Das im Jahr 2017 von der damaligen Großen Koalition neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagt ein am Mittwoch veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Februar 2023, 1 BvL 7/18). Die damals vom Gesetzgeber grundsätzlich festgelegte Ungültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen mit Partnern unter 16 Jahren wird dadurch entscheidend abgeschwächt. Das jetzige Gesetz verletze, so heißt es in der Pressemitteilung des BVerfG, das „Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG“.
Dem Beschluss zufolge ist der Gesetzgeber zwar grundsätzlich befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland wirksam geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen – allerdings bedarf es dann Regelungen über die Folgen. Wohlgemerkt, es geht um die Folgen der Unwirksamkeit, nicht um die Folgen der Zwangsehe für das kindliche Opfer. Das heißt, dass unter Umständen „einzelfallbezogen“ eben doch auch rechtliche Wirkungen solcher Kinderehen in Deutschland akzeptiert werden.
Dabei kann es zum Beispiel um Unterhaltsansprüche des minderjährigen Opfers gegen den „Ehemann“ gehen. Laut Pressemitteilung fordert das BVerfG vor allem „eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“. Durch diese bisherige Unmöglichkeit, die Kinderehe fortzuführen, schränke das Gesetz „die Ehefreiheit unangemessen ein“ und sei „damit nicht im engeren Sinne verhältnismäßig“. Das heißt also, die Richter wollen, dass der „Ehemann“ eines Kindes womöglich einfach warten darf, bis sein Opfer das 16. Lebensjahr vollendet hat, um auch in Deutschland als rechtmäßig verheiratet zu gelten.
Zwangsheirat und Kinderehe – Wie der Rechtsstaat zum Laissez-Faire-Staat wird
Im Beschluss ist 14-mal von der „Ehefreiheit“ die Rede, allein in der Pressemitteilung neunmal. Gemeint ist aber ganz offenkundig die Freiheit von Männern, Kinder zu „heiraten“ und damit in Deutschland „einzelfallbezogen“ durchzukommen. Zwar wird auch ausdrücklich die Definition der Ehe als „eine im Grundsatz auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte und autonom ausgestaltete Lebensgemeinschaft“ verwendet. Aber dass unter-16-jährige Kinder einen solchen Entschluss sicher auch „einzelfallbezogen“ nicht frei treffen können und schon gar nicht unter Scharia-Bedingungen, wird zumindest unter den in der Pressemitteilung genannten „wesentlichen Erwägungen“ des Senats nicht erwähnt.
Bezeichnend ist auch die Sprache in der Pressemitteilung des Gerichts, wenn es über das zugrunde liegende familiengerichtliche Ausgangsverfahren heißt, dieses betreffe „eine im Jahr 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien nach dem dortigen Recht geschlossene Ehe zwischen einem im Januar 1994 geborenen Mann und einer im Januar 2001 geborenen Frau“. Sowohl der Begriff Ehe als auch der Begriff Frau wären hier natürlich eigentlich unangebracht, hätten eigentlich zumindest in distanzierende Anführungszeichen gesetzt werden müssen.
Schließlich handelt es sich bei ihr um ein Mädchen, ein Kind. Dieser Widerspruch wird deutlich, wenn es heißt: „Das örtlich zuständige Jugendamt nahm die junge Frau in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Zudem regte es die Bestellung eines Vormunds für sie an. Das Familiengericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge für die junge Frau fest, ordnete Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund.“ Eine 14- oder 15-Jährige wird also vom Gericht zur „jungen Frau“ erklärt. Und dann heißt es weiter: „Daraufhin wandte sich der Ehemann an das Familiengericht und beantragte die Überprüfung der Inobhutnahme sowie unter Hinweis auf die nach syrischem Recht wirksame Ehe die Rückführung seiner Frau zu ihm.“
Der Bundesgerichtshof hatte das entsprechende Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage gestellt, „ob es mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB eine unter Beteiligung einer nach ausländischem Recht ehemündigen minderjährigen Person geschlossene Ehe nach deutschem Recht − vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB − ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert, wenn die minderjährige Person im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.“Der Begriff „Zwangsehe“ kommt dagegen in der Pressemitteilung überhaupt nicht vor. Im Beschluss selbst wird er nur zweimal erwähnt und als „sogenannte Zwangsehe“ relativiert. Der Täter jedoch wird durchgängig und ohne Einschränkung als Ehemann bezeichnet.
Wohlgemerkt: Die genannten Grundgesetzartikel betreffen die Grund- und Menschenrechte. Es ging also um die Frage, ob das pauschale deutsche Kinderehenverbot die Grundrechte verletzt. Und die obersten deutschen Verfassungsrichter antworten letztlich mit Ja.
Dieser Beschluss des Ersten Senats unter dem Vorsitz des Präsidenten Stephan Harbarth ist also ein Sieg der archaischen kinder- und frauenverachtenden Rechtspraxis der islamischen Scharia ausgerechnet mit grundrechtlichen Argumenten. In den entsprechenden Milieus in Deutschland kann er nur als Ermunterung aufgefasst werden, diese Praxis fortzuführen. Unter Frauen- und Kinderrechtsbewegten müsste dieser Beschluss eigentlich zu einem Aufschrei der Empörung führen.
Den Gesetzgeber, also den Bundestag fordern die Verfassungsrichter auf, bis spätestens zum 30. Juni 2024 eine „in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung“ zu schaffen. Man kann in diesem Fall dem Gesetzgeber nur die Weisheit oder Trägheit wünschen, diesen BVerfG-Beschluss so zu handhaben wie er – leider – mehrere andere, sinnvolle familienrechtliche Beschlüsse aus Karlsruhe seit Jahrzehnten behandelt: nämlich ihn einfach zu ignorieren.
Was in 2015 noch vereinzelt sichbar war, drängt sich nun in das Straßenbild. Die verschleierte Frau. Den Mädels aus Politik und Frauenclub gratuliere ich. Ihr wolltet eine „neue“ Gesellschaft. Jetzt habt ihr den Dreck.
Und ich darf keine 12-Jährige ehelich vernaschen – nur, weil ich schon länger hier lebe? Wo ist der Gleichstellungsbeauftragte, der mich vertritt? (Zynismus off)
Das ist Thema für die Antidiskriminierungsbeauftragte.
Man kann es ja so sehen: Minderjährige Mädchen in DE dürfen nicht heiraten, aber Ausländerinnen ihre „Ehe“ fortführen.
Gleiches gilt für Männer; der Deutsche wird bestraft für unsittliches Verhalten gegenüber Miderjährigen, während ein Ausländer seine eheliche Pflicht erfüllt…
An dieser Stelle sind solche Ehen ins Land der 1000 und einer Nächte zurückzuweisen. Dort können sie tun, was sie wollen
Auch Asylanten-Migranten sollen kultursensibel sein.
Kinderehe = legalisierte Kinderschändung
Offenbar sind Kinder fremder Kulturen in Deutschland nichts wert und fallen nicht unter den Schutz des (Grund)gesetzes. Wer eine Kinderehe eingeht, macht dies ausschließlich zu dem eben ganannten Zweck! Daran ändert auch das Abwarten bis zur Volljährigkeit nichts.
Und als wieder ein Schritt in Richtung Scharia und weg von unserem Grundgesetz und unserer Rechtsordnung – und das vom Verfassungsgericht befördert!
Die Eliten in diesem Land sind nur noch unterirdisch. Aber was will man erwarten, wenn ein Wirtschaftsrechtler über Verfassungsangelegenheiten zu entscheiden hat – und obendrein offenbar noch vorher in Berlin anfragen muss?
Laufbahnvoraussetzungen werden in den höheren politiknahen Positionen doch als obsolet betrachtet. War eigentlich schon immer so, aber unter der Merkel – und bes. der Ampelregierung inflationär.
Kinderehen und Schächten von Tieren alles mit Segen des höchsten Gerichts! Offensichtlich gilt in DE schon die Scharia.
„Unter Frauen- und Kinderrechtsbewegten müsste dieser Beschluss eigentlich zu einem Aufschrei der Empörung führen“. Klare Worte, ich danke Ihnen sehr dafür, lieber Herr Knauss.
Die Verfassungsgerichtbarkeit ist zur Verteidigung der Verfassung gedacht, Stichwort „Normenkontrolle“. Fehlt diese, dann ist eine Verfassung das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Bei uns sind das die Verfassungsgerichte der Länder, für den Bund das BVerfg. Wehe, das versagt.
Mal sehn, wann Harbarth auch bei den Urteilen über die Rechtmäßigkeit von Ehrenmorden an jungen Musliminnen auf Einzelfallentscheidungen pocht und die Gesetze der Scharia gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz in die Verfassung mit aufnimmt.
Wenn die die Theorie von den Verschwörungstheorien zutrifft spätestens in 12 Monaten.
DIE DEUTSCHE WOLLEN UND MÜSSEN SICH ANPASSEN!
Die Politik ist genau dafür. Merkel hat es forciert, die heutige CDU kläfft nur leise dagegen.
Allen voran die Linken und Grünen, insbesondere Faeser von der SPD, und auch die FDP tun nichts um Kinder, soweit Sie dem muslimischen Glauben unterliegen, zu schützen. Ganz im Gegenteil, alle Politiker dieser Parteien Schreien regelrecht nach noch mehr Zuwanderung. Das bedeutet das wir uns mehr und mehr diesem Wertesystem anpassen müssen.
Beispiele? Aufweichung des Tierschutzgesetzes, Koscher geschlachtetes Fleisch wird mittlerweile überall angeboten. In jeder groß und Kleinstadt wachsen Moscheen im Überfluss wie Pilze aus dem Boden. Straßenschilder bekommen arabische Namen. Demonstrationen von Palästinenser gegen Israel sind in Deutschland wieder Normalität.
Und nun sollen Ehen mit Kindern erlaubt werden.
Ich frage mich wie Baerbock und ihre Feminismuspolitik dazu steht?
Den Deutschen fehlt sogar der Mut, in einer anonymen Kabine das Wahlkreuz bei der Partei zu setzen, die das verhindern will.
Stattdessen wird immer wieder gleich gewählt, und gehofft, dass sich etwas ändert, oder aber zumindest die vor der Wahl gegebenen Versprechen eingehalten werden.
Fazit: Niemand soll sich beklagen der keinen Mut hat!
Man muss sich wirklich fragen, wie heftig Richter und ihre Familien bedroht werden, um zu solchen Urteilen zu kommen.
Auch TE-Artikel sollte der Leser ergänzen. Mal die Pressemitteilung des BVerfGE lesen und zusätzlich über die Ansicht des Informatikers Danisch zum Urteil nachdenken.
Das „Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG“ ist ein hohes Rechtsgut, ohne Zweifel. Die Grundrechte gemäß der Artikel 1 und 2 GG aber auch. Der Rechtskonflikt: Man bedenke: Eine islamische Ehe ist eine Art von Sklaverei für das Mädchen; Aussagen zur Stellung der Frau:Al-Ghazālī hat in seiner Schrift Das Buch der Ehe die wichtigsten (moral-)theologischen Grundlagen für die Systematik des schariatischen Geschlechterverhältnisses herausgearbeitet. Demnach sei die „Heirat eine Art Sklaverei“ und „die Frau die Sklavin des Mannes (…) Deshalb hat sie ihm unbedingt und unter allen Umständen zu gehorchen (…)“.[12] In diesem Zusammenhang zitiert er diverse Überlieferungen, denen zufolge der Prophet unter anderem gesagt haben soll, dass, sofern beim Tode ihres Ehemanns dieser mit seiner Gattin zufrieden war, ihr jenseitiges Seelenheil gesichert wäre.[13] Ferner soll Mohammed geäußert haben, dass „[w]enn ich jemandem befehlen würde, sich vor einem anderen niederzuwerfen, so würde ich der Frau befehlen, sich vor dem Mann niederzuwerfen (…)“.[14]
Für al-Ghazālī soll die pflichtgehorsame muslimische Frau „im Innern des Hauses bleiben und an ihrem Spinnrad sitzen (…) Mit den Nachbarn soll sie nicht viel reden und nur in dringenden Angelegenheiten sie besuchen. Sie soll stets ihren Mann im Sinne haben, mag er gegenwärtig oder abwesend sein (…) Sie soll das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis, und wenn sie ausgeht, sich in abgetragene Kleider hüllen und wenig begangene Wege wählen, die Hauptstraßen und Märkte dagegen vermeiden. (…) Auch soll sie bei sich auf peinliche Sauberkeit achten und in jeder Hinsicht stets so beschaffen sein, daß der Mann sie genießen kann, wenn er will. (…)“.[15]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Al-Ghazālī
Ähnliches findet sich im AT unter „Sprüche 31: Lob der tüchtigen Frau:10 Wem eine tüchtige Frau beschert ist, die ist viel edler als die köstlichsten Perlen. 11 Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen, und Nahrung wird ihm nicht mangeln. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leid ihr Leben lang. 13 Sie geht mit Wolle und Flachs um und arbeitet gerne mit ihren Händen. 14 Sie ist wie ein Kaufmannsschiff; ihre Nahrung bringt sie von ferne. 15 Sie steht vor Tage auf und gibt Speise ihrem Hause und den Mägden ihr Teil. 16 Sie trachtet nach einem Acker und kauft ihn und pflanzt einen Weinberg vom Ertrag ihrer Hände. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und macht ihre Arme stark. 18 Sie merkt, wie ihr Handel Gewinn bringt; ihr Licht verlischt des Nachts nicht. 19 Sie streckt .. . So geht das weiter, unterirdisch. Aber eben AT, Bronzezeit. Sehr schön für die Kerle auch: 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, wenn er sitzt bei den Ältesten des Landes. Beim Tee, an der Shishapfeife zuzelnd und palavernd.
Wohl dem, der eine Sklavin hat; und weil es soooo schön ist, am besten gleich mehrere. Und Karl Kraus (1874 – 1936) meint dazu: „Frauenrechte sind Männersache“.
Mit diesem BVerg-Urteil jubelt der Muselmann, die musl. Mädchen werden noch fester in Grund und Boden getreten als eh schon. Das Mittelalter drängt mit Macht ins Land, abgesegnet von ganz oben. Alhamdulliläh. Hoffentlich kassiert der EuGH das, wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen bei den betroffenen Mädchen und jungen Frauen – habe aber wenig Hoffnung.Die Männer formieren sich für ihren Zugriff auf die Hälfte der Menschheit, die das Pech hat, schwanger werden zu können. Da sind sie sich einig, über alle Kulturen und Unkulturen hinweg. Die Weibchen scheinen es nicht zu merken; warum das so ist, das ist eine andere Geschichte, erzähle ich bei Gelegenheit mal.
Sie definieren Frau, als schwanger werden zu können.
Da fängt das mit dem Gendern an, interessant zu werden.
Was ist mit den stark geförderten Trans-Menschen..?
So wie das Attentäter in den USA?
Das kennt der Koran nicht.
Es passt!!
Schächten erlaubt
Kopftuch im ÖD erlaubt
Vielehe erlaubt
Kinderehe erlaubt
Ehrenmord erlaubt, zumindest Milde im Urteil ist angesagt
Vergewaltigung in der Ehe erlaubt (siehe Milde)
Verbot von Schweinefleisch in Kitas durchgesetzt
Muezzinruf erlaubt
Die Gefahr einer Scharia-Rechstsprechung ist nicht mehr zu befürchten, sie ist schon da!!!
Ob es den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft bald erlaubt wird sich das jeweilige Gericht auszusuchen, wenn sie nur belegen können, dass sie Moslems sind??
Sich nicht an deutsches Recht halten, aber die deutsche Sozialhilfe beziehen??
Es ist zum Ko…en im besten Deutschland aller Zeiten!!
Endlich wird eine uralte Forderung der Partei Bündnis 90/die Pädophilen von einem deutschen Gericht bestätigt.
Woher weiß eigentlich dieses Verfassungsgericht, was „eine in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung“ sein soll, wenn es selbst gar nicht mehr in der Lage ist, die Verfassung korrekt zu interpretieren? Siehe z. B. den sog. Klimabeschluß. So schreibt das Gericht offenbar immer weitere Kapitel in dem Thriller „Die unaufhaltsame Selbstdelegitimierung des Staates“…
Die wissen schon, was sie tun, so blöd sind sie nicht. https://schmid.welt.de/2018/10/26/dschihad-fuer-das-reich-wie-deutschland-im-ersten-weltkrieg-den-islamismus-befeuerte/
Es geht auch um Machtzuwachs wie früher auch, die Nazis haben das fortgesetzt: https://www.deutschlandfunkkultur.de/ns-geschichte-wie-die-nazis-den-islam-vereinnahmen-wollten-100.html
Den Preis zahlen Sie und ich, vor allem aber auch die Frauen und Mädchen in diesem abscheulichen Dunstkreis.
Nach Vielweiberei jetzt auch Kinderehen.
Regieren in Deutschland die Taliban?
„Regieren in Deutschland die Taliban?“
Na zumindest beim BverG muss da ein ein Ober-Taliban Mullah sitzen.
Eine ganz simple Frage: Wem gehört eigentlich Deutschland?
Deutschland? Was ist das ?
Zumindest in Israel wurde das vor zwei Jahren in einem Gesetz geklärt:
„Israel ist der Staat der Juden“
Bei den Deutschen schmerzen noch immer „die Kriegswunden“ von vor 75 Jahren.
Damit das so bleibt, werden diese „Kriegswunden“ immer wieder aufgerissen,
z.Bsp. auch vom Herrn Bundespräsidenten persönlich, denn das befriedigt den persönlichen Narzissmus immer so sehr.
Dieses Bundesrechtsbeugegericht unter dem Merkelianer Harbath mutiert zu einem Scharia-Gericht. Es fällt Urteile im Sinne der woken Glaubensgemeinschaft und des konservativen Islams. Ich kenne aus der deutschen Geschichte nur noch zwei sozialistische Gerichte, die ebenso schäbig waren wie diese furchtbaren Richter.
In Bremen lebt ein Syrer mit drei Frauen und seinen zahlreichen Kindern auf Kosten des deutschen Steuerzahlers und freut sich seines Lebens. In Syrien hätte er wahrscheinlich Probleme seine drei Frauen mit Kindern durch Hände Arbeit zu ernähren. Minderjährige Mädchen werden statt vom deutschen Staat geschützt zu werden älteren Männern ausgeliefert. Himmel,wo sind wir nur angekommen? Das BVG ist eine Schande und führt sich mit solchen Urteilen, wie andere skandalöse schon vorher, selber ins Abseits.
Wir sollen uns nicht zuständig für diese Mädchen fühlen.
Sorry, aber wir können nicht islamfreundlich sein und uns über das Schicksal dieser Mädchen aufregen.
Wir müssen konsequent sein: Kinder ehe ja – Schicksal der Mädchen soll uns egal sein.
Ansonsten gehören solche Ehen bei der Einreise aufgelöst.
Ich finde nicht, dass wir uns für ausländische Mädchen mehr verantwortlich fühlen sollen als für unsere. Überhaupt, Kinder haben Eltern und wir sollen uns raushalten.
Woher hatte der Syrer eigentlich das Geld, in Deutschland ein Familiengericht anzurufen? Wer hat ihm den Weg dahin geebnet und dann bis vor das BVerfG? Prozesskostenhilfe vom Steuerzahler?
Harbarth-Senat! Wer sonst! Dieser Senat, dieser Richter, sind eine Schande für das Grundgesetz, für Deutschland und die Menschenrechte.
Eine 14jährige wird zu einer jungen Frau. Und eine 13jährige, die eine Gleichaltrige messert, ist ein strafunmündiges Kind. Wie hätten wir es denn gern? Am besten sollte sich Harbarth einen afghanischen Sharia-Richter an seine Seite stellen, die ja zuhauf mit Faeser’s Ortskräfteübersiedlung gekommen sind.
Was sagt denn der Europäische Gerichtshof dazu?
Ich bin eine Frau und in mir stärkt das den Entschluss, die Linksgrünen mit allem zu bekämpfen, was ich habe. Diese Menschen wissen nicht, was Werte sind, sie gehören in keine Regierung und in kein Amt.
Es wird Zeit, dass dieses Verfassungsgericht abgelöst wird, es ist offensichtlich untauglich. Es versteht nicht nur unser Grundgesetz nicht, sondern noch nicht einmal im Ansatz die Menschenrechte. Wir hatten einmal ein anständiges Land, jetzt haben wir Verfassungsrichter, die Kinderehen fördern. Man will diesen Leuten vor die Füße brechen, es ist ekelerregend.
Bekommt dann der erwachsene Ehemann das Kindergeld für seine Frau oder bleiben die Eltern weiterhin erziehungs- und leistungsberechtigt? Oder beide? Wer geht zum Elternabend in die Schule oder mit zum Frauenarzt?
Bah, dieses VG wider mich an! Ich wünsche diesen Richtern, dass sie irgendwann erleben dürfen, was die Scharia für sie und ihre Familien bedeutet! Wenn deren minderjährige Kinder oder Enkel in 10-15 Jahren mit 30jährigen Muslimen verheiratet werden, gönne ich ihnen das Leid!
Die Verantwortlichen und die meisten Befürworter und ihre Kinder werden dem nicht ausgesetzt sein, die haben sich bis dahin in andere Länder abgesetzt. So wie keiner von denen seine Kinder auf „normale“-geschweige denn Brennpunktschulen schickt!
Die Medizin hatte gesiegt, indem sie nachweisen konnte, dass der Körper einer Frau ausgereift sein sollte, bevor sie ‚Leben weiter gibt‘. Sie hat bewiesen, dass – wenn Kinder Kinder kriegen – dies zum großen Nachteil nicht nur der Gebärenden, sondern auch der geborenen Kinder sein kann. Es wird geheim gehalten, wieviel Neugeborene in Deutschland Schäden aufweisen aufgrund von unreifem Körper, in dem sie heranwuchsen.
Der gehobene medizinische Standard in Deutschland wird durch dieses Gesetz mit einem Federstrich weggewischt. Die Kosten von zunehmenden Fehlgeburten, Frühgeburten wie auch von missgebildeten Kindern aufgrund von unausgereiftem Körper der Kindesmutter trägt dann die Allgemeinheit.
Geschlechtsreife = erste Menstruationen bedeutet nicht, dass der Körper tatsächlich ausgereift ist, um eine Frucht ohne Schaden auszutragen. Mit 14 Jahren oder sogar früher ist er es sicher noch nicht.
2012 berichtete schon die WELT: „Etliche Muslime in Deutschland sind mit mehreren Frauen verheiratet. Einige können ihren Miniharem nur dank Hartz IV finanzieren. Über das heikle Thema schreibt der Jurist und Autor Joachim Wagner.“ „Der libanesische Familienhelfer Abed Chaaban in Neukölln schätzt, dass 30 Prozent aller arabischstämmigen Männer in Berlin mit zwei Frauen verheiratet sind – mit einer staatlich, mit der anderen islamisch.“ Google-Suche: Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft
Immer drängender stellt sich die Frage: Wer stoppt die Karlsruher Robensekte ?
Die Institutionen unseres Landes sind innerlich verrottet und moralisch verkommen. Das BVG liefert hier nur einen erneuten Beleg besonders abstoßender Natur.
Ich bin fassungslos! Wo soll das noch hinführen! Staatlich gewollte Pädophilie! Grüne Träume werden wahr! Es ekelt mich an! Was für ein widerlicher Haufen Rechtsverdreher! Als nächstes dürfen die Moslems dann Frauen steinigen!
Das Bundesverfassungsgericht demontiert und delegitimiert sich selbst.
Größer kann der Erfolg des importierten Islam nach Deutschland gar nicht ausfallen.
Glückwunsch !!!
Gesetz ist Gesetzespflicht, deswegen kann es keine „einzelfallbezogene Ausnahmen“ geben, denn das ist Rechtsbruch.
„Der Bundesgerichtshof hatte das entsprechende Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage gestellt,…“
Lächerlich ! Ja wo sind wird denn da, in einem Juristenseminar ?
Der Bundesgerichtshof ruft also selber das BverfG an?
Was für ein Tollhaus Kindergarten die deutsche Justiz geworden ist.
Das BverfG soll in ein laufenden Gerichtsverfahren entscheiden, wie dessen Urteil sein müsste, den ein Urteil gab es ja noch nicht.
Dazu ist das BverG nicht zuständig.
Damit wird jedes Revisionsrecht ad absurdum geführt.
Wenn Richter des Bundesgerichtshof eine Gouvernante brauchen um ein Urteil zu fällen, dann sind sie entweder total unfähig oder unwillig ein Urteil zu fällen.
Inbeiden Fällen müssen sie dann ihr Amt niederlegen oder des Amtes enthoben werden
Ein Gericht hat die Pflicht ein Urteil zu fällen, nicht eine juristische Seminar-Show zu veranstalten.
„Dieser Beschluss des Ersten Senats unter dem Vorsitz des Präsidenten Stephan Harbarth“
Alles klar! Von wem denn sonst? Dem neuen „Feisler des Volksgerichtshofes“.
Als ich von der Kinder…fraktion und über die Vorlieben des roten Danny schrieb, war das schon zu viel. Aber Harbarth als „neuen Freisler des Volksgerichtshofs“ zu titulieren, das geht in Ordnung?!
Auch ich halte den Mann für eine politische Marionette und eine vollkommene Fehlbesetzung, aber ihn öffentlich in die Nähe Freislers zu rücken…?
Das würde ich nicht wagen!
Wieder eine folgenreiche Fehlentscheidung, Frau Merkel hat mit der von ihr lancierten Fehlbesetzung mit Herrn Harbarth wirklich ganze Arbeit geleistet.
„eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“
Das darf man als juristischen Blödsinn bezeichnen, der deutschem Recht und Gesetz widerspricht.
Eine historische Schande für die gesamte deutsche Richterschaft.
Richter die Urteile nach eigener politischer Willkür fällen, nicht nach Recht und Gesetz.
Für dieses Urteil müssen diese Richter vor den Kadi kommen, denn es ist ein glatter Rechtsbruch, das sogar vom BverG.
Zur Eheschließung bedarf es in Deutschland der persönlichen Zustimmung jedes einzelnen des beiden Eheschließenden, was sie vor einem hoheitlichen Standesbeamten äussern müssen.
Insofern kann niemand für ein unmündiges Kind eine Ehe abschließen und selber dürfen sie es auch nicht, da sie noch nicht geschäftsfähig sind.
So eine Ehe ist also nach allem Recht und Gesetz ungültig.
Was ungültig ist kann nicht irgendwann in Kraft treten.
Aus Unrecht kann kein Recht werden.
Kinderehen werden dann abgeschlossen wenn die Mädchen nach deutschem Recht noch nicht geschäftsfähig sind, das heißt, sie können keine eigene rechtverbindliche Willenserklärungen abzugeben.
Übrigens gibt es in Deutschland eine 10 Jahresfrist eine abgegebene Willenserklärung ohne Begründung zu widerrufen.
Kritisierst du Kinderehen, dann sperren sie dich ein, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-58571?hl=true
Derlei Kritik sei nämlich Volksverhetzung gem § 130 StGB. Zu schützen ist der ARME, ARME MUSELMANN, DASS WEITER MÄDCHEN SCHINDEN KANN – OHNE SICH DAZU KRITIK ANHÖREN ZU MÜSSEN. Muslimische Mädchen, wohlgemerkt. So haben die jungen Dinger nicht die geringste Chance, wenigstens im Nachhinein ihr Sklavendasein beenden zu können. Mit zwei, drei Kinderchen an der Backe schon mit 18. Es ist Krieg der Männer gegen wehrlose junge Menschen mit 13/14/15, die das Pech haben, schwanger werden zu können. Und die Musi spielt dazu … . Das BVerfg unterstützt das vielleicht größte Menschheitsverbrechen – offenbar bedenkenlos. Ob der EuGH da noch gefragt werden wird? Es handelt sich schließlich um schwerste Menschenrechtsverletzung bei diesen Mädchen, laut unicef keine Marginalie, es sind ca. 650 Millionen betroffene Kinder und Mädchen weltweit. Ehe als Pädophilie im Grenzbereich, alles für den finanziell-demographischen Jihäd. Wer bezahlt es? Die Mädchen natürlich – viele mit ihrem Leben bei der frühen Geburt – und die resultierenden Geburtenüberschüsse bezahlen wir, die Ungläubigen. Sacramento dolores. Damit sie den Sieg über uns erringen, „Eines Tages werden Millionen von Menschen die südliche Halbkugel verlassen, um in die nördliche einzudringen. Sicherlich nicht als Freunde. Denn sie werden kommen, um sie zu erobern. Und sie werden sie erobern, indem sie die nördliche Halbkugel mit ihren Kindern bevölkern. Der Leib unserer Frauen wird uns den Sieg bescheren.“
―Houari Boumedienne
– https://gutezitate.com/autor/houari-boumedienne
Sowohl die musl. Mädchen als auch wir, die Eroberten/Besiegten sind rechtlos. Sieg des Moslems auf der ganzen Linie. Dem BVerfg sei Dank.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-58571?hl=true
Wortverdrehung wie einst beim „Volksgerichtshof“.
Gegen was soll der Mann denn verstoßen haben, wenn Kinderehen mit 14/15 jährigen doch gar nicht anrüchig oder unehrenhaft sind, gemäß deutscher Justiz.
Dann kann die Aussage des Mannes ja auch nicht uneherenhaft gewesen sein.
Also Kinderehen schon, nur muss so tun als gäbe es sie nicht ?
Die Volksverhetzung hat der Richter selber begangen, da er die Kinderehe als volksverhetzende Beleidigung qualifiziert, also eine Unredlichkeit die man den Moslems nicht unterstellen darf.
Mit der Logik hat der Mann es nicht so.
Ich verstehe, was Sie meinen. Man kann das auch anders sehen als ich, um sowas wie „Ehre“ geht es aber nicht. Es geht um Verurteilung meiner Person („Mann“), also eines Kritikers von Missbrauch muslimischer Mädchen schon mit 13/14/15 für den finanziell-demographischen Jihäd, hier wegen Volksverhetzung gem. § 130(1) StGB. DAS geht natürlich gar nicht. Ein klares Fehlurteil, zugunsten der Täter gegen die Opfer, habe das gutachtlich von einem Strafverteidiger feststellen lassen. Die Sache läuft, für mich gilt: Jetzt erst recht. Politisch, nicht juristisch. Bei diesen Juristen hier kann man das vergessen. Das BVerfg hat mit seinem Urteil den Widerstand gegen die Invasion stark befeuert – ich danke dem Senat dafür. Ich denke, das ist ein Rohrkrepierer. Genauso wie das Urteil gegen mich. ICH bin zu der Sache gekommen wie die Jungfrau zum Kind, hatte nicht im Geringsten die Vorstellung, dass meine Aussage strafbar sein könnte. Aber klar: Da hat sich ein Islamist ertappt gesehen – und von einem Amtsrichter in München Recht bekommen! Das ist der eigentliche Skandal. Der Islamist heißt Waqar Tariq, Erfinder von https://religion-weltanschauung-recht.net/2015/10/23/das-islamische-grundgesetz/ – LIES!
Der hat mich angezeigt, alle anderen ca. 25 Adressaten meiner e-mail sahen dazu keinerlei Anlass. Die/der „Rechtssprecher“ im „Namen des Volkes“ weiß das selber, deshalb haben sie sich vier Jahre lang geweigert, das Urteil zu veröffentlichen. Erst im Sommer des letzten Jahres konnte ich das durchdrücken, gucksdu Az.: 824 Cs 112 Js 101229/18 im ww-net
Sollte ich demnächst ermordet werden, dann wissen Sie, warum.
Sie treiben es auf die Spitze; in allen Bereichen! Sind wohl alles Tests, wie weit sie noch gehen können. Wie weit sie gehen können, bis das „dumme“ Volk endlich laut schreit: „Stopp! Es reicht!“ Wirklich ernst nehmen, kann man das alles ja schon lange nicht mehr. Vor allem das BVG sehe ich seit seiner links-grünen politischen Unterwanderung, eh nur noch als Satire-Show mit mittelmäßigem Unterhaltungswert, das bestenfalls Urteile fällt, um sich darüber mal mehr und mal weniger lustig zu machen. Aber ernst nehmen … Nun ja …
Das BVG gehört selbst vor ein Strafgericht. Unfassbar, was in Deutschland schon für Zugeständnisse an die Scharia gemacht werden. Nicht nur, dass Vergewaltiger (Migranten mit islamischem Background) mit milden Urteilen rechnen dürfen.
LDie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für mich unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar.
Somit ist Kindersex von nun an erlaubt. Erschreckend!
Das Ganze ist einer der ganz großen Skandale der jüngsten Rechtsgeschichte dieses Landes, war aber angesichts der Couleur der ‚Unabsetzbaren‘ (Tucholsky) zu Karlsruhe und vor allem ihres Chefs erwartbar! Man möge mir den folgenden Sarkasmus nachsehen: Künftig sollte bei sämtlichen deutschen Gerichten eine gesonderte Scharia-Fachabteilung eingerichtet werden (Frau Faeser sorgt ja gerade für einschlägig geschultes Personal aus Afghanistan), die dann nicht mehr an die Maßgaben des hiesigen Straf- und Zivilrechts gebunden wäre, sondern Verfahren an sich ziehen könnte, wobei als höchstrichterliche Instanz die ǧāmiʿat al-Azhar (die Akademie für islamische Untersuchungen) der al-Azhar-Universität zu Kairo zuständig sein sollte (würde Herrn Harbarth & Cie. schließlich auch entlasten!). Bei ‚religiös-gemischten‘ Verfahren wäre grundsätzlich den Rechtsgebräuchen der ‚höherwertigen‘ Religion zu folgen…
Unser buntes Verfaselgericht bleibt damit ideologisch auf diverser Parteilinie.
Da ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten:
… mal schnell zum Islam konvertieren und dann bei einem Imam ein Stück Papier kaufen, und schon ist die 14 jährige eine legitime Ehefrau.
Michael Houellebecq hat das in seinem Roman „Die Unterwerfung“ schon lange vorhergesagt.
…die feministische Grüne Politik unserer Tage.
Ist diese Sichtweise mit Baerbocks feministischer Außen- (und Innen-)Politik vereinbar? Wenn die Eheschließung einer 14- oder 15-Jährigen im fremden Land letztlich anerkannt wird/werden kann, fragt man sich, welche weiteren kulturellen Brauchtümer aus dem Ausland hier importiert werden können.
Während hier 12- und 13-jährige Täterinnen voll unter Kinderschutz stehen, weil sie evtl. nicht wissen, was sie tun, wenn sie brutal zustechen, über 18-Jährige ggf. noch Jugendschutz genießen wegen möglicher geistiger Unreife, wird hier einer Kinderbraut zugestanden, eine Entscheidung für einen „Ehemann“ zu treffen, die sie später (mangels Alternativen?) beibehält. Das scheint mir deutsches Recht zu verkomplizieren.
Zitat(e): „Aber dass unter-16-jährige Kinder einen solchen Entschluss sicher auch „einzelfallbezogen“ nicht frei treffen können und schon gar nicht unter Scharia-Bedingungen, wird zumindest unter den in der Pressemitteilung genannten „wesentlichen Erwägungen“ des Senats nicht erwähnt.
(………………………………).
Sowohl der Begriff Ehe als auch der Begriff Frau wären hier natürlich eigentlich unangebracht“
> Hier frage ich mich unter anderem auch: WIE bitte will das Gesetz hier dann zukünftig beim Punkt „Sex zwischen Erwachsenen mit unter 14-Jährigen“ entscheiden??
Wird hier dann gesetzlich und gerichtlich mit zweierlei Maß gemessen indem der Erwachsene nach seiner Relugion befragt wird und wenn er Moslem ist, ist es gesetzlich erlaubt und somit kein Problem wenn es hier zum Sex mit Kindern kommt?
– – – – ‚ – –
Zitat 2: „die Richter wollen, dass der „Ehemann“ eines Kindes womöglich einfach warten darf, bis sein Opfer das 16. Lebensjahr vollendet hat, um auch in Deutschland als rechtmäßig verheiratet zu gelten.“
> Mhh, und WO das unter 16-jährige Opfer dann bis zum 16. Lebensjahr UND WER überprüft?
Außerdem, WIE soll sicher gestellt werden, dass das -mit Sicherheit zumeist weibliche- minderjährige oder ab 16-jährige Opfer zum Beispiel in seiner Entscheidung einen Beruf zu erlernen frei ist und nicht vom „Ehemann“ gezwungen wird im Haus zu bleiben und zu verblöden??
BERICHTIGUNG
Oben in meinen Kommentar sollte es richtig heißen:
> „Mhh, und WO soll das unter 16-jährige Opfer dann bis zum 16. Lebensjahr WOHNEN UND WER überprüft das regelmäßig?“
Einfach das BVG nach Syrien auslagern, Herr Assad kümmert sich schon drum.
It’s that simple.
„eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“.
Mit anderen Worten, das Kind darf jahrelang missbraucht werden und wenn es nach langen Jahren des Leidens volljährig werden sollte, ist es eine legale Ehefrau?
Super Bundesverfassungsgericht, ganz super.
Aber bei denen wundert einen gar nichts mehr.
Danke. In der Tat ein schönes Beispiel dafür, wie man auf Basis der eigenen Regeln unterworfen wird. Interessant wäre es, wanderten Vertreter der Azteken ein und bestünden auf ihrem Recht, Menschenopfer darzubringen. Das sog. Bundesverfassungsgericht könnte sich vermutlich auch damit anfreunden. Vielleicht sind für manchen Leser folgende Ergänzungen lehrreich.
(a) Wir sehen die Konkordanz mit der sog. Kairoer Erklärung, welche die Menschenrechte als Fundamentalrechte faktisch annulliert, indem diese unter den Vorbehalt der Shari’ah gestellt werden und daher für bestimmte Personengruppen (z.B. Frauen, sog. Ungläubige) nur eingeschränkt oder gar nicht gelten.
(b) Die Shari’ah stellt den Kern des Islam dar, die juristische Synthese aus Qur’an, Hadith und Sira, mit dem Ziel, (1) Widersprüche zu harmonisieren und (2) die Essenz des Islam als allumfassendes Verhaltenskontrollsystem zu formulieren. Zentrale Quellen sind z.B. „Reliance of the Traveller“ oder „The Unsheathed Sword“; wichtig ist auch z.B. „Proof of Islam“ von al-Gazali, alle in mohammedanisch beglaubigten englischsprachigen Übersetzungen oder zweisprachigen Ausgaben als pdf auffindbar. Diese Schriften sind vielgelesen und stehen nicht zur Disposition, auch wenn Apologeten anderes behaupten, um westliche Naivlinge irrezuführen.
(c) Unbedingtes Vorbild ist der sog. Prophet, der nach den Schriften, die uneingeschränkt für wahr zu halten sind, der vorbildlichste aller Menschen ist (Zweifel ist im Qur’an und andernorts explizit verboten, und Kritik am sog. Propheten wird gemäß Shari’ah härter bestraft als Kritik an Allah).
(d) Nach übereinstimmendem Zeugnis heiratete der sog. Prophet Aisha mit 6 Jahren, vollzog die Ehe mit 9 Jahren (als sie noch mit Puppen spielte und damit nach islamischer Definition präpubertär war, denn man nahm erst bei der ersten Regelblutung die Puppen weg).
(e) In der Shari’ah (s.o.) findet sich explizit die Vorschrift, dass nach einer Scheidung 3 Monate vergehen sollen, bevor die Frau einen anderen heiratet; damit soll die Vaterschaftszuschreibung gesichert werden. Explizit wird ausgeführt, dass dies auch für Frauen nach der Menopause gelten soll sowie vor der ersten Regelblutung. Es gibt keine Altersgrenze nach unten, sogar ist ausgeführt, was bei der Verletzung eines sehr kleinen Mädchens durch Geschlechtsverkehr zu erfolgen habe usw. Wer das nicht glaubt, möge bitte nachlesen.
(f) In Pakistan beispielsweise bezieht sich die sog. Rechtsprechung im Gefolge mohammedanischer sog. Gelehrter explizit auf diese Texte.
(g) Es stellt sich die Frage, was als nächstes kommt. In der „Reliance“ beispielsweise ist ausgeführt, dass Eltern ihre Kinder sowie Enkelkinder töten können, ohne eine Strafe gewärtigen zu müssen; sog. Ehrenmorde sind also nicht extern dem Islam aufgeprägt, sondern zugesichertes Recht. Auch gilt die Tötung eines sog. Ungläubigen zwar als verboten; falls sie aber doch erfolgt, bleibt sie straffrei. Ich empfehle unbedingt die Lektüre vor allem der „Reliance“ jedem, der wissen will, was Mohammedanismus bedeutet, nämlich Nordkorea plus die „poetische Spiritualität“ des Herrn Kermani.
Also ich kann diese Menschen, die sich Richter des BVfG nennen, nicht mehr ernst nehmen! Was bitte geht in den Köpfen dieser Menschen vor?
Die wollen mir ernsthaft erzählen, dass Kinderehen mit dem Grundgesetz vereinbar seien?! Was rauchen die da bitte!
jetzt weiss man allmählich, was man unter Winkeladvokaten zu verstehen hat.
Oder um mit einem Zitat von Ludwig Thoma aufzuwarten:
Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Unser Recht außer Kraft setzen und dafür Scharia Recht in Kraft setzen. Warum trägt das „Bundesverfassungsgericht“ eigentlich das Wort „Verfassung“ (wohl unsere) in seiner Worthülse?
Gilt die Pädophelie-Erlaubnis dann auch für Deutsche oder werden diese im Vergleich zu den kulturfernen Einwanderern diskriminiert? Gabs nicht mal so etwas wie Gleichheit vor dem Gesetz.
Ich könnte schreien über diese allgegenwärtige, grün rote Maschinerie, die unser Land systematisch in einen Haufen ******* transformiert.
Der Rechtsbegriff des ordre public (das ist der Kern der inländischen Wertvorstellungen, die dem inländischen Rechtssystem zugrundeliegen und der im internationalen Privatrecht die absolute Grenze dessen ist, wie weit die Wirkung ausländischen Rechts gehen kann) dürfte dem BVergG unbekannt sein … oder ist dieses Erkenntnis des BVerfG nur bezeichnend für die Selbstaufgabe dieses Staats, seiner Werte und seiner Ordnung?!?
finis rei publicae germanicae
Und bald werden Kinderehen und Mehrehen auch in der DDR 2.0 legalisiert werden, da niemand auf Grund seiner Herkunft diskriminiert werden darf. Außerdem entspricht es nicht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn diese Ehen nur „im Ausland geschlossen“ legal sind.
Damit ist die Scharia auch in der DDR 2.0 gültiges Recht!
„Und bald werden Kinderehen und Mehrehen auch in der DDR 2.0 legalisiert werden.“ Es stellt sich zumindest die bange Frage, ob die geplanten Verantwortungsgemeinschaften Möglichkeiten bieten, beide unterzubringen.
Mittelfristig werden „wir“ die Parallelgesellschaft stellen. Arrangieren wir uns besser damit und hoffen auf eine angemessene Restlaufzeit. Die Messe ist gelesen, der Rest ist einfachste Mathematik.
Und als nächstes kommt das Verbot Pädophile gesetzlich zu verfolgen. Darf das Mädchen/Kind irgendetwas relevantes in dieser „Ehe“ entscheiden? Oder ist es de facto eine Sklavin ihres Mannes.
Irgendwelche eingewanderten, minderjährigen Intensivtäter werden nach dem Jugendstrafrecht wegen fehlender Reife milde angefasst. Aber ein unter 16 jähriges Mädchen soll „reif genug sein“ die Konsequenzen einer „Ehe“ abzuwägen. Mal abgesehen von dem Druck der beteiligten Familien auf das Kind, diese Ehe einzugehen.
Alles kein Problem im „besten“ Deutschland aller Zeiten.
In den USA schon längst Realität. Im Bundesstaat Kalifornien sind sexuelle Handlungen mit Kindern weitestgehend legalisiert. Kommt in Deutschland auch noch.
Wo sind wir hier eigentlich? Was für ein Wahnsinn wird hier betrieben? Mädchen/Jungen die im Alter von 12 – 14 morden, werden als Kinder bezeichnet & behandelt. Nicht strafmündig. Aber solche kleinen, blutjungen Mädchen, dürfen mit nem doppelt/dreifach alten Lustmolch die Ehe eingehen… Was stimmt denn hier nicht mehr? Man müsste das Bundesverfassungsgericht selbst verklagen gegen dieses Urteil. Unglaublich, wie sich der Staat an den so genannten Islam anbiedert. Der nächste „Kniefall“. Wo ist denn jetzt bitteschön Frau Schwarzer??? Hauptsache ist aber, dass wir woke–transgender–gerecht sind bzw. werden müssen….Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k….könnte.
Cool. Ich mag nicht mehr. Besonders nicht weiter dafür zu zahlen. Bin hoffentlich bald eine der Ausgewanderten.
Ich kann Ihnen aus eigener langjähriger Auslandserfahrung nur raten: Machen Sie sich keine Illusionen. Im Ausland ist es vielleicht anders, aber nicht besser.
Welcher Senat?! Mit solchen Urteilen ist es auch schon egal, was diese Bundesregierung beschließt……………
Seit Merkel das BVerfG mit den ihr getreuen Paladinen unterwandert hat, haben die Rotroben in Karlsruhe rein gar nichts mehr mit den angeblichen Hütern des GG zu tun.
Und auch viele Richter an anderen Gerichten verbiegen das Recht wie es ihnen in den Kram passt.
Mein Respekt vor den bundesdeutschen Gerichten ist auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt.
Wenn unsere obersten Richter der Meinung sind, dass die Einordnung von Kindern als Erwachsene in bestimmten Kulturen, auch hier in Deutschland Anwendung finden sollte, zumindest was Menschen aus ebendiesen Kulturen betrifft, dann ist es nur recht und billig, straffällige Kinder aus ebendiesen Kulturen, nach Erwachsenenrecht zu bestrafen.
Dass das Bundesverfassungsgericht Linksgrün gekapert wurde mit dem von Merkel inthronisierten Habarth, ist nun nicht mehr zu leugnen. Dieser schändlichen westasiatischen und afrikanischen widerlichen Praxis zu Lasten der Mädchen wurde nun auch noch durch das oberste Gericht in Deutschland Tür und Tor geöffnet, anstatt diesem Kindersex-Treiben mal einen Riegel vorzuschieben.
Unser Land- unsere Regeln hätte es heissen müssen, jedoch mal wieder:
Der Kotau vor tribalistischen Traditionen könnte nicht tiefer sein.
Totale Unterwerfung und Wegwerfen unserer freiheitlichen und humanistischen Werte . Was für ein Irrsinn.
Ich finde es das nur folgerichtig.
Nach der Einführung des Muezzinrufes in Köln, der ungeregelten Einwanderung nach Deutschland, dem Verzicht auf Abschiebungen von Straftätern, den Verbindungen von der CDU zu den Grauen Wölfen, der antisemitischen Israelfeindlichkeit linker Parteien, dem Ablegen des Kreuzes durch die deutschen Bischöfe in Jerusalem, dem Ignorieren des „C“ durch die „C“-Parteien, dem Ausschluss von Sarrazin und Maaßen aus ihren „Volksparteien“, der Unterdrückung der demokratischen Oppositionspartei AFD durch das regierungsnahe Medienkartell sowie der Ignoranz der Deutschen- und Christenbehandlung in anderen Ländern durch die politische Klasse (z.B. bei Christen in Teilen Afrikas und Asiens ist das der logische nächste Schritt.
Wie sang Guns ´n Roses so schön?: „Welcome to the jungle!“
Übrigens gibt es dazu die „schöne“ deutsche Tradition der sog. „Muntehe“, die wir einfach nur juristisch wiederbeleben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Muntehe#:~:text=Im%20Frühmittelalter%20(etwa%20500%20bis,12%20bis%2015%20Jahren%20heiratsfähig.
Diese grün/rote Gesellschaft ist so fertig, fertiger geht’s gar nicht!
Harbarth war und ist eine Schande für das Bundesverfassungsgericht. Harbarth war und ist ist eine Schande für Deutschland.
Das ist legalisiertes Pädophilie. Warum soll sich ein deutscher zurückhalten wenn Kinderehe für andere legal ist. Nach Islam ab 9 Jahren.
Das kommt dann wohl den grünen Begehrlichkeiten entgegen.
Kann doch nicht sein. Die Ehe ist in jedem Fall gegen den eigenen Willen erzwungen worden und deshalb zwangsläufig ungültig. Ungültig bleibt auch ungültig. Wird etwas anderes entschieden, ist Deutschland zwangsläufig ein Unrechtsstaat!
Wenn man eine 10Jöhrige zum Heiraten eines 40Jöhrigen verdonnert, hat das mit Freiwilligkeit gar nichts zu tun. Aber wie oft fließt Geld! Selbst wenn aus den Kindern irgendwann junge Frauen geworden sind, wie sollen sie sich anders entscheiden? Sie haben nichts gelernt, traumatisiert, vielleicht Kinder, mit dem Druck und den brutalen Todesstrafen, die ihnen bei Verlassen des pädophilen Ehemanns drohen. Das ist Unrecht! Schlimmstes Unrecht wird legalisiert, aber man will in Deutschland den Boden für die zukünftige Kultur bereiten. Achtung vor dem BVerfG???? Nein! Definitiv nicht! Diese Entscheidung widerspricht Artikel 1 des GG!
Unfassbar….
das ist kein Verfassungsgericht mehr,wie wir es von früher kennen,sondern ein ideologischer Club voller Parteigänger als Höchstrichter,wo es einem nur noch kotzübel werden kann..
Wie viele Pädophile werden sich bald auf das BVG und dessen schändliches Urteil berufen,um ein 10 jähriges Mädchen heiraten zu können?
Mit wird es nur noch schlecht……………………..
Karlsruhe bückt sich mal wieder tiefer, diesmal vor der anscheinend auch in Deutschland gewünschten Anwendung der Scharia.
Was erwarten Sie? Das deutsche Tierschutzgesetz wurde auch so verändert, dass religiöse Tierquälerei (Schächten) im Nachhinein gesetzeskonform daherkommt. In besten Deutschland aller Zeiten wird alles passend gemacht!
Es gilt auch, Trigger für hier schon länger lebende Minderheiten zu meiden. „Zwangsehen“ und „Pädophilie“ sind deshalb als Benennung unkonventioneller Lebensweisen besser zu meiden.
Dass das deutsche Bundesverfassunsgericht v. 2023 bestrebt ist, kulturrelativistische Errungenschaften aufrecht zu erhalten, wundert mich nicht. Bald gibts bestimmt auch eine juristisch korrekte Regulierung des „sogenannten Ehrenmords“.
Da geht sicher noch mehr: Legalisierung von Polygamie, Sex mit Kindern, aktiver Sterbehilfe etc. Am Ende steht dann das Verbot des christlichen Glaubens, womit die Übernahme des christlichen Abendlandes vollendet wäre.
Dieses Bundesverfassungsericht soll sich mit den Scharia-Richtern zusammentun. Ein sehr gutes Gespann. Beide aus gleichem Holz geschnitzt.
Die Unterwerfung geht ununterbrochen weiter.
Mehr möchte ich nicht schreiben, es wäre justiziable.
Das ist erst der Anfang. Die Schariaunterwerfung schreitet in Siebenmeilenstiefeln voran.
Wer hätte das im ehemaligen Rechtsstaat Deutschland gedacht, dass die pädophil unterwanderten Grünen, sich am Ende doch, wenn auch scheibchenweise, durchsetzen. Nicht zu vergessen die sogenannte Frauenbewegung – die kann ich nun gar nicht mehr ernst nehmen. Und wo ist der Aufschrei der medizinischen Kaste? Wo sind die sogenannten konservativen Politiker? Ein verkommenes Land hat nun mal keine Zukunft. Da hilft nur noch mit dem Feind zu kollaborieren.
Super, man kann 12- jährige heiraten, schwängern und der Staat segnet es ab.
Wenn 12- jährige aber morden, sollen sie nicht strafmündig sein, weil noch nicht reif ?
Da verstehe noch einer, was in den Juristen vor sich geht.