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Kampf um Abschiebungen

Kritik an Menschenrechtskonvention: EU-Länder fordern härteres Vorgehen gegen Migranten

von Gastautor

25.05.2025

| Lesedauer: 2 Minuten
Neun europäische Regierungschefs drängen auf Änderung der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention, um Straftäter leichter abschieben zu können. Sie werfen dem Straßburger Gericht vor, ihre Demokratien zu lähmen und die Sicherheit der Bürger zu gefährden.

Neun EU-Führer, darunter Giorgia Meloni, Donald Tusk und Mette Frederiksen, haben eine flexiblere Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert, um die Ausweisung krimineller Migranten zu ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe den Anwendungsbereich der Konvention „zu weit ausgedehnt – über die ursprünglichen Absichten hinaus“, erklärten die Regierungschefs in einem gemeinsamen Schreiben vom 22. Mai.

Die Gruppe, angeführt von Italiens Giorgia Meloni und Dänemarks Mette Frederiksen, betonte, „dass die Auslegung des Gerichtshofs ihre Möglichkeiten einschränke, politische Entscheidungen in ihren eigenen Demokratien zu treffen – und damit auch unsere Fähigkeit beeinflusst, unsere demokratischen Gesellschaften und Bevölkerungen zu schützen.“

Weitere Unterzeichner des Schreibens waren Polens Donald Tusk, Belgiens Bart De Wever, Tschechiens Premierminister Petr Fiala, Estlands Premierminister Kristen Michal und Lettlands Premierministerin Evika Siliņa sowie Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker und Litauens Präsident Gitanas Nausėda.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Auslegung der EMRK weiterentwickelt“, erklärten sie. Doch zugleich habe sich „die Welt grundlegend verändert, seit viele unserer Ideen in der Asche der großen Kriege entstanden sind.“

Inzwischen werde die Konvention so ausgelegt, dass sie die Ausweisung krimineller Ausländer verhindere, die Kontrolle der Staaten über Abschiebungen einschränke und letztlich die Falschen schütze – zulasten anderer, so die Staats- und Regierungschefs. Dadurch sei das Gleichgewicht verloren gegangen – zwischen dem Schutz der Schwächsten, einschließlich der eigenen Bürger, und dem Schutz von Straftätern.

Staaten sollten mehr Ermessensspielraum bei der Ausweisung krimineller ausländischer Staatsangehöriger haben – insbesondere bei schweren, gewalttätigen oder drogenbezogenen Straftaten, erklärten sie. Zudem forderten sie mehr Möglichkeiten, ausländische Straftäter zu überwachen, die trotz kriminellen Verhaltens nicht abgeschoben werden können – obwohl sie die Gastfreundschaft ihrer Aufnahmeländer ausnutzen und die öffentliche Sicherheit gefährden.

Schließlich verlangten sie Befugnisse, entschlossen gegen feindliche Staaten vorzugehen, die demokratische Werte als Druckmittel missbrauchen – etwa indem sie Migration als Waffe an den Außengrenzen einsetzen, wie es etwa der türkische Präsident Recep Erdoğan tue. „Uns ist bewusst, dass dies eine sensible Diskussion ist. Obwohl unser Ziel der Schutz unserer Demokratien ist, wird man uns vermutlich das Gegenteil vorwerfen“, erklärten die neun europäischen Staats- und Regierungschefs. „In aller Bescheidenheit glauben wir jedoch, dass unser Ansatz mit der Haltung der Mehrheit der europäischen Bürger übereinstimmt“, fügten sie hinzu.

Die Idee zu dem Schreiben entstand in der Vorwoche in Albanien beim Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft. Italien und Dänemark hatten vorgeschlagen, ein Schreiben zu entwerfen, um Hürden zu beseitigen, die Regierungen bei der Bekämpfung illegaler Migration und Kriminalität im Weg stehen.

„Wenn rechtliche Auslegungen dauerhaft mit dem Gerechtigkeitsempfinden und der Realität vor Ort kollidieren, gerät die Unterstützung für den Rechtsstaat selbst in Gefahr“, sagte Belgiens Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) gegenüber dem Nachrichtenportal De Morgen.

„Deshalb unterstützt Belgien diesen Aufruf – nicht, um Menschenrechte auszuhöhlen, sondern um das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten wiederherzustellen. Wir fordern keinen Blankoscheck – wir fordern die Möglichkeit, das zu schützen, was wesentlich ist: die Sicherheit unserer Bürger“, erklärte sie.

Andere zeigten sich mit dem Vorstoß der neun Staats- und Regierungschefs nicht einverstanden. Der Fraktionsvorsitzende der belgischen Sozialistischen Partei, Pierre-Yves Dermagne, bezeichnete das Schreiben als „beispiellosen Angriff auf eines der höchsten Gerichte Europas“.

„Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Leuchtturm, ein unverzichtbarer Anker in einer Zeit, in der die extreme Rechte die Grundlagen unserer Demokratie untergräbt. Statt unsere Sicherheit zu stärken, schwächt dieses Schreiben den Rechtsstaat“, sagte er.

Dieser Beitrag ist zuerst bei Brussels Signal erschienen.

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17 Kommentare

  1. Deutschland natürlich nicht dabei und Linke hetzen gleich wieder lauthals los, sie fürchten um ihre Deutungshoheit, widerlich!

  2. Sehen wir es so: Irgendjemand von draußen öffnet ihre (angeordnet) nicht verschlossene Wohnungstür, tritt ungebeten ein und erklagt sich Schlafplatz und Essen, weil es ihm angeblich so schlecht ging da draußen. Sie wissen nicht, ob derjenige tatsächlich verständliche Not hatte, oder ob er sich ein leichtes Leben machen will. Er nennt ihnen einen Namen, den Sie nicht nachprüfen können, weil er keine Papiere hat, und ein Alter, das dem Erscheinungsbild nicht wirklich entspricht. Er hätte in dem Hochhaus auch auf einem anderen Stockwerk aufschlagen können, ist aber weiter nach oben gerauscht, zu Ihnen, weil irgendwie bekannt war, daß Ihr Kühlschrank die leckersten Speisen von allen im Haus hat, auch noch freie Zigaretten im Schrank liegen, und er Sie auf Ihre eigenen Kosten auf Nutzniesung verklagen kann, wenn Sie die Leckerlis nicht rausrücken wollen. Er hat gehört, die ständen Ihm zu. Sie wiederum schütteln den Kopf und sagen „Unverschämtheit“, was jedoch als wirklich üble Einstellung gegenüber so einem Bedürftigen angesehen wird. Richtig handeln Sie entsprechend der landläufig verbreiteten Meinung, wenn Sie täglich fleißig arbeiten und dem zuhause eingezogenen einen vollen Kühlschrank, warmes Bett usw. usw. ermöglichen. Daß dieser Hinleger von irgendwo herkam und dort auch wieder hingehen könnte, ist die größte menschliche Schweinerei, die Sie verlangen würden, würden Sie das verlangen. Also, gehen Sie doch bitte arbeiten, und vergessen Sie nicht, entsprechend abzulöhnen, damit die inzwischen weiterhin noch dazu gekommenen armen Würmer auch in den Genuß ihres erarbeiteten vollen Kühlschrankes kommen. Ihre Wohnung ist brechend voll geworden, und die sich darin befindlichen Leute keineswegs mehr freundlich zu Ihnen, aber alles andere, als für sie da zu sein, wäre menschenrechtlich nicht zu vertreten……Nein, Ihr Wohl steht natürlich nicht zur Debatte !

  3. Wenn selbst Belgien soweit ist, die Vernunft wiederherstellen zu wollen, dann haben selbst viele Gutmeinenden endlich die Geduld verloren. Viel zu viele islamistische Attentate und Messerstecher zu spät. Aber lieber spät als nie. Während in Deutschland noch immer die Parteien regieren, die das Desaster zentral zu verantworten haben. Nie werde ich deren Wähler verstehen, niemals.

  4. Ein Bild für die Götter!
    Wikinger und Römer mit Handschlag vereint für den gemeinsamen Kampf.
    Hufeisen sind unglaublich robust. Wenn Pferde da unzählige Kilometer drauf herumlaufen können, kann man damit noch ganz andere Dinge anstellen… 😉

  5. Umfrage INFRATEST Dimap Jan 2025
    Gegen Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland – sind Anhänger der
    AfD – 94%
    CDU/CSU – 73%
    SPD – 67%
    Grüne – 34%
    Linke – 24%

  6. Die Unterzeichner dieses Schreibens haben recht. Längst haben sich die Ausweitung der Rechte Einzelner – hier im Namen der Menschenrechte – zu erheblichen Hindernissen bei der Wahrung der Rechte der Allgemeinheit entwickelt. Diese Einzelrechte konnten in der Zeit des „Sonnenscheins“, also vor der Masseneinwanderung, von den Gemeinschaften/Staaten verkraftet werden. In den jetzigen schlechten Zeiten sprengen sie die Gemeinschaften durch Überbeanspruchung von deren Ressourcen. Dazu kommt ein massiver Missbrauch dieser Rechte, der offenbar nicht einzuschränken ist.

    Deutschland sollte sich dieser Bewegung gegen Überdehnung der Europäischen Menschenrechtskonvention anschließen. Wenn es nicht anders geht, sollte es aus dieser Konvention austreten.

  7. Der Grundkonflikt zwischen den Unterzeichnerstaaten und der EU bleibt ungelöst und darf auch nicht ausgesprochen werden: Mit ihrer Ideologie eines transnationalen autoritären Linksliberalismus schadet und zersetzt die EU ihre Mitgliedsländer. Beispiele sind Italien, Dänemark, Polen oder die Slowakei. Auch Rumänien. Gleichzeitig aber sind diese Nationen vital auf die monetäre Umverteilung innerhalb der EU angewiesen, sie wären, wie Italien, ohne diese Absicherung sofort pleite oder taumelten ihr entgegen – oder die lokalen Eliten könnten sich an den EU-Geldern nicht mehr bereichern. Letzteres träfe z. B. in Ungarn oder der Slowakei zu, Italien wiederum bräche finanziell ohne EU spontan zusammen bzw. wäre zu Strukturreformen gezwungen, die vermutlich unverzüglich die Kommunisten zurück an die Macht brächten. Im Falle Dänemarks wiederum kommen auch Sentimentalitäten zum Tragen, nachdem eine kleine Nation wie Dänemark eben nicht „allein“ dastehen will wie nach einem Danexit.
    In dieser Zwangslage versuchen diese, quasi „hintenrum“ in der EU Änderungen durchzusetzen. Da der offene Konflikt mit Brüssel aufgrund der beschriebenen Abhängigkeiten unmöglich ist, versucht man es mit Appellen, Hinterzimmerdiplomatie und eine Politik des steten Tropfens auf dem Stein.
     
    Im Kern geht es aber überhaupt nicht um Rechtsprechungen des EuGH. Es geht um die Frage, ob es ein dem einzelnen „Weltenbürger“ (vulgo Migranten) zugehörendes Menschenrecht auf Einwanderung gegen jeden Staat gibt. Das ganze Gequatsche um Asyl soll das doch bloß vernebeln. Die Rechtsprechung deutscher und EU-Justiz folgt schon seit Jahrzehnten einem „no borders, no nations“-Ansatz. Völker und Nationen haben kein Recht auf ethnische Homogenität und Unversehrtheit, sondern müssen jede Art von Zuwanderung klaglos, in jeder Menge und jederzeit akzeptieren und gutheißen. Ihre einzige Pflicht ist, für die Zuwanderer Platz und Opportunitäten zu schaffen, zu Lasten der Einheimischen. Diese haben in der Migration überhaupt keine Rechte und sind als Weiße ohnehin von Natur aus Rassisten. Zwar stehen hinter der Massenansiedlung von muslimischen oder afrikanischen Armutsmigranten noch andere Interessengruppen und Interessenlagen an sich, bei denen der einzelne Migrant keine Rolle spielt außer als Vehikel zu dienen – dies aber ist bei Meloni und Co. nicht anders. Wie bei allen europäischen Konservativen ist ihre oberste Güterabwägung der Erhalt der EU als solches und der Geldtransfers zu ihren Gunsten. Und darum geht im Grunde auch nichts voran. Der linksliberale Sektor gewinnt trotzdem eine Wahl und noch eine und schafft – seit Jahrzehnten – vollendete und unumkehrbare Tatsachen. Oder glaubt irgendwer, wir würde in Deutschland die Muslime jemals wieder los? Sie werden uns los, und dafür sorgen wir schon ganz von selbst. Der Schaden ist längst da und viel zu groß, um je wieder repariert werden zu können. Selbst wenn Meloni Erfolg hätte – sie käme 30 Jahre zu spät.

  8. Hier wird der Schutz der Menschenrechte in den Schutz für Straftäter umgemünzt. Jemand der in Europa Straftaten begangen hat und in sein Herkunftsland abgeschoben wird, ist nicht automatisch einer Verfolgung im Herkunftsland ausgesetzt. Es ist sogar eher unwahrscheinlich. Insofern sind die Festlegungen zu Lasten der Länder Europas nicht nachvollziehbar.
    Wenn man aber bedenkt, dass auch die Türkei und Aserbaidschan hier mitreden können, dann kann man sicherlich eindeutige Interessen erkennen. Allein 16000 Türken in Deutschland sind ausreisepflichtig. Wie viele davon Straftäter sind ist nicht bekannt. Es dürften aber einige darunter sein. Diese Leute will die Türkei nicht unbedingt zurück haben.
    https://www.n-tv.de/politik/Knapp-16-000-Tuerken-in-Deutschland-sind-ausreisepflichtig-article25301252.html
    Ganz absurd ist, wenn Aserbaidschan bei den Menschenrechten mitredet.
    Die Bundesregierung hält alles unter Verschluss, was zu den Lebensbedingungen abgelehnter Asylbewerber in Aserbaidschan bekannt ist.
    https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-918622
    Wenn ich zu solchen Erkenntnissen komme, dann werfe ich doch das Land aus der Menschenrechtskonvention raus und lasse sie nicht mitbestimmen, ob wir Kriminelle abschieben dürfen.

  9. „wir fordern die Möglichkeit, das zu schützen, was wesentlich ist: die Sicherheit unserer Bürger“, erklärte sie.“ – Richtig.
    Jene, die die Asylanten hereingelassen haben, müssen büßen. Sie müssen sich für all die Verbrechen verantworten, die ihre Schützlinge begangen haben.
    Als Hundehalter bin ich verantwortlich, wenn mein Hund bissig wird. Wer ist zustündig, wenn ein Illegaler oder seine Nachkommen kriminell werden? Wer soll zahlen?

  10. Eine gute Argumentation und der richtige Weg, nur wo war Deutschland?
    Sind unsere der Meinung, Schwerverbrecher müssen Resozialisiert werden? Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört überdacht, wieso haben fremde aus anderen Ländern, den gleichen Anspruch auf Sozialleistungen, die haben unseren Sozialstaat nicht finanziert und aufgebaut. Die Reisefreiheit in Europa ist schön, nur es darf kein Sozialtourismus mehr geben.

    • Reisefreiheit hatten wir vorher auch. Nur kontrolliert. Sich auf Schengen zu berufen, ist ok, dann aber bitte auch korrekt, Schengen bedingt offene Binnengrenzen bei geschlossenen Außengrenzen. Da letzteres nicht gegeben ist, ist das gesamte Abkommen nicht erfüllt und offene Binnengrenzen somit ebenfalls nicht verpflichtend.
      Es schränkt die Reisefreiheit nicht ein, wenn an Landesgrenzen überprüft wird, ob man einreiseberechtigt ist. Ist ja nicht so, daß man vor 1995 (defacto-Beginn der Schengenregeln) nicht ins europäische Ausland reisen konnte. Ich habe in den Jahren davor keinerlei Probleme gehabt, unsere Nachbarstaaten zu besuchen, meist sogar völlig ohne Kontrolle von Fahrzeug oder Papieren (die Grenzer hatten da Erfahrung, die erkannten ihre Pappenheimer).

  11. „EGMR“ steht eigentlich für “ europäischer Gerichtshof für Migrantenrechte“. Menschenrechte haben auch die autochthonen Bürger. Der ganze Komplex um Asyl und Menschenrechte ist völlig aus der Zeit gefallen, insbesondere durch die von den Linken verursachte Pervertierung einst guter Absichten. Wie kann es überhaupt umstritten sein, daß ein Staat den Aufenthalt krimineller Elemente beendet, die sich als (vermeintlich) Schutzsuchende auf seinem Territorium aufhalten und von diesem Staat rundumversorgt werden? Wie typisch, daß das Merz-Regime nicht zu den Unterzeichnern gehört.

  12. Rot grün: es ist extrem unmenschlich, schwerst Kriminelle Messerstecher und Gruppenvergewaltiger, Räuber und Vandalismus, und Drogen/ Waffenhandel, Zuhälterei einfach so abzuschieben!😂

    Die brauchen Integrationshilfen durch Sozialarbeiter, einmal monatlich auf freiwilliger Basis 🙊🙈🙉

  13. Blödsinn!
    Zunächst ausnahmslos alle ausweisen, die nachweislich nichts in Europa, vornehmlich Deutschland, zu suchen haben und dann einfach keine Sozialtouristen mehr reinlassen!
    Um mich selber zu verarsc…, benötige ich nämlich auch diese „braven Neun“ ausdrücklich nicht!

  14. Die Sozialisten haben den EUGH längst systematisch unterwandert und zur Dysfunktion geführt … die Politiker haben sich still gehalten um Ämtchen und Pöstchen nicht zu gefährden … die EU ist am Ende … von Linksbunten und Korrupten zerstört … kann weg !

  15. Zitat:„In aller Bescheidenheit glauben wir jedoch, dass unser Ansatz mit der Haltung der Mehrheit der europäischen Bürger übereinstimmt“

    Ja und ich bin ein Teil dieser Mehrheit!

  16. Sie werfen dem Straßburger Gericht vor, ihre Demokratien zu lähmen und die Sicherheit der Bürger zu gefährden.

    Genau das ist ja der Plan der EU. Oder doch des WEF?

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