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Politiker versagen hier, nicht Richter

Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen

19.07.2018

| Lesedauer: 2 Minuten
Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.

Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.

Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.

Was folgt daraus? Eine Änderung der Rundfunkordnung in Deutschland kommt nicht über Nacht. Sie ist in veränderter Form jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Dies zu ändern, bedarf eines langen Atems. Zwar hat sich die analoge Welt aus ARD, ZDF und einem dritten Programm mit Kabelfernsehen, Streamingdiensten und YouTube grundlegend geändert, doch es ist nicht ungewöhnlich, dass dies im öffentlichen Bereich noch nicht angekommen ist. Im Bundestag sind Faxgeräte und Schreibmaschine auch noch allgegenwärtig. Als ich kürzlich den Schlüssel für mein Bundestagsbüro abgeholt habe, schrieb der Büroleiter der Schlüsselabgabestelle die Karteikarte auch noch mit der Schreibmaschine. Immerhin war sie elektronisch. Als ich etwas verwundert dreinblickte, sagte er mir, dass er die Karteikarte heute Abend nochmals abtippen müsse. Sicher ist sicher. Das ist kein Scherz.

Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.

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55 Kommentare

  1. Ich habe mich mal wieder an eine Meldung von 2017 erinnert. Jetzt habe ich den Link gefunden.
    Der Grafnger Landwirt muss für seine Kühe auch GEZ-Gebühren zahlen. Die armen Kühe haben keinen Fernseher, kein Radio und nicht mal einen PC oder Handy, um über das Internet ARD- und ZDF zu gucken. Aber sie müssen bezahlen, weil der Kuhstall an einer Straße liegt und eine Hausnummer hat.

    https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/grafing-ort28746/grafinger-landwirt-bezahlt-fuer-seine-kuehe-gez-oeffentlich-knechtlich-8134388.html

    Da warten wir mal ab, wenn ein Hund für seine kleine Hundehütte künftig auch GEZ-Gebühren zahlen muss. Aber Vorsicht. Früher waren auch Spatzensteuern zu bezahlen. Vielleicht kommt jemand auf die Idee, dass jeder mit einem Vogelfutterhäuschen auf seinem Grundstück oder Balkon auch noch GEZ-Gebühren für die Spatzen zahlen muss..

  2. Vielleicht sollte der gute Herr Schäffler mal darüber nachdenken, dass diese „Rundfunkgebühr für alle“ auf ein Gutachten zurückgeht, die ein gewisser Professor Paul Kirchhof aus Heidelberg, ehemaliger Verfassungsrichter, im Auftrag von ARD und ZDF erstellt hat.
    Und wie es denn der Zufall so will, wurde dieses Fehlurteil ausgerechnet vom seinem lieben Bruder, Professor Ferdinand Kirchhof, verkündet.
    Befangenheit? Keine Spur!
    Und Rechtsstaat? Ebenfalls keine Spur!

  3. Die Unabhängigkeit der Justiz gibt es nicht mehr und zudem muss jeder Richter der oberen Etage einer der großen Parteien angehören. Vor allem, welche klare Begründung wurden genannt, die Beiträge noch weiter verlangen zu können Öffentlich-rechtliche Beiträge sind nicht korrekt; denn sind Zwangsbeiträge, dass es ARD, ZDF, Deutschlandfunk noch weiter gibt? Dann sollen sie richtige und nicht manipulierte, falsche Nachrichten bringen. Zudem geht es darum, eine Leistung zu nutzen und dafür sollen die bezahlen, die es tun und nicht alle. Die ÖR haben zudem heute Werbeeinnahmen wie die Privatsender und wenn es kein Unternehmen wäre, müsste die AZD kostendeckend, nicht gewinnorientiert arbeiten, dürfte keine hohen Gehälter und Pensionen bezahlen, wofür es hier leider gügend Beispiele gibt.

  4. es war verfassungsgemäß i. O, aber nicht juristisch korrekt. Wo wurde diese Korrektheit argumentiert? Für welche Leistung oder vertragliche Vereinbarung soll man hier einen Beitrag bezahlen? Es besteht beides nicht. Wo ist dieses Unternehmen öffentlich rechtlich, wo agiet es nur auf Kostendeckung, zahlt hohe Gehälter und Pensionen und kommen mit ihrem Budgetund den Werbeeinnahmn nicht aus. Das sollen jetzt die Bürger auch die es nicht nutzen, diesem Unternehmen AZD bezahlen? Warum lässt die Justiz dies immer noch dass ein solches Unternehmen mit ihen Beiträgen als öffentlich-rechtliche Forderunen gelten. Das zeigt unsere alte, leicht beeinflussbare Justiz von den „Großen“ bzw. Mächtigen

  5. Für den öffentlichen Rundfunk heutigen Inhalts und Umfangs gibt es in der Tat keine Rechtfertigung. Ein einziger Kanal sollte genügen – für offizielle Bekanntmachungen und Durchsagen republikanisch belangvoller Art, wie den Zusammenbruch des Euro-Systems; die Staatspleiten im EU-Raum; die Stunde Null des neuen Brotkartensystems; die militärische Besetzung Ungarns durch von der Brüsseler Kommission befehligte EU-Truppen; den Zuwachs und Stand der illegalen Migration; den dafür aktuell aufgelaufenen Kosten- und Verschuldungsstand der Nationalstaaten; die besser vorläufig nicht zu betretenden Orientoasen bestimmter Groß- wie Kleinstädte; wieviel Geld die Staatsregierung beim letzten Jordanien- oder Libanonbesuch wieder verschenkt hat usw. Auch, ob Juncker wieder mal den Ischiasnerv eingeklemmt hat. Für Mitteilungen dieser staatstragenden Art und das Betreiben eines für deren Verbreitung nötigen reinen Faktenkanals (keine Kommentare; die gehören – durchaus kontrovers – in das Internet und in private Medien) ist es dem Bürger zumutbar, einen Zwangsbeitrag zu bezahlen. Aber auch nur dafür. Da ist er als Bürger gefordert. Reden ließe ich mit mir noch über einen Kulturkanal. Die universale Unbildung und intellektuelle Verrohung der meisten, die den kaum mehr rückgängig zu machenden Migrationsschlamassel mit einhergehendem Kulturrückbau angerichtet haben und weiter stützen, ist so erbarmunswürdig, daß wahrscheinlich schon ein paar immer wieder gesendete gute, alte Western mit Cooper, Wayne oder Fonda dem Niveau sofort aufhelfen könnten.

  6. Kann mal einer diese 90 Programme mal nennen? Ab und zu konsumiere ich noch ARD und ZDF, wobei das eigentlich auch nur noch zum Runterkommen nach einer langen Autofahrt taugt, um besser schlafen zu können. O. k., ich habe in den letzten Wochen ein paar Fußballspiele geschaut. Ansonsten geht bei mir die Glotze nur noch für Fotos, selbstgemachte Videos und selbst gekaufte DVDs an. Im Vergleich zum Staatsfernsehen ist ja sogar mein Kino-Konsum mit Popcorn super günstig.
    Oder meinen Sie die irren Radio-Sender? Im Auto höre ich fast nur noch Hörbücher, weil das Radioprogramm so grottenschlecht ist. Außerdem könnte man alle Staatsfunksender zusammen legen. Letztens hatte ich nämlich auf einer längeren Fahrt kein Hörbuch mehr im Auto. Ich habe zwar meine gekaufte Musik auch komplett im Auto, aber nach langer Zeit mal wieder das Radio probiert. Das war ein faszinierendes Erlebnis, weil ich durch drei Bundesländer gefahren bin. Da hatte ich mehrere Deja-vus. Auf allen Radiosendern gab es alberne und infantile Telefonspielchen und immer wieder dieselbe Musik. Wenn man durch 3 Bundesländer fährt, hört man dieselben Songs eben 3x. Man stelle sich vor, man würde durch alle 16 Bundesländer fahren. Danach wäre man wohl reif für die Klapse.
    Daheim höre ich ab und zu Radio. Allerdings Spartensender aus den USA. Je nach Stimmung Rock, Jazz, Klassik oder auch mal News. Offensichtlich ist das Angebot umfangreicher und besser, wenn es keine Zwangsfinanzierung gibt.

  7. Sorry, hier muss ich widersprechen. Es stimmt, Richter (auch die des BVerfG) sind zunächst einmal Beamte und haben daher nicht nur eine große Staatsnähe. Ihnen fehlt auch die Erfahrung in der Welt da draußen. Dennoch erwarte ich auch von Richtern ein gewisses Maß an logischem Denken und zumindest teilweise vorhandenen gesunden Menschenverstand. Gerade weil die Richterschaft in Deutschland inzwischen links-grün durchsetzt ist, erwarte ich, dass die Menschen gleich behandelt werden. Warum also werden Menschen bei der Rundfunkbesteuerung ungleich behandelt und wie ist das mit Art. 3 GG zu vereinbaren? Hat ein Freiberufler ein Büro oder ein Auto, welches er für dienstliche Zwecke benutzt, muss er mehr Rundfunksteuern zahlen. Der Richter, der daheim ein Arbeitszimmer nutzt und mit dem Auto zum Gericht fährt, muss dies nicht. Warum?
    Wie erklärt die das BVerfG die Mehrfachabzocke bei der Rundfunksteuer? Jemand, der beruflich viel in Deutschland unterwegs ist, zahlt deutlich mehr Rundfunksteuer als jemand, der immer nur an seinem Arbeitsplatz erscheinen muss, denn auch die Rundfunkbesteuerung bei Leihwagen und in Hotels zahlt im Endeffekt der Endkunde. Ein Freiberufler / Selbständiger, der bei einer Reise zu einem Kunden einen Leihwagen in Anspruch nimmt und dann auch noch im Hotel übernachtet, zahlt erheblich mehr Rundfunksteuern als jemand, der das nicht machen muss. Wie ist das mit Art. 3 GG zu vereinbaren? Und warum soll nun die Zweitwohnung von der Rundfunksteuer befreit werden, wenn man sie als Mietwohnung bei einem Vermieter anmietet oder gar kauft. Mietet man die Zweiwohnung aber nur kurz bei einem Hotelier an, wird wieder Rundfunksteuer fällig. Häh? Wie sieht es denn mit Immobilien aus, die über AirBnB vermietet werden?
    Und warum muss die Bahn nicht zumindest für jeden Platz in einem Zug, der über WLAN verfügt, Rundfunksteuern zahlen? Oder muss sie das schon? Wie sieht es mit den Betriebsstätten öffentlicher Unternehmen wie eben z. B. der Bahn aus? Zahlen meine Stadtwerke für jeden Stadtbus Rundfunksteuer? Was ist mit Polizeiautos usw.? Was ist mit den Betriebsstätten der Kirchen, also den Kirchen? Ist dort auch Rundfunksteuer fällig, die im Endeffekt von den Kirchenmitgliedern über ihre Kirchensteuern bezahlt wird? Gab es da nicht eine Befreiung? Mit welcher Begründung?
    Wäre die Rundfunksteuer eine reine Kopfsteuer, so würde auch ich sie als verfassungsgemäß ansehen und gäbe Ihnen Recht, Herr Schäffler. Dann wäre die Problematik eine reine Aufgabe der Politik. Aber ein Rundfunkstaatsvertrag, der natürliche und juristische Personen vollkommen willkürlich unterschiedlich behandelt, kann nicht konform zu unserem GG sein. Sorry, eine Justiz, die so offensichtliche Ungereimtheiten bei der Urteilsfindung unberücksichtigt lässt und dann mit so abenteuerlichen und irrsinnigen Begründungen arbeitet, dass z. B. ein Freiberufler einen besonderen Nutzen aus dem Angebot des Staatsfunks hätte (im Prinzip hat das BVerfG genau diesen Irrsinn zum Ausdruck gebracht), ist eine politische Justiz und hat in einem demokratischen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung nichts verloren.

  8. Richtig, Herr Schäffler, das ist nur politisch lösbar. Aber man sollte nicht verschweigen, dass es derzeit nur mit der AfD geht.

  9. Verständnis? Für ein solches Urteil? Für derartige Marionetten dieses Staates, dieser Regierung?
    Das Mindeste, was hier angesagt ist, wäre ziviler Ungehorsam, werter Herr Schaeffler! Mit den üblichen „demokratischen“ Mitteln werden wir dieses Joch, für das der Zwangsrundfunkbeitrag zugunsten der Staatspropagandasender hier nur stellvertretend stehen mag, jedenfalls nicht mehr los!

  10. Donnerwetter, ich bin ja voll digital. Meinen Warenbestand verwalte ich schon seit
    Jahrzehnten nicht mehr per Karteikarte, meine Preise muß ich auch nicht regelmäßig manuell anpassen, wenn mein Lieferant mal wieder Preise ändert. Vllt. sollte mal jemand in Berlin Bescheid geben, das es da elektronische Helferlein gibt. Und ja, meine TA Gabriele habe ich auch noch im Schrank, aber nur aus nostalgischen Gründen, wenn der Strom ausfällt, hilft die auch nicht weiter.

  11. Herr Schäffler, Sie schreiben: „Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte.“
    Ich muß aber sagen, daß ich den Verdacht hege, daß durch den Rechercheverbund womöglich doch eine Quersubventionierung einer Zeitung stattfindet, auch wenn das in diesem Artikel bestritten wird:
    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Kritisierte-Kooperation-NDR-WDR-und-SZ,recherchekooperation102.html
    Auch ohne Quersubventionierung halte ich das Konstrukt rechtlich für fragwürdig.

  12. Meine Steuermoral hat das Urteil jedenfalls nicht befördert. Diese freche de-facto-Steuer alleine schon für die »Bereitstellung« unerwünschter »Leistungen«, die zudem nahezu durchweg meinen Interessen und Überzeugungen zuwiderlaufen, werde ich mir an anderer Stelle zurückholen.

    Ohne Gewissensbisse, aber mit großer Genugtuung!

    • Sie haben vollkommen Recht. Auch ich denke seit gestern darüber nach, die Steuergesetzgebung mal ähnlich auszulegen wie unsere Gesinnungsjustiz. Dumm nur, dass unser Staatsapparat eigentlich nur noch beim Eintreiben von Knete effizient arbeitet.
      Bei der Rundfunksteuermehrbelastung geht es aber noch recht einfach: Einfach der GEZ schreiben, dass man nicht mehr selbständig sei. Schon ist die Zusatzzahlung nicht mehr fällig.

      • Wenn jemand selbständige Arbeit am Computer macht, Radio und Fernseher daneben stehen, dann muss der auch nicht mehr doppelt zahlen. Da reicht auch ein Brief, wo drin steht, dass man die Arbeit im Wohnzimmer tut und der Fernseher daneben steht.

  13. Wenn wir den Rundfunk schon bezahlen müssen, bin ich dafür, das wir das Personal wählen dürfen. Der Bürger ist sonst nämlich gänzlich entrechtet. Das Verfassungsgericht hätte dies bedenken müssen.

    Was ist an öffentlich-rechtlichem Rundfunk überhaupt rechtlich? Sind andere Medien unrechtlich?

  14. Von der Idee her brauchen wir den ÖR
    Um italienischen Verhältnissen ( Berlusconi ) entgegenzuwirken braucht man Meinungsvielfalt.
    Daher sollte das BVerfG mal prüfen, ob der ÖR dieser Idee gerecht wird.
    Mir hängen die Manipulationsversuche zum Hals raus !
    Schummelei wurde Stereotyp die VW Affäre genannt jeden Tag immer wieder – In Niedersachsen sitzt keiner der Verantwortlichen in Haft. Wieso auch ? für Schummelei ? Hier liegt auch eine nicht unerhebliche Steuerhinterziehung vor ( Euro 4 auf Euro 5 )
    Gut gemacht ÖR ! Aber den Fernsehkonsument aufhetzten ? Ne ! einschläfern ist der Auftrag !

    Berliner Flughafen – niemand ist verantwortlich ! Berichterstattung oder Investigation ? Null, 0000001 !

    Berichterstattung von Straftaten – Erste Aussage warum nicht berichtet wurde : Vergewaltigung mit Todesfolge war nur ein LOKALES Ereignis.
    Zweite Aussage zum selben Fall:
    Der ÖR ist so gut mit Korrespondenten aufgestellt das erst einmal jemand vor Ort eingeschaltet werden sollte!
    Was denn nun ? ( Erst nach großen Gemecker hat der ÖR Tage berichtet )
    Hört auf uns anzulügen !

    Merkel spricht erst ein Jahr nach dem Anschlag in Berlin mit den Angehörigen. Warum ?
    selbst Trump hat sofort und das öffentlich mit den Anschlagsopfern gesprochen.

    Dieses warum ,warum wurde nie gefragt . Weil die Antwort ist = Man läßt sich nicht mit der Asche seiner Entscheidungen fotografieren.
    Und wieder arbeitet der ÖR an der weißen Bluse von der Kanzlerin !

    In Berlin bricht die Verwaltung zusammen ( mehr als 50 % der Beschäftigten melden sich krank, Bereitschaftspolizei singt das Horst Wessel Lied , kopuliert in Uniform auf Parkplätzen, stellt Familienangehörige von Syndikaten ein und und.

    Berichterstattung und Analyse ? Frequenz also Anzahl der Meldungen , Platzierung der Meldung ? kurz und ganz hinten für Staatsversagen

    Aber erst einmal über Herrn Seehofer herfallen ! Der, der etwas ändern wollte.

  15. Ich habe überhaupt kein Mittleid mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dort hat man sich seit Jahren die Taschen vollgestopft und versucht sich mit schlechter Qualität durchzumogeln. Man fühlte sich sakrosankt.
    Unternehmen, die so nach Gutsherrenart an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe vorbei agieren, gehen irgendwann pleite und die Mitarbeiter stehen auf der Straße und müssen sich einen neuen Job suchen. Das ist den Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zuzumuten.

    • Solange der am 01. Januar 2013 in Kraft getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt, der eine Zahlung pro Haushalt zwingend verlangt und nicht mehr pro nachweisbarem Abspiel-Gerät bedingt, geht niemand dort pleite. Leider. Mangelnde, nicht vorhandene Qualität, nicht vorhandene Objektivität, fehlende Neutralität und eine Parteilichkeit pro Regierung die sich gewaschen hat, all dies ist bezüglich weiterer qua Gesetz verordneter und nachhaltig sprudelnder Einnahmen völlig bedeutungslos.
      Für den ÖRR. Nicht für uns.

    • Ihr Kommentar…Erst wenn sich die Bürger zusammenschließen und ein Volksbegehren, sorry- Einwohnerbefragung – starten, erst dann haben die Wasser in den Ohren.
      Aber die lassen sich nicht die Butter vom Brot nehmen – sie ziehen sich einfach einen anderen Mantel an und berichten gegenteilig.
      Aber noch kann man mit der Moral -Inquisition ja noch gutes Geld verdienen.
      Motto : Ist doch egal ob das eine Zukunft hat – Hauptsache ist , es hört sich gut an und was kümmern mich die Probleme von Morgen !

  16. Die Nachsicht mit diesem Gericht ist deutlich übertrieben. Richtig ist natürlich, dass der Parteienstaat und vor allem Frau Merkel mit ihrer Fastallparteienregierung die Grundlage jeder Demokratie, die Gewaltenteilung, zugunsten einer reinen Herrschaft der Exekutive ( genau genommen von ihr selbst ) faktisch abgeschafft hat. Die mehr oder weniger links/grüne Parteienmehrheit von über 80 %!!!! des listenmässig besetzten BT ermächtigt ! diese Regierung bzw. sogar allein Frau Merkel zu praktisch allen Entscheidungen gleich welcher Qualität. Vom BVerfG als „ Hüter des GG „ war hier noch nie irgendetwas zu hören oder zu lesen und Gelegenheiten gab es genug. Natürlich haben die Establishmentparteien auch die Judikative personell vereinnahmt, um hier über „ Abhängigkeiten“ ungestört ihre Kreise ziehen zu können, ebenso wie bei den ÖR. Das Parteienkartell unter Merkel funktioniert. Es wäre trotzdem Sache dieses Gerichts, wenn es seinem Namen folgen wollte, ein rechtliches Gegengewicht als inzwischen einziger Vertreter des GG zu bilden. Wieder eine Chance bewusst vertan.

  17. Die Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es ist eine Kontrolle zu gewährleisten und Missbrauch und Hybris einer Klasse zu bremsen, die sich inzwischen für den Erziehungsberechtigten bzw. den Eigentümer der Bürger hält. Wer diese Aufgabe nicht erfüllt weil zu enge Verbandelungen zur Politik bestehen ist schlichtweg fehlbesetzt, bzw. korrumpiert.
    Nein Herr Schäffler, ich lasse mich nicht auf die lange Bank vertrösten.

    Ihr Vorschlag ist im Grunde: Lassen wir die direkten Nutznießer dieser Prap0ganda- und Versorgungsmaschinerie darüber entscheiden ob die Zwangsfinanzierung beibehalten wird oder nicht.

    Es wäre noch einmal ein anderer Schnack, wenn der Laden seiner eigentlichen Aufgabe nachkommen würde neutral zu berichten. Der öffentliche Rundfunk ist aber zum linken Propagandainstrument, d.h. absoluter Parteilichkeit, verkommen. Und dafür soll der indoktrinierte Bürger noch abdrücken? Verfassungsrechtlich in Ordnung? Doch eher wohl nicht.

  18. OK, man hat verarmte Zweitvillenbesitzer von der Doppelzahlungspflicht befreit, Tusch, Applaus!
    Nochwas? Ochnnö. Ich hocke am ADW, kein Rundfunk, kein Smartphone funktioniert hier. Festnetz- Internet geht halbwegs, aber auch erst seit 2014. Und dort wäre es ein Leichtes, ein Kassenhäuschen davorzusetzen.
    Eigentlich gucke ich das meiste ÖR im Auslands- Urlaub und da frage ich mich echt, wie man die Kosten dafür rechtfertigt, so Satellitenslots gibts nicht für lau.
    Das grundlegende Mißtrauen in ÖR wurde so nicht erstickt, sondern geschürt. 17,50€ mtl. Zwangsenteignung für etwas, das immer weniger Leute wollen? Sind wir Türkei oder was?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass nicht nur Merkel weg muss.

  19. „Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte.“ …

    Wie bitte?
    Solche „Ideen“ werden doch schon sehr engagiert von „unserer“ politischen „Elite“ diskutiert, um „unsere Qualitärsmedien“ zu schützen und den armen kleinen Bundesbürger vor böser „Fake-News“ zu bewahren.

    Und zu den Verfassungsrichtern:
    Es ist doch lang geübte Tradition im deutschen Richterstand, sich mit jeglichem herrschenden Regime perfekt zu arrangieren.
    Zig Namen aus Nationalsozialismus und SED-Dikatur und tausende dokumentierte Urteile aus diesen Zeiten legen davon beredtes Zeugnis ab.

    • Vor wenigen Minuten war die Chef-Lobbyistin der europäischen Verlage im Interview zu hören:“Das Untergangsszenario wäre, wenn für den Journalismus zu wenig Geld da wäre!“ Argumentation (sic!) zu Ende!!! Konkret ging es um e-privacy und die Auswirkungen auf Werbeeinnahmen. Geschenkt! Anderes Thema. Nein, nochmal! wenn… …zu wenig Geld da wäre! Ernsthaft? Statt darüber nachzudenken, was die Zwangsfinanzierung mit der „Qualität“ der Fernsehsender zu tun hat, und dass die Zwangsfinanzierung kategorisch aufzuhören hat, wird so getan als als gebe es einen quasi gottgebenen Betrag, unter dem der Journalismus Schaden nimmt. Gute Güte, wie dummdreist-sozialistisch muß man eigentlich sein, um nicht kapieren zu wollen, dass der Journalismus ist erster Schaden durch Journalisten Schaden nimmt.

      Nun steht der Herr Schäffler weit außerhalb des Verdachtes ein Sozialist zu sein, so ist er dennoch nicht Teil der Lösung, da er zu der Partei gehört, die die Opposition spaltet. (Links und Grün sind keine Opposition, sondern Wurmfortsätze merkelschen Ungeistes!)

    • zudem wurde es von Bundesverfassungsgericht nur verfassungsgemäß empfunden, nicht juristisch korrekt; denn genauer angeschaut fehlt dies und zeigt es nicht nur die Feigheit der Justiz, sondern wo ist es realitisch weiter Rundfunkbeiträge von jedem anzufordern? Was haben sie uns geliefert, welchen Vertrag kann die AZD nachweisen? Es ist ein Unternehmen, keine öffentl. Hand und warum wird hier nich nach Privatrecht agiert und nur etwas berechnet, wenn man an eine Leistung nachweist?

  20. Werter Herr Schäffler,
    Sie haben versucht, innerhalb Ihrer FDP gegen den Strom zu schwimmen – völlig vergeblich, wie man gesehen hat.
    Und hier nun versuchen Sie, immer noch als Mitglied dieser Partei, die -statt Opposition gegen die Regierung zu machen- sich in Opposition zur Opposition verschleißt, als quasi Entschuldigung für das Fehlurteil der Verfassungsrichter anzuführen, dass diese ja „zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen“.
    Sie meinen, „dies zu ändern, bedarf eines langen Atems.“
    Nein, Herr Schäffler, dies bedarf eines festen Willens.
    Und den erkenne ich einzig und allein in der AfD.
    Sie sind in der falschen Partei.

    • Mit seiner Auffassung vom BVG sehe den Herrn Schäffler sehr wohl in der richtigen Partei.

      • Klasse Replik !!!
        So kann man es natürlich auch sehen …

  21. Das BVerG hat im Sinne seiner Auftraggeber entschieden…Kirchhof macht Gutachten und der Bruder segnet es auftragsgemäß ab. Hatten wir alles schon einmal ……
    Ob hierauf eine Antwort kommt? Ich glaube nicht…

    Thema: Sonstiges
    Nachricht:
    BVerG als Familienbetrieb? Über ein Gutachten zu Rechtmäßigkeit der Haushaltsabgabe von Kirchhof entscheidet ein Kirchhof? Kein Befangenheit? Wie tief ist dieses Gericht gesunken, in dem es nicht einmal die Grundlagen des Rechts achtet. Ich werde mich dafür einsetzen, das diese Richter zur Verantwortung gezogen werden können, und nicht, wie 1945, einfach weiter machen dürfen.

  22. Einspruch. Das BVG steht in allen Urteilen auch für ein Staats- und Demokratie Verständnis. Dieser Senat atmet Hegelsche Staatsvergötterung, wenn er argumentiert, dass der Bürger von ÖR Medien zu politischer Mündigkeit erzogen werden solle. In Wahrheit wird dem Bürger zutiefst mißtraut, er wird ent-mündigt. Dass er gezwungen wird, diese sog. politische Bildung auch noch zu bezahlen, ist Paternalismus und als solcher despotistisch. Wenn unsere Verfassungsrichter hier überfordert sind, sollten wir alarmiert sein. Rechtsphilosophisches Denken sollte gerade an diesem Ort selbstverständlich sein. Dieser Senat entsorgt allerdings Kantsche Argumente zu Gunsten der res publica, zu Gunsten Hegels imperium paternale. Dies ist nicht nur, von Ihnen so verständnisvoll akzeptierte Staatsnähe. Hier wird auch nicht nur über Gebühren entschieden, sondern der Senat tritt für den paternalistischen Staat ein. Man darf diesen Hegelschen Geist nicht ignorieren, auch Richter sind fehlbar. Politisch muss selbstverständlich über diese, nicht zu unterschätzende Gefahr, offen und kritisch diskutiert werden.

    • Was nützt es uns, „alarmiert“ zu sein – wenn wir bedauerlicherweise nichts tun können. Kommentare gegen die BVerfG-Entscheidung werden in den allermeisten Mainstream-Medien gar nicht erst veröffentlicht, das NetzDG verhindert den Rest und alles „andere“ ist sowieso verboten… Sind es tatsächlich nur unsere Wahlkreuzchen alle 4 Jahre – von denen wir inzwischen obendrein auch vermuten müssen, dass sie kräftigst manipuliert werden? Ist es ausreichend verantwortlich, wenn man immerzu nur seine Betroffenheit zu den Entscheidungen des BVerfG o.ä. äußert? ÄNDERT das etwas?
      Diese Fragen stelle bestimmt nicht nur ich allein. Die dürften inzwischen in sehr vielen Köpfen verzweifelt routieren. WAS IST ZU TUN ??

  23. Bin von der Entscheidung des BVG enttäuscht. Und wie der Herr Kirchhoff eine garantiert
    objektive und regierungsunabhängige Berichterstattung unter Aufsicht der etablierten Parteien sieht, bleibt wohl auch sein Geheimnis, bzw. sind wohl Wahrnehmungsstörungen. Die derzeitigen praktischen Ergebnisse sehen gänzlich anders aus. Vielleicht GEZ im stark reduzierten Umfang beibehalten (-70% etwa), größere Reformen bei den ÖR (keine Pensionen der MA, Staatsferne garantiert, stark parteiliche und regierungsaffine Journalisten entlassen, vollständig neue Aufsicht / Vertreter etablierter Parteien raus und Bräutigam, Nachtigall, Tichy u.a. rein, u.v.m. ) So wie in vielen anderen öffentlichen Bereichen auch, lang verschleppte Reformen, bis wohl erst ein ganz radikales Umsteuern unumgänglich ist. Möglichst ohne die Extreme Löwenthal und Schnitzler!

  24. Wer die GEZ wirklich abschaffen möchte, muß AFD wählen, einen anderen Weg gibt es nicht. Was den Artikel betrifft: Ist schon interessant, daß die Staatsnähe der Richter ein sozusagen mildernder Umstand ist und nicht ein RIESENSKANDAL! Ich denke, wir haben eine Gewaltenteilung in diesem Land?

    • Es geht nicht nur um die GEZ . Wer unser Land retten will, muß AfD wählen, einen anderen Weg gibt es nicht.

  25. ….Sie meinen, wir sollen das nicht so eng sehen? Nun gut.

    Fakt ist: wir alle werden gezwungen die ÖR-Medien (zusätzlich) zu allen Steuern und Abgaben zu finanzieren! Und das sind keine Brosamen! (mehr als 8 Milliarden p.A.)

    Da die Parteien aber das was dort verbreitet wird nicht unmaßgeblich beeinflussen sollte dieser Staatsfunk auch vom Staat (aus Steuermitteln) finanziert werden!
    Das wäre auch nur konsequent.
    Dann läge es am Bürger die Konsequenzen aus der praktizierten Informationsmanipulationen in Regierungsnähe abzuwählen – oder eben nicht!

    Tja und eine Anmerkung noch: Das Richter, weil sie vom Staat bezahlt werden, in der Regel „Pro Domo“ entscheiden ist nicht unbekannt, aber ist es deswegen auch richtig und damit hinzunehmen?

    Eigentlich hatte ich die Vision, das Richter unabhängig agieren, egal um welches Thema es geht, aber das ist (Entschuldigung ) wohl zu viel erwartet!

    Was sagte einer der größten Denker unserer Zeit (Hamed Abdel Samad) dazu?
    (Sinngemäß)

    Wenn jemand laut schreit „Feuer – die Informationen werden manipuliert“ Dann wird er wegen Ruhestörung angeklagt! Und genau darüber wird dann heftig gestritten.
    (Über die Ruhestörung) Und die Politikerkaste lacht sich kringelig, wie heftig wir auf jedem Knochen herum kauen, den sie uns hinschmeißen!

    Ich hoffe, der Tag wird noch besser.

    Mit freundlichem Gruß

    L.J. Finger

    • Zitat: „Da die Parteien aber das was dort verbreitet wird nicht unmaßgeblich beeinflussen sollte dieser Staatsfunk auch vom Staat (aus Steuermitteln) finanziert werden!“

      Was, glauben Sie, wäre damit gewonnen?
      Fallen die „Steuermittel“ vom Himmel?
      Wer, glauben Sie, bringt die Steuermittel auf?

  26. „Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte.“ …schöne Ironie, allerdings längst bittere Realität, wenn auch nicht über eine „GEZ“ für Print Medien weiß Berlin durchaus, wie man sich liniengetreue Schmierblätter (verkaufter Journalismus verdient keine besser Bezeichnung) bei der Stange hält.
    Wie nun eine kleine Anfrage der AfD ergeben hat, sponsored die Bundesregierung seine Hofberichterstatter mit 67 Mio. jährlich über „Werbeausgaben“.
    Mit Sicherheit nicht das einzige Hintertürchen, mit der man sich das Wohlwollen medialer Vasallen aus der „Privatwirtschaft“ sichert weil der hauseigene Mediengigant den Volksmob immer weniger unter Kontrollen zu halten vermag 🙂
    Die Demokratie scheint demnach noch zu funktionieren, jedenfalls beim mündigen und selbstdenkenden Bürger.

  27. Herrn Schäfflers Beitrag beschreibt zwar die Realität richtig, aber so einfach kann man es sich m.E. nicht machen. Das BVG hat die Aufgabe Recht zu sprechen und kommt dieser schlicht und einfach nicht nach. Damit ist es lediglich eine Scheininstitution mit Alibicharakter, also überflüssig. Die Forderung damit nicht zu hart ins Gericht zu gehen, offenbart das heutige, falsche und typische Politikerverständnis der Demokratie als Parteienstaat.

  28. Sind Sie sich wirklich sicher, Herr Schäffler, dass die Verleger und ihre Führungskräfte in den Printmedien nicht schon intensiv an ihrer eigenen Subventionierung durch Staat mit bislang unverfänglichen Neusprechvokabeln basteln? Oder sind Ihre Gedanken zum Urteil vielleicht eher auf die bissigen, z.T. zynischen, vielleicht auch die lieben Richter des BVerfG verletzenden Kommentare hier in TE zurückzuführen? Ist es das ein Wunder, wenn der hohe Richter Paul Kirchhof als Vorsitzender des entscheidenden Senats über das „Gutachten“ (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seines Bruders Ferdinand und ehemaligen hohen Richter am gleichen Gericht mitentscheidet? Das ist, ich sage es hier deutlich als ehemaliger höherer technischer Beamter, nur noch als Bananenrepublik zu bezeichnen.
    Wer wie ich, ein Leben lang keinen Fernseher gehabt hat, jetzt zwar, weil es beruflich nicht anders geht, alle Medien einschl. der ÖRR empfangen und sich aussuchen kann, ist immer noch auf das höchste empört darüber, wie sich in diesem Fall Staat mit dem immer frecheren Griff in die Taschen seiner Untertanen bedient und dabei auch noch so nebenbei den Mittelstand durch eine idiotische und vom Normalbürger nicht mehr zu erfassenden Gesetzgebung (der Rechtsstaat wird schon allein durch die Gesetzesflut ins Absurde überführt!!!) immer mehr kaputt macht. Und ich sage es hier deutlich, die ÖRR mit ihren einseitigen Regierungsberichts- und Unterstützungsprogrammen, egal ob es sich um die Eurorettung, behaupteter anthropogener Klimawandel, Energiewende, Diesellüge, Einladung von Flüchtlingen aller Art u.a. handelt, sind inzwischen für mich nur noch Staat, Staat und nochmals Staat im negativen Sinn.

    • Haben Sie die Brüder nicht verwechselt? Paul hat sich das Konstrukt ausgedacht, Ferdinand ist noch beim BVG.

      • Danke, liebe Nachdenkerin X! Sie haben Recht! Tut mir leid……. Da habe ich wohl in Zorn und Empörung die beiden Brüder leider durcheinandergebracht.

  29. Auch wenn es Ihnen, Herr Schäffler, nicht gefallen dürfte. Mir ist durchaus bekannt, welche (rel. neue) Partei zumindest in ihrem Wahlversprechen konstatiert, diesen sich selbst immer mehr bereichernden ÖR Moloch, diesen Pensionsauszahlungsverein mit angeschlossenem Regierungsschmierfunk, drastisch finanziell zu beschneiden. Wenn nicht gar tutto kompletto in die finanzielle Unabhängigkeit zu entlassen, was mir durchaus entgegenkommen würde. Derjenige der diesen Schrott noch konsumieren will, soll zahlen. Die Codierungs-/Dekodierungstechnik dazu gibt es schon lange und wird auch von anderen PayTV Sendern ausgiebig genutzt (für mich ist ÖR-TV auch PayTV, und zwar nicht on demand sondern eben gezwungenermaßen).
    Mit der ursprünglichen Idee eine unabhängigen überparteilichen Rundfunks (erst später kam TV dazu), ausgehend aus den schlechten Erfahrungen der J.G.-Schnauze aus dem Volksempfänger hat dieser ÖRR NICHTS mehr zu tun. Im Gegenteil: der ÖRR migrierte zum dauerberieselnden Volksempfänger der Moderne. Freiwillig werden sich die Parteien diesen Propaganda-Apparat freilich nicht mehr nehmen lassen. Nun ja, wie gesagt, bis auf das Versprechen einer (rel. neuen) Partei. Für mich durchaus wahlentscheidend. Damit komme ich Ihrer im vorliegenden Artikel geforderten politischen Entscheidung zur Zukunft des ÖRR ja entgegen.
    Diese moralisch verpeilten Dummblöker aus der Glotze und dem Radio kann ich nicht mehr sehen und inzwischen auch nicht mehr hören.

  30. „Das ist irgendwie komisch.“

    Politische Urteile als „irgendwie komisch“ zu bezeichnen widerstrebt mir immens.
    Warum muss eine Firma, deren Mitarbeiter bereits die „Demokratieabgabe“ bezahlen noch einmal dafür bezahlen, dass diese Mitarbeiter bei ihr beschäftigt sind, unter der (unverschämten wie falschen) Annahme, diese würden (generell) für Rundfunkhören oder Fernsehen während der Arbeitszeit bezahlt? Dass man ein drittes Mal zahlen muss, wenn diese Mitarbeiter ein Firmenauto haben, bzw. benutzen ?
    Das mag so sein im öffentlichen Dienst, der ist aber sicher davon ausgenommen (?). Auch daß es sich um eine Steuer handelt, die die Länder aufgrund des GG nicht willküren dürfen (GG! das darf nur der Bund) ist dem BVerFG wohl keine Erwähnung wert.
    Über die Fiktion, daß man ja für das „Angebot“ zahle (welches man nicht ausschlagen darf; vgl. Recht auf negative Koalitionsfreiheit; Recht auf Koalitionsfreiheit lt. GG) kein Ton. Ja. Auch Bananenrepubliken haben Verfassungsgerichte. Ob man das gut finden muss ? Nein. So haben unselige Zeiten, bereits früher, ganz harmlos, begonnen.

  31. „…rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme…“ – und wer braucht die – ausser den Beschäftigten und Abstaubern?

    Und „grosszügig mit den Karlsruher Richtern“ umgehen? Und warum? Und welcher Defizite wegen?
    Leider darf der gemeine Bürger diese nicht „grosszügig“ ignorieren.

  32. Wenn das Bundesverfassungesgericht politische Vorgaben nicht revidieren kann weil es damit überfordert ist, dann ist es untauglich seine Aufgabe zu erledigen. Wenn alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen, dann sind sie untauglich ihre Aufgaben beim Bundesverfassungsgericht auszuführen. Wenn es nicht sein darf, den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, weil damit die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme in akute Finanzierungsprobleme gestürzt würden, dann erledigt das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben nicht. Wenn generell gilt, dass das Verfassungsgericht sich seit langem scheut, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren, dann ist das Verfassungsgericht nicht unabhängig. Hier ein Zitat von der Internetseite des Verfassungsgerichts: „Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen.“ Jeder kann sich daraus eine Meinung bilden und wird verstehen, warum das Vertrauen in den deutschen Staat und seine Institutionen bei vielen Einwohnern schwindet. Weitere Erosionsgründe: Fraktionszwang statt Gewissensentscheidungen, Tätigkeiten neben dem Bundestagsmandat (z.B. Sonja Steffen als Asylanwältin), Lobbyisten als Autoren von Gesetzesvorlagen, Zerstörung des Sozialstaats und des sozialen Friedens, Verlust des Gewaltmonopols des Staates…

  33. Warum sollte auch der eigene verlängerte Arm der Politik konträr entscheiden?
    Ich werde von jemandem in ein Amt gehoben, das sehr lukrativ und begehrt ist. Es darf dann zumindest der dringende Verdacht erhoben werden, dass ich dem Inaugurator gegenüber eine gewisse Zeit (wie lange?) gefällig agiere. Da in der Rechtsprechung sehr oft nicht eindeutig ist und ein breiter Interpretationsspielraum besteht, sind viele Urteile klar zu erklären. Lösung: Einführung einer Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative, wie es in einer modernen Demokratie eigentlich sein sollte.

  34. Das BVerfG hat sich selbst deligitimert, indem es die zwangsfinanzierte Staatspropaganda deckt, die Gewaltenteilung scheint aufgehoben, Exekutive, Judikative und Staatsfunk werden eins. Der Staat BRD, der sich immer mehr zu einer DDR 2.0 entwickelt hat, muss sich daher nicht wundern, wenn sich Millionen Deutsche von ihm abwenden.

  35. Ich will es mal so sagen…

    Eine neue Regierung (ohne Altparteien) muss dafür sorgen, dass die Zwangsgebühr GEZ abgeschafft und das Bundesverfassungsgericht reformiert wird. Das Bundesverfassungsgericht bzw. die Gerichte allgemein sind in Deutschland zu sehr abhängig von der jeweiligen Regierung….wie eben die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Medienanstalten auch….der Filz zwischen Gerichten, Regierung und ÖR-Medien muss endlich zerschnitten/getrennt werden.

    • Das Bundesverfassungsgericht wird nach Parteienproporz besetzt – ein absoluter Skandal. Was hat das noch mit Gewaltenteilung zu tun?

  36. Der selbe Richter, der die IHK Zwangsbeiträge abbügelte und nicht zur Klage zuließ hat nun über den anderen Zwangsbeitrag entschieden. Das Ergebnis war klar abzusehen. Wird die Politik auf seinen Propagandafunk verzichten? Nächste Frage….
    Es hilft nur eins die massenhafte Verweigerung der Zahlung der GEZ Beiträge. Nur dies hilft, alles andere nicht. Leider kann der Michel dies nicht. Er lamentiert, er hadert, er schimpft aber zu mehr ist er nicht in der Lage.

    • Ich muß Ihnen widersprechen. Das einzige, das wirklich hilft (denn Ihr Ansatz ist utopisch), ist, die AFD zu wählen. Grund 1: Sie ist die einzige Partei, die die GEZ ernsthaft abschaffen möchte. Grund 2: Sie ist die einzige Partei, die Volksabstimmungen auf Bundesebene fordert, was den Weg für eine Abschaffung oder Reform der GEZ zumindest ermöglichen würde. Sie schreiben: „Zu mehr ist (der Michel) nicht in der Lage.“ Ich greife das auf und füge hinzu: Die meisten schaffen es nicht mal, anonym ihr Wahlverhalten zu ändern, regen sich dann aber über die Politik auf, die sie selbst gewählt haben.

      • @lucretcia
        Traumhafter Kommentar. Absolut zutreffend, vor allem der letzte Satz.

      • Spätestens dann, wenn die AFD lukrative Posten im Staatsfunk erhält, ist es mit der Abschaffung vorbei. Sie wird genauso korrumpiert werden wie aller andere Parteien auch. Aber die Hoffnung stirbt zu letzt.
        In einer Demokratie wäre ihr Vorschlag das richtige Vorgehen. Leider haben wir keine normale Demokratie mehr.

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