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METZGERS ORDNUNGSRUF 20-2021

Bundesverfassungsgericht und EZB-Anleihekäufe: Der Tiger landet als Bettvorleger

18.05.2021

| Lesedauer: 3 Minuten
Vor einem Jahr probte das Bundesverfassungsgericht den Aufstand gegen die EZB-Anleihekäufe. Heute fügen sich die Verfassungsrichter der Macht des politischen Establishments.

Karlsruhe reiht sich wieder in die Phalanx des gutgläubigen „Ever closer union“-Establishments der deutschen Politik ein. Kurzerhand erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute die Anträge von Peter Gauweiler für unzulässig, ließ die von ihm monierte Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch Bundesregierung und Bundestag ungerügt. Somit hat es die von Gauweiler und seinem Prozessvertreter Prof. Dr. Dietrich Murswiek am 7. August 2020 beantragte so genannte Vollstreckungsanordnung zur Durchsetzung des spektakulären PSPP-Urteils zurückgewiesen.

Dabei hatte das BVerfG am 5. Mai 2020 mit einem juristischen Paukenschlag im sogenannten Gauweiler-Urteil den Aufstand gegen die Mandatsüberdehnung der Europäischen Zentralbank (EZB) geprobt, weil sie die Verhältnismäßigkeit ihres milliardenschweren Anleihekaufprogramms PSPP nicht ausreichend belegt hatte. Gleichzeitig kritisierten die deutschen Verfassungsrichter ihre Kollegen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) harsch, weil sie zuvor auf einen mit kritischen Anmerkungen gespickten Vorlagenbeschluss des BVerfG mit einem unbegrenzten Freibrief für die EZB-Anleihekaufprogramme reagiert hatten. Binnen drei Monaten sollten sich Bundesregierung und Bundestag von der EZB die Verhältnismäßigkeit belegen lassen. Ansonsten sollte der Bundesbank untersagt werden, sich weiter an den Anleihekäufen zu beteiligen.

Damals hatten die Karlsruher Richter für ihre Entscheidung harte Kritik aus der europäischen und der deutschen Politik geerntet. Uneingeschränkte politische Zustimmung zum Urteil hatte es im Bundestag nur von der AfD-Fraktion und wenigen Kritikern in der Unions- und FDP-Fraktion gegeben, die sich nicht zur naiven „EU-Vergemeinschaftungs-Community“ zählen lassen. Eine riesige Parlamentsmehrheit aus Union, SPD, FDP und Grünen ließ sich dann vor der letztjährigen parlamentarischen Sommerpause von einem abgekarteten Begründungsspiel blenden, mit dem die Drei-Monats-Auflage der Karlsruher Richter nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB angeblich erfüllt sein sollte. Die EZB übersandte Unterlagen und Dokumente an die Bundesbank, die wiederum an die Bundesregierung, um damit zu belegen, dass sie ihr Mandat nicht überdehnt habe. Die Regierung akzeptierte diese Fake-News aus dem EZB-Tower und die übergroße Bundestagsmehrheit folgte ihr. Denn von einer substanziellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit, die „der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt“, wie es das BVerfG in seiner Gauweiler-Entscheidung gefordert hatte, konnte damals keine Rede sein.

Doch das BVerfG hat bei seiner heutigen Entscheidung ein spitzfindiges Schlupfloch gefunden, um sich um die Entscheidung zu drücken, ob die Pro-Forma-Begründung der EZB tatsächlich substanziell die von ihm gesetzten Begründungsauflagen erfüllt. Nur die völlige Untätigkeit der EZB und der deutschen Staatsorgane hätte nach Auffassung der Verfassungsrichter zum Erfolg eines Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung führen können. Doch schließlich habe der EZB-Rat ja über die Frage der Verhältnismäßigkeit geredet und sie bejaht, was sowohl die Bundesregierung wie auch der Bundestag akzeptiert haben. Damit sei ein neuer Sachverhalt gegeben, über den nicht in einem Vollstreckungsverfahren entschieden werden könne.

Reichlich frustriert klingt ein entscheidender Satz, mit dem Peter Gauweiler diese Ausflüchte der Verfassungsrichter kommentiert: „Wenn die Staatsorgane ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht befolgen, können die betroffenen Beschwerdeführer sich – außer im Falle völliger Untätigkeit – dagegen nur mit einer neuen Verfassungsbeschwerde wehren. So kann ein Kreislauf immer neuer Verfassungsbeschwerdeverfahren in Gang gesetzt werden, der sich in sich selbst dreht, ohne das Recht durchzusetzen.“

Das Bundesverfassungsgericht verabschiedet sich von der deutschen Verfassungsidentität

Als sich vor einem Jahr Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle aus dem höchsten deutschen Gericht verabschiedete, spekulierte ich bereits über einen europapolitischen Kurswechsel (Kurswechsel im Bundesverfassungsgericht nach Voßkuhles Abgang?) in Karlsruhe. Voßkuhle, der als Richter noch am wegweisenden Lissabon-Urteil (2009) beteiligt war und als letzte Entscheidung das Gauweiler-Urteil vom Mai 2020 mitverantwortete, hatte immer auf die nationale Verfassungsidentität gepocht, die nicht durch die ständige Selbstermächtigung europäischer Institutionen unterlaufen werden dürfe. Genau darauf stützt sich auch die im Lissabon-Urteil groß herausgestellte Kompetenz des deutschen Verfassungsgerichts zur Ultra-Vires-Kontrolle, also zur Prüfung von Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe. Doch diese Kompetenz beschneidet sich Karlsruhe sehenden Auges, wenn es nicht einmal willens ist, sein Urteil – wie im PSPP-Fall – auch durchzusetzen, sondern Feigenblatt-Begründungen akzeptiert.

Die heutige Entscheidung werte ich auch als Menetekel für alle, die darauf hoffen, dass die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das gigantische Corona-Notfall-Anleihekaufprogramm PEPP Aussicht auf Erfolg haben könnten. Dass es sich dabei um einen klaren Fall von verbotener monetärer Staatsfinanzierung handelt, müssten die Richter bejahen, weil es keine begrenzenden Auflagen mehr gibt wie beim alten PSPP-Programm. Doch genau diese Leitplanken waren im Gauweiler-Urteil vom Mai 2020 der entscheidende Grund dafür, dass die Verfassungsrichter die verbotene monetäre Staatsfinanzierung beim PSPP noch nicht als gegeben ansahen. Verfassungsklagen gegen das aktuelle PEPP-Kaufprogramm lagen damals noch nicht vor. Doch EU-freundliche Richter werden findig genug sein, auch hier die selbst gesteckte Messlatte argumentativ zu reißen. Der Marsch in den europäischen Zentralstaat wird auch in Karlsruhe nicht mehr aufgehalten.   

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34 Kommentare

  1. Dass Angela Merkel ihren gefügigen Spezi Stephan Harbarth an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts gehievt hat, war ein veritabler Putsch gegen Recht, Gesetz und Verfassung und ein Meilenstein auf dem Weg in den Totalitarismus, der der Kanzlerin offenbar aus Jugendtagen als ideale Staatsform vorschwebt. Nicht mehr und nicht weniger. Schon sein Vorgänger Voßkuhle hat sehr regierungsaffine Urteile ins Werk gesetzt, doch Harbarth setzt allem die Krone auf.

  2. Läuft alles bestens im Sinne Junckers „….wir machen weiter, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Der point of no return ist auch in anderen Bereichen erreicht, mit der Besetzung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und dessen Neuausrichtung. Klagen sind sinn- und zwecklos geworden. Das Spiel ist aus.

  3. Das Bundesverfassungsgericht unter dem neuen Präsidenten Harbarth hat auch bei der Bundesnotbremse oder dem Klimaurteil gezeigt, dass das deutsche Volk längst keine Rolle mehr spielt. Die höchsten Richter sind alle auf Kurs gebracht und es gibt keinen Rechtsstaat mehr. Recht ist das, was die neue Elite für Recht hält. Die machen jetzt was sie wollen. Meine Prognose ist. Die werden nur noch von den Gesetzen von Mutter Natur gestoppt. Zum Beispiel bei der Energiewende. Auch diese Leute können nicht Strom aus dem Nichts gewinnen.

  4. Herr Metzger,
    der von monsterbürokratischen Pseudoeliten jetzt herbeiergaunerte EU-Zentralstaat wird an seiner Heterogenität zugrundegehen. Es ist ganz offensichtlich nicht mehr aufzuhalten. Der Wahnsinn kennt keine Grenzen. All die vernünftige Ausgewogenheit eines Europa’s der Vaterländer mit seinen sinnvollen Unterschieden wird in ein Korsett gezwungen, das die Luft zum Atmen nimmt. VdL, Merkel, Timmermanns, Lagarde und all die Figuren richten uns zugrunde.

  5. Fazit: Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat ist zum Scheitern verurteilt. Wenn Legislative, Exekutive und Judikative zu willfährigen Organen werden, was bleibt dem betrogenen Bürger noch zu tun übrig?

    • Offene Revolte, liebe Frau Fimiani!
      Schauen Sie nach Frankreich. Dort gehen Menschen für ihre Rechte auf die Straße. Bei uns gilt das als unfein, proletarisch. Das ist Schwachsinn. Freiheit und Selbstbestimmung müssen immer wieder mit großem Einsatz verteidigt werden; wenn es nicht anders geht, dann eben auch mit außerparlamentarischem Widerstand.

    • P.S. Außerdem können Sie – wie ich es tue – das „Bündnis Bürgerwille“ unterstützen, das Prof. Lucke schon gegründet hatte, e h e er die AfD ins Leben rief.
      Schöne Grüße an Sie!

      • Und? Was hat dieses „Bündnis“ erreicht, das kein Mensch kennt?

      • Dieses Bündnis hat z. B. vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngsten Beschlüsse des Budnestages geklagt, daß Deutschland die horrenden Schulden anderer EU-Länder (sog. Corona-Hilfen) als Gläubiger mitträgt, weil dies mit den EU-Statuten nicht vereinbar ist.
        Wenn mehr Deutsche sich an solchen Aktionen beteiligten sähe sich das BVG eher genötigt, derartige Klagen ernster zu nehmen.

  6. Das BVG wurde von Merkel durch die Ernennung des ihr treu ergebenen CDU-Abgeordneten Harbarth zum Präsidenten des BVG endgültig gleichgeschaltet. Verfassungsklagen, die gegen Merkels Politik gerichtet sind, haben keine Chancen mehr. Langsam aber sicher stellt sich immer mehr die Frage, wie sich Bürger überhaupt noch wehren können.

  7. Das Bundesverfassungsgericht sollte in ‚Bundeszeitgeistgericht‘ umbenannt werden! Das würde es inzwischen besser treffen.

    • Das „Bundesverfassungsgericht und das Amt für Verfassungsschutz schützen Merkel und Co. vor der „Verfassung“ (Grundgesetz genannt).

  8. Ja, Deutschland hatte in seiner jüngeren Geschichte schon so manchen komischen Richter und, hier mit Recht, auch Richterinnen.

  9. „Das höchste unabhängige Verfassungsorgan“ – seiner Bestimmung entzogen durch systematische Besetzung mit Befehlsempfängern der Unsäglichen Uckermärkerin. Hören wir irgendwas Kritisches von unseren „Qualitätsmedien“?

    Aber uns wollen sie die Polen und Ungarn als Demokratiefeinde verkaufen …

  10. Früher habe ich manchmal darauf gehofft, die nordeuropäischen EU-Staaten könnten als Rettungsanker fungieren. Weit gefehlt. Es gibt keinen signifikanten Widerstand mehr. Die letzten Verfechter der nationalen Identität (GB) haben sich klugerweise verdrückt. Aber wir wollen es ja so! Die Wahlen des Jahres werden es zeigen.

  11. Kann man eigentlich das BVerfG der Rechtsbeugung anklagen? Nichts anderes ist das doch, wenn es von den eigenen Auflagen nichts wissen will.

    • Bei wem wollen Sie denn Klage einreichen?
      Beim BVerfG? ?

      • Das BVerfG ist bekanntlich nicht für Strafsachen zuständig. Damit müßte man schon zum Staatsanwalt beim Amtsgericht gehen, wie sonst auch. Die Rechtsbeugung ist ein eigenständiger Straftatsbestand und somit vom Rechtsweg der vorangegangenen Verfassungsbeschwerde unabhängig. Das ist völlig klar und nicht meine Frage.
        Sorry, aber Ihr Kommentar wirkt ein bißchen deplaziert!
        Normalerweise kann man jedes Gericht der Rechtsbeugung anzeigen, wenn es willkürlich Recht spricht, auch wenn das in der Praxis sehr schwierig ist, eine bloße Falschauslegung von Rechtsnormen reicht z.B. nicht. Letzte Instanz in Strafsachen ist der BGH, nicht das BVerfG, insofern sehe ich keinen Grund, weshalb das BVerfG nicht wegen Rechtsbeugung angezeigt werden könnte – es sei denn, dies wäre per Gesetz ausgeschlossen. Dann hätte das BVerfG Narrenfreiheit, was es ja irgendwo auch nicht sein kann.
        Vorliegend läge im Prinzip dann eine Rechtsbeugung vor, wenn das BVerfG wissentlich gegen Verfahrungsvorschriften bei der Durchsetzung der Auflagen verstoßen hätte.

  12. Die Pandemie wird der Schleusenöffner für sämtliche noch drohenden Milliarden-Programme sein, dafür wird die „EU-Vergemeinschafts-Community“ schon sorgen und kaum Widerspruch finden. Die vertragswidrige monetäre Staatsfinanzierung ist ja schon lange im Gange – jetzt läuft sie eben unter Corona-Notfallhilfe. Solange die Verschleuderung von Volksvermögen kein Straftatbestand ist, geht die Sause weiter …

  13. Das war ein dumpfer Versuch, Glaubwürdigkeit zu „erzeugen“. Auch wollte man so die Unabhängigkeit glaubhaft machen. Es muss halt zumindest ein wenig demokratisch aussehen.

  14. Ist das noch ein Verfassungsgericht, oder kann das weg. Merkel hat aus allem einen Zirkus gemacht, voran das sogenannte Einheitsparlament. Man schaut zu und lacht.

    • Schön, dass Sie noch lachen können, mir ist das Lachen vergangen.

  15. „internationalsozialistischem“
    Dann sind das ja eigentlich „interNazis“.

    • Die waren doch Sozialisten – dem Namen und dem Handeln nach eindeutig. Auch gelehrige Schüler des Sozialistischen Irrsinns + Nationale Karte … 46% der Deutschen hatten das Mal gewählt …

  16. Das Gericht, mit Sitz in Karlsruhe, ist derzeit in ziemlich schlechter Verfassung….

  17. Das BVerfG ist die Rechtsabteilung der Junta-Merkel – so diese denn mal gebraucht wird.
    Die Übernahme sie läuft – alles was noch bis September durchgezogen werden kann, muss durchgezogen werden.

  18. Seit das Verfassungsgericht die Grundrechte „unter Klimavorbehalt“ gestellt hat, sehe ich nur noch schwarz im Hinblick auf geltendes Recht.
    Was Sie hier beschreiben, paßt leider nur allzu gut dazu.
    Es wird alles abgeräumt.Wir sind schutzlos.

  19. Wozu brauchen wir eigentlich noch politische und gesellschaftliche Organe bzw. Institutionen in Deutschland, wenn diese mehr und mehr nicht für, sondern gegen Deutschland (jedenfalls gegen die Interessen der — leider zu schweigsamen bzw. leidensbereiten — deutschen Mehrheitsbevölkerung) agieren? Sie tun ja meist nur noch so, als würden sie ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen. Was werden wir nur von allen Seiten verraten und besch…en.

  20. Da hat wohl die Heimsuchung aus der Uckermark (=Rache für 1989) genau rechtzeitig ihr devotes Männeken im ehemaligen BVerfG, jetzt Grünenvollstreckungsamt, untergebracht.

    Unfassbar, was für einen Trümmerhaufen (und in welch kurzer Zeit) man aus einem bestens funktionierenden, freien, rechtsstaatlichen und demokratischen Industriestaat machen kann – und wie wenig dessen mit 8 Mrd./Jahr gehirngewaschene Bevölkerung dagegen unternimmt!

    Alle anderen: macht euch reisefertig – das wird hier nichts mehr!

  21. UND wieder „verraten“ uns konservativ liberale….wie hier die richter am Bundesverfassungsgericht

  22. Nicht anderes war zu erwarten, das BVerfG betätigt sich erneut als Erfüllungsgehilfe der Regierung. Unabhängig in ihren Entscheidungen von der Regierung das war einmal, davon haben sich die Verfassungsrichter verabschiedet bzw. Verabschieden müssen! Insofern stellt sich eigentlich die Frage, wofür brauchen wir solche Richter, die dem Steuerzahler sicher sehr viel Geld kosten, überhaupt noch?

    • Die Merkelbande braucht dieses Gericht aus den gleichen Gründen, aus denen die „DDR“ ihre 99,97% – „Wahlen“ brauchte. Und das wurde sogar dortselbst ausdrücklich betont:
      „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“!

      Sobald Linke an der Macht sind, wiederholt sich die Geschichte wie ‚Täglich grüßt das Murmeltier“: Oft zuerst Euphorie, dann zunehmende Einschränkungen, dann Abschaffung der Freiheit (oft mit vielen Toten), schließlich Leben im schlimmen Mangel – dann der Aufschlag.
      Was NIE stattfindet: Lerneffekt.
      Denn der folgende Neubeginn mündet immer wieder im nächsten Sozialismusversuch.

  23. Deutschland wird filetiert.

    Im Inneren die Aushöhlung der Sozialsysteme durch Einwanderung. Im Psychologischen die Aushöhlung der Überzeugung, keinen Antisemitismus zu dulden durch Multi-Kulti und Einwanderung. Im Äußeren den massiven Wohlstandstransfer in Nehmerländer der EU, die nicht unbedingt ärmer sind als wir, aber gerne nehmen. Die Aushöhlung von Demokratie durch EU-Richtlinien und -Vorschriften mit Billigung des Verfassungsgerichts. Es geschieht nicht heimlich, es geschieht in aller Offenheit. Und es beschleunigt sich.

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