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Ausübung unserer Verantwortung

Informationspflichten des Staates als Voraussetzung für Demokratie

von Gastautor

30.03.2018

| Lesedauer: 7 Minuten
Bryan Hayes legte in einem Fünfteiler seine Sicht auf die Zukunft der Parteien dar. Hier verlässt er die direkte Parteiensphäre und skizziert, wie eine umfassende Informationspflicht des Staates aussehen müsste, die eine qualifizierte Meinungsbildug erst ermöglichte.

Aus Grundgesetz Artikel 20 folgen umfassende Informationspflichten. Dieser Artikel, ist neben Artikel 1 einer der beiden einzigen Artikel, deren Wesenskern gemäß der Ewigkeitsklausel des Artikel 79, auch bei einer Änderung des Grundgesetzes nicht verändert werden darf. Aus gutem Grund.

Die Absätze 1 und 2 dieses Artikels lauten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Diese beiden Absätze, genauer der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in Kombination mit „demokratischer“, legt die fundamentale Staatsform der Bundesrepublik Deutschland fest, nämlich als Bürgerstaat, d.h., die Macht geht von den Staatsbürgern aus. Und nicht von einer Monarchie, einer Aristokratie, einer Partei oder einer Diktatur. Der Begriff „demokratisch“ impliziert dabei u.a., dass alle Staatsbürger in der primären Machtausübung, gleichrangig sind.

Alleine aus diesen beiden Absätzen und zwar auch dann, wenn man „und sozialer Bundes“ weglässt (das sind zwei weitere Themenkomplexe, die hier irrelevant sind), folgen eine ganze Reihe von Implikationen, die dem Wortlaut nicht direkt entnehmbar sind. In dieser kurzen Abhandlung soll es aber nur um die Frage gehen, inwieweit hieraus Informationspflichten für staatliche Stellen, die Exekutive und Behörden insbesondere, abgeleitet werden können.

Begriffsklärungen

Zunächst sind aber ein paar Begriffsklärungen erforderlich: Der Begriff „Volke“ bedeutet in diesem Zusammenhang „aktiv wahlberechtigte Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland“, die Wahlbürger. Der Begriff der Staatsgewalt meint die Machtausübung, die von staatlichen Stellen legitim ausgeübt wird oder werden kann. Macht bedeutet hierbei die Möglichkeit, Zwang auszuüben (Gefängnis etc.) oder Eigentum wegzunehmen (Steuern etc.). Neben dieser staatlichen Machtquelle gibt es in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nur noch genau 2 weitere legitime Machtquellen: Die Macht der erwachsenen, mündigen Personen über sich selbst, die Selbstautonomie, also persönliche Handlungsfreiheit gemäß Grundgesetz Artikel 2, sowie die Macht der Eltern über ihre minderjährigen Kinder, gemäß Artikel 6.

Die Wahlbürger dürfen also zusammen – nach den Maßgaben diverser weiterer Regelungen wie den Wahlgesetzen – Beschlüsse fällen, die zur Machtausübung führen, die z.B. Parkverbote vorsehen, Steuern festschreiben oder Verbote und Strafen für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Diebstahl. Hierfür werden in der Praxis häufig spezielle Organisationen eingerichtet, unsere Behörden, die diese Vorschriften dann konkret umsetzen und/oder die Umsetzung überwachen, wie z.B. die Finanzämter oder die Polizei.

Ähnliches, aber nicht gleiches, ist von der privaten Wirtschaft bekannt. Auch hier können sich Menschen zusammentun oder alleine agieren, können Organisationen, z.T. mit hunderttausenden von Mitarbeiter(inne)n, aufbauen und vielfältige, aber nur intern gültige Vorschriften, erlassen. Hierbei werden fast immer, spätestens nach leidvollen Erfahrungen, interne Mechanismen, z.T. Suborganisationen, aufgebaut, die gewährleisten sollen, dass die Eigentümer jederzeit gut informiert sind, so dass sie bei Bedarf. eingreifen und jederzeit gute Entscheidungen treffen können. Die Mittel dazu sind Buchführung, Controlling, Revision sowie eine Vielzahl weiterer Mechanismen und Berichts- und Planungspflichten, die sie den Schlüsselpersonen, dem Management und allen Untergliederungen auferlegen. Ohne diese Mechanismen, die übrigens auch den Zweck haben, das Unternehmen mit anderen vergleichbar zu machen, ist eine auch nur mittelgroße Firma kaum führbar. Ständig besteht die akute Gefahr, dass zu viel oder zu wenig Geld ausgegeben oder eingenommen wird und letztlich das Falsche entwickelt wird.

Ganz übergeordnet, jenseits der Wirtschaft oder Politik gilt, dass man umso bessere Entscheidungen treffen kann, je mehr und bessere Informationen man hat. Vor allem gilt der Umkehrschluss, schlechte Entscheidungen sind fast unvermeidbar, wenn man zu wenig, zu späte und zu schlechte Information hat.

Da nun laut Grundgesetz Artikel 20 die Wahlbürger die obersten Entscheider bzgl. Öffentlicher Angelegenheiten sind, folgt hieraus in Kombination mit der eben erläuterten fundamentalen Menschheitserkenntnis (bzw. informationstheoretischen Tatsache), dass die Wahlbürger bzw. genereller die Bürger und Einwohner systematisch, regelmäßig und umfassend informiert werden müssen bzgl. aller Öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere über das Agieren aller staatlichen Stellen. Denn Entscheidungen ohne vorherige, gute Information und ohne gute nachträgliche Information, ohne Rückmeldung, sind offensichtlich nicht sinnvoll. Aus der Machtübertragung des Artikels 20 an die Wahlbürger folgt also unabweisbar und zwingend, dass es entsprechende Informationsmöglichkeiten mindestens für eben diese Wahlbürger geben muss.

Im Folgenden will ich meine Gedanken und erste Vorschläge für eine inhaltliche Ausformung dieser Informationsmöglichkeiten anreißen:

Umfang der Informationsmöglichkeiten

Im Grundsatz müssen diese sehr umfassend und vollständig sein, so wie ein/e Eigentümer/in eines Unternehmens auch umfassende Einsicht hat und auch bestimmte Informationen zusammenstellen lassen kann. Insbesondere müssen alle Ausgaben, bis auf den letzten Cent, alle Verträge, alle Angestellten- und Beamtenverhältnisse, die komplette Organisationsstruktur, alle Vorgänge nachvollziehbar sein.

Es gibt aber mehrere wichtige Einschränkungen: a) Vorgänge, die andere Personen betreffen, hier kann es Gründe für einen Datenschutz geben, d.h., es können dann höchstens aggregierte Daten bereitgestellt werden, b) Geheimhaltungsbedürftiges, insbesondere bezüglich Geheimdiensten und Militär, aber auch laufende Verhandlungen und c) Informationswünsche, deren Erarbeitung sehr aufwändig sind, und/oder wiederkehrend sind (z.B. monatliche, sehr detaillierte Berichte). Für Fall c) siehe aber auch weiter unten.

Auskunftsrecht oder Informationspflicht?

Aktuell gibt es immerhin einige Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der meisten Bundesländer, die regeln, wie Bürger an welche Informationen gelangen können. Diese Regelungen sind aber von interessierten Kreisen formuliert worden, nicht von Wahlbürgern.

Für politische Entscheidungen im Sinne des Artikels 20 sind aber weniger Einzelinformationen, die man erst mühsam anfragen muss, wichtig, sondern eine stetige, umfassende und gute Information mit einem hohen bzw. steuerbaren Detaillevel. Mit anderen Worten, die öffentlichen Stellen müssen veranlasst werden, regelmäßig Informationen zu publizieren und zwar kostenfrei, sie müssen also Informationspflichten auferlegt bekommen.

Das alles schließt Auskunftsrechte entlang der bisherigen Regelungen als zusätzliches Mittel nicht aus.

Wer legt den Umfang der Informationspflichten fest?

Mein Vorschlag hierfür wäre, dass alles zu einer Informationspflicht wird, was mindestens 5% der Wahlbürger wollen. Gibt es also z.B. einen Informationsbedarf, der bisher nicht gedeckt ist, kann ein entsprechender Bürgerentscheid (ist auch in Artikel 20 erwähnt!) initiiert werden und wenn die Zustimmungsrate mindestens 5% beträgt, werden die entsprechenden Punkte zu neuen Informationspflichten. Damit ist einerseits gewährleistet, dass es nicht ständig und zu kleinteilig neue Informationspflichten gibt, andererseits aber keine de facto Monopolisierung der Festlegung stattfindet, was in der Realität eine extrem große Gefahr ist, denn die Informationspflichten haben gerade den Zweck, die Dinge aufzudecken, die bestimmte Player, insbesondere die Parteien, unter der Decke halten wollen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Kontrollmechanismen nicht von den zu Kontrollierenden kontrolliert werden dürfen. Und dazu zählen maßgeblich die Informationspflichten.

Natürlich sollten die Möglichkeiten, Informationspflichten festzulegen, nicht schrankenlos sein, z.B. sollte die Privatsphäre nicht unnötig verletzt werden.

Festgelegt werden sollen nicht nur der Inhalt, sondern auch die (technischen) Formate, in denen die Informationen veröffentlicht werden sollen.

Räumlich sollten solche Festlegungen der Informationspflichten dem jeweiligen Zuständigkeitsraum der zu verpflichtenden Behörde entsprechen. Bürgerentscheide zu  Bundesthemen werden bundesweit durchgeführt, lokale Entscheide, z.B. einer Dorfbehörde, eben nur in dem jeweiligen Dorf.

Wie sollten die Informationen veröffentlicht werden?

Regelmäßig, min. einmal im Quartal, kostenlos, downloadbar, aber auch per Brief anforderbar, als Text und auch alle Zahlenwerte in maschinenlesbarer Form (Stichwort Open Data), so dass auch eigene Analysen ermöglicht werden und man als Bürger nicht nur auf – häufig tendenziös aufbereitete – Extrakte angewiesen ist.

Die Daten sollten auch online selektierbar und aggregierbar sein, die Zeiträume sollten änderbar sein, auch eine grafische Aufbereitung sollte möglich sind, um z.B. Trends abzubilden. Aber auch ein Reinzoomen muss möglich sein, z.B. Stadtteil-genau.

Was sollte mindestens der Inhalt von Informations-pflichten sein?

Hierzu könnte man wahrscheinlich eine ganze Artikelserie schreiben, daher nur ein paar high-level Beispiele:

  • Vollständige Budgets, bis auf den letzten Cent, aller Behörden (Ausnahme: Geheimdienste etc.) und aller durch staatliche Gelder, Steuergelder oder Gebühren finanzierte oder teilfinanzierte Organisationen. Alle Einnahmen und alle Ausgaben.
  • Alle Verträge im vollständigen Wortlaut, die abgeschlossen wurden (z.B. Verträge mit „privaten“ Produktionsgesellschaften, die der ÖR abgeschlossen hat)
  • Alle Studien, die (teilweise) aus Steuergeldern bezahlt wurden, auch unvollständige / unveröffentlichte / partielle
  • Detaillierte Berechnung aller Gebühren (wie kommen die Gebührenhöhen zustande, diese dürfen nämlich nur die tatsächlichen Kosten decken und keine verdeckten Steuern darstellen)
  • Overheadquote, d.h., Ausgaben für die Zentralverwaltung und sonstige Verwaltung vs. Gesamtausgaben, d.h., Summe aus dieser und den Ausgaben für tatsächlich direkt für die Bürger geleisteter Arbeit, z.B. für die Bezahlung von Bauunternehmen oder für die Bezahlung von Lehrern (welcher Anteil des Steuergeldes wird in den Zentralen, Ministerien und „Leitungsstrukturen“ „verbrannt“?)
  • Verbrechensstatistiken, detailliert aufgegliedert nach:
    • Zeitraum
    • Ort
    • Art des Verbrechens
    • Angaben über die Geschädigten
    • Aufklärungsquote
    • Bestrafungsquote
    • Strafmaß
    • Schadenersatzleistungsquote
    • Genaue Daten bzgl. der Täter, Alter, Geschlecht, Sprachkenntnisse, und dann Nationalität(en), Geburtsnationalität(en) und Geburtsorte der Täter, der Eltern der Täter und der Großeltern der Täter
    • Angaben bzgl. Mehrfachtäterschaft
    • Ausweisungsquote, detailliert aufgeschlüsselt nach Art und Schwere des Verbrechens
  • Detaillierte Informationen über die Art der Einnahmen, z.B. Straßenfahrzeug-bezogen
  • Sowie der Ausgaben nach Art, z.B. Straßenbau
  • Kennzahlen diverser Art, z.B. mittlere Kosten pro Kubikmeter Leitungswasser sowie Statistiken hierzu (wo ist es am günstigsten, am teuersten, Median etc.) bzgl. aller Daten
  • Darstellung der jeweils verantwortlichen Behördenmitarbeiter/innen sowie der Aufsichtsgremien (Parlamente) bzgl. jeder einzelnen Ausgabe oder Maßnahme
  • Das Ziel aller Maßnahmen und Geldausgaben soll explizit angegeben werden
  • sowie die Verfahren zur Messung der Zielerreichung
  • und die tatsächlichen ermittelten Ergebnisse und somit das Maß der Zielerreichung

Zusätzlich gibt es einen Bedarf an Statistiken diverser Art, z.B. bzgl. Bevölkerungsdaten, Projektionen der Bevölkerungsdaten, Umweltdaten, wirtschaftliche Daten, sowie Bildungsdaten: einen Teil davon erheben die statistischen Ämter bereits, aber mehr ist in jedem Falle möglich. Soweit die Daten Personen betreffen, müssen diese detailliert nach Alter, Geschlecht, Bildungsabschlüssen, sowie auch nach Staatsbürgerschaft(en), ggf. Herkunftsstaatsbürgerschaften (inkl. der der Eltern und Großeltern), aufgeschlüsselt sein, da sonst keine fundierten Entscheidungen der Bürger bzgl. Einwanderung getroffen werden können.

Und last, but not least, sind auch Vergleichswerte von anderen Ländern (oder aus historischen Zeiten) hochgradig interessant, Stichwort best practice. Auch hier sollte eine entsprechende Behörde kostenfrei Vergleichswerte bereitstellen und zwar auch in einer normierten Form, so dass echte Vergleiche auch einfach möglich sind (die OECD z.B. wurde ursprünglich mal gegründet, um zumindest einige derartige Daten zu liefern).

Automatische Amts- und Mandatsträgerenthebung bei Verweigerung der Informationspflichten

Von wenigen Sonderfällen (extreme Arbeitsüberlastung) abgesehen wäre eine nicht-Ausführung der Informationspflichten, eine nicht-Veröffentlichung von durch die Bürger vorgeschriebenen Informationen, nur durch Vorsatz zu erklären, es würde sich um gezielte Obstruktion handeln. Daher müssen in solchen Fällen die entsprechenden Amtsträger vollautomatisch ihrer Ämter enthoben werden und aus dem Staatsdienst entlassen werden. Gleiches gilt für die zuständigen Mandatsträger, deren Aufgabe die Überwachung der Behörden ist, so mein Vorschlag.

Mit anderen Worten, die Erfüllung der Informationspflichten ist konstituierend für das entsprechende Anstellungs- / Mandats- oder Beamtenverhältnis. Wird die Informationspflicht nicht erfüllt, ist das Verhältnis beendet.

Fazit

Bisher ist der Geist der Rechtsordnung der Bundesrepublik nur unvollständig in die Tat umgesetzt worden, ein zwingend notwendiger Bestandteil fehlt bisher weitgehend. Zwar werden durchaus viele Daten veröffentlicht, aber vieles ist trotzdem nur mühsam ermittelbar und vieles fehlt, zum großen Teil, weil es interessierte Machtkreise nicht wollen. Unter dem Strich können die Wahlbürger daher keine guten Entscheidungen treffen.

Es ist daher überfällig, diese Informationspflichten unverzüglich umzusetzen. Ein Beginn ist in wenigen Wochen machbar. Es richtig zu machen, wird natürlich Jahre dauern, aber vieles könnte schon in den nächsten Tagen beginnen; viele Daten sind ja intern sehr wohl schon vorhanden.

Übergeordnet kann man dieses Thema als Teilfacette einordnen auf dem Weg weg von einer separaten politischen Sphäre, in der sich zunehmend als abgehobene Obrigkeit aufspielende Funktionärskader (die Linkskader) weitgehend ungestört auf Kosten und zu Lasten der Bürger ausleben, zu einer zunächst partiellen Umsetzung einer Bürger-basierten, Bürger-fundierten politischen Ordnung, in der die Bürger die Öffentlichen Angelegenheiten als selbstverständlichen Teil des Bürger-Seins begreifen und leben. Genau das ist die Konzeption des Grundgesetzes. Und nicht der Kaderstaat.

Bryan Hayes ist als Softwarearchitekt in der IT-Branche tätig.

Die Zukunft der Parteien in fünf Teilen:

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43 Kommentare

  1. Zum Thema Information ist an erster Stelle die sogenannte 5. Gewalt eigentlich in der Pflicht. Statt dem Nachbeten von Regierungserklärungen müsste hier mehr Information angefordert werden.
    Dann würde es auch auf Dauer selbstverständlicher diese Informationen bereitzustellen.
    Und gut, dass die AfD jetzt in vielen Parlamenten ist. Die kleinen Anfragen der Opposition (wenn sie nicht vollständig „gleichgeschaltet“ ist), ist nämlich eine andere wertvolle Infoquelle.

  2. Sehr wichtiger Ansatz. Wenn man über politische Themen diskutiert, merkt man allerdings oft, dass sehr viele Informationen beim weniger kritischem Bürger nicht vorhanden sind, obwohl es diese gibt.

  3. Da die Demokratie ohnehin schon eine Anstalt der geistigen Inzucht ist, gleichsam Baron von Münchhausen, der sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen haben wollte, wird dieses Hamsterrad der Inzucht nochmal beschleunigt, wenn der Staatsbürger oder Mensch nun, nicht perfekt hinzubekommen aber doch zumindest gewollt, auch noch allein darüber entscheiden soll, was andere ihm an Information liefern sollen, was gleichzeitig auch ein ausschließendes „nur dürfen“ meint.

    Das ganze Prozedere (im Artikel) schmeckt, nebenbei gesagt, feinteilig bürokratisch und geschraubt. Dabei gibt es einen ganz einfachen Ansatz:

    Wer in der Politik etwas zu informieren hat, muss es tun. Ganz generell muss informiert werden. Nicht nur, was ausdrücklich nachgefragt wurde. Woher soll man sonst wissen, was nachzufragen es überhaupt gibt? Ausgaben und ihre Zwecke müssen komplett veröffentlicht werden, natürlich strukturiert (gruppiert usw.). Alles. Wer sich dafür interessiert, schaut dort nach. Fertig. Zwischeninstanzen, Wahlen und weiterer Aufwand überflüssig.

  4. Moin moin Bryan Hayes,
    2. Versuch: Wie ordnen Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausarbeitung die Informationspflicht gegenüber dem letztendlich betroffenen Souverän ein, was die top-geheimen Wirtschaftsabkommen wie TTIP anbelangt? (Schiedsgerichte, Staatshaftung, nichttarifäre und tarifäre „Handelshemmnisse“).Und bitte kein Chlorhühnchen und Synergieeffekte bei einheitlichen Blinkerfarben von EU-Autos zur Sprache bringen. Ist das nun wieder gegen die Nettiquette, oder zu viel Kapitalismuskritik?.

  5. Auf eine Teilaspekt des Art. 20 geht Herr Hayes leider nicht ein: In Art. 20 ist ein Wort enthalten, das in unseren Lande bundespolitisch ohne Inhalt, da gegenstandslos ist: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen …“ Welche Abstimmungen??? Hab ich da was verpasst? Klingt wie Schweiz. Utopisch? Abstimmungen auf Länderebene gibt es zwar, aber oft sind die Ergebnisse nur Schall und Rauch: z.B. Berlin: Flughafen Tegel und Hamburg: Privatisierung der Krankenhäuser,…. Wenn Abstimmungen ohne Konsequenz bleiben, drücken sie den Hohn der Politiker gegenüber dem Volk nur allzu deutlich aus!
    Was wird nun aus dem Art. 20 und den „Abstimmungen“, die dort seit 1949 festgeschrieben sind, aber nie Realität wurden?

  6. Mehr Daten können sicher hilfreich sein, aber sie sind nicht unser Hauptproblem. Ob uns die Angelegenheit nun 100 oder 150 Mrd. pro Jahr kostet ist völlig uninteressant. Ebenso, ob in Target 2 nun ein oder zwei Billionen verlorene Steuergelder stecken.

    JEDER, der auch nur die Grundrechenarten beherrscht, weiß, dass 2 Mio neue Harz 4 Empfänger sehr, sehr viel Geld kosten.

    JEDER, der auch nur ansatzweise die Welt beobachtet weiß, dass es in allen 56 islamischen Staaten keine wirkliche Trennung zwischen Staat und Kirche gibt und jeder weiß, dass ab einem bestimmten Bevölkerungsanteil Muslime unweigerlich die Scharia als Rechtssystem gefordert wird und es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommt.

    JEDER weiß, dass in DITIB Moscheen Erdogan Politik gemacht wird.

    JEDER weiß, dass die Türkei kein EU Beitrittskandidat mehr sein kann.

    JEDER weiß um den Anteil muslimischer Kinder in den Schulen. Sarrazin hat die Fakten außerdem klar und deutlich zusammengefasst.

    JEDER weiß, dass die Kosten von Bauprojekten schöngerechnet werden und hinterher immer 10x so viel kosten.

    Aber es geht nicht um Fakten. Solange Ideologie im Vordergrund steht und der gemeine Bürger seine „bösen“ und „rassistischen“ Gedanken schamvoll unterdrückt, weil er kein „Nazi“ sein will, solange helfen auch keine zusätzlichen Fakten.

    Normalerweise müsste die Presse über die Misstände täglich berichten, vorzugsweise in der Bildzeitung:

    * Tägliche zusammengefasste Veröffentlichung der Gewalttaten aus den Regionalzeitungen

    * Tägliche Meldeldungen wie „Steigende Altersarmut, amer Milliarden für kriminelle Ausländer“ oder „6.000 EUR pro Monat für einen unbegleiteten „minderjährigen“ Flüchtling, aber keine Geld für Kitaplätze für Alleinerziehende oder „Bau von Zentren für Kriegstraumata, aber Deutsche warten 10 Monate auf einen Termin beim Psychologen“ oder „Wohnraum wird immer teurer, weil Neubürger durch steigende Nachfrage die Preise nach oben treiben“ …

    Solche Meldungen müssten massenweise kommen und gleichzeitig dürfte dem Deutschen nicht mehr eingeredet werden, dass es böse ist sich mehr um das Wohl seiner Omi zu sorgen, als um das Wohl von Leuten, die für dieses Land nichts geleistet haben.

    Durch die Ideologie können wir uns ja noch nichteinmal auf die einfachsten Dingen einigen, d.h. z.B. auf die sofortige Abschiebung oder Internierung von Straftätern, wobei Diebstahl, Vergewaltigung und Sozialbetrug ja noch nichteinmal als große Straftat zählt (erst ab 3 Jahren Gefängnis). Da stehen Leute an Flughäfen und protestieren gegen die Abschiebung von Vergewaltigern!

    Nein, die Medien dürfen rationale Gedanken und reale Beobachtungen nicht mehr als Teufelswerk verurteilen. Die Leute müssen wieder zu gesundem Egoismus und Selbsterhaltung stehen! Bevor die ideoloiosche Blockade nicht beseitigt ist und die einzige Alternative – wie von Ihnen auch – weiter zerredet wird, solange helfen auch keine Fakten.

    Bedauerlicherweise hat Politik nichts mit Fakten zu tun, sondern überwiegend mit Stimmungen.

  7. Ich glaube nicht, dass unsere jetzige Bundesregierung unter der notorischen Rechtsbrecherin Merkel sich an das Grundgesetz gehalten hat, hält oder halten wird.

  8. Würde der Vorschlag umgesetzt, wäre das der GAU für die Politik und könnte zudem die Bevölkerung verunsichern! Demnach ist der Wunsch ein Fall für den Papierkorb.

  9. Ist das nicht ein Unterschied, wenn dem Staat meine Daten zugänglich gemacht werden als gleich der Bevölkerung?
    Es geht doch auch ein bisschen um Schutz z.B. durch auch versicherte Kompetenz der Datenerfassenden.
    Informationspflicht finde ich schon gut, aber es umzusetzen, SOLLTE so lange wie notwendig dauern.

  10. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und kehrt nie mehr zurück.

    Ebenso: Der Bürger gibt seine Stimme ab … also??? Wer abgibt, ist ohne.

    Hayes baut eine Liste von Forderungen auf, die, seine Formulierung – dem Sinne nach – , lange, lange Zeit der Umsetzung bedürfen.

    Viel, viel notwendiger und im Sinne der Selbstbestimmung der Staatsbürger wichtiger, wäre die Einführung von Instrumenten, die es dem (wahlberechtigten) Staatsbürger ermöglichen, auf die Zusammensetzung seiner Vertretungen einzuwirken.

    Heute sind die Parteien in einer exklusiven Situation. Die Abgeordneten sind von ihnen abhängig. Die Listen werden von den Führungszirkeln der Parteien aufgestellt. Der Kandidat für den Wahlkreis wird von denselben Zirkeln nominiert.

    Der Bürger hat nur die Möglichkeit für die Liste, respektiv für d e n e i n e n Kandidaten der Partei XYZ zu stimmen. Und das alle 4 respektive alle 5 Jahre.

    Um die Position des Staatsbürgers zu stärken, wäre es zum einen notwendig, Instrumente auch für den Bund einzuführen, wie man sie aus den Kommunen kennt.

    Ich nenne: Kummulieren und panaschieren. Weitere Vorschläge erwünscht.

    Desweiteren wäre eine Rückführung der Wohlfühlhängematte notwendig, in der sich die Parteien behaglich und komfortabel eingerichtet haben.

    Wer hat, dem wird gegeben. Ich meine damit die Pauschale, für jede der jeweiligen Partei zugekommene. Viel Stimm‘, viel Geld. Schon hierin liegt eine Verletzung, wenn nicht gar die Aufgabe von Chancengleichheit. Von Fairness auf jeden Fall.

    Zum selben Komplex gehören die enormen Subventionen für – obwohl, was zählen heutzutage schon Millionen – die Vorfeldorganisationen der Parteien: Ihre Stiftungen.

    Dass in den letzten Jahren die Finanzausstattung der Abgeordnetenbüros mit Personal und Mitteln ausgeweitet wurde, ist ein weiterer Sachverhalt, der indirekt der Partei zugute kommt. Auch hier müsste man, könnte man beschneiden. Ich lasse diesen Punkt einmal unentschieden.

    „Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung.“ Sie haben sich, mit Verlaub und ohne Entschuldigung die Willensbildung unter die Nägel gerissen.

    Aber, eine ganz neue Qualität der Bürgerentmachtung hat sich mit dem zum Usus gewordene Bruch des Artikels 38 des Grundgesetzes eingestellt.

    Mit der ersten großen Koalition entstand die Unsitte der Koalitionsvereinbarungen, die den Abgeordneten ganz eng an die Kandare der Parteioberen nehmen.

    „Der Abgeordnete ist Vertreter des ganzen deutschen Volkes …. An Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“

    Heute entscheiden Delegiertenversammlungen respektive – und noch schlimmer, wenn es schlimmer überhaupt geht – Abstimmungen einer Partei darüber, was der Vertreter des ganzen deutschen Volkes gerne wollen dürfen tät. Das imperative Mandat über die Hintertür. Nicht de iure, aber de facto.

    Das BVG könnte hier einschreiten. Es hat aber, darüber durfte ich mich auf Anfrage bei der CDU belehren lassen, die sogenannte Fraktions“disziplin“ für rechtens erklärt. ‚Stellt sich das rechte Wort wohl ein‘ oder so ähnlich, hat es Goethe formuliert. Zwang – horribile dictu – wollen wir gar nicht.

    Wir leben in einem Parteienstaat. In einem Staat der Parteien, die durch ihre Verzahnungen über die diversen Institutionen und staatlichen, halb-staatlichen Einrichtungen eine immense Macht ausüben, die den von Hayes geforderten „Bürgerstaat“ zur Illusion werden lassen.

    Apropos: Unabhängiger Rundfunk: Wie heißt die Vorsitzende des ZDF Fernsehrates?

    Gegen den Begriff des „Bürgerstaates“ habe ich mich, da ich all dieser Überhöhungen ab-hold bin, bereits früher ausgesprochen.

    Heute gebraucht der Autor wiederholt die Begriffe Staatsbürger, Wahlbürger und (einfach nur) Bürger.

    Der Staatsbürger ist mit dem Wahlbürger nicht identisch. Nur zur Klarstellung, und meines Wissens gibt es, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, eine juristisch eindeutige Definition des Staatsbürgers. Eine solche des Bürgers ohne Attubitisierung meines Wissens nicht.

  11. Man beachte mal den Artikel 21 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. ..“ Das kann ich so nicht erkennen, bezogen auf „Mitwirkung“. Die Realität ist doch, daß die Parteien sich diesen Staat unter den Nagel gerissen haben.
    In diesem Zusmmenhang ist auch mal zu überlegen, wie es sein kann, daß Beamte, die dem Staat neutral dienen (sollten), in großem Ausmaß Parteigänger sind. Hier sollte das gleiche gelten, wie beim Bundespräsidenten.

  12. Sehr viele Wähler wollen allerdings gar keine relevanten Informationen vor ihrer Wahlentscheidung haben, weil ihnen das Nachdenken über Vor- und Nachteile ihrer Wahlentscheidung viel zu anstrengend ist. Ich habe zum Beispiel die Erfahrung gemacht, das es gar keinen Sinn hat, so manchen Mitbürger auf Probleme aufmerksam zu machen, die bestimmte Parteien verursachen, weil er dann so reagiert, wie jemand, der sich im Schlaf gestört fühlt und einem auf dumme Art und Weise die Auswanderung empfiehlt.

  13. Lieber, als blanke Information wäre mir ein Schweizer Modell.

    Mit einem solchen hätten wir weder Griechenland, die Banken , noch den Euro gerettet, hätten auch nicht unzählige Zuwanderer aufgenommen , würden auch nicht künftig alle Schulden anderer ,,Partner“ mitbezahlen, der Folgen wären viele.
    Ein System Merkel , oder EU nach derzeitigem Zuschnitt, wären damit auch kein Thema.

  14. Weniger Sozial-Staat = Umverteilung = Machtmissbrauch = Diktatur und MEHR Eigenverantwortung = Selbstbestimmung = Freiheit.

    • Krieg ist Frieden! Freiheit ist Sklaverei! Unwissenheit ist Stärke!

  15. Das eigentliche Problem ist doch, dass Kontrollmechanismen nicht mehr greifen, wenn alle Stellen „unter einer Decke stecken“. Rechtsverstöße von Personen in Schlüsselpositionen können (wollen) nicht mehr geahndet werden und der Wahlbürger verkommt zum Untertan, dem völlig willkürlich Recht oder Unrecht angetan werden kann.
    Dieses System hier ist völlig krank und es wird die Zeit kommen, in der die wenigen Medien, die sich noch der Wahrhaftigkeit verschrieben haben, verboten sein werden aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen, ganz beliebt ja zur Zeit die Volksverhetzung.
    Das glauben Sie nicht?
    Ich habe auch nicht geglaubt, das etwas Derartiges, was seit 2015 geschieht, in Deutschland möglich ist.

  16. Schön geschrieben.

    Ich wäre persönlich für einen Migrationsfond.
    Da könnte dann die „Welcome- und wir schaffen das-Fraktion“ Optionsscheine erwerben, mit denen die Kosten bezahlt werden.

    Wenn die Migration ein neues Wirtschaftswunder erzeugt, dann werden diejenigen die Migrstions-Aktien besitzen reich. Im umgekehrten Fall verlieren sie ihr Geld.

  17. „Vollständige Budgets, bis auf den letzten Cent, aller Behörden (Ausnahme: Geheimdienste etc.) und aller durch staatliche Gelder, Steuergelder oder Gebühren finanzierte oder teilfinanzierte Organisationen. Alle Einnahmen und alle Ausgaben.“ wäre ein Anfang, bringt aber nichts. Die Intransparenz erfolgt u.a. durch die Verteilung auf möglichst viele kleinere Töpfe, wie halt börsennotierte Firmen ganz viele Firmchen gründen. Weder Wirtschaftsprüfer noch Analysten durchschauen diese Geflechte.

  18. Interessanter Artikel, auch wenn ich ihn nur überflogen habe! Ich glaube auch, dass eine Veröffentlichung der aufgeführten, umfangreichen Informationskategorien sehr hilfreich wäre, denn statt nur einigen wenigen daraus gezogenen Analysen dieser Daten in den Amtsstuben könnten dann Tausende oder Zehntausende kluger Köpfe der Republik daraus gute Schlüsse ziehen, auf die die Amtsstuben alleine nie kommen würden. Auf Dauer wäre das ein guter Beitrag, unser Land endlich wieder voranzubringen.

    Bei dem Stand der IT und dem Management-Niveau in den staatlichen Stellen denke ich leider, dass das noch mindestens 10 bis 20 Jahre dauern wird, bis diese dort so weit sind, das überhaupt leisten zu können. Und die untere, genannte Grenze von 10 Jahren ist wohl nur bei starkem politischem Willen realistisch.

    Wichtig ist aber, dass ein Anfang gemacht wird, dass damit begonnen wird, und dass Druck aufgebaut wird, diesen Weg in die richtige Richtung einzuschlagen.

  19. Bemerkenswert : ich schließe mich Ihren Gedanken an. Gleichzeitig betrachte ich die vorgeschlagene Informationspflicht, als Vorschlag für ein neues „Normal“.
    Hayes:
    „Das Ziel aller Maßnahmen und Geldausgaben soll explizit angegeben werden
    sowie die Verfahren zur Messung der Zielerreichung
    und die tatsächlichen ermittelten Ergebnisse und somit das Maß der Zielerreichung“

    D.h. wir tun X, mit Ziel A und wir messen die Zielerreichung mit … .

    Darauf aufbauend ist Ihr Gedanke Gold. In der Tat, gerade die Risikoeinschätzung und die Opportunitätskosten empfinde ich als mehr als nur hilfreich. (Stichwort: Plan „B“).

  20. Warum so zaghaft? Es gibt auch noch Artikel 4:

    „(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Und wenn jemand, ohne den Bundestag zu befragen, 1.5 Mio. Illegale über die Grenze lässt, dann will „Es“ diese Ordnung offensichtlich beseitigen.

  21. „Zunächst sind aber ein paar Begriffsklärungen erforderlich: Der Begriff „Volke“ bedeutet in diesem Zusammenhang „aktiv wahlberechtigte Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland“, die Wahlbürger.“

    Ab da habe ich aufgehört zu lesen. Genau diese Interpretation ist unser Untergang.

    • Nero
      Kurz, klaar und ganz genau realisiert, der Untergang ist nahe,nur die doofe Masse
      schläft nicht mehr lang.
      Gruss Kurt Otto

    • Hallo Herr Hayes,

      vielen Dank für Ihre Antwort hier im Forum.
      Ihre Ausführungen sind sehr sympathisch. Trotzdem kann man das Wort Volk nicht dermaßen entwerten indem man es mit einem Stück Papier (Pass) oder Urkunde gleichsetzt.

      Und wenn Sie schreiben, dass das die aktuelle rechtliche Sachlage sei, möchte ich Ihnen folgendes dazu schreiben:

      1. wenn so etwas „aktuell“ sein kann, dann unterliegt es der Interpretation. Damit ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Und das erleben wir ja derzeit.

      2. Wer hat das bestimmt? Wer hat hier für alle verbindlich erklärt, dass eine Staatsangehörigkeit dem Volke zugehörig macht? Ich glaube da landen wir bei meinem 1. Punkt.

      3. Richtung: Wer nicht im Club Volk sein möchte, kann jederzeit gehen. Der Eintritt ist nicht so einfach. Das entspricht gerade der Libertären Definition von Freiheit.

      4. Der wichtigste Punkt: das Grundgesetz ist ein Gesetz gegen Deutschland.
      Es ermöglicht allen Menschen dieser Erde nach Deutschland zu kommen und verpflichtet uns dazu diese auszuhalten. Das war auch von Beginn an klar.

      In einem echten deutschen Grundgesetz würde nicht stehen, „Die Würde des Menschen ist unantastbar..“ sondern „Die Würde des Deutschen ist unantastbar…“

      Das GG liest sich wie der Prototyp der Charta der Vereinten Nationen. Das sind wir aber nicht. Wir sind die deutsche Nation.
      Das GG ist die Weiterführung des Krieges mit anderen Mitteln.

      Ich muss nur einmal mit der Straßenbahn fahren oder mich mal wieder am Freitagabend von Südländern bedrohen lassen um (mal wieder) festzustellen: wir sind im Krieg.

  22. Zwar haben wir bereits den gläsernen Bürger, jedoch benötigen wir den „gläsernen Staat“, im Sinne der Republik – der res publica. Eine Regierung ist zunächst ihren Bürgern verpflichtet und muss von diesen zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Bürger muss in die Lage versetzt werden, die in seinem Namen Handelnden, zu kontrollieren. Umgekehrt wird ein Schuh daraus – nicht der Überwachungsstaat, sondern der, durch die Bürger überwachte Staat. Wir werden selbstbewusste Bürger sein, uns nicht zu eingeschüchterten Untertanen machen zu lassen. Diese Botschaft mag bereits Wirkung erzeugen. Wir sollten es keinem Politiker gestatten über uns zu „thronen“, sondern uns, im besten Sinne, zu dienen. Deshalb müssen Informationen jedem Bürger zugänglich sein und nicht an genehme Medien oder Institutionen lanciert werden. Wir sind nicht dümmer als unsere Politiker. Wir sollten Sie herausfordern und beständig ihre Verantwortung anmahnen. Es ist unser Geld und unser Vertrauen, dessen Sie sich nur mit Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Demut bedienen dürfen.

  23. Weniger Staat waere mir recht, dann wuerde ich mich auch mit weniger Information zufrieden geben.

  24. • Wie dick wird denn der Leitzordner, aus dem ich allein schon die Vorauswahl an interessanten Informationstiteln treffen muss, also aus sämtlichen Titeln, die theoretisch zur Verfügung stünden, die jedesmal(!) zusammen mit neu hinzugekommenen auf der dicken Auswahlliste stehen müssen? Die eigenen Interessen könnten sich ja fließend ändern.

    • Welchen gigantischen Zeitaufwand muss ich einplanen, um regelmäßig die o.g. Auswahl zu treffen und hinterher kontinuierlich die eigentlichen Informationen systematisch und vollständig zu verarbeiten?

    • Welcher Prozentsatz an Bürgern würde sich freiwillig dieser Prozedur planvoll und nachhaltig unterziehen?

    • Wieviel Fachkompetenz ist beim Bürger vorauszusetzen, um die verschiedensten Informationen selbständig verstehen und die damit verbundenen, politischen Konsequenzen einschätzen zu können, womit die ganze Sache der „Demokratie“ überhaupt erst dort verankert wäre, wo sie eigentlich im Sinne des Erfinders hingehört?

    Ohne struktuiertes, gebündeltes Vorgehen keine Chance!

    Genau das gibt es aber schon, allerdings nicht sehr systematisch. (Na ja, vielleicht ist es ein anderes System.) Es ist der Job der sogenannten Publizistik. Das Interesse an Themen wird auf dem Markt beantwortet. Warum sollten die Interessen und Geschmäcker anders sein, nur weil sich das Auswahlverfahren ändert?

    Damit es praktikabel wird, läuft es darauf hinaus, dass Publizistik nur durch Publizistik zu ersetzen ist. Eine andere eben. Das wiederum ließe sich niemals mit demselben Anspruch an Systematik und Vollständigkeit auf dem freien Markt realisieren sondern nur durch öffentlich-rechtliche Publizistik im Interesse des Bürgers, die nach denselben Regeln funktioniert und kontrolliert wird, wie es sich Herr Hayes vorstellt. Diese wäre an der Spitze vom Bürger zu wählen, womit die Interessen der Bürger ebenso proportional vertreten sind.

    Ich wüsste noch ein andere, viel bessere Strukturierung, aber die passt nicht in diesen stillschweigend vorbedingten Rahmen.

  25. Sehr gute Idee, Informationspflicht. Bitte an die AfD-Bundestagsfraktion weiterleiten, vielleicht können die da ja was auf den Weg bringen. Zumindest sollte die Bevölkerung für diese Thematik sensibilisiert werden.
    Der Staat (der ja nur Treuhänder, aber nicht Eigentümer der erwirtschafteten Steuergelder ist) sollte per Gesetz veranlasst werden (ähnlich wie ein Unternehmen seine Bilanz veröffentlichen muss, und diese muss vor allem auch korrekt sein) seine Steuereinnahmen und geplante oder über den Erfassungszeitraum bereits getätigte Ausgaben dem Bürger transparent zu machen. Insbesondere sollte aufgeklärt werden über Dinge wie:
    -„Hilfs“zahlungen für die sog. €-„Rettung“
    -was kostet uns die Asylkrise wirklich?
    -welche Ausgaben sind zu erwarten in Zusammenhang mit der „Energiewende“?

    Und natürlich sollte auch alles andere den Bürger betreffende Informationen transparent gemacht werden:
    -Kriminalitätsstatistiken
    -Wohnungsmarktprobleme bedingt durch die Asylkrise
    -etc.

    Der steuerzahlende Bürger muss mündiger werden und seine Rechte konsequent einfordern. So wie bisher darf es nicht weiter gehen.

  26. Ja das klingt gut und ist theoretisch interessant.
    Aber in dem Überwachungsstaat will ich dann allerdings selber auch nicht mehr leben.

    • Das ist nur halbgar gedacht. Sie leben bereits in einem Überwachungsstaat dieses Zuschnitts, das gilt aber nur für seine Bürger, nicht für den Staat und dessen Institutionen selber. Letztlich wird nur ein Gleichgewicht der Mittel gefordert, was mir angemessen und probat erscheint.

      Im Übrigen bin ich der Meinung, das Merkel weg muss.

    • Welcher Überwachungsstaat? Was hat Transparenz der Behörden und staatlichen Einrichtungen mit Überwachung zu tun?

    • Jede Information kommt originär aus einer Quelle. Und die ist nolens volens jeweils ein Informationsmonopol. Man kann das originäre Problem nicht dadurch lösen, indem man erst hinter dem Problem die Verfahren ändert.

      Informationsfluss und Informationsflusskontrolle ist hübsch gesagt. Aber wer kontrolliert die Kontrolleure und deren Kontrolleure usw.? Unendlich viel Arbeit.

      Der Schlüssel für die Lösung des originären Problems wurde mit keiner Silbe erwähnt. Stimmt der Satz: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“?

  27. Tolles Konzept. Dieses würde die verselbstständigte, nur mäßig qualifizierte „Obrigkeit“ schnell wieder auf den ihr zustehenden Platz befördern, Plus einer 1 A Qualitätskontrolle, plus entsprechende Konsequenzen aus fehlender Kompetenz . Ein hervorragender Ansatz, Herr Hayes.

  28. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, mit Gewaltenteilung, was durch Abs.2 deutlich wird. „Sie“ (die Staatsgewalt) wird vom Volke (Souverän) in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der Vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. D.h., das Volk wählt Parteien, von denen es zumindest glaubt, dass es ihre Interessen vertritt. Dass die Gewaltenteilung hier in Deutschland durch die Legislative ausgehebelt worden ist, hat, wenn ich mich recht erinnere, Herr Tichy in einem großartigen Artikel mal herausgearbeitet, und da wäre es nach meiner Ansicht notwendig, anzusetzen. Die Kontrolle von Legislative, Exekutive durch die Judikative ist das Problem in Deutschland. Aber zurück zum Thema:
    Eine Verpflichtung zur Information des Volkes kann ich beim besten Willen aus dem Art.20 GG nicht herauslesen, auch wenn ich mir es wünschen würde. Es gibt auch durchaus Möglichkeiten, sich, z.B. beim Bundesstatistikamt, zu informieren. Ob die Daten dann stimmen, kann man natürlich nicht wissen, aber diese Unsicherheit bliebe auch bei Ihrem Modell bestehen. Wer garantiert, dass die Zahlen und Daten, die geliefert werden, stimmen?
    Im Übrigen finde ich Ihre Forderungen nach genauer Benennung von Namen, Geburtsdatum, Herkunft bis in die Dritte Generation etc. völlig überzogen. Wollen Sie den gläsernen Bürger, oder schwebt Ihnen ein öffentlicher Pranger vor?
    Aber auf jeden Fall scheint Ihnen ja der Aufbau einer neuen Verwaltung für die Kontrolle der Verwaltung vorzuschweben, mithin eine Ausweitung der Bürokratie. Das ist genau das Gegenteil von dem, was man unter Bürokratieabbau versteht, und den ich dringend für notwendig halte!

  29. Das sind dicke Bretter. Das Amts- und Geschäftsgeheimnis des Obrigkeitsstaates hängt noch wie eine riesige Regenwolke über weite Teile des Landes. Nur eine aktive Opposition mit Stehvermögen über viele Legislaturperioden, und eine aktive, freie Presse, könnten die Bewegung zu mehr Informationsfreiheit und Informationspflicht voranbringen.

  30. Ja, nicht schlecht.

    Was mir noch besonders wichtig wäre, wäre folgendes:

    Abgeordnete, die ausschließlich ihren Wählern verpflichtet sind, keiner Partei. Das würde ich darüber regeln, dass es nur noch Direktkandidaten gibt und im jeweiligen Wahlkreis jede Wahlentscheidung, die der Abgeordnete getroffen hat, veröffentlich wird. Wenn die Wiederwahl ansteht, sollte die komplette Abstimmungshistorie des Abgeordneten für alle Wähler des Wahlkreises einzusehen sein. Zusätzlich bräuchte es aber noch ein Gesetz, das verbietet, Gesetzespakete einzureichen. Es darf immer nur über eine Gesetzesänderung abgestimmt werden, nicht im Pulk.

    So lässt sich ohne großen Aufwand feststellen, ob ein jeweiliger Abgeordneter im Sinne seines Wahlkreises entscheidet.

    • Ihr Kommentar…Was halten Sie von meinem Vorschlag alle Wahlentscheidungen geheim zu treffen? Damit wäre der Fraktionszwang ausgehebelt. Ich muss nicht unbedingt wissen, welche Entscheidung „mein“ Abgeordnerter getroffen hat.
      In aller Regel sind die Abgeordneten keine Dummköpfe, aber Helden sind sie ganz gewiss nicht.

      • Wenn es Ihnen egal ist, wie Ihr Abgeordneter abstimmt, wieso gehen Sie selbst dann überhaupt wählen?

        Und wie gut das mit der geheimen Wahl funktioniert, haben wir ja bei der Kaiserinnenwahl gesehen.

        Natürlich muss der Bürger wissen, wie sein Abgeordneter abstimmt. Er ist ihm gegenüber ja verantwortlich. Er wird nach Berlin geschickt, um seine Wähler zu vertreten. Wenn er das nicht angemessen macht, wird er eben abgewählt. Ganz einfach. Wenn Sie jedoch nicht wissen, wie er abstimmt, wie wollen Sie seine Leistung beurteilen? Es geht nicht.

  31. „(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

    Bitte noch den Tippfehler korrigieren, es muss „ging“ heißen.

    Ansonsten, vielen Dank für den guten Beitrag, insbesondere für die Begriffserklärungen, die viele von uns zwar noch aus dem Staatsrecht kennen, unter der Bundeskanzlerin (z.B. „…alle die hier leben“) jedoch schmerzlich vemissen gelernt haben.

    • Sehr gute Erklärung, stimme ich voll zu, ist aber in unserer korrupten Politik nicht durchsetzbar.

    • Es gibt in Deutschland unzählige Wähler, welche in diesem Sinn gar nichts vermissen. Die nehmen Kleber, Miosga und Slomka für bare Münze.

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