Die Unsicherheit über die „entfesselte“ Gewalt, die mehrere Tage lang die zweitgrößte Stadt der Republik in Bann hielt, ist tief. Aber woher rührt eigentlich diese Unsicherheit? Kommt sie wirklich von der Heftigkeit der Gewalt? Nein, sie ist entstanden, weil hier ein Zerfall sichtbar wurde. Das Gewaltmonopol des Staates konnte sich nicht behaupten, der Landfrieden war tagelang außer Kraft gesetzt. Damit verlor das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft seine Verlässlichkeit. Der Schutzvertrag, der diesem Verhältnis zugrunde liegt, wurde nicht mehr erfüllt. Da dies nicht einmal ehrlich ausgesprochen wird, kann die Verlässlichkeit auch nicht wiederhergestellt werden. Die Gewalt-Willkür steht nun als dauernde Drohung vor der Stadt – und vor der ganzen Republik.
Es ist wichtig, sich die Ereignisse noch einmal als Ganzes vor Augen zu führen. Es ist tatsächlich etwas Ungeheuerliches geschehen. Denn unter dem Deckmantel des Demonstrationsrechtes wurde eine Massenversammlung zugelassen, deren ausdrückliches Ziel es war, eine internationale Regierungskonferenz zu verhindern oder zumindest stark zu beschädigen. Die Routen der „Demonstrationen“ waren darauf ebenso angelegt wie ihre Dauer und die Logistik mit festen „Camps“.
„Rechts ist die Hölle – links ist der Himmel – in der Mitte ist nichts“
Aber die jetzige „Aufarbeitung“ will von diesem Gesamtcharakter der Hamburger Gewalttage nichts wissen. Von einer kritischen Revision der Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteile ist nichts zu hören. Wenn aber etwas, das in einer wehrhaften Republik ein wahrhafter GAU wäre, so geflissentlich verniedlicht wird, lässt das ein fundamentales Problem der heutigen „Politik“ erahnen: Könnte es sein, dass sie sich grundsätzlich vom Gewaltmonopol des Staates und seinem Schutzvertrag mit der Gesellschaft verabschiedet hat? Herrscht nun eine „Politik ohne Staat“, in der alles aushandelbar ist? Will man Deutschland daran gewöhnen, dass der Bruch des Landfriedens zur Normalität eines „offenen Landes“ gehört?
Gewiss wird keine Regierung und kein Gericht das ausdrücklich sagen, aber praktisch wird so gehandelt. Es findet eine Entwertung zentraler Rechtsgüter statt. Und eine schleichende Umorganisation der Gewaltenteilung. Verschiedene Parallel-Mächte tauchen auf, die sich anmaßen, jeweils ihr eigenes Gesetz zu machen.
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Über den Landfriedensbruch – Wie weit diese Entwertung zentraler Rechtsgüter geht, lässt sich an einem Gegenstand zeigen: dem „Landfriedensbruch“. Der „Landfrieden“ ist kein individuelles Rechtsgut, sondern ein von allen Bürgern gemeinsam geteiltes Gut, das mit dem Gewaltmonopol des Staates untrennbar verbunden ist. In einem Land, das in seiner Geschichte mehrfach von Zerfall und Bürgerkrieg heimgesucht war, liegt es nahe, dies Rechtsgut besonders zu schätzen. Der § 125 (Landfriedensbruch) des Strafgesetzbuches lautet im Absatz 1:
„Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist umfassend und eindeutig: Es geht um Menschen oder Sachen; um Gewalttätigkeiten oder die Bedrohung mit Gewalttätigkeiten; um die Beteiligung an Handlungen als Täter oder als Teilnehmer aus einer Menschenmenge heraus; und um die Aufwiegelung einer Menschenmenge zu solchen Handlungen. Schon damit sind zahlreiche Vorgänge während der Hamburger Gewalttage und in ihrem Vorfeld erfasst. Zusätzlich führt der § 125a folgende „besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs“ auf:
„Wenn der Täter 1. Eine Schusswaffe bei sich führt, 2. Eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, 3. Durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, oder 4. Plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.“
Diese vier Tatbestände des schweren Landfriedensbruchs zu den Tatbeständen, die auch dann strafbar sind, wenn sie als Drohung benutzt werden (§ 116). In diesem Zusammenhang muss auch an die „Nötigung von Verfassungsorganen“ erinnert werden, die der § 105 StGB unter erhebliche Strafen stellt:
„Wer (1) ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, oder (2) die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder (3) die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.“
So hat der bekannte Verleger Jakob Augstein anlässlich des G20-Gipfels aufTwitter erklärt, es gehe darum, durch Aktionen den Preis so „hochzutreiben“, dass in Zukunft niemand mehr eine große internationale Konferenz in Hamburg durchführen wolle. Das kann man als Drohung mit schwerem Landfriedensbruch und als Aufforderung zur Nötigung von Verfassungsorganen einstufen.
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Die Umwertung der Rechtsgüter (I) – Ist der Bruch des Landfriedens nur eine Frage der Interpretation? Eine reine Ermessensfrage von Verwaltung und Gerichten? Der Wortlaut der Gesetze ist durchaus präzise. Er bietet eigentlich keine großen Interpretationsspielräume. Dabei sollte man bedenken, dass hinter dem schriftlich fixierten Wortlaut der Gesetzgeber (das Parlament) steht. Die Macht einer demokratischen Legislative fußt letztlich auf der begrifflichen Präzision, von der die Bindungskraft für die anderen Teile des Rechtsstaates (Exekutive und Judikative) abhängt. Die Eindeutigkeit der Gesetze ist auch der Anhaltspunkt, auf den das wählende Volk für sein Urteil und seine Wahl des Parlaments angewiesen ist. Doch gibt es eine Möglichkeit, Gesetze noch auf andere Weise auszuhebeln. Man nimmt keine Uminterpretation vor, sondern eine Umwertung: Man wägt zwischen den verschiedenen Rechtsgütern anders ab. Einige Güter werden für vorrangig erklärt, während andere auf den zweiten Rang zurückgesetzt werden. Dieser Vorgang kann die Absicht des demokratischen Gesetzgebers unter Umständen völlig durchkreuzen.
Das ist hier offenbar geschehen. Die oben zitierten Gesetze wurden nicht wirklich ernst genommen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (8. Juli 2017) findet sich folgende Erklärung, warum in Hamburg die Vorbereitung und die Logistik der Gewaltaktionen so weitgehend toleriert wurden: „Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder hervorgehoben, dass der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes in einer Demokratie besondere Bedeutung zukommt. Jeder Deutsche habe das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Von vornherein aufgelöst werden kann eine Versammlung nur, wenn andere gleichwertige Rechtsgüter bedroht sind – und das auch nur als Ultima Ratio, wenn Auflagen oder andere Maßnahmen also nicht weiterhelfen.“
G20 und Demonstration in Hamburg politisch einordnen
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Die Umwertung der Rechtsgüter (II) – Eine Berufung auf die Verfassung, die in Wirklichkeit nur einzelne Bruchstücke aus der Verfassung herausgreift, ist eine Verletzung der Verfassung.
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Die Umwertung der Rechtsgüter (III) – Frau Kipping (Vorsitzende der Linkspartei) erklärte, während Gewaltgruppen schon durch die Hamburger Innenstadt marodierten: „Es widerspricht schlicht den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, wenn friedlich Protestierende selbst jenseits der ohnehin fragwürdigen Demonstrationsverbotszone mit Wasserwerfern, Pfefferspray und körperlichem Zwang angegriffen werden.“ Hier macht sich jemand seine eigenen Grundrechte, um den Verfassungsstaat als Verfassungsfeind darzustellen. Andere, wie die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Mihalic, sieht die Schuld ebenfalls auf Seiten der Polizei – indem sie einfach die „Deeskalation“ zum neuen, obersten Gesetz des Rechtsstaates erklärt. Das Vorgehen in Hamburg entspreche nicht „einer modernen, deeskalierenden Einsatzstrategie der Polizei“ sagte sie. Gemeinsam ist diesen Statements, dass sie den Schutzauftrag des Staates systematisch ausblenden.
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Die Duell-Theorie (I) – Weil sich der Landfrieden nicht als Summe von Einzelrechten ergibt, muss er als übergreifendes Rechtsgut definiert werden und begründet so das Gewaltmonopol des Staates. Der Landfrieden kann nicht dem freien Spiel aller möglichen Gewaltpotentiale überlassen werden. Die Massenmedien unserer Zeit haben offenbar Schwierigkeiten, diese Konstellation zu verstehen. Sie neigen dazu, nur die äußerliche Auffälligkeit des gewaltsamen Zusammenstoßes zu sehen. So wurden die Hamburger Ereignisse in den Medien, insbesondere in den Life-Reportagen vor Ort, als eine Art „Duell“ präsentiert: die „Aktivisten“ auf der einen Seite, die Polizei auf der anderen Seite. Manche Reporter empfanden das als eine Art spannendes Spiel. Am Donnerstag (6.Juli) hatte die N24-Redaktion Karten vorbereitet, auf denen die „sensiblen“ Straßen markiert waren und auch „die Trump-Villa“ war als besondere Trophäe verzeichnet. Bei einer Life-Schalte in eine blockierte Straße machte sich der Reporter sichtlich die Sache der Belagerer zu eigen und schien ganz von der Frage bestimmt, ob die Belagerer „es wohl schaffen können“.
Der Berliner Tagesspiegel, der für sich den Titel eines „Leitmediums der Hauptstadt“ führt, brachte am Samstag (dem 8. Juli) eine Seite 3, auf der Hartmut Dudde, der Einsatzleiter der Polizei, als Hauptverantwortlicher für die marodierende Gewalt präsentiert wurde. In der gleichen Ausgabe machte der Hauptkommentar sogar gleich den ganzen Rechtsstaat verantwortlich: „Das Auftreten des Rechtsstaats vor und während des Gipfels dürfte wenig angenehme Folgen haben. Für Hamburg selbst, weil die Stadt weltweit negative Schlagzeilen abbekommt. Eine Befriedung des Umfeldes der örtlichen und sehr starken linksradikalen Szene ist nun für längere Zeit kaum vorstellbar.“ Hier wird die Verteidigung des Landfriedens gegen die Aufgabe der „Befriedung“ eines bestimmten Milieus ausgetauscht. Bemerkenswert ist auch die Tonlage, in der selbstverständlich das alles – völlig argument- und abwägungsfrei – vorgetragen wird. Offenbar gibt es eine gewisse Nähe zwischen dem Medienmilieu und dem Belagerer-Milieu.
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Die Duell-Theorie (II) – Man sollte eigentlich meinen, dass angesichts der zunehmenden Übergriffe, denen Polizisten (auch Feuerwehrleute und Sanitäter) im Einsatz ausgesetzt sind, ein verstärkter Schutz durch den Gesetzgeber einhellig begrüßt wird. Das ist keineswegs der Fall. Es gibt Leute, die es sogar umgekehrt sehen: besonders schutzbedürftig wären demnach die „Betroffenen“ von polizeilichen Handlungen. Solche Statements hört man sogar von Juristen. Es geht um den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (§ 113 StGB). Auf Pläne, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter schärfer zu ahnden, antwortete der Rechtsprofessor Tobias Singelnstein (Freie Universität Berlin) in einem Editorial der Zeitschrift „Strafverteidiger“ (Heft 8-2015): Ein besonderer Schutz für Polizisten würde negieren, „dass einschlägige Situationen – unabhängig von ihrem Anlass – Konflikte darstellen. Konflikte, in denen auf der einen Seite staatliche Instanzen mit besonderen, machtvollen Befugnissen sowie einer guten Ausrüstung und Ausbildung stehen, auf der anderen Seite Bürger, die sich in der Regel in einer Ausnahmesituation befinden.“ Eine solche Argumentation schiebt den Schutzauftrag des Staates (den „Anlass“) beiseite und will nur ganz neutral einen „Konflikt“ zwischen unterschiedlichen Personen sehen. Diese Konflikttheorie entkleidet den Polizeibeamten seines Amtes und Auftrags – im Namen einer fiktiven Gleichheit. Ob dem Rechtsprofessor klar ist, dass er mit einer solchen Begründung dem Verfassungsstaat insgesamt die Legitimation entzieht?
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Die Parallelmächte (I) – Als die Polizei vor dem G20-Gipfels die Errichtung von Camps in öffentlichen Parks, in denen Gipfel-Gegner übernachten sollten, prinzipiell unterband, weil sie Gewalttätern keine Unterschlupfmöglichkeiten geben wollte, gab es sofort ein vielfältiges Ersatz-Angebot von den verschiedensten Einrichtungen und Privatpersonen, Die FAZ (8.Juli) schreibt: „Wer Quartier suchte, konnte etwa im Schauspielhaus gleich am Bahnhof vorsprechen, wo einst schon gestrandete Flüchtlinge willkommen waren oder `auf Kampnagel´ im dortigen Kulturzentrum, oder in Wohnungen, deren Klingelschilder mit einem roten Punkt markiert sind.“ Diejenigen, die die Unterkünfte anboten, waren weder willens noch in der Lage, die Absichten derer, die sie da unterbrachten, zu überprüfen. Sie nahmen also billigend in Kauf, dass ihre Einrichtungen oder Wohnungen Teil der Belagerungs-Logistik wurden, und dass auch Leute, die schweren Landfriedensbruch und eventuell sogar Anschläge auf Leib und Leben von Polizeibeamten verübten, bei ihnen unterkamen. Das bedeutete, dass hier zivile Akteure gegenüber dem Rechtsstaat als konkurrierende Mächte auftraten: Zu diesen Parallelmächten gehörten Einrichtungen der Kunst und der Wissenschaft. Aber auch der Kirchen, was fatal an die mittelalterliche Konstellation erinnerte, in der die Kirchenführungen als konkurrierende weltliche Mächte auftraten.
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Die Parallelmächte (II) – Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3 lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
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Die Parallelmächte (III) – Der Begriff „Aktivist“ hat eine bemerkenswerte Karriere gemacht: Er war ursprünglich ein Kampfbegriff der SED-Diktatur, der damit die Angehörigen des eigenen Parteiumfelds (der sogenannten „Massenorganisationen“) auszeichnete. Inzwischen wird er in ganz Deutschland gebraucht, für alle, die für irgendein Anliegen auf die Straße gehen oder „Aktionen“ durchführen. Das gilt aber nur, wenn man ein rot-grünes Anliegen verfolgt. Merke: Wer für einen Stopp illegaler Migration demonstriert, ist nicht „Aktivist“ sondern „Rassist“.
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Die Gerichte als Parallel-Macht? – Nicht nur zivilgesellschaftliche Akteure traten in Hamburg als eigenständige, mit dem Rechtsstaat konkurrierende Mächte auf, sondern auch einzelne Abteilungen des Staates selber traten mit einer bemerkenswerten Eigenmächtigkeit auf. Es war ein Hamburger Verwaltungsgericht, das ein generelles Verbot von Protestcamps in der Stadt untersagte. Woher nimmt ein solches Gericht die Kompetenz, solche Camps zu genehmigen? Was stellt es dem (vor Gericht dargelegten) Fachwissen der Polizei und den Erfahrungen anderer Gipfel-Belagerungen entgegen? Warum stellt man Camps, die deutlich auf einen engen, dauerhaften und unkontrollierbaren Kontakt mit dem G20-Gipfel angelegt waren, pauschal unter den Schutz des Demonstrationsrechts? Welche Haftung übernimmt das Gericht, wenn sich herausstellt, dass aus dieser von ihm zugelassenen Konstellation schwere Gewalttaten gegen Personen und Sachen verübt werden?
Anne Will: G20-Bilanz – War es das wert?
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Die Schutzfrage und die Schuldfrage – Eine zweite Möglichkeit zur Ausbildung illegitimer Eigenmacht besteht auf dem Gebiet der Bestrafung. Wenn Gerichte exzessiv von der Verhängung von Bewährungsstrafen Gebrauch machen, so steht hier sichtlich ein bestimmtes Menschen- und Gesellschaftsbild Pate. Denn sie muten der Gesellschaft die Präsenz eines verurteilten Straftäters zu. Das heißt, sie setzen den Schutzvertrag zwischen Staat und Gesellschaft an dieser Stelle außer Kraft und setzen auf die Selbstheilungskräfte der Gesellschaft. Und wenn dann noch dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt wird, dann rückt auf merkwürdige Weise die Schuldfrage wieder in den Mittelpunkt – diesmal geschieht es nicht, um Rache zu üben, sondern um sich fürsorglich über den Täter zu beugen. Aber von der eigentlich wichtigen Frage – der Schutzfrage der Gesellschaft – hat sich eine solche Justiz-Philosophie verabschiedet.
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Zwei sehr verschiedene Vorstellungen von Gewaltenteilung – Vielleicht ist es kein Zufall, dass in jüngster Zeit recht viel von der „Gewaltenteilung“ die Rede. als einer Grundlage unseres Rechtsstaats die Rede ist. Aber man muss sich vor einer Verwechslung hüten. Die Gewaltenteilung meint keine Aufteilung der Macht auf mehrere miteinander konkurrierende Parallelmächte. Die Gewaltenteilung im modernen, republikanischen Sinn steht insgesamt unter der Herrschaft des Gesetzes. Das unterscheidet sie von der mittelalterlichen Ordnung, in der verschiedene Mächte ihre eigenen Gesetze machten und an Stelle des einen, unteilbaren Rechtsstaats ein ständiges Ringen oder Überlappen von Machtansprüchen herrschte. In mancher Hinsicht könnte man von einem ständigen Belagerungszustand sprechen.
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Die Belagerung des Rechtsstaats – Ich habe eingangs geschrieben, dass die Aktionen der G20-Gegner gegen den Hamburger Gipfel den Charakter einer Belagerung hatten. Diese Aussage muss nun erweitert werden: In Hamburg wurde eine weitaus umfangreichere Belagerung sichtbar, die sich vor unseren Augen abspielt. Ihr Zielobjekt ist der Rechtsstaat als solcher. Er sieht sich einer zunehmenden Zahl von Parallelmächten mit wachsenden Ansprüchen gegenüber.
Das Impulspapier zur Desintegration – Özoguz lässt die Maske fallen
„Auch mit Blick auf die hohen Flüchtlingszahlen ist klar: Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“
Deutlicher kann man den Wechsel vom Rechtszustand zum Willkürzustand nicht zum Ausdruck bringen. Der Wechsel ist kein Unfall, sondern tatsächlich beabsichtigt. Frau Özoguz bekennt sich ausdrücklich zum „Fundamentalen“ des Wandels. Es gibt kein vorgängiges Recht mehr, alles ist „aushandelbar“ – im rechtsfreien Raum mit allen möglichen, selbsternannten Parallel-Mächten. Noch ist es nicht soweit, aber die Belagerer sind schon da.
Gerd Held ist freier Publizist und Privatdozent. Seine differenzierten und auch stilistisch hoch gelobten Essais, in denen er die drängende Frage nach der Verteidigungslinie der Republik stellt, sind unter dem Titel Etwas geht zu Ende erschienen und in unserem Shop erhältlich: www.tichyseinblick.shop
Jaein – siehe hierzu meine andere Replik.
Nein, wir haben nicht aneinander vorbei geredet – und jeder, der die Situation analysiert und offen in die Welt blickt, sieht das so, wie Sie – auch ich. Den Vergleich der SA mit der ANTIFA ausschlisslich auf die (Im Falle der ANTIFA indirekte) Finanzierung durch den Staat (Bei der SA ja erst ab 1933 der Fall) zu stützen und allein daraus eine grössere Ähnlichkeit der ANTIFA zur SA als zum Rotfrontkämpferbund zu konstruieren ist einfach nur abenteuerlich !
Und dies ist genau das, was ich als gefährlich ansehe, und warum ich nicht müde werde es historisch und ideologisch richtig zu stellen:
Es ist der Unwille sehr vieler deutscher und europäischer Bürger, sich wirklich auf die historisch-ideologische Ebene einzulassen (Und das bedeutet keinesfalls selber zum Ideologen zu werden, denn dies sollte man natürlich nicht !) und dieser Umstand macht das „nicht-linke“, bürgerliche Lager so schwach – denn aus dieser historisch-ideologisch-politischen Ebene könnte man in vielerlei Hinsicht lernen und wirkungsvoller argumentieren, – da es um den Kampf um die Narrative und Begrifflichkeiten geht. Gerade Liberal-Konservative sollten daran interessiert sein, woher die Dinge kommen – gerade sie beziehen sich doch auf eine gewisse Kontinuität und wollen diese bewahrt wissen.
Die heutige Linke hat da ihre Hausaufgaben gemacht – Sie und viele andere nicht.
Ja, der sog. Berliner Verkehrsarbeiterstreik 1932 in Berlin war eine gemeinsame Aktion von KPD und NSDAP.
Man sollte aber schon auch erwähnen, dass das die einzige gemeinsame Aktion gegen die Demokratie war. In beiden Organistaionen war dieser Kooperationsversuch extrem umstritten. Es kam nie wieder zu einer derartigen gemeinsamen Aktion.
Sicher hat nach der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten, eine gewisse Anzahl von Mitgliedern des Rotfrontkämpferbundes versucht bei den entsprechenden NS-Organisationen unterzukommen … man darf aber bezweifeln, dass dies in wirklich grosser Zahl versucht wurde bzw. gelang. Dazu waren die langjährigen Feindschaften zu stark ausgeprägt – auch durch die gegenseitige starke Anwendung der Gewalt. Auch „sonnte“ die SA sich in ihrem Sieg und hat ja die sog. „wilden“ Konzentrationslager (Teils einfach nur irgendwelche Gebäude/Keller) gerade direkt nach der Machtergreifung installiert, – um politisch Andersdenkende/politische Oppositionelle/politische Gegner zu verhaften/umzuerziehen und zu bestrafen.
Was es wohl in grosser Zahl gab, waren Überläufer der SPD und von seiten der Gewerkschaften, – die plötzlich nach der Machtergreifung ein Parteibuch der NSDAP beantragten. Diese Personen wurden von den Nationalsozialisten spöttisch, als sog. „März(um)gefallene“ bezeichnet. Es gab in der SA bis zum sog. „Röhm-Putsch“ 1934, Menschen, die eine durchaus stark links geprägte Einstellung hatten (z.B. die Brüder Otto und Gregor Strasser) – diese wurden im Volksmund „Rostbeef-Nazis“ genannt („Aussen braun – innen rot“) – sie hatten aber nie einen wirklich prägenden Eindruck auf die NS-Bewegung.
Richtig ist, dass diese beiden Idiologien die Demokratie, aus verschiedenen Richtungen kommend, abschaffen wollten und dass das Bürgertum seine Demokratie nicht wirklich verteidigt hat.
P.S.:
Nach nochmaligem Durchlesen Ihrer Kommentare habe ich vielleicht das Missverständnis erkannt, – um das es geht:
Ich habe hier immer SA und Rotfrontkämpferbund VOR der Machtergreifung der Nationalsozialisten (Also in der Zeit der Weimarer Republik) verglichen.
Meinen Sie „nur“ die SA in der Zeit nach der sog. Machtergreifung ?
Ja, da war die SA als eine sog. „Hilfspolizei“ unsäglicher Erfüllungsgehilfe der NSDAP/der NSDAP-dominierten Regierung und zwar durch direkte Anweisung.
Ich habe mit Merkel, Maas und Co. nix am Hut, – aber eine DIREKTE Befehlskette von diesen zur ANTIFA existiert, meiner Meinung nach, nicht.
Das eigentliche Argument ist aber hier:
Sie vergleichen, wenn Sie so argumentieren, Äpfel mit Birnen, – denn hätte die KPD die Macht übernommen, wäre der Rotfrontkämpferbund sicher in analoger Weise, als sog. „Hilfspolizei“, eingesetzt worden.
Und wie gesagt: Ideengeschichtlich haben SA und die ANTIFA nichts gemein.
Einfach bleiben lassen, so zu argumentieren:
Es ist sachlich falsch und dient nicht.
Haben Sie eine Literaturempfehlung zu diesem Thema? In der Schule wurde diese Zeit wenig behandelt und auf diese Vorfälle wurde nicht hingewiesen.
Der Schlusssatz ist halt wieder falsch formuliert,- so wird ein Schuh draus:
Der grün-links-rot-alternativ-multikulturelle – wiederauferstandene – ROTFRONTKÄMPFERBUND (aka ANTIFA) marschiert. Das ist die Vorstufe einer neuen DDR LIGHT in Deutschland.
Mit Faschismus hat das Ganze nix zu tun.
Die Dinge bei ihrem Namen nennen !
Die Polizei macht ihren Job. Mehr oder weniger ideologisch von oben gesteuert. Und mit oben sind die höheren Chargen der Polizei zu sehen, die mit der Politik in einem Boot sitzen. Siehe Kölner Sylvesternacht.
Dann kommen noch linke Staatsanwälte und Richter hinzu, die das ganze zur Farce werden lassen.
Denn was die Polizei vorne einsammelt, lassen die linken Chaoten in der Justiz hinten wieder raus.
Aber NSU möglichst lange auf heißer Flamme kochen, um von den wirklichen Problemen ablenken. NSU ist ein laues Lüftchen gegen die Islamisten und Linken.
…transit gloria Germaniae!
Ein sehr guter, sehr schlüssig argumentierender Artikel, Herr Held !
Sehr treffend.
Eine Ergänzung zu:
„Wirklich katastrophal ist es, dass die Verfassungsorgane diese Ordnung offensichtlich nicht mehr verteidigen WOLLEN.“
Hier auf TE wird ja auch viel darüber nachgedacht/geschrieben, wie man die Strukturen des Staatswesen ändern/verbesssern kann (z.B. Staat ohne Parteien, – Stärkerer Fokus auf die unbedingte Einhaltung des Rechtsstaates, – …) und dies ist auch gut und richtig sich hierüber Gedanken zu machen !
Am Ende aber kommt es doch auf Einstellungen und Haltung an, denn die Strukturen (Auch die dann u.U. verbesserten) verteidigen uns NICHT – dies tun – wenn dann – Menschen (Unter ihnen – nicht unwesentlich: Männer) mit entsprechenden Einstellungen und Haltung, – mit Hilfe dieser Strukturen.
Das bedeutet – wir müssen uns eben doch über politische Inhalte unterhalten, auch wenn dies unbequem sein mag, – denn diese münden in Einstellungen und Haltung – die die Mehrheit der Menschen dann dazu bringen kann, – politische Entscheidungen zu fordern/zu wählen – die dann für viele auch unbequem sein mögen (Beispielsweise: Grenzschliessung mit den entsprechenden, als unschön empfundenen, Bildern).
Der Bürger/die Bürgerin in D/Europa leistet sich nach wie vor das Motto:
Wasch´ mir den Pelz, – aber mach´ mich nicht nass !
Beispiel:
Die AfD wähle ich nichtr, die sind mir zu NAZI.
SO WIRD´s NIX, Freunde von der Frittenfront.
Naja dieselben Pläne ? So einfach ist das dann doch nicht. In dem einen Punkt, um den es hier geht haben Sie recht, – beide Parteien wollten die Abschaffung der Demokratie. Den GRÖSSTEN Anteil an der Destabilisierung der Weimarer Republik hatten aber die Bürgerlichen, – denn SIE haben ihre Demokratie nicht verteidigt !
DAS ist die beklemmende Parallele zu heute !
Es gab nicht soviele Bürgerliche. Im Grunde wollten selbst diese nicht an der Weimarer Republik festhalten. Und die Bürger der Mitte waren a-politsch. Mit dem Kindergarten im Reichstag wollten diese nichts zu tun haben.
Die Mehrheit der Menschen in der Weimarer Republik waren natürlich die Bürger – gerade die NSDAP hat massiven Zulauf aus dem grossen, sog. klein-bürgerlichen Lager erhalten.
Die Bürger der Mitte sind auch nach 1945, de facto a – politisch.
Genau das ist das Problem !
Den Reichstag als Kindergarten gesehen zu haben – wenn sie ihn so gesehen haben – ist genau Teil des „Nicht-Verteidigens“ der Demokratie.
Oder meinten Sie damit, dass Sie, als Person, den Reichstag für einen Kindergarten halten/gehalten hätten ?
Die bürgerliche Mitte hatte mit der Demokratie wenig am Hut, weil unter anderem der Reichstag sich wie im KinderGarten verhielt. Die Demokratie erschien ihnen wertlos. Also warum sollte man diese verteidigen?
Der Staat schützt uns nicht mehr. Auch das Werk Merkels. Ich hoffe, Merkel trifft mal unbewacht und ungeschützt auf die Richtigen. Hier oder in Paraguay.
Es ist unfassbar welches Verbrechen an Deutschland und Europa begangen wird.
Schleichend und langsam, aber stetig, findet eine Entwertung zentraler Rechtsgüter bereits seit Jahren statt. Unter dem Mantel Humanität, Toleranz und
Solidarität werden besonders von stark links tendierenden Kreisen, bestehende und in Jahrzehnten erkämpfte und erprobte Rechtsgüter verbogen, verändert oder sogar aufgegeben. Bei vielen sogar, ohne parlamentarische Zustimmung.
So entsteht eine schwache Demokratie und dann noch auf Abruf. Wer sich stark genug fühlt, hält sich nicht an Recht und demokratische Verhaltensnormen..
Wäre ein Beispiel für das von Ihnen genannte umwerten der Gesetze, das völlig außer Rand und Band geratene Asylrecht? Es werden einfach einige Rechtsgüter für vorrangig erklärt, in diesem Fall das Asylrecht.
Der Schutz der eigenen Grenzen, der Schutz der eigenen Bevölkerung und das Verhindern illegaler Migration ist währenddessen irgendwo im Nichts verschwunden?
Sehr geehrter Herr Held, wenden Sie das von Ihnen gesagte einmal auf Andreas Voßkuhle und sein Bundesverfassungsgericht an. Nicht erst seit ihm, aber noch nie so wie unter ihm ist das BVG zu einer Überregierung geworden, haben nahezu sämtlichen Urteile politischen Charakter oder sind politische Aktionen. Verfolgen Sie nur einmal die Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der wie alles, was die Alliierten den Deutschen damals aufzwangen (so auch die Ländergrenzen) sakrosankt ist. Und wenn er sich Merkels Rückendeckung nicht sicher sein kann, verweist er feige auf den EuGH.
Er ist der Kopf, von dem her der Fisch stinkt.
Mit der Antifa würde die Polizei fertig, wenn man sie ließe und sie dürfte, sogar in ihrer heutigen, abgerüsteten Form. Aber es stimmt, wenn Schlägerbanden wie diese auftauchen, (zählen wir dazu ruhig auch die libanesischen „Großfamilien“ oder die OK vom Balkan, die längst die Ordnungsämter auf ihrer Payroll haben) hat sich der Staat zurückgezogen.
Der Weg aus einer Krise ist niemals kürzer als der Weg hinein. Und die Kosten, etwas zerstörtes wiederherzustellen, sind oft viel größer als es zu erhalten. Von daher bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob wir bereits eine Bodenbildung erreicht haben. Das vermutliche Wahlergebnis von September 2017 wird zeigen, daß auf dem Weg nach unten noch viel Wegstrecke gegangen werden kann.
Treffend analysiert. Besser geht’s nicht.
Danke.
Am besten fange ich schon mal an das Aushandeln des Zusammenlebens mit verschiedenen Gruppierungen zu üben.
Hervorragender Artikel, Herr Held.
Aufgefallen ist mir:
„Denn über die Zusammensetzung eines Gerichts, über die Linie seiner Urteile und über die Rechtsdoktrinen, die es bestimmen, erfährt die Öffentlichkeit wenig…“
In Polen wird gerade versucht, dieses zu ändern.
Auch die Erwähnung der Herkunft des Begriffs „Aktivist“ – hatte ich ganz aus dem Kopf verloren.
Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit‘ – Gerichte und Aktivisten, siehe hier auch migrationsbezogene Klagekampagnen und die ‚Diesel-Story‘.
Wer sagte noch sowas wie das ‚Illegale‘ („Irreguläre“) legal zu machen?
Nicht so vorschnelle beim Verteilen des Fells des Michels. Noch ist nicht aller Tage Abend. Wenn die heiße Phase des auf Hochtouren laufenden Polsprungs im laufenden Betrieb einsetzt, ausgelöst von der neuen Besitzstandselite (vormals Flüchtlinge/Schutzsuchende), wenn diese zu ihrer Bestimmung streben, weshalb sie von den Machthabern zu Millionen nach Deutschland geleitet wurden, werden die Karten ganz neu gemischt.
Was dann im grenzenlosen Gebiet der Bisherdeutschen geschehen wird, kann zwar noch nicht im Detail aber im Groben durchaus vorhergesagt werden. Schließlich sind die Teilnehmer des Syrienkriegs, unterstützt von einer unüberschaubaren Zahl aus Afrika und Nordafrika, alle bereits hier.
Ob es den Machthabern dann noch gelingt, sollten diese etwaig die Idee diskutieren, die Polizeien und die übriggebliebene Restarmee gegen die bisherige Bevölkerung einzusetzen, könnte sich das womöglich unter Umständen vielleicht als schwierig herausstellen. Ich mein ja nur.
Man hätte eine Ostdeutsche nie an die Macht kommen lassen dürfen. Ich bin selbst Ostdeutsche, aber woher sollte Merkel in dem Alter, wo sie an die Macht kam, ein tiefes Verständnis für die Führung einer Demokratie erlernt haben? Ostdeutsche sind nicht doof, ungebildet. Sie sind fleißig wie jeder andere auch und auch gebildet, aber einen Staat zu führen, der völlig anders ist, als der, indem man aufgewachsen ist, das konnte nicht gut gehen. Dass die CDU so etwas zugelassen hat und dann gekuscht hat, das ist deren Verbrechen an Deutschland, wofür sie sich sicherlich einmal verantworten muss.
Ja, da dtimme ich Ihnen zu.
Interessant ist, dass es nicht die Ostmänner sind, die sich durchgesetzt haben, sondern fast ausschliesslich die Ostfrauen:
CDU: Merkel
GRÜNE: Katrin Göring-Eckardt
LINKE: Kipping, Wagenknecht
Ich habe für die Wiedervereinigung gebetet, als man dafür noch in die Nazi-Ecke gestellt wurde (ist ja heute auch wieder modern).
Warum in aller Welt haben wir gerade die unseligen Frauen an die Spitze unseres schönen Staates gewählt ?
„Nazi“ und Ewiggestriger war z.b. derjenige, der z.B. bei der Olympiade den DDR-Sportlern die Daumen drückte.
Heute werden bei Sportrückblicken natürlich West- und Ostsportler gleichermassen als Deutsche gezählt.
Hayek hat gesagt, dass eine gelenkte Wirtschaft – und nichts anderes haben wir in der Eu – immer in eine Diktatur mündet. Man kann über Hayek unterschiedlicher Meinung sein, darin hat er aber 100% Recht.
Vielleicht kann man auch sagen, dass eine gelenkte Demokratie immer in den wirtschaftlichen Sozialismus mündet.
Hängt das staatl. Gewaltmonopol am Rechtsstaat oder am Wohlwollen der Bevölkerung?
9/11 war der einprägendste Anschlag auf ein staatl. Gewaltmonopol. Seit dem haben sich mehr und mehr Parallel-Mächte im Bewusstsein etabliert. Die neuesten Politikaktivisten traten in Hamburg, die den Landfrieden brachen, auf.
Körperliche Gewaltausübung kann keine geistige Auseinandersetzung über das Gewaltmonopol ersetzen.
Es gibt keinen Staat mehr. Ein Staat ist gekennzeichnet durch feste Grenzen und dadurch das Recht und Gesetz herrscht. Nichts mehr existiert davon in Deutschland. Manches vielleicht noch in den letzten Zügen liegend, aber kurz vor dem Zusammenbruch. Merkel hat aus Deutschland eine Failed State gemacht und alle maßgeblichen Parteien, Organisationen und die Medien haben zugeschaut, Beifall geklatscht und/oder Profit daraus gezogen. Alles erinnert fatal an die Zustände Deutschlands um 1933. Die Geschichte lehrt uns, dass es IMMER jemanden gibt, der dann die Gunst der Stunde für sich ausnutzt und eine Diktatur errichtet unter den Beifall der Menschen, die es satt haben, in unsicheren Zeiten leben zu müssen, die endlich wieder Struktur in ihrer Umgebung sehen wollen, die endlich wieder Rationalität in der Politik sehen wollen. Der Tag ist nicht mehr allzu fern, wenn man in historischen Maßstäben denkt. Die Bevölkerung, wenn man das Raunen der Menschen beim Einkauf, auf der Straße hört und die Empörung über die Zustände hier, ist eigentlich bereit für Veränderungen. Es fehlt nur noch jemand, der ihrem Unmut eine Stimme verleiht, jemand (oder Gruppe) mit Charisma, mit Durchsetzungkraft und Kampfeswillen.
Ich sehe das genauso. Ich kann – ehrlich gesagt – diese ganzen Artikel und Kommentare nicht mehr zu Ende lesen. Meine Gefühle und Gedanken dabei kann ich gar nicht mehr in Worte fassen! Es ist so schlimm, was hier auf derart vielen Ebenen abläuft. Ich bin nur noch frustriert, hoffnungslos, machtlos, ja, auch wütend, aber die Wut verändert sich in Resignation. Wir können nix – und werden nix – tun, um irgendetwas zu ändern. Die „Themenliste“ wird immer länger, immer größer, aber nicht ein einziges Problem wird gelöst. Terror, Kriminalität, sexuelle Übergriffe, horrende Sozialausgaben, weiterhin Tausende von illegalen Grenzüberschreitern, von denrn wir nicht wissen, wie und wieso sie in unser Land kommen, „wartende“ Ilegale in Italien, über die wir nicht informiert werden, was tatsächlich mit ihnen passiert, rechtsbrechende NGO’s, die glauben, ihre „Moral“ stehe über allen Gesetzen, egal, was es kostet, Europas „Politelite“, die nicht mehr handlungsfähig ist, linke, Extremkrawalle in Deutschland, die verharmlost und unter „den Teppich“ gekehrt werden. Ein „sogenannter Kampf gegen rechts“, der mit viel Geld finanziert wird (nach wie vor ist mir schleierhaft, wo denn all diese „Rechten“ in Deutschland plötzlich hergekommen sind), absolut willkürliche Facebook-Sperren, die durch kein Gesetz zu vertreten und zu rechtfertigen sind, willkürlich, rechtswidrig, zensiert. Mir fielen noch ein paar mehr Themen ein, aber das sollte erstmal reichen. Ich bin nur noch entsetzt, was aus diesem Land, diesem deutschen Staat geworden ist, und was zukünftig noch viel schlimmer passieren wird. Es ist und wird eine Katastrophe ungeahnten Ausmasses werden. Aber „weglaufen“ wird schwierig und schmerzhaft.
Der bezahlte Kampf gegen Rechts ist der Euphemismus für die Finanzierung einer linken SA.
Dann sagen Sie doch bitte gleich Rotfrontkämpferbund.
Nein, das ist weniger plastisch.
„Die Geschichte lehrt uns, dass es IMMER jemanden gibt, der dann die
Gunst der Stunde für sich ausnutzt und eine Diktatur errichtet unter den
Beifall der Menschen, …….“
„Die Gunst der Stunde“ – war die nicht im September 2015? Wie würden Sie Jemanden bezeichnen, der in der Lage ist, im Alleingang, ohne parlamentarische Diskussion, Staatsgrenzen zu öffnen und auf Dauer offen zu halten? Der, bedingt durch diese Tat, mit dem Volksvermögen um sich schmeißt, wie es Robert Mugabe nicht besser könnte? Der trotzdem den tosenden Beifall von ungefähr 80% des Wahlvolkes erhält, dessen Zustimmung auf Parteitagen 100% beträgt und der sich heraus nimmt, Parteitagsbeschlüsse ignorieren zu können? Also ich nenne so etwas diktatorisch.
Was wollen wir denn mit noch ’nem Diktator? Reicht einer nicht? 😉 Und: Wenn rd 80% mit diesem Diktator, der auch eine Frau sein kann, zufrieden sind: worauf sollte ein „Gegendiktator“ seine Macht
gründen? Auf die verbleibenden 20%? Meines Erachtens eine ganz schlechte Ausgangsbasis.
„Will man Deutschland daran gewöhnen, dass der Bruch des Landfriedens zur Normalität eines „offenen Landes“ gehört?“
Warum soll ich mich nur an linke und islamistische Gewalt und staatliche Willkür gewöhnen – keinesfalls aber an NSU und Nazis?
Wehrt der Staat sich nur noch die, gegen die er sich noch stark genug fühlt?