Im Iran setzen Frauen ihr Leben auf’s Spiel, weil sie den dortigen Kopftuchzwang als Unterdrückung der Frau betrachten und weil sie dementsprechend kein Kopftuch tragen. Eine mutige junge Muslimin wurde dafür von iranischen Sicherheitskräften in den Tod geprügelt. Demonstranten, die gegen den Kopftuchzwang protestierten, wurden zum Tode verurteilt und umgehend gehängt.
Deutsche Gerichte und Polit-Kommissionen sehen das im abgesicherten Kämmerchen lockerer. Für sie stellt ein Kopftuchverbot eine Diskriminierung oder gar antimuslimischen Rassismus dar. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Nicht-Annahme eines Einspruchs aus Berlin einem Kopftuchverbot eine Absage erteilt (siehe hier und hier).
Iran: Anti-Kopftuch-Proteste weiten sich auf zahleiche Städte aus
Gegen das 2018er Urteil war das Land Berlin in Revision gegangen war. Die liberale Imamin Seyran Ates als juristische Vertreterin des Landes Berlin meinte damals: „Schon die Tatsache, dass eine Lehrerin Kopftuch trägt, gefährdet den Schulfrieden und birgt die Gefahr der religiösen Beeinflussung der Schüler.“ Im August 2020 dann bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Entschädigung von rund 5159 Euro, weil die Lehrerin wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei.
Das Land Berlin ist unter Berufung auf das Neutralitätsgebot dagegen nach Karlsruhe gegangen. Das Bundesverfassungsgericht schließlich hatte, wie erst jetzt bekannt wurde, schon am 17. Januar 2023 diese Beschwerde des Landes Berlin ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und damit das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.
Damit steht das Berliner Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss nun das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden. Wörtlich sagte sie: „Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt … Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden … Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“
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Die von Lena Kreck bemühte Kommission hatte scharfe Kritik am Berliner Neutralitätsgesetz des Jahres 2005 geübt. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbot weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Auch das Tragen eines Kreuzes oder einer Kippa.
So, nun sind wir so weit: Das Kopftuch, dessen zwangsweises Tragen übrigens in keiner muslimischen oder islamischen Vorschrift verankert ist, wird als rein persönliches Kleidungsstück betrachtet. Aber das ist es nicht. Das Kopftuch ist ein politisches Symbol, es dient der Missionierung, anders als heute das Kreuz oder die Kippa.
Übrigens: Seit 1994 kann in Frankreich das Tragen eines Kopftuchs an öffentlichen Schulen untersagt werden. Seit 2004 ist es generell nicht mehr erlaubt. Eine Studie vom Februar 2022 hat untersucht, welche Auswirkungen das hat und kommt – unter Integrationsaspekten – zu einem positiven Ergebnis: Die Diversität werde gefördert, das Verbot wirke wie eine Bildungsoffensive und fördere die Integration.
Bei so viel deutscher politischer und juristischer Rabulistik kann man nur noch kalauern: Vor deutschen Gerichten und auf Hoher See bist du in Allahs Hand. Den Mullahs oder auch Erdogan dürfte gefallen, was hier in Deutschland geschieht. Und die Betreffende könnte sich ja mal um eine Lehrerstelle im Iran oder in der Türkei bewerben.
Mir ist das zwar nicht egal und ich finde dass die Gerichte, die so was entschieden so wie die Verwaltung die das anfechtet oder nicht, dermaßen politisiert sind, dass es nicht mehr um das Gesetz oder um die Gesellschaft geht, sondern um Machtausübung, aber ich finde das Kopftuch weniger interessant als, dass manche Lehrer immer noch Masken tragen und dadurch für die Kinder schwer zu verstehen sind. In den Berliner Schulen braucht man Konzepte mit denen man die Neuen (gemeint sind die Leute, die nicht integriert sind und zB die Sprache kaum beherrschen, egal ob hier geboren oder nicht) etwas beibringen kann. Kopftuch ist da nicht unbedingt wichtig. Gute Lehrer sind aber in D. eine Mangelware.
Ich dachte immer, Richter entscheiden nur auf einer gesetzlichen Grundlage.
Unser GRUNDGESETZ scheint nicht mehr zu dienen, ist nicht mehr Zeitgemäß, doch wer entscheidet das, die Bürger?
„… wird als rein persönliches Kleidungsstück betrachtet…“
Das Islamische Kopftuch ist das gewollte Zeichen der Ausgrenzung aus unserer Gesellschaft, unserer Kultur und unserer Zivilisation. Wenn dieses von höchsten deutschen Gerichten als Recht erkannt wird, dann sagt das sehr viel über den Zustand dieses Landes aus.
Wie der Autor richtig schreibt, hat das Kopftuch sehr wenig mit dem Islam, aber sehr viel mit der Kultur( vor dem Islam) zu tun. Es duerfte sich um eine spaeter im Islam allgemein bestaetigte Sitte handeln, die unter 2 Aspekten als „zweckmäßig“ erachtet wurde. Zum einen als Wetterschutz, zum anderen als Verhinderung von Begehrlichkeiten sexueller Art. Man hatte, sehr wahrscheinlich nicht ganz zu Unrecht, die Sorge, dass die Herren, bekanntlich sehr „impulsiv“ oder mit sehr kurzer Zuendschnur, manche hiesige Damen wuerden begeistert von „heissbluetig“ sprechen, ihre ohnehin schwache Beherrschung verlieren. Die weiblichen Haare halten ( und gelten) als Symbol der verführerischen Weiblichkeit schlechthin. Vor diesem. Hintergrund ist das „Urteil“ noch interessanter, abgesehen davon, dass eine fruehere Besetzung des „Gerichts“ auf den sogen Kernbereich der Religionsausuebung abstellte. Nur dieser sei eng gefasst geschützt. Das Tragen des Kopftücher ernsthaft zum Kernbereich der Religionsausuebung, Ausuebung waere z. B. das Gebet, zu zahlen, bedarf entweder gewisser, vorsichtig formuliert, fachlich/ kognitiver „Handicaps“ oder einer ideologisch perfiden Absicht. Man darf hier Letzteres vermuten, denn die ‚Urteile“ des Politgerichts sind inzwischen aufschlussreich genug. Erstaunlich ist das Alles schon lange nicht mehr. Erstaunlich ist allenfalls die Passivität der deutschen Buerger.
In erster und zweiter Linie der „Begehrlichkeit“ wegen. Die Frauen schützen ihre Zukunft damit. Verhüllt sich eine Frau nicht, ist sie Freiwild. Ist sie „berührt“ worden, keine Chance auf Heirat und somit Versorgung. Deshalb sprechen diese Frauen auch immer wieder davon, dass sie sich mit ihrem Kopftuch frei fühlen.
Wie schon 100 mal geschrieben. Die Unterwerfung Deutschlands ist fast abgeschlossen.
Und trotzdem ist es den meisten Bürgern vollkommen egal.
Diese Schlafwandler haben nicht begriffen, daß diese Kopftuchträgerinnen sich damit über die Ungläubigen – und das sind alle außer den Mohammedanern – stellt.
Wer solche Politiker, Richter und in diesem Fall sogar Verfassungsrichter usw. hat, braucht keine weiteren Feinde von außen.
Hat das BVerfG eine Verbindung zur iranischen Regierung? Dort kämpfen die Frauen und Kritiker und hier wird dem radikalen Islam „recht“ gegeben. Also die iranische Regierung unterstützt und die Bewegung dort gegen die Regierung verurteilt.
Es ist nicht zu verstehen.
Vordergründig ist das eine schlechte Nachricht, weil nun eine intolerante Ideologie Kinder noch ungehinderter beeinflussen kann.
Aber weitaus schlimmer ist das Hintergründige der Nachricht:
Wir haben kein Bundesverfassungsgericht mehr!
Anstatt die Verfassung und die Grundlagen unserer Kultur und Werte zu verteidigen, ist es nun endgültig zu einem Werkzeug des linksrotgrünen Wokismus geworden.
Eine einzige merkelsche Umbesetzung hatte dafür genügt!
Wir dachten, die Demokratie der Bonner Republik mit diesem wunderbaren Grundgesetz stehe auf gefestigten Säulen.
Nun erleben wir: sie stand auf einem Kartenhaus.
na also….endlich. Hoffentlich gilt das als Grundsatzurteil. Dann sind auch Voll-Verhüllungen mit Sehschlitz und Handschuhen bald statthaft. Ich finde das gut…solche LehrerInnen hätte ich mir in meiner Schulzeit auch gewünscht. Dazu muss man jetzt aber auch den Auftritt von Lehrern (also Nicht-Menstruierenden) in weißem „Bademantel“ und Turban erlauben…sonst wäre das doch nicht gerecht…oder?
Es ist unfassbar was diese „Richter“ sich da so aus den Fingern saugen! Kreuze müssen abgehängt werden weil sich irgend ein Hanswurst beleidigt fühlt aber diese Symbol der Unterdrückung und des Islamofaschismus dürfen nun an Schulen getragen und zur Schau gestellt werden?! Das Land ist fertig!
Es wird von grünlinken idoktrinierten Geführt! Wo man auch hinschaut überall sitzen diese vollkommen verblendeten an Schlüsselpositionen!
Es ist schon traurig mitanzusehen wie dieses Land mit Begeisterung vor die Hunde geht.
Da kann man doch nur noch mit tiefster Uberzeugung sagen: Neiiin, eine Islamisierung findet in dieaem Land nicht statt -wirklich nicht! (Zynism/Iro off)
Übrigens, nicht vergessen sollten wir nach diesem Kopftuch-Urteil nucht auch den Arbwitsbereich. Denn laut Gericht ht jeder gute Moslem ds Recht !während! seiner Arbeitszeit 5(fünf) Mal seinen Gebetsteppich gen Osten auszulegen um Allah zu huldigen -natürlich bei voller Lohnzahlung!
Man passt sich nur den künftigen Gepflogenheiten im Shithole Bürlünistan in vorausschauendem Gehorsam an.
In einer privaten Schule kann sie tragen, was sie will, wenn es dem Schulkonzept entspricht, aber nicht an einer staatlichen Schule! Hier findet eine gezielte Provokation und Auslotung der Grenzen seitens muslimischer Verbände statt. Haben sie den Fuß in der Tür, gibt es kein Zurück mehr.
Vor vielen Jahren hatten wir in einem Büro mit Öffentlichkeitszugang auch eine solche Dame sitzen, hypermoralisch. Wir beobachteten sie heimlich beim ebenso heimlichen Rauchen hinter einer Hecke. Während des Ramadans war sie sehr auf Verzicht bedacht, machte einen leidenden Eindruck, aber in einem Moment, als kein Publikumsverkehr stattfand und normalerweise nie mit Kollegen zu rechnen war, musste ich in dieses Büro, um ein bestimmtes Arbeitsmittel abzuholen. Ich fand sie Essen in sich reinstopfend vor, der bekopftuchte Blick sprach Bände! Da wohlweislich nur ein befristeter Arbeitsvertrag vorlag, waren wir froh, ihre Anwesenheit auslaufen zu lassen!
Solche Menschen sind von sich dermaßen eingenommen, dass es ihnen nur darum geht, anderen zu zeigen, dass sie vermeintlich besser sind und über ihnen stehen. Das hat doch faschistoide Züge!
Die Islamisierung schreitet unaufhaltsam voran, gewollt von Links und Grün, Schwarz und Gelb haben nichts dagegen. Längst hat der Islam und seine Vertreter die Gesellschaft unterwandert.
Nun, als christlicher Lehrer sollte man einfach mal versuchen zum Unterrichtsbegin ein Kreuz auf den Lehrertisch zu stellen um die Gnade Gottes für die Schützlinge zu erbeten. Sollte in Berlin jetzt ja möglich sein. OK, in manchen „Hotspot“ Schulen dürfte das etwas „hot“ werden. Denn so ein Verfassungsgerichtsurteil werden nicht alle Schüler und deren Eltern akzeptieren… denn die sehen ein anders Buch als unser GG für bestimmend.
Ist halt Berlin.
Die seit Jahrzehnten betriebene Islamisierung Deutschlands schreitet eben stetig voran.Was mit Fereshta Ludin vor über 20 Jahren begann, ist nun mit Erfolg gekrönt. Und das ist natürlich noch nicht das Ende.
In Berlin ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Wahlwiederholung hin oder her. Lasst sie machen. Man stelle sich vor, ein Schüler oder Lehrer käme mit einer Kippa auf dem Kopf in eine Berliner Schulklasse…
Irgendwo bin ich froh, in einem Alter zu sein, dass ich die zukünftigen Auswirkungen dieser irren Politik hoffentlich nicht mehr erleben werde.
Ich würde mir wünschen, dass in Berlin jetzt alle Lehrer, die einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören, mit einem deutlich sichtbaren Kreuz den Unterricht abhalten.
Dann wollen wir die Reaktion der so für Religionsfreiheit eintretenden Menschen anderer Glaubensrichtungen abwarten.
Wird dann noch die Unterrichtsverpflichtung für Schüler bis zum 9. Schuljahr gelten?
Es ist die sich immer weiter verbreitende Selbstverachtung der Deutschen, die mich so besonders schmerzen. Ich bin in meinem Leben wegen meines Deutschseins nirgends so abfällig behandelt worden wie in Deutschland.
Wenn ich Schüler wäre, würde ich die Klasse verlassen. Aber das wird in einigen Städten in Deutschland schon heute fast nicht mehr auffallen, weil deutsche Schüler in der Minderheit sind. Nein – es gibt keine Islamisierung. Nein – es gibt keine Gebetsrufe. Nein – es gibt immer mehr Moscheen in Deutschland. Nein – ich sehe in meiner Wohngegend ständig mehr Kopftücher. Nur eine Einbildung. Nein – es gibt die Deutsche Kultur noch. Möchte ich in einem Muslimisch geprägten Land leben – NEIN – NEIN und nochmals NEIN.
Die Linken sind schon ein wirrer Haufen. Beim Thema Iran setzen sie sich gegen das Kopftuch ein und bei den Schulen im eigenen Lande dafür. Auch mit der äusserst religionskritischen Haltung von Karl Marx („Religion ist Opium für das Volk“) hat das Ganze offensichtlich nichts zu tun. Und dass es den Linken um persönliche Freiheiten gehe würde, nehme ich ihnen aufgrund ihrer staatsautoritären Grundorientierung gar nicht ab. Ich kann diese „Widersprüche des real existierenden Sozialismus“ bestenfalls mit orientierungslosem Machtopportunismus erklären, bei dem kurzfristig jede beliebige „Kröte gefressen“ wird, um entweder an die Macht zu kommen oder an der Macht zu bleiben.
Sie sollte an Brennpunktschulen und nur dort eingesetzt werden, dann hat sie das richtige Umfeld. Ich fürchte jedoch, sie würde dann auf eine andere Position klagen.
Würden meine Kinder noch im schulpflichtigen Alter sein und mit derartigen Lehrkräften konfrontiert werden, würde ich nach einer anderen Schule Ausschau halten.
In anderen Ländern wird das Kopftuch erzwungen und Frauen ohne Kopftuch getötet. Vor meinem inneren Auge sehe ich dieses Blut, daher fällt es mir schwer, ein derartiges Verhalten zu ertragen, geschweige denn zu tolerieren.
Es gibt keinen „antimuslimischem Rassismus“. Das ist pure linke Ideologie. Ein „Glaube“ bzw. eine Zugehörigkeit zu einer ( noch dazu offensichtlich abstrusen, gewaltafinen, vormittelalterlichen, nach Vormacht strebenden) „Religion“ kann jederzeit geändert werden und ist niemals genetisch bedingt. Somit scheidet „Glaube“ als Rassemerkmal gänzlich aus. Der Begriff „Rassismus“ dient auch hier nur der Diffamierung des politischen Gegners mangels eigener Argumente durch die faktenfreien Linken.
In Teheran werden junge Frauen, die das religiöse Unterwerfungssymbol nicht tragen wollen, auf offener Strasse von der islam. Religionspolizei erschlagen.
In Deutschland erziehen die religiösen Fanatiker unsere Kinder.
Wie tief kann ein ehemaliger Rechtsstaat noch sinken?!
Welch ein Widerspruch zu der Integrationsdebatte. Wer kann nun noch gehindert werden, vollverschleiert zur Arbeit zu erscheinen, oder im Kettenhemd. Was ist das für ein Gericht, dass sämtliche Integrationsbemühungen mit einem Federstrich ad adsurdum führt? Wir sind nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem ideologischen Irrenhaus.
Erinnert sich noch jemand an die Lehrerin Fereshta Ludin, die jahrelang vor die Gerichte zog? Die hat den Boden gut vorbereitet. Man fragt sich, warum diese Damen nicht in der Türkei oder in einem sonstigen Islam-Land unterrichten- ach so, dort verdienen Lehrer vermutlich weniger als hier. Zu dieser Geschichte passt, dass die Erzdiözese Köln multireligiöse Feiern erlauben wird, auch an katholischen Schulen. Angeblich nur in Ausnahmefällen, aber solche werden schnell die Regel in Deutschland.
Wer glaubt keine eigenen Interessen (mehr) vertreten zu müssen – vertritt halt fremde!
Aber im Ernst – seit Maaßen, weiß auch der Letzte, dass die Präambel woken Handelns und Denkens der „kalte Genozid“ an uns „Weißbroten“ ist. Plötzlich ergibt deren größter Stuss Hand und Fuß. Der Islam achtet kein Neutralitätsgebot. Was getan werden kann um ihn zu verbreiten, ist unserer Elite Pflicht!
Der offizielle Umbau der DDR 2.0 in eine Islamische Republik hat begonnen. Und wieder sind Linke willfährige Helfer!
Kurz und schmerzlos: Wenn eines meiner Kinder von einer Kopftuchträgerin unterrichtet würde geht es von dieser Schule ab. Noch haben wir keine islamische Republik. Wenn das Bundesverfassungsgericht meint, die Neutralitätspflicht aufheben zu müssen, und den Symbolen der Friedensreligion Vorschub leistet, werde ich mich wehren.
Darf man sich eigentlich durch eine Frau, die ihre Überzeugung, dass sie sich einer besseren Klasse Menschen zugehörig fühlt, plakativ vor sich herträgt, beleidigt fühlen?
Darf man als Deutscher, das Verhalten einer Frau, die ständig zeigt, dass sie einen Grundsatz des Grundgesetzes ablehnt, verurteilen?
Darf man als Mann Anstoß an der plakativ zur Schau getragenen Anschuldigung, dass Männer ihre Triebe nicht beherrschen können, nehmen?
Darf man als Frau das zur Schau stellen von Unterwürfigkeit dem Mann gegenüber durch eine andere Frau ablehnen?
Darf man erwarten, dass sich Kulturfremde an die Gepflogenheiten des Gastlandes anpassen, so dass sie aufgrund ihres Verhaltens oder Aussehens keinen Anstoß erregen?
Welche Neutralität?
Das Christentum muss weg.
Der Islam ist sakrosankt.
Das demokratische Freiheitgesellschaft ist ganz pfui.
Weiße, arbeitende Männer sind des Teufels.
Im Zerstören sind die Linksgrünen echte Weltmeister.
Ob sie es mit dem Aufbauen auch so haben, darf bezweifelt werden.