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Helds Ausblick 4-2018

Das Kartell Parteienstaat lässt dem Parlament keine Chance

von Gerd Held

02.03.2018

| Lesedauer: 7 Minuten
Die viel beschworene "Unabhängigkeit der Gerichte" ist kurzgeschlossen mit einem ganz ordinären Parteien-Proporz. Was ist nicht alles über die Einflussnahme der Politik auf die Gerichte in Polen geschrieben worden! Im Parteienstaat-Kartell lauter Pharisäer.

Eigentlich wäre dies die Stunde des Bundestages. Wann, wenn nicht jetzt, wäre in Deutschland die Gelegenheit für die Legislative (das Parlament), ihre Eigenständigkeit zu zeigen und in verschiedenen dringlichen Angelegenheiten die Initiative zu ergreifen. Alle Bedingungen dafür sind da. Der Bundestag ist rechtmäßig gewählt und konstituiert, während die Bildung einer Regierung immer noch auf sich warten lässt. Offenbar haben diejenigen, die seit Jahren in der Exekutive sitzen, nichts Dringendes zu exekutieren. Gesetzesinitiativen, die ein wirkliches Eingreifen in Fehlentwicklungen bedeuten, sind von dieser Seite nicht zu erwarten. Man verteilt lieber viel Geld und setzt verbale „Zeichen“. In dieser Situation hätte der Bundestag die Möglichkeit, die Initiative zu ergreifen – und es wirklich als Gesetzgeber zu tun. Dafür ist er der durch Wahlen legitimiert. Von der Seite des Volkes sind die Bedingungen für eine stärkere Rolle des Parlaments durchaus gegeben. Der Wunsch nach entschiedeneren Eingriffen ist unüberhörbar. Bei Umfragen zu vielen Themen gibt es dafür Mehrheiten. Die Lage in Deutschland ist also durchaus reif für ein selbstbewussteres Parlament. Diese Eigenständigkeit wäre nicht nur an den Beschlüssen zu messen, sondern schon vorher an der Freimütigkeit und Redlichkeit, mit der Vorschläge erarbeitet und erörtert würden – ohne das moralische Fallbeil von Gut und Böse zu schwingen. Wie befreiend wäre das!

In der vergangenen Woche fand eine Probe aufs Exempel statt. Die AfD hatte eine Gesetzesinitiative für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum eingebracht. So ein Verbot ist nichts unerhört Neues. Frankreich und Belgien haben es im Jahr 2011 beschlossen, in Österreich ist es seit Oktober 2017 Gesetz. Ein solches Verbot findet auch in der Bevölkerung viel Zustimmung. Und auch in der Bundestags-Sitzung hörte man manches Bekenntnis, dass man „natürlich“ gegen die Vollverschleierung sei.

Doch dann nahm die Angelegenheit eine ganze andere Wendung. Nicht Burka und Nikab waren jetzt das Problem, sondern die AfD. Ihre Gesetzesinitiative sei „eine Inszenierung“, war zu hören. Man brauche keinen „Nachhilfeunterricht“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU. Sollte das heißen, dass ein Verbot der Vollverschleierung schon auf dem Weg war? Steht ein solches Gesetzesvorhaben eventuell im soeben ausgehandelten Koalitionsvertrag? Mitnichten. In der Sache stand der AfD-Initiative eine Einheitsfront von Parteien gegenüber, die an der gegenwärtigen Gesetzeslage nichts Wesentliches ändern wollen.

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer erklärte, die Bundesregierung habe bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit einem „teilweisen“ Verschleierungsverbot (das nicht den öffentlichen Raum betrifft) die Regelungsmöglichkeiten „voll ausgeschöpft“. Mit anderen Worten: Im öffentlichen Raum soll sich nichts ändern. Mit ihrer Polemik gegen die AfD verrieten die Redner, wie wenig ihnen das Thema der anwachsenden Parallelgesellschaft im Land nahegeht. Am besten soll dies Thema für die ganze kommende Legislaturperiode stillgelegt werden. So gab es keinen Vorschlag, wie das Parlament mit dem Anliegen weiter verfahren sollte. Es hatte seine Arbeit noch gar nicht richtig angefangen, da sollte es sie schon wieder abbrechen.

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Wie der Antrag angeblich „zerpflückt“ wurde – Das Anliegen der AfD wurde mit einem Pauschal-Argument abgewiesen, das sich auf den Sachverhalt „Burka und Nikab“ gar nicht näher einließ. Es wurde erklärt, dass es einem Parlament in Deutschland gar nicht möglich sei, ein Gesetz gegen das islamische Kleidergebot für Frauen in der Öffentlichkeit zu beschließen, weil „die Rechtslage“ das nicht zulasse. Hier wurde auf die Religionsfreiheit verwiesen, und diese stehe unantastbar im Grundgesetz. Und mit welcher Naivität diese Unantastbarkeit im Bundestag beschworen wurde. Es war ausgerechnet einer jener „jungen Hoffnungsträger“ der CDU, der 25-jährige Philipp Amthor, der dem Parlament beibringen wollte, was „das Recht“ schon unverrückbar festgelegt hat. „Hören Sie mir mal zu, dann können Sie noch etwas lernen über die Verfassung“, rief der Jura-Doktorand ins Rund. Der Antrag der AfD sei einfach „Quatsch“. Wer mit Grundrechten operiere, „sollte auch sein OP-Besteck kennen“.

Bei Amthor besteht das Besteck in einer Grundrechts-Auslegung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Tragen einer Burka der Religionsfreiheit zugerechnet wird. Obendrein gebe es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das festgestellt habe, „dass Ihr Entwurf verfassungswidrig ist“. Tja, da scheint sich jede weitere Beschäftigung des Bundestages mit der Sache zu erübrigen. So redete sich die Nachwuchshoffnung der CDU in Schwung und merkte gar nicht, dass er nichts anderes tat, als die Sache aus dem Parlament herauszureden. Aber den Medienleuten hat die Show offenbar gefallen: „Merkels Bubi gibt der AfD Saures!“ titelt die Bild-Zeitung. Und in der FAZ (24.2.2018) schreibt Markus Wehner ganz begeistert, der „junge CDU-Mann“ habe den AfD-Antrag „zerpflückt“.

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Was Religionsfreiheit bedeutet und was nicht – Gut, dann wollen wir einmal genauer schauen, wie das mit der Religionsfreiheit auf sich hat. Im Fall der Vollverschleierung geht es ja nicht um ein religiöses Bekenntnis, um die Beziehung zu Gott, sondern um einen umfassenden Gestaltungsanspruch der Lebenswirklichkeit eines Landes. Mit dem Burka- und Nikab-Gebot wird nicht nur eine Kleidung für ein religiöses Ritual, für ein Fest oder für einen Gottesdienst, vorgeschrieben, sondern ein generelles Kleidungsverhalten im öffentlichen Leben.

Dies wiederum hat nicht nur Folgen für die Trägerinnen dieser Verhüllungen, sondern für alle Teilnehmer am öffentlichen Raum, für das gesellschaftliche Miteinander. Es geht also um die Frage, ob man sich auf die Religionsfreiheit berufen kann, wenn man mit religiösen Geboten in einem neuzeitlichen-säkularen Land wie Deutschland in den öffentlichen Raum eingreifen will. Ein Blick in den Wortlaut des Artikels 4 des Grundgesetzes ist hier hilfreich. Der Artikel umfasst drei Absätze:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Hier wird sofort klar, welcher Missbrauch mit dem Begriff „Religionsfreiheit“ getrieben wird, wenn man damit eine Verhaltensvorschrift für Frauen im gesamten öffentlichen Raum und Alltagsgeschehen begründen will. Im Grundgesetzartikel 4 ist keine Rede davon, dass ein religiöses Gebot „Ständiges Tragen einer Verschleierung, die die Person in der Öffentlichkeit unkenntlich macht“ Anspruch darauf hat, als eine religiöse Handlung im Sinne der Religionsfreiheit zu gelten. Ein solches Gebot ist ein Übergriff auf die Normen der säkularen öffentlichen Freiheit. Es ist ein Eingriff in das gesellschaftliche Zusammenleben und eine erhebliche Einschränkung des Merkmals „Öffentlichkeit“. Diese Öffentlichkeit ist ein grundlegender, unveräußerlicher Verfassungsstandard demokratischer Republiken.

Historisch gehört ein solches Verschleierungsgebot in eine Zeit, in der im Namen der Religion umfassende weltliche Machtansprüche erhoben wurden. Eine solche „Durchtränkung“ des öffentlichen Lebens mit einem religiösen Verhaltensangebot ist für die Bundesrepublik Deutschland nicht hinnehmbar. Es wäre durchaus denkbar, dass es den Muslimen in Deutschland erlaubt ist, im Rahmen eines bestimmten Feiertags oder Ritus eine Vollverschleierung zu tragen (wobei dann noch zu klären wäre, ob es hier nicht eine Diskriminierung von Frauen vorliegt). Aber in jedem Fall ist ein Vollverschleierungs-Gebot für den normalen Alltag eine Verletzung grundlegender Normen unserer Verfassung. Ein Verbot dieser Verschleierung wäre konsequent im Sinn des Grundgesetzes.

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Die Freiheit der Religion entbindet nicht von der Treue zur Verfassung – In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber sich auch überlegen, ob er das Gebot der Verfassungstreue von Religionsgemeinschaften ausdrücklich ins Grundgesetz aufnimmt. In Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Angesichts der heutigen Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern wäre eine Erweiterung dieser Treupflicht auf die Religionsgemeinschaften geboten.

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Das „christliche Menschenbild“ ist nicht die Grundlage unserer Verfassung – Die Religionsfreiheit ist ein hohes, aber auch begrenztes Verfassungsgut. Wenn man das „christliche Menschenbild“ anstelle des Staatsvolks zum Angelpunkt der gesamten Politik macht, wie es heute vielfach geschieht, wird die Breite der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verengt. Mit einem religiös eingefärbten Menschenbild lässt sich der Wert eines weltbezogenen, öffentlichen Lebens nicht verteidigen. Das Tabu eines Burka-Verbots und die Rolle, die dabei eine absolut gesetzte Religionsfreiheit spielt, zeigt das überdeutlich.

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Steht das Bundesverfassungsgericht über dem Parlament? – In dieser Auseinandersetzung ist noch ein zweites, institutionelles Grundproblem enthalten: Wer stellt eigentlich fest, was im Sinne unseres Grundgesetzes ist und was nicht? In der Bundestagsdebatte wurde der Text unserer Verfassung gar nicht zitiert, sondern nur Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts (und diese auch nur plakativ). Das Beispiel „Religionsfreiheit“ zeigt, dass man „die Verfassung“ und „die Auslegung der Verfassung“ nicht gleichsetzen darf. Man darf den auslegenden Richtern nicht den gleichen Rang einräumen wie der Verfassung selbst.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind keineswegs die alleinigen Repräsentanten der Verfassung im Lande. Sie bleiben Teil der Judikative und sind damit der Gewaltenteilung unterworfen. Sie stehen nicht über den Beschlüssen der Legislative (Bundestag und Bundesrat). Wäre es so, hätten wir eine Demokratie unter Richter-Vorbehalt. Aber die Verfassungsrichter „sind“ nicht das Verfassungsrecht, sondern sie „sprechen“ es nur. Auch hier empfiehlt es sich, den Text des deutschen Grundgesetzes genau zu lesen. In Artikel 20, Absatz 3 steht, dass die Legislative „der Verfassung“ untersteht, nicht aber dem „Verfassungsgericht“. Dies Gericht ist Teil der Judikative. Zur Judikative ist an gleicher Stelle im Artikel 20 festgelegt: Exekutive und Judikative unterstehen „Recht und Gesetz“.

Es ist also keineswegs so, dass das Bundesverfassungsgericht „der“ Repräsentant der Verfassung ist und das Parlament nur eine nachgeordnete Gesetzeszuständigkeit hat. Gewiss kann ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz vorkommen und das Verfassungsgericht die Notbremse gegen die Legislative ziehen. Aber viel häufiger sind begrenzte Auslegungskonflikte. Einen solchen begrenzten Verfassungskonflikt zwischen Parlament und höchstem Gericht muss man nicht fürchten, denn er würde das Land nicht in einen Ausnahmezustand stürzen.

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Das Burka-Verbot ist einen Verfassungs-Konflikt wert – Für den vorliegenden Fall ist das wichtig: Auch wenn man sich über das Verständnis der Religionsfreiheit in Punkto religiöses Verschleierungsgebot streiten kann, so ist doch offensichtlich, dass es hier nicht um Sein oder Nicht-Sein der Religionsfreiheit geht. Es geht um eine Frage, die man getrost der politischen Gestaltung durch die Legislative überlassen kann – so wie es andere Länder auch tun. In diesem Sinn ist die Frage der Vollverschleierung wirklich eine Sache des Deutschen Bundestages. Und wenn die Karlsruher Richter, die sich in den vergangenen Jahrzehnten recht stark in die Politik eingemischt haben, hier ihr Veto einlegen, dann wohlan, braves deutsches Parlament: Dann ist Deine Stunde gekommen, die Zähne zu zeigen und einen Verfassungskonflikt zu wagen. Davon geht die Demokratie in Deutschland nicht unter. Und die parlamentarische Demokratie würde sogar gestärkt.

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Gewaltenteilung oder Kartell? – Nun ist diese Kolumne fast zu Ende, aber da gibt es noch einen Vorgang. Er lässt diejenigen, die die Gesetzesinitiative in so hohen Tönen abgewiesen haben, in einem ganz neuen Licht erscheinen. In der FAZ (21.2.2018) berichten Helene Bubrowski und Reinhard Müller unter der Überschrift „Spielball der Politik“ von „neuen Sorgen um Akzeptanz und Statik des Bundesverfassungsgerichts“. Anlass ist der Anspruch der Grünen, einen Kandidaten für den frei werdenden Sitz im ersten Senat des BVG vorzuschlagen. Ein Anspruch der Grünen? Einer politischen Partei? Der Leser ist erstaunt und erfährt in dem Artikel fast beiläufig von einem Deal aus dem Jahr 2016. CDU/CSU, SPD und Grüne hatten damals einen festen Turnus vereinbart, nach dem jeweils eine Partei das Vorschlagsrecht für die Nachfolge auf einem freiwerdenden Posten im Bundesverfassungsgericht hat – mit der Aussicht auf die Stimmen der anderen am Deal beteiligten Parteien. Für den Bundesrat sah der Turnus so aus: Union, SPD, Union, SPD, Grüne usw. (die 16 Verfassungsrichter der beiden BVG-Senate werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt). Nach diesem Deal wären die Grünen jetzt mit dem Vorschlagen dran, und da gibt es wohl ein Gezerre, ob das gerade passt. Aber nicht dies Gezerre macht den Leser sprachlos, sondern das ganze System: Die viel beschworene „Unabhängigkeit der Gerichte“ ist auf einmal kurzgeschlossen mit einem ganz ordinären Parteien-Proporz. Was ist nicht alles über die Einflussnahme der Politik auf die Gerichte in Polen geschrieben worden! Und nun liest man in der FAZ (ohne dass die Autoren hier ein großes Fragezeichen setzen) folgende Zeilen, die zeigen, wie eng die Besetzung des höchsten Gerichts in Deutschland mit den tagespolitischen Interessen eines bestimmten Parteienspektrums verzahnt ist:

„Doch einen Trumpf haben die Grünen in der Hand: Union und SPD sind im Bundesrat auf sie angewiesen. Die Grünen sind derzeit an neun der sechzehn Landesregierungen beteiligt. Ohne Zustimmung der Grünen kommen SPD und Union nicht auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit.“

Und hier schließt sich der Kreis: Während die etablierten Parteien ein unliebsames Thema mit heftigsten Tiraden von der Agenda des Bundestags entfernen wollen und sich dabei auf die Unantastbarkeit höchstrichterlicher Urteile berufen, sind die gleichen Parteien schon dabei, die Zusammensetzung dieser Gerichte unter sich auszumachen. Das darf man getrost ein politisches Kartell nennen – ein Kartell, das die Gewaltenteilung der Republik zu Gunsten einer intimen „Vernetzung“ durchbrochen hat.

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107 Kommentare

  1. Bitte verbreiten Sie keine „Fake-News“:
    „Der Bundestag ist rechtmäßig gewählt und konstituiert…“
    Nach einem Beschluss der BVerG aus dem Jahre 2012 (!) dürfen im Bundestag maximal 15 Überhangmandate entstehen – es sitzen 709 Abgeordnete im Plenarsaal!
    Einfach mal 299×2= 598. Es sind demnach 111 Überhangmandate und damit – nach Adam Riese und Eva Zwerg – 96 Abgeordnete ZUVIEL!
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html

  2. Art 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Diesen Artikel drei des Grundgesetzes hat der Autor nicht erwähnt. Und es kommt noch dicker: der zweite Satz von Artikel 3, Absatz 2, „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung….und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ wurde erst viel später in das Grundgesetz geschrieben, denn dieser zweite Satz stand im Grundgesetz von 1949 nicht. Es hat das Parlament, Bundestag und Bundesrat diese Änderung beschlossen, mit einer zwei-Drittel-Mehrheit, also mit den Stimmen der CDU, dessen junger Abgeordneter das komplett verdrängt hat, ja bestimmt nicht weiß. Was aber ist Gleichberechtigung? Nun, gleiche Rechte zu haben, ist sicherlich unstrittig. Hat die Burka-Frau nun die gleichen Rechte wie der Mann? Selbst für das Kopftuch gilt das doch nicht. Wenn es unterschiedliche Kleidungsvorschriften für Männer und Frauen gibt, sind unzweifelhaft die Rechte der Frauen andere, als die der Männer. Was der Autor auch noch übersehen hat, ist, dass grundsätzlich Freiheitsrechte nicht missbraucht werden dürfen, um Freiheitsrechte abzuschaffen oder zu hintergehen. Das steht im Grundgesetz und noch deutlicher, explizit auch auf die Religionsfreiheit bezogen in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die geltendes , einklagbares Recht in Deutschland ist. Hier zeigt sich viel grundsätzlicher, worum es eigentlich geht, beim Islam versus Freiheitsrechte: um einen schleichenden Prozess, mit Hilfe der Religionsfreiheit die Scharia einzuführen. Und zum Abschluss: der Islam fordert nur so lange Toleranz, so lange er in der Minderheit ist. Da folgt er ganz der Tradition seines Religionsstifters Mohammed. Davon hat der junge CDU-Abgeordnete keine Ahnung, und die Medien applaudieren auch noch.

  3. Die „Religionsfreiheit“ (Freiheit des Bekenntnisses) ist ein Schutzrecht der einzelnen Person gegenüber dem Staat. Sie findet dort ihre Schranken, wo die Freiheitlich-demokratische Grundordnung oder ein höherrrangiges öffentliches Gut beschädigt werden. Mit Religionsfreiheit lässt sich also ein aztekisches Menschenopfer durchaus nicht legalisieren. Auch nicht die Beschneidung von Minderjährigen, obwohl genau das der Bundestag getan hat (Hören Sie zu, da können Sie noch was lernen!). Auch nicht die Ehe mit Minderjährigen und/oder mehreren Frauen. Ebenso ist die Freiheit des Bekenntnisses dort in ihre Schranken zu verweisen, wo z.B. die öffentliche Sicherheit, die Sittlichkeit (Erregung öffentlichen Ärgernisses) oder die Neutralität des Öffentlichen Dienstes in Frage gestellt werden. Allein in Bezug auf die Sicherheit ist demnach die Vollverschleierung ohne weiteres verbietbar in öffentlichen Transportmitteln und Ämtern, aber auch einfach nach privatem Hausrecht. Ein französisches Komplettverbot braucht es also gar nicht, liebe AfD.

  4. Ich habe zwar die Reden der AfD-Abgeordneten zur Antragsbegründung, die Rede von Herrn Dr. in spe Amthor überhaupt nicht mitbekommen. Das liegt einfach daran, dass ich seit Oktober 2015 nicht mehr dazu in der Lage bin, den Vertretern des herrschenden Politschergensystems zuzuhören. Das mag man jetzt als einseitig oder als undemokratisch blablabla bezeichnen.
    Andererseits sind die Karrieristen der Blockparteien auch nicht eigentlich demokratisch und offen (wenn man von den Grenzen und Gesetzesauslegungen für „Syrer“ mal absieht) und außerdem kostet es mich einfach eine übermenschliche Anstrengung, das gleichgeschaltete Gerede anzuhören, auf die, denen umgekehrt meine Freiheit im Dienste ihres Fortkommens und Fortbestehens nichts wert ist, auch überhaupt keinen Anspruch haben. Insofern leider sind die den Bild-Zeitungsleser als genialistisch präsentierten Ergüsse des 25-jährigen Aspiranten komplett an mir vorbeigegangen. Vielleicht sollte die herrschende Kaste sich noch ein System ausdenken, nicht nur Steuern für sie zu bezahlen, sondern wie man darüber hinaus gezwungen werden kann die Bundestagsreden von aufstrebenden Schwanzwedlern anzuhören. Er gibt es doch zum Beispiel das chinesische Punktesystem. Da geht sicher noch was. Vorher müssen solche Leute wie Herr A. bei mir leider „draußen bleiben“.

  5. Buchtip: „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ von Prof. Schachtschneider .
    Dort werden solche Scheinargumente wie sie die Altparteien aufbringen komplett zerpflückt.

  6. Warum so erstaunt über ein solches untätiges und gläubig seinen Parteistrategen gehorchendes Parlament? Wird doch im Bundestag wahrscheinlich schon seit Jahr und Tag gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn im GG Artikel 4 Absatz 1 steht: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Wobei es leider dazu wohl noch keine eindeutige und allgemein anerkannte Definition zu Religion überhaupt gibt.
    Allein das Parteidisziplin und ein Fraktionszwang gegenteilig, genügt an sich schon als Nachweis eines Verstoßes gegen das GG. Aber was erwartet der Bürger eigentlich von Abgeordneten, deren Existenz nur von einer bestimmten Partei abhängig. Die Volksbefragungen allein schon ablehnen, weil ihre Ergebnisse nicht immer mit den Anschauungen ihrer Partei übereinstimmen werden usw.. So etwas kann kein Parlament freier und mündiger Bürgern sein. Das schadet der Demokratie und wurde daher ja auch bereits von sehr vielen Wahlberechtigten schon gar nicht mehr gewählt.

    • Das ist richtig. Eine Religionsfreiheit als solche kennt das Grundgesetz nicht. Auch Artikel 4 Abs. 2 GG garantiert lediglich die ungestörte Religionsausübung. Außerdem sind die im Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG garantierten Grundrechte immer nur im Zusammenhang mit allen anderen Grundrechten zu sehen. Auf keinen Fall aber seht die Freiheit der ungestörten Religionsausübung und die Unverletzlichkeit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses über den anderen Grundrechten. Im Übrigen ist mir auch nicht bekannt, dass im Koran eine Vollverschleierung der Frau als Zeichen des religiöses Bekenntnisses verlangt/angeordnet wird. Denn im AFD-Antrag ging es ja allein um das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Die muslimische Frau kann demnach ihre Vollverschleierung im nichtöffentlichen Raum durchaus weiter pflegen.

  7. Es läuft eben immer mehr auf ein Zweiparteien-System heraus…
    die AfD und Die Anderen 😉
    Anscheinend geht es allerdings auch anders… 4 FDP’ler klatschen einem Beitrag der AfD Beifall… verkehrte Welt :-/
    Bei 1:31 im folgenden Video zu sehen:
    https://www.youtube.com/watch?v=O9w7Wh7BJy4&t=0s

  8. Wenn das alles auf tönernen Füßen steht und lediglich von den etablierten Parteien zu ihren Gunsten ausgelegt wird, warum unternimmt dann niemand etwas ? Der Normalbürger ist mit dem Thema überfordert, sein gesunder Menschenverstand sagt ihm lediglich das hier etwas falsch läuft. Die AFD konnte sich erwartungsgemäß nicht durchsetzen, weil man beschlossen hat das sich diese Partei im Bundestag nicht durchsetzen darf. So etwas nennt man ein Kartell. Es kann doch nicht sein, nur weil der linken Meinungsführerschaft im Parlament das Thema nicht passt, ein Burkaverbot damit für alle Zeiten erledigt ist.

  9. egal was die AfD für Anträge einbringt oder einbringen wird, sie werden von den Wahlverlierern abgelehnt. Einfach nur infantil.

  10. Dass die Altparteien die Systemkomponenten dieses Landes unter sich aufteilen, betrifft nicht nur das BVerfG. Es betrifft auch so ziemlich alles andere. Z.B. auch den Polizeiapparat oder die Fernsehräte des Ö-R Rundfunks. Der Parteienstaat holt sich, was er für die Umsetzung seiner Agenda braucht. Gewaltenteilung existiert hier nicht mehr. Wenn sie jemals wirklich da war.

    • Das ist absolut richtig. Am besten wäre die Abschaffung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks.
      Der Parteienstaat ist der Nachfolger der konstitutionellen Monarchie und insofern eine Weiterentwicklung. Aber dann dürften sich unsere „Volksvertreter“ nur als das empfinden was diese sind: unsere Angestellten.
      Aber trifft das auf die Merkel, die Grünen und auf andere Sozis zu?
      Nein; die beten den Obrigkeitsstaat an und verunglimpfen den Obrigkeitsstaat der kaiserlichen Republik von 1871 bis 1918.

  11. Hallo,
    von einem Bundestag, der sich damit beschäftigt, einen Sitzplatz nicht neben der AFD zu haben, kann man ernsthaft keine Gewaltenteilung erwarten. „Es war ausgerechnet einer jener „jungen Hoffnungsträger“ der CDU, der 25-jährige Philipp Amthor, der dem Parlament beibringen wollte, was „das Recht“ schon unverrückbar festgelegt hat. „Hören Sie mir mal zu, dann können Sie noch etwas lernen über die Verfassung“, rief der Jura-Doktorand ins Rund. Der Antrag der AfD sei einfach „Quatsch“. Wer mit Grundrechten operiere, „sollte auch sein OP-Besteck kennen“. Das Grundgesetz ist nicht operabel und ein 25 Jähriger Jura Doktorand, der dem Parlament beibringen will, was das Recht schon unverrückbar festgelegt hat, sollte besser Forstwirtschaft studieren. Wenn das die Hoffnungsträger der CDU sind, dann kann einem nur noch schlecht werden.

    • Vielleicht schreibt ihm Guttenberg die Arbeit. Würde zum Rechtsverständnis der herrschenden Parteien passen.

  12. Wenn ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich gegen Art. 4 GG verstoßen würde, hätte es das Parlament in der Hand, die Verfassung in diesem Punkt mit 2/3-Mehrheit zu ändern. Denn die sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) gilt für die Religionsfreiheit nicht. Die angebliche „Verfassungswidrigkeit“ ist ein Scheinargument, mit dem die Blockparteien ihre echte Motivation verschleiern wollen.

    • Art. 79 III lesen! Selbstverständlich gilt die sog. Ewigkeitsklausel für den gesamten Grundrechtekatalog, also auch für die Religionsfreiheit. Bitte lesen Sie erst nach, bevor Sie (unwissentlich) Falsches verbreiten.

      • Sie sollten sich einmal den Art.19 Abs. 1 und 2 ansehen. Auf der Grundlage dieses Artikels ist im Übrigen Art. 16 Anfang der 90iger Jahre geändert worden.

  13. Herzlichen Dank für diesen gelungenen Beitrag! Dass auch das Verfassungsrecht nicht in Stein gemeißelt ist, sondern gesellschaftlichen und historischen Entwicklungen unterliegt und die in den Senaten versammelten Verfassungsrichter in der Auslegung von Verfassungsrecht längst nicht immer einer Meinung sind, am Ende auch sachfremde, weil parteiloyale Erwägungen eine Rolle spielen, lässt sich an Beispielen aus der Rechtsprechung des BVerfG leicht belegen.
    Interessant finde ich an der derzeitigen Diskussion im Deutschen Bundestag über die Vollverschleierung neben den vielen und treffenden Einwänden des Verfassers auch die in dieser Causa apodiktische Priorisierung des Grundgesetzes (Art. 4 GG) gegenüber europäischem Recht. Eine FDP-Abgeordnete ging in der Aussprache zum Antrag der AfD sogar soweit zu sagen, dass europäisches Recht (etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) im Verhältnis zum Grundgesetz nur den Rang eines einfachen Gesetzes hätte, was zur Folge hat, dass die Rechtsprechung europäischer Gerichte, die ein Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig halten, für Deutschland irrelevant sei. Im Umkehrschluss müsste dies aber auch bedeuten, dass Art. 16a eben nicht von europäischem Recht, wie immer behauptet wird, oder internationalem Recht überlagert werden kann. Mit anderen Worten: Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland kommen, sind ohne Wenn und Aber an der Grenze zurückzuweisen.
    Den rechtssystematischen Widerspruch in dieser Angelegenheit haben die Altparteien und ihre Juristen, angehenden Juristen und Hobbyjuristen nicht wirklich begriffen oder sie bedienen sich absichtsvoll einer Rosinenpickerei bei der Hierarchisierung von Verfassungsrecht und europäischem Recht, die dazu führt, vielleicht sogar führen soll, dass die Rechtsmaßstäbe sich verantwortungsethischen Prämissen entziehen und sich subjektiven Kategorien unterwerfen, in denen nicht Vernunft, sondern die „gute Gesinnung“ zum Entscheidungsmaßstab wird.

  14. Die PIC kopiert deutsches gekungel und das kommt nicht gut an.
    Wir haben dafür schließlich die Urheberrechte.
    Da die AfD bei jedem ihrer Anträge einer ablehnenden Einheits-
    front gegenüber steht. Darauf haben sich einige pauschal festgelegt
    Sollte sie da sie von allen anderen Parteien als rechte Partei bezeichnet
    wird, die Probe aufs Exempel machen und den Antrag stellen,
    als einzige rechte Partei im Bundestag anerkannt zu werden. Da man
    pauschal keinem Antrag der AfD zustimmen möchte. Kann man auch dann
    nicht zustimmen.
    Ob das rechtlich möglich ist, ist mir unbekannt. Es würde nur solche dummen
    Aussagen bloßstellen. Gauland sagte einmal, wenn S.Wagenknecht etwas
    Sinnvolles sagt würde er dem zustimmen. Nicht zu ernst zunehmen.

  15. Man sollte es wie mit der Meinungsfreiheit halten: Religionsfreiheit ist immer die Freiheit der anderen. Damit hätte sich der Islam so ziemlich erledigt, weil man nicht austreten kann, ohne um sein Leben zu fürchten.
    Was dieses Nachwuchstalent der CDU, Amthor, angeht: naja, nach den Überschriften der MSM mußte ich mir das direkt mal auf YouTube anschauen. Wer wählt denn so jemanden ? Unsympathisch ist noch arg untertrieben, vom substanzlosen, überheblichen Gewäsch mal ganz abgesehen.

  16. Moin moin,
    Aha, Religionsfreiheit. Wenn der Angehörige der Messerkultur, getreu dem Aufruf Allahs folgend, einen Ungläubigen in die ewige Islam-Hölle befördert, bekommt er vom Scharia-Richter der NoGo-Zone einen Loorbeerzweig, und von „unserer Rechtsprechung“ im Namen der Religionsfreiheit Bewährungsstrafe oder wie?
    Total ab vom Kurs, so eine Religionsfreiheits-Begründung! Was in meiner Kajüte Sache ist und welcher Kurs anliegt, bestimme immer noch ich!

  17. Gerd Held sei gedankt für die ausführliche Beleuchtung des Themas Religionsfreiheit und wie sie mißbraucht wird, und dafür bewußt miß- und umgedeutet wird. (Bei Thema Asyl erleben wir ja konkludent das gleiche). Ich teile seine Ansichten vollumfänglich. Dennoch fehlt mir in den Betrachtungen zum Thema etwas, etwas übrigens, was mit auch bei der AfD fehlt und wo ich, bei aller Liebe, eine gewisse Naivität erkenne. Sicher gibt es hier bei der AfD und anderen Lerneffekte, doch noch bleiben sie hinter dem erforderlichen zurück. Denn an einem besteht kein Zweifel, und um das zu erkennen, muß man die konservative Filterblase verlassen: Auch wenn seine Rede „Quatsch“ war, so hat Herr Amthor dennoch den Wettbewerb gewonnen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Besser für die AfD, für die Nicht-Linken im Land, sie lernen daraus. Ich werde dadurch keinen CDU-Wähler noch Muslim-Freund, aber diese Runde ging an ihn.
    Wir kommen um diese Erkenntnis nicht umhin: Der Bundestag, das Plenum allemal, IST eine Show. Es ist kein Ort politischer Debatte, des Erkenntnisgewinns, der Reflexion. Das gilt und galt übrigens für alle Parlamente, seit es sie gibt. (Beschlüsse fallen in Hinterzimmern, Klüngelrunden und Küchenkabinetten) Diese Show Bundestag unterscheidet sich in NICHTS von Wetten Daß, Wer wird Millionär oder dem Bachelor. Es geht NICHT um die „Sache“ – hier: Religionsfreiheit. Die CDU hat in ihrer Gremienbeschlußlage nahezu das gleiche stehen, was die AfD forderte – geschenkt.

    Schauen wir uns den „Bachelor“ an, eine lächerliche Show über einer Reihe von Frauen, die die meisten Männer nie anrühren würden, die um einen Mann kämpfen, den die meisten Frauen auf der Straße nicht beachten würden. Sie hat noch nicht mal das rührend-amateurhafte, das früher das „Herzblatt“ hatte. Ja, ALLE wissen sowieso: Das ist überhaupt kein Wettbewerb, keine „echten“ Menschen, sondern Laien-Schauspieler kämpfen nach einem vorher abgefaßten Drehbuch in einer Dokusoap (sic!) darum, zu C- und dann hoffentlich B-Promis zu werden. Andererseits: Der Charme der Sendung ergibt sich daraus, daß wir, das Publikum, das zwar weiß, uns aber doch gerne verarschen lassen. Und so glauben WOLLEN, da würde es tatsächlich zu dem in der Realität vollkommen unwahrscheinlichen Fall kommen, das gleich 12 Frauen sich um einen Mann balgen. Und we r glaubt, das seien feuchte Träume von Männern um die 50, der muß erklären, warum gerade Frauen diese Sendung sehen. Meine übrigens auch, aber psst, das habe ich jetzt nicht verraten, ist ihr nämlich peinlich.
    So, liebe Mitforisten, läuft gute Unterhaltung im Trash-TV, darum die hohen Einschaltquoten. Der Redakteur, die Moderatoren, die Teilnehmer, sie alle würden IN DER WIRKLICHKEIT sofort zugeben, das alles sei völlig lächerlich, sie machten es nur wegen dem Geld – und eben Warhols berühmten 15 Minuten Ruhm. Und befragt man den Regisseur – er wird zugeben, damals, an der Filmhochschule, hatte er auch noch davon geträumt, Goethes „Faust“ am Berliner Ensemble inszenieren zu dürfen, oder Macbeth an der Wiener Hofburg. Tja, manchmal muß man eben die Extrameile gehen.

    Kommen wir nun zum Bundestag zurück. Warum stellt die AfD diesen Antrag? Und warum trägt sie ihn dann so bierernst vor? Warum kopiert sie nicht Abschnitte des CDU-Parteiprogrammes, sagen wir zum Thema Doppelpaß, und stellt sie zur Abstimmung im Parlament? Nicht ohne vorher auf allen Kanälen zu verdeutlichen, daß sie da nur der CDU beispringen wollte? Das nenne ich über Bande spielen. Die Nummer, alle prügeln auf die AfD ein, und sie darf auf den Mitleidseffekt hoffen, die liebe Frau Weidel, ist durch.
    Nein, ich fange hier jetzt nicht mit Goebbels und seinem Schwatzbudengerede an. Aber nehmen Sie den Bundestag als das, was er ist. DORT können Sie die Welt nicht ändern. Das Theater mag die Bretter sein, die die Welt bedeuten, doch am Ende fällt der Vorhang und die graue Realität hat uns wieder.
    Und denken Sie an den Regisseur des Bachelor. Man muß die Extrameile gehen, manchmal, manchmal ganz schön lange.

    • Ich bin nicht ganz so skeptisch. – Die Wirkung der AFD ist doch schon jetzt zu greifen – nach fast einem halbem Jahr – „ohne Regierung“. Turbulenzen im Parteiensystem.-
      Natürlich wird die aktuelle Rede z.B. von Brandtner zur Deutsche Sprache nicht im ÖRR verbreitet- nur die Häme kleiner parlamentarischen Würstchen. – Weiter unten rede ich hier vom „PIMK“, der schwer zu durchbrechen ist. – Reden wir in einem halben Jahr nach der Bayern Wahl weiter, denn die Erosion im Parteiensystem geht weiter.- Meine Hoffnung auf einen Kurswechsel im Sinne DEUTSCHLANDS bleibt. – Auch die AFD wird sich zunehmend qualifizieren müssen.-Haben SIE schon mal eine Partei neu aufgebaut ? -Ich habe hier bei uns mehrmals ein Wahlkreisbüro der AFD aufgesucht. Ich bin kein Parteimitglied. -Keine NAZIs dort sind aber nette engagierte Leute mit wenig Ressourcen, aber auch nicht mit allem einverstanden was die „Oberen“ so machen, wie in jeder normalen Partei – und das ist gut so. Gebt denen und uns eine Chance. Die Probleme kommen zunehmend unten an und bleiben. – Freiberg, Demo in Cottbus, heute Veranstaltung in Merseburg, die Stadt in der ich studiert habe und die ich manche Tage nicht wiederkenne. – Die Lückenpresse und Verantwortungsträger versuchen zu Regionalisieren, Herunterspielen, Diffamieren.- Die Menschen können zunehmend zwischen Propaganda und Realität unterscheiden- so wie in der DDR mit täglicher 150% iger Planerfüllung – deshalb auch der größere Widerstand im Osten. – Propaganda nutzt sich auch irgendwann ab, trotz ihrer z.T. subtilen Art. – Schauen Sie sich die RBB-Diskussion zu Cottbus vollständig an.- Ein Riss geht durch Deutschland.-
      https://www.youtube.com/watch?v=f3wa8L2n0ik

      Berggrün machen Sie aber weiter so- gute Analysen. Und geben damit Denkanstöße für manch einen der das liest, vielleicht auch für diesen oder jenen Politiker.
      Dank zuvorderst aber an Herrn Held für seinen Beitrag, dem man eigentlich nur vollumfänglich zustimmen kann.

  18. Zwei Rechtsgüter liegen, ach wohl in der Luft: Vermummungsverbot vs. Vermummung, als „Religionsfreiheit“ getarnt, also ebenfalls vermummt. Welches der beiden ist vorrangig? Fast schon eine (rechts)philosophische Frage.
    Die Dreiteilung der Gewalten ist auch dazu da, dass sich die Teilgewalten ab und zu in die Haare kriegen bei der Frage: Wer hat wem was zu sagen? Gut so, lassen wir sie streiten im Namen des Volkes – und letztendlich spielt auch der Souverän eine Rolle, mit seinem Wahlverhalten.
    Demokratie ist etwas Plastisches, Bewegliches, Dynamisches – solange sie nicht was Damisches wird, ist alles o.k.
    Da sind wir alle gefordert. Vor allem auch die Vierte Gewalt … .

  19. Ja, es stimmt. Diese Zeiten einer von dahinalternden Politfunktionären auf Null heruntergeschacherten Staats-Exekutive müßten eigentlich Sternstunden des Parlaments und des sich neu belebenden Parlamentarismus sein, in denen sich die republikanische Zentralgewalt nicht mehr länger in die Mündelkorsette einer hinsichtlich ihrer Staatsziele völlig durchgeknallten Exekutive pressen läßt. In Deutschland leider nichts davon. Es bleibt dunkel. Wie bei den Kakerlaken: besser, die Leute erfahren es nicht oder nicht zuviel davon! Dies hat viele Ursachen. Eine davon ist das deutsche (Listen-) Wahlrecht, in dem nach Maßgabe konkludenter Loyalitätspflichten die Parteien (deren Funktionäre, nicht die Wähler!) inzwischen mehr als die Hälfte der Parlamentarier bestimmen, die in den Bundestag einziehen. Die zweite Ursache ist eine vom linken Zeitgeist und seiner Dürftigkeit getriebene moralische und geistige Verlotterung auch des Abgeordnetenpersonals, das sich vornehmlich mit Projekten befaßt, die sich, was deren Lasten, Finanzbedarfe, Zivilisationseinbrüche betrifft, immer wilder gegen das eigene Volk richten, als hätten sie nicht diesem, sondern dem ganzen Universum den Eid geleistet, seinen Nutzen zu befördern. Eine dritte Ursache, die skandalöseste, ist das schreckliche Versagen der medialen Kritik an der Regierung; schrecklich, weil dies gar nicht – quasi totalitär – von außen erzwungen ist, sondern auf Selbstentmündigung und Umlügen derselben beruht. Wenn man sich in diesen Tagen Kabarett und politische Satire anschaut, wird es sofort greifbar: da wälzt sich ein bestimmter Schlag deutscher Intellektueller wieder vor der Macht im Staub herum und höhnt über diejenigen, die den Kaiser klar und nackt sehen. Wer knackt all diese hundsmachenden Vermündelungs-Kartelle? Wahrscheinlich erst der gesellschaftliche Zusammenbruch und ein Neuanfang, der bei den linken Verderbern seinen großen Hausputz beginnen müßte. Totalitarismus, gleich welcher Art, müßte schwer sanktioniert, und Polizei, Justiz, Bundeswehr wieder effektiv gemacht werden. Der Staat, auch der freiheitliche, ist keine Spielwiese für Spinner, Fanatiker, Dummköpfe und deren Dauerinfantilismus. – Toller Beitrag, hochverehrter Dr. Held!

    • Wunderbare Beschreibung des desaströsen Ist-Zustandes dieser Republik. Sie zeigt auch, dass der vielbeschworene „mündige Bürger“ offenbar nur eine Fata Morgana ist, ein Trugbild also, das nur die für wahr halten, für die Täuschung ohnehin zum Alltagsgeschäft gehört – unsere politische Klasse also. Der Wähler, mittlerweile vom medialen Dauerbeschuss der politischen Korrektheit um seinen Verstand gebracht, hebt alle vier Jahr die Hand und winkt die Prozession durch. Die Widerborstigen müssen sich anschließend fügen. Das ist Demokratie, wie wir sie verstehen …

    • „Diese Zeiten einer von dahinalternden Politfunktionären auf Null heruntergeschacherten Staats-Exekutive“ – Wunderbar auf den Punkt getroffen!

  20. Bei der (Berufs?-)bezeichnung Jura Doktorand fällt mir einiges aus der jüngeren geschichte ein. Möchte das aber mit gütigem Schweigen übergehen. Das andere aber, ein Ludwig Thoma Zitat (über den Landgerichtsrat Alois Eschenberger), meine ich hier nicht unterdrücken zu können.
    „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. “
    Passt doch, oder?

  21. Mir ist der Fraktionszwang schon länger ein Dorn im Auge. Eigentlich sollten die Abgeordneten doch nur ihrem Gewissen verpflichtet sein und so sollte in einer gesunden Demokratie die Abstimmung zu einem Thema normalerweise wechselnde, sich über die einzelnen Fraktionen verteilende Mehrheiten sein, die immer wieder wechseln können!
    Jemand der politisch interessiert ist und gerne an Entscheidungen innerhalb der Gremien Stadtrat, Landtag oder Bundestag teilhaben möchte, sollte jeweils in die Partei eintreten, mit der er inhaltlich die größte Schnittmenge hat. Da sich dies im Laufe eines Lebens auch mal ändern kann, muss logischerweise der Austritt aus einer und der Eintritt in eine andere Partei jederzeit möglich sein!
    Dieser unseelige und undemokratische Fraktionszwang bei Abstimmungen jedoch, gehört in die Mottenkiste!

  22. Zitat:“In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber sich auch überlegen, ob er das Gebot der Verfassungstreue von Religionsgemeinschaften ausdrücklich ins Grundgesetz aufnimmt. In Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Angesichts der heutigen Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern wäre eine Erweiterung dieser Treupflicht auf die Religionsgemeinschaften geboten.“

    Volltreffer, Herr Held. Die Religionsfreiheit entbindet nicht von der Treue zu unserer Verfassung. Die Weimarer Verfassung war damals bereits deutlich präziser:

    Artikel 136(1) Weimarer Verfassung 1919
    Zitat:“Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit WEDER BEDINGT NOCH BESCHRÄNKT.“

    Artikel 137(3) Weimarer Verfassung 1919
    Zitat:“Jeder Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig INNERHALB DER SCHRANKEN DES FÜR ALLE GELTENDEN GESETZES. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. “

    Schaut man sich die beiden oben zitierten Artikel der Weimarer Verfassung an, kommt man zu dem Schluss, das nur so überhaupt eine einigermaßen freie Religionsausübung gewährleistet werden kann. Denn die einzelnen Religionen sind in ihrem Geltungsbereich von sich aus ja nicht beschränkt und müssen in ihrer zeitgleichen Vollauslegung unweigerlich kollidieren. Es bedarf also einer neutralen (staatlichen) Instanz, die die jeweiligen Religionen insoweit einschränkt, dass sie nicht miteinander in Konflikt geraten, oder die anderweitig garantierten Grundrechte in Deutschland unterminieren.
    Unsere derzeitige Auslegung der Religionsfreiheit garantiert dies jedoch nicht.

  23. Es ist doch ganz einfach:

    Die Vermummte nimmt in der Öffentlichkeit am Straßenverkehr teil und dort muss sie u.a. aus versicherungsrechtlichen und juristischen Gründen im Falle eines Unfalls (Fahrerflucht, bzw. Läuferflucht, etc.) identifizierbar sein. Wir können ansonsten ja vielleicht Versicherungsschilder für Burkaträgerinnen einführen.

  24. Zum Thema Religionsfreiheit vielleicht auch Folgendes:
    https://www.tagesschau.de/ausland/burka-interview-101.html
    Scheich Khaled Omran, Generalsekretär des Fatwa-Rates der Azhar Universität in Kairo. Im Interview mit Tagesschau und Deutscher Welle hatte er sich geäußert: Gesichtsschleier? Burka? Was den Gesichtsvollschleier, den sogenannten Nikab betrifft: Weder der Koran noch Scharia schreiben es vor, sagt der Scheich. Das ist Tradition in manchen Regionen, nicht religiös vorgeschrieben. Also Tradition, nicht Religion! (Kann man aber auch verwechseln!)
    Aber das ist für den Tor, korrigiere: Amthor intellektuell wahrscheinlich nicht nachvollziehbar und außerdem argumentativ nicht gegen die AfD einsetzbar! Und dem wird ja aktuell ALLES untergeordnet!
    Daraus (und der Zugehörigkeit zum Parteienkartell) lässt sich z.B. auch die derzeitige Passivität der FDP als Oppositionspartei erklären! Der angekündigte Vorstoß gegen das NetzDG wird allein deshalb NICHT stattfinden, WEIL die AfD das AUCH will! Die FDP versteht sich, das war in verschiedenen Bundestagsdebatten letzthin festzustellen, insofern als Opposition, als diese sich GEGEN die AfD richtet! Das hat zwar mit allem, was man zu dem Thema nachlesen kann, die Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages zum Thema „Opposition“ inklusive, null komma nix zu tun! Aber wenn man doch bei den „Guten“ ist, wen interessiert denn dann so etwas doofes wie das Grundgesetz! Das sind sowieso viel zu viele Buchstaben! Und so kompliziert zusammengestellt! Um wie viel einfacher ist es, mit dem Finger auf andere zu zeigen und „NAZI“ zu plärren!
    ICH WILL HELMUT KOHL ALS KANZLER ZURÜCK! Selbst dessen letzte Legislaturperiode damals war GOLD gegen das, was diese Politikversager und -möchtegern-Darsteller da heute vorführen! Selbst die Spendenaffäre verblasst neben dieser Dummheit und Unfähigkeit!

  25. Ob Burka oder Kopftuch Burkini, Niqab, Tschador usw. ist mitnichten ein Ausdruck von Religiosität, sondern immer mehr eine Macht – Demonstration gegenüber uns Deutschen und Europäern, in dem Wissen, und das wird auch bereits direkt *ausgesprochen,dass sie unser Länder übernehmen werden. Die Leute werden schon bezahlt dafür, dass sie die Burka tagen, das ist Fakt.
    Es ist bewußte Provokation! Es gibt 57 islamische Länder wo sie ihre Kultur ausleben können.
    Kopftuch und Burka sind Banner des politischen Islams. Natürlich hat man auch schon die akademisch gebildeten und rhetorisch versierten Muslimas erlebt, die erklärten, dass sie das Kopftuch aus völlig freien Stücken trügen, dass es gar Ausdruck ihrer feministischen Haltung sei. Ganz ehrlich: Vielen dieser Frauen hat man das geglaubt. Es kam authentisch rüber und warum sollen sie das nicht subjektiv so empfinden. Bloß: Diese innere Haltung ändert nichts daran, dass diese Frauen objektiv das Banner des radikalen Islams auf ihrem Kopf tragen. Denn genau diese Bedeutung hat das Kopftuch und erst recht die Burka weltweit. Wenn irgendwo islamistische Despotien entstehen, ist es meist der erste Schritt der neuen Machthaber, die Frauen zu verhüllen. Und nach der Befreiung reißen sich die Frauen oft als erstes ihre Hidschabs, Nikabs oder Burkas vom Leib, wie wir jüngst nach der Befreiung der nordsyrischen Stadt Manbidsch vom IS wieder in bewegenden Bildern verfolgen konnte. Wer in einem freien Land wie Deutschland ,Österreich oder ganz Europa diese Banner eines radikalen Islams trägt, macht damit eine politische Aussage, ob er will oder nicht. Daher ist das Verbot des Kopftuchs im Staatsdienst richtig und daher sollten wir die noch wesentlich menschenverachtendere Burka in allen Ländern Europas auch, soweit es unsere Verfassung nur irgendwie zulässt, verbieten. 

    Burkas und andere islamische Symbole ihrer Herrschaft haben in unserer modernen, offenen Gesellschaft nichts zu suchen. Sie sind kontraproduktiv auf intolerante, antidemokratische Herrschaft ausgelegt.
    Eine Teilhabe am Erwerbsleben im Straßenverkehr und vielen gesellschaftlichen Bereichen wird somit ausgeschlossen und zwangsläufig eine lebenslange Alimentierung solcher Personen der arbeitenden Gesellschaft einfach gewaltsam aufs Auge gedrückt.
    Für wen waren denn die Steuern und Abgaben ursprünglich gedacht? In erster Linie doch für die eigenen Staatsbürger und nicht für alle Welt.
    Der Burkini ist auch so eine unsinnige Debatte!

    Glaubt irgendeiner, dass sich die Burkiniträgerinnen vorher richtig duschen bevor sie ins Wasser steigen? Vielen Dank für Maul-und Klauenseuche. Die bereits in Europa ausgemerzten Krankheiten kommen zur Zeit wieder zurück (TBC, Krätze,Diphtherie usw.)

    Eine so stoffreiche Badekleidung wie der Burkini ist unhygienisch und obendrein auch hinderlich, wenn deren Trägerin zu ertrinken droht und von Rettungsschwimmern zu bergen ist.
    Dank der derzeitigen Regierung wird sowohl den Deutschen als auch den anderen Europäern in ihren Ländern bald gar nichts mehr gehören.
    Islamische Staaten verfügen über unvorstellbare Geldreserven, mit denen sie Macht und Einfluss in westlichen Unternehmen gewinnen und immer mehr Immobilien aufkaufen usw. Viele Europäer bekommen gar nicht mit, was da Tag für Tag vor unseren Haustüren passiert. Europa wird von den Hintermännern des radikalen Islam einfach aufgekauft. Warum schweigen Politik und Medien dazu? 

    Die Verantwortlichen dieser Zustände werden dann nicht mehr am Leben sein oder außerhalb Europas in ihren Luxus-Exilen. Aber die meisten Wähler wollen das scheinbar so…, denn sonst würden sie zur Vernunft kommen und anders wählen.

  26. Ruhig bleiben und abwarten:

    Die AfD-Strategie geht auf:
    1. Die im Bundestag vertretenen Parteien verschaffen der AfD kostenlose Werbung.
    2. Anwesenheit der Abgeordneten wird erzwungen.
    3.Parlament entwickelt sich vom bloßen Abnickerverein für Groko zum lebhaften
    Debatierparlament,in dem sich auch sonst blasse Hinterbänkler profilieren können.
    4. Bisher als seriös aufgetretene Parteigrößen entlarven sich als substanzlose,
    unsachlich u.s.w.) pöbelnde Schwadroneure (Özdemir, Nahles, Hofreiter).
    Lindner sei Dank, dass uns diese Minister erspart geblieben sind.

  27. Der Begriff „ Kartell“ trifft wohl ins Schwarze, denn diese vermeiden es, sich in die Karten schauen zu lassen. Es ist zu beobachten, dass die Freiheit in diesem Land immer weiter eingeschnürt wird. Eine res publica, im Sinne von Herstellung von Öffentlichkeit, ist nicht erwünscht. Eine profunde Auseinadersetzung mit der Vefasstheit der Gewaltenteilung ist nicht in Sicht. Stattdessen ergeht sich ein Abgeordneter in, sich selstüberhebenden, herablassenden und eitlen Beschimpfungen, die, von jeglichem krtitischen Denken befreit, die eigene Unfehlbarkeit behauptet. Sie sprechen von Freimütigkeit und Redlichkeit, die befreiend wirken würden. Wie wahr! Dieses setzt jedoch die intellektuelle Verantwortung und das Bewusstsein voraus, dass man sich irren kann, dass man auch Schaben anrichten kann. Selbstkritik und Offenheit die eigenen „Lehren“ verbessern zu wollen, sind die Grundvoraussetzungen. Ihren Beitrag in diesem Sinne betrachtend, ist Ihre Schlussfolgerung zwingend. Das Kartell scheint unbezwingbar. Der politischen Klasse fehlt die Kraft und der Mut zur intellektuellen Bescheidenheit. Das Denken daran, wie ungeheuer viel wir NICHT wissen. ( Solch vorgetäuschte Unfehlbarkeit ist leider nicht nur in der Politik verbreitet.)

  28. Wenn es um rotgrüne Projekte geht, nimmt’s die CDU nicht so genau mit dem Grundgesetz:

    „Massenmigration aus islamischen Ländern? Wollen wir nicht unterbinden, könnte ja zu unschönen Bildern führen. Artikel 16a. GG? Ignorieren wir! Gutachten namhafter Verfassungsrechtler? Interessieren uns nicht! Die Grünen wollen die Homoehe! Was schert uns Artikel 6 GG!

    Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit? Mit der AfD wollen wir nicht in einen Topf geworfen werden. Und außerdem: ein Verbot würde auf den Widerstand der linken Diversity-Ideologen stoßen. Mit denen wollen wir uns nicht anlegen. Wir wollen doch modern erscheinen. Also verstecken wir uns hinter fragwürdigen Richtersprüchen zur Religionsfreiheit.“

    Was für ein erbärmlicher Kniefall vor der der linken Meute. Was für eine Heuchelei! Liebe CDU-Bundestagsabgeordnete. Eure juristischen Spitzfindigkeiten interessieren uns nicht. Wir haben eine einfache Frage an Euch: „Seid ihr für oder gegen eine Vollverschleierung?“

  29. Wie sagte Özoguz: Eine spezifische deutsche (Leit)kultur gäbe es nicht…außer der deutschen Sprache. Ich gebe ihr heute in einem Teil recht. Im deutschen Parlament gibt es das nicht. Und wie heute im Bundestag zu hören ist, hier nicht mal in der deutschen Sprache. Neben dem Coffe to go brauchen wir Politiker to go. Wenn ich ihn aufhabe kommt er in den Abfall. Danach setze ich mich auch für ökologisch sinnvolle Abfallverwertung ein!

  30. Ich wiederhole es immer wieder und wieder . Der Politisch-Ideologische-Mediale -Komplex (PIMK) sichert und erhält die Machtstrukturen. Die Förderale Länderstruktur von den „Siegermächten“ so angelegt – und die Staatsbürokratie- stützen das System. Sorry- bis zum Zusammenbruch durch äußere oder innere Katastrophen.- Direkte Mitbestimmung, Volksentscheide als erstes, dafür habe ich die AFD gewählt – auch wegen dem offensichtlichen Staatsversagen, als einzige Möglichkeit für einen hörbaren Protest. Erstaunlich, wie MEINE Stimme inkl. die meiner Frau alleine schon welche Wirkung bereits im Hühnerhaufen des Parlamentes erzeugt hat , mit aufplusterten Gockeln und freilaufenden Hühnern. – Wenn doch nur noch „mein Nachbar“ mitgestimmt hätte …
    Gerade „DIREKTWAHL“, z. B eines parteiunabhängigen integren BP, und Volksabstimmungen könnten die DEMOKRATIE zurückbringen, dazu Engagement und Akzeptanz im Volk, auch als REGULATIV gegen Machtmissbrauch jeglicher Couleur. – Ja es gibt es noch, das so gescholtene VOLK dem man ein „Verbrecher“-Stigma anhängen will, besonders, wenn es auf der Straße ist- und das gehört ins Parlament.- Stattdessen haben wir eine SCHEINDEMOKRATIE,
    Das Verfassungsgericht ist nicht unabhängig – sondern Teil des Systems, mit Parteigängern durchsetzt. Der Bundespräsident gleichermaßen -und nicht einmal vom Volk gewählt.-Auch die Verfassung, unser GG, das nicht einmal durch das Volk bestätigt wurde nach der Wiedervereinigung, ist keine Bibel, geschweige ein Koran und auch nicht in Stein gemeißelt. Bisher ca. 50 Änderungen. Warum nicht jetzt auch?- Genauso wie GFK und EU-Recht bedarf es der Präzisierung und ihrer Auslegung – zum Wohle des DEUTSCHEN VOLKES, was der eigentliche Sinn der Inschrift über dem Reichstag ist.- Sie sollten immer hinaufschauen, wenn SIE, die Abgeordneten, den Reichstag betreten.

  31. Leider ist der Artikel in der FAZ v 21.2.2018 online nicht zu finden…

  32. Die AFD hatte der Einheitspartei einen Strich dur die Rechnung gemacht, den egal was von der AFD kommt, es wird abgelehnt, ob das sinnvolle Vorschläge sind, ist egal. So macht man keine Politik wenn man gegen alles ist. Jetzt kann sich in Deutschland nichts verändern, den alle sinnvolle Vorschläge wurden von der AFD gemacht und alle haben Angst diese anzufassen. So werden immer mehr Menschen die AFD wählen und sie merken immer noch nicht, das sie sich mit diesem Verhalten nur schaden und Deutschland sowieso. Es wird keine gute Politik für Deutschland gemacht, es geht nur noch um eigene Befinlichkeiten, aber pausenloss auf andere Länder mit erhobenem Zeigefinger zeigen und sich in die Politik andere Länder einzumischen. Langsam sollten sie merken, das sie allein stehen.

  33. Mit dem Bundesverfassungsgericht verhält es sich nicht sehr viel anders als in den USA – mit dem Unterschied, dass Trump versucht, eine Mehrheit konservativer Richter zu ernennen, während die GaGroKo in Deutschland links-grüne Ideologen inthronisieren möchte. Daraus ergeben sich folgerichtig völlig unterschiedliche Ziele: MAGA (make America great again) für die USA und die Islamisierung/Zerstörung Deutschlands. Die Unterschiede sind eklatant: Merkel als US-Präsidentin wäre nicht nur ihres Amtes enthoben worden, sondern säße wohl lebenslang im Gefängnis – wie auch alle ihre Minister. Dies sei erwähnt, weil es nicht allein auf das Verfassungsgericht ankommt…

  34. In meiner Nachbarschaft wohnt ein Mensch, der fährt vollverschleiert Auto. Ich habe das selbst gesehen.
    Unfassbar.

  35. Die Religionsfreiheit gehörte explizit – inzidenter ist sie da ohnehin schon umfasst – in den „besonderen“ – Vorbehaltskatalog des Art. 18 GG:

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/benehmen-sie-sich/sitten-sind-verhandelbar-anstand-nicht/#comment-354379

    Zum Parteienkartell:

    Wenn Alt-BP Richard von Weizsäcker richtig sagte: „Die Parteien haben sich den Staat zur beute gemacht“, so muss es heute ergänzend heissen. Die Parteifunktionäre haben sich die Parteimitglieder zur Beute gemacht.

    Klatschhasenveranstaltungen, unterdrückte parteiinnere Diskussionen über rechtsstaatliches Verhalten, Fraktionszucht von Fraktionsvorsitzenden, die nicht die Interessen der Fraktion im Auge haben und so einen lebendigen Austausch fördern, sondern die Interessen der Parteifunktionäre und Regierungsmitglieder.

    Wie sagte Felix Magath einmal? Die Mannschaft ist in schlechter Kondition … so ist es … .

    Denken statt Demagogie und dann klug argumentieren. Die Zeit der Volkstribune muss zu Ende gehen. Zumal, wenn angefangen wird, Kindersprache zu benutzen, um sich verständlich zu machen … .

  36. Deutschland ist längst keine freies Land mehr. Deshalb wird sich weder durch Wahlen noch durch juristische Klagen etwas ändern lassen.
    Für den Souverän gibt es keinen anderen Weg als durch massiven Druck von der Straße sich sein Land zurück zuholen.

  37. Passend zu diesem Artikel möchte ich auf ein aktuelles Interview mit der deutschen Islamforscherin Susanne Schröter hinweisen (erschienen im österreichischen Standard) – Auszug daraus:
    „Freiheitsrechte beinhalten deutlich mehr als die Freiheit der Religionsausübung. Da geht es auch um Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen und um vieles mehr. Letztendlich müssen wir allen, die hier leben, Einwanderern, aber auch manchen Alteingesessenen, signalisieren, alles, was darüber hinausgeht, nicht mit Akzeptanz rechnen kann.“
    Link zum Interview: https://derstandard.at/2000074801713/Islamforscherin-Moscheen-sind-grundsaetzlich-nicht-integrativ?ref=article

  38. Übrigens, „Freund“ Amthor, ich gehöre der Glaubensgemeinschaft der Amthortretisten an. Ich glaube fest, Ihnen aus religiösen Gründen in den A…lerwertesten treten zu müssen. Können´se nix dran ändern. Religionsfreiheit.

    • Einfach köstlich! Ich überlege ernsthaft, ob ich als Atheistin dieser Religionsgemeinschaft beitreten kann.

  39. Lieber Herr Held, vielen Dank für diesen Artikel, der den Finger in so manche Wunde legt. Wenn man sich die heutige Debatte (zum Antrag der AfD) ansieht, sieht man sich hinsichtlich Ihrer Ausführungen zur Parlamentskultur bestätigt. Darüber hinaus haben sich Verhaltensweisen im Bundestag eingebürgert, die mich ehrlich sprachlos machen. Da grüßt ein Abgeordneter am Ende seiner Rede seinen Sohn vom Rednerpult aus, ein zu seinem Platz zurückgekehrter Redner wird von mehreren Fraktionskollegen umarmt, als käme er von einem sportlichen Wettkampf…mitunter hat man mehr den Eindruck, einer RTL-Show zuzusehen als einer ernstzunehmenden Debatte. Mich graust vor einer solchen Volksvertretung!

    • Nicht zu vergessen: die Konfetti-Kanone nach der Abstimmung über die „Ehe für alle“. Vielleicht veranstalten die Grünen demnächst im Bundestag ja Vorführungen zum Thema sexuelle Vielfalt. Man kann auch nicht ausschließen, dass Cem Özdemir in dieser Legislaturperiode hinter dem Rednerpult einen Joint raucht.

    • Kultureller Zerfall und Dekadenz zeigen sich zwangsläufig und durchgängig auf allen Gebieten .
      Auch Parlamente sind davon nicht ausgenommen .

  40. Die AFD hat zig sinnvolle Anträge innerhalb der letzten 4 Monate gestellt und ALLE wurden von dem Einparteinblock angegriffen und abgelehnt. Es ging nie um das Sachthema, lediglich um die Ausgrenzung der AFD.
    Das Recht auf Religionsfreiheit wurde 1949 auf Grund der NS Repressalien gegenüber Geistlichen in das GG aufgenommen. Da gab es noch gar keinen Islam „IN“ Deutschland. Dieser lächerliche CDU Pimpf und alle „Zentralräte“ berufen sich aber darauf, es wird Zeit das GG hier präziser auszuformulieren. Mit einem Zusatzparagraphen „gilt nicht für die Schariagebote“.
    Das Tragen der Vollverschleierung ist erst seit kurzen durch die radikalen Islamisten in Vogue. Früher, siehe Bilder aus dem Iran um 1970, sind alle Frauen ohne Schleier rumgelaufen.

    • „Da gab es noch gar keinen Islam „IN“ Deutschland.“
      Das ist falsch. Es gab an die 300.000 Moslems in der Wehrmacht, die Südrussland „befreien“ wollten, um dort einen islamischen Staat zu errichten. Auch nicht zu vergessen die bosniakische „Handschar“-SS-Division, die der Jerusalemer Großmufti al-Husseini zusammen gestellt hat.
      Was A.H. selbst über den Islam gesagt hat, kann ich wohl nicht einmal in diesem Medium schreiben….

  41. die Grünen mit ihren mehr als merkwürdigen Ansichten sind eine Gefahr für unser freiheitlich organisiertes Zusammenleben. Bisher haben sie alle ihre wundersamen Ideen völlig an die Wand gefahren. Ihr Drang zur Bevormundung des Menschen ist kontraproduktiv. Studienabbecher haben im Leben immer nur eines bewiesen – sie sind nicht in der Lage einmal angefangenes zu Ende zu bringen. Sie laufen vor der Verantwortung weg. Die Konsequenzen für ihre träumerische Politik müssen immer andere ausbaden.

    • … ihre wundersamen Ideen völlig an die Wand gefahren?

      Atomkraftwerke sind weg
      Kohlekraftwerke sind bald weg
      Gaskraftwerke sind bald weg
      IHR Diesel ist bald weg
      Bundeswehr ist weg
      Unsinniges Dosenpfand ist durch
      Ehe für ALLE ist durch
      Zuzug von Millionen an Migranten ist durch // KGE unser Land iwrd sich verändern wie schön ist das denn?
      Offene Grenzen ist durch
      Genderthematik ist durch
      Der Staat Deutschland hat sich aufgelöst
      Angriffskriege sind wieder in ….

      Ich finde für eine kleine Winzpartei die aus der Ursuppe der kommunistischen Parteikadern entstand, ist das eine sehr erfolgreiche Politik gewesen.
      Merkel setzt nur die SPD und Grünen Richtlinien um.

  42. Wenn das Verfassungsgericht mit seinen „Gesetzesauslegungen“ nicht der Hüter der Verfassung ist, warum kann er dann mit seinen Urteilen (genau wie der EuGH) Einfluss auf die Gesetze nehmen? Denn genau das wurde in vielen Medien bereits mehrfach berichtet. Gesetze müssten aufgrund von Verfassungsgerichtsurteilen geändert werden. Es gibt dafür sogar Fristen.
    Ist unser Rechtssystem dann wirklich noch besser als das kritisierte polnische System? Nur bei uns entscheiden Richter, was Recht ist. Haben wir noch einen Rechtsstaat, wenn das Urteil von der M e i n u n g des Richters abhängt?

  43. Es sollte sich bei jedem im Bewusstsein verankern: Solange das Diktat der Parteien und ihrer gleichgeschalteten Medien nicht beendet wird, kann man nur alle Missstände benennen, aber ändern wird sich nichts.

    Demokratie gibt es nicht, die parlamentarische Demokratie steht unter Partei- und Koalitionszwang somit ist das Souverän Bevölkerung ausgeschaltet.

    Also liegt es an der Bevölkerung dem ein Ende zu bereiten.

    Die Entscheidung lautet:

    Demokratie oder ewig Untertan!

  44. Wow, im Jahre 2018 interessiert plötzlich das Grundgesetz wieder? Selbst auf so holprige Auslegungen wie die zitierte stützt sich ein junger CDU Politiker? 2017 haben noch nahezu alle damals im Bundestag vertretenen Parteien das Grundgesetz, zumindest an jenen schwarzen Tagen im Frühsommer, das GG mehr für eine Art „Vorschlag“ gehalten. Wie sie es eben von unserer Machthaberin gelernt haben.

  45. Was für ein groteskes Schauspiel.
    Man lasse später bitte niemanden aus dem Altparteienkartell davonkommen. Volle Hybris heute, volle Rechenschaft morgen.

  46. Das Europäische Parlament, welches ich mißachte und zutiefst verachte, wegen seiner menschenverachtenden „Denkweise“, soll einen Beschluß gefasst haben, mit einer relativ hohen Mehrheit, gegen Polen vorzugehen,

    Ziel soll es sein, „meinem“ Polen, mit dem ich, eine Deutsche, mich solidarisiere, letztendlich die Stimmrechte zu entziehen, unter Vorspiegelung eines falschen Vorwands.

    Ich wünsche mir, ein optimierter Asteroid möge auf dieses Parlament herunterfallen. Pharisäer verdienen das.

  47. Eine Bestätigung der jüngst erschienenen Abhandlung über die Rechtsverwahrlosung in diesem „Staat“.

  48. Deutschland –
    da ist Hopfen und Malz verloren!
    Resignation!

  49. Über andere Länder sprechen wir in solchen Konstellationen gerne von Bananenrepublik.

  50. Ja, die heilige, unantastbare Verfassung. Aber nur, wenn man damit die konstruktiven Ideen anderer, die nicht dem beschriebenen Machtkartell angehören, abwürgen kann. Wo Verfassung/Grundgesetz dem bedingungslosen Durchregieren der Kanzlerin und der Masseneinwanderung im Weg stehen, sind sie auf einmal wie von Geisterhand verschwunden und zur Gänze obsolet. Gut, dass nun die AfD da ist und nachbohrt. Von der hier bisweilen hochgelobten FDP ist solches nicht zu erwarten, solange sie sich als Teil des Kartells sieht, das Recht sagt und Macht meint.

    Als ob die Religionsfreiheit, die immer wieder von jenen zum Fetisch gemacht wird, die dem Islam zugeneigt und dem eigenen Volk abgeneigt sind, in Stein gemeißelt und ein absoluter Wert wäre, der alle anderen nichtig werden ließe. Selbstverständlich bedeutet Religionsfreiheit auch die Freiheit vor Religion – etwa im öffentlichen Raum – und kann immer nur von relativem Wert sein, nämlich solange diese nicht andere verfassungsmäßig verbriefte Rechte und Freiheiten beeinträchtigt. Dies ist immer noch ein säkularer Staat, kein Kirchen- oder Gottesstaat.

    Im Übrigen hat mich dieser Amthor fatal an alte Zeiten in der Jungen Union und im RCDS erinnert. Da schwirrten auch Scharen blasierter Jura-Studenten im feinen Zwirn und mit Diplomatenköfferchen herum, für die nur der Karriereweg Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal von Interesse war, großkotzige Jüngelchen (und auch ein paar Weiblein), die meinten, die Klugheit mit Löffeln gefressen zu haben. Ein Déjà-vu-Erlebnis für mich. Dieser CDU-Milchbubi, der der Mainstreampresse so gefällt, ist ein intellektueller Tiefflieger ohne Lebenserfahrung aber mit großer Klappe. Dumm, borniert, dreist und selbst in seinem Fach von mäßigen Kenntnissen beleckt. Wenigstens kann man sich ein wenig über den jungen Mann amüsieren, da er direkt der Feuerzangenbowle entstiegen zu sein scheint. Sozusagen Merkels letztes Aufgebot, …..

  51. Das politische Kartell, ein guter Titel für die gegenwärtige Situation. Aber was bedeutet schon unsere Verfassung, wenn man stets das Gute will. Nur gut meinen, heißt nicht immer gut machen. Vielleicht sollte man den Satz von Goethe zur Warnung mal in eine andere Reihenfolge setzen und von jener Kraft sprechen, die stets das Gute will und stets das Böse schafft.

  52. Bravo!
    Der Beitrag war überfällig und ist besonders gelungen, ob seiner geduldigen Ausführlichkeit, die selbst das Parteien-Kartell aufhören lassen sollte.

    (Vorschlag: BVG wird deutlicher mit BVerfG abgekürzt )

  53. „Das „christliche Menschenbild“ ist nicht die Grundlage unserer Verfassung – Die Religionsfreiheit ist ein hohes, aber auch begrenztes Verfassungsgut. Wenn man das „christliche Menschenbild“ anstelle des Staatsvolks zum Angelpunkt der gesamten Politik macht, wie es heute vielfach geschieht, wird die Breite der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verengt. Mit einem religiös eingefärbten Menschenbild lässt sich der Wert eines weltbezogenen, öffentlichen Lebens nicht verteidigen. Das Tabu eines Burka-Verbots und die Rolle, die dabei eine absolut gesetzte Religionsfreiheit spielt, zeigt das überdeutlich.“
    Das christliche Menschenbild, eines das aus Eigenverantwortung, Subsidiarität, Fleiß, Armenfürsorge aus eigenen Mitteln, Liebe für den Nächsten (nicht für alle, nicht Hass gegen die Eigenen) Liebe zu Gott von ganzem Herzen besteht; Recht und Gerechtigkeit spielen eine essentielle Rolle, wie auch gerade das Einstehen für die eigenen Fehler. Das, was immer wieder von irgendwelchen Politikern, als „christliches Menschenbild“ bemüht wird, hat überhaupt nichts mit dem echten christlichen Menschenbild zu tun.
    So wie die meisten Politiker keine Christen sind, so trifft das auch auf die übergroße Mehrheit der Deutschen zu.
    Wer die Bibel nicht liest, kann gar nicht begreifen, was wir ihr alles zu verdanken haben, er kann auch nicht widersprechen, wenn jemand anderes, der sie auch nie gelesen hat, falsche Behauptungen über sie aufstellt.
    Leider gilt das auch für sie, denn die gesamte Wertebasis von unserem, sich in der Selbstabschaffung befindenden, Staatsvolk kommt aus diesem meist ungelesenen, aber immer kritisiertem, Buch.
    Wer eine Gesellschaft kennenlernen möchte, die ohne dieses von ihnen offensichtlich noch nie angepackte Buch auskommt, der möge sich die islamische Gesellschaft anschauen. Religiös sind sie, und in jeder Werteanschauung stehen sie unserer eigenen vollkommen entgegen.
    Wer auf die humanistisch-atheistische Wertegesellschaft hofft: auch die hatten wir bereits. In Deutschland bemühen wir uns seit 75 Jahren, ihren Ungeist auszutreiben – man könnte auch sagen: den Teufel mit dem Belzebub austreiben:
    Damals nannte man es Aktion T4, heute nennt der Humanist das Pränataldiagnostik mit anschließender Abtreibung. Die eingesparten Downkinder sind ihm sicher dankbar, wenn er zum Ausgleich dann nach Grafeneck pilgert und die Essener Tafel anpöbelt.
    Nein, der Humanismus, der nichts anderes ist wie die totale Werterelativierung, der kann nicht die Antwort sein. Es sollte einen mit gesträubten Nackenhaaren umtreiben, wenn man sich vorstellt, dass zum Beispiel der aktuelle durchschnittliche Bundestagsabgeordnete zu entscheiden hätte, welches Leben gerade aktuell Leben ist, und welches nicht. Denn man misst ja dann dem Leben keinen Wert an sich zu, sondern nur den, welchem man individuell gerade für sich festlegt – als guter Humanist.

    • @Belmega, Sie haben es verstanden.

      Zitat: „Wer die Bibel nicht liest, kann gar nicht begreifen, was wir ihr alles zu verdanken haben, er kann auch nicht widersprechen, wenn jemand anderes, der sie auch nie gelesen hat, falsche Behauptungen über sie aufstellt.“

      a. Wer sie nicht gelesen hat, kennte die europäische Kultur nicht und verleugnet sie und verrät sie..

      b. Die (bösen) Atheisten haben sie verleudmet, haben gelogen, nur um an die Macht zu gelangen. Und jetzt können die Menschen, nach 2 Weltkriegen erneut sehen und schmecken, welche Zerstörung über Europa hereinbricht. Denn Muslime sind auch gottlose.

      c. Die Bibel ist der kostbare Stein, den die Frevel begehenden Brüsseler Technokraten arrogant verwerfen wollten.

      d. Wer Fachbücher kritisiert, ohne sie zu lesen und zu kennen, ist ein Riesentor. Nur noch 1 unter 2.000 Menschen kennt sie, die Bibel.

      Gott, der christliche Gott, läßt sich nicht verspotten.

      Weder von Muslimen, noch von Atheisten. Zwei Brüder der gleichen Medaille!

      • @Ingeborg Luh: Ich stelle als Atheist die Bibel inhaltlich gar nicht infrage. Ich glaube lediglich nicht an irgendeinen Gott. Von daher ist es eigentlich egal, was in der Bibel steht, wobei ich die Bibel gelesen habe. Mich mit Muslimen in einen Topf zu werfen, verbitte ich mir.
        Die Tugenden, die die Christen aus ihrem Glauben heraus schöpfen, sind für mich aus reinen humanistischen und ethischen Gründen, selbstverständlich. Ich unterliege, im Gegensatz zu den Christen, keiner „Obrigkeit“, die mir sagen muss, wie man sich als guter Mensch verhält.
        Ein wenig Abstand vom Glauben, hilft häufig beim Denken. Frei nach Immanuel Kant: „Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen!“
        Jeder kann gerne glauben, was er will. Es gibt Menschen, die aus ihrem Glauben heraus neue Kraft und neuen Lebensmut schöpfen.
        In der DDR sind weite Teile der Bevölkerung ohne konfessioneller Religion aufgewachsen. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum eben dieser Teil der Deutschen Schieflagen eher erkennt und eben auch eher aufbegehrt. Deshalb wäre das Miteinander Reden auf politischer Ebene so wichtig. Diffamierungen begünstigen nur jene, die es nicht so mit der Nächstenliebe haben.

    • Unerträglich ist dieses weltfremde, ideologische Gequatsche von Humanität und christlicher Nächstenliebe.
      Diese Begriffe werden instrumentalisiert und mißbraucht um die noch normal denkenden Menschen einzuschüchtern und Kritiker mundtot zu machen und kalt zu stellen.

      Hier die Erläuterung an alle Gutmenschen und Moralisten durch die katholische Kirche, wie Nächstenliebe zu definieren ist:

      „Nächstenliebe ist aber das konkrete Wohlwollen gegenüber dem real Nächsten. Das ist zunächst der Familienangehörige, Nachbar und Arbeitskollege. Jede Übernächstenliebe und Fernstenliebe ist Ausflucht und Illusion“. 

      Dabei entspricht diese Vorgangsweise dem Hausverstand. (Was derzeit läuft, ist demgegenüber völlig absurd: Christen werden in den islamischen Ländern derzeit zu Hunderttausenden ermordet und vertrieben, aber die „christlichen Länder“ hofieren diejenigen, vor denen sie geflohen sind. Christliche Flüchtlinge werden – wie berichtet – in Asylzentren bedroht oder schon im Mittelmeer über Bord geworfen. Das Christentum erlebt in diesen Monaten in den meisten orientalischen Ländern seinen Untergang.

      Die Schlußfolgerung lautet:
      Wer durch sein privates und politisches Tun dazu beiträgt, daß seine Nächsten durch die Einwanderung von Massen integrationsunwilliger Menschen, mindestens drei Viertel wehrhafte Männer, Schaden erleiden, versündigt sich schwer gegen die Nächstenliebe.

      Daher in aller Deutlichkeit:
      Wer aufgrund seiner sozialen und politischen Stellung für das Gemeinwohl verantwortlich ist, muß sich nach christlichem Selbstverständnis und schon nach naturrechtlichem Hausverstand natürlich zuerst für das Wohl der ihm Anvertrauten sorgen. Er muß das Gemeinwesen und die Einzelpersonen gegen Übergriffe von außen schützen.
      Die kirchliche Obrigkeit ist klarerweise für die Verbreitung und Sicherung des wahren Glaubens verantwortlich. Sie muß im Interesse des Seelenheils ihrer Gläubigen die Ausbreitung falscher Religionen verhindern. Da in christlich geprägten Ländern die kirchliche Obrigkeit immer noch einen gewissen Einfluß auf die Politik und die Behörden hat, muß sie diese in ihrem Agieren zugunsten des Gemeinwohl unterstützen. Auch davon kann keine Rede sein.

      „Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen. Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen unterstellen und verlangen, daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen. Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mitzutragen“ (KKK 2241, Hervorhebung WS).
      Quelle: Auszug aus Katholiken Info

      ( Die Deutschen Bischöfe haben sich scheinbar von ihrer Mutterkirche entfernt und singen im Chor mit der Politiker-Riege die ja auch nicht umsonst die Kirchensteuer für sie einzieht, was in anderen Ländern nicht übliche Praxis ist )

      Dazu fällt einem das Zitat von Helmut Qualtinger ein :

      „Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen“.

      • Vielen Dank Augias.

    • Toller Kommentar.
      Christliches Denken ist für mich das Schlimmste überhaupt.
      Das Christentum ist maßgeblich daran beteiligt dass wir in Europa viele Kriege und Selbstzerfleischung hatten.
      Das Christentum ist eine masochistische Religion die uns schwach macht und besonders das “uns” bis zur Unkenntlichkeit relativiert.

      Jetzt sagen Sie: das ist gar nicht das echte Christentum… die Leute kennen sich nicht aus…

      Kleine Erinnerung:
      Nicht der echte Islam, Religion des Friedens, falsche Interpretation, Unkenntnis etc

      Dürfte Ihnen bekannt vorkommen- trotzdem netter Versuch das Christentum rein zu waschen.

  54. Die Unterwanderung des BVerfG nimmt Formen an. Trotz der seit Langem bestehenden massiven Betrugsvorwürfe gegen die von den Grünen ‚eingeschleuste‘ Richterin Susanne Baer durch Hadmut Danish betreibt diese nach wie vor ihr Geschäft beim BVerVG. Soll nun diese Unterwanderung weitergehen, gedeckt durch den festen Block der ‚Etablierten‘?

  55. Die Dummheit der etablierten Parteien ist das eigentliche Wasser auf die Mühlen der AFD.

    Wir Pastafaris glauben an das fliegende Spaghettimonster.
    Aus diesem Grund tragen wir als Kopfbedeckung ein handelübliches Nudelsieb.
    Und weil alle Götter eitel sind, freuen sie sich über so viel Ehrerbietung

    • Die falschen (!) Götter sind eitel, wohlgemerkt. Nur diese. Soviel Redlichkeit sollte sein.

  56. Das ganze Dilemma. in dem sich unser Staat derzeit befindet, hat vier grundsätzliche
    Ursachen
    1) Angela Merkel, herrschsüchtige Kanzlerin, die offensichtlich weder ihr Volk noch ihr Land liebt, und mithilfe ihrer Parteisoldaten die parlamentarische Demokratie ganz offensichtlich außer Kraft setzt
    2) Ein Parlament, das sich gefallen lässt, das die wichtigsten Themen unserer Zeit( illegale Masseneinwanderung, desaströse Energie-Wende, funktionsunfähige Bundeswehr usw nicht einmal mehr gebührend im Parlament behandelt werden
    3) Ein Volk, das sich dieses alles gefallen lässt und die Kanzlerin trotzdem noch liebt
    4) Medien und Regierungsrundfunk, die das alles noch schön reden.
    Ich halte das Drama, was in Deutschland abgeht, für irreversibel!

    Danke für „Tichys Einblick“, den ich gerne weiter unterstütze !

    • „3) Ein Volk, das sich dieses alles gefallen lässt und die Kanzlerin trotzdem noch liebt“

      Für mich eine Art von
      Stockholm -Syndrom“

    • zu 3) Das Volk liebt diese Kanzlerin schon lange nicht mehr, sie wird lediglich noch in bestellten Umfragen hoch geschrieben. Man darf nun wirklich keine FORSA-Umfragen oder ähnlichem Firlefanz mehr Vertrauen schenken. Um mich herum spüre ich nur Abscheu, was diese Frau betrifft. Und selbst die Wohlmeinenden, Langmütigen sagen inzwischen, dass es Zeit für sie wird, zu gehen. Man ist ihrer überdrüssig – nicht nur im Milieu der Gegenöffentlichkeit. Rückhalt hat sie nur noch bei glattgespülten CDU-Parteitagsdelegierten. Aber die sind nicht Deutschland.

  57. ‚Wenn die Bundeskanzlerin von der politischen Bühne verschwindet, ist das Grauen einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung noch lange nicht vorbei … Angela Merkel ist Physikerin und bedenkt angeblich alles vom Ende her. Wäre es nicht so, sagt sich der Bürger, hätten wir ja eine Idiotin im Kanzleramt.‘

    Im Original.

    • Leergebrannt ist die Stätte
      Wilder Stürme rauhes Bette
      In den leeren Fensterhöhlen wohnt das Grauen
      Und des Himmels Wolken schauen hoch hinein
      ( Schiller , “ Das Lied von der Glocke “ )

    • Ob es dann noch nicht vorbei ist, ist nicht spielentscheidend. Wichtig ist zunächst, dass sie verschwindet: It’s high time to disappear! Denn ohne ihr Verschwinden ist die Grundbedingung nicht erfüllt, dass sich überhaupt wieder etwas zum Guten wenden und bürgerliche Vernunft zurückkehren kann. Im Augenblick blockiert diese herrschsüchtige Frau noch alles. Und das mit dem „vom Ende her Denken“ ist doch nur eine leere Phrase. Das versucht doch jeder. Jede Hausmaus tut das – wenn sie ein Stück Käse stibitzt, denkt sie es vom Ende her, dass sie dann was zu beißen hat. An dieser Frau ist nichts, rein gar nichts positiv hervorzuheben. Charakterlich unterste Schublade, kann sie nur Macht, Macht und nochmals Macht. Ich kann sie nicht mehr ertragen, die ist die personifizierte Beleidigung für eine Kulturnation.

  58. Das Europäische Gericht für Menschenrechte hat festgestellt, dass …der gesellschaftliche Integrationsanspruch über dem der individuellen Religionsfreiheit steht“

    Weiterhin:

    In Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:

    Es ist […] verboten,

    [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
    bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

    Eng gefasst, dürfte damit sogar das Mitführen einer Burka/Nikab in einer Tasche unter Strafe stehen.

  59. Das ist alles richtig – aber auch vollkommen sinnlos. Denn der Sender der Botschaft geht davon aus, dass der Empfänger seiner Botschaft empfänglich für rationale Argumente ist. Letzteres ist aber gar nicht der Fall, da dieser Empfänger schon vor läbgerer Zeit entschieden hat – auch mittels eines übergeordneten Rahmens -, dass eine multiethnische Gesellschaft in Deutschland und der EU entstehen soll. Dies wurde in sehr deutlichen Aussagen von Nicolas Sarkozy und Frans Timmermans bestätigt. In den Tagesthemen konnte man vor ein paar Tagen auch sehr deutlich etfahren, dass die deutsche Gesellschaft an einem Experimentbteilnimmt: Der Transformation von einet monoethnischen zu einer multiethnischen Gesellschaft. Für die SPD/CDU-Koalition gehört damit der Islam, die Islamisierung und Burka/Nikab zu Deutschland. Dies wurde ja von einer Mehrheit der Wähler gerade wieder bestätigt.

    • So ist es. Man kann sicher sagen, nur eine Minderheit, nicht die Mehrheit der Deutschen freut sich über und auf dieses Experiment, aber diese Mehrheit wehrt sich eben nicht dagegen und schaut dem Ganzen zwar empört, aber entweder sprachlos oder teilnahmslos und schon resigniert zu. Das ist die eigentliche Tragödie Deutschlands, nicht so sehr, daß die politischen und wirtschaftlichen Machthaber solche Experimente tatsächlich wagen und auch gegen die Mehrheit der einheimischen Bürger und Nationen durchsetzen.

  60. Als ein in Charlottenburg, also im weniger ‚arabisch‘ bevölkerten Westteil lebender Berliner, möchte ich dieser Stelle sagen, dass hier Burkas herumlaufen! Wo man nicht ein die Augen sehen kann, weil da so ein Gitter davor ist! Natürlich auch diese ‚Niqabs‘. Aber ich rede von echten Burkas! Weil ja immer gerne behauptet wird, das Problem gäbe es in Wirklichkeit eigentlich gar nicht!

  61. Dieses Verhalten im Bundestag wird sich immer und immer wiederholen. Die AFD könnte hier eine Gesetzesinitiative einbringen, welchem der komplette Bundestag geistig und rechtlich zustimmen würde. Sie würden es aber trotzdem ablehnen, da es von der AFD kommt. Erste Direktive der Altparteien, «Alles ablehnen was von der AFD kommt». Das deutsche Volk ist den Altparteien vollkommen egal. Wählerauftrag geht ihnen am A…..sch vorbei. Es ist wichtiger sich selbst auf die Schulter zu klopfen, anstatt seine Arbeit «zum Wohle des Deutschen Volks» auszuführen.
    Das BVG ist schon lange nicht mehr unparteiisch. Die einzige Partei welche sich dafür einsetzt das es seine Souveränität wieder zurückerlangt ist???? Die AFD.
    Aber die Altparteien wollen ihr Macht ja nicht aufgeben.

    • Es ist gut das die AFD jetzt im Bundestag ist und Anträge einbringen kann auch wenn sie abgeschmettert werden.
      Allein die Begründung der Abgeordneten für diese Anträge lässt den zu schauenden Bürger aufhorchen und erkennen wo er von den Politikern der Alt Parteien hinter die Fichte geführt wurde.Ich finde das ist schon ein großer Fortschritt .

  62. Ursprünglich war es so, dass der Landesherr die Religion bestimmt hat. Religionsfreiheit schließt dieses Diktat also aus, was dann auch damit gleichbedeutend ist, dass niemand das Recht hat religiöse Vorschriften ins öffentliche Leben zu tragen. Also Schweinefleischverbot in Schulkantinen, oder gesonderte Badezeiten für Muslima in öffentlichen Bädern. Im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, und des Zusammenlebens, sollte der Begriff der Leitkultur in das Grundgesetzt aufgenommen, und im Sinne der Mehrheit betont werden. Für diejenigen, für die unsere Lebensgewohnheiten unakzeptabel sind, besteht dann immer noch die Möglichkeit sich in die eigene Privatsphäre zurückzuziehen, oder Goodbye Deutschland zu sagen.

    • Genau dies wollen die ******** nicht. Anstatt dessen, wollen sie die türkische Leitkultur hier implementieren. Denn, die ist mit der grün-kommunistischen ähnlich verwandt.

      Wir müssen unserem Grundgesetz wieder Geltung verschaffen. Unerbitterlich.

      Unsere Leitkultur, welche die arroganten grünen Linksfaschisten nicht respektieren und verleugnen ist der türkischen weit überlegen. Kein Vergleich.

  63. Diese „intime Verletzung“ der Gewaltenteilung durch die Parteien findet ebenso zwischen Exekutive und Legislative statt, also zwischen Regierung und Parlament. Damit besteht die Gewaltenteilung de facto nur noch auf dem Papier. Das erklärt hinreichend das Versagen des gesamten Systems bei der Eindämmung der von Merkel verursachten Migrationskrise.

  64. Die Verfassungsrichter haben sich eindeutig postionert, dass es die Ehe gem. GG nur zwischen Mann und Frau geben kann. Der BT hat sich darüber hinweggesetzt und die gleichgeschlechtliche Ehe zur besonders schutzwürdigen Einrichtung erhoben. Offensichtlich geht man davon aus,
    dass die Verfassungsrichter ihtr Meinung bei Bedarf ändern werden. Das zeigt deutlich den vorgeblichen Respekt vor diesen Richtern.

    • Das BVerfG wird darauf eine geschmeidige Antwort finden, die das Ansinnen der Regierung stützt. Jede Wette.

    • Die Verfassungsrichter können nicht wirklich neutral urteilen. Haben sie doch alle einen Aufstieg in den sogenannten Altparteien und mit deren Ideologien hinter sich. Solange nicht das Volk als ganzes, im höchsten Gericht vertreten, wird das auch bei fraglichen Urteilen bleiben. Auch höchste Richter bleiben so von Parteien Abhängige. Gesetze, leider auch das GG. werden daher so ausgelegt, wie es gemeinsam gelingt, den bestehenden Parteienverbund möglichst nicht zu schädigen. Siehe auch Bundestag. Schon längst ist eine grundsätzliche Neufassung und Anpassung des G.G an die heutige Realität fällig. Viele politisch motivierte im Volk erwarten das eigentlich. Aber das würde das bestehende Kartell nur bestimmter Parteien und ihren Anspruch als alleinige Gralshüter einer alteingesessenen Parteienlandschaft gefährden. Also versuchen sie das möglichst zu verhindern. Im höchsten Gericht, wie auch im Bundestag. Das schadet nicht nur unserer jetzigen Demokratie, sondern der Zukunft nachfolgender Generationen. Nur warum lässt das viele Bürger unseres Landes einfach noch so kalt? Interessiert sie die Zukunft ihrer Kinder nicht mehr?

    • Ach, das vom Parteienfilz durchsetzte Bundesverfassungsgericht!
      Laut einem Urteil dieses „hohen Hauses“ aus dem Jahr 2012 darf es nur 15 Überhangmandate im Bundestag geben. Rechnen Sie einmal mal nach: 299×2+15= 709? Nicht wirklich, oder?

  65. Es fällt auf, dass unser Grundgesetz von den etablierten Parteien immer dann gegen die Interessen der Bürger in Stellung gebracht wird, wenn es darum geht, dem Islam zusätzliche Freiräume zu ermöglichen. Geht es aber zB um die Verhinderung illegaler Einreise und Asylfoderung, geht unser Grundgesetz den Etablierten am Allerwertesten vorbei (Art 16a GG).

    • Ja, selbst der EuGH hat inzwischen mehrfach geurteilt, daß generelle Burka-Verbote in der Öffentlichkeit (in Belgien und Frankreich) zulässig sind und nicht gegen die Religionsfreiheit verstoßen.
      Angeblich steht die europäische Rechtssprechung doch über der nationalen – jedenfalls wenn es gegen deutsche Interessen geht.

  66. Wir wissen doch schließlich alle, was da versucht wird. Es geht überhaupt nicht um (durchaus sinnvolle) Sachthemen, sondern schlicht und einfach um Diffamierung des ungeliebten, politischen Gegners.
    Wie billig, armselig und lächerlich, Ihr Altparteien, wenigstens habt Ihr (noch) die Bild-Zeitung hinter Euch, aber deren Auflage wird auch von Tag zu Tag kleiner.

    Wollen wir doch mal sehen – wer zuletzt lacht, lacht am besten.

    • Nein. Es sind Spiegel, Welt, Süddeutsche, Focus, taz, FAZ etc. – un nur die wichtigsten Printmeduen zu nennen. Desweiteren natürlich der allgegenwärtige Staatsfunk.

    • Die Altparteien möchten doch die AfD-Wähler zurückbekommen.
      Wenn die so weitermachen kommt nicht nur keiner zurück, sondern die „Etablierten verlieren weitere Wählerschichten.

      • Ne, Kramp-Karrenbauer hat schon gesagt sie will keinen von der AFD zurück.

      • @RauerMan

        Exakt. So lange die Altparteien sämtliche Anträge der AFD unter teils dümmlichsten Vorwänden aus Prinzip ablehnen, desto mehr werden sie an Zustimmung verlieren und wir dazu gewinnen.
        Der Wähler wird es früher oder später würdigen, wenn es den Altparteien so offensichtlich nicht um die Sache, sondern nur um den Erhalt ihrer Posten geht.

    • Schade um den „jungen Hoffnungsträger“. Muttis bissigen Kettenhund spielen, gereicht dem Philipp Amthor nicht zur Ehre.

      • ein Pekinese als Kettenhund? Was für ein Spaß.

    • Falsch, es geht um die Etablierung einer multiethnischen Gesellschaft. Die AfD ist die Partei, die das nicht will. Zurecht, denn diese multiethnischen Gesellschaften existieren de facto gar nicht. Es gibt nur Parallelgesellschaften, die nebeneinander her existieren. Selbst in den USA.

  67. Es ist so einfach die AfD mit irgendwelchen Thesen als unfähig zu klassifizieren, als zuzuhören und sich mit den Problemen der Gesellschaft zu befassen.

    • @Karl, das hat doch etwas Gutes.

      So geben sich reinrassige Diletannten von weitem zu erkennen. Die können nichts anderes.

      Argumentativ verlieren sie gegen die AfD, automatisch. Die AfD ist ein Genuß, die anderen wild plärrende, bösartige Kinder. Wir haben im Grunde nur infantile Politiker. Mit der AfD können die es nicht aufnehmen. Das ist unmöglich.

      Und der kriminellen Lügenpresse wird die Realität alsbald um die Ohren fliegen. Die haben nichts unter Kontrolle.

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