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Hat etwas von Weihnachtsmann

Über den Fake namens Kanzlerkandidat

14.04.2021

| Lesedauer: 8 Minuten
Die Wahlbürger können ihn überhaupt nicht wählen. Denn in der Parlamentarischen Demokratie, die die Bundesrepublik Deutschland gemäß ihrer Verfassung immer noch ein wenig ist, gibt es einen solchen Kanzlerkandidaten nicht.

Die SPD hat schon einen. Die Union bemüht sich derzeit, einen zu finden, kann sich aber noch nicht so recht entscheiden. Die FDP hatte früher einmal einen – gab es dann aber mangels Erfolgschance auf. Die Kommunisten hatten ihn früher nicht nötig, denn sie bestimmten ohnehin allein darüber. Heute haben sie keinen mehr – sie wissen, dass es gegenwärtig sinnlos wäre. Und die Grünen wollen nun endlich auch einen haben, wissen aber noch nicht, ob sie lieber einen netten, kuscheligen Kinderbuchautoren nehmen oder sich für eine partiell bildungsschwache Matrone entscheiden.

Die Rede ist vom Kanzlerkandidaten. Der hat etwas vom Weihnachtsmann. Er tritt regelmäßig auf und verspricht vieles, was er dann nicht halten kann – allerdings nicht im Jahres- sondern im Wahlkampfrhythmus. Der Kanzlerkandidat (m/w/d/sonstwas) soll den entscheidungsschwachen Wahlbürgern eine Orientierung geben. Er soll ihnen sagen: Schaut her! Bin ich nicht ein toller Typ (m/w/d/sonstwas)? Wählt mich, dann wisst Ihr, was ihr habt!

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Das Problem dabei: Die Wahlbürger können ihn überhaupt nicht wählen. Denn in der Parlamentarischen Demokratie, die die Bundesrepublik Deutschland gemäß ihrer Verfassung immer noch ein wenig ist, gibt es einen solchen Kanzlerkandidaten nicht. Zumindest nicht dann, wenn die Bürger zur Wahlurne gerufen werden.
Wenn den Bürgern dennoch in steter Regelmäßigkeit ein Kanzlerkandidat präsentiert wird, könnte man, wäre man gutwillig, von einem gut gemeinten Fake sprechen. Wäre man bösartig, spräche man von einem im Sinne der Verfassung mehr als fragwürdigen Vorgehen.

Warum das so ist? Nun, das Grundgesetz, das bis zur Entscheidung des Volkes über eine eigene Verfassung als solche gilt, schreibt den Ablauf von Wahlen und Regierungsbildungen explizit vor. Womit es wiederum auch vorgibt, wer überhaupt an der Entscheidung über einen Kanzlerkandidaten zu beteiligen ist – und wer dabei keinerlei Mitsprache hat.

Das Wahlrecht

Schauen wir als erstes auf den Ablauf der Wahlen und darauf, was wann wie zu geschehen hat.

Der Bürger, der zur Urne gerufen wird, hat bei Bundestagswahlen zwei Stimmen. Eine davon – das ist der traditionelle Weg, der bereits im Deutschen Reich ab 1871 sicherstellte, dass der Abgeordnete Bürgervertreter ist – kann er für einen Wahlkreiskandidaten abgeben. Derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen hinter sich vereint, darf dann für den Wahlkreis in das Parlament einziehen.

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Die andere Stimme ist eine für Kandidatenlisten. Diese, Verhältniswahlrecht genannte Vorgehensweise ersetzt den direkt gewählten Abgeordneten durch sogenannte Listen, auf denen mehrere Kandidaten in Reihung zur Wahl stehen. Je nachdem, wie viele Stimmen im Verhältnis untereinander auf die jeweiligen Listen entfielen und wie viele Abgeordnete der Wahlkreis – wiederum im Verhältnis zu den anderen Wahlkreisen – zu entsenden hat, greifen dann die Plätze Eins bis x der jeweiligen Listen. Ein solches Verhältniswahlrecht wurde bereits in der ersten deutschen Demokratie diskutiert und dann in der zweiten 1919 eingeführt. Es gilt als demokratischer als das klassische Ein-Personen-Wahlkreisrecht, stellt jedoch gleichzeitig den Sündenfall in der Entmündigung des Bürgers dar, denn anstatt in vielen kleinen Wahlkreisen durch den Bürger dessen unmittelbare Vertreter bestimmen zu lassen, trat nun in deutlich größeren Wahlkreisen eine Liste an, an deren Zustandekommen der Bürger keinerlei Mitwirkungsrecht hatte. Die Listen waren demnach undemokratisch entstanden – und die Demokratie, also die Macht des Volkes, rückte an die zweite Stelle, weil er mit dem Vorlieb nehmen musste, was ihm die Parteien vor die Nase setzten.

Nach dem Ende des Reichs sollte in der jung gegründeten Bundesrepublik ein noch anderer Weg gegangen werden. Das reine Verhältniswahlrecht der Weimarer Zeit hatte nicht nur dubiose Gestalten in das Parlament gebracht – es hatte auch für eine Zersplitterung des Parteiensystems mit zahllosen Kleinstparteien gesorgt. Also wurde 1949 die Teilung der Abgeordnetenzahl in zwei Hälften festgelegt: Die eine Hälfte sollte klassisch nach dem Wahlkreismodell von jeweils einem Bewerber besetzt werden, die zweite über das Verhältniswahlrecht nach dem Muster der in demokratischer Hinsicht fragwürdigen Listen.

Um einem gefühlten Makel des Mehrheitswahlrechts der Wahlkreise zu begegnen, welches dafür sorgen konnte, dass Vertreter einer Parteifamilie überproportional viele Abgeordnete stellten, indem beispielsweise überall Unions-Abgeordnete mit relativer Mehrheit Direktwahlabgeordnete würden, orientierte sich die Gesamtzahl der im Parlament vertretenen Abgeordneten sowie deren Aufteilung auf Fraktionen jedoch am Ergebnis des Verhältniswahlrechts. Die Folge ist die permanente Aufblähung des Bundestags, die umso intensiver wird, je kleiner die Stimmenzahl der relativ größten Partei wird. Um wiederum diesem Makel zu begegnen, schustern die Abgeordneten seit geraumer Zeit an sogenannten Wahlrechtsreformen. Konkret allerdings wird das darauf hinauslaufen, den Bürgern noch mehr unmittelbare Einwirkung auf die Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen – zumindest dann, wenn es beispielsweise nach dem amtierenden Bundestagspräsidenten geht. Wolfgang Schäuble, als Berufspolitiker durch und durch bürgerferner Parteimann, möchte nämlich die Zahl der Direktabgeordneten noch weiter schrumpfen und dafür die von den Parteien bestimmten Listenkandidaten bevorzugen.

Die Macht geht vom Bürger zu den Parteien

Der Weg unserer Republik ist insofern vorgezeichnet. Der Prozess, dass die Macht dem Bürger genommen und den Parteifunktionären zugeschoben wird, setzt sich fort. Womit wir nun wieder bei der Frage sind, wer eigentlich über die Besetzung des Kanzleramtes bestimmt.

Das Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig und unmissverständlich. Es sind weder die Wahlbürger noch die Parteiaktivisten, die das Amt des Kanzlers zu besetzen haben, sondern ausschließlich die gewählten Abgeordneten. Schon gar nicht wäre etwa gar ein amtierender Kanzler berufen, darüber zu bestimmen oder mitzubestimmen, wer seine Nachfolge antritt, wie es nun der Bayer Markus Söder vorgeschlagen hat. Ein solches Verfahren, in dem ein gewählter (wenn auch nicht mehr legitim das Amt besetzender) Kanzler meinte, seine entsprechende Nachfolge bestimmen zu können, und dafür sogar noch auf die irrwitzige Idee kam, dieses Ansinnen in einem „politischen Testament“ festschreiben zu wollen, blieb bislang dem Totengräber des Deutschen Reichs vorbehalten. Lediglich eine einzige Möglichkeit hätte ein amtierender Kanzler, über die Person seiner Nachfolge mitzubestimmen: Er müsste erneut in das künftige Parlament als gewählter Abgeordneter einziehen. Tut er dieses nicht, ist er final aus dem Geschäft.

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Es sind auch nicht jene Abgeordneten, die im Vorfeld von Wahlen noch auf den Parlamentsstühlen sitzen, welche an der Neubesetzung des Kanzleramts mitwirken dürfen, sondern ausschließlich jene Abgeordneten, die erst noch durch den Bürger zu wählen sind. Damit aber ist auch festgeschrieben: Einen „Kanzlerkandidaten“ kann es im Vorfeld eines Wahlgangs zur Besetzung des Deutschen Bundestages überhaupt nicht geben. Denn gäbe es einen solchen, müsste zuerst das Grundgesetz geändert, anschließend das Wahlrecht umgeschrieben und damit die Parlamentarier um ihr zweitwichtigstes Recht gebracht werden.

Dennoch tun zumindest die größeren Parteien so, als hätten sie nicht nur die Möglichkeit, sondern auch jedes Recht, solche Kanzlerkandidaten zu präsentieren. Nehmen wir also einmal an, der sogenannte Kanzlerkandidat sei tatsächlich eine Conditio sine qua non des Wahlgangs. Will sagen: Ein als solcher präsentierter Mensch müsste auf jeden Fall auch das Amt bekommen, sobald eine relative Mehrheit der Wahlbürger sich für die von ihm repräsentierte Partei ausgesprochen hat. Wäre dem so, dann wäre dieses verfassungswidrig, denn es würde die dann gewählten Abgeordneten bereits vor ihrer Wahl zwingen, eine bestimmte Personalentscheidung zu treffen. Ihre Kanzlerwahl wäre damit präjudiziert, was unzweifelhaft im Widerspruch zur vom GG in Artikel 38 verlangten Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit des Abgeordneten steht.

Allein deshalb ist jegliche Präsentation eines sogenannten Kanzlerkandidaten vor einer Wahl zumindest verfassungsrechtlich fragwürdig auch dann, wenn hilfsweise angeführt wird, der gewählte Abgeordnete könne ja unabhängig von diesem Kandidatenvorschlag im Vorfeld trotz allem immer noch frei entscheiden, ob er einem solchen Kandidaten im entscheidenden Wahlgang im neugewählten Bundestag seine Stimme gibt.

Theoretisch ist dieser Hinweis zutreffend – allerdings eben nur theoretisch. Denn faktisch ist die Präsentation eines Kanzlerkandidaten zwangsläufig mit der unzulässigen Präjudizierung des gewählten Abgeordneten verknüpft. Sollte ein künftiger Abgeordneter nach erfolgreichem Einzug in den Bundestag tatsächlich von seiner Gewissensfreiheit Gebrauch machen und gegen den von seiner Partei präsentierten „Kandidaten“ stimmen, wäre seine Parteikarriere und damit seine Laufbahn als Abgeordneter faktisch an ihrem Ende angekommen. Die Vornominierung bindet insofern den Volksvertreter in unzulässiger Weise – es ist ein imperatives Mandat, welches gegen das GG verstößt. Wenn dennoch solche „Kandidaten“ präsentiert werden, muss auch die Frage danach beantwortet werden, wer sie überhaupt präsentiert – und welche Legitimation zur Präsentation diese Personen haben.

Kein Parteienrecht auf Kandidatenvorschlag

Wie bereits angedeutet, mischen bei solchen Nominierungen die unterschiedlichsten Gruppen mit. Da wird, wie dargelegt, beispielsweise gefordert, ein noch amtierender, demissionierender Bundeskanzler müsse ein Mitspracherecht haben. Sodann fühlen sich Parteivorstände oder Präsidien berufen, dazu ihre Stellung abzugeben, vielleicht sogar zu entscheiden, wer denn nun dieser ominöse „Kanzlerkandidat“ sein soll.
Auch noch amtierende Bundestagsfraktionen sind der Auffassung, darüber bestimmen zu können, wer nach der anstehenden Wahl dieses wichtige Amt übernehmen soll.

AM ABGRUND
Die Union im selbstgewählten Niedergang
Um es klipp und klar zu wiederholen: Keine dieser Personen oder Gruppen hat auch nur ein minimales Recht, auch nur ein Jota an der Bestimmung eines künftigen Bundeskanzlers mitzuwirken. Wie sehr jedoch sich dieses durch die Verfassung nicht gerechtfertigte Vorgehen bereits in die Köpfe hineingeschlichen hat, wird deutlich, wenn selbst ein erfahrener Journalist wie Heiner Bremer im Brustton der Überzeugung behauptet, nicht die Fraktionen hätten darüber zu entscheiden, sondern nur die Parteien. Denn diese würden schließlich nach den Grundsätzen der innerparteilichen Demokratie vorgehen.

Nun, einmal abgesehen davon, dass sich auch über die innerparteiliche Demokratie trefflich streiten ließe, gilt diese ausschließlich für Ämter, die in den Zuständigkeitsbereich der Parteien fallen. Genau das aber tun Kanzlerbesetzungen nicht – das Recht, diese zu bestimmen, liegt, so will es das Grundgesetz, ausschließlich und allein bei den künftigen Abgeordneten. Wenn nun, wie suggeriert wird und beabsichtigt ist, die Präsentation eines „Kanzlerkandidaten“ für die künftigen Abgeordneten der ihn stellenden Gruppe(n) Bindungswirkung haben soll, dann ist und bleibt dieses ein Verfassungsverstoß. Bestimmen folglich Parteien einen „Kanzlerkandidaten“, dann maßen sie sich ein Recht an, welches sie nicht haben.

Dennoch tun all diese Gruppen und Personen so, als sei es selbstverständlich, dass genau sie eine solche Entscheidung im Vorfeld treffen. Und das Erstaunliche daran: Medien und sonstige Mit-, Vor- und Nachdenker der Republik finden daran überhaupt nichts Anstößiges. Tatsächlich aber tun all diese Personen und Gruppierungen, die über keinerlei Legitimation durch den Bürger verfügen, bestenfalls eines: Sie benennen dem Volk jemanden, den sie sich für sich oder ihre Gruppe jeweils als einen künftigen Kanzler wünschen. Und von dem sie hoffen, dass nach den Wahlen sich genug Abgeordnete finden, die diesem Wunsch entsprechen.

Damit aber steht auch fest: Die Bezeichnung „Kanzlerkandidat“ ist nichts anderes als ein kolossaler Fake. Denkbar wäre vielleicht noch Spitzenkandidat, also die Nummer Eins der Wahlkämpfer – doch selbst das ist ein Fake. Denn ein „Spitzenkandidat“ müsste in der Logik des Wortes jene Person sein, die auf der Wahlliste auf Platz Eins steht. Da aber bei den Bundestagswahlen Landelisten angeboten werden, kann ein Hamburger keinen Söder und ein Thüringer keinen Laschet wählen. Will er dem Kanzlerkandidatenfake auf den Leim gehen, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als bei seinen Listen für jene Kandidaten zu stimmen, die bereits im Vorfeld verfassungswidrig imperativ dahingehend präjudiziert wurden, nach der Wahl entsprechend für den Fakekandidaten zu stimmen.

Keine Garantie, dass der Kanzlerkandidat Kanzler wird

Eine Garantie dafür, dass es dann tatsächlich so kommt, wie der geleimte Wahlbürger sich das vorstellt, gibt es nicht. An dieser Stelle sei ein Querverweis empfohlen, der den Fake-Charakter solcher „Kandidaten“ in Perfektion belegt hat. Zu denken ist dabei an jene Wahl zum EU-Parlament, bei der die EVP den Bayern Manfred Weber, die Sozialisten Frans Timmermans und die Linksliberalen Margrethe Vestager als ihre Kandidaten für den Kommissionsvorsitz präsentiert hatten. Die relative Mehrheit bekam Weber, doch die Bürger bekamen nicht jenen, für den sie mehrheitlich gestimmt hatten und der als konservativer Politiker galt, sondern ein Team aus Ursula von der Leyen, die von niemandem für nichts gewählt worden war, und den Linken Timmermans und Vestager. Selten wurde der Fake-Charakter der „Kandidaten“ derart ungeniert offenbart – und die Bürger sollten sich stets an diesen Betrug im Sinne der Vorwahlzusage erinnern, wenn sie wieder einmal auf die Leimrute der Kanzlerkandidaten geschickt werden sollen.

ABGESANG
Die CDU in der Merkel-Falle der Selbstabschaffung
Machen wir es deshalb konkret. Setzen wir, da die entsprechende Wunschliste bei Union und Grünen noch nicht besetzt ist, für die Union „Södet“ und für die Grünen „Habock“. Doch blicken wir zuerst auf die SPD, die mit Olaf Scholz ihren Fake-Kandidaten bereits benannt hat. Der ist in gewisser Weise ein besonders dreister Fake, denn nach Stand der Dinge gibt es nicht die geringste Chance darauf, dass die SPD die relative Mehrheit der künftigen Mandate erhalten und damit bei der Besetzung des Kanzleramts irgendeine maßgebliche Rolle spielen wird. Er ist also lediglich Spielmasse im anstehenden Wahlkampf. Damit nun sind wir bei Södet und Habock, zwischen denen sich das Rennen abspielen wird.

Voraussichtlich wird Södet trotz erwartbarer Verluste noch vor Habock liegen. Damit hätte nach dem Willen der als „konservativ“ eingeschätzten Wähler Södet die Nase vorn und müsste zumindest von den Unions-Abgeordneten ohne Wenn und Aber im Sinne des verfassungswidrigen imperativen Mandats im neuen Bundestag als Kanzler gewählt werden.

Nun könnte es aber auch sein, dass Habocks Partei trotz zweitstärkstem Ergebnis in der Lage ist, mit den Sozialdemokraten und den Kommunisten, alternativ Liberalen, eine absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag zusammen zu sammeln. Dann bekäme das Volk Habock statt Södet – doch die Unionsabgeordneten könnten immerhin der ihnen im Vorfeld der Wahl aufgezwungenen Entscheidung gerecht werden, indem sie gegen Habock stimmen.

Doch setzen wir nun einmal einen anderen Fall. Die Union hat zwar immer noch die relative Mehrheit, benötigt aber, um selbst die Regierung zu bilden, zwingend die Grünen. Die wiederum wissen dieses und sind bereit, gemeinsam mit der Union eine Regierung zu bilden. Doch sie haben eine Bedingung: Nicht Södet soll Kanzler werden, sondern Habock, obgleich auf seine Partei weniger Stimmen entfallen waren als auf die des Södet. Nicht vorstellbar? Doch, sehr gut sogar. Denn die Grünen könnten in einem solchen Fall darauf spekulieren, dass die zahlreichen Unions-Parteigänger, die in exekutivem Lohn und Brot sind, lieber unter einem grünen Kanzler ihren Regierungsjob behalten, als unter einem schwarzen Nicht-Kanzler genau diese Jobs zu verlieren.

Was wäre in einer solchen Situation die Präsentation eines sogenannten „Kanzlerkandidaten“ noch Wert gewesen? Richtig – nullkommanichts. Und allein schon deshalb sollte die Präsentation von „Kanzlerkandidaten“ grundsätzlich unterbleiben.

Wird sie aber nicht. Denn das Volk geht den Parteien immer noch zu gern auf den Leim – und die Medien, die sonst bei jedem Fake laut „Achtung“ schreien (es sei denn, es ist ihr eigener Fake), machen den Blödsinn ohne Rücksicht auf Grundgesetz und Wahrhaftigkeit weiter mit. Soll sich insofern am Ende niemand beschweren, wenn er Hader, Söbeck, Baeret oder Laschbock bekommt. Nur den Scholz, den werden sie bestimmt nicht bekommen. Aber das hatten wir ja schon.

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45 Kommentare

  1. ……würde eine flasche aufgestellt, würde diese flasche gewählt werden und das system funktionierte auch mit einer flasche, bzw. ohne diese flasche!

  2. Super, es läuft doch alles nach (Ihrem) Plan:
    „Merkel am 16.06.05!!, Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und sozialer Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.“
    Nun scheint es so, das sie mit allem, was sie je im Sinn hatte, Ihr Ziel erreicht hat!
    1. Das große Gesetz für ihre Art der Eindämmung der Pandemie.
    2. Die letzten beiden „Männer“ raufen sich auf offener Bühne und lecken am Ende ihre Wunden. Für was eigentlich ???? Denn:
    3. Sie bekommt, was sie schon lange wollte: Annalena und am Montag werden die Grünen sie nominieren.
    Spätestens dann KÖNNTE jeder diese Spiel der Kanzlerin durchschaut haben.

  3. Söder ist die Nebelbombe der grünwahlenden Journallie.
    Man muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein um zu glauben, Söders Umfragehochs blieben bestehen sobald er Kanzlerkandidat sei. Er hat sich mit seiner Landespolitik als männliche Anti-Freiheits-Merkel-Mutation die Gunst der Redaktionen erbückt.
    Sobald er aber seinen „Dienst“ getan hat, d.h. linksgrünen Kontrollwahn implementiert und sämtliche der weniger grünen konservativen Kandidaten ausschaltet, wird er fallen gelassen wie eine Heiße Kartoffel.
    Die würdelosen Wertelosen in der CDU denken nicht soweit, sondern blicken nur darauf, wie man möglichst viel Posten mit möglichst wenig Wahlkampf ergattert.
    Die glauben tatsächlich die CDU Personalie mache einen Unterschied dabei, wie intensiv deutsche Journalisten Baerbock ins Kanzleramt schreiben werden.

  4. Wieder einmal ein sehr kenntnisreicher und informativer Artikel, Herr Spahn, vielen Dank dafür. Dennoch ist die von Ihnen beschriebene Diskrepanz zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungsrealität in vielen anderen Fragen ebenso gegeben. Denken Sie nur einmal an den „Fraktionszwang“, den es ja qua GG gar nicht geben darf. Dennoch wird bei bestimmten Abstimmungen im Bundestag „großzügig“ seitens der Fraktionsführungen der Fraktionszwang „aufgehoben“ und die Abstimmung „frei gegeben“. Von der Freiheit des Mandats dürfen die parteiabhängigen bzw. parteihörigen Abgeordneten nur Gebrauch machen, wenn ihnen dies von ihren Oberen gewährt wird. Die Mandatsträger haben sich bis auf wenige Ausnahmen selbst verzwergt, um weiter Kasse machen zu können. Dieses Fassadenparlament ist letztlich eine Versammlung von großzügig alimentierten Pseudo-Volksvertretern und wird darüber hinaus von der Regierung kontrolliert, anstatt selbst die Regierung zu kontrollieren. Was dieses System, das sich über Jahrzehnte so entwickelte, noch mit demokratischer Repräsentanz zu tun haben soll, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Die mehrheitlich politisch desinteressierten Deutschen scheint dies alles wenig zu kümmern.

  5. Einfach klasse, wie Sie diesen Kanzlerkandidatenfake in bewährter Manier wieder seziert und demaskiert haben, lieber Herr Spahn! Auch Ihre Vermutung, dass die Unions-Parteigänger lieber unter einem grünen Kanzler ihren Job behalten, als diesen unter einem schwarzen Nicht-Kanzler zu verlieren, ist absolut realistisch.
    Södet oder Habock? Wie wär’s mit Maaßarrazin?

  6. Kommentar Nr. 1: Auch Herr Spahn, jedweden Linksseins an sich unverdächtig, hat die allgewärtige Behandlung der AfD durch die linksliberalen Massenmedien so verinnerlicht, dass er sie einfach ignoriert in seiner Aufzählung zu Beginn des Beitrages. Nicht anders als der RBB hier in der Hauptstadt, der auch immer als „Opposition“ im Berliner Abgeordnetenhaus nur die FDP und CDU erwähnt und von der AfD nur spricht, wenn er sie dabei mit dem Wort „Höcke“ verbinden kann.
    Kommentar Nr. 2: Formaljuristisch ist es vollkommen richtig, dass wir Deutschen weder den Bundespräsidenten noch den Bundeskanzler direkt wählen. Ersterer wird seit Anbeginn dieser Repubnlik in Hinterzimmern ausgeklungelt und dann von einer mit jedem Präsidenten lächerlicher wirkenden „Bundesversammlung“ akklamativ bestätigt. Richtig ist aber auch, dass die Parteien noch nie einen anderen als Kanzler bestimmt haben, als den, der vorher auf den Wahlplakaten zu sehen war. Den Kai aus der Kiste gibt es nicht, das ließe die innere Machtstatik unserer Parteien auch nicht zu. Auch ich weiß, dass der sich jetzt im Machtkampf zwischen Süd-Merkelianern und Rhein-Merkelianer durchsetzende Politiker der Bundeskanzler der nächsten – sagen wir 12 Jahre? – werden wird, und ganz sicher nicht Frau Baerbock. Damit habe ich insoweit kein Problem, als dass ich diese Personalie für unwichtig halte und bisher, außer Erhardt vielleicht, noch jeder Kanzler vor den Wahlen A und danach B gesagt hat. Solange die CDU nicht mit der AfD koaliert, ist die Personalie Bundeskanzler unwichtig und somit ein Fake, da alle Parteien außer der AfD die gleiche Politik machen.
    Eine Direktwahl des Bundespräsidenten, so wie es in Österreich ist, würde auch nichts abhelfen, es sei denn, wir würden eine Präsidialrepublik mit exekutiven Rechten, dann aber ist entweder der Kanzler oder der Präsident überflüssig. Aus dem Kaiserreich und der Weimarer Zeit wissen wir, das eine Cohabitation allemande nicht erquicklich ist. Und Parlamentarismus ist ohnehin eine Erfindung des 18. Jahrhunderts, die in einigen Jahrzehnten nicht mehr existieren wird. Auch so starke Parlamente wie der US-Kongress oder das britische Unterhaus haben sich längst von der Exekutive abkochen lassen, seit Politik durch Moral ersetzt wurde. Joe Biden hat noch nicht ein einziges Gesetz durch den Kongress gebracht, er regiert nur mit Verordnungen. Macron macht das nicht anders und der Bundestag lässt die Regierung sowieso einfach machen, solange die Diäten pünktlich fließen. Der Unterschied zwischen Venezuela und Deutschland ist nur der Grad an gegenseitigem Zynismus des Wahlvolkes und der Machthaber.
    Da System ist nicht gut, aber es ist nicht der Grund der Misere. Der Grund sitzt vor jedem Bildschirm.

  7. Wen interessiert, wer von diesen beiden Gurkengustls Kandidat für eine Koalition wird, die keiner will?
    Die Engländer haben einen schönen Ausdruck für so viel Sinnlosigkeit:
    „To try to blow up a burst balloon“

  8. Polittheater auf dem Jahrmarkt: Kaspar, Prinz, Prinzessin und der Teufel werden vorgeführt. Das vers – offene Volk steht mit aufgesperrtem Mund da und ruft den Kaspar mit der Keule- haut ihn den Teufel ! Schlagt ihn tot. Das Volk johlt. Und neue Kulissen werden hin-und hergeschoben. Und dann fressen und saufen sie weiter. Freibier für alle – versprochen. Und morgen gibts noch mehr- versprochen. Das Karussell dreht sich weiter. So geht Politik. Nur noch schnell die Puppen austauschen. Und die Kulissenschieber schieben …
    P.S. Auch der Bundespräsident wurde nicht demokratisch gewählt.
    Kleinparteien unter 5 % und Nichtwähler hatten kein Mitwirkungsrecht ( Summasummarum : 35-40% ).
    Und welche Partei fordert Direktwahl ein ??? Die muß wohl des Teufels sein !!!

  9. Die Kernfrage die sich – letztlich – bei der Wahl stellt ist,
    ob die Leute endlich begreifen, dass Angela keine „Göttin“ ist die Segen über das Land bringt, sondern eine SED-geschulte Agentin die Stück für Stück über 18 Jahre hinweg alles Bürgerlich-Konservativ-Bewährte demontiert und das Land damit sogenannten Welten-Rettern in windig-grünem Gerechtikeits-Mäntelchen mit tiefrotem Innenfutter preisgibt. –
    Ich fürchte sehr, dass Viele immer noch nicht begriffen haben, dass nur das windig-grüne Über-Mäntelchen grün ist, das Futter des Mäntelchens aber TIEF-ROT. –
    Insofern HILFT all der Streit um die K-Frage NUR den Grünen.
    Die ja in den letzten Tagen aus gutem Grund verdächtig still sind.

  10. Ein alterndes marodes und maroder werdendes System mit antidemokratischem …. Es muss schon etwas Größeres als „Bitte, bitte“ kommen, um es zum demokratischen liberal-rechtsstaatlichen Leben zu erwecken. Hoffnung gibt es schon, aber nur über einen harten Weg.

  11. Nicht das Volk geht hier dem politischen System auf dem Leim. Sondern das von den Siegermächten und dem Konvent installierte System widerstrebt dem Naturell des Demos.

    • Habe ich mehrfach gelesen und auf der Zunge zergehen lassen.
      Danke sehr.

  12. Zur Wahl gibt’s Söder und nach der Wahl wird Laschet installiert. Kennen wir noch aus der EU.

  13. Verglichen damit, wie in dieser Republik seitens der Regierung die „Verfassung“ mit Füssen getreten und je nach Bedarf zurechtgebogen oder geändert wird, halte ich das mit dem Kanzlerkandidaten für eine halbwegs verschmerzbare Werbemasche.
    Zudem auch für gar nicht übermäßig undemokratisch. Denn ein Kandidat für den Bundestag ist ja nicht gezwungen unter dem Dach einer bestimmten Partei anzutreten, wenn ihm deren Kanzlerkandidat nicht schmeckt. Wer etwa unter der Marke SPD antritt, wird im Falle des Falles den Scholz zum Kanzler wählen, und es schadet nicht, wenn der Wähler das im Vorfeld weiß. Im Grunde nichts anderes als die sonstigen Wahlversprechen und jenes ist kaum weniger albern als diese.

    Im Übrigen ein sehr schöner Artikel über die Grundzüge unseres ebenso demokratischen wie transparenten Wahlsystems (kleiner Scherz). Es ist teils erschütternd in Gesprächen zu erfahren, wie wenig Wissen dazu selbst bei politisch Interessierten vorhanden ist.
    Aber kein Wunder, es denkt ja sogar mancher Abiturient, das Deutschlandlied sei verboten (1. Strophe) und zahlreich sind bundesrepublikanische Akademiker, welche die Struktur ihrer Muttersprache nicht zu erfassen vermögen (die Idiot_;innenx).

  14. Ja Herr Spahn, es hat schon etwas vom Tollhaus, was dem Bürger dort immer wieder vorgesetzt wird.
    Ich erinnere mich noch vor vielen Jahren war es, da sollten alle Willi wählen, das Gegenüber der anderen Seite wurde als Schweinskopf dargestellt, und von den roten übel beschimpft und verleumdet, z.B. mit der Frage : wollt ihr den?, oder lieber den Willi.
    An einem Wahlstand des „Rotfront Kämpferbundes“ sagte Ich damals die verhängnisvollen Worte : Was glaubt ihr eigentlich, etwa das ihr den Kanzler wählt wenn ihr bei denen am Sonntag euer Kreuzchen macht?.
    Es war noch nicht ganz heraus, da musste Ich schon „Fersengeld“ geben, sonst hätten die Roten mich grün und blau geprügelt.
    Geht doch auch nicht, das ein Bürger deren Lügengebilde öffentlich benennt!!.

    Der Text ist genial, und wenn es nicht so traurig wäre mit der Dummheit der Leute fette Beute zu machen, man könnte sich den Bauch vor lachen kaum festhalten, einmal wegen der unverschämten Lüge der Politkasper, und zum anderen über Leute, die heute noch immer alles glauben was ihnen irgendein Wahlaugust vorkaut!!.
    Aber warten wir einmal das „Schauspiel“ der beiden Unionskasper ab, wie sie sich auf etwas einigen, obwohl sie sich gegenseitig nicht das Schwarze unter dem Nagel gönnen!.
    Ja, die Grünen, ein Kapitel für sich, egal wen die „aufstellen“, es gibt genug linke im Volk, die ihnen auf den Leim gehen, da macht es nichts aus, ob „Quakchen“ oder der Mann ohne Rasierklingen oben steht, kommen die an die „Macht“, dann geht es abwärts, aber in einem Tempo, da reichen die „Bastschuhe“ der Grünfuzis nicht zum bremsen!!.

  15. Am besten mit beiden in den Wahlkampf ziehen, der Kanzler wird vom Bundestag, nicht vom Volk gewählt. Dann hat die Unionsfraktion immer noch die Wahl. Einen Kanzlerkandidaten sieht die Verfassung nicht vor.Und so kann man Sympathisanten sowohl aus dem Söder- als auch aus dem Laschet-Lager einfangen.

  16. Die deutsche Hammelherde braucht einen Leithammel, und sei er noch so zweifelhaft. Das liegt in den Genen. Hammel befiel, wir folgen!

  17. Theorie versus Praxis.
    Wen wählt ein größerer Teil der Bevölkerung? In der Regel den Amtsinhaber – und dies unabhängig von der Partei. Kretschmann in BW hat damit die Grünen zur stärksten Partei gemacht, dito Ramelow beschert den Linken eine ordentliche Prozentzahl in Thüringen. Kohl hatte den BONUS – die Nachkohl CDU sackte ab. Schröder hatte ihn trotz Agenda, die SPD sackte ebenfalls danach ab.
    Für mich ist die Frage, wie verhalten sich die Boni-Wähler ohne Angela. Natürlich versuchen Söder und Laschet sich im Schein der Aura Boni von Angelas Nimbus die Boniwähler in der Stimmvieh-Herde zu halten.
    Ich bin da mal gespannt – die Meinungsmacher in den Medien werden eher versuchen eine ihnen genehmere Person zu hypen.

  18. „…in der Parlamentarischen Demokratie, die die Bundesrepublik
    Deutschland gemäß ihrer Verfassung immer noch ein wenig ist, gibt es einen
    solchen Kanzlerkandidaten nicht.“

    SO isses

    Damits so bleibt, können sich die Bundesbediensteten bewaffnen:

    Die Bediensteten des Bundes sind seit Dezember 2020 von den
    wesentlichen waffenrechtlichen Vorschriften befreit, um im Fall
    der Fälle Waffen einsetzen zu können.

    Jeder Bundesbedienstete ist damit ermächtigt, auf dem Weg zum/vom
    wie im Dienst ohne Einschränkung eine scharfe Waffe zu tragen.

    Siehe Bundesgesetzblatt:

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2610.pdf%27%5D__1618250382731

    Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen
    und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften

    (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – WaffGBundFreistV)

    Komme ja kein Schaf auf die Idee, diese noch vorhandenen Reste
    von parlamentarischer Demokratie schützen zu wollen.

    Wo bleibt die vierte Gewalt?

  19. Herr Spahn hat recht, wieso sollten wir nicht eine Matrone bekommen, hatten wir doch bis jetzt eine Schabracke. ?

  20. Unser Wahlsystem ist Murks. Es neigt zu Adipositas durch Überhang und Ausgleichsmandate.Ein Zweikammersystem ähnlich dem amerikanischen wäre die Lösung: Kammer 1 Mehrheitswahl, kammer 2 Verhältniswahl bei gleichzeitiger Abschaffung des Bundesrats. Hat nur zwei Nachteile: Die Anzahl der Abgeordeten wäre konstant, also keine Vermehrung von Abgeordneten, Assistenten und sonstigem Personal, und damit keine Posten für Parteigenossen. Den Ländesfürsten würde Einfluß genommen.

  21. Alles schön und gut – aber man sollte doch nicht „Kanzlerkandidat“ und Kanzler verwechseln oder gar gleichsetzen. Einen „Kanzlerkandidaten“ zu benennen, ist den Parteien völlig unbenommen. Damit wird weder der Wähler hinters Licht geführt, noch den Abgeordneten ihre Freiheit genommen. Es ist ein „innerbetrieblicher“ Vorgang.
    Gerade weil ein „Kanzlerkandidat“ im GG nicht vorkommt, sondern zur politischen PR gehört, ist diese verkürzende Bezeichnung durchaus legitim.
    Sie bedeutet ja konkret erst einmal einen sicheren Listenplatz. Warum sollte eine Partei nicht öffentlich kundtun, wen sie im gegebenen Falle als Kanzler wünscht und tragen wird? Es ist sogar für den Wähler ein Gewinn an Eindeutigkeit.
    Wer auch immer seinen Wunschkandidaten benennt, es ist legitim.
    Wen der Wähler nachhher wirklich vorgesetzt bekommt, hängt von Wahlergebnis und Koalitionsmöglichkeiten ab.
    Der Wähler wählt auch den Bundeskanzler nicht. Dies tun die Abgeordneten in geheimer Abstimmung ohne Aussprache.
    Th. Spahn mißfällt, daß Wähler und /oder Abgeordnete auf undemokratische Weise getäuscht bzw. festgelegt würden. Dem ist nicht so.
    Und wie wird ein Abgeordneter (oder auch ein Nicht-Abgeordneter) zum wirklichen „Kanzlerkandidaten“? Indem der Budespräsident ihn dem Bundestag vorschlägt.
    Und wen wird er vorschlagen? Jemanden, der ihm von einer oder mehreren Fraktionen als aussichtsreich benannt wird. Womit wir wieder bei den Parteien angekommen wären…

    • Kanzlerkandidat „bedeutet ja konkret erst einmal einen sicheren Listenplatz“??? Falsch, Kanzler kann auch jemand werden, der dem Bundestag gar nicht angehört.

      • Ist klar: aber wir reden hier von Parteien und ihren Kandidaten.
        Glauben Sie im Ernst, es würde je einen parteilosen Kanzlerkandidaten geben?

  22. Das Ganze ist doch eh nur Ablenkung von dem zur gleichen Zeit diskutierten neuen Ermächtigungsgesetz. Jetzt wird ein bischen Trara gemacht damit man nicht die massive Machtverlagerung in Richtung Merkel diskutieren muss.

    • Man schaue Das neue Gesetz von Frau Merkel
      achgut/youtube

      Dr.Gunter Frank: der Lockdown ist surreal
      und verrückt, eine völlig künstliche Situation ohne wirklichen Grundlagen.

  23. „Denn das Volk geht den Parteien immer noch zu gern auf den Leim –“
    ist so. Erst gestern wieder eine Diskussion mit 40 jähriger Akademikerin. Die dachte ernsthaft sie können den, die Kanzler wählen.
    und inzwischen bin ich überzeugt, dass sehr viele Schreiberlinge, die sich Journalisten nennen, das auch nicht mehr besser wissen.

  24. Wieder mal ein echter Spahn, der mit seinem Seziermesser bis in die innersten Eingeweide der Kanzlerfindung eindringt.
    Man stelle sich folgendes Szenario vor, Söder oder Laschet, falls einer von beiden „Kandidat“ wird , liegt im September nur kurz vor den Grünen. Die Grünen sind zur Koalition bereit aber nur dann wenn sie den Kanzler stellen. Ansonsten machen sie eine Koalition mit SPD und Links, sollte es dazu reichen. Reicht es dazu nicht, könnten sie anstelle von Links die FDP nehmen, wenn sich diese darauf einlässt. Da Söder/Laschet mit der Schwefelpartei unter keinen Umständen koalieren will, ist das Erpressungspotential für die Grünen auf jeden Fall gegeben und egal wie es kommt, könnten sie den Kanzler stellen, falls sie die Chuzpe dazu haben und die CDU will unter allen Umständen in der Regierung sein, wie in Baden-Württemberg.
    CDU als Junior der Grünen, egal, ob sie eine Nasenlänge vorn liegen oder nicht.
    Das Baden-Württemberg-Modell ist mehr wahrscheinlich als unwahrscheinlich, wenn die Grünen diese Karte spielen

  25. „Das Bokanowskyverfahren ist ein Hauptpfeiler einer stabilen Gesellschaft.“ und „Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke.“ Willkommen in der Parteiendiktatur Deutschland.

  26. In der zunehmend verzweifelten Situation unseres Volkes / unseres Staates / unserer Gesellschaft (wie Sie wollen) benötigt die CDU JETZT Herrn Laschet als Führungsfigur und das bedeutet: Kanzlerkanditat. Er muss jetzt die CDU hinter sich bringen, um endlich handlungsfähig zu werden gegen diese dunkle, böse Macht im Kanzleramt. Ich unterstelle ihm hier mal den Willen dazu. Die Hexe freut sich über jeden Taq, an dem die CDU die Machtfrage offen hält, denn nur das sichert ihr letztlich noch die Macht.

    • Laschet ist ein „Merkeljunge“, mit ihm wird die CDU nicht handlungsfähig, mit ihm geht es weiter wie bei Merkel, bergab!!.
      Über Söder braucht man nicht viele Worte machen, er ist der Prototyp des Versagers, aber was noch schlimmer ist, er ist ein ganz großer Merkelfan, nicht ein Laschet oder ein Söder sind die Lösung, beide werden das Problem enorm verschlimmern!.
      Eventuell wäre der smarte Röttgen, oder der exzentrische Merz eine Möglichkeit gewesen, aber das ist Schnee von gestern!!.

  27. Bevölkerungsschutzgesetz §28a_.
    Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
    Wird Merkel es wagen, den Bundesländer mit der Hilfe dieses Gesetzes alle Zuständigkeiten wie z.b. über die Polizei, wird sie es wagen den sich organisierenden Widerstand mit dem Befehl an die Länderpolizei zu brechen:
    Polizei, Knüppel frei!
    Die Tragweite den Ländern die Machtkontrolle über ihre Exekutive zu entziehen betrifft natürlich auch die Länderpolizei.
    Wenn das Possenspiel um den geeigneten Kanzlerkandidaten in der CDU/ CSU zu einer innerparteilichen Zerreißprobe eskaliert.
    Merkel dann kurz vor der Bundestagswahl verkündet, solange die Notlage besteht die Bundestagswahlen ausfallen zu lassen und auf nicht absehbare Zeit weiter Kanzlerin zu bleiben.
    Der sich dann offene Widerstand in den Straßen, den dann auch mit der Polizei in den Ländern, zentral vom Führerhauptquartier aus angeordnet, diesen Protest mit allen Mitteln (Knüppel, Waffen) zu brechen. Die Gestapo losgeschickt wird die bekannten Nester des Widerstandes, deren Mitglieder zu verhaften.
    Auch das sind die Folgen der Absicht von Merkel den Ländern alle Kompetenzen zur Eigenverantwortung zu entziehen, wie bei Hitler, wie bei Honecker die Volkspolizei, die Volksarmee:
    Alle Macht dem Führer!
    Geht nicht?
    Na dann soll sich jeder mal den zweiten Teil vom § 28 durchlesen:
    <b>Das Paragrafenwerk sieht eine Art exekutiver Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten vor</b> „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt), die mit einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ begründet wird.

    • Sie haben völlig recht. In einer solchen Angelegenheit ist es naiv, sich darauf zu verlassen, daß es schon nicht so weit kommen wird. Außerdem, für alle, die sich über die Mentalität der Merkel noch Illusionen machen: Ein solches Gesetz bleibt auch zukünftigen, noch nicht bekannten Machthabern erhalten. Ein Anlaß, es anzuwenden, wird sich bei passender Gelegenheit schon finden, der Viren gibt es schließlich viele, und das einmal eingeführte Geschäftsmodell der Impfprofiteure stirbt auch nicht von selbst.

  28. Heute in einer großen Tageszeitung nichts ! Über das Ermächtigungsgesetz! Nichts ! Stattdessen Machtkampf um Deutschland. Jetzt der Hammer……
    Söder: es geht für Abgeordnete um ihre Existenz!!!!!!
    Ich verstehe es, wenn man diese Äußerung nicht glauben kann. Es geht hier nicht um den Kaviar einzelner. Es geht um die Bürger eines Landes ! Ein solche Person ist unzählbar!

  29. Wie immer unglaublich lehrreich und spannend Ihr Artikel, danke Herr Spahn!
    Es kann sogar sein, dass man nach der nächsten Wahl nur noch eine Ruine bekommt, statt ein Deutschland.

  30. Politiker und ihre „Hofberichtertatter“ leben im Wolkenkuckucksheim und entfernen sich immer weiter von der Bevölkerung!
    Rainer Kahni in seiner Streitschrift für Demokratie der Bürger:
    Das angeblich so demokratische deutsche System ist undemokratisch und Korrupt!
    Die Politiker ALLER Parteien tragen ihre „Freiheitliche demokratische Grundordnung“ wie eine eine Monstranz vor sich her, dabei missbrauchen sie ihre Macht und betrügen die Bürger und Wähler skrupellos!
    Es muss sich etwas ändern und zwar dringend!!!
    Die Politiker/Parteien tendieren dazu, Macht als Einbahnstraße zu begreifen, und übersehen, dass sie damit immer mehr Menschen abschrecken.

  31. Demokratie ist die Regierungsform bei der man das EINE und gleichzeitig das ANDERE bekommen kann. Mal ist der Wähler klug und weise, weshalb man sich nach der Mehrheit richten muss. Mal ist er dumm und dämlich, weshalb es gut ist, dass wir eine Repräsentative Demokratie haben, wo er die Stimme einfach abgeben kann. Was gerade vorliegt hängt davon ab, ob der Wähler mehrheitlich die Veröffentlichte Meinung teilt. Oder ob er eine andere hat; gar noch eine eigene. Das haben die Angloamerikaner gut hinbekommen. Und wir sind ihre gelehrigsten Schüler. Weil wir ja schon einmal eine Regierung hatten wo man nur das EINE bekam. Genau genommen waren es zwei. Und jetzt läuft alles darauf hinaus, dass es eine dritte wird, wo man nur das EINE bekommt. Wie kann das sein?

  32. Wie verkaufe ich einen unbeliebten Kandidaten. Dies wird sich Merkel und ihr „Stab“ wohl gefragt haben. Das Ergebnis sehen wir nun. Man stellt einen Gegenkandidaten auf, der unbeliebter kaum sein kann. Eine Lusche, bei dem sich die Nackenhaare aufstellen. Dann lasse ich entsprechende Umfragen erstellen, die die Diskussion anheizen und lasse auch die eigenen Leutchen die Lusche fordern. Das Wahlvieh wird selbstverständlich die Lusche nicht wollen, die in ihrem Bundesland nichts gerissen bekommen hat, Migrantenfreund ist und auch noch beim Reden jeden von seiner Unfähigkeit schnell überzeugen kann. Und schon ist der schwache Kandidat mit einem Mal auf wundersame Weise „der Kandidat“. Wäre man gleich nur mit Söder angetreten, hätte er kaum diese Umfragewerte erhalten. So werden alle froh sein, die Lusche nicht zu bekommen und den Söder wählen. So ist wohl der Plan der Merkel und ihrer Framingspezialisten. Macht irgend etwas anderes Sinn? Kaum. Bis zur Wahl ist dann dieses kleine Psychospiel vergessen und alle sind froh, dass wir den Söder bekommen. Umständlich, aber der Plan und der Deal sehen eben Söder als Kandidaten vor. Es brauchte etwas, um diesem perfiden Spiel auf die Schliche zu kommen. Wer erwartet auch schon, dass man der Partei so schadet, um eine Niete zu installieren.

  33. „Schon gar nicht wäre etwa gar ein amtierender Kanzler berufen, darüber zu bestimmen oder mitzubestimmen, wer seine Nachfolge antritt, wie es nun der Bayer Markus Söder vorgeschlagen hat.“

    In Ba-Wü hat die Schlaule-Union das schon vor Jahrzehnten gerne so gelöst: Der MP tritt einige Zeit vor Ende seiner Amtszeit zurück, dann muß ein Nachfolger bestimmt werden. Bis dann die Wahl kommt, hat der Schwabenmichel sich bereits an den Neuen gewöhnt und entscheidet sich bei der Wahl natürlich für „keine Experimente“. Hat bei Mappus aber nicht mehr geklappt, weil S21 und Fukushima dazwischenfunkten. Allerdings kam man dann mit dem grünen Altkommunisten vom Regen in die Traufe.

  34. Ablenkungsmanöver zweier Hansel gekonnt inszeniert
    um die depperte Bevölkerung vom neuerlichen Verfassungsbruch
    abzulenken.
    Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren, erklärten Richter und Staatsanwälte zum Vorhaben der Bundesregierung. Der Bund schieße deutlich über jegliche Verhältnismäßigkeit hinaus. Damit wäre die „Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte weg“
    Prof. Dr. Max Otte.

  35. Bundeskanzler. „Die Wahlbürger können ihn überhaupt nicht wählen“

    Trotzdem glauben die meisten Wähler, sie dürfen und würden den Bundeskanzler wählen. Das erkennt man auch aus vielen Kommentaren in den letzten Tagen hier bei TE.

    Selbst die Abgeordneten für den Bundestag können die Wähler nicht wirklich wählen, denn wer Abgeordneter wird entscheiden die Parteien und nicht sie Wähler. Die Wähler können nur von Parteien bestimmte Personen bestätigen, mehr nicht.

  36. Denn das Volk geht den Parteien immer noch zu gern auf den Leim……UND das obwol es so gebildet ist oder gerade deswegen?!…..die unterschicht geht ja nicht wählen bis auf wenige ausnahmen…gewählt wird der kanzlerkanidat von der mittel und oberschicht…und die lobbys wie medien, wirtschaft, das kapital usw stehen auch zu 97,25% hinter diesem weil sie ja die hauptprofiteure sind….man könnte auf die politk bezogen sagen…bildung macht blind und dumm!

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