Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. Freiheiten sind gut, für sie haben unsere Urgroßväter und Urgroßmütter gekämpft. Freiheiten können aber auch etwas Ätzendes sein, wenn man mit diesen nicht umgehen kann.
Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind aber die Gesetzgeber in der Pflicht, den Rechtsstaat mit starken Instrumenten und Werkzeugen auszustatten, damit dieser effektiv und hart durchgreifen kann gegen alle, die als Feinde der Freiheit Straftaten begehen und so unsere gemeinsamen Spielregeln, schlussendlich unsere Verfassung, herausfordern.
Ich fordere daher die Politik auf, den Ermittlungsbehörden, Richtern und Staatsanwälten bestmöglich unter die Arme zu greifen und sie durch weitreichende Befugnisse und die Möglichkeit zu konsequenten Urteilen „im Namen des Volkes“ zu befähigen, die Freiheit und Sicherheit unseres Landes bestmöglich zu verteidigen.
Jüngst löste ein Fall aus Mülheim an der Ruhr Diskussionen über ein solches rechtsstaatliches Instrument aus. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an einem gerade einmal 18-jährigen Mädchen wird über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre diskutiert. Im Fall der Mülheimer Gruppenvergewaltigung handelt es sich nach aktuellen polizeilichen Erkenntnissen um drei vierzehnjährige und zwei zwölfjährige Tatverdächtige.
Den beiden zwölfjährigen drohen jedoch keine rechtsstaatlichen Konsequenzen, denn sie sind nach geltendem Recht nicht strafmündig und können daher nicht strafrechtlich für ihre Taten belangt werden. Den beiden vierzehnjährigen Jungen droht bei einer zu erwartenden Verurteilung nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitentzug.
Ich bin kein Jurist, aber meine Position in der aktuellen Debatte ist völlig klar: Wer wissentlich eine solche menschenverachtende Tat begeht, muss auch dafür einstehen, das gilt natürlich insbesondere bei Sexual- oder Gewaltdelikten. Dass 12-Jährige wegen ihres angeblich jungen Alters hier ohne Strafe davonkommen, ist in meinen Augen gleich aus mehreren Blickwinkeln unverantwortlich. Auch in jungen Jahren kann man die Folgen einer solchen Tat abschätzen. Der Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde darf nicht für Kinder und Jugendliche gebeugt werden, um sie vor einer gerechten rechtsstaatlichen Strafe zu „schützen“, denn hierbei treten eine Reihe von Problemen auf:
Zum einen wird damit ein falsches Signal an Gleichaltrige und auch an die gesamte Gesellschaft gesandt: Unter 14-Jährigen können die Gerichte nichts anhaben und damit können diese ungestraft machen und tun, was sie wollen. Diese Signalwirkung wäre fatal und darf keinesfalls ausgesandt werden, denn unsere Freiheit kann nur bewahrt werden, wenn sie Grenzen kennt.
Zweitens muss für mich hier der eiserne Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ gelten. Der Rechtsstaat muss die Freiheit der Gesellschaft verteidigen, indem er diese vor weiteren Straftaten durch dieselben Täter bewahrt. Auch zu diesem Zweck dient die Gefängnisstrafe, die unter dem Fachbegriff Freiheitsentzug bekannt ist. Um die Opfer zu schützen, gilt es als verhältnismäßig, die Freiheit der Täter einzuschränken. Nichts desto trotz gilt es weiterhin ihre Resozialisierung anzustreben und den Menschen hinter dem Strafgefangenen mit seiner individuellen Geschichte, seiner unveräußerlichen Menschenwürde und seiner persönlichen Entwicklung in der Haft nicht aus dem Blick zu verlieren.
Zum Dritten hat eine rechtzeitige juristische Intervention, die selbstverständlich immer mit einer engen Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe, mit der Unterstützung des Jugendamts sowie geschulter Pädagogen und begleitenden psychologischen Maßnahmen einhergehen muss, auch eine Schutzfunktion für die straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen. Es liegt hier in der Verantwortung des Staates, engmaschig die Resozialisierung der jungen Straftäter vorzubereiten und zu begleiten, aber auch die Familien entsprechend zu unterstützen, um der Entstehung krimineller Strukturen oder der Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen vorzubeugen.
Eine Herabsetzung des Alters für die Strafbarkeit wird unter anderem auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft gefordert, die in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Verbrechen bei unter 14-Jährigen zu verzeichnen hatte. Die Polizeiexperten gehen sogar davon aus, dass gerade clanartig organisierte Kriminelle diese „Schwäche“ des deutschen Rechtsstaates gezielt für ihre Zwecke ausnutzen. Dies gilt nicht nur für die organisierte Kriminalität, auch die Extremisten und Dschihadisten greifen vermehrt auf noch nicht strafmündige Kinder zurück, um in ihrem Namen Verbrechen zu verüben.
Auch Jugendliche werden eingespannt, da die Bedrohung durch das Jugendstrafrecht höchst gering ist. Dem muss dringend ein Ende gesetzt werden: Hier darf es keinerlei „Narrenfreiheit“ geben. Keineswegs dürfen Kinder die Polizeireviere durch die Vordertür in Handschellen betreten und durch die Hintertür der Strafunmündigkeit ungestraft wieder verlassen, schon gar nicht bei schweren Delikten, Gewalt- oder Sexualverbrechen. Auch eine Anpassung der Strafmaße im Jugendstrafrecht und eine Veränderung der Anwendbarkeit dieser ist für mich dringend zu prüfen.
Eines möchte ich jedoch betonen: Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern. Das gilt wie bereits betont für den Prozess, in dem eine Jugendgerichtshilfe für mich obligatorisch ist, das gilt ebenso für begleitende Maßnahmen für Straftäter und Familie, das gilt für Resozialisierungsbemühungen und zu guter Letzt selbstverständlich auch für die gegebenenfalls notwendige Haft, die nur in speziell ausgelegten Kinder- und Jugendhaftanstalten angetreten werden kann. Für mich ist klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Zukunft dürfen wir auch Straftätern nicht verbauen, jedoch muss der Rechtsstaat auch seine Verantwortung gegenüber der Zukunft der Gesellschaft und der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können.
Eine weitere „Schwäche“ unseres Rechtstaates folgt aus einer großen Stärke der Europäischen Union. So ist die Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der EU zugleich eine der größten Errungenschaften, aber auch eine Möglichkeit für Kriminelle, ihren gerechten Strafen zu entgehen. Auch im Fall der Mülheimer Vergewaltiger handelt es sich bei den Tatverdächtigen allesamt um nicht-deutsche EU-Bürger aus Bulgarien.
Meinen Standpunkt in dieser Frage habe ich schon oft erklärt: Eine Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger aus unserem Land muss in Fällen schwerer Gewalttaten, bei Kapitalverbrechen oder auch bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge, insbesondere durch die radikalislamische Szene, gängige Praxis sein.
Wieder gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Wer die europaweite Reisefreiheit für kriminelle Zwecke missbraucht, muss ausgewiesen werden. Diese Personen haben ihr Aufenthaltsrecht in unserem Land eigenverantwortlich verwirkt, müssen in ihr Heimatland zurückkehren und dort unter Strafe gestellt werden.
Die Kommune Gelsenkirchen hat hier 2018 vorbildlich gehandelt: Eine rumänische Familie, die ohne Arbeit in Deutschland lebte, wurde ausgewiesen, nachdem ein Familienmitglied durch Betrug im großen Stil aufgefallen war. Für mich sollte dies ein Beispiel sein und keineswegs ein Einzelfall bleiben. Nochmals: Die Freizügigkeit darf nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Im Übrigen sieht das EU-Recht vor, dass das Recht zur freien Einreise und zum freien Aufenthalt in allen 28 EU-Staaten verloren geht, wenn ein EU-Bürger die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder Gesundheit „tatsächlich und hinreichend schwer“ gefährdet.
Das EU-Recht sieht die persönliche Verhaltensweise als Maßstab für eine Ausweisung. Beispielsweise darf ein französischer ISIS-Anhänger, der in Deutschland lebt und hier einen Anschlag vorbereitet, wegen seiner persönlichen Verhaltensweise umgehend ausgewiesen werden. Meiner Meinung nach sollten wir diese EU-rechtskonforme Ausweisung, wann immer juristisch möglich, konsequent und ohne kulturell oder religiös begründete Rabatte anwenden.
Deutschland muss allen EU-Bürgern und potenziellen Straftätern ein klares Signal senden: Unser Rechtsstaat wird die Freiheit unseres Landes und unserer Bürger entschieden verteidigen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, entsprechende Grundlagen durch die Herabsetzung der Strafbarkeit und durch die entschiedene Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger zu schaffen. Es gilt: Freiheit braucht Grenzen, Freiheit braucht Sicherheit und Freiheit braucht immer wieder neu Bürger, die eintreten, diese zu verteidigen.
Was funktioniert eigentlich noch?
Parkknöllchen und Blitzertikets eintreiben.
GEZ einziehen und Kleinbeträge vom Finanzamt unter Pfändungsandrohung einzufordern.
Unsere Neubürger dagegen können tun und lassen was sie wollen.
Egal, passiert ja eh nix.
Liebe TE Gemeinde
Lässt uns in Südamerika oder Russland ein größeres Stück Land pachten
Und dort neu beginnen.
In 10 Jahren blüht dort alles.
Wir werden uns wohl aber mit der Waffe verteidigen müssen.
„Deutschland muss allen EU-Bürgern und potentiellen Straftätern ein klares Signal senden“ – das wird die Kriminellen aber schwer beeindrucken!
Nein, nicht nur Freiheit braucht Grenzen, sondern auch die Länder brauchen sie für ihre Sicherheit.
Deutschland ist zu einem lukrativen Ziel für verbrecherische Aktivitäten aller Art geworden und Ursache Nr. 1 sind die offenen Grenzen nach dem Schengen-Abkommen. Die EU-Freizügigkeit ist deshalb keineswegs „eine der größten Errungenschaften“, sondern auf Dauer höchst problematisch, wie die wachsende Kriminalität zeigt.
Dasselbe gilt auch für unser Asylrecht, welches nicht für eine Völkerwanderung geschaffen wurde und dringend geändert werden müsste.
Ein sehr guter Artikel Herr Tipi, allerdings:
„Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. “
Hierzu meine Frage: Aber wer schränkt denn indirekt, durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, unsere (Meinungs-)Freiheit, ohne Not, ein?
Ansonsten Stimme ich ihrem Artikel zu, allerdings sollte die Strafmündigkeit sogar noch vor dem von der Polizei geforderten 12 Lebensjahr beginnen, wobei (Zitat): „Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern.“.
Zur Begründung: Sollte die Strafmündigkeit auf 12 Jahre abgesenkt werden, würde die, im Artikel angesprochene, organisierte Kriminalität sich hierauf einstellen und unter 12 Jährige für ihre Arbeit einspannen, ebenso könnte es für frühjugendliche und „Kinder“- Kriminelle eine heilsame Erfahrung sein vor einem Gericht mit den Folgen ihrer Taten konfrontiert zu werden (wie die Bestrafung aussieht, steht ja auf einem völlig anderen Blatt, siehe hierzu das Zitat über die Behandlung der Straftäter).
Die Legislative beschließt Gesetze, die Judikative soll sie ausführen und die Exekutive die Ausführung erst möglich machen. Totalversagen auf allen drei Ebenen. Warum gibt es noch ein Jugendstrafrecht? Da werden Männer, nur weil sie zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie Jugendliche behandelt! Dann kommt noch die schwere Kindheit, die Flucht und Haftempfindlichkeit dazu und in meinen Augen Schwerverbrecher gehen mit Bewährung wieder nach hause.
Man will es nicht wahr haben aber unser Strafrecht wurde auf Straftaten und Täter der deutschen Gesellschaft angepaßt nur passt das nicht mehr. Schon Kinder aus archaischen Kulturen begehen Straftaten die in der Heftigkeit und Permanenz den Erwachsenenstraftaten in nichts nachstehen. Diese haben gar kein Unrechtsbewußtsein, weil sie die Art wie wir leben wollen gar nicht begreifen da nützen auch ein paar Monate Knast für einen 14 Jährigen nichts. Der kommt raus und ist in seiner Sippe der Star. Da er schon Knasterfahrung hat steht einem Aufstieg in der Hirachie nichts mehr im Weg.
Ausweisung der ganzen Sippe? Geht nicht, selbst die Diskusion wäre schon Rassismus.
Was man tun müßte? Ich weiß es nicht oder besser die Vorschläge die ich hätte wären nicht PC. Achso, solange in den Medien immer noch behauptet wird, dass Deutsche genau solche Straftaten mit der selben Intsnsität begehen und dem Bürger das Maul verboten wird wird sich nichts aber auch gar nichts ändern.
NACHTRAG
Was ich vergessen habe zu….
Zitat: „Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen.“
> Na, HIER erklären Sie mir dann doch bitte mal WIE das mit ihren Artikel und obige Worte zusammenpassen soll wenn – wie nun grad wieder geschehen, Ihr Kollege „Drehhofer“ den großen „Horst“ macht und sich scheinbar schon halbwegs darum „schlägt“ das er diesmal von der „Alan Kurdi“ die aus mehreren Ländern kommenden 40 papier- und vitalosen „Fachkräfte“ ins Land und die SozialsystemE holen kann???
WOBEI dies mit Sicherheit auch nicht die letzten „Fachkräfte“und Asyl-Erschleicher waren. UND dabei bitte auch nicht jene ~500 Leutchen vergessen die TAGTÄGLICH offiziell ins Land kommen.
WIE passt das also mit Blick auf Ihre Worte zusammen bzw wieweit wollen Sie und Ihre Kollegen hier noch UNSERE Freiheiten u. Grenzen einengen nur damit IMMER MEHR unpassende islam-oriental. und afrikan Kulturen Land und die SozialsystemE fluten können??
Lieber Herr Tipi, Sie sind mir nicht unsympathisch aber für den Beitrag kann ich Ihnen nur die Note „Sechs setzen“ geben. Voll an der Wirklichkeit vorbei. Welcher Partei gehören Sie nochmal an? Und wie lange war diese Partei seit Gründung der Bundesrepublik maßgeblich an Regierungen beteiligt? Vielleicht nur mal so zur Erinnerung : Das Wahlalter wurde in Westdeutschland 1972 auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit ab 18 gilt ab 1974. Niemals wurden aber die Themen der Strafmündigkeit ernsthaft diskutiert geschweige denn angepasst. Noch heute, 45 Jahre nach Absenkung des Volljährigkeitsalters kann jeder 20jährige mit der Milde des Jugendstrafrechts rechnen, egal wie brutal und schwer seine Vergehen auch sein mögen. Das haben wir u.a. zu grossen Teilen der Bräsigkeit und Ahnungslosigkeit ihrer Partei zu verdanken.
Zitat: „Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum.“
Mhh, dass mag ja so stimmen u. richtig sein. DOCH ätzend u. schei..e ist hier, dass diese bzw UNSERE „Grenzen“ v.a seit 2015/16 IMMER MEHR eingeengt und UNSER Deutschland IMMER MEHR überwacht wird weil man besonders schon seit 1985/90 und nun vor allem seit 2014/15 mehrere Millionen zum Westen UNpassende islam. u. oriental/muslim Kulturen -sehr oft auch illeg u. papierlos- ins Land und UNSERE SozialsystemE gelassen u. geholt hat. Und das übrigens BIS HEUTE wo immer noch JEDEN Monat eine ~15000-Stadt ins Land u. die SozialsystemE flutet.
Und DAFÜR und DESHALB müssen nun wir hier schon länger lebenden UNSERE Grenzen u. Freiheiten einengen lassen UND hinnehmen u. erdulden das UNSER Land mehr u. mehr zum Überwachungs- und Polizei-Staat wird!??
Also ICH will die/meine alten Freiheiten u. Grenzen zurück und verzichte dafür u. deshalb auch gerne die Buntheit im Land, Stadt, Schule u, Sozialsystem
Nicht die Strafmündigkeit muss herab gesetzt werden. Wir brauchen wieder Erziehungsheime für Kinder. Früher gab es die. Kinder die gegen Gesetze verstießen, aber nicht strafmündig waren wurde in spezielle Heime eingewiesen um eine Erziehung zu erhalten, die es ihnen ermöglicht zewischen Recht und Unrecht zu unterscheiden und das Richtige zu wählen.
auch in diesem Artikel….wie in so vielen dieser Tage….geht es wieder mal nur um die Taeter….ueber das Opfer macht sich hier und anderswo scheinbar keiner Gedanken. Klar ist…diesen Taetern wird nichts passieren….Punkt. Damit ist das Thema fuer mich abgehakt….aber was ist mit dem Opfer….lebenslanges Trauma….evtl. nicht in der Lage Schule, Ausbildung oder Beruf auszuueben….faellt in H4….unverschuldet….hat lebenslang mit Aengsten zu kaempfen….ist moeglicherweise nicht faehig noch mal eine Bindung einzugehen….sprich….Leben zerstoert…..und zwar ohne auch nur einen Cent finanziellen Ausgleich von Seiten des Staates, der diese Verbrechen zulaesst….von Ahnung gar nicht zu sprechen. Es wird hoechste Zeit sich mehr fuer die Opfer zu interessieren und stark zu machen…..die Taeter kommen auf die eine oder andere Art sowieso davon…..
Bei (schweren) Gewalt- und Sexualverbrechen soll erst mit 12 verfolgt werden dürfen? Bereits ein 8-jähriger weiss, dass weder töten noch vergewaltigen / missbrauchen positiv resp. gut sind. Ich rede nicht von Raufereien, sondern von groben Verletzungen der körperlichen Integrität. Für mich gibt es bei diesen Verbrechen kein Mindestalter.
Was kaum angesprochen wird sind die „Soziopathen“, sprich Personen, die über kein Mitgefühl verfügen. Diese werden bereits im Kindesalter auffällig (typisch quälen v. Tieren), können jedoch nicht weggesperrt werden, obwohl eine grosse bis sehr grosse Gefahr von denen ausgeht. Es gibt keine Therapie, nur Abnahme des Aggressionspotentials. KLARSTELLUNG: Diese Diagnose ist kulturübergreifend etwa gleich hoch, wird also nicht durch Kultur vermittelt. Ich sage auch nicht, dass diese jungen Täter sociopathic sind. Da einer wegen Wiederholungsgefahr inhaftiert ist, sind Indizien zumindest vorhanden.
Aus diesem Grund darf der Autor weiter fordern, jedoch wird dabei das Grundproblem nicht / kaum tangiert: Schutz des Individuums vs Schutz der Gesellschaft. Es spielt keine Rolle, ob von Terroristen oder jugendlichen Gewalttätern gesprochen wird, da die Frage immer gleich bleibt: Freiheit des einen gegen Schutz der der anderen.
Eine ‚dissoziale Persönlichkeitsstörung‘ ist angesichts ihrer Auffälligkeit zwar nicht immer, aber oft schon im Kindesalter zu diagnostizieren. »Wegsperren« in den Strafvollzug macht keinen Sinn, denn dafür ist dieser weder gedacht noch eingerichtet. Hier greift die forensische Psychiatrie, meist erst einmal ambulant. Die ‚Schuldfähigkeit‘ kann bei derart gestörten Menschen eingeschränkt sein, sie muß es aber nicht. Gerade wenn die Intelligenz normal entwickelt ist, verhalten sie sich oft lange Zeit unauffällig. Das sind dann allerdings auch die gefährlichsten Fälle (die fiktive Figure des Hanibal Lecter kennt wohl jeder). Davon deutlich zu unterscheiden ist die soziale Verwahrlosung, d. h. es findet praktisch keine (sinnvolle) Erziehung in der Familie statt. Diese übernimmt dann ggf. die Straßengang, was hier der Fall zu sein scheint. Ich darf mich da nicht weit aus dem Fenster lehnen, denn mehr als die bislang veröffentlicheten Details habe ich nicht. Wenn der 14Jährige als Haupttäter gilt, ist sein Einfluß auf 11- und 12-jährige natürlich groß. Daran kann sich wohl jeder noch selber erinnern. In dem Alter macht ein Jahr viel aus.
Was den Schutz angeht, den Sie zu Recht ansprechen, besteht allerdings ein Unterschied zwischen ‚Terroristen‘ und verwahrlosten Kindern. Gegen die ersten helfen nur professionelle Kräfte von Polizei, Geheimdienst und Spezialeinheiten. Was die anderen – wozu ja auch Jugendliche und Heranwachsende gehören – betrifft, hilft im Zweifel nur die Eigensicherung, weil der Staat hier einen zuverlässigen Schutz längst nicht mehr überall gewährleisten kann. Überall konnte es das zwar noch nie, aber die ‚unsicheren Räume‘ sind halt größer geworden. Traurig aber wahr und offenbar politisch genau so gewollt.
Es ist so wie nach der Kölner Silvesternacht.
Statt das Problem der extrem hohen statistischen Kriminalität von Zuwanderern zu thematisieren, wird flux eine Umdeutung vorgenommen.
Auch in diesem Fall ist nicht das Problem, dass 12jöhrige noch strafunmündig sind, sondern dass durch die Zuwanderung qualitativ und quantitativ eine neue Kriminalität eingeführt wurde.
Statistisch gesehen handelt es sich bei den Zuwanderern um eine extrem kriminelle Gruppierung – es hilft niemandem das zu verschleiern oder schönzureden.
Danke, Herr Tipi. Ich gebe Ihnen in allen Punkten recht. Insbesondere die Möglichkeit, auch EU-Bürger jedweden Alters auf Dauer als persona non grata ausweisen zu können – ungeachtet der Strafmündigkeit – halte ich für eine unverzichtbare ultima ratio, insbesondere dann, wenn die Eltern die Kooperation mit den Behörden hinsichtlich ihrer straffälligen Kinder verweigern.
Ich bin mir ganz sicher, für Deutsche Kinder und die meisten in Europa, braucht es keine Absetzung der Strafmündigkeit.
Bei anderen, besonders muslimischen, liegt das Gewaltmonopol schon in den Genen!
Die deutsche Rechtstaatleiterin, die rein zufällig Ihrer Partei angehört,ä
hat gerade mit dem französischen Elitenchef ausgekungelt, wer dem potentiellen EU Superrechtsstaat künftig vorstehen soll.
Eine Frau die bisher durch Plagiate und dem Verschleudern von Steuermillionen, Kungelei mit Verwandten etc. auffällig geworden ist.
Diese Dame, die Recht und Gesetz immerzu gebrochen hat, ist ebenfalls maßgeblich für den Import der Strukturen verantwortlich, die Sie hier bemängeln.
Mittlerweile herrscht ein Mehrklassenrecht. An die alte Rechtsordnung muss sich nur noch der Normalbürger halten, der den Spaß zahlen darf und im Falle kleinster Missachtung gnadenlos verfolgt wird.
Die Obrigkeit dagegen und ihre islamischen Gäste, können hier tun und lassen was sie wollen. Daher wirkt Ihr Artikel wie ein Hohn.
„Rechtsstaat muss entschieden durchgreifen können, auch gegen straffällige Kinder und Jugendliche“
..die gar nicht hier wären, wenn Ihre Parte nicht…
Naja, inzwischen dürften Sie ja wissen was man meint!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Forderungen nach einer besseren Handhabe gegen jugendliche Schwerstkriminelle, die töten, vergewaltigen etc. geht an der Sache vorbei: Das sind nur die Folgen der verfehlten Einwanderungs- und Einbürgerungspolitik und dem Kontrollverlust an den Grenzen. Wir reden hier im Regelfall von auffälligen Migranten aus asozialen, nicht anpassungsfähigen Millieus. Mit den Worten von Sehhofer handelt es sich bei der Ausländerpolitik um die Mutter aller Probleme. In diesem Zusammenhang ist auch die starke Einfussnahme nichtdemokratischer Organisationen zu thematisieren. Sie dienen dem grünen Kommerz, der vor allem Sozialarbeiter, Pädagogen und ihren „sozialen Trägern“ Aufträge und Arbeit verschafft – finanziert vom Einkommen und Vermögen der Bürger, die in Handel, Industrie und anderen Dienstleistungen hart arbeiten. Das verstaatlichte Schnorrertum muss abgeschafft werden. Es ist dreist, und es gibt auch keine Rechtfertigung für diese Politik.
Das Jugendstrafrecht soll in erster Linie erzieherisch wirken. In wieweit die erzieherischen Maßnahmen von den Jugendlichen als eine solche bewertet werden, würde ich mit „gegen Null“ einschätzen. Bei einigen wenigen mag es wirken, bei den meisten führt es zu Respekt in der peer- group.
Die Absenkung der Strafmündigkeit bringt mMn nichts, solange die Eltern nicht ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Erst wenn die Eltern für ihr Nichterziehen oder bei der Vermittlung hiesiger Werte und Regeln versagen selbst vor dem Richter erscheinen und ggf. in den Knast einwandern müssten oder abgeschoben werden, wird sich evtl. was ändern. Daneben müssen auch geschlossene Heime wieder her, denn die offenen Einrichtungen setzen nicht die Grenzen, die es braucht, um eine Umkonditionierung der Kinder und Jugendlichen ansatzweise zu erreichen, und auch der Knast muss unbequem werden.
Die Erziehung zu verstaatlichen, und sie Sozialpädagogen und Erziehern zu überlassen, halte ich als Sozialarbeiterin für einen schlechten Witz! Da lachen sich die Kinder und Jugendlichen schlapp, zumal die in der Regel wissen, was sie den Sozpäds und Erziehern erzählen müssen, um gaaaaaanz viel Verständnis zu bekommen.
Sie haben sicher recht, und ich hätte diese massenhafte Zuwanderung niemals ermöglicht, weder aus Staaten innerhalb noch außerhalb der EU. Aber…. ‚was tun, sprach Zeus‘, nun sind sie hier und wir müssen uns darum kümmern, ohne unsere ethischen Werte aufzugeben. Ohne diese Einschränkung wär’s einfach, aber wo wir dann landen, steht im Geschichtsbuch. Also Jugendamt + Justiz + Strafvollzugsbehörde +BMFSFJ sollten eine Schwerpunktgruppe bilden für solche Fälle. Dann kann Frau Giffey dabei vielleicht noch eine vernünftige Dissertation machen. Das Thema ist eigentlich zu ernst, aber ich konnte nicht anders….
Wie wäre es mit Strafmaß nach Geschlechtsreife?
Und wer bestimmt die? und wie? Und wenn es keine Vergewaltigung ist sondern bewaffneter Straßenraub? Jugendstrafvollzug setzt auf Re-Sozialisation, wenn aber gar keine Sozialisation vorliegt, wohin soll sich das ‚Re-‚ dann wenden? Es gab (unselige) Zeiten, da hätte man die Kinder den Eltern weggenommen und in irgendwelche Einrichtungen gesteckt, also Unrecht mit Unrecht vergolten, denn was da abging, ist ja weitestgehend bekannt. Das wurden dann Zuchthauskarrieren (siehe: Peter Kürten, der Vampir von D’dorf etc.). Hier muß enormer Aufwand getrieben werden, um solche Kinder für die Gesellschaft zurückzugewinnen. Ich glaube, daß es in manchen Fällen möglich ist, aber nicht immer.
Herr Tipi: Tun Sie sich doch mit Bassam Tibi, Seyran Ates, Henryk Broder (damit man was zu lachen hat!), Ahmed Mansour, Hamed Abdel-Samad, Constantin Schreiber etc. zusammen und halten Sie, was weiß ich, Townhall-Meetings quer durch’s Land ab! Erzählen Sie meinen tumben Mit-Teutschen, was Sache ist. Die hören doch sonst davon nie und nimmer!!
Ich bin durchaus der Meinung, dass gerade für Intensivtäter ein Besuch im „Knast“ lehrreicher sein dürfte als Sozialstunden oder eine Therapie. Aber bei so jungen Kindern befürchte ich, dass eine Haftstrafe jegliche Hoffnung auf ein Rückkehr zum Pfad der Tugend im Keim ersticken dürfte. Hier sollte man insb. das Elternhaus und Umfeld intensiv in Augenschein nehmen. Von sich aus werden Kinder nicht zu Vergewaltigern, Drogenkurieren oder Messerstechern.. Zusätzlich zu einer hohen Zahl zu leistender Sozialstunden muss eine Therapie durchführt werden, meiner Meinung nach.
Leider muss ich Herr Reichert aus dem Kommentar unter meinem Recht geben, Herr Tipi ist genau wie Herr Maaßen auch eindeutig Mittäter und Unterstützer des Systems, auch wenn sie es nie zugeben würden. Die Chance, von innen heraus etwas bewirken zu können, ist spätestens seit der BT-Wahl passé.
Sie müssen aber auch zugeben, Herr Tipi, dass eine aktuelle Mehrheit im Bundestag die Täter, besonders die Täter mit migrantischer Herkunft, in den meisten Fällen privilegiert: Es gilt Töterschutz (Täterschutz) ..dann kommt lange nichts…dann (vielleicht) der Opferschutz. So sieht es die GroKo vor. Und so urteilen auch Richter.
Und so haben es die Mehrheit der Bürger auch gewählt und gewollt!
Und denken Sie Bitte auch an die kommenden BTWahlen: Aktuell spielt eher die Lüge vom menschengemachten Klimawandel eine Rolle, den es mit Windmühlen, bzw. mit drastischen Steuererhöhungen zu bekämpfen gilt, und nicht die psychisch und physisch zerstörten Männer und Frauen durch migrantische Schwerstverbrecher.
Diesen „Kollateralschaden“ durch Merkels absolut immer noch offenen Grenzen spielt anscheinend beim moralisch denkenden Deutschen keine Rolle.
Und denken Sie bitte daran: Das sind die Guten, die christlich denkenden, diejenigen die mit den Achseln zucken und sagen: alles nur Einzelfälle. Und: „Opfer müssen wir auf dem Weg zur Integration von etwas andersartig kulturell sozialisierten Menschen bringen! Wir müssen das Leben mit Migranten täglich neu aushandeln….“
Haltung zeigen! Das ist die Richtlinie von Politik und ihren Verbündeten, die Medien, die alles in ihrer Macht stehende dazu beitragen, dass dieser Unsicherheitsstaat auf deutschen Strassen und Gassen keine Blessuren abkriegt! Schließlich dürfen Verbrechen von Ausländern im Kampf gegen Räächts nicht den Räächten in die Hände spielen.
Strafverfolgungsbehörden sind mancherorts anscheinend nicht fähig und/oder willens, migrationsbedingte Schwerkriminalität konsequent und hart einzugrenzen, weil der politische Wille dazu fehlt (siehe Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel).
Der selbst denkende Bürger muss zum Schluss kommen, dass auf diese fahrlässige Weise ein sozialdarwinistisches Modell des Zusammenlebens begünstigt wird. Demnach waren, zynisch betrachtet, die Mädchen und jungen Frauen, die in letzter Zeit Opfer von Mord und Vergewaltigung wurden, eben multikulturell inkompetent, das Zusammenleben immer wieder neu auszuhandeln.
MH
R E C H T S S T A A T ?????
Der wird nur noch exekutiert bei der Schutz-
geldeintreibung inForm von Steuern und Ab-
gaben bei Leistungsfähigen und Leistungs-
bereiten zur Finanzierung des Narrenschiffes
“ Utopia “
Ein wahrer Rechtsstaat setzt gültiges, geschriebenes
Recht um und gilt für ALLE , ausnahmslos. Stattdessen :
völlig überforderte Richter und Staatsanwälte , meist
links-grün verstrahlt und ruinierte Polizei , nicht wirklich
effektiv. Der dt Bürger hat die Pflicht , sich verachten zu
lassen (s. Thilo Schneider in der Achse )
Übergriffe wie in Mülheim oder in Leipzig ( 500 Kriminelle !!! störten
Festnahme eines syrischen Abschiebepflichtigen ) werden an der
Tagesordnung sein. Naiv rechtsgläubig sind nur noch
Genuine Deutsche. Der Rest kultiviert die Verachtung
für diesen Staat und wird von Roth und Habeck darin
bestärkt.
Wir sind auf dem Weg zur Anarchie , der grün-marxistische
Mob setzt seine perversen Vorstellungen von der
Zerstörung dieses Staates immer erfolgreicher um , erfolg-
reicher als es die SED Gewaltherrscher jrmals waren. Im
Hintergrund grinst die häßliche Open society Fratze ,
die den Schmierstoff für diese Umtriebe zur
Verfügung stellt.
Bald möglich : Ein Mann / Frau sieht rot ?
Das ist nur eine Frage der Zeit. Im konkreten Fall handelt es sich bei der 18jährigen offenbar um eine behinderte Frau (nehme einmal an geistig). Das macht die Tat einerseits umso ekelhafter, erklärt aber andererseits wohl die besondere Wehr- und Hilflosigkeit des Opfers.
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Nicht die Kinder sind das Übel, die leben nur den Standart der Familie.
Städte wie Mühlheim haben kein Geld mehr, das Gefüge der Stadt muss man sich nur ansehen, dann weis man warum. Was da passiert, ist das Versagen der Politik.
Kein Geld mehr Schlaglöcher zu flicken, aber ganze Bulgarenbanden werden alimentiert.
Politikversagen wo man hinschaut.
Zitat: „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Nicht die Kinder sind das Übel, die leben nur den Standart der Familie.“
>GENAU DAS ist der Punkt und das Hauptproblem!
DENN die sog. soziale Erziehung und Bildung beginnt doch schon im Haus bei den Eltern. UND WAS bitte soll u kann man erwarten wenn unsere v.a linksgrünen Politik-Clown islam-oriental. und afrikan Kulturen ins Land holen und alimentieren diese je nachdem keine Bildung u Erziehung oder eine zum Westen völlig UNkompatible Erziehung u. Bildung erfahren haben!?
HINZU kommt, dass sehr viele von denen den Westen auch verachten u ablehnen und einzig an die sozial-finanz Gaben/Geschenke interessiert sind. Und hier im Dummland werden sich diese muslim Eltern dann auch kaum/seltens verändern u. anpassen und ihre muslim Erziehung an ihren Kindern weitergeben. Das beste Beispiel ist hier doch die sog. 2. und 3. türk/muslim Generation. Im Gegensatz dazu gucke man sich zB mal die sog. asiatischen Zuwanderer und deren Kinder an. Diese sind seltsamer Weise nicht sehr auffälig und Allah- Gehirnweichgekocht.
Ubrigens, mit Blick auf unsere seit 2014/15 ins Land gekommenen „Neubürger“:
So wie ich gelesen u. verstanden habe, sagt die Psychologie das die Kinder ihre sog. soziale Erziehung im Alter von 7-12 Jahre erfahren ubd abschließen. Läuft hier etwas falsch, dann soll eine „Umerziehung“ anschließend nicht mehr oder nur sehr schwer möglich sein.
Demnach kann sich ja jeder selbst Denken was mit den islam u. afrikan „Goldjungen ist die zB erst mit 15, 20 oder 30 Jahre herkommen.
Ach ja. Daraus wird nichts. Zunächst ist die Ausrufung des Klimanotstands, was das auch immer sein soll, furchtbar wichtig. Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit der steuerzahlenden Bürger muss hinten anstehen, wenn etwas existentiell wichtiges ansteht. Wir müssen die Kontrolle des Klimas bekommen. Was nützt uns die Sicherheit und Unversehrtheit, wenn das Klima macht, was es will. Darum noch mehr hüpfen für Klimagerechtigkeit und bedingungsloses Grundeinkommen. Hüpfen sie jetzt, bevor es zu spät ist.
Jede Wette, in den grünen Großstädten wäre ich schon damit Oberbürgermeister. Je absurder die Forderungen, desto entzückter die wohlstandsverwahrlosten Großstädter.
Es liegt in der Sozialisation, die in den Familien stattfindet, ob eine stabile Selbstbeherrschung und Akzeptanz von Regeln stattfindet, oder das abscheuliche Gegenteil.
Diese familiäre Sozialisation ist aber immer häufiger nicht friedfertig und zivilisiert erfolgt, sondern in autoritär bis archaisch geprägten Migranten-Familien, wo in Gewinner- und Opfer-Gruppen nach Geschlecht und Verwandtschaft, eingeteilt wird.
https://www.youtube.com/watch?v=ovMJv3CYCD8
Wir haben das Problem, dass die meisten Bundesbürger das Gros Ihrer Aussagen unterschreiben würden, jedoch nahezu alle Politiker in Entscheidungsfunktion und nahezu alle Journalisten gegenteiliger Meinung sind. Da darf man sich jetzt fragen, wie sich so etwas entwickeln kann/ konnte, sollten Politiker doch Wählerinteressen vertreten und Journalisten überwiegend Volkes Auffassung zumindest nachvollziehen können (da sie ja vom Bürger leben wollen).
Die Überschrift sagt schon alles.
Viele Worte, aber es wird sich auch in Zukunft nichts an der Situation ändern! Richter und Staatsanwälte sind oft ebenfalls Teil des sozial-industriellen Komplex, sodass selbst für schwerste Delikte oft nur milde Strafen erfolgen oder Mehrfachtäter oft nicht mehr als den erhobenen Zeigefinger zu spüren bekommen. Darüber hinaus ist unser Recht für Mitteleuropäer ausgelegt. Für diese war es in der Mehrzahl auch stets hinreichend. Nun sinkt allerdings der Anteil der Mitteleuropäer oder derer mit einer mitteleuropäischen Verhaltensweise zusehend und das Strafrecht zieht nicht mit. Und wenn es mitzöge, läge das Strafmaß immer noch zu einem guten Teil in der Hand vergrünter Richter. Alles beim Alten. Bevor sich an der Bestrafung von Jugendlichen und am Alter der Strafmündigkeit etwas tut, haben wir mit Sicherheit schon das Wahlrecht für Sechsjährige!
Es wird progagiert, mit Kindern auf Augenhöhe zu kommunizieren und zu handeln. Das verstehen viele Leute falsch. Viele Eltern wollen Freunde ihrer Kinder sein. Aber das funktioniert nicht. Man kann Kinder nicht zu gleichwertigen Partnern machen, gerade unter dem Aspekt der Strafunmündigkeit. Das ist ja schon für in Deutschland sozialisierte heutige Eltern oftmals ein Problem.
Wenn jetzt in anderen Kulturen mit anderen Werten erzogene Erwachsene zu uns kommen und ihre Kinder hier großziehen, mit ihren Werten und unseren präferierten Erziehungsmethoden, dann wird das in den allermeisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt werden.
Ich bin ganz stolz, was Sie alles fordern können Herr Tipi!
Welche Partei ist noch einmal seit 14 Jahren an der Regierung und welcher Partei
gehören Sie an?
Was haben SIE durchgesetzt? Ein Tip: Klatschen bis zur Ohnmacht auf dem Mutti-Kongress gehört nicht dazu.
Natürlich ist es die Aufgabe von Herrn Tipi „Weisse Salbe“ zu verteilen. Hier und anderswo.
Es soll doch tatsächlich Leute geben , die ihm den Querdenker“ abnehmen.
Nein ,erst wenn Here Tipi einen Beitrag wie den oben Stehenden in der Die Welt oder in der BILD veröffentlichen wird und damit offen in Opposition zu der im Kanzleramt hockenden ,ehemaligen bolschiwistischen FDJ-Sekretärin geht, werden ich langsam beginnen an seine Aufrichtigkeit zu glauben.
Das Problem beginnt nicht beim Strafrecht, sondern viel früher bei der Personenfreizügigkeit in der EU. Es spricht ja nichts dagegen, daß jeder EU-Bürger arbeiten kann, wo er will. Aber daß mit dieser Freizügigkeit der sofortige Eintritt in das Sozialsystem verbunden ist, stellt einen unwiderstehlichen Pullfaktor für alle Mühseligen und Beladenen in der EU dar, in das Land mit den höchsten Sozialleistungen zu kommen. In vielen Fällen, wie z.B. bei den Sinti und Roma werden sie in ihrem Heimatland gegängelt und kriminalisisiert. Auf diese Weise hilft man dem Umzug nach Deutschland noch gehörig nach. Daß die importierte Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppe ähnlich hoch wie bei den sog. Flüchtlingen aus Asien und Afrika ist, verwundert mich nicht. Auf diese naive Art und Weise machen wir Deutschland gezielt kaputt.
Es sollte auch mal erwähnt werden, dass die SPD vor einigen Jahren für das höhere Strafunmündigkeitsalter gesorgt hat.
Die aktuellen Fälle zeigen, dass es wieder auf 12 Jahre gesenkt werden muss, auch um die Justiz für solche Kinder aufmerksam zu machen, die dabei das Potenzial zu Intensiv- oder Schwersttätern entwickeln könnten.
»am 1. Oktober 1953, hob auch die Bundesrepublik die Strafmündigkeit auf die heute noch gültige Grenze von 14 Jahren an« – Da hieß die Kanzlerin noch Konrad und hat sich täglich rasiert. 🙂
Was ist heutzutage eigentlich mit dem Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder!“?
Und einen 12jährigen muß man auch nicht ständig beaufsichtigen, wenn er denn wenigstens rudimentär sozialisiert ist. Und daß die Eltern niemals versucht hätten, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen ist zwar wahrscheinlich aber nicht zu beweisen. Daß die Eltern die freiwillige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt verweigert haben stimmt, es heißt aber nicht, daß der Fall damit abgeschlossen ist. Kann gut sein, daß der zweite Versuch dann zusammen mit der Polizei erfolgt. Der Aufwand ist natürlich enorm und angesichts des familiären Umfelds sind die Aussichten wohl düsten.
Irgendwie habe ich den Eindruck, es liegt nicht an den Gesetzen. Eine Verschärfung tut eigentlich nicht not. Und – Hand aufs Herz – wessen Urgroßvater hat denn für Freiheit gekämpft?
Der Rechtsstaat müßte? Wir sind ein Land mit offenen Grenzen, d.h. doch quasi ohne Grenzen. Ist ein solches Land, das seine Grenzen dauerhaft geöffnet hält überhaupt noch ein Staat, ein Rechtsstaat und wenn, für wen? Die Bewohner unseres Landes sind die schon länger hier Lebenden und die neu Hinzukommenden. Es gibt ein Recht für die schon länger hier Lebenden und eins für die neu Einreisenden. Welche Rechtsform gilt denn in einem solchen „Gebiet“?
„Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen“ JEDE Handlung ist frei, wenn sie nicht mit dem Recht eines anderen im Konflikt steht. Das hat mit Utopie nichts zu tun, sondern mit einem Vertrag. Die Freiheit des Einzelnen äußert sich im Vertrag.
Die Utopie ist eher das:
„Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen.“
Die Utopie ist der Glaube an eine begrenzte Regierung! (Wie man an der deutschen Unrechtsregierung sehen kann.) Wenn die Regierung einen Auftrag hat ist das schön und gut, aber wie will man als Auftraggeber sie dazu zwingen, den Auftrag auch durchzuführen? Es kommt auf die Durchsetzung an!
Frag nicht, was die Regierung für Dich tun kann. Frag, was die Regierung Dir antut!
Offensichtlich hatte sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten in eine Richtung entwickelt, die unseren Bedürfnissen entsprach, mit einer übergeordneten Berücksichtigung der Menschenwürde.
Seit aber Menschen unter uns leben, die in ihren Taten ein Grundmaß an Menschenwürde nicht ansatzweise erkennen lassen, entspricht diese Gesetzgebung den Anforderungen nicht mehr.
Zitat Herr Tipi:
„Ich fordere daher die Politik auf, den Ermittlungsbehörden, Richtern und Staatsanwälten bestmöglich unter die Arme zu greifen und sie durch weitreichende Befugnisse und die Möglichkeit zu konsequenten Urteilen „im Namen des Volkes“ zu befähigen, die Freiheit und Sicherheit unseres Landes bestmöglich zu verteidigen.“
Das klingt ja alles wunderbar und richtig, allerdings fehlt mir der Glaube an die Umsetzung Herr Tipi. Vermutlich haben Sie auch die Aussagen von Oberstaatsanwalt Ralph Knispel bei Markus Lanz in der vergangenen Woche mitbekommen. Die Politik versagt auf der ganzen Linie. Sie als CDU-Abgeordneter im hessischen Bundestag sollten das doch schon lange wissen. Handeln Sie (natürlich nicht nur Sie) als verantwortlicher Politiker endlich und setzen Ihre Forderungen endlich in die Tat um, bevor es zu spät ist. Sorry, Herr Tipi, aber kluge Reden helfen uns da nicht weiter.
Bei so jungen Straftätern liegt die Verantwortung zu einem Großteil nicht bei den Kindern, sondern den Eltern und dem kulturellen Umfeld, in dem sie aufwachsen. Schon das sollte man erst einmal klar feststellen.
Vielleicht sollten strafrechtliche Maßnahmen das Elternhaus mit einschließen?(„Eltern haften für ihre Kinder.“) Das Individualstrafrecht, zu dem zivilisierte Staaten gekommen sind (Verbot der Sittenhaftung), entspricht bedauerlicherweise nicht der Realität: Menschen sind seelisch zutiefst kollektive Wesen. Unser Individualstrafrecht wird mit dem uns aufgedrückten Multi-Kulti daher absolut nicht fertig.
Tippfehler: nicht „Sittenhaftung“, sondern „Sippenhaft“.
Als ich 12 bis 13 Jahre alt war (schon ein paar Reisen um die Sonne her), war ich im Grunde noch ein unbelichtetes, unwissendes, harmloses, unsicheres Bübchen mit einer Weltsicht, die nicht unwesentlich von zwei Fernsehprogrammen (die vor Mitternacht zu Ende gingen) und der Kinderstunde geprägt wurde. Heutzutage tauschen viele Frühpubertierende aus dem Internet abgefischte Pornos oder Gewaltvideos über ihre Smartphones aus und gerade bei den aus migrantischen Sphären stammenden Leutchen sollte man nie vergessen, dass laut Wikipedia weltweit 765 Millionen Menschen von Kinderehen betroffen sind (auch wenn die nicht alle unter 14 sind). Das sind dann schon andere Auffassungen von Kindheit. Wenn unsere Politiker glauben, Tür und Tor weiter offenstehen zu lassen für die Herrschaften aus aller Welt, dann werden vielleicht auch bei uns bald Kinderbanden der mittelamerikanischen „Mara Salvatrucha“ – wie bereits heute schon in Italien – durch unsere Städte geistern. Und die sind noch ganz anders drauf wie die kleinen Kröten vom Balkan in Mülheim (wobei ich gestern las, dass die betroffenen Familien einfach die städtischen Hilfangebote konsequenzenlos abgelehnt haben).
Strafrechtliche Normen müssen auf die Kultur der Bevölkerung abgestimmt sein, die ihnen unterworfen ist. Vielleicht ist das drakonische Strafrecht in vielen muslimischen Ländern gar nicht „barbarisch“, sondern angesichts der Kultur der dort lebenden Menschen einfach notwendig.
Früher wäre mir so ein Gedanke nie gekommen. Ich habe unsere Normen für mehr oder minder universal gehalten. Von dieser Auffassung komme ich immer mehr ab.
Ach Herr Tipi, dank Ihrer Partei haben wir schon lange keinen Rechtsstaat mehr. Fordern Sie ihn also nicht. Ihr habt verloren, geht nach Hause.
„Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod.“ Nein, leider stirbt die Freiheit in unserem Land jeden Tag unübersehbar und sehr, sehr laut! Nur leider haben wir uns angeeignet, insbesondere wenn es unbequem wird, einfach wegzuhören und das Getöse im Hintergrund schlichtweg zu ignorieren!
Herr Tipi, wie es der deutsche „Rechtsstaat“ mit Ausweisungen hat, hat man doch erst jetzt in Leipzig gesehen, wo Polizisten von Dutzenden von Leuten angegriffen werden. Ich erinnere mich an eine Ausweisung in Nürnberg, wo Schüler die Ausweisung verhinderten. Jedesmal knickt der „Rechtsstaat“ letztlich auf Geheiß der Regierung ein, weil man einen Kotau vor den linksgrünen verwirrten Ideologen macht, die meinen „kein Mensch ist illegal“. Nun ist aber Ihre Partei in der Regierungsverantwortung und könnte all dies schnell ändern, wobei man schon viel zu lange die Zügel hat schleifen lassen und längst die ganze Hand genommen wurde, statt nur ein kleiner Finger. Und: Ich werde den Verdacht nicht los, dass Ihre Partei und die Regierung die Massenmigration will. Schließlich hat Frau Merkel den Migrationspakt mit ausgearbeitet und unterschrieben. Ihre Lamentos wirken bei mir immer fehl am Platz.