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Zuwanderungsdebatte

Horst Seehofer denkt laut nach: Ist Syrien ein sicherer Herkunftsstaat?

27.10.2020

| Lesedauer: 5 Minuten
Der Bundesinnenminister hätte es schon vor Monaten tun können: Endlich klären, ob künftig wieder Abschiebungen in bestimmte Regionen Syriens möglich sein sollen. Um Seehofer geht es nicht, sondern um Grundsatzfragen des Asylrechts.

Tatsächlich sind wir jetzt in der ersten Frontlinie der Zuwanderungsdebatte angekommen. Dort, wo elementare Fragen beantwortet werden müssen, wo Theorie und Ideologie schweigen sollten: Da nämlich, wo Menschen gesagt werden muss, wann und warum und wohin sie zurückgeschickt werden müssen, weil sie hier leider falsch sind, nicht erwünscht, schon gar nicht eingeladen, eben Illegale mit allen Konsequenzen, die das bestehende Recht für sie vorsieht.

Die Syrienfrage. Mittlerweile bald so verfahren wie der Nahostkonflikt zwischen Israel und den Palästinensern. Noch dazu in derselben Region, so, als wäre auch dieses mörderische schon bald ein Jahrzehnt fortlaufende Syrien-Desaster natürlicher Teil dieser ungeheuren Verwerfungen an der Wiege der Weltreligionen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer fragte aktuell und im Windschatten eines islamistischen Mordanschlags, durchgeführt von einem Syrer in Dresden, ob man Gefährder künftig nach Syrien abschieben dürfe.

Angeblich, so interveniert sofort Tagsschau online, stehe dem aber das Völkerecht im Wege. Das Asylrecht allerdings ist ein individuelles. Das Völkerecht gilt für Staaten. Die Einwohnerschaft eines Landes kann nicht pauschal einen Asylantrag stellen. Aber ein Land kann zum sicheren Herkunftsland erklärt werden. Oder eben umgekehrt.

Asyl ist kein Einwanderungs- und Ansiedlungrecht, sondern die befristete Möglichkeit, Schutz zu bekommen vor Krieg und Verfolgung. Eine generelle Bleibeperspektive über Generation ist und war damit nie gemeint.

Zur aktuellen Lage: Die Kritiker der Haltung der Bundesregierung/des Bundesinnenministers haben ein stückweit Recht damit, sich aufzuregen, dass immer nur dann härtere Maßnahmen und rigorosere Abschiebungen gefordert werden, wenn eine Gewalttat durch Asylbewerber passiert ist.

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Exemplarisch dafür schreibt das Neue Deutschland: „Es ist ein eingespieltes Muster: Kommt es zu einer Gewalttat, in die ein Ausländer involviert ist, mehren sich die Rufe nach schnelleren und einfacheren Abschiebungen.“ Das ist so. Freilich meint es das Blatt ganz anderes: Die linke Zeitung, einst Zentralorgan der SED, möchte alles andere, als dass sich die Rufer viel früher melden sollen. Die Linke möchte nämlich gar keine Abschiebungen.

Der Bundesinnenminister hätte es schon vor Monaten tun können: Klären, ob künftig wieder Abschiebungen in bestimmte Regionen Syriens möglich sein sollen. Es ist im Übrigen schon fast ein Jahr her, dass Bundestagsabgeordnete der AfD nach Syrien flogen, um zu demonstrieren, dass das Land jetzt ein sicheres Herkunftsland sei. Nun mag das für AfD-Abgeordnete in bestimmten Regionen stimmen, für den wieder einreisenden Syrer muss das deshalb noch lange nicht der Fall sein.

Horst Seehofer will also heute, elf Monate nach der Orientreise der Abgeordneten und nach dem Messermord von Dresden, prüfen lassen, was geht in Syrien. „Ich werde sehr dafür eintreten, dass wir überprüfen, ob man nicht nach Syrien abschieben kann.“ Das Auswärtige Amt unter Heiko Maas allerdings sieht das vollkommen anders. Weitere Unionspolitiker folgen hingegen dem Ansinnen des Bundesinnenministers. So meinte beispielsweise der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU): „Rechtskräftig verurteilte Schwerkriminelle haben ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt, erst recht, wenn sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stürzen wollen. Wir müssen solche Täter sofort abschieben können.“

Aber wie stringent ist das eigentlich? Hat jemand kein Aufenthaltsrecht, muss er abgeschoben werden. Hunderttausende sind davon alleine in Deutschland betroffen. Sollte es also plötzlich möglich sein, Intensivtäter abzuschieben, warum kann das dann nicht mit demselben Aufwand und entlang des immer noch geltenden Rechts auch für alle anderen durchgeführt werden?

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Grünen-Chef Robert Habeck erinnert in fast erwartbarer Weise an zahlreiche Gefährder, die einen deutschen Pass hätten, also gar nicht abgeschoben werden können. Hier allerdings folgt auch Habeck dem Muster Seehofers und stellt viel zu spät etwas fest. Denn die bedeutendere Frage hätte doch auch für den Grünen schon viel früher lauten müssen: Warum hat so ein Gefährder überhaupt einen deutschen Pass bekommen? Da blieb Habeck still.

Selbstredend funktioniert auch die koordinierte Abwehr solcher politischen Forderungen durch diverse Nichtregierungsorganisationen, eines Teils der Medien und weiterer Player aus dem Dunstkreis der sogar über Bundesministerien quersubventionierten Antifa und No-Border-No-Nation-Fraktion.

Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) hakt bei Seehofer unter mit dem neuen Planspiel, Abschiebungen nach Syrien zwar nicht generell zuzulassen, aber eben für Gefährder. Das brachte wiederum den sächsischen Flüchtlingsrat auf die Palme. Der Verein ist allerdings alles andere als eine offizielle Institution, im Gegenteil, dieser Flüchtlingsrat boykottiert regelmäßig die Durchführung von Abschiebungen. So heißt es dort aktuell auf Twitter in einer Eilmeldung und im Ton, als ginge es hier um die Meldung einer Autoblitzerkontrolle:

„Warnung! Es gibt Informationen, dass Morgen, Di. 27.10.1020 eine Abschiebung nach #Somalia & #Äthiopien stattfinden könnte. Gut möglich – dass diese vom Flughafen #München aus geht. Bitte passt auf euch & andere auf.“

Wie aber sollen die Exekutivorgane, wie soll die deutsche Politik auf solche Meldungen reagieren? Darf mit so einer Organisation überhaupt noch auf welchem Wege auch immer ernsthaft kommuniziert werden?

Jetzt ist die Frage, wie sicher Syrien für Abgeschobene ist, nach wie vor unbeantwortet. Die aktuelle Covid-19-Lage stellt Reisen sogar generell in Frage. Das Auswärtige Amt fordert deutsche Bürger auf, aus Syrien auszureisen, so sie sich noch im Land aufhalten. Gewarnt wird hier vor gewaltbereiten Dschihadisten. Es sei schon zu zahlreiche Entführungen von Ausländern gekommen. Der IS würde zwar keine Gebiete mehr halten, sei aber weiter aus dem Untergrund heraus aktiv. Auch seien die staatlichen Strukturen in weiten Teilen des Landes zerfallen.

Die Reisewarnung liest sich allerdings merkwürdig veraltert, Beispiele für Terroranschläge auf Gebäude stammen von 2017 und 2018. Wen das alles nicht stört, der erfährt aus dem Ministerium von Heiko Maas dann noch, dass es im Sommer zu Dürreperioden kommen kann und im Winter zu Überschwemmungen. Auch soll sich der Reisende mit Verhaltensweisen bei Erdbeben vertraut machen. Nein, der Bezug zur Klimaveränderung wird hier nicht hergestellt, möglicherweise aber war das in Syrien schon immer so.

Abschiebungen nach Syrien wieder erlauben? Syrien wieder zum sicheren Herkunftsland machen? Oder zumindest zu einer Art Strafe für Islamisten, die dann eben in ein unsicheres Herkunftsland abgeschoben werden dürfen? Nichts davon wird passieren. Denn Horst Seehofer ist mittlerweile abboniert auf den Law&Order-Thesenclown der Bundeskanzlerin und es stört ihn selbst offensichtlich am wenigsten, dass dem so ist, dass er nichts bewirken, dass ihn keiner Ernst nehmen kann.

Dabei hat die Frage nach einem sicheren Herkunftsland durchaus eine ernsthafte Komponente, die noch weit darüber hinausgeht, welcher Windbeutel gerade wieder aus dem Innenministerium serviert wird. Denn hier geht es ja um die elementaren Fragen des Zusammenlebens und den Blick auf die eigene prädestinierte Lage im Wohlstandsdeutschland, der heutzutage vielen Deutschen so schwer fällt, manch einem fast unangenehm ist.

Ja, uns geht es materiell und in Punkto Sicherheit und Freiheit durchschnittlich immer noch besser als vielen Menschen im Rest der Welt. Und wir haben daraus Konsequenzen gezogen, indem wir von diesem Wohlstand abgeben beispielsweise über eine großzügige Entwicklungshilfe. Aber müssen wir es deshalb auch zulassen, dass unser Asylsystem in ein Asylantragsrecht samt Aufenthaltsgarantie umgewandelt wurde?

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„Sicheres Herkunftsland“ ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Asylrecht. Er wird in Artikel 16a des Grundgesetzes eingeführt und im Asylgesetz weiter ausgeführt und definiert. Zusammengefasst geht es darum, dass in einem sicheren Herkunftsland keine politische Verfolgung stattfindet. Als sichere Herkunftsländer gelten derzeit die europäische Union, die sechs Westbalkanstaaten, Ghana und der Senegal, Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko. Letztere Maghreb-Staaten wurden nach einem zähen politischen Ringen Anfang 2019 zu sicheren Herkunftsländern erklärt, um bei Menschen „keine falschen Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken“, wie es beispielsweise der SPD-Politiker Helge Lindh formuliert hatte.

Sicher ist also jenes Land, indem keine Verfolgung droht. Wo keine unmittelbare Gefahr droht für Freiheit, Gesundheit und Überleben. Solche Gefahren allerdings kommen auch aus vielen anderen Ecken. So sind Hunger, Elend und Krankheiten die vielfach größeren Gefährder für dass Leben vieler Menschen.

Aber diese Bedrohungen sind kein Grund, ein Asylrecht in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Grausame Wahrheit: Man stirbt nur viel öfter daran. Der Journalist Jakob Augstein sagte einmal in etwa, man müsse doch jeden Afrikaner verstehen, der nach Europa kommen will, wenn er damit automatisch seine Lebenserwartung um 30 Jahre erhöht hat. Klar, wer würde das nicht verstehen? Aber aktuell gibt es kein Anrecht, dass deshalb jeder betroffene Afrikaner seine Lebenserwartung mit einem Umzug nach Deutschland verlängern darf.

All das muss bedacht werden, wenn man über eine Einstufung Syriens als sicheren Herkunftsstaat nachdenkt. Nein, es geht auch überhaupt nicht darum, welche beruflichen Perspektiven jemand dort hat oder in welchen Lebensumständen er sich dort wieder findet nach Ausweisung. Es geht ausschließlich um politische und andere Formen der Verfolgung. Das sollte man, dass muss man vielleicht sogar bedauern, der Mensch ist dem Mensch kein Wolf. So sollte ein Staat in Wohlstand auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, Menschen in anderen Ländern in Notsituation zu unterstützen. Aber zuallerst hat er die besondere Pflicht und Verantwortung, seinen eigenen Bürgern und seinem Volk gegenüber. Das ist eine gewichtige Messlatte bei der Frage, ob Syrien ein sicherer Herkunftstaat sein darf oder eben noch nicht.

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37 Kommentare

  1. Das laute Nachdenken eines Mannes, der die Herrschaft des Unrechts bemängelt, jedoch fröhlich weiter führt.

  2. Dänemark und Schweden schieben nach Syrien ab. Alles keine Unrechtsstaaten. Horst können dort mal nachfragen, aber irgendwie will man dann doch nicht…

  3. Die Frage einer Abschiebung -auch von Schwerverbrechern, Mördern, Terroristen etc.- stellt sich in Deutschland als rein hypothetisches Denkmodell dar.
    Also warum darüber nachdenken und diskutieren, wenn´s sowieso nicht passiert !
    Hier darf nun mal jeder rein; aber raus lassen wir keinen; wir wollen -um Schäuble zu folgen- schließlich nicht in Unzucht degenerieren, …oder?

  4. Neuste Meldung zu dem Messermörder von Dresden:
    Er war Analphabet, beratungs- und erziehungsresistent, kriminell und gewalttätig auch in seiner Familie. Deshalb hat diese Familie den Sohn von Syrien nach Deutschland geschickt, damit sie den los sind.Schön dass wir mutmaßlich den jetzt bis zu seinem Lebensende hier versorgen dürfen
    Quelle : MDR Sachsen, Interview(Ausschnitt) mit der Mutter des…. Mag ein Jeder da einsetzten, was er denkt. Mein Wort würde nicht der Etikette entsprechen.Das Ganze widert mich an.

  5. Auch wenn die Abschiebung möglich wäre, sie wird nicht passieren. Das Procedere kennen wir doch jetzt schon zehntausendfach. Und wer sollte sie durchsetzen? Seehofer? Der Umfaller der Nation? Ich lach‘ mich tot!

  6. Herrn Seehofers Nachdenklichkeit kommt spät, ist aber mehr als berechtigt. Es lässt sich schlichtweg nicht erklären, warum Syrische Flüchtlinge in Deutschland auf Steuerzahlerkosten mehrwöchige Urlaube in Syrien verbringen können, eine Abschiebung hochgefährlicher Syrischer Gewalttäter dort hin aber „zu unsicher“ sein soll. Der islamistische Messerstecher aus Sachsen war überdies nach seiner Tat auf der Flucht nach Syrien via Türkei. Dass er dorthin, wohin er selbst wollte, nun zur Gwährleistung seiner Sicherheit nicht mehr abgeschoben werden kann, ist eine Geschichte aus dem Tollhaus.

    • Ja, richtig. Und damit passt diese Geschichte haargenau ins heutige Deutschland. Schließlich leben wir hier inzwischen in einer Freiluftklappse.

  7. Sicher oder nicht. Wenn es den politischen Willen geben würde, man würde wenigstens die Straffälligen in Drittländer abschieben, die sich dann gegen Gebühren um diese Leute kümmern. Ohne politischen Willen allerdings auch keine Lösungen.

  8. Wenn es draußen stark regnet (und nicht nur nieselt oder eine rührende Regen-Story vorgetragen wird), wäre die vernünftige schwäbische Hausfrau die Letzte, die für den Moment Dach oder Schirm verweigern würde.
    Schlechtes Benehmen bereits, Drohungen gar oder Übergriffigkeiten würden aber zum sofortigen Rausschmiss führen, egal ob vor der Tür Blitz und Donner oder sonstige Unbill drohen. Und auf keinen Fall könnte ein Gast auch nur den leisesten Gedanken daran verschwenden, er könnte in „seiner“ Notherberge mal eben einziehen.
    Soweit die schwäbische Hausfrau.

    • Dieses Ausmaß an praktischer Vernunft hat die schwäbische Hausfrau der ganzen linksgrünen Politik- und Medienblase voraus!

  9. „Asyl ist kein Einwanderungs- und Ansiedlungrecht, sondern die befristete Möglichkeit, Schutz zu bekommen vor Krieg und Verfolgung. Eine generelle Bleibeperspektive über Generation ist und war damit nie gemeint.“
    Genau so aber sieht die Asylpraxis aus. Aktuell in Diskussion ist ja nicht der Gedanke, daß die Syrer endlich zurückkehren, nachdem der Krieg dort bis auf die Region um Idlib beendet ist. Nein, es geht lediglich darum, Gefährder und Schwerverbrecher in ihre syrische Heimat abzuschieben – doch nicht einmal das will die politische Klasse. Der Verbrecher droht im Heimatland Gefahr, er darf also nicht abgeschoben werden, obwohl seine Anwesenheit in Deutschland wiederum eine Gefahr für die deutschen Bürger darstellt. Hier wird also das Wohl eines ausländischen(!) Straftäters (!) über das Wohl der eigenen, nicht-kriminellen Bürger gestellt, eine absolute Perversion des Rechtsstaates.

  10. Das liest sich eigentlich ganz gut. Insbesondere das, was Reul da sagt.
    Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen.
    Allerdings würde mich interessieren, was Syrien wohl dazu sagt, wenn wir da plötzlich auch die ganzen Fake Syrer aus Nordafrika und dem Balkan hin abschieben. 😉
    Was mich zum deutschen Pass bei „Syrern“ bringt:
    Wer seit 2015 als syrischer Asylant nach Deutschland gekommen ist, sollte eigentlich keinen deutschen Pass haben. Asyl ist temporärer Schutz und keine legale Form der Einwanderung.
    Bei Gefährdern mit Doppelpass, muss der deutsche Pass aberkannt werden, damit abgeschoben werden kann.

    • …nicht nur das…
      …die Doppelpassregelung muss abgeschafft und -rueckabgewickelt- werden
      …und das von Beginn ihrer Einfuehrung an

      • Wenn wir schon dabei sind: Es muss eine ausnahmslos zu befolgende gesetzliche Regelung ohne Widerspruchsmöglichkeit geben in dem Sinne, dass bei Straftaten von Migranten
        a) die deutsche Staatsangehörigkeit sofort aberkannt wird und
        b) die sofortige Ausweisung erfolgt
        Dazu müsste es eine längst überfällige Grundgesetzänderung geben.

        Die „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes hatten seinerzeit sicher nicht auf dem Schirm, dass ein paar Jahrzehnte später „Schutzsuchende“ unser Land fluten könnten, die auf unsere Werte und Gesetze pfeifen. Sonst hätten sie für diesen Fall eine Regelung wie die oben vorgeschlagene getroffen.

        Dass eines Tages eine „Religion“, die in Wahrheit eine aggressive Ideologie ist, unser Land und seine Menschen bedrohen könnten, haben sie sich ebenfalls nicht vorstellen können. Denn sonst wäre auch die Religionsfreiheit entsprechend eingeschränkt worden.

      • Da liegen Sie vollkommen richtig. Wenn Einwanderung zur feindlichen Unterwanderung und Übername missbraucht werden kann, dann müssen die Umstände, die das ermöglichen, abgestellt und korrigiert werden.

      • Sehe ich auch so. Der Doppelpass gefährdet die nationale Integrität und damit die innere Sicherheit. So was darf nicht geltendes Recht sein.

    • „Allerdings würde mich interessieren, was Syrien wohl dazu sagt, wenn wir da plötzlich auch die ganzen Fake Syrer aus Nordafrika und dem Balkan hin abschieben.“

      Die Syrer werden mit solchen Typen gar keine Probleme haben, weil sie mit denen einfach ganz kurzen Prozess machen würden.

      Dass man sich mit Nötigung, Lügen und Betrügen die Einwanderung in ein Land seiner Wahl erpresst, das macht Dummdeutschland mit. Aber man wird kein einziges muslimisches Land finden, das sich so zum Affen machen lässt.

  11. „Ja, uns geht es materiell und in Punkto Sicherheit und Freiheit durchschnittlich immer noch besser als vielen Menschen im Rest der Welt. „
    Diesen Satz unterschreibe ich nicht. Wir mögen einen reichen Staat haben, der durchschnittliche Deutsche ist jedoch nicht reich. Sonder gehört zu den ärmsten in der EU.
    Und was Sicherheit angeht, seit 2015 ist diese ehemals vorhandene Sicherheit auch perdu. Und was unsere Freiheit angeht kann sich selber ein Bild machen was dank der „Corona-Angst und Panikmache“ an Grundrechten, die das Grundgesetz garantiert, noch vorhanden ist und noch weiter eingeschränkt werden soll damit die „große Transformation“ ja nicht gefährdet ist/wird.

  12. Herr Seehofer, überprüfen Sie es doch selbst und melden einen Besuch bei Assad an. Reden Sie mit ihm …..

  13. Es sollte überhaupt kein Problem sein, mit Assad zu klären, wie ALLE Syrer in ihre Heimat rückgeführt werden können. Aufbauhilfe gegen Beachtung ortsüblicher Standards und auf geht’s zur Heimreise.
    Wobei man sich um dortige Behandlung krimineller Gewalttäter keinerlei Sorgen machen sollte.
    Aber was nützt das Reden: Seehofer brüllt mal wieder und Linksgrün will ja eh alle im Land behalten.

  14. Seehofer macht immer das Gegenteil vom dem, was er am Anfang sagt. Siehe „Masterplan“.
    Manche sind unbelehrbar, zB CDU/CSU und deren Wähler ….

  15. Ich würde sagen der ÖR und die Moralisten … zweifelsfrei ! Tue Gutes und lass dich dabei filmen …

  16. Ist Deutschland überhaupt noch ein sicheres Herkunftsland?

    Spaß beiseite: Diese Kategorie darf keine Rolle spielen, wenn es um die Abschiebung von Terroristen und Kriminellen geht.

  17. Das Asylrecht wird seit Jahren missbraucht und die Justiz macht wieder mal mit! Herrschaft des Unrechts nannte es Drehhofer einmal. Aber die Organisierte Kriminalität von Staat und Justiz gefällt es so.

  18. Ach Herr Seehofer, machen wir uns doch nichts vor!

    Seit dem Jahre 2015 ff besteht unsere deutsche Gesellschaft eigentlich NUR noch aus den gesellschaftlichen Gruppen „linksgedrehte Nomenklatura“ als Verbündeter der „Neueuroropäer genannt Partyszene“, den „bedrängten Indigenen“ und der Rest der deutschen Bevölkerung ist auf alles Durchschaubare auch dauerhaft hereinfallen!

  19. Schon klar: Wenn ein Deutscher von einem illegalen Migranten abgestochen oder anderweitig umgebracht wird, kann man ihn nicht in sein nicht sicheres Herkunftsland abschieben, da im dort ein ähnliches Schicksal blühen könnte, welches er seinem Opfer kurz zuvor selbst angedeihen ließ.
    Das heißt, das „Wohl des Deutschen Volkes“ (wie beim Amtsantritt geschworen) steht unter dem Wohl illegal eingereister, krimineller Migranten.
    Mehr braucht man nicht dazu sagen!

  20. Wenn Seehofer versucht Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieses Projekt scheitern wird, wie alles andere, das dieser Ankündigungs- und Umfaller Minister versucht hat. Ich erinnere mich noch daran, wie er Merkel auf dem CSU Parteitag die „Herrschaft des Unrechts“ bescheinigt hat. Jetzt ist er ein weiteres Schoßhündchen Merkels.

    • Genau. Denn wenn er hier mit dem „sicheren Herkunftsland“ anfängt, ist eh schon klar, dass er gar nicht interessiert ist, das Problem zu lösen. Sonst müsste er klar ansagen, dass dieses Kriterium hierbei keine Rolle spielt, sondern dass es darum geht, Terrorist*innen und Islamist*innen ohne Rücksicht darauf abzuschieben.

      Nun, das Ganze krankt aber noch woanders: Ohne konsequenten deutschen Grenzschutz ist jede Abschiebung nur Makulatur – es sei denn, man liefere die Damen und Herren direkt an die Sicherheitskräfte im Heimtaland aus. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Eine oder die Andere durchaus schon „vermisst“ wird.

  21. Das perfide an dieser Diskussion ist (und das ist den Verantwortlichen allen bekannt), dass bis zum Flug-Stopp durch Corona, regelmäßig viele syrische Asylbewerber mit Duldung bzw. laufendem Asylverfahren wegen Verfolgung in ihrem Heimatland, durchaus über den Libanon oder Jordanien mal eben so 1-2 Wochen Ferien „zu Hause“ gemacht haben. Sowas ließ sich leicht in der Abflughalle des Flughafen Frankfurt an den Check-Inn Schaltern beobachten….wer dann noch etwas arabisch kann, konnte die „Abfliegenden“ bei Unterhaltungen belauschen die sehr aufschlussreich waren. Leider wurden diese Erkenntnisse als „recht Hetze“ gebrandmarkt. Die Frage stellt sich also…warum man nicht in ein Land abschieben kann, in dem der Verfolgte mal eben so 1-2 Wochen in Urlaub fliegt….natürlich nicht direkt, sondern über Zwischenstopp Jordanien/Libanon und dann weiter mit dem Bus oder dem Abhol-PKW. Und warum dann diese Leute bei der Rückkehr, auch wenn sie aus dem Libanon oder Jordanien kamen, wieder in die EU reingelassen wurden…..tja….

  22. Die Sozialbankdirektorin Merkel hat gerufen und somit werden sie weiterhin kommen egal aus welchem Land, mit welchem Status auch immer. Und wenn „sie nun einmal da sind“ werden sie auch bleiben. Die Fremden werden anlanden, solange das Konterfei Merkels als Weltenretterin von Hany zu Handy die Erde umrundet.

    Zwei entscheidende Veränderungen werden den Spuk beenden können: eine alternative Regierung und keinen Rechtsanspruch auf Bares bei Asylstatus.

  23. “Asyl ist kein Einwanderungs- und Ansiedlungsrecht, sondern die befristete Möglichkeit, Schutz zu bekommen vor Krieg und Verfolgung.“
    Richtig. Doch Frau Kanzlerin hat in ihrer unermesslichen Güte und Weisheit, ganz im Stil einer Feudalherrin, unser Land mit völlig offenen Grenzen zum Siedlungsgebiet gemacht. Das Volk fragen? Braucht sie nicht, denn für sie existieren Volk und Nation schon lange nicht mehr.
    Es wird höchste Zeit, dass sich das Volk bei Merkel nachdrücklich in Erinnerung bringt. Sie gehört vor Gericht gestellt.

  24. Das Vorgehen Deutschlands ist in dieser Frage seit Jahrzehnten höchst verkrampft, da die Wirtschaft billige Zuwanderer wünscht und sich zwischenzeitlich in einer unheiligen Allianz mit linksbuntgut befindet, welche aktiv Umsiedelungspolitik nach dem Stile Lenins betreibt.
    Der tatsächliche Wille der Mehrheit nach geregelter und gebremster Zuwanderung interessiert heute nur noch die AfD.
    Über die Rückführung der abgelehnten Asylanten, den unglaublichen Kosten und der elementaren Frage, ob überhaupt ein ganzes Land „unsicher“ sein könne und warum dann dort immer noch Menschen leben wird gar nicht nachgegangen.
    Fazit: Politikversagen und in einigen Fällen noch viel schlimmer …

  25. Sehr geehrter Herr Wallasch,
    als Mitarbeiter einer großen, deutschen Ausländerbehörde, lese ich Ihre Beiträge zum Asylrecht und den Problematiken des Aufenthaltsrechts immer sehr gerne und genau. Auch weil es mir wichtig ist, dass über dieses Thema mehr, aber vor allem anhand korrekter Informationen geredet wird. Insofern erneut, vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Zur Ergänzung vielleicht noch ein paar Anmerkungen:
    Ein Staat muss nicht als Sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, damit dorthin abgeschoben werden kann. Dann könnten wir ja in kaum einen Staat abschieben. Im Falle von Syrien ist der immer wieder verlängerte Abschiebestopp das Haupthindernis.
    Des Weiteren weise ich auf den rechtlichen Unterschied zwischen den verschiedenen humanitären Aufenthaltstiteln und dem jeweils zugrundeliegenden Status hin. Einen Aufenthalt aufgrund von gewährten Asyl kommt, gerade auch bei Syrien, äußerst selten vor. Hierzu muss ja gerade eine individuelle politische Verfolgung aufgrund der Rasse, Religion, sexuellen Orientierung, politischer Meinung usw. glaubhaft gemacht werden. Der nachgeordnete Schutzstatus als Flüchtling kommt hingegen schon häufiger zum Tragen. Darüber hinaus der subsidiäre Schutzstatus und das Abschiebeverbot. Hier wird meiner Ansicht nach oft nicht genau genug getrennt. Aber das mag auch die berufliche Perspektive sein. Einem Fachmann jedes anderen Zweiges mag es bei der Berichterstattung über sein Feld genau so gehen.

    Trotzdem weiter so. Ich freue mich auf den nächsten Beitrag.

    • Lieber Leser, vielen Dank für Ihren so auf- wärmenden Kommentar. Das freut mich noch einmal mehr, da sie vom Fach sind. Bitte seien Sie weiterhin so gefällig und kommentieren Sie bitte auch wenn wir etwas falsch verstanden haben. Wo sie vielleicht anders sehen. Aus der Praxis. Bitte bleiben Sie uns gewogen wir freuen uns über weitere Kommentare herzliche Grüße Alexander Wallasch

  26. Syrien ist schon lange ein zum größten Teil befriedetes, sicheres Herkunftsland.
    Auch Herr Seehofer sollte mal die nach wie vor geltende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland lesen und anschließen für deren Einhaltung und Umsetzung sorgen.
    Schließlich ist er als Innenminister dafür zuständig.

    § 18 Aufgaben der Grenzbehörde(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
    (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
    1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
    2. Anhaltspu nkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
    3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
    (3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
    1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
    2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
    (5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

  27. Aber zuallerst hat er die besondere Pflicht und Verantwortung, seinen eigenen Bürgern und seinem Volk gegenüber.“
    Tichys Einblick entwickelt sich echt zu einer Satirezeitschrift. Und die Brüller sind unschlagbar. Ganz großes Kino.

    P.S. übrigens Vorsicht: Das Wort „Volk“ ist total Nazi.

  28. Seehofer…Drehhofer…
    ein schlichtes und durchschaubares Manoever.
    Der Herr sammelt noch paar mikrige Stimmundpünktchen für Mutti
    indem er zumindest mal „nachdenkt“.
    Geschehen wird eh nix. Der wird sich mit seiner Energie
    auf die geisterhafte Nazijagd bei unseren anständigen Polizeibeamten
    beschäftigen.

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