Der politische Druck war einfach zu groß, dem sich das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den letzten Wochen ausgesetzt sah. Die Botschaft, die hinter und vor den Kulissen intoniert wurde, lautete: Deutschland wird in Europa am Pranger stehen, falls der „Next Generation EU“-Wiederaufbaufonds (NGEU) scheitert, weil das Bundesverfassungsgericht das am 25. März im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) per einstweiliger Anordnung auf Monate, wenn nicht auf Jahre stoppt. Dann werde es heißen: Das reiche Deutschland verweigert die Solidarität, um Italien, Spanien und anderen EU-Staaten, die wirtschaftlich dramatisch unter der Corona-Pandemie leiden, aus der Krise zu helfen. Mit seinem „Hängebeschluss“ hatte der 2. Senat zumindest vorläufig die Unterzeichnung des deutschen Zustimmungsgesetzes auf Antrag des „Bündnis Bürgerwille“ durch den Bundespräsidenten gestoppt, was einen Tag nach der riesigen Bundestagsmehrheit schon als kleine Sensation galt.
Doch heute Vormittag kommt die ernüchternde Botschaft aus Karlsruhe: Der Eilantrag ist abgelehnt, weil sich bei „summarischer Prüfung … eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen Art. 79 Abs. 3 GG allerdings nicht feststellen“ lässt. Einen substanziellen Angriff auf die Verfassungsidentität des Grundgesetzes, um den es in diesem Artikel geht, hatten die Beschwerdeführer aber genau gerügt. Obwohl die Richter auch in ihrer heutigen Entscheidung noch einmal bekräftigen, dass die Verfassungsbeschwerde des „Bündnis Bürgerwille“ weder „von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ ist, scheuen die Verfassungsrichter einen Stopp im Eilverfahren. Denn sollte sich die Verfassungsbeschwerde im späteren Hauptverfahren als unbegründet herausstellen, dann würden die Folgen eines vorläufigen Stopps schwerer wiegen, als wenn jetzt eine einstweilige Anordnung zwar abgelehnt, das Gericht im Hauptsacheverfahren aber doch die Verfassungswidrigkeit des ERatG feststellen würde.
Wer sich in die Begründung der heutigen Entscheidung des BVerfG vertieft, wird ein schillerndes „Sowohl-als-auch“ herauslesen können, auch eine gewisse politische Blauäugigkeit der Richter: „Höhe, Dauer und Zweck der von der Europäischen Kommission aufzunehmenden Mittel sind daher ebenso begrenzt wie die mögliche Haftung Deutschlands. Die entsprechenden Mittel sind zudem ausschließlich zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise einzusetzen. Eine zusätzliche Kreditaufnahme durch die Europäische Union ist nicht vorgesehen.“
Angesichts der Tatsache, dass der deutsche Bundesfinanzminister, aber auch die französische EZB-Präsidentin in den vergangenen Monaten öffentlich ihre Sympathie für eine dauerhafte EU-Kreditfinanzierung bekundet haben (die EU-Südschiene ohnehin!), verschließen hier die Richter die Augen vor der europapolitischen Realität. Ausnahmen sind noch immer schnell zur Regel geworden. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof nannte nicht zu Unrecht die Geschichte des Euro „eine Geschichte des permanenten Rechtsbruchs“. Dass sowohl das Verschuldungsverbot der EU durch das NGEU-Paket mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro verletzt, als auch die sogenannte Nichtbeistands-(„No bail out“)-Klausel, beides wesentliche Grundlagen der deutschen Zustimmung zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon, durch das ERatG tangiert wird, ist für das BVerfG jedenfalls „nicht ausgeschlossen“ und wird im Hauptsacheverfahren geprüft.
Andererseits lässt sich aus der heutigen Ablehnungsbegründung eine klare Tendenz der Richter für das Hauptsacheverfahren herauslesen, wenn es um die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags geht, die wegen der Zahlungsverpflichtungen und Haftungsübernahmen für die EU unterlaufen werden könnte und damit mit einem wesentlichen Grundpfeiler der nationalen Verfassungsidentität kollidiert: „Der Senat hat bisher nicht entschieden, ob und inwieweit sich unmittelbar aus dem Demokratieprinzip eine justiziable Begrenzung der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen oder Haftungszusagen herleiten lässt. Dabei kommt es mit Blick auf das Demokratieprinzip nur auf eine evidente Überschreitung von äußersten Grenzen an. Eine unmittelbar aus dem Demokratieprinzip folgende Obergrenze könnte allenfalls überschritten sein, wenn sich die Zahlungsverpflichtungen und Haftungszusagen im Eintrittsfall so auswirkten, dass die Haushaltsautonomie jedenfalls für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe, wobei der Gesetzgeber namentlich mit Blick auf die Frage der Eintrittsrisiken und die zu erwartenden Folgen für die Handlungsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers über einen weiten Einschätzungsspielraum verfügt.“
Wer darauf setzt, dass die Verfassungsrichter den Marsch in den europäischen Schuldenzug stoppen, macht sich falsche Hoffnungen. Die harsche Kritik, die sich das BVerfG mit dem letztjährigen Urteil zu den Anleihekäufen (Bundesverfassungsgericht – Presse – Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig) einhandelte, wirkt. Das Gericht sucht den Anschluss an die politische Realität. Und die politischen „Eliten“ marschieren in Deutschland in Richtung eines europäischen Zentralstaats.
Nicht einmal vier Wochen hat das letzte große Bollwerk gegen die vereinigten Staaten von Europa, Karlsruhe, nun gehalten. Trotz offenbarer Verletzung eigener EU-Verträge und unserer Verfassung steht der Weg in die Schulden- und Haftungsgemeinschaft nunmehr offen und Deutschland muß im ungünstigsten Fall mit 750 Milliarden Euro dafür geradestehen. Aber die Macht des Faktischen war am Ende offenbar doch einfach zu groß. Ob nun mit oder ohne Corona, die Mittelmeerländer brauchen dringend schnelles Geld, das ihnen bereits länger versprochen ist und das sie bereits fest eingeplant haben.
Dabei waren zarte Hoffnungen auf das Verfassungsgericht nach Verkündung des Hängebeschlusses vom 26.03.2021 nicht unbegründet. Gerade die vorsitzende Richterin des zuständigen zweiten Senats, Doris König, ist ausgewiesene Spezialistin auf dem Gebiet „verfassungsrechtlicher Probleme des europäischen Integrationsprozesses.“ Zu diesem Thema hatte sie immerhin ihre Habilitationsschrift verfasst.
Ich frage mich nun, was eigentlich passiert wenn das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass das Gesetz doch verfassungswidrig ist. Ein Ratifizierungsgesetz kann man nach der Unterschrift nicht mehr annullieren, es ist völkerrechtlich verbindlich, nur Nachverhandlungen kommen noch in Betracht. Der Marsch in den Zentralstaat scheint nicht mehr zu stoppen und zudem irreversibel. Als einziger Ausweg ist der von der AfD geforderte Dexit deshalb völlig konsequent und folgerichtig.
Viele unserer Gerichte in diesem Land sprechen schon lange keine Urteile mehr „im Namen des Volkes“, bestenfalls „im Namen der Politik/Parteien“.
Ich will gar nicht lamentieren, dass die durchschnittlichen Vermögen der „solidaritätsbedürftigen“ Italiener und Franzosen und einiger mehr höher sind als in DE; das ist alles öffentlich gemacht und bekannt, ebenso wie die prozentual höheren Renten bei gleichzeitig niedrigerem Renteneintrittsalter …
Dass es aber für das „Friedensobjekt“ EU zu Friedenszeiten eines „Wiederaufbaufonds“ bedarf stimmt doch mehr als nachdenklich und lässt an der Zielsetzung „Friedenspolitik“ der EU starke Zweifel aufkommen – und wirft vor allem die Frage auf, wo die bisherigen Abermilliarden versenkt wurden. Nein, spätestens schon seit Lissabon wissen wir: Es ist Krieg; Krieg gegen die eigene Bevölkerung; und gegen Freiheit, Demokratie und Wohlstand; und ja, auch ein bisschen gegen DE. Da ist der „Weideraufbaufonds“ in dieser Gestaltung als Wohlstandsverhinderungsfonds nur die konsequente Fortsetzung.
Solidarität ja – aber mit den Briten!!
Der Druck ist zu hoch..genau wie bei Clan( zb Wissam Remmo) Verurteilungen.Wie wissen,wo du wohnst.Stattdessen kommt im Staatsfunk Kritik an den unübersichtlichen Benzinpreisen.
Herr Metzger,
wir erleben das Surrogat einer Demokratie, die nur noch so tut, als ob es eine Gewaltenteilung gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich eine Nebelkerze geworfen und wird schlussendlich jede der Merkelschen Vorgaben brav abnicken. Judikative, Exekutive und Legislative sind in Deutschland wieder einmal gleichgeschaltet, mir wird Angst und Bange ! Das „Courtpacking“ hat hier bereits stattgefunden.
Ein Vorgeschmack, was wir von unserem obersten Gericht zu erwarten haben bei weiteren Klagen. Merkel hat in der Personalbesetzung ganze Arbeit geleistet, indem ihre Vasallen vermutlich auch noch mit Überzeugung ans Werk gehen.
So zahlen wir Deutschen, die zunehmend ärmer werden, eben für Länder, die weder soziale Scheren schließen noch irgendwelche Reformen für nachhaltiges Wirtschaften machen. Aber unser anstehender Kollaps wird auch Europa zerstören, so weit sollte dieser einst stolze Bürgermeister Scholz denken, wenn er die Druckerpresse weiter betreibt.
Es ist ein alte Weisheit die besagt, dass wenn ich mit dem Finger auf andere zeige, zeigen drei Finger eben auf mich selbst.
„Der politische Druck war einfach zu groß, dem sich das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den letzten Wochen ausgesetzt sah.“
Papperlapapp, die Richter haben solchem Druck standzuhalten, ansonsten kann man dieses Gericht gleich abschaffen. Das BVerfG ist genau nicht der Diener der Politik, sondern war ursprünglich gedacht, unsere Verfassung zu schützen.
Aber in unserem Land erodiert ja gerade der Rechtsstaat auf allen Ebenen, mit zukünftig fatalen Folgen, das werden auch die noch merken, die jetzt jubeln.
Lieber Herr Metzger,
„all politics rests on opinion“, sagte nach meiner Erinnerung Alexander Hamilton nach Gründung der USA. 8 Verfassungsrichter können ein verblendetes Wahlvolk nicht aufhalten. Macht nichts. 8 % Inflationsrate plus X werden das Volk schon erziehen. Die Weichen dafür sind gestellt.
Die „Verfasser des Grundgesetzes“ waren in der Sache die (West-)Alliierten Siegermächte; vgl.“Frankfurter Dokumente“ vom 01.07.1948, in denen u.a. die Einberufung einer „verfassungsgebenden Versammlung“ und -man war da im völkerrechtlichen Sinne (Stichwort fehlender Friedensvertrag) noch sehr genau- die Ausarbeitung eines „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“, zu genehmigen durch die Militärgouverneure, befohlen wurden.
Es wäre wohl naiv anzunehmen, daß mit diesem Grundgesetz die Gründung eines souveränen und selbstbestimmten Deutschland mit den Formen des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit der Bismarckschen Verfassung von 1866 (ab 1871 Reichsverfassung), in der durch die durch das System des monarchischen Konstitutionalismus eine saubere Trennung von Reichstag und Reichsleitung (Reichsregierung) garantiert war -eine „Umklammerung“ von Parlament und Regierung durch Parteien, euphemistisch „parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung“ geheißen, die am heutigen Tage direkt in den Merkel-Putsch gegen das pluralistische System geführt hat, wußte Bismarck in weiser Voraussicht ebenso auszuschließen wie ein Diätenprivileg der Abgeordneten in eigener Sache- beabsichtigt gewesen ist.
Deswegen hatte man nicht zwei Kriege gegen Deutschland geführt – selbst wenn Adenauer nach Westanbindung und Wiederbewaffnung zuversichtlich meinte, nun säße man im stärksten Bündnis der Geschichte.
Daß Adenauer so naiv nicht gewesen ist, sagte er recht deutlich im Interview mit Gaus 1965.
Im Gegenteil – die Franzosen, die nach dem Willen der Amerikaner für das Grundgesetz mit ins Boot geholt werden sollten, waren zunächst nicht einmal bereit, auch nur der Verfassungsamputation „Grundgesetz“ zuzustimmen – man träumte in Paris von Donau-Förderationen.
Am liebsten hätten M.Poncet und M.Mendes-France überhaupt jeden Deutschen erst einmal eingemauert gesehen.
Erst als die U.S.A. der bankrotten 4eme Republique kurzerhand die Kreditpistole auf die Brust setzten, lenkte Paris unwillig ein und nickte das Grundgesetz ab.
Insofern sollte doch niemand über die aktuellen Zustände ernsthaft erstaunt sein: Alles, was das romantische Idyll des bundesrepulikanischen Konsum- und Wohlstandsfensters im durch den stalinschen Sonderweg erzwungenen Interregnum von 1949-1989 nach der gewiß nicht zufälligen „Wende“ jäh zerrissen hat -der Brüsseler Zentralismus trotzkistischer Machart oder die Machtergreifung der 1954 von HH in die Uckermark verschobenen, kommunistischen Pfarrerstochter (gewählt ist sie ja 2005 nicht worden, die Sozen hoben diese DDR-Altlast in der gleichen Weise in den Sattel, wie Genosse Scheidemann im November 1918 in einem psychologisch günstigen Moment frech und dreist die Monarchie -und auf diese Weise die Bismarck-Verfassung- eigenmächtig für beendet erklärt hatte, denn Eberts Genossen wollten die ganze Macht im Staate, die sie am Ende nur durch Hindenburg und Groener retten konnten) mit eingeschlossen-, war von vorn herein im Konstrukt „Grundgesetz“ angelegt.
Zweifellos wird die Geschichte aber weiter gehen – ein Regime, dessen bassermansche Gestalten wie Merkel, Altmaier, Seehofer, Söder, Brinkhaus, Lambrecht, Geisel oder Harbarth sich nur mehr mit offenem Rechtsbruch in einem medial geframten und polizeiknüppeldicht umstellten Panik-Diskurs und durch Lagardes Notenpresse über Wasser halten können, weil es sehr genau weiß, daß alle auf die Zukunft gezogenen Schecks und Wechsel schon lange geplatzt sind, weiß natürlich in seinen intelligenteren Teilen auch sehr genau, daß das Spiel in der Sache aus ist.
Hier geht es nur noch um Prolongieren der Agonie und der Illusion der Macht
Übel ist, daß eben die Bürger (und deren Kinder und Kindeskinder) am Ende die Zeche des ganzen Desasters eines weiteren gescheiterten, marxistischen „social engineering“-Experiments werden zahlen müssen – denn dieses Mal wird kein dicker Onkel au dem Westen mit einem prall gefüllten Scheckbuch zur Stelle sein.
Da erlaube ich mir die egoistische Bemerkung, daß ich (Jhrgng.1966) -erstmals vielleicht- froh bin, keine Kinder zu haben.
So wird die Misere nur mich selbst treffen – das ist erträglicher.
Das Märchen vom „reichen Deutschland“ hält sich hartnäckig, trotz angeblich „unbezahlbaren“ Wohnraums, Rentnerarmut, verrotteter Schulgebäude, Strassen und Brücken, der digitalen Infrastruktur eines Entwicklungslandes (beim Glasfaserausbau auf Platz 32 von 35 europ. Staaten) …
Wenn Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder der „Next Generation Zahlmeister“ angehören werden, bleibt ihnen keine andere Alternative, als den Dexit zu wählen.
Doch wie formulierte es Konrad Adenauer so treffend: „Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allen Dingen hat er Grenzen gesetzt, nur nicht der Dummheit.“
Im EU-Wettbewerbsrecht gibt es den Begriff „injunction“, dh das Einfrieren, bis entschieden wird. Hier wird vorläufig grünes Licht gegeben, und wenn Tatsachen geschaffen sind, wird placebomässig entschieden wie bei dem Anleihekaufprogramm, vulgo Staatsfinanzierung. Etwa Nachweis, dass alles geprüft worden ist.
Empfehlenswert die Stellungnahme meiner Exkollegin vor dem Bundestag: Carte blanche….
https://www.bundestag.de/resource/blob/828926/068825b29fdac7b0c2003959c0b1360a/Céline-Gauer-Deutsch–data.pdf
Soll ich noch erwähnen, dass laut Lissabonprozess die EU seit 2010 die wettbewerbsfähigste Region der Welt sein sollte… Naja, vielleicht klappts ja mit dem vom Forschungsprogramm Horizon 2020 geförderten grössten Microchip der Welt.
Dixit – DEXIT!
Deswegen gab es in der DDR kein unabhängige Justiz, es sollte der Politik keiner dazwischen kommen.Genau wie in der BRD
Herr Metzger, das war doch von vorneherein klar, dass das BVG mit einem von Merkel ernannten CDU Abgeordneten als Vorsitzenden, die Ausplünderung Deutschlands nicht verhindern wird. Diese CDU Mann an der Spitze des BVG ist ein 100% Merkelanhänger. Nach 16 Jahren Merkel ist dieses Land zu einer mafiösen Bananenrepublik verkommen.
Ich würde jetzt gerne sagen, das ich überrascht sei. Doch machen wir uns nichts vor! Das Richter den Ruf haben, sie seien unparteilich ist eine Legende.
Die Links-Grüne Blase wird platzen und ich hoffe, ich erlebe noch, wie gewisse Leute zur Verantwortung gezogen werden.
Jedenfalls, in ein paar Jahren wird auch der dümmste merken, das dieses Jahr einiges falsch lief. Ach, eigentlich seit 2015. Doch dann, ist es zu spät.
…der Dümmste merken? Glaube ich nicht! Die Dummheit der Deutschen ist offenbar unendlich.
Ein Verfassungsgericht, das nicht gewillt ist, die Bürger vor der Willkür von inländischen und ausländischen Politikern zu schützen wird nicht gebraucht. Es ist so nutzlos wie ein Staatsfunk, der nur der Regierung applaudiert oder nur einer politischen Richtung Gehör verschafft. Es hat schlicht keine Funktion mehr, die seine Finanzierung rechtfertigen würde. Verfassungsrichter, die gewillt sind, jede politische Strategie – und sei sie noch so offensichtlich – nicht bei der Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen zu berücksichtigen, sind zudem völlig untauglich oder unfassbar feige: Dafür werden sie aber zu gut bezahlt. Tatsache ist, dass diese Richtergeneration versagt und nichts mehr mit der Qualität zu tun hat, die einst dieses Gericht prägte. Diese Figuren sind so bedeutungslos wie ihre Urteile: Diese Damen und Herren stellen sich nicht in den Weg; sie laufen nur hinterher.
Welchen Sinn hat ein Grundgesetz, wenn es von der Politik jederzeit ausgehebelt wird und vom Verfassungsgericht aus politischen und Parteierwägungen misachtet wird? Druck von der Politik ist grundgesetzwidrig. Die Richter scheinen zu feige zu sein, sich entsprechend ihrer Aufgabe zu betätigen.
Mehrheitlich orientiert sich die Justiz meist an dem jeweiligen System und das ist in der Bundesrepublik nun mal auf dem Weg in einen sozialistischen Parteienstaat. Und in dem ist für Freiheit des Einzelnen und der freien Meinungsäußerung nun mal kein Platz. Mit eingeschlossen die Mehrheit der Polizei.
Der Druck, egal von welcher Seite sollte Justitia niemals die Augenbinde runterreißen! Es zählt nur das Gesetz- es wird gedehnt, gebeugt, und spätestens wenn das keiner mehr ernst nimmt, wird auch im Volke Anarchie herrschen! Jawohl ihr Politiker, ihr beißt schon zu lange die Hand, die euch füttert!! Die EU hat bis jetzt nur Unglück gebracht.
Daß die „Hüter der Verfassung“ nicht der Verfassung sondern der Politik verpflichtet sind, ist nicht neu. Deswegen wurde das BVerfG schon immer nach politischem Proporz besetzt. Neu ist allerdings mittlerweile, daß das Gericht sich einfach weigert, das rechts- und verfassungswidrige Handeln des Staates zu sanktionieren und daraus auch keinen hehl macht. Kein gutes Vorbild für (noch) rechtstreue Bürger.
Hat jemand von Richter Harbarth was anderes erwartet? Der beisst doch nicht die Hand seiner Herrin.
Was haben die Karslruher Richter studiert ? Haben sie Jura studiert, oder haben sie es schon vergessen und machen nur das, was man von ihnen verlangt? Wozu überhaupt Gerichte?
Karlsruhe scheut nicht den Eklat. Dieses politische Merkelgericht scheut allein Merkel.
„Merkelgericht“ statt BVerfG, das ist mal auf den Punkt gebracht!
„Die politischen „Eliten“ marschieren Richtung Zentralstaat EU.“
Warum nicht? Dann ist Frankreich der Kopf, Italien das Herz und Deutschland das Hinterteil. In Deutschland geht man dann mit 70+ in Rente und ist zufrieden. Der Kopf und das Herz freut sich und die übrigen der 26 sind auch zufrieden, denn Deutschland, das Hinterteil, bleibt aus Verantwortung großzügig.
„Das reiche Deutschland verweigert die Solidarität …“.
Das Deutschland mit den zweithöchsten Steuersätzen der EU, den längsten Lebensarbeitszeiten, den niedrigsten Renten, den höchsten Energiepreisen, einer geringen Eigentumsquote bei Immobilien etc. – sollen wir demnächst bis 70 arbeiten (außer Beamte, die mit passenden Attesten in Frühpension gehen), damit unsere Südländer mit Ende Fünfzig ihr Leben im Ruhestand genießen können?
Wass mich am meisten ankotzt: „Der politische Druck war einfach zu groß“. Seit wann darf sich denn ein Verfassungsgericht dem Druck der Politik unterwerfen? Sollten sich diese Leute als höchste juristische Instanz denn nicht durch maximale Integrität auszeichnen? Auch und gerade gegenüber einer zunehmend übergriffigen EU? Aber was will man von einer Merkel-Marionette anderes erwarten …
““Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) . . . macht den Weg für den 750-Milliarden-EUR „Wiederaufbaufond“ frei.““
Bundesverfassungsgericht.
Zur Rekapitulation:
Erster Senat, der “Grundrechtssenat“ – ist zuständig für Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden, (8 Richter mit – Stephan Harbarth, CDU/CSU / Andreas L. Paulus, FDP / Susanne Baer, Grüne / Yvonne Ott, SPD / Gabriele Britz, SPD / Josef Christ, CDU / CSU / Henning Radtke, CDU/CSU / Ines Härtel, SPD)
Zweiter Senat, erfüllt die Funktion eines “Staatsgerichtshofs“ – ist zuständig für Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund, Ländern und den Stadtstaaten sowie der Länder-Stadtstaaten-Verfassungsorgane untereinander,
(Ist auch mit 8 Richtern, die alle eine Parteizugehörigkeit haben, besetzt).
DLF – Sandra Schulz – 20181122 – [https://www.deutschlandfunk.de/richterwahl-im-bundestag-aktive-politiker-gehoeren-nicht-an.694.de.html?dram:article_id=433873]
– „Aktive Politiker gehören nicht an das Bundesverfassungsgericht“:
Mit der Wahl des CDU-Politikers Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter (Jetzt Verfassungspräsident) seien Interessenkonflikte vorprogrammiert.
Denn in Karlsruhe müsse der bisherige Abgeordnete über Gesetze befinden, die BT-Politiker wie Harbarth mit entworfen hätten.
Harbarth war Wirtschaftsanwalt.
Er ist sicherlich ein sehr fähiger und guter Jurist.
Er hat ausgezeichnete Staatsexamina.
Aber zum Bundesverfassungsgericht gehört noch ein bisschen mehr, als gute Staatsexamina zu haben.
Dazu gehört natürlich auch schon, dass man im Besonderen mit staats- und grundrechtlichen rechtlichen Fragen befasst war.
Mit Harbarths Ernennung in das höchste deutsche Verfassungsorgan wurde ein höriger Merkel-Vasall installiert, der vor allem nicht als Jurist aufgefallen ist, sondern als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU.
Legal Tribune Online – Hasso Suliak – 20180713 – [https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-parteinaehe-einfluss-entscheidungen-studie-uni-mannheim/]
– Unabhängig und doch auf Linie
““ Ein Forscherteam der Universität Mannheim, mehrheitlich bestehend aus Politikwissenschaftlern, hatte im Zeitraum zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen . . . des BVerfGs unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis der Auswertung: Parteinähe spielt bei den Entscheidungen der Richter – trotz ihrer formalen Unabhängigkeit – sehr wohl eine Rolle.
Das Entscheidungsverhalten . . . sei im Untersuchungszeitraum „nicht völlig unabhängig von Parteilinien“ gewesen.““
Jetzt haben wir es schwarz auf weiss, was wir eigentlich schon immer wußten.
Ähnliche Ergenisse wurden Untersuchungen zum Verfassungsschutz oder des ÖRR ergeben.
Eine Malu Dreyer muss bei ÖRR-Änderungen (etwa GEZ-Erhöhung) in vier verschiedenen politischen Gremien abstimmen.
Eine allseits geforderte Neutralität, die immer wieder beschworen wird, geht anders.
Stephan Harbarth – der von der CDU installierte und mit einem lukrativen Merkel Lehen bedachte Präsident des BVerfG (Nicht zuletzt als inniger Merkel-Anerkennung für seine hervorragende BT-Pro-Merkel-Marrakesch-Migrationsrede, [https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7296688#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjk2Njg4&mod=mediathek]), als seinen nibelungengetreuen Dank mischt er sich stets mit pro-Merkel-unterstützenden Aktivitäten und Äußerungen in das politische Tagesgeschäft mit ein.
Protektion verpflichtet eben.
Mit der Zustimmung des BVerfGs für den 750-Milliarden-EUR „Wiederaufbaufond“ betreibt die Politikerkaste von Regierung und des deutschen Bundestages bewusst und mit Vorsatz den Ausverkauf des Landes und dessen finanzieller Mittel, die eigentlich in DE selbst mehr als dringend zur Landessanierung gebraucht würden!
Das ist schlichtweg Betrug am deutschen Volke.
Wofür nutzt Italien beispielsweise die ihnen bereitgestellten Zuwendungen (Siehe WeLT / 20210104 / Italien im Rausch des Geldausgebens):
““Die Wählerbestechung ist in vollem Gange, seit der linke Parteichef Nicola Zingaretti nach dem grünen Licht der EU die Parole ausgab: „Genug Geld ist da!“
An diesem Wochenende verkündete die Regierung den Bonus für die Anschaffung von Neuwagen, der gestaffelt zwischen 2000 und 6000 Euro ebenso für unökologische Dieselfahrzeuge wie für Elektromotoren gilt.
Es gibt auch einen Bonus für Brillen, einen Bonus für das brave Bezahlen mit der Kreditkarte (und nicht mit Schwarzgeld), einen Bonus für neue Fahrräder, Eigenheimdämmung, 110 % wird bei einer neuen Wohnungsheizung fällig, Urlaubsgeld für alle [Wird definitiv aus dem 200 Milliarden EUR schweren Hilfspaket der EU gezahlt] weitere Boni sind in Planung.““ Das Einzige, was mit der CDU und den anderen Parteien des Altkartells im deutschen BT sicher ist:- Rechtliche Etablierung der EU-Schuldenunion mit Deutschland als DEN vorzüglichen Lastenträger mit dem deutschen Steuerzahler als demütigen Sherpa,- Sicherstellung des weiteren fortschreitenden disruptiven Sozial-Gefälles von EU-Nord- & Südländern (ClubMed) Eben beispielhaft für Italien: # hohes Medianvermögen, # geringe Steuerlast für alle italienischen Bürger # überproportionales Wohneigentum, # Luxuriöse Rentengestaltung (Frühes Renteneintrittsalter, Rentenhöhe = 80 % des letzten Nettolohnes [DE max. 50%], 13. Rentenzahlung) Ach ja, für den deutschen Steuerzahler und zukünftigen Rentner kann die CDU aus ihrem Portfolio ausgrabend auch weitere frohlockende Zukunftsaussichten bereitstellen:- Noch höheres Renteneintrittsalter- Noch höhere Rentenbesteuerung.- Weitere Plünderung der deutschen Rentenkassen durch BT und Bundesregierung – Siehe dazu: Versicherungsfremde Leistungen nach VDR/DRV seit 1957 bis 2019 (Teufels-Tabelle),[https://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=1] So wird das deutsche Volk von seinen Volksvertretern im Bundestag, im nahezu ständigen Einvernehmen mit dem Bundesverfassungsgericht belogen, betrogen und systematisch-programmiert ausgeblutet. Dafür wurden diese Typen nie gewählt.
Menschenin DE – Besinnt Euch endlich!
Herr Metzger, wenn man sich die Kommentare bei welt.online und faz.net zu dieser Entscheidung durchliest, kommt man zum dem Schluß (oder vielmehr die beiden Kommentatoren), daß das BVG (juhu!) der Schuldenunion vorgebeugt und das Haushaltsrecht des Bundes betont hat.
Das erinnert mich daran, daß eine Hebamme aus meiner nächsten Verwandtschaft zur Zeit des Contergan-Skandals einem Vater eröffnet hat, daß sein Kind ohne Arme geboren wurde. Seine Antwort: „Aber sonst ist es doch gesund?“ Tja, so „gesund“ ist auch die deutsche Souveränität. Meinen „Welt“ und „FAZ“.
Die Europäische Kommission ist eigentlich ein Kartell der Großkonzerne und Großbanken. Es ist offensichtlich, dass in jedem Land die Banken und Konzerne regieren. So hätte man in der Bankenkrise die Guthaben der Kunden und Schulden stehen lassen, die Banken aber pleite gehen lassen können (s. F. Schäffler, FDP). Aber das wäre natürlich ein Schaden für die Banken gewesen (s. „Die Vereinigten Staaten von Europa“). Langfristig wird das aber nichts nützen und zwar dann, wenn das ganze System zusammenbricht. Angeblich sind wir, so einige Fachleute, seit 2019 an diesem Punkt.
Kartell nicht, aber Generalagentur.
Wer glaubt nun noch daran, dass wir in einem Rechtsstaat leben?
Die europäischen Verträge und das GG werden von unseren Politikern permanent gebrochen bzw. ignoriert.
Asylgesetz, No-Bail-Out-Klausel etc.
Und nun erklärt sich auch, warum ein Paladin von Merkel zum Vorsitzenden des Bundesverfassungsgericht gekürt wurde. Und das obwohl der vom Verfassungsrecht scheinbar nicht viel versteht bzw. in seiner „Juristenkarriere“ nicht viel damit zu tun hatte.
Was ist ein Wiederaufbaufond? Was soll hier wiederaufgebaut werden? Es gab kein Krieg und es ist auch nichts zerstört worden in dem Sinne.
Herr Scholz hat sich zum Wiederaufbaufond geäußert, dieser Wiederaufbaufond ist nicht einmalig, wir werden dauerhaft auf europäischer Ebene Schulden haben. Ganz wichtig, er hat uns damit gesagt, wir haben Euch angelogen. Wir haben Euch angelogen als wir den Euro eingeführt haben, dass es keine Schuldenunion gibt, wir haben Euch angelogen als wir in Brüssel zusammen saßen, und sagten es ist alles nur einmalig, und jetzt ist es doch dauerhaft. Das hat mich nicht gewundert, weil die Franzosen, Italiener, Spanier die wussten von Anfang an, es ist dauerhaft. Die haben auch immer erwartet, dass es eine Transferunion gibt.
Corona Bonds sind die alten Eurobonds: Das sind Papiere die die EU ausgibt, wofür die Länder gemeinsam Gesamtschuldnerisch haften. Das heißt, wenn ein EU Land in der Haftung ausfällt und für die Rückzahlung nicht mehr zur Verfügung steht, weil es eben in der Krise ist, dann müssen die anderen entsprechend mehr bezahlen. Und wenn ein Land Pech hat, dann ist es das einzige das übrigbleibt, und dann kann es die Zeche von allen bezahlen. Wie immer geht es um das Thema Gläubigerrettung oder Schuldenschnitte.
Gemeinschaftshaftung impliziert Überschuldung der Krisenstaaten. Die Gemeinschaftshaftung ist gefährlich, weil sie die Zinsspreads verringert und die Verschuldungsanreize erhöht und zu hohen Lasten für den der die Haftung übernimmt. Das Wesen einer stabilen Föderation besteht in der Selbsthaftung der Schuldner. Wenn eine Gebietskörperschaft eines Landes zu viele Schulden macht, kriegen die Gläubiger die das Geld gegeben haben kalte Füße und haben Angst, dass sie das Geld nicht wiederkriegen. Dafür verlangen sie hohe Zinsen, und weil sie hohe Zinsen verlangen zum Ausgleich für dieses Konkursrisiko scheuen sich die Schuldner noch mehr Schulden zu machen. Dieser Zinsanstieg als Folge einer exzessiven Verschuldung bremst diese Verschuldung.
Die Schuldensozialisierung (Fiskalunion) birgt den Sprengstoff für Hass und Streit zwischen Mitgliederländer. Solange in Europa jeder Staat in seiner eigenen Budgethoheit über seine Ausgaben allein entscheidet und Defizite aufbauen kann, ist die Haftung anderer für die sich daraus ergebende Neuverschuldung ausgeschlossen. Corona-Bonds wären eine dauerhafte Einladung zum Geldausgeben zulasten der ordentlich wirtschaftenden Länder der EU.
Eurokrise, Staatsschuldenkrise, Haushaltskrisen, Bankenkrisen, Wirtschaftskrise, Lockdown Krise. Alles steuert auf einen Kollaps hin. Die Lösung der Regierung? Planwirtschaft, gigantische Neuverschuldung, enteignete Steuerzahler, Haftungsgemeinschaften, die die Probleme verschleiern statt zu lösen. Deutschland hat den Point of No return längst überschritten. Deutschlands Nachhaltigkeitslücke beträgt 13,8 Billionen Euro, das sind ca 400% des BIP, das sind ungedeckte Verpflichtungen im Umfang von ca. 38 Bundeshaushalten. Das ist unbezahlbar, das unverantwortlich, das ist das Ergebnis einer verfehlten Politik. Wir haben anarchistische Zustände, Verträge werden nicht eingehalten, nicht der Maastricht Vertrag, nicht der EU Vertrag, nicht der Stabilitäts- und Wachstumspakt der u.a. eine maximale Verschuldung von 60% vom BIP vorschreibt. Auch Italien bricht diesen und lebt über seine Verhältnisse, verschuldet sich maßlos und fordert wegen der hohen Verschuldung Corona Hilfen und wird auch noch mit Geldgeschenken belohnt. Die EU beschenkt Vertragsbrecher und Deutschland haftet dafür. Für den Wiederaufbaufond will die EU 750 Mrd. Euro Schulden aufnehmen, das widerspricht natürlich dem Verschuldungsverbot gemäß Artikel 311 AEUV, außerdem sind Hilfen innerhalb der EU nur bei Naturkatastrophen in einzelnen Staaten zulässig. Ein solcher Sachverhalt liegt aber nicht vor. Folglich verstößt Next Generation EU auch gegen die No-Bail-Out Klausel Artikel 122 AEUV. Von den 750 Mrd. Euro sollen 390 Mrd. Euro verschenkt werden. Der italienische Außenminister würde Mittel aus dem Fonds dazu nutzen um die italienischen Steuern zu senken. Da Deutschland für die Schulden des Fonds mithaftet, würde das bedeuten, auf dem Rücken der dt. Steuerzahler erhalten italienische Bürger Steuersenkungen. Die Regierung Merkel fordert Nachtragshauhalte und Steuern, anderseits macht sie Geldgeschenke und verdoppelte die EU Beiträge. Sie macht die EU zu einem Selbstbedienungsladen ohne Kassen, und Deutschland soll der Hauptlieferant sein. Vor kurzen war zu lesen, dass Staats und Bankenbilanzen nur noch durch Zentralbank Interventionen stabil gehalten werden können, und das das europäische Bankensystem auf faulen Krediten in Höhe von 1,4 Billionen Euro sitzt. Der ESM reicht dafür nicht annähernd aus. Fällt ein Dominostein werden die Ketten der Gemeinschaftshaftung uns alle mit in den Abgrund reißen. Jeder Haushaltsplan ist dann Makulatur. Die Haftungsunion wird teuer für uns, wenn wir die Schulden anderer Staaten mittragen müssen, und da möchte der Finanzminister Scholz Deutschland eine Vermögensabgabe aufdrücken, warum fordert er das nicht von den reichen Italiener, dass Medienvermögen der Franzosen und Italiener ist ca. dreimal so hoch wie das der Deutschen, warum sollen wir eigentlich immer bezahlen. Über den Corona Nothaushalt wird eine Transferunion eingeführt.
„Das reiche Deutschland verweigert die Solidarität, um Italien, Spanien und anderen EU-Staaten, die wirtschaftlich dramatisch unter der Corona-Pandemie leiden, aus der Krise zu helfen.“….es müßte richtigerweise heißen…“das fleissige Deutschland“….das grundsätzliche Problem ist, dass diese Entscheidungsfinder alle auf öffentliche Kasse unterwegs sind und gar nicht wissen wie Geld verdient wird oder werden muß. Da kann man schon solche Urteile fällen. Juristisch begründen kann man so und so alles, auch wenn es der größte Käse ist. Die Geschichte hat es schon mehrmals gezeigt. Wenn dem Bürger die Faxen zu dicke werden kann es um den Hals der Verantwortlichen sehr schnell sehr eng werden. Da kann man noch so viel herumbegründen und sich auf irgendwelche Gesetze berufen. Zuerst kommt das Fressen und dann die Moral.Das sollten die Verantwortlichen nie vergessen.
Wie erbärmlich – nicht Hochmut, der Verlust der Selbstachtung kommt vor dem Fall!
Was für ein armseliges Gericht dieses Verfassungsgericht doch geworden ist. Mit armseligen Richtern, eingesetzt von einer armseligen Politelite. Man möchte sich einfach nur noch schämen.
Andererseits: Jetzt können endlich die Kriegsschäden in den armen EU-Ländern beseitigt werden. Welcher Krieg dies gewesen sein soll, weiß ich zwar nicht, aber wenn die Politik das ganze „Wiederaufbaufonds“ nennen, dann muss es ja auch einen Krieg gegeben haben, der zuvor alles zerstört hat. Wahrscheinlich war der Aggressor auch wieder Deutschland, damit das Weltbild stimmt und auch die Seiten der Geber (Deutschland) und Nehmer (Frankreich, Italien, Griechenland, und andere Reformunwillige, die ihren überhöhten Lebensstandard auf Kosten anderer aufrechterhalten wollen) klar definiert sind…
Und das Bundesverfassungsgericht: Kann weg.
Der Kampf des Rechts gegen die Maßlosigkeit der Politik ist damit definitiv verloren. Deutschlands Souveränität ebenfalls.
die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind doch fast immer zweigeteilt:
der 1.Teil besteht aus großtönendem Juristengequake, das nur die unglaubliche eigene Bedeutung unterstreichen soll.
der 2.Teil winkt dann feige letztlich doch jeden Regierungsmist durch.
Also zahlen bis geht nicht mehr. Für die Covid19 Krise? Lächerlich.
Hat jemand ernsthaft erwartet, dass das Gericht, mit Merkels Mann an der Spitze, anders entscheidet?
Überrascht mich nicht – es sind ja ausreichend Richter mit schwarzen und roten Parteibüchern beim BVG in Amt und Pöstchen … ist alles überall nachzulesen … wer da wie und warum reinkam …
Logischerweise ist die EU Schuldenunion verfassungswidrig … was denn sonst …
Die politischen „Eliten“ marschieren Richtung Zentralstaat EU…..DAS stimmt…..ABER……ES laufen sehr viele mit sonst wäre das gar nicht möglich….der größte teil der lobbys steht doch dahinter weil man für sich vorteile sieht gerade wirtschaftlich….ist aber auch verständlich so mußte das kapital vor der EU viel mehr auf das land achten und handeln….heute muss das kapital auf die EU achten egal ob das kapital von einem deutschen oder franzosen usw ist….und man muss doch nur schauen WER pro EU ist also kapital bezogen…große unternehmen, medien, politiker, großer verbände aller richtungen und andere…ausnahmen wie immer ausgenommen
Wenn die Renovierung italienischer Hausfassaden laut BVG nun zur „Beseitigung von Coronafolgen“ gehört, muß ich gleich mal raus zu meiner Fassade. – – – Tatsache, braucht dringend Farbe. Das war vor Corona noch nicht.
Das alles gilt nicht für Deutsche.
„Und die politischen „Eliten“ marschieren in Deutschland in Richtung eines europäischen Zentralstaats.“
a) Die EU ist nicht demokratisch. Sie ist eine Bürokratie-Diktatur; sie beutet das fleißigste Land (Deutschland) ohne Scham aus.
b) Das Volk will das. Deutschland hat weder wirkliches demokratisches Bewusstsein, noch möchte es als eigenständiges Land weiterexistieren. Es hat von sich selbst und von seiner demokratischen Verfassung die Nase voll. Der eigene Wohlstand gefällt ihm nicht. Der Rechtsstaat gilt nur noch als ein Hindernis zu dem, was wirklich „wahr und richtig“ ist. Entsprechend steigen bewusst durchgeführte Rechtsbrüche und „Gewalt mit gutem Gewissen“. Das Volk nickt zustimmend.
Tja, wen wundert das noch? Nicht umsonst sitzen dort politisch eingesetzte „Richter“ mit der richtigen Haltung! Demokratie und Rechtstaatlichkeit ist in D längst zuende.
Die scheuen doch kein Eklat. Sie tun nur das wofür Merkel sie da geschickt hat.