<
>
Wird geladen...
Selbstermächtigung des Gerichtshofs der EU

Das Ende der Verfassungssouveränität

21.06.2024

| Lesedauer: 4 Minuten
Ein Passus im Urteil des Gerichtshofs der EU gegen Ungarn hat weitreichende Folgen für alle Mitgliedsländer der EU

Am 13. Juni verhängte der Gerichtshof der EU die schwerste jemals verfügte Geldstrafe gegen ein EU-Mitgliedsland, gemessen an dessen Wirtschaftskraft. Ungarn wurde verurteilt, 200 Millionen Euro als Pauschalsumme und zusätzlich eine Million Euro täglich zu zahlen, bis es ein Urteil des Gerichtshofs der EU aus dem Jahr 2020 voll implementiert. Der Kläger, die EU Kommission, hatte deutlich weniger verlangt: eine Million Euro und dazu täglich 16.400 Euro. Das Gericht verhängte also eine Strafe, die bezüglich der Pauschalsumme 200 mal höher liegt, und bei der zusätzlichen täglichen Summe 60 mal höher als von der Kommission vorgeschlagen.

„Voll implementiert” deswegen, weil Ungarn zwar das Urteil aus dem Jahr 2020 sofort und weitgehend umsetzte (die damals kritisierten Transitzonen wurden geschlossen, die dazu da waren, Asylsuchende gar nicht auf ungarisches Staatsgebiet zu lassen, bis ihre Asylverfahren abgeschlossen sind), aber Asylsuchende weiterhin nicht auf ungarisches Staatsgebiet einreisen ließ. Asylgesuche konnte – und kann – man nur an ungarischen Botschaften stellen. Das war übrigens bis zur großen Migrationskrise 2015 ein international ziemlich unumstrittener Standard. Ungarn unterschied sich darin nicht wesentlich von vielen anderen Ländern.

Warum ist die Strafe so hoch für ein verhältnismäßig so kleines Vergehen? Bei genauer Lektüre des Urteils geht es wahrscheinlich gar nicht um das ungarische Asylverfahren, sondern es ist ein drastischer Schachzug des Gerichtshofs der EU, um sein beanspruchtes Primat gegenüber den Verfassungsgerichten der Mitgliedsländer ein für allemal durchzusetzen.

Punkt 121 und 122 des Urteils werfen Ungarn ausdrücklich vor, in der Frage des Asylrechts überhaupt sein eigenes Verfassungsgericht um seine Meinung gefragt zu haben. Zitat: „(…) die ungarische Regierung es (…) für gerechtfertigt hielt, vor der Durchführung des Urteils Kommission/Ungarn von 2020 den Abschluss des von ihr beim Alkotmánybíróság (Verfassungsgericht) eingeleiteten Verfahrens (…) abzuwarten. Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Einheit und die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht dadurch beeinträchtigt werden dürfen, dass sich ein Mitgliedstaat auf Bestimmungen des nationalen Rechts beruft, auch wenn sie Verfassungsrang haben. Die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus diesem Grundsatz ergeben, ist (…) ist Ausdruck des in Art. 4 Abs. 3 EUV niedergelegten Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit.”

Nun ist zwar der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht nie strittig gewesen. Der Vorrang EU-Rechts vor dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten ist aber sehr wohl immer umstritten gewesen.

Das Ungarische Verfassungsgericht, auf dessen Urteil sich der Gerichtshof der EU bezieht, hatte damals zwar nicht das Primat europäischen Rechts in Frage gestellt, aber dennoch festgestellt, dass Ungarn und die EU als Folge der ungarischen EU-Mitgliedschaft Ungarns Souveränität in Teilbereichen „gemeinsam” ausüben. Das Gericht befand aber zugleich dass, wenn der Gerichtshof der EU beziehungsweise die EU nicht fähig oder nicht gewillt seien, die Interessen der ungarischen EU-Bürger zu schützen, die ungarische Regierung die Souveränität des Landes für die Dauer solcher Zustande unilateral ausüben müsse. Das scheint dem Gerichtshof der EU nicht gefallen zu haben, aber schon der bloße Schritt der ungarischen Regierung, dass Verfassungsgericht überhaupt um seine Meinung zu fragen, wurde als anstößig empfunden.

Tatsache ist, dass der Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Verfassungsrecht nie vereinbart wurde. Ein Versuch wurde unternommen, scheiterte aber. Der Entwurf einer „Europäischen Verfassung“ 2004 enthielt die Bestimmung, dass europäisches Recht Vorrang habe vor nationalen Verfassungen. Der Entwurf scheiterte aber an Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden.
Im zweiten Anlauf wurde 2009 der inhaltlich sehr ähnliche Vertrag von Lissabon verabschiedet. Der wichtigste Punkt, in dem er von der gescheiterten „Europäischen Verfassung“ abwich, war der Verzicht auf eine förmliche Festschreibung des Vorrangs europäischen Rechts vor den nationalen Verfassungen.

Das dürfte ein Indiz dafür sein, wie politisch brisant dieses Thema immer schon war. Nie hat es darüber Einvernehmen gegeben. Insbesondere Großbritannien, aber auch das deutsche Verfassungsgericht haben Konfliktpotential darin gesehen. Im Mai 2020 befand das Bundesverfassungsgericht, dass Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank „kompetenzwidrig“ seien. Ein Urteil des Gerichtshofs der EU, die Käufe seien EU-konform, nannte das Gericht in Karlsruhe „nicht nachvollziehbar.“ Es stellte damit den Vorrang des Gerichtshofs der EU in dieser Sache in Frage.

Dass Entscheidungen des Gerichtshofs der EU Vorrang haben auch vor den Verfassungen der Mitgliedsstaaten, das haben die EU-Richter einfach selbst beschlossen. Die treibende Kraft war Robert Lecourt, ein konservativer französischer Politiker. Er schrieb viel darüber, dass europäisches Recht absoluten Vorrang genießen müsse. 1964 war er der Rapporteur am Vorgänger des in Deutschland Europäischer Gerichtshof genannten Gerichtshofs der EU in einem eigentlich unpolitischen Verfahren, die Causa Costa vs. ENEL. Er nutzte diesen Fall, in dem es um das private Anliegen eines italienischen Investors ging, um daraus den auch verfassungsrechtlichen Vorrang europäischen Rechts zu konstruieren. Die Richter folgten seiner Argumentation.

In der Folge gab es wenig Widerstand dagegen. Das lag vor allem daran, dass diese Maxime nie verwendet wurde, um die politischen Systeme von Mitgliedsstaaten durch europäischen Richterentscheid umzukrempeln. Es ging meistens um relativ unpolitische Entscheidungen. In den letzten Jahren hat sich das geändert, und der Widerstand wächst entsprechend. Der Gerichtshof der EU ist zu einem Faktor politischer Macht geworden.

Diese Macht versucht das Gericht nun einmal mehr im Alleingang und ohne politische Konsultationen der Mitgliedsstaaten zu dieser Schicksalsfrage in Beton zu gießen. Dafür pervertiert eine bisher gängige Interpretation von Art. 4 EUV und verwandelt sie in ihr Gegenteil.

Artikel 4 ist jener Passus des Vertrages über die Europäische Union, der eigentlich die Verfassungssouveränität der Mitgliedsländer garantieren soll. In Absatz 2 heisst es da: „Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen (…) zum Ausdruck kommt.”

Die Union achtet also die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten als Ausdruck ihrer nationalen Identität. Man könnte argumentieren, dass gerade die Fragen von Asyl und Migration relevant sind für die nationale Identität eines Mitgliesdstaates: Wie soll unsere Gesellschaft aussehen?

Das Urteil nimmt nun aber Absatz 3 desselben Artikels, um Absatz 2 quasi außer Kraft zu setzen. In Absatz 3 steht: „Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben. Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben.”

Daraus leitet der Gerichtshof der EU also ab, dass – im Gegensatz zur in Absatz 2 festgehaltenen Achtung der Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten – diese Verfassungsidentität aufgehoben wird, wann immer der Gerichtshof der EU es für rechtens empfindet.

Es bedeutet für alle EU-Mitglieder das Ende des Gedankens der Verfassungssouveränität. Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich – dafür ist der Aufbau der EU-Justiz nicht rechtsstaatlich genug. Es gibt keine Berufungsinstanz. Wer für schuldig befunden wird, bleibt immer schuldig, auch wenn das Urteil juristisch fehlerhaft sein sollte.

Was ergibt sich daraus? Wenn demnächst das Konsensprinzip bei Entscheidungen des Europäischen Rates aufgehoben werden sollte, und per Mehrheitsabstimmung etwa entschieden wird, dass beispielsweise der Schutz der traditionellen Familie „europäischen Grundwerten widerspricht”, und ein Mitgliedsland sich unter Bezug auf seine Verfassung dem widersetzt – nun, das kann dann sehr teuer werden.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

44 Kommentare

  1. Wer hat diesen Gerichtshof eigentlich gewählt? Jedes Land sendet einen Vertreter, gut, aber wer bestimmt den Vertreter? Von uns ist Gabriele Steinfatt und Johannes Laitenberger als Juristen vertreten. Schaut man sich die Vitae der beiden an, so erkennt man, daß das europäische Gewächse sind. Herangezüchtet von der EU. Die Ungeheuerlichkeit und Vermessenheit, mit der der EuGH arbeitet, zeigt die antidemokratische Gesinnung der Bürokraten der gesamten EU. Dieses künstliche Konstrukt gehört umgekrempelt und auf rechtsstaatliche demokratische Füße gestellt.
    Vielleicht sollte Herr Orban mal so ganz nebenbei und nonchalant laut über einen möglichen Austritt von Ungarn aus dem undemokratischen Verein nachdenken. Ich weiß, dann wird man ihn auf den medialen Scheiterhaufen zerren und verbrennen aber vielleicht bring das doch einige zum Nachdenken. Ein Trost für die Ungarn, die Migrationspolitik der EU würde auf langer Sicht gesehen viel teurer als die eine Million Euro pro Tag. Der Schaden für die ungarische Gesellschaft viel viel höher siehe Deutschland.
    Zum Nationalfeiertag im August fahre ich wieder nach Budapest eine sehr sehr schöne Stadt und freundliche Menschen.
    Ich vergaß, die „Rechten“ Meloni und Le Pen wollen selber nicht wirklich was an der Migrationspolitik der EU ändern, wer das glaubte hat mit Zitronen gehandelt.

  2. Diese sch… EU bitte auflösen. Ein undemokratisches bürokratisches Monstrum das den Europagedanken zerstört.

  3. „Nun ist zwar der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht nie strittig gewesen.“
    Das habe ich etwas anders in Erinnerung.
    Die EU ist kein Staat.
    EU-Institutionen genügen selbst einfachsten demokratischen Standarts nicht:
    „Würde die EU sich um EU-Mitgliedschaft bewerben, sie müsste wegen mangelnder Demokratie abgelehnt werden“ sagte sinngemäss Jean-Claude Juncker.

    Wie kann so etwas Vorrang vor den demokratischen Institutionen der Nationalstaaten haben?
    Der EU mangelt es an demokratischer Legitimität.

    Es ist offensichtlich, daß der Schritt vom Staatenbund zum Superstaat bei Auflösung nationalstaatlicher Souveränität ohne die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Volksabstimmungen durchgezogen werden soll.

    Das ist m.E. nichts weniger als ein Putsch!

    Die EU ist nicht mehr zu reformieren, da hilft nur noch der DEXIT!

  4. Zitat: „Der Entwurf einer „Europäischen Verfassung“ 2004 enthielt die Bestimmung, dass europäisches Recht Vorrang habe vor nationalen Verfassungen. Der Entwurf scheiterte aber an Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden.“

    > Ich kann mich an diesen Fall zwar noch erinnern, doch warum wurde hier in Deutschland keine Volksnefragung durchgeführt? Hat etwa unser GG, nur weil es Grundgesetzt und nicht Verfassung heißt, etwa weniger oder keinerlei Gewicht?! 🤔

    Naja, wenn ja auch schon laut Umfragen ~60% der Türken ihren Koran und Allah über unsere Gesetze und GG sehen, dann ist es doch eigentlich auch scheißegal wenn unsere Gesetze und unser GG von EU-Brüssel bzw Straßburg nicht anerkannt und mit Füßen getreten wird.

    Auch wenn ich es selber altersbedingt wohl und hoffentlich nicht mehr erleben werde. Doch ich sehe es schon kommen, dass der Tag, wo Deutschlands Souveränität durch und dank seiner grünwoken „Polit-Elite“ klammheimlich an EU-Brüssel und deren Pseudodemokraten verscherbelt wurde, in nicht mehr allzu weiter Ferne liegt.

  5. Die Entscheidung des EUGH ist nicht demokratisch.
    Welche Juristen/Richter sind dort als von Soros Eingesetzte bekannt? Stellen sie zahlenmäßig die Mehrheit dar ?

  6. Das ist sehr schade!
    Die EU als Vereinigung gleichberechtigter Staaten hätte eine sehr machtvolle Kraft in einer zunehmend multipolaren Welt werden können.
    Zum Nutzen der Bewohner unter Beibehaltung der lokalen Besonderheiten.
    Diese historische Chance wurde vertan und zwar genau nicht zum Nutzen der Menschen.
    Da frage ich mich schon, wessen Nutzen damit gedient ist, dass sich die „alte Welt“ derart verzwergt hat, cui bono?
    Vermutlich allen anderen, deren entstehende oder bereits existierende Blöcke sich als zukünftige „global player“ verstehen.
    Leider ist damit die Welt um vieles ärmer geworden.
    Nachdem ich das Ende des Ost-West-Konfliktes erleben durfte, hatte ich auf mehr Vernunft und eine bessere Zukunft gehofft.
    Was war ich naiv!
    Schade, vermasselt.

    PS:
    Was sagt denn eigentlich unser Verfassungsgericht zu dieser Anmaßung des EuGH?
    Die hatten bis vor kurzem doch noch eine andere Ansicht zur letztinstanzlichen Verfassungsgewalt …
    Ist das jetzt erledigt und die Staatschefs mit dem Ministerrat können über die Bande (Wortspiel!) der EU nun auch die eigene Verfassung zurechtweisen, die doch eigentlich deren „Arbeit“ kontrollieren soll?
    Wird jetzt der Kontrolleur von den Kontrollierten angewiesen?
    Wenn ich mich noch richtig an die Entscheidung und Begründung des BVerfG zur Schuldenunion erinnere, haben die doch mit dem Zwang zum Austritt aus der Union gedroht, weil die EU genau nicht die Souveränität über die Mitgliedsstaaten jenseits vertraglicher Vereinbarungen habe. Damals hat sich das BVerfG noch mit dem EuGH angelegt und schließlich durchgesetzt.

  7. Eine Justiz muss unparteiisch sein und nicht eine Pseudo Legitimierungsmaschine um Linke Politik verpflichtend für die Länder zu machen.

  8. Schwer linkslastige Richter entscheiden an den souveränen Staaten vorbei um anti-demokratische Politik vorzuschreiben. Das noch das Erpressungselement Phantasie-Strafgelder dazu kommt ist auch nicht gerade ein rechtsstaatlicher Zug (Angemessenheit bzw als Ungarn und die Anderen in die Willkür EU hineingelockt wurden hieß es noch „Einstimmigkeit“ und nicht Knute oder Zuckerbrot)

  9. Dass das kein gutes Ende für uns nehmen würde, war vielen in Schleswig-Holstein in dem Moment klar, als die so genannte „Butterschifffahrt“ verboten wurde, von Schröder lapidar abgesegnet, das sei eben EU Recht. Daran hing eine richtige Kleinindustrie von den Altenheimen, über die Busfahrer, über die Häfen, über die Schiffswerften und Schiffsbesatzungen bis zu den vielen Arbeitsplätzen, die rund um diese kleinen Schifffahrt sich entwickelt hatte. Niemandem war das zu Schaden, aber von der Bevölkerung sehr geliebt und von hoher sozialer Bedeutung und Wirksamkeit für viele alte Menschen und das alles in dem chronisch strukturschwachen Schleswig-Holstein.
    Ein kleines Beispiel, aber es zeigt in aller Deutlichkeit, dass die EU nicht für die Menschen gemacht ist sondern von supranationalen Träumern initiiert wurde, die mit der Abschaffung der Grenzzäune glaubten, Kriege in Europa besiegt zu haben, initiiert von Phantasten, die ein bürokratisches und nicht mehr demokratisch kontrolliertes Monster schufen..

  10. Nach dem, was der B. Johnson sich geleistet hat, der Ukraine/Selenski die Waffenstllstandsverhandlungen zu untersagen, habe ich Zweifel daran, dass es bei dem Austritt nur ums Geld ging.

  11. „Es gibt keine Berufungsinstanz. Wer für schuldig befunden wird, bleibt immer schuldig, auch wenn das Urteil juristisch fehlerhaft sein sollte.“
    Könnte dieses Urteil Orban stärken? Aber was macht Orban daraus? Austritt aus der EU? Sicher auch eine Rechenaufgabe. Ich wünsche den Ungarn und Victor Orban viel Mut und Glück.
    Traurig, daß die Masse der EU-Bürger diese Art von Übergriffigkeit offenbar ignoriert und der EU, so wie sie ist, erneut ihren Segen gegeben hat.

  12. Es ist zu hoffen, dass Ungarn nicht nur für sich selbst alles was möglich ist gegen das Urteil und die Bestrafung unternimmt, sondern auch die Präsidentschaft im 2. Hj. nutzt, um eine Allianz von Mitgliedsländern zu bilden, die das EuGH nicht nur für den Einzelfall, sondern generell die EU-Rechtssetzung und die Zuständigkeit des Gerichts zurückdrängt.

  13. Betreffen tut ein solches Strafurteil allerdings nur Nettoempfängerländer, denen die EU Geld entziehen kann. Ein Nettozahler, dem ein Urteil nicht passt, könnte schlicht seine Zahlung um den Strafbetrag reduzieren.

    Der mit Abstand grösste Nettozahler ist Deutschland. D.h. das Urteil stärkt die Rolle der BRD in der EU.

    • Deutschlands Regierung und die „EU“ zielen in eine Richtung und werden sicher keine Widerstand gegen die Auflösung und Beschränkung der Nationalstaaten leisten.
      Gleichzeitig entscheiden schwer parteiische „Richter“ ob wir unser Land von „Migranten“ überrennen lassen müssen oder nicht.

    • Das Urteil stärkt nur die Bundesstaatsfanatiker in Brüssel und in den Mitgliedsländern, , die D und alle Mitgliedsländer zu Provinzen eines EU-Zentralstaates machen wollen. Auch wenn Strafe eine absurde Höhe hat, es geht primär nicht um das Geld, es geht um die Priorität der EU-Gesetzgebung / Gerichtsbarkeit über die Köpfe der Mitgliedsländer und deren konstitutionelllen Pflichten gegenüber ihren Bürgern. Rechtspolitisch schadet das Urteil D soviel wie H.

  14. Es stellt sich heraus, dass „zum Teufel mit der EU“ der einzig richtige Weg ist.

  15. Den Gerichtshof der EU zu seiner eigenen Zuständigkeit zu befragen ist wie das berühmte Beauftragen der Fröschen ihren Sumpf trockenzulegen. Genauso ist es völlig irrational den EUGh mit Streitfragen zu befassen, wo die Existenz der EU-Organe und damit seine eigene Existenz in Frage gestellt werden könnte. Die Richter sind schlicht durchweg befangen, da ja bei einem Zusammenbruch von Euro und/oder EU auch ihre schönen hochbezahlten Richterposten weg wären. Im Endeffekt sind die Mitgliedsstaaten im Streitfall gefragt, die EUGh-Urteile schlicht zu ignorieren. Was will die EU machen? Einmarschieren? Geld zurückhalten? Bei Nettozahlern kaum empfehlenswert.

  16. Es ist immer wieder ulkig zu beobachten, wie politische Fragen – nur weil sie als Gesetz oder Urteil daher kommen – von Deutschen als juristische Frage begriffen werden. Im Ausland scheint dieser Irrtum aber auch vorzukommen. Natürlich geht es nicht um eine juristische Interpretation, sondern um Machtstrukturen. Die (undemokratische) EU bestimmt, und die (demokratischen) Nationalstaaten gehorchen. Die Bürger, die sich nur im nationalen, sprachlich einheitlichen Rahmen demokratisch streiten und teilhaben können, werden von den imperialen Richtern auf die Zuschauertribüne gesetzt. Sie werden zur Verfügungsmasse von Politikern in Robe; zu deren Untertanen. Darin steckt keine juristische Frage. Nicht einmal im Ansatz. Sklaverei war auch keine Frage des Eigentums(rechts). Es ist die Frage danach, welchen Stellenwert Menschen besitzen: Können sie über sich bestimmen? Können sie Entscheidungen wenigstens (zeitnah) beeinflussen, wenn sie daneben viele andere betrifft? Können und dürfen sie sich ungestört und unkontrolliert untereinander austauschen? Können sie wichtige politische Entscheidungen, die über alltägliche Fragen hinausgehen, in Volksabstimmungen an sich ziehen und ihre Vertreter vereinzelt zu Gleichen unter Gleichen degradieren? Die Form ist juristisch; die Grundsatzfrage ist es aber nicht, denn es geht um eine politische Struktur, das Verständnis von Rang und Teilhabe der Einwohner. Das Gericht und seine Richter haben die Demokratie delegitimiert, denn sie stellen sich über die Bürger; über wirklich jeden Bürger. Es ist ein Angriff nicht nur auf Ungarn, sondern auf uns alle: Sind wir nur die Puppen oder die Spieler – und was sind diese Richter?

  17. > Wenn demnächst das Konsensprinzip bei Entscheidungen des Europäischen Rates aufgehoben werden sollte, und per Mehrheitsabstimmung etwa entschieden wird, dass beispielsweise der Schutz der traditionellen Familie „europäischen Grundwerten widerspricht”, und ein Mitgliedsland sich unter Bezug auf seine Verfassung dem widersetzt – nun, das kann dann sehr teuer werden.

    Bisher glaubte Orban, dass man die EUdSSR reformieren kann. Zum Preis von 200 Millionen plus eine weitere pro Tag hat er und die anderen Länder Nachhilfestunden gekriegt – mit der Lehre, dass die EUdSSR unreformierbar ist. Besser, die Länder im Westen Eurasiens schließen sich einer anderen Freihandelszone an, die keine Woke „Werte“ konstruiert, welche dann mit brachialer Gewalt aufgezwungen werden.

  18. Es war doch nur eine Frage der Zeit. Der Zentralstaat will sein, will sich austoben. Zentrale Macht sah immer so aus. Die EU führt auch bereits Kriege. Sie liquidiert den Bauernstand. Usw.

  19. Der EUGH legt Feuer an die Lunte der EU. Während Schland jede Fatwa aus Luxemburg akzeptiert, gibt es da noch einen kleinen gallischen Staat. Egal, ob RN, Linke oder die Macrönchen, sie werden sich gegen dieses Diktat auflehnen.ES wird lustig, mit oder ohne vdL.

  20. Diese EU Mafia in Brüssel hat bezüglich der meisten ihrer Institutionen nicht die geringste demokratische Legitimation. Schon gar nicht dieser künstliche Gerichtshof mit seinem anmaßenden Machtgehabe, als sei er irgendwie „von Gottes Gnaden“ auf die Erde herabgefallen. Ungarn sollte dieses Urteil ignorieren, während seiner jetzt beginnenden Präsidentschaft das Thema nationales Recht vor EU Recht auf die Tagesordnung bringen und dafür sorgen, dass die Mitgliedsländer hier eine vorläufige Ordnung schaffen, die von allen getragen werden kann bis sich Brüssel ohnehin vollends selbst zerlegt. Letzteres wird wohl nicht mehr lange dauern, wenn man die jetzt schon mächtigen Risse im Gebälk ein wenig extrapoliert.

    • Ist das nicht dieser „Volksgerichtshof“ in dem 26 von Soros Abhängige oder als ehemalige Mitarbeiter aus bspw. Helsinki-Kommission als Richter diesem Herrn verpflichtet sind ?
      Wie kann es eigentlich sein dass diese nicht demokratisch gewählte EU-Kommission sich über jedes staatliche Recht hinwegsetzen kann ?

  21. Es wird Zeit, das antidemokratische Trauerspiel „EU“ zu beenden. Es reicht, wenn Deutschland austritt, ohne deutsches Geld hat sich der Rest in weniger als 6 Monaten komplett erledigt.
    Ansonsten sollten die Souveräne der Länder mal anfangen, den Protest nach Brüssel zu tragen…

  22. Der im Beitrag vorgestellte Fall zeigt, dass die AfD-Forderungen der Rückgabe der Souveränität an die EU Mitgliedsländer und die Reformierung der EU an Haupt und Gliedern für uns alle von existenzieller Bedeutung sind.

  23. Für Deutschland ein weiterer wichtiger Punkt um aus der für unser Land massiv schädigende EU sofort auszusteigen.
    Die EU hat für Deutschland keinerlei Nutzen. Nicht mal den geringsten.

    • Unsere Polit Bonzen sind fester Bestandteil des EU Machtapparates. Nicht das EU Deko Parlament hat das Sagen sondern der Ministerrat (Minister der verschiedenen Länder) und die Kommissionen -vdL.
      Die spielen einmal als deutsche Politiker und dann noch einmal verdeckt über die EU, von der inzwischen über 70 Prozent der Gesetze kommen. Damit verschleiern sie ihr Tun vor den nationalen Bürgern und das hiesige Parlament wird auch noch umgangen. .
      Die EU ist eine furchtbare Mogelpackung.

  24. Was sich daraus ergibt ist eine berechtigte, sachlich aber einfach zu beantworten Frage. Allerdings finden die alternativlose Antwort sehr viele unangenehm. Aus unterschiedlichen Gruenden. Die einen moechten weiter alimentiert werden, denn sie fürchten ( zu Recht) um ihre Macht, wenn es ohne Alimentation weitergehen sollte. Die anderen finden die Auflösung ihrer Nation ganz toll, wieder andere glauben, mit Hilfe der EU gewisse Pläne umsetzen zu koennen, der Hegemon hat seine eigenen Interessen mit diesem Gebilde der failed states usw, usw. Fakt ist, dass bislang nur die AfD, nicht zufaellig eine deutsche Partei, hier eine problematische Entwicklung vermutet, die, wenn ueberhaupt, nur durch einen Reset, ein Zurueck auf Los mit Neustart, zu verhindern ist. Selbstredend geht es hier bei einem politisch besetzten “ Gericht“ um rein politische Entscheidungen, in diesem Fall der beliebten erzieherischen Art, quasi der Peitsche. Erstaunlich genug, dass die meisten Menschen sich erfolgreich weigern, normale Entwicklungen in Systemen zu sehen. Die „Justiz“ folgt der Macht. Nicht nur sie. Zuckerbrot gibt es uebrigens auch, fuer die Botmaessigen. Und manche sind gleicher als gleich. Wohin der Prozess laeuft bzw laufen soll, ist klar, scheint aber, die AfD ausgenommen, niemanden zu stören. Im Gegenteil. Die imperiale Phantasie der Augenhöhe erfasst nicht nur Rotgruene. Ob man inzwischen von Einaeugigen und Blinden reden kann, ist fraglich. Zumindest werden die Einaeugigen immer weniger und auch deshalb das Moechtegernimperium unter einer ebenso unfähigen wie korrupten Leitung, was es allerdings zuhauf auch in den Mitgliedslaendern gibt, wackelt. Manche, auch Liberalkonservative, glauben immer noch, dass viele “ Blinde“ zusammen im Unwertewesten einen „Sehenden“ ergeben. Schon in Schulklassen, auch im Laenderfinanzausgleich von Sch’land kann man das Gegenteil erkennen. Zunaechst werden wie in der Politik ueblich die wenigen “ noch etwas Besitzenden“ geplündert, um die eigene Haut zu retten. In Ausgleichssystemen wie der EU geht es den Empfängern grundsaetzlich besser, solange es noch was zu opfern gibt und solange sie spuren. Ungarn ist nicht Frankreich oder Italien. Die kassieren auch, wenn sie nicht spuren.

  25. Die Briten haben recht behalten, mit ihrem Brexit. Fast uneingeschränkt.

  26. Staatlich (einseitig) gesetztes Recht ist kein Recht! Daher ist der Begriff „Selbstermächtigung“ schon treffend gewählt.
    Gemäß den Rechtspositivisten ist jeder Staat ein Rechtsstaat. „Vom Standpunkt der Rechtswissenschaft ist das Recht unter der Naziherrschaft ein Recht. Wir können es bedauern, aber wir können nicht leugnen, dass das Recht war“, Kelsen (1963), S. 148. [S]. (zitiert in: Hayek: Recht, Gesetz und Freiheit, S. 206)

  27. Ein Staat nach dem anderen sollte aus diesem verkommenen EU-Haufen austreten, so wie es die Briten gemacht haben. Schon Maggie Thatcher sagte es dereinst 1979 unüberhörbar „I Want My Money Back, And I Want It Now!“. Etwas, das jeder verstand. Diese verdammten EU-Bonzen aller Art drangsalieren uns mit immer neuen „EU-Richtlinien“, derweil läuft in Amerika die nächste High-Tech-Revolution auf Hochtouren (Künstliche Intelligenz) und diese Bonzen schreiben weiterhin hunderte Seiten lange Richtlinien-Abhandlungen, wie man die KI in „Europa“ zu regulieren wünsche. Die EU ist vollkommen abgehängt und ich sehe bis zum Ende meines Lebens nichts, was die Wirtschaft der großen Länder so revolutioniert, das „Europa“ auch nur annähernd mit dem Rest der Welt schritthalten kann. Der Euro wird demgemäß auch weiter fallen. Das sage ich voraus und ich bin auch mit meiner Altersvorsorge so positioniert, das nicht ein müder Euro in dieser Währung steckt. Den Briten würde ich sagen: Vielen von uns reicht es auch, wir sehen in der EU keinerlei kapitalistische Kreativität,wie es sie in Amerika, Taiwan oder sogar China gibt, sondern wir sehen nichts als Bürokratentum und linksgrüne Herrschsucht und zunehmende Arroganz und Willkür gegen die hier angestammten Völker.

  28. > sondern es ist ein drastischer Schachzug des Gerichtshofs der EU, um sein beanspruchtes Primat gegenüber den Verfassungsgerichten der Mitgliedsländer ein für allemal durchzusetzen.

    Sobald die EUdSSR fällt, werden auch die „Gerichte“ der Krake keine Relevanz mehr haben. Was wollen die tun – das eine Bataillon des Landes Luxemburg schicken, um Ungarn zu besetzen? Zahlungen aus Brüssel werden sowieso blockiert, da kann man nichts davon abziehen.

  29. Was ergibt sich daraus?
    Ganz einfach: Wenn ich zwischen meiner Identität und Unterwefung zu wählen habe: Austritt aus der EU.

  30. Na toll! Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen USSR und EUSSR.
    Ist es das was die europäischen Länder wollten oder ist es die Macht-Anmaßung einer Clique aus Ideologie und fremdbestimmten lächerlichen kleinen globalen aber totalitären humanistisch getarnten Minderheit?

  31. Der EU-Gerichtshof ist noch schlimmer, als die EU-Kommission. Beide hebeln die Souveränität der demokratisch gewählten Legislative eines Nationalstaates aus, dessen Regierung zuvorderst die Aufgabe und das Recht hat, die Interessen ihres Nationalstaates zu vertreten. Parlament und Regierung unterliegen der Landesverfassung über die das nationale Verfassungsgericht wacht. Wer hat je bestimmt, dass der EU-Gerichtshof über der Verfassung des jeweiligen Nationalstaates steht? Niemand. Wir haben einen EU-Staatenbund und keinen Bundesstaat EU. Deswegen ist das obige Urteil eine diktatorische Einmischung von EU-Richtern in die Verfassungsorgane eines EU-Staates.

    Es wird höchste Zeit, dass die Faschisten in der EU gestoppt werden.

  32. Eben wegen dieser ungehemmten Ausweitung der EU vom wünschenswerten zollfreien Handel zwischen Nationen zum Alldiktorat – auch bei Themen, die sie schlicht nichts angehen – ist die EU eben auch bereits „lebendig tot“.

  33. Schuldig ist man nur vor dem jüdisch-christlichen Gott und sonst ist da nichts mehr.

  34. Nix wie ´raus aus der EU!
    Und wenn die Ungarn zahlen müssen, dann bezahlen wir das ja sowieso alles letztendlich …

  35. Mein Mitleid ist beschränkt. Jeder, der diesem unseligen Verein (EUdSSR) beitritt, wusste worauf er sich einlässt. Gilt auch für Deutschland.

  36. Also mir hat immer noch niemand erklärt was diese „Richter“ machen wollen wenn das beschuldigte Land den Götz zitiert?!
    Wird dann Flack-Zimmermann im Leo vorfahren und Orban mitnehmen als Pfand? Die EU-Richter sind auf gedeih und Verderb der GNADE der Länder ausgeliefert!
    Gut evt. könnte jetzt jemand auf die Idee kommen, wir verrechnen das mit Fördergeldern… Da wäre ich aber gespannt ob dies so einfach möglich wäre… nur was macht man mit einem Nettozahler? Der lacht sich tot! Der verrechnet dass dann mit seinen Einzahlungen …
    Dieser lachhafte Gerichtshof ist gerade dabei in seinem Machtwahn seine „Relevanz“ komplett zu verspielen!
    Sollen sie machen, isch eh bald over mit der EU!

  37. Der EuGH ist ein mächtiges Bollwerk des politisch-medialen Komplexes. Ähnlich sieht es mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus. Wer sich deren Rechtssprechung unterwirft, kann gegen Masseneinwanderung wenig ausrichten. LePen, Melloni, Sahra und Alice wissen das natürlich genauso wie Orban. Am Ende läuft es auf einen Austritt aus der EU hinaus, den sich allerdings Ungarn nicht leisten kann (es sei denn Putin würde die ausbleibenden Milliarden ersetzen). Auch Italien und Frankreich sind auf Gedeih und Verderb der EU bzw. der EZB ausgeliefert. Wollte UK wirklich ernstmachen mit Grenzen dicht, müsste es zunächst aus dem Europarat austreten.

  38. Wie war das denn früher im Ostblock. Da gab es den „Rat für Gegnseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW). Wurden die einzelnen Staaten da genauso gegängelt und bestraft? Oder ist es in der EU viel schlimmer?

  39. Dafür Beitrittsverhandlungen mit Moldau und Ukraine.
    Die EU ist irre!

  40. Das Gericht ersetzt den Gesetzgeber bzw. die staatlichen Vereinbarungen? Gehört auch zum Austesten, zum Verschieben der Grenzen. Wer nicht austritt, akzeptiert. Unehrlich bis zum geht nicht mehr. Das Gericht hätte das zur Klärung an die Staatengemeinschaft zurückgeben müssen. Das Gericht schafft dort „Einstimmigkeit“, wo sie nicht herrscht. Zutiefst undemokratisch.

Einen Kommentar abschicken