Es ist ein Paukenschlag. Eine Watschen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil zu den Staatsanleihen-Ankäufen der EZB (PSPP) in mehrere Richtungen ausgeteilt und wichtige Weichen gestellt.
Erstens in Richtung der Bundesregierung und des Parlaments. Beide haben ihre Kontrollfunktion nicht hinreichend ausgeübt. Sie hätten, so verlangt es das Verfassungsgericht, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB drängen müssen.
Dieser Hinweis ist wichtig. Zu Beginn der Euro-Krise galt es noch als „Majestätsbeleidigung“, die EZB und ihren jeweiligen Präsidenten zu kritisieren. Es galt immer als Einmischung in die Unabhängigkeit der Geldpolitik. Das hat sich im Lauf der letzten Jahre zwar etwas verändert, aber dennoch kann von einer Kontrolle und einer Prüfung durch das Parlament keine Rede sein. Dabei ist die EZB nicht freischwebend, sondern lediglich unabhängig von der Politik im Rahmen des Gesetzes.
Insbesondere die Kollateralschäden wurden vernachlässigt. Diese sind inzwischen erheblich. Allein die Orientierung am Inflationsziel von zwei Prozent und dieser Erfüllung alles unterzuordnen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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Dies ist auch der entscheidende Grund dafür, weshalb die Investitionskraft in Deutschland seit vielen Jahren erlahmt. Wenn immer mehr Unternehmen zombiefiziert sind, dann kann eine Wirtschaft nicht produktiver werden. Auch das kann seit langem belegt werden. Denn die Arbeitsproduktivität ist auf einem historisch niedrigen Niveau. Faktisch stagniert sie in diesem Land. Das kann man als Beleg dafür werten, dass das Wachstum bis zur Corona-Krise zu nicht unerheblichen Teilen auf Sand gebaut war.
Stoppsignal für EZB aus Karlsruhe
Gleichzeitig ist der Beschluss aber auch eine Rückendeckung für Jens Weidmann und die Bundesbank. Seine Rolle wird im EZB-Rat gestärkt. Denn dieser muss in den nächsten 3 Monaten sein Mandat für die Anleihenkäufe (PSPP) neu formulieren und begründen. Die Rückendeckung aus Karlsruhe kann hier helfen. Die EZB, warnt der der 2. Senat, kann „das „PSPP“ immer weniger ohne Gefährdung der Stabilität der Währungsunion beenden und rückabwickeln“. Das stimmt leider. Allein in diesem Jahr wird die EZB Schulden in der Größenordnung von 1.100 Milliarden Euro ankaufen. Das sind 9,2 Prozent der Wirtschaftskraft der Eurostaaten (2019). Die EZB agiert nach dem Motto: nach uns die Sintflut.
Wer glaubt und hofft, dass dieses Urteil irgendetwas ändert, der ist ein hoffnungsloser Leichtgläubiger. Herr Scholz hat ja auch sofort erklärt, dass das Urteil die EZB-„Politik“ als richtig bestätigt. Das sagt er einfach so, weil es kann und niemand ihn dafür haftbar macht. Wir sind nur noch das Dummvolk und selbst schuld daran.
tja Herr Schäffler….da haben sich hier viele zu früh gefreut. Frau Lagarde sinngemäß verlauten lassen, dass ihr das Urteil egal ist und die EZB so weiter macht wie bisher. Ich vermute auch die Deutsche Politik wird das Urteil ignorieren. Ob daraus Konsequenzen in einer Gewaltenteilung entstehen? Ich weiß es nicht….aber ich glaube es nicht.
Es wird sich weiter über Verträgen, Rechtsnormen und Vorschriften hinweg gesetzt. Nichts wird sich ändern….leider.
„Das Verfassungsgericht setzt die Regierung und das Parlament und Druck, nicht weiter auf die EZB zu setzen, indem ökonomische Probleme geldpolitisch gelöst werden sollen.“ Das ist die Formulierung der Südländer, die den Sachverhalt ja leider nicht zutreffend beschreibt: Die Probleme werden nicht „gelöst“, sondern mit geldpolitischen Mitteln vertagt und dadurch vergrößert. Beabsichtigt ist die Umverteilung der Schäden auf die deutschen Bürger. Auch das ist keine Lösung oder der Versuch einer Lösung, denn Italien & Co. lösen damit ihre Strukturprobleme auch nicht.
Wer glaubt, dass der EuGH eine neutrale Instanz ist, sollte sich einmal intensiv mit seinen Statuten und Aufgaben befassen. Die über allem stehende Kernaufgabe des EuGH ist, als Motor der europäischen Integration zu fungieren. Wenn also z. Bsp. im Rahmen von Euro-Bonds die gemeinschaftliche Haftung der Euro-Länder angestrebt wird, darf niemand erwarten, dass der EuGH die für die haftenden Nationalstaaten nachteiligen Konsequenzen berücksichtigt, da diese als nationale Egoismen ausgelegt werden, die der weiteren europäischen Integration im Weg stehen. Geschweige denn darf das Ziel der weiteren Integration kritisch gesehen, in Frage gestellt oder in einzelnen Facetten zurück gedreht werden – das alles widerspricht dem Selbstverständnis des EuGH und seiner Richter (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/europaeischer-gerichtshof-eugh-kann-eu-recht-kaum-korrigieren/19748174-2.html)
Seit Jahren werde ich als EU-Bürger von der EU betrogen, u. a. als Sparer durch die EZB enteignet, ohne Rechtsgrundlage! Aber auch meine Kaffeemaschine schaltet sich dank EU gegen meinen Willen jeden morgen aus! Und ich kann nicht einmal jemanden abwählen!
Zusammen mit Merkel, Gabriel, Steinmeier etc. ist nicht nur die Amtszeit Mario Draghis bei der EZB ist durchzogen von Unwahrheiten und Regelbrüchen. Und dafür die Verleihung des Verdienstkreuzes!
Was ist mit Target2? Wie sind diese Saden (auch meine Haftung als Steuerzahler) legitimiert?
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht!
Dieser Satz gilt nun mal für Alle und Alles, nicht nur für Medien und Politiker, auch für Institutionen wie z. B. die EU.
Mit dem Bruch des Maastricht-Vertrag und seinem hochheiligen Versprechen, dass in Europa kein Land für die Schulden anderer Länder haftet und damit der Gläubiger enteignet, war und bleibt diese Europa innerlich tot!
Eine kriminelle Politikerin ohne Ehrgefühl kann sich vielleicht noch denken, „na ja bei der nächsten Wahl trete ich eh nicht mehr an“.
Aber kriminelle, unehrliche Institutionen, wie z. B die EU!?
Im Moment wird seitens der Regierung versucht das Unternehmensstrafrecht zu reformieren! Ich bin sehr dafür, die Haftung von kriminell gewordenen Managern ins Zentrum unseres Rechtsverständnisses zu stellen!
Aber insbesondere auch, weil man dann endlich die Ganoven/inen Politiker fassen könnte, die sich oder stellvertretend anderen für Ihre räuberischen Rechtsbrüche auch noch das Bundesverdienstkreuz anheften:
Doch auch hier, Verursacher brauchen auch zukünftig nicht persönlich Haften!
Schon klar warum!
„Es ist ein Paukenschlag.“
Es ist nicht mal der Aufprall einer Mücke auf die Fensterscheibe. Es muss nun lediglich eine zusätzliche Abnickrunde gefahren werden. Und da wir ja nur noch ein Abnick-Parlament haben ändert sich da gar nix.
Das BVG wollte lediglich ein bisschen gegen seine zunehmende Bedeutungslosigkeit aufbegehren. Was man auch daran sieht, das es die seit 10 Jahren durch die Notenpresse betriebene Staatsfinanzierung weiterhin als „nicht durch die Notenpresse betriebene Staatsfinanzierung“ bezeichnet. So viel Knoten kriegt man ja gar nicht ins Hirn um diesen Gedankengang nachzuvollziehen.
Aus meiner jahrelangen beruflichen Erfahrung gehe ich davon aus, dass die Geldanlagen der Richter, aus ihren zusätzlichen Lebens- Renten- und ZVK-Versicherungen, nicht mehr genügend Renditen erwirtschaften. Die Damen und Herren haben daher erstmalig direkten Kontakt mit den Folgen dieser Politik gehabt. Und da diese Erfahrungen im sehr persönlichen Bereich angesiedelt sind, wurde auch entsprechend reagiert. So zumindest meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst.
So ist es , und nicht anders !
Ich frage mich immer wieder :
Was muss sich eigentlich noch alles ereignen , damit
die Bevölkerung revoltiert und die momentan
herrschende Klasse demontiert ?
Auch Herr Schäffler setzt Wunschdenken gegen die Realität. Wie soll die Bundesregierung eine Kontrollfunktion ausüben, wenn die EZB außerhalb allen Rechts steht? Voßkuhle verlässt ja auch hier nicht seine gängige Praxis, alles mit einem ja aber durch zu winken.
Paukenschlag und Watschen?? UND: Das BVerfG hat ausgeteilt in „alle Richtungen“.
NEIN
Das BVerfG hat nach 5 Jahren ( in Worten: FÜNF ) ein Urteil gefällt, ein SHOW-Urteil, mit dem es seine angebliche „Unabhängigkeit“ demonstrieren will.
Der Tenor des Urteils ist halbherzig und dient nur dazu, dem BVerfG den „Anstrich einer unabhängigen Institution“ zu geben.
Das EZB lacht sich schlapp darüber und Minister Scholz hat gesagt, daß die „Friedens-Währung“ den solidarischen Zusammenhalt in Europa ( korrekt müßte es heißen: EU ) herstellen würde.
Auf Tacheles: Was schert mich da Urteil.
Das BVerfG ist Marinette der Regierung und versucht mit diesem Urteil, den Anschein von „Unabhängigkeit“ herzustellen.
Derzeit werden finanzielle Hilfen für die Südländer gestrickt, die zu einer Haftung der deutschen Steuerzahler führen.
Diese „Hilfen“ nennen sich nicht „Euro-Bonds“, weil Michel*ine gemerkt hat, einige zumindest, daß Euro-Bonds „irgendwas mit Haftung zu tun hat“.
Deswegen wird ein Finanz-Instrument oder Finanz-Produkt hingemauschelt, welches am Ende materiell wie Euro-Bonds eine Haftung der deutschen Steuerzahler beinhaltet, aber zur Tarnung einen schrägen und verklausulierten Produkt-Namen erhält.
Ähnliche den Target-2-Salden, die nichts anderes sind als ein Kredit auf dem Euro-Giro-Konto, der niemals – NEVER – getilgt wird von den Südländern.
Herr Voßkuhles Amtszeit als Präsident des Bndesverfassungsgerichts endete heute -einen Tag nach Verkündung des Urteils. Zufälle gibt’s..
Na jedenfalls: Dieses Urteil -so richtig und wichtig es auch ist- wird genau Nullkommanichts am Gebaren der EZB ändern. Warum? Nun, wenn es tatsächlich etwas ändern würde, dann wäre der Euro innerhalb weniger Wochen tot. Und da nicht sein kann was nicht sein darf, wird man Wege finden, wie die Staatsfinanzierung über die Druckerpresse der EZB und den Geschäftsbanken als Strohmännern dazwischen fröhlich weiter geht. Das Bundesverfassungsgericht war ja auch so feige, nicht das ganze Programm als solches verfassungswidrig einzustufen, wodurch sich das Schlupfloch schon abzeichnet: Das Parlament muss (und WIRD) es einfach abnicken. -Herr Schäffler sitzt ja selber im Bundestag und weiß noch allzu gut, wie das geht: Seinerzeit, anno 2012, musste der ESM ja noch schnell durch den Bundestag durchgedrückt werden. Die entsprechende Gesetzesvorlage (mehrere hundert Seiten Papier) haben die Abgeordneten dann keine 24h vor der Abstimmung abends in die Hand gedrückt bekommen. Plus Vorgabe ihrer Fraktionsvorsitzenden, wie sie abzustimmen hätten. Selbständiges Lesen, Nachdenken oder gar Diskutieren: Alles nicht erwünscht. -Erinnern Sie sich noch, Herr Schäfer? Genauso wird es diesmal wieder sein. Der Bundestag ist ebensowenig demokratisch wie die chinesische Volkskammer, und zwar aus demselben Grund: Statt Legislative zu sein, sind die Abgeordneten nur noch Jubelperser und Abnickauguste der Exekutive. Kostenpunkt 1 Mrd Euro jährlich. Schade um’s Geld..
Die Pruefung der Verhaeltnismaessigkeit wird ins Ermessen der EZB gestellt. Da wird sie sich selbst wohl genauso viel Spielraum anmassen wie bei der Definition von Staatsfinanzierung. Staatsfinanzierung ist jeglicher Form muss verboten bleiben. Fuer Operationen die der Aufrechterhaltung der Maerkte dienen muss ein konsolidierter Hoechstbetrag gelten. Der Begriff der Geldwertstabilitate IST klar definiert: Null Prozent Inflation, Null Prozent Deflation! Die EZB hat kein anderes Mandat als das der Aufrechterhaltung der Geldwertstabilitaet.
Das hier überhaupt erst beim Bundesverfassungsgericht Klage erhoben werden musste, zeigt doch nur, dass die Maastrichtverträge komplett gegenstandslos geworden sind. „Kein Staat haftet für Pleiteländer“, rustikal ausgedrückt. Und: „Staatsfinanzierung durch die EZB ist kategorisch ausgeschlossen.“ Und genau das Gegenteil wird gemacht. Die Verabredungen und die Schwüre von Weigel bis Kohl sind heute in der Nachschau nur noch Makulatur, sind leere Versprechen. Faktisch betreibt die EZB Finanzpoiktik und kommt ihrer eigentlichen Aufgabe, Erhaltung der Euro-Stabilität nicht nur nicht nach, sondern produziert Geldmengen, die jeglicher Stabilisierungspolitik entgegenstehen. Insofern war, ja ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zumindest der Versuch, das Koordinatensystem der nationalen Verfassung Deutschlands irgendwie noch auf die Sprünge zu verhelfen, die Unverantwortlichkeit im Handeln im Kontext Pleitestaaten der Politik klar zu machen.
Ob dieser Versuch sein Ziel erreicht, bleibt noch die Frage. 360 Milliarden an verlorenem Vermögen sind wahrlich kein Pappenstil für die Bürger der Kleinsparer und Immobilienbesitzer, die ihrer privaten Altersversorgung verlustig sehen.
Wenn aber EU-Recht Vorrang hat gegenüber der nationalen Verfassung, dann sehe ich Schwarz für einen generellen Kurswechsel.
Vielen reicht’s mit diesem Europa, das uns wahrscheinlich bisher mehr gekostet als genutzt hat; uns alle an Eigenständigkeit, an Freiheit und letztlich an Opfern gekostet hat, für die es keinerlei Schadensersatz aus den Pleiteländern geben wird – wie denn auch!
Wie kommen wir eigentlich dazu, für Schulden von Mitgliedsstaaten in der Eurozone zu haften, die weder mit Geld umgehen können, noch etwas von Währungsstabilität verstehen, und andererseits von uns Bürgern verlangen, das wir nun für ihre Schulden aufkommen müssen?
Sollen sie ihre Steuern erhöhen, Sozialleistungen kürzen und ebenso die Renten.
All das ist bei uns schon seit Jahren Usus. Das nur zur Erinnerung und als Gedächtnisstütze für Leute, die immer noch glauben, wir seien die Reichen in Europa, für die nichts unmöglich zu sein scheint und von der Weltrettungsidee geradezu besessen sind.
Wer wundert sich wirklich noch über den Zorn wegen der EU, die längst die Mitte unserer Gesellschaft erreicht hat? Genau die ist es nämlich, die am Ende des Tages die Geschröpften sind.
Die EZB hat längst alle vereinbarten Regeln gebrochen, und mich wundert es, dass das für den beteiligten Personenkreis nicht vor Gericht endet. Von Währungsstabilität kann da längst keine Rede mehr sein, und die ausgewiesene Inflationsrate ist eine Schönwetterrechnung. Angesichts der überschuldeten Haushalte kann der Euro nicht funktionieren, und ist so zu einem sozialistischen Hirngespinnst verkommen, wie eben die ganze EU. Jeder muss für sich wirtschaften, denn schließlich bezahlt man im Restaurant auch nicht die Rechnung für den Nachbartisch.
Wenn die EZB umsetzt, was Sie fordern und was in einem gesunden Rechtsstaat ihre Pflicht wäre, ist die EU morgen am Ende. Dieses Urteil des BVG ist daher unverzeihlich und muß unverzüglich rückgängig gemacht werden. Herr Lindner ist sicher schon mit einem Greifkommando auf dem Weg nach Karlsruhe. Richterlein, Richterlein, du gehat einen schweren Gang.