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Justiz in den USA

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten stellt Glaubensgemeinschaften über das Gesetz

17.12.2020

| Lesedauer: 6 Minuten
Der Oberste Gerichtshof der USA hat gesprochen: Vereinfacht gesagt, müssen sich nach dem Urteil Gläubige nicht mehr unbedingt an alle Gesetze halten. Es ist eine weitreichende Entscheidung mit unabsehbaren Folgen gerade in Zeiten der Corona-Maßnahmen.

Im Schatten der Corona-Krise passieren viele wichtige Dinge. Die meisten davon bleiben unbemerkt, weil der Umgang mit dem Virus unsere Wahrnehmung so dominiert, dass daneben schlicht kaum Platz mehr für anderes ist: nicht in den Nachrichten und nicht in unseren Köpfen.

Das Erntedankfest („Thanksgiving“) ist der wichtigste Feiertag in den USA. Am Vorabend dieses wohl weltweit größten Truthahn-Gemetzels hat der Oberste Gerichtshof des Landes – der US Supreme Court (USSC), vergleichbar etwa mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht – eine Entscheidung veröffentlicht, deren Tragweite so groß ist, dass man sie eigentlich gar nicht überschätzen kann.

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„Die ich rief, die Geister,
werd‘ ich nun nicht los.“
(Johann Wolfgang von Goethe: „Der Zauberlehrling“, 1797)

Der Anlass passt in unsere Zeit: Es geht um Anti-Corona-Maßnahmen, also um Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Pandemie.

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Der Bundesstaat New York ist von der Seuche heftig gebeutelt. Gouverneur Andrew Cuomo von der Demokratischen Partei hat deshalb ein umfangreiches und auch recht kompliziertes System von Regelungen erlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehört, dass sich in besonders stark betroffenen Landkreisen nicht mehr als zehn Menschen gleichzeitig an „Orten des Gebets“ aufhalten dürfen.

Das klingt hart. Tatsächlich aber werden Gotteshäuser hier sogar noch privilegiert behandelt: Denn alle anderen vergleichbaren „öffentlichen Zusammenkünfte mit festen Anfangs- und Endzeiten“ (Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen, …) sind komplett verboten.

Trotzdem hat die Erzdiözese des New Yorker Stadtteils Brooklyn gegen diese Einschränkung geklagt – und gewonnen.

Es geht hier ausdrücklich nicht darum, was man von Anti-Corona-Maßnahmen im Allgemeinen und von denen im Staate New York im Besonderen hält oder auch nicht hält. Dazu mag man stehen, wie man will. Bemerkenswert, ja geradezu bahnbrechend ist das Urteil wegen der Begründung – und wegen der möglichen (oder besser: wegen der wahrscheinlichen) Folgen.

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Mit „Roman Catholic Diocese of Brooklyn v. Cuomo“ wirft das USSC seine eigene Rechtsprechung der vergangenen 30 Jahre quasi über den Haufen.

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Die Fälle, in denen es im weitesten Sinn um Religionsfreiheit geht („religious liberty cases“), haben in den USA schon immer besonderes Aufsehen erregt und waren, ebenfalls schon immer, auch bei den Obersten Richtern selbst besonders umstritten. Letztlich geht es um Kläger, die ein bestimmtes allgemeines Gesetz nicht befolgen wollen und das damit begründen, dass Handlungen, die dieses Gesetz vorschreibt, mit ihrem Glauben nicht zu vereinbaren seien.

In den vergangenen drei Jahrzehnten war der USSC extrem zurückhaltend damit, Klägern, die sich auf ihren Glauben berufen, zu gestatten, für sich aus religiösen Gründen eine Ausnahme von einem allgemeinen Gesetz geltend zu machen.

Irgendwie lustig, aber vor allem richtungweisend war hier 1990 das Urteil im Fall „Employment Division v. Smith“: Zwei US-Amerikaner indianischer Abstammung wurden von ihrem Arbeitgeber – einem privaten Drogenrehabilitationszentrum – wegen dienstlicher Verfehlungen gefeuert, weil sie, nun ja, während eines Rituals in ihrer indianischen Freikirche ein traditionelles indianisches Halluzinogen konsumiert hatten.

Dummerweise konnte man im US-Bundesstaat Oregon, wo sich das Ganze zutrug, keine Arbeitslosenhilfe beantragen, wenn man – wie die beiden Betroffenen – wegen dienstlicher Verfehlungen entlassen wurde. Also klagten die Beiden gegen das Arbeitsministerium des Bundesstaats: Das Verbot des rituellen Konsums einer traditionellen Droge verstoße gegen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung.

Der Fall landete schließlich beim USSC, und der entschied, dass auch Gläubige „neutrale Gesetze von allgemeiner Anwendbarkeit“ befolgen müssen, solange diese Gesetze gleichermaßen für gläubige wie für nicht-gläubige Bürger gelten (was ja praktisch auf alle Gesetze zutrifft).

*****

Ein erster Schritt in die entgegengesetzte Richtung kam 2014.

Die als „Obamacare“ bekannten Gesetze, stark verkürzt gesagt, verpflichteten die US-Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine Krankenversicherung zu bezahlen – und zwar ausdrücklich auch solche Versicherungen, bei denen Verhütungsmittel mit abgedeckt sind.

Das wollten zwei Unternehmer nicht. Ihnen ging es gar nicht darum, überhaupt keine Krankenversicherung zu bezahlen: Sie wollten nur keinen Versicherungsschutz mitfinanzieren, der auch Verhütungsmittel umfasst. Dabei beriefen sich die Firmeneigentümer auf ihre von der Verfassung geschützte religiöse Überzeugung – und wurden von der Regierung verklagt, die ihre gesetzliche Krankenversicherungspflicht (samt Finanzierung von Verhütungsmitteln) durchsetzen wollte.

Der USSC gab den Unternehmern Recht. Das Urteil im Fall „Burwell v. Hobby Lobby“ war seit den 1960er-Jahren der erste relevante Richterspruch, der es jemandem (in diesem Fall sogar einem Unternehmen und nicht nur einer Privatperson) gestattete, sich aus religiösen Gründen NICHT an ein allgemein gültiges Gesetz halten zu müssen.

Allerdings ging es in dem Fall um ein BUNDESgesetz und dessen Anwendbarkeit. Ausnahmen von BUNDESSTAATSgesetzen aus religiösen Gründen erlaubte das Urteil (noch) nicht.

Dann kam Erntedank 2020.

*****

„In den USA kam nie die Säkularisierung an die Macht.“
(Peter Sloterdijk – Interview am 17. November 2020)

Für einen durchschnittlichen Europäer – auch für jemanden, der kein militant-atheistischer Religionshasser ist – erscheint das Verhältnis Amerikas zum Glauben befremdlich. Das liegt wohl daran, dass in den USA (anders als in Europa) so etwas wie eine Säkularisierung tatsächlich nie stattgefunden hat.

Der Glaube ist nicht nur, wie so vieles in den Vereinigten Staaten, ein großes Geschäft, von dem sehr viele Menschen in und um die unzähligen Freikirchen leben (in Europa würde man wohl viele davon als Sekten einstufen). Der Satz „In God we trust“ („Wir vertrauen auf Gott“) wird, gesetzlich vorgeschrieben, auf jede Münze geprägt und auf jede Banknote gedruckt. Das Motto wurde vom US-Kongress als offizieller Wahlspruch des Landes festgelegt – nicht irgendwann in grauer Vorzeit, sondern 1955.

Religion ist für die amerikanische Kultur konstitutiv.

Noch als die heutigen US-Bundesstaaten an der Ostküste britische Kolonien waren, gab es in den 1730er-Jahren das sogenannte „Great Awakening“: eine gigantische protestantische Erweckungswelle, der mehrere weitere folgten – und zwar bis in unsere Tage hinein. Im Weißen Haus sind nicht nur evangelikale Prediger Dauergäste, auch einige Präsidenten (aus beiden großen Parteien) können durchaus als christliche Fundamentalisten gelten: Der aktive Baptist Jimmy Carter bezeichnete sich selbst – ganz in der Tradition der Erweckungsbewegungen – als „wiedergeborenen Christen“, genauso wie der konvertierte Methodist George W. Bush.

Nicht erst seit „Employment Division v. Smith“ 1990, aber vor allem seitdem, beklagen christliche Fundamentalisten eine aus ihrer Sicht zu liberale, sozusagen säkulare Rechtsprechung am USSC, die angeblich nicht genügend Rücksicht auf das individuelle Glaubensbekenntnis nimmt. Insbesondere Urteile zur gleichgeschlechtlichen Ehe (z. B. Obergefell v. Hodges, 2014) und zur Abtreibung (z. B. Planned Parenthood of Southeastern Pa. v. Casey, 1992) werden von den Religiösen kritisiert.

MP KRETSCHMER VERZICHTET AUF CHRISTMETTE
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Donald Trump gelang es dann 2014, dieses große Wählerpotenzial für seine Republikaner mit dem Versprechen zu aktivieren, das religiöse Anliegen zu schützen. Vor allem sagte er zu, die von den christlichen Fundamentalisten empfundene kulturelle Entmachtung mithilfe der Gerichte zu stoppen und offene Richterstellen entsprechend zu besetzen. (So erklärt sich auch, dass die Religiösen dem mehrfach verheirateten Trump – einem offenkundig gar nicht religiösen notorischen Ehebrecher – eisern die Treue hielten.)

Trump hielt Wort. Während seiner vierjährigen Amtszeit konnte er drei Richter am USSC ernennen. Er wählte drei bekennende und praktizierende Christen: Neil Gorsuch (episkopalisch), Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett (beide katholisch).

Interessanterweise sind alle drei insgesamt gar nicht einmal die konservativsten Richter am USSC. Teilweise haben sie in der Vergangenheit sogar liberaler geurteilt als ihre jeweiligen Vorgänger. In Fällen, die mit Religion zu tun hatten, waren alle drei aber stets verlässlich auf der Seite des Glaubens und seiner traditionellen Auslegung.

Bei christlichen Fundamentalisten in den USA wächst deshalb die Hoffnung, der USSC könne von ihnen als falsch empfundene Tendenzen zurückdrehen. Tatsächlich wurde aus der Mitte des Gerichts gerade angeregt, das Urteil über die gleichgeschlechtliche Ehe bei nächster Gelegenheit doch wieder zu ändern.

Und „Roman Catholic Diocese of Brooklyn v. Cuomo“ geht in dieselbe Richtung.

*****

Die Freude tiefreligiöser Kreise in den USA über diese Entwicklung mag etwas den Blick trüben. Denn bei näherer Betrachtung schafft das USSC-Urteil mehr Probleme, als es löst – gerade auch für Christen.

Man mag es ja als Sieg für die Religion empfinden, wenn man sich als Katholik in der Diözese Brooklyn jetzt auf seinen Glauben berufen kann und deshalb dann nicht mehr alle Gesetze befolgen muss. Allerdings gilt dieses Privileg nicht nur für eine Glaubensrichtung, sondern für alle.

Schon bei „Roman Catholic Diocese of Brooklyn v. Cuomo“ geht das USSC in der Urteilsbegründung ausdrücklich auch auf den Fall einer jüdischen Gemeinde in New York ein (Agudath Israel of America), die ebenfalls – natürlich aus Gründen der Religionsfreiheit – trotz Corona-bedingten Verbots weiter Gottesdienste in ihrer Synagoge durchführen wollte. Und dieser jüdischen Gemeinde wurde dasselbe Recht wie der Diözese zugesprochen, sich nicht an New Yorks Anti-Corona-Regeln halten zu müssen.

Man mag sich kaum vorstellen, was passiert, wenn die Obersten Richter der USA ihre neue Linie in Bezug auf die Religionsfreiheit konsistent beibehalten.

Allein im christlichen Glauben gibt es in den USA zwölf größere und schier unendlich viele kleinere Religionsgemeinschaften, die offiziell anerkannt (und auch steuerlich begünstigt) sind. Die Zahl der anerkannten jüdischen, muslimischen, buddhistischen und hinduistischen Gemeinden sowie der anerkannten Sekten ist praktisch nicht zu ermitteln. Kein Wunder: Der „Satanische Tempel“ ist in den USA ebenso eine anerkannte Religionsgemeinschaft wie Scientology.

Was passiert, wenn die sich jetzt alle auf „Roman Catholic Diocese of Brooklyn v. Cuomo“ berufen und – selbstverständlich aus religiösen Gründen – Ausnahmen von allgemeinen Gesetzen fordern? Bisher müssen sich auch Mormonen an das Verbot der Polygamie halten. Bleibt das so? Geht künftig Religion über Tierschutz, darf geschächtet werden? Können in bestimmten Fällen religiöse Regeln statt allgemeiner Gesetze angewendet werden – zum Beispiel die Scharia in Familienangelegenheiten?

Und was ist, wenn jemand eine Sekte gründet, deren Glaubensbekenntnis das Zahlen von Steuern verbietet? Diese Religion hätte sicher reichlich Zulauf.

Schnell wird klar, wie problematisch der Richterspruch zugunsten der Diözese von Brooklyn ist. Die Freude christlich-fundamentalistischer Kreise mag verständlich sein – weitsichtig ist sie nicht.

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37 Kommentare

  1. Verstehe die Aufregung nicht so ganz. Ist das nicht auch in Deutschland so? Wenn Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden, sollte – so zumindest der Plan der Väter des GG – der in seinen Grundrechten betroffene Träger des Grundrechts gerichtlich dagegen vorgehen können. Ob das dann zur Unwirksamkeit der Norm (oder des Rechtsaktes) oder zu deren verfassungsrechtlich gebotener, einschränkender Auslegung führt, hängt vom Einzelfall ab. Im Ergebnis setzt sich damit das Grundrecht gegen das einfache, das Grundrecht verletzende Recht durch. Sollte das nicht so sein?

  2. Hier manifestiert sich der große Unterschied zwischen Europa und den USA.
    Während die Nationalstaaten in Europa langsam aus sich heraus gewachsen und gereift sind und damit in weiten Teilen nahezu jede angestammte Volksgruppe eine ihr eigene Nation bekommen hat, sind die USA bereits von Anfang an ein Vielvölkergebilde, das sich eben aus der überaus diversen Zuwanderung in einen davor eher dünn besiedelten Kontinent ergeben hat.
    Die Zuwanderer haben also alle ihre jeweils eigene Kultur mitgebracht, weshalb die Gründerväter der USA von vornherein auf freie Entfaltung der Person bzw. Gemeinschaft, gesellschaftliche Vielfalt und damit auf das Private und das Individuelle als Grundlage des neuen Mischvolkes gesetzt haben.
    Das staatliche Durchregieren von oben nach unten, ist in den USA deshalb beim Volk äußerst unbeliebt, denn wenn zwangsläufig eine einzelne Interessengruppe das Präsidentenamt inne hat und von oben nach unten durchregiert, werden alle anderen Interessengruppen natürlich überfahren, weshalb man in den USA die Zügel üblicherweise eher locker lässt.
    Was man in Europa wiederum nicht versteht, denn in den meisten europäischen Ländern ist die Bevölkerungsstruktur immer noch deutlich homogener als in den USA und man kann einfacher durchregieren, ohne dabei das Volk gegen sich aufzubringen, denn ein ethnisch und kulturell weitgehend homogen durchsozialisiertes Volk hat natürlich größtenteils die selbe Meinung und übt deshalb seltener Kritik an der Regierung und geht bei ihren Entscheidungen deshalb eher mit. Es sei denn, die Regierung regiert plötzlich gegen das gleichartig sozialisierte Volk. Dann klopft sofort die Revolution an die Tür.
    Was in den USA eher selten vorkommt, weil man in weiser Voraussicht dort die Zügel in der Verfassung sehr locker gehalten hat.

    Was hier passiert, ist die Folge des Versuchs der gesellschaftlichen Angleichung zwischen den USA und Europa. Und zwar wechselseitig in jede Richtung. Und das ist eine ganz dumme Idee. Und zwar für beide(!) Kontinente.
    Die systemische Grundlagen sind in den USA wie auch in Europa jeweils völlig andere und diese mal eben so einfach angleichen zu wollen, führt natürlich(!) zu enormen Verwerfungen, denn wenn man sich eine Corvette von Chevrolet kauft, dann erwartet man auch, dass sie sich wie eine Corvette von Chevrolet anfühlt und auch so fährt und nicht wie ein Golf von Volkswagen.

    Und jetzt zum Thema Religion:
    Dass die Religionsfreiheit in den USA besonders hochgehalten wird und zudem weitgehend privatisiert ist, liegt im gerade beschriebenen Naturell der USA.
    Wer da keine Religion will, der hält sich da einfach raus. Das ist eine private Entscheidung. Bei uns in Europa ist das durchaus anders, da die Religion in den Staat integriert und quasi eingehegt worden ist.
    In den USA ist das nicht nötig, da Religionsgemeinschaften in den USA eben Privatsache sind, was wiederum erklärt, warum es da auch Satanskirchen, Techno-Kirchen wie Scientology ö.Ä. gibt.
    Und das dies bisher nur sehr wenig Probleme verursacht hat, liegt daran, dass der Anteil an Muslimen in den USA denkbar gering ist. Deutlich geringer als in der EU. Hätten die USA die gleiche Zuwanderung an Muslimen abbekommen, wie wir in Europa, würde Amerika bereits mehrfach gebrannt haben.

    Und abschließend zu Abtreibung und Verhütung:
    Um den global ausufernden Bevölkerungszuwachs einzudämmen, ist das Propagieren von Abtreibung und Verhütungsmitteln in den Erste-Welt Ländern der völlig falsche Ansatz, denn nicht die Erste Welt hat ein Problem mit ausuferndem Bevölkerungswuchs, sondern die Dritte Welt!
    Wer hier wieder alles und jeden über einen Kamm schert und die sich einigermaßen stabil haltende westliche Welt die gleiche Ladung Mittel um die Ohren haut, wie die sich im Akkord vermehrenden Afrikaner und Araber, dann muss man sich nicht wundern, dass das schiefgeht.
    Nicht wir haben ein Problem mit der Überbevölkerung, sondern Afrika und Arabien. Also hört mir endlich damit auf, in Europa oder den USA Lösungen vorschreiben zu wollen, die eigentlich für ganz andere Teile der Welt gedacht sind.
    Denn sonst sterben wir wirklich noch aus, während sich die anderen weiterhin genauso vermehren und dann nur unseren Platz einnehmen werden.
    Wer etwas gegen die Überbevölkerung tun will, der muss die Entwicklungshilfe einstellen und die Menschen in Lohn und Brot bringen.
    Denn wer den ganzen Tag arbeitet, der hat keine Zeit mehr für und auch keine Lust mehr auf 20 Kinder.

  3. Hallo,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Grundlegender Fehler Ihres Kommentars scheint das mangelnde Wissen über die zitierten Urteile zu sein. Das kann ich hier leider nicht beheben.

    Im Übrigen bewertet der Text keine allgemeinen Gesetze, auch nicht die Corona-Regeln. Es geht darum, was es bedeutet, wenn man aus (vorgeblich oder tatsächlich) religiösen Gründen für sich Ausnahmen von diesen Regeln beansprucht.

    Ihren Kommentar lese ich so, dass Sie das befürworten. Ich tue das nicht.

    Fröhlicher Gruß,
    A. Fritsch

  4. Hallo,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Sie haben einen Text in einem Meinungsmagazin gelesen. Da ist es nicht verwunderlich, wenn Sie in dem Beitrag auf eine Meinung stoßen.

    Ihre Ausführungen sind übrigens auch eine Meinung – ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

    Fröhlicher Gruß,
    A. Fritsch

  5. Wenn Sie Mut haben, dann machen Sie doch mal das Fass auf, daß das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit in jedem Lebensalter und für jeden gilt.

  6. Ein weiterer Schritt zur Zersplitterung der Gesellschaft in miteinander verfeindete Kleinstgruppen… Stämme.
    Das Ideal der Aufklärung war die Überwindung von Tribalismus und „sectarian violence“; genau das war die ursprüngliche Gleichheitsidee: Alle Menschen sind Bürger, gleich an Rechten und Pflichten und dem Gesetz unmittelbar und ausnahmslos verpflichtet. Versteht keiner mehr, ist von den Sozialisten als Grundlage für die Errichtung ihres sozialen Prokrustesbetts missbraucht worden, kann weg. Willkommen im 17. Jahrhundert.

  7. „Schnell wird klar, wie problematisch der Richterspruch zugunsten der Diözese von Brooklyn ist. Die Freude christlich-fundamentalistischer Kreise mag verständlich sein – weitsichtig ist sie nicht.“ Ich sehe diese Problematik so nicht. Für mich richtet sich der Erlaß einer einstweiligen Verfügung (es ist kein Urteil! Es steht sogar im Erlaß darin, wie lange er gültig ist: bis zu einem Urteil) nicht gegen den Staat mit seinen Gesetzen im Allgemeinen, sondern der Erlaß schränkt die Staatsmacht dahingehend ein, daß der Staat nicht berechtigt ist wegen eines Coroanvirus den Bürgern Vorschriften hinsichtlich ihrer Religionsausübung zu machen. Das ist etwas ganz anderes. Ich finde den Richterspruch deshalb nicht problematisch. Er gewährt keinen Freibrief für Gläubige über die Gesetze!

    Es wäre zu wünschen, auch in Deutschland hätte die Katholische Kirche das Bundesverfassungsgericht angerufen um eine einstweilige Verfügung zu erhalten, daß sie gerade an Weihnachten ihre Gottesdienste abhalten kann. Es gibt keinen Grund, weshalb der Staat das verbietet. Auch Corona ist kein Grund. Hier ermächtigt sich ein angeblicher demokratischer Staat unter dem Vorwand einer Krankheit selbst totalitär handeln bzu dürfen – wie ein Diktator. Das ist in den USA vom USSC unterbunden worden. Die Freiheit und damit die selbstbestimmende Demokratie hat gesiegt.

    Wer Angst vor Corona hat braucht nicht in die Kirche zu gehen. Derjenige der jedoch gehen möchte, hat das Selbstbestimmungsrecht es zu tun! Alles andere ist Fremdbestimmung und damit Diktatur. Eigentlich eine Schande, daß sich eine katholische Kirche in Deutschland nicht gegen das Verbot von Gottesdiensten wehrt. Hier versagt die Kirche wieder und unterstützt (schon wieder) den totalitären Staat. Sie übt Verrat an ihren eigenen Gläubigen. Sie sollte sich ein Beispiel an der Kirche in den USA nehmen.

  8. Unschlagbar auch hier H. Broder: „Meine Religion verbietet mir vor morgens 10:00 Uhr aufzustehen…“.

  9. P.S. Da habe ich die Absendetaste zu früh erwischt.
    Vor allem ist ein Satz unvollständig:
    Übrigens mit dem klaren Ziel die USA trotz zunehmender Heterogenität als Einheit zu erhalten. Und das kann nur gelingen, wenn die Menge gesamtstaatlicher Normen radikal eingedampft wird.“

  10. An einer Stelle bin ich mit dem Autor völlig einer Meinung. Dies ist ein epochales und kaum zu überschätzendes Ereignis. Allerdings ist meine Schlussfolgerung eine diametral entgegengesetzte und völlig andere. Für mich ist dieses Urteil der erste, wenn auch noch sehr kleines Anzeichen einer Morgenröte in einer ansonsten lichtlosen und finsteren Zukunft für das was so allgemein als Westen bezeichnet wird.
    Begründung:

    1. Der Artikel basiert bereits auf einem europäischen Mythos, der einfach nicht stimmt. Nämlich dem Märchen von der Säkularisation Europas. Europa hat die Religion nicht aufgegeben, sondern nur gewechselt. Wobei die vielfältigen Sekten irgendwo immer das Wort „Sozialismus“ in ihre Gruppenbezeichnung eingebaut haben. Nur weil sie das nicht „Religion“ nennen ist es aber trotzdem eine.
    2. Diese merkwürdigen modernen Sekten haben zwar auch in den USA Fuß gefasst und erheblichen Einfluss gefunden, haben dort aber die anderen Religionen nicht vollständig verdrängen können.Die zentrale hier aufgeworfene Frage lautet, wer überhaupt berechtigt ist Normen zu setzen. Normen werden immer von Menschen gesetzt. Und zwar axiomatisch, also am Ende immer willkürlich. Die Idee des „Naturrechts“ ist nichts weiter als ein (ziemlich hilfloser) Versuch das unlösbare Problem der letztendlichen Unbegründbarkeit jeder Norm durch ein Tabu zu vernebeln.

    Warum sollte ein Gebilde das wir „Staat“ nennen, überhaupt berechtigt sein „allgemeinverbindliche“ Normen zu setzen? Wieso sollte überhaupt irgendjemandem erlaubt sein Normen für Dritte aufzustellen denen dieser sich nicht in freier Entscheidung anschließt? ich behaupte das es dafür keinerlei Begründung gibt.
    Deshalb auch sind staatliche Gesetze immer auf das minimalste zu beschränken, wobei immer zuerst die Frage zu stellen ist, ob ein Gesetz abgeschafft und nicht etwa erlassen werden soll. Das Beispiel mit dem „Schächten“ passt hier schon sehr gut. Wobei die Frage nicht ist, ob eine Wertegemeinschaft sich über ein Tierschutzgesetz hinwegsetzen darf, sondern die Frage ist, ob der „Staat“ überhaupt berechtigt ist ein Tierschutzgesetz zu erlassen. Im Zweifelsfalle ist er das nämlich nicht.
    Gesetze funktionieren nur dann, wenn sie in ihrem Geltungsbereich mit dem Wertesystem der großen Mehrheit übereinstimmen. Umso kulturell inhomogener eine Bevölkerung ist, umso weniger übereinstimmende Normen gibt es. Läuft beides auseinander, kommt es zu einem deterministischen Zerfallsprozess des Gebildes „Gesellschaft“ und am Ende „Staat“.
    Und was ist, wenn jemand eine Sekte gründet, deren Glaubensbekenntnis das Zahlen von Steuern verbietet? “ So wie die Frage formuliert wird, zeigt sich die implizite Überzeugungswelt des Autors, die zwei mögliche Interpretationen zulässt:

    1. Er ist ein Anhänger kollektivistischer Überzeugungen, was übrigens mit der Ideen von Freiheit oder auch nur der Idee der Vernunftfähigkeit des Menschen grundsätzlich nicht vereinbar ist,
    2. Er spielt sich als eine Art Gott auf, der berechtigt ist der restlichen Welt seine Wertvorstellung aufzudrücken.

    Diese zentrale und entscheidende Frage hat der Oberste Gerichtshof nun wieder auf die Tagesordnung gehoben und im Sinne der Freiheit entschieden. Übrigens mit dem klaren Ziel die USA trotz zunehmender Heterogenität als
    Es zeigt welch intellektuelles Vermögen, Weitsicht, Freiheitsliebe und Mut im Supreme Court gebündelt sind. Die USA schaffen es, im Gegensatz zu Europa, anscheinend noch immer die Besten und klügsten Köpfe ihres Landes in ihrem wichtigsten rechtlichen Gremium zu versammeln.

    • Danke, auch wenn wir damit selbst hier in der Minderheit sind!

  11. „Und was ist, wenn jemand eine Sekte gründet, deren Glaubensbekenntnis das Zahlen von Steuern verbietet? Diese Religion hätte sicher reichlich Zulauf.“ Es würde reichen, die Bibel zu lesen.
    Gebt des Kaisers was des Kaisers ist besagt einen maximalen Steuersatz von 10 Prozent. Bezahlt wird übrigens mit Steuermünzen.
    Darüber hinaus beruhen Steuern auf Zwang und sind daher moralisch fragwürdig.

  12. Beim zu Recht kritischen Blick auf die USA und deren Entwicklung sollten wir nicht vergessen, dass wir seit geraumer Zeit eine mindestens aehnliche Entwicklung in Politik und Justiz beobachten duerfen, wenn es um die „Privilegierung en“ des Islam geht. Die Entscheidungen dazu, in klarem Widerspruch zum GG und unter vorsaetzlich falscher Anwendung der Religionsfreiheit sind hoffentlich noch bekannt. Weitere werden folgen, falls nicht die Exekutive bereits vorher „Ausnahmen“ zulässt. Dann eruebrigt sich die Justiz.

  13. Schade, dass das in Deutschland nicht gilt. Ich würde sonst eine Sekte gründen, die es einem verbietet, die GEZ-Gebühr zu bezahlen und politische Sendungen (vor allem Talkshows) dort anzuschauen. Ich gehe jede Wette ein, dass ich einen riesigen Zulauf hätte. Vielleicht würde ich sogar den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt als Gläubigen gewinnen können? Seinen geschassten Innenminister ganz sicher.

  14. Die pauschalisierende Überschrift, dass der Supreme Court hier generell Religionsgemeinschaften über das Gesetz stelle, ist so nicht richtig.

    Begründung: Laut dieser glaubwürdigen Quelle <https://www.natlawreview.com/article/supreme-court-orders-preliminary-injunction-roman-catholic-diocese-brooklyn-v-cuomo&gt; handelt es sich erstens um eine einstweilige Verfügung (preliminary injunction), nicht um ein endgültiges Urteil. Zweitens enthält die Verfügung keine Freistellung von Religionen im Allgemeinen, sondern eine eher differenzierte Abwägung zwischen Gesundheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Recht auf Religionsausübung in diesem Einzelfall.

    • Zutreffend!!!
      Etwas weniger „Speichel um den Mund“ täte gar manchem Artikel auch auf TE gut. Der „Speichel“ der Einen rechtfertigt keineswegs den Speichel der Anderen … so sehr selbstverständlich auch mir täglich bei so MANCHEM das ich registrieren muss das sprichwörtliche „Messer in der Tasche “ aufgeht. –

  15. Wie kommt der Autor zu der Behauptung die Glaubensgemeinschaften würden über das Gesetz gestellt? Dies ist grob falsch. Die Gemeinden haben nicht gegen ein Gesetz geklagt, sondern gegen eine „Executive Order“. Diese Verwaltungsanordnung (hier die Personenbeschränkungen für Gottesdienste) wurde gerichtlich überprüft und nach Prüfung des Sachverhaltes für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass selbst bei einer Pandemie die Verfassung nicht beiseitegelegt werden könne. Dazu ein Zitat: „Es ist schwer zu glauben, dass die Zulassung von mehr als 10 Personen zu einer Kirche mit 1.000 Plätzen oder einer Synagoge mit 400 Plätzen ein größeres Gesundheitsrisiko darstellen würde als die vielen anderen Aktivitäten, die der Staat erlaubt.“
    Wenn Gerichte das Verwaltungshandeln kritisch prüfen so ist dies gut und richtig. Das nennt sich Rechtstaat. Nur weil unsere Gerichtsbarkeit blind der Exekutive folgt und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen keiner kritischen Prüfung unterziehen möchte, muss dies in anderen Staaten nicht auch so sein.

  16. Die USA haben bisher keine Erfahrung mit dem Islam. Deren muslimische Einwanderer sind vornehmlich aus der arbeitswilligen und -fähigen Mittelschicht, die sich nach oben *arbeiten* wollen und müssen: Rundumversorgung für Immigranten gibt es in den USA nicht. Denen ist die Religion nicht so wichtig.

    Deshalb ist der Blick auf den Islam bei den Nicht-Trump-Medien und -Politikern erstaunlich blauäugig. Auch der Supreme Court hatte den Islam offenbar nicht Blick.

    • Eben. Diese Leute haben das, was sie für Islam hielten, als ein durch und durch amerikanisches Konstrukt benutzt, um sich vom Christentum abzuheben, aber trotzdem als „religiös“ zu gelten. Mit dem Islam des Korans hat das alles nichts zu tun. (Oder haben Sie die Tochter von Malcom X mit Kopftuch gesehen? Die Black Panthers im Ramadan?)

  17. Wenn man den Originaltext des Beschlusses anliest, so steht da: „…die Regularien [Cuomos exec. order] können nicht als [religions]neutral angesehen werden, da sie Gotteshäuser besonders streng behandeln. In einer roten Zone dürfen Kirchen und Synagogen nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig einlassen, während ‚essentielle‘ Geschäfte keiner Beschränkung unterliegen. Und die Liste der ‚essentiellen Geschäfte‘ umfasst Akkupunktur-Praxen, Camping-Plätze, … , sowie viele weitere, bei denen nicht sämtliche Tätigkeiten als essentiell betrachtet werden können. … . In orangenen Zonen ist die Ungleichbehandlung noch frappierender: Während Gotteshäuser nur 25 Personen einlassen dürfen, können auch nicht-essentielle Geschäfte selbst entscheiden, wie vielen Personen sie gleichzeitig den Zutritt gestatten.“
    Das klingt nicht nach „Ab jetzt darf sich jeder aussuchen, welche Gesetzte er aufgrund seiner Religion nicht befolgen will“, sondern nach „Die Religionsausübung darf nicht mehr eingeschränkt werden, als andere Bereiche des öffentlichen Lebens“.

    • Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Die Regelungen in NY sehen abgestufte Einschränkungen für Veranstaltungen vor – je nachdem, für wie gefährlich sie nach amtsärztlicher Einschätzung gehalten werden.

      Gottesdienste aller Art gelten danach als besonders riskant, weil dort Menschen über einen recht langen Zeitraum hinweg unbewegt zusammen sind und sich auch noch ansingen – anders als z. B. in Autowerkstätten.

      Ich will diese Argumentation gar nicht verteidigen. Sie ist, wie sie halt ist. Die weitergehenden Einschränkungen für Gotteshäuser sind jedenfalls nicht willkürlich, sondern spezifisch begründet (was immer wir jetzt von der Begründung halten mögen).

      Das Urteil ignoriert die Begründung völlig. Es hebt allein darauf ab, dass Gotteshäuser grundsätzlich nicht anders behandelt werden dürfen als andere Einrichtungen.

      Der hinter dem Urteil liegende Rechtsgrundsatz ist, dass man aus religiösen Gründen immer dann von einer allgemeinen Regel abweichen darf, wenn es irgendeine (im Wortsinn beliebige) andere Ausnahme von dieser Regel gibt.

      Genau über diesen vom USSC benutzten Rechtsgrundsatz wird in den USA gerade heftig gestritten. Denn es gibt praktisch keine einzige Regel ohne Ausnahme. Selbst das Töten von Menschen z. B. ist erlaubt, wenn es um Selbstverteidigung geht.

      Ich bin sicher, Sie sehen den Punkt. Deshalb geht das Urteil in die von mir beschriebene – aund us meiner Sicht falsche – Richtung.

      Fröhlicher Gruß,
      A. Fritsch

  18. Hier sieht der Autor mit dem im Mainstream so beliebten scharfen Journalistenblick auf den Spitter im Auge Amerikas, um mal im religiösen Kontext zu bleiben. Begriffe wie Truthahn-Gemetzel für Thanksgiving , Seuche für Corona und notorischer Ehebrecher für Trump bieten dann auch den Einstieg in die ganze trostlose Einseitigkeit solcher Beiträge. Zu einem vergleichenden Blick auf Deutschland hatte sich der Autor wohl nicht entschließen können, da sich dann seine Kritik an amerikanischer Rechtsauffassung als so kleinlich und die christliche Kultur ablehnend dargestellt hätte, wie sie tatsächlich ist. Aber der Balken im eigenen Auge stört dann doch bisweilen den klaren Blick auf die Verhältnismässigkeit.

    • Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Es tut mir leid, dass sich Ihnen offensichtlich Truthahn-Gemetzel nicht als der ironische Begriff erschließt, der er ist.

      Sollten Sie Corona nicht als Seuche ansehen, haben Sie diese Auffassung relativ exklusiv.

      Und dass Trump ein notorischer Ehebrecher ist, ist eine von ihm selbst anerkannte Tatsache – die im Zusammenhang mit seiner Unterstützung durch christliche Fundamentalisten in den USA wichtig ist und deshalb erklärt wird.

      Ein Vergleich der Rechtssysteme zwischen Deutschland und Amerika war nicht Gegenstand des Textes und kam deshalb auch nicht vor.

      Im Artikel kann man eigentlich nur dann etwas „die christliche Kultur ablehnendes“ finden, wenn man so viel Schaum vor dem Mund hat, dass gar kein rationales Sichtfeld mehr übrig bleibt.

      Fröhlicher Gruß,
      A. Fritsch

      • Nun ja, vielleicht war es ein wenig zuviel der Anerkennung für Ihren Artikel, dass Sie gleich zu dem Schluss kommen, damit in Zeiten des heutigen Mainstream-Journalismus, irgendjemandem den „Schaum vor den Mund“ treiben zu können.

  19. Es scheint ein Charakteristikum dieser Zeit zu sein, nicht mehr über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen. Vielleicht ist es auch ein Anzeichen zunehmender Unbildung: Man ist bis in höchste Poitionen hinauf nicht mehr in der Lage, die Folgen seines Tuns abzuschätzen (siehe unsere Kanzlerin).

  20. Solche Urteile öffnen Tür und Tor zur Einführung religiösen Rechts. Das ist ein böses Eigentor.

    Sucht man sich in Zukunft seine Religion danach aus, welches Recht für einen vorteilhaft ist? Schöne Grüße vom „Rosa Elefanten“ …

  21. Nach diesen zweifellos interessanten Ausführungen, sollte man vielleicht einen berufeneren Ausflug ins Naturrecht wagen, unternehmen, damit die Bedeutung dieser USSC-Tendenzen etwas transparenter werden, für die Einordnung derselben. Was steht diesen Tendenzen entgegen?
    ..
    Dürfte die neue Klimareligion damit an Relevanz gewinnen oder verlieren? („In God we trust“).
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    Hat sich der große Globalisierungsrelativierer auch dazu geäußert, dass die „nicht stattgefundene“ Säkularisierung eigentlich die Säule der amerikanischen Demokratie, der Checks and Balances, darstellt, die wohl nur gezwungenermaßen im Nachgang auch große Sympathien mit den Religionen pflegt.
    ..
    Sich auf Sloterdijk berufen, heißt, sich auf das Feuilleton berufen. Was wären die Alternativen zu dieser Einschätzung?

    • Die Alternative ist immer die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Das hat der USSC mit dem Erlaß seiner einstweiligen Verfügung unterstrichen. Sonst nichts und schon gar nicht die Erlaubnis erteilt seine ideologie (Religion ist auch eine ideologische Weltanschauung) über das Gesetz zu stellen.

    • Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Ich vermute, Sie haben meinen Text zu Sloterdijk nicht gelesen, sonst wären Sie kaum auf den Gedanken einer Nähe zum Feuilleton gekommen.

      Abgesehen davon teile ich nicht Ihre Sicht, dass wichtig sei, von wem etwas gesagt wird. Wichtig ist vielmehr, was gesagt wird.

      Und Ihre Interpretation des Zusammenhangs von (nicht erfolgter) Säkularisierung und Checks and Balances teile ich nicht.

      Macht ja nichts.

      Fröhlicher Gruß,
      A. Fritsch

  22. Aller Religionswahnsinn dieser Welt geht auf die drei monotheistischen Buchreligionen zurück. Davor gab es weder Glaubenskriege noch Missionierung noch Hexenjagden noch Inquisitionen noch sonst eine Art von religiös begründeter Gewalt.

    Hunderttausende Jahre lang nahmen die Menschen das Göttliche direkt in der Schöpfung wahr, in den Tieren, den Pflanzen, den Menschen, den Himmeln und den Wassern. Sie glaubten nicht, sie nahmen wahr. Ihnen wurde nicht erzählt, sie sahen selber. Sie lasen die göttliche Wahrheit in der Natur und nur dort ist sie bis heute zu lesen, sprich zu erfahren.

    Deswegen wehrten sich überall auf der Welt, in Europa, in Amerika, in Afrika, in Asien die Völker gegen die Missionierung durch die Buchreligionen. Sie wussten, dass in Büchern nur Worte stehen und dass Worte geeignet sind, den Geist zu verwirren. Sie wussten, dass Menschen lügen können, nicht aber Bäume, Tiere, Pflanzen, Gesteine und Gestirne.

    Ich sage es hier klar und deutlich, insbesondere auch an die Gläubigen des Koran gerichtet:

    > Götter schreiben keine Bücher
    > Sie erwählen keine Propheten aus, denn…
    > …sie haben jeden von uns mit Verstand und Sinnen ausgestattet, um ihrer mit eigenen Augen gewahr zu werden und nicht, um uns von irgendjemandem vollabern zu lassen.

    • Nun, zumindest für den Buddhismus möchte ich sagen, dass er aus der ursprünglichen Spiritualität der Naturerfahrung entstanden ist und zwar nicht als Lehre im religiösen Sinne, sondern als übende Praxis der Welt- und Lebenswahrnehmung, die die mögliche Existenz des Göttlichen weder ausschließt noch behauptet, sondern als wenn existent erfahrbar erkennt. Buddhismus erlebe ich als unserer ursprünglichen europäischen Spiritualität näher und verwandter denn die drei Märchenreligionen aus dem Orient.

      Über Shenismus, Taoismus und Shintoismus weiß ich im Grunde nichts, könnte mir jedoch denken, dass auch sie sich eher dem Erfahrbaren als dem Beschriebenen bzw. Behaupteten widmen.

      Auch von Kant weiß ich nichts, denn ich bin bildungsfern.

  23. Da können wird drauf warten, bis die ersten Gruppierungen aus den bunten LGBTUVWXY Pseudoreligionen von Gerichten bestätigt bekommen, dass diverse ihrer „Werte“ als Grundrechte über Gesetzen und Verordnungen der Mehrheitsgesellschaft stehen.

  24. Das Dilemma ist nur aufzulösen, wenn eine Gesellschaft sich klar zum dem sie geschichtlich fundierenden Glauben bekennt und das ist in Amerika nun mal der christliche Glaube.

    • Hallo,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Im Ergebnis bedeutet Ihre Forderung die Errichtung von Gottesstaaten. Bei allem Respekt für Ihre Meinung:

      Das ist nicht die Lösung, das ist das Problem.

      Fröhlicher Gruß,
      A. Fritsch

      • Danke für diesen Beleg der Richtigkeit meines Kommentars hinsichtlich Ihrer Ablehnung Christlicher Kultur und Werte.

        Das im Christlichen Glauben die Trennung von Staat und Kirche zentraler Bestandteil ist, scheint Ihnen bedauerlicherweise nicht bekannt zu sein, sonst kämen Sie nicht auf Absurditäten wie eine Verbindung zwischen Christentum und Gottesstaat herzustellen.

        Es ist eben solcher Kulturrelativismus und Bildungsverfall der das eigentliche Problem westlicher Gesellschaften begründet.

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