Sagt Ihnen, liebe Leser, der Begriff „Sozialpakt“ etwas? Falls nicht, so sollte sich das nun ändern. Bei diesem „Sozialpakt“ handelt es sich um einen Text, den die Vereinten Nationen am 19. Dezember 1966 als „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ beschlossen hatten. Regierungsamtliche deutsche Übersetzung: „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“. Was möglicherweise etwas irreführend ist, denn „covenant“ wird gemeinhin als Vertrag übersetzt.
Dieser Covenant wurde am 9. Oktober 1968 von der Bundesregierung unterzeichnet. Daraufhin gingen fünf Jahre ins Land. Am 23. November 1973 dann beschloss der Deutsche Bundestag ein recht kurzes Gesetz. Es lautete:
Bundestagsstunde zum UN-Migrationspakt
Artikel 2 – Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Artikel 3 – (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Pakt nach seinem Artikel 27 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.“
Es folgt der Abdruck der 31 Artikel dieses Vertrages in den drei Versionen – englisch, französisch, deutsch. Die deutsche Version ist allerdings nicht verbindlich. Artikel 31 legt fest: Verbindlich sind lediglich die Versionen in chinesischem, englischem, französischem, russischem und spanischem Wortlaut.
Artikel 27, auf den das Deutsche Übernahmegesetz Bezug nimmt, schreibt den jeweiligen Wirkungsbeginn in den Ländern fest, die ihn entweder ratifizieren oder ihm beitreten: drei Monate. Unter Ratifizierung wird jener Akt beschrieben, mit dem das Organ, das den Unterzeichnerstaat nach Außen vertritt, die Verbindlichkeit des Vertrages für sein Land völkerrechtlich verbindlich zeichnet. Die Frage, ob dieser Ratifizierung eine parlamentarische Zustimmung vorausgehen muss, interessiert die UN folglich nicht – das ist eine innerstaatliche Angelegenheit des jeweiligen Landes.
So wurde dieser Sozialpakt am 23. November 1973 bundesdeutsches Recht – und die undatierte Broschüre Globale Landflächen und Biomasse des Bundesumweltamtes stellt zurecht fest:
„Auch im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) von 1976 ist dieses Recht festgeschrieben. Alle Staaten, die den Sozialpakt unterzeichnet haben, sind völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Nahrung in ihrem Land zu verwirklichen.“
Faktisch ist die Bundesrepublik jedoch bereits seit 1968 verpflichtet gewesen, sich an die Regelungen des „Covenant“ zu halten. Da diese zahllose Vorschriften für das innerstaatliche Rechtssystem vorsehen, war das Gesetz von 1973 letztlich unnötig – doch es ist ein formaljuristischer Akt, der UN-Recht nun abschließend zu Bundesrecht machte. Folge: Deutsche Gerichte sind bei Fragen, die den Inhalt des Covenant berühren könnten, in der Pflicht, die Regelungen dieses Abkommens in ihre Rechtsprechung einzubeziehen.
Wo kein Kläger…
Der UN-Migrationspakt „rechtlich nicht bindend“?
So schreibt bereits Artikel 1 das Selbstbestimmungsrecht der Völker verbindlich fest:
„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Schauen wir beispielsweise auf die Situation der Kurden in der Türkei, Syrien, dem Irak und dem Iran, so dokumentiert das Verhalten der Bundesrepublik seit Jahrzehnten den Verstoß gegen diesen Artikel 1 (1), indem es dieses Recht bei den Kurden (und anderen Völkern, die um ihre Selbstbestimmung kämpfen) offensichtlich nicht anerkennt. Allerdings befindet sich die Bundesrepublik hier in erlauchter Gesellschaft.
Auch ist der Unterzeichnerstaat nicht verpflichtet, sich bis zur Selbstaufgabe für die Realisierung des Artikels einzubringen. Er kann sich insofern zurücklehnen und feststellen: Selbstverständlich anerkennen wir dieses Recht – wenn jene, die dieses Recht haben, es nicht durchsetzen können, ist dieses jedoch nicht unser Problem.
Dagegen spricht zwar Absatz (3) des Artikels 1 –
„Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“
– doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Ohnehin – nähme man das im Vertrag geschriebene Wort ernst, so müssten die Internationalen Gerichtshöfe ganze Jahrgänge von Jungjuristen rekrutieren. Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot wegen Religion, Hautfarbe, Geschlecht etc.; kurz: All das, was gemeinhin als „Menschenrechte“ beschrieben wird, hat in den Unterzeichnerstaaten umfänglich geachtet zu werden. Und unterzeichnet haben ihn bis auf die Staaten Saudi-Arabien, Malaysia, Mozambik, Zimbabwe, Südsudan und Westsahara sowie einigen kleinen Inselrepubliken so ziemlich alle Staaten der Erde. Trotz Unterzeichnung nicht ratifiziert wurde er bislang von den Vereinigten Staaten von Amerika und Kuba.
Ein innerer Widerspruch
Bemerkenswert allerdings ist der Absatz 1 des Artikel 1 insbesondere deshalb, weil er bei genauer Betrachtung in fundamentalem Widerspruch zum sonstigen Vertragswerk steht. Denn wer „frei über seinen politischen Status“ entscheidet und „in Freiheit seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestaltet“, der hat auch uneingeschränkt das Recht, Teile dieses Vertragswerkes abzulehnen oder diesen nicht zu entsprechen selbst dann, wenn er den Vertrag unterzeichnet hat. Artikel 1 (1) gibt ihm ausdrücklich das Recht dazu.Zumindest theoretisch. Denn tatsächlich gibt der Unterzeichnerstaat einen bedeutenden Teil seiner Souveränität auf. Er akzeptiert die Vorschriften und Regelungen, die in den anderen 30 Artikeln festgeschrieben werden, muss sie letztlich in sein eigenes Recht übernehmen.
Deshalb wurde er von einigen Ländern nicht gezeichnet und von einigen nicht ratifiziert. Und deshalb beschloss der Deutsche Bundestag 1973 jene Zustimmung: Spätestens damit wurde das Vertragswerk für die deutsche Rechtsprechung bindend. Manch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil macht deutlich: Die Bindungswirkung steht über deutschem und europäischem Recht.
Vom Sozial- zum Migrationspakt
Global Compact for Migration – UN-Migrationspakt
Einmal abgesehen davon, dass es wenig Sinn macht, ein Abkommen zu unterschreiben, wenn dessen Inhalte dann doch an der eigenen Souveränität scheitern sollen, ist folglich davon auszugehen, dass der Unterzeichnerstaat sich trotz seiner Souveränität den entsprechenden Inhalten unterwirft.
So einfach geht das …
Wirklich spannend jedoch ist etwas anderes.
So forderte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags bereits mehrfach eine umfassende Ausweitung des Migrationsrechts. Es müssten, meint Claudia Roth, beispielsweise Folgen der Klimaveränderungen als Asylgrund festgeschrieben werden. Es ist unübersehbar: Für sie und ihre grünen Mitstreiter wird das Globale Abkommen für Migration zu einem Kernelement ihrer künftigen, gegen Deutschland gerichteten Politik werden.
Einmal angenommen, ihre grüne Fraktion bringt rechtzeitig zum neuen Jahr einen Antrag in den Bundestag ein mit dem folgenden Wortlaut:
Der UN-Migrationspakt voller Unklarheiten und Widersprüche
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen
Artikel 1 – Dem in Marokko am 11. Dezember 2018 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Pakt für Migration wird zugestimmt. Der Pakt wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 – Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.“
Kann sich irgendjemand vorstellen, dass nach den manchmal fast schon hysterischen Auftritten im Deutschen Bundestag sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und PdL einem solchen Gesetz verweigern könnten?
Wie wollten sie das begründen, wäre doch eine Ablehnung dieses Gesetzes gleichzeitig das Eingeständnis, entweder mit der Unterzeichnung ein fulminantes Lippenbekenntnis abgegeben oder aber nicht nur im Bundestag, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit einen Berg unsinniger und unzutreffender Behauptungen über Sinn und Zweck der Unterzeichnung dieses Vertrages verbreitet zu haben!
Und schon – fast mit einem Federstrich – wird aus einem angeblich unverbindlichen Schriftwerk ein Werk, welches deutsches Recht bestimmt.
So einfach geht das.
Mehr zum Thema:
Roland Tichy (Herausgeber), Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen. Tichys Einblick, 112 Seiten, 12,00 €.
Soeben erschienen und EXKLUSIV im Tichys Einblick Shop >>>
Die Grundannahme dieses Vergleichs stimmt leider nicht – der „Sozialpakt“ und der „Migrationspakt“ sind unterschiedliche Arten von Dokumenten und daher nicht vergleichbar. Der Autor hat selbst darauf hingewiesen, dass das eine (der Sozialpakt) im Original ein „Covenant“ ist, während das andere ein „Compact“ ist. Dieser Unterschied ist nicht willkürlich, denn der Covenant ist ein völkerrechtlicher Vertrag, er ist also geltendes Recht! Damit ist die Aussage, dass auch ein rechtlich unverbindlicher Migrarionspakt ganz schnell verbinblich werden könnte, jedenfalls an diesem Beispiel auch nicht belegbar. Den Compact for Migration könnte man ja logischerweise nur mit einem anderen Compact vergleichen.
Es geht um keinen Vergleich der beiden, sondern um die Diskussion, die über beide angefacht wird.
Danke für den schönen Vergleich … letztlich dient alles der Ausbeutung der hier schon länger Lebenden – das sollte jedem klar sein, Recht auf ein schönes und unbeschwertes Leben haben künftig nur noch Weltbürger, die es sich leisten kömnen – alle anderen haben nix mehr, keine Sicherheit, keine Rechte, keine Demokratie – die Party ist zuende, wenn man Grün, Links einschl. Merkel wählt, dann geht in Deutschland einfach das Licht aus.
Der Trend sollte inzwischen jedem klar sein: es werden immer mehr Verträge auf supranationaler Ebene geschlossen und nationale Kompetenzen abgegeben. So werden die nationalen Parlamente, aus denen ggf. Widerspruch zu erwarten ist, umgangen. Um (noch) souveräne Staaten an ein supranationales System zu binden, das nicht selten auch Maßnahmen beschließt, die gegen die Eigeninteressen dieser Staaten gerichtet sind, müssen die Staaten und Völker von innen zersetzt werden. Jegliche solidaritätsstiftenden Gemeinschaften, angefangen mit der Familie, der Religion und Nation, müssen verschwinden und durch allgemein gültige „Werte“ (wie Gleichberechtigung, Toleranz, Antirassismus, etc.) ersetzt werden, die den Menschen jedoch in schwierigen Zeiten keinen Halt mehr geben können. Das alles findet im Namen der „Menschenrechte“ und des „globalen Friedens“ statt – beides Totschlagargumente, die jeden Kritiker in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Wer will schon gegen „Menschenrechte“ und „globalen Frieden“ sein? Unter „Menschenrechte“ fallen dann nicht zuletzt auch „Teilhaberechte“ und „Diskriminierungsverbote“ zu Gunsten von Klimaflüchtlingen und sämtlichen wirtschaftlich Minderprivilegierten dieser Welt. Die Menschen im Westen sollen durch die so fortschreitende, alternativlose und unumgängliche Globalisierung zu bindungslosen Einzelindividuen gemacht werden, die (stets den Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz vor Augen) derart mit ihrem täglichen Existenzkampf auf dem Arbeitsmarkt ausgelastet sind, dass sie keine Zeit mehr dafür haben, das sich abzeichnende neue System (Prinzip: eine Welt, eine Menschheit, Abschaffung der Grenzen, Wohlstand/Teilhabe für jeden) zu hinterfragen. Das aktuelle im Westen vorherrschende Wirtschaftssystem bedarf immer neuen Wachstums und das, obwohl wir alle nur einen Planeten Erde haben. Die Weltbevölkerung wird laut UN im Jahr 2050 bei knapp unter 10 Milliarden Menschen liegen, was zusätzliche Anbauflächen sowie eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen nötig macht. Täglich wird mehr Fläche unserer „grünen Lunge“ vernichtet als neu aufgeforstet wird und auch die Umweltverschmutzung nimmt zu. Hier laufen perspektivisch ganz klar die Enden der Fäden „Globalisierung“, „Klimawandel“, „(Weltweite) soziale Gerechtigkeit & Teilhabe“ und „System-Frage“ (die meines Erachtens spätestens im Rahmen der nächsten großen weltweiten Finanz- bzw. Staatsschuldenkrise aufkommen wird) zusammen. Für die Umsetzung hat man das „Piecemeal Social Engineering“, also das „Prinzip der kleinen Schritte“, gewählt. Das Ganze verhält sich wie eine Sperrklinke (https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklinke), die sich nur in eine Richtung drehen lässt. Das große Ziel („eine Welt, eine Menschen, Abschaffung der Grenzen, Wohlstand/Teilhabe für alle“; also die vollen 3 oder 4 Umdrehungen solch einer Sperrklinke, auf die man hinarbeitet) wird nie öffentlich genannt, dafür wird es aber in viele kleine Etappenziele unterteilt, die (sobald sie erreicht sind) nicht mehr revidiert werden können. So nähert man sich Schritt für Schritt dem großen Ziel, für das es höchstwahrscheinlich im Fall einer klaren öffentlichen Kommunikation, anfänglich kaum oder keine Unterstützung gegeben hätte. Die Unterschrift Deutschlands unter dem UN-Migrationspakt stellt quasi das erste Klicken (Einrasten) der Sperrklinke dar. Die stets genannte, rechtliche Unverbindlichkeit des UN-Migrationspaktes ist hier nur Augenwischerei, denn bereits aus der Anwendung solcher Soft-Law-Richtlinien kann sich mit der Zeit so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ergeben, auf das sich später Menschenrechtsanwälte, Parteien oder NGOs berufen werden. Im Endeffekt soll es darauf hinauslaufen, dass sich die in Wohlstand lebenden westlichen Gesellschaften freiwillig den wirtschaftlich Minderprivilegierten dieser Welt öffnen und sie teilhaben lassen. So versuchen die UN zu vermeiden, dass der Migrationsdruck bei den Menschen ohne Existenzgrundlage derart ansteigt, dass sie sich ihren Anteil irgendwann mit Gewalt holen.
https://www.misesde.org/?p=20835
Hans-Hermann Hoppe:
Die „bedingungslose freie Einwanderung [ist] nichts anderes als nationaler Selbstmord“
„Laut den Verfechtern der bedingungslosen freien Einwanderung würden die USA als Hochlohnland unweigerlich von freier Einwanderung profitieren; deshalb sollten die USA eine Politik der offenen Grenzen verfolgen, ungeachtet aller sonstigen Gegebenheiten – wie zum Beispiel Protektionismus und einem ausgeprägten Sozialstaat. Jeder vernünftige Mensch könnte gar nicht anders, als eine solche Politik zu bejubeln. Nehmen wir einmal an, die USA, oder besser noch die Schweiz würden beschließen, alle Grenzkontrollen abzuschaffen, und jeden, der es bis an die Grenzen schafft, ins Land zu lassen, woraufhin er sofort alle Segnungen des Sozialstaates erhält. Zweifelt irgendjemand an dem katastrophalen Ausgang eines solchen Experiments? Die USA, und viel schneller noch die Schweiz, würden von Millionen von Einwanderern aus der Dritten Welt überrannt werden, da das Leben in den USA und der Schweiz, verglichen mit dem Leben in vielen Gegenden der Dritten Welt, sehr komfortabel ist. Die Kosten des Sozialstaates würden in astronomische Höhen schießen und die Wirtschaft in die Knie zwingen. Der Aufzehrung des Kapitalstocks, den unsere Vorfahren in der Vergangenheit angespart und uns überliefert haben, würde der Zusammenbruch folgen. Die Zivilisation in den USA und der Schweiz würde untergehen, genauso wie es in Rom und Griechenland geschehen ist. “
(vgl. H.H. Hoppe, Demokratie, der Gott der keiner ist)
Wieso die Konjunktive? Das ist genau das, was die Grünen anstreben. Und die sind gerade auf dem Weg zur stärksten Partei.
Ganz anders die Vorgehensweise in Ungarn!
Mit dem Erkennen der Brisanz des Themas und den damit verbundenen heftigen Ein- und Übergriffen in nationale Gesetzgebung und Vorgehensweisen haben dort Volksvertreter inzwischen weitsichtige Regelungen erarbeitet und vorgesorgt.
Mit den „Anti-Soros-Gesetzen“ sind wohl auch solche gemeint, die UN und EU keinen Zugriff auf Land und Willen sowie Selbstbestimmung des Volkes lassen:
https://www.nzz.ch/international/ungarn-vera11111bschiedet-gesetz-gegen-fluechtlingshilfe-organisationen-ld.1396589
Wie das in den USA geklappt hat, können Sie in der aktuellen Print-Ausgabe lesen …
Zur rechtlichen Bindung des Vertrages nur folgende Gedanken: ImVertragstext erscheint zigmal die Formulierung „Wir verpflichten uns…..“ und „Um diese Verpflichtung zu erfüllen, werden wir………“
Wie ist das jetzt mit der rechtlichen Bindung, wenn ein Staat diesen Vertrag unterschreibt? Kann das wirklich unverbindlich sein?? Oder ist er rechtlich nicht bindend, aber vielleicht moralisch? Und glaubt einer wirklich, daß man im Zweifelsfalle aus so einer moralischen Verpflichtung wieder herauskommt? Liebe Politiker, haltet uns doch bitte nicht für dümmer, als wir sind! Wir sind im Zeitalter der Fake-News ja einiges gewohnt, aber das schlägt dem Fass doch tatsächlich den Boden aus!
Umso bedrückender finde ich, dass die größten Mitwirkenden bei diesem Pakt, also auch bei dessen Wortlauten, Merkel, Gabriel und Maas waren.
Jetzt tut man wieder so, als hätten sich das irgendwelche Schreibtischtäter bei der UN ausgedacht. Dabei hat man selbst aktiv mitgewirkt. Mich k*tzt es langsam wirklich an, wie sich Deutschland (dessen Regierung und die linke Journaille) auf die Hinterbeine stellt, seinen moralischen Imperialismus und seine One-World-Fantasien durchzudrücken.
Passt dem Bürger was nicht, sagt man einfach in Zukunft, die UN, die Nato, oder die EU sind schuld. Irgendeinen Strohmann findet man immer, um Dinge durch die Hintertür durchzudrücken.
Jetzt passt auch, dass die AfD momentan so einen Gegenwind bekommt, die Grünen hochgehypt werden und Maaßen nun doch ins Exil verbannt wird. Dieser Pakt muss durchgedrückt werden, im nächsten Jahr winkt eine riesige, riesige Wahlschlappe für die Altparteien im Osten mit politisch ungeahnter Dimension. Merkel möchte unliebsamen Kräften den Geldhahn abdrehen.
Das ist nicht mehr mein Land.
Etwa gegen Ende der 20er Jahre, als man die Gegner im Innern Deutschlands links wähnte, sorgte Tucholsky mit seinem Ruf: „Der Feind steht rechts!“ Aufsehen. – Heute droht uns der Untergang Deutschlands wohl: von oben.
Und weil es so einfach ist, aus einem angeblich unverbindlichen Vertrag, was schon de jure absurd ist, weil es keine unverbindlichen Verträge gibt, eine Gesetzesvorlage zu machen, über die dann die Mehrheit des links-grünen Parteienkartells abstimmt, deswegen wurde einhergehend mit diesem Pamphlet Potemkin´sche Dörfer camoufliert: „Alles unverbindlich“.
Hinter dem Rücken der Steuerzahler, die den Migrationswahnsinn bezahlen sollen, werden trickreich vollendete Tatsachen geschaffen werden.
So haben es die Potentaten der Diktatur DDR auch gemacht. Merkel ist offenbar gut angeleitet worden.
Allein die Tatasache, dass in diesem Abkommen 47 Mal der fast schon rechtseindeutige Passus „die Unterzeichner verpflichten sich…“ steht, ist ein genügender Hinweis darauf, wohin die Reise geht.
Und es ist ja auch ausdrücklich festgelegt: „Auch gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung“, soll der Pakt durchgesetzt werden.
Nur eine unverbindliche Erklärung? Das ich nicht lache!
In spätestens einem Jahr wird sich jeder abgelehnte Asylbewerber vor den Gerichten auf diesen Pakt berufen. Und die Gerichte werden ihm Recht geben.
Es wird hier durch die Hintertür ein neuer Standard geschaffen der dann bei der zukünftigen Gesetzgebung und Rechtssprechung berücksichtigt werden muss.
Und ich bin mir sicher das bald auch europäisches Recht diesem Pakt Rechnung tragen wird.
Nicht umsonst wird schon mal ein entsprechender Richter als Nachfolger von Richter Voßkuhle am Bundesverfassungsgericht installiert.ich denke an den Aufschrei der Medien, als Trump das gleiche in den USA gemacht hat.Aber jetzt….nichts kritisches in den Medien.Also wenn zwei das gleiche machen, ist nur Trump der Böse.
Das Procedere hab ich schonmal skizziert: Musterklage einer Hilfsorganisation gegen abgelehnte Asylanträge unter Berufung auf die Deutsche Ratifizierung des GCM, Revision bis hoch zum EuGH, und wie dort entschieden wird, bedarf keiner Prophetie. Dauert vielleicht zwei Jahre. Unmittelbarer Effekt: Keine Abschiebung möglich wegen noch laufender Verfahren. Am Text der Klage wird bereits gearbeitet, Einreichung am ersten Werktag nach Marrakesch.
Unser Hausjurist: „Genau so würde ich es machen.“
Dann kriegt ja Stephan Harbarth (CDU) dem Migrationspakt, den er im Bundestag so vehemt und so sinnbefreit boshaft verteidigt hat, am BVG als Voßkuhle-Nachfolger wieder auf den Tisch. Ist das korrupt oder nennt man das „Freiheitlich demokratische Grundordnung“? Oder beides? Ich habe begriffen, dass unser Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern Schundliteratur für einen Staat im Übergangsstadium.
Danke Herr Spahn. Neben den z,.Zt. diskutierten GCoM gibt es ja noch diverse andere GC’s. Ich sehe nur schwarz ehrlich gesagt.
Eine Frage an historisch und gesellschaftlich bewanderte Leute: War Deutschland ausserhalb der autoritaeren und totalitaeren Phasen eigentlich jemals komplett frei und souveraen?
Falls nein, sind wir die Einzigen, die dieses Schicksal haben? Und werden wir es je schaffen, frei und souveraen zu sein, aus uns selbst heraus und ohne das von aussen Einfluss genommen wird?
Es konnte heute bei Besuch und Kaffee und Kuchen nicht abschliessend eroertert werden.
1871 bis 1914 souverän mit demokratischem Wahlrecht, allerdings mit einem Parlament, das zu viele seiner Rechte der Exekutive und dem lt. Verfassung qua Amt bestimmten Bundespräsidenten überließ. Ansonsten klare Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative. Weiterhin gab es als Korrektiv einen Bundesrat der Vertreter der Länder, in denen nicht durchgehend dieselben demokratischen Mechanismen griffen wie im Bundesstaat.
DAS VIERTE REICH.
Moralisch. Sozialistisch. Faschistisch. Pleite.
Ich bekomme langsam das Gefühl, dass nur ein weitere Ruinierung unser Heimat diese retten kann…
Klingt einfach. Der Plan ist sehr perfide.
Es könnte aber sein, dass die Grün linke sich gewaltig verschätzt haben..
Abgesehen von EU Wahlen, wo EU neu ausgerichtet wird.. Wie viele Polizisten, Behörden, Beamten werden das noch lange durch halten können? Aus allen Brandbriefen und Bekanntenkreis weiß ich,wie hoch dramatisch die Lage und Stimmung ist.
In Venezuela sind es viele Polizisten, die das Land unter den ersten verlassen haben. Mieses Gefühl gegen Mitmenschen vorzugehen um “Elite“ zu schützen. Hat keiner Lust drauf. Private Erzählung. So schlicht ist die Wahrheit.
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Herr Spahn, kann es sein, dass diesmal gar nicht unterschrieben wird?
Im Netz fand ich den Hinweis, dass der Pakt im Dezember in Marokko durch Akklamation angenommen werden soll.
https://twitter.com/TomMayerEuropa/status/1059398345372979200
Wie und ob sich damit die Nichtakzeptanz der kritischen Demokratien wohl auswirken wird?
Alles richtig, aber was tun wir?
Selbst wenn der MP noch abgestimmt werden würde. Es dürfte eine 80%
Mehrheit im Bundestag geben. Die paar „Rebellen“ außerhalb der AfD
sind nur wenige. Wie da gedacht und auch gesprochen wird kann
man an Dr. jur! Herbarth (CDU – Vize-Fraktionsvorsitzender) sehen
der der Meinung ist man bräuchte „nur“ (hahaaaa) die anderen Länder
auf ein ähnliches Niveau wie Deutschland bringen dann erledigt sich das
Problem. Muss ich nicht erklären warum das Quatsch ist, oder?
Dafür tritt er die Nachfolge von Voßkuhle an. Völlig unparteiisch. Klar.
Tut mir Leid, aber SO dumm kann niemand sein. Nicht mal mit Dr.
Titel . D. h. Bedenken werden verdrängt und es wird dummes Zeug erzählt.
Was tun wir? Die („unsere“) Abgeordneten anschreiben.
Man muss nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen um festzustellen das es so kommen wird.
Der juristische Status des Migrationspakts scheint mir nach wie vor leicht nebulös, zumal für Nicht-Juristen. Ulla Jelpke (Die Linke) hat bereits am 19. April im Bundestag erklärt: „ … Wir brauchen nicht vollmundige Absichtserklärungen, sondern praktische Konsequenzen. Die Linke wird sich daher in der Debatte für verbindliche internationale Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten und vor allen Dingen zur Bekämpfung von Fluchtursachen einsetzen.“ / Filiz Polat (Die Grünen) forderte die Bundesregierung am 8. November laut BT-Website im Rahmen der Bundestagsdebatte auf, „den Pakt konsequent und zügig umzusetzen und dessen Standards in dem Einwanderungsgesetz, das die Koalition noch in diesem Jahr vorlegen will, zu verankern“ – womit er indirekt in gewisser Weise nationales Recht würde?
Im Antrag der Grünen (Drucksache 19/5547, Umsetzung des Global Compact for Migration – Globale Standards für die Rechte von Migrantinnen und Migranten stärken) vom 7. November heißt es, zwar seien Migrations- und Flüchtlingspakt „keine völkerrechtlichen Verträge … Gleichwohl ist das Hauptmerkmal – insbesondere des GCM –, dass hier mit Blick auf die Migrantinnen und Migranten ein sogenannter rechtebasierter Ansatz verfolgt wird. Das bedeutet, dass der GCM einen Kanon von Normen und Leitlinien formuliert, der sowohl von den Vereinten Nationen, als auch von den Signatarstaaten zu achten ist. [Dieser rechtebasierte Ansatz entspricht nicht nur der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, sondern auch dem Positionspapier, das von 20 deutschen NGOs im Rahmen des im Juni 2017 in Berlin tagenden Global Forum on Migration and Development beschlossen wurde. Der GCM trägt darüber hinaus zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 10.7 (Erleichterung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen) bei, zu dem sich die Staatengemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 verpflichtet hat.]“ Interessant wäre demnach zu erfahren, wie sich der ins Spiel gebrachte „rechtebasierte Ansatz“ vom verpflichtenden völkerrechtlichen Übereinkommen unterscheidet.
Der juristische Status ist doch Merkel und ihren links-grünen Klatschhasen genauso egal, wie bei der Grenzöffnung 2015.
Schlimmer noch: mit dem GCM wird die Grenzöffnung zu geltenden Recht und damit praktisch unangreifbar.
Die Merkel-Nomenklatura pokert hoch, indem sie diese Maßnahmen schneller durchzieht als sich Widerstand formieren kann. Das Result wird ein gespaltenes Land sein, dass wie nach einem Krieg ruiniert und geplündert wird.
Die UN ist inzwischen ein durch und durch undemokratisches, sozialistisch-totalitäres Konstrukt (wie die EU übrigens auch). Das kann nur gut finden, wessen Land sich selbst in diesen Strukturen wohlfühlt – also Deutschland beispielsweise.
Danke für die äußerst aufschlussreiche Information, Herr Spahn.
Man kann also ohne Umschweife davon ausgehen, dass jegliche Relativierung bzgl. der Auswirkungen des Migrationspaktes auf die Souveränität Deutschlands nichts anderes ist als Propaganda, um das Volk bis zur Unterschrift ruhig zu stellen. Denn danach gibt es keine Rettung mehr…
Oder etwa doch???
Zitat:“So schreibt bereits Artikel 1 das Selbstbestimmungsrecht der Völker verbindlich fest:
„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.““
Wenn das bereits im UN Sozialpakt von 1966 festgelegt, von uns 1968 unterschrieben worden und seit 1973 in Bundesrecht umgesetzt worden ist, dann ist die Unterschrift unter den Migrationspakt bereits jetzt hinfällig:
1. Es kann kein Mensch, der die entscheidenden Passagen des Migrationspaktes gelesen hat, ernsthaft bestreiten, dass das deutsche Volk durch dessen Auswirkungen destabilisiert, enteignet, verdrängt und somit um sein Recht auf Selbstbestimmung gebracht werden wird. Die Details sind in den letzten Wochen umfangreich kommuniziert worden, weshalb ich hier auf eine Wiederholung verzichte.
2. Es kann auch kein Mensch bestreiten, dass die amtierende Bundesregierung den Artikel 1 des UN Sozialpaktes von 1966 und bereits durch die Unterschrift unter den Migrationspakt und damit Bundesrecht bricht, denn es ist vom Selbstbestimmungsrecht der VÖLKER und nicht etwa vom Selbstbestimmungsrecht bzw. Diktat ihrer FÜHRUNGEN zu lesen. Es wird von der UN wohl auch nicht anders gemeint gewesen sein.
Dass die deutsche Bundesregierung schon seit etlichen Jahren nicht mehr im Interesse des deutschen Volkes agiert, ist unübersehbar.
Vollkommen Unerheblich ist dabei, ob Teile der deutschen Bevölkerung dies wünschen, denn ein Recht auf Selbstzerstörung leitet sich aus dem oben zitierten Artikel des UN Sozialpaktes nicht ab.
Wenn auch der Amtseid des Bundeskanzlers bzgl. Verpflichtungen gegenüber dem deutschen Volk eine reine Showeinlage ist und keine Rechtsfolgen nach sich zieht, so dürfte die 1968 geleistete Unterschrift unter den UN Sozialpakt und das 1973 folgende Bundesgesetz sehr wohl Rechtswirksamkeit entfalten.
Ich halte es für zielführend zu prüfen, inwiefern die Bundesregierung bereits mit der Grenzöffnung 2015 und ihren Folgen fortwährend gegen den UN Sozialpakt und damit auch gegen geltendes Bundesrecht verstößt und die Unterschrift unter den Migrationspakt von vornherein ein illegaler Akt ist.
Man kann nach geltendem deutschen Recht schließlich auch nichts verkaufen oder verschenken, was einem selbst nicht gehört.
Die Hektik zur Unterzeichnung diese „Einströmungsvertrages“ lässt darauf schliessen, dass noch möglichst viele Schweinereien bis zum Ablauf dieser Legislaturperiode resp. Merkel-Regentschaft unter Dach und Fach gebracht werden sollen.
Und dann wird es heissen:
„Nun ist es halt passiert.“ Und: „Vergangenheitsbewältigung bringt eh‘ nix.“
………und das, jeglicher Verantwortung enthobene, despotistische imperium paternale ist endlich auf einer Ebene installiert, die keinen Souverän mehr braucht. Gab es einmal bedeutende Menschen, die den Geist der Aufklärung verteidigten?..
Frau Roth kann man schon lange nicht mehr ernst nehmen. Der Frau ist Deutschland völlig egal. Sie hat ihre üppige Rente auf Ewig sicher, die sie in der Türkei vermutlich mit irgendwelchen Gespielen durchbringen wird. Sie besitzt ja bekanntlich eine Villa in Bodrum. Stünde sie in Bayern zur Wahl, dann würde sie genau so auch Freibier für alle fordern.
Was wir brauchen ist ein Abwehrpakt gegen Migration. Die Welt hat sich nicht zum Positiven verändert. Die Gebildeten der jeweiligen Nationen bleiben dort und haben ihr Auskommen. Zu uns kommt der Bodensatz der Gesellschaften, welche froh sind diesen los zu werden. Diese Gesellschaften entledigen sich ihres Youth Bulge, von dem Gunnar Heinsohn sagte, dass er Aufstände provozieren wird. Man muss nur betrachten was aus Syrien, dem Maghreb und Afrika zu uns gekommen ist. Dazu gibt es bei Youtube ein schönes Video (https://www.youtube.com/watch?v=77_RMFtQ-ks).
Der ganze Migrationspakt ist ein Hirngespinst von Gutmenschen wie einer Frau Merkel und cleveren Machtpolitikern sowie Despoten armer, unterentwickelter Länder, die ihre Bürger nach Europa in die Sozialsysteme los werden wollen, anstatt sich endlich um funktionierende Staatswesen und ein Ende der Überbevölkerung zu kümmern.
Sehe ich nicht so. Das Wort „Klimaflüchting“ geistert seit (mindestens) 2015 durch mehr oder weniger offizielle Papiere!
Frau Roth steht in Bayern zur Wahl. Im Bundestagswahlkreis 252 Augsburg-Stadt.
Alle meine Hoffnung für Europa und indirekt auch für Deutschland ruht auf den Visegrad-Staaten.
Ex oriente lux!
per Richterrecht und/oder über den EuGH wird der Migrationspakt quasi im Moment seiner Unterzeichnung zum verbindlichen deutschen Recht werden, irgendwelche Zweifel daran?
Achja die Kurden, Kurden kann ich nicht mehr hören, einmal davon abgesehen, daß sie (bzw. ihre maßgeblichen Organisationen und Clans) bestens und erfolgreich im Drogen- und sonstigen OK Geschäft tätig sein, daß sie ein archaischen Familienbild auch ohne Islam ganz aus der Stammestradition heraus pflegen, sollte man eines nicht vergessen (ohne daraus jetzt neues Unrecht zu schaffen), das Kurdistan heute ⅓ von Anatolien ausmacht, ist allein dem Umstand zu „verdanken“, daß die damaligen Clans höchst erfolgreich die armenischen und sonstigen christlichen Bewohner in Kooperation mit den Jungtürken ausgerottet haben.
Was regen wir uns über eine neues Gesetz auf, wo bei uns seit Jahren die geltenden Gesetze gebrochen werden? Im übrigen hauptsächlich zum gleichen Thema.
Eine dermaßen disfunktionale Republik, die über solche groben Missstände jahrelang hinweg schaut, kann um so weniger bewirken, wenn die gleichen Akteure nun eine „saubere“ Grundlage ihres Handelns erfinden.
Ich sage ja nicht, dass man das Ganze nicht diskutieren soll. Es soll aber im Praktischen münden. …früher gab es z.B. schon mal allgemeine Streiks auch zu viel nichtigeren Themen.
Wahrscheinlich würde der Bundestag, um das neue Migrationsgesetz nicht groß separat und öffentlichkeitsbemerkt diskutieren zu müssen, dieses auch noch in ein Gesetzespaket zusammen mit ein paar Steuergeschenken schnüren, das dann en bloc, vielleicht schon zu Weihnachten, durchgewinkt werden würde. Dem roten Merkel-Regime ist alles zuzutrauen. Merkels ‚mission‘ wäre dann fürwahr ‚accomplished‘.
Das Thema ist durch, der Vertrag! wird unterschrieben, Ende der Geschichte.
Ein Land wird sehenden Auges zerstört, und alle müssen zuschauen. Diese Regierung schadet Deutschland und der deutschen Bevölkerung für ein scheibar höheres Ziel, das den meisten noch verborgen bleibt.
Der EU Superstaat soll kommen! Keine Nationen mehr…..alle sollen quasi in ein Staat wohnen. Jeder ist gleich….warum wir dann aber einen Bundestag brauchen und nebst Länderparlamente – keine Ahnung. Das wir in 3-5 Jahren zum kranken Mann Europas mutieren…ist Frau Merkel egal….man geht ja doch keine Verpflichtung ein!