerverrat für viele Jahre verboten werden! Siehe die aktuellen Fehlentscheidungen. Dazu Regressforderungen und Abstafungen (Merkel, Steinmeier, Scholz) vor echten und glaubhaften Gerichten, und selbstverständlich die von den zustimmenen BuT-Fraktionen verabschiedeten Gesetze AUCH für diese MdB geltend! Also keine – wie auch immer gestrickten – Ausnahmen / Hintertürchen für diese Leute, die Immunität wird deutlich begrenzt. Also eigene „Medizin“ schlucken…..

  12. Parteienoligarchie und Parteien-Beamtenstaat haben auch die USA und UK mit ihrem Mehrheitswahlrecht.
    Das kann also weder die Kausalität noch die Heilung sein.
    Ich bin mittlerweile fuer die Ursprungsform der Demokratie, Sortition, also Verlosung unter allen Nicht-Idioten. (Nur) Das loest auch das Lobbyismusproblem.
    Aber klar, alles illusorisch, es sei denn es gibt eine Revolution.
    Freiwillig wird sich das System nicht abschaffen.
    Im Gegenteil- um jegkiche Kritik oder gar die Revolutionsgefahr im Keime zu ersticken, werden ja jetzt alle Kritiker dieses Systems als Antidemokraten oder gar als delegitimierende Verfassungsfeinde bezeichnet und behandelt.

  13. Es muß doch aber auch auffallen das sich in den Parteispitzen wie auch in den Wählerlisten der meisten Parteien eben nicht die Repräsentationen der Bevölkerung abgebildet werden . Sowohl in beruflicher Hinsicht bezüglich der Berufsabschlüsse ,im Bereich der beruflichen Erfahrung durch längere Tätigkeiten in einem Berufe ,im Bereich der abgeschlossenen Hochschulen ergeben sich besonders in den letzten 25 Jahren erhebliche Defizite.
    Berufslose und Studienabbrecher , erfolglose Ewigstudenten schaffen es über die Parteien ins Parlament und damit in ihrer Erwerbsgeschichte zum traumhaften ,von der Gemeinschaft alimentierten ,Einkommenssituation .
    Nur über den Parteienweg ist ein solcher ,dem gemeinschaftlichen Zusammenleben abträglicher Erwerbszweig überhaupt möglich .
    Beispiele aus SPD den Grünen liegen zur Genüge vor .
    Schon alleine aus diesem Gesichtspunkt ergibt sich die Unmöglichkeit des Parteienwahlrechtes . Nicht Bürger aus der Mitte der Gesellschaft haben die Möglichkeit die Volksvertretung zu bilden ,nein, es müssen aus der „ Ochsentour“ hervorgegangene Parteifreunde/ genossen sein ,mit entsprechenden Verbindungen und Kontakten im Milieu des Parteienverkehrs.
    Zudem ist es eine Unmöglichkeit einen parlamentarische Auffenthalt von über Jahrzehnten für die gleiche Person zu verbuchen . ( Schäuble u a.)
    Wollte ein Parlament den Anspruch der Volksvertretung ernsthaft für sich in Anspruch nehmen dann wäre eine Rotation der Volksvertreter nach 2 Legislaturperioden dringendst zu empfehlen . Außerdem müssten die Berufsgruppen der Bevölkerung abgebildet sein .( eben nicht nur Lehrerund Rechtsanwälte ) .
    Außerdem müssten Parlamentarier die gleichen bürgerlichen Pflichten haben wie der Normalbürger ,dh. er zahlt für seine Bahnfahrt ,für seinen Flug ,für seine Rente und seine Krankenversicherung ganz normal ein .
    Steuerliche Bevorzugungen sollten dringlichst abgeschafft werden . Keine steuerfreie Pauschalen ,keine steuerlichen weiteren Vergünstigungen.
    Der Parlamentarier ist nichts weiter als ein auf bestimmte Zeit bestellter Volksvertreter .

  14. Fazit: Revolution!! Dann Anarchie! Dann Terreur! Dann Diktatur! Dann Anarchie! Dann Demokratie! Dann Autokratie und Oligarchie! Dann…..

    Das gesellschaftliche Leben erlebt sich als Muster. Es kommt nur darauf an, zu welchem Zeitpunkt man lebt…
    Change –> Negeativ –> Change –> Positiv –> Change…..

  15. Interessanter und lehrreicher Artikel, der leider wenig Hoffnung macht. Allerdings bin ich der Meinung, dass eine Gesellschaft mit ausreichender Bildung und entsprechendem Wertegerüst solche Mängel im Demokratiesystem bis zu einem gewissen Grad ausgleichen kann, bzw. erst gar nicht entstehen lässt. Für mich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob unser demokratisches System mit dem daraus resultierenden Parteienstaat zu einem Verfall unserer Gesellschaft führt, oder ob es nicht vielmehr der zivilisatorische Verfall unserer Gesellschaft ist, der zur Aushöhlung der Demokratie führt.

  16. Erneut mein Einwand, dass Wahllisten nicht „bürgerferner“ oder undemokratisch sind als direkt gewählte Abgeordnete. Auch Direktkandidaten stammen praktisch immer aus Parteien, weil sie anders, von kleinern Kommunalwahlen abgesehen, gar nicht über die Gelder und den Apparat verfügten, um eine erfogversprechende Wahlkampagne durchzuziehen. Und im parteidominiertem Parlament haben sie später keine Mehrheit. Die eiskalt durchgezogene Abservierung vin AfD-Kandidaten in allen deutschen Parlamenten beweist auch, dass echte unabhängige Abgeordnete gegegen die Parteifraktionen keinerlei Chance hätten – darum gibt es sie auch nicht. Tritt ein Abgeordneter mal aus seiner Fraktion aus, hört man danach nie wieder etwas von ihm.
    Das Problem ist der Parteienansatz, der aber andererseits auch Vorzüge hat, weil eine parlamentarische Arbeit ohne zumindest Fraktionen nicht möglich ist, In den USA müssen alle Kandidaten ihren Wahlkampf selbst organisieren, die Parteien geben dafür weder Geld noch Infrastruktur. Das erhöht die Zugangsschwelle, erzwingt seitens der Kandiadaten aufwendige Spendenkampagnen durchzuführen und begünstigt Kandidaten mit bereits hohem Eigenkapital (wie auch Trump) am Ende aber sind es nie wirklich Parteisoldaten, die antreten. So hart wie in den Vorwahlen beharken sich später im eigentlichen Wahlkampf die Kontrahenten nie. Das deutet auch auf darauf hin, was Peter Hahne heute bei TE schreibt: Die breite Mehrheit der Wähler wählt das, was sie immer wählt, egal wie unzufrieden sie mit der Politik sind. Die Entscheidugen fallen daher immer vor der Wahl, und nie durch sie.

    Das Problem in Deutschlandist die faktische Parteiendiktatur. Wenn Listen in Vorwahlen mit Wählerbeteiligung aufgestellt werden, sind sie „demokratischer“ als ein im Hinterzimmer bestimmter Direktkandidat. Nehmt den Fokus weg voin den Wahlen. Was davor passiert, ist das, was über uns bestmmt. Der Bundestag selbst ist dann bloß Folklore.

  17. Vielen Dank, Herr Spahn, für diesen Artikel, der die Problematik des jetzigen Systems sowie die Möglichkeiten einer Veränderung sehr gut ausleuchtet.

  18. Wählen wir die Linken, die FDP und vor allem die Deutschlandhasser die Grünen aus dem Bundestag, dann haben wir eine Reduzierung der Abgeordneten und es hat es genügen Platz für die liberale, demokratische AFD. Die AFD ist übrigens die einzige Partei die sich um das deutsche Volk und Deutschland kümmert. Der Rest sind Linke.  

  19. Artikel 146 GG

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Er erlaube es grundsätzlich,
    einen neuen Verfassungsgebungsprozess zu initiieren und so das Grundgesetz letztlich abzulösen – eine Art Zusatzoption für künftige Zeiten. Das Grundgesetz bleibt bestehen und fungiert
    als Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland, bis die Deutschen sich eine neue Verfassung geben. Diese Position vertritt beispielsweise der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier.  
         

  20. Demokratie wäre, wenn der Volkswille politisch umgesetzt wird, wohl seit den 70er kaum noch der Fall..
    Festzuhalten bleibt, mit einem Mehrheitswahlrecht hätte es kein 3. Reich gegeben, was doch irgendwie ein Argument ist und auch den „Kampf gegen Rechts“ heute überflüssig machte…
    Mehrheitswahlrecht gar kombiniert mit Volksabstimmungen (wie im GG ausdrücklich gefordert), wow….das wäre fast der „ideale Staat“ aber eben nur für den Steuerzahler, nicht für die Politiker und andere Transferzahlungsempfänger…

    • Wieso hätte es mit Mehrheitswahlen kein Drittes Reich gegeben? Die 37 Prozent für die NSDAP im Juli 1932 wären sehr viele Direktmandate gewesen, vielleicht sogar die absolute Mehrheit im Reichstag. Zweiter war die SPD mit 21 Prozent. Im November 1932 lag die NSDAP auch mit 33 Prozent klar vor der SPD mit 20 Prozent.

      • sicher man soll vom Ende denken, nur hier scheint es mir nicht zu passen, die ganze Republik hätte sich von Anfang an gänzlich anders und überwiegend konservativer entwickelt…meine Meinung…

  21. Bei aller Kritik an den Listenkandidaturen darf man bitte nicht annehmen, dass die aussichtsreichen Wahlkreiskandidaten vom Himmel der Unabhängigkeit von Parteien fallen und wegen ihrer Person obsiegen.

  22. Alles richtig, wobei der mutmaßliche Ansatz der 3 Siegermaechte, einen zweiten Führer zu verhindern, erwaetubgsgemaess scheitern musste. Lediglich der Weg dahin koennte etwas anders verlaufen. Das Beispiel fuer ein Scheitern dieses Ansatzes war und ist Merkel höchstpersönlich. Bekanntlich hat die CDU irgendwann“ erkannt“, dass sie weniger ein Programm, als vielmehr eine Person vorstellen musste, die dann auch eher unabhängig von der CDU „gewaehlt“ wurde, zum Vorteil der Funktionaere natuerlich, denen es voellig egal ist, warum sie in die begehrten Positionen gelangen. In diesem Fall qua Merkel und ihrer hinlänglich begruendbaren „Wirkung“ auf die Masse. Dass sie dann auch als Autokratin herrschte und herrschen sollte, ergab sich nahezu zwangslaeufig, denn mit der echten Demokratie hatte sie es eingestandenermassen ohnehin nicht. Ob sich dieses Phänomen womoeglich noch ausgeprägter wiederholt, wenn die Ampel oder sogar das Kartell (dieses “ Gebilde“ wurde von Merkel aus bekannten Gruenden geschaffen) eine Figur hervorbringt bzw unterstützt, weil diese sich fuer ihre Alimentation als günstig erweist, bleibt abzuwarten. Am Beispiel Merkel kann man jedenfalls ablesen, dass selbst die zumindest billigend in Kauf genommene Parteienoligarchie, die mit der FDGO kontrastiert, angesichts des Kartellcharakters keine Gewähr dafuer bietet, eine weitere personale Selbstermaechtigung zu verhindern. Es bedarf, zumal angesichts der allgemeinen Entwicklung und der Verfasstheit des „Demos“, „nur“ einer mental passenden Figur, welche glaubwuerdig die Hoffnungen, Wuensche und Illusionen auf sich vereinigt. 2 Kandidaten ( der Gruenen) waren schon etwas naeher dran, weil sie die Störungen und Pathologien dieser Gesellschaft mehrheitlich triggerten. Zu mehr, zur Glaubhaftmachung der Ein – oder Erloesung analog „Mutti“ , hat es bislang noch nicht gereicht. Weder das System noch die Gesellschaft ist angloamerikanisch genug eingestellt, als dass man sich darauf verlassen kann. Da waehlen eher die Franzosen ihren kleinen Napoleon ab, obwohl der immer noch deutlich ausgeprägter nationale Interessen vertritt als Merkel und das aktuelle Regime.

  23. Gute Zusammenfassung, vielen Dank. Gerade daher lohnt eine Kandidatur als Parteiloser Direktkandidat. Nur warten ist nicht…

  24. Das Listenwahlrecht komplett abschaffen.
    Je Wahlkreis zwei Direktkandidaten (2×299=598) Parlamentarier.
    Simpel, demokratisch und voll der mehrheitliche Wählerwille.
    Parteien sollen lt. GG nur MITWIRKEN. Das wäre damit zu 100% erreicht.
    Das illegale Merkel ZK der Länder-MP gibt es bereits und die dazu passende Dummheit der Wählermehrheit.

  25. Die Schauspieler der etablierten Parteien im „hohen Haus“ sollten endlich die Katze aus dem Sack lassen und konsequenter Weise den Namen Bundesrepublik Deutschland gegen Neue Deutsche Demokratische Republik (NDDR) tauschen. Wichtig: Es muss nur demokratisch aussehen. Man kann die Verachtung , die man empfindet, gar nicht ausdrücken.

  26. Von Parteien im Bundestag ist im GG keine Rede, nur von Abgeordneten.
    Und die Fraktionsdisziplin ist sogar Grundgesetzwidrig.
    „Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
    Es darf demnach keine Listenwahl geben, nur eine Personenwahl.
    Dem GG nach sind die Wahlen, so wie sie tatsächlich durchgeführt werden, verfassungswidrig.

    • Genau damit wollte man den Artikel 38 aushebeln indem man die Fraktionsdisziplin einführte und damit den genannten Artikel aushebeln konnte mit der fadenscheinigen Begründung, man wüßte nicht was der Einzelne macht und für die Bürger wäre eine Partei nicht mehr berechenbar, was natürlich blanker Unsinn ist, denn die meisten kennen ihre Abgeordneten sehr genau und wissen wie die ticken, von einigen Ausnahmen abgesehen.

      Es gehört nun mal zu einer Demokratie, daß der gewählte Abgeordnete durchaus auch unbequem sein kann, wobei ihn seine innere Einstellung ja selbst daran hindert für andere Parteien Empfindungen zu hegen, was ja logisch ist, wenn man alle mit ihren unterschiedlichen Gedanken betrachtet.

      Die Parteiendisziplin ist in meinen Augen ein Anschlag auf das freie Parlamentariertum, denn nirgendwo steht es geschrieben, daß der Abgeordnete der Partei verpflichtet ist, sonden nach normalem Verständnis nur seinem Wähler und wenn das innerhalb eines Konsenses in den einzelnen Parteien geschieht, dann ist es ja in Ordnung, aber auch übergreifende Zustimmungen müßten zulässig sein und die Mehrheit bringt dann eben ein Gesetz durch, auch wenn es nicht immer paßt, denn sonst müßten wir gleich eine Diktatur einführen, was wir ja schon light in der Parteiendiktatur haben und mal sehen, wann der letzte Schritt erfolgt, wenn wir es zulassen wollen.

    • „Von Parteien im Bundestag ist im GG keine Rede, nur von Abgeordneten.“
       
      Mit Verlaub, da liegen Sie nicht richtig. Art. 21 GG regelt die Teilnahme
      der Parteien an der Staatsführung. Insbesondere sei auf Art. 21 (1)
      hingewiesen: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des
      Volkes mit.“
      Das bedeutet nicht, dass die politische Willensbildung des Volkes mehr oder weniger durch die Willensbildung der Parteien ersetzt wird! Ein Volk, dessen Gesellschaft zudem ohne jegliche Skrupel durch irreguläre Einwanderung atomisiert wird.
      (Gesellschaft: Größere menschliche Gruppe, durch gemeinsame Sprache, Werte, Überzeugungen, Traditionen und Erfahrungen miteinander verbunden. (Wikipedia))
      Zudem bestimmt Art. 20 (2): „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
      Sind die Parteien durch die Wahl erst einmal an die Macht gekommen, hat
      das Volk nur noch wenig bis gar keinen Einfluss mehr auf die Politik, insbesondere dann, wenn die Mehrheit der Parteien in ihren Zielen kaum noch durch
      Unterschiede auffallen.
      Die kräftigste Keule des Wählers ist also seine Stimme bei der Wahl, die aber im Vorfeld nicht nur durch mediale Beeinflussung lenkbar bleibt.
      Auch die Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht wird die Macht der
      Parteien schon einschränken, darf in Zweifel gezogen werden. Die Richter werden vom Bundestag und Bundesrat gewählt, wobei sich das Vorschlagsrecht bei den Parteien (Union, SPD, FDP, Grüne) befindet.
      Frösche, die den eigenen Sumpf trocken legen sollen…

  27. Herzlichen Dank für die Seminarstunde in Wahlrecht und parlamentarischem System mit historischer Perspektive. Die 8 Druckseiten sind erst einmal zu verarbeiten, aber bereits nach erstem Querlesen war klar, dass ich den Artikel mehrfach digital und auch analog im persönlichen Umfeld teile. Sollten viele tun. !

  28. Machen wir uns doch nichts vor, denn wenn es uns nicht gelingt, diese Unwucht zu beseitigen, dann werden die freiwillig ihre eroberte Bastion nicht räumen, die wir in grenzenlosem Leichtsinn ihnen freiwillig überlassen haben.

    Man sollte sich nur noch an die Feststellung von Seehofer erinnern, der mal folgendes äußerte:

    Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt wurden haben nichts zu entscheiden.

    Mit dieser Tragweite vor Augen und mit den Worten eines Ministers, muß doch niemand zusehen, wie sich Despoten gemeinsam und das Recht unter den Nagel reißen und wer nun immer noch nicht sehen will, was hier abläuft, der muß von Blindheit geschlagen sein und noch wäre es Zeit es zu ändern, denn mit jedem Tag wird das zukünftige Gefängnis sicherer gemacht und dann gibt es kein Entkommen mehr oder nur noch in blutiger Art und Weise, was man heute noch verhindern könnte.

  29. Die Idee das der „Bürger“ etwas „will“ beruht auf der irrigen Annahme das die Masse mehrheitlich aus autonomiefähigen Subjekten besteht. Jeder Tag an dem die Sonne aufgeht zeigt das dem nicht so ist. Andernfalls könnten nämlich die vom Autor korrekt beschriebenen Prozesse gar nicht raum greifen.
    „… auch wenn sich manche Prozesse der Agonie erfahrungsgemäß über Jahrzehnte hinziehen können.“
    Korrekt, kann aber auch noch viel länger dauern. Der Niedergang der römischen Zivilisation hat sich im Westteil des Reiches über mindestens 400 Jahre hingezogen und war so langsam das er von den Zeitzeugen innerhalb ihrer Lebensspanne gar nicht wahrgenommen wurde. Denn in der Regel gehen die eben nicht in einem hollywoodreifen Knall unter, wie die Crashpropheten glauben, sondern sie verdämmern in einem langen Prozess, während sie von dem sich neu entwickelnden System bereits langsam überwuchert werden. Wobei keineswegs garantiert werden kann das das neue System in irgendeiner Form „besser“ ist.

    • Interessanterweise ist die Masse durchaus nicht so blöd, wie man gemeinhin denkt. Der Mensch ist durchaus zu eigenem Denken fähig, denn dazu ist das „Ding zwischen den Ohren“ schließlich da, es machte den Menschen über Jahrtausende erfolgreich. Nur die vermeintlichen Eliten wollen uns einreden, dass nur sie es können. Dazu hat man den Leuten das eigene Denken zielgerichtet abtrainiert. Es ist nicht gewollt, die Kritikfähigkeit, das ktritische Denken werden gezielt zerstört und es wird Kindern und jungen Erwachsenen abtrainiert. Siehe die letzten 3 Jahre.
      Und übrigens: der „Westen“ oder zumindest Schland wird mit Knall untergehen. Der extreme Zerfall, der Niedergang der Kultur, der technischen Errungenschaften, der Werte, der moralische Zerfal in den letzten 20 Jahre nimmt tagtäglich an Fahrt auf. Das wird rappeln, und zwar heftig. Und das bekommt die jetzige Generation Z und auch die Millenials noch ganz sicher mit.

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