Carles Puigdemont kann zufrieden sein. Er hat viel erreicht seit seiner Festnahme in Deutschland vor zwei Wochen: Der katalanische Unabhängigkeitsverfechter konnte nicht nur viele deutsche Politiker für seine Sache gewinnen, sondern hat auch aus dem Gefängnis Premier Mariano Rajoy eine ordentliche Ohrfeige verabreichen können. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erkennt Teile des europäischen Haftbefehls nicht an: Rebellion wird als Grund für die Auslieferung von Puigdemont an Spanien nicht akzeptiert, weil die dafür notwendige Waffengewalt nicht gegeben ist. Und auch bei der Veruntreuung von öffentlichen Mitteln haben die Juristen ihre Zweifel.
Der Chef der Konrad-Adenauer-Stiftung in Spanien, Wilhelm Hofmeister, zeigt sich entsetzt: „Die Europäische Union fußt unter anderem auf der Idee, dass sie eine Gemeinschaft freiheitlicher und rechtsstaatlicher Demokratien ist. Diese Idee wird in Deutschland momentan ernsthaft in Frage gestellt. Nicht nur durch den Spruch des Oberlandesgerichts von Schleswig-Holstein, das die vorläufige Freilassung des Separatistenführers Carles Puigdemont verfügte, sondern auch durch die Reaktion von Politikern und Medien, die Spaniens Regierung und Justiz die Kompetenz absprechen, über die Separatisten in angemessener rechtsstaatlicher Weise zu urteilen“.
Die Erklärung des deutschen Landesgerichts, die für viele spanische Regierungspolitiker überraschend schnell kam, ist ziemlich detailliert und klar. Zusammenfassend stellt sie die harte und allein auf gerichtliche Verfahren ausgerichtete Haltung der spanischen Regierung gegenüber dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess in Frage. Das Landesgericht muss jetzt entscheiden, ob Puigdemont trotzdem an Spanien ausgeliefert wird oder nicht. Der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert spielt den Ball wieder zurück: „Spanien muss diesen Konflikt intern lösen“.
Polemik um Katarina Barley
Katalonien hat nach den Wahlen am 21. Dezember immer noch keinen Regierungschef, weil viele der Kandidaten der separatistischen Mehrheit im Parlament in Untersuchungshaft sitzen. In dieser desolaten Situation schlug die Äuβerung der deutschen Justizministerin am vergangenen Freitag, die sie „Off the record“ vor Journalisten machte, wie eine Bombe ein: Sie habe mit dem Urteil gerechnet und die spanische Regierung müsse den Konflikt politisch lösen. Rajoy kocht. In spanischen Regierungskreisen spricht man von einem „diplomatischen Gewitter“.
Die Donner wurden noch heftiger durch Meinungsartikel wie der in der spanischen Tageszeitung El Mundo, „Alemania, fuera de Europa“ (Deutschland raus aus Europa) in dem der rechtspopulistische Journalist Federico Jiménez Losantos Barley als „Nazi-Progre“ bezeichnet. Seit Tagen wetterte der ehemalige Kommunist auf seinem eigenen Radiosender gegen die Deutschen und fordert sogar zum Terror gegen sie auf. Die spanische Regierung lud am vergangenen Dienstag die deutschen Journalisten in Madrid ein, um das aufgeheizte Klima zu verbessern. „Aber das Porzelan ist bereits kaputt“, sagt Unternehmensberater und Autor Ignacio Sánchez-Leon, der lange in Deutschland gelebt hat: „Diplomatie und Außenpolitik war noch nie ein spanische politische Stärke“.
Puigdemont hat einflussreiche Freunde in Deutschland
Was viele in Spanien lebende deutsche Korrespondenten und auch Hofmeister überrascht, ist die Unterstützung, die Puigdemont von Seiten einiger deutschen Medienjournalisten und Politikern aus den Reihen der AfD und den Linken bekommt. Dass die ebenfalls auf Unabhängigkeit hoffende Bayernpartei auf ihrer Webseite die Entscheidung des Oberlandesgerichtes begrüβt, scheint nicht überraschend.
Vorsitzender Florian Weber bringt jedoch den Konflikt auf den Punkt: „Diese Gerichtsentscheidung ist schon eine mittelschwere Ohrfeige für die zentralspanische Politik und Justiz. Sie bekräftigt aber unsere Auffassung: Der Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmung darf nicht strafbar sein. Friedliche Abspaltungsbestrebungen sind eine politische, keine juristische Frage. Nach dieser Gerichtsentscheidung ist es höchste Zeit, dass die EU ihre Nibelungentreue zu bestehenden Staatsgebilden überdenkt und endlich als Vermittler tätig wird.“ Aber genau das will weder Spanien noch Deutschland, weil sie fürchten, dass dann alles auseinander bricht.
Europas Rechtstraum wird auf eine harte Probe gestellt
Egal, wie die Entscheidung bezüglich der Auslieferung von Puigdemont letzendlich ausfällt, „der ganze Fall macht klar, dass die Harmonisierung der europäischen Justiz nicht vollzogen ist und dass auch immer noch viel Misstrauen zwischen den Ländern vorherrscht bezüglich der Unabhängigkeit der Gerichte“, sagt Donato Fernández, spanischer Uni-Professor und EU-Experte. Fernández glaubt, dass zu einem gemeinsamen Europa mehr gehört als nur Regulierungen und Normen: „Wir brauchen eine gemeinsame Werte-Grundlage, gerade im Bereich separatistischer Bewegungen.“
Für den deutsch-spanischen Unternehmer Matthias Meindel muss jetzt auch der europäische Haftbefehl überdacht werden: „Was bringt ein solches Instrument, wenn es zwar zur Festnahme kommt, aber nicht zur Auslieferung“. Auch der deutsche Unternehmer Karl Jacobi, der seit 35 Jahren in Katalonien lebt, kann seine Enttäuschung über die Freilassung auf Kaution nicht zurückhalten: „Ich schäme mich Deutscher zu sein“. Er war in den spanischen Medien als Held gefeiert worden, weil er vor zwei Monaten in einer Veranstaltung mit katalanischen Separatisten in Barcelona gefordert hatte, dass diese alle „ins Gefängnis wandern sollten“. Mit Entsetzen muss er feststellen: „Deutschland hat überhaupt keine Ahnung, was hier in Katalonien passiert“.
Die Richter am Oberlandesgericht Schleswig haben gute Arbeit gemacht und in meinen Augen ihre Unabhängigkeit sowohl gegenüber der spanischen als auch gegenüber der deutschen Regierung bewiesen. Ich hoffe die Auslieferung wird in Anbetracht der noch zu beurteilenden fadenscheinigen spanischen Korruptionsvorwürfe gegen Puigdemont schlussendlich gänzlich abgelehnt. Das wäre dann eine nicht nur mittelschwere Ohrfeige für die Justiz in Spanien und ein Sieg des Rechts über die in meinen Augen vorliegende politische Willkürjustiz der spanischen Strafverfolger.
Hoffentlich wird er ausgeliefert und landet 30 Jahre im Gefängnis. Die Einheit Spaniens ist unantastbar!
Wenn Spanien ein Rechtsstaat wäre (was unser Regierungssprecher Seibert öffentlich behauptet hat), dann könnte ein Herr Puigdemont wegen seines Verhaltens niemals 30 Jahre im Gefängnis landen, schon allein wegen des rechtstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von Strafen. Ihre „Hoffnungen“ bringen für mich nationalistisch motivierte, mittelalterliche Rachegelüste zum Ausdruck, die in einem zivilisierten Europa schon lange nichts mehr verloren haben.
Auf http://www.misesde.org gibt es einen passenden Artikel zum Thema, aus dem ich hier zitiere: http://www.misesde.org/?p=18332
1. Die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung seit dem 27./28. Oktober 2017, durch die Katalonien unter eine diktatorische Zwangsverwaltung Spaniens gestellt wurde, verstößt mindestens gegen Artikel 1, 19 und 25 des Internationalen Pakts vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den Spanien vorbehaltlos ratifiziert hat und der in Spanien zwingendes Recht ist. Nach Artikel 10 Abs. 2 und 96 der spanischen Verfassung ist das spanische Recht im Lichte der Menschenrechtspakte auszulegen. Die Proklamation der unabhängigen Republik Katalonien, die zu ihrer völkerrechtlichen Gültigkeit keineswegs der Anerkennung anderer Staaten bedarf, erfolgte im übrigen erst nach dem Beschluß des spanischen Senats über die Anwendung des Artikels 155 auf Katalonien und kann somit nicht als Begründung für dessen Anwendung herhalten.
2. Spaniens Vorgehen, eine demokratisch, gesetzeskonform gewählte Regierung entgegen einschlägigem spanischen Recht (insbesondere gegen Art. 67 Abs. 7 des organischen Gesetzes 6/2006 vom 19. Juli 2006, aber auch gegen andere Artikel dieses verfassungserweiternden Gesetzes, das in der spanischen Verfassung von 1978 verankert ist) abzusetzen, ein demokratisch gewähltes Parlament, das im Rahmen des spanischen Rechtes und der Menschenrechte handelte, aufzulösen und gesetzwidrigerweise – ohne hierzu nach spanischem Recht berechtigt zu sein – Neuwahlen für Katalonien auszuschreiben, ist ein unerhörter Bruch der spanischen Rechtsordnung, der in rechtlicher Hinsicht ein Staatsstreich von oben ist.
3. Es handelt sich bei dem Vorgehen der spanischen Regierung in Katalonien um die größten Menschenrechtsverletzungen in Europa seit Jahrzehnten. UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Prof. Dr. Alfred de Zayas, hat dies bereits dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in Schriftform berichtet und die Europäische Union mehrfach aufgefordert, gegen die massive Verletzung der Europäischen Rechtsordnung – namentlich der in Artikel 2 des EU-Vertrags niedergelegten Grundwerte der Union – die entsprechenden Schritte gegen Spanien einzuleiten. Spanien benimmt sich, als ob die Katalanen «Untermenschen» wären, die keinen vollgültigen Anspruch auf ihre Menschenrechte hätten. Und die Europäische Union schaut dabei zu.
4. Die menschenunwürdige Weise, in der der katalanische Vizepräsident Dr. Oriol Junqueras nach seiner Verhaftung auf dem Weg ins Gefängnis von dem Wachpersonal behandelt wurde und die nach allem, was bisher darüber bekannt wurde, unter den Begriff der «Folter» zu fallen scheint, ist hierzulande bislang noch nicht Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit gewesen.
5. Artikel 33 Abs. 1 der für Deutschland bindenden Genfer Flüchtlingskonvention verbietet Deutschland die Auslieferung des katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont, der von Spanien eindeutig wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wird, an ein Land, in dem ihm u. a. Freiheitsentzug droht. Einschlägig ist des weiteren Artikel 7 des Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte vom 15. November 1973, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Z 1998 A, ausgegeben zu Bonn am 20. November 1973. Das letzte Wort hierzu wird wohl das Bundesverfassungsgericht haben. Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist zwingend erforderlich.
6. Eine dreistellige Zahl spanischer Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und eine vierstellige Zahl spanischer Juristen hat die schwerwiegenden Verstöße gegen spanisches Recht, spanisches Strafrecht und die spanische Strafprozeßordnung gerügt, die seitens der spanischen Justiz mit dem erkennbaren politischen Ziel, die katalanische Unabhängigkeitsbewegung zu «enthaupten», vorgenommen wurden und werden. Es wurde sogar die Zuständigkeit der spanischen Gerichte übergangen, um Richter entscheiden zu lassen, die der spanischen Regierung erkennbar nahestehen. Spanische Juristen haben in großer Zahl darauf hingewiesen, daß gegen den katalanischen Präsidenten und seine Minister sowie gegen die Repräsentanten der katalanischen Zivilgesellschaft noch nicht einmal wegen «sedición» – eines der Rebellion untergeordneten Delikts – ermittelt werden dürfe, da die Voraussetzung dafür nicht gegeben waren und die Katalanen insbesondere immer gewaltfrei vorgingen und zur Gewaltfreiheit aufriefen.
7. Das spanische Verfassungsgericht agiert seit mindestens dem Jahr 2010 als politischer Akteur und ist mit dem deutschen Verfassungsgericht nicht vergleichbar. Es hat faktisch legislative Gewalt und setzt auch mögliche Strafen für hypothetische Vergehen, die so nicht im Strafgesetzbuch geregelt sind, fest. Es agiert derzeit höchst politisch, um die Mehrheit des katalanischen Parlaments davon abzuhalten, einen Präsidenten nach dem Willen der demokratischen Mehrheit zu wählen. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsbeschwerde der Katalanen gegen die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung nicht angenommen und eine weitere Verfassungsbeschwerde einer gesamtspanischen Partei zwar angenommen, aber solange zurückgestellt, wie eben dieser Artikel 155 noch angewandt wird, was einem uneingeschränkten Freibrief für die Regierung gleichkommt. Es ist mit dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich seiner parteiischen Rechtsprechung der letzten Jahre nicht zu vergleichen. Man darf sich von der Bezeichnung «Verfassungsgericht» nicht täuschen lassen!
8. Nachdem die ultrakonservative spanische Partei Partido Popular mit Hilfe des spanischen Verfassungsgerichts ein von allen Seiten ausgehandeltes Autonomiestatut Kataloniens unter Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 2010 durch einen Verfassungsgerichtsbeschluß weitgehend ausgehebelt und in der Folge die Selbstbestimmung Kataloniens durch Annullierung fast aller wesentlichen Gesetzesvorlagen faktisch negiert hatte, entstand erst dadurch in Katalonien eine große Unabhängigkeitsbewegung, welche unter Inanspruchnahme des Menschenrechts auf Selbstbestimmung für eine staatliche Souveränität Kataloniens eintrat.
9. Menschenrechte sind universell, unteilbar und unveräußerlich. Wer etwa der Meinung ist, daß man den Katalanen ihr garantiertes Menschenrecht auf Selbstbestimmung, das unwiderruflich und uneinschränkbar das Recht der Entscheidung auch über eine einseitige Abspaltung von Spanien – über die wohlgemerkt nur das katalanische Volk und nicht etwa alle Spanier zu beschließen hat – einschließt, verweigern dürfe, weil er etwa gegen «Kleinstaaterei» sei, stellt sich außerhalb der Rechtsordnung Spaniens, Deutschlands und auch der Europäischen Union sowie des Völkerrechts. Weder darf noch kann die spanische Verfassung Menschenrechte einschränken oder versagen. Das Recht auf Unversehrtheit des nationalen Territoriums ist nach dem Völkerrecht nur gegen einen Angriff von außen gerichtet. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung eines jeden Volkes hat demgegenüber immer Vorrang. Die Katalanen sind unzweifelhaft ein Volk, dem das kollektive Menschenrecht auf Selbstbestimmung unentziehbar und uneingeschränkt jederzeit zukommt.
10. Das in Deutschland weitgehend unbekannte Übergangsgesetz, das Anfang September 2017 vom katalanischen Parlament verabschiedet wurde, enthält umfangreiche Rechtsgarantien für alle europäischen Bürger. Katalonien hat sich darin verpflichtet, als neue Republik das europäische Recht anzuerkennen und allen EU-Bürgern Freizügigkeit zu gewähren. Es öffnet des weiteren allen Einwohnern die Möglichkeit, neben der katalanischen Nationalität auch die spanische Staatsbürgerschaft zu behalten oder zu erwerben. Niemand braucht vor der Republik Katalonien Angst zu haben.
11. Katalanischen Presseberichten des letzten Jahres zufolge sei das Referendum vom 1. Oktober 2017 vollständig aus privaten Mitteln bezahlt worden, da für eine unverbindliche Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens vom November 2014, die das katalanische Parlament beschlossen hatte, der damalige katalanische Präsident Artur Mas vor einem spanischen Gericht angeklagt und zur Zahlung der gesamten Kosten (in Millionenhöhe) aus privaten Mitteln verurteilt wurde. Vergleichbares wollte man dieses Mal offenbar vermeiden. Auch die Verurteilung des ehemaligen katalanischen Präsidenten Artur Mas stellte einen eindeutigen Menschenrechtsverstoß Spaniens dar. Die spanische Behauptung, daß für das Referendum am 1. Oktober 2017 öffentliche Mittel in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro aufgewandt worden seien, ist bislang noch nicht erwiesen. Es mag sein, daß entsprechende Kosten entstanden; die Frage ist jedoch, aus welchen Geldern diese beglichen wurden, zumal Katalonien ja bereits im Vorfeld des Referendums unter finanzieller Zwangsverwaltung Spaniens stand und die spanische Regierung die Finanzen Kataloniens vollständig kontrollierte. Aber selbst wenn es so wäre, handelte es sich um einen Parlamentsbeschluß des katalanischen Parlaments, den man nicht dem katalanischen Präsidenten in strafrechtlicher Sicht als «Veruntreuung öffentlicher Gelder» anlasten könnte. Allein der Versuch ist bereits ein Menschenrechtsverstoß. Aufgrund der Menschenrechtspakte und des Völkerrechts war Katalonien im übrigen zur Abhaltung eines solchen Referendums befugt. Der Beschluß des spanischen Verfassungsgerichts, ein derartiges Referendum zu untersagen, war auch innerhalb der spanischen Rechtsordnung eindeutig rechtswidrig, da er gegen das zwingende Recht der Menschenrechtspakte verstieß.
12. Die spanische Monarchie kann seit dem 27./28. Oktober 2017 nicht mehr als Demokratie bezeichnet werden. Die Gewaltenteilung ist faktisch aufgehoben. Es werden prominente Politiker und Vertreter der Zivilgesellschaft aufgrund ihrer politischen Überzeugungen in einer Weise, die keineswegs rechtsstaatlich genannt werden kann, verfolgt.
13. Wer das derzeitige Spanien als demokratischen Rechtsstaat bezeichnet, muß sich die Frage gefallen lassen, ob er auch das nationalsozialistische Deutschland der Jahre 1933-1938 als solchen bezeichnet hätte. Wer die massiven Menschenrechtsverletzungen in Spanien ignoriert, hat nichts, aber auch gar nichts aus der deutschen Vergangenheit gelernt.
Wie kann man so viele Unwahrheiten verbreiten. Omnium?
Ich finde nur Lügen in Ihren Text.
Hier sehen wir ein Beispiel wie katalanische Separatisten agieren. Sie machen die Web voll mit Propaganda.
Die EU misst hier wieder einmal mit zweierlei Maß. Katalonien hat über 7 Millionen Einwohner und wenig Autonomie. Die EU hat nach dem blutigen Balkankrieg Kleinstaaten geradezu aus dem Nichts geschaffen: Mazedonien (2 Mio EW), Kosovo (1,8 Mio EW) und Montenegro (650.000 EW) – alle nur mit Geld der EU lebensfähig.
Katalonien hat mehr Autonomie als die deutschen Länder.
Kann es sein, das hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Als einige Frohnaturen in Bayern einen Volksentscheid über den Austritt aus der BRD planten, wurde dem sogleich vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16. Dezember 2016 – 2 BvR 349/16 ein Riegel vorgeschoben. Bayern darf den Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder sei unter dem Grundgesetz kein Raum. Solche Bestrebungen verstießen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in dem Beschluss. Und was mit Verstoß gegen die Verfassungsmäßige Ordnung gemeint ist, kann unter Art. 20 Abs. 4 GG i.V.m §§ 81, 82 StGB nachgelesen werden. Allein die drohung mit Gewalt reicht aus. Jedem der so was plant oder ausführt droht hier Lebenslänglich oder sogar Vogelfreiheit, sollte der Staat dem Delinquenten nicht habhaft werden können. Aber es geht auch ohne Gewaltandrohung, schon die Planung kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden, § 83 StGB. Was maßt sich ein deutsches Gericht insofern an, den ausgewiesenen Separatisten Puigdemont, der zweifelsohne die Abspaltung einer spanischen Provinz aus dem Kernland betrieben und damit nach spanischem Recht genauso zur Rechenschaft gezogen werden kann, hier dem spanischen Rechtsstaat seine Rechtsauffassung auf zu indoktrinieren. Nimmt man die Ausführungen von Frau Barley im Kontext, so darf vermutet werden, dass es sich hier um nichts anderes, als um eine politisch motivierte Entscheidung des OLG gehandelt hat, die mit Recht und Gesetz, vor allem aber mit bilateralen Übereinkommen in Bezug auf Rechtshilfe innerhalb der EU nichts mehr zu tun hat. Aber das sind wir ja von unserer Bundesregierung seit Jahren nicht mehr anders gewohnt. Man muss kein Hellseher sein um in diesem Zusammenhang zu erraten, wie unsere Justiz wohl entscheiden würde, wenn ein Herr Höcke hier die Abspaltung eines Bundeslandes betreiben und in diesem Bundesland dafür auch noch eine Mehrheit erhielte. Er könnte sich dann aber wohl ohne weiteres nach Spanien absetzen, dort wird man die hiesige Handlungsweise so schnell nicht vergessen (Ironie off).
Danke für Ihr Kommentar. Genauso ist es.
Als Katalanin kann ich nur Ihrer Kommentar und die tiefe Überlegung unterschreiben.
Ich kann nur mit grosser Traurigkeit sehen wie die nationalistische Propaganda und Lügen hier in Deutschland von der Medien weiter transportiert werden.
Hat das mit Ignoranz oder Romantizismus zu tun, oder vielleicht mit einer Mischung aus beides ?
Sie übersehen leider den wesentlichen Umstand, dass Puigdemont zu keinem Zeitpunkt mit Gewalt gedroht hat. Das ist der Kern der Entscheidung des OLG Schleswig. Puigdemont spricht sich auch weiterhin ausdrücklich gegen jede Gewalt bei der Verfolgung des politischen Ziels von mehr Autonomie für Katalonien aus. Eine politische Meinung als solche und selbst ein verfassungswidriges politisches Ziel als solches kann in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht strafbar sein.
Ich wundere mich, ganz ehrlich, wie schnell in Deutschland vergessen wurde was Nationalismus bedeutet. Wussten alle Puigdemonts Befürworter, dass der Vicepresident Oriol Junqueras behauptete, die Katalanen hätten ein anderes DNA als der Rest der Spaniern? Vor laufenden Kammeras behauptete er, die restlichen Spanier hätten eher „portugiesisches und arabisches DNA“ und die Katalanen hätten eher französisches und Mitteleuropäisches DNA“. Das ist Nationalismus Leute! Wacht auf!
Europäischer Rechtsraum, Europäische Wertegemeinschaft? Was versucht man da noch alles in die EU reinzudiskutieren. Die EU schafft es nicht ihre verbrieften Aufgaben zu erledigen und eiert nur noch herum. Auf Randthemen. Und erst, wenn sie ihre Aufgaben erfolgreich erledigt haben sollte, kann sie ja die Abstimmung der nächsten Schritte in Angriff nehmen!
In Deutschland gibt es angeblich viele Spanien Experte, die von vorne rein die Spanier als die schlechteren Demokraten vorurteilen. Die Urlaube auf Mallorca haben es in sich. Laut Demokratie Index, ist Spanien eine von den wenigen vollständigen Demokratien in der Welt, aber die öffentliche Meinung der Deutschen (einige Ministerinen inklusive) weiß es besser. Hat das mit der Überheblichkeit des Norden zu tun??
Eine der dümmsten Entscheidungen dieses Jahres bei seiner Fahrt nicht wegzuschauen. Egal wie es ausgeht.
Die Katalonen wurden durch die Festnahme bereits verprellt. Angesichts desssen, dass die wohl in nicht allzu ferner Zukunft Spanien regieren werden nicht gut. Die Derzeitige Spanische Regierung hat man wiederum mit der Freilassung verprellt. So oder So herrscht von nun an erstmal Eiszeit auf diplomatischer Ebene. Danke dafür.
Deutschland wohin steuerst du? Muss diese Regierung sich erst wieder ganz Europa und die Welt zum Feind machen, bevor man aus Fehlern lernt?
Wo wird denn der europäische Rechtsraum geschützt, wenn die Grenzen nicht geschützt werden?
Deutsch-Türklischen Journalisten, die eine Erdogan-kritische Haltung vertreten, würde ich einen Urlaub in Spanien zukünftig nicht empfehlen, sonst bekommt man dort evt. die „Solidarität“ zu spüren, die Berlin ständig von anderen EU Staaten einfordert 😉
Europäischer Rechtsraum? Gemeinsame Werte-Grundlage? Gibt es das überhaupt? Oder versucht man wieder nur in die EU etwas hineinzudiskutieren was sie gar nicht hat? Die EU sollte erst einmal das bringen was in Verträgen festhehalten ist. Und wenn sie das erfolgreich erledigt hat kann man ja weiterdiskutieren!
Tja, …
… nehmen wir doch einfach mal an, dass beispielsweise ein im Süden unserer Republik gelegener Freistaat aus dem „Frei“ ernst machen und sich einen „Staat“ verwandeln will.
Ein entsprechendes Bürgerreferendum hat Erfolg – und los gehts?
Aber was geht los?
Ein paar Fakten für Interessierte, denen nur deutsche Medien zugänglich sind:
1 Puigdemont wurde von finnischen Parlamentsabgeordneten eingeladen und nach Wiedereinsetzung des europ. Haftbefehls vom spanischen Geheimdienst beobachtet. Der Rückreiseweg war nicht klar (Skandinavien oder Baltikum), der spanische Geheimdienst observierte aber ein Fahrzeug mit belgischem Kennzeichen und verständigte die deutsche Behörden.
2 Katalanen waren nach Francos Tod an der Ausarbeitung der jetzt gültigen spanischen Verfassung beteiligt. Sie wurde 1978 mit 91% bei 66% Beteiligung in einem Referendum angenommen, auch in Katalonien. Nach Verhandlungen zwischen der katalanischen und der Zentralregierung wurde das Autonomiestatut 2006 geändert (Referendum), ein Teil allerdings 2010 nach einem Gerichtsverfahren wg. Verfassungswidrigkeit rückgängig gemacht.
3 Es gibt Katalanen, die Unabhängigkeit möchten. Es gibt aber auch Katalanen, die dies ablehnen (die Grafschaft Katalonien gehörte seit dem Hochmittelalter zum Königreich Aragon (Heirat), auch wenn sie Autonomierechte behielt) und Katalanen, die sich an geltendes Recht halten möchten, eine einseitige Unabhängigkeitserklärung ablehnen, m. a. W. den Rechtsstaat einhalten möchten. In den letzten beiden REGIONALwahlen konnten die Separatisten rund 47,5% der Stimmen erzielen, was eine Mehrheit der Sitze bedeutete. Das Referendum am 1. Oktober 2017 wurde aber von den beiden anderen Gruppen boykottiert.
4 Die Separatisten sind pro-EU (Puigdemonts Partei Junts oder ERC, nicht aber CUP). Katalonien ist Nettobeitragszahler (zirka 1,6% BIP in 2015 laut kat. Regierung), liegt damit aber hinter Madrid und befindet sich in der Gesellschaft vom Baskenland, Navarra und den Balearen. Es weist ein Handelbilanzüberschuss mit Restspanien auf, aber ein Handelsbilanzdefizit mit der EU. In der EU hat es allerdings nicht mit EU-Nettobeitragszahlern gestimmt.
5 Albert Boadella, katalanischer Schauspieler und Dramaturg, floh 1977 wegen einer Satire nach Frankreich (Beleidigung der Armee), kehrte ein Jahr später zurück, wurde verhaftet und zu 6 Monaten Haft verurteilt, die er aber nicht absitzen musste, weil die Strafe weniger als 1 Jahr betrug. In Satiren machte er sich über Institutionen der Macht lustig, ob Jordi Pujol (kat. Präsident 1980-2003), Franco, katholische Bischöfe oder den katalanischen Nationalismus. Er spielte eine Rolle bei der Gründung von Ciudadanos, stärkste Partei bei den Regionalwahlen von Dezember 2017. In einem Artikel in Le Monde vom 25. Juni 2017 spricht er davon, dass zwei Generationen indoktriniert worden seien (Bildung gehört zu den Aufgaben einer Region) und gelernt haben, das Feindbild einer spanische Tyrannei zu hassen. Unter den Leserkommentaren einer katalanischen Version in naciodigital wird vermerkt, dass die Subventionen für sein Theater gekürzt worden seien.
Solange Menschen Begriffe wie Recht und Freiheit unterschiedlich definieren, weil sie unterschiedliche Wertefundamente haben, wird es keine Einigung geben. Deutschland, das die Standpunkte der anderen Völker kaum nachvollziehen kann, weil es in der Tat keine Ahnung hat, sollte sich deshalb nicht wie der Elefant imPorzellannladen benehmen. Genau das tut es aber und will gemeinsam mit den amerikanischen Freunden der Welt immer den kleinsten gemeinsamen Nenner aufdrücken. Erst wenn alle erkennen, daß sie einen gemeinsamen Ursprung haben und diesen zum Maßstab nehmen, kann man auf ein größtes gemeisames Vielfach unter den Völkern hoffen.
In keinem Land der Welt dürften international Haftbefehle aufgrund politischer Ansichten durchgesetzt werden. Denn das klappt nur, so lange das politische Interesse des Staates, der verhaften und ausliefern soll, nicht mit den politischen Ansichten des beauftragenden Staates kollidiert.
So hat Spanien (völlig legitim) ebenfalls die Auslieferung aufgrund eines politischen Haftbefehls verweigert. Nämlich bei einem türkischen Journalisten in die Türkei. Es müsste für alles internationales Recht geschaffen werden. Dann fällt schnell auf, dass politische Ansichten völlig unterschiedlich sein können.
Und beim Unabhängigkeitswunsch der Katalanen kommt etwas ganz anderes hinzu. Es gibt in keinem Land dieser Welt eine Verfassung, welche die Bürger dieses Landes geschrieben hätten. Nur immer Regierungen eines Landes. Dass die nicht zwingend im Interesse der Bürger handeln, wird ja gerade in Deutschland in den letzten Jahren deutlich.
Der Knackpunkt ist, dass es keine Verfassungen gibt, die Sezession wirklich so erlauben, dass Gruppen von Menschen entscheiden könnten (wenn das nur klappt, wenn alle Menschen eines Staates abstimmen können, wird immer zu einer Verweigerung eines Unabhängigkeitswunsches führen, weil eben nur bestimmte Gruppen diesen Wunsch hegen). Sezession kann im Interesse von Bürgern, niemals aber im Interesse von Staaten stehen. Genau deshalb gibt es keine Verfassung, die Sezession gestattet. Da es auch Staaten waren, die das Völkerrecht schrieben, ist es dort ebenfalls nicht explizit genannt. Da man sich aber des Problems sehr genau bewusst war/ist, ist dort Sezession mehr oder weniger ausgeklammert.
Die Frage bei einer Auslieferung wie bei diesem Politiker lautet also: Menschenrechte versus Staatsrechte. Und da sich gerade die EU die Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, würde eine Auslieferung zeigen, dass man darauf, was man propagiert (Menschenrechte) pfeift. Wobei man das im Namen des Terrors zwar ohnehin immer mehr macht, aber wahrscheinlich würde es vielen Menschen deutlich vor Augen führen, wie totalitär die EU Staaten sind, würde Deutschland ausliefern. Und das wäre m.E. zutreffend, also tatsächlich ein Beleg für einen totalitären Staat. Um eben dieses Problem international zu umgehen: kein Vollstrecken politisch motivierter Haftbefehle. So wie es Spanen selbst macht. Ganz einfach.
Davon abgesehen gelange ich inzwischen zu dem Punkt, die Rechtmäßigkeit von Staaten anzuzweifeln. Denn Regierungen führen Kriege, die von den meisten ihrer Bürger nicht getragen werden. Regierungen verstoßen gegen das Völkerrecht, wie es ihnen beliebt. Seit Irak gibt es kein Halten mehr. In diesem Kontext kommt mir die Frage, ob Menschen, die die friedlich miteinander leben wollen, überhaupt Staaten, wie wir sie heute als selbstverständlich betrachten, brauchen. Ich bin dabei nicht zwingend für die Abschaffung von Staaten. Sondern für das Etablieren von Staaten, wo wirklich die Menschen das Sagen haben und nicht irgendwelche Regierungen, die abseits jeder Realität handeln. Das mag in so einem kurzen Kommentar schwer zu erklären sein. aber ist wohl ein absolut libertärer Gedanke.
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..für diesen Kommentar gibt es *****Sterne!
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Das eigentliche Problem besteht doch darin, dass es in Europa nach wie vor politische Verfolgung gibt. Bei normalen Straftaten funktioniert der europäische Haftbefehl wie gewünscht, kritisch wird es bei politischen Straftaten, wie eben die Rebellion in Spanien, die Leugnung des Holocaust oder Volksverhetzung hier in Deutschland. Solche Vorwürfe mögen in einigen Fällen zurecht als Straftat gelten und verfolgt werden, bedauerlicherweise scheinen aber einige Länder, darunter leider auch Deutschland und im Fall Puigedemont auch Spanien, solche Paragraphen manchmal sehr frei zu interpretieren um damit politische Gegner einzuschüchtern.
Wer jetzt auf eine unabhängige Justiz verweist hat zumindest in Deutschland, wie zwischenzeitlich auch in Polen (beide Systeme sind sich nicht unähnlich) mit Zitronen gehandelt.
Herr Hayes, Ihre Annahmen basieren stillschweigend auf dem Axiom, daß eine Staatengründung eine reine Vernunftentscheidung sei – tatsächlich ist sie aber immer genau das Gegenteil. Sogar ein supranationales Gebilde wie die EU wird von ihren Protagonisten emotional begründet, und weniger opportunistisch rational („EU ist Wertegemeinschaft“).
Daher treffen dies Punkte nicht so recht, denn historisch sind Staatengründungen, die, wenn sie vom „Volk“ ausgehen, nie spontan erfolgen oder sich über Nacht materialisieren, eine ungesteuerte und doch gleichzeitige Vergewisserung einer Gruppe hinreichend Gleichartiger. Nur das konstituiert sie und legitimiert sie.
Die Staatsgründung erfolgt dann regelmäßig aus Gründen praktischer oder legislativer Natur, oder aber. weil sie den Fortbestand der hinreichenden Gleichartigkeit am besten garantiert.
Schauen Sie nun auf Katalonien als Beispiel einer Nation, deren Staatswerdung gerade abläuft und Deutschland als Beispiel einer umgekehrten Entwicklung.
Die katalanische Nation ist alt und besteht, seit sich auf der iberischen Halbinsel aus den Uriberern in Vermischung mit Zuwanderern aus Nordafrika, Italien und Germanien die heutigen Völker der Portugiesen, Spanier und Katalanen herausbildeten. Nur die Portugiesen haben dabei (seit dem 14. Jahrhundert) einen ethnisch homogenen eigenen Staat, freilich um den Preis, den Spaniern ihre Landsleute in Galicien überlassen zu müssen (da diese für ihren Kolonialismus auf die leistungsfähigen Häfen A Corunha und Vigo angewiesen waren). Die Spanier, die das Momentum der Reconquista in einen international expandierenden Imperialismus umformten, machten sich den Rest der Halbinsel untertan, wobei sie für Europa die Pyrenäen und Balearen als Endpunkt ihrer Expansion akzeptieren mußten, der Versuch, sich in Nordeuropa festzusetzen, endete mit dem Verlust Belgiens, auch eine Expansion nach Italien scheiterte. Die Katalanen mußten, halbwegs vergleichbar mit den in Kleinstaaterei gefangenen Deutschen, mit der Idee der Kulturnation vorlieb nehmen, wobei in der vornapoleonischen Monarchie ihre kulturelle Identität solange nicht infragegestellt war, solange sie sich der spanische Krone untertan machten – denn diese Monarchien kümmerte die Zunge und Kultur ihrer Untertanen nicht, solange sie ihnen huldigten.
Der Scheideweg war der Versuch im spanischen Bürgerkrieg, eigene Wege zu gehen, auf die der großspanische Nationalist Franco, im Stil der Zeit, mit dem Versuch einer Zwangshispanisierung reagierte. Dieses Ereignis war der Übersprung, an dem die Katalanen realisierten, daß ihre gewünschte Gleichartigkeit als Katalanen innerhalb der spanischen Staatlichkeit nicht mehr gesichert war – der Weg in die Unabhängigkeit begann, der mit Carles Puigdemont nun seine notwendige Identifikationsfigur gefunden hat. Das alles legitimiert die katalanische Staatswerdung vollkommen ausreichend – daß sie nur gegen die Spanier erfolgen kann, liegt in der Natur der Sache, solange die Spanier nicht auf Katalonien verzichten wollen.
Deutschland geht den umgekehrten Weg, die deutsche Nation befindet sich in Auflösung.
Der erste Schritt war die Niederlage von 1945, die mit dem Verlust der Selbstbestimmung und Souveränität endete, sowie signifikanten Gebietsverlusten. Die Wiedereinführung des Föderalismus, der für ein kleines Land wie Deutschland unsinnig ist und nur gigantische und teure Verwaltungsredundanzen erzeugt, und erst Recht die Teilung in zwei Staaten haben einen Bruch in der deutschen Identität erzeugt, der nicht mehr remedierbar ist. Große Teile der Eliten und des wohlhabenden Bürgertums fühlen sich nicht mehr als Deutsche, sondern sublimieren ihren Bedürfnisse nach Identität in die amorphe Figürlichkeit des Europäers, was umso erstaunlicher ist, als das es kein anderes Volk in Europa tut. Die von den Siegern von 1945 willkürlich erzwungene Zweistaatlichkeit wurde von den Deutschen begeistert und folgsam exekutiert und lebt bis heute im Massenbewußtsein fort. Man mag erkennen, daß die Nationenwerdung von 1871 ebene eine überwiegend rationale war, der das Volk nur widerwillig folgte – gerade vielleicht, weil die von 1848 scheiterte und man sich danach, wie 1945, bereitwillig wieder fremden Autoritäten und Duodezfürsten unterwarf. Dazu kommt seit ca. 60 Jahren im Westen und 20 auch im Osten eine forcierte Masseneinwanderung von Ausländern, die überwiegend durchgebracht werden müssen und zunehmend kulturelle Exklaven bilden.
Die Deutschen verlieren also in hohem Tempo ihre hinreichende Gleichartigkeit (Multikulti, bunte Gesellschaft) und haben vorher schon den Willen zur Nation verloren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Land auseinanderbrechen wird. Entlang welcher Linien das erfolgen wird, ist derzeit noch sehr spekulativ – aber kommen wird es.
Katalonien kommt, Deutschland geht. Man erkennt, was notwendig ist, damit ein Staat wird und entsteht.
Entschuldigen Sie aber bei Ihnen fehlen viele Fakten. Castellano haben die Katalanen immer sprechen wollen, weil es die Sprache der Kultur und des Adels war. Franco hat die Katalanen unterdruck und genauso den Rest der Spanier. Ich habe noch zu Francos Zeiten gelebt, ich weiß worüber ich rede. Und über den Nationalismus: ich wundere mich, dass Deutsche immer noch solche Ideen unterstützen, als ob Deutsche nicht daraus gelernt hätten. Dazu sei gesagt, die Katalanen sind nicht ein getrenntes Volk, sie sind mit den Rest der Spanier gemischt. Sie sind Familien, Freunde, Kollegen. Wollen sie da eine Grenze einsetzen? Im Ernst? Sie können sich nicht vorstellen wie sozial und wirtschaftlich traumatisch das sein kann.
@ María, ich hatte in Mallorca mal eine Autopanne, im Hinterland der Insel. Bin mit meinem kleinen Leihwagen, einem Panda, liegengelblieben. Ein Einheimischer, in einem großen Peugeot (ein 404) hielt an und nahm mich mit nach Inca, wo sich die nächste Filiale des Autoverleihers befand. Während der Fahrt kamen wir ins Gespräch. Ich hatte vor diesem Urlaub extra Spanisch gelernt, an der Uni und war dann, in damals relativer Unkenntnis über Spanien, erstaunt, das man vor Ort damals gar kein Spanisch sprach, in den kleinen Orten. Und die Orte hießen ganz anders als in meinem Shell-Autoatlas.
Wir redeten also, radebrechend, miteinander. Ich konnte kein Katalan, er kein Deutsch oder Englisch, so einigten wie uns auf Französisch. Spanisch weigerte er sich zu sprechen, es reiche ihm, wenn er das gegenüber der Guardia Civil sprechen müsse. Wie Sie an den Autos erkennen können, ist das nicht 2018 passiert, sondern vor über 30 Jahren. Der Mann war noch vor dem Bürgerkrieg geboren und er hat mir, während der alte Peugeot durch die kurvigen Straßen der Serra Tramuntana schaukelte, viel erzählt. Ich möchte jetzt nicht in Details gehen, aber ich verstand, warum die Katalanen von Madrid wegwollten. Seitdem habe ich in Katalonien nie wieder Lerida statt Lleida oder Ibiza statt Eivissa gesagt, oder Adios statt adéu. Diesen Respekt möchte ich mir bewahren. Und so werde ich aus Katalanen keine Spanier machen.
Meine Eltern sind aus Katalonien, und ich bin in Madrid geboren. Wir sind alle gemischt, seit Jahrhunderte. Es gibt natürlich radikalen überall, aber die Bürger hatten bisher damit keine Probleme untereinander. Nun spaltet man das Land. Toll. Spanien ist nicht der PP und die Madrider unterdrücken niemanden, das verspreche ich Ihnen.
Dieser gut recherchierten Artikel ( in spanisch ) berichtet über literarische Premien und Anerkennungen die während Francos Diktatur Werken in katalanische Sprache bekommen haben.
Das sind Fakten.
Katalanisch war keine offizielle Sprache war aber nicht verboten.
Premio Mercè Rodoreda de cuentos y narraciones
◦ 1975 Vicent Andrés Estellés, por Les pedres de l’àmfora.
Premio Mercè Rodoreda de cuentos y narraciones
◦ 1953 Jordi Sarsanedas, por Mites.
◦ 1954 Pere Calders, por Cròniques de la veritat oculta.
◦ 1955 Lluís Ferran de Pol, por La ciutat i el tròpic.
◦ 1956 Manuel de Pedrolo, por Crèdits humans.
◦ 1957 Mercè Rodoreda, por Vint-i-dos contes.
◦ 1958 Josep Maria Espinàs, por Varietés.
◦ 1959 Josep A. Boixaderas, por Perquè no.
◦ 1960 Ramon Folch i Camarasa, por Sala d’espera.
◦ 1961 Estanislau Torres, por La Xera.
◦ 1962 Jordi Maluquer, por Pol•len.
◦ 1963 Carles Macià, por La nostra terra de cada dia.
◦ 1964 Joaquim Carbó, por Solucions provisionals.
◦ 1965 Víctor Mora, por El cafè dels homes tristos.
◦ 1966 Guillem Viladot, por La gent i el vent.
◦ 1967 Terenci Moix, por La torre dels vicis capitals.
◦ 1968 Jaume Vidal Alcover, por Les quatre llunes.
◦ 1969 Robert Saladrigas, por Boires.
◦ 1970 Montserrat Roig, por Molta roba i poc sabó.
◦ 1971 Gabriel Janer Manila, por El cementiri de les roses.
◦ 1972 Josep Albanell, por Les parets de l’insomni.
◦ 1973 Jaume Cabré, por Atrafegada calor.
◦ 1974 Beatriu Civera, por Vides alienes.
◦ 1975 Xavier Romeu, por La mort en punt.
Nur einige Beispiele.
Es ist nicht moeglich hier den Link weiterzugeben.
Hier können Sie das finden:
1939: Franco prohibió el catalán en el blog: historiasinhistorietas.blogspot.com
MfG
@ Herr Hayes, sofern Sie die völkerrechtlichen Aspekte betrachten, haben sie natürlich recht. Ich wollte herausstellen, welche Vorgänge einer letztendlichen Ausrufung eines Staates zuvorgehen.
Lasst Jogi Löw endlich weiterreisen!
Dem spanischen Rechtsstaat würde ich auch nicht über den Weg trauen: Man nehme nur das Beispiel der Hausbesetzer, gegen die es offensichtlich kein wirksames rechtliches Mittel gibt.
Was die nötigen Mehrheiten für eine Sezession angeht, ist die Sache eigentlich klar: Wenn für den Beitritt bzw. Anschluss eine einfache Mehrheit gereicht hat, muss das auch für die Trennung gelten (siehe Österreichs EU-Beitritt).
Wenn der Beitritt/ Anschluss gar nicht freiwillig war, dann erst recht.
Auch dafür gibt es dann eine einfache Lösung: Erst läßt man die Bevölkerung über eine Testzeit abstimmen, nach der eine erneute Abstimmung erfolgt, dann dürfen bei dieser auch die Bürger des anschließenden Staates abstimmen – und schon stehen die Chancen auf Verbleib sehr viel besser.
Ähnliche Tricks wurden ja schon angewendet, sogar in der BRD.
Und da wundert sich noch jemand, das alle Eritreer die nicht zur Armee wollen nach Deutschland „flüchten“. Diese Justiz ist völlig behämmert, nur noch dazu da den Deutschen zu drangsalieren. Alle anderen haben „Schutz“ . So ein Warlord aus Afrika hat sich doch hier auch versteckt, hier ist alles möglich, nur keine schlechte Presse, das ist wichtig. Straftäter aller Länder vereinigt euch…in Deutschland. Denn woanders werdet ihr „verfolgt“. Ich sags immer wieder, es nützt nichts nur die Regierung auszutauschen, der linke Filz in den Verwaltungen und Gerichten sitzt so tief, da brauchst du Jahrzehnte.
Gute Fragestellung. Ich würde folgendes ergänzen:
a) Ein Staat braucht ein Staatswesen. Also eine Verwaltung, Polizei, Währung etc. Gegen eine Ausgründung eines wohlhabenden Stadtteil habe ich nichts, denn momentan ist es ja so, dass die ärmeren Leute die reicheren per Wahlzettel bestehlen. So hätte man „Waffengleichheit“.
b) Letztlich ist das die Frage nach dem Fallen des Baumes im Wald, wenn ihn keiner hört. Objektiv macht der Baum sehr wohl ein Geräusch, wenn er umfällt. Ich fand dieses buddhistische Rätsel schon immer bescheuert. Meine Meinung: Wenn sich ein Staat konstituiert, existiert er. Irgendwann greift dann die normative Kraft des Faktischen.
c) Ich würde sagen: Bürger, deren Eltern bereits hier gelebt haben. Es muss eine kulturelle Verbundenheit zur Region bestehen. Vor allem muss man Wahltourismus verhindern.
d) Ich würde sagen: 25% der Wahlberechtigten als Voraussetzung für einen Bürgerentscheid und bei der Abstimmung 2/3-Mehrheit. 50% ist zu wenig, da läuft man Gefahr, dass alle fünf Jahre die Zugehörigkeit wechselt.
e) genau.
f) Sie verlieren natürlich die alte Staatsbürgerschaft.
Karl Jacobi, der seit 35 Jahren in Katalonien lebt, ist das ein übrig gebliebener der Legion Condor? Bei General Franco wäre seine Äußerung normal gewesen, oder ist ihm nicht bewusst, das der nicht mehr über Spanien herrscht? Demokratie heißt, den Willen der Bürger umzusetzen…verschiedene Völker in einem Staat zu halten, das hat weder bei der UDSSR noch bei Jugoslawien geklappt.
Konflikte dieser Art müssen friedlich und ohne Eingreifen der Justiz gelöst werden….
Ansonsten bleibt den Menschen nur der Weg über blutige Revolutionen und Bürgerkrieg.
Demokratie heisst nicht einfach ‚den Willen der Bürger umzusetzen‘. Demokratie ist kein permanentes Plebiszit. Das sind Meinungsumfragen. Demokratie heisst, auf demokratisch-parlamentarischer Basis verfassungsgemäss Gesetze zu beschliessen, die dann, rechtsstaatlich von Verwaltung und Justiz umzusetzen sind.
Und, wo gibt es das auf der Welt? Am ehesten noch in der Schweiz!
Die Rechtsstaatlichkeit darf zehnmal und mehr Bewährunbgsstrafen, gegen immer den selben Straftäter, bei gleichen Delikten, aussprechen? Die Richter sie so Urteilen, gehören nicht in ein Richteramt, denn damit Beweisen sie permanent, das sie über dem Gesetz stehen, genauso wie viele Politiker. So ist meine Meinung darüber.
Der Fall Puigdemont war eine klassische Inszenierung aus dem Berliner Kasperle-Theater.
Da taucht nach zig Jahren zum ersten Mal ein echter politischer Verfolgter in Deutschland auf, und was passiert……..er wandert ins Gefängnis.
Das Kasperltheater ist aber gefährlich. Mit den intellektuellen Kapazitäten der derzeiten politischen Figuren sollte man sich nicht intensiver auseinandersetzen (das geht einfach nicht durch). Möchte aber zu bedenken geben, das zB die Kombi „dumm und fleißig“ ziemlich übel ist. Wir hatten hier auf TE vor ca 2 Monaten eine entsprechende Diskussion.
Worin besteht ein Unterschied zwischen einem angeblichen Rechtsbruch von Puigdemont und der deutschen Kanzlerin, wenn man schon den europäischen Rechtsraum in Frage stellt. Wer das plausibel beantworten kann ist ein Genie, denn Falschspieler und Dummköpfe gibt es zu Hauf, die Frage ist nur, wie man es sehen will und da streiten sich die Geister, von Gerichtspräsidenten angefangen bis hinunter zum sogenannten kleinen Mann, der oftmals mehr Gespür und Gefühl für Ungerechtigkeiten an den Tag legt, als manchem ins Konzept paßt.
Im Fallle des Katalanen antwortet der spanisch Rechtsstaat, im Falle Merkel versagt der deutsche.
Der Unterschied ist, dass Puigdemont im Sinne seines Volkes gehandelt hat. Und sowas geht in Europa nunmal gar nicht.
Von welcher Hälfte des Volkes sprechen Sie?
Plausibilität setzt Rationalität voraus, und die ist spätestens seit dem Ausstieg aus der Kernenergie nach den Vorschlägen einer Ethikkommission bei den politischen Akteuren nicht mehr gegeben.
Moin moin,
„Alemania, fuera de Europa“ Aber ja doch, wo geht’s zur Abstimmung? Bin sofort dafür.
Dann kann die ganze Rajoy-Kamarilla, ihre Mainstream-Medien, und die sich ihrer deutschen Staatsbürgerschaft schämenden Entrepreneure sehen, wo sie bleiben.
Euren Anteil an „unseren“ Target II-Aussenständen und in Anspruch genommenen Bürgschaften könnt ihr behalten, werdet ihr sowieso nie zurückbezahlen. Und dann Tschüssikovski. Schluss mit der zentralistisch durchregierbaren EU-Scheindemokratie, in der für den „Zahlmeister“ keine Volksabstimmung darüber vorgesehen war, und nach wie vor nicht vorgesehen ist, ob er die Diktaturveranstaltung überhaupt will. Möge diese Diktatur und ihre Anhänger in den Verwaltungstempeln ….. fahren!
Und dann: „Sitzungsgeldeinheimser“, „Gurkenbieger“ „Glühbirnendiktatoren“ „ und „Feenstaub“-Verteufler, adiosdiabolos!
Hart. Aber nicht falsch
das ist hart , klar ,wahr und RICHTIG
Spanien ist keine Diktatur. Man darf nicht reagieren auf die Worte eines Großmaules, der nicht mal 1% der Bevölkerung repräsentiert. In Ihr Schreiben stellen sie sich allerdings auf das selbe Niveau. Genau das Gleiche.
„Unabhängigkeit der Justiz?“
Das kann man vielleicht den Schüler in den Hauptschulen und Gymnasien erzählen.
Aber wo gibt es so etwas in der realen Welt?
Justiz dient immer dem jeweiligen System, das ist in sogenannten demokratischen Staaten so und das ist in einer Diktatur ebenso. Justiz ist immer auf das jeweilige System abgestimmt, wenn sich jemand nicht daran hält, ist er im Sinne des Systems ein Böser.
Stört jemand wie beispielsweise Puigdemont das politische System in einer Diktatur, dann wird er als „politisch Verfolgter“ eingestuft. Tut er dasselbe in einem demokratischen System, dann soll er merkwürdigerweise kein politisch Verfolgter sein?
Wem jetzt immer noch nicht klar geworden ist, dass hier in Form der EU etwas zusammengefügt werden soll, das nicht zusammenpasst, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!
Zurückentwicklung zu einer Wirtschaftsgemeinschaft mit allenfalls vereinzelten Bereichen bei der Zusammenarbeit wie z. B. eine gemeinsame Armee und Sicherung der Außengrenzen wäre wünschenswert. Aber selbst dabei wird die EU versagen!
Ich bin absolut gegen eine europäische Armee, denn die könnte im Zweifelsfall gegen widerspenstige Staaten eingesetzt werden. Lang wird’s nicht mehr dauern und Brüssel wird genau zu diesem Zweck eine europäische Armee aufstellen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig oder falsch verstehe. Aber gesetzt den Fall das Gericht würde den Katalanen wegen Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ausliefern, kann das doch wohl nur wegen §266 StGB geschehen, oder?
Und wenn das so ist, müsste er auch in Deutschland auf Politiker angewendet werden?! Kann ein kundiger Jurist einem dummen Ökonomen hier mal aushelfen, bitte.
„Kann ein kundiger Jurist einem dummen Ökonomen hier mal aushelfen, bitte.“
Sie wissen ja: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Sie haben in gewisser weise Recht, aber so funktioniert es nicht.
Vorraussetzung ist nur, dass der dem Auslieferungsgesuch zu Grunde liegende Vorwurf auch bei uns generell strafbar ist. Und generell ist das so, wir kennen den Straftatbestand. Ob er auch auf einen Poltiker anwendbar ist, ist hier nicht zu prüfen. Insbesondere nicht ob der Beschuldigte nun strafbar ist oder nicht. Das hat in Spanien zu erfolgen.
Bei allem Respekt vor der Autorin, weiss ich jetzt aber auch nicht mehr darüber, was in Katalonien los ist. Ich hoffe also auf weitere Artikel.
Ich bin sehr staatstragend orientiert, weil, seine eigene Sache machen, kann jeder. So gesehen nehme ich die Außerungen der KAS interessiert zur Kenntnis.
Auch, weil ich schon in der Politik Merkels eigentlich nichts Staatstragendes erkennen kann, ausser Emphase und noch einmal neu über etwas nachdenken.
Meine Justizministerin Barley verlässt doch aber nicht die Staatsebene, wenn sie Politik gefordert sieht, nicht nur Gesetze.
Ich bin selbst sehr unentschieden, wünsche mir auch keine Entwicklungen zwischen Tür und Angel.
Wer nur evtl. gar nichts zur Sache beisteuert ist womöglich Puigdemont, der mir mittlerweile entsprechend unangenehm geworden ist.
„Bei allem Respekt vor der Autorin, weiss ich jetzt aber auch nicht mehr darüber, was in Katalonien los ist.“
Nach den zwei, drei Artikeln der Autorin über diese Causa kann ich mit relativ großer Gewissheit sagen, dass sie auch nicht weiß, was da gerade los ist.
„In vollen Zügen trinken wir die schmeichelnde Lüge, aber nur tropfenweise schlucken wir die bittere Wahrheit hinunter.“
Denis Diderot
Und Robin Hood Geschichten verkaufen sich besser, außerdem deuten auf eine höheren Moral.
Wer hat Interesse an der Wahrheit?
Ich habe immer noch nicht begriffen, wie man politisch so bekloppt sein kann, sich in den katalanischen Konflikt einzumischen. Warum sollte nicht Hr Puigdemont einfach durchreisen könne ? In 5 Std wäre die heiße Kartoffel an Belgien weitergereicht worden. Verstehe ich einfach nicht.
Ich schließe mich Ihnen an. Das ist ein Fall, an dem man sich nur die Finger verbrennen konnte.
Danke
Wozu die ganzen europäischen Abkommen? lieber alle heiße Kartoffeln laufen lassen… lieber sich an keine Abkommen halten…
Die Mehrzahl der europäischen Staatsgebilde wurde in vordemokratischer Zeit geformt. Wenn es eine qualifizierte Mehrheit in bestimmten Regionen gibt, die für eine Umformung der bisherigen Staatsgrenzen ist, dann ist dies zu respektieren. Die Geschichte Jugoslawiens beispielsweise zeigt, dass die Fehl-Einschätzungen der Entscheider zu tragischen Ereignissen führen können.
Im nämlichen Fall hat Spanien eine demokratisch legitimierte Regionalregierung per Staatsstreich abgesetzt und einen Teil ihrer Mitglieder ins Gefängnis gesteckt. Die Verfolgung von gewählten Politikern mittels Europäischen Haftbefehls stellt gewissermaßen ein Missbrauch des gemeinsamen Justizsystemsgefanken in Europa da. Insofern war die Entscheidung der Behörden in Schleswig Holstein richtig, dass hier ein europäischer Haftbefehl nicht greifen kann, da nicht der zur Fahndung ausgeschriebene gewählte katalanische Präsident sondern das weisungsgebundene Justizsystem Spaniens im Unrecht ist. Hier muss Spanien sicherlich an die Grundprinzipien der EU erinnert werden, die insbesondere gewaltlose Konfliktlösung und demokratische Prozesse vorschreiben. Am besten mittels Aussetzung von finanzieller Unterstützung. Diese Sprache versteht die korrupte Volkspartei sicherlich am besten. Das ist ja anscheinend auch der Grund, weshalb Katalonien raus will aus spanischer Besatzung.
Das ist so richtig.
Das ist so richtig für die „Oberflächigkeits“Denker
Am 6. und 7. September 2017 die Separatisten im Parlament von Barcelona in einer tumultartigen Sitzung, praktisch ohne Debatte und unter Abwesenheit fast der Hälfte der Kammer, zwei Gesetze verabschiedeten, die das Autonomiestatut und die spanische Verfassung verletzten.
Beide Gesetze sollten demokratisches Recht verändern, um die katalanische Republik auszurufen und uns Katalanen einer Macht auszuliefern, der niemand mehr Grenzen setzen kann.
Die juristische Abteilung des katalanisches Parlament hat von dieser Entscheidung abgeraten und als Verfassungswidrig eingestuft.
Von einem Staatsstreich kann man sprechen, wie der Staatsrechtler Hans Kelsen schreibt, wenn die bestehende Rechtsordnung einer Gemeinschaft annulliert und ersetzt wird durch eine illegitime neue Ordnung.
Rebellion ohne Waffengewalt und Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ist doch eigentlich genau das, was in Deutschland seit 10 Jahren passiert 😉
Die Rechts- und Staatsvorstellungen Europas sind noch nicht so vereinheitlicht, wie es die EU-Granden und die deutsche Regierung es sich vorstellen. Dass wiederum Frau Barley und andere meinen, die deutschen Ideen, wie man innerstaatliche Konflikte zu lösen habe, mögen für andere Staaten verbindlich sein, halte ich für übergriffig.
Als psychologische Diagnose würde man der deutschen Regierung ein Nähe-Distanz-Problem attestieren, wie Borderline-Patienten es z.B. haben. Deutschland macht sich damit bei seinen ehemaligen Freunden immer unbeliebter.