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Elektronische Fußfesseln für Gefährder

IS-Rückkehrer ohne deutsche Staatsbürgerschaft konsequent an der Einreise hindern

28.02.2019

| Lesedauer: 3 Minuten
Jeder Rückkehrer ist ein möglicher Gefährder und eine potentielle Gefahr für die innere Sicherheit und muss dementsprechend behandelt werden.

Die Umstände könnten so hoffnungsvoll sein und der Nahe Osten könnte doch eigentlich einen Grund zum Aufatmen haben: Nach dem scheinbar ungehemmten Siegeszug der selbsternannten Gotteskrieger des „Islamischen Staates“ ist es der internationalen Koalition und lokalen Kräften gelungen, dem Terrorstaat IS Paroli zu bieten, ihn militärisch zurückzudrängen und weitere besetzte Gebiete zurückzuerobern. Mit der Niederlage auf dem Schlachtfeld stehen nun auch die staatsähnlichen Strukturen der Terroristen und Menschenfeinde vor dem Zusammenbruch, wenn sie nicht schon bereits in sich zusammengestürzt sind.

Diese Situation, die an sich eigentlich Anlass für eine besinnliche Feierstunde bieten würde, birgt allerdings auch eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für unsere Sicherheit hier in unserer Heimat Deutschland oder auch in Europa. Eine Bedrohung materialisiert sich in Form von ehemaligen Mitgliedern des IS, die den Gottesstaat verlassen, beziehungsweise von Truppen vor Ort gefangen genommen wurden und deren langfristiges Ziel Europa ist.

Ein Großteil dieser Rückkehrer kommt ursprünglich aus dem Westen und ist hier in unserer freiheitlichen Gesellschaft aufgewachsen. Ihre Gründe für die Reise ins Kriegsgebiet sind vielfältig und sollen hier auch nur kurz angerissen werden. Hauptsächlich handelt es sich um gesellschaftliche Verlierer und Opfer einer unzureichenden Integration, die in die Hände von islamistischen Hasspredigern fielen, die diese, meist jungen Menschen, in Hinterhof-Moscheen indoktrinierten und ihnen ein ideales Bild vom Märtyrertod im Kampf gegen die Ungläubigen und damit einen direkten Weg ins Paradies prophezeiten. Unter ihnen sind und waren aber auch Jugendliche aus gutbürgerlichen Familien. Getrieben von Geltungssucht und der fehlgeleiteten Suche nach Orientierung machten sich diese Individuen dann auf ins Kriegsgebiet, nach Syrien oder in den Nord-Irak, um an den Verbrechen der Dschihadisten und Islamisten teilzunehmen.

Mit dem absehbaren Zusammenbruch des IS entschlossen sich viele davon zur Rückkehr in den Westen. Wie reumütig sie dies tun, darf hier nicht nur, sondern muss von uns bezweifelt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass viele ehemalige Gotteskämpfer des IS als Schläfer in den Westen geschickt werden, um ihr grausames Werk mitten unter uns fortzusetzen. Mit dem Auftrag mögliche Gesinnungsgenossen zu rekrutieren, neue Netzwerke und nicht kontrollierbare Dawa-Zentren aufzubauen und dann auf Befehl oder sogar auf eigene Verantwortung Anschläge und alle möglichen schrecklichen Gewaltakte zu begehen.

Auch weniger gut organisierte Einzelpersonen können dabei schon brandgefährlich werden, wie auch die Terrorakte der jüngeren Vergangenheit unter Beweis gestellt haben. Radikalisierte Rückkehrer können durchaus auch allein und auf eigenes Konto als sogenannte „Lone Wolfs“ Anschläge vorbereiten und ausführen, unter anderem vielleicht gerade als Racheakt für die Niederlage des Islamischen Staates und um zu zeigen, dass ihr Krieg gegen die Ungläubigen noch nicht vorbei ist.

Weiterhin darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei diesen ehemaligen selbsternannten Gotteskriegern zwar mehrheitlich aber nicht ausschließlich um erwachsene Männer handelt. Auch Frauen wurden in den letzten Jahren gezielt von radikalen Islamisten angeworben, um Teil einer Art Heiratsmarkt für Terroristen zu werden und diesen im IS-Gebiet als Ehefrauen und als Zweit- oder Drittfrauen zur Verfügung zu stehen. Die Kinder, die aus diesen arrangierten Verhältnissen hervorgehen, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit.
Sie wurden im Sinne der barbarischen IS-Doktrin erzogen und auf ein Leben im Gottesstaat vorbereitet. Sie bedürfen insofern ein besonderes Maß unserer Aufmerksamkeit, um ihnen die menschenverachtende Ideologie der Islamisten auszutreiben und ihnen die Werte unserer demokratischen Gesellschaft nahezubringen. Nur so bekommen sie wieder die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes freies Leben.

Momentan befindet sich laut Angaben des Bundesinnenministeriums eine höhere zweistellige Anzahl von ehemaligen IS-Kämpfern im Gewahrsam von lokalen Sicherheitskräften in Nordsyrien und beabsichtigen auf lange Sicht eine Überfahrt nach Deutschland. Eine wohlüberlegte und durchsetzungsfähige Strategie im Umgang mit diesen und allen weiteren Rückkehrern ist dringend erforderlich.
Wir sollten und dürfen auf keinen Fall blauäugig an diese Sache herangehen. Idealismus und naive Hoffnung auf späte Reue sind in jedem Fall trügerisch. Jeder Rückkehrer ist ein möglicher Gefährder und eine potentielle Gefahr für unsere Sicherheit und muss dementsprechend behandelt werden.

Sollten Rückkehrer ohne die deutsche Staatsbürgerschaft also eine Einreise in die Bundesrepublik vornehmen wollen, ob auf legale oder illegale Art und Weise, muss konsequent gehandelt werden. Ausländische Rückkehrer müssen an der Einreise gehindert werden. Sollten sie bereits hier sein, muss jegliche Aufenthaltsgenehmigung aufgehoben werden, gegebenenfalls eine Ausbürgerung erfolgen und eine rasche und ordnungsgemäße Abschiebung gewährleistet werden. Mit ihrer Partizipation an den Verbrechen des Islamischen Staates haben diese Individuen ihre Ablehnung für unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung unter Beweis gestellt und können somit kein Teil dieser Gesellschaft sein. Da kann es für mich keinerlei Kompromisse oder Rabatte geben.

Problematisch wird es aber vor allem bei Rückkehrern mit deutscher Staatsbürgerschaft. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 unseres Grundgesetzes darf kein Staatsbürger ausgebürgert werden, weshalb wir diese Personen aufnehmen müssen. Dies kann aber nicht bedeuten, dass sie dann ungestraft ihrer Wege ziehen dürfen, um hier weiter Chaos zu stiften. Eine unmittelbare Ermittlungsaufnahme ist hier unerlässlich und muss, sollten die strafrechtlichen Ermittlungen Früchte tragen, von einem rechtstaatlichen Prozess begleitet werden, um mögliche Verbrechen angemessen zu sanktionieren.

Bis der potentielle Gefährder vor Gericht steht und möglicherweise verurteilt oder freigesprochen wird, fordere ich zusätzlich alle zur Verfügung stehenden Mittel des Rechtstaates, um zu verhindern, dass weiterer Schaden entstehen kann. Elektronische Fußfesseln, eine lückenlose Überwachung durch den Verfassungsschutz sowie eine polizeiliche Überprüfung möglicher Kontakte des Betroffenen erscheinen mir hier mehr als angemessen, um den Schutz der Allgemeinheit weiterhin zu gewährleisten.

Ein wehrhafter Staat muss zum Schutz seiner Bürger Stärke zeigen! Freiheit braucht Sicherheit. Wir werden unsere Freiheit, unsere Werte und unsere Art zu leben entschlossen verteidigen.

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16 Kommentare

  1. Dann gehen Sie endlich mal mit gutem Beispiel voran Herr Tipi und bringen es Ihrer Ex-Partei-Vorsitzenden und Noch-Kanzlerin endlich bei, dass Sie
    1. die Grenzen schließt und
    2. keinen mehr ohne Pass oder offengelegte Staatsbürgerschaft reinlässt (was erst recht für IS-Bürger gelten muss!) und
    3. Deutschen Staatsbürgern, die ausgereist sind um sich dem IS anzuschließen, die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkennt!
    Anstatt hier immer nur darüber zu schreiben.
    Sorry, aber ich habe es wirklich satt, immer Ihre heuchlerischen Artikel zu lesen, bei denen ich immerzu das Gefühl habe, dass Sie sich ein Alibi für die Nach-Merkel-Zeit verschaffen wollen!!!

  2. „Sollten Rückkehrer ohne die deutsche Staatsbürgerschaft also eine Einreise in die Bundesrepublik vornehmen wollen, ob auf legale oder illegale Art und Weise, muss konsequent gehandelt werden. Ausländische Rückkehrer müssen an der Einreise gehindert werden.“
    Der war gut. Seitdem ihre Parteivorsitzende, Angela I. „Die Prächtig Nonsens Nuschelnde“, die Grenzen sperangelweit für jedermann aufgemacht hat, steht diese auch IS Leuten offen. Denn denen steht „IS Mitglied“ dummerweise nicht auf die Stirn tätowiert.

    „Eine unmittelbare Ermittlungsaufnahme ist hier unerlässlich und muss, sollten die strafrechtlichen Ermittlungen Früchte tragen, von einem rechtstaatlichen Prozess begleitet werden, um mögliche Verbrechen angemessen zu sanktionieren.“
    Schon wieder ein Kalauer. Es dürfte rechtlich ziemlich schwierig werden, jedem einzelne seine Gräueltaten nachzuweisen, denn die Opfer sind mit großer Sicherheit tot oder in Syrien / Irak beheimatet.
    Und selbst wenn dies gelänge, was wäre die Strafe? 120 Sozialstunden? Ein „Dududu“ vom Richter?

    Sagen Sie mal und ich meine das völlig ernst, in welcher Welt leben Sie eigentlich bzw. wovon träumen Sie noch nachts?

    Die EU Länder sollten sich irgendwo eine unbewohnte Insel nehmen, da ein paar Baracken drauf errichten und dann ab mit dem Gesindel auf Nimmer Wiedersehen. Da können die Spinner dann den Mond anheulen oder sich ihrer großen Heldentaten im Kalifat rühmen.

  3. „Sollten Rückkehrer ohne die deutsche Staatsbürgerschaft also eine Einreise in die Bundesrepublik vornehmen wollen, ob auf legale oder illegale Art und Weise, muss konsequent gehandelt werden. Ausländische Rückkehrer müssen an der Einreise gehindert werden.“
    An wen richtet sich dieser Appell? An mich etwa? Ich halte dieses durchgeknallte System mit Steuern und Gebühren schon zwangsweise am Laufen. Für „an der Einreise hindern“ sollten Sie Ihre Chefin und Gottkanzlerin, Frau „es hat ja keinen Sinn, so zu tun, als hätten wir das in der Hand, wie viele Flüchtlinge morgen kommen.“ (Oktober 2015) mal kontaktieren.
    „Problematisch wird es aber vor allem bei Rückkehrern mit deutscher Staatsbürgerschaft. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 unseres Grundgesetzes darf kein Staatsbürger ausgebürgert werden, weshalb wir diese Personen aufnehmen müssen.“
    Müssen wir? Warum wieder nur wir? Warum sind es keine Söldner? Und warum wird ihnen nicht die Staatsbürgerschaft entzogen?
    https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%B6ldner
    „Als Söldner gilt,
    wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen, …
    Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Sie können für die Teilnahme am bewaffneten Konflikt nach nationalem Recht oft schwer bestraft werden. … Viele Österreicher, die nach ihrem Söldnerdienst in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre wieder in die Heimat kamen, fanden sich vor dem Strafgericht wieder und wurden teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zusätzlich kann einem Österreicher, der für ein anderes Land Kriegsdienst leistet, die österreichische Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen werden.“

  4. Danke dafür!
    „Da auf der ersten Bescheinigung der Bundespolizei Flughafen Frankfurt die Vorgangsnummer … enthalten ist, konnte ich bei der Bundespolizei konkret nachfragen um den Widerspruch zu verstehen. Dort erfuhr ich, dass besagte Person am Frankfurter Flughafen mit dem Flugzeug angekommen ist und obwohl kein Mensch ohne Reisepässe ein Flugzeug betreten kann, bei der Bundespolizei angab, keine Reisedokumente zu haben.

    Der von der Bundespolizei in der Bescheinigung eingetragene Name der Frau wurde von den Daten der Airline, die diese bei jedem Passagier übermitteln muss, übernommen. Gleichzeitig habe ich von der Bundespolizei erfahren, dass die Frau unter selbem Namen einen Antrag auf Visum in ihrem Heimatland bei deutschen Behörden gestellt hatte.

    Das Wort „Asyl “ berechtigt jeden Ein-und Durchreisenden am Frankfurter Flughafen, wenn er nur seinen Pass zwischen Flugzeug und Grenzkontrolle verschwinden lässt, seine Identität und Alter beliebig zu wechseln. Auch Transitreisende ohne Ziel Deutschland könnten dies tun.

    Den Aussagen der Antragsteller wird seitens der nachfolgend zuständigen Behörden (Amt für Asylbewerber, Sozialamt, Jugendamt) primär geglaubt, was in diesem klaren Fall unfassbar ist.

    Der Polizeibeamte sagte mir, dass 99 Prozent seiner Kollegen diesen Widerspruch im Rechtsverständnis nicht verstehen und polizeiliches rechtsstaatliches Handeln zur Farce wird.

    Der Bundespolizist bestätigte mir, dass dies sehr häufig am Frankfurter Flughafen vorkomme. Wenn sich das herumspricht, kann jeder Transitreisende mit dem Verlust seines Passes am Frankfurter Flughafen eine neue Identität bekommen und Asyl mit Integrationskurs dazu .Nur Europäern ist dies versagt, es sei denn, sie verleugnen ihre Herkunft.“

  5. IS-Rückkehrer ohne deutsche Staatsbürgerschaft = IS-Einkehrer
    Irgendwas falsch an der Gleichung?

  6. Für solche Fälle stehen in Australien Container an den Flughäfen und es geht mit dem Stempel, Annahme verweigert mit dem nächsten Flieger wieder zurück. Auch wenn die ganze Verwandschaft weinend in der Ankunftshalle am Boden liegt.

  7. Die Verfassung ist ein Keuschheitsgürtel, für den die Lady den Schlüssel hat! Das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden – und wurde in der Vergangenheit auch. Gesetze zählen in diesem Land nichts, wen kümmert da das Grundgesetz!

    Also: Grundgesetz ändern und die Gefährder ausbürgern. Wo ist das Problem?

  8. Am liebsten auch die mit deutscher Staatsbürgerschaft.

  9. Gute Idee, Herr Tipi. Nur in der gegenwärtigen politisch gewollten Situation mit überall offenen Grenzen gar nicht durchzuführen. Und denken Sie, die solcherart Dreck am Stecken haben, werden sich mit „richtigem“ Namen irgendwo auf einem Amt melden?
    Bei uns sind längst Strukturen entstanden, in denen es sich nicht Registrierte in einer Parallelwelt gut gehen lassen können.
    Mitten in Deutschland.
    Hier kommt seit Jahren jeder rein, der will, ohne Identität, Pass oder Visum. Die sich als Asylsuchende registrieren lassen sind weniger als die Fremden, die sich einfach so und zu welchem Zweck auch immer in Deutschland aufhalten.
    Welche, die angeblich weiße Helme trugen und uns als die Guten präsentiert werden, wurden sogar im AA empfangen.

  10. Auch bei den IS-Angehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt es sicher juristische Kniffe – wenn denn der Wille da ist, sie zu nutzen. So sagt zwar Satz 1 Art. 16 GG, dass die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf (wie im 3.Reich geschehen). Satz 2 sagt aber klar, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund von Gesetz sehr wohl möglich ist, wenn der Betroffene dann nicht staatenlos wird. Die ganzen Doppelstaatler wird man damit also schon mal los, da man immer argumentieren kann, dass die dt. Staatsangehörigkeit unter Verletzung der Einbürgerungsrichtlinien (BeKenntnis zum GG etc) zustande kam. Türkische Staatsbürger z.B. können ihre türk. Staatsangehörigkeit de facto gar nicht aufgeben, da diese abstammungsorientiert ist. Bei rein deutscher Staatsangehörigkeit kann man argumentieren, dass mit Ausreise in den IS, eine IS-Staatsangehörigkeit verliehen wurde, womit der Betreffende ebenfalls Doppelstaatler wird. Es gibt viele Möglichkeiten, wenn man nur will. Das Kabinett Merkel hat da schon ganz andere Verfassungsbrüche durchgezogen.

  11. Herr Tipi, nichts für ungut, aber haben Sie die letzten drei Jahre verschlafen? Jeder der an der Grenze das Zauberwort ‚Asyl‘ sagt, kommt rein. Wie genau stellen Sie sich das vor? Jedem IS-Rückkehrer den Mund mit Paketband zukleben?

  12. Lieber Herr Tipi, Gefährder abschieben, oder nicht nach Deutschland reinlassen? Das geht doch gar nicht. Gefährder können doch nicht in ihre gefährlichen Heimatländer, oder in ihre ehemalige Kampfzonen zurückgeschickt werden, Wo denken Sie hin? Da wären sie doch gefährdet. Also wirklich. Dann fordern Sie noch, dass ein wehrhafter Staat für den Schutz seiner Bürger sorgen soll. Aber Herr Tipi, das gilt doch nicht für Deutschland. Da wird doch ausschließlich für den Schutz der Berliner Politiker gesorgt, aber doch nicht für die normalen Bürger, für die reicht eine Armlänge Abstand.

  13. Diese Forderung werden gewisse Kreise zu verhindern wissen – siehe Diskussion in Österreich ..

  14. Im Falle der deutschen Staatsbürger innerhalb der IS-Rückkehrer sehe ich schwarz. Die deutsche Justiz kann unmöglich erfolgreich gegen diese Leute vorgehen, geschweige denn hohe Haftstrafen aussprechen. Es gibt schlichtweg keine Beweisgrundlage für Anklagen. An dieser Stelle muss man sich schon sehr wundern, dass die syrischen Behörden diese Leute überhaupt ziehen lässt anstatt sie zu verurteilen und einzusperren. Wenn ich im Ausland ein Verbrechen begehe werde ich ja auch dort zur Verantwortung gezogen.

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