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Wer keine Feinde hat, der schafft sich welche

Der Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

11.06.2022

| Lesedauer: 7 Minuten
Die neue Rubrik, deren inhaltliche Ausgestaltung die verfassungsmäßige Ordnung massiv bedroht, wird „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ genannt. Wer keine Feinde hat, der schafft sich welche: Die Erscheinungen des Thomas Haldenwang. Teil 1.

Wer sich ein wenig in öffentlicher Verwaltung auskennt, der weiß: Bürokraten neigen dazu, sich unentbehrlich zu machen. Am besten funktioniert das, indem ständig irgendwelche neuen Regeln und Verordnungen aufgestellt werden, welche wiederum durch die Aufstellenden selbst zu kontrollieren sind. Ein solches Vorgehen schafft dauerhafte Arbeitsplatzsicherheit und, wenn es in irgendeinem mehr oder weniger relevanten Bereich geschieht, zudem öffentliche Bedeutung. Die ist nicht unwichtig, wenn es um die langfristige Legitimation des eigenen Tuns geht. Vor allem dann, wenn die Bürokraten sonst wenig vorzuweisen haben, was nach Qualifikation und Autorität aussieht.

Haldenwangs Klassiker

Ein klassischer Fall solchen Handelns findet sich nun beim obersten Schützer der Republik, Thomas Haldenwang. Da die Suche nach rechts-, links- und islam-extremen Bestrebungen seine Mitarbeiter offenbar nicht mehr ausgelastet hat, erfand er für den Verfassungsschutzbericht 2021 eine neue Rubrik, mit deren Beobachtung und Ausforschung sich die Herrschaften in dem imposanten Zickzackbau in Köln die Zeit vertreiben können.

Die neue Rubrik, deren inhaltliche Ausgestaltung die verfassungsmäßige Ordnung massiv bedroht, wird „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ genannt. Das klingt zumindest schon einmal recht bedeutungsschwanger. Und es lohnt, sich diese Bezeichnung etwas genauer anzuschauen – bevor wir dann einen kurzen Blick auf das werfen, was Haldenwang tatsächlich darunter zu verstehen scheint.

Staatsschutz statt Verfassungsschutz

Wo fangen wir an? Mit „verfassungsschutzrelevant“ oder mit „Staat“? Oder doch besser mit „Delegitimierung“? Was ist das eigentlich Entscheidende bei diesem neuen Wortmonster? Machen wir es klassisch: „verfassungsschutzrelevant“ beschreibt, was die Sache ist, um die es geht. „Delegitimierung“ ist das, was das zu Beschreibende tut. Und „Staat“ ist das, um was es geht, was gleichsam das Ziel der beiden zuerst Genannten ist. Daraus folgt: Es geht um den Staat.

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Das ist verwunderlich. Gänzlich unabhängig davon, als was oder wie man „Staat“ definiert, fällt der zumindest dann nicht in Haldenwangs Aufgabengebiet, wenn man seine offizielle Bezeichnung betrachtet. Denn der Verwaltungsjurist mit Innendienstkarriere in den Personalabteilungen erfüllt offiziell die Funktion des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Notabene: für „Verfassungsschutz“! – Nicht für „Staatsschutz“.

Es wäre demnach nicht Aufgabe des Thomas Haldenwang, sich um den Schutz des „Staates“ Gedanken zu machen, sondern um den Schutz der Verfassung. In jener – in der BRD immer noch „Grundgesetz“ geheißen und als dort so definierter Verfassungsersatz noch nicht vom Souverän abgesegnet – wird zwar der Aufbau der staatlichen Organe sowie deren Aufgaben und Interaktionen beschrieben, doch was konkret unter „Staat“ zu verstehen ist, kann bestenfalls im Rahmen einer komplexen Betrachtung vollumfänglich definiert werden.

Andererseits: Wenn ein Verwaltungsjurist wie Haldenwang in der Lage ist, den „Staat“ zum relevanten Gegenstand seines Aufgabengebiets zu machen, dann sollte er wissen, was er tut. Schauen wir dazu also in den Verfassungsschutzbericht. Wenn die Leitung des Amtes ein neues Aufgabenfeld einführt, sollte dort eine nachvollziehbare und zutreffende Definition zu finden sein.

Von Recht und Nicht-Recht

Zuvor allerdings und um im schlüssigen Aufbau des Textes zu bleiben, schauen wir noch auf die „Delegitimation“ und die „Verfassungsschutzrelevanz“. Legitimation bedeutet nichts anderes, als das einem etwas – im hier vorliegenden Falle dem „Staat“ – ein Gesetzeswerk als Rechtsgrundlage seiner Begründung und seines Tuns vorliegt. Wenn besagter Staat nun, wie in der BRD zu unterstellen, auf einer solchen Rechtsgrundlage basierend besteht und handelt, dann kann das zuständige Gesetzeswerk eben maßgeblich das Grundgesetz selbst sein. Wer nun den Staat „delegitimiert“, ihm also abspricht, auf eben solcher Grundlage zu existieren und zu agieren, kann das auf unterschiedliche Weise tun.

Er kann hingehen und sagen: „Hey, Staat! Das Gesetzeswerk, auf dem Du agierst, gibt es in Wirklichkeit überhaupt nicht!“ Solche Personen lassen sich finden und sie werden vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten unter der Rubrik „Reichsbürger“ geführt. Dafür also wäre eine Neurubrizierung nicht nötig.

EIN NEUES KARLSBAD?
Verfassungsschutzbericht: Der Bürger unter Generalverdacht
Er kann auch hingehen und sagen: „Hey, Staat! Das Gesetzeswerk, auf dem Du agierst, hat für mich keine Bedeutung, weil es meiner Weltanschauung widerspricht!“ Das anerkennt zwar immerhin noch, dass es ein solches Gesetzeswerk gibt, lässt aber wissen, dass es dem Ablehner gänzlich egal ist und für ihn keine Bedeutung hat. Auch solche Personen gibt es auf dem Boden der Bundesrepublik. Es können radikale Muslime sein, die grundsätzlich kein Gesetz anerkennen, welches nicht von ihrem Allah diktiert wurde. Es können irgendwelche Internationalisten sein, die grundsätzlich jeden Nationalstaat abschaffen und durch irgendwelche Globalphantasien ersetzen wollen. Oder es können Personen sein, die das Parlamentarische System grundsätzlich ablehnen, die sich gegen Bürgerbeteiligung aussprechen und stattdessen Elitendiktaturen bevorzugen, die gegen jede internationale Kooperation sind und so weiter und so fort.

Kurz: Die Palette jener, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschäftigen können, weil sie die Rechtsgrundlage des Gemeinwesens, formuliert im Grundgesetz, aus den unterschiedlichsten Motivationen nicht akzeptieren, ist breit gefächert und seit Jahrzehnten in jedem Verfassungsschutzbericht gelistet. Da all jene, die das Grundgesetz für sich nicht akzeptieren und es abschaffen wollen, damit die Legitimation des Aufbaus des Gemeinwesens, mithin des Staates, nicht anerkennen und insofern zum Mittel der Delegitimation greifen, bedarf es hierfür auch keiner neuen Rubrik für die Beschäftigung der Verfassungsschützer.

Verfassungsschutz bedeutet in erster Linie Bürgerschutz

Allerdings soll an dieser Stelle ein nicht unwichtiger Hinweis nicht unterschlagen werden. Da das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Intention den Bürger vor Übergriffen durch staatliche Organe schützen sollte, hat es einen liberalen Meinungsfreiheitsbegriff formuliert, der ausdrücklich Religionen und anderen, auch politischen Weltanschauungen seinen Schutz zuspricht, solange deren Vertreter nicht aktiv auf die Überwindung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) hinarbeiten.

Die oben zitierten „Hey“-Sager haben daher auf der Grundlage des Grundgesetzes durchaus das Recht, ihre „Hey“-Sätze laut in die Öffentlichkeit zu rufen. Relevanz entwickelt das erst dann, wenn den Rufen konkrete Taten gesetzesrelevanter Natur folgen, die auf die Abschaffung oder Überwindung der aus dem Grundgesetz abzuleitenden FDGO zielen.

Was ist „verfassungsschutzrelevant“?

Doch zurück zur neuen Rubrik und dem handlungsbestimmenden Adjektiv „verfassungsschutzrelevant“. Muss man tatsächlich genau hinschauen, um zu verstehen, was mit der Verwendung dieses Wortes geschehen ist? Im Rahmen der Aufgabengebiete des BfV hätte es völlig ausgereicht, von „verfassungsrelevanten“ Dingen zu sprechen. Wobei das eigentlich auch nicht nötig wäre, denn es ergibt sich aus der Aufgabenstellung des BfV automatisch, dass Dinge und Vorgänge, mit denen es befasst ist, verfassungsrelevant sind. Andernfalls hieße es ja nicht „Bundesamt für Verfassungsschutz“.

Damit ist klar zum Ausdruck gebracht: Alles, mit dem die Behörde zu befassen ist, muss in Zusammenhang damit stehen, die Verfassung zu schützen. So stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum reicht nicht, wenn man schon als Thomas Haldenwang gleich dem Loriotschen Jodeldiplom etwas eigenes, neues haben möchte, die Rubrik „Delegitimation des Staates“? Warum muss es „verfassungsschutzrelevante Delegitimation des Staates“ sein. Gibt es denn auch eine „Delegitimation des Staates“, die nicht in irgendeiner Weise relevant für die Verfassung wäre?

Erst einmal geht es um mehr Personal

Sagen wir es so, wie es ist. Hier nun hat Haldenwang bereits die Hosen heruntergelassen. Stellte sich noch bei der Delegitimation des Staates die Frage, wozu die explizite Feststellung einer solchen angesichts des klassischen Aufgabenfeldes überhaupt nötig sei, finden wir nun die Antwort. Es geht tatsächlich ausschließlich darum, den Mitarbeitern des Bundesamtes ein neues Arbeitsfeld zu geben, welches längst durch die Bestehenden abgedeckt ist. Deshalb zusätzlich das „verfassungsschutzrelevant“ – es geht um etwas, für das nun ausdrücklich und ausschließlich das BfV zuständig ist und womit sich bloß keine andere Dienststelle beschäftigen soll. Klassisch nennt man so etwas Arbeitsbeschaffungmaßnahme, was es allerdings auch nur begrenzt trifft. Tatsächlich geht es um eine Personalaufstockungsmaßnahme und damit auch um die Bedeutung des Aufstockers in Person des Thomas Haldenwang.

Nun wird vor allem ein klassischer Verwaltungsjurist, der aus der Personalabteilung kommt, eine solche Personalaufstockungsmaßnahme nicht gänzlich ohne verwaltungsrelevante Begründung erfinden. Bevor wir allerdings nach dieser suchen, verharren wir noch einen kurzen Moment bei den durch Haldenwang verwendeten Begriffen.

DER STAAT ALS SELBSTZWECK
Der delegitimierte Staat und Haldenwangs Verfassung
Da nun ist es von hoher Relevanz, dass Haldenwang als Objekt der durch das BfV abzuwehrenden Delegitimation nicht mehr die Verfassung nennt, sondern den Staat. Womit wir nun auch offiziell und ohne jede Gefahr einer Gegendarstellung oder anderer juristischer Schritte den Thomas Haldenwang einen vom Verfassungs- zum Staatsschützer mutierten Verwaltungsjuristen nennen dürfen. Denn Verfassung und Staat sind nun einmal nicht identisch – was ein Jurist auch dann, wenn er sein Leben in Personalabteilungen verbracht hat, wissen sollte.

Nun ja, vielleicht weiß er es nicht. Aber dann weiß es auch niemand in seinem Hause und niemand in dem ihm vorgesetzten Bundesministerium des Innern. Was wiederum nicht nur bedauerlich ist, sondern auch einen gewissen Schreck nicht verbergen lässt, hat sich doch in der deutschen Geschichte auf deutliche Weise gezeigt, wie kurz der Weg von Staatsschutz zur Staatssicherheit sein kann. Vor allem dann, wenn ein Amt, das die Aufgabe hat, gegen die Verfassung gerichtete Vorgänge zu beobachten, sich dann als Sicherheitsorgan selbst polizeiliche Gewalt aneignet und eben statt der Verfassung nun den Staat – oder noch schlimmer: die Staatspartei – schützt.

So weit ist es zwar noch nicht, aber wie heißt es so schön? – Wehret den Anfängen! Wenn ein Verfassungsschützer zum Staatsschützer wird, könnte es mit diesen Anfängen schon recht weit fortgeschritten sein.

Was versteht Haldenwang unter Staat?

Wenden wir uns dennoch nun dem Konkreten des neuen Staatsschutzorgans zu. Was außer einem indifferenten Staatsschutz ist die neue Aufgabe des BfV? Schauen wir deshalb darauf, wie „Staat“ zu definieren ist. Da stehen wir vor einem echten Problem. Denn eine eindeutige, allgemeingültige Definition gibt es nicht. Wem es Spaß macht, der kann hier gern den Link zum „Volxlexikon“ Wikipedia nutzen. Zwar gilt das nicht als wissenschaftliche Quelle und hat nicht selten die Tendenz, eine linksweltanschauliche Sicht der Dinge zu verbreiten, doch haben die Wikis hier recht nett die gänzlich unterschiedlichen Definitionsansätze zusammengefasst.

Für unsere gegenwärtige Beschäftigung sollten wir daher die Frage stellen: Wenn sich Haldenwang nun schon als Staatsschützer und nicht mehr als Verfassungsschützer begreift, was versteht er unter „Staat“?

  • Meint er im Sinne des Völkerrechts eine „mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ mit eigenem Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt? Falls so, welche konkreten Ursachen können eine exklusive „Verfassungsschutzrelevanz“ begründen? Für den Schutz des Staatsgebiets ist gemeinhin die Bundeswehr zuständig. Meint Haldenwang den Schutz eines Staatsvolkes, wo doch zahlreiche Bestrebungen im Gange sind, den klassischen Volksbegriff des Grundgesetzes als Grundlage des Staates zu entkernen oder zu entfernen und durch einen multikulturellen „Einwandererstaat“ (so in einem durch das BfV nicht kritisierten Papier des Integrationsbeauftragten der Bundesregierung) zu ersetzen? Oder meint er die Staatsgewalt als Zusammenfassung aller Organe von Legislative, Judikative und Exekutive? Falls Letzteres: Was hat sich nach RAF und Islamterror nun geändert, dass hierfür 2021 eine eigene Rubrik im BfV geschaffen werden muss?
  • Meint er jenes auf Legitimität gestützte „Herrschaftsinstrument von Menschen über Menschen“ nach Max Weber? Falls so, was eigentlich genau soll daran delegitimiert werden? Das Herrschaftsinstrument an sich – oder die Legitimation jener Menschen, die über Menschen herrschen?
  • Ist für Haldenwang der Staat noch jenes in seinen Aufgaben einzuschränkende Instrument, um die Freiheit des Einzelnen zu schützen – auch und gerade vor der Zugriffigkeit der staatlichen Institutionen, wie es einst die Liberalen um Theodor Heuss definierten und wie es das Grundgesetz als seine Hauptaufgabe definiert hat?
  • Versteht der Christdemokrat Haldenwang den Staat im marxistischen Sinne als Instrument, mit dem eine herrschende Klasse ihre Interessen sichert – was insofern schon ein „verfassungsschutzrelevanter“ Ansatz wäre, als es nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik keine herrschende Klasse gibt und das Volk der Souverän ist?

Die Antworten auf die Fragen, gibt es in Teil 2. Soweit es welche gibt.

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37 Kommentare

  1. Das sind halt lauter Päpste und Päpstinnen.
    Und Haldenwang wacht wie Mielke über deren Unfehlbarkeit.

  2. Der erweiterte Interpretationsspielraum für den Inlandsgeheimdienst der BRD bei der Einordnung eines „verfassungsschutzrelevanten“ Verhaltens von Person X erinnert mich hier schon auch an das objektive Tatbestandsmerkmal der „Aufwiegelung“ des § 106 des DDR-Strafgesetzbuchs ( sog. „staatsfeindlichen Hetze“ gegen die DDR ):

    Auszüge DDR-Strafgesetze (hu-berlin.de)

    Die weite Formulierung beim Wort „verfassungsschutzrelevant“ ist m.E. von Herrn Haldenwang auch absichtlich so gewählt worden, weil dem Inlandsgeheimdienst der BRD bei der Frage, wann jemand ins Visier des Geheimdienstes geraten soll, ein weiter Interpretations- und Beurteilungsspielraum eröffnet werden sollte.

    Ein „verfassungsfeindliches“ Auftreten von Person X ist somit nicht mehr erforderlich, weil das im Rahmen der sachlichen behördlichen Zuständigkeit die Voraussetzungen für eine Aufgabeneröffnung des Geheimdienstes schon ein wenig mehr eingeengt hätte, d.h., eine verfassungsfeindliche Gesinnung bzw. ein zielgerichtetes und absichtliches Handeln des Kritikers bzw. des Andersdenkenden gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ( FDGO ) ist nicht mehr notwendig und muß auch von Seiten der Exekutive nicht nachgewiesen werden, um eine Person X politisch bespitzeln und verfolgen zu können.

    Die gesetzlichen Hürden bzw. die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Aufgabeneröffnung des Inlandsgeheimdienstes sind somit gesenkt worden, wodurch viel mehr kritische Bürger der BRD in Zukunft automatisch ins Visier des Geheimdienstes geraten werden…

    Die Behörde muß hier auch keine zielgerichtete Tätigkeit von Person X gegen die FDGO und auch keine Absicht bzw. einen dolus directus nachweisen ( Innentendenz ), was natürlich den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Geheimdienstes enorm erweitern wird.

    Es genügt rein abstrakt eine „Verfassungsschutzrelevanz“ ohne jede konkreten Anhaltspunkte, d.h., eine konkrete Gefahr, die für die FDGO von der Person X ausgeht, ist gar nicht erforderlich und muß nicht behördlich vorab nachgewiesen werden.

    Es reicht die abstrakte Gefährlichkeit von Person X völlig aus. Es reicht die reine subjektive Wahrnehmung der Geheimdienstagenten.

    Diese Person X muß extremistischen Gruppen bzw. Personenkreisen auch nicht mehr zugewiesen werden. Es kann faktisch jetzt jeden erfassen. Auch Richter, die Urteile nicht im Sinne der Politik fällen wollen…

    Bei der Frage des „Ob“ des geheimdienstlichen Handelns, also ob gegen die Person X als Andersdenkenden und Kritiker vorgegangen werden soll, hat der BRD-Geheimdienst jetzt einen weiten Beurteilungs- und auch Entscheidungsspielraum als Instrumentenkasten eingeräumt bekommen.

    Durch die Erweiterung des sachlichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs des Inlandsgeheimdienstes kann faktisch jede Kritik an der Regierung als „verfassungsschutzrelevant“ eingeordnet und subsumiert werden.

    So habe ich das jetzt für mich mal in einem Zwischenfazit eingeordnet.

    Ich denke, der Willkür staatlichen Handelns ist hier Tor und Tür geöffnet worden ?

    Die jetzige Reaktion der BRD-Stasi ist für mich eher ein Zeichen dafür, dass die BRD-Obrigkeit und ihre obersten Organe Kritik an ihrer Politik nicht mehr sich anhören wollen.

    Frau Faeser und Herrn Haldenwang ist anscheinend der Geduldsfaden gerissen ? Die Mächtigen wollen keinen Meinungsaustausch und demokratischen Diskurs und keinen Austausch von Argumenten im Pro und Contra haben, da unerträglich für die.

    Viele mächtige Politiker haben ja auch kaum eigene Argumente zur Hand und können gegen Kritiker ihrer Politik kaum argumentativ und mit Fakten belegt ankämpfen. Deshalb spüren sie ihre eigene geistige Unterlegenheit und wählen jetzt den für sie einfacheren Weg der Unterdrückung aller Andersdenkenden.

    Für mich ist so ein Verhalten zutiefst undemokratisch. Es belegt aber auch die Demokratieverächtlichkeit der Mächtigen.

    Die da Oben wollen sich nicht mehr mit dem Volk, also dem Souverän, im Diskurs herumschlagen und sich mit ihm auch nicht mehr auseinandersetzen. Sie wollen in Ruhe gelassen werden.

    Das BRD-Machtkartell will durch das Ausschalten jeder Kritik von Andersdenkenden die Meinungsfreiheit schon im Keim ersticken und ausschalten.

    Mit einer echten Demokratie hat das natürlich nichts mehr zu tun. Die Mächtigen haben längst das Grundgesetz und die Grundfreiheiten ausgehebelt und auch ausgehöhlt.

    Für mich ist das eher ein Zeichen von Schwäche als von Stärke staatlichen Handelns.

    Haldenwang und Faeser zeigen sich hier wenig souverän.

    Ich habe zunehmend das Gefühl, dass Haldenwang und Faeser enorme Angst vor Kritikern und Andersdenkenden haben müssen ?

    Möglicherweise fürchten sie auch den drohenden Machtverlust, weil sie genau wissen, dass diese BRD-Gesellschaft auf die größte Krise seit dem 2. Weltkrieg zusteuern wird ?

    Deshalb sollen wohl alle Zügel gegen Kritiker und Andersdenkende weiter angezogen werden ?

  3. Das ist wohl die Reaktivierung der Stasi. Da braucht es aber schnell ein neues Ministerium und einen zusätzlichen Minister für Staatssicherheit. Wenn, dann schon richtig! Auf diesem Gebiet, gibt es sicher auch keinen Fachkräftemangel.

  4. Der Verfassungsschutz ist Schild und Schwert der Parteien.
    Thomas Haldenwang zugeschrieben, der auf große Vorbilder zurückgreifen kann.
    P.S. Neugründungen seit 2013 werden von diesem Schutz nicht erfasst.
    Ob eine derartige Geisteshaltung Herr Haldenwang zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes machen müßte ? Und wer kontrolliert ihn eigentlich ? Niemand !
    Ein Martin Hirsch und ein Gerhard Baum ( beide echte Bürger- und Freiheitsrechtler in der FDP der 1970er Jahre) hätten gekotzt, wenn ihnen in ihrer aktiven Zeit auch nur irgendjemand so etwas angedient hätte. Und sie hätten was dagegen getan in ihrer Zeit im Bundestag und der Bundesregierung. Beide hätten diesen Typen heute noch rausgekegelt.
    Der Verfassungsschutz ist dazu da, die „Altparteien“ möglichst perfekt vor Konkurrenz durch erfolgreiche und wirkmächtige Mitbewerber zu schützen. Das können die gar nicht alleine.Das ist der Stand von 2022. So entwickelt es sich gerade. Die Stasi-Tante Kahane genügt nicht mehr, um das Volk einzuschüchtern. Jetzt brauchen wir Mielke 2.0 .
    Tatsächlich ist es doch so, dass uns die vor 2013 gegründeten Parteien in eine fette Staats-, Finanz- und Wirtschaftskrise geführt haben.
    Die Krise ist so tief und die Bürger, die das erkannt haben, sind viel zu viele. Da schaffen es die Parteien allein nicht mehr, dem Volk das Maul zu stopfen. Deshalb muss jetzt der Verfassungsschutz her.
    Und Herr Haldenwang wird zum willigen Steigbügelhalter derer, die uns sehenden Auges in den Dreck geritten haben.
    Mal ein paar deligitimierende Beispiele gefällig ?
    1) Eine Landesministerin lässt an der Ahr 134 Menschen absaufen. Zur Belohnung wird sie Bundesministerin. Weil die 134 Toten den Klimamaßnahmen der Regierung extrem förderlich ist. Die Angst kommt beim Bürger an, wenn der Staat den Fluss nicht reguliert und Entwarnung gibt, damit auch wirklich genug Bürger absaufen. Und die Überlebenden müssen auch dadurch weiter bestraft werden, dass sie für die Wiederherstellung ihrer zerstörten Lebensverhältnisse nicht rechtzeitig genügend Geld bekommen.
    Statt dessen schicken wir unser Geld in den Rest der Welt, um den Bürgern endgültig zu zeigen, dass sie wertlos sind, solange sie nicht zu 100 Prozent spuren.
    2) Die D-Mark hat zwischen 1948 und 2001 erstklassig funktioniert.
    Sie war eine zentrale Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges und unseres Wohlstands.
    Sie war einwandfrei konstruiert.
    Sie brauchte kein einziges Rettungspaket.
    Statt dessen haben wir jetzt „Esperantogeld“ und Nullzinsen bei Hyperinflation.
    Das war ein „politisches“ Projekt gegen jeden wirtschaftlichen Sachverstand.
    Da die Parteien hier weder politisch noch finanziell in die Haftung geraten wollen, und allein nicht mehr klarkommen bei der Verteidigung, schicken Sie jetzt ihren „Dobermann“ Haldenwang in die Spur.
    3) Wahlfälschung in Berlin, wie bei Tichy breit ausgeführt
    4) zerstörerische Energiepolitik, die keine Netzwerkssicherheit mehr zu bieten hat und das Herzstück der deutschen Industrie, die Automobilindustrie der Vernichtung preisgibt
    5) Offene Grenzen zerstören den Sozialstaat und alle sind dafür.
    Dieses Handeln der politischen Parteien hat Staat und Parteiendemokratie insgesamt delegitimiert. Aber der Verfassungsschutz gebietet nicht diesem verfassungs- und demokratiefeindlichen Handeln Einhalt, das unseren Wohlstand und unsere Existenzgrundlage mehr und mehr zerstört.
    Nein, wer auf die Probleme hinweist, wird jetzt im Auftrag der „Altparteien“ delegitimiert.Und zwar generell. Es werden dann jetzt solange die Boten schlechter Nachrichten geköpft, bis dem Volk die Boten ausgehen. Deutschland stürzt ab durch die herrschenden Akteure, aber es sagt den Regierenden keiner mehr.
    Die Parteiendemokratie gerät an ihr Ende, weil der Systemerhalt wichtiger wird, als die Freiheit des Einzelnen.
    Es ist zum Gruseln. So sind wir nicht aufgezogen worden. Sowas ist denjenigen einfach nicht als Demokratie beigebracht worden, die in den 1980er Jahren im Westen Abitur gemacht haben. Die im Osten wussten es wohl. Die wussten, wie mit Mielke und seinen Mannen umzugehen ist. Und haben sich durchgewurstelt, so gut es ging. Aber heute sind wir ja technisch viel weiter und können viel besser spitzeln und verfolgen.
    Und Herr Haldenwang ist ja im Auftrag seiner Herrchen in den Altparteien unterwegs. Die sagen ihm schon , was zu tun ist. Die Parteiendemokratie ist umso schützwürdiger, je mehr sie unser Land zerstört.
    P.S. Die Grünen wollten ja dann und wann schon mal den Verfassungsschutz abschaffen. Was ist eigentlich daraus geworden ? Gilt das nicht mehr, nachdem der Steinewerfer Joschka Fischer Außenminister geworden ist ? Wenn man selbst de fakto Chef der Stasi 2.0 wird, dann ist sie also doch ganz gut zu gebrauchen ?

  5. verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

    Staaten sind real, aber nicht legitim. Das ist ein kleiner Unterschied. Es geht nur um Herrschaft, um Ausbeutung der produzierenden Bevölkerung.
    „Staaten sind etwas Aufgezwungenes, manchmal nützlich, manchmal ein Mühlstein, immer kostspielig, nie legitim und nie eine Notwendigkeit für verbindliche Vereinbarungen. Wenn dies der Fall wäre, ist es schwer zu erkennen, wie ein Staat jemals wie durch Vereinbarung geschaffen werden könnte, bevor er existiert. Theorien, die mit scheinbarer Leichtigkeit in Logikfallen dieser Art verweilen, um für die Legitimität des Staates zu argumentieren, können, wenn überhaupt, durch ihre versöhnlichen Eigenschaften nur als irgendein laienhaftes Opium für das Volk quittiert werden.“ (Anthony de Jasay, „Gegen Politik“)

  6. Danke für Ihre Analyse. Der Begriff „Delegitimierung des Staates“ kann in der Tat zum Freifahrtschein werden, um jede Art von härterer Kritik am Staat und seinen Repräsentanten zu unterbinden. (Motto: Die haben in einer Demokratie immer Recht, tun das Richtige.)
    Im Begriff „Delegitimierung“ steckt der Bestandteil „legitim“. Der Duden kennt hier zwei Bedeutungen, die nicht identisch sind, wobei ich annehme, dass die zweite Bedeutung wichtiger und praxisrelevanter ist.  
    1. gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend] – das wäre fast ein Synonym für „legal“, juristisch in Ordnung. („Legal“ und „legitim“ sind aber definitiv zweierlei.)
    2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei.
    Die zweite Bedeutung beträfe ein moralisch-politisches Urteil, das grundsätzlich unter Meinungsfreiheit fiele, solange es keine ungesetzlichen Aktionen auslöst. (!) Entscheidungen und Maßnahmen des Staates können „legal“ sein, also im Rahmen bestimmter Vorschriften (des Grundgesetzes oder sonstiger Vorgaben der Legislative) erfolgen.
    Teile der Bürger können sie dennoch als „nicht legitim“, sprich: ungeeignet und schädlich fürs Staatswesen, unvernünftig ansehen. Wenn etwa von der Regierung beschlossen wird, geduldete Menschen, die eigentlich nicht in Deutschland sein dürften, einzubürgern (was m. W. nicht vom Grundgesetz vorgesehen wird, sondern darüber hinaus gehendes Recht darstellt), dürften kritische Beobachter das als Schwächung des BAMF oder gar Aufhebung von dessen Funktionen betrachten. Man könnte den Kritikern dann „die Delegitimierung des Staates“ vorwerfen. Der neue Schlüsselbegriff „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist auf jeden Fall interpretations- und konkretisierungsbedürftig, wie viele andere Schlüsselbegriffe („Rassismus“, „Extremismus“ usw.) auch.  

  7. … wenn die Bürokraten sonst wenig vorzuweisen haben, was nach Qualifikation und Autorität aussieht

    Das Problem scheint auf den ersten Blick zu sein, dass das GG juristisch offensichtlich so „verschwurbelt“ ist, um den „Geistesgrößen des Mainstreams“ noch verständlich zu sein (so vermutlich auch dem BVerfG?). Schön, dass das Verstehen des GG durch Herrn Spahn am Unterschied der beiden Begriffe Verfassung und Staat allgemeinverständlich durchdekliniert wurde. Dass selbst dieses Exempel wohl unerhört bleibt, davon muss man leider aber ausgehen.

    An „Stiftenköpfen“ scheint in der Union kein Mangel zu herrschen. Den markantesten dieser „Spezies“, also Haldenwang und Gröhe, scheint Merkel nicht nur sehr öffentlichkeitswirksam und eindringlich das Deutschland-Fähnchen weggenommen zu haben, sondern ihnen auch eingebläut zu haben, dass es um Staatssicherheit gehen muss und nicht um Verfassungsschutz, also der Ermöglichung der Wahrnehmung, der im GG explizit dargelegten Bürgerrechte.

    Dass diese sich der Kenntnis Merkels entzogen hatten, dürfte inzwischen als gesichert festgestellt werden (z.B. falsch gewählt, „das geht gar nicht“), wobei man sehr wohl davon ausgehen muss, dass abstrakte Begriffe wie Gewaltenteilung und Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit von Haus aus nicht in Merkels DDR-/Stasi-Vokabular vorhanden waren und sind. Hier gilt bekanntlich: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr.

    Sich um Angela zu bemühen, wäre also vergebliche Mühe, aber den Winkeladvokaten in den Blockparteien sollte man schon klar zu verstehen geben, dass es noch genug Länger-hier-Lebende gibt, die mit dem Begriff Souverän vertraut sind und diesen auch zuordnen können (anders als der Nazi Carl Schmitt) und auch den Begriff der Volkswirtschaft nicht für überholt ansehen.

    Fazit: Prima Beitrag!

  8. Meine Befürchtung ist die, dass hier Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden, vor allem, da nichtgewählte Organisationen und Bewegungen im Einklang mit dem Willen der politischen Entscheider immer stärkeren Einfluss auf die Öffentlichkeit gewinnen.

    So kann ich mir durchaus vorstellen, ins Visier zu geraten, wenn ich pfeife, wenn eine Ansammlung von Fussballspielern mit deutschem Pass vor Spielbeginn niederkniet oder ich seegestützte Schlepper auf dem Mittelmeer auch als solche bezeichne.

    Der Staat will mich einschüchtern und mundtot machen.

    • Ab wann genau droht einer Person X in der BRD die politische Verfolgung durch den Inlandsgeheimdienst ?

      Ab wann ist etwas genau „verfassungsschutzrelevant“ ?

      Wenn ich sage, dass ich die Klima- und Energiepolitik und auch die Lockdownmaßnahmen für unsinnig und unverhältnismäßig erachte ?

      Wenn ich sage, dass ich Frau Baerbock als völlig ungeeignet fürs Amt als Ministerin des Außenministeriums halte oder wenn ich sage, dass ich gegen die Politik des „Great Reset“ von Klaus Schwab eingestellt bin ?

      Wenn ich für Trump und gegen Biden bin ?

      Wenn ich gegen die Zwangsimpfung bin ?

      Ich kenne mich da in der BRD gar nicht mehr aus und bin verunsichert.

      • „Ich kenne mich da in der BRD gar nicht mehr aus und bin verunsichert.“

        Und genau so möchten die Herr- und Damenschaften das ja auch.

  9. Es ist sehr vernünftig und sehrt verdienstvoll, diese demokratietheoretischen Verirrungen 1:1 aufzuzählen und genau zu kritisieren, wie es hier (und an ein paar anderen Stellen: z. B. Burkhart Müller-Ullrichs Kontra-Funk) geschieht.
    Wenn dieser Alp neuen Nöten gewichen sein wird, werde ich immer noch an solche tapferen und einsichtsreichen Gegenreden denken wie die hier, Thomas Spahn.- Danke, danke!

  10. Sofern der Eingriff naheliegend ist, handelt es sich ja um normale Vorgänge. Wie gesagt, war es schon immer illegal, der deutschen Gesellschaft der Gegenwart nachzusagen, sie sei „eine Diktatur, ein Gesinnungsstaat, o.ä.“. Allerdings weiss das vielleicht nicht jeder, der sich momentan im Affekt stark ereiffert.
    Andrerseits ist der Eindruck nicht ganz abwegig, dass mit diesem Schritt das subjektive Druckpotential auf Skeptiker der Impfung eine Steigerung erfährt. Ich schreibe „subjektiv“, weil wissenschaftlich-medizinische Kritik zweifelsohne in einem Rechtsstaat geäussert werden darf. Ob das BMG sich diese Inhaltskritik zueigen macht, ist eine andere Frage.
    Es mag subjektiv frustrierend sein, dass das BVG in seinen Klageentscheidungen an den fachlichen Thesen des BMG Maß nimmt, da diese Thesen von manchen Forschern deutlich in Frage gestellt werden. Aber so sind wohl einfach die Abläufe. Die frustrierten Kommentare zu diesem Reaktionsverhältnis sind vermutlich Anlass und Ziel der Dienste.
    Man sollte sich als fachlicher Skeptiker der Impfwirkung darauf konzentrieren nicht zu überreagieren. Es können noch mehrere Restriktionen kommen, die auf Ungeimpfte eine starke subjektive Belastung ausüben. Da muss man sich noch auf viel gefasst machen, und es gefasst hinnehmen. Überreaktionen führen zur Delegitimierung der Kritik, und evtl. der kompletten Gruppe aller Kritiker.
    Oberstleutnant Riccardo Umberto Guerrino Bosi gründete in Australien die Partei „Australia One“, und berichtete von vielen anstrengenden Situationen, denen die australischen Impfgeger mit nichts als Disziplin und friedlichen Protest begegneten. Dieser Weg wird friedlich sein. Alles andere wäre ethisch, wer so will spirituell falsch, würde eine hassvolle Spaltung erzeugen und natürlich medial instrumentalisierbare Anlässe darstellen, die härtere Restriktionen legitimieren würden. Lt. Gesellschaftsvertrag hat der Staat das Gewaltmonopol. Und niemand ist der Exektutive überlegen, jede andere Idee ist Kindergarten. Das ist kein Film hier.
    Dieser Weg wird friedlich sein.

  11. PMK, also Politisch Motivierte Kriminalität
    ist in erster Linie Ausdruck von REGIERUNGSKRIMINALITÄT.
    D.h. es handelt sich um eine reine ZUSCHREIBUNGSAUFZÄHLUNG NACH WILLKÜRLICHEN REGIERUNGSVORGABEN.
    Beispiel:
    Verfassungsschutzbericht 2021 vor. Darin wird erstmals ein neu eingerichtetes Beobachtungsobjekt aufgeführt:
    „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“.
    Also wer den Satz mit Verstand liest, kann nur zu dem Schluss kommen, dass das grün-sozialistische Merkel-Scholz-Regime damit sich selbst meint. Und (vergeblich) versucht, damit das Offenlegen ihrer Straftaten und verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu verhindern. Ein typisches Armutszeichen von Polit-Verbrechern in der Endphase sozialistischen Scheindemokratien. LAUTERLÜGEN halt.

  12. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?
    Es sind unsere Politdarsteller, die dem Staat schaden und das Grundgesetz mit Füssen treten.
    Unsere Politdarsteller haben vergessen, daß sie beim Volk angestellt sind.

    • Dazu muß definiert werden, wer zum Volk gehört. Bsp: in Hamburg des 18. und 19. Jahrhunderts war nur ein kleiner Teil der Bewohner wahlberechtigt und damit Teil des (Wahl)Volks. Da konnte hut die eine Hand die andere waschen.

  13. ANBEI

    Folgendes betrifft zwar nicht den heidenwangerischen BfV, sondern nur die berliner Sicherheitsorgane. Dennoch mal folgende Meldung…..:

    > „Schußabgabe bei Verfolgung
    Ber der Verfolgung von drei mutmaßlichen jugendlichen Dieben(15, 16, 16) eines Elektrorollers hat eine Polizistin in Berlin einen Schuß in die Luft abgegeben. Verletzt worden sei dabei niemand, teilte die Polizei mit.

    Die Einsatzkräfte nahmen zunächst einen 15-Jährigen fest. Von den beiden geflüchteten 16-jähr. Komplizen stellte sich später einer in Begleitung seines Vaters und der dritte ist noch flüchtig.“ ENDE

    >> SO WEIT ist es also bei der berliner Polizei schon gekommen: nachdem z.Bsp. auf den Querdenker-Demos olle Omi’s + Opi’s niedergeknüppelt und auf den Boden liegend massiv ins Kreuz geboxt wurden, wird nun schon nur bei der Verfolgung von mutmaßlichen jugendlichen E-Roller-Dieben in die Luft geballert.

    Berlin, Berlin, du wunderschöne Stadt….

  14. Dies ist nur ein Witz. Solche Art Witze wuchsen in der DDR auf gut gedüngten Boden. Mein zweiter Versuch.
    „Zwei Verfassungsschützer beim Freitagabendbier. „Anstrengende Woche, Thomas?“ „Ja, das kann man sagen.“ „Wen musstest Du beschützen?“ „Niemanden.“ „Wie das?“ „Ich musste beobachten:“ „Wen?“ „ Mehrere, ihre Regierung delegitimierenden Menschen.“ „Nein, wer wagt sich so etwas noch?“ „Na, Thälmann, Havemann, Biermann.“ „Die sind doch schon alle tot.“ „Nein, der Biermann lebt noch.“ „Tatsächlich? Hat der gegen uns gesungen?“ „Nein.“ Warum beobachtet ihr den dann?“ „Man kann nie sicher sein!“
    Dies war mein zweiter Versuch. seid Ihr wirklich schon wieder so feig?

  15. Seit vorgestern gibt es (noch) ein Youtube-Video von Julian Reichelt zum Thema. Er befasst sich dort 8,5 Minuten lang mit der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, er zitiert wörtlich aus dem entsprechenden Texten. Reichelts Fazit: „Vor einer Regierung, die ein solches Monstrum [Wahrheitsministerium innerhalb des Verfassungsschutzes] einsetzt, muss man als Bürger Angst haben.“ Tatsächlich nimmt das Treiben der Linksgrünen furchteinflößende Dimensionen an. Offensichtlich ist das ja auch ein Ziel, dass die Bürger aus Angst kuschen. Die DDR hat schlussendlich gewonnen! Mit dieser Aussage bin ich jetzt ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Grüße an Nancy und Thommy, … [Selbstzensur]

  16. Das neue „Schild & Schwert“ des schwarz rot grünen Öko Sozialismus. Bärbel Bohley wusste es schon 2001 …. nun ist sie da, die neue Stasi mit Kliiima Rettungs Hintergrund.
    Immerhin durch 90 % freiheitlich simuliert demokratisch gewäääählt.

  17. Solche Delegimitierer, die „Hey, Staat! Das Gesetzeswerk, auf dem Du agierst, hat für mich keine Bedeutung, weil es meiner Weltanschauung widerspricht!“ sagen, gibt es tatsächlich und ich halte sie auch wirklich für brandgefährlich. Sie sitzen in den Bundes- und Landesregierungen und -parlamenten, selbst noch in den Kreisparlamenten, im Bundesverfassungsgericht und auch in reichlich Land- und Amtsgerichten. Sie sind fast ausnahmslos Mitglieder der Parteien SPD, Grüne, FDP, CDU, CSU und Linke. Diese Leute halten die verfassungsmäßig jedem Bürger zustehenden Grundrechte für sekundär, besonders dann, wenn sie Angehörige des im Grundgesetz definierten Staatsvolks sind, und glauben, aus eigenem Recht Prioritäten zwischen den Grundrechten sowie von der Verfassung nicht vorgesehene, höherrangige Grundpflichten erfinden zu können.
    Es ist höchste Zeit, daß sich der Verfassungsschutz um diese Leute kümmert.

  18. Danke. Natürlich ist es ein wunderbarer zirkulär-definitorischer Trick, „verfassungsrelevant“ durch „verfassungsschutzrelevant“ zu ersetzen. Damit entfällt der externe Bezug, nämlich zu prüfen, ob die jeweilige Sache/Person tatsächlich für die Verfassung relevant ist. „Verfassungsschutzrelevant“ ist nun genau das, was der Verfassungsschutz als für sich relevant erklärt. Voilà.
    Unübersehbar ist in dieser Verschmelzung von Regierung/Staat/Verfassung, die an Hegel und den König/Preußischen Staat/Weltgeist erinnert, die Parallele zur DDR. Dort hieß es „Staatsfeindliche Hetze“ oder „Boykotthetze“. Was spricht nach den Worten von Haldenwang-Faeser eigentlich dagegen, den Verfassungsschutz bereits jetzt „Regierungsschutzdienst“ zu nennen, oder gleich „Staatssicherheitsdienst“? Analog ging es im NS um „Wehrkraftzersetzung“, „Feindbegünstigung“ usw. als „volksschutzrelevante“ Tätigkeiten/Personen, schließlich ließ Adolf H. 1933 verlauten „Unser Rechtswesen muß in erster Linie der Erhaltung der Volksgemeinschaft dienen“ sowie „Nicht das Individuum kann der Mittelpunkt der gesetzlichen Sorge (!) sein, sondern das Volk.“ Ernst Fraenkel beschrieb das Ergebnis als „Maßnahmenstaat“ versus „Normenstaat“, und an „Maßnahmen“ mangelt es ja auch heute nicht.
    Die beschriebenen Erweiterungen laufen darauf hinaus, im nächsten Schritt eine Art Willens- und Gedankenstrafrecht zu etablieren, und zwar für alle, die sich nicht „distanzieren“. Dann sind wir endlich dort, wo Faschisten und Kommunisten, Islamadepten und Scientologen sich einig sind. Wir sollten dann von „Gedankensicherheitsdienst“ sprechen. Bereits jetzt verwende ich übrigens den Begriff „Sprachsicherheitsdienst“ für die Wächter-Klicklaut-innen der PC.

  19. Ich komme aus der Zukunft.Ich komme aus der DDR.
    Dort nennt man so was,, Schild und Schwert der Partei.
    Und der Verfassungsschutz heißt da Staatssicherheit!

  20. Wie wird man einen Verfassungsschutzpräsidenten los, der die eigene Bevölkerung delegitimiert? Eine „Regierung“ aber, die schon ständig Verfassungsbruch begeht, nicht belangt, sondern auf Teufel komm raus „legitimiert“? Das ergibt einen äußerst gefährlichen Teufelskreis!

    • Deutschland wird Probleme dieser Art immer nur auf eine Art los: Zusammenbruch (1918, 1945, 1990)

  21. Retrospektiv kann man den Vätern und. Müttern des Grundgesetzes nicht den Vorwurf machen, nicht antizipiert zu haben, dass in ferner Zukunft ein Akteur auftauchen könnte, der nominell als Verfassungsschützer eingesetzt sich anheischig machen würde, durch Redundanz und begriffliche Neo-Konstruktionen sein Aufgabengebiet aufzublähen, um damit vorgeblich die Verfassung zu schützen, sie aber tatsächlich zu konterkarieren scheint.
    Somit konnten sie auch prophylaktisch keine Mechanismen in die Verfassung einbauen, um solche scheinbar nicht verfassungsgemäßen Bestrebungen zu unterbinden, sofern dies überhaupt möglich gewesen wäre.
    Heute dagegen weiß man aufgrund organisationssoziologischer Erkenntnisse zur „Corporate Identity“, dass Organisationen zur Legitimation ihrer Existenz auch dazu neigen können, die Bedrohung durch innere Feinde (hier Bsp. Fall Wagener) und äußere Feinde (Zunahme der Verfassungsfeinde) zu dramatisieren.
    Insofern könnten die Bestrebungen von Herrn Haldenwang möglicherweisedurch organisations- psychologische Erklärungen aufgehellt werden.
    Alternativ könnte auch untersucht werden, ob weitere, vielleicht latente, frühkindliche ungelöste Problemkomplexe als Ursache auszumachen sind.

  22.  Wer keine Feinde hat, der schafft sich welche“:
    Nein. Wer die absolute Macht haben möchte, schreckt einfach jeden ab. Bestrafe Einen, erziehe Tausende. So sollen die verstockten Bürger begreifen, was ihnen blüht, wenn sie aufbegehren.

    • Die heutigen Methoden haben meiner Meinung nach große Ähnlichkeit mit dem Psychoterror „Gaslighning“..Böse westliche Kultur, alles ist Rassismus, die Deutschen sind sowieso altbackene „Nazis“, zu reich, zu desinteressiert, schuldig an Allem. Eine rund um die Uhr Beschallung. Plus Existenzvernichtung, Ausgrenzung usw und so fort. Nötigung „Impfungen“ fragwürdiger Qualität über sich ergehen zu lassen. Alles andere als „harmlos“.
      Und die entsprechenden Bürger einschränkenden Gesetze werden pö a pö gemacht.

  23. „Legitimation bedeutet nichts anderes, als das einem etwas – im hier vorliegenden Falle dem „Staat“ – ein Gesetzeswerk als Rechtsgrundlage seiner Begründung und seines Tuns vorliegt.“

    Wollen wir doch erst einmal bei der „Legitimation“ anfangen:
    Die gewählten Politiker werden in freien und geheimen Wahlen legitimiert durch den Souverän, das Volk.
    Ein Staat, der wie in Berlin geschehen, nicht in der Lage ist, freie und geheime Wahlen durchzuführen, hat gar keine Legitimation – und für diese Erkenntnis muss man weder Reichsbürger, Islamist, Linksextremist oder Monarchist sein.

  24. was solls? wer das hier aufgeführte noch „Demokratie“ nennt(trotz Einhegung des „erlaubten Meinungsspektrums“ und wiederholten „nicht hilfreichen Wahlen“), der wird sich auch mit einem „Staatsschutz“ sowie einem korrumpierten Bundesverfassungsgerichts-Senat abfinden…
    ich „Glücklicher“ gehöre zu wenigen tausend,die ohnehin immer „liebevoll“ überwacht werden,nichts Neues also unter der Sonne 🙂
    P.S. das finden auch sogenannte „Demokraten“ vollkommen „in Ordnung“

    • besonders lustig ist ja,das der VS meistens mittendrin st iin den Zirkeln,die angeblich gegen die VErFASSUNG agieren…so mittendrin,das ab und an ein Gericht nicht mehr entscheiden kann,ob der Anstoss zu einer verfassungsfeindlichen Tat nun von einem Mitglied oder von einem VS-Mitglied kam…..
      tja,die BRD ist eben eine „Musterdemokratie“

  25. Eine Frage. Kommt der Staat noch seinen Aufgaben nach wie innere Sicherheit oder Grenzschutz. Treuhänderische Verwaltung der Steuergelder? Hält sich die Politik ans Grundgesetz – z.B. zum Wohle des deutschen Volkes.
    Aber Kritik an diesem Verhalten wird jetzt Strafbar. Alles klar.

  26. Meiner Meinung nach gab es schon bei Merkel einen Staatsstreich von „Oben“ und die „Ampel“ ist noch extremistischer.
    Grundrechte des Bürgers- Verhandlungssache, Grundgesetz – interessiert keinen Politiker mehr. Aufgaben des Staates wie Grenzschutz und innere Sicherheit bewußt nicht gewährleistet – im Gegenteil. Dafür drangsaliert man den Bürger in Bereichen den der Staat überhaupt nichts angeht. „Große Transformation“ von wem bitte legitimiert???? CO2 Hysterie?
    Die Politiker haben keinen Bock auf Kritik. Die Sache hat Haldenwang sicher nicht allein ausgebrütet. Was ist eigentlich mit der ultra linken „Innenministerin“, die das Geld so gerne zu den linken NGOs verschiebt. Ist die eigentlich Verfassungskonform oder der CDUler Habarth, der so merkwürdig regierungsnahe „Verfassungsgerichtsurteile“ spricht?

  27. Diese Politik verkommt allmählich zu einem Blockchain! Wer sich nicht in die Kette einreiht wird gnadenlos aussortiert, diskreditiert und an den Pranger oder gar vor Gericht gestellt! Ein Mischung aus Kafka und Orwell in bösester Absicht! Bösest, weil man sich als die „Guten“ tarnt.

  28. Der Sinn und Zweck des Verfassungsschutzes ist nicht der Schutz des Staates.
    Der Sinn und Zweck des Verfassungsschutzes ist der Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und damit unseres Grundgesetzes auch gegen den Staat.
    Andernfalls dürfte der Verfassungsschutz nicht gegen Staatsbedienstete aktiv werden, sobald diese den Boden des Grundgesetzes verlassen.
    Sofern hier politisch eine bewusste Umdeutung des Verfassungsschutzes stattgefunden hat, und das ist offensichtlich der Fall, ist der Verfassungsschutz ganz bewusst aus politischen Kreisen deaktiviert worden, damit genau diese politischen Kreise über den Staatsapparat gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
    Das Immunsystem unserer Verfassung ist partiell deaktiviert worden.
    So etwas passiert nicht aus Zufall oder aus Dummheit.
    Das ist das Resultat eines beabsichtigten Vorgangs.
    Und dies erfüllt den begründeten Verdacht eines Staatsstreiches.

    • Überraschung,Sie haben es erkannt….und nun?
      es gibt fünf „grosse oder kleinere“ Parteien,die im Groben exakt die gleiche Politik fahren,aber so tun,als waeren Sie unterschiedlich,ist Ihnen das all die Jahre entgangen?
      Jeder,der das durch Neugründungen ändern möchte,wird diffamiert und verleumdet auf das Übelste,auch nicht ganz soooo neu.
      Nun gibt es eben noch das „abwehrrecht“ der gottgleichen Einheitsparteien gegen Kritik an sich,es scheint aber,90% wollen das genau so haben.
      Mir hat man mal im Gemeinschaftskunde-Unterricht etwas vollkommen anderes beigebracht..ok,war auch in einem anderen „Staat“ auf deutschem Boden(West)

  29. „Staatsschutz statt Verfassungsschutz“ Wohl eher Stasi 2.0 statt Verfassungsschutz. Faeser hat ja schon 2 Milliarden für die neue Stasi eingeplant. Wann es wohl wieder flächendeckend IMs gibt?

    • Dies sorgt übrigens auch für eine finanzielle Anbindung großer Menschengruppen an das System.
      Für das übrigens die Bespitzelten und Verfolgten noch mit ihren Steuern aufkommen müssen und am Schluss noch sehen, dass diese „Systemlinge“ einen höheren Lebensstandard als der Durchschnitt haben.
      Ich kann Haldenwang & Co nur empfehlen, sich mit der Geschichte der „ich liebe Euch doch Alle“-Stasi zu beschäftigen

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