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Parteienstaat statt Gewaltenteilung

Harbarth, Verfassungsgericht und UN-Migrationspakt

25.11.2018

| Lesedauer: 9 Minuten
Werden Verfassungsgerichte zum Spielball von Interessen, lässt sich notwendigerweise nur noch das Ende des durch sie zu schützenden Gemeinwesens konstatieren.

„Wer den Globalen Migrationspakt radikal bekämpft und ihn a limine zurückweist, wie das Rechtspopulisten tun, der schafft letztlich die Voraussetzungen dafür, dass Menschen andere Länder verlassen, um sich auf den Weg nach Europa und Deutschland zu machen.“

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Verfassungsgerichte sind fraglos eine der wichtigsten Errungenschaften, über die ein moderner, freiheitlicher Staat verfügt. Sie sind in einer freiheitlichen Demokratie schlicht die wichtigste Instanz. Wichtiger als Präsidenten, Kanzler, Minister und was sich sonst noch so an den Spitzen des Staates tummelt. Denn Verfassungsgerichte haben darüber zu wachen, dass freiheitlich-demokratische Staatswesen nicht durch einseitige Machtanhäufung, die Freiheit des Bürgers beschränkende oder andere, gegen die Verfassung verstoßende Gesetze und Maßnahmen sowie durch sonstige Verschiebungen innerhalb der Machtverteilung das Staatswesen gefährdet oder gar zerstört werden. Werden Verfassungsgerichte zum Spielball von Interessen, lässt sich notwendigerweise nur noch das Ende des durch sie zu schützenden Gemeinwesens konstatieren.

POLITIKER INS BVERFG
Alles Müller oder was oder: das Ende der Professoren
Basis eines jeden Verfassungsgerichts ist deshalb dessen absolute Unabhängigkeit. Verfassungsrichter dürfen – so schrieb es bereits das Grundgesetz von 1949 als provisorische Verfassung fest – „weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören“. Denn wenn in der Gewaltenteilung grundsätzlich die absolute Unabhängigkeit des Richters gewährleistet sein muss, gilt dieses umso mehr für jene Richter, die dem wichtigsten deutschen Gericht als Wächter über die Verfassung zugewiesen sind.

Dummerweise nun hatten die Autoren des Grundgesetzes von 1949 bereits einen Fehler gemacht. Oder besser formuliert: Sie konnten sich schlicht nicht vorstellen, dass es in der von ihnen zu schaffenden Republik Organe oder Gruppierungen geben könne, die genau diese Basisvoraussetzung der absoluten Unabhängigkeit zwischen den Gewalten zu unterwandern suchen würden – und die etwa gar auf die Idee kommen könnten, in das höchste Gericht Personen zu entsenden, die als Richter gänzlich unerfahren sind.

Genau das aber ist dieser Tage geschehen. Und das nicht nur in Bezug auf einen beisitzenden Richter, sondern auf eine Person, die, wie allenthalben zu hören ist, in absehbarer Zeit sogar den Vorsitz dieses höchsten deutschen Gerichts übernehmen soll.

„Möglicherweise tut er das, weil er parteipolitischen Nutzen aus der von ihm erzeugten Angst zu ziehen sucht.“

Stephan Harbarth ist ohne Zweifel ein Jurist, der sein Handwerk versteht. Liest man seine Selbstdarstellung bei der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz, kann es daran keinen Zweifel geben. Harbarth – dort als Partner der Kanzlei ausgewiesen und somit Miteigentümer und Chef des Frankfurter Anwaltsunternehmens – ist ausgewiesener Spezialist. Aber – und hier beginnt die Fragwürdigkeit seiner Berufung in das Bundesverfassungsgericht – mit den dort zu verhandelnden Fällen des Staats- Verfassungs- und Völkerrechts hatte er noch nie in seinem Leben etwas zu tun. Harbarth ist Wirtschaftsanwalt. Fachmann für Gesellschaftsrecht. Noch genauer: Fachanwalt für Aktienrecht. In diesem Fachgebiet der Juristerei hat er zahlreiche wegweisende Fachbeiträge veröffentlicht. Naheliegend, dass er auch als Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ ausgewiesen wird.

Die Liste seiner Mandanten liest sich wie das Who is Who der deutschen Wirtschaft. So hat Harbarth mehrmals den Verkauf der Daimler-Anteile am Luftfahrtunternehmen EADS begleitet. Für die Südzucker AG mehrfach Hilfestellung bei Schuldverschreibungsgeschäften und beim Verkauf einer Tochtergesellschaft an den Lebensmittelriesen Nestlé geleistet. Ob Klett-Verlag, Sanofi-Aventis, Vereinigte Motor-Verlage, Gruner+Jahr, Merck KGaA, Allianz oder Mannheimer Leben – Harbarth ist erste Wahl, wenn es um Großtransaktionen zwischen, mit und für Aktiengesellschaften geht. Er ist für diese Unternehmungen der ausgewiesene Spezialist. Nicht umsonst wirbt seine Kanzlei mit dem Slogan: „Zu uns kommen Konzerne, weil wir keiner sind.“ Harbarth ist Fachanwalt. Das ist aller Ehren wert und in keiner Weise zu kritisieren.

„Oder er bekämpft den Pakt, weil er die internationalen Zusammenhänge ignoriert.“

Was Harbarth jedoch nicht hat, das sind jene Voraussetzungen, die eigentlich zu erwarten wären, wenn es die Besetzung des wichtigsten deutschen Richteramtes geht. Folgen wir seiner Selbstdarstellung, so hat Harbarth noch nie auf dem Richterstuhl gesessen. Er war immer als Jurist der Vertreter jener ihn beauftragenden Klienten. Interessenvertreter von Berufs wegen. Niemals neutraler Betrachter der von ihm zu beurteilenden Materie.

Das deutsche Recht setzt für die Berufung zum Richteramt hohe Hürden. § 5 des Deutschen Richtergesetzes nennt, ein abgeschlossenes Studium voraussetzend, für die zweijährige Ausbildung folgende Pflichtstationen der Tätigkeit: Ein ordentliches Gericht in Zivilsachen; eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht in Strafsachen; eine Verwaltungsbehörde; eine Rechtsanwaltskanzlei.

Nichts in Harbarths Lebenslauf deutet darauf hin, dass er außer dem Rechtsanwaltsberuf diese Voraussetzungen erfüllt. Reicht das Referendariat am Kammergericht in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, um die notwendige Erfahrung mitzubringen, die das höchste deutsche Richteramt erwarten lässt?

§ 7 des Richtergesetzes spricht auch „ordentlichen Professoren der Rechte“ die entsprechende Amtsbefähigung zu. Harbarth ist sei März 2018 „Honorarprofessor“. Das gibt ihm das Recht, den Titel „Professor“ zu führen. Doch das Karriere-Portal „academics“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ beschreibt den Honorarprofessor wie folgt:

„Der Name ist irreführend: Honorarprofessoren sind nicht etwa Freiberufler und erhalten für ihre professoralen Leistungen, beispielsweise in der Lehre, ein Honorar. Im Gegenteil, Honorarprofessoren lehren in der Regel unentgeltlich und ehrenamtlich an einer Hochschule. Im Gegenzug dürfen sie – entsprechend den dazu geltenden Vorgaben des Landesrechts – den Professorentitel tragen. Von Honorarprofessoren wird erwartet, dass sie pro Semester mindestens eine Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden geben.

Voraussetzung für eine Honorarprofessur sind mehrjährige Erfahrungen in der Lehre sowie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen, sei es im Wissenschaftsbetrieb oder in der beruflichen Praxis. Im Großen und Ganzen müssen also die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erfüllt sein, eine Habilitation ist jedoch nicht nötig. Darin unterscheidet sie sich von der außerplanmäßigen Professur, welche direkt auf der Privatdozentur und damit auf der Habilitation aufbaut.“ 

Mit anderen Worten: Der Honorarprofessor ist ein Ehrentitel – keine ordentliche Professur.

„Doch der geistige Horizont deutscher Politik darf niemals an den deutschen Außengrenzen enden.“

Und doch wollen wir hier nicht die Frage erörtern, ob Harbarth tatsächlich die notwendige Qualifikation für Deutschlands höchstes Richteramt mitbringt. Wie wenig das in der Bundesrepublik der zweiten Dekade des 21. Jahrhunderts noch zählt, wird auch dann deutlich, wenn beispielsweise der Bund deutscher Juristinnen die Wahl Harbarths nicht wegen möglicherweise fehlenden Qualifikation bemängelt, sondern deshalb, weil er keine Frau ist. Was vielleicht auch daran liegt, dass der verfassungswidrige Vorstoß der Frau Bundesminister der Justiz und der Bewerberin für das Amt des CDU-Bundesvorsitzes, für die Besetzung des Bundestages künftig Geschlechterquoten festzulegen, bei Harbarth nicht die gewünschte Unterstützung finden könnte.

Damit aber sind wir nun beim eigentlichen Irrweg, den die Besetzung dieses hohen Amtes durch einen Mann wie Harbarth deutlich macht: Es ist der Weg, der zur Besetzung führt.

Die provisorische Verfassung der Bundesrepublik legt in Artikel 94 GG die Wahl in die Obliegenheit von Bundestag und Bundesrat: „Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrat gewählt.“

DER OBERSTE RICHTER ALS AKTIVIST
Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle kritisiert Seehofer und Dobrindt
Als dieses zur Gründung der Bundesrepublik niedergeschrieben wurde, vermochte sich noch niemand der Autoren vorzustellen, dass eines Tages in dieser Republik alle Macht von den Parteien statt vom Volke ausgeht. Geprägt von den Vorstellungen der Gewaltenteilung sollte so ursprünglich sichergestellt werden, dass auf der einen Seite der Souverän, also das Staatsvolk, vertreten durch die von ihm gewählten Abgeordneten, an der Besetzung des Amtes mitwirkt. Auf der anderen Seite standen – in gewisser Weise ein Relikt aus der Verfassung von 1871 – die Regierenden der Länder des Bundes. Gänzlich aus dem Besetzungsgeschäft war die Bundesregierung – vermutlich auch deshalb, weil man von dort ausgehend die größte Gefahr für den Bestand der freiheitlichen Demokratie befürchtete.

Für die Verfassung war damit das Höchste Gericht ausgestattet mit Personen, die einerseits von der Legislative, andererseits von der Exekutive – also den beiden anderen, künftig zu kontrollierenden Gewalten – selbst in gegenseitiger Kontrolle bestellt wurden. Die Tatsache, dass es zwischen diesen Gewalten heute kaum noch erkennbare Unterschiede in Interessen und Zielen gibt, weil beide von denselben, kleinen Eliten in den Führungen der Staatsparteien bestimmt werden, vermochten die Grundgesetzgeber sich 1949 noch nicht vorzustellen.

Deshalb auch blieb ihre unverzichtbare Einschränkung des möglichen Personenkreises rudimentär: „Sie [die Verfassungsrichter] dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.“ Diese Formulierung des Grundgesetzes sollte sicherstellen: Niemand, der im Bundesverfassungsgericht sitzt, darf eine zu große Nähe zu einer der beiden anderen Gewalten aufweisen.

Leider vergaßen die Gesetzgeber 1949, Karenzzeiten festzuschreiben. Und so wechselt mit Harbarth nun nicht zum ersten Mal jemand, der aus tiefster Überzeugung einem Parlament oder einer Regierung angehört, von heute auf morgen in jenes Amt, dessen wesentlichste Aufgabe es ist, genau diese beiden anderen Gewalten zu kontrollieren. Kann das funktionieren? Diese Frage stellte sich bereits in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger, wenn der Eindruck entstand, dass die aus den Parteiklüngeln berufenen Verfassungsrichter ihre Nähe zu Parteipositionen und Parteienwohl über eine objektive, am Wortlaut des Gesetzes orientierte Beurteilung zu stellen schienen.

Wie beispielsweise wird Harbarth agieren, wenn eines der zahllosen, auch fragwürdigen Gesetze, denen er im Bundestag zugestimmt hat, auf dem Tisch des Verfassungsgerichts liegen sollte? Erklärt er sich, wie es selbst auf den untersten kommunalen Ebenen üblich ist, in der Sache für befangen? Überlässt er die Entscheidung jenen, denen keine Mitwirkung am Verhandlungsgegenstand vorzuwerfen ist? Kaum vorstellbar.

Weg mit den Fachleuten

Harbarth ersetzt nun Ferdinand Kirchhof. Kirchhof ist ausgewiesener Verwaltungsrechtler, war Ordentlicher Professor für Staatsrecht. Als er 2007 zum Verfassungsrichter ernannt wurde, hatte er bereits vier Jahre Erfahrung als Richter am Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hinter sich. Er wird ersetzt durch einen Aktienrechtler ohne Ordentliche Professur und Richtererfahrung.

2020 soll Harbarth Andreas Voßkuhle als Präsident des Gerichts beerben. Voßkuhle ist ausgewiesener Fachmann für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtstheorie. Als Voßkuhle 2008 in das Bundesverfassungsgericht berufen wurde, hatte er eine langjährige akademische Laufbahn hinter sich, die er 1999 als Ordentlicher Professor an der Universität Freiburg und Direktor des Instituts für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie startete. Er wird ersetzt werden durch einen Wirtschaftsanwalt mit dann zwei Jahren Richtererfahrung ohne Ordentliche Professur und ohne fachlichen Hintergrund in Sachen Staatsrecht.

Wie groß die Defizite des Wunschkandidaten der Frau Bundeskanzler auf diesen fundamentalen Rechtsgebieten, die Grundlage für ein sachgerechtes Urteil im höchsten deutschen Gericht sein sollten, sind, war nicht nur bei Harbarths Einlassungen bei der ersten Bundestagsdebatte über den sogenannten Migrationspakt zu erkennen. In einer Kolumne der FAZ fasste er seine Position mit jenen Sätzen zusammen, die hier bereits als scheinbar sinnfreie Zwischenüberschriften eingestreut wurden. In einem Kontext liest sich Harbarths Position wie folgt:

.„Wer den Globalen Migrationspakt radikal bekämpft und ihn a limine zurückweist, wie das Rechtspopulisten tun, der schafft letztlich die Voraussetzungen dafür, dass Menschen andere Länder verlassen, um sich auf den Weg nach Europa und Deutschland zu machen. Möglicherweise tut er das, weil er parteipolitischen Nutzen aus der von ihm erzeugten Angst zu ziehen sucht. Oder er bekämpft den Pakt, weil er die internationalen Zusammenhänge ignoriert. Doch der geistige Horizont deutscher Politik darf niemals an den deutschen Außengrenzen enden.“

Es gibt keinen Zweifel: Das sind nicht die abwägenden Formulierungen eines Mannes, der seine Qualifikation als neutraler Verfassungsrichter unter Beweis stellen will. Es ist eine politische Attacke, die sich mit der Verwendung eines Fachbegriffs der Richtersprache einen intellektuellen Anschein geben will („a limine“ steht als Sammelbegriff für gerichtliche Entscheidungen, die bei Verfahrensbeginn ohne Verhandlung und Beweisaufnahme ergehen).

HANS HERBERT VON ARNIM MIT NEUEM BUCH
Die Hebel der Macht und wer sie bedient
Vor allem aber sind es nicht die sachlich qualifizierten Einlassungen eines Staats- und Völkerrechtlers. Denn jene weisen mittlerweile zunehmend mehr darauf hin, dass der maßgeblich von der Bundesregierung initiierte Migrationspakt zwar den Hinweis enthält, nicht bindend zu sein, jedoch als sogenanntes „Soft Law“ in die Rechtsprechung einfließen und so über Gewohnheitsrecht zu Völkerrecht werden wird. Statt in die sachliche Auseinandersetzung mit dem Pakt einzusteigen, ergeht sich Harbarth in Diffamierung der Gegner und Plattitüden in der Sache. Denn gerade jene, die die Pakt kritisch hinterfragen, sind es, die die „internationalen Zusammenhänge“ nicht ignorieren. Sie sind es, deren „geistiger Horizont“ nicht an den deutschen Außengrenzen endet, weil die Einwanderung auch eben dort nicht endet.

Harbarth bleibt zudem in seinen Positionierungen zum Migrationspakt jeglichen Sachbeweis seiner Aussagen schuldig. Er agiert als politischer Agitator, nicht als wissenschaftlich fundierter Jurist. Qualifiziert ihn das für das höchste deutsche Richteramt?

Harbarth muss den Migrationspakt nicht verstehen – noch nicht

Zutreffend ist: Harbarth muss diesen Pakt ebenso wenig wie andere Sachfragen des Staats- und Völkerrechts sachgerecht beurteilen können. Schließlich ist er Wirtschaftsanwalt – ein Mann, der die Interessen von Konzernen durchsetzt und sie durch den Dschungel der Gesetzgebung führt, wie seine Kanzlei zutreffend verkündet.

Ist es ihm vorzuwerfen, dass er mit seinen fehlenden Fachqualifikationen die Berufung zum Verfassungsrichter nicht von sich gewiesen hat? Nun – wer wird schon das Sahnehäubchen auf einer erfolgreichen Karriere zurückweisen, wenn es auf einem goldenen Tablett serviert wird? Spielt es da noch eine Rolle, dass dieses Häubchen so gar nicht auf den Kopf passen will?

Die zu stellende Frage muss sich deshalb an jene wenden, die Harbarth zum obersten deutschen Richter machen wollen und bereits zum Verfassungsrichter gemacht haben. Denn sie sind es, die mit dieser Entscheidung einen weiteren Stein aus dem Fundament der 1949 aus der Taufe gehobenen Demokratie gebrochen haben. Einmal mehr sind sie den Beweis angetreten, dass jene Idee des freiheitlichen, funktionsfähigen Staates, die als Gewaltenteilung bezeichnet wird, für sie keinen Wert mehr hat. Lobbyisten von der Parteien Gnade in allen drei Gewalten. Das hatten sich Montesquieu und Locke etwas anders gedacht.

Möglich, dass Harbarth als Verfassungsrichter den Versuch unternehmen wird, sich frei zu strampeln. Den Beweis, dass er dieses kann, ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Seine bisherige Tätigkeit lässt vielmehr befürchten, dass er im Kielwasser der global agierenden Großkonzerne schwimmen wird, die maßgeblich am Migrationspakt mitgewirkt haben, weil sie in ihm die Möglichkeit eines deutlich erleichterten, weltumspannenden Arbeitsmarktes erblicken. Harbarths Benennung durch Angela Merkel und seine sachfremde, ausschließlich politische Positionierung zum Migrationspakt lassen darüber hinaus den Verdacht aufkommen, dass Merkel ihn ganz bewusst als ihren Verfechter des Paktes platziert haben wollte – sollte dieses Kernlement Merkelscher Globalpolitik dann in absehbarer Zeit doch auf dem Tisch der Verfassungsrichter landen, weil vielleicht festgestellt werden sollte, dass er so unverbindlich, wie behauptet, dann doch nicht ist.

Der eigentliche Vorwurf aber bleibt bei jenen Parteilobbyisten hängen, die sich nach Legislative und Exekutive nun mit dem Bundesverfassungsgericht den Staat in Gänze zur Beute machen. Weshalb ich nun zum Abschluss jenen Satz wiederholen möchte, der bereits im ersten Absatz zu lesen war:

Werden Verfassungsgerichte zum Spielball von Interessen, lässt sich notwendigerweise nur noch das Ende des durch sie zu schützenden Gemeinwesens konstatieren.


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144 Kommentare

  1. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren Männer und Frauen von Ehre. Das, was zur Zeit in diesem Land vor sich geht, lag jenseits dessen, was sie sich nach dem Grauen des II. WK vorzustellen vermochten.
    Heute müssen wir erleben, wie Ehre und Anstand zugunsten des eigenen Machterhalts über Bord geworfen werden. Die offensichtliche, in Art. 94 GG formulierte Absicht des Verfassungsgebers wird ignoriert, um Personen in Stellung zu bringen, die dabei helfen können, die lästige Opposition loszuwerden. Zuerst ein neuer Verfassungsschutzpräsident, der den „Fall“ (Prüffall, Verdachtsfall) AfD verkündet, um deren Wähler abzuschrecken und schließlich ein Verfassungsschutzpräsident, der sich mit den zu erwartenden Verbotsverfahren befassen wird.

    Das Tragische an der Sache: (Insbesonderer jüngere) Mitbürger/innen, die das politische Geschehen nicht intensiv verfolgen, fehlt die Sensibilität für das, was zur Zeit vor sich geht. Der Satz „Wehret den Anfängen“ wurde ihnen zwar mit auf den Weg gegeben, aber die Bedeutung oft nicht verstanden. Der Blick geht daher immer nur in eine Richtung …

  2. Stephan Harbarth ist Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Kann man davon ausgehen, dass er als zukünftiger Präsident am Bundesverfassungsgericht neutral und unabhängig entgegen der CDU handelt? Wohl nicht.

    Die Gewaltenteilung will staatliche Macht begrenzen, unabhängig davon, wer gerade die Macht hat. Zwar hat das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich seit 1871 überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage.

    Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. In dem gegenwärtigen deutschen Staatsaufbau ist die Judikative in die Exekutive integriert – der gesamte Justizapparat untersteht der Regierung. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, deren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet.

    Die Legislative ist gegenüber der Exekutive organisatorisch selbständig, die Judikative ist es nicht.

    „Die politische Freiheit ist nur unter maßvollen Regierungen anzutreffen. Indes besteht sie selbst in maßvollen Staaten nicht immer, sondern nur dann, wenn man die Macht nicht missbraucht. Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“
    (französische Philosoph und Staatstheoretiker Charles de Montesquieu in seinem Buch „Vom Geist der Gesetze“ von 1748)

  3. Die Ernennung des Wirtschaftsanwaltes Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter und späteren Prädidenten des BVG auf Vorschlag der CDU/CSU und mit Zustimmung der SPD, Grünen ist sehr fragwürdig. Dem Beitrag von Tomas Spahn stimme ich voll und ganz zu. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Gerichte, vor allem das Bundesverfassungsgericht absolut unabhängig wäre. Absolute Unabhängigkeit ist aber eine Idealvorstellung, die es in der Realität nicht gibt. Der Bundestag und der Bundesrat wählen die Mitglieder des BVGs aus. Damit führt dies automatisch zu einer Auswahl von Personen, die zu den Machtverhältnissen in diesen beiden Institution passt. Die Parteien haben kein Interesse hier etwas zu ändern.

  4. Die Frage ob ein Verfassungsrichter über Erfahrungen im Richteramt verfügt, ist m.E. nicht die entscheidende Frage. Das Hauptproblem ist die fehlende Unparteilichkeit der Verfassungsrichter, denn Unabhängigkeit ist für das Amt eine notwendige aber nicht hinreichende Bedingung und beim BVG durch die rechtlichen Rahmenbedingungen durchaus gegeben. Wer aber schon einmal Teil der Legislative war oder in der Exekutive Regierungsverantwortung wahrgenommen hat ist als Verfassungsrichter definitiv nicht mehr tragbar. Auch höhere Parteiämter können ein Ausschlusskriterium für das Amt eines Verfassungsrichters sein.

  5. „Wer den Globalen Migrationspakt radikal bekämpft und ihn a limine zurückweist, wie das Rechtspopulisten tun….“
    Damit sind alle Staaten, die den Migrationspakt ablehnen, Rechtspopulisten. Das sagt eine angehender höchster Richter in Deutschland. Und der Bundestag applaudiert fast ausnahmslos.
    Nichts wie weg hier.
    Die echten NAZIS sind in Karlsruhe angekommen.
    Und das sind die Rechtspopulistischen Staaten. Dürfen wir die jetzt überfallen werden von den Bessermenschen?
    USA
    Australien
    China
    Japan
    Südkorea
    Israel
    Ungarn
    Österreich
    Belgien
    Polen
    Bulgarien
    Slowenien
    Tschechien
    Dänemark
    Italien
    Kroatien
    Niederlande
    Schweden
    Schweiz

  6. Da kommt endlich mal einer, der sein Geld selbst erarbeitet hat und nicht sein Leben lang am Staatstropf hing, wie Professoren, Richter und Berufspolitiker, ins BVerfG und dann wird ausgerechnet bei TE gemeckert!? Als Rechtsanwalt freue ich mich darüber, dass es endlich auch mal ein Berufskollege ins BVerfG geschafft hat. Für die, die es nicht wissen sollten: Rechtsanwalt kann man nur werden, wenn man die Befähigung zum Richteramt hat.

    • § 5 des Deutschen Richtergesetzes nennt, ein abgeschlossenes Studium voraussetzend, für die zweijährige Ausbildung folgende Pflichtstationen der Tätigkeit: Ein ordentliches Gericht in Zivilsachen; eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht in Strafsachen; eine Verwaltungsbehörde; eine Rechtsanwaltskanzlei. Nichts in Harbarths Lebenslauf deutet darauf hin, dass er außer dem Rechtsanwaltsberuf diese Voraussetzungen erfüllt. Reicht das Referendariat am Kammergericht in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, um die notwendige Erfahrung mitzubringen, die das höchste deutsche Richteramt erwarten lässt?

    • Niemand hat etwas dagegen, dass Stephan Harbarth – neben seinen Tantiemen aus dem „Staatstropf“ – sein Geld selbst erarbeitet (hat). Hier ging es jedoch um etwas anderes – hätte ein Rechtsanwalt eigentlich nachvollziehen können sollen.
      Was die Befähigungen betrifft: Es gibt vermutlich keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die gleich den Juristen durch ihren Einfluss in der Politik hier über sich selbst (einschließlich BRAGO-Einkünfte) entscheidet. Auch wenn das rechtlich anders geregelt ist – angesichts meiner Erfahrung mit dem einen oder anderen Rechtsanwalt halte ich den Automatismus Rechtsanwalt = Befähigung zum Richteramt für ein durchaus hinterfragbares Prinzip.

      • Ihr Vorwurf war „als Richter gänzlich unerfahren“. Also jetzt bitte mal Klartext, was Sie eigentlich wollen. Nur erfahrende Berufsrichter ins BVerfG, also auch keine Hochschullehrer mehr wie bisher? Dann muss die Forderung lauten, das BVerfGG zu ändern, dessen § 3 Abs. 2 „nur“ die Befähigung zum Richteramt (oder DDR-Diplomjurist) verlangt.
        Die BRAGO gibt es übrigens schon lange nicht mehr. Seit 05.05.2004 heißt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt im Übrigen auch nicht das Einkommen des RA, sondern Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen. Und das, anders als zu Zeiten der BRAGO, auch nur für die gerichtlichen Verfahren. Das Einkommen der meisten RAe hängt davon ab, zu welchen Preisen sie ihre Leistungen am Markt verkaufen (können). Anders als bei Professoren, Richtern und Berufspolitikern hängt das Einkommen also von der eigenen Leistung (und wie immer auch von glücklichen Umständen) ab.
        Als RA kann nun einmal nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat. Ich habe nicht behauptet, jeder sei eine große Leuchte, der diese Voraussetzung erfüllt. Das gilt aber für Richter in gleicher Weise.
        Was mich stört, ist, dass Sie gleichzeitig Systemkritik betreiben und zwischen den Zeilen aber wohl meinen, es könnte ein segensreiches BVerfG geben, wenn man es nur „richtig“ besetzte. Man kann aus guten Gründen die Institution eines Verfassungsgerichts komplett ablehnen, wie das in der Schweiz der Fall ist. Weshalb sollen acht von wem auch immer bestimmte Richter die Macht haben, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auszuhebeln?
        Bevor jetzt einer mit Volksabstimmungen kommt: Auch 90% haben nicht das Recht die (reichsten) 10% zu enteignen.
        Kann man hier überhaupt noch über institutionelle Fragen diskutieren? Ich glaube eher nein. Was soll Ihre Rede von der „Basisvoraussetzung der absoluten Unabhängigkeit“? „Absolute Unabhängigkeit“ gibt es nicht, höchstens in Titus Gebels freier Privatstadt, die mir auch sympathischer ist als alles, was bisher existiert.

    • Er ist Abgeordneter, hier der CDU, und damit per se nicht mehr als Verfassungsrichter geeignet.

    • Schade. Gerade Anwalts- und Richterverbände müssten gegen jede Berufung Sturm laufen die nicht einem plausiblen Anforderungsprofil gerecht wird. Ein Richter am Höchstgericht, ganz besonders auch der designierte Präsident, sollte entweder eine hervorragende Richterkarriere oder eine akademische Juristenkarriere in Staats- Verfassungs- und Verwaltungsrecht haben. Ein Regalmeter Fachpublikationen wäre wohl angebracht. Auch ein sehr guter Wirtschaftsanwalt, der es damit zu persönlichem Wohlstand und einer nebenberuflichen Abgeordnetenkarriere gebracht hat, passt nicht in ein plausibles Profil. Die Gewaltenteilung Exekutive/Legislative ist schon länger im Eimer des Parteienstaates. Die Unabhängigkeit der Justiz ist es auch. Ein Parteiticket ist keine Qualifikation für sich.

  7. Grüne und SPD haben es mit der Berufung Susanne Baers vorgemacht: Die Parteien wollen im Verfassungsgericht keine Richter sehen. Sie schätzen juristische Kompetenz nicht, schon gar nicht Verfassungsrechtliche, sondern politisch-ideologische Festigkeit.

  8. Danke Herr Spahn. Ich muss gestehen, dass ich mit der Materie gar nicht auskenne. Gibt es eventuell eine Möglichkeit, das zu verhindern? Neutralitätspflicht vllt? ?

    • Selbst wenn, weiter als zur geflissentlich ignorierten Petition kommt es eh nicht.

  9. Das ist jetzt durchaus ernstgemeint: den meisten dieser „Juristen“ wie Herrn Harbarth von der Kanzlei Wolkenkuckucksheim würde es ganz gut tun, wenn sie einfach mal dorthin fahren, wo viele Flüchlinge herkommen, um dort ein Überlebenstraining zu machen. Ich versichere Ihnen, die kommen nicht wieder und das Problem ist gelöst. Noch eine Frage: würden Sie von Casablanca oder Marrakesch nach Eisenhüttenstadt oder gar in die Plattenbausiedlung Templin wollen. Doch wohl eher nicht. ic bin jedenfalls froh, daß mein französisch für Afrika ausreicht, denn da ist Zukunft, nicht in Brandeburg oder meckpomm.!

  10. Spätestens seit Vosskuhle und Müller haben wir keine neutralen Verfassungsrichter mehr. Alleine der Umstand, das sie von Politikern ernannt werden ist ein Unding.
    **

    • Es geht noch schlimmer.
      Die Verfassungsrichterin Susanne Baer spielt eine sehr dubiose Rolle an diesem Gericht. Die Umstände ihrer Berufung lassen Fragen aufkommen.
      Keinerlei juristische Reputation vor der Ernennung, dafür vorher in der „Gender-Forschung“ tätig.
      Gewisse Indizien scheinen dafür zu sprechen, dass sie aktiv mitwirkt, dass bestimmte Fälle vor dem Gericht verhandelt werden. So bei der Entscheidung über das „dritte Geschlecht“.
      Einfach mal bei Hadmut Danisch ihren Namen ins Suchfeld eingeben.
      Sehr interessant ist übrigens auch das sogenannte NPD-Urteil. Da geht es nur vordergründig um die Frage, ob diese Partei verfassungswidrig ist. Sonst hätte das Gericht für die Feststellung, dass die Partei zu unbedeutend ist, nicht mehere hundert Seiten gebraucht (Urteilsbegründung).
      Früher hatte ich größte Achtung vor dem Gericht, dafür gibt es inzwischen keinerlei Grund mehr.

  11. Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Migrationspakt in keiner der Talk-Shows bisher thematisiert worden ist.

    Da die Herren Frey (ZDF) und Dr. Gniffke (ARD) nach eigenen Angaben erst vor kurzem von dem Migrationspakt erfahren haben, scheint die Vorbereitungszeit für eine Sendung wohl zu knapp?

    Stattdessen befasst man sich damit, ob bei Hartz4 die Sanktionsmöglichkeiten abgeschafft werden sollen.

    Irres Deutschland!

  12. Es ist alles so offensichtlich, daß es nicht wahr sein kann . . . ! ?

  13. Warum solche wichtigen höchsten Ämter nicht per Zufalls- oder Volksentscheid besetzt werden, womit man IMMER Interessenkonflikte ausschließt, warum auch deren Amtszeiten nicht auf allenthalben 8 jahre begrenzt werden, warum die politisch herrschende Diktion sich schon lange nicht mehr schämt, ganz offensichtlich autokratisch zu diktieren…Fragen über Fragen….

  14. @ Hoffnungslos

    Der Job als Landesverfassungsrichter ist nicht Vollzeit, sondern auf eine Fünftel Stelle angelegt. Die hauptamtlichen Richter des Landes Brandenburg, die dort nebenamtlich tätig sind, erhalten etwa 8 % Zuschlag auf die Richtervergütung. Die nebenamtlichen erhalten 20 % eines Richtergehalts.

    Tatsächlich sind die Landesverfassungsrichter in 7 von 8 Fällen Volljuristen.

    https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/%C3%9Cber-uns/die-verfassungsrichter/verfassungsrichter

    Allerdings wollte Brandenburg auch den nichtjuristischen Blickwinkel mit einbeziehen.

  15. Bisher waren die Wahlen der Verfassungsrichter eher nicht in meinem Blickfeld. Verfassungsrichter sah ich bisher als sowas wie den Pabst an.
    Bitte schreiben Sie mehr davon, damit bei der Eingabe des Begriffs Bundesverfassungsgericht während der Internetsuche solche Artikel ganz oben erscheinen.

  16. Die für mich zentrale Aussage steht in einem Nebensatz: „… dass es zwischen diesen Gewalten [Legislative und Exekutive] heute kaum noch erkennbare Unterschiede in Interessen und Zielen gibt, weil beide von denselben, kleinen Eliten in den Führungen der Staatsparteien bestimmt werden …“
    Damit ist der Zustand unserer (Schein-)Demokratie treffend beschrieben. Und nebenbei erklärt es auch, weshalb Volksentscheide von den Vertretern der Altparteien mit Entrüstung abgelehnt werden.

  17. Diese Bezeichnung habe ich mir erlaubt, jenseits jeglicher Fachanwaltsordnungen für Harbarth zu nutzen, um den Lesern nicht langwierig beschreiben zu müssen, wo dessen Schwerpunktkenntnisse liegen. Ich denke, die Fachanwaltsordnung wird diesen meinen journalistischen Fauxpas überleben.

  18. Daß das Bundesverfassungsgericht seine Legitimation und Glaubwürdigkeit verloren hat, wurde schon bei den absurden Entscheidungen zur sogenannten „Eurorettung“ deutlich. Auch in Fragen der illegalen Einwanderung steht es auf Seiten der „no border no nation“-Fraktion, z.B. wird die Organklage wegen Merkels illegaler Grenzöffnung seit Monaten verschleppt. Der Staat BRD schafft sich ab.

  19. „Doch der geistige Horizont deutscher Politik darf niemals an den deutschen Außengrenzen enden.“

    Der Satz steht überhaupt nicht in Widerspruch zu einer restriktiven Asylpolitik und einem restriktiven Grenzregime, ganz im Gegenteil. Die Verfasser des Migrationspakts und des Flüchtlingspakts lassen ohnehin jeglichen geistigen Horizont in ihrem sozialutopischen Katechismus vermissen.

    Auf den geistigen Horizont einer Angela Merkel und ihrer Getreuen kann Deutschland und die Welt getrost verzichten.

  20. Ein schöner Artikel, der die Probleme unserer Zeit gut beschreibt. Nur verwahre ich mich gegen die Kritik am Grundgesetz. Keine Verfassung bzw. ähnliche Grundlagenregelung kann auf Jahrzehnte im Voraus alle Umgehungstatbestände ausschließen. Das geht nur mit einem funktionierenden Gemeinwesen. Und das haben wir nicht mehr, wir haben ein funktionierendes Parteienwesen. Und eine Bevölkerung, die jede seltsame Anwandlung toleriert. Es wäre schön gewesen, wenn auch noch mit einigen Sätzen das Thema Richterwahlausschuss angesprochen worden wäre. Die Entwicklung dort ist nicht unwesentlich für die Benennung von Herrn Harbarth.

    • Welche Kritik am Grundgesetz, Herr Cuno? Wenn ich Kritik geäußert habe, dann daran, dass die GG-Autoren von 1949 nicht weitsichtig genug waren, weil sie nicht ahnen konnten, wie die deutsche Demokratie vergewaltigt werden würde.
      Hinsichtlich mancher GG-Änderungen nach 1990 allerdings ist Kritik durchaus angebracht – in der Form (Art 146) wie in der Sache.

    • Das sehe ich anders, ganz anders. Es war schon 1949 ein kapitaler Fehler, eben jene Institutionen (Bundestag und Bundesrat) das BVerfG gestalten zu lassen, die eigentlich durch dieses Gericht kontrolliert werden sollen.

  21. Es ist eine Gefahr für die Demokratie, wenn befangene Juristen wissentlich als Richter des höchsten Gericht eingesetzt werden. Nur strikte Neutralität kann allen Klägern gleichermaßen Recht gewähren. Alles Andere ermöglicht die Neuauflage einer Diktatur. Personen für höchste und die ganze Gesellschaft beeinflussende Ämter, sollten eigentlich immer direkt von der ganzen Gesellschaft auch gewählt werden. Dann sind dem Kuhhandel zwischen bestimmten Parteien Grenzen gesetzt und die Demokratie wieder einen Schritt sicherer.

  22. „Nur Rechtspopulisten lehnen den Migrationspakt ab.“ Israel lehnt den Migrationspakt ab.
    Ups, ich geh mich eben selbst einsperren.

  23. Mit Harbarth vollendet das Merkel-Regime die Implementierung des Unrechts zum Gesetz. Danach ist der Weg zur real-existierenden Diktatur nur noch ein Katzensprung.

    • Und das probateste Mittel um den Regierenden unter die Arme zu greifen ist nur die Ablehnung ohne Begründung einer Klageschrift und dann ist damit gleichzeitig auch eine Folgeklage zu höheren Instanzen verwehrt und vergleichbar mit der Umleitung einer Straße mit Endpunkt Brückenpfeiler, denn da ist dann die Fahrt so oder so beendet und was das noch mit demokratischen Grundsätzen zu tun hat, entzieht sich jeder Betrachtung.

  24. In Brandenburg werden Schriftsteller wie Florian Havemann und Filmemacher wie Andreas Dresen zu Landesverfassungsrichtern berufen. Auf Bundesebene braucht man immerhin das zweite juristische Staatsexamen, wodurch die Befähigung zum Richteramt schon mal in der Theorie nachgewiesen ist.

    Wenn aber jemand, der heute noch parlamentarische Mehrheiten für Merkel mit organisiert, ab morgen juristische Mehrheiten für Merkel und Consorten in Karlsruhe organisieren soll, dann sind wir nicht besser als Polen und können gegen uns selbst ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU beantragen.

    Diese Art von Schiebung zerstört das Vertrauen endgültig.

    Dass die Bürger nicht vor Euro, EU, Target 2 und Nullzinspolitik und auch nicht vor unqualifizierter Zuwanderung ohne Obergrenze geschützt worden sind, war schon übel genug. Wenn jetzt die Konzernbüttel das Bundesverfassungsgericht übernehmen, was bleibt dann noch vom Rechts- und Verfassungsstaat ?

    Könnten wir nicht Friedrich Merz auch noch nach Karlsruhe schicken ?
    Dann könnte Blackrock endlich auch mitbestimmen, in welcher Verfassung Deutschland ist. Der hat auch 2 Staatsexamen. Und 2 Flugzeuge hat er auch.

    Und wenn er mehr wird bei und mit der CDU , kann er ja mit Harbarth sich die Bälle zuspielen – Doppelpass – und für die Industrie und Weltfinanz einlochen. Die Teamplayer werden es schon richten. Bürger braucht es nicht mehr.

    Früher war der Richter die letzte Zuflucht vor dem Staat.
    Heute ist er die letzte Zuflucht des Parteienstaats und der globalisierten Wirtschaft
    vor dem Bürger.

    Das Bundesverfassungsgericht war in erster Linie zum Schutz der Rechte des Einzelnen konzipiert (neben dem Staatsorganisationsrecht). Was bleibt davon im Parteienstaat ?
    Würstchen, die erst die Gesetze im Parlament verabschieden, und sie dann später in Karlsruhe für verfassungsgemäß erklären.

    • Stimmt es tatsächlich, dass ein Schriftsteller und ein Filmemacher in Brandenburg zu Landesverfassungsrichtern ernannt wurden? Welches Recht gilt denn in Brandenburg? Braucht man in Brandenburg keine juristische Ausbildung? Kann da jeder mit vermutlich passender politischer Einstellung Richter werden? Gilt das Grundgesetz noch?

  25. „Wenn dann Gestalten wie der gute Harbie in diesem Land etwas zu sagen haben, dann gnade uns Gott“
    Das ehe Ich genauso,aber es wird passieren,dafür gibt es zu viele die dieses „Regiem der Volksvergrößerung“ gut finden und immer wieder wählen,so lange bis wir nicht mehr wählen können,weil uns die „Neubürger“ aus unserem Paradies vertreiben!

  26. Mit dieser „Berufung“ setzt sich doch nur das fort was man Pateienproporz nennt.
    Merkel hat Steinmeier zugestimmt,nun stimmen die anderen der Berufung Harbarths zum Verfassungsrichter zu,so einfach ist das!
    Die Tradition das man vom Fach keinerlei Ahnung haben muß um es zu bekommen hat doch die Regierung schon mehrfach vorgeführt : Verteidigungsministerin,den Namen spre Ich mir ist nun jemand der absolut untauglich ist,auch wenn der Spitzname „Flintenuschi“ etwas anderes suggeriert!
    Außenminister: einer im Konfirmandenanzug der in diesem Amt eine genauso klägliche Figur abgibt wie ehemals als Justizminister.

    Mehr braucht man nicht benennen,aber es sind gute Beispiele.
    Nur noch einen : Eine ehemalige „Weinkönigin“ ist nun Landwirtschafts Ministerin,auch absolut vom Fach!

    Da fällt es doch in diesem „Laden“ kaum noch ins Gewicht wenn ein Verfassungsrichter aus der Politik ins Amt bugsiert wird,der ist auf jeden Fall ein gestandener Jurist und wird sich mit „Muttis“ Unterstüzung im Handumdrehen zum Verfassungsverbieger umschulen lassen,oder erwartet irgendwer etwas anderes??
    Auch Trump postierte im höchsten Gericht jemanden,von dem er Unterstützung erwartet!!

    • Bei Trump wird die richterliche Qualifikation seiner Kandidaten nicht bezweifelt, sondern ihr politischer Standort kritisiert – bei Harbarth ist es umgekehrt.

      • Sie haben Recht was Trumps Mann betrifft,aber dann gilt für Harbarth beides,nämlich politischer Standort und fehlende Qualifikation.
        Aber Ich meinte das beide,Trump sowie Merkel „ihre“ Männer mit dem Hintergedanken „juristische Hilfstruppe“ an ihren Platz gesetzt haben.

  27. Wie gut, dass Deutschland nicht Polen ist! (Sarkasmus aus)

  28. Bleibt die Frage, wie könnte man dagegen vorghen und wie würde man Harbarth wieder aus dem Amt bekommen? Langsam habe ich den Eindruck, man könnte in D auch die Wahlen abschaffen, ohne dass es Konsequenzen hätte!

    • „Langsam habe ich den Eindruck, man könnte in D auch die Wahlen abschaffen, ohne dass es Konsequenzen hätte!“
      Wahrscheinlich ist das auf längere Sicht auch das Ziel.
      Wenn man einen Damm nur mit kleinen Löchern durchsetzt,wird er brechen wenn es genug kleine Löcher sind.
      Im kleine Löcher bohren haben wir seit ca.10Jahren wahre Meister in der Regierung,aber auch im Bundestag am Werk.
      Die bohren und bohren,und es fällt keinem auf,erst wenn der Damm weg ist wird das Geschrei groß,aber dann ist es zu spät!

  29. Der Migrationspakt ist unverfänglich wie ein Spinnennetz. Bei einem robustens Vorgehen sind es nur Worte, wer sich aber Wort für Wort daran hält, der verfängt sich wie eine Mücke…

    Der Migrationspakt ist eine Falle, um zukünftige Gesetzgebung nachhaltig zu beeinflussen. Siehe Inklusion.

  30. Man würde sich wünschen, daß einige Juristen, die wirklich qualifiziert für dieses Amt wären, laut aufbegehren!

  31. Vielleicht sollten wir bei den Verfassungsgerichten einen anderen Weg beschreiten und die Kammern paritätisch mit ganz normalen Mitbürgern als Laienrichter auf Zeit für etwa 2 Jahre besetzen. Die Laienrichter bekommen das gleiche Abstimmungsrecht wir die gelernten Juristen, denn manschmal ist es besser wenn der gesunde Menschenverstand und die Sicht auf das normale Leben die Judikative ersetzt. Die Richter sollten ganz einfach nach dem Zufallsprinzip berufen werden und ihre Richterschaft auf Zeit ist nur durch aussergewöhnliche Umstände abzulehnen. Sie wäre eine Bürgerpflicht und nebenbei verdient man als Verfassungsrichter mehr als der Durchschnitt und sollte für das Leben „danach“ finanziell entschädigt werden. Das wäre ein echter Gewinn für die Demokratie !!!

    • Das sagt ein anhängig Beschäftigter. Ein z.B. Mauerermeister, der 10 Leute beschäftigt und gut verdient, wäre nach zwei Jahren Richteramt ruiniert! Sein Unternehmen wäre bankrott und aus dem Markt und er wäre arbeitslos!

      • Dessen Gemauertes muss halten, Urteile brauchen keine Haltbarkeit.

  32. Ein Vorschlag von Roman P.:
    „Gelbe Weste an und protestieren.“
    Sehr guter Vorschlag!
    Bei jedem Gang aus dem Haus: Gelbe Weste an!
    Das spricht sich herum und ist sichtbar und hat nichts mit der bösen AfD zu tun!

  33. Ich frage mich,
    ob die Ernennung des Vorsitzenden des VG in D. nicht – zumindest – in indirektem Zusammenhang steht mit den Gerangele/Vorgängen um die Ernenungen in den USA. Wird hierzulande möglicherweise „einfach mal“vorgebaut um eine analoge „konservative Konstellation“ zu schaffen wie Trump sie sich dort schuf???
    Nach obigen Zitaten stellt sich jedenfalls NICHT die Frage, auf welcher Seite Harbarth steht. (Ganz zu schweigen von all den eindutigen Äusserungen von Papier.) Und es verwundert nur, dass sich keine Bessere Qualifikation für diese Position fand/findet.

  34. Sehr informativ ! Wie weit noch kann es so gehen?
    Wenn es Merkel für eigene Macht braucht wird die Demontage des Rechtsstaates, trotz demokratischer Gesetze und Institutionen, ohne zu Zögern fortgesetzt! Für eine Dilettantin eine bemerkenswerte Machtkonzentration und nirgends sind die Retter in Sicht. 80 Millionen sind bereit sich diszipliniert zu unterwerfen? Wo gibt es so etwas? Wenn demokratische Wege eine Tyrannei zu beenden gesperrt sind soll man sich nicht wundern wenn alles durch Gewalt endet! Franzosen gehen auf die Straßen schon wegen Benzinpreise!

  35. Nach der ersten Minute der zitierten Rede war mir absolut klar, dass dieser Mann als Verfassungsrichter eine völlige Fehlbesetzung sein wird!

    • Es war eine Laudatio auf Merkels weisen Pakt. Also eine nachhaltige Empfehlung für Amt aus Sicht Merkel & Co

  36. Danke für die genaueren Informationen zu Harbarths Werdegang. Seine Rede zum Migrationspakt habe ich zuerst als „Bewerbung“ verstanden, aber sie war wohl eher als Beweis seiner „Treue“ gegenüber seinen Gönnern gedacht („Schaut her, ich bin Eures Vertrauens würdig“). Verblüfft hat mich nur die Unverfrorenheit, mit der ein oder zwei Tage nach seiner Rede bekanntgegeben wurde, daß er ins Verfassungsgericht wechseln darf.

    • Wo ich die Rede hörte, dachte ich sofort: Bei Merkel tackert jetzt im Hirn „Der Mann muss befördert werden“…

    • Wie war das eigentlich mit seiner Wahl? Wer hat ihn vorgeschlagen, wer gewählt etc.?

    • Hab‘ das gerade nachgesehen: von Bundestag und Bundesrat gewählt.
      Und mal bei Wickipädia die Lebensläufe von Harbarth und Bockenförde verglichen.
      Nun ist Harbarh ja noch jünger, jedoch: kann man die überhaupt vergleichen? Dazwischen liegen Welten an Fachkompetenz, Erfahrung, Mut und gewiß auch geistigem Horizont. – Nun bekommen wir Politiker.

  37. Gott sei Dank, muss die Merkel auch einmal physisch von dieser Erde abtreten. Wiewohl sie noch meint, der Teufel habe ihr das ewige Leben versprochen, als Gegenleistung für ihr „listiges“ Tun.

  38. Abgesehen von der Unverfrorenheit dieser partei-gesteuerten Ernennung ist sie der beste Beweis dafür, wie schnell aus dem angeblich rechtlich nicht bindenden Migrationspakt bindende Gesetze werden können – unser oberstes Gericht wird schon dafür sorgen.

  39. Die Gründungsväter der Republik konnten sich in der Politik nicht die Vielzahl von ehrlosen Charakteren vorstellen, die die installierten Sicherungen derart systematisch in persönliche Absicherungen umfunktionieren würden. Mit einer Merkel, die von sogenannten Ethikkommissionen bis nun zum obersten Richter Qualifikationsanforderungen auf die Tiefe des Bücklings reduziert hat gehen die letzten Sicherungshaken flöten.

    Gekapert Land magst ruhig sein, es bleibt die Macht, die Macht allein.

    • Die Väter würden „im Grabe rotieren“
      wenn sie mitbekämen was jetzt und hier passiert!!!

  40. Könnte die beabsichtige Installierung eines weiteren Parteipolitikers beim Bundesverfassungsgericht ein Stück vom Puzzle namens „kalter Staatsstreich“ sein?

  41. Über Jahre hinweg hat Frau Merkel das Gesamte Führungspersonal der Bundespolizei Spezialkräfte und der Bundeswehr Spezialkräfte ausgetauscht!
    GSG9 und KSK werden nun von Merkeltreuen Kommandiert.
    Die Ansgt vor dem Grundgesetz Artikel 20 absatz 4 ist allgegenwärtig in Berlin!
    EUROGENFOR ist auch ein Thema dazu.
    Jetzt kommt das Oberste Gericht dazu und es werden Lakaien installiert.
    **

    • Das wenige Führungspersonal lässt sich, soweit es nötig werden sollte, ganz schnell austauschen. Entscheidend ist letztlich die Truppe selbst, ihre Qualifikation und ihre Motivation.
      Für den Erhalt das eigenen Biotop zu kämpfen, ist eine sehr starke Motivation. Für die Zerstörung des eigene Biotops zu kämpfen, ist hingegen völlig demotivierend.
      Unser Verteidigungsapparat besteht weder aus selbsthassenden Antfianten, noch aus fremdgesteuerten Migranten.
      Falls es wirklich knallen sollte, habe ich keinerlei Zweifel darüber, auf welcher Seite der Verteidigungs- und Sicherheitsapparat stehen wird.

    • Merkel wird wohl nicht hundertprozentig mit einem Putsch rechnen. Aber sie hält ihn für möglich, seit es der US-Geheimdienst es auch nicht mehr ausschließt. Er hat es nur anders ausgedrückt: .“..nicht mehr regierungsfähig“ sei Deutschland ab 2020. (Ex-CIA Chef Michael Hayden).

  42. „Voßkuhle mangelt es an Charakter
    Gastbeitrag von Prof. Gunnar Beck*“ http://www.stop-esm.org/up/doclist/Vosskuhle_mangelt_es_an_Charakter.pdf
    seit ich das gelesen hatte, weiß ich um die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter Bescheid.
    „Aus dem Bundestag ans Verfassungsgericht
    Der Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth wird künftig in Karlsruhe Recht sprechen. Dort könnte er auch über Gesetze befinden, die er mit verfasst hat.“ https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/stephan-harbarth-bundesverfassungsgericht-andreas-vosskuhle-nachfolge-gewaltenteilung-kritik
    Harbarth ist auch nur Parteikarrierist.

  43. Die Wahl Harbarths ist ein schwerer Eingriff in die Demokratie.

    Bis vor Kurzem wurden Leute zum Richter zum Bundesverfassungsgericht berufen, die eine Qualifikation aufwiesen. Dieses war Berufserfahrung als Richter und langjährige Lehre an Hochschulen. Also eine Kombination aus Erfahrung und Expertentum. Der erste Vorfall war Peter Müller (CDU). Dieses wird nun noch mit Harbarth überboten.

    Die Regierungsparteien im Bund und Ländern verschmelzen damit Judikative mit Exekutive. Zwischen Exekutive und Legislative gibt es schon länger eine unsägliche Beziehung. Man denke nur an gleichgeschaltete CDU unter Merkel. Schließlich segnen zudem die „Oppositionsparteien“ der Grünen und die FDP oft alles ab – wie beim Fall Harbarth.

    Ein Großteil des Journalismus (ARD, ZDF, Zeit, SZ, etc.) berichtet zudem über die Regierung nicht wirklich kritisch sondern plappert nach, verteidigt oder fordert z.B. nur noch mehr Sozialismus. Die ÖR sind im Aufsichtsrat von den Regierungsparteien durchsetzt, der unabhängige Denker absägt. Man denke an die Demission von Nikolaus Brender.
    Mit Manöver wie NetzDG und Migrationspakt greift zudem Heiko Maas die freie Meinungsäußerung und die Volkssouveränität an.

    Die Demokratie in Deutschland ist daher schon längst in Gefahr.

  44. Ich verstehe die Richter nicht, die sich sowas bieten lassen. Er erfüllt die erforderlichen Qualifikationen nicht, damit ist seine Berufung schlicht nicht rechtens. Es muss doch Richtervereinigungen oder sowas geben, die dem widersprechen.

  45. Hier ein auf Welt.de zensierter Beitrag als Reaktion auf den Ausspruch von ProAsyl Sprecher Burkhardt:

    „Wahr ist, dass das internationale und europäische Flüchtlingsrecht Vorrang haben vor dem deutschen Grundgesetz.“

    … was für ein gefährlicher Unfug, der Sinn des Grundgesetzes ist, dass es ein GRUND Gesetz ist. Wenn zwingende Widersprüche zu internationalem Recht entstünden, die nicht toleriert werden sollen, dann müsste es demokratisch geändert werden.
    Aber es zeigt, wie es unsere Politiker und Lobbyisten mit dem Grundgesetz halten. Und es lässt auch ahnen wie es mit dem angeblich nicht verbindlichen Migrationspakt weitergeht.

  46. Wan wird sie die EU aufregen, bei den Polen hat es auch geklappt, kopieren die Deutschen jetzt Polen, oder ist das in Deutschland GANZ was anders?

  47. Der UN-Migrationspakt wird in einer offiziellen schriftlichen Stellungnahme des Außenministeriums, verantwortlich Heiko Maas, „als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“.

    Das Außenministerium hat in der textlichen Konzeption dieses Paktes aktiv mitgewirkt, obwohl das vom Auswärtigen Amt lange Zeit dementiert wurde. Wir Bürger wurden schlicht und einfach belogen!

  48. Der Exaktheit halber: Hauptstandort der Kanzlei Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz ist Mannheim.

      • Stimmt!

      • Was meinen Sie ? Ernstgemeinte Frage. Bin Mannheimer, die Aussenwahrnehmung interessiert mich.

  49. Warum erinnern mich diese Damen und Herren in ihren roten Roben an längst vergangene Zeiten?

  50. Eben nicht! Die Bürger, die meißten jedenfalls, sind keineswegs fassungslos und entsetzt sie bekommen einfach nicht mit was vor sich geht. Die meißten sind politisch schon so degeneriert, dass es ihnen gar nicht möglich ist in großen politischen Maßstäben zu denken. Dazu die tägliche Indoktrination durch die Medien und die politische Erziehung in den Schulen und Unis seit Jahren. Der angestrebte grüne Sozialismus, mit all seinen Schrecklichkeiten, wird unser Schicksal sein. Das sage ich als gelernter DDR Bürger der weiß wie eine Diktatur funktioniert.

  51. Wir sind wohl wieder in der Feudalgesellschaft angekommen. Dann wird es früher oder später eine Revolution geben.

  52. Es ist müßig in der heutigen Zeit das GG zu zitieren denn das ist nur noch in Fragmenten gültig. Was der Politik paßt, darauf beruft man sich, was nicht paßt,darauf pfeift man. Letztendlich interessiert das niemanden mehr denn den Bürger geht das GG schon lange am A… vorbei. Ich weiß nicht, ob in den Schulen überhaupt noch das GG behandelt wird, ich denke eher nicht und wenn dann mit der Auslegung der jeweiligen Lehrkraft und was die Politisch vertreten weiß man ja.
    In Zeiten, in denen das Recht gebogen und mißachtet wird, kann man sich schlecht auf das oberste Gesetz, das GG, berufen. In Zeiten in denen ein Zweiklassenrecht etabliert wird ist es müßig sich auf irgendwas Grundlegenden zu berufen. Die „Rechtssprechung“ des VVG ist sehr Grenzwertig, was vorsichtig formuliert ist, denn da werden Gesetze bestätigt mit Begründungen die fast schon grotesk sind. Man erinnere sich an das Gerangel um die GEZ. Warum überhaupt ein Parteimitglied irgendeiner Partei im obersten Gericht tätig werden darf ist auch nicht nachvollziehbar(Stichwort Parteiabhängigkeit). Der GMP wird unterschrieben da brauchts keine Diskusionen, das ist vom Politbüro gefordert und wird umgesetzt.
    Wenn man all das, was in diesem Land geschieht, von der Legislative über die Judikative bis zur Exekutive bei Licht und mit klarem Verstand betrachtet kann nur zu einem Schluß kommen. Wir leben in einer verschleierten Diktatur.
    Achso, die Chuzpe mit der z.B. andere Länder ob ihr Rechtssystem kritisiert werden, muss man erstmal haben.

  53. Harbarth ist eigentlich nur die logische Konsequenz der **, nachdem Maaßen gefeuert wurde.
    Wir bekommen es nun mit einem „**gerichtshof“ nach CDU-Art zu tun.

    Meine Hoffnungen beruhen darauf, dass,
    nachdem nun auch in Frankreich der Macron-Kamarilla heftigster Wind entgegen bläst,
    Grossbritannien weg ist
    sich Visegrad, Dänemark und Österreich gegen Merkel positioniert haben
    und die EU von Italien unter schwerstem Druck steht,
    Deutschland mit Hilfe der AfD in die politischen Knie geht und so auch bei uns eine Wende 2.0 eingeleitet wird.

    Wir müssen nur gemeinsam den Druck noch weiter steigern, dann zerbricht der Grün-CDU-SPD Laden.

  54. Diese Richter(innen) würden wie seinerzeit der Hohe Rat, Jesus Christus auch heute noch zum Tode verurteilen lassen (den Römern ausliefern).

  55. Je nun, er würde doch exzellent zu Herrn Merz passen.

  56. Das ist ein einziges Parteien-Konglomerat wo die Regierenden die Verfassungsrichter einsetzen und jeder der was werden will, dann vermutlich nach ihrer Pfeife tanzen muß und wenn das was mit unabhängiger Justiz und Gewaltenteilung zu tun haben soll, dann ist das genauso verlogen wie die Demokratie als solche, wo der Bürger wählen darf und die Regierenden sich anschließend einen Dreck um deren Belange scheren.

  57. Super Recherche. Exakt das hatte mich an der Bio Harbarth interessiert, der zum intellektuell nackten Anti AfD Agitator im Kontext Migrationspakt zum unabhängigen Verfassungsrichter werden soll, in drei Minuten auf der politischen Besetzungscouch. Der Parteieinstaat ist ein Homunculus, der mittlerweile alles zersetzt, seine Glaubwürdigkeit im Galopp.

  58. Das Kippen des einst hochgeachteten BVerfG konnte man bereits daran erkennen, dass die sich grundgesetzwidrig zum Staatsfunk entwickelten ÖR-Medien nicht etwa vom Gericht gestoppt, sondern in ihrem verwerflichen Handeln auch noch geschützt wurden. Lieber Rechtsbruch akzeptieren als Verantwortung für eine (zugegebenermaßen massive) Erschütterung der Republik übernehmen? Verständlich, aber das ist (feige) Politik und keine Rechtsprechung!
    Ein Verfassungsgericht im eigentlichen Sinne werden wir wohl so schnell nicht wiederbekommen, es ist nun die GroKo-Außenstelle, Abt. Diskussionsbeendigungen!

  59. Danke Herr Spahn für ihre detaillierte und überzeugende Analyse dieser ebenso prekären wie beängstigenden Entwicklung unseres Rechtsstaates. Ich frage mich immer wieder, wo die kreativen und klugen Köpfe in Deutschland sind, die diesem Geschacher der Parteien ein Ende machen. Liegt es an der Lethargie der arbeitenden Bevölkerung, die von ihrem Beruf voll vereinnahmt und einfach ihre Ruhe haben will? Liegt es an den mehrheitlich links-grünen Medien mit ihrer Macht und ihrem betreuenden Denken? Liegt es vlt an den inzwischen links-grün dominierten Schaltstellen der Sozialisation (Kita, Schule, Hochschule), die den Verstand und die Vernunft der jüngeren Generation vernebelt haben? Liegt es vlt an dem fehlenden Rückgrat der möglichen Merkel Gegner in Reihen der Union und FDP? Die einzige Opposition, die AfD, wird leider von einer Mehrheit der dominanten gesellschaftlichen Kräfte wie Politikern, Medien, Gewerkschaften und Kirchen quasi als UNBERÜHRBARE stigmatisiert.
    Wie auch immer. Mir scheint, dass Merkel nahtlos die marxistisch getünchte Politik der 68 Revoluzzer fortführt. Und das mit tatkräftiger Unterstützung der o.g. gesellschaftlichen Kräfte.

    • Es liegt an sämtlichen Faktoren, die Sie genannt haben.

  60. Der bisher farblose Herr Harbarth scheint mir – nach seiner Rede zum Migrationspakt – intellektuell überfordert sein. Harbarth war noch nie Richter,

    Seltsam, Politiker werden zunehmend zu höchsten Richtern ernannt. Was steck dahinter …?

    • Der Müller ist ja auch nicht gerade eine juristische Koryphäe.

  61. In ähnlicher Weise wurde ja auch Herr P. Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, direkt vom politischen Amt in das Verfassungsgericht gehievt. Herr Spahn, Sie sagen es: Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Das zieht sich wie ein roter Faden vom Staatsfernsehen über die MSM bis hin in unser oberstes Gericht. Wenn es um die Machtinteressen der Politikercliquen geht, hat die vielbeschwörte, bunte Vielfalt keinen Platz mehr.

  62. Auch hier zeigt sich die Schamlosigkeit der Kanzlerin Eigen/Parteiinteressen gegen GG-Aussprachen durchsetzen zu wollen.
    Gerade diejenigen welche immer das GG wie eine Monstranz vor sich hertragen, hebeln es aus, wenn es ihnen paßt.

    • CV = Curriculum Vitae = Lebenslauf
      da dieser lateinische Begriff – so meine Erinnerung – über die Angelsachsen zurück auf den Kontinent und somit auch nach Deutschland gespült wurde, spricht man zumeist von si wi.

      Am Rande: In Wikipedia lesen sich viele CVs sehr geschönt, so daß ich für dieses Jahr überlege, ob ich immer noch an Wikipedia spenden werde.

      Seit der Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Vorkommnisse in Chemnitz wurde der Eintrag über die dortige Bürgermeisterin zwei mal angepaßt und zwar bezüglich eines von ihr verursachten Unfalls in einer Gehstraße bei der ein Rollstuhlfahrer ums Leben kam.

      Ursprünglich wurde die Strafe aufgeführt, eine lächerliche und höchst überschaubare Geldstrafe, deren Höhe nach Gefälligkeits-Urteil klang. Das fehlt jetzt gänzlich und wurde sogar umgedeutet in eine politische Verleumdung.

  63. Montesquieu schrieb 1748 (!) sein „De l’Esprit Des Loix“ (Vom Geist des Gesetzes), das 1751 verboten wurde. Darin heißt es u.a.:
    „Es gibt keinerlei Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der Legislative und Exekutive getrennt ist. Ist sie mit der Legislative verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der Exekutive verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben.
    Il n’y a point encore de liberté, si la puissance de juger n’est pas séparée de la puissance législative, et de l’exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire ; car le juge serait législateur. Si elle était jointe à la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d’un oppresseur.

    • Ich habe die Befürchtung, dass Miss Germany noch nie etwas von Montesquieu gehört hat.

      • Stimmt! …. sollen wir mal bei Machiavelli schaun?

      • Von dem hat die Dame wohl noch weniger gehört, sollte sich aber mal belesen!

  64. Das Wahlvolk hat die Groko abgewählt. Das Wahlvolk mußte dann zusehen, wie sich die abewählte Groko nach sechsmonatiger Inszenierung des Ringens wiedergewählt hat. Nachdem die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exektive nicht mehr besteht (z.B. AfD ausgenommen, alle – auch die CSU – haben beim EU_Migrationspakt wider die Vernunft und dem Wählerauftrag mitgewirkt), ist es nur folgerichtig, den Schlußstein auch ins Bundesverfassungsgericht zu tragen. Bis auf weiteres wird das Volk mit dem Schaustück „Wer wird Parteichef? eingelullt und klammheimlich, Nikolaus ist vorbei, werden wir aus Marakesch reich beschenkt. Das Fest kann beginnen.
    Komisch, alles läßt sich nur mit Europa lösen. Jetzt, nachdem Europa nicht mitzeichnet, genügt es, wenn Deutschland allein „unterschreibt“. Klare Ansage der Überführten, was das eigene Volk und Europa wert ist.

    • Hier muss ich insofern korrigieren, als die Europäische Union eben kein souveräner Staat als Völkerrechtsobjekt ist. Insofern kann sie den Pakt nicht zeichnen oder dafür stimmen. Auch wenn Juncker das nur zu gern täte.

      • Mit „Europa“ sind die europäischen Mitgliedsstaaten gemeint, denen nicht abhanden gekommen ist, welche Interessen sie zu vertreten haben. Der Groko und allen anderen (AfD ausgenommen) scheint dieses Verständnis völlig abhandengekommen zu sein. Und Merkel: „Nationalstaaten sollten heute bereit sein, Souveränität abzugeben“. Ist dies der Auftrag der deutschen Wähler? Und kann es sein, daß diese Frau auch den anderen Nationalstaaten Vorgaben machen will, diesmal nicht beschränkt auf Europa? Wenn Deutschland nicht ihr Land ist, dann soll sie doch endlich von allen Ämtern zurücktreten. Die vereinigten Staaten von Europa wird es in dieser Schlichtheit (Merkel und Maas erklären dem Volk was vernünftig ist) nie geben. Und die Voraussetzungen dafür, dass Menschen andere Länder verlassen, um sich auf den Weg nach Europa und Deutschland zu machen, liegen nicht in der Opposition zum Migrationspakt, sondern im vorsätzlichen Beitritt Deutschlands zu einem Pakt, der die eigene Bevölkerung rechtlos stellt.

  65. „Wes Brot ich ess – des Lied ich sing“

    Verfassungsgerichte und Verfassungsrichter sind immer Teil und damit Erfüllungsgehilfen des jeweiligen politischen Systems (der Elite aus Politik und Wirtschaft), das ist in sogenannten demokratischen Systemen so, genauso wie in Diktaturen.

    • Vor Merkel hat das BverfG aber auch viele eigensinnige und v.a, unabhängige Entscheidungen getroffen

  66. Eine der empfindlichen Stellen der Demokratie ist: Sie ist ohne einen funktionierenden Rechtsstaat nicht möglich. Wie im „Dritten Reich“ und der DDR wurde die Gerichtsbarkeit unterwandert. Wir haben keinen Rechtsstaat mehr, denn der hat sich einseitig auf die linksgrüne Gesinnungsseite geschlagen. Und so haben wir auch keine Demokratie mehr – Zensur statt Meinungsfreiheit, Planwirtschaft statt sozialer Marktwirtschaft. Und blickt man nach Schweden, wo eine Frau drei Monate Gefängnis wg. Hassrede bekam, haben wir auch unsere Lager für Andersdenkende schon wieder.

  67. Nachdem das Bundespräsidentenamt für Merkel den Rang eines Abstellgleises für missliebige Konkurrenten, gescheiterte Konkurrenten und Flitzpiepen hat und nicht etwa Verfassungsrang, gar das Amt seine Würde nur durch eine neutrale Person erhalten würde, gleich der eines Richters, ist es nur konsequent, nun ebenso auch das Verfassungsgericht mit Lakaien und Flitzpiepen zu besetzen, um den Rest der bundesdeutschen Demokratie final zu demontieren.

    Diese Regierung und Parteienlandschaft hat absolut keinen Respekt. Sie hat keinen Respekt vor dem Grundgesetz, vor der Demokratie, vor Gesetzen, Konventionen, vor den Aufgaben, vor den Wählern und dem Souverän. Diese Regierung und Parlament hat vor gar nichts mehr Respekt. Alles ist möglich, niemandem ist man Rechenschaft schuldig, Bescheißen, Tricksen der Standard, Hinterzimmer-Gespräche/-Vereinbarungen, mündliche Anordnungen und das selektive Durchreichen von Informationen an liebgewonnene Staatspresse ist die neue Transparenz. Ansonsten heißt es: „Maul halten, oder wir machen Dich öffentlich fertig!“

    Merkel muss die BRD, die Bürger und die Demokratie schon sehr tief und innig hassen.

    • Genauso empfinde ich unsere politische Situation.
      Frau Merkel hat weder Respekt vor dem Souverän noch vor der Verfassung.
      Da wird ein Honorarprofessor, dessen Gebiet Aktienrecht u.ä. ist, am Bundesverfassungsgericht installiert, wohl in der Hoffnung, dass bei Verfassungsklagen in ihrem, Merkels, Sinn, Recht gesprochen wird.
      Was für eine Haltung den Bürgern gegenüber! Was für eine Beschädigung des Amtes!
      Unser Land wird von Menschen verwaltet, die es sich zur “ Beute“ gemacht haben (Ich glaube, der Begriff stammt von Hans von Arnim).
      Was für eine schamlose Verachtung den Menschen gegenüber!

      • „Tatsächliches Verhalten und Einfluss der Parteien haben ihren Ruf begründet, dass sie sich den Staat zur Beute machen.“ Das Zitat stammt von 1982 und ist vom damaligen Bundespräsidenten Richard v. Weizsäcker.

        Hans Herbert von Arnim hat 1993 ein Buch mit dem Titel „Der Staat als Beute“,
        „Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen“ veröffentlicht. Darin geht es um die gleiche Thematik.

  68. Ein wichtiger Artikel, da ich die Woche in der Mainstream-Presse meist nur Berichte gesehen habe, wie normal die Berufung sei und dass Kritik an seiner Berufung geäußert werde, da er gegen die Homoehe im Bundestag gestimmt habe. Erschreckend finde ich den Vorgang der Berufung des Vize-Fraktionschefs der CDU zum Verfassungsrichter auf verschiedenen Ebenen. Es scheint kein Bewusstsein mehr über den Wert der Gewaltenteilung zu geben. Stattdessen nehme ich ein Stammesdenken wahr, in dem der Stamm „Kampf für Merkel und Kampf gegen Rechts“ es als höchstes Gut zu sehen scheint, die eigenen Leute auf allen Ebenen Staates unterzubringen und zu festigen und somit dem Feind (den „Rechten“) keinen Fingerbreit an Macht im Staat zu lassen. Der Autoritarismus, der mit solchem Denken einher geht, wird offenbar weder von Politikern noch von Journalisten gesehen und genau das macht mir Angst. Dass Regierungsfraktionen versuchen, Leute zu ihrem Vorteil unterzubringen, ist wohl normal. Aber dass CDU/CSU/FDP/SPD/Grüne gemeinsam für Harbarth stimmen und Zeitungen von der FAZ bis zur taz unkritisch berichten, ist sehr beunruhigend. Und meines Wissens gab es bislang nur Berufungen von Landespolitikern zu Bundesrichtern (Herzog, Limbach, Müller), was auch schon damals zu Kritik führte, aber noch keine Berufung eines Bundestagsabgeordneten und Vize-Fraktionschefs der Regierungspartei, der dann als Bundesverfassungsrichter über die Vermassungsmäßigkeit selber verabschiedeter Gesetze entscheidet. Bitte berichten Sie weiterhin über diesen Vorgang, liebe Redaktion!

  69. So langsam wird wohl klar mit welcher Konsequenz und Vehemenz Merkel unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstört hat.

    Sogar wenn sie heute zurückträte und der nächste Kanzler ein Demokrat wäre, wäre der Merkelsche Entdemokratisierungsprozess nicht mehr umzukehren. Merkels autoritäre Strukturen haben sich dazu schon zu verfestigt.

    Übrigens ist auch schon Voßkuhle ein reiner Regierungsvertreter. Auf eine schriftliche Eingabe (meinerseits) gegen den Verfassungsbruch der illegalen Grenzöffnung vorzugehen erklärte er sich bzw. das Bundesverfassungsgericht für unzuständig. Gleichzeitig trat Voßkuhle in öffentlichen Diskussionen auf, um gegen die Justizreform der polnischen Regierung zu hetzen. Für Polen ist Herr Voßkuhle also sehr wohl zuständig.

    • Angela Merkel: „Wir leben ja in einer Demokratie und das ist eine parlamentarische Demokratie und deshalb ist das Budgetrecht ein Kernrecht des Parlaments und insofern werden wir Wege finden, wie die parlamentarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist.“
      https://www.freitag.de/autoren/margareth-gorges/merkel-201emarktkonforme-demokratie201c

      Zu einer marktkonformen Demokratie gehört selbstverständlich auch die gesicherte Zuwanderung billiger Arbeitskräfte. Kollateralschäden, wie Druck auf die Löhne odrer gewisse kulturelle Unverträglichkeiten, müssen da billigend in Kauf genommen werden. Schön, dass ein künftiger Richter sich schon mal passende Erklärungen ausdenkt, mit denen man die Opfer dieser kreativen Politik einlullen und ruhig stellen kann.

  70. Was bereits heute geschieht, ist erschrekend:
    Eine Nachfrage vom Antragsteller der AfD -Verfassungsklage, U. Vosgerau, so berichtete kürzlich Dirk Maxeiner hat ergeben, „
    „dass das höchste deutsche Gericht das Verfahren offensichtlich absichtlich in die Länge ziehe. Eigentlich müsste der Anwalt darüber informiert werden, sobald die ausführliche Antragsschrift der Bundesregierung zugestellt wird. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.
    Dazu eine Episode, über die der deutsche EU-Experte G.Beck vor Jahren im Handelsblatt von Prof. Voßkuhle berichtete: „Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.“
    http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-schuldenfinanzierung-ueber-die-druckerpresse/8069108-5.html

  71. Das ZDF Politikbarometer sollte seine Umfragen mal aus Berlin heraus verlagern…z.b. nach Niederbayern…Deggendorf…..dann würde die Politische Beliebtheit Skala schon eher der Realität näher kommen. Danke!

  72. „sie sind es, die mit dieser Entscheidung einen weiteren Stein aus dem Fundament der 1949 aus der Taufe gehobenen Demokratie gebrochen haben.“ Das genau ist die traurige Wahrheit.
    Übrigens: (Wiederholung vom 22.11) Die Organklage vom April 2018 betreffend Grenzöffnung wird einfach nicht behandelt. Der vorgeschriebene erste Verfahrensschritt, die „unverzügliche“ Weiterleitung der Klage an den Beklagten (Bundesregierung), ist nach 7 Monaten immer noch nicht erfolgt. Das ist Rechtsbruch durch unser höchstes Gericht. Warten die auf die Berufung der nächsten Politiker aus der Einheitspartei als Verfassungsrichter?

    • Verfassungswidrige Verfassungsrichter? Verfassungswidriges Bundesverfassungsgericht?

    • Nein, der erste Schritt ist, dass der Eingang der Klage vom BVerfG bestätigt werden muss. Das kann bis zum Jüngsten Tag dauern. Erst danach soll die Klage “ unverzüglich “ weitergeleitet werden. Das kann dauern. Die Klage wird wohl erst vor dem Jüngsten Gericht verhandelt werden.

  73. Tjaja, das ist der Unterschied zu Watergate damals. Nixon musste abtreten. Hier in Deutschland ist dieser Prozess etwas langsamer aber wird von dem dummen deutschen Volk unterstützt und kritiklos hingenommen. Dem deutschen Volk ist in vielfältiger Hinsicht nicht mehr zu helfen, denn Dummheit gehört irgendwie bestraft.

  74. Voßkuhle weg – Harbarth rein, oder anders gesagt: Vom Regen in die Traufe…

  75. Nachdem was geschrieben, sind einige Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes bis hin zum Vorsitzenden nicht unabhängig, sondern voreingenommen.
    Dann könnte man vom Verständnis her, zumindest zur verfassungswidrigen Besetzung desselben gelangen. Dann wären wohl auch Beschlüsse oder Entscheidungen des Verfassungsgerichtes verfassungswidrig ergangen? Was wäre dann noch zu tun oder möglich?
    Art. 20 Abs. IV GG?

    • So lautet Absatz (4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
      Kann es sein, dass dieser Artikel eines Tages als Legitimation zum Umsturz interpretiert wird? Ich halte das für möglich, nicht jetzt aber in ein paar Jahren, wenn es so weiter geht.

  76. Es werden halt Stück für Stück die Grundlagen geschaffen, dass die Merkel-Politik nicht mehr rückabgewickelt werden kann. 2020 würde derzeit noch in die Phase der Kanzlerschaft von Merkel fallen.
    Wie war das noch – Merkel: „Ich habe einen Plan.“
    Nein, dumm ist diese Frau wahrlich nicht. Ich würde sie eher als gerissen bezeichnen …

  77. Seit Jahrzehnten ist zu beobachten, wie sich die Parteien und die mit ihnen verbundenen Funktionseliten unseren Staat „zur Beute gemacht“ (von Arnim) haben. Die Besetzung der Positionen in den beiden Kammern des obersten Verfassungsgerichts dienen hierfür als sichtbares Beispiel. Harbarths irrlichtende Äußerungen zur Kritik vieler Bürger am Migrationspakt symbolisiert für mich die Arroganz und Selbstgefälligkeit dieser Erfüllungsgehilfen.

  78. Mit Staunem und Verzweilfung verfolgen wir in Tschechien, was in Deutschland passiert, weil es auch für uns Konseqenzen haben wird.

  79. Lieber Herr Spahn, ein gelungener Artikel. Ein kleine Anregung: Wie wäre es, wenn Sie das gesamte Personal auf den Richterstühlen des BVerfG beleuchten würden? Anfangen könnte man mit der Gender Aktivistin Susanne Baer. Wie ist die ins Amt gekommen und was hat sie vorher tatsächlich gemacht? Ihre Leser werden sich die Augen reiben.

    • So ist es. Susanne Baer ist übrigens das Spezialgebiet von Hadmut Danish.

  80. Diesem Beitrag wäre allenfalls die – bereits angedeutete conclusio – beizufügen: Ja, das ist Alles! Absicht und ja, das sind Vorgehensweisen von Totalitären auf ihrem Weg zur Implementierung eines ( links)totalitären Staates im formalrechtlich legitimierten Zustand. Die Geschichte ist voll von derartigen Vorgehensweisen, nach der zunächst die faktische Macht okkupiert wurde ( hier über und durch die Autokratin und ihre Kaderpartei )und dann! die pseudorechtliche Unterfütterung folgte, denn das BVerfG wird das Regierungshandeln ( ähnlich dem politisch agierenden EuGH ) absegnen, zumal ja generell aus Illegalität durch geeignete Gesetze oder Pakte „Legalität“ wird, was natürlich weitreichende Folgen über das Recht hinaus in Richtung Meinung und Zensur haben wird. Das Gericht wird auch dieses „ rechtfertigen“. Natürlich geht es Merkel wie Erdogan und co. darum, durch geeignete Massnahmen den permanenten ( und zutreffenden ) Vorwurf der Rechtswidrigkeit ihres Handels zu unterlaufen. Das wird ihr gelingen, denn weit mehr als 80% des BT machen begeistert mit.

  81. Herr Harbarth soll ja auch der Wunschkandidat der Frau Bundeskanzler sein. Als kluger Rechtsanwalt versteht er es wahrscheinlich, gegenüber der Machthaberin im Sinne von Altmeier ‚minimalinvasiv‘ aufzutreten. Ein Freistrampeln im Amt wäre leichter vorstellbar, wenn Harbarth nur ein profilierter Rechtsanwalt wäre, der er zweifelsohne ist. Er ist und war aber auch Bundestagsabgeordneter der CDU seit 2009. Damit hat er sich mit dem Parteienstaat gemein gemacht, mit all den demokratie- und bürgerfeindlichen Aspekten, dem die Gewaltenteilung Legislative/Exekutive völlig schnuppe ist. Er ist dazu prädestiniert, zusammen mit anderen Parteigewächsen im BVerfG, die Unabhängigkeit des Gerichts auf subtile Weise von Innen auszuhöhlen um. So ist es von den Parteien auch gewollt.

  82. …und ich dachte immer, Parteibuch sei Qualifikation genug in der DDR.

  83. Es geht nicht um Sachkompetenz, wichtig ist alleine das Abnicken der politischen Entscheidungen des Bundestag bzw. der herrschenden Parteien. Diese haben den Staat übernommen. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

  84. Ich fürchte, nur im Gegensatz zu Polen oder Frankreich wird in D kein Mensch wegen dieser offensichtlichen Fehlbesetzung auf die Sraße gehen…

  85. Wir müssen aufhören, die heutige Siedlungsfläche, früher bekannt als Deutschland, an den Maßstäben der Bonner Demokratie zu messen.
    Die politische Transformation in die DDR 2.0 und die ethnische Transformation in einen Vielvölkerstaat ohne Staatsvolk und ohnre Staatsgebiet erlauben nur noch eine Referenzierung vergleichbarer Systeme.
    Unter diesem Blickwikel verschwinden alle Diskrepanzen, verstummt alle Empörung. Wir sind politisch eine ganz normale DDR, in einer ganz normalen Überstruktur sozialistischer Europarepubliken (EU) als ganz normales Dritte Welt Land mit Faustrecht, Clanherrschaft und Kastenwesen. Und wir sind der Ideologie des internationalsozialistischen Globalismus auf ewig unterworfen.
    Wer die Demokratie vermisst, dem Rechtsstaat nachtrauert, das ethnisch homogene, hoch solidarische, vornehmlich aus Deutschen bestehende Deutschland lebenswert fand, wer Selbstbestimmung, Individualismus, Freiheit, das Leistungsprinzip, echte Familien mit echten biologischen Kindern geliebt hat, wer die Vielfalt der Ethnien und Völker bewundert hat, wer glaubte, dass jedem Volk, jeder ethnischen Gruppe eine eigene Region zur Selbstverwirklichung zusteht, wer in seiner Heimat Rückhalt und Glück fand, der lebt doch nur „in einer Welt, die es nie gegeben hat“.

    • Zustimmung nur eines dazu. In der DDR hatten wir Moskau, jetzt haben wir Brüssel. Ich kann da keinen Unterschied finden.

  86. Wenn die EU-Funktionäre „Probleme“ mit Besetzungsregularien oberster Gerichte in Polen haben oder gegen die ungarische Regierung „aktiv“ werden, verstehe ich nicht, dass diese Funktionäre zu dem Besetzungsverfahren in Deutschland „schweigen“.

    Wo bleibt der Einsatz auf EU-Ebene für die klare Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative?

    • …irgendeinen Unterschied muss es zwischen Nehmer.-u. Geberländern schließlich geben 😉

  87. Die Verfassung bzw. das Grundgesetz, das ist doch dieses Dingens für das sich keiner mehr interessiert, bzw. per nicht vom Volk abgesegneten „Pakt“ oder „internationalen Vertrag“ ( von unseren „Volksvertretern“ initiert) außer Kraft gesetzt werden kann.

    Vollkommen richtig, alles was einen Rechtsstaat ausmacht wird dezent eliminiert. Und dazu gehört auch die Besetzung der „neutralen Verfassungswächter“ und sonstige Kontrollorgane wie Parlament und Formal Bundespräsident. Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat, – hat sich was. Und jetzt singen wir alle im Chor, grün ist schön, auf das richtige, gesteuerte Bauchgefühl kommt es an. „Wir lieben Stiefmutti“, Wohlstand ist sch..ße, weg damit.

    Der Staat und damit die Bürger sind schon zu über 90% zur Beute gemacht worden, die restlichen 10% schaffen sie auch noch. Da hilft schon der Rest der Welt, die eingeladen wurden hier zu „partizipieren“.

  88. Zwischen Verfassung und Staat gibt es doch gar keine Grenze! Dieses sogenannte Gewaltenteilung ist eine Fiktion. Alle Gewalten werden aus der gleichen Kasse bezahlt. Die Staatsgläubigkeit der großen Masse hat uns genau dorthin geführt, wo wir jetzt sind.

    Letztendlich gibt das Individuum seine Autonomie ab (und damit seine Verantwortung) und dann wundert es sich, dass der Staat (genau: die Regierung) eigene Interessen hat.

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