In Teil 1 wurde anhand des Lebenslaufs des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang aufgezeigt, wie ein Jurist seine Verwaltungskarriere als Bürokrat ohne jeden Bezug zur Außenwelt organisiert. Das Ergebnis führt in den staatsbeherrschenden, selbstreferenzierenden Bürokratismus.
Wer Verfassungsfeind ist
Nicht derjenige, der auf politischem Wege eine Änderung des Grundgesetzes oder von Teilen desselben anstrebt, ist ein Verfassungsfeind, sondern derjenige, der eine entsprechende Debatte unterbindet.
Auch hinsichtlich des Bestandes und des Schutzes des Bundes ist das Verfassungsschutzgesetz eindeutig. Zu schützen ist der Bund als föderalistisches Gemeinwesen sowie die einzelnen Bundesländer als Bestandteil desselben. Das aber bedeutet nicht, dass ein gewähltes Parlament oder eine Regierung diesen Bestandsschutz genießt. Dessen Änderung und gegebenenfalls Ablösung anzustreben, ist selbstverständlicher Inhalt einer jeden demokratischen Ordnung, soweit dieses im Rahmen der politischen Meinungsbildung und ohne Anwendung von Gewalt erreicht werden soll. Wer hingegen, wie dieses bei radikalen Muslimen der Fall ist, die Abschaffung des Bundes durch Aufgehen in einem islamischen Kalifat anstrebt, der ist unzweifelhaft Teil des Aufgabenfeldes eines Verfassungsschutzes. Ebenso gilt dieses für Zentralisten, die beispielsweise die Abschaffung der Bundesländer und deren Ersetzen durch einen Zentralstaat nach französischem Muster anstreben.
Tatsächlich fraglich sogar müsste das Bestreben sein, die Bundesrepublik Deutschland in einem übergeordneten europäischen Bundesstaat aufgehen zu lassen. Eine solche Bestrebung ist ausschließlich dadurch zu realisieren, dass der Bund als Verfassungsschutzobjekt zu existieren aufhört. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wäre insofern gefordert, entsprechende Bestrebungen unmittelbar zu beobachten. Nicht hingegen gälte dieses hinsichtlich der ursprünglichen EU-Idee eines Staatenbundes anstelle eines Bundesstaates. In einem solchen Staatenbund behielte der verfassungsrechtlich geschützte Bund seine eigenständige Funktion auch dann, wenn er Teile seiner Aufgaben an eine übergeordnete Verwaltung des Staatenbundes abgibt.
Die ideelle anstelle der mechanischen Aufgabe
Tatsächlich aber wird ein Bürokrat der ewigen Binnenorganisation nicht in der Lage sein, die Feinziselierung des Aufgabengebiets Verfassungsschutz tatsächlich inhaltlich und intellektuell zu durchdringen. Denn es wird ihm nicht möglich sein zu erkennen, dass seine Aufgabe nicht eine bürokratisch-mechanische, sondern eine philosophisch-ideelle ist.

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Verfassungsschutz ist der Schutz einer Idee, denn das, was im Grundgesetz beschrieben wird, ist nichts anderes als die Idee von einem Gemeinwesen. Wesentlicher und maßgeblicher Teil dieser Idee ist der Schutz des Bürgers vor dem, was gemeinhin als „Staat“ bezeichnet wird – und das maßgeblich deshalb, weil ein die Bürokratie einvernehmender Unrechtsstaat genau diesen Schutz des Bürgers wenige Jahre zuvor außer Kraft gesetzt hatte.
Der Schutz der auf Grundlage dieser Idee entwickelten und partiell auch dort beschriebenen Organe und Institutionen aber ist Aufgabe des Rechts. Gesetze definieren, welche Aufgaben und Funktionen staatliche Organe haben. Das Grundgesetz definiert, welche Kompetenzen diese Organe dabei nicht überschreiten dürfen. Gesetze definieren auch, wie die staatlichen Organe zustande kommen. Das Grundgesetz erlaubt, dass sowohl über dieses Wie als auch über das Was dieser Organe auf friedlichem Wege gestritten werden darf.
Bis zum Recht des Widerstands
Artikel 20(4) GG gibt nicht zuletzt deshalb jedem Deutschen – gemeint sind hiermit Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland – das Recht auf Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die in Artikel 20 definierten Institutionen zu beseitigen.
Jenseits dessen, dass dieser Artikel wohlfeil ist, weil die Erkenntnis dieses Rechtszustandes erwartungsgemäß erst dann eintreten wird, wenn es zum Widerstand zu spät ist, und weil zudem auch nicht definiert wird, wer überhaupt derjenige ist, der diese Erkenntnis festzustellen hat, erklärt Artikel 20 gleichwohl die Kernelemente dessen, gegen dessen Abschaffung das Widerstandsrecht gilt und was folgerichtig auch in den zu schützenden Kernbereich des Grundgesetzes fällt. Jedoch wird es hier bereits problematisch, denn Artikel 20 definiert den Bundesstaat Deutschland als „demokratisch und sozial“. Beides aber sind Begriffe, die einem breiten Definitionsspektrum unterliegen.

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Der Schutz der Staatsidee ist nicht der Schutz der Institutionen
Eben dieses aber muss jemanden überfordern, der als Jurist sein Leben lang nur die Binnenorganisation des Bürokratismus zum Aufgabenfeld hatte. Er begreift nicht die demokratisch-freiheitliche Breite der politischen Diskussion um genau das, was zu schützen seine Aufgabe ist, sondern nimmt in Ermangelung der Idee-Erkenntnis die Institution als das durch ihn zu schützende Objekt. Aus der Verfassungsidee, die zu schützen es gilt, wird das verfasste Herrschaftskonstrukt dessen, vor dem die Verfassung eigentlich zu schützen wäre. Dabei entwickelt sich im mechanistischen Bewusstsein der Agierenden dieses Herrschaftskonstrukt zu einem eigenen, selbstständig funktionierenden Wesen mit eigenem Willen und Wollen. Schuld daran allerdings tragen nicht nur die „furchtbaren Bürokraten“, sondern vor allem jene, die die Bürokraten nicht nur ungehindert machen lassen, sondern ihnen sogar noch die Stichwörter und damit die Legitimation geben.
Den Irrtum, der Personen wie Haldenwang veranlasst, zwischen ihrer Aufgabe des Schutzes einer Staatsidee und dem Schutz staatlicher Institutionen vor anderen Ideen nicht unterscheiden zu können, ist bereits 1949 in der Erstfassung des Grundgesetzes festgeschrieben worden. Wird in den ersten Artikeln noch von „staatlicher Gewalt“ und „staatlicher Ordnung“ gesprochen – also von durch Organe des Gemeinwesens wahrzunehmende Aufgaben –, so erfolgt in Artikel 7 plötzlich die Umkehrung. Statt von „staatlicher Aufsicht“ zu sprechen, tritt hier die „Aufsicht des Staates“ in Erscheinung. Es geht nicht mehr um Aufgaben der Organe des Gemeinwesens, sondern um ein eigenständiges Gemeinwesensorganisationskonstrukt, welches mit der Bezeichnung „Staat“ bezeichnet wird. Dieser Staat, als politisches Gebilde nach Weber ein Gewaltgebilde, erhält eine eigene Dimension jenseits des Bürgers, um den es eigentlich im Grundgesetz geht.
Was ist „der Staat“?
Niemand definiert diesen Staat, beschreibt, was „der Staat“ ist. Er repräsentiert im weitesten Sinne eine politische Ordnung, die für sich selbst ohne weitere Inhalte gänzlich indifferent wird. Verfassungen – so Staaten über solche verfügen – sollen Staaten das entsprechende inhaltliche Gerüst geben. Tatsächlich jedoch bleibt der „Staat“ so oder so das kollektive Anonym einer Idee, welche von den Akteuren in den Institutionen auf allen Ebenen und in allen Gliederungen bevölkert wird – von den Bürokraten organisiert, von den Bürgern getragen.

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Weber definierte die Rechtfertigung von Bürokratie auf drei möglichen Grundlagen:
- Die charismatische Herrschaft ist der Kern des bürokratischen Apparats. Symptomatisch sind Diktaturen und Autokratien, in denen einzelne Personen den Apparat auf sich konzentriert haben.
- Die traditionelle Herrschaft legitimiert sich durch die hierarchische Struktur der Gesellschaft jenseits der Bürokratie anhand feudaler Erbfolgen.
- Die Herrschaft durch legale Dominanz, in der die Bürokratie auf rationalem Recht beruht.
Moderne Bürokratien gelten als Konsequenz der dritten Möglichkeit – doch Weber vervollkommnete sein Modell erst durch jene bereits zitierte Ergänzung zum bürokratischen Prestige. Sie erst beschreibt die immer noch auf geltenden Gesetzen basierende Bürokratie, die jedoch die unverzichtbare Trennung zwischen bürokratischer Aufgabe und der Person des Bürokraten verschwinden lässt. Damit verlässt die Bürokratie nun ihren Sockel der Rationalität und schafft einen vierten Typus, den wir vielleicht am ehesten als selbstreferenzielle Herrschaft beschreiben können.
Die selbstreferenzielle Herrschaft der Bürokratie
In der selbstreferenziellen Herrschaft dient das geschriebene Recht nur noch als Sockel einer sich selbst begründenden Bürokratie mit eigendynamisch agierenden Institutionen. Der ursprünglich in dienender Funktion tätige Bürokrat übernimmt selbst die operative Definition des ihm ursprünglich übertragenen Aufgabenfeldes. Damit entzieht er sich der unverzichtbaren Kontrolle und entwickelt ein Eigenleben, welches die ursprünglich treuhänderisch übertragene Aufgabe durch jene Selbstreferenz ersetzt und damit sich selbst oberhalb der ursprünglichen Aufgabenebene definiert.
Haldenwang hatte diesen Prozess vermutlich unbewusst und bereits abgeschlossen, bevor er die Funktion des obersten Verfassungsschützers übertragen bekam. Er formulierte die Transformation, indem er von „roten Linien“ sprach, die Vorgänge zu „unserer Angelegenheit“ werden lassen. Diese roten Linien aber definiert er selbst und nicht dort, wo gegen die Ideen der Verfassung verstoßen wird, sondern wo er Angriffe gegen „den Staat“ oder „nicht verfassungskonforme Ideologien“ zu erkennen meint.

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Das mag vielen nicht gefallen – aber genau so und nicht anders definiert das Grundgesetz die Rechte, die der Staat zu schützen hat. Es sind all das keine Situationen, die in das Aufgabenfeld der Verfassungsschützer fallen, solange lediglich verbal Unsinniges geäußert wird. Hier greift, so das nötig ist, das Strafrecht. Und das beschreibt sehr detailliert, welcher Verstoß gegen geltendes Recht wie zu ahnden ist.
Was ist „verfassungsschutzrelevant“?
Zu einem „verfassungsschutzrelevanten Vorgang“ wird solches erst in dem Moment, wo der Bürger auf Grundlage egal welcher Weltsichten die Abschaffung der Verfassung und der darauf basierenden Grundlagen des Aufbaus des Gemeinwesens durch die Anwendung von Gewalt anstrebt. Doch der Bürokrat Haldenwang ist unfähig zu dieser feinen Differenzierung – und unfähig zur Trennung von Verfassung und Staat. Für ihn es ein verfassungsschutzrelevanter Vorgang, „wenn offen zum Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgerufen wird“.
Nein – das ist es eben nicht. Jeder hat das unveräußerliche Recht, zu einem solchen Widerstand aufzurufen. Erst dann, wenn er daraus ein Recht ableitet, mit Gewalt gegen legitime, staatliche Maßnahmen oder Vertreter vorzugehen, wird dieser Aufruf relevant. Relevant für die Strafverfolgungsbehörden – nicht zwingend für den Verfassungsschutz. Der ist erst dann gefragt, wenn die Aufrufer sich organisieren mit dem Ziel, ihren Widerstand beispielsweise durch Terroranschläge zu unterstreichen.
Haldenwang stellt fest: „Ob das jetzt Corona ist oder die Flüchtlingspolitik. Oder auch die Flutkatastrophe: Da hat man teilweise die gleichen Leute gesehen, die versuchten, den Eindruck zu vermitteln, der Staat versage und tue nichts für die Menschen.“ Daraus leitet er den Anspruch seiner Behörde, seines bürokratischen Apparats, ab, gegen solche „Leute“ aktiv werden zu müssen.

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Unfähig zu Differenzierung
Ein Bürokrat wie Haldenwang ist jedoch nicht in der Lage zur Differenzierung. Er verwechselt die Idee von einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, die das Grundgesetz als eben solche eher vage als im Detail definiert, mit jenen Institutionen und Organen, die die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu organisieren haben.
So mutiert er vom Schützer der Staatsidee zum Schützer der Staatsinstitutionen – und definiert als ewiger Innenorganisator der Verwaltung zudem das, was dieser Staat darstellt, nach eigenem Empfinden selbst. Das mag in einem funktionierenden Rechtsstaat innerhalb eines föderativen Staatsaufbaus mit unabhängiger Judikative noch weitgehend problemlos sein. Zu einer realen Gefahr jedoch wird es, wenn die selbstreferenzielle Bürokratie an der Spitze des Aufbaus der Staatsinstitutionen steht und es kein Korrektiv mehr gibt, welches sie auf ihre eigentlichen Aufgaben zurückführen kann. Denn dann wird der Staatschutz nicht nur zum Instrument der Herrschenden im Kampf gegen deren politische Gegner, sondern beginnt selbst, den Staat als Instrument seines allumfassenden Bürokratismus zu missbrauchen und zur Diktatur der Bürokratie umzuformen.
Wenn die Bürokratie nicht mehr dem Staat dient, sondern diesen definiert, und dieser Staat nicht mehr der Verfassung dient, sondern diese definiert, dann hat der selbstreferenzierende Bürokratismus sein Ziel erreicht und das Wechselspiel aus Aktion und Gegenaktion, aus Ansage und Widerspruch, aus Macht und Machtkontrolle, welches eine Demokratie unverzichtbar ausmacht, durch den Unfehlbarkeitsanspruch des Bürokratiemonopols ersetzt. Und das geschieht selbst dann unweigerlich, wenn die Bürokratoren dieses einfach nur deshalb haben geschehen lassen, weil sie verlernt hatten, zwischen der Staatsidee und den Staatsinstitutionen zu unterscheiden.
Lesen Sie hier Teil 1 von „Wenn die selbstreferenzierende Bürokratie die Macht übernimmt“.
Das Wort „Rechtsstaat“ ist ein Oxymoron!
Hervorragender Artikel! Als Volljurist Examina 88/91 bestürzt mich ich hier schon seit 2005 die zwar langsame aber doch stetige, unaufhaltsame Entwicklung von (ohnehin nur repräsentativer) Demokratie hin zu Bürokratur. Dabei geschieht dies nicht nur von Seiten der Regierungen mit ihren Ober- und Unterbehörden unterstützt von staatlicher Pädagogik und zunehmend staatsabhängigen Medien, sondern leider auch seitens einer breiten Bevölkerungsmehrheit von politisch unbedarften, an Politik, Demokratie und Grundrechten desinteressierten und damit an die Bürokratur gut angepassten Mitläufern.
Das Problem ist, dass die veränderungsfähige Demokratie vielleicht nicht die optimale Staatsform, aber auf jeden Fall in Kombination mit sozialer Marktwirtschaft und bürgerlichen Freiheitsrechten deutlich effektiver und ergiebiger als jede nur demokatisch angemalte, und im Kern sozialistisch feste Bürokratur ist.
Man wird in Deutschland schon bald erfahren, daß man in einer Bürokratur sich zwar einigermaßen anpassen kann, es sich materiell und politisch aber dennoch nur deutlich schlechter und weniger geachtet, als in freien, demokratischen Gesellschaften leben lässt.
Die genannte, politisch desinteressierte Mehrheit wird ihren Abstieg aber weder verstehen, noch nachvollziehen können. Bei der ist dann halt „das Klima“ oder anderer Nonsens „schuld“. Dummheit und Faulheit schützt vor Strafe und Hochbesteuerung nicht, das gilt auch und sogar insbesondere für politische Dummheit und Faulheit!
Sehr, sehr schön!
Danke wie sie das herausarbeiten!
Ist es nicht Beweis genug für die Schleifung von Recht und Gesetz, dass ausgerechnet ein Vertreter der Opposition AfD aus dem Aufsichtsgremium des Parlaments über den VS ferngehalten wurde, weil er nicht genug Stimmen bekam?
Die sozialistische Altparteien-Großkoalition will keinen Aufpasser, damit nicht offenbar wird, wie die Regierung den VS missbraucht für ihre verfassungsfeindlichen Ziele.
Sehr richtig! Der Verfassungsschutz schützt die Amtsinhaber und nicht das Amt. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
So wie es gehandhabt wird, benutzen die Bundes- und Landesregierungen den VS als Geheimpolizei gegen die demokratische Opposition. In der AfD-Spitze dürfte es nicht einen Vertreter geben, der die verfassungsmäßige Ordnung laut Grundgesetz in Frage stellt. Verfolgt werden die Politiker aber trotzdem, weil sie, was ihre Aufgabe als Opposition ist, die aktuellen Repräsentanten des Staates kritisieren gerade wegen deren verfassungsfeindlicher Politik.
Fazit: der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung, sondern die ultralinke Politik der Regierung. Er macht sich zum Vollstrecker des rigiden, verfassungsfeindlichen Kollektivismus und schadet dem Freiheitsgedanken der Verfassung.
Das Philosophisch-Ideele einer Amtsführung für das Bundesamt für Verfassungsschutz ist zuerst die Verantwortung der politischen Führung des Bundesinnenministeriums. Minister und Staatssekretäre. Deshalb sollte schon bei der Ernennung sichtbar sein, dass sich der Präsident des Amtes mit dieser Philosophie identifiziert – uns aus seinem Werdegang und seiner intellektuellen Ausstattung geeignet ist, diese Identifikation glaubwürdig und dauerhaft zu vertreten. Dies war bei uns immer schon sehr diffus, weshalb die Ernennung von Spitzenbeamten, ähnlich wie auch das von Bundesrichtern, elitäre Hinterzimmerangelegenheiten sind, die keiner liberalen Staatsauffassung gerecht werden. Auf der EU-Ebene weiß ich aus persönlicher Erfahrung seit der Mitte der 90er, dass eine Kritik an der systemischen Arbeitsweise der Institution als Kritik an der EU gewertet wird. Der Kritiker wird als EU-Feind abgekanzelt. Ähnlich ist es im Inland. Die Kritik an den Institutionen, egal wie berechtigt, ist ein Angriff auf die FDGO. Selbst ein Bundespräsident, Prof. Dr. Gerhard Schröder, hat nach meiner vagen Erinnerung vor Jahrzehnten einmal davon gesprochen, dass “ wir (der Staat) gewähren Bürgerrechte „. Es war der alte Geist von “ alles Gute kommt von oben “ . Es ist kein Trost, aber die Probleme sind nicht neu. Es gibt noch viel zu tun.
Hervorragend, Herr Spahn. In seinem Werk “ Kulturkampf um das Volk“ beschreibt der bei Drucklegung noch aktive Staatsdiener Prof. Martin Wagener kristallklar die Arbeitsweise des VS und der Person Haldenwangs. Und zitiert Prof. Murswiek, der dem VS in seiner Tätigkeit und seines Berichtswesens zurecht in Teilen Verfassungswidrigkeit unterstellt. Mit voller Absicht wird hier Gesinnungspruefung und “ Intelligence to please “ angewendet. Mit dem Ziel, nicht die Verfassung, sondern das politische System zu schützen.
Das dem unbescholtenen Wagener sogleich wüstestes Protestgeschrei entgegenschlug und er umgehend suspendiert wurde, ist der allerbeste Beweis der Richtigkeit seiner Aussagen. Gesinnungsstaat BRD. Mit der Antifa – Faeser im Ministersessel des Innern. Wohl nur noch eine Frage der Zeit, wann der VS polizeiliche Vollmacht bekommt und er die Nachfolge des MfS, der Stasi antreten darf.
Vielen herzlichen Dank für diesen Artikel!
Anregungen:
„verfassungsschutzrelevanten Vorgang“: Der Bürger und durch Gewalt.
„Nicht derjenige, der auf politischem Wege eine Änderung des Grundgesetzes oder von Teilen desselben anstrebt, ist ein Verfassungsfeind,…“
Wie sieht es aus mit einem Vorgang ohne Gewalt durch eine 2/3 Mehrheit des Bundestages, durch politische Parteien in den Regierungen von Bund und Ländern? Durch die Besetzung der Gerichte? Durch die Verquickung von Politik und Staatsanwaltschaft? Wirklich kein Verfassungsfeind? Wenn der Zweck des GrundG, nämlich Schutz des Einzelnen vor dem Staat durch das Hinzufügen oder Ändern von Artikeln ersetzt wird durch Artikel, die einem übergriffigen Staat Vorschub leisten?
Sie werfen eine Kernfrage auf: Kann eine legitimierte Mehrheit auf demokratischem Wege die Diktatur wählen? Theoretisch ja, wenn es der definitive Mehrheitswille ist. Allerdings spricht das Minderheitenrecht dagegen – und im Falle GG das Widerstandsrecht, welches die FDGO eben auch gegen eine Mehrheit verteidigen soll.
Tatsächlich aber bleibt all das aus mehreren Gründen theoretisch. Beispiel Hitler: Legal an die Macht, legitimiert das Ermächtigungsgesetz durchgesetzt, abschließend per Volksentscheid durch Zusammenlegung von Präsident und Kanzler zum Diktator. Letztlich alles ohne Staatsstreich, auch wenn es einer gewesen ist.
Das GG kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Das muss es auch, sonst wäre es unfähig, sich neuen Entwicklungen anzupassen. Tatsächlich aber zielen die meisten Änderungen auf einen ideellen und systemischen Radikalumbau ab. Der Staat, der im liberal-konservativen Sinne ausschließlich eine passiv-dienende Funktion hatte, wird im sozialistischen Sinne zum aktiven Politikgestalter. Zu erkennen ist das u. a. daran, dass ständig neue sog. „Staatsaufgaben“ in das GG geschrieben werden. Dadurch wird das GG zu einem ideologischen Politikkonzept und verliert seine ursprüngliche Funktion in der parteipolitischen Neutralität. Eigentlich müsste eine solche Umwandlung des GG aktiv durch das BVerfG verhindert werden, da es einen Systemumbau und damit die Überwindung der FDGO anstrebt. Tatsächlich aber forciert das BVerfG diesen Umbau, beispielsweise durch jene absurde Umwelt-Zukunft-Vorgabe, die in einer Regelung der Staatsbürger im Verhältnis zum Staat nichts zu suchen hat, sondern ausschließlich dem politischen Diskurs vorbehalten bleiben muss. Eine Verfassung muss die Gegenwart organisieren – nicht als Ideologie Zukunftsvisionen entwerfen.
Wenn alle entsprechenden Funktionen, die eigentlich die FDGO vor ihren Gegnern schützen sollten, durch Personen besetzt sind, die einen solchen Umbau des GG anstreben, dann bleibt ihre Frage noch mehr Theorie. Tatsächlich ist dann zu konstatieren: Ja, eine legitimerte Mehrheit kann auf demokratisch-parlamentarischem Weg die Diktatur anstreben, indem es eine bestehende Grundordnung scheibchenweise umbaut. Aus einem Gesetzeswerk, das maßgeblich den Schutz des Bürgers vor der Institution garantieren sollte, wird ein Regelwerk, in dem die Institution dem Bürger vorschreibt, was er zu tun und zu lassen (und im Zweifel auch zu denken) hat. Damit wird der sozialistische Pamper-Staat, der im Zweifel nun als regelnde und vorgebende Institution gegen den Bürger zu schützen ist, auch ohne Revolution geschaffen – vorausgesetzt, jene Schlüsselpositionen, die eigentlich genau diese Entwicklung verhindern sollten, sind mit kollaborierenden Personen besetzt.
Insofern kann man Merkel nur gratulieren. Die Überwindung der BRD vor 1990 ist weitestgehend auf weitgehend friedlichem Wege erreicht.
Der VS ist das Instrument der SED-Regierung zur Bekämpfung der demokratischen Opposition. Entsprechend linksextrem dürfte die Besetzung dieses Bundesamtes sein.
Aber irgendwann in der Geschichte rächt sich jede grobe Zwangsmaßnahme.
Haldenwang und Faeser. Dieses Personal wacht über innere Sicherheit und Grundgesetz. Weiterer Kommentar überflüssig.
Schöne Herausarbeitung des Grundproblems.
Leider lenkt sie aber davon ab, dass ein Verfassungsschutzpräsident entlassen wurde, weil er die Wahrheit sagte (“ keine Hetzjagden in Leipzig“) und stattdessen eine willfährige Schnecke von merkel den Posten übernahm.
Wenn ich pausenlos lüge und ein Kollege mir widerspricht und die Wahrheit spricht, ich diesen Kollegen dann diffamiere, damit er entlassen wird und stattdessen einen meiner Speichellecker auf den Posten hebe: Wie nennt man das dann?
Und, um einigen zuvorzukommen: Nein, dass nennt man nicht n u r Politik.
Die meisten Mitarbeiter des VS koennen sehr wohl selbst denken und die meisten sind nicht HALDENWANGs Ansicht. So mein Verstaendnis.
Auf seiner Ebene zaehlt halt Linientreue. Er ist ein politischer Beamter.
Hier wurde eben kein Grundgesetz-treuer Jurist sondern ein willfähriger Büttel installiert, der offensichtlich mit dem im GG innewohnenden Freiheitsbegriff nichts anzufangen weiss und von einer Bürokratur träumt.
Hass und Hetze – Hass ist eine Emotion und insofern ein Fall für den Psychiater, nicht für den Richter. Hetze ist ein von Meinungsautokraten verwandter Begriff, der politische Positionen, die gegenb die eigene Auffassung gerichtet sind, diffamieren soll. Also etwas für die politische Debatte – und ebenfalls nicht für das Strafgesetzbuch, da nicht objektiv ebenso wenig zu fassen wie Hass.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/harbarth-verfassungsgericht-und-un-migrationspakt/
Der so genannte Verfassungsschutz in Deutschland wird dem Wort und der Bedeutung daraus nicht mehr gerecht.
Es ist zu einem Staatsschutzorgan gemacht worden um immer mehr undemokratisches und rechtswiedriges Handeln der Regierenden, des Staates zu unterstützen, Vorschub zu leist und zu schützen.
MERKEL hat wie eine Sonnenkoenigin Dr Maassen rausgeworfen, weil er sich erdreistete, die Wahrheit zu sagen.
Sein Nachfolger HALDENWANG ist somit einfach nur ein willfaehriger Diener dieser Sonnenkoenigin, dafuer wird sie gesorgt haben.
Insofern sind seine Aeusserungen konsequent, aber umso bedenklicher fuer uns Deutsche.
Die alltägliche Erfahrung lehrt, daß es nicht nur um die trockene, widerspruchslose und angepasste Verwaltungsausübung geht. Der Aufstieg von Beamten und Angestellten der öffentlichen Verwaltung ist spätestens ab Referentenebene immer – ausnahmslos – auch (partei)politisch begründet. Es geht nicht um Fachwissen, Engagement, Eignung etc., sondern um loyale Erfüllung der Erwartungen von Seilschaften. Herr Haldenwang wird bei Faeser, vergleichbar Wieler bei Lauterbach, so lange geduldet, wie er widerspruchslos deren Vorgaben umsetzt.Genau das hat er gelernt und perfekt verinnerlicht.
Eine wichtige Information hat Herr Spahn vergessen(?), in einem der beiden Texte zum Thema unterzubringen: Herr Haldenwang ist CDU-Mitglied.
Die CDU ist jene Partei, die außerhalb Bayerns jede Partei rechts von ihr bis zum faktischen Tod eben jener Parteien bekämpft hat. Egal ob NPD, Reps, DVU. Und jetzt eben die AfD. (Nein, die AfD ist natürlich nicht mit der NPD gleichzusetzen, beide sind lediglich Parteien rechts der CDU.)
Insofern ist die AfD eine echte Gefahr für den Parteienstaat, den nicht zuletzt die CDU aufgebaut und zementiert hat, da die Alternative alles rechts der Mitte als parlamentarische Repräsentation zur mittlerweile linksliberalen CDU abbilden kann. Deshalb ist sie Feind.
…und da die CDU bereits nach links abgedriftet ist und sich auch 2022 um Liebe buhlend der linken Regierungskoaltion gerne andient, steht die AfD für alles Rechts der Mitte und die Mitte! Die bundesdeutsche politische Mitte hat jetzt vier lange Jahre Zeit, um mit deftigen Steuerbescheiden, saftigen Rechnungen, erhöhten Bußgeldern, ausufernden Verboten, massiver medialer Diffamierung und enger Unterdrückung („Halfter anziehen …“) und vielleicht auch der Bekanntschaft von Polizeiknüppeln (das muß „kesseln“) dies zu realisieren! Mal sehen, welche faulen Immergleich- oder Nichtwähler/innen von ihrem Geldbeutel innerhalb von 4 Jahren nachhaltig aufgeweckt werden!
Zustimmung mit der Ergänzung, dass die Gefährlichkeit dieser Typen frei nach Hannah Arendt und den geschichtlichen Erfahrungen des 20.Jahrhunderts nicht unterschätzt werden sollte. Sie kommen als biedere, trockene, nur ihre Pflicht erfuellende Bürokraten daher, sind aber sehr ernstzunehmende willige Helfer. Sie wissen, was von ihnen verlangt wird bzw das Regime oder die Machthaber von ihnen verlangen und liefern sehr eifrig und zuverlässig ab. Und Haldenwang und Co zu denken heisst an die zu denken, die derartige linientreue, wenig zweifelnde und deshalb zoergerliche Typen mit ihrer speziellen Definition des Aufgabengebietes bis an die Spitze der Buerokratue befördern. In den einschlägigen Faellen ist die maßgebliche Person und ihr Motiv bekannt und diese Person hat etliche Nachfolger. Mindestens so interessant wie Haldenwang und seine Motive sind die des Politpersonals, das sich bei der Beförderung des Herrn H., da gibt es noch einen zweiten mit H. in einer mindestens genauso wichtigen Institution, ganz sicher etwas gedacht hat. Und genau das, was da gedacht wurde, macht das Problem aus, die Beseitigung der FDGO unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen, des Gegenteil, wobei ein etwas genaueres Zuhören und Denken, diesem Artikel entsprechend, die Taeter entlarvt, auch die hinter den Taetern.
Solange wir Spaziergaenger zusammenhalten, kann uns der HALDENWANG recht wenig.
Vielleicht kann er Geruechte streuen lassen, vielleicht kann er ein Telefonat leaken. Soll er doch, dagegen muessen wir stark genug sein.
Ein Geheimdienst funktioniert nicht Top-Down wie ein Militaer, weil naturgemaess jeder Mitarbeiter nur das weitergibt, was er weitergeben will. Da gibt es enormen Spielraum, den jeder Mitarbeiter nach eigenem Gewissen nutzt.
ES GIBT KEINEN ANHALTSPUNKT,
und zwar überhaupt keinen dafür, dass irgendwelche Bürger in organisierter Form verfassungsfeindlich wären. Mag sein, dass es ein paar Abgehängte gibt, die maulen und Dinge äußern, die man als ansatzweise bedenklich werten könnte, aber das sind wohl nur ganz wenige. Sie gab es in unserer Nachkriegsdemokratie schon immer, waren aber ohne Bedeutung. Sie fielen und sie fallen nicht ins Gewicht.
Es gibt hingegen immer mehr gebildete, wohlinformierte, rechtstreue, unbescholtene Bürger, die sehen das Vieles falsch läuft in diesem Staat und daher ihr gutes Recht (und als mündige demokratische Bürger sogar ihre Pflicht) in Anspruch nehmen, kritisch zu sein und für ihre Grundrechte zu demonstrieren.
In den letzten 5 Jahren wurde das Vertrauen in unseren Rechtsstaat massiv erschüttert. Es waren politisch Verantwortliche, die sich von der Verfassung lösten (z.B. Grundgesetzartikel 16a), schwere politische Fehler gemacht haben und dann einen neuen politischen Konkurrenten (der als Gegenbewegung zu diesen Fehlern entstanden ist) durch Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes klein halten wollen.
Hinzu kam eine de facto-Gleichschaltung im Bereich der Mainstreammedien, die plötzlich alle nur noch links waren. Die Gefahr für unsere Verfassung geht nicht von an sich loyalen und gesetzestreuen Bürgern aus, die sich gegen Linksrutsch und linksgrünen Politpfusch stemmen. Die Gefahr geht aus von einem Politestablishment, das sich mit allen (oft sehr zweifelhaften und eben nicht verfassungskonformen) Mitteln an der Macht halten will.
Herr Spahn, ich gehe einmal davon aus, dass Sie verstehen, was Sie im letzten Absatz sagen. Es ist eine Bombe (im übertragenen Sinne, um hier ja nicht mißverstanden zu werden). Der Bogen ihres brillanten Artikels hat sich geschlossen, Sie sind wieder bei Artikel 20,4. Was tun?
„Der Bürokrat Haldenwang ist unfähig zu dieser Differenzierung“:
Herr Haldenwang ist dazu fähig oder unfähig, was von ihm erwartet wird. Das ist doch der Grund, wieso man einen Beamten auf seinen Platz stellt: Dass er macht, was der Platzsteller von ihm erwartet.
Ein Beamter ist ein Befehlsempfänger. Und ist er es nicht mehr, ist er kein Beamter mehr. Siehe Maaßen.
Ist das so schwer zu verstehen?
Ich habe die Vermutung, dass es eine grosse Zahl von Beamten gibt, die wie Maassen denken. Aber sie liegen jetzt eher in Deckung und wirken ausserhalb der Oeffentlichkeit.
Das sollte uns Mut machen.