Die Bibel vor Gericht? Mit einem Freispruch in zweiter Instanz endet vorerst die gefährliche Posse, mit der die finnische Staatsanwaltschaft versucht, das christliche Menschenbild zu kriminalisieren: Angeklagt waren die Parlamentarierin Päivi Räsänen, immerhin ehemalige Innenministerin Finnlands, und der evangelisch-lutherische Bischof Juhana Pohjola. 2019 hatte Räsänen in einem Tweet kritisiert, dass die lutherische Kirche Finnlands eine Pride-Parade unterstützte. Sie selbst ist engagiertes Mitglied dieser Kirche, ihr Mann ist Pastor. Um die Kritik zu veranschaulichen, hatte sie einen Screenshot mit einigen Bibelversen getweetet. Bereits 2004 hatte die Politikerin und Ärztin gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola eine Broschüre herausgegeben, in der sie den christlichen Blick auf Ehe, Familie und Sexualethik erläuterte.
Als „beleidigend“ und „kriminell“ bewertete dies die Staatsanwaltschaft, und so fanden sich der Bischof und die mittlerweile zehnfache Großmutter mit dem herzlichen Lächeln plötzlich in nervenaufreibenden Verhören und Gerichtsverhandlungen wieder. Ein Fall, der einschüchtern soll: Wenn eine hochrangige und angesehene Politikerin, wenn Kirchenmänner nicht davor gefeit sind, für Aussagen vor Gericht zu stehen, die weder polemisch noch beleidigend sind, wer kann es dann noch wagen, sich in die gesellschaftliche Debatte einzubringen? Wer traut sich dann noch, seine christliche Sicht auf die Dinge zu äußern?
Obwohl das erstinstanzlich mit dem Fall betraute Bezirksgericht bereits 2022 feststellte, dass es nicht seine Aufgabe sei, über religiöse Konzepte zu urteilen, ließ die Staatsanwaltschaft nicht locker. Sie legte Berufung ein, so und so musste sich Räsänen im Sommer nochmals dem Vorwurf der Hassrede stellen. Genauer gesagt der „Agitation gegen eine Minderheit“; ein Straftatbestand, der in Finnland unter die strafrechtliche Kategorie „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ fällt, und in Deutschland wohl am Ehesten als Volksverhetzung bezeichnet werden würde.
Keine Bagatelle also, und vor allem ein richtungsweisender Prozess: Zwar steht hier in erster Linie tatsächlich das christliche Weltbild vor Gericht, dem vorgeworfen wird, mit Begriffen wie „Sünde“ bereits per se eine Beleidigung darzustellen. Letztlich aber geht es um Meinungsfreiheit an sich. Reicht das Potenzial, dass sich ein Mensch von einer Äußerung beleidigt fühlen könnte, um die Äußerung als Straftat zu qualifizieren? Ist nicht die Intention, zu beleidigen, ausschlaggebend, sondern das Gefühl derer, die die Äußerung wahrnehmen? In welche Fahrwasser gerät eine Gesellschaft, die Strafrecht so weit subjektiviert, dass man für eine Ansicht, die niemandem objektiv feststellbaren Schaden zufügt, eine Strafe riskiert?
Hier ist letztlich irrelevant, ob es sich dabei um das christliche oder ein anderes Weltbild handelt. Eine pluralistische und freiheitliche Gesellschaft kann nicht bestehen, wenn Überzeugungen ständig Gefahr laufen, sanktioniert zu werden. Dies betont auch Paul Coleman, Geschäftsführer der Alliance Defending Freedom (ADF), einer christlichen juristischen NGO, die nicht nur die Verteidigung von Räsänen und Pohjola koordiniert, sondern sich weltweit für Freiheitsrechte einsetzt, wo sie von staatlichen Stellen missachtet oder beschnitten werden.
Er kommentiert den Freispruch vor allem im Hinblick auf die Gefährdung der Freiheitlichkeit: „In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte „Hassrede“-Gesetze verhindert öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Ich bin sehr erleichtert, dass Gerichte die Rechtsstaatlichkeit wahren. Staatliche Behörden überschreiten klar ihre Kompetenz, wenn sie Äußerungen, die ihnen missfallen, zensieren und bestrafen.“, so Coleman.
Es ist zudem alarmierend, dass hier der Straftatbestand „Agitation gegen Minderheiten“ als Anlass zur Strafverfolgung dient. Denn Minderheitenschutz ist durchaus von großer Wichtigkeit. Allerdings besteht seit Jahren die Tendenz in Europa, dass sich Angehörige gesellschaftlicher Gruppen mit Hinweis auf einen angeblichen oder tatsächlichen Minderheiten- oder Opferstatus dem Anspruch entziehen, Kritik aushalten zu müssen; oft werden sie werden instrumentalisiert, um unliebsame Meinungen zu delegitimieren. So wird mit dem hohen moralischen Ross, das Widerspruch gegen den „Schwächeren“ als übergriffig verurteilt, gleichsam ein Trojanisches Pferd in Stellung gebracht, das das hohe Gut der Meinungsfreiheit mithilfe von Begriffen wie Antidiskriminierung oder Gleichberechtigung aushebelt.
So zeichnet sich ein weiterer Bereich ab, in dem gesellschaftliche Aufgaben an den Staat delegiert, und liberale Grundüberzeugungen untergraben werden: Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft, nicht des Rechts, in Diskurs und Dissens ein Maß zu finden, das Kritik artikuliert, und zugleich von Würde und Respekt gekennzeichnet ist. Es mag verführerisch sein, diese Verantwortung an die Justiz abzugeben, und den Raum des „Erlaubten“ zu verengen.
Die finnischen Gerichte haben jedoch bisher erkannt, dass sie nur im Extremfall und in engen Grenzen hinzugezogen werden sollten, um gesellschaftliche Konflikte um Weltanschauung und Menschenbild auszufechten. Sie haben an dieser Stelle verhindert, dass eine Grenzüberschreitung seitens der Staatsanwaltschaft zum Präzedenzfall für einen massiven Eingriff in die Meinungs- und Redefreiheit der Menschen in Europa wurde. Es ist zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft diesen neuerlichen Wink versteht, und darauf verzichtet, Päivi Räsänen in dritter Instanz vor den Obersten Gerichtshof zu zerren.
Mit dem Urteil ist gar nichts gewonnen. Wenn die Übeltäter in der Staatsanwaltschaft bzw. deren Auftraggeber, keine negativen Folgen zu befürchten haben, können sie es ja immer wieder versuchen, bis sie endlich eine Stelle gefunden haben, bei der sie der Zielperson endlich etwas am Zeug flicken können. So lange wie es keine Handhabe – keine rechtliche – gibt, ungerechtfertigte oder gar falsche Anzeigen durch den betroffenen oder die Zivilgesellschaft, strafbewehrt verfolgen zu lassen, gibt es keine Abwehr und somit keine Rechtssicherheit gegen staatlich alimentierte Willkür, oder den Missbrauch des Staates oder der Justiz in der jemand beschäftigt ist für parteipolitische, (womöglich sogar für private) ungerechte oder nicht gerechtfertigte Zwecke. (Dies soll durchaus dazu anregen endlich das Wahlverhalten in Bezug auf solche Parteien zu überdenken, die derartige Willkür gesetzlich ermöglichten)
So wie im Kriege der Angriff auf einen anderen Staat dieser angegriffene, sich nicht auf reine Verteidigung beschränken darf, sondern im Gegenzug den Angreifer auf dessen Territorium angreift, und dessen Angriff zum für ihn tödlichen Risiko werden lässt – ansonsten könnte ein Aggressor es immer wieder versuchen ohne dass er befürchten müsste dadurch sein eigenes Ende herbei zu führen (Zu besichtigen bei den US-Überfällen auf Vietnam, Irak, Syrien usw. usw.). Und das mit gutem Grund. So darf es nicht sein, dass ein Staatsanwalt ohne dass er für sich persönlichen Schaden befürchten muss, eine erstunkene und erlogene Strafverfolgung entfachen kann, auch wenn dies von höherer Stelle von ihm verlangt wird. Noch zu Kaisers Zeiten trat ein Ehrenmann zurück, wenn er das was von ihm verlangt wurde, mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Dass Unrechtsgefolgschaft möglich – ja mittlerweile gang und gäbe ist – ist ein Indiz für Willkürjustiz.
Man kann hier nicht aus jedem Vorkommnis gleich den undemokratischen Charakter unseres politischen Systems herleiten, obwohl sich dies doch immer wieder in vielen Indizien und Symptomen zeigt. Doch hier, obwohl einmal nicht in der BRD, sondern einem EU-Staat abgelaufen (Beispiele gibt es auch in Deutschland, z.B. die konstruierten Vorwürfe des VS, gegen die AfD, die ein eklatantes Beispiel für das Abdriften in den Willkürstaat sind.) ist es geradezu Augenfällig.
Ein Unding ist es auch, wenn ein Staatsanwalt anklagt, wenn nicht objektiv beleidigt wurde, sondern Klagegrund ist, „dass sich ein Mensch von einer Äußerung beleidigt fühlen könnte“. Dann bestünde auch Klagegrund, wenn ich mich vom Aussehen oder Auftreten, eines unserer Politiker beleidigt fühlte, und dafür bestünde ja wahrlich genug Grund.
libelle hat es meiner Meinung nach auf den Punkt gebracht.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Staatsanwalt oder Richter, der vorsätzlich und willkürlich eine nicht dem Gesetz entsprechende Entscheidung getroffen hat, zur Verantwortung gezogen wurde.
Man mache sich nichts vor: der gesamte „Westen“ ist vom linksgrünen Virus befallen, am auffälligsten die USA im Kampf gegen Trump. Die „Aufgeklärten“ werden jetzt wieder aufheulen, aber wo man nicht mehr an Gott glaubt, glaubt man an allen möglichen Unsinn. Da ist schon viel Wahres dran.
Jesus spricht: „Euch werden sie an Gerichte überliefern, und in den Synagogen werdet ihr geschlagen werden, und ihr werdet vor Statthalter und Könige gestellt werden um meinetwillen, ihnen zu einem Zeugnis“ Markus13.9
Das Wort Gottes führt dazu, vor Gericht angeklagt zu werden. Mit Zeitgeist wird man nicht angeklagt. Es ist einfach eine Positionsbestimmung, die Position von Frau Räsänen und die Position des Zeitgeistes.
Hinweis: Ob „Pride“ eine Sünde ist, sage ich nicht. Aber nach 3.Mose18.22 ist es ein Greuel für Gott, derselbe Gott im AT und im NT, derselbe als „Vater“, „Sohn“, „hl.Geist“. Jeder darf Gott vergreulen; aber die Folgen …
Rein rhetorische Frage: Wäre die finnische Staatsanwaltschaft auch tätig geworden, wenn jemand aus dem Koran Schwertverse zitiert hätte, z.B. den mit den Juden & Christen als Ziegen und Affen? Das wäre ja nun mal eine echte Beleidigung gewesen. Davon abgesehen ist es ein Unding, dass Staatsdiener die ihre Kompetenzen so klar überschreiten, nicht zur Verantwortung gezogen werden.
naja…sowas könnte ich mir auch in Deutschland vorstellen….wenn der Staatsanwalt seine „wokeness“ in Gefahr sieht…schlimm das es in anderen EU Ländern wohl auch nicht besser zugeht als bei uns…bleibt nur die Flucht in den finnischen Wälder…
Solange Politiker an der Macht sind, die selber kein Problem damit haben, Recht und Gesetz zu missachten, wird niemand diesen Staatsanwälten etwas anderes beibringen, als politische Justiz zu üben.
Jesus hat gesagt: Liebe Gott und Deinen Nächsten wie Dich selbst. Wokeness sagt: Liebe nur Deinen Fernsten.
Wie wär’s mit: „Liebe nur Deinen Fernsten und vor allem dich selbst!“
Und falls Du ein Deutscher bist: Liebe deinen Fernsten und hasse Dich selbst.
Danke für die Präsentation dieses so wichtigen finnischen Prozesses, der in den Mainstream-Medien mal wieder keine Erwähnung findet. Gut, dass es tichyseinblick gibt! Leider ist der verbissene Kampf der Linken gegen Meinungsfreiheit auch in Deutschland voll im Gang. Man erinnere sich an den Bremer Pfarrer Latzel oder den Prozess gegen einen Biologie-Professor in Kassel, bei dem es auch um die dunklen Seiten der Homosexualität ging. Für das öffentliche Eintreten für eine ethnisch-kulturell möglichst homogene Wohnbevölkerung wird die Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz aufs Korn genommen, verliert allerdings ihre Prozesse regelmäßig.
M.E. ist vor allem eine kulturell möglichst homogene Wohnbevölkerung von Bedeutung, wobei ich mit „kulturell“ nicht nur die Wertschätzung der deutschen Kultur meine, sondern vor allem auch die bedingungslose Akzeptanz der FDGO.
Ob die Bevölkerung ethnisch homogen ist, empfinde ich als zweitrangig. Christliche Schwarze, Ostasiaten u.a., die o.a. Kriterien erfüllen, sind für mich nicht das geringste Problem, zumindest sofern sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Das reale, immer gefährlicher werdende Problem stellt doch diejenige Gruppe dar, die zu großen Teilen seit Jahrzehnten die Integration verweigert und immer offener die Machtfrage in Deutschland stellt und uns unser Land wegnehmen will!
Man muss sich da die anklagende Staatsanwaltschaft angucken, die ihre Macht demonstrieren will.
Den kommunistischen „Marsch durch die Institutionen“ hat es anscheinend nicht nur in Deutschland gegeben.
Es war ja nicht nur ein Angriff auf die Meinungsfreiheit sondern auch auf die Religionsfreiheit. Es muss doch erlaubt sein, seinen Jüngern/Schäfchen die religiöse Botschaft zu vermitteln.
JEDE Meinung, sofern sie nicht zweifelsfrei Straftatbestände erfüllt, ist erlaubt – zumindest lt. Grundgesetz! Ich vermute mal, dass auch in der finnischen Verfassung ein ähnlicher Grundsatz zu finden ist.
Wenn man die Texte religiöser Bücher unter Strafe stellen wollte, so fiele mir auf Anhieb ein Buch ein, bei dem das ungleich dringender notwendig wäre als bei der Bibel.
Art 5 GG wurde nicht geschaffen, um die Mainstreammeinung zu schützen, sondern um Menschen mit ABWEICHENDEN, UNBEQUEMEN Meinungen vor staatlicher Verfolgung zu schützen! Und dazu gehört auch die Kritik an gesellschaftlich-politischen Strömungen sowie an Politikern.
Wenn sie damit durchkommen, werden wahrscheinlich als nächstes Lexika und Biologie-Bücher verboten, weil es ja Hassrede ist, dass es „Mensch*innen“ mit einem X- und einem Y-Chromosom und andere mit 2 Y-Chromosomen gibt, die sich tatsächlich voneinander unterscheiden.
Wir wissen ja alle, in Wirklichkeit gibt es mindestens 96 verschiedene Kombinationen von X und Y, aber sie haben keinerlei Auswirkungen, weil jemand, der sich gerade als etwas anderes identifiziert, das auch ist.
Ich identifiziere mich übrigens gerade als mittelalterlicher König, jeder, der das liest, muss mir also sofort den Zehnten seines Einkommens überweisen.
Das riecht nach strategischer Prozessführung a la Baer und Co.
Die gehen durch alle Instanzen bis zu dem Gericht, wo die Parteien ihre Strohfrauen installiert haben. Dann gibt es das finale Urteil, das für alle unteren Instamzen bindend ist. Dass in dem Land mit einer solchen Staatsanwaltschaft noch der Rechtsstaat funktioniert glaube ich erst, wenn die Klage abgewiesen wurde.
Leider sind die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden, was immer wieder zur politisch motivierten Verfolgung bzw. Nichtverfolgung führen kann.
Danke der fantastischen ADF! Ein ums andere Mal leistet sie mit ihren hochkompetenten und -motivierten Rechtsanwälten vorzügliche Arbeit!
Eigentlich sollte sie finanziell stärker gefördert werden. Man könnte das Geld ja bei Frau Kahane oder bei FFF locker einsparen! Dann schlüge man zwei Fliegen mit einer Klappe – falls man das noch so formulieren darf…
(Disclaimer: Wers nicht gemerkt hat: Das ist eine Redewendung, die ausschließlich im übertragenen Sinne zu verstehen ist!)
Wären 20 Mio. € aus dem Bundehaushalt angemessen?
Ich möchte daran erinnern, daß man laut Hamburger OLG Deutsche pauschal als „Konterrasse“ bezeichnen darf, weil sie – Trommelwirbel – die Mehrheit darstellen.
Ironischerweise sind Deutsche in Hamburg mittlerweile NICHT mehr die Mehrheit.
Es herrscht nicht nur Tugendterror in Europa, sondern auch ein Minderheitenterror.
Köterrasse. Also ein Schimpfwort für Hund. Islamische Fatwa: Es ist dem Muslim nicht gestattet sich einen Hund anzuschaffen, außer, wenn er diesen Hund für die Jagd, oder der Bewachung von Vieh und Anbau benötigt.
https://taz.de/Bundesverfassungsgericht/!5966851/
Das Urteil ist endlich eins, das von Vernunft geprägt ist. Aber der Bürger versteht es im Zweifel nicht.
„Die große Koalition griff das populäre Anliegen auf und änderte Ende 2021 die Strafprozessordnung. Auch nach einem rechtskräftigen Freispruch ist seither eine neue Anklage möglich, wenn dank neuer Beweismittel eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung besteht. Diese Wiederaufnahme nach einem Freispruch sollte allerdings nur bei vier besonders schweren Delikten möglich sein: bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
Mit allen Tricks wird versucht, den Geist des GrundG auszuhebeln, indem Mehrfachbestrafung eng ausgelegt wurde.
Sie haben sich mit diesem Gesetz dem Mob MSM gebeugt und gegen Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen: „Niemand darf wegen derselben Tat (…) mehrmals bestraft werden“, heißt es dort. Dies gelte auch nach einem Freispruch, so die Senatsvorsitzende Doris König. Es handele sich nicht nur um ein Verbot der Mehrfachbestrafung, sondern auch um ein Verbot der Mehrfachverfolgung.“
Wer weiß, wann die Spitzfindigen darauf gekommen wären, Mehrfachbestrafung als nicht gegeben zu sehen, wenn der erste Prozeß mit einem Jahr, der nächste Prozeß mit fünf Jahren Gefängnis enden würde. Dann wären vier Jahre keine Mehrfachbestrafung. Im übrigen lassen sich Gesetze wie „das lassen wir nur zu bei Mord, Völkermord etc.“ prima ändern. Und dann wird es plötzlich noch in ganz anderen Fällen möglich, eine zweite Strafverfolgung aufzunehmen.
Es ist an der Zeit solche Staatsanwälte zum einen ihres Amtes zu entheben und zum anderen jedem der ungerechtfertigt Opfer dieser Staatsanwälte wird einen Schadensersatz von 1Mio EUR zu zahlen.
Dann würde dieser unwürdige Spuk ein schnelles Ende nehmen.
Was jeder demokratische Staat bräuchte wäre eine unabhängige Instanz die nur Straftaten von Politik und Justiz aufdeckt und die Verantwortlichen einer gerechten Strafe zuführt.
Die Ähnlichkeit zum Fall Sucharit Bakhdi sind unübersehbar. Auch der wurde vom Gericht freigesprochen. Es konnte keinerlei volksverhetzende Aussage erkennen. Dennoch geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Man würde sich wünschen, dass die Staatsanwaltschaft bei Kapitalverbrechen, wie Vergewaltigungen durch Gäste oder Messerstechereien, bis hin zu Morden, mit der gleichen Konsequenz vorgehen würde.
Tja, das was ja bereits vom EU-Gerichtshof bestätigt wurde: Die D Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig. Im Grunde muss man unterstellen, dass nicht die Staatsanwaltschaft in Revision geht, sondern sie geht auf Weisung des Innenministers. Er ist der weisungsgebende Dienstherr.
Der gleiche Fall in Deutschland – ich würde nicht auf einen Freispruch setzen …
Ähnliches aus Deutschland: „Bald ist Schluss mit dem lustigen Leben als Weißbrot!“ // „Die Enthomogenisierung der Gesellschaft schreitet voran. Ich unterstütze das mit meiner Arbeit.“ // „Alle hoffen auf Besserung, auf ein Ende von Rassismus und Abschottungspolitik. Ich fürchte, dass das nicht kommt, solange Deutschland existiert. Das ist alles so verfestigt und in den regelhaften Strukturen fest verankert, das ist mit Reformen nicht zu lösen.“ Tweet von Axel Steier, Chef der Schlepperorganisation Mission Lifeline. Hans-Georg Maaßen hat dies scharf kritisiert. Dafür wird er von der CDU-Spitze verfolgt und soll auf Betreiben von Merzel und Linnemann aus der Partei ausgeschlossen werden.
Was ich mich wirklich frage: was geht im Kopf so einer „Staatsanwaltschaft“ herum? Es ist ja nicht so, dass es so etwas nur in Finnland gibt. Wer sind die wirklichen Strippenzieher, die partout den normalen Menschenverstand kriminalisieren wollen? Warum kann investigativer Journalismus nicht einmal solche Hintergründe ausleuchten? Ich bin sicher, da käme so einiges ans Licht, man müsste nur lange genug suchen. Warum kann man solche Figuren nicht mit ihren eigenen Waffen schlagen? Überall werden die Böcke zu Gärtnern gemacht, das kann einfach kein Zufall sein.
Es geht darum, zu demonstrieren, dass man nichts mehr sagen darf, das der reGIERung widerspricht, auch wenn es nachweislich objektiv die Wahrheit ist.
„Es gibt nur 2 Geschlechter“ –> Hassrede
„Eine Person mit einem X- und einem Y-Chromosom ist ein Mann“ –> Hassrede
„1+1=2“ –> Rassismus (weil es ja Studien gibt, die behaupten, dass die Mathematik des weissen Mannes für andere schwieriger ist)
„Soros ist ein Verbrecher“ –> Antisemitismus
„Es gibt kriminelle Migranten“ –> Rassismus
„CO2 ist nicht die Hauptursache für den Klimawandel“ –> Rassismus (weil man damit ja die Probleme der Afrikaner, bei denen es noch wärmer ist, unterdrückt)
„Baerbock ist dumm“ –> Hassrede
usw.
Der Mensch ähnelt sich einfach, ob in Finnland, Deutschland etc.. Da muss gar nichts im Hintergrund abgeglichen und geplant werden. Dummheit ist natürlich mehr als Alles gleich verteilt.
„Ist nicht die Intention, zu beleidigen, ausschlaggebend…?“ Natürlich, deshalb unterscheidet man im Strafrecht zwischen den sogenannten objektiven und den subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Bei letzterem kommt es an auf die Intention, die Tat auszuführen. Einen Mord z.B. kann man nicht fahrlässig oder unbeabsichtigt begehen, er wird dann zum Totschlag. Eine Beleidigung z.B. oder eine Volksverhetzung kann sehr wohl fahrlässig geschehen, aber für den vollen Hammer muss der Staatsanwalt nachweisen (überzeugen), dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Dieses Verfahren da in Finnland war von Beginn an eine Totgeburt.
Totschlag setzt ebenfalls Vorsatz voraus, denn ohne Vorsatz ist es fahrlässige Tötung. Nur liegen beim Mord noch sogenannte Mordmerkmale vor (§ 211, Abs. 2 StGB).
Doch, man kann inzwischen einen Mord auch fahrlässig und unbeabsichtigt begehen. Es wurden schon Raser, die bei einem Autorennen in der Innenstadt jemanden überfahren haben, wegen Mordes angeklagt und verurteilt (juristische Begründung „billigend in Kauf genommen“).
Ich will das Verhalten der Raser nicht verharmlosen und finde eine harte Strafe für so etwas gerecht, aber es ist trotzdem klar, dass das mit Sicherheit kein beabsichtigter Mord war.
Es ist überfällig, dass Staatsanwälte, die versuchen die Meinungsfreiheit abzuwürgen, dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können – und das nicht nur in Finland.
Wegen ihrer Aussagen sind 2010 ca. 35000 Finnen aus der Kirche ausgetreten. Sie postulierte u.a., dass gleichgeschlechtliche Paare die schlechteren Eltern seien.
Kinder brauchen eine Familie, einen Vater und eine Mutter, die haben beide eine wichtige und charakterbildende Vorbildfunktion. Eine Patchworkfamilie, oder gleichgeschlechtliche Eltern sind in jedem Fall ein Experiment, das im Zweifelsfall zu Lasten des Kindes ausgehen kann.
Wichtige und charakterbildende Vorbildfunktion mit Vater und Mutter sind Bilderbuchtheorien. Schauen Sie z.B. in palästinensische Familien mit „vorbildlichen“ Vätern und Müttern.
Wenn einem eine Vereinssatzung nicht gefällt, sollte man in der Tat austreten und sich einen anderen Verein suchen, statt den alten Verein zerstören zu wollen, was schlicht einem ausgeprägten Kleingeist verrät…
Gibt es auch eine seriöse Untersuchung über die Nettoverschiebung der Mitgliederzahlen als Folge dieser Tweets? Sind vielleicht 40.000 Finnen gar nicht erst ausgetreten oder sogar wieder eingetreten? Und wer sagt, dass die 35.000 nicht eigentlich vor allem ganz den Bezug zur Kirche verloren hatten (was ihr gutes Recht wäre)? Bei uns treten jährlich ganze Großstädte aus der Kirche aus, obwohl (oder weil?) sie “queer” geworden ist und nicht mehr für Familien und traditionelle Wertvorstellungen eintritt. Kurzum: Austrittszahlen sind ein ziemlich schwaches Argument, finden Sie nicht, Maunzz?
Wollen Sie ernsthaft behaupten ein gleichgeschlechtliches Ehepaar, von denen mindestens ein Teil rein biologisch schon mal sicher nicht der Vater bzw. die Mutter sein kann, wäre einem (Ehe)paar aus den leiblichen Eltern gleichzusetzen bzw. kann dieses gleichwertig ersetzen?
Das ist definitiv nicht so und ich denke das wissen Sie auch.
Hier treten Scharen von Menschen aus, die keinen Zusatzbeitrag an Kriminellenschlepper und Vulvenmaler aus dem grünen Vorfeld bezahlen wollen. Die gehen dann in die Freikirchen…
Gleichgeschlechtliche Paare sind keine schlechteren Eltern, sondern gar keine Eltern. Die bestehen nämlich aus Mann und Frau.