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Kein Recht, nur Macht

Solidarität: Kampfbegriff des EU-Apparats gegen die Souveränität der Mitglieder

05.03.2020

| Lesedauer: 8 Minuten
Solidarität als Rechtsnorm, wie sich der EuGH anschickt, sie zu interpretieren, hebelt nicht nur die Kernkompetenzen der Nationalstaaten aus. Wenn Werte zu Rechtsnormen werden, zerstört das den Rechtsstaat selbst.

Seit Dezember 2017 läuft – von der westeuropäischen Öffentlichkeit weitgehend ignoriert – vor dem Gerichtshof der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Mitglieder Ungarn, Polen und die Tschechische Republik, weil sich diese Länder weigerten und sich weiterhin weigern, die „Anwendung einer rechtsgültigen Unionsmaßnahme“, mit der sie nicht einverstanden sind, zu vollziehen. Es handelt sich dabei um zwei Beschlüsse des Europäischen Rates vom Sommer 2015, die den Mitgliedsländern vorschreiben, 40.000, beziehungsweise später 120.000 Migranten aus Italien und Griechenland „umzusiedeln“, das heißt, in ihren Hoheitsgebieten aufzunehmen. Bei den Prozessen spielte die Tatsache überhaupt keine Rolle, dass die Notlage, auf die sich Unionsmaßnahmen beziehen, von der politischen Führung Deutschlands verursacht wurde, sie wurde einer Naturkatastrophe gleich als gegeben betrachtet.

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Dieser Prozess verdient unsere Aufmerksamkeit, denn sie könnte einen entscheidenden Wendepunkt in der rechtlichen Stellung der Mitgliedstaaten der EU und der Auslegung des EU-Rechts generell bedeuten. Die Beschlüsse 2015 sind nicht einstimmig getroffen worden, obwohl nach eigenen Bestimmungen des Rates Einstimmigkeit erforderlich ist in „Angelegenheiten …, die die Mitgliedstaaten als sensibel betrachten“. Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Rumänien betrachteten den Beschluss offensichtlich als sensibel und stimmten gegen ihn, Finnland enthielt sich der Stimme. Dagegen zu stimmen war für Ungarn so wichtig, dass es sogar auf die Umsiedlung von 54.000 Migranten, die sich damals noch auf ungarischem Territorium aufhielten und ursprünglich ebenfalls in das Umsiedlungsprogramm aufgenommen werden sollten, ausdrücklich verzichtete.

Ungarn, Tschechien und später Polen weigerten sich auch nach der Beschlussfassung, deren Vorschriften zu folgen, doch damit waren sie keineswegs allein, denn etliche westeuropäische Länder, die für den Beschluss stimmten, kamen ihren Verpflichtungen ebenfalls nicht nach. Für diese jedoch hatte die Nichterfüllung des Beschlusses keine Folgen.

2017 schließlich klagten Ungarn und die Slowakei vor dem EuGH gegen die Rechtmäßigkeit, insbesondere gegen die Verhältnismäßigkeit der Umsiedlungsbeschlüsse. Sie bezweifelten, dass die Beschlüsse vorübergehenden Charakter hätten. Dies jedoch war die Grundlage dafür, dass die Entscheidungen des Rates als Beschlüsse und nicht als Gesetze gefasst wurden, womit wiederum die Notwendigkeit der Kontrolle durch die nationalen Parlamente ausgehebelt wurde.

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Die Klage wurde abgewiesen, interessanterweise mit einer sehr zweifelhaften rückblickenden Begründung, dass dank der Beschlüsse „Griechenland und Italien … die Folgen der Flüchtlingskrise bewältigen konnten“, und dieser daher „erforderlich und verhältnismäßig war“, soll bedeuten: Das Ziel heiligt die Mittel. Auf den Einwand der Kläger, dass der Beschluss zwar insofern einen vorübergehenden Charakter hatte, als er für zwei oder drei Jahre galt, die Folgen seiner Erfüllung jedoch sehr langfristig sein würden – was sich inzwischen ebenfalls bewahrheitet hat –, ist nicht eingegangen worden. Wenn schon eine rückblickende Begründung, dann hätte sie auch in diesem Falle greifen müssen.

Im gleichen Jahr erhob die EU-Kommission schließlich vor dem Gerichtshof Vertragsverletzungsklagen gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik, da sie „ihren Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 2 der Umsiedlungsbeschlüsse Zusagen in Bezug auf die Zahl der Antragsteller (Asylanträge von Migranten) zu geben, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt werden könnten, nicht nachgekommen“ sind.

Sie hätten keine inhaltlichen Prüfungen von Anträgen vorgenommen und damit Italien und Griechenland nicht unterstützt. Sollten sich die Länder auch nach einer Verurteilung weigern, Migranten nach dem Verteilungsschlüssel aufzunehmen, droht ihnen ein zweiter Prozess, und im zweiten Verurteilungsfall die Verhängung einer gravierenden Geldstrafe, die so lange erhoben wird, bis sich die Beklagten dem Urteil gefügt haben.

Migranten aufzunehmen soll für jedes EU-Mitglied Pflicht werden

Ein Urteil ist bisher noch nicht ergangen, aber der Schlussantrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston liegt vor, dem der EuGH vermutlich folgen wird. Hier sei zur bisherigen Tätigkeit Frau Sharpstons nur anzumerken, dass ihre Gutachten immer im Sinne der „Rechte“ von Migranten verfasst waren und bereits katastrophale Folgen für die Auslegung des europäischen Asylrechts hatten. Sie half mit, die Dublin-Regelung über die Registrierung im Erstaufnahmeland auszuhebeln, sie konstruierte den Begriff des „subjektiven Rechts“, das jedem Migranten ermöglichte, gegen die Anwendung der Dublin-Regelungen zu klagen, und behauptete tatsächlich, dass an den Küsten Italiens und Griechenlands so etwas wie illegale Migration gar nicht geben könne, denn wer aus einer Lebensgefahr auf hoher See gerettet werde, könne kein illegaler Migrant sein. Der EuGH folgte ihren haarsträubenden Rechtsbeugungen nicht immer, aber leider oft genug, und es wurde schon angedeutet, dass dies in diesem Falle geschehen werde.

Doch nicht nur deshalb lohnt es sich, den Schlussantrag von Frau Sharpston näher anzusehen. Sie geht darin nicht nur auf die konkrete Argumentation der Beklagten ein, sie macht auch einige prinzipielle Feststellungen, die für die Zukunft der EU von ganz entscheidender Bedeutung sein werden. In erster Linie geht es um den Begriff der „Solidarität“, den sie bemüht ist, zu einer – die staatliche Souveränität einschränkenden – Rechtsnorm zu erheben. Doch die Verwandlung der Solidarität in eine einklagbare – und demzufolge erzwingbare – Rechtsnorm ist brandgefährlich und ebnet den Weg der EU in ein totalitäres Imperium.

Zunächst aber die konkreten Begründungen für die Vertragsverletzungsklage. Als Begründung für ihre Ablehnung der Umverteilung von Migranten argumentierten die Beklagten, „dass die Befolgung der Umsiedlungsbeschlüsse die beklagten Mitgliedstaaten daran gehindert hätte, ihre ausschließlichen Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit wahrzunehmen“.

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Die Ereignisse seit 2015, der teilweise Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit infolge der Gewalttätigkeit vieler Migranten, der steile Anstieg von Straftaten, die in ganz Westeuropa von Migranten begangen wurden, bestätigen einer Illustration gleich die Richtigkeit der Argumente, die von den Beklagten hervorgebracht wurden. Die Antwort der Generalanwältin ist in Anbetracht dieser Tatsachen geradezu absurd: Die Beklagten hätten ja das Recht gehabt, jeden Migranten zu kontrollieren und deren Umsiedlung in entsprechenden Fällen abzulehnen, was mittels vertrauensvoller Zusammenarbeit unter den EU-Behörden möglich gewesen wäre. Wie wirksam diese „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ bisher war, zeigt ein Fall unter vielen, der Fall des Terroristen Anis Amri.

Auch das Argument, die erzwungene Migration gefährde den sozialen und kulturellen Zusammenhalt der betroffenen Gesellschaften, wies die Generalanwältin zurück. „Das legitime Interesse der Mitgliedstaaten an der Bewahrung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts könne zudem durch andere, weniger restriktive Mittel als eine einseitige und vollständige Weigerung, ihren unionsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, wirksamer geschützt werden.“

Aus heutiger Sicht braucht man diesem Argument der Generalanwältin verbal gar nicht erst zu widersprechen, auch hier sprechen die Tatsachen längst für sich. Aber die Anmaßung des Gerichtshofs, die tradierten sozialen und kulturellen Eigenheiten der Mitgliedsländer und ihre Bedürfnisse unhinterfragt und ohne Einzelfallprüfung den Beschlüssen von EU-Bürokraten unterzuordnen, weisen in eine sehr gefährliche Richtung.

Solidarität soll in der EU zur Rechtsnorm werden

Noch gefährlicher ist allerdings die Richtung, die die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag mit der Erhebung der Solidarität zu einer juristischen Norm, das heißt, ihrer Konstitutionalisierung, einschlägt. Sie behauptet, Solidarität als Norm habe eine lange Tradition in der EU, was keineswegs den Tatsachen entspricht. Im Gegenteil, die Vorgänge um die Zwangsumverteilung 2015 markieren eine neue Ära – dazu kommen wir weiter unten. Schon die Einführung von Quoten für Stahl oder Zucker in der EWG seien Beschlüsse gewesen, die von den Mitgliedern Opfer, also Solidarität verlangt hätten, behauptet Sharpston, und von hier zieht sie unbekümmert den Bogen zu der Erzwingung der Aufnahme von Migranten – ein Unterschied besteht da für sie nicht. Im Gegenteil, sie behauptet, es sei in der EU und ihren Vorläuferorganisationen immer schon so gewesen, dass sich die Mitglieder solidarisch dem Gesamtinteresse beugen mussten. Wer dieses Gesamtinteresse bestimmt, wird nicht ausgeführt. Dann fährt sie fort:

„Solidarität ist das Lebenselixier des europäischen Projekts. Durch die Teilnahme an dem Projekt und ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union haben die Mitgliedsländer und deren Staatsbürger Verpflichtungen und Vorteile, Pflichten und Rechte. … Es ist erforderlich, kollektive Verantwortlichkeiten und Lasten auf sich zu nehmen, um das gemeinsame Wohl zu fördern. (…)

Die Achtung der Regeln des Klubs und die entsprechende Teilnahme an der Solidarität mit den europäischen Gefährten kann nicht auf knausriger Erbsenzählerei und auf Kosten-Gewinnrechnungen beruhen (leider von der Rhetorik des Brexit bekannt), und auf Fragen wie, was kostet mich die EU pro Woche, und was genau bekomme ich heraus, reduziert werden. Solch ein Egoismus ist ein Verrat an den Visionen von einem friedlichen und wohlhabenden Kontinent der Gründungsväter. Wenn das europäische Projekt gedeihen und voranschreiten soll, müssen sich alle besser verhalten als bisher.“

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Wenn die Unterordnung unter das vermeintliche große „Gemeinwohl“ zum Argument wird, ist höchste Alarmstufe geboten: Denn traditionell geht es dann um die Unterwerfung von Staaten und ihrer Bürger unter fremde Interessen. Und genau darum geht es auch in diesem Fall. Sollte der EuGH Sharpston folgend Ungarn, Polen und die Tschechische Republik der Insubordination schuldig sprechen, weil sie der Solidaritätseinforderung nicht genüge getan haben, beginnt eine neue Ära in der Geschichte der EU. Der Wert Solidarität steht in dieser Interpretation an der Spitze der EU-eigenen Werteskala und überschreibt folgerichtig alle anderen Werte. Sollten diese Behauptungen so unangefochten stehen bleiben, wird das bedeuten, dass zukünftig jedes Mitglied mit Sanktionen gezwungen werden kann, sich Beschlüssen zu unterwerfen, die mit dem Label „Solidarität“ versehen sind und ihre nationale Souveränität entscheidend einschränken. Der schillernde, kaum genau definierbare Begriff Solidarität wird zur universell einsetzbaren Unterwerfungsklausel der EU, womit sich ihr Gebrauch kaum von dem in der Sowjetunion unterscheidet.

Frontalangriff auf die nationale Souveränität

Solidarität ist ein Begriff oder Wert aus dem Bereich der persönlichen Beziehungen. Sie bezeichnet, die freiwillige Bereitschaft, einem anderen Menschen im Notfall uneigennützig beizustehen. Die Grundlagen von Solidarität sind familiäre oder freundschaftliche zwischenmenschliche Beziehungen. Solidarität gibt es auch unter Fremden, dann beruht sie auf dem vorpolitischen Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb einer Gemeinschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Nation ist die wichtigste Grundlage für freiwillige Solidarität unter Fremden, das heißt, für die Bereitschaft, das eigene Hab und Gut, und wenn die Bedrohung groß ist, sogar das eigene Leben für den Schutz von Mitbürgern herzugeben.

Die erste Universalisierung über familiäre und vorpolitische Gemeinschaften hinaus erfuhr der Wert Solidarität durch die kommunistischen Ideologen. Da das zum Revolutionssubjekt erklärte Proletariat keine nationale Zugehörigkeit kannte und sich stattdessen als universelle Klasse verstehen sollte, waren die ihm zugehörigen durch die internationale Solidarität aller Proletarier mit einander verbunden, die weit höherwertig war, als die Solidarität innerhalb der Familie.

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Auch unter den von Kommunisten beherrschten Ländern bestand die Pflicht zur Solidarität – von Freiwilligkeit konnte schon lange keine Rede sein –, die dann in Aktionen verwirklicht wurde wie die kollektive Besetzung der Tschechoslowakei 1968 durch mehrere Länder des Ostblocks. Alsbald wurde die Solidaritätspflicht auch auf die Länder der sogenannten „dritten Welt“ ausgeweitet, wo sie im Wesentlichen als Begründung für sowjetische Interventionen diente. Diese Interpretation übernahmen dann die Achtundsechziger mit ihrer Kampfparole „Hoch die internationale Solidarität“ und begründeten damit ihre Zuneigung zu fernen Diktaturen, sobald diese nur antiamerikanisch genug waren. Solidarität gehört seither unter Linken und Universalisten zu den „Beutebegriffen“, wie sie Arnold Gehlen nannte, „die sofort jeden Sachwiderspruch zum Schweigen bringen.

„Das Völkerrecht kennt keine allgemeinen Solidaritätspflichten zwischen den Staaten“, schreibt dagegen der Völkerrechtsprofessor Martin Nettesheim in einer Studie über die Bedeutung der Solidarität im EU-Recht. Auch schufen die Gründungsverträge keine rechtlichen Grundlagen für die verpflichtende gegenseitige Unterstützung, im Gegensatz zu den Behauptungen Sharpstons. Erst der von den drei Ländern abgelehnte Beschluss von 2015 zur Zwangsumverteilung von Flüchtlingen gehe von einer bestehenden „Pflichtensolidarität“ aus, was ein Novum und weiterhin „sehr umstritten“ sei, so Nettesheim.

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„Solidarität ist kein Prinzip, mit dem grundlegendere Strukturgegebenheiten einfach überspielt werden können. Dass inzwischen immer wieder schlagwortartig betont wird, ‚Solidarität ist keine Einbahnstraße‘, ändert an der Maßgeblichkeit der vertraglichen Strukturen nichts. Unklar ist bereits, ob der Rat der EU auf der Basis einer Notfallklausel des EU-Vertragsrechts eine Entscheidung erlassen durfte, mit der wesentliche rechtliche Regelungen des sog. ‚Dublin‘-Systems über die Zuständigkeit über die Gewährung internationalen Schutzes überlagert werden. Unklar ist auch, ob sich der legitime supranationale Herrschafts- und Regelungsanspruch der EU heute schon auf Fragen der Umsiedlung von Menschen zwischen den Mitgliedstaaten bezieht. Die Mitgliedstaaten haben der EU nur begrenzte Kompetenzen übertragen, und jeden Eingriff in die nationale Verfassungsidentität untersagt.“

Wer auf dem Hoheitsgebiet eines Staates siedeln und leben darf, gehört zu den Kernfragen staatlicher Souveränität. Wenn die EU-Führung und ihr wichtigstes Machtinstrument, der EuGH, mit diesem Urteil gegen drei EU-Mitglieder nun versuchen, die Solidarität als verpflichtende Rechtsnorm einzuführen, und ihr die oberste Priorität zu verleihen, verfolgen sie damit das Ziel, durch einen Präzedenzfall die nationale Souveränität der Mitgliedsländer in Zukunft schwerwiegend einzuschränken. Solidarität wird so zum Kampfbegriff, der den Weg zur europäischen Dystopie, zu den Vereinigten Staaten von Europa ebnen soll.

Wertebasiertes Recht zerstört den Rechtsstaat

Nicht nur politisch, auch juristisch gesehen begeben sich die EU und der EuGH, sollten sie Frau Sharpstons Rechtsauslegung folgen, auf ein Minenfeld mit absehbar katastrophalen Folgen für die Rechtssicherheit. Es entstehen Gefahren, weil Werte wie Solidarität nicht an und für sich existieren, sondern gesetzt werden. Sobald eine Gesellschaft nicht entlang von Regeln, sondern von Werten organisiert wird, entbrennt der ständige Kampf darum, welche Werte überhaupt gelten, wie die Rangordnung unter ihnen bestimmt wird, und wer sie bestimmen kann. Ganz offensichtlich bewertet der EuGH und die Führungsbürokratie der EU die Stellung der Solidarität in dieser Rangordnung ganz anders als Polen oder Ungarn und nimmt sich das Recht heraus, diese Bestimmung ohne die Bürger und die Parlamente dieser Länder vorzunehmen. Es ist jedoch die Aufgabe der Gesetzgebung, berechenbare und vollziehbare Regeln zu bestimmen und „den Terror des (…) Wertvollzugs zu verhindern“, schrieb der Jurist Carl Schmitt 1967, und fährt – wie an Frau Sharpston adressiert fort:

„Ein Jurist, der sich darauf einlässt, unmittelbarer Wertvollzieher zu werden, sollte wissen, was er tut. (…) Er müsste mit der neuzeitlichen Wert-Philosophie ins Klare kommen, ehe er sich entschließt, Werter, Umwerter, Aufwerter oder Abwerter zu werden (…)

Die Ereignisse der letzten Tage, der erneute Ansturm von Migranten auf die Außengrenzen der Union lassen die Argumente und den Schlagabtausch dieses Prozesses so erscheinen, als fänden sie in einem von der Zeit und jeder Realität abgesondertem Raum statt. Vielleicht dringt aber die Realität, dass nämlich kein einziges EU-Mitglied inzwischen mehr bereit ist, der selbstmörderischen Politik Merkels zu folgen, in dieses Realitätsvakuum ein, und der EuGH schreckt davor zurück, die angeklagten Länder eindeutig zu verurteilen und wird einen Kompromiss suchen. Auch wenn das geschehen sollte, müssen Demokraten den Entscheidungen und Argumenten des EuGH mehr Aufmerksamkeit schenken. Der Solidaritätszwang soll den Weg zur immer engeren Union ebnen. Er kann jedes Land treffen und wird ausgeübt werden, auch wenn in den Mitgliedsländern die Akzeptanz dafür fehlt.

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59 Kommentare

  1. Für mich einer der mehreren schwerwiegenden Gründe, dass selbstbewusste Staaten aus dieser mafiösen Union austreten sollten.
    Solidarität an sich muss nicht schlecht sein, die Autorin erwähnte Naturkatastrophen als Beispiel. Die zur Debatte stehenden Katastrophen sind allerdings der EU-Aristokratie und im Besonderen der Bewohnerin des Kanzleramtes (+Kabinett, + der Mehrheit des Bundestages) anzulasten. Mittels entarteter Demokratie werden Sachlagen und Umstände heraufbeschworen, welche jedem anständigen Menschen, echten Demokraten, Völkerrechtlern, redlichen Journalisten die Haare zu Berge stehen lassen. Hehre Ziele wie Frieden, Wohlstand, Menschenrechte u.a. werden als Feigenblätter für Taten genutzt, die genau das Gegenteil der proklamierten Ziele bewirken. Der Beispiele sind Legion.
    Selbst für wenig Interessierte veranschaulicht gerade das Migrationsproblem die Schäbigkeit der Akteure, Lügen über Lügen, Hetze, Demagogie und Propaganda, wie sie auch einem J. Goebbels und K.E. v. Schnitzler „gut zu Gesicht“ gestanden hätten. Allerdings keineswegs – die Nutzung der Lügen – auf dieses Problemfeld beschränkt.
    Eine versteckte Form der „Solidarität“ ohne große Öffentlichkeit wird bezüglich der Kosten für Energieversorgung der Ukraine (und vlt. Polens) in Form von Steinkohle und Flüssiggas aus den USA (!) betrieben. Denksportaufgabe: „Das muss ja sowas von preiswert sein“, oder Spenden von US- Bergleuten / Gaskonzernen?!
    Soli der EU (interne Abmachung), und wer bezahlt es?
    Je mehr Lügen nötig, desto anfälliger der ganze korrupte Apparat EU!
    Schon seltsam, dass ausgerechnet die deutschen Scheineliten immer wieder geradezu zwanghaft, fast wie ein Naturgesetz, auf die schiefe Bahn geraten…..
    Und irgendwann benötigen wir wieder ein Volkstribunal nicht unähnlich Nürnberg I.

  2. Tia, raus aus der EU. Wie viele Austritte wären noch möglich bis die EU zusammenbricht?

  3. Es wird Zeit für eine erweiterte EFTA aus Schweiz, Norwegen, Island, Großbritannen, V4, Italien und anderen zivilisierten Staaten.
    Ansonsten noch ein Hinweis: Ein Analphabet wird im Leben nicht in der Lage sein, Ungarisch zu lernen. Völlig aussichtslos wegen einer hochinteressanten Grammatik und Satzstellung. Ist eine Festung, da kommt nicht jeder Dahergelaufene rein. Deutsch ist super übersichtlich dagegen. Die Ergebnisse vom Google-Übersetzer sind zum lachen.
    Ein zweiter Gedanke: Selbst wenn man Araber nach Rumänien, Ungarn oder Bulgarien verbrächte: die wären mit den dortigen Sozialleistungen unzufrieden. Die kommen bei der ersten Gelegenheit wieder nach Deutschland.

    • Dafür sorgten ein winkender „Engel“ und viele Doofe!

  4. Kann BoJo diese Frau Eleanor Sharpston nicht bitte informieren, daß sie als Schwarzfahrerin ohne Ticket im EU- Zug fährt, in dem britische Staatsbürger als Nichtmitglieder kein Stimmrecht mehr haben?

    Wie kann ein Land von außerhalb der EU die Generalanwältin am höchsten EU- Gericht stellen? Selbst wenn man dieses Gericht für legitimiert hielte, was ich mal dahingestellt lasse, so ist zu fragen, ob denn auch ein Franzose (oder ein anderer Bürger eines Staates der EU) in GB in ähnlicher Funktion auftreten könnte?

  5. Die EU ist alles mögliche, Futterkrippe, Versagersenke, Bürokratenstadl, Gelddruckmaschine, grenzenlos- eines ist sie nicht: demokratisch!

  6. Die EU ist ein zahnloser Tiger. Was will sie denn tun, wenn der EuGH so urteilt und diese Länder sich trotzdem weigern? Richtig, Geld kürzen. Sonst nichts. Sieht man schön gerade in Griechenland. Die ziehen ihren Grenzschutz jetzt durch, egal was die anderen sagen. Deutschland würde zwar gerne wieder Flüchtlinge aufnehmen, aber Länder wie Ungarn oder Österreich machen einfach ihre Grenzen dicht. Und Ende. Der EuGH kann sich anmassen, was er will. Er fördert damit nur Austrittsparteien wie Ukip. Die EU ist mangels Volk kein Staat und das bekommt man juristisch nicht geändert.

  7. Nach wie vor wünschen wir uns keine illegale Migranten. Wir sind nicht blind und taub und wissen, was in DE, Frankreich, Schweden usw. vor sich geht.

  8. Sebastian Kurz: »Wenn jetzt Präsident Erdogan der Sieger ist, der darüber entscheidet, ob zehntausende Menschen Griechenland und die Europäische Union stürmen oder nicht, dann werden Hunderttausende nachkommen und das „Europa ohne Grenzen nach innen“ wird Geschichte sein.«

    Dass keiner unserer Politiker – aber auch kein einziger der Moderatoren, Redakteure, Journalisten, Kommentatoren,… der öffentlich-rechtlichen Medien – zu einer so klaren wie logischen Schlussfolgerung fähig ist, sagt alles über den Zustand Deutschlands am Ende der Merkel-Ära.

    Realitätsferne Träumer wie Gerald Knaus, Annalena Baerbock, Kristin Hellberg und Lamya Kaddor fordern [bei Illner] »Asyl«, obwohl es klar um ein – von Erdogan provoziertes – Migrations- (wenn nicht Invasions-) problem geht. Die kulturelle Problematik bleibt ganz aussen vor. Multikulturalistische Soziologen und Ideologen wie … geben in unserem hochentwickelten Industriestaat den Ton an.

    Das intellektuelle Gefälle könnte nicht größer sein.

  9. Nun, ich schlage vor, konzertiert als Deutsche Asylanträge in Ungarn, Polen etc zu stellen. Dann haben diese Länder einen fetten Rattenschwanz an Asylanträgen in den Büchern stehen, für dessen Bearbeitung sie sich satt Zeit lassen können und der ihnen eine mörderlich hohe Asylquote verschafft.

  10. Die »Beschlüsse des Europäischen Rates vom Sommer 2015, die den Mitgliedsländern vorschreiben, 40.000, beziehungsweise später 120.000 Migranten aus Italien und Griechenland „umzusiedeln“« …

    … sind RECHTSWIDRIG, da sie in offenem WIDERSPRUCH zur Erklärung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998 stehen, worin es unmissverständlich heißt:

    »Rechtswidrige  Bevölkerungstransfers umfassen eine Praxis oder Politik, die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb internationaler Grenzen oder über Grenzen hinweg oder innerhalb eines, in ein oder aus einem besetzten Gebiet, OHNE DIE FREIE und INFORMIERTE ZUSTIMMUNG der UMGESIEDELTEN als auch jeglicher AUFNEHMENDEN BEVÖLKERUNG.«
    [meine Hervorhebungen].

    Es bleibt nur zu hoffen, dass der EUGH sich an geltendes internationales Recht hält (und dass Ungarn, Polen, Tschechen und Slovaken standhaft bleiben).

  11. Meine Meinung: das einzig Sinnvolle, was EU Mitglieder tun können ist austreten.

  12. Ein hochinteressanter Artikel, liebe Frau Koenen! Der alte linke Trick: Moral – bzw. das, was man dafür hält – soll das Recht ersetzen. „Gemeinwohl“ wird zur obersten Richtschnur. „Verrat an Visionen“ geht gar nicht … So begannen alle Diktaturen.
    Da müssen in der Tat alle Alarmglocken läuten.

  13. A. Warum überhaupt lassen sich die Beklagten auf so was ein?

    B An deren Stelle würde ich das gleiche wie die Brief machen, ggf noch brutaler. Ex und hopp, ohne Verhandlung unter BruCh von Verträgen, ist doCh üblich in det EU.

  14. Wieso ist Eleanor Sharpston noch Generalanwalt? Der Brexit ist wirksam vollzogen; es gibt auch keinen britischen Kommissar mehr, keine britischen EU-Abgeordneten. Kann es sein, daß sich über alle politischen Maßnahmen hinweg die Bürokraten/Beamten ihr unzerstörliches Dach gezimmert haben, so daß trotz Brexit diese „Parallelgesellschaft“ sich im Körper der EU eingenistet und wohnlich auf Dauer eingerichtet hat? Warum gibt es keinen tschechischen Generalanwalt? Wohl ebensowenig wie Deutsch zur EU-Sprache werden kann, obwohl vom größten Teil der EU-Bürger gesprochen.

  15. Die Staatsanwältin Eleanor Sharpston ist laut Wikipedia Britin und damit Staatsbürgerin eines Nicht-EU-Staates. Kann jeder / jede eine offizielle Funktion am höchsten Gericht der EU ausüben, ohne Staatsbürger EU Staatsbürgerin eines Mitgliedslandes der EU zu sein?
    Hätte Frau Sharpston nicht sofort nach dem Brexit abgelöst werden müssen?

    Aber auch über die Causa Sharpston hinaus ergeben sich Fragen:
    Wer sind die Richter und Staatsanwälte beim EuGH?
    Was ist ihre Qualifikation?
    Wer ernennt sie?
    Sind die Staatsanwälte beim EuGH ähnlich weisungsgebunden wie deutsche Staatsanwälte? Wenn ja, wessen Weisungen unterstehen sie?
    Auf der Basis welcher Gesetze urteilen die Richter am EuGH?
    Wo kann man diese Gesetze nachlesen?
    Welches Parlament hat diese Gesetzte verabschiedet?

  16. Was wurde im und nach der amerikanischen Unabhängigkeit und der französischen Revolution alles unternommen, um dem Bürger sein „Staatsbürgersein“ zu erkämpfen.
    Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (französisch: liberté, égalité, fraternité) waren die Ideale der Französischen Revolution. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft, und die Souveränität im Staat ging auf das Volk über. Und heute in der EU wird das scheinbar alles abgeschafft und nationale Parlamente nicken das auch noch ab. Eine nicht demokratisch legitimierte Kommission, ein nicht demokratisch legitimierter Rat und ein Parlament ohne die Rechte eines Parlamentes bestimmen darüber, wie Demokratie zu handlen ist.
    War Thüringen hier etwa ein Anfang? Dann gilt um so mehr: Wehret den Anfängen!

  17. Ich sehe hier schon den nächsten, nicht nur pan-europäischen, sondern internationalen Kollektivismus am Horizont aufziehen! Wir brauchen keine „Vereinigten Staaten von Europa“, sondern ein „Vereintes Europa der Vaterländer“, wie Charles de Gaulle die Formulierung in den 60er Jahren zu einem Kernpunkt seiner Europapolitik machte. Ich möchte selbst entscheiden dürfen, mit wem ich mich solidarisch zeige und wem ich meine Solidarität, dann auch gut begründet, vorenthalte. Asyl bedeutet für mich Schutz auf Zeit, was bereits im Kern die Rückkehr in die Heimat, sobald es die dortigem Umstände zulassen, in sich trägt. Migration heißt, dass ich nicht das Asylrecht in Anspruch nehme, sondern mich mit dem Ziel, mir durch Arbeit ein neues Leben aufzubauen, in einem anderen Land dauerhaft niederlasse. Diese Unterschiede werden vom linken politischen Spektrum gerne bewusst verwischt. Dieselben Leute sind es oft, die unter dem Verweis auf die Wahrung des Rechts (individuelle Prüfung auf das Recht auf Asyl) Wirtschaftsmigranten gerne erst über das Mittelmeer nach Europa holen. Den Kritikern dieses Vorgehens, die (häufig leider zu Recht) vermuten, dass abgelehnte Asylbewerber dann nur noch selten zurückgeführt werden, wird dann gerne versprochen, dass über die Rückführung nach Prüfung des Asylantrags ja immer noch entschieden werden könne – wohl wissend, dass eine Rückführung über das Mittelmeer nur noch selten erfolgt und oft eine Duldung ausgesprochen wild. Wer als Kritiker dennoch auf die Rückführung besteht, ist dann herzlos, ein Menschenfeind oder gleich ein Rassist. Ich vergleiche diese Situation gerne mit einem mehrstöckigen Haus, das auf einem umzäunten Grundstück steht. Vor dem Grundstückstor stehen diejenigen, die Schutz vor Verfolgung oder einfach nur ein wirtschaftlich besseres Leben suchen. Die erste Hälfte der Hausbewohner möchte – wissend, dass man selbst unerwünschte/-berechtigte „Besucher“ kaum wieder loswird – die Wartenden weder aufs Grundstück, geschweige denn ins Haus lassen. Die zweite Hälfte der Hausbewohner sieht das anders und besteht darauf, dass man die Wartenden zumindest aufs Grundstück oder gleich in den Hausflur lässt um sie sich näher anzuschauen und erst dann zu entscheiden, wen man wieder abweist. Das Problem ist nur: sind die Unerwünschten (Wirtschaftsmigranten) erst einmal im Flur, will die zweite Hälfte der Hausbewohner von ihrer zuvor gegebenen Zusage der konsequenten Abweisung auf einmal nichts mehr wissen. Ganz im Gegenteil: die zweite Hälfte ergreift dann auch noch aktiv Partei für die unerwünschten Gäste und argumentiert mit Moral, Ethik und Solidarität gegen die zuvor zugesagte Abweisung. Gleichzeitig zeigt sich die zweite Hälfte der Hausbewohner dann auch noch so großzügig, dass sie den eigentlich Abreisepflichtigen versichert, dass diese in Zukunft nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen brauchen, sondern dass die gesamte Hausbewohnerschaft sie – zur Not auch bis zur Bahre – bereitwillig alimentiert. Und die erste, kritische Hausbewohnerhälfte kann nur noch taten- und kritiklos mit ansehen, wie die Stühle um den Esszimmertisch immer zahlreicher und die individuellen Essensportionen immer kleiner werden. Um den immer größer werdenden Kreis an Hungrigen satt zu bekommen, beschließt die zweite Hälfte, dass die arbeitenden Hausbewohner immer mehr von ihrem Lohn in die Haushaltskasse einzahlen sollen. Doch auch das reicht irgendwann nicht mehr. Also wird beschlossen, dass der Teil, des Haushaltsgeldes, der eigentlich für die Sanierung des Daches, des Kellerfundaments und für die Solaranlage zurückgelegt worden ist, nun auch zur Füllung des Kühlschranks verwendet werden soll. Da die Ausgaben zur Sanierung, zur Modernisierung und zum Erhalt der Haussubstanz nun nicht mehr getätigt werden können, beginnt es ins Haus zu regnen. Mit der Zeit schimmelt das Dachgebälk, Teile des Fundaments sacken ab und die klimaschonende energetische Sanierung muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Und niemand gibt der ersten Hausbewohnerhälfte mehr das Recht, sich gegen diese Entwicklung zu wehren. Das ehemals solide Haus, in dem alle gerne wohnten, wird zur Ruine, weil Moral, Ethik und Solidarität als das über allem Recht und der ökonomischen Vernunft stehende Prinzip verankert wurde. Am Ende kann man kaum noch unterscheiden, wer schon immer Hausbewohner gewesen und wer Neubewohner ist. Denn gerecht ist, wenn die Armut dieser Welt gleich verteilt ist. DAS IST SOZIALISMUS!

  18. Kurz und knapp: Ich halte die Argumentation von Frau Sharpston für stringent und mit dem Geist und Buchstaben des Lissabon-Vertrages entsprechend, und die Argumentation der Visegrad-Gruppe konkludent für nicht. Das sage ich, obwohl ich mit den Visegrad-Staaten vollkommen übereinstimme, zumindest dem Duktus ihrer Argumentation.
    ABER:
    Sinn und Zweck der EU ist nun einmal die Herbeiführung der Vereinigsten Staaten von Europa, de facto regiert von Paris aus, de jure von Brüssel und Nebenorten. Wer immer Mitglied in diesem Verein werden wollte, mußte erkennen, worauf er sich einließ. Und das bedeutet die Zustimmung zu:
    * Unbegrenzte Einwanderung aus der 3. Welt
    * Einverständnis mit einer multikulturellen, hyperindividualistischen Gesellschaft
    * Unterordnung unter die neosozialistisch-linksliberalen Eliten Westeuropas

    Dafür bekamen die Neumitglieder seit 1990 eineseseits die Möglichkeit, ihre Abrbeitslosigkeuit unsd Sozialfälle und Django-Reinhart-Nachspeilkapellen nach Deutschland (insbesondere Berliner S-Bahnen und Kneipenviertel) oder England zu exportieren; dann Geld, sehr viel Geld, vor allem deutsches. Die Autobahnen bei uns verfallen u.a. AUCH, weil wir die zwischen Warschau und Krakau oder Budapest und Debrecen finanzieren – allein schafften diese Nationen das bis 1990 so wenig wie die DDR, die nicht einen Meter Autobahn ohne Transipauschale finanzieren konnte, und selbst dann hatten sie 1989 noch den Originalbelag von Adolfs Baukolonnen.

    Polen, Ungarn, die Tschechei oder Slowakei hatten 1990 bloß das Dollarzeichen oder besser gesagt damals noch D-Markzeilen in den Augen. So wie bei Steuersparern setzte bei ihnen das Denkvermögen aus. Sie hätte sich damals schon bereits nur Berlin-Wedding oder Neukölln Sonnenallee anschauen müssen, um erkennen zu können, um abzusehen, was auf sie zukommt und was sie sich einhandeln. Aber sie waren geldgeil – und dafür halten die Westeuropäer nun die Wechsel zur Einlösung bereit.

    Orban ist für mich in dieser Hinsicht ein besonders verlogener Hund, weil er es sich nämlich (da ähnelt er sehr Salvini) mit keinem verderben will. Die grünlinken (West-) Deutschen sollen ihm weiterhin Autobahnen und Glasfaserkabel bezahlen, aber sonst will er mit ihnen nichts zu tun haben, sich dann aber wieder im Glanze der EVP als bewährter Internationalist und Weltbürger sonnen.
    Geht nicht.

    Ich kann den Osteuropäern nur sagen: Raus aus der EU. Macht im Osten Euer eigenes Ding, fragt freundlich bei den Briten an, und wenn es läuft, wird es einen Überläufer nach dem anderen geben. Wer im grünlinken Deuschland als letztes das Licht ausmacht, ist unsere Sache.
    Aber wenn Ihr in der EU bleibt, für die Milliarden für Eure Staatskassen und Bauern und Gastarbeiter in Deutschland, wenn Ihr weiter die Industriearbeitsplätze haben wollt, die früher in Nürnberg, Mannheim oder Offenbach waren, dann müsst Ihr eben auch damit leben, dass das bedeutet, Eure Länder zu islamisieren und zu überfremden.

    Ein bißchen schwanger geht nicht. Als Lektüre empfehle ich weiterhin den „Zauberlehrling“ sicher auch verfügbar in Übersetzungen un slawischen Sprachen. Dann erkennt Ihr uns.

    PS: Auf die kleine Community, die Tichys Einblick oder die Achse des Guten liest, setzt nicht, auch wenn sie mit Euch sind. Das sind nicht mal ein fünftel der Wähler hier bei uns.

    • Der folgende Kommentar von Paul Pimmel widerspricht dem nicht, sondern ergänzt Thomas Hellerbergers fulminante „Abrechnung“. Der Drang, eine UdEuSSR zu realisieren fördert den Untergang dieses fälschlich so benannten Friedensprojekts. Arnuld Baring konnte mit seiner Weitsicht Helmut Kohl nicht überzeugen, Herr Sinn nicht AMerkel. Geistige Helle geht bei uns gar nicht und wird ggf. bestraft.

    • Ist das Satire oder reiner Zynismus, lieber Herr Hellerberger?
      Jeder Satz wie aus dem Giftschrank … Gut, dass es im wahren Leben Alternativen gibt.

    • da gibt es einenh guten spruch..auch wenn 50 millionen anderer meinung sind,heißt es nicht,dass sie recht haben ,schönen tag noch herr erhellender..

    • Kurz und knapp – und unsentimental. Da gibt’s nichts hinzuzufügen, außer einem Benn-Zitat: „Erkenne die Lage!“

    • Der „verlogene Hund“ fällt auf Sie selbst zurück. Und mir ist ein Orban lieber als die vom „Geist Europas“ schwafelnden Politiker gewisser Gründungsländer der EU, die von Anfang an dasselbe Ziel verfolgten, dieselben Verträge unterschrieben und nicht daran dachten, sie einzuhalten.

    • Diejenigen Wähler, welche des Pudels (oder des Teufels ) Kern erkannt haben, werden beständig mehr!
      Diejenigen Wähler, welche dies zwar nicht erkennen (wollen), sich dann jedoch über ständig zunehmende Steuern, Abgaben, Beiträge, Teuerungen, Reglementierungen „erfreuen“, werden später noch munter.
      Diejenigen Wähler, welche bisher auf der ganzen Mitläuferwelle von der Sabotage profitieren, werden spätestens mit Einbruch der Großkrise
      – ihrer nicht verkonsumierten Profite durch den Kontenschnitt verlustig gehen (zu Recht!)
      – u.U. für ihre Mitwirkung abgestraft (nein, nicht ins Arbeitslager durch die Linke, ins Ar beitslager aber möglicherweise schon…, „nichts gewusst“ zählt nicht)
      Die erste o.g. Kategorie wird vermutlich, und zwar berechtigt, jede Haftung für Merkels Blödsinn – und den der Mitmacher – ablehnen.
      Ihr Einwand, wie man die eine von der anderen Sorte trennt?
      Die Antwort könnte von interessierter Seite „missverstanden“ werden, lassen wir die in ihrem Schwachsinnsglauben.

  19. Die Ereignisse seit 2008, verschärft seit 2015, haben mit der „europäischen Idee“ das gleiche getan, was der Vietnamkrieg mit dem „American Dream“ gemacht hat – entlarvt als das hohle Pathos einer kleinen Gruppe Nincompoops mit hart ererbter Elitezugehörigkeit, um die 99,9% außerhalb der eigenen Netzwerke bei Laune zu halten. Zurück zur EWG, dem *wahren* Friedensprojekt, anstelle des Brüsseler Verdrussgenerators!

  20. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“? Was für eine Solidarität?
    In erster Linie ist die EU eine Vertragsgemeinschaft, in der alle Staaten gleichberechtigt sind. Die Zusammenarbeit basiert also nicht auf einem ideellen Begriff wie „Solidarität“ sondern auf vertraglichen Klauseln. Ich bezweifle dass Deutschland seinen EU-Beitrag aus Solidarität bezahlt, wie dies die Briten wohl am wenigsten taten.
    Solche Begriffsduselei ist blos dazu gedacht andere Einschüchtern zu wollen, „wenn du nicht parierst bekommst du kein Geld mehr“. Schöne Solidarität 🙂

    „Solidaritär“ ist eine moralische einseitige Handlung, also eine „Einbahnstraße“.
    Wer für „Solidarität“, Dankbarkeit erwartet darf es nicht Solidarität nennen und ist moralisch ein ziemlicher Schuft, der „Solidarität“ nur deswegen gewährt um das zu erhalten was er in egoistischer Weise haben will.

  21. Der EUGH fungiert als Erfüllungsgehilfe einer EU Technokratie, deren Ziel es ist, den Nationalstaat, samt seiner demokratischen Institutionen, schrittweise aufzulösen. Bereits heute wird nationale Rechtssprechung an EU Recht angepasst, bis hin zum BGH. Die nächste Ebene ist die der UN, deren „Vorgaben“ die EU Rechtssprechung leiten. So stützen inzwischen Gerichte, weit entfernt vom „bürgerlichen Souverän“, ohne Kontrolle über deren demokratische Legitimation, eine überstaatliche, nicht demokratisch legitimierte EU Regierung, die ihrerseits Richtlinien umsetzt, die ebenfalls jeder demokratischen Legitimation entbehren. So hat die freiheitlich bürgerliche Demokratie bereits ihr Ende gefunden. Begrüßt von Politik und deren großer Entourage aus Medien, NGOs usf., die sich für nichts und bei niemandem mehr politisch zu rechtfertigen brauchen. Uns menschlichen Gattungswesen droht ein böses Erwachen in der Despotie.

  22. Die EU hat sich zu einem Verbund von Staaten mit unterschiedlichster wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und sogar demokratischer Entwicklungen gemausert. Wie bei allen auf immer mehr Größe orientierten Systemen, steigen zwangsweise mit zunehmender Größe auch die inneren Widersprüche. Immer wurden in solchen Systemen diese Widersprüche so groß, dass sie das starre System nicht mehr ausgleichen kann. Den Stand hat die EU längst erreicht. Der Brexit scheint nur der Anfang des Zerbrechens.
    Wer falsche oder grundsätzliche Solidarität verlangt, ohne die aus anders gelagerten Entwicklungen und aus der Vergangenheit entstehenden Unterschiede auch nur ansatzweise zu berücksichtigen, der schlägt die Sargnägel in eine alle gleichermaßen dienende Vereinigung. Es sind gerade die Länder in der EU, die lange Zeit unter Fremdherrschaft gelitten, deren Kultur geschunden und zum zum Nutzen der Fremden unter eigen Benachteiligungen ausgebeutet wurden, die sich gegen solche erneuten Eingriffe von außen wehren. Und sie haben ja die tief in die Lebensgrundlage eingreifenden Beispiele bei anderen direkt vor Augen. Warum sollen sie sich durch eine Migration, die ihnen überhaupt nicht nutzt, diese ganzen Probleme nach endlich erreichter Freiheit nun ins eigene Haus holen? Nicht umsonst sind sie auf den Weg, Bildung und Fortschritt schneller als andere voranzubringen.

  23. Ein durch nichts legitimierter EU-Gerichtshof maßt sich an, den einzelnen Staaten ihre Souveränität zu nehmen, alles unter dem Deckmäntelchen des ad absurdum geführten und inflationär gebrauchten Wortes „Solidarität“. Man kann es nicht mehr hören! Und unsere rat – und hilflosen, von MSM und links-grünem Meinungsdiktat getriebenen Politiker sind froh und dankbar, alle Verantwortung auf eben diesen Gerichtshof und die von Ursula von der Leyen, einer engen Vertrauten Merkels, geführte EU-Kommission übertragen bzw. auf sie weisen zu können. Man fasst es nicht mehr!

  24. Ungarn war zwischen 1944-1989 nicht souverän.. Also 1 Jahr war er unter deutscher Besatzung und 44 Jahre unter szovjetischer Besatzung. Ähnlich, wie die andere sog. Ostblock Länder. Sie werden niemals akzeptieren in einer Vereinigte Staaten Europas ihre Souverän wieder aufzugeben. Die Richtung soll viel mehr in Richtung mehr Souveränität gehen. Die V4 Staaten sind Mal eine politische und wirtschaftliche Macht geworden, Brüssel kann sie nicht umgehen. Sie werden wohl selbst entscheiden, wer in dem Land wohnen darf. Ich entscheide auch, wer bei mir wohnen darf.

  25. Das immer wieder gerne angeführte Völkerrecht und auch die Genfer Flüchtlingskonventation sind ein sehr hohes Recht das sogar Landesrecht und Bundesrecht bricht.
    Es bricht aber nicht das Verfassungsrecht von souveränen Staaten.
    Und unsere Verfassung ist das deutsche Grundgesetz, wenn auch nur provisorisch.
    Ein Bürgerkrieg innerhalb eines Landes reicht jedenfalls für den Status Kriegsflüchtling nicht aus.
    Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie auch das Völkerrecht ist ausschließlich für tatsächliche Kriegsflüchtlinge gedacht, deren Land von einem anderen Land überfallen und bekriegt wird.
    Es gilt nicht für Wirtschaftsmigranten die aus sicheren Lagern kommen, Scheinasylanten, Armutsmigranten, Nachzügler, Leistungserschleicher, Wehrdienstverweigerer, Terroristen, Mehrfachanmelder, IS-Rückkehrer, Nafris, Lügner, Betrüger, Mörder und Vergewaltiger, sonstige Kriminelle oder von Armut und Arbeitslosigkeit Betroffene.
    Armut und Arbeitslosigkeit ist übrigens in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt.
    Das Menschenrecht ist für den Schutz jeden einzelnen Menschen gedacht aber nicht als Schutz für illegale Eindringlinge die, wie wie aktuell in Griechenland, teils mit Gewalt in andere Länder eindringen wollen um dort ihre Aufnahme und Versorgung zu erzwingen.
    Bei uns in Deutschland gilt nach wie vor das Dublin-III-Abkommen, das Schengen-Abkommen und in erster Linie unser Grundgesetz § 16a Absatz 2, Asylgesetz § 18 und Asylgesetz § 26a.
    Deutschland muss nur endlich mal diese gültigen Abkommen und unser Grundgesetz auch beachten, anwenden und durchsetzen.
    Dazu gehört auch, dass die deutschen Staatsbürger diesmal verhindern, dass die deutsche Bundeskanzlerin, unter frenetischem Beifall der LinksRotGrünen, zum wiederholten male unser Grundgesetz Artikel 16a Absatz2 bricht und das Dublin-III-Abkommen wieder mal kurzerhand außer Kraft setzt.

  26. Zu einer wirklichen Gefahr für die Demokratie entwickeln sich Gerichte, die sich immer häufiger als Gesetzgeber aufspielen. Dazu gehören der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

    Vermehrt lässt sich beobachten, dass politische Ziele, die in nationalen Parlamenten nicht durchsetzbar sind, auf dem Umweg über europäische Institutionen durchgepaukt werden.

    Derlei Entscheidungen sind demokratisch überhaupt nicht legitimiert, untergraben die Gewaltenteilung und damit die Demokratie in gefährlichem Maße.

  27. Solidarität und Toleranz, in einer halbwegst homogenen Gesellschaft sind nicht nur verkraftbar, sondern können aus einer Einbahnstrasse führen. Zum Problem werden diese beiden Denkweisen wenn völlig unterschiedliche Welt- und Gesellschaftsbilder aufeinander treffen. Beispiel: In Griechenland herrscht ein Gesellschaftssystem in dem sich jeder nur sich selbst verpflichtet fühlt. Der Staat wird für alles verantwortlich gemacht und jeder versucht sich selbst ein großes Stück vom Kuchen abzuschneiden. Das Finanzamt in Athen hatte 700 Putzfrauen von denen die meisten nicht wussten wo das Finanzamt überhaupt steht. Als man sparen musste und ein paar dieser Putzfrauen entlassen wollte standen eben diese 700 Putzfrauen vor dem Parlament und demonstrierten gegen ihre Entlassung. Das heißt zum einen das sich das griechische Volk nicht mit dem Staat identifiziert (unsolidarisch ist), und zum anderen das es um den Eigennutz geht (ebenfalls unsolidarisch), und um sonst nichts. Nun soll die resteuropäische Solidarität genau dieses Gesellschaftsmodell mitfinanzieren. Das wiederspricht jedem Menschenverstand. Toleranz ist ebenso nur in einer Gesellschaft mit den selben Grundwerten erfolgreich. Während der Überfahrt von moslemischen Einwanderern werfen diese alle Christen von Boot. Darunter Frauen und Kinder. Die Mörder laufen heute auf europäischen Strassen umher und man fordert Toleranz gegenüber deren Verhalten. Es kommen Menschen die 2001 vor laufender Kamera gefeiert haben als die Twin Towers in sich zusammen stürzten. Wer diesen Menschen Toleranz entgegenbringt muß entweder Moslem sein oder sein Leben wie Kaspar Hauser verbracht haben. Solidarität und Toleranz bedarf einer gegenseitigen Anerkennung und die akzeptanz von Grundwerten. Daran scheitert die EU und Deutschland im Besonderen.

  28. Die EU ist ein wenig mit ALG 2 zu vergleichen. Wenn die Hilfe angenommen wird, wird bis in die tiefsten Privatsphäre willkürlich eingegriffen. Bis zur Unmündigkeit, zur eigenen Unselbständigkeit. Das Aufbäumen wird solange mit Sanktionen bis zur endgültigen nationalen Willenlosigkeit vollstreckt. Great Britain hat das zuletzt erkannt und gehandelt. Es wird Zeit zu erkennen, dass die Idee einer wirtschaftlichen EU durch eine sozialistische Ideologie missbraucht wird. Zeit sich der eigenen Stärke zu erinnern. Weg von der okupanten Ideologie der Deutschen, weg von der französischen Allmachtsfantasie.

    • „Die EU ist ein wenig mit ALG 2 zu vergleichen“ Sie sollten nicht dem propagandistischen Unsinn der Politiker auf den Leim gehen, die für alles was sie nicht hin kriegen die EU verantwortlich machen, aber gleichzeitig die Inakzeptanz der EU bei den Bürgern beklagen.
      Dann heulen sie den Bürgern vor, ach wie viel Geld sie doch ungewollt an die EU überweisen müssten, sind aber selber die größten Profiteure daraus, damit der schlafende Michel blos nicht auf die Idee kommt, das die Politiker sich selber bereichern.

      Ein gewisser Herr Schulz, seines Zeichens trockener Säufer aus Würselen, der jahrelang bei der EU tätig war, ist lt. Mitteilungen verschiedener Magazine heute Millionär, weil er wohl fleißig war …. beim Geld sammeln, auch für Sitzungen bei denen er gar nicht dabei war.
      Ein Ähnlichkeit mit heute noch lebenden Personen ist rein zufällig und ungewollt.

      Niemand bekommt in der EU etwas geschenkt. Es basiert alles nur auf Interessensausgleich. Wer etwas gibt hat den Anspruch das ein bestimmtes Interesse erfüllt wir, das von ökonomischen bis zu geostrategischen Interessen hin reicht.

  29. Vertrag von Lissabon: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern ….“ – Also: auch den (inner- und zwischenstaatlichen) „Frieden“ und das „Wohlergehen“ …

    Grundrechte-Charta der EU: „… gründet sich die Union auf die … Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet. Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. …“ Dort kommt bereits das Wort „Solidarität“ vor (aber wohl bemerkt als abstrakter moralischer Wert), allerdings auch der Begriff „nationale Identität“ und „Raum der Freiheit“.

    Danke für den Beitrag. In der Tat könnte/würde die Etablierung von Solidarität als Rechtsnorm dazu führen, dass die Souveränität der Staaten negiert wird zugunsten einer juristischen Norm, derzufolge die EU-Staaten Flüchtlinge und Migranten in nicht näher definierter Anzahl aufnehmen/resettlen müssen und es „Niederlassungsfreiheit“ gibt. (Im Sinne des UN-Migrationspaktes und hiesiger Befürwortern eines „globalen Rechts auf Migration“.) Das Zauberwort Solidarität könnte auch dazu führen, z.B. eine EU-weite Arbeitslosenversicherung einzuführen, ggf. auch die Leistungen für Migranten in allen Staaten auf höherem Niveau „anzupassen“? Sollte der EuGH künftig die Aufnahme von (seenotgeretteten) Migranten zum einklagbaren Recht erheben, würde das Herrn Maas und Frau Rackete sicher freuen, langfristig aber wohl einige EU-Staaten aus der Solidaritätsgemeinschaft aussteigen lassen. Letztlich ist die EU ja auch zuvorderst für EU-Einwohner da, nicht für Menschen aus aller Welt.

    • “ Begriff „nationale Identität“? Ja gut, das gilt für alle anderen, außer Deutschland.

      Ist blos vergessen worden da rein zu schreiben 😉

    • „Letztlich ist die EU ja auch zuvorderst für EU-Einwohner“? Ja natürlich
      Für europäische:
      – Politiker
      – Finanzbetrüger
      -Subventionsbetrüger
      – Steuerhinterzieher

      Habe ich noch jemanden Vergessen? Für EU-Bürger? Hahahahahah! Der ist gut.

      • Ja, es fehlt das „Board of Directors“, die direkten Einfluss auf die Gesetzgebung der EU haben bzw wie Gesetze ausformuliert werden. Alles nicht demokratisch legitimiert. Es gilt der Grundsatz kein Gesetz ohne dass dieses Board einen Blick darauf hatte und ggf. noch Veto einlegen kann. Merz sitzt da auch mit drinnen, in welcher Funktion weiß man nicht.

        United-Europe.eu

  30. Es nützt uns rein gar nichts die anderen EU-Staaten zu zwingen Wirtschaftsmigranten und Armutsflüchtlinge aufzunehmen.
    Speziell für Deutschland wäre das sogar schädlich.
    Das Hauptzielland der Wirtschaftsmigranten ist und bleibt Deutschland.
    Wenn ein Flüchtling zum Beispiel von Polen, Tschechien oder Ungarn aufgenommen werden würde, dort Asyl bekommen würde, wird er früher oder später so wie so unerlaubt in Deutschland auftauchen um dort den Sozialstaat teils unter falschen Namen zu benützen.
    In vielen anderen europäischen Ländern gibt es keine solche Sozialleistungen – wie Harzt IV – so wie in Deutschland.
    Also, jedes europäische Land seine Staatsgrenzen jetzt unverzüglich sicher und dicht schließen, das öffentlich und weltweit an alle Flüchtlinge, auch in Afrika, bekanntgeben und schon hört das versuchte, teilweise gewaltsame Eindringen in die EU und vor allem Richtung Deutschland auf.
    Das ist die einzige und vernünftigste Lösung.
    Übrigens hat ein von niemand verfolgter Flüchtling aus einem Flüchtlingslager aus dem sicheren NATO- Mitgliedsstaat Türkei, der mit Gewalt über eine geschlossenen Grenze in ein anderes EU-Land eindringen möchte, keinen Anspruch auf Asyl in der EU.

  31. Man kann das Vereinigte Königreich nicht genug beneiden, dieses Monstrum EU erfolgreich verlassen zu haben. Alles was noch kommt, kann für die Briten nicht im entferntesten so schlimm sein, wie diese Diktatur.

  32. Die sollen mal so weitermachen… Deutschland wird bei derzeitigem Merkel-Kurs bald wirtschaftlich zusammenbrechen, womöglich sogar in bürgerkriegsähnlichen Wirren versinken, damit ist dann ein Ende mit Zahlemann und Staaten mit verantwortungsbewußter Führung werden dem Beispiel des UK folgen und fluchtartig die EU verlassen, womit dieses diktatorische Monstrum dann Geschichte wäre.

    Gut so, denn dann könnte man einen Neuanfang unternehmen und die bewährte EG neuerstehen lassen.

    Leider wird das nicht ohne erhebliche Schäden abgehen – dafür kann man sich dann bei den Blockparteien bedanken, die uns diesen ganzen Wahn aus Sozialismus, Pseudo-NGOs, Migration, Islamisierung, Klimafanatismus, Industrievernichtung, Atomausstieg, Genderunfug und Feminismus eingebrockt haben. Das alles wieder auf Normalmaß zurechtzustutzen wird kein leichter Weg werden.

    • Eines der Probleme liegt im „Potsdamer Abkommen“ (III. B. Art. 19: „Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volke genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe von außen zu existieren.“) und dem daraus entstandenen „Londoner Schuldenabkommen“ (letzte Schuldenzahlung 3. Oktober 2010). Verwoben mit dem indirekten Zwang zur europäischen Einigung, den vor nicht allzu langer Zeit selbst der Altkanzler Helmut Schmidt 2013 („Es war der Argwohn gegenüber einer zukünftigen Entwicklung Deutschlands, der 1950 den Beginn der europäischen Integration begründet hat“) prägnant dargestellt hat. Aus der EKGS zur Verhinderung weiterer Aufrüstung wurde im Laufe der Jahrzehnte über die EWG die EU. Was damit allerdings nicht fixiert war, sind die schon lange vorher andauernden erheblichen Nettozahlungen Deutschlands an die EU. Wenn diese aufgrund einer sicher kommenden (nur wann?) Wirtschaftskrise ausbleiben, weil in Deutschland der Mittelstand nicht mehr zu schröpfen ist und die Unternehmen sich (mangels Einigung über Steuersätze) rausmogeln können, dann ist das der Anfang vom Ende der EU (nicht Europas!). Einem nackten Deutschland können auch die Siegermächte nicht in die Tasche greifen. England ist draußen, Frankreich hat genügend Sorgen, die im „deutschen Qualitätsjournalismus“ geflissentlich unterschlagen werden, Schweden ist mit seinen Einwanderern auch nicht glücklich usw. Die Visegrad-Gruppe scheint mit ihrer Mitgliedschaft in der NATO zufrieden; wenn es keine EU-Gelder gibt, wird sich auch hier wenig Bereitschaft zur Integration (was auch heißt: Befolgung der europäischen Regeln) geben. Vielleicht platzt die EU früher als der Euro? Die aktuelle, „sultanische“ Flüchtlingskrise sorgt jedenfalls dafür, die Europäer enger zusammen rücken, auch wenn es Brüssel nicht mehr gibt…

  33. „…. dass die Beschlüsse vorübergehenden Charakter hätten. Dies jedoch war die Grundlage dafür, dass die Entscheidungen des Rates als Beschlüsse und nicht als Gesetze gefasst wurden, womit wiederum die Notwendigkeit der Kontrolle durch die nationalen Parlamente AUSGEHEBELT wurde.“

    Miese „Tricks“ (wie Trickbetrüger), notorischer Vertragsbruch und Repressionen gegen angeblich gleichwertige Mitgliedsstaaten, das ist die EU. In so einer Willkür EU/Deutschland von „Kommisars“ Gnaden, möchte ich nicht leben.

    Die EU erfüllt ihre Aufgabe des Außengrenzschutzes nicht, vergibt aber Strafen an Länder, die die Masseninvasion blockieren.

    Übrigens „Werte“ aus Pappmasche, wie man anhand Ungleichbehandlung der genehmen Staaten und ungenehmen Staaten sieht. . „Solidarität“ – unsere deutschen Solidarsysteme werden auch gerade unter dem Stichwort der „Solidarität“ auch ausgeraubt.

    Im Grunde wird hier die Möglichkeit NEIN zu sagen abgeschafft. Der Traum jedes Räubers.

  34. Dieses Verfahren sollten die Länder schlicht ablehnen, aus einfachem Grund :
    Das Asylgesetz wird hier zur Migration zweckentfremdet. Es kann zwar ein Antrag gestellt werden, der abgelehnt wird.
    Grund hierfür : unter falschem Vorwand ins Land gekommen. Vortäuschung eines Asylgrundes, der zur dauerhaften Migration dienen soll. Das hat nix mit Solidarität zu tun, sondern ist schlichter Betrug. Nix anderes. Ein Mietvertrag ist kein Kaufvertrag, Asyl ist was anderes als Migration. Auch in Deutschland wurden ganz plötzlich aus Asylanten, Migranten für Dauerhaft. Schlichter Betrug der Regierung und völlige Verarschung des Volkes.
    Und das mit Vorsatz. Vor dem EuGH sollten andere stehen, die sich für diesen Betrug verantworten müssen.

  35. Hinzu kommt, dass Entscheidungen des EuGH praktisch kaum zu korrigieren sind, weil dafür zwischen den Mitgliedsstaaten zunächst eine Einigung gefunden werden muss. Der EuGH ist kein Gericht, dass sich in das System der Gewaltenteilung einpasst – wie so vieles in der EU. Auch deshalb führt jede Kompetenzverschiebung auf die EU-Ebene zur weiteren Entrechtung der Bürger; zur Fremdbestimmung, zu weniger Kontrolle, weniger Mitbestimmung, weniger Freiheit, weniger Einflussmöglichkeit. Die EU ist ein politische Fehlkonstruktion, soweit sie sich von der Schaffung eines einheitlichen Marktes entfernt hat. Sie ist auch gar nicht notwendig, denn außenpolitisch ist sie ein Zwerg und beweist im übrigen vor allem, dass sie Probleme nicht löst, sondern gären lässt und so vergrößert. Kleine poltitische Einheiten sind für die Bürger besser zu kontrollieren, wendiger und richten weniger Schaden an, wenn sie einmal versagen.

  36. Es geht nicht um die Einschränkungen nationaler und staatlicher Souveränität, es geht um deren Abschaffung!
    Was noch zu sagen wäre zum Thema Solidarität. -Schon in der „DDR“ wurde dieser Begriff überstrapaziert und entsprechende Verhaltensweisen staatlich verordnet bzw. vorge-
    schrieben.
    Also „vorwärts und nicht vergessen, die Solidarität“!

  37. „Verrat an den Visionen von einem friedlichen und wohlhabenden Kontinent der Gründungsväter.“

    ich kenne einen Gründungsvater der EU, dessen „Visionen vom friedlichen und wohlhabenden europäischen Kontinent“ („Adel – Technik – Pazifismus“) für jeden normal denkenden Menschen ein ekelhafter Alptraum sind. Aufgeschrieben 1925 in dem Buch „Praktischer Idealismus“.

  38. Sehr guter Artikel! Wenn es eine Pflicht zur Solidarität als Wert an sich gäbe, dann bräuchte man in der EU weder die NATO noch müsste man eine europäische Armee planen, noch wäre irgendein EU-Mitglied faktisch noch neutral. Die Neutralität wäre in der EU abgeschafft. Auch Frontex stünde über nationalen Grenzschützern und nicht umgekehrt.

  39. “ Wenn Werte zu Rechtsnormen werden, zerstört das den Rechtsstaat selbst.“
    Genau das ist das Grundproblem heutiger „Rechtstaaten“.

    Der Rechtstaat einer freiheitlichen Grundordnung kann nicht auf einem
    „ethischen Wertesystem“ basieren, denn dieses ist immer nur subjektiv.

    Alle Diktaturen dieser Welt basierten auf einem „ethischen Wertesystem“, dem eigenen,
    von der „Überlegenheit der Herrenrasse“ bis zur „Absoluten Wahrheit des Stalinismus“,
    um mal die zwei extremen Beispiele zu nennen.

    Ein Rechtstaat kann ausschließlich nur auf dem Kriterium der „Freiheit des Individuums“ bestehen, welches körperliche(Bewegungsfreiheit) und geistige Freiheit(Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) mit einschließt.

  40. Der EuGH ist ein gutes Mittel, die Bürger zu entmachten. Denn wer würde schon dem Urteil von Gerichten widersprechen! Wobei ich nicht weiß, wer diese Richter in ihre Ämter gehoben hat.
    Einfach ein Urteil des EuGH und man „schafft“ Dinge, die man in der EU auf legalen Weg niemals geschafft hätte.
    Deshalb ist es fast noch wichtiger vom EuGH auszusteigen als von der EU.

  41. Die angedrohten Strafmaßnahmen hören sich dramatisch an. Wenn die beklagten bzw. verurteilten Länder nicht bezahlen passiert aber sehr wahrscheinlich ganz einfach nichts.

    • Das Geld wird dann sonst wo gestrichen – Polen kriegt dann weniger anderer Gelder.
      Das ganze ist besonders perfide weil Polen seit 2014 fast 2 Millionen Ukrainer aufgenommen hat. Das ist per 1000 Einwohner mehr als die Deutschen seit 2015 es getan haben.
      Das Problem ist: Polen hat es richtig gemacht und die meiste Ukrainer arbeiten und sich wie der Rest der Einwohner des Landes verhalten.
      Man kann über Polen schimpfen aber das hat das Land richtig gemacht. Vielleicht konnte EU und Deutschland etwas lernen?
      Ich habe das hier schon mal geschrieben – Polen hat auch eine eingesessene muslimische Minderheit. Die sind auch sehr gut integriert. Möglich ist es also.
      Wie kann es sein, dass ein christliches Land voll von Islamophoben und fremdenfeindlich dass es nicht weiter geht, mindestens wenn man MSM glaubt, so was geschafft hat?
      Wie kann es sein dass so ein reiches, gut organisiertes und tolerantes Land wie Deutschland die Situation dermaßen vermasselt hat?
      Vlt ist Ideologie die wir folgen einfach falsch und man muss sich überlegen welche Migration man will, welche Art davon funktionieren kann und wie groß sie sein darf?

      Wenn man schon mal auf das Geschmack des rationalen Denkens kommt, konnte man die gleiche Methode bei anderen Problemen der Gegenwart einsetzen: Wohnraum, Luftqualität, ein marodes dafür aber sehr teures Gesundheitssystem, Energieversorgung und ein Paar anderen Kleinigkeiten. Man kann erschrecken wie viel man schaffen konnte wenn man sich auf Fakten konzentriert und Vernunft benutzt statt Ideologie.

    • Doch, es werden die Zahlungen von der EU (nein, es sind ja zum großen Teil unsere Gelder) an diese Staaten eingestellt bzw. „eingefroren“.

  42. Wer macht diesen EU-Apparatschiks mal unmißverständlich klar, daß wir NOCH KEINE „Vereinigten Staaten von Europa“ haben? Ist denen der Brexit und der Niedergang sozialistischer und anderer ehemals dominierender Volksparteien noch nicht Warnung genug?

    • Merkel sicherlich nicht.
      Der kann es mit den VSE nicht schnell genug gehen.

    • Wegen den zukünftigen Vereinigten Staaten von Europa kümmert sich auch nimand um den Ausgleich der Target2-Salden, wie vergleichsweise in den USA, wo Handelsbilanzdefizite jährlich ausgeglichen werden und jedes Land seine Schulden selbst zu verantworten hat. Wir plustern uns auf wegen unserer Exportstärke, dabei zahlen wir die Rechnungen auch noch selbst. Aber wenn das demnächst sowieso in der Familie bleibt… Fakten schaffen nennt man sowas.

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