Es geht ans Eingemachte. Nachdem die regierungstreuen Medien über Jahre das offizielle Narrativ einer rechtspopulistischen Regierung in Polen gepredigt haben, welche angeblich eine unabhängige Justiz unter die Knute ihrer regierungspolitischen Ziele zwingen will, eskaliert der Streit nun auf EU-Ebene.
Dabei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: Benötigen die Mitglieder der EU noch eigene Verfassungen und eigene Verfassungsorgane – oder ist die Administration in Brüssel bereits längst in die staatsrechtliche Position einer übergeordneten, allmächtigen Regierungsinstanz hineingewachsen. Denn genau als solches empfinden und behaupten sich die Exekutoren der Brüsseler EU-Verwaltung – und ebenso empfinden und behaupten sich die Legislatoren ohne demokratische Legitimation und ohne Legislativrecht im EU-Parlament.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Nachdem die Briten diese Frage dahingehend entschieden haben, sich nicht der Fremdbestimmung aus einer Brüsseler Verwaltung zu unterwerfen, übernehmen nun die Polen die Funktion der Sperrspitze jener, die sich einem Brüsseler Überstaat verweigern und im Gegensatz zu den Briten dennoch Mitglied einer Europäischen Union bleiben wollen. Doch das mag sich ändern.
Der Streit um Polens Verfassungsgericht
Vorgeblich entzündete sich der Kampf um Polen bereits vor Jahren daran, dass die EU-Administration der polnischen Regierung vorwarf, politischen Einfluss auf die Gerichte nehmen zu wollen. Anlass: Eine anstehende Neubesetzung des polnischen Verfassungsgerichts, dem „Trybunał Konstytucyjny“ (TK), im Jahr 2015. 2015 – wir erinnern uns – ist das Jahr, in dem die deutsche Bundesregierung in Exekution der EU-Resettlement-Initiative widerrechtlich die Grenzen für unkontrollierte Einwanderung öffnete, was wiederum in zahlreichen anderen EU-Staaten keine Billigung fand.
Das TK ist in seinen Aufgaben vergleichbar mit jenen, die das Grundgesetz dem bundesdeutschen Verfassungsgericht zubilligt. Es hat zu prüfen, ob die von der Legislative verabschiedeten Gesetze verfassungsgerecht sind, ob dieses für internationale Verträge und für die Tätigkeiten der Parteien gilt. Weiterhin ist es oberste Instanz bei Konflikten zwischen unterschiedlichen Verfassungsorganen. Die nun aus Brüssel beanstandete Prüfung der Verfassungskompatibilität der EU-Verträge fällt insofern unmittelbar in das Aufgabenfeld des TK.
Deutsche Politik und Medien machen Stimmung gegen Polen
In Polen nun ergab sich im Jahr 2015 eine komplizierte Situation. Zwischen 2006 und 2007 war die PiS (Partei für Recht und Gerechtigkeit) bereits stärkste Kraft in der Regierung gewesen und hatte die Besetzung von sechs Verfassungsrichtern dominiert. Weitere neun Verfassungsrichter waren nach 2007 von einer linken Parlamentsmehrheit gewählt worden. 2015 stand nun die Neubesetzung von fünf jener sechs von der PiS durchgesetzten Richter an. Drei dieser Richter sollten im November verabschiedet werden, zwei weitere im Dezember. Gleichzeitig erfolgten im Oktober die Wahlen des Sejm, des polnischen Parlaments, welche – was die politische Linke bereits ahnte – eine konservative Mehrheit bringen sollten.
Der Versuch, das künftige Parlament zu entmachten
In der Erwartung, dass das neu gewählte Parlament die ausscheidenden konservativen Richter künftig wiederum durch Konservative ersetzen werde, beschloss die linke Noch-Mehrheit im Eiltempo ein Gesetz, mit dem sie sich selbst ermächtigte, gleichsam auf Vorrat alle fünf Richterposten zu besetzen. Die Begründung: Da das im Oktober neu gewählte Parlament nicht schnell genug zusammentreten könne, um die Richterbesetzungen vorzunehmen, müsse diese vor der Parlamentswahl entschieden werden. Bei diesem Verfahren trat der amtierende Vorsitzende des TK, der von den Linken gewählte Andrzej Rzepliński, als „Gutachter“ sogar im Parlament auf, um die präjudizierende Gesetzesänderung politisch zu begründen.
Also wählte das Parlament auf Abruf mit seiner einfachen, linken Mehrheit am 8. Oktober 2015 fünf neue Richter – drei für November und zwei für Dezember. Zwischenzeitlich jedoch war das Präsidentenamt von einem Konservativen übernommen worden – und der weigerte sich, die derart gewählten Richter zu vereidigen. Andrej Duda begründete dieses mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung und hatte so die Möglichkeit, den Einzug auch jener drei November-Richter zu verhindern, die zumindest theoretisch nach ursprünglicher Rechtslage noch von der linken Mehrheit hätten gewählt werden können. Die zu jenem Zeitpunkt noch oppositionelle PiS legte gleichzeitig Klage beim Verfassungsgericht gegen die Gesetzesänderung ein – wohl wissend, dass dieses unter Rzepliński bereits politisch instrumentalisiert worden war, um eben eine dauerhaft linke Mehrheit im obersten Gericht Polens sicherzustellen.Die Gegeninitiative der PiS
Als die Parlamentswahl nun eine absolute Mehrheit der Konservativen brachte, zog die PiS ihre Klage zurück und ließ ihrerseits eine Gesetzesnovelle beschließen, mit der die Wahl der fünf linken Kandidaten für ungültig erklärt wurde. Stattdessen wählte die PiS-Mehrheit fünf Konservative, die die ausscheidenden Richter ersetzen sollten. Diese wurden von Präsident Duda umgehend vereidigt, während nun die in die Opposition verdammten Sozialisten die ursprüngliche PiS-Klage gegen ihr eigenes Gesetz erneut beim Verfassungsgericht anhängig machten. Das Ziel jetzt: Zumindest die ursprünglich mögliche Neubesetzung der drei November-Richter doch noch zu legalisieren und damit zumindest drei der fünf Richtersitze mit Linken zu besetzen.
Das TK gab der ursprünglichen PiS-Klage in Teilen statt, erklärte das von der Linken im Eiltempo durchgesetzte Gesetz für „teilweise“ nicht verfassungsmäßig. Die drei November-Richter hätten demnach trotz Oktober-Parlamentswahl von der alten Parlamentsmehrheit noch besetzt werden dürfen – nicht aber die beiden Dezember-Richter. Das TK, dessen wichtigste Vertreter noch vor der Wahl für die umfassende Eilbesetzung geworben hatten, erklärte damit also per Beschluss vom 3. Dezember 2015 selbst die Position ihrer eigenen Richter für verfassungswidrig. Die damit letztlich desavouierten Rzepliński, dessen Stellvertreter Stanisław Biernat sowie Richter Piotr Tuleja waren angesichts ihres einseitigen Engagements beim Gesetzesbeschluss auf eigenen Antrag aus dem Verfahren ausgeschlossen worden.
Die Verfassungskrise an der Weichsel
Premier Mateusz Morawiecki vertritt vor der EU die rechtliche Unabhängigkeit Polens
Zudem war offensichtlich: Alle Seiten agierten politisch. Die aktuelle Verfassungsgerichtsmehrheit und die abgewählten Sozialisten wollten ihre linke Mehrheit im TK langfristig sichern – die vom Volk gewählten Konservativen diese brechen.
Verschärft wurde der Verfassungskonflikt dadurch, dass Beata Szydło als neuer Premier sich weigerte, dass Urteil im Amtsblatt veröffentlichen zu lassen. Sie sprach diesem damit seine Legitimität ab und begründete, dass besagtes Urteil nur von fünf der fünfzehn Richter gefällt worden sei.
Wie viele Richter sind beschlussfähig?
Ursächlich dafür ist eine besondere Konstruktion des TK, welches, anders als beispielsweise das Zwei-Kammer-System der BRD, je nach Bedeutung und Inhalt personell unterschiedlich stark besetzte Richtergremien befasst. Ein Fünfer-Gremium ist für die formale Prüfung normaler Gesetze und internationaler Verträge ausreichend, nicht aber für bindende Beschlüsse, welche von mindestens sieben Richtern gefasst werden müssen.
Verfassungsumsturz in Europa
Ohnehin war das Gericht zu diesem Zeitpunkt letztlich handlungsunfähig. Im Dezember waren fünf der 15 Richter durch Ende ihrer Amtsperiode ausgeschieden. Ob und welche neu gewählten Nachfolger tatsächlich einrücken konnten, war Gegenstand des Verfahrens – sie waren damit zwar teilweise vereidigt, aber nicht bestellt und wären ohnehin befangen gewesen, da es um ihren eigenen Job ging. Somit blieben neun amtierende Verfassungsrichter, von denen drei wegen eigener Befangenheit sich aus dem Verfahren abgemeldet hatten. Die nun noch verblieben sechs konnten allein schon aufgrund fehlenden Personals nicht einmal einen Siebener-Senat bilden – also blieb in der Logik der Mehrheitsmöglichkeiten nur das Fünfer-Gremium, welches zwar prüfen, aber keine Beschlüsse fassen durfte.
Ein ungelöster Konflikt
Gleichzeitig legte die nun oppositionelle Linke eine Kohle nach und klagte ihrerseits gegen das PiS-Gesetz. Wieder urteilte ein dazu nicht befugtes Fünfer-Gremium: Das am 24. Dezember 2015 beschlossene Gesetz sei zwar rechtmäßig zustande gekommen, jedoch in seinem Inhalt verfassungswidrig. Neben der Aufstockung auf 13 Richter bei entscheidenden Beschlüssen hatte das Gesetz unter anderem vorgesehen, dass Urteile bei Vollbesetzung mit Zweidrittelmehrheit zu fällen seien. Weiterhin wurden dem Staatspräsidenten und dem Justizminister das Recht eingeräumt, gegen Richter Disziplinarverfahren einzuleiten. Abgewehrt werden konnte solches nur dadurch, dass der Vorsitzende Richter den Nachweis erbrachte, der Vorwurf sei unbegründet.
Tatsächlich gelöst ist der polnische Verfassungskonflikt bis heute nicht. Jedoch ist eine gewisse Ruhe eingekehrt. Diverse Novellen der demokratisch gewählten PiS-Mehrheit haben Fakten geschaffen, welche wiederum von Kritikern abgelehnt werden. Insbesondere die Disziplinarmöglichkeiten werden als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz verstanden.
Die EU-Kommission, die sich seit Anbeginn der polnischen Verfassungskrise einseitig gegen die PiS positioniert hat, sieht durch zahlreiche Inhalte der Novellen die sogenannten EU-Grundsätze angegriffen. Vor allem die Disziplinarmöglichkeiten werden als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz gegeißelt.
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EU-Bürokratoren gegen nationale Souveränität
Die ständigen Versuche der Bürokratoren in Brüssel und Straßburg, den Beschlüssen einer demokratisch gewählten Parlamentsmehrheit im Sejm sogenanntes EU-Recht aufzuzwingen, beantwortete das polnische Verfassungsgericht nun auf seine Weise. Am 7. Oktober 2021 stellte das TK fest, dass der von Brüssel geforderte Vorrang sogenannten EU-Rechts vor dem polnischen Verfassungsrecht in Zweifel stehe. Damit folgt es – wenn auch deutlich kategorischer – einem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts, welches ähnliches in Sachen EZB-Geldpolitik und entsprechender Urteile des EuGH festgestellt hatte.
Bereits damals kreischten die EUropäer entsetzt auf. Die wider den Wählerwillen in das Amt des Kommissionspräsidenten gehievte Ursula von der Leyen drohte umgehend mit Vergeltungsmaßnahmen unter der Bezeichnung „Vertragsverletzungsverfahren“.
Das polnische Urteil wird nun sogar zum Anlass genommen, den Richtern eine Anti-EU-Agenda im Dienste des russischen Präsidenten Wladimir Putin vorzuwerfen. Jean Asselborn, Außenbeauftragter eines EU-Kleinstaats und Steuervermeidungsparadieses von der Größe Stuttgarts, fordert großmäulig den Stopp jeglichen Geldtransfers nach Polen, jammert, hier werde „die Grundidee der europäischen Integration“ zerstört.
SGO: Ein übernationaler Verein greift nach der Weltherrschaft
Aus Brüsseler Sicht ist die Antwort längst gegeben: Dort haben Nationen längst ausgedient und werden als Relikt des 19. Jahrhunderts pauschal für Krieg und Aggression verantwortlich gemacht. Deshalb soll über Resettlement und Diversity-Politik die Nationalidentität der europäischen Völker vernichtet werden – die Zukunft gehört dem identitätslosen und provinziellen EU-Weltbürger.
Die Tatsache, dass die Briten dieser fixen Idee bereits mit dem Brexit eine Absage erteilt haben, wird in Brüssel immer noch als unerwünschter und einmaliger Ausrutscher betrachtet. Die Tatsache hingegen, dass das EU-Trommelfeuer gegen demokratisch legitimierte, nationale Regierungen mittlerweile weitere Mitgliedsstaaten in den Exit drängt, wird nicht nur verdrängt, sondern in Ursachenumkehr sogar jenen angelastet, die an ihrer nationalen Identität und Souveränität festhalten wollen.
Die EU-Zerstörer sitzen in Brüssel
Nicht Putin zerstört die EU – und auch nicht das polnische Verfassungsgericht. Die Zerstörer sitzen dort, wo aus einer guten und zukunftsfähigen Idee der immer enger werdenden Kooperation europäischer Nationen zum gegenseitigen Nutzen ein bürokratorisches Monster geschaffen wurde, welches sich, obwohl zu keinem Zeitpunkt von seinen Untertanen legitimiert, anmaßt, nationale Verfassungen im Handstreich auszuhebeln.
Wie deutsche Demokraten darauf zu reagieren hätten, steht in Artikel 20 (4) des Grundgesetzes. Da dieser Verfassungsersatz jedoch ohnehin längst illegitimer EU-Rechtsanmaßung unterworfen ist, kann dieser Artikel nebst dem Rest des Grundgesetzes nun auch ersatzlos gestrichen werden. Und während in der Bundesrepublik die Entscheidung zugunsten des autokratischen EU-Überstaates längst gefallen ist, sollen nun die Polen vor die Situation gestellt werden, ebenfalls ihre Verfassung zu vergessen – oder sich durch Austritt aus den Armen der Brüsseler EU-Bürokratoren zu befreien.
Während allerdings den Deutschen nach dem letzten Krieg jeglicher Nationalstolz erfolgreich ausgetrieben wurde, definieren sich die Polen nach wie vor ausdrücklich über den ihren. Und das gilt nicht nur für die Polen, für die der Eintritt in die EU irrtümlich als Befreiung von russischer Fremdherrschaft gefeiert wurde, und deren Erwachen in einer bürokratisch-totalitären Herrschaftsanmaßung rätesozialistischer Eliten überaus schmerzhaft ist.
Die Polen haben nicht, angefangen mit der Solidaritätsbewegung und Lech Walesa, die Unabhängigkeit von Moskau erkämpft um diese dann anschließend abzugeben.
In der Tat eine komplizierte Situation in Polen. Und die Disziplinierungsmöglichkeit der Justiz ist auch nicht gerade hilfreich, denn Polen kämpft für alle „Traditionalisten“ in der EU für einen „Bund souveräner Staaten“ und gegen einen EU-Bundesstaat, wie ihn die „Globalisten“ in der EU durch „schaffen von Fakten“ durchzudrücken versuchen. Die Arroganz der EU-Globalisten wird die Polen genauso aus der Gemeinschaft drängen, wie sie es mit GB getan haben. Dann werden sich die Rest-EU-Mitglieder die Augen reiben, wenn sie keine polnischen Lkw-Fahrer mehr auf dem Markt finden. Die Polen werden die rund 400.000 Ukrainer wieder nach Hause schicken, um ihren Lkw-Fahren eine freie Stelle anzubieten. In Polen herrscht nahezu Vollbeschäftigung und viele Unternehmen im Westen werden ohne ihre polnischen Zulieferungen nur schwer funktionieren. Aber das wird sicherlich alles einfach weggelächelt.
Hier mal eine humorvolle und gelungene Satire über die EU-Kommission in Brüssel:
https://www.ardmediathek.de/sendung/parlament/Y3JpZDovL3dkci5kZS9vbmUvcGFybGFtZW50/
Wenn die Polen der arroganten EU mal gegen das Schienbein treten möchten…einfach die Grenze auf….“humanitärer Korridor“ bis nach Brandenburg….und jeden Tag kommen dann 10.000 Neubürger ins Land. Mal sehen wie schnell die Mundwinkel wieder nach unten hängen.
das geht noch weiter. Wen interessieren schon noch Maastricht Verträge, wenn „Nach Ansicht der ESM-Ökonomen wäre für die von ihnen vorgeschlagenen Reformen keine Änderung der EU-Verträge notwendig. Die Referenzwerte von 3 und 60 Prozent des BIP sind nicht im Vertrag selbst, sondern in einem Protokoll festgehalten. Protokolle gelten zwar als rechtskräftige Bestandteile des Vertrags. Das Protokoll zu den Haushaltsregeln lässt sich aber nach ESM-Meinung einfacher ändern als der Vertrag selbst.“ https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/esm-fachleute-fuer-100-prozent-als-neue-maastricht-grenze-17601996.html
und wie das Bild so schön zeigt: unsere „politische“ Jugend, hetzt gegen die eigenen Omas & Opas, aber alte , weiße Männer & Frauen in der Eu, beim ESM = lautes Schweigen
mal von den polnisch-internen Streitigkeiten zur und waehrend der aktuellen Besetzung des obersten Gerichtshofs für Verfassungsangelegenheiten,ist es natürlich so,das eine nationale Verfassung über allen zwischenstaatlichen Verträgen steht und somit das Rechtsfundament eines Nationalstaats ist.
Die Souveränität hat meines Wissens nach keine einzige Nation bei den „Beitritten“ zur EWG/EG/EU abgegeben und rechtlich war von Beginn an klar,das nur genau begrenzte Themenbereiche von Brüssel beeinflusst werden können.
Was momentan versucht wird,ist ein multi-nationen Staatsstreich, bei dem die deutschen Deppen im Parlament sich schon gebeugt haben,die Franzosen lachen,denn Sie haben in Brüssel alle wichtigen Strippen besetzt und der Rest so tut,als ginge es ihn nichts an,da es Sie nicht betreffen würde.
Im ernsthaften Streitfall wäre niemand berechtigt,nationale Souveränität einzuschränken,Brüssel müsste schon eine „Koalition der Willigen“ aufbieten und haette laut Völkerrecht doch unrecht…aber eins waere sicher,die Schlafmichel waeren dabei 🙁
Hallo Nachbarn! Zuerst – danke dass es in eurem wunderschönen Land so viele tolle Menschen wie euch gibt. Das gibt mir Hoffnung, dass sich das Blatt in absehbarer Zukunft noch wendet. Zweitens, danke an Herrn Spahn für die tiefgründige, balancierte Analyse, die ich in den deutschen, wie polnischsprachigen (Springer-Verlag) Medien (gedruckt und online) so sehr vermisse. Drittens – die EU ist wie ein Stern oder jedes (Möchtegerne-)Imperium. Kurz bevor es in sich kollabiert, flackert er/es noch grell auf und wirkt sehr aggressiv. Die frenetischen Angriffe zeigen doch, dass es mangels an Argumenten nur noch Verunglimpfungen als Ammunition benutzt werden kann. Klar ist in meiner Heimat nicht alles rosig, die gesamte politische Elite bereitet mir oft Kopfschmerzen. Zu kurz waren wir aber in der EU ihrer Gründer, zu lange hinter dem eisernen Vorhang (Wohlstand als angeborene Selbstverständlichkeit macht denkfaul, Oppression macht wachsam). Und als wir den EU-Zug besiegen haben, hat sich ziemlich rasch herausgestellt, dass es nicht die versprochene saubere Intercity oder auch TGV war, sondern ein Regio, mit gender gerechten Toiletten ohne Klopapier und einigen verrückten Menschen in der Lokomotive, die unsere Fahrroute eigenhändig und ohne die demokratische Legitimation nach Belieben ändern. Alles wird noch gut hoffe ich. Alles Gute aus Warschau!
immer schön standhaft bleiben und finanzielle Erpressungsmethoden aussitzen…dank Eurer fleissigen Bürger im Westen der Union wird Polen nie wirklich arm sein.
Bin schoon lange am Überlegen,nach Ostpreussen bei Euch über zu siedeln,die Menschen sind sympatisch und das Land der Vorfahren wunderschön
Danke, ich komme eigentlich von dort 🙂 Klar, heute nennt keiner mehr die Gegend hier Ostpreußen, aber Mazury/Masuren soll immer noch bekannt vorkommen. Schöne Landschaft, nette, bescheidene, meist vernünftige Menschen und viel Platz für Leute, die das zu schätzen, respektieren wissen. Viele Grüße!
Wieder einmal sind es die Polen und Ungarn, die für Freiheit und Selbstbestimmung bereit sind zu kämpfen, und sich nicht, so wie überwiegend die Deutschen, dem Diktat einer dem normalen Bürger letztlich nur Armut und Unterdrückung bringenden ökosozialistischen EU unterwerfen. Dafür geht mein ganz herzlicher Dank an diese aufrechten Menschen, die ihren gesunden Verstand behalten haben, und deren Kampf gegen das Unrecht uns noch hoffen lässt, dass das Blatt sich wieder zum Guten wenden wird. Die jetzigen selbsternannten Machthaber und Oligarchen der EU wollen offensichtlich die EU-Länder zu ihrem eigenen Nutzen ausbeuten und ihre Kultur zerstören, um es gleichzeitig an den Geburtenüberschuss aus Afrika, Vorderasien und Afghanistan als Siedlungsgebiet zu verschenken.
Die Menschen der wohlhabenden EULänder im Westen sind überwiegend schon zu dekadent und verwöhnt, um noch rechtzeitig erkennen zu können, was die Herrschaften in der EU aus ihren Ländern machen wollen.
Schön, dass Tichys Einblick auch in Polen gelesen wird. Bei TE bekommen die „Selberdenker“ unter uns eine Stimme und interessante Informationen, die in den meisten anderen subventionierten Medien in Deutschland schon seit längerem unterdrückt werden.
„so viele tolle Menschen wie euch gibt“ Leider sind es nicht viele, wirklich nicht, und zwar v.a. deshalb: „Wohlstand als angeborene Selbstverständlichkeit macht denkfaul“. Vor knapp 30 Jahren ist der letzte meiner Familie aus Schlesien nach Deutschland gekommen. Heute erscheint mir, in der DDR aufgewachsen und 1984 in den Westen gegangen, Polen als Land der Wahl. Ich war im Sommer 1981 in Polen, in meiner Sturm-und-Drang-Zeit.. Es war die Hochzeit der Solidarnosc. Für mich war das ein Schlüsselerlebnis. Mir laufen heute noch Schauer freudiger Erregnung den Rücken herunter, wenn ich an diese drei Wochen in Polen nur denke. Jede Tyrannei und Idiotie ist besiegbar.
““Der Mann, der die EU spalten will““ – Vom WeLT Korrespondent Tobias Kaiser in Brüssel (20211019):- Mitnichten. -Die marktschreierische Überschrift täuscht gewaltig – Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki will keine Spaltung der EU, sondern nationale Souveränität, unabhängig vom EuGH.
Seit Jahren wird durch die EU versucht, die Souveränität der Mitgliedsstaaten besonders durch den EuGH sukzessive auszuhöhlen.
In Polen ist jetzt Schluß damit.
““Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki hat den Kurs seines Landes im EU-Parlament verteidigt.
Statt versöhnliche Töne anzuschlagen, geht er auf Konfrontation.
Der Streit bedroht die Grundlage der EU.““
Warum sollte er versöhnliche Töne anschlagen?
Das in der Geschichte vielfältig geschundene Polen weiß, was nationale Identität und Souveränität bedeuten.
Jetzt erfahren die immer auf ihre angebliche Unabhängigkeit pochenden DE-Politiker endlich einmal, was einen richtigen Bumerang ausmacht.
““Streit um Unabhängigkeit der Justiz – Polen kritisiert deutsche Richter-Nominierung!““Polen nimmt sich die Freiheit, die bis zur Dauerermüdung strapazierten Parole des Altparteienkartells vs. AfD zu adaptieren:
““Wer die AfD (Nun respektive das DE Verfassungsgericht) kleinhalten will, muss sie inhaltlich stellen!““
Dann kann ja Polens Justizminister Zbigniew Ziobro neben der immer kleingeredeten parteilichen Auswahl der Richter auch das Befangenheits-Gate anläßlich des Staatsbanketts von Merkel, ihren Regierungsmitgliedern und den Harbarth-Unabhängigen gleich mit einbeziehen, wobei die befangenen Richter diesen Vorwurf (selbstherrlich) selbst abweisen!
Herzlichen Dank für diesen aufschlußreichen Artikel. Vor ein paar Tagen hatte ich geschrieben, dass ich die Lage in Polen kaum einschätzen kann. Jetzt kann ich es deutlich besser. Die Polen werden sich auf absehbare Zeite einen EU-Dikatat nicht beugen, wahrscheinlich auch die polnische Linke nicht. Sie instrumentalisiert im Moment nur die EU für ihren innenpolitischen Kampf.
Dabei könnte Deutschland über einen Regenten wie Putin von einem Glücksfall sprechen. Denn was jetzt auf uns zukommt kann nur noch ein Irrwitz sein. Putin lässt seinem Volk wenigstens die Luft zum Atmen.
Wie die EU Staaten einem EUGH zugestimmt haben, sind ihnen ihre eigenen Verfassungen beim Portier in Brüssel abgenommen worden. Dies hätte jedem der dort Anwesenden klar sein müssen, dass ein GH der EU über alles anders Denkende drüber fährt. Schon damals hätte ein solcher Beschluss durch geeignete Volks- befragungen bzw. Abstimmungen legitimiert werden müssen, oder eben nicht.
In den einzelnen Nationalstaaten kann mittels Wahl die jeweilige Regierung in die Wüste geschickt werden, bei der Antidemokratischen EUdssr ist das leider nicht möglich. Hier wird gemauschelt (Weber -vdL) und Demokratie und Bürgerrechte? Fehlanzeige!
Mir macht die EU keine Sorgen mehr. Das Konstrukt wird sich in 10 Jahren erübrigt haben, mitsamt dem aufgesetzten aus der Kontrolle geratenen Zahlungsmittel. Dafür haben die Polen, Ungarn, Tschechen, Slowenen, aber auch Franzosen, zuviel Nationalstolz und Eigeninteressen. Sobald dem Zahlmeister Deutschland die Puste ausgeht und nichts mehr monetär zu erwarten ist, platzt diese Utopistenblase EU. Und das dies abzusehen ist, werde ich altersmilde zusehen und genießen.
Polen ist kein Multi-Kulti-Land. Die katholische Kirche hat das Sagen. Es wird immer Ärger mit der EU geben. Es wird nie passen. Je früher raus desto besser, siehe England.
POLEXIT ? Den sozialistischen Untergang zu verhindern, heißt von den Briten zu lernen.
Die Demokratiedefizite innerhalb der EU einerseits und die Flüchtlingskrise und eine Entwicklung der EU hin zu einer sozialistischen wirtschaftspolitischen Ausrichtung bzw. Abkehr der Marktliberalität anderseits, haben die Briten in Ihrer Entscheidung bekräftigt, sich aus der EU zu verabschieden.
Die Briten hatten über die letzten Jahrzehnten nicht einkalkuliert, wie sehr Kommission und EuGH den Ausbau des Binnenmarktes als Hebel benutzen würden, um die Souveränität der Mitgliedsstaaten der EU immer weiter auszuhebeln.
In einem über Jahrzehnte geheim gehaltenen Dossier eines leitenden britischen Beamten wies dieser schon 1971 auf aktuelle Entwicklungen in der EU hin, nämlich die Entmachtung der nationalen Parlamente. Ein auf April 1971 datiertes Dossier und Strategiepapier eines leitenden Beamten des britischen „Foreign and Commonwealth Office“ musste nach den Bestimmungen der „30 Jahre Verordnung“ schon 2001 freigegeben werden. Das unter der Bezeichnung FCO 30/1048 abgelegte Papier enthält Voraussagen über die Entwicklungen der EU, damals noch als EWG bzw. EEC bezeichnet, die fast alle eingetroffen sind. Außerdem sind in dem Papier Hinweise enthalten, auf welche Weise Fragen zur EU zu beantworten sind, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in die gewünschte Richtung zu lenken.
Das für die Regierung des Premierministers Edward Heath verfasste Papier, der damals die EU-Verträge im britischen Parlament durchdrückte, sagte schon damals voraus:
Die vorgenannten Punkte führen dazu, dass die Kompetenzen gewählter Parlamente zunehmend auf nicht gewählte EU-Beamte übertragen werden. Das wird dazu führen, dass sich das Volk von seinem Parlament zunehmend nicht mehr vertreten fühlt.
Als Schlussfolgerung daraus ergibt sich für den Verfasser:
Das Volk und die Presse sei über die vorgenannten Folgen im Dunkeln zu belassen, es gelte „“die öffentliche Besorgnis nicht zu verschärfen, indem sie unpopuläre Maßnahmen…. auf das entfernte und unkontrollierbare Funktionieren der Gemeinschaft zurückführen.“
Es gelte den Eindruck der vollen Souveränität für mindestens 30 Jahre aufrecht zu erhalten, damit, wenn dem Volk klar wird in welche Richtung es geht, ein Ausstieg nicht mehr möglich wäre.
Außerdem müsse der Eindruck, dass es demokratisch zugehe, durch die Einführung von Wahlen zu einem europäischen Parlament aufrechterhalten werden.
Betrachtet man die aktuelle europäische Entwicklung, kann man nur sagen: Voraussagen eingetroffen.
Immer mehr Entscheidungen werden nach Brüssel verlagert. Unpopuläres wird mit EU-Recht entschuldigt. Das EU-Parlament verdient den Namen nicht, da es nicht einmal eigene Gesetzesvorschläge einbringen und beschließen kann. Es ist auf die Vorlagen beschränkt, die die nicht gewählten EU-Bürokraten und Kommissionen ihnen vorlegen.
In einem Punkt jedoch irrte der Experte des FCO. Das britische Volk merkte noch rechtzeitig, was gespielt wird und entschied sich für das Verlassen der EU.“
Annabelle Sanderson, eine Expertin der Brexit Befürworter merkte an:
„Trotz aller Behauptungen von Politikern vieler Parteien, dass die EU kein Zentralstaat werden sollte, zeigt dieses Dokument von 1971, dass genau das der Plan war.
Schon 1988 ging Thatcher zunehmend auf Gegenkurs zur EU, wohl auch eine Reaktion auf den Versuch des damaligen Kommissionspräsidenten Delors das Zeitalter der Nationalstaaten endgültig zu beenden und dem zukünftigen europäischen Bundesstaat noch dazu eine wirtschaftspolitische Ausrichtung zu geben, die eher sozialdemokratisch oder gar halb sozialistisch (jedenfalls aus Thatchers Sicht) und nicht marktliberal war.
Die Finanz- und Eurokrise stellte die Fähigkeit der EU nachhaltig infrage, als Garant von Wohlstand auftreten zu können und verschärfte auch die Debatte über die starke Zuwanderung von Arbeitskräften aus Osteuropa nach Großbritannien.
Eine breite Unterstützung für das Aufgehen des Vereinigten Königreiches in einem europäischen Bundesstaat gab es 2016 genauso wenig wie in den Jahrzehnten davon. Damit unterscheidet sich freilich Großbritannien gar nicht so sehr von vielen anderen europäischen Ländern, wohl aber von Deutschland, wo die Mehrheit der Bürger wohl doch wünscht, der eigenen nationalen Identität für immer entfliehen zu können. Das ist aber im europäischen Vergleich ein Sonderfall.
Zunächst vielen Dank, Herr Spahn, zur Darstellung der Hintergründe.
Die Darstellung Polens im In- & Ausland wird m.E. nicht zuletzt durch den Springer-Konzern & seinen Medien auch und gerade in Polen ungut beeinflusst. Nicht ohne Wirkung auf die jüngere Generation insbesondere in den Städten (die sog. Anywheres, die es natürlich auch in Polen gibt).
Aber wie heißt es so schön in der polnischen Nationalhymne:
„Jeszcze Polska nie zginęła,
Kiedy my żyjemy.
Co nam obca przemoc wzięła,
Szablą odbierzemy.
Marsz, marsz, Dąbrowski …“
(Noch ist Polen nicht verloren,
Solange wir leben.
Das, was fremde Übermacht uns raubte,
Werden wir mit dem Schwert wiedergewinnen.
Marsch, marsch, Dąbrowski …)
Die EU verliert immer mehr an Bedeutung, existenziellen Problemen (ua. Migration, Finanzen) steht sie hilflos gegenüber, außenpolitisch wird sie so gut wie gar nicht mehr wahrgenommen, und intern ist diese Oligarchentruppe nur mit sich selbst und ihrer Macht beschäftigt, heiligt dem billionenschweren Green Deal und bekämpft mit allen Mitteln jedes Land, das sich noch seinen Stolz und seine Souveränität bewahrt und weiter bewahren will. Deutschland unter Merkel jedenfalls gehört nicht dazu, und das wird sich unter der Ampel eher noch verschärfen. Die Bürger spielen schon längst keine Rolle mehr, und sollten sie aufmucken, werden sie umgehend auf Linie gebracht oder mundtot gemacht.
Polen wäre so oder so teilweise oder ganz von Russland geschluckt worden. Österreich hat nur mitgemacht, weil Polen sowieso geteilt worden wäre. Mit und ohne Österreich.
Mit dem „Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz“ will die EU-Kommission ein für alle Mal durchsetzen, dass die EU der Souverän ist – und nicht die vertragsschließenden Mitgliedsstaaten der EU.
Die EU-Kommission will feststellen lassen, dass der Gerichtshof der EU (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in EU-Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten den EU-Verträgen unterstellt. Sie wären damit als Verfassungen praktisch außer Kraft gesetzt.
Es sind aber die Mitgliedsstaaten die konstituierenden Vertragsparteien der EU. Damit sind auch die Verfassungen dieser Mitgliedsstaaten die tragenden Säulen des EU-Vertrags-Rechts. Doch nun sollen die EU-Verträge auf einmal selber eine Verfassung sein. Damit würde die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch eine Souveränität der EU-Organe ersetzt. Diese würden fortan aus eigener Kompetenz die weitere Entwicklung bestimmen. Die Nationalstaaten würden zu bloßen regionalen Untereinheiten eines neuen Staatswesens namens „Europäische Union“ werden. Das wäre ein Verfassungsumsturz in EU-Europa.
Wenn eine europäische Institution, der EuGH eingeschlossen, die Ermächtigungen überschreitet, die ihr von den Mitgliedsstaaten übertragen wurde, handelt sie „ultra vires“. „Ultra vires“ „jenseits der Befugnisse“ werden Entscheidungen bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft, hier der EUGH.
In Wirklichkeit ist das Regulationsrecht der EU-Organe nachgeordnetes Recht, weil es sich aus den EU-Verträgen ergibt, deren Träger die nationalen Verfassungsstaaten sind. Deren Verfassungsrecht nimmt einen Rang ein, von dem aus eventuelle Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe festgestellt und geahndet werden können.
In der Verfassungsfrage bewegen wir uns nicht in einem Niemandsland, das rechtlich unbesetzt ist. Es gibt ja die europäischen Verträge, insbesondere den Vertrag von Lissabon. Dieser Vertrag ist geschlossen worden, nachdem ein Versuch, eine EU-Verfassung zu schaffen, ausdrücklich durch demokratische Voten zurückgewiesen wurde: Im Jahr 2005 ist die Vorlage einer EU-Verfassung in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden.
aber die Träumer rund um den Ehrenhain von Kasperski und den italienischen kommunistischen Vordenker von der Gefängnisinsel geben eben nie auf…einfach mal schauen,welchen Hintergrund die meisten EU-Kommissionsvorsitzenden hatten,die meisten kamen von gaaanz links
ich würde nicht so weit gehen,dass „die Deutschen“ die Abschaffung des GG geistlos-stupide geschluckt haetten,sondern die illegal geschaffenen „Fakten“ sind bisher nicht kommuniziert worden.
Ich gebe Brief und Siegel,macht man eine Abstimmung,ob EU-Recht das GG brechen soll,das die EU hier in D ebenso wie in Frankreich eine Niederlage erleben wird
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Abstimmungen gibt es nur bei Kröten und Straßenbauprojekten.
Da ist es g a n z wichtig!
schon klar 🙂 aber ich habe mal theoretisiert,in F und NL gabs ja Abstimmungen zu der geplanten „Verfassung“ und der Ausgang war eindeutig 🙂
Es wird Zeit für PolExit. USA würden sehr gerne aushelfen. Sie sind mächtig dabei.
Die USA waren schon immer die besten Freunde Polens.
Na, immerhin hat der Kasimir Pułaski dem einen Teil der Aufständischen, der späteren US Cavalry, das Reiten beigebracht und so bis heute gepflegte Mythen geschaffen.
Der andere Teil, an dem Fritz Steuben sich abmühte, konnte wenigstens schon laufen – wenn auch nicht im Gleichschritt marschieren. Sein Verdienst ist daher eher zu vernachlässigen.
Die Diskussion um den Streit zwischen der EU und Polen nimmt einen großen Raum ein. Mich beschäftigt dabei ein ganz anderer Aspekt: Wie der Rede des polnischen Premierministers vor dem europäischen Parlament zu entnehmen ist, waren schon andere Nationen betroffen. Nicht zuletzt wurde auch gegen die Bundesrepublik Deutschland ein solches Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Und genau hier stutze ich. Es geht darum, dass ein geschlossener Vertrag gebrochen wird, wenn ein nationales Verfassungsgericht dem EUGH widerspricht. Es mag ja sein, dass ein internationaler Vertrag regelt, dass EU-Recht Vorrang hat vor in einer nationalen Verfassung / Grundgesetz bestehenden Regelung. Nur, hätte dann eine Regierung überhaupt einen solchen Vertrag unterzeichnen dürfen? Ist es einer Regierung demnach gestattet, durch Abschluss eines Vertrages nationales Verfassungsrecht auszuhebeln? Genau dieser Frage müsste sich das Bundesverfassungsgericht stellen, egal, welche Folgen dies für den entsprechenden Vertrag hätte. Hier rächt es sich, dass weder die Regierenden in Berlin noch in Brüssel den Mut hatten – letztere haben es wenigstens versucht – tatsächlich die betroffenen Bürger in einem Referendum abstimmen zu lassen! Art. 146 GG regelt immer noch die Vorläufigkeit dieses Grundgesetzes, „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese Abstimmung herbeizuführen, dazu fehlt es den Regierenden an Mut!
Sie vergessen, wir sind nicht souverän. Die Wiedervereinigung hat daran nichts verändert! Googeln Sie, wenn es Sie näher interessiert. Trotzdem bin ich der Meinung, dass das Volk über so eine weitreichende Entscheidung hätte gefragt werden müssen
Ich muss korrigieren. Bis zum Abschluss des 2+4-Vertrages galt in Deutschland noch das Besatzungsstatut. Der 2+4-Vertrag, und das geht aus der Präambel hervor, gilt als Friedensvertrag und gibt Deutschland nach der Herstellung der Einheit der beiden existierenden deutschen Staaten (Wiedervereinigung ist nicht ganz korrekt) die volle Souveränität wieder, sofern nicht Teile davon durch Bündnisse oder Verträge durch unsere Regierung/Parlament an andere Institutionen abgegeben wurde.
In der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken oder im Warschauer Packt hat auch nicht einfach jedes Land seine eigenen Gesetze gemacht.
Es wurden die Werte von Moskau gelebt und geehrt!
Die Polen sollten das eigentlich wissen.
Im Optimalfall schaffen es die Polen gemeinsam mit anderen Ländern aus der EU heraus die EU dahingehend zu verändern, dass auch Deutschland mitziehen muss, wenn ihm an der EU gelegen ist.
Ich denke die Polen haben keine schlechte Position und können gut Druck auf Deutschland und Brüssel ausüben. Wenn nun noch ein paar andere Staaten mit hinzustoßen, könnte man die EU und Deutschland von innen heraus zum konservativen verändern.
In diesem Punkt bin ich zu 100% bei den Polen, oder den Ungarn und zu 0% bei DE und der EU.
Komplexe Materie, tangiert aber so oder so die Grundfrage, ob die EU eine Diktatur nicht gewählter Bürokraten sein soll oder doch lieber ein rein wirtschaftlicher Verbund autonomer Vaterländer. Mein Votum ist eindeutig und bevorzugt letzteres.
„Ein bürokratorisches Monster“, das sich anmaßt jeden Vertrag zu brechen und den Bürger zum schutzlosen Untertanen degradieren möchte.
Unter dem Banner der „EU“ haben sich die Anti-Demokraten versammelt und bauen Europa zu Ihrem Vorteil und dem Nachteil Vieler um.
Eigentlich ist es ja einfach. Zumindest für Deutschland. Erklärt eine externe oder interne Organisation die Verfassung / das Grundgesetz das Verfassungsrang hat, für untergeordnet, dann handelt es sich faktisch um einen Staatsstreich.
Und dafür gilt, zitiert von http://www.bundestag.de
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat„Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“.
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.
„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“, schreibt er.
Meine Frage: Aus welchem Grund sieht sich die Kommission in Brüssel als alljeinige Herrscherin? Die Europawahl ist doch eine Farce, es gibt gewaltige Unterschiede im Denken zwischen Nord und Süd und Ost und West. Soll das alles in einem Einheitsbrei in Brüssel enden? Im übrigen werden auch in Deutschland unbequeme Richter durch Parteigenossen ersetzt.
Es könnte sein, dass die „Europafreunde“ mit ihren überstürzten „alternativlosen“ Zwangsmethoden die EU an die Wand fahren. Indem sie in verschiedenen Ländern immer mehr Widerstand gegen diese EU hervorbringen.
Sie könnten mit dem brutalsmöglichen Durchsetzen ihres Willens um jeden Preis dafür sorgen, dass ihre Wille genau nicht in Erfüllung geht.
Und witziger Weise könnte es sein, dass, wenn sie Geduld bewiesen und abgewartet hätten, sich das meiste von selbst erfüllt hätte.
Ein Trick wie man jemanden den Spaß an etwas austreiben kann, ist, dass man es ihm befiehlt und ihn zwingt das zu machen.
Brüssel ist ein Krake, der sich Kompetenzen ausnimmt, diese durch den EUGH bestätigen lässt. Beispiel internationale Luftfahrtabkommen wie jetzt mit Qatar, eindeutig zulasten der EU-Luftfahrtindustrie.
Egal was, der EUGH „legitimiert“ es für die Eurokraten. Eine Simulation von Rechtsprechung.
Die Vorstellung, demokratisch überhaupt nicht legitimierte Richter in Brüssel bzw. Strasbourg, könnten demokratisch wenigstens halbwegs legitimierte Institutionen in den Mitgliedsstaaten überstimmen, ist ein Albtraum. Niemand in der EU ist für irgendwas verantwortlich, von irgendwem demokratisch legitimiert worden, in der Regel für nichts kompetent und in der Regel nur aufgrund von Landes-, Parteien-, Geschlechts- oder sonstigem Proporz im Amt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Meinungsverschiedenheiten Gerichte entscheiden. Das ist zivilisiert. Doch eines muss klar sein, die EU ist nur bedingt demokratisch zu nennen, denn die Macht des EU Parlamentes ist arg eingeschränkt. Also verhandeln ( kummeln ) die Regierungschefs das aus, was gemacht werden soll.
Handelt es sich um EU Gesetze die von den nationalen Parlamenten in nationales Recht überführt werden soll , berührt dies natürlich auch die nationalen Verfassungen und somit müsste auch ein nationales Verfassungsgericht die Möglichkeit haben, nein zu sagen.
Wer hierbei ein rechtstaatliches Problem sieht, ist ein Antidemokrat und ein ahnungsloser Schreihals.
The Brits was right.
Ich sehe recht interessante Parallelen zu den USA. Auch hier ging es um die Souveränität der Einzelstaaten des noch lockeren Staatenbundes. Die Südstaaten haben damals ganz ähnlich argumentiert wie Polen heute und es als ganz selbstverständlich betrachtet, als souveräne Staaten aus einer Union, in die sie einmal eingetreten sind, auch wieder austreten zu können. Und auch hier hat die Union (als der Unionskongress 1854 den Missouri Compromise kassierte) den Bogen überspannt. Die Folge war ein beispielloser Verfassungsbruch eines Jahrhundertverbrechers namens Abraham Lincoln und der blutigste Krieg, die der amerikanische Kontinent je gesehen hat.