Wenn Nancy Faeser ihre Auffassung über Grundrechte mitteilt, hat das ein besonderes Gewicht. Ihr Amt des Bundesinnenministers umfasst schließlich auch das eines „Verfassungsministers“. Nicht nur gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz in ihr Ressort, sondern sie hat auch gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bundesregierung gemeinsam mit dem Justizminister ein Widerspruchsrecht, wenn ihnen ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung mit geltendem Verfassungsrecht nicht vereinbar erscheint.
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Ein Journalist brachte zunächst eine als Frage verkleidete Forderung vor: Viele Menschen wollten Anzeigen wegen „Hass im Netz“ erstatten, würden da aber auf „Unverständnis“ bei der Polizei stoßen, also: „Was muss da bei der Polizei noch passieren?“. Münch sagte sogleich, dass dieser Bereich „sehr wichtig“ sei, man habe eine zentrale Meldestelle für Internetkriminalität eingerichtet mit dem Ziel, Meldungen entgegenzunehmen, was aber zurzeit nicht stattfinde, weil dagegen geklagt werde. „Es wird aber im nächsten Jahr, spätestens 24, anders werden, weil dann auf der europäischen Ebene eine solche Verpflichtung eintritt, der Digital Service Act.“ Münch kündigte außerdem an, „die Zeit zu nutzen, um viel stärker in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen zu gehen“, diese könnten dann „die Meldungen gesammelt abgeben“. Und er kündigte auch an, „in den nächsten Jahren“ viel zu investieren, wegen der „enormen Verbreitung“ dieser Kriminalität. Mehrfach empfahl er, sich an Nichtregierungsorganisationen zu wenden, die also offensichtlich zu einer Art Hilfspolizei gegen Hass werden sollen.
Faeser ergänzte, gegen „Hass und Hetze“ vorzugehen, sei ihr „persönlich ein wichtiges Anliegen“ und dies müsse auch „stärker im Alltag beachtet werden“.
Verschweigen als Methode: Wie Innenministerin Nancy Faeser ihr Amt in Misskredit bringt
Genau das, was der Journalist mit seinem Einwand der Nichtobjektivierbarkeit des Gefühls Hass kritisch vorbrachte, bestätigte Faeser letztlich, indem sie es bestritt. Beleg für den strafrechtlich zu verfolgenden Tatbestand von „Hass und Hetze“ soll letztlich das Gefühl des Beleidigtseins des Opfers sein. Physische Gewalt soll also nicht mehr nötig sein, damit Hass kriminell wird, Beleidigtsein genügt. Die „rechtsstaatliche Methode“ Faesers besteht also darin, das Subjektive scheinbar zu objektivieren. Klingt absurd. Ist es auch. Und dennoch droht sich diese Rechtsauffassung, die der Willkür gegen das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit den Weg bereitet, zu etablieren.
Wenn Faeser und Münch von „Hasskriminalität“ sprechen, geht das ganz offensichtlich weit hinaus über die noch in den Nullerjahren international übliche Definition als „Gewaltkriminalität, die gegen eine Person oder gegen eine Sache allein oder vorwiegend wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der politischen oder sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache gerichtet ist“.
Wie sich Nancy Faeser bei Demokratiefeinden und Autokraten anbiedert
Von einem ZDF-Reporter befragt, warum sie den „Begriff Straftäter“ bezogen auf die Aktionen der „Letzten Generation“ benutzt habe, und ob sie „diese Form des zivilen Widerstandes“ für „legitim“ halte, sagte sie: „Wenn solche Aktionen andere Menschen gefährden, dann ist die Schwelle überschritten.“ Für sogenannte „Hate Speech“ im Netz ist die Schwelle also offenbar für Faeser sehr viel schneller schon mit schriftlichen Worten erreicht als für Klima-Extremisten mit handfesten Taten, die für Hunderttausende unbeteiligte Menschen nicht nur irgendwelche subjektiven Gefühle, sondern ganz handfeste objektive negative Folgen mit sich bringen.
Faeser ergänzte noch: „Friedlicher Protest ist sehr erwünscht, steht im Grundgesetz, ist eines der hohen Verfassungsgüter unseres Grundgesetzes.“ Das stimmt nicht. Das Wort Protest findet sich im Grundgesetz nicht, und schon gar nicht „wünscht“ sich das Grundgesetz protestierende Bürger. Es gewährt Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, aber es fordert die Bürger nicht zum Protest auf für oder gegen was auch immer. Deutschland hat eine Verfassungsministerin, die öffentlich Unsinn über die Verfassung erzählt.
Ein wohlmeinender Vater / Erziehendes kann sich wünschen, dass die unmündigen Kinder sich politisch engagieren.
Meine Vermutung ist schon lange, dass die politische Blase, die neuen Feudalherren, genau dieses Bild vom unmündigen und der Erziehung harrenden Bürger haben.
Ein Glück nur, dass die NICHT geäusserte Meinung bis auf weiteres frei bleibt. Aber die Wissenschaft schreitet unaufhaltsam fort – eines nicht so fernen Tages wird sich jeder, der wählen oder Beamter werden will, einen Hassfreiheitstest mit dem Lügendetektor unterziehen müssen.
Diese Frau bekämpft Hass und Terror mit Hass und Terror! Sie ist eine Beleidigung an sich. Also kann ihr Kampf nur Erfolg haben, wenn sie sich endlich verabschiedet!
Zitat:“Genau das, was der Journalist mit seinem Einwand der Nichtobjektivierbarkeit des Gefühls Hass kritisch vorbrachte, bestätigte Faeser letztlich, indem sie es bestritt. Beleg für den strafrechtlich zu verfolgenden Tatbestand von „Hass und Hetze“ soll letztlich das Gefühl des Beleidigtseins des Opfers sein. Physische Gewalt soll also nicht mehr nötig sein, damit Hass kriminell wird, Beleidigtsein genügt.“
Das ist genau der Denkfehler, der hier begangen wird.
Stichwort „Platinregel“ beim Umgang mit anderen im Internet. Man soll nach dieser Regel andere Menschen im Internet nicht so behandeln, wie man selbst behandelt werden will, sondern so, wie sie selbst behandelt werden wollen.
Und das öffnet nicht nur schnell beleidigten Leberwürsten mit geringer Frustrationstoleranz die Tür zum Missbrauch des Justizapparates, sondern normalisiert selbst absurdeste bis vollkommen gesellschaftsschädliche Verhaltensweisen im Volk.
Man stelle sich einfach mal vor, was das in der Praxis bedeutet:
Nach der Platinregel muss man in der Konsequenz also Gangster, Kinderf*****, kannibalistische Psychopathen, ultraradikale Terroristen jeglicher Coleur und was sonst noch an kaputtem Gesindel irgendwo herumkreucht plötzlich mit Respekt behandeln, sonst begeht man ein „Hassverbrechen“.
Das führt den Rechtsstaat ad absurdum und dreht alles um, führt also gerade nicht(!) zum Schutz von unbescholtenen Bürgern, die vielleicht ein schräges Hobby haben oder nicht dem Schönheitsideal entsprechen, sondern normalisiert generell(!) auch abseitiges Verhalten, was dann die Gesellschaft kippen lässt und den Schutz von Minderheiten konterkariert.
So funktioniert das nicht. Eine zivilisierte Gesellschaft braucht klare rote Linien!
Wie schon Platon gesagt hatte: Wen du Trotel wählen liest, bekommst du am Ende Trotel an der Macht-oder so.
Nach wie vor gibt es im Bundestag Abgeordnete, die ihre Reden mit: „Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Parteien….“. Es ist offensichtlich wer da gemeint ist und wer ausgeschlossen ist. Soll ich mir als Wähler der „Schwefelpartei solche Beleidigungen, und als solches empfinde ich solche Worte von geistigen Minderleistern, gefallen lassen? Oder soll ich zukünftig einen Strafantrag stellen?
Fragen sie sich mal wie demokratisch die Deutsche Demokratie Republik war. Oder wie demokratisch die Demokratische Kongo ist. Noch Fragen?
Das Einzige was ich mich da noch frage, ist, ob all die (Grund)Gesetzesvergewaltigungsorgien so mancher „Politiker“ — anders vermag ich das nicht mehr zu bezeichnen — wieder rückgängig gemacht werden können. Dann könnte man ja noch einen Funken Hoffnung für unser Land haben.
Ich habe das allerübelste Gefühl, dass (mindestens!) seit der „Ampel“ nur noch einäugige Irre, gewissenlose Auftragstäter und verkappte Deutschlandhasser das politische Handeln bestimmen.
Gleiches betrifft übrigens auch das „journalistische“ Handeln der vollverkommenen Staats- und Mainstreammedien.
Wer derart verkommene „Politiker“ und Medien hat, braucht wahrlich keine Feinde mehr!
Sehr einfach: Es gibt keine Abgrenzungskriterien zwischen „Hass und Hetze“ sowie subjektiven verletzten Gefühlen.
„Wir haben Meinungsfreiheit, die an den Grenzen endet, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden.“ Wenn Faesers Definition so zu 100 % stimmen würde, könnten wir uns alle gerichtlichen Verfahren sparen. Jemand bekundet, sich negativ betroffen zu f ü h l e n, also: Der Täter“ muss bestraft werden! Die meisten Aktionen, bei denen angeblich rassistische Taten benannt und fleißig gezählt werden, beruhen darauf, dass jemand meldet = behauptet, sich diskriminierend behandelt zu f ü h l e n. Die gemeldeten Tatbestände werden selten objektiviert und nachgeprüft. Auch nicht die Statistiken in Rassismus-Studien.
Auffällig ist nur, dass die „Grenzen, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden,“ in der Neuzeit vorrangig für Migranten und Minderheiten ausgelotet werden, nicht für größere einheimische Gruppen („alte weiße Männer“, „Umweltsäue“, „Nazis“) und die Bevölkerungsmehrheit („Kartoffeln“). Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit recht weit gefasst. (Beschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 2397/19) „Zu beachten ist hierbei, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch grundlos, pointiert, polemisch und überspitzt geäußert werden darf; die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist … oder wo Gründe für die geäußerte kritische Bewertung nicht gegeben werden …“
Zahllose Kritiker der Regierungspolitik wurden in der Presse und in Social Media schon als „rechtsradikal“ und „Nazi“ beschimpft. Sie könnten in Zukunft also geltend machen, dadurch verletzt oder beleidigt worden zu sein, und die Urheber auf „Hass und Hetze“ verklagen. Hat Faeser das nicht bedacht oder ist sie zuversichtlich, dass unsere rechtsstaatlich alles andere als sattelfeste Justiz solche Klagen abweist?
Ich vermute sie hat es nicht bedacht. Schließlich vergessen Ideologiegetriebene schnell alles was im richtigen Leben um sie herum passiert.
Mich würde mal an Hand von ganz konkret gemachten Aussagen, kataloghaft aufbereitet, interessieren, was „Hass und Hetze“ ist, was an der Schwelle dazu steht und was nicht „Hass und Hetze“ ist, vielleicht aber sehr scharfe Kritik und ähnliches. Dieses nebulöse „Hass und Hetze“ Gerede, ohne genaue Definition durch Beispiele, ist doch mehr als fragwürdig, wenn jetzt auch noch „verletzte Gefühle“ ins Spiel kommen. Und überhaupt, was ist in diesen Fällen „Satire“, wo sich bestimmte Leute, sprich „Staatssatiriker“, maches erlauben können, wofür Nichtsatiriker dann vor den Kadi gezerrt werden?
Jedes Mal, wenn ich auf meinem Lohnzettel die Steuern sehe, sind meine Gefühle verletzt und ich fühle mich mit Füßen getreten, wenn ich sehe, wofür man dieses Geld ausgibt.
Nancy Faeser „Bundesministerin des Inneren und für Heimat“
welche Heimat?
Ach das was Nacy Faeser und ihregleichen, eine von knapp 1000 Bundestagsmitgliedern mit ihrem Schaffen seit Jahren zerstört.
Seit Jahren, in diversen Funktionen und insbesondere mit schreiender Inkompetenz wie Ideologie.
Selbst wenn man mit der Politik von BK Scholz einigermaßen zufrieden ist, und die SPD-Wahl nicht auszuschließen ist, so schließt Frau Faeser eine SPD-Wahl zukünftig aus.
Dann ist es gerade keine Freiheit, denn Freiheit ist ein Tabu. Wenn sie dort endet, wo sie verletzt wird, muss ein Dritter (der Staat) entscheiden, wo diese „Meinungsfreiheit“ endet. Damit wird die „Freiheit“ zu einem „Recht.“ etwas sagen zu dürfen, oder auch nicht Es ist keine Freiheit mehr.
Gemäß den Rechtspositivisten ist jeder Staat ein Rechtsstaat. „Vom Standpunkt der Rechtswissenschaft ist das Recht unter der Naziherrschaft ein Recht. Wir können es bedauern, aber wir können nicht leugnen, dass das Recht war“, Kelsen (1963), S. 148,
Ist die Universalität der Herrschaft des Gesetzes eine hinreichende Bedingung für einen Rechtsstaat, oder muss das Gesetz einen bestimmten Inhalt haben?
Kelsen, Hans (1963): in Schmölz, F. M. (Hrsg.): Das Naturrecht in der politischen Theorie, Salzburg.
Die Innenministerin und ihre Sicherheitsbehörden. Hat man sich schon mit wirklich wichtigen Dingen beschäftigt, z.B. wer Nordstream sabotiert hat? Das will man lieber nicht so genau wissen, erfordert die Antwort doch Größe, Rückgrat und Konfliktbereitschaft eventuell gegenüber einem verbündeten Staat. Aber dafür ist man zu schwach und feige. Also greift man sich lieber ein paar kleine Fische, um Stärke zu demonstrieren und seine Macht gegen Kritik abzusichern. In diesem Fall den Normalbürger, weil er im Internet den Kinski macht. Lächerlich.
Vielleicht ist es aufgefallen: zu Beginn hieß es sofort das war Putin. Dann wurde es schnell ruhiger und inzwischen hört man überhaupt nichts mehr.
Warum kommt mir in diesem Zusammenhang immer wieder diese ominöse „Presseshow“ von unserem Olli und Biden in den Sinn? Zur Erinnerung Biden sagte auf die Frage einer Journalistin wie er die Inbetriebnahme von Northstream 2 verhindern wolle zumal Deutschland hier das Sagen hätte. Darauf sagte er mit einem vielsagenden Grinsen: „glauben sie mir wir schaffen das.“
Das geht mir seither nicht mehr aus dem Kopf.
Meine Nachbarin hasst mich und hetzt in der Nachbarschaft gegen mich, weil ich bei der Kirmes 2019 ihr gegenüber erklärt habe, für den Schutz deutscher Grenzen zu sein. Wird mir die Neuregelung gegen Hass und Hetze hier helfen? Das wäre schön.
Mich wundert schon seit einiger Zeit, daß Gerichte inzwischen teilweise „verletzte Gefühle“ als Grundlage für ihre Urteile heranziehen und nicht den „objektiven Beleidigungswert“ von Äußerungen bewerten. Bei der heutigen „verpimpelten und überempfindlichen Schneeflöckchen-Generation“, die bei jeder Kleinigkeit und bei jeder spöttischen Bemerkung gleich anfängt zu heulen und sich zu empören, darf man ja bald gar nichts mehr sagen. Was soll außerdem der dämliche Begriff „Hass-Kriminalität“ bedeuten? Kriminalität ist Kriminalität und ihre Ursache ist selten „Liebe“. Ich werde mich demnächst bei meinem Spott auf „Liebes-Kriminalität“ berufen, da ich die „Schneeflöckchen“ so liebe, daß ich ihnen auf diese Weise dabei helfen möchte, erwachsen zu werden. Vielleicht werden die Richter ja auch meine liebenden Gefühle und meine positiven Motive erkennen und Milde walten lassen.
Vielen Dank, dass TE dies aufgreift. Es ist tatsächlich unfassbar, wie radikal Faeser und Kollegen diesen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat umbauen.
„Münch kündigte außerdem an, „die Zeit zu nutzen, um viel stärker in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen zu gehen“
Schon wieder die Übergabe der Aufgaben des Staates (oder was man gerne hätte, aber offensichtlich nicht darf) an „NGO´s“/Lobbyistenvereine.
Immer wieder der gleiche Kunstgriff um Funktionen dem demokratischen Prozess zu entziehen
In der Tat ist es vom Modell her fragwürdig, wenngleich inzwischen üblich (Demokratie leben), wenn staatliche Einrichtungen quasi ihre ureigenen juristischen Aufgaben an Privatpersonen, private Verbände mit bestimmten Weltbildern abgeben. Es kann nicht Aufgabe von Privatpersonen (NGOs) sein, die Internetkriminalität zu bilanzieren, zumal Meldungen über angeblich Illegales in der Regel nur subjektive Behauptungen und Äußerungen sind, die meist nicht nachgeprüft werden. Leute berichten, was ihnen nach ihrem Eindruck passiert ist – und das wird zum Rassismus-Vorfall.
Es steht zu erwarten, dass der Flüsterwitz, geradezu DAS Kennzeichen einer Kommunikation unterhalb der staatlichen Wahrnehmungsschwelle, wieder eine Renaissance erleben wird. Dieses Mal auch in den alten Bundesländern.
Präsidenten des BKA Holger Münch:
““Münch sagte sogleich, dass dieser Bereich (Digital Service Act) „sehr wichtig“ sei, man habe eine zentrale Meldestelle für Internetkriminalität eingerichtet mit dem Ziel, Meldungen entgegenzunehmen.
Er kündigte außerdem an „die Zeit zu nutzen, um viel stärker in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen zu gehen“, diese könnten dann „die Meldungen gesammelt abgeben“.““
NGO-Outsourcing – So wird ein weiterer fundamentaler Baustein der Demokratie ausgehebelt!
Die Politiker dieses Staates sollten auf keinen Fall ihre hochbezahlte Verantwortung für seine hoheitliche Resilienz-Basisgrundlagen (Versorgung, Sicherheit & Schutz der Bürger, …) an NGO’s delegieren.
Wofür sind sie denn noch überhaupt da?
Diese willigen, dem Herrschaftsregime mehr als nur treu ergebenen NGO-Kohorten sollen zukünftig allgemein für das gesamte DE-Volk stehen, auf den Säulen der Resilienz?
Was für eine Blasphemie!
Im Basement dieser Säulen der Resilienz suhlen sich die in diesem Land noch verbliebenen indigenen autochthonen resilienzresistenten Deutschen, die nur noch als herabgewürdigte, maximalbesteuerte, geduldete Altlasten ohne Migrationshintergrund (Ataman-Kartoffeln) diffamiert und diskriminiert werden, als demütige Finanzierungs-Sherpa & aller 4-5 Jahre als Wahlfiguren, die auf die „blumig-wuchtigen“ leeren Worthülsen-Versprechen jedes Mal erneut darauf hereinfallen, benötigt.
Der Staat und seine willfährigen NGO’s richten es schon für sie.
Der Einwand, daß Hass ein Gefühl ist, das man nicht objektivieren könne, und wo denn die Straftat beginne, behauptet Faeser:
„Dazu haben wir eigentlich sehr gute rechtsstaatliche Methoden in Deutschland.
Wir haben Meinungsfreiheit, die an den Grenzen endet, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden.
Und deswegen ist das eigentlich in einem Rechtsstaat gut definierbar.“
Sie schwingt sich zur Hochform ihrer gelebten Idiotie auf:
““Beleg für den strafrechtlich zu verfolgenden Tatbestand von „Hass und Hetze“ soll letztlich das Gefühl des Beleidigtseins des Opfers sein.““
Wird doch schon zur Genüge praktiziert.
Wie z.B. die berühmt-berüchtigten Netiquetten (Top-Inquisitor: WeLT-Online), die bereits der schon viele Jahre gelebten, mental ausgefeilten, breiten Anwendung des gesteuerten & probaten Propaganda-Procedure des preisgekrönten Elisabeth-Wehling-Framing-Cookbook – „Vertuschen-Kleinreden-Verdrehen-Diffamieren“ – „Kann nicht sein, was nicht sein darf!“ – (Lügenpresse!) folgen.
IM-Nancy-SPD-Faeser erhebt eine subjektive Wahrnehmung zur objektiven Realität.
Zur Machtabsicherung.
Erinnert mich schwer an Rumäniens Ceaușescu:
““Gesetz der Schwerkraft?
Ich entsinne mich nicht, jemals so ein Gesetz erlasen zu haben.““
Läuft doch wie geschmiert!
Wo bleibt die schlagkräftige Opposition im Lande?
Man sollte (sehr, sehr) wachsam sein!
Viele Menschen in Deutschland sind jeden Tag beleidigt, wenn sie sehen, wie dieses einst schöne Land seit Merkel und jetzt mit dieser ReGIERung sogar im Turbo an die Wand gefahren wird. Aber das zählt wohl bei Frau Faeser nicht, oder?
Ich fühle mich durch die Aussagen und der politischen Tätigkeit von Frau Faeser in meinen Gefühlen verletzt. Was nun?
In GB gibt es das schon länger. Dort hat jemand (weiß nicht mehr, wie er hieß) einen „transfeindlichen“ (die “ sind vermutlich auch schon transfeindlich) Limerick geliked und bekam Besuch von der Polizei. Wurde verhört, eine Akte angelegt und ein Vergehen erfaßt. Crime: no crime. Also: Vergehen: kein Vergehen. Aber das bleibt in der Akte und bei der Regelanfrage für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst kommt das hoch und das war es dann mit dem Job. Der Richter im Prozess, den er angestrengt hat gegen dieses Vorgehen der Polizei sprach von Stasimethoden. In GB gibt es zur Bekämpfung dieser Polizeipraktiken jetzt die Free Speech Union. Die sind dort etwas weiter mit Unterdrückung der Meinungsfreiheit, glücklicherweise auch im Widerstand dagegen.
Da es in linksgrünaktivistischen Kreisen Usus ist, politische Gegner im Gebrauch ihrer politischen Grundrechte zu behindern, sei es dadurch, Veranstaltungen selbst durch Druck zu verhindern oder auch die Anreise dorthin, ihnen durch Druck auf Medien medial keine Plattform zu bieten, also nicht nur direkte Behinderung der Grundrechte der politischen Gegner, sondern hier auch unbeteiligter Dritter im Straßenverkehr und deren allgemeine Handlungsfreiheit, wäre es mal eine entlarvende Frage, ob es für die Ministerin auch legitim ist, die Klimaterroristen gewaltfrei an der Anreise zu ihren Blockaden zu hindern. Zum Beispiel durch Blockaden gegen diese an ihren Treffpunkten. Genau das tun diese Personen gegenüber politischen Gegnern und Unbeteiligten. Hier müsste es ja nun ganz klar heißen aus dem Ministerium, dass die Verhinderung der Blockaden durch gewaltfreie Blockade zulässig und legitim ist. Ist sie das nicht, dürfte die Ministerin mit Neutralitätspflicht und willkürlicher Rechtsauffassung ein schwerwiegendes Problem bekommen.
Kann man dieses Argument beim Muezzinruf verwenden? Immerhin wird man in einer Fremdsprache beschallt – ohne Übersetzung. Ganz schön verletztend ist das.
Mit der ganzen Herrenmenschenunterteilung in jener Religion ist der akustische Herrschaftsanspruch vom Minarett herab nicht nur eine Belästigung sondern geradezu eine „Delegitimierung“ der westlichen Gesellschaft.
Zeit für „unsere Politiker“ diese fatale Fehlentwicklung noch zu fördern.
„Beleg für den strafrechtlich zu verfolgenden Tatbestand von „Hass und Hetze“ soll letztlich das Gefühl des Beleidigtseins des Opfers sein.“ Kurt Tucholsky hätte der Frau Faeser wahrscheinlich geraten, schnellstens einen „Reichsverband der beleidigten Leberwürste aller Religionen und Phänotypen“ zu gründen, wobei das Ganze natürlich aus Faeserscher Perspektive nur in einer Richtung zu denken ist: Auf (zumeist) indigenen, ‚falsch‘ wählenden, selbständig denkenden, mit ihrer regierungskritischen Meinung nicht hinterm Busch haltenden Bürgern darf man ungestraft verbal – und leider zunehmend auch nonverbal! – herumtrampeln – die können gar nicht beleidigt sein, sondern den ganzen Zirkus allenfalls brav finanzieren…
Wer sich ein bißchen in die Begriffsgeschichte begibt, weiß, daß „Hetze“ ein Nazibegriff war, mit dem Kritiker des Regimes kriminalisiert wurden. Aus dem sog. „Heimtückegesetz“ von 1934, §2:
„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates macht …“
Auch interessant dazu der Hinweis: „Einträge in Häftlings-Personal-Karten aus verschiedenen Konzentrationslagern nennen ˋVergehen gegen das Heimtückegesetz´ als Haftgrund.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Heimtückegesetz
Das gilt aber ausdrücklich nur für bestimmte Personengruppen und bestimmte Gründe des Beleidigt-, Betroffen- und Verletztseins. Ganz sicher gilt das nicht z.B. für Bundesbürger weißer Hautfarbe, die als „Kartoffeln“ verunglimpft werden, oder Menschen mit konservativen politischen Ansichten, die als „Nazis“ diffamiert werden, und auch nicht für Polizeibedienstete, die jemand auf der Müllkippe passend aufgehoben sieht. Das ist dann Satire, oder eben Meinungsfreiheit, die zu respektieren ist.
Gegen Kränkung hilft nur Willkür – netter Frame: Willkür wird bisher verkannt, denn in den richtigen Händen ist sie positiv. Wer gekränkt sein darf und wer nicht, steht in der Verfassung – jedenfalls in der, die ebenfalls in die richtigen Hände gelangt ist. Und es ist ja nun auch nicht so, dass nicht vorhersehbar wäre, wem diese Bundesinnenministerin Verfassungsgeltung zuspricht, wer mit Grundrechten bewaffnet ist und wer nicht. In einem Linksstaat ist das tatsächlich „gut definierbar“ und mindestens so stabil wie das Wetter der nächsten neun Monate.
Unsinn zu erzählen, ist eine Kernkompetenz unserer Bundespolitiker.
Das Kompetenzfundament ist von Faeser über Baerbock bis Habeck derart dünn, daß Moral und irgendein gefühliges Geschwafel stets Vorrang genießen.
Dieses gut klingende, seichte Geraune ist der Rettungsanker für alle unfähigen, inkompetente Berufspolitiker und Journalisten. Wer erwartet von einer BM Lambrecht irgendeine sinnvolle militärische Aussage? Von einem Habeck irgendeine zu Wirtschaft- oder Energiefragen? Woher sollten totale Fach-Nullen dazu irgendeine Aussage treffen können?
Daher dürfen bei keiner PK, keinem Talkformat die berühmten Tiefgang-Fragen „was macht das mit ihnen“, „wie fühlen sie sich dabei“ fehlen. Droht es doch um Kompetenz zu gehen, müssen Referenten dabei sein, an die man weiterreichen kann, nachdem „Großes Chef“ das Große+Ganze beschwafelt hat.
Es sind die üblichen Schwätzer+Blenderstrategien, wie sie jedem aus jeder Behörde oder größerem Unternehmen bekannt sind.
„Friedlicher Protest ist sehr erwünscht, steht im Grundgesetz, ist eines der hohen Verfassungsgüter unseres Grundgesetzes“ Hat die Antifa Ministerin nicht vor einiger Zeit noch gesagt, man solle nicht auf Demos gehen und zu Hause bleiben? Faeser ist eine Gefahr für die innere Sicherheit dieses Landes und sie müsste eigentlich von der Stasi…äh. sorry, vom Staatsschutz beobachtet werdeb, ach ne, das Ministerium für die Faesersicherheit muss ja die 77 Millionen Nazis in Deutschland bekämpfen…
So lange linke Hasser und Hetzer sich weiter in unverschämter Weise das Recht herausnehmen bestimmen zu wollen was eine Beleidigung, Hass und Hetze ist wird es mit diesem Land weiter bergab gehen. Daran werden auch Gerichtsurteile nichts ändern. So lange Deutsche gemäß Gerichtsurteil öffentlich als Köterrasse oder Frau Dr. Alice Weidel AfD als Nazi-Schlampe bezeichnet werden dürfen ist es mit dem Rechtsstaat nicht mehr weit her. Das ist nicht nur verletzend, sondern ganz klar ehrverletzend.
Frau Dr. Alice Weidel ist übrigens nicht mal eine Sozialistin.
Diese Frau steht unserer Ex-Kanzlerin Angela Merkel in nichts nach. Auch sie steht mit ihrer Migrationspolitik für die Demontage Deutschlands.
Wer das Video des Bundeskanzlers gesehen hat, wie er beim „Kanzlergespräch“ nach der Frage eines Bäckers herumkichert wie ein Sechstklässler und Unfug redet, der muss sich allein schon deshalb fremdschämen für unsere Regierung (wenigstens ist mir jetzt klar, warum die SPD Herrn Scholz nicht als Vorsitzenden haben wollte). Nie vergessen, der Mann kann sich nur aufgrund seiner Gedächtnislücken im Amt halten.
Scholz ist überfordert. Das ist schlecht. Faeser und Habeck sind in ihrer ideologischen Verbohrtheit aber eine echte Gefahr für Deutschland, unseren Wohlstand und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Niemand spaltet so tief wie rot-grünes Politpersonal.
Viele haben es vorhergesagt: Wir werden uns noch nach der Merkel-Regierung zurücksehnen. Und das will nun wirklich was heißen. Im Vergleich zu Faeser war Seehofer eine Traum-Besetzung im Innenministerium. Und schlechter als Habeck kann ein Wirtschaftsminister nicht sein.
Faser ist gefährlich für unsere Freiheit. In der DDR hätte sie sich austoben können und Mielke noch links überholt. Wenn es nach Faser ginge, säßen alle AfDler längst hinter Gittern.
Die Meinungsfreiheit wird Stück für Stück ausgehöhlt. Deutschland hatte noch nie Redefreiheit (wie es z.b. die Amerikaner genießen), denn Meinungsfreiheit ist keine Redefreiheit sondern lediglich das Recht auf Meinung. Das wird jetzt aber auch unter Beschuss genommen, da „Hass und Hetze“ keine Meinung ist. Also wer der „Meinung“ ist, es gibt nur zwei Geschlechter, ja der wird unter Hass und Hetze fallen, denn diese Meinung ist nicht akzeptiert seitens der Regierung.
In Großbritannien ist das schon seit Jahren zu beobachten. Wer online Memes teilt z.b. mit Inhalten zur Binären Geschlechtern, der kann schon mal die Polizei vor der Tür stehen haben, denn das ist Hass und Hetze.
In Deutschland wird das genauso kommen. Wahrscheinlich werden auch unliebsame Fragen über den Klimawandel unter Strafe gestellt.
Faeser hat nicht kapiert, dass man sie sogar hassen darf, solange man ihr nichts tut, dies auch nicht mit Realationswahrscheinlichkeit ernsthaft plant bzw. angeht oder andere auffordert, ihr was zu tun usw. usf..
Mag kein schöner Charakterzug sein, das mit dem Hass, aber bei strafbaren Gedankenverbrechen sind wir dann doch noch nicht.
Wir sind aber nicht mehr weit davon entfernt. Erinnern wir uns doch einmal an die grüne Landtagsabgeordnete in NRW, welche allen ernstes bereits die Erfassung von nicht strafbaren Äußerungen gefordert hat um Kritiker bereits im Vorfeld kriminalisien zu können.
Der neue Straftatbestand „Hass und Hetze“, der natuerlich nach dem rechtsstaatlichen zwingenden Grundsatz „nulla poena…. zuerst ‚geschaffen“ werden muesste, wird aus diversen Gruenden noch sehr lange auf sich warten lassen, so er denn kommt. Vielleicht schafft die EU hier ehrt Abhilfe, indem sie eine „menschenrechtliche“ Freiheit von Hass und Hetze formuliert. Irgendwelche juristischen Erwägungen, partiell hier auch zutreffend angestellt, erübrigen sich angesichts der Person Faeser, einer Ultralinken, die mit Demokratie und Freiheit nichts am Hut hat. Der Typ daneben ist der Prototyp des idealen Beamten, der seiner Herrin aus Folgsamkeit nie widersprechen wird, zumal er ja noch im Amt bleiben will. Interessant wird sein, wie die FDP (und die CDU) damit umgehen werden und wie das BVerfG als Hueter des GG die Abschaffung der Meinungsfreiheit ohne gesetzliche Grundlage rechtfertigt. Ich habe keine Zweifel, dass dieses Gericht auch diesen, massiven Rechtsbeuch absegnen wird. Uebrigens muesste der neue Straftatbestand jedenfalls bis zur Stunde gewisse Anforderungen erfüllen, aber von die Transformatoren werden es hindrehen. Wer will schon Hass und Hetze? Was immer das auch in Handlungen sein mag. Mir faellt gerade ein, dass der Wechsel zum „sich fuehlen“ auch fuer andere Tatbestände interessante Anwendungsoptionen eröffnet. Bei der Vergewaltigung duerfte bereits heute das Gefuehl, dass…. reichen und die Tat ersetzen. Natuerlich kann man so auch die Taeter selbst kreieren, wie es gerade passt.
Sie vertritt halt nicht das reale, sondern ein gefühltes Grundgesetz. Die Gefühlswelten finden ja auch im Inneren statt und wer, wenn nicht der Innenminister sollte sich darum kümmern?
Das ist dieselbe Masche, auf der u.A. auch die Genderideologie beruht: Subjektive Befindlichkeiten als objektive Tatsachen auszugeben nach dem Motto:“Beweise mir das Gegenteil.“ Gilt natürlich nur für Linksgrüne.
„Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode.“ (Shakespeare)
Nachdem unter dem Verfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle die Verfassung bereits „ausgelegt“ wurde, geht Frau Faeser doch nur noch einen kleinen Schritt weiter. Da passt doch die Verschärfung des §130 vor einer Woche als Gesetzesanhängsel ins Bild.
Das alles gilt selbstverständlich nicht für Oppositionsbekämpfung und Beschimpfung. “ Delegitimierer“ dürfen natürlich mit Hass und Hetze überzogen werden, es dient ja einem guten Zweck. Und der ist das “ beste Deutschland, das es je gab“. Ich muß nur noch rasch im Grundgesetz blättern, wo das eigentlich genau steht.