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Avanti Dilettanti

Der ewige Landtag – wie die Hysterie Thüringen in die Sackgasse trieb

13.02.2020

| Lesedauer: 7 Minuten
Solange sich keine 30 Abgeordneten finden, die den Antrag auf Selbstauflösung stellen, und keine 60, die ihm zustimmen, bleibt der Landtag im Amt und mit ihm der amtierende Ministerpräsident.

Die Geschichte ist bekannt und muss nicht ein weiteres Mal aufbereitet werden: Thüringens früherer Ministerpräsident Bodo Ramelow, nach der Landtagswahl noch amtierend im Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers, wollte es wissen. Darauf vertrauend, dass er gemäß Art. 70 (3) der Thüringischen Verfassung (VerfThür) im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werde, ließ er den Wahlgang ansetzen.

Ramelow hatte sich verkalkuliert. Gemäß Artikel 45 (Das Volk handelt mittelbar durch die verfassungsgemäß bestellten Organe der Gesetzgebung – also dem Parlament) und Artikel 48 (Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung und wählt den Ministerpräsidenten) in Verbindung mit besagtem Art 70 (3) VerfThür wählte das Volk von Thüringen via Parlament unerwartet den FDP-Politiker Thomas Kemmerich. Dieser nahm die Wahl an und wurde vereidigt. Ramelow war damit aus dem Amt.

So weit, so demokratisch und verfassungsgemäß. Dann allerdings setzte ein Trommelfeuer ein, das die Demokraten reihenweise einknicken ließ. Kemmerich reichte am 8. Februar 2020 schriftlich gegenüber dem Landtagspräsidenten seinen Rücktritt ein. Das konnte er machen, denn Art 75 (1) VerfThür besagt: „Die Landesregierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären.“
Allerdings änderte sich dadurch nichts an der Tatsache, dass Kemmerich de facto immer noch im Amt ist. Denn gemäß Art 75 (3) amtiert er, bis das Volk mittelbar durch den Landtag auf dem in der Verfassung vorgesehenen Weg einen Nachfolger gewählt hat.

Diese Situation schafft nun jedoch ein gerüttelt Maß ungewöhnlicher Situationen.

Eine Verwaltung ohne Regierung

Durch den überstürzten Rücktritt Kemmerichs besteht die politische Führung des Landes Thüringen bis auf Weiteres aus nur dieser einen Person: Dem amtierenden Ministerpräsidenten Kemmerich. Denn der versäumte es in der Hektik, für die Landesressorts neue Minister zu benennen. Tatsächlich werden die Ministerien gegenwärtig auf entsprechende, zulässige Bitte Kemmerichs durch beamtete Staatssekretäre geführt. Diese können zwar keine politischen Entscheidungen treffen, doch wird das Land deshalb nicht untergehen. Verwaltung funktioniert in Deutschland auch ohne einen gewählten Volksvertreter an der Spitze.

Gleichwohl kursiert nun in Thüringen ein Gutachten, nach dem die Minister Ramelows – im Gegensatz zu diesem selbst – noch im Amt seien, sie also durch ihre Abwesenheit quasi unentschuldigt fehlen. Verfasser sind Dr. Robert Wille, laut Website der Universität Potsdam dort derzeit ohne aktiven Status, und Prof. Dr. Michael Meier, ebenfalls ohne aktiven Status. Beide Herren vertreten in einem gemeinsam veröffentlichten Aufsatz die Auffassung, Ramelows Minister seien noch im Amt – eine Position, die allerdings durch die Verfassung kaum zu halten sein dürfte.

Laut Art 70 (4) VerfThür ernennt und entlässt der Ministerpräsident die Landesminister. Ramelow hatte letzteres versäumt, Kemmerich mangels Masse ebenso – und als nur noch Amtierender MP kann er es nicht mehr. Das spräche scheinbar für die Position Wille-Meier.

Entgegen dieser Auffassung jedoch spricht Artikel 75 (2) der Landesverfassung. Dort steht: „Das Amt eines Ministers endet auch mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.“ Folglich gilt: Bereits durch die Erledigung der Amtsausübung Ramelows durch die Wahl eines Nachfolgers verloren dessen Minister ihr Amt.

Zwar hatte Ramelow bis zur Inamtsetzung seines Nachfolgers (der er selbst sein wollte) seine Minister noch darum gebeten, ihr Amt geschäftsführend fortzuführen – doch spätestens mit Kemmerichs Vereidigung war dieser Zug ebenso abgefahren wie eine offizielle Entlassung, welche durch den Ablauf nun auch obsolet war. ´

Die Ministergarde des Ramelow ist mit der Vereidigung Kemmerichs Geschichte – Nachfolger gibt es nicht. Die Thüringische Verfassung ist da eindeutig, schreibt in Art 75 (3) fest: „Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.“

Ramelow, nun nicht mehr MP, konnte dieses Ersuchen nicht mehr stellen. Kemmerich, heute auch nur noch amtierender MP, kann es in dieser Funktion ebenfalls nicht. Er hätte es möglicherweise tun können, als er noch nicht zurückgetreten war – obgleich dieses eine spannende Verfassungsrechtsdebatte über diesen Vorgang hätten auslösen müssen, denn das Amt „ihres“ Ministerpräsidenten hatte sich für Ramelows Ministergarde zwischenzeitlich erledigt, weshalb es zum Erhalt der Personalkontinuität der korrekte Weg hätte sein müssen, die Ramelow-Minister durch Kemmerich erneut zu benennen und sie dann mit dessen Rücktritt von ihm selbst aufzufordern, amtierend im Amt zu bleiben.
Doch selbst das wurde versäumt in der Hysterie – und so steht nun das Land Thüringen bis auf weiteres mit nur einem einzigen und nur noch amtierenden Ministerpräsident da. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen?

Wie einen neuen Ministerpräsidenten bekommen?

Nach dem Rücktritt Kemmerichs überflügeln sich die Hysteriker mit Vorschlägen, wie das Land künftig ohne Kemmerich regiert werden könne. Und sei es nur für eine Übergangszeit. Die Kommunisten und ihre abgewählten Unterstützer bei Grünen und SPD wollen irgendwie den abgewählten Ramelow reaktivieren – und sei es nur, so die offizielle Darstellung, damit dieser einen Neuwahlprozess einleiten könne. Aus der Union ist zu hören, man möge doch ein Expertenkabinett berufen, das übergangweise bis zu Neuwahlen das Land führen könne.

All diesen mehr oder weniger klugen Vorschlägern sei ein Blick in die Thüringische Verfassung empfohlen. Wobei deren Verfasser vergessen haben, das Vorgehen für den nun eingetretenen Fall konkret zu beschreiben.

Das konstruktive Misstrauensvotum

Grundsätzlich gilt nach Artikel 73 für das Ziel, einen neuen oder anderen MP zu bekommen, das Konstruktive Misstrauensvotum. Dieses besagt, dass ein Ministerpräsident nur dadurch abgelöst werden kann, indem ihm das Landesparlament durch die unmittelbare Wahl eines Nachfolgers das Vertrauen entzieht. Ziel dieser Übung: Es soll kein Interregnum ohne Landesvater geben. Deshalb reicht es auch nicht, wenn, wie beim dritten Wahlgang zur Wahl eines MP, eine relative Mehrheit einem vorgeschlagenen Nachfolger seine Zustimmung gibt. Die Abwahl des alten durch die Neuwahl des neuen Ministerpräsidenten muss zwingend mit der Mehrheit der Mitgliedszahl des Parlaments erfolgen. Im konkreten Falle müssten sich 46 Abgeordnete für einen Nachfolger aussprechen. Bislang spricht nichts dafür, dass eine solche Mehrheit zustande käme.

Doch selbst wenn es so wäre, ist es mehr als fraglich, ob dieses Vorgehen überhaupt durch die Verfassung gedeckt ist. Lesen wir noch einmal Artikel 73:

„Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Den Antrag kann ein Fünftel der Abgeordneten oder eine Fraktion einbringen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, dürfen jedoch höchstens zehn Tage liegen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.“

Es geht hier ganz offensichtlich nicht um eine beliebige Neuwahl, sondern um eine konkrete Abwahl, welche wiederum nur dem Ziel dient, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen. Thüringens Problem: Es verfügt über keinen Ministerpräsidenten, dem das Parlament das Misstrauen aussprechen könnte oder müsste. Denn durch seine Rücktrittserklärung ist Kemmerich dem in Artikel 73 vorgesehenen Verfahren bereits zuvor gekommen. Offensichtlich in der Annahme, dass das Parlament ihm misstraut, und getrieben durch den mangelnden Ehrgeiz, sein Amt auszuüben, hat er bereits sein Ministerpräsidentenamt aufgegeben. Es macht weder verfassungsrechtlich noch politisch Sinn, einem bereits Zurückgetretenen noch nachträglich das Misstrauen auszusprechen. Denn wo niemand ist, gegenüber dem dieses geschehen könnte, kann es auch nicht stattfinden.

Damit ist die offensichtliche Hoffnung der Ramelow-Anhänger im Parlament, nun durch einen einfachen, erneuten Wahlprozess den alten zum neuen MP zu machen, nicht mit der Verfassung des Landes in Einklang zu bringen. Selbst wenn die CDU und die FDP und die AfD wider Erwarten ihre Zustimmung zur Wahl Ramelows gäben und entsprechend abstimmten – nach dem Wortlaut der Verfassung ist ein solches Vorgehen nicht zulässig. Also muss das Parlament, um Kemmerich durch jemand anderen zu ersetzen, einen anderen Weg gehen.

Auch keine Vertrauensfrage

Bedauerlicherweise haben es die Verfasser der Thüringischen Verfassung versäumt, das Prozedere für den aktuellen Fall eines durch öffentliche Hass und Hetze überstürzt erzwungenen Rücktritts eines Ministerpräsidenten explizit festzuschreiben. Offensichtlich gingen sie davon aus, dass ein solcher Rücktritt gesittet und geregelt abliefe – und nicht in der Hektik unter dem Druck der Antifa und anderer demokratiefeindlicher Kräfte. So lässt die Verfassung zwar den Rücktritt der Regierung zu – wie aber dann zu verfahren ist, beschreibt sie nicht. Damit gilt: Es sind jene Artikel anzuwenden, die konkrete Wege auf der Grundlage der geltenden Verfassung anbieten.

Für die geregelte Demission sieht die Verfassung den Weg einer Vertrauensfrage vor. Dieses bedeutet: Der Ministerpräsident stellt an die Abgeordneten die Frage, ob sie zu seiner Amtsführung noch Vertrauen haben. Sollte dabei festgestellt werden, dass dem nicht so ist – also dieser Antrag keine Mehrheit bekommen – dann endet laut Art. 75 (2) die Amtszeit des MP automatisch. In diesem Falle kann das Parlament nach Art. 50 (2) innerhalb von drei Wochen einen Nachfolger wählen.
Diese Nachwahl aber ist eben nur möglich, wenn der MP zuvor jene Vertrauensfrage gestellt hat. Da Kemmerich nun jedoch nicht mehr Ministerpräsident ist, sondern nur noch als solcher amtiert, ist auch dieser Weg versperrt. Damit fällt der Weg über die Vertrauensfrage aus.

Nur die Selbstauflösung bleibt

Somit lässt die Verfassung des Freistaates Thüringen für das Zerschlagen des gordischen Knotens nur einen einzigen Weg: Das Parlament muss sich selbst mit dem Ziel, Neuwahlen herbeizuführen, auflösen. Wie dieses zu erfolgen hat, beschreibt Artikel 50 (2.1): „Die Neuwahl wird vorzeitig durchgeführt, wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt.“ Das bedeutet: Mindestens 60 der 90 gewählten Abgeordneten müssen für die Selbstauflösung stimmen, nachdem zuvor mindestens 30 Abgeordnete einen entsprechenden Antrag eingebracht haben. Bislang spricht nichts dafür, dass eine solche Mehrheit zustande kommt – denn damit würden sich voraussichtlich nicht wenige Abgeordnete um ihre parlamentarische Zukunft bringen.

Der ewige, einsame MP

Kommt es nicht zu Neuwahlen über Selbstauflösung, dann greift zwangsläufig Artikel 50 (1): „Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet frühestens 57, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.“ Das heißt: Da die aktuelle Legislaturperiode mit der ersten Plenarsitzung am 26. November vergangenen Jahres begonnen hat, kann die nächste Wahl frühestens im Juni 2024 stattfinden.

Das wiederum bedeutet: Kommt im Parlament keine Zweidrittelmehrheit zustande, die für eine Selbstauflösung stimmt, wird Kemmerich nichts anderes übrig bleiben, als noch bis in den Spätsommer des fernen Jahres 2024 als einziger politischer Vertreter des Landes Thüringen amtieren zu müssen.

Und warum das Alles? Weil in Panik vor einem geschickten Schachzug der AfD alle Welt total die Nerven verloren hat, eine sich als Staatsratsvorsitzende aufführende Frau Bundeskanzler wider jegliches Verfassungsverständnis aus Südafrika die Rückgängigmachung einer auf parlamentarisch verfassungsgemäßen Wege erfolgten Wahl eingefordert hat und alle gesprungen sind. Aber so etwas kann geschehen, wenn man in der Politik das Gehirn abschaltet und nur noch mit dem Bauch in hysterischer Panik agiert.

Vielleicht aber ist es auch ganz spannend zu sehen, wie eine Verwaltung den Staat lenkt, ohne dabei an die Vorgaben von Partei-gesteuerten Chefs gebunden zu sein. Gesetzgebungsverfahren könnte das Parlament immer noch auf den Weg bringen – vorausgesetzt, dessen Abgeordnete finden dafür eine Mehrheit. Entsprechende Regierungsinitiativen der Exekutive allerdings fallen aus – und den nächsten Landeshaushalt müsste dann der amtierende Ministerpräsident im Alleingang einbringen und vertreten. Wobei auch hier die Frage im Raum steht, ob er das als nur amtierender MP überhaupt darf.

Könnte also gut sein, dass Thüringen unterhaltsamen Zeiten entgegen geht.

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67 Kommentare

  1. Noch einmal zur Rhetorik Merkels

    Sprache und Rede von Politikern dienen nicht dem Austausch, sondern der Wirkung und sind insofern mehr oder weniger manipulativ.
    Wenn man die sprachliche Dürftigkeit Merkelscher Rede bemängelt oder sich darüber lustig macht, übersieht man etwas Entscheidendes. Merkel wurde in einem politischen System sozialisiert, dessen eine wichtige Maxime lautete: verbirg deine wahren Gedanken und Absichten, wenn du unbehelligt leben oder gar Karriere machen möchtest.

    Mit dieser sprachlichen Schulung kam Merkel nun in eine ihr völlig fremde politische Welt. Und was ein naiver Beobachter als Schwäche deuten könnte, erwies sich bis heute als eine ihrer Stärken (neben dem Eindruck von Sanftheit und Harmlosigkeit).
    Die gähnende Leere ihrer Diktion ist der Schleier, hinter dem sie ihre wahren Absichten fast immer verbergen kann.

    Aber manchmal blitzt die Wahrheit eben doch durch. Dann machen sich Formulierungen gewissermaßen selbständig, die Rede läuft davon, und es kommen so „Jahrhundert-Sätze“ wie die zitierten heraus.

  2. „Offensichtlich in der Annahme, dass das Parlament ihm misstraut, und getrieben durch den MANGELNDEN EHRGEIZ, sein Amt auszuüben, hat er bereits sein Ministerpräsidentenamt aufgegeben.“
    Sehr geehrter Herr Spahn, ich hoffe, Sie begehen nicht denselben Fehler wie Herr Lindner, der offensichtlich anzunehmen scheint, dass Kemmerich wegen des „beherzten Eintretens gegen Rääächtz“ seines Parteivorstandsclowns zurückgetreten ist. (Der Schwachsinn, der sich zunehmend und wirklich lästig breit macht: Die Zerstörung der Demokratie, um die Demokratie zu „retten“ und die Antwort schuldig zu bleiben, was zum Retten übrig bleibt nach der Zerstörung!)
    Wenn ich mich nicht irre, habe ich HIER BEI TE gelesen, dass seine Frau und Kinder Polizeischutz brauchten. Wer braucht da für den Rücktritt noch das unsägliche Geschwafel eines Parteibonzen, wenn der Selbsterhaltungstrieb den Rücktritt gebietet?
    Die Sorge um die Gesundheit der Familie als „mangelnden Ehrgeiz“ zu umschreiben, finde ich wirklich nicht nett. Zumal erst gestern vom Rücktritt aus allen politischen Ämtern von Ralf Höcker, Werte-Union, berichtet wurde – auch mangelnder Ehrgeiz?
    Nein! Hier wird die Demokratie mittlerweile an ganz führender Stelle und völlig offen mit Füßen getreten! Und damit umschreibe ich nur, was mit einem deftigen Fäkalausdruck wesentlich richtiger beschrieben wäre, aus Rücksicht auf die Netiquette! Der Gipfel des Ganzen war dann gestern die Berichterstattung im WDR über die Landtagsdebatte zum Thema. Was in diesem Land abgeht, ist ohne unflätige Kraftausdrücke nicht mehr zu beschreiben!!!

    • Nachklapp: Weiß jemand, ob Mohring auch bedroht wurde? Oder, falls ja, würde das irgendwen wundern?

    • Auch das wird so gewesen sein. Wenn allerdings der linksfaschistische Mob die Politik bestimmt und der gewählte Ministerpräsident nicht in der Lage ist, dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats vorzugehen, konstatiere ich gleichwohl auch mangelnden Ehrgeiz.

      • Sehr geehrter Herr Spahn,
        ich will Ihnen gar nicht allzu heftig widersprechen – aber ein bisschen schon! Was ich in meinem o.a. Kommentar im letzten Absatz zur Demokratie geschrieben habe, gilt doch für den Rechtsstaat genauso! Die Rautenhexe verstößt, wie der Wissenschaftliche Dienst festgestellt hat, mit einer/DER politischen Entscheidung in 2015, bekanntgegeben per Twitter, gegen die Wesentlichkeitstheorie (ich hoffe, das so richtig wiederholt zu haben) und übergeht den Bundestag. Maassen wird als Behördenleiter gefeuert, weil er der Rautenhexe bezüglich irgendwelcher angeblichen Hetzjagden widerspricht und durch einen ** ersetzt. Die ANTIFA-Schlägertrupps werden, wie man gelegentlich lesen kann, aus Ministerien finanziert. Man kann offene und verdeckte Verstöße am und Missachtung gegenüber dem Rechtsstaat ellenlang fortsetzen. Z.T. sogar mit Meldungen des ÖRR und der MSM.
        Ob man als MP da mit Mitteln des Rechtsstaats vorgehen kann, wenn mittlerweile alle behördlichen und ministeriellen Führungsstellen (fast) ausschließlich durch Parteien-Klüngel besetzt werden? Findet man da überhaupt genug Leute, die da mitmachen, oder setzt man dann möglicherweise seine ganze Familie erst recht großer Gefahr aus?
        Ich bin da vielleicht nicht ganz so idealistisch wie Sie, wünschte mir aber, man könnte das noch so sehen. In einem anderen Kommentar hier bei TE habe ich geschrieben, dass das Land vor die Hunde geht und wir uns die Zukunft nur noch schönsaufen können. Das ist auch – und jüngst insbesondere – aus den Vorgängen um die MP-Wahl in Thüringen erheblich verstärkt worden, gärt aber schon lange – eigentlich seit Kohl die Spendernamen nicht nennen wollte, und das ist schon etwas her.
        Aber den Vorwurf an Herrn Kemmerich finde ich deshalb zu stark – zumal er faktisch ja noch MP (geschäftsführend) ist!
        Mein Glaube an Demokratie und Rechtsstaat wird endültig und vollständig in Trümmern liegen, wenn der (Ich-bin-kein-)Sozialist Ramelow doch zum MP gewählt wird! Solange glimmt noch ein Rest Hoffnung, aber nur noch schwach! Der Rücktritt von Mohring dürfte m.E. ebenfalls dem Faulgestank im Politiksumpf geschuldet sein!

  3. Hysterie ist der passende Begriff für unsere Politiker UND unser Volk.

  4. Wass soll’s, Thüringen hat keine Nuklearwaffen, es kann so viel also nicht passieren. Und daß die Verwaltung ohne politische Einmischung besser funktioniert, haben wir im Winter 2017/18 ja alle erfahren. Armer Kemmering, jetzt hat er sich selber an den Felsen geschmiedet, und alle dürfen an ihm und auf ihm herumhacken. ?

  5. Es passt nahtlos in das Aktionsmuster der derzeit politisch Handelnden „Erst handeln, dann denken (wenn überhaupt)“. Hoffen lässt Dushan Wegners Feststellung „wenn Ideologie auf Realität trifft, gewinnt die Realität. Immer.“ Hoffentlich lässt sich die Realität mit dem Gewinnen nicht mehr allzu viel Zeit.

    • Wenn Dushan Wegner, den ich ansonsten sehr schätze, recht hat, dann frage ich mich allerdings, warum in Russland die Ideologie 70 Jahre gegen die Realität gewinnen konnte. Und warum das im Iran nun auch bereits seit 40 Jahren der Fall ist. Warum in Venezuela, Kuba, Nicaragua und anderswo die Ideologie in der Lage war, über die Realität zu triumphieren.

      • Nordkorea nicht zu vergessen! Wo die Ideologie durch Personenkult verstärkt wird. Und von Nordkorea lernen, heißt siegen lernen: Wir ersetzen den Personenkult durch Klimakult und ein bisschen „Flüchtlings“kult und schwupps – haben wir mehr Parallelen, als man sich wünschen möchte!
        Was wiederum erklärt (s.o.!), warum manche Menschen hierzulande sich lieber der normativen Kraft des Faktischen ergeben. Wobei man hier das „Faktische“ korrekterweise durch „das Postfaktische“ ersetzen müsste! Wäre auch eine Erklärung, oder?

  6. Wen interessiert in Merkel-Deutschland denn die Verfassung, wenn’s doch um ALLES, vulgo den „Kampf gegen räääächts“ geht? Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt! Pardon, wollte sagen: Fürs Klima und gegen rechts ist alles erlaubt.

  7. Es ist wirklich überaus interessant, die rechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten zu betrachten. Nur: Wir leben mittlerweile in einem Land, in dem Recht und Gesetz nur noch bedingte Gültigkeit haben. Wenn man es genau nimmt, müßte die Bundeskanzlerin nebst anderen Parteipolitikern eigentlich gemäß § 6 StGB angeklagt und verurteilt werden („Wer…ein Mitglied…der Regierung…eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit (Haft) bis zu 5 Jahren bestraft – der Versuch ist strafbar.“ – Dieses Zitat stammt von einem Mitkommentatoren.)
    Insofern bin ich sicher, dass auch hier eine Rechtsbeugung im Sinne der „richtigen Gesinnung“ stattfinden wird.

  8. Die eigentliche Gefahr der derzeitigen Entwicklung sehe ich darin, daß der Bürger angesichts des links-grünen Macht- (und Meinungs-) kartells keine wirkliche Wahlmöglichkeit mehr hat. Daher auch die sog. Politikverdrossenheit, die sich zu einer Demokratieverdrossenheit auszuwachsen droht.

    An die Stelle der politischen Auseinanderstzung treten Ausgrenzung bis Verteufelung und Dämonisierung. Schon fühlt sich der Mob legitimiert, die quasi für vogelfrei Erklärten zu verfolgen, zu bedrohen. Von da ist es gar nicht so weit zum politischen Mord.
    Die politisch Verantwortlichen in all ihrer Dummheit, Blindheit, Machtbesessenheit ahnen anscheinend gar nicht, was sie da täglich anrichten.

    Rechtmäßig gewählte Parteien werden zu „undemokratischen“. Eine streng nach der Verfassung abgelaufene Wahl eines Ministerpräsidenten wird zur „Katastrophe“. Parlamente anderer Bundesländer und der Bundestag veranstalten Aktuelle Stunden zu einer Materie, die sie nicht das geringste angeht.

    Wohin soll das noch führen? Wer rettet diese noch immer so fragile Demokratie? Von den Etablierten ist da wohl nichts mehr zu erwarten. Auch diese Fehlentwicklung trägt schließich den Namen einer ehemaligen Physikerin. Alle haben sich eingerichtet und ahnen nicht, daß sie ihr eigenes Grab schaufeln.

  9. Wie kann eine Person im Amt bleiben, die im Stile eines Staatsratsvorsitzenden ohne Parteiamt in einem öffentlichen Auftritt bei einer ausländischen Regierung ein Landesparlament anweist, eine legale demokratische Entscheidung rückgängig zu machen?
    Und wie soll man die Hofschranzen auch der FDP und der CDU beurteilen, die dieser rechtlich unmöglichen „Anweisung“ stante pede und ohne Nachdenken gefolgt sind? Ein Herr Lindner zeigt seine absolute Charakter- und Prinzipienlosigkeit durch eine Entschuldigung(!) im Bundestag.
    Wenn Frau Merkel, die auch hier wieder Recht und Gesetz als Vogelschiss ignoriert, weiterhin im Amt bleibt, hat Deutschland es zur shithole country geschafft.

  10. So traurig das Ganze ist, diese total verfahrene Situation entbehrt wirklich nicht der Komik und reizt mehr als einmal zum Lachen. Danke, Herr Spahn, für diese vergnügliche Lehrstunde!
    „Bedauerlicherweise“, so schreiben Sie, „haben es die Verfasser der Thüringischen Verfassung versäumt, das Prozedere für den aktuellen Fall … (ich würde sagen: der hysterischen Aushebelung aller demokratischen Gepflogenheiten im deutschen Irrenhaus) explizit festzuschreiben.“ Hätten sich die Staatsrechtler so etwas vorstellen können, hätten sie eine Anstaltsordnung formuliert. Die fehlt uns nämlich dringend.

  11. Wetten, wenn die Ramelow wie auch immer doch noch zum MP machen, wird es anschließend keine Neuwahlen mehr geben. Der bleibt einfach im Amt, CDU u. FDP halten die Klappe weil sie nichts mehr fürchten als Neuwahlen… und das alles wird uns vom Staatsfunk dann als die neue SUPERDEMOKRATIE verkauft. Immerhin hätte man dann 5 Jahre Zeit sich was einfallen zu lassen damit man bei der nächsten Wahl, sollte es noch jemals eine geben, für diese Aktion keine Wählerquittung erhält.

  12. Eigentlich geht es in Thüringen z.Zt. recht gemütlich zu – verglichen mit dem aufgeregten Geschnatter in Berlin und anderswo: Kemmerich regiert ganz allein, kann zwar nicht viel bewegen, braucht sich aber auch keine Mehrheiten zu suchen und sich nicht mit Ministern herumzuärgern.
    Ja, so ein zurückgetretener MP hat’s gut. Vielleicht ist das ein Modell für die Zukunft.

  13. Ihre Argumentation, Herr Spahn, leuchtet mir nicht ein. Da Herr Kemmerich zurückgetreten ist, lediglich die Geschäfte noch führt, geht die ganze Prozedur nach Artikel 70 der Thüringer Verfassung wieder von vorne los. Maximal drei Wahlgänge. Wie gehabt. Wenn in zwei Wahlgängen niemand die absolute Mehrheit erhält, geht derjenige durchs Ziel, der im dritten Wahlgang die meisten Stimmen bekommt. Ich versteht nicht, wie Sie den Artikel 70 so einfach ignorieren können. In der Tat geht es hier nicht um ein konstruktives Mißtrauensvotum. Das kann nur gegen einen amtierenden Ministerpräsidenten in Gang gesetzt werden. Einen solchen gibt es aber nicht. Also Artikel 70. Wie gehabt.

  14. Soeben gelesen:

    „Erfurt war ein Fehler“: Lindner entschuldigt sich im Bundestag für Thüringer Skandal-Wahl

    Kann man tiefer sinken?

    • Nach meinen bisherigen Erfahrungen: ja – warten wir’s ab

    • Womit man wieder die Parallele zu ’33 zitieren könnte. Stimmt bloß nicht, denn im Gegensatz zu „damals“ haben unsere Superdemokraten diesen Mist selbst forciert durch ihr hirnloses, verfassungswidriges Verhalten. Man kann nur den Kopf schütteln über ein solches Maß an Blödheit nahezu aller Beteiligten der „Etablierten“… Einstein hatte ja so recht!

  15. Es wird spannend, ja, aber in diesem Land interessieren die linken Kräfte, unter Führung von Merkel, doch keine Gesetzlichkeiten mehr. Ramalow wird neuer MP , das ist doch längst abgemachte Sache dazu braucht es keine Thüringer Verfassung. Die Linken haben die (All-) Macht übernommen und viele in diesem irren Land wollen es so.

  16. Ich fürchte alle dargestellten Szenarien sind Makulatur, denn es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Parlament oder eine Regierung einen feuchten Kehricht darum kümmert, was in der Verfassung steht und einfach verfassungswidrig weiter macht. Wir werden sehen, wie es laufen wird, aber ich glaube nicht, dass dabei die Verfassung Thüringens eine signifikante Rolle spielen wird. Notfalls macht man´s halt wissentlich verfassungswidrig.

  17. Jaa, der Satz von Lindner „… Erfurt war ein Fehler, aber wir unternehmen alles, damit er sich nicht wiederholen kann.“ .

    Wenn die Lindner-Partei so weiter macht wie in den letzten Tagen, wird dieser Satz doch zum Menetekel. Sie unternehmen ja derzeit alles, dass sie bei zukünftigen Wahlen unter die 5% rutschen und dann kann sich deren „Fehler“ eh nicht mehr wiederholen.

    H. Lindner ahnt wahrscheinlich noch nicht wie recht er haben könnte.

  18. Solche Paritätsgesetze sind nicht nur in der Sache lächerlich – sie sind auch ein Verfassungsverstoß, der seinesgleichen sucht. Auch in der Praktikabilität nicht machbar, wenn – wie von linken Aktivisten beispielsweise in Hamburg durchgesetzt – der Wähler durch Kummulieren und Panaschieren die Reihenfolge der Parteilisten verändern kann. Müssten dann die nach vorn gewählten Männer auf ihre Sitze zugunsten nicht gewählter Frauen verzichten, damit der Reißverschluss noch stimmt? Völlig absurdes Theater aus dem Folterkasten der geistig vergenderter Räterepubik …

  19. Lindner hat sich im Bundestag für „Thüringen“ entschuldigt. Wenn es noch eines Grundes bedurft hätte, wo auch immer nicht die FDP zu wählen – jetzt hat man ihn.
    Was für erbärmliche Figuren. Und wozu das alles?
    Aber das Ende der ganzen Bande ist nah.

    • Lindner ist eine erbärmliche Gestalt die nicht nur die Demokratie verraten sondern gleich seine Partei mit versenkt hat.

  20. Tippfehler! Sollte natürlich „Kemmerichs Rücktritt“ heißen!

  21. DANKE. Für diesen absolut zutreffenden Kommentar würde ich Ihnen gerne ganz viele Likes geben… geht aber leider nicht. 😉

  22. Die verfassungsrechtliche Analyse ist gründlich, und sie trifft zu, insbesondere , was den Wegfall der sonstigen „Folterinstrumente“ einer parlamentarischen Opposition (Forderung, die Vertrauensfrage zu stellen und Konstruktives Mißtrauensvotum) infolge Kemmerlings Rücktritt betrifft. Ein vergleichender Blick in den Standard – Grundgesetzkommentar von Maunz -Dürig-Herzog zur ähnlichen Situation nach dem Rücktritt eines Bundeskanzlers bestätigt das.

  23. Wenn Lindner wirklich „wir unternehmen alles“ gesagt hat, dann heißt die Konsequenz: Sofortige Niederlegung sämtlicher FDP-Mandate in sämtlichen Parlamenten und K0mmunalvertretungen sowie Auflösung der FDP. Ich bin mir absolut sicher: Erst dann hat Lindner „alles“ getan, um zu verhindern, dass irgendwann irgendwo noch einmal ein Politiker der FDP den Kopf aus dem Sand stecken kann.

  24. Die „verfassungsrechtliche Riesentrickserei “ halte ich für wahrscheinlicher, Berlin wird schon etwas einfallen.

  25. Die Wahl von Kemmerich auch durch die AFD war weder ein besonders kluger Schachzug noch ein perfider Trick, wie etwa Ramelow oder Lindner und diverse andere jetzt immer wieder vorbringen, sondern ein ganz normaler Vorgang, der von Nicht-Hohlköpfen auch vorhergesehen hätte werden können. Solche Nicht-Hohlköpfe gab es offenbar bei den anderen Parteien nicht. Oder es gab sie und sie verleugnen jetzt ihre eigene Intelligenz. Und was die Blockade durch die Verfassung betrifft. Da wird schon irgendein kluger Jurist aus dem Kanzleramt einen Trick finden. Der muss nicht legal sein, aber wenn man sich einig ist, macht das ja nichts, wie die letzten Jahre so deutlich gezeigt haben. Vielleicht erklärt man einfach die Landtagswahl nachträglich für ungültig? Irgendwo wird schon falsch gewählt worden sein und dann lässt man einfach nochmal abstimmen. Vielleicht gleich, wie von diversen Demokraten vorgeschlagen, in nicht-geheimer Wahl und unter Aufsicht der Antifa. Andere Möglichkeit: Ramelow schmeißt Kemmerich einfach mit der Kraft der Antifa aus der Staatskanzlei und er und seine Minister nehmen wieder ihre Posten ein. Ein bisschen so wie bei der Oktoberrevolution. Man erklärt die letzten Tage einfach für ungeschehen. Würde dagegen außer der AFD irgendwer protestieren? Es sieht nicht so aus. Sogar FDP und CDU wären einfach nur erleichtert. Geht also.

    • Insider behaupten, Kemmerich hätte seine Kandidatur vorab mit Lindner abgesprochen und geplant. Leider ist diese Information bislang nicht definitiv verifizierbar.
      Sollte das allerdings so sein, trifft Ihr Hohlkopf-Vorwurf zumindest auf Lindner uneingeschränkt zu, wenn er nicht kalkuliert hat, dass die AfD dann komplett zu Kemmerich umschwenken könnte, um Ramelow zu verhindern. Sollte er das jedoch einkalkuliert haben, dann ist ihm anschließend ob des Erfolgs das Herz in die Hose gerutscht und nun kriecht er zu Kreuze, um die Spuren zu verwischen.
      Spätestens allerdings, wenn in HH die FDP an der 5-%-Hürde scheitern sollte, dürfte es für Lindner ganz eng werden. So oder so.

      • @Tomas Spahn

        Zitat: „Leider ist diese Information bislang nicht definitiv verifizierbar.“

        Aber Herr Spahn, Sie wissen doch ganz genau, dass Sie die Wahrheit – und nichts als die Wahrheit – im Zweifelsfall immer im RELOTIUS nachlesen können, selbst wenn Claas-Hendrik inzwischen nicht mehr für das Sturmgeschütz der Demokratie schreibt.

        》Das Szenario einer möglichen Unterstützung Kemmerichs durch die AfD kam nach SPIEGEL-Informationen bereits am Dienstag vergangener Woche auf der Sitzung der FDP-Bundestagsfraktion zur Sprache. Kurz zuvor berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass die FDP Thüringen überlege, einen eigenen Kandidaten uns (sic!) Rennen zu schicken.

        Er brauche ja nicht zu erklären, was es für Folgen hätte, wenn ein FDP-Mann mit Stimmen der AfD gewählt würde, sagte Partei- und Fraktionschef Christian Lindner Teilnehmern der Sitzung zufolge. „Wenn das passiert, wäre der Schaden für die FDP enorm“, sagte Lindner demnach.《

        Die ganze Wahrheit finden Sie hier:
        https://www.spiegel.de/politik/deutschland/thueringen-afd-unterstuetzung-fuer-thomas-kemmerich-war-bereits-thema-auf-fdp-fraktionssitzung-vor-einer-woche-a-0678b9e4-2a12-4ec0-8af0-17d0ea8afd88-amp

  26. In unserem Sportverein haben wir den Voorsitzenden oft per Aklamation gewählt…

    • Wenn die Vereinssatzung das gestattet, dann ist das kein Problem. Die Verfassung Thüringens allerdings gestattet es nicht. Aber ist ja auch kein Sportverein.

      • Sind Sie sicher?

  27. Die AFD kann das System nicht zwingen die Wahrheit zu sagen, zwingt es aber mittlerweile so grotesk und primitiv zu Lügen dass nur noch Volldeppen und Fanatiker es nicht erkennen …

  28. Wen interessiert heute noch die Verfassung?

    • JETZT interessiert man sich wieder für die Verfassung. Nachdem man sie in so offensichtlicher Absicht erst gebrochen hat, muss man jetzt natürlich so tun, als sei nichts geschehen und wird sich deshalb GERADE wieder strikt an der Verfasssung orientieren. Nicht zuletzt natürlich auch deshalb, um die eigenen Pfründe noch wenigstens eine Weile zu sichern. Kemmerich wird sicher bis 2024 dort sitzen. **

  29. Alles nachvollziehbar und grund-bzw. landesgesetzkonform. Was scheren, seit Merkel, Gesetze? Unnötiger Ballast. Aber vermehrt von ‚unserer Demokratie‘ faseln. Es ist nur noch lächerlich.

  30. Ich bin mir sicher, auch hierzu wird unserer allseits beliebten „Oberdemokratin“ etwas passendes einfallen, wenn auch nicht rechtsstaatlich und verfassungskonform.
    Was für ein Armutszeugnis Von wem wird diese Frau überhaupt noch gewählt ?

  31. Mit dem Merkel –Diktat, ausgesprochen von ihr in Süd-Afrika, wurde am 05.02.2020 die Abschaffung der Demokratie in Deutschland weltweit bekannt gemacht.
    Das scheint kaum jemand im Land zu stören, denn man hat sich mittlerweile wohl an die vermutlichen Rechts- und Verfassungsbrüche der Kanzlerin gewöhnt und das Volk verwechselt ohnehin mehrheitlich Demokratie mit Haltung.
    Da ist völlig klar, wie das Merkel-Diktat seine Vollendung findet. Ganz sicher mit einem neuen Verfassungsbruch.
    Ein Volk, das sich von einer alten Frau im Kanzleramt sogar die umfassende gesellschaftliche Transformation widerspruchslos verordnen läßt, hat auch nichts Besseres verdient.

  32. „Ramelow und seine Partei entschuldigt sich“
    Nie und nimmer!

  33. Noch ein Wort dazu, warum die AFD Kemmerich wählen musste! Ja, tatsächlich taktisch musste!

    CDU und FDP wählten bekanntlich Kemmerich, um zu dokumentieren, dass sie Ramelows Wahl nicht unterstützen. Enthaltung hätte es zwar auch getan, das war ihnen aber zu wenig.

    Darf der AFD recht sein, was den anderen billig ist? Hätte die AFD im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten gewählt, wäre sie daran schuld gewesen, dass Ramelow zur einfachen Mehrheit gekommen wäre, wärend CDU und FDP darauf verweisen können: „An uns hat’s nicht gelegen. Die AFD hätte ja den bürgerlichen Kemmerich wählen können“.

    Dass die AFD in diese Falle geht und ausgerechet dem linken Ramelow ins Amt verhilft, darf man wirklich nicht von ihr erwarten.

  34. wird schon was gehen.
    ein bisschen mehr Rechtsbruch,
    dann schaffen die das.

    • Richtig.
      Die eleganteste Lösung ist, Frau Merkel setzt Ramelow als Ministerpräsidenten Thüringens ein.
      Dass da bisher noch keiner drauf gekommen ist …

  35. Ich glaube nicht, dass sich irgendein Politiker in diesem Lande (mit Ausnahme der AFD) für die in der Verfassung vorgesehenen Abläufe interessiert. Und weil die Parteien bereits auch die Justiz mit entsprechenden Aparatschiks besetzt haben, wird es so kommen, dass sich Ramelow selbst ins Amt hievt.

  36. Absolut faszinierende Ausführungen, Herr Spahn, vielen Dank dafür.

    Ich halte allerdings folgendes Bonmot dagegen: „Papier ist geduldig.“

    Nichtsdestoweniger: der vorletzte Absatz gehört in kursiven Fettbuchstaben, Schriftgröße 48, auf die Titelseiten sämtlicher deutschen Zeitungen, und zwar eine Woche lang. Sämtliche Nachrichtensprecher in TV und Radio sollten unter Androhung von Pein diese Zeilen am Beginn jeder Sendung verkünden:

    „Und warum das Alles? Weil in Panik vor einem geschickten Schachzug der AfD alle Welt total die Nerven verloren hat, eine sich als Staatsratsvorsitzende aufführende Frau Bundeskanzler wider jegliches Verfassungsverständnis aus Südafrika die Rückgängigmachung einer auf parlamentarisch verfassungsgemäßen Wege erfolgten Wahl eingefordert hat und alle gesprungen sind. Aber so etwas kann geschehen, wenn man in der Politik das Gehirn abschaltet und nur noch mit dem Bauch in hysterischer Panik agiert.“

    (Keine Angst, ich wache gleich aus diesem Traum auf…)

    Und weil’s so wichtig ist:

    In der AfD ist niemand, der in der NSDAP und der ersten Diktatur politisch aktiv war. Das ist unmöglich.

    Bei der linken SED* sind genug, die in der zweiten deutschen Diktatur politisch aktiv waren und es jetzt auch noch sind.

    War ist schlimmer? Richtig. Dementsprechend wähle ich.

    (* Wortwitz, was keine Ortschaft in Mitteldeutschland ist…im Gegensatz zu Witzwort, das in der Nähe von Husum liegt. :D)

  37. Einfach köstlich! Nachdem ich mir heute Mittag auf Phoenix die Bundestagsdebatte zu dem ach so schlimmen Tabubruch in Thüringen angetan hatte, war meine Laune ob der dortigen Scheinheiligkeit etwas am Boden, auch, weil man bei Frauke Petrys Rede noch einmal in Erinnerung gerufen bekam, was für ein Kopf, wenn auch leider nicht politisches Talent, der AfD mit ihr verlorengegangen ist. Aber jetzt freue ich mich auf die daily soap Thuringia!

  38. Man fühlt sich wie in Italien: Keine Regierung ist am Ende noch besser.

  39. Haben sich die Politiker alle selbst Schachmatt gesetzt? Es wird sich ein Ausweg finden lassen, unsere Kaiserin wird Rat wissen oder einfach mal wieder nach Gusto entscheiden. Ramelow wird MP werden müssen sonst verliert die SED ihr Gesicht als Partei. Dazu nehmen sie auch die Stimmen der AfD in Kauf und bei der CDU/FDP werden sich einige finden lassen die gegen die offizielle Richtlinie verstoßen.

  40. Mit jedem Tag der vergeht und die Stalinisten um Ramelow herum nicht an der Macht sind, ** und schäumen die wie die Welt noch nie gesehen hat.

  41. Ist zwar gut recherchiert, aber leider auch rein theoretisch. Man wird einfach eine MP-Wahl ansetzen und sich einen feuchten Kehricht darum kümmern, was die Landesverfassung dazu sagt. Selbst wenn die AfD dann Verfassungsklage einreicht, wird das LVG die beiseite wischen. Zur Not kommt man wieder mit Bismarcks Lückentheorie…

  42. Eine echt witzige Analyse.

    Und das alles nur, weil Herr Kemmerich so bedroht wurde, dass er die Nerven verloren hat. Statt ihn von Seiten Herrn Lindners und anderer erst einmal mental zu stützen und mit Verfassungsrechtlern zu diskutieren, wie man verfassungskonform aus dem ganzen Dilemma wieder rauskommt, wenn man es denn schon nicht durchhalten will. Aber dazu hätten die Gegner Kemmerichs auf die verbalen Attacken und manche davon auf die tätlichen Attacken gegen Privathaus, Frau und Kinder verzichten müssen. So ist das halt in einer Republik, in der demokratisch gewählte Ministerpräsidenten sich nicht von den moralisch „Falschen“ wählen lassen dürfen und die Bundeskanzlerin allgemeines Medienlob dafür bekommt, eine demokratische Wahl „rückgängig“ machen lassen zu wollen, statt von der Staatsanwaltschaft gefragt zu werden, ob sie diese Aussage zur Vermeidung eines Verdachts von § 106 I 2c StBG nicht lieber zurücknehmen oder relativieren wolle. Ich gehe davon aus, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Kürze einigen Leuten ihr Verhalten kräftig unter die Nase reiben muss und ich glaube, es wird nicht die AFD sein…^^

    Wenn es nicht so wichtig wäre, könnte man sagen: Was für ein großer Kindergarten!

  43. Tja , ziemlich irre aber auch zu Lachanfällen reizend. Ein zurückgetretener, nunmehr nur noch geschäftsführender MP ohne Minister, muß laut Verfassung weitermachen bis 2024 oder so, wenn die Auflösung des Parlaments mit der wieder laut Verassung vorgeschriebenen Mehrheit nicht zustande kommt, weil erhebliche Anteile der Abgeordneten das nicht will, in erster Linie CDU, da sie um ihre Mandate fürchten.
    Der Ruck-Zuck- Rücktritt von Kemmerich, ohne sich vorher von Juristen und Verfassungsrechtlern beraten zu lassen, zeitigt neben Betroffenheit auch Heiterkeit, wenigstens bei mir.
    Schade, dass Uwe Tellkamp seinen Roman „Lava“ schon so gut wie abgeschlossen hat.
    Diese Episode deutscher Politik, mehr ein Witz als in irgendeiner Weise seriös , hätte ein Extra-Kapitel verdient, als Farce.

  44. Den letzten Absatz finde ich am spannendsten. Es muß doch ein Alptraum für jeden Berufspolitiker sein, dabei zuzuschauen, daß es auch ohne ihn geht. Man stelle sich vor, Thüringen wird die nächsten Jahre quasi nicht regiert und das Leben geht trotzdem einfach weiter. Das Volk könnte auf dumme Gedanken kommen, in denen so etwas wie „überflüssig“ vorkommt. Mir schwebt eine neue Verfassung vor, mit Volksentscheiden und einem Feierabendparlament, für das nur Verdienstausfall erstattet wird, von mir aus +30%. Auf einen Schlag wäre die politische Landschaft wieder clean.

    • Regierung ist überflüssig, wenn auf und von mittlerer Ebene gesteuert alles weiter geht wie gewohnt, Justiz, Verwaltung, Behörden arbeiten und vielleicht besser als voher.
      Auf dieses Expriment sollte man sich mal einlassen. Es war doch das Endziel der Kommunisten, Staat ist weg und die Gesellschaft organisiert sich selber. Fazit, Ramelow ist überflüssig, jeder andere auch, mit Ehrgeiz MP zu werden und zu sein.

    • Österreich lässt grüßen. Die sind mit dem Technokratenkabinett ganz gut gefahren. Man stelle sich einen Bauminister Kühnert vor… Und sollte sich gar herausstellen, dass die Experten besser regieren als die Politiker – undenkbar. Die Daseinsberechtigung für ganze Kohorten ungelernter Schwadroneure und Studienabbrecher wäre dahin.

    • So was ähnliches hatten sie doch bis zu diesem Jahr in Berlin. Schauen sie sich doch nur Berlin.

  45. Alles richtig.

    Jedoch wird die Realität wohl so aussehen, daß man sich über Verfassungsrechtliche Bedenken hinwegsetzen und Fakten schaffen wird. Wen interessiert heute den noch Recht und Gesetz in der Politik?
    Erst mal im Amt, zögert man noch die Prüfung hinaus und schon ist ein Jahr oder meh gewonnen. Z.B. im Bezug auf das zusätzliche Salär oder die Pensionsansprüche der dann interims-Regierung.

  46. Sehr gut Herr Spahn. Ich teile ihre Ansicht. Schaun wir einmal, wie sich diese Angelegenheit weiter entwickelt.

  47. Bleibt die Frage, ob man sich überhaupt an die Regeln der Verfassung halten wollen wird. Ich denke mal nicht.

    • Da kommt dann eben nochmal ein Putsch von den stalinistischen Gutmenschen.

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