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Helds Ausblick 9-2018

Mogelpackung „Europäisierung“

von Gerd Held

15.07.2018

| Lesedauer: 6 Minuten
Ob Migrationskrise oder Schuldenkrise: Wer einen Vorrang „europäischer“ Lösungen behauptet, schafft die verfassungsstaatliche Ordnung in Europa ab.

Der „Kompromiss“, den die Bundesregierung jetzt für die Migrationspolitik gefunden hat, ist keine Lösung. Denn der entscheidende Punkt, das Recht auf Zurückweisung von Migranten an der Grenze, ist nicht wiederhergestellt. Er wurde verdrängt, indem ein ganz anderer Punkt in den Vordergrund gestellt wurde: Die Bundeskanzlerin hat eine Alternative zwischen „europäischer” oder nationaler Lösung konstruiert. Die Berufung auf Europa soll den Eindruck erwecken, hier stände eine besonders große und starke Lösung in Aussicht. In Wirklichkeit ist ein „europäisches” Hoheitsrecht auf Zurückweisung nicht vorgesehen. Es kommt in den EU-Verordnungen nicht vor. Die „europäische Lösung“ ist eine Mogelpackung, die den eigentlichen Inhalt der Lösung versteckt. Auch Merkels Bezeichnung „nationale Lösung“ ist eine Mogelpackung. Denn beim Hoheitsrecht über die Grenzen geht es nicht um ein nationales Reinheitsgebot, sondern um die souveräne Entscheidung, welche Migranten und wie viele ein Land aufnimmt. Es geht also um die Verfassungsordnung aller Staaten in Europa. Zur Erinnerung: Es gibt keine „europäische” Verfassung, die Verfassungen sind in Europa den Nationalstaaten vorbehalten. Es gibt keine „europäische” Legislative (kein Parlament im vollen Sinne), keine „europäische” Regierung, kein „europäisches” Verfassungsgericht – der Versuch, der EU eine staatliche Verfassung zu geben, wurde 2005 durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden ausdrücklich abgewiesen.

Man sollte sich von der betont einfältigen Sprache Merkels, die so tut, als spreche sie nur Selbstverständliches aus, nicht täuschen lassen. Wenn die deutsche Kanzlerin bei einem so grundlegenden Vorgang wie der Massenmigration ein Primat „europäischer” Lösungen erklärt, stellt das einen Angriff auf die Verfassungslage in der EU dar. Diese Lage war nach dem zweiten Weltkrieg über Jahrzehnte von einem großen „und“ gekennzeichnet: „Europa und die Nationen“. Merkel (und Macron) machen aus diesem „und“ nun ganz unverblümt ein „oder“. Entweder eine „europäische” Lösung oder eine nationale Lösung. Das bedeutet „Europäisieren“. Es duldet keine unabhängige Größe neben sich (wir kennen das vom „politisieren“ oder „modernisieren“). „Europäisieren” bedeutet ein EU-Durch-Europäisieren. Das soll jetzt in der Migrationskrise durchexerziert werden.

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Massenmigration als unilaterales Handeln (I) – Die deutsche Regierung gibt sich als Vertreterin einer „multilateralen“ Politik aus und wirft allen Parteien und Ländern, die für eine wehrhafte Grenzpolitik ein einseitiges „unilaterales“ Handeln vor. In Wirklichkeit ist es genau umgekehrt: Einseitig ist der Grenzübertritt der Migranten. Sie fragen nicht nach dem Einverständnis ihres Ziellandes. Sie nehmen „höhere Gewalt“ für sich in Anspruch. Wird nun ein Land, das diesem übergriffigen, unilateralen Handeln ausgesetzt ist, unter das Gebot gestellt, es dürfe nur multilateral handeln, entsteht ein fatale Schieflage und Hilflosigkeit. Dies Land muss immer Andere um Erlaubnis fragen, ob es sich wehren darf. Und diese Anderen haben oft gar kein Interesse daran, diese Wehrhaftigkeit zu unterstützen. Oft sind sie gleichgültig, oft neigen sie auch dazu, den Migrationsdruck weiterzuleiten. Mit anderen Worten: Die Maxime der Multilateralität verschafft denjenigen, die willkürlich Grenzen überschreiten, einen Vorteil. Sie nehmen „höhere Gewalt“ für sich in Anspruch. Wird nun ein Land, das diesem übergriffigen, unilateralen Handeln ausgesetzt ist, unter das Gebot gestellt, es dürfe nur multilateral handeln, entsteht ein fatale Schieflage und eine fundamentale Hilflosigkeit. Dies Land muss immer Andere um Erlaubnis fragen, ob es sich wehren darf. Und diese Anderen haben oft gar kein Interesse daran, diese Wehrhaftigkeit zu unterstützen. Oft sind sie gleichgültig, oft neigen sie auch dazu, den Migrationsdruck weiterzuleiten. Mit anderen Worten: Die Maxime der Multilateralität verschafft denjenigen, die willkürlich Grenzen überschreiten, einen Vorteil.

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Massenmigration als unilaterales Handeln (II) – An der deutschen Grenze und an anderen europäischen Grenzen – insbesondere an der Südgrenze zwischen den nördlichen und südlichen Mittelmeeranrainern – besteht heute eine eklatante Schieflage. Personen, die über die Grenze ins Land drängen und bekunden, sie strebten „Asyl“ an, erwerben allein durch diesen einseitigen Akt einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt, Sozialleistungen und anwaltliche Vertretung – bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, die sich über Jahre hinziehen kann. Eine vorherige, unmittelbare Zurückweisung an der Grenze ist nicht zulässig. Ebenso sind Gruppenzurückweisungen unzulässig, selbst wenn die Grenzüberschreitung in einer Gruppe vorgenommen wurde. Das kann man eine Prämie für das Migrieren nennen. Der Migrant erhält ein schnelles Zugriffsrecht auf die Aufbauleistungen seines Ziellandes, die das dortige Staatsvolk über Jahrzehnte (und Jahrhunderte) erbracht hat.

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Massenmigration als unilaterales Handeln (III) – Man tut so, als wäre die Massenmigration ein Naturereignis, das man hinnehmen müsse und dessen Folgen man nur möglichst breit („solidarisch“) verteilen müsse. Hinter der Verbissenheit, mit der die deutsche Bundeskanzlerin selbst minimale Formen der Zurückweisung auszuschließen versucht, steckt die Absicht, einen Rechtszustand in Deutschland und Europa durchzusetzen, in dem die einseitige Übergriffigkeit der Migration als allgemeines „Recht“ gelten soll und nicht mehr als einseitiges Handeln wahrgenommen wird.

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Wie man die Grenzhoheit europäisch aushebelt – Bei vielen Darstellungen der Rechtslage in der Migrationskrise fällt auf, dass sie gar nicht betrachten, was das Migrieren als solches für eine Handlungsweise ist. Es geht nur darum, wie man mit den Folgen der heutigen Massenmigration umgeht. Die Möglichkeit, dass sie einen schweren Eingriff in die Verfassungsordnung eines Landes darstellt, wird gar in den Blick genommen. Blicken wir einmal genauer hin: Zur Verteidigung der Position der deutschen Regierung wird vielfach der Europa- und Völkerrechtler Daniel Thym (Universität Konstanz) zitiert. In einem Interview in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 12.6.2018 vertritt er explizit die These, dass durch Merkels Grenzöffnung 2015 kein Recht gebrochen wurde, weil das Grundgesetz hier gar nicht mehr den Ausschlag gibt: „Diejenigen, die von einem Rechtsbruch sprechen, berufen sich zumeist auf das Grundgesetz. Demnach müssten Asylsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat wie etwa Österreich einreisen, an der Grenze zurückgeschickt werden. Nicht nur ich bin aber der Überzeugung, dass diese Regel des nationalen Rechts bereits seit den 90er-Jahren von den europäischen Dublin-Regelungen überlagert wird. Demnach ist jenes EU-Land für den Antrag eines Asylbewerbers zuständig, das dieser zuerst betreten hat … Dorthin kann Deutschland zurückschicken – aber erst nachdem in jedem Einzelfall ein Dublin-Verfahren durchlaufen und festgestellt wurde, welcher Staat zuständig ist. Wenn die Überstellung nicht nach sechs Monaten abgeschlossen ist, geht die Zuständigkeit für den Asylbewerber nach Artikel 29 der aktuellen Dublin-Verordnung auf Deutschland über.“ Die EU-Regelungen laufen de facto darauf hinaus, dass Migranten im Binnenraum der EU frei zirkulieren können und in dem Land ihrer Wahl einen Asylantrag stellen können, auch wenn sie vorher schon in einem anderen Land registriert wurden. Sie können ein Prüfverfahren beanspruchen, das so lange dauern kann, dass nach 6 Monaten die Zuständigkeit automatisch auf ihr Wunschland übergeht. So werden sie unwiderruflich zu „Asylbewerbern in Deutschland“.

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Die Überlagerungsthese – Der grundlegende Eingriff in die Rechtslage verbirgt sich in einem unscheinbaren Wörtchen: „überlagert“. In der zitierten Interview-Passage behauptet der Konstanzer Rechtsgelehrte, dass die Regelungen des deutschen Asylrechts von den EU-Dublin-Regeln „überlagert“ werden. Das deutsche Asylrecht sieht vor, dass Asylsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Überlagerungsthese zu Gunsten des EU-Verordnungsrechts schafft überhaupt erst den Raum, um die Regelungen des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen und die Migranten mit zusätzlichen Rechtsansprüchen auszustatten. Das EU-Verordnungsrecht wird zum Multiplikator von einseitigen Rechtsansprüchen der Migranten auf Kosten der Mitgliedstaaten. Doch sofort ergibt sich hier eine Frage: Wer hat das eigentlich beschlossen? Wer hat so viel Macht, dass er so substanziell in ein zentrales Hoheitsrecht eingreifen kann? Hier spricht ein Rechtswissenschaftler, und er beruft sich auf Gerichtsurteile, die seine Interpretation stützen. Doch haben wir in Deutschland weder eine Gelehrten-Republik noch eine Richter-Republik. Einen solchen Eingriff ins Grundgesetz kann allenfalls der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) mit verfassungsändernder Mehrheit vornehmen. Angesichts der fundamentalen Veränderung, die die Massenimmigration für die Staaten Europas bedeutet, wäre eigentlich ein Referendum in jedem europäischen Staat erforderlich.

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Eine „kreative“ Falschauskunft – Nun behauptet Herr Thym in dem Interview, dass schon im Asyl-Artikel des Grundgesetzes selber auf eine „europäische” Lösung hingesteuert wird: „Im Fall des Asylrechts steht in Artikel 16a, Absatz 5 des Grundgesetzes sogar explizit drin, dass das Grundgesetz eine europäische Regelung zulässt und möchte. Diese sind vorrangig anzuwenden.“ Das ist nun eindeutig eine Falschauskunft. Der Absatz 5 erklärt eine EU-europäische Regelung für möglich, aber er enthält kein „möchte“ und damit keine EU-europäische Finalität des deutschen Asylrechts. Auch von einer vorrangigen Anwendung EU-europäischer Regelungen ist mit keinem Wort die Rede. Hier der volle Wortlaut des Absatzes 5:
„(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Offenbar vertraut der Rechtsgelehrte darauf, dass die Journalisten im Moment des Interviews nicht den Asyl-Artikel des Grundgesetzes vor Augen haben und auch die Leser nicht nachschauen, was da eigentlich behauptet wird.

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Wird das deutsche Grundgesetz kalt abgewickelt? – Die Frage, welche Macht hier einfach grundlegende Verfassungsgüter außer Kraft setzen kann, stellt sich angesichts der Geschichte des Grundgesetz-Artikels 16a besonders dringlich. Dieser Artikel gehört zum sogenannten „Asylkompromiss von 1993“, mit dem auf die (für damalige Verhältnisse) dramatischen Migrationszahlen vom Balkan reagiert wurde. Damals wurde der Kompromiss von CDU/CSU, FDP und SPD getragen. Er war begleitet von einer intensiven öffentlichen Debatte. Von einer vergleichbaren Auseinandersetzung über das EU-europäische Migrationsrecht kann keine Rede sein. Man stelle sich vor, man hätte im Jahr 1993 erklärt, die ersten vier Absätze des Artikel 16a wären sowieso nicht so wichtig, weil ja bald alles durch EU-Verordnungen aufgehoben würde! Die EU-europäische „Überlagerung“ im Migrationsrecht war also ein Vorgang, der in aller Stille – und nicht ohne Heimtücke – von der Globalisierungs-Fraktion in EU-Europa vollzogen wurde. Auf einmal wird klar, dass wir uns mitten in einer kalten Abwicklung unserer Verfassungsordnung befinden.

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Eine Parallele zur „Euro-Rettung“ – Wenn man sich diesen Vorgang so noch einmal vor Augen führt, wird die Parallele zur Schuldenkrise überdeutlich. Auch hier spielte eine „europäische Lösung“, die de facto eine monetäre Staatsfinanzierung durch die EZB bedeutete, die entscheidende Rolle. Auch hier wurde die finanzpolitische Hoheit und Eigenverantwortung der Länder ausgehebelt. Dabei wurden die geschlossenen EU-europäischen Verträge, die nach damaligem Bekunden solche Grenzüberschreitungen ausschlossen (das Bail-Out-Verbot) setzten, verletzt. Hätte man zu Zeiten des Vertragsschlusses ihre heutige Auslegung bekanntgemacht, hätten sie keine Zustimmung gefunden. In diesen Tagen, wo vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechtmäßigkeit des EZB-Kaufprogramms für Staatsanleihen verhandelt wird, hat die Bundesregierung sich offen auf die Seite der EZB-Politik gestellt.

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Es geht um das Deutschland des Grundgesetzes – Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es bei der Regierungskrise der vergangenen Wochen mitnichten nur um einen parteipolitischen oder personellen Streit zwischen CSU und CDU ging. Es ging um Sein oder Nichtsein der verfassungsstaatlichen Ordnung in Deutschland. Und es geht weiter darum. Denn die forcierte und zugleich vage „Europäisierung“ kann das wachsende Bedürfnis nach einer freiheitlichen und wehrhaften Demokratie nicht befriedigen.

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37 Kommentare

  1. Ein sehr informativer, quellenmäßig fundierter Artikel. Es scheint als wäre die Merkel-Regierung tatsächlich bereits mittendrin, unser Grundgesetz zu schreddern. Figuren wie der erwähnte Professor Thym sind offensichtlich dabei die Steigbügelhalter der Kanzlerin, die nicht weniger als einen kalten Staatsstreich durchzieht.

    „Hinter der Verbissenheit, mit der die deutsche Bundeskanzlerin selbst minimale Formen der Zurückweisung auszuschließen versucht ….“

    Wer oder was leitet diese Frau zu diesem Irrsinn, zu diesem nur noch krank und wahnhaft zu nennenden Migrations-Fanatismus! Hinzu kommt ihre unbestreitbare, aber eben auch immens gefährliche Fähigkeit, hinter Kindersprache ihre bösen Absichten gekonnt zu verbergen. Nicht 100-prozentig Informierten erschließt sich das nicht, ist man jedoch auf dem Laufenden, merkt man schnell, in welche Richtung der Hase sprintet. Doch wer ist in diesen schnelllebigen Zeiten schon 100-prozentig informiert? Die Bundeskanzlerin setzt bewusst auf die Instrumente der Täuschung und Manipulation. Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stand eine derart hinterhältige, perfide Person an der Spitze einer Bundesregierung.

  2. Ein ganz hervorragender Artikel!

    Natürlich nicht in den Main Fake Medien oder im Staatsfunk zu finden, sondern auf einer kleineren Plattform. Ich frage mich oft, für wie dumm sich die Herrschaften Mohn, Springer, Döpfner, Grotkamp, Holtzbrinck, Burda et al. selber halten, dass sie ihre Medien zu regierungstreuen Manipulatorien haben verkommen lassen.

    Großen Dank an Herrn Tichy. Es gibt dafür gerne eine 2. Spendendosis am heutigen Tage.

  3. Es wird bedauerlicherweise weitestgehend totgeschwiegen, dass Polens Premier Morawiecki im EU-Parlament für die EU als Wirtschafts- und Verteidigungsbündnis unabhängiger Nationen ohne gemeinsame Regeln wirbt. Europa müsse die Beziehung zwischen Mitgliedsländern und den EU-Institutionen neu ausbalancieren. Jedes Land habe das Recht, sein eigenes Rechtssystem mit Hinblick auf seine eigenen Traditionen einzurichten. Was er in Straßburg entwirft, ist die Vision eines illiberalen Europas ohne demokratische Zwänge, eines Bündnisses total unabhängiger Nationalstaaten ohne politische Verpflichtungen für die Gemeinschaft. ein solches Bündnis hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine größere Akzeptanz, als das derzeitige Luxemburger Korruptionsgeflecht.

  4. Eine überarbeitete Version:
    Danke für diesen grundlegenden Artikel, der uns zeigt, dass der größte Feind des Rechtsstaates in der Regierung sitzt. Ein gegen das deutsche Volk verschworenes Parteien-Kartell, dessen Zusammenhalt auf gemeinsamem Bruch der Gesetze ruht, zerstört Deutschland. Die Masseninvasion ist der Hebel dieser auf Endgültigkeit zielenden Transformation einer weitgehend auf gemeinsamer Geschichte, Kultur und zentralen Denk-und Lebensformen beruhenden Gesellschaft. Wenn wir die Übertretungen des Rechts anschauen und das Verhalten der Richter, insbesondere der Verfassungsrichter, wissen wir, dass die Tradition des Unrechtsstaates in Deutschland bei vielen Juristen nicht produktiv verarbeitet wurde. Es ist möglich, dass GG gegen das EU- Migrationsrecht auszuspielen und Moralisiererei als Quelle der Rechtssetzung auszugeben. Deutschland verteilt seine Rechtsanwendung zur Legalisierung der islamischen Usurpation auf drei Formen: entweder auf das GG oder die EU-Verordnungen und- wenn diese Grundlagen nichts hergeben- auf den humanitären Imperativ. Die Verfasser des GG haben alles getan, damit ein neuer Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht mehr möglich wird. Was sie nicht beachtet und nicht für möglich gehalten haben, dass eine korrupte Polit-Klasse weitgehend das Parlament ausschaltet und das Recht in der Absicht beliebig beugt, eine Diffusion des Wahlvolkes zugunsten einer fremden, aus totalitärer Vereinheitlichung von Religion und Politik bestehenden Kultur anzustreben. Die EU- Non-Eliten sind der Hebel dieser islamischen Eroberung. Die Regierung Deutschlands ist der größte Helfershelfer dabei. Sowohl das Islam-Projekt selbst sowie seine rigorose Durchführung und die systematische Propaganda auf allen Kanälen verweisen nicht zufällig auf die NS-Zeit. Der neue Faschismus trägt heute keine braunen Stiefel und Glatze mehr, hat auch nicht das Kampfbuch des Führers in der Hand, sondern tritt mit Armani-Jeans ohne Krawatte oder einem modischen Kostüm und mit dem imperial-planetarischen Gebetbuch der Menschenrechte auf.

  5. Schade, dass es die Strafe „Steineklopfen bis zum Lebensende“ nicht mehr gibt.
    Andererseits, wenn man mittels „europäischer Lösungen“ staatliche Verfassungen so einfach umgehen kann, gibt es sicher für das Steineklopfen als Strafe auch noch Hoffnung, oder, Frau Merkel, Herr Tym?!

  6. …“„Diejenigen, die von einem Rechtsbruch sprechen, berufen sich zumeist auf das Grundgesetz.“…Einzelne Artikel in unserem Grundgesetz stützen diese Auffassung. z.
    Bsp. Artikel 16 a, Abs. 2 GG. Was aber immer wieder übersehen wird ist die Präambel des jeweiligen Grundgesetzes. So heißt es beispielsweise in der 19. Auflage des Grundgesetzes in der Präambel…“…vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren…“…in der 48. Auflage fehlt diese Konkretisierung. Eine nationale und staatliche Einheit ist nicht mehr gewünscht. D.h. Parallelgesellschaften und/oder Unterwanderung durch kulturfremde Kreise sind möglich gworden. Eine nationale und staatliche Einheit wird gar nicht mehr gefordert. Alle nachfolgenden Artikel im jeweiligen Grundgesetz sollten so formuliert sein, dass sie den Anforderungen der Präambel genügen. Dies war schon in der 18. Auflage nicht mehr gegeben, denn Parallelgesellschaften widersprächen einer geforderten nationalen und staatlichen Einheit. In der 48. Auflage ist davon nicht merh die Rede, also ist die Unterwanderung und Zerstörung der nationalen und staatlichen Einheit möglich. Die Multikultifantasten haben ihr Ziel erreicht mit all seinen negativen Folgen für die autochtone Gesellschaft. Die Auswirkungen werden wir erst dann erfahren, wenn sich die Mehrheiten in unserem Land geändert haben. Die Verantwortlichen dafür geniessen ihren Lebensabend mit üppigst ersessenen Pensionen.

    • Ihr letzter Satz sollte nach der Wende genauestens überdacht werden, bezüglich …“Schaden vom deutschen Volke…“, schon von wegen „wehret den Anfängen“!

  7. „Die Parlamente, Verwaltungen, Medien, Unis in Deutschland etc. sind vollgestopft mit Linksextremen“

    Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Die Frage ist warum das so ist. Aus meiner Sicht liegt das an der linkextremistischen Dauerberieselung aus allen Kanälen des sog. ‚Öffentlich Rechtlichen‘ Rundfunks.

  8. Danke für diesen grundlegenden Artikel, der uns zeigt, dass der größte Feind des Rechtsstaates in der Regierung sitzt. Eine gegen das deutsche Volk verschworene Gemeinschaft, deren Zusammenhalt im gemeinsamen Verbrechen ruht, zerstört Deutschland. Die Masseninvasion ist der Hebel dieser auf Endgültigkeit zielenden Zerstörung. Wenn wir die Übertretungen des Rechts anschauen und das Verhalten der Richter, insbesondere der Verfassungsrichter, wissen wir, dass die Tradition des Unrechtsstaates in Deutschland wieder gedeiht. Es ist möglich, dass GG gegen das EU- Migrationsrecht auszuspielen und humanitäre Moralisiererei als Quelle der Rechtssetzung
    auszugeben. Deutschland ist ein Dreifachstaat, der mit seiner Staatsräson der islamischen Invasion entweder das GG oder die EU-Verordnungen zurate zieht und- wenn diese Kombination nicht hilft- den moralischen Imperativ aus der Tasche holt. Die Verfasser des GG haben alles getan, damit ein neuer Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht mehr möglich wird. Was sie nicht beachtet und nicht für möglich gehalten haben, dass eine korrupte Polit-Klasse weitgehend das Parlament ausschaltet und das Recht zu einer Hure macht, mit der das deutsche Wahlvolk in Raten zerstört und der islamische Invasor schrittweise seine Stelle einnehmen soll. Die EU ist ein Projekt der Eroberung Europas durch den Islam. Die Regierung Deutschlands ist der größte Helfershelfer dabei. Sowohl das Genozid-Projekt selbst sowie seine rigorose Durchführung und die systematische Propaganda auf allen Kanälen verweisen nicht zufällig auf die NS-Zeit. Der neue Faschismus trägt heute keine braunen Stiefel mehr, sondern tritt modern mit grüner, schwarzer, roter Kleidung und mit einer imperialen Geste der Menschheitsmoral auf.

  9. Wir können rumdiskutieren, wie wir wollen.
    Fakt bleibt, dass weiterhin hunderte Migranten täglich einwandern, ohne Papiere, mit gefälschten Papieren – egal.
    Ich bin ein Justiz-Dummie, nur würde mich wirklich mal interessieren, WAS denn nun geltendes Recht ist.
    Für mich war das Grundgesetz und das Aufenthaltsgesetz bislang nicht zu diskutieren. Ich fand die jeweiligen Texte ziemlich eindeutig.
    Aber da habe ich wohl irgendetwas nicht mitbekommen – oder warum wird weiterhin ewig zum Thema ‚Recht‘ diskutiert?
    Andere EU-Staaten schützen sich und berufen sich auf nationales Recht.
    Deutschland macht nichts. Warum?
    Wird hier solange ein Stuhlkreis gebildet, bis wirklich der Kragen platzt?

    • Weil Deutschland auserkoren wurden (freiwillig gemeldet?) die UN/EU Migrantionsziele der „Enthomogenisierung“ durchzusetzen.
      Laut EU wird Deutschland 7 Millionen aufnehmen, dafür stehen die Gesetze ja fest und CDU/SPD werden es umunkehrbar machen. Illegale Einwanderung dann aber legal alle Möglichkeiten im Lande zu verbleiben inklusive Staatsbürgerschaft.

    • Deutschland macht deshalb nichts, weil die Regierung Merkel die Massenzuwanderung um jeden Preis will – und zwar in ganz anderen Dimensionen als das, was uns seit 2015 bereits die Luft abzuschnüren droht. Merkel ist eine, nein, nicht eine, sie ist DIE Vollzugsagentin der pathologischen Migrationspläne von UNO und EU. Nur ist die Frau zu verschlagen und unehrlich, das offen zuzugeben. Aber die Fakten verdichten sich immer mehr.

  10. Sehr geehrter Herr Held,

    wenn man rekapituliert, stellt sich zumindest mir die Frage und Antwort, ob bzw. dass die Europäische Union an der Wiedervereinigung Deutschlands gescheitert ist. Denn die Ur-Sünde in dem Staatenbund ist doch wohl der 2+4-Vertrag, der bis heute durch manche Mitgliedsstaaten nicht anerkannt wird. Ein Vertrag „anstelle eines Friedensvertrages“ auf den logischerweise irgendwann, nach Defizit-Missachtungen, auch ein Vertrag von Lissabon „anstelle einer Verfassung“ folgen musste, die nur die beachten müssen, die es wollen, genauso wie eine Grundrechtecharta, die Konsequent nicht in Italien oder Griechenland gilt, weshalb Deutschland diese Grundrechte angeblich ersatzweise garantieren muss. Verstößt Deutschland dagegen, ist das ein Skandal, verstößt Griechenland bald 15 Jahre oder mehr dagegen, hat das keine Folgen.

  11. Meiner Meinung nach sind das verzweifelte Versuche unserer Kanzlerin, sich mit ihrer Politik in die EU zu retten, damit sie nicht als alleinige Zerstörerin Deutschlands in die Geschichte eingehen wird. Sie kann sagen, ich war es gar nicht, es war EU-Recht und sie kann mit der Vergesslichkeit der Menschen rechnen.

  12. Es sind natürlich zwei Drittel, die nötig sind. Die Dublin-Verordnung entstand übrigens auch nur deshalb, weil in den EU-Staaten angesichts des Mauerfalls die Befürchtung vorhanden war, dass die ganzen Osteuropäer nach Europa flüchten wollen. Und da wollte man als östlichstes EU-Mitglied noch schnell Deutschland den schwarzen Peter zuschieben. Auch die Osterweiterung machte dann den wenigsten EU-Mitgliedern Bauchschmerzen, weil bereits klar war, dass die Hauptlast weiterhin auf Deutschland lasten wird. Griechenland und Italien lagen ja schon immer am Mittelmeer, aber die Veränderung der Migration kam ja erst mit dem Smartphone und Internet, das selbst in Afrika und Nahost verfügbar ist. Kurz: Die Dublin-Verordnung wurde genau so absichtlich zum Nachteil Deutschlands gemacht – es konnte ja keiner ahnen, dass sich die Lage mal ändern würde. Sie wurde zu einem Zeitpunkt gemacht, als es allen Ernstes so oder so ähnlich hieß, PCs könnten niemals schneller x MHz werden und niemals könne man ein 32-Bit-OS sinnvoll auf einem PC ausnutzen.

  13. Wenn EU-Recht Vorrang hätte oder haben sollte, dann müsste das im Grundgesetz stehen. Das tut es aber nicht, sondern das ausdrückliche Gegenteil. In Art. 73 (1) heißt es „Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: […]
    2. die Staatsangehörigkeit im Bunde;
    3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;“

    In Art. 74 zur konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern „(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
    […]
    4. das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;
    5. (weggefallen)
    6. die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen;“

    Auch hier ist keine Zuständigkeit der EU hineininterpretierbar.

    Misst man den EU-Verträgen Verfassungsrang zu, wie Thym und Merkel das tun, dann soll er mal erklären, wo in den Lissabon-Verträgen und der Grundrechtecharta eine abweichende Rechtsnorm überhaupt formuliert wurde. Mir ist keine EU-Rechtsnorm bekannt, die dieses GG hier konkret überlagert. Die Dublin-Verordnungen regeln ja primär keine nationale Ausländerrechts-Gesetzgebung, sondern nur, wann diese anzuwenden ist. Eine Asyl-Gesetzgebung und die Hoheit über Aufenthalt und Einwanderung liegt immer noch klar national beim Bund – AUSDRÜCKLICH!

  14. Danke für die nüchterne, nachvollziehbare Aufschlüsselung von Recht und Verfassungsrecht angesichts der Lage von Einwanderern. Richtig, weder ein Politiker noch ein Einwanderer hat das Recht, nach persönlichem Belieben Teile unserer Verfassung beseitigen zu wollen. Es hat seinen guten Grund, warum wir einen Rechtsstaat haben. Bleiben Sie bitte an diesem Thema dran. Ein Aufrichtiger will ausdrücklich transparent handeln.

  15. Wer sich selbstermächtigt, braucht kein Grundgesetz, muß hierauf keine Rücksicht nehmen. Die abgewählte Groko hat sich selbst wiedergewählt. Am Wähler vorbei. Und Europa wird scheitern, wenn schon das Grundgesetz im eigenen Land keine Geltung hat. Verfassungsbruch gehört mittlerweile zum guten Ton. Die Groko und ADM haben überhaupt kein Problem in den Abgrund zu schauen.

  16. Um es auf den Punkt zu bringen…der Deutsche Wähler hat die Wahl zwischen dem Ist Zustand unter einer Grün-Sozialistischen Altparteien Regierung der illegalen Masseneinwanderung in unser Land und Sozialsysteme oder einer konsequenten Grenzschließung Politik und der Ausweisung von illegalen Eiwanderer aus Deutschland mit der AfD. Zum Schluss wird jeder selbst diese Wahl treffen müssen…an den Wahlurnen.

  17. Ein überaus wichtiger Artikel – danke, Herr Held!
    Bemerkenswert, dass in Deutschland über keines der wichtigen EU-Themen je abgestimmt wurde. Weder zur Euro-Einführung noch zum Maastricht-Vertrag oder zu einer Verfassung Europas gab es bei uns ein Referendum wie in anderen europäischen Staaten. Sollen wir langsam entmündigt werden?
    Die letzten großen Volksentscheide fanden bei uns übrigens 1926 (Fürstenenteignung) und 1929 (Young-Plan) statt. Zumindest hat man die Bürger damals noch ernst genommen …

  18. Der Nebel scheint sich zusehends zu lichten.

    die stete Vernachlässigung der Aufteilung in Asylberechtigte, temporäre Kriegs- und dauerhafte Wirtschaftsflüchtlinge und deren eigentlich notwendige unterschiedliche Behandlung, die tatsächliche Behandlung dieser teils veranlassten (durch Willkommenskultur) „Migrations“-Ströme, dazu die beharrliche bisherige Weigerung, ein vernünftiges Einwanderungsgesetz zu erlassen, schien kaum erklär- geschweige denn verstehbar.

    Mit dem neu geschmiedeten „Globalen Pakt der Migration“ der UN, vor einigen Tagen von 192 Staaten gegengezeichnet (nicht von den USA mit dem Argument, die eigene Souveränität nicht aufgeben zu wollen) soll die Migration geordnet vor sich gehen. Was das genau bedeutet, ist noch unklar, aus älteren Informationen ist herauszufiltern, das Rechte der Migranten gestärkt und Länder zur Aufnahme verpflichtet werden sollten. Dazu sind offensichtlich 23 Punkte verabschiedet worden, die aber noch nicht bekanntgegeben zu sein scheinen.

    Wir dürfen gespannt sein. augenscheinlich will man in Kauf nehmen, die „Homogenität“ der einzelnen Bevölkerungen der Staaten zugunsten von Migration aufzugeben.

    Hinzu kommt wohl auch die Vorstellung, dass die überalternden Staaten Europas durch Migration verjüngt werden müssten.

    (Genannte Quellen: UN-Studie 21. 3. 2000 „Bestandserhaltungsmigration“, New Yorker Erklärung 2016, UN Agenda 2030)

    Sollte das alles so oder ähnlich halbwegs richtig sein, dann liessen sich die einzelnen Handlungen hierzulande wie ein Puzzlespiel zusammensetzen und ergäben endlich einen Sinn.

    Wir diskutierten dann auch am falschen Ende, nämlich im Klein-Klein-Bereich, anstatt die alles übergreifende Klammer zu verstehen.

    Das Platon’sche Denkmodell: Wir sitzen mit dem Gesicht zur Wand, hinter uns brennt Feuer, davon tanzen Gestalten herum und wir versuchen, aus deren Schattenwuf an der Wand Schlüsse zu ziehen … .

    Es wäre wohl an der Zeit, sich einmal umzudrehen … . Was insbesondere auch für die Partei gälte, die sich in den letzten Wochenmit dem Kampf um Details amüsiert hat … .

    Also: Cui bono?

    • Der „Globale Pakt der Migration“ ist leider den meisten Bürgern nicht bekannt.
      Er wird als „Kann“-Vertrag dargestellt. Wir wissen aber aus Erfahrung, dass unsere Kanzlerin und ihre Regierung bei solchen Verträgen gern vorn mitmischen und Forderungen 1 zu 1 umsetzen.
      Meine grosse Sorge ist, dass weder im Parlament noch überhaupt öffentlich über diese und ähnliche Verträge gesprochen und diskutiert wird.
      Unser Land wird sich durch diesen Pakt (und ähnliche) grundlegend ändern, und das Wahlvolk wird nicht informiert. Migranten bekommen umfassende Rechte eingeräumt.
      Vielleicht irre ich auch, und Bild, Spiegel, Focus, FAZ und andere klären uns grossformatig auf.
      Allein mir feht der Glaube.

  19. Ganz offensichtlich ist Herr Thym m. E. ein von der Bundesregierung bestellter Europa – und Völkerrechtler, der genau das als Meinung vertritt, was die gegenwärtige verfehlte Politik rechtfertigt. Gut recherchierende Journalisten müssten eigentlich Sturm laufen hinsichtlich seiner Äußerungen, aber weit gefehlt. Merkeltreue Medien berichten und kommentieren wie gewünscht und Kritik findet man nur in den alternativen Medien. Die Entnationalisierung Deutschlands, die offensichtlich kein anderes Land der EU für sich in dieser Weise anstrebt, versuchen Merkel und Entourage in kürzester Zeit „durchzupauken“. Sie möchte wohl ihre katastrophale Fehlentscheidung in der sogen. Flüchtlingspolitik und deren Folgen zu gerne hinter EU-Richtlinien verstecken, das ist wohl ein Teil ihrer „europäischen Lösung“.

  20. Einerseits sei angemerkt, dass Gesetze nicht vom Himmel gefallen, sondern Menschenwerk sind. Insofern sind sie fehlbar und bedürfen u.U. der Änderung. Viel Besorgnis erregender ist aber die offenbar angestrebte Abschaffung der Nationen (samt deren Recht) und die Überführung, der dann von ihrer Freiheit befreiten Bürger, in eine europäische, paternalistische Bürokratenoligarchie. Der Mensch wird zum (europäischen) Gattungswesen, eine beliebig lenkbare Masse. Dies läßt sich durch entsprechende Gesetze leicht erreichen, auf welche sich Juristen, vom Schlage des Herrn Thym, rechtmäßig berufen können. Skandalöserweise geschieht solches, auf despotistische Weise, am Bürger vorbei. Demokratie erscheint gelegentlich im Gewande des unfreien Totalstaates. Verteidigen wir unsere Freiheit, bevor wir es eines Tages nicht mehr können.

  21. Danke für diesen grundlegenden Artikel, der uns zeigt, dass der größte Feind des Rechtsstaates in der Regierung sitzt. Eine gegen das deutsche Volk verschworene Gemeinschaft, deren Zusammenhalt im gemeinsamen Verbrechen ruht, zerstört Deutschland. Die Masseninvasion ist der Hebel dieser auf Endgültigkeit zielenden Zerstörung. Wenn wir die Übertretungen des Rechts anschauen und das Verhalten der Richter, insbesondere der Verfassungsrichter, wissen wir, dass die Tradition des Unrechtsstaates in Deutschland wieder gedeiht. Es ist möglich, dass GG gegen das EU- Migrationsrecht auszuspielen und humanitäre Moralisiererei als Quelle der Rechtssetzung
    auszugeben. Deutschland ist ein Dreifachstaat, der mit seiner Staatsräson der islamischen Invasion entweder das GG oder die EU-Verordnungen zurate zieht und- wenn diese Kombination nicht hilft- den moralischen Imperativ aus der Tasche holt. Die Verfasser des GG haben alles getan, damit ein neuer Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht mehr möglich wird. Was sie nicht beachtet und nicht für möglich gehalten haben, dass eine korrupte Polit-Klasse weitgehend das Parlament ausschaltet und das Recht zu einer Hure macht, mit der das deutsche Wahlvolk in Raten zerstört und der islamische Invasor schrittweise seine Stelle einnehmen soll. Die EU ist ein Projekt der Eroberung Europas durch den Islam. Die Regierung Deutschlands ist der größte Helfershelfer dabei. Sowohl das Genozid-Projekt selbst sowie seine rigorose Durchführung und die systematische Propaganda auf allen Kanälen verweisen nicht zufällig auf die NS-Zeit. Der neue Faschismus trägt heute keine braunen Stiefel mehr, sondern tritt modern mit grüner, schwarzer, roter Kleidung und mit einer imperialen Geste der Menschheitsmoral auf.

  22. Die EU: das ist in der Tat ein Gebilde, das, obgleich selber kein Staat mit gemeinsamer Verfassung, Sprache, Staatsvolk, Kollektivgedächtnis, in skrupellos angemaßter Herrschaftsallüre ohne irgendeinen gründlich ausdiskutierten Parlamentsbeschluß der betroffenen (freiheitlich verfaßten) Nationalstaaten nicht nur alle seine Gründungsverträge ins Gegenteil verkehrt, sondern diesen Staaten „auf kaltem Wege“ die Verfassungen unterm Hintern wegzuziehen schon eifrig am Werke ist, ohne daß die Völker das merken sollen, die einem EU-Großraum-Projekt national zu vollziehender Selbstentmündigungen keineswegs zustimmen mögen. Deshalb auch Merkels „betont einfältige“, alles Wichtige zukleisternde Sprache. Ungeheuerlich, was diese linke Totalitaristin, angefeuert von vaterlandslosen roten, grünen und schwarzen Claqueuren, da mit uns freiheitsliebenden Bürgern veranstaltet! Nicht weniger als einen besonders „heimtückisch“ durchgezogenen Staatsputsch, der uns auch noch ständig das Lied der ‚Wertegemeinschaft‘ (vormals: ‚Brüder zur Sonne, zur Freiheit‘) vorsingt. – Ausgezeichnete Analyse, verehrter Herr Dr. Held! Meine Prognose: Was dermaßen auf Lug und Trug gebaut ist, wird keinen Bestand haben. Am Ende verheddern sie sich in ihren selbstausgelegten Netzen, oder es geht ihnen, wie allen totalitären Gebilden, das Geld aus. Jedenfalls kämpft Juncker, der große Europäer aus einem zu klein geratenen Land, schon um seinen ungestützten aufrechten Gang.

  23. Es ärgert mich überhaupt ganz außerordentlich. Diese Leute, gemeint sind Politiker, werden gewählt vom deutschen Volk. Sie haben also ein Mandat und eine Pflicht in dessen Sinne zu handeln. Was dann jedoch passiert, ist atemberaubend. Lösungen können nur wahlweise europäisch oder gar weltweit, jeweils auch nur zu absurd fernen Terminen in der Zukunft geschaffen werden. Ja, wofür wählen wir diese Leute dann eigentlich noch? Es ist die pure Leistungsverweigerung, die die deutsche Politik da abliefert. Uns soll suggeriert werden, es wären Leute, die von uns demokratisch gar nicht erreich bar sind, etwa politische Führer fremder Länder, für die Lösung unserer Probleme verantwortlich. So ein hirnverbrannter Unfug! Insbesondere, da Gesetze in der EU und unter immer noch souveränen Staaten de facto überhaupt nicht durchsetzbar sind. Ein Tollhaus!

  24. Sollte man Leuten, die Heimtücke anwenden unsere Zukunft und unsere Rechte bestimmen lassen?
    Der Rechtsstaat wurde von M + Clique maximal außer Kraft gesetzt. Und wieder stellt sich die Frage was ein Staat ohne Recht ist. Die Frage wurde schon im alten Rom beantwortet: Es ist nur noch eine Räuberbande.

    Merkel, die Königin der Taschenspielertricks.

  25. Es scheint mir langsam so, als sei das erklärte Ziel der EU Europa zu zerstören.
    – Millionen kulturfremder Menschen werden nach Europa geschleust.
    – Terroristen geduldet.
    – Die Souveränität der Nationalstaaten wird ausgehebelt.
    – Die Grenzen aufgelöst.
    – Gelder in der ganzen Welt verschleudert. (184 Mio. Euro für Grönland, kein Scherz.)
    – Das Selbstbestimmungsrecht der Völker abgeschafft.
    – Meinungs- und Kommunikationsfreiheit behindert.
    – Ost-Erweiterung läuft auf Hochtouren. (Albanien, Kosovo, …)
    – u.s.w.
    Aber Tibet den Tibetern! Wo bitte ist der Unterschied zu einer Diktatur?

  26. Hier Artikel zur Grenz-Diskussion auf der Achse:
    https://www.achgut.com/suche/eyJyZXN1bHRfcGFnZSI6InN1Y2hlXC9pbmRleCNzdWNoZXJnZWJuaXNzZSIsImtleXdvcmRzIjoidGh5bSBzYXJyYXppbiJ9#suchergebnisse

    Thym ist Mitglied des https://www.svr-migration.de/
    Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen FÜR Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an:
    Stiftung Mercator, Volkswagen Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland.

    Sarrazin, der auch gegen Thyms Aussagen argumentiert, musste für sein Buch „Feindliche Übernahme. Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“, das bei RandomHouse/Bertelsmann veröffentlicht werden sollte, einen neuen Verlag suchen.

    • Herzlichen Dank für diesen ausgesprochen hilfreichen Hinweis und den Link. Es ist höchst interessant sich die Mitglieder und Positionen des „SDS“ Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration anzuschauen. Hier zeigt sich im Detail welche Kräfte hinter der „Einwanderung“ stecken und wie diese Leute denken. Hoch interessant auch das sogenannte Integrationsbarometer:
      https://www.svr-migration.de/barometer/
      Die nähere Auseinandersetzung mit den hier publizierten „Denkweisen und Auffassungen“ lässt erkennen, wo die Richt- oder Leitlinien dieser Merkel Regierung bzw. des derzeitigen politischen Establishments liegen und wohin dies führen soll. Wohin die praktische Ausführung dieser Theorien führt, sehen wir jeden Tag durch eigene Anschauung.

    • Sie meinen einen konstruktiven Dialog über selbstkonstruiertes Recht?Ich habe den Eindruck Rechtsgelehrte dienen nur noch zur Alibiproduktion für politische Agenden.

    • Mich würde interessieren, ob Prof. Thym mitsamt seinen Kollegen schon einmal in einer Unterkunft für Einwanderer, z.B. der in Bamberg für 1300 Menschen war.
      Und ob ihm klar ist, wer da alles die von ihm propagierte Möglichkeit nutzt, nach Deutschland zu kommen.
      Und welche Vorschläge er hat, wie sich diese Menschen, oftmals in archaischen Kulturen sozialisiert, oftmals Analphabeten mit einem deutlich von unserem verschiedenen Wertekodex, verantwortlich in unsere Gesellschaft „integrieren“ sollen.

      Es wird doch nicht so sein, dass er sich den „Grenzübertritt für alle“ als Detail seiner Forschung ausgesucht hat, ohne an die fatalen Konsequenzen seiner Forschung für Deutschland auf Dauer zu denken?

  27. Was ist der Unterschied zwischen Multilateralismus und Internationalismus (siehe K. Marx)? Ist das für unsere ostsozialisierte BK identisch und sie traut es sich nur nicht zu sagen? „Die (europäische) Internationale erkämpft das Menschenrecht!“

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