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Münchner Bestlagen bleiben ungeschoren

Neue Grundsteuer belastet vor allem Eigentümer in den neuen Ländern

02.11.2022

| Lesedauer: 3 Minuten
Die neue Grundsteuer ist nicht nur ein bürokratisches Monster, das die Eigentümer nervt. Ausgerechnet die ohnehin vermögensärmeren neuen Bundesländer werden stärker belastet – während Münchner Bestlagen ungeschoren bleiben.

Bislang ging es, wenn von den neu abzugebenden Grundsteuererklärungen die Rede war, vor allem um den nerven- und zeitaufreibenden Aufwand für die Grundeigentümer. Aber viele von ihnen wird die Reform nicht nur viele mühevolle Stunden mit Dokumenten und Ämtern kosten, sondern auch Geld. Treffen wird es aber voraussichtlich gerade nicht jene „Superreichen“, deren Vermögen nach Wunsch von Saskia Esken und Katrin Göring-Eckardt dem von ihren Parteifreunden regierten Staat noch mehr als bislang zugeführt werden soll.

Bizarr genug, dass die Bürger in Zeiten, da schon die vorherige Bundesregierung die Stelle einer Staatsministerin für Digitalisierung eingerichtet hatte, nun also Daten von verschiedenen Ämtern zusammentragen und einem anderen Amt in gewünschter Form präsentieren müssen, weil der Staat dies offenkundig selbst nicht hinkriegt. Die Amtsinhaberin Dorothee Bär verstand ihren Job in den mehr als drei Jahren offenkundig eher als Freifahrtschein zum ganztägigen Twittern denn als Aufgabe. Eine von ihr angekündigte „Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ gibt es nach wie vor nicht. In der neuen Bundesregierung ist Digitalisierung als „Querschnittaufgabe“ definiert, mit einem kaum durchschaubaren Zuständigkeitswirrwarr.

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Dass die ursprüngliche Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober zunächst nur für Gemeinden als Grundeigentümer und dann für alle auf Ende Januar verschoben wurde, ist nichts anderes als ein Eingeständnis der Zumutung des Staates an seine grundbesitzenden Bürger. Der Ärger mit der neuen Grundsteuer wird aber für viele Immobilieneigentümer auch noch lange nicht vorbei sein, wenn die Erklärung korrekt abgegeben und ein neuer „Einheitswert“ festgelegt wurde. Denn für viele von ihnen bedeutet die Neuregelung eben doch eine deutliche Steuererhöhung.

Das Versprechen von Bund und Ländern nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018, dass die Bürger unterm Strich nicht mehr zahlen müssen, ist allein deswegen schon unhaltbar, weil die Länder nur über das Modell der Berechnung entscheiden, aber die Kommunen die Steuer kassieren und auch über die sogenannten Hebesätze entscheiden. Darin sind sie frei. Es gibt sogar einige Gemeinden, die den Hebesatz auf Null gestellt haben, also auf jegliche Grundsteuer verzichten. Die Tendenz geht allerdings in die Gegenrichtung. Gerade in der Corona-Pandemie haben viele Kommunen ihre Hebesätze erhöht.

Die Umstände der neuen Grundsteuer sind sowohl unpassend, weil sie in eine Zeit fallen, in der die Bürger ohnehin unter steigenden Belastungen ächzen, als auch ungerecht. Denn voraussichtlich werden die Eigentümer in privilegierten Lagen nicht mehrbelastet werden, aber dafür ausgerechnet die ohnehin im Schnitt deutlich weniger vermögenden Bürger in den neuen Ländern und Ostberlin. Viele von ihnen werden wohl deutlich höhere Grundsteuern zahlen müssen. 

Denn in den Ländern der ehemaligen DDR wurden bisher Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen, in den westdeutschen Bundesländern basieren sie auf Zahlen aus dem Jahr 1964. Besonders große Steigerungen sind also in Ostberlin und rund um Berlin in Brandenburg zu erwarten. Und ausgerechnet Grundbesitzer in Münchens Bestlagen, wo die Immobilienpreise in den vergangenen Jahrzehnten besonders explosiv gestiegen sind, kommen wohl weitgehend ungeschoren davon. „Für zwei gleich große Wohnungen in München in Bestlage und in einfacher Wohnlage wird künftig Grundsteuer in derselben Höhe fällig“, zitiert Focus.de einen Berater von Ernst & Young.

POLITISCHES KONFLIKTPOTENTIAL 
Grundsteuererklärung der Kommunen: Der Staat scheitert an sich selbst
Dieses Ergebnis konterkariert den Sinn der Grundsteuer-Reform. Sie sollte laut Bundesverfassungsgerichtsurteil ja gerade die völlige Verzerrung durch die uralten Einheitswerte beheben und an die aktuellen Immobilienpreisentwicklungen anpassen. Angesichts der bisherigen Bewertung auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 1935 in den neuen Bundesländern werden aber nun ausgerechnet für dortige Immobilien die Einheitswerte überproportional steigen. Wenn nun der Eigentümer einer mehrere Millionen Euro teuren Stadtvilla in München mit der neuen Grundsteuer ungeschoren wegkommt und der Eigentümer eines 100.000-Euro-Häuschens in Vorpommern mehr Steuern zahlen muss, dürfte das dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden nicht entsprechen – selbst wenn formal eine Gleichbehandlung hergestellt wird. 

Das Portal „kommunal.de“ hat beispielhafte Rechnungen zusammengetragen, etwa vom Verband der Hausbesitzer für Hohen Neuendorf in Brandenburg. Der Hebesatz dort liegt bei 350 Prozent. „Für ein vom Verband berechnetes Musterhaus wurden somit bisher rund 210 Euro fällig. Künftig wären es bei gleichem Hebesatz 385 Euro. Alternativ müsste der Hebesatz auf 190 Prozent sinken, sollte das Versprechen, dass es unterm Strich für Hausbesitzer nicht teurer wird, eingelöst werden. Jedoch ist im örtlichen Gemeinderat bereits ein entsprechender Antrag auf Selbstverpflichtung, den Hebesatz so anzupassen, dass die Stadtkasse unterm Strich nicht mehr Geld einnimmt als bisher, abgelehnt worden.“ 

Die meisten ostdeutschen Gemeinden müssten ihre Hebesätze also aktiv senken, um den Grundeigentümern eine Steuererhöhung zu ersparen. Die Versuchung für die Lokalpolitiker dürfte groß sein, dies einfach bleiben zu lassen. 

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28 Kommentare

  1. Es gibt zwei Modelle, Ertragswertmodell und Bodenwertmodell. Bayern verwendet das Bodenwertmodell, alle anderen Bundesländer das Ertragswertmodell. Somit kann eine Münchner Villa nicht mit einem Häuschen in Rostock verglichen werden.

    Die Begründung für die Erhebung der Grundsteuer ist, daß damit städtische Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grund finanziert werden, z. B. Stadtreinigung. Somit stellt sich die Frage, ob die Villa in Bestlage mehr städtische Leistungen erhält als eine in weniger guter Lage. Wenn nein, warum soll dann der „Reiche“ mehr bezahlen? Leistung und Gegenleistung.

  2. Die Grundsteuer als Substanzsteuer müsste komplett abgeschafft werden; das wäre die einzig vernünftige Entscheidung.

  3. In Rheinland-Pfalz werden viele Gemeinden vom Landesrechnungshof sogar gezwungen, die Hebesätze stark anzuheben, damit die reichen Gemeinden denen keinen Ausgleich zahlen müssen. Die Grundsteuer in diesen armen Gemeinden ist so niedrig (oft uralte, kleine Häuser auf winzigen Grundstücken), dass eben kaum was in der Gemeindekasse landet. Dann muss halt der Hebesatz in eine Phantasiehöhe geschraubt werden, damit der Rechnungshof zufrieden ist.
    Solche absurden Sätze für lächerliche Häuser führen dann dazu, dass niemand so ein Haus haben will und die Dörfer dann aussterben. Dann wird aber auch wieder gejammert.

  4. Wohne im „Westen“….der Preis hat sich (Rechenprogramm einer bekannten Firma aus Niedersachsen) verdoppelt.
    Für mich ist diese „Reform“ ein weiterer Baustein der staatlichen „Abzockindustrie“!
    Mal sehen, wann die „Ukraineaufbausteuer“ kommt…..
    Für mich wird langsam das Bürgergeld interessant – siehe Selbstbehalt und unantastbares Wohneigentum – allein aus Notwehr!

  5. Funktioniert doch – Verteilung von unten nach oben! Der Kleine, die Masse macht es halt, wie bei allen Steuern! wie lange das allerdings noch funktioniert?
    Hat der Kleine/die Masse nix mehr, sollen sie halt Kuchen essen?!?
    Schöne neue Welt, aber kein Problem, der Deutsche schläft, hofft, sieht und hört nix und lebt seinen Traum vom soooo reichen Land! Das Erwachen………

  6. Egal, wohin man schaut.
    Wichtig ist nur noch, die Menschen größtmöglich zu enteignen. Dabei bedient man sich vieler Hintertüren, die vordergründig Gerechtigkeit vorspiegeln sollen.
    In Wirklichkeit aber werden diejenigen ausgeraubt, die sich am wenigsten wehren können und sich auch sonst noch kaum etwas leisten können, um das exorbitant teuer gewordene Leben hier noch irgendwie zu finanzieren, bevor das Licht endgültig ausgeht.
    Deutschland hat fertig. In allen Bereichen.

  7. Wir retten das Weltklima und als Belohnung dafür haben wir eine Digitalisierung mit dem Niveau eines Entwicklungslandes. ELSTER und die dortige Erklärung zur Grundsteuer zeigt das nochmals eindeutig auf. Der eigentlich dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende und von den Kommunen festzulegende Hebesatz tut ein übriges, um die Raffgier oft unsolider Finanzverwaltungen zu befriedigen. Das betrifft vor allem Großstädte und dort vor allem die Stadtländer. Mit einem vorwiegenden Mieterpotential, treiben die Hebesätze von über 800, wie hier in Berlin nicht nur die Mieten immer höher. Die Vermieter legen sie in den Nebenkosten auf die Mieter um und damit ist der direkte Kontakt zu deren Bewertung bei vielen vollkommen futsch. Wer da eine kleine Hütte im Grenzbereich hat, zahlt wegen einiger Meter in Berlin einen Hebesatz von 810. Sein Nachbar als Brandenburger dagegen zwischen 350 und 400. Das alles, obwohl gerade im Grenzbereich, wo die Infrastruktur oft der von Entwicklungsländer entspricht. Wer da aber meint, dass falsche Wahlentscheidung dafür verantwortlich, vergisst, die ganze BRD sorgt mit ihrer z.T. unvernünftigen und unrealen Politik für immer mehr soziale Brennpunkte gerade in den Großstädten und entledigt sich dazu auch noch eigener Sorgenkinder. Da scheint dann auch die Demokratie in Nöten.

  8. Grundsteuerbescheide kann man übrigens vor dem Verwaltungsgericht anfechten, das ist in der ersten Instanz nicht einmal sonderlich teuer da man dort keinen Anwalt braucht.
    Die Verwaltungsgericht sind übrigens gerade sowieso mit Asyl-, Coronamaßnahmen-, und den Rundfunkbeitrag ausgelastet, die freuen sich über mehr Arbeit bestimmt.

  9. Irgendwie hat der Irrsinn offensichtlich Methode: Ich besitze ein Wochenendgrundstück von 2700 m², gelegen in einem uralten ehemaligen Steinbruchgelände in Sachsen. Bedingt durch die Topographie (zerklüftet, Hanglage) zu nichts anderem als der Naherholung nutzbar. Dieses Land wurde jetzt durch irgendeine „Experten“-Kommission im Vorfeld der Reform als baureifes Land mit einem Bodenrichtwert von 30,- €/m² festgelegt. Da ist nix mit Baugenehmigung, da gibt es nicht mal einen Anschluß an die zentrale Kläranlage! Die Gegend, in der ich wohne (Randstadtlage) dagegen wurde von der gleichen Truppe mit 22,- €/m² bewertet. Irgendwas läuft hier gewaltig schief! Langsam gewinnt man den Eindruck, es sollen mit allen Mitteln Volksaufstände provoziert werden.

    • Ja aber natürlich! Was dachten Sie denn? Nur ein Volk in Angst und Panik, u.a. vor pöhsen inneren Staatsfeinden, lässt sich totalitär regieren. Da braucht man natürlich Aufstände der – bei guter freiheitlich demokratischer Politik ohne notorischen Verfassungsbruch der Regierenden – ansonsten ruhigen zufriedenen Bürger.
      Die Linksrevolution kann ohne Bürgerkrieg nicht bestehen, aus sich heraus hat linke Ideologie keine Existenzmöglichkeit, deshalb benötigt Sie als sozusagen Existenzgrundlage den permanenten Kampf gegen irgend etwas um zu bestehen. Eine linke Diktatur der Unfreiheit existiert, weil der Teil aller Unfreien Untertanen der ideologisch zu Gesinnung und Haltung verhetzt wurde, sich perfekt als Privatarmee der Machthaber instrumentalisieren lässt. All diese Dinge kennen Demokratien eigentlich nicht, die Entwicklung hin zu erkennbar gewollten Revolten ist deutliches Kennzeichen, wo sich eine Gesellschaft befindet. Der erschaffene Wutbürger ist Rechtfertigung für alles Unrecht von Herrschenden.

  10. Auch für die später errichteten Häuser ist schon aufgrund der Tatsache, dass selbstgenutzes Wohneigentum nicht mehr wie vorher nach dem Sachwertverfahren, sondern neuerdings nach dem Ertragswertverfahren bewertet wird, für einfache Wohnungen in teuren Wohngegenden eine wesentliche Erhöhung der Grundsteuer zu erwarten.

  11. Guten Tag, vielen Dank für den Artikel. Als Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern sind wir direkt betroffen und haben alle Erklärungen zur Grundsteuer bereits mit ELSTER abgegeben.
    Der Hammer kam danach, das Finanzamt geht bei der Ertragswert-Berechnung für die Immobilie von einer fiktiven Nettomiete aus, die wir im Osten niemals erzielen können.
    Unsere Immobilie wird durch diese Berechnung extrem überbewertet.
    Ich habe das betreffende FA bereits per Mail angefragt, wie ein solcher Wert ermittelt wird, aber noch keine Antwort erhalten.
    Konkret bedeutet das: Das FA setzt für die Berechnung des Gebäudewertes eine Nettokaltmiete von 7,57 Euro pro m² an, auf dem Dorf, in der Oberlausitz!
    Wir können dort froh sein, wenn wir unsere Wohnungen für 4,90 Euro pro m² vermieten können. Mehr können sich die Leute dort nicht leisten. Würden wir tatsächlich 7,57 verlangen, stände das Haus leer.
    Ich habe nach dieser Berechnung durch das Finanzamt einen Mietspiegel vom Landkreis Löbau- Zittau gesucht, aber leider nicht gefunden.
    Andere Vergleichsportale z.B. von Immowelt weisen eine durchschnittliche Miete von 4,70 bis 5,30 Euro pro m² aus. Das kommt an die Realität ran.
    Woher nimmt also das FA die völlig utopische Höhe der Nettomiete ?
    Wie soll die Kommune die Grundsteuer korrekt festlegen, wenn schon der Grundsteuerwert durch das Finanzamt völlig überhöht berechnet wurde ?
    Kontrolliert das niemand ? Wir als Vermieter müssen doch die ortsübliche Durchschnittsmiete auch ständig im Blick behalten.
    Hier ist schon bei der Berechnung des FA etwas ganz gewaltig im Argen.
    Bleiben Sie also wachsam
    und viele Grüße

  12. Wenn es mal nur die „neue“ Grundsteuer wäre. Es geht auch darum, bei den Bürgern Vermögen zu lokalisieren, um eine Vermögensabgabe vorzubereiten.
    Der Saskia Esken & Co fällt schon was ein. Sei es nur „Europa“ oder „Klima“ …

    • Da fällt mir sofort das Lastenausgleichsgesetz ein, bei dem die Lasten des Staates- z.B. für Entschädigung der Impfopfer und für die Unterstützung der Ukraine – auf die Haus- und Grundstückseigentümer abgewälzt werden könnten. Im Westen hat das nach WK II auch durch Eintragung von Zwangshypotheken ins Grundbuch funktioniert.

  13. Na ja das gericht hat ja bemängelt das die alte grundsteuerregel ungerecht ist ego müssen ja von der logik her entweder einige zu viel oder andere zu wenig gezahlt haben. Es könnte also sein das die villa höher besteuert wurde (noch wird) als das reihenhaus oder umgekehrt.

  14. Die Gier des Staatsapparates nach mehr Geld vom Bürger abzuzocken wird sich zeigen, denn Gründe genug haben sie schon gesammelt: Ukraine, Asylanten, Waffenlieferungen, Diätenerhöhungen, Kanzlerprotzbau, Chaoten (NGOs) unterstützen, Entwicklungshilfe an Staaten die Atombomben bauen können (China, Indien), Lauterbachs und Spahns Impfschwurbelei, den EU Steuerverschwendern, weiß jemand noch mehr?

  15. Ich hab kein Eigentum deshalb betrifft mich die Grundsteuer nicht.
    Leider falsch gedacht, denn Grundsteuer zahlen auch die Mieter.
    „Die meisten ostdeutschen Gemeinden müssten ihre Hebesätze also aktiv senken, um den Grundeigentümern eine Steuererhöhung zu ersparen. Die Versuchung für die Lokalpolitiker dürfte groß sein, dies einfach bleiben zu lassen.“
    Weil das abwählen von Politikern (Parteien) in Deutschland irgendwie nicht klappen will, können sich die Leser Denken was ich meinen könnte! 

  16. Ich baue zwar darauf, daß in kleinen Städten und Gemeinden vernünftig korrigiert wird, immerhin sind die Stadträte ja meist selbst betroffen und wollen es sich ja nicht mit der Nachbarschaft verscherzen. Man kennt sich eben. Aber so wie ich die Kommunalaufsicht der Landkreise kenne, werden die Gemeinden dank chronischer Unterfinanzierung zuerst zu diesen Schritten des Zugriffs über die Grundsteuer gezwungen werden, bevor die ihre Haushalte genehmigt bekommen. Denn kommunale Selbstverwaltung existiert eigentlich nur noch auf dem Papier.

  17. Wieso wird hier angenommen es gäbe im Osten keinen funktionierenden Immobilienmarkt – den gibt es sehr wohl! Er funktioniert aber weniger spekulativ, was ich als positiv empfinde.

    Und: wer bitteschön soll pleite gehen? Die Gemeinden oder die Immobilienbesitzer im Osten?

  18. Naja, wenn ich in Ba-Wü über einen Grundsteuerrechner als Ergebnis erhalte, dass ich mehr als das 2.5-fache der aktuellen Grundsteuer zahlen soll, dann ist das mehr als belastend. Und Ba-Wü ist nicht in den „neuen Ländern“. Allerdings gönnt sich ja das Bundes“länd“ auch einen grünen Ministerpräsidenten, der mit seinen Empfehlungen zum Energiesparen sich maßgeblich hervortut. Und dann auch noch mit dieser vollkommen idiotischen Ländkampagne. Muss ja finanziert werden.

  19. Herr Knauss,
    Dieser Artikel ist Ihnen nicht gut gelungen. Sie adressieren vor allem die typische Neiddebatte – Reiche mit Haus in Münchner Bestlage kommt „ungeschoren“ davon -. Was soll das ? Das ist genau der Mechanismus der seit Jahren in diesem Land herrschenden Politik: „Teile und herrsche“, verunglimpfe die „Reichen“ und schüre den Neid der weniger Reichen. Das Übel liegt doch in der unverschämten Abschöpfung durch übergriffige Umverteiler.

  20. Neue Grundsteuer belastet vor allem Eigentümer in den neuen Ländern – während Münchner Bestlagen ungeschoren bleiben.“

    Diese Headline soll wohl Emotionen schüren, erinnert ein bisschen an die BILD ZEITUNG.

    Offensichtlich waren die Eigentümer in den neuen Ländern doch bisher bezüglich der Grundsteuerbelastung begünstigt gegenüber den Eigentümer in der alten BRD. Daher gibt es hier nichts zu monieren.

    Und ob Eigentümer in Münchens Bestlagen, die schon jetzt Best-Grundsteuer zahlen ungeschoren davon kommen weiß doch heute noch niemand.

    Das gilt übrigens für alle Eigentümer in den neuen Bundesländern.

    Es ist davon auszugehen, dass die geldhungrigen Städte und Gemeinden auch hier die Chance wahrnehmen und die Grundsteuerabgabe erhöhen, wenn vielleicht nicht unmittelbar, dann jedoch etwas zeitversetzt.

    Es wird schon dafür gesorgt werden, dass unterm Strich für die Gemeinde etwas rausspringt aus dieser Aktion.

  21. …nun also Daten von verschiedenen Ämtern zusammentragen und einem anderen Amt in gewünschter Form präsentieren müssen, weil der Staat dies offenkundig selbst nicht hinkriegt.

    Hier irrt m.M.n. der Autor.
    Es geht wohl schlicht darum, dass das,was aus Datenschutzgründen bisher wohl nur im Verborgenen stattfinden durfte, nun zu legalisieren. Nämlich, auf die Sammlung aller Daten der Bürger an einer zentralen Stelle und den uneingeschränkten Zugriff darauf durch staatlicher Stellen.
    Schon beim Zensus stellte sich mir, hervorgerufen durch den Verweis auf die Ahndung falscher Angaben, die Frage: „Wie können die wissen das ich unrichtige Angaben gemacht habe, wo doch angeblich erst diese Angaben dazu führen sollen, bislang Unbekanntes zu erfahren?“.

  22. Grundsteuer…hier, wo die Bescheide schon ergangen sind ist festzustellen , dass die Gemeinden und Städte durch Aufwertung der Bodenrichtwerte um 25 bis 35% *reicher geworden sind . Das gibt Luft für neue Kredite .Für die Eigentümer werden“ fiktiv kapitalisierte Reinerträge „ der Grundstücke , Wohnungen , Nebengebäude und Stellplätze ausgewiesen. So wissen auch die Eigentümer vieviel Miete sie für den selbstgenutzten Wohnraum als fiktive Einnahmen haben , der vermutlich nach einer neuen EU-Verordnung 2025 ?, Einkommensteuermäßig zu berücksichtigen ist.

  23. Naja, das glaube ich noch nicht ganz – mit der neuen Grundsteuer ist der Einheitswert meines selbstgenutzten Hauses in NRW um 80% gestiegen – ich glaube nicht dass das ohne Mehrbelastung abgeht.
    Aber das ist ja auch der Sinn der Substanzbesteuerung – neben dem Update der Daten für eine spätere Vermögenssteuer (in dem Falle bitte auch Renten- und Pensionsansprüche in das Vermögen einrechnen!)

  24. Die Grundsteuerreform ist auch in anderen Bundesländern zutiefst ungerecht. Beispiel Hessen: Ein uraltes Mietshaus wird genauso hoch besteuert, wie ein daneben stehendes, hochmodernes Mietshaus gleicher Wohnfläche. Und das, obwohl man in dem alten Kasten niedrigere Mieten und höhere Energiekosten hat. Hessen hat damit eine reine Wohnflächenbesteuerung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Wert des Hauses. Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede mehr sein.

    • Es geht doch um Besteuerung des Grund und Bodens. Bei Bewertung von Immobilien geht es doch auch genau darum: Lage, Lage, Lage. Allerdings leuchtet mir die neue Datenerhebung nicht ein, da diese den Behörden doch schon vorliegen.

  25. Auch die neue Grundsteuer wird eine Spielwiese für Juristen bleiben, weil lediglich alte Ungereimtheiten durch neue Ungereimtheiten ersetzt werden. Mal ganz davon abgesehen, dass auch Ende Januar 2023 die gewünschten Daten nicht beisammen sein werden. Achtzig- bis Hundertjährige im Pflegeheim haben andere Probleme, als sich mit der bürokratischen Endmoräne Deutschland zu befassen und mit Sicherheit keinen Sinn dafür, sich mit der mehr schlecht als recht funktionierenden diebischen Elster auseinanderzusetzen.

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