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Wähler erster und zweiter Klasse

Demokratie verliert Substanz

01.03.2025

| Lesedauer: 3 Minuten
Das neue Wahlrecht ist eine Hinterlassenschaft der Ampelkoalition mit dem Ziel, den politischen Gegner zu treffen. Das Ergebnis liegt nun vor. 23 in ihren Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete dürfen nicht in den Bundestag einziehen. Zufall, dass davon 18 der Union und 4 der AfD angehören?

Als „Fest der Demokratie“ hat ein gewisser Scholz Wahlen bezeichnet. Gut, der Mann lebt in seiner eigenen Realität. Obgleich noch immer Kanzler, unterliegt er sozusagen bereits der damnatio memoriae (dem medialen Vergessen): ein absurdes Kunststück in einer an Absurditäten so reichen Republik. Vielleicht der letzte Reichtum dieses Landes. Absurd ist sogar das Wahlrecht.

I.

Unabhängig vom Ergebnis hat die Demokratie Schaden genommen. Das neue Wahlrecht ist eine Hinterlassenschaft der Ampelkoalition mit dem Ziel, den politischen Gegner zu treffen. Das Ergebnis liegt nun vor. 23 in ihren Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete dürfen nicht in den Bundestag einziehen. Zufall, dass davon 18 der Union und 4 der AfD angehören? Ihre Wahlkreise sind verwaist. Ihre Wähler Wähler zweiter Klasse. Vier Wahlkreise sind gar nicht mehr, auch nicht mehr durch Listenabgeordnete vertreten. Es bleibt ein Missstand, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diesem Anschlag auf die demokratischen Grundrechte zugestimmt hat.

II.

Schadenfreude ist die schönste Freude. Das neue Wahlrecht hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die FDP, die dem Gesetz zustimmte, aus dem Parlament verschwunden ist. Eines der dümmsten Eigentore in der Geschichte des Parlamentarismus. Bisher hatten die Liberalen davon profitiert, dass Wähler mit ihrer erste Stimme Union wählten – in der Gewissheit, dass es der Kandidat direkt in den Bundestag schaffen würde, und deshalb die Zweitstimme an die FDP „verleihen“ konnten. Jetzt aber zählt nur noch die Zweitstimme, nichts wird mehr „verliehen“.

III.

Die neue Regel hat solche Nun-doch-nicht-Abgeordneten getroffen, die besonders hart und erfolgreich gekämpft haben. Etwa im Wahlkreis Flensburg-Schleswig, wo sich Petra Nicolaisen von der CDU mit 26,5 Prozent gegen den radikalökologischen Kanzlerkandidaten der Grünen Robert Habeck (22,6 Prozent) durchgesetzt hat. Als besondere Anerkennung dafür muss sie zuhause bleiben. Genauso wie in Augsburg, wo der CSU-MdB Volker Ullrich die grüne Kulturstaatsministerin Claudia Roth klar distanzierte und dennoch nicht wieder in den Bundestag einziehen kann. „Das neue Wahlrecht ist unfair und undemokratisch. Verloren haben vor allem meine Wähler und das Vertrauen in die Demokratie.“ Da hat er zweifellos recht.

IV.

Die neue Regel hat die Macht der Parteiapparate gestärkt. Denn nun sind immer die Abgeordneten in der Mehrheit, die ihr Mandat ausschließlich der Platzierung auf den Listen ihrer Parteien verdanken – also den Funktionärskadern. Sie sind existentiell abhängig von ihren Parteien, und deshalb auch von den Fraktionsführungen politisch leichter lenkbar. Ihre Beliebtheit bei den Wählern zählt gar nicht, weil sie ja durchaus auch zu mehr Unabhängigkeit in Berlin führen kann, Stichwort: Fraktionsdisziplin. Zur Erinnerung: Bisher war es so, überstieg die Zahl der Wahlkreissieger einer Partei die Zahl der den Zweitstimmen entsprechenden Mandate, wurden diese „Überhangmandate“ durch Ausgleichsmandate kompensiert. Deshalb wurde das Parlament größer.

V.

Es hätte auch andere Wege zu dessen Verkleinerung gegeben. Etwa so: Alle in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten füllen genau die Hälfte des Bundestags. Ohne Ausgleichsmandate. Die andere Hälfte könnte entsprechend der Zweitstimmen vergeben werden. Die Erststimme wäre dann wirklich die Erst-, nämlich die wichtigere Stimme. Die Zweitstimme käme ergänzend hinzu. Die Herrschaft der Parteiapparate würde relativiert. Das wäre allerdings eine Reform mit einer Tendenz zum Mehrheitswahlrecht, das in vielen alten Demokratien wie Großbritannien und Frankreich gilt und Regierungsbildungen enorm erleichtert. Aber wer will das in Deutschland?

VI.

Friedrich Merz hat eine Reform der Wahlrechtsreform auf seine Agenda geschrieben. Er macht die Koalition davon abhängig. Sagt er. Jetzt noch. Und wird, falls es so kommt, einen Preis an anderer Stelle dafür zahlen müssen. Vielleicht wird er die woken NGOs weiterhin mit vielen Millionen bedenken müssen. Die SPD kämpft um die wichtigste Stütze im „Kampf gegen Rechts“. Linke Parteienherrschaft und Zivilgesellschaft haben somit durchaus etwas miteinander zu tun. Sie schreiten Seit an Seit im Kulturkampf gegen die demokratische Normalität.


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53 Kommentare

  1. Ob das BVerfg wohl die Aushebelung der Spaßbremse „Grundgesetz“ durchgehen lässt? Ein guter Test für Montesquieu. Man darf gespannt sein. Geht das durch, dann können wir gleich den Russen hier schalten und walten lassen – der hat nämlich auch eine tolle Verfassung – die nicht einklagbar ist, horribile dictu. In diesem Falle wären die geplanten Schulden wg Verteidigung gegen die Russerey eh obsolet. Und wir hätten wieder Öl&Gas. Ist insgesamt viel billiger. Und wir hätten die Chance, den Russen mit unseren „Werten“ zu infizieren, vulgo zu versauen, allez.

  2. Für alle, die sich hier so sehr an die Erststimme klammern und dieser eine Art „höhere Wertigkeit“ zusprechen:
    5 der 299 Direktmandate wurde mit weniger als 1/4 der Erststimmen gewonnen,
    111 mit weniger als 1/3,
    219 mit weniger als 2/5
    aber nur ein einziges, in Zahlen 1, mit knapp über 50%, genau mit 50,5% (Bad Kissingen).
    Ach so, der schlechteste „Sieger“ gewann sein Mandat mit nur 21,8% der Erststimmen (Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II).

  3. Wir haben ganz andere Sorgen, da oben, wo sehr viel Wind weht sogar von 2 Seiten gleichzeitig, werden die Hirne der CDU geradezu mit Sauerstoff überflutet, dagegen ist die Demokratie völlig nachrangig.
    01.03.2025 • 60
    Schleswig-Holstein
    CDU fordert Reform: Sexuelle Identität soll ins Grundgesetz aufgenommen werdenDie CDU in Schleswig-Holstein fordert eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes. Die Partei von Ministerpräsident Daniel Günther möchte Artikel 3 um die „sexuelle Identität“ erweitern lassen und hat dafür gemeinsam mit den Grünen einen Antrag in den Landtag eingebracht.
    Von Redaktion
    https://apollo-news.net/wp-content/uploads/2025/03/imago804131138.jpg Die Partei von Ministerpräsident Daniel Günther fordert jetzt eine Bundesratsinitiative.
    Die CDU in Schleswig-Holstein möchte die sexuelle Identität in das Grundgesetz aufnehmen lassen. Dafür hat die Partei von Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag über einen gemeinsamen Antrag mit den Grünen debattieren lassen, der die Initiative enthält. Das Anliegen wurde als Gegenentwurf zu einem Antrag der Oppositionsparteien FDP, SPD und SSW eingereicht.
    Die Anträge enthalten einen zentralen Punkt: In beiden wird die Landesregierung aufgefordert, eine „erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzubringen.“ Ähnliche Vorhaben gab es in den vergangenen Jahren bereits, wurden jedoch jeweils im Bundesrat abgelehnt.
    Der Standardwähler wahlweise, mit und ohne Testicle, genannt: „Das Klabautermannfrau“, schon sind alle Probleme gelöst!

  4. Sehr geehrter Herr Herles !
    Damit eine Demokratie an Substanz verlieren kann ,
    müsste sie doch vorher existiert haben , oder ?
    War sie aber nicht !
    Never ever !
    Niemand hat den Menschen eines Landes mehr misstraut ,
    als die Leute auf Herrenchiemsee .
    Vielleicht auch zurecht .

  5. Der Bundestag muss noch kleiner werden.
    Die Parteien liefern für teuer Geld keine Leistung mehr,
    sondern nur noch ideologisches Gewäsch.
    Ein Bundestag sollte nie wieder mehr als 500 Abgeordnete haben.
    Die Direktwahlkreise sollten gestärkt werden und die Listen nur sekundär zum Zuge kommen.
    Die USA haben mehr als viermal soviele Einwohner wie Deutschland.
    Denen reichen 435 Abgeordnete im Repräsentantenhaus.

  6. Immer wieder erfrischend ist die Verwendung des Begriffes „Demokratie“, mit der etwas simuliert wird, was de facto nie in einer Form vorhanden war, welche die Bezeichnung verdient haette. Hier kann nichts an Substanz verlieren, weil es dieses nie gegeben hat. Aber natuerlich sind Mythen, die man gerne glaubt, sehr hartnäckig. Zumal die Erkenntnis wie meistens bitter waere. Dann tun wir lieber so als ob. Eines der prägenden Merkmale dieser Gesellschaft. Nun ist die Aversion gegen eine Demokratie keinesweg nur eine Sache der Befreier gewesen, das auch, sondern auch Parteifunktionaere und „Intellektuelle“, die Elite, fremdelt damit massiv. Egal von welcher Seite. Auch Liberalkonservative erweisen sich hier nicht als hilfreich. Sie fremdeln mit dem Plebs ebenfalls bzw misstrauen ihm. Natuerlich will man das ungern zugeben und der Michel, der westliche, fordert es ja auch nicht ein. Ihm sind andere Dinge wichtiger. Das gilt erst recht fuer Fragen, wie sie hier behandelt werden. Fuer vermutlich mindestens 80 % sind sie voellig irrelevant. Wie andere z. B. rechtliche Fragen auch. Diese Demokratie, die “ richtige“, muesste in Sch’land tatsaechlich von oben oder aussen kommen, von unten kommt sie nicht. Damit ist die Sache in Sch’land erledigt, bevor sie anfing.

  7. Schon das gesamte Bundeswahlgesetz ist ein VERSTOSS gegen das Grundgesetz, Artikel 38, und dürfte keinen Bestand haben. Zitat aus dem Grundgesetz, Hervorhebungen durch Großschreibung von mr: „Art 38 (1) Die ABGEORDNETEN des Deutschen Bundestages werden in ALLGEMEINER, UNMITTELBARER, FREIER, GLEICHER und GEHEIMER Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des GANZEN Volkes, an AUFTRÄGE und WEISUNGEN nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Zunächst handelt der Artikel von der Wahl ausschließlich von ABGEORDNETEN, es dürfen also keine (anonymen Gruppierungen wie z. B. Parteien oder ähnliches gewählt werden, eben nur Menschen – ABGEORDNETE. (Überhaupt kommen keine Parteien im Grundgesetz vor, da es von Menschen bzw. Bürgern handelt! Wenn man nun einwendet, dass mit den Parteien ja deren Kandidaten gewählt würden, ist das falsch, denn hier hat kein Wähler die Möglichkeit einen bestimmten Abgeordneten zu wählen, mit anderen Worten eben keine ABGEORDNETEN-Wahl, wie sie in Art. 38 verlangt wird! Und die Wahl mit einer Zweitstimme für eine Partei kann eben nicht UNMITTELBAR sein, demnach ein Verstoß gegen ein Kriterium des Art. 38. Aber auch ist es keine gleiche Wahl, da nur mit der Erststimme direkt gewählt und mit der Zweitstimme indirekt eben nicht ausgewählt wird! Erst recht die sogenannte Wahlrechtsreform gibt den Wählenden keine GLEICHEN Möglichkeiten, ihre Abgeordnete zu wählen. Zumal dadurch die nicht-UNMITTELBARE Wahl per Zweitstimme ein nicht zulässiges stärkeres Gewicht erhalten hat. Zudem werden mit der Erststimme nur jeweils ein Kandidat, mit derselben Anzahl von Zweitstimmen mehrere Abgeordnete gleichzeitig gewählt (sh. Göring), also wieder ein Verstoß gegen die GLEICHHEITSFORDERUNG der Wahl im Art. 38. (Nebenbei: Eigentlich hätte der Bundestag diese Wahlrechtsänderung nachträglich aufheben müssen, da zwar die CDU dagegen gestimmt hat, aber drei der als gesichert rechtsextrem gekennzeichneten AfD-Abgeordneten zugestimmt haben – ein Ausschluss-Kriterium!) Auch kann durch diese, aber auch überhaupt durch eine Zweitstimmen-Regelung die Wahl der Bundestagsabgeordneten nicht mehr ALLGEMEINGÜLTIG. Also es können nur Abgeordnete UNMITTELBAR gewählt werden, keine PARTEIEN! Eine Zweitstimmenwahl in Form von Gruppierungen darf nicht erfolgen! Damit wären ohnehin alle Probleme gelöst: Die Anzahl der Abgeordneten des Bundestages entspricht somit der Anzahl der Wahlkreise und nicht mehr. Auch die undemokratische 5%-Klausel ist nicht nötig – man stelle sich einmal vor, von den 27 Parteien hätte jede unter 5% der abgegebenen Stimmen bekommen, dann säße keine Partei (eigentlich Abgeordnete) im Bundestag! Man kann doch kein Gesetz verabschieden, dessen Auswirkungen schon theoretisch unmöglich sind! Wo bleiben die Verfassungsrechtler und das Verfassungsgericht?! Dann könnten auch keine undemokratischen Sonderfälle auftreten, wie der SSW der dänischen Minderheit, die gegen die Forderung einer ALLGEMEINEN, UNMITTELBAREN UND GLEICHEN Wahl stehen! Die grundgesetzlich einzige und effektive Lösung ist die Direktwahl mit nur einer (Erst-) Stimme, da nur diese dem Art.38 GG entspricht und sogar die Größe des Bundestags garantiert!

    • Sehr gut ausgearbeitet ! Normal steht vereinfacht gesagt,das Grundgesetz über Bundesgesetzen , außer , richtig , außer sie sind wie in Artikel 38 Abs. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“. dazu ermächtigt. Das Bundesgesetz ist in dem Fall das Bundeswahlgesetz und dort steht genau das was im Grundgesetz steht,aber in Abs (2) Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen, auf denen die zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Bewerber benennen (Landeslisten).“ Hier wird wiederum richtig von Bewerbern der Parteien gesprochen. Der Widerspruch zum GG liegt in den 2 Stimmen und demnach,wie Sie richtig schrieben,der eigentlichen Wahl einer Partei. .Laut Grundgesetz werden ALLE Bewerber und jene welche spez. von den Parteien vorgeschlagenen gewählt. Das wären dann aus derzeit 299 Wahlkreisen ,auch nur 299 Vertreter. Diese können Parteilos oder jene von Parteien sein. Jetzt kommt der eigentliche Betrug,denn nach § 63 (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. ABER (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
      Wie Sie richtig schrieben ist das Wahlgesetz bzw. die ganze Art der Wahl Grundgesetzwidrig.. Es dürfte eigentlich keine Erst- und Zweitstimme geben.Da der Bundeskanzler vom Bundestag , welcher sich ausschließlich laut GG ,aus Vertretern ALLER Wahlkriese zusammensetzen dürfte, gewählt wird,bedeutet dies nicht, das es jemand sein muss,dessen Partei die meisten Landesvertreter im Bundestag hat. Bundeskanzler kann neben dem vom Bundespräsidenten vorgeschlagenem , per GG , auch Gustav aus Hintertreuenbriezen , der garnichts von seinem Glück weiß,solange er vom Bundestag gewählt wird, sein. Jetzt kommt aber erst das lustige, denn sollte der Bundeskanzler ein Parteiloser sein , hat er freie Auswahl bei seinem zu bildenen Kabinet, so das die Bundesregierung nicht zwingend aus Parteikollegen bestehen muss. Das gibt ihm die Freiheit Fachpersonal zu berufen ,ohne auf Parteizugehörigkeit zu achten. Diese Wahl hätte natürlich JEDER Bundeskanzler, aber nunja, als Parteianhänger beruft man dann nicht nach Qualifikation sondern nach Parteizugehörigkeit. Dies wird natürlich nicht geschehen,denn die größere Anzahl der Vertreter wird ihre Stimme natürlich den eigenen Leuten geben. Keine Ahnung wo mein Fehler liegt, aber für mich sagt § 38 und 63 GG genau dies aus. Auf jedemfall wäre per GG nach dieser Wahl unter Berücksichtigung von § 38 & § 63 und wegfall der eigentlich dem GG widersprechenden Paragraphen des Bundeswahlgesetzes , die CDU,die CSU,die SPD,die AFD,die B90/DieGrünen und die LINKE im Bundestag vertreten. Dabei hätte die CDU/CSU zwar die meisten Vertreter , aber dies ist nicht zwingend ein Grund das diese auch den Bundeskanzler stellen,denn Art. 63 (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt „, es liegt nur nahe , solange es eine Mehrheit der Vertreter aus den Wahlkreisen gibt und diese auch dafür stimmen. Per GG hätte die CDU/CSU , gefolgt von der AFD, dann SPD die meisten Vertreter im Bundestag, Linke 7 Stimmen und B90/Die Grünen 10 Stimmen ( Angabe ca. hab nicht genau gezählt) von den 299 insgesammt. Die CDU hätte nach wahlkreisen die meisten Stimmen und bräuchte auch die SPD nicht um eine Regierung zu bilden.B90/Die grünen und DieLInke wäre sozusagen nur Gast.Ob das nun gut oder schlecht wäre. Nun ich denke die Mehrheit der Bevölkerung würde es begrüßen,wenn mal nicht nur gestritten bzw Kompromisse geschlossen werden,sondern etwas bewegt werden würde. Der Bundestag würde sich auf alle Fälle aus Menschen zusammensetzen die die Bevölkerung zumindest im Wahlkreis kennt. Der Nachteil wäre, das die Regierung auch die Mehrheit im Bundestag hätte und somit alles,inklusive eigenen Bundeskanzler, durchwinken könnte. Verzwickte Sache , welche man aber mit einem Veto-Recht durch Volksabstimmungen beschränken könnte. Man , hoffe das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt.

  8. Demokratie gibt es doch gar nicht. Was es gibt, sind Republiken, in denen die besitzende Klasse sich die Macht teilt: Adelsrepubliken, Kaufmannsrepubliken, fast immer um eine wohlhabende Stadt herum organisiert. Was wir heutzutage in Deutschland Republik nennen, ist aus einer konstitutionellen Monarchie mit schwachem Parlament entstanden. Nach dem ersten Weltkrieg wurde der Adel entmachtet und durch den hauptberuflichen Parteifunktionär ersetzt. Der erste in einer langen Reihe davon war Friedrich Ebert. Der schrecklichste war Adolf Hitler. Merkel, Scholz, Faeser, Habeck, Merz.. – man urteile selbst, wo wir jetzt angekommen sind.
    Der Parteifunktionär beginnt seine Karriere nicht als Besitzender, sondern beendet sie als solcher (Ebert war Sohn eines Gastwirts, Hitler Sohn eines Zöllners). Doch anders als beim Adligen oder Kaufmann ist sein durch Politik erworbener Besitz nur eine Pfründe, unverdient, dem Steuerzahler abgepresst. Das zieht eine ganz bestimmte Sorte von Menschen an, die früher im Klerus ihr Auskommen gesucht hätten, nämlich die Prediger: Eitel, intrigant, arbeitsscheu, ungebildet, selbstgerecht, feige, opportunistisch, heuchlerisch, missionsbesessen. Nicht zufällig ist der Bundestag mit Lehrern und Pfaffen gefüllt. Und nicht zufällig war Hitlers Superkraft sein Talent zu predigen.
    Mit Demokratie hat das alles nichts zu tun. Am ehesten kommt noch die Plutokratie der USA dem demokratischen Ideal nahe. Amerikanische Politiker sind häufig schon Millionäre, bevor sie sich politisch engagieren. Es herrscht also der Geldadel. Immerhin eine Form von Meritokratie, denn der Geldadel kämpft untereinander genauso gnadenlos um Macht und Ruhm wie der Grundadel, riskiert dabei aber nur Eigentum und Ehre, nicht jedoch sein Leben. Denn zumindest offiziell setzt er dabei weder Säbel, Degen noch Schusswaffen ein.
    Dazu kommt das ganz besondere Gründungsmotiv der USA: Der Kampf gegen Steuerwillkür und religiöse Verfolgung. In den USA gab es nie einen Erbadel, nie eine kulturell dominierende Kirche mit politischem Machtanspruch. In keinem Land der Welt ist der Wunsch nach wirtschaftlicher und religiöser Freiheit so ausgeprägt wie hier. Sein eigenes Grundstück, sein eigenes Unternehmen, seine eigene Überzeugung zu verteidigen, ist in den USA immer noch eine Selbstverständlichkeit. Wenn wir Europäer von Demokratie reden, sollten wir nicht verächtlich, sondern bewundernd in die USA blicken.

  9. Die Union betreibt die Selbstverzwergung des konservativen Spektrums…um den heiligen Baal EU vor den Reformern zu schützen. Es wird sie vernichten.

    Noch ein Wort zu den Verfassungsrichtern, die diese Wahlrechtsreform durchgewunken haben: der Bürger merkt, dass der Geist des Zentralismus und der lange Arm der Parteiapparate aus dieser Entscheidung atmet. Die Demokratie wurde durch die Verfassungsorgane geschwächt. Der Mehrheitswille des Bürgers und die demokratiefreundliche Direktwahl werden konterkariert durch vorab festgelegte Listen von Apparatschiks.

  10. >>Das wäre allerdings eine Reform mit einer Tendenz zum Mehrheitswahlrecht, das in vielen alten Demokratien wie Großbritannien und Frankreich gilt und Regierungsbildungen enorm erleichtert. Aber wer will das in Deutschland?<<
    Warum gibt es eigentlich in der Bundesrepublik kein einheitliches Wahlrecht , wie in Frankreich oder Großbritanien,sondern eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältnisswahlrecht!? Vieleicht gibt die Frage,warum es in der Bundesrepublik kein einheitliches Schulsystem wie in Großbritanien oder Frankreich gibt eine Antwort darauf. E.Bahr hier ab Min. 9.21
    https://www.youtube.com/watch?v=grh80l-5i5Y
    Demokratie bedeutet „Herrschaft des Staatsvolkes“ aber leben wir auch in einer? Auf dem Papier schon ,nur ist sie keine wirkliche. Hier wird geschrieben
    https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/D/demokratie-245374
    >>Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik eine Demokratie.<< Da fängt die Lüge schon an,denn Demokratie ist keine Staatsform sondern eine Herrschaftsform. Die Bundesrepublik ist ein demokratisch verfasster Rechtsstaat ,ein Rechtsstaat welcher auch anders als demokratisch organisiert sein könnte und kann ,was man an der Ampelregierung gut sehen konnte.In einem Rechtsstaat gilt das Rechtsstaatsprinzip, welches die Ausübung politischer Herrschaft durch eine Verfassung ,in dem Fall Grundgesetz,bechränkt. Dieses Grundgesetz gab sich das deutsche Volk aber nicht selber,sondern wurde ihm im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte gegeben.Sie wollen etwas in diesem Land ändern, dann fangen Sie dort an.Das bemängeln und herumdoktern abseits vom Hauptproblem ändert garnichts,solange die,wie Herr Gysi im Bundestag auch öffentlich machte, Zusatzverträge der allerierten Besatzuungsmächte immer noch gelten garnichts. Dafür bedarf es aber erstmal der Augklärung des Volkes ,welche schon in der Schule beginnen muss. Hier schließt sich der Kreis,denn dafür wird eine Regierung benötigt,welche eine wahre deutsche Souveränität verfolgt ! Dies wird aber von 2 mächtigen Frauen der Republik, F.Springer & L.Mohn verhindert. Die lenken durch die Medien wo es hingeht. Warum ? Nun
    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche“ ( Joseph Görres in „Napoleons Proklamation an die Völker Europas vor seinem Abzug auf die Insel Elba“ )

  11. Und in BW soll mittels Zweitstimme der Landtag verdoppelt werden, zum Wohle der Diversität, sagt der Schwarzwälder Bote.Eher wohl zum Wohle politischer Minderleister, die trotz Ablehnung der Wähler in denm Landtag kommen. Die FDP ist gegen die Verdopplung, aber sie will die Zahl der Wahlkreise halbieren.Damit besteht auch dann der Landtag auf 50% Parteisoldaten, finanziell gut, aber demokratisch genau so schlecht.

  12. „Das neue Wahlrecht ist eine Hinterlassenschaft der Ampelkoalition mit dem Ziel, den politischen Gegner zu treffen.“ 
    Naja, auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn. Und sinngemäß kann man daher insgesamt froh und dankbar sein, daß nun nicht noch mehr Geld im Parlament versenkt wird. Da muß man eben auch mal Federn lassen, um beim Beispiel mit dem Huhn zu bleiben. Das neue Wahlrecht ändert allerdings nichts am Gesamtergebnis. Einzig die anstehende Diätenerhöhung kippt hier doch wieder Wasser in den Wein. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, war die AfD gegen diese Art der Selbstbedienung. Die Wähler, deren Stimme nun nicht zählt, sind deshalb trotzdem nicht Wähler zweiter Klasse, sondern lediglich Wahlverlierer. Und das haben Wahlen nunmal so an sich und Nachtreten gilt auch dann nicht, wenn es dabei um „die eigene“ Partei geht.
    Ich bin also sehr glücklich über den Ausgang der BTW, denn es zeigt einmal mehr, daß die Ampel nichtmal das Intrigieren beherrschte! Man könnte auch sagen, daß sie sehr regelmäßig das vermeintlich „Falsche“ erwartungsgemäß sehr wohl sehr richtig zum eigenen Schaden gemacht hat.
    Und das ist auch gut so! 😉

    • Das neue Wahlrecht bevorzugt eindeutig die Parteiräson und schwächt die direkte Repräsentation des Bürgers. Das linke Spektrum profitiert von dieser Parteienherrschaft.
      Es hätte ja auch die andere Lösung gegeben, die von Herrn Herrles skizziert wurde. Diese Lösung wäre demokratischer aber würde die Parteien schmälern, die vor Ort schlecht aufgestellt sind. Das sind die linken und kleineren Parteien. Aber für unsere Demokratie hätte das nur positive Effekte. Die Ränder würden geschwächt und die Parteien müssten sich bemühen, je Wahlkreis starke Persönlichkeiten zu präsentieren, die dann auch entsprechend Gewicht in der Partei einbringen würden. Das wäre die bessere Reform gewesen.
      Aber: mit Sozialisten nicht zu machen.

    • Das neue Wahlrecht hätte gar nicht in Kraft treten dürfen, da ein Teil der AfD-Fraktion (3 Abgeordnete) dem zugestimmt hat!

  13. Wie ist es möglich, dass zb KGE in den Bundestag einziehen kann, obgleich sie nur 3,xy % erzielt hat und ihre Partei, die Grünen, in Thüringen insgesamt unter 5% geblieben sind?
    Klar, die Zweitstimmen wurden bundesweit abgegeben und da erreichten die Grünen knapp 12% und können natürlich in den Bundestag einziehen.
    Aber wie werden die Sitze dann über die Landeslisten verteilt?
    Es gibt ja keine Bundesliste, sondern nur die jeweiligen Landeslisten.
    Und in Thüringen blieb die Grünen unter 5%, hätten also komplett leer ausgehen können, sollen, müssen?
    Also wie ist es dann möglich, dass Thüringen einen Anteil an den Bundestagsmandaten erhält, obwohl dort nur wenige, deutlich unter 5%, Grün gewählt haben?
    Welcher Zweitstimmen-Schlüssel wird also über die Länder bzw. die jeweiligen Landeslisten gelegt und wo ist das geregelt?
    In meinem dazu laienhaften Verständnis müßten die Landeslisten, wo viele Grüne (oder andere Parteien, die defacto keine Direktmandate erzielen konnten) gewählte haben, entsprechend viele Listenplätze in den Bundestag schicken können und die Länder, mit geringen Ergebnissen, wenige bis keine.
    Dass gerade die einzige bekannte Grüne, eben KGE, trotz Zweitstimmendebakel für die Grünen in Thüringen dennoch wieder über einen Listenplatz in den Bundestag ziehen kann, erscheint schon vom Ergebnis völlig schräg, wie auch der Umstand, dass klare Erststimmen-Gewinner, nicht in den Bundestag kommen. Beide Umstände passen schon vom Ergebnis her schlicht nicht, und wir sollen ja alle nur noch vom Ergebnis her denken, meinen, fühlen etc… lol

    • Wenn bundesweit die 5%-Hürde übersprungen wird, ziehen für jede Partei so viele Abgeordnete in den Bundestag ein, wie es dem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland entspricht. Die 5%-Hürde gilt also nur dann, wenn eine Partei bundesweit unter dieser bleibt.
      Das KGE erneut in den BT einzieht liegt vor allem daran, dass das BSW den Einzug in den BT verfehlte. Hätte BSW die 5% Hürde bundesweit gemeistert, hätte es für die Vorzeige-Grüne, bei 9,4% für das BSW in Thüringen, für einen warmen Platz im Parlament nicht gereicht.

      • Hab ich’s richtig verstanden?
        über 5% aus 630 Sitzen, zb 11%, heißt die Partei bekommt insgesamt ca 69 Sitze
        Die 11% bestehen zb aus 5,4366476 Mio Zweitstimmen.
        In Land X wurden 500575, in Y 234000, in Z 34000 etc Zweitstimmen erzielt
        Also in Land X soundso viele % aus 5,4366476 Mio (ca 10%), also kriegt Landesliste X ca 10% aus 69 Sitze, also gerundet 7 Mandate

        Ist das der Rechenweg?

      • Ist das der Rechenweg?

        Jein!
        Bei 11% in der Zweitstimme stehen der Partei 69 Sitze zu, das ist über den Daumen ungefähr korrekt, aber die Berechnung erfolgt mit Absolutstimmen.
        Es ist etwas komplizierter.
        Zuerst werden anhand des bundesweiten Zweitstimmenergebnisses die 630 Parlamentssitze auf die Parteien aufgeteilt (Oberverteilung).
        Diese Aufteilung wird dann nochmal für jede Partei, in jedem Bundesland gemäß des Zweitstimmenanteils im Bundesland in Landessitze für die jeweilige Partei gesplittet (Unterverteilung).
        Das so ermittelte Gesamtsitzkontingent des Bundeslandes teilt sich dann in die Direktmandate für die Wahlkreisgewinner und in die Listenplatzmandate auf für die Parteilisten auf.

      • Danke für die Erläuterung
        Auch wenn ich es jetzt besser nachvollziehen kann, erwarte ich eine baldige Reform.
        Daß Direktmandate auf der Strecke bleiben, aber Listenplätze selbst in Ländern zu Mandaten führen, in denen Parteien lausige Ergebnisse erzielt haben, kann schon vom Ergebnis her nicht wirklich überzeugen.

  14. Ihr Vorschlag ist gut und er sollte um die Anmerkung ergänzt werden, dass es einer 5%-Klausel für die zweite Hälfte des Parlaments nicht mehr bedürfte. Es wäre auch in dieser Hinsicht ein Zuwachs an politischer Teilhabe der Bürger. Die berufslinken Steuerschnorrer sind keine Zivilgesellschaft, sondern Arme des Staates. Geheimdienste werden weniger verborgen als der dunkle Staat, der seine Verbindungen und seine Fußtruppen nicht offenbart. Bei Geheimdiensten weiß man zwar nicht, was sie genau tun, aber dass es sie gibt und man kennt ihre Aufgaben. Die Reservearmee der Linken ist dagegen weitestgehend unbemerkt geblieben und ihr steuerfinanziertes Wirken entziehen sich der Kontrolle der Gesamtheit der Bürger und verhindern kontrademokratisch eine Änderung der Politik. Die Reservearmee ist nicht demokratisch legitimiert und sie repräsentiert nicht die Bürger, sondern nur sich selbst und ihre Auftraggeber. Sie ist der Demokratie wesensfremd, jedoch eine Organisationsform des Stalinismus, der Aufmärsche als Herrschaftsinstrument zur Einschüchterung und Demotivierung des politischen Gegners nutzte und brauchte – genauso wie gelenkte Medien und die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

  15. „Alle in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten füllen genau die Hälfte des Bundestags.“
    Das der der CDU nahestehende Autor diese Meinung vertritt, kann ich gut verstehen Würde es doch das schlechte Abschneiden der Union erheblich aufhübschen.
    Z.B. Bayern. 47 CSU Direktabgeordnete plus 17 aus der Liste, machten aus deren ~7% der Sitze (44) wie derzeit, schwuppdiwupp mal knapp 11% (64).
    Wie sähe das Ergebnis für Deutschland denn dann aus?
    CDU: 298 Sitze (+90) (48,4%)
    AfD: 118 (-34) (19,8%)
    SPD: 102 (-18) (17,1%)
    Grüne: 52 (-33) (8,8%)
    Linke: 32 (-32) (6,1%)
    (Die höheren Sitzverluste als Zugewinne ist dem geschuldet, dass der 21. BT 32 Sitze mehr hat als der vom Autor vorgeschlagene.)
    So macht man aus mageren 28,5% (fast) die absolute Mehrheit!
    Derzeit umfasst ein Wahlkreis ca. 280.000 EW. Ich würde es nicht für übertrieben halten, diesen an die EW-Zahl in Relation zur Gebietsgröße anzupassen.
    Während Berlin ~4.000.000EW auf 890km² zählt, sind es in Thüringen 2,1Mio EW auf 16.200km² und in Mecklenburg-Vorpommern 850.000 auf 23.300km².

  16. Das Bundesverfassungsgericht ist der heutigen desolaten Situation in Deutschland nicht gewachsen. Auch das gegenwärtig gültige Grundrecht, listigerweise in „Verfassung“ umgetauft, wird der geschichtlichen Entwicklung dieses Landes nicht gerecht. Wie wäre es, wenn sich dieses Land an die Neuformulierung einer echten Verfassung machte, wie eigentlich nach einer Wiedervereinigung zwingend vorgesehen? Eine Verfassung, die per Volksabstimmung mit wenigstens Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden müsste? Und zwar sehr schnell, bevor noch das letzte Fünkchen politischen Verstandes dieser Bevölkerung abhanden kommt. Falls das voraussehbar hier niemand hinbekommt, wäre eine Anleihe bei der Schweiz nur zum Beispiel eine brauchbare Möglichkeit. Jedenfalls ist ein Weiterso keine Option. Eine Gesellschaft, die sich darüber das Gehirn(?) zermartert und das Maul zerreisst , ob ein Habeck oder ein Merz oder ein Scholz oder sonst einer der bekannten Talkshowgrößen die bessere Variante für den ganzen Mist sein könnte und das zu allem Überfluss durch die willfährigen Staatsmedien vorentscheiden lässt, ist dem Untergang geweiht. Todsicher, die Geschichte weiß das.

  17. Merzel wird das Werk seiner GröKaZ vollenden – Pionier Ehrenwort 🙋‍♂️.
    Er wird seiner Person treu bleiben und umfallen.
    Beim NGO Sumpf ebenso wie bei Asyl Missbrauch (hat er was zum Aushebeln von Art 16a GG durch Einfliegen von Afghanen und Afrikanern gesagt), wie bei Grenzkontrollen, wie bei Mrd für Selenskies … er möchte kanzlern, er möchte seiner GröKaZ gefallen. Der Rest ist egal.

  18. „also den Funktionärskadern. Sie sind existentiell abhängig von ihren Parteien“
    Eine etwas naive Vorstellung, ein Direktkandidat wäre unabhängig von der Partei.
    Auch der Direktkandidat wird von der Parteispitze abgenickt. Ohne die Unterstützung der Partei wird niemand Direktkandidat der Partei.

    • Aber ohne Wähler landet er im parlamentarischem Nirwana. Er muß sich entscheiden: Arbeite ich für die Partei oder für die Wähler. Und das gilt dann für alle Abgeordneten. Die Parteispitzen können dann nicht abheben wie Luftballons. Spätestens bei der nächsten Wahl ist die Luft raus.

  19. Wir werden von übelsten Typen als Bürger seit Jahren in die Mangel genommen und egal was sie veranstalten, es ist in jedem Fall negativ und dann wählen sie auch noch das schwarze Elend, wobei sie wenigsten noch die Roten, Grünen und Gelben abstraften, was ja schon mal ein Fortschritt ist und dennoch sind sie naiv genug um aus den Falschen Hoffnung zu schöpfen und wer das Kriegsgeschrei vernimmt, dem müßte Angst und Bange werden, denn das könnte das letzte sein, was uns überkommt, damit wir möglichst bald im Himmel sind, was ausschließlich dieser Bande zu verdanken wäre, die sich bei uns Politiker nennen und eine völlig andere Bezeichnung verdienen würden, wenn man es ergebnisbezogen sehen würde, denn die schaden uns mehr als allen anderen und das ist die traurige Erkenntnis die man am Ende noch mitnehmen kann.

  20. Die FDP-Abgeordneten haben doch gar nicht begriffen, daß sie sich mit dem veränderten Wahlrecht selbst schaden. Und wer solche einfachen Zusammenhänge nicht erkennt, der hat im Bundestag mangels intellektueller Substanz auch nichts verloren. Kann man nur hoffen, daß die sich damit derart die Beine weggeschlagen haben, daß die nie wieder aufstehen.

  21. Wird Zeit für Vereinsgündung „Opas gegen woke Links- Omas“. Im übrigen, Nichteinzug von direkt gewählten Abgeordneten per Erststimme in den BT ist ein Skandal. Man sollte mal dastellen, wie die Zusammensetzung des Bundestages aussähe, wenn „englisch“ gewählt würde. Das Parlament wäre schwarz/blau mit einigen wenigen roten und grünen Farbklecksen.

  22. Ich würde nur Erststimmen zulassen. Egal ob die gewählte Person im Kaninchenzüchter Verein, im Sportverein oder in einer Partei ist. Alles Andere verstößt gegen das GG :“ Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit“. Bedeutet für mich nicht, dass Parteilisten aufgestellt werden. Der Bundestag hätte dann soviel Sitze wie Wahlkreise. Allerdings wären dann weniger „Parteifreunde “ versorgt. Da wird man einen Teufel tun, das zu ändern.

  23. Mal ein, aus der „Anderen Sicht“ ein -guter Herles-Artikel
    Er zeigt uns deutlich, wie diese BRD immer weiter in den korrupten Parteiensumpf der Liste und einer mit Steuergeldern getemperten sogenannten „Zivilgesellschaft“ versinkt.

  24. Volle Zustimmung! Die Demokratie ist längst verkommen zur „Demokratur“ durch die linksgrüne Parteienmafia. Wenn die erstmal an den Schalthebeln der Macht ist, endet das unweigerlich im Desaster, früher oder später. Es sei denn, das konservativ-liberale Lager findet rechtzeitig(!) einen Gegenpol, siehe USA…

  25. Zum Wahlrecht kann ich Herrn Herles nicht folgen. Mir schien es immer schon verlogen von “ direkt Gewählten “ zu sprechen, wenn die “ Mehrheit “ nur eine relative war, oft unter 30%, und der Abgeordnete mitnichten von den Wählern im Wahlkreis abhängig ist, ob er gelobt, mit Schimpf und Schande durchs Dorf getrieben, oder wieder nominiert wird. Das ganze Wahlrecht war und ist für die Ermächtigung der Parteien konstruiert. Aus der Sicht der Parteien wählt der Bürger eben die Partei, die damit die Souveränitätsrechte auf sich konzentriert, und damit dann mehr oder weniger macht was sie will. In den ersten Jahrzehnten der Republik wurde dies noch etwas ziviler gehandhabt. Erst die Grünen haben in den 80ern damit begonnen mit “ ihrem Recht “ zu spielen, Sitze zu rotieren und Quoten einzuführen.

  26. Artikel 21 GG regelt den Status und die Behandlung politischer Parteien. „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung“

    Inzwischen haben sich die Parteien und Funktionskader den Staat unter den Nagel gerissen und beuten ihn zu unser aller Schaden aus.

    Ihre Mitglieder besetzen Schlüsselfunktionen in der Verwaltungen, sie erhalten neben Mitgliedsbeiträgen noch Wahlkampferstattung, profitieren doppelt von Parteispenden (neben der eigentlichen Spende gibt es nochmal den gleichen Betrag aus der Kasse der Steuerzahler) und danach werden die Einnahmen über die parteieigenen Stiftungen frisiert.

    Anschließend wird der Bürger von den Parteien über richtig und falsch sowie gut und böse belehrt und schikaniert.

    Das ist keine Mitwirkung mehr, sondern belehrend, besserwisserisch und machtarrogant. Es wird Zeit wieder zu Recht und Gesetz zurückzukehren und diese illegalen Machtstrukturen zu beseitigen. Leider sinnlos, denn die Parteien haben diesen Staat gekapert und beuten ihn aus…. Genauer, sie beuten die steuerzahlende Bevölkerung aus!

  27. Es ist mir unbegreiflich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen politischen Schwachsinn als verfassungskonform abgesegnet hat. Das ganze Übel der maßlosen Vergrößerung lag an den Ausgleichsmandaten, die in einem personalisierten, d.h. auf dem Mehrheitswahlrecht basierten Verhältniswahlrecht vollkommen systemwidrig waren. Wenn das jetzige System nicht schleunigst geändert wird, verschwindet das eh schon geringe Vertrauen in die politischen „Eliten“ vollends.

    • Es gibt jede Menge Möglichkeiten für ein nicht verfassungswidriges Wahlrecht. Dieses ist nur eine davon. Ob politischer Schwachsinn oder nicht entscheidet das BVerfG nicht. Immerhin hat letztlich der Wähler und damit das Volk so entschieden. Und wenn das Volk politischen Schwachsinn will und wählt, dann ist es nicht Aufgabe des BVerfG, dem Wählerwillen die Geltung zu nehmen. Cleverer wählen, das ist die Botschaft des BVerfG.

  28. „Vielleicht wird er die woken NGOs weiterhin mit vielen Millionen bedenken müssen. Die SPD kämpft um die wichtigste Stütze im ‚Kampf gegen Rechts‘. Linke Parteienherrschaft und Zivilgesellschaft haben somit durchaus etwas miteinander zu tun. Sie schreiten Seit an Seit im Kulturkampf gegen die demokratische Normalität.“
    Kühne Prognose: Das Gesamtprogramm Demokratie leben! wird um ein paar Milliönchen verringert, sagen wir mal von 182 auf 170 Millionen jährlich, und die Union realisiert Kristina Schröders Lieblingsidee von der Extremismusklausel. Das unterschriebene Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtungserklärung, zukünftige Partnerinnen und Partner ebenso auf ihre Grundgesetztreue zu überprüfen – das die betroffenen Organisationen ablehnen, weil man ihnen als Demokratie-Rettern doch auch so hundertprozentig vertrauen soll. Letzteres ist allerdings nicht mehr als nette Kosmetik, denn das Hauptproblem ist nicht die Extremismusklausel (wer wird schon verneinen, nicht auf der FDGO zu stehen), sondern natürlich, dass viele Organisationen ein politisch links-grünes Weltbild vertreten und die Mitbürger gern in ihrem speziellen Sinne um-erziehen möchten. Solange die NGOs aber weiterhin „rechtsextreme Ideologien im Natur- und Umweltschutz“, mangelnde „Vielfalt im Amt“ oder „falsche“ Narrative zum Islam bekämpfen können, ändert sich rein gar nichts. Wobei sie das ja auch gern alles thematisieren können, klar, nur nicht mit unseren Steuern.

  29. Ja, die Landesliste, hier bestimmt die Partei, wer auf den ersten Plätzen kommt, nicht gerade demokratisch, aber es wird scharmlos ausgenutzt.
    Mal abgesehen vom AGG, die Grünen haben ganz klar bestimmt, auf den ersten Platz steht bei uns eine Frau, da fängt es an.
    Schauen wir mal, wer es wieder mit diesen Listenplätzen in den Bundestag geschafft haben, „weil er/sie zu wenig Stimmen im eigenen Wahlbezirk bekommen hat“, dann darf keiner mehr jammern, die Plätze sind begrenzt worden und gut.

  30. Sehr scharf analysiert. Den alternativen Vorschlag unter Punkt V. hatte ich auch sofort im Sinn. Wie inkonsistent die neue Regel ist zeigt sich, wenn man im Unterricht das Wahlsystem vermitteln will. Dass schon 14jährige sich an der fehlenden Logik stoßen, zeugt davon. Kindermund tut Wahrheit kund.

  31. Das muss man sich mal vorstellen Göring-Eckhard kommt mit 3,1 % Stimmen in den Bundestag, während 23 Wahlsieger die von den Bürgern das Mandat erhalten haben draußen bleiben und das nennen sie dann auch noch „Unsere Demokratie.“
    Dieses Land ist von #Parteien gekapert, die Bürger haben nichts zu bestimmen.
    Wir sind noch sehr weit davon entfernt bis es die #Gesellschaft in Deutschland bemerkt, wie sie durch das #Parteiendiktat hintergangen wird!

  32. „Friedrich Merz hat eine Reform der Wahlrechtsreform auf seine Agenda geschrieben. Er macht die Koalition davon abhängig. Sagt er. Jetzt noch.“
    Merz wird gar nichts, er wird sich dem roten sozialistischen Diktat unterwerfen müssen und den täglichen Kotau üben. Merz wird auch sein Versprechen gegenüber den seinen Wählern nicht einhalten: „Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen“.
    Sonst gibt es keine Koalition zwischen der Union und den linksextremen Antifa-Sozialisten und Merz wird nicht Kanzler. Merz ist der Posten Kanzler aber wichtiger als alles andere, wichtiger als seine CDU/CSU und wichtiger als unser Land. Und hinter Merz steht Söder. Und der kann bekanntlich gut schmutzeln.

  33. > Etwa im Wahlkreis Flensburg-Schleswig, wo sich Petra Nicolaisen von der CDU mit 26,5 Prozent gegen den radikalökologischen Kanzlerkandidaten der Grünen Robert Habeck (22,6 Prozent) durchgesetzt hat.

    Ihre CDU hat für ETS2 mit dem einprogrammierten Suizid zum 01.01.2027 gestimmt, also kein Mitleid. Zuvor ist sie trotz der radikalökologischen „Klimakanzlerin“ nicht ausgetreten.

  34. Das Vernünftigste wäre eine Rückkehr zum Wahlrecht der alten Bundesrepublik. Dort waren vielleicht mal fünf oder acht Überhangmandate zu verzeichnen, aber keine Aufblähung des Parlaments auf chinesische oder nordkoreanische Dimensionen. Bei allen Wahlrechtsänderungen hat das BVerfG immer durch seine absurden Entscheidungen die Sache noch schlimmer gemacht, als sie ursprünglich gedacht war. Die Parteibuchrichter in Karlsruhe lehnen es seit Jahren ab, sich vor ihren z. T. geradezu grotesken Entscheidungen unabhängig kundig zu machen. Diese Herrschaften sind offenkundig nicht mehr in der Lage die Folgen ihrer absurden Urteilssprüche auch nur ansatzweise abzuschätzen. Man denke nur an die wahnwitzige Klimaschutzentscheidung, die größtenteils auf einer geradezu lächerlich einseitigen Bewertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse beruhte. Das hohe Ansehen, das diese Institution in unserem Land einstmals genoss, ist verloren gegangen, weil man nur noch Politschranzen des herrschenden links-grünen Altparteienkartells in dieses Gericht bringt und nicht mehr auf Eignung und Befähigung achtet. Der Parteienstaat wird gestärkt zulasten des Einflussmöglichkeit der Bürger und ihrer Repräsentanz im Parlament. Dieses System ist nicht mehr reformierbar, denn die Frösche werden etwas dagegen haben, dass man den Sumpf trockenlegt.

    • Was man nicht vergessen darf: Der Wähler hat diese Änderung des Wahlrechts abgesegnet. Man darf eben nicht linksgrün wählen – das schließt CDU/CSU selbstverständlich ein -, wenn man keine linksgrüne Politik will. So simpel. Cleverer wählen.

      • „Der Wähler“ war nicht über die Konsequenzen informiert, wenn er denn überhaupt über eine Änderung des Wahlrechts informiert war oder sie überhaupt verstanden hätte.

  35. Ja, das alte Wahl-System hatte was: 299 Wahlkreise und 299 weitere Abgeordnete über die Parteien! Dass sich das System dann durch „kleine Korrekturen“ beim Zählsystem -also mehr Gerechtigkeit- so aufgebläht hat, konnte man ahnen!
    Zurück ins alte System wäre eine Idee, zwar bliebe mir persönlich die Stärke der Zweitstimme und somit der Parteien zu groß, deshalb vielleicht der andere Weg:
    Wahlkreise auf 400 erhöhen und mehr freie Kandidaten zulassen, Entweder-Oder-Kandidatur (keine Absicherung der Wahlkreiskandidaten über die Landeslisten!) und das Auffüllen des BT’s mit den verbliebenen 198 Mandaten! Der Wähler muss das Wissen an die Hand bekommen jemanden „abwählen“ zu können – alles andere hat nichts mit Demokratie zu tun!

  36. Es scheint sich auch bei dem CDU-Fanboy Herles ganz langsam die Erkenntnis Weg zu bahnen, daß diese Partei kein Pfifferling mehr wert ist – im Gegensatz zur AfD. Ich bin da aber sehr vorsichtig – irgendwann bricht der alte Herles wieder durch und dann gibt’s wieder ein CDU-Aufsatz von ihm, bei dem sich einem die Fußnägel kräuseln. Die Tatsache, daß das Parteiprogramm der AfD im Prinzip das der CDU von vor 30 Jahren ist, ist zu ihm noch nicht durchgedrungen.

  37. Wolfgang Herles argumentiert zu „akademisch“; denn, sitzen die Wahlkreisabgeordneten erst einmal im Bundestag fallen sie nicht als besonders selbstständig gegenüber ihren Parteien, von denen sie nominiert werden müssen, auf. Herles „Spitzfindigkeiten“ relativieren sich, wenn man die Masse der Abgeordneten als rote Linie, wie die Reformer, sieht. Und die – scheinbar – unabhängigen Abgeordneten folgen alle der Ausgrenzung der AfD-Abgeordneten. Warum bricht da keiner aus der Phalanx der „Correktiv – Wahnsee – Perspektive“ (1933 ist jetzt oder so Oma-gegen-rechts-ähnlich) aus?

  38. Nein Herr Herles, was wir brauchen ist, dass alle(!) direkt gewählten Abgeordneten einen Sitz bekommen – das wären schon mal 299 Sitze die nicht per Listenwahl zur Verfügung stehen.
    Von den insgesamt 630 Sitzen des BT blieben nach jetzigem Stand 331 Sitze zur Verteilung per Listenwahl. Für mein Verständnis immer noch übergewichtig, deshalb müsste die Gesamtzahl der Mandate so begrenzt werden, dass die Anzahl der zu vergebenden Listenmandate immer geringer ist, als die Anzahl der Direktmandate – wenn man die elende Listenwahl denn beibehalten muss..
    Ich möchte gerne wissen, wie das Gericht, das gerade in ziemlich schlechter Verfassung ist, eine derartige „Reform“ durchwinken konnte?

  39. Ist das neue Wahlrecht nun unfair und undemokratisch – oder ist es gar verfassungswidrig?
    Und das absegnende BVerfG ein parteipolitischer Verfassungsbrecher?

    • Wer linksgrün wählt, bekommt linksgrüne Politik. Das BVerfG ist nicht dazu da, den Fehler einer Mehrheit der Wähler zu korrigieren. Solange das Wahlrecht sich noch im Rahmen des Zulässigen bewegt – und da ist die Spanne recht groß – muß das Volk die Suppe auslöffeln, die es sich eingebrockt hat. Nebenbei bemerkt: Das Wahlrecht kommt im Grundrechtskatalog der Artikel 1 bis 19 GG nicht vor. Es ging in diesem Sinne also nicht um den individuellen Grundrechtsschutz.

  40. Von A bis Z vollste Zustimmung. Mit dem neuen Wahlrecht wurde de facto die Demokratie endgültig abgeschafft. Zuerst gehören immer direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag, alles andere, wie hier zu beobachten , hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Was wird Merz dagegen machen? Richtig : Nichts!

    • Wenn der direkt gewählte Kandidat laufend gegen meine Interessen stimmt, dann wäre es mir lieber, er wäre nicht im Bundestag. Die Vorstellung, ein direkt gewählter Abgeordneter unterscheide sich von einem Listenkandidaten, ist nur dann richtig, wenn es sich bei dem Direktkandidaten um einen unabhängigen, parteilosen Kandidaten handelt. Ansonsten ist es ein Fetisch. Legitimation durch Wahl bedeutet eben nicht zwingend Direktwahl. Die Erfahrung zeigt, daß direkt gewählte Abgeordnete nicht anders abstimmen, als ihre Listenkollegen. Also: Man streicht alle Direktkandidaten, legt die Anzahl der Mandate absolut fest, streicht die 5-Prozent-Klausel und verteilt nach Stimmenanteil. Mehr Legitimation geht nicht, weil dadurch keine Stimme mehr verloren geht. Und letztlich ist das entscheidend, denn schließlich geht es um den Wähler, nicht vorrangig um Politiker und Parteien.

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