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METZGERS ORDNUNGSRUF 12-2021

Bremst das Bundesverfassungsgericht den Teilverzicht des Bundestags auf sein Budgetrecht?

24.03.2021

| Lesedauer: 3 Minuten
Die Bundestagsmehrheit für NGEU, das 750-Milliarden-Corona-Paket der EU, ist sicher. Mit einem Eilantrag will das „Bündnis Bürgerwille“ die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten stoppen, die den teilweisen Verzicht auf das Budgetrecht des Bundestages bedeuten würde.

Während sich die deutsche Öffentlichkeit vor allem über die Irrationalitäten der aktuellen Corona-Politik empört – „Stille Ostern“, statt testen und impfen! – , kulminieren in dieser Woche im Windschatten dieses Furors gleich zwei finanzpolitische Kollateralschäden der Corona-Pandemie.

Am heutigen Mittwoch winkt das Bundeskabinett die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2022 und die mittelfristige Finanzplanung durch, die Olaf Scholz als Kabinettsvorlage einbringt. Das Defizit für 2022 wird 81,5 Milliarden Euro betragen und zum dritten Mal in Folge die Aussetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel erforderlich machen. Außerdem verabschiedet das Kabinett einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, mit dem die Nettokreditaufnahme um 60 Milliarden Euro auf sagenhafte 240 Milliarden Euro katapultiert wird. Damit ist Olaf Scholz mit Riesenvorsprung der Schuldenkönig aller deutschen Finanzminister, der den aktuellen Bundeshaushalt mit Ausgaben von knapp 548 Milliarden Euro zu mehr als 50 Prozent mit Krediten finanziert.

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Egal, welche Regierungskonstellation Deutschland nach der Bundestagswahl im September regieren wird: Die Schuldenregel im Grundgesetz, mit der im vergangenen Jahrzehnt der Marsch in den Schuldenstaat erfolgreich gestoppt wurde, steht zur Disposition. SPD, Grüne und Linke fordern die Abschaffung. AfD und FDP sind dagegen. Die Union wird garantiert mit Verweis auf die Zahlen einknicken. Kanzleramtsminister Helge Braun war ja bereits vor Wochen mit dieser Forderung vorgeprescht.

Nationales Budgetrecht wird der EU-Kreditaufnahme geopfert

Ein europapolitischer Kollateralschaden entfaltet an diesem Donnerstag im Deutschen Bundestag seine Wirkung. Um 09.00 Uhr wird der harmlos klingende Tagesordnungspunkt „Eigenmittel der EU“ im Reichstagsgebäude aufgerufen. Ob sich viele Abgeordnete am Donnerstagvormittag bewusst sind, welche Zäsur ihre Zustimmung zum sogenannten „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)“ für die nationale Souveränität unseres Landes bedeutet, darf bezweifelt werden.

Zu den vornehmsten Rechten (und Pflichten) des Parlaments eines wahrhaft souveränen Staates gehört das Budgetrecht. Doch mit diesem Eigenmittelbeschluss werden nicht nur die Regierungsparteien aus Union und SPD, sondern auch die Grünen eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme der EU erteilen, die euphemistisch als „Next Generation EU (NGEU)“-Paket vermarktet wird und vorgeblich der Bekämpfung der Corona-Pandemiefolgen dient. Laut Artikel 310 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) war das jährliche Budget der EU bisher in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Zu den Einnahmen gehört aber nicht das Recht auf eigene EU-Kreditaufnahmen. Denn Schulden sind Fremdkapital, keine Eigenmittel. Zu den Eigenmitteln der EU zählen beispielsweise Zölle, die Anteile an der Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten und Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten, die diese an die EU überweisen.

Mit dem NGEU wird jetzt ein europäischer Sonderhaushalt geschaffen, der die aufgenommenen Kredite dem EU-Haushalt zuführt. Dort werden sie als „sonstige Einnahmen“ verbucht. Mit diesem Trick versucht die EU-Administration der Vorgabe des Art. 310 AEUV Genüge zu tun, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Applaus der Eurokraten für diesen Umgehungstatbestand ist gewiss. Auch der Europäische Gerichtshof wird dieser Rechtsbeugung im Streitfall sicher seinen Segen geben.

DEN GLOBALEN AUSNAHMEZUSTAND NUTZEN
Die Grünen wollen das Land und seine Bürger mit einer Regulierungswelle überziehen
Wer erinnert sich nicht an die alten Debatten vor der Aufgabe der Deutschen Mark, als Helmut Kohl und Theo Waigel die Deutschen mit der „No-Bail-Out-Klausel“ in den Maastricht-Verträgen beruhigen wollten: Kein Staat muss für die Schulden eines anderen Staates in der Euro-Währungsunion haften. Weder der Euro-Raum noch die EU sollten in einer Schuldenunion enden. Im Euro-Raum wird längst vom europäischen Norden in den Süden transferiert. Die EZB ist mit ihrer unorthodoxen Geldpolitik und ihren Anleihekäufen längst zum Transmissions-Katalysator geworden. In der Corona-Pandemie hat die europäische Politik jetzt den entscheidenden Vorwand gefunden, auch das gemeinsame Kreditaufnahmeverbot außer Kraft zu setzen. Was im „NGEU“-Paket als Wiederaufbauhilfe für besonders von den Folgen der Pandemie betroffene Länder deklariert wird, hat damit allerdings wenig zu tun. In Wahrheit handelt es sich eher um einen neuen Arm der mittelfristig angelegten europäischen Kohäsionspolitik. Das belegen der Zeithorizont, die Verteilungswirkungen, die Mittelverwendung und auch die Bindung an das Europäische Semester.

Italien gibt beispielsweise von den zugesagten 209 Milliarden Euro an EU-Transfers in diesem Jahr gerade mal knapp 40 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Folgen aus. Große Summen dürften in die soziale Klientelpflege fließen, mit der Italiens Parteien ihre Wählerschaft bei Laune halten wollen. Eine ökonomische Ertüchtigung durch sinnvolle Strukturreformen und Investitionen wird durch die europäische Geldflut in den Krisenstaaten eher behindert als gefördert. Doch für dieses Laissez-faire haften künftig die solideren Mitgliedstaaten mit. Allein Deutschland ist im Falle des Staatsbankrotts eines großen Schuldnerlandes mit hohen zweistelligen Milliardensummen im Obligo. Mit der Zustimmung zu dieser EU-Schuldenvergemeinschaftung verzichtet der Deutsche Bundestag also auf sein originäres Budgetrecht.

Stoppt das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung?

Mit einem Eilantrag versucht das „Bündnis Bürgerwille“ (www.buendnis-buergerwille.de), das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum vorläufigen Stopp der Ratifizierung des „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes“ zu bewegen. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen unter anderem die Professoren Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Roland Vaubel sowie Hans-Olaf Henkel. Am Montag hat der Marburger Professor Hans-Detlef Horn in deren Auftrag den Eilantrag in Karlsruhe eingereicht und die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, gleichzeitig ersucht, auf den Bundespräsidenten einzuwirken, damit er seine Unterschrift bis zur Entscheidung über den Eilantrag nicht unter das vom Bundestag am Donnerstag voraussichtlich beschlossene Gesetz setzt. Denn sobald Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit seiner Unterschrift ausfertigt, entfaltet es seine völkerrechtliche Bindungswirkung. Es müsste allerdings schon ein Wunder geschehen, wenn die Karlsruher Verfassungsrichter dem Eilantrag stattgeben würden. Deshalb steht zu befürchten, dass die Preisgabe der nationalen Budgethoheit ebenso zu den kapitalen politischen Kollateralschäden der Pandemie zählt wie die Aufgabe der grundgesetzlichen Schuldenbremse.

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38 Kommentare

  1. In diesem Land gibt es keine Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit mehr. Damit ist die Frage beantwortet!

  2. Die machen was sie wollen. Niemand kann sie aufhalten. Längst sind alle Schaltstellen unterwandert mit systemtreuen Opportunisten. Game over!

  3. Wozu brauchen wir ein Budgetrecht? Diese Regierung, die gerade auf dem Weg ist, sich in eine „Siedlungsgebietsverwaltung“ (SgV) zu „transformieren“, kann ohnehin nicht mit Geld umgehen. Warum also nicht gleich alle staatlichen Hoheitsrechterechte abgeben und sich auf gut dotierte, lebenslang EU-finanzierte SgV-Beamtenpöstchen zurückziehen? Dann hört das endlich auf mit dem lästigen (Wahl-)Kampf um den Machterhalt und dem Stress, Entscheidungen treffen zu müssen, mit dem man sich der Kritik des rechten Pöbels aussetzt.
    Bis es soweit ist, überlässt man es den Grünen und den FFF-Kiddies, das Land in einen multiethnischen Agrar- und Windmühlenstaat zu verwandeln … ist doch ein wunderbar „einzigartiges historisches Experiment“ (Yascha Mounk), bei dem unsere europäischen Nachbarn beobachten können, wie eine sozial eingeebnete, von Minderheiten dominierte „Demokratie“(?) funktioniert … oder eben nicht.

  4. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Präsidenten Harbarth, der durch Merkels Gnaden dorthin gekommen ist, er wird seine Mitstreiter schon überzeugen, dass dem Eilantrag nicht stattgegeben wird. Merkels Ziel und auch das einiger anderer Politgetreuen ist die Aufgabe Deutschlands und seiner Souveränität, dieses wäre ein weiterer Schritt und wird im Schatten der Corona-„Pandemie“ so wie viele andere Gesetzesvorhaben jenseits der auf Corona fixierten und in Panik gehaltenen Bevölkerung durchgezogen.

  5. Sinnlos! Die Mehrheit der lieben Mitbürger will es entweder so oder ist nicht in der Lage, die Situation zu erkennen, und das nützen die Vertreter dieser Mitbürger aus. Man kann sich nur selbst zu retten versuchen, sein Guthaben außer Reichweite bringen oder gleich außer Landes gehen und so schnell wie möglich, eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, denn die Grünen wollen ja sogar Bürger im Ausland so besteuern, als wohnten und arbeiteten sie in Deutschl., es dürfte nicht lange auf sich warten lassen, dass deren Häuser einer „Bewirtschaftung“ von Staats wegen zugeführt wird!
    Scholz ist ein Sozialist, auch wenn er so tut, als wäre er doch ein aufrechter bürgerlicher SPDler. Nein, das ist er nicht, seine Taten lassen das zweifellos erkennen. Die Bürger haben zunehmend nur noch Bilder von den Politikern: AfD = nazi, geht gar nicht, die Begründung ist uninteressant, Nachforschungen sowieso; SPD = Brandts und Schmidts Partei, aufrechte, gescheite Männer, heute sind sie ein wenig armselig, wird wohl wieder; CDU = um den Bürger bemühte Partei Kohls, seine Skandale vergessen; FDP = hm! Neuerdings ein bisschen kritisch, ganz plötzlich, nicht so ganz vertrauenswürdig; Grüne = modern, die sind so süß, mit Lackstiefeln und rotem Kleidchen, zielbewusst ausgestreckter Finger und Dreitagebart, der wolkig über „Verantwortung“ zu reden vermag, ohne auch nur im Ansatz konkret zu werden! Ganz wie Merkel, nur jünger und scheinbar moderner!

  6. Niemand vermiest dem Steuermichel seine Liebe zur EU, schon gar nicht das halbgare Verfassungsgericht.

  7. Mannomannn , das war alles nach der Wahl 2017 vorauszusehen . Das
    stärkste und wichtigste Ministerium
    wurde von Merkel geopfert um am Ruder zu bleiben . Der SPD das Finanzministerium zu schenken , das wäre keinem CDU KANZLER
    vor Merkel in den Sinn gekommen .
    (Ich glaube zumindest, dass es noch nie der Fall war, habe vergessen zu googeln) . Die wichtigsten Ministerien gingen 2017 an die
    ehemalige Volkspartei SPD , andernfalls wäre Merkel weg vom Fenster gewesen.

  8. Ich lehne mich mal sehr weit aus dem Fenster und sage ein deutliches „Jein“.
    Das „Verfassungsgericht“ wird es nicht kippen. Es wird etwas rummäkeln. Es wir die eine oder andere Veränderung verlangen (die man schon irgendwie einbauen wird). Das war es auch schon.
    Alles sind zufrieden. Die EU-Karawane marschiert weiter. Das „Verfassungsgericht“ hat den Kritikern gezeigt, dass „die Demokratie funktioniert“. Win-win für alle.
    Eine Veränderung zum Guten, wird es niemals aus der BRD heraus geben. Ganz egal, wie die Lage wird. Eine Veränderung gibt es nur von außen. Wie z.B. den Brexit. Möglich, dass es ähnlich in anderen Ländern Veränderungen gibt und diese dann Fakten schaffen. Von irgendwelche Organisationen oder Gruppen innerhalb der BRD ist das ganz sicher nicht zu erwarten.

  9. Wer sich vom BVG Abhilfe erwartet, springt auch aus dem Fenster, um nicht auf der Treppe stolpern zu können.

  10. Mer als eine „Du, Du!“ ist da nicht zu erwarten, was in einer Fußnote abgehalt ist.
    Bei solch wichtigen „Großprojekten“ läuft alles wie geschmiert. Das nächste Projekt: §3 GG steht schon in den Startlöchern. Aber gut getarnt …

  11. Stoppt das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung?
    Der platzierte Merkel-Getreue CDU Harbarth als Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts wird es schon im Sinne von Merkel, den Altparteien und der Gertrud von der Leyen Richten.
    Wie wenn wir nicht schon genügend Schulden hätten.
    Ungefähr zwei Billionen angegebene offizielle Staatsschulden, 63 Billionen Schuldversprechen an Beamte, 2 Billionen Euro unserer Sparguthaben an die EZB zur Sicherung für europäische Banken verpfändet, mindestens 1 Billion Fehlbetrag aus Target II, und so geht es weiter.
    Die Jugend, die falsch wählt, soll es bezahlen.
    Ich bin zu alt, ich bin nicht mehr bereit diesen Staats-Bankrott auch noch zu unterstützen oder zu finanzieren.
    Ich bin raus! 

    • Korrektur, die 63 Billionen sind falsch, da fehlt ein Komma, es muss 6,3 Billionen heißen.
      Mein Fehler.

  12. Nennen wir den Übeltäter doch auch hier beim Namen: Frau Doktor Angela Merkel, Zerstörerin Deutschlands als Nation und der deutschen Gesellschaft.

  13. Hm… ich versteh ja nicht viel von Finanzen. Aber ich glaub, neue Schulden machen hätte ich auch noch hingekriegt.

    • Aber nur wenn Sie einen Bürgen, sprich Bürger haben, die die ganze Schuldenmacherei mal bezahlen müssen.
      Auf Schuld und Pump leben nur Hochstabler.

  14. Sehr wichtig und richtig, dass hier auf die Abstimmung im Bundestag bzw. das Bündnis http://www.buendnis-buergerwille.de hingewiesen wird. In den „üblichen Nachrichten“ findet dieser „Einstieg in die Schuldengemeinschaft namans EU“ ja so gut wie nicht statt. –
    Ebenso wenig „findet dort statt“, dass unsere „tolle“ Regierung das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom August) ignoriert, bzw. geschickt über „Geheimhaltung“ und „Schwärzen“ umgangen hat. Auch das wäre mindestens hier einen Artikel wert. –

  15. Ist einfach nur noch unglaublich, was in diesem Land an regierungsseitigen Vergewaltigungen vermeintlich geltenden Rechts möglich geworden ist. Maßgeblich hat eine gewisse Frau Merkel dafür gesorgt, dass das Parlament zum reinen Abnickerverein degradiert wurde und sich in dieser Rolle auch noch wohl zu fühlen scheint.

  16. Wir sollten vielleicht unsere kompletten staatlichen Steuereinnahmen nach Brüssel überweisen, dann kann die EU entscheiden, wie sie unser Geld in der EU verjubelt.

    Und das wird uns dann als alternativlose Solidarität verkauft…

    Der Bundestag hat dann nur noch die Funktion, die Auflösung Deutschlands voranzutreiben. Das deutsche Verfassungsgericht untersteht ja quasi heute weitläufig schon dem EuGH.

  17. „eine Bugetpflicht, niedrgelegt im Haushaltsgesetz denn Gesetz ist Gesetzespflicht.“
    Ja und? Meines Wissens wurde die Weimarer Reichsverfassung nach 1933 nie abgeschafft. Sie wurde einfach ignoriert. Das ist eben das Problem bei einer Demokratie. Gesetze und Verfassung taugen nur so viel wie die Menschen, die damit umgehen.

  18. Rechtsstaat und Demokratie sind vorsintflutliche Eigenschaften. Heute zählen Haltung und weltweite Solidarität. Unser Vorbild ist China, dort herrschen noch Ordnung und wirtschaftlicher Aufschwung.

    • Endlich haben wir die Jawohl Mentalität wieder. Wurde auch langsam Zeit.

  19. Die Bonner Republik ist untergegangen,als der Amtssitz nach Berlin verlegt wurde.

    Wie erleben jetzt einfach den vierten deutschen Staat, der mit Hauptstadt Berlin in den Untergang galoppiert.

  20. und wenn das BVG ein Urteil fällt, das der EU Kommissionsvorsitzenden nicht gefällt, dann EU-Kommissionspräsidentin erwägt Verfahren gegen DeutschlandDas EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird als falsches Signal an Europas rechtsnationale Regierungen verstanden. Die Kommissionspräsidentin prüft nun weitere Schritte.“ https://www.tagesspiegel.de/politik/ezb-urteil-nicht-vereinbar-mit-eu-recht-eu-kommissionspraesidentin-erwaegt-verfahren-gegen-deutschland/25816080.html

  21. Merkel hat ihren „Mann“ an auch die Spitze des Verfassungsgerichtes gesetzt.
    Und der wird liefern, wenn es drauf ankommt….

  22. Was Sie sagen ist alles richtig. Und doch trifft es den politischen Kern nicht: Deutsche gehen zukünftig dafür arbeiten und zahlen Steuern, um zu ermöglichen, dass Franzosen oder Italiener, die über mehr Vermögen als wir verfügen, früher und mit höheren Leistungen als Deutsche in Rente gehen können. Diese hochgradig asoziale Konstruktion ermöglichen Politiker, die behaupten, die Interessen der deutschen Bürger zu vertreten. Allerdings sind die Abgeordneten selbst nur Schnorrer, denn auch sie leben nur von unserer Arbeit und unseren Steuern: Sie nehmen mehr davon ein als sie selbst zahlen. Wir sind diesen Nassauern völlig gleichgültig. Das wird sich erst ändern, wenn wir ihr System der Selbstbedienung grundsätzlich in Frage stellen und ihre Karrieren so rücksichtslos beenden wie sie uns ausplündern: Sie haben keinen Respekt vor uns und unserer Arbeit und unserem Eigentum. Sie denken nicht an unsere Zukunft und daran, dass wir das Recht haben, unser Geld für uns selbst zu verwenden. Diese Gedanken kommen ihnen nicht einen Augenblick in den Sinn. Und genau deshalb ist das bestehende politische System so verrottet und nutzt die Bürger maßlos und auf sehr aggressive Weise aus. Doch den Klassenkampf zwischen den Schnorrern und den Arbeitenden müssen wir selbst führen – es tut niemand anderes. Dafür müssen wir aber lernen auch die politischen Lager korrekt zu benennen und Verbündete zu suchen. Es geht (zumindest für uns) nicht um eine Auseinandersetzung EU-Deutschland. Das sind die falschen Etiketten, denn dahinter verbirgt sich eine ganz andere politische Entwicklung, ein Verteilungskampf, eine Spaltung in verarmende und entrechtete Geber und hemmungslose Nehmer. Den Komplex Zuwanderung könnten Sie übrigens mit diesem politischen Muster ebenfalls in seiner ganzen Schärfe erkennen.

    • „Diese hochgradig asoziale Konstruktion ermöglichen Politiker, die behaupten, die Interessen der deutschen Bürger zu vertreten.“

      Nun, die deutschen Bürger vertreten mehrheitlich ja nicht mal selber ihre Interessen. Warum sollten Andere es dann für sie tun?

      Die Politiker sehen schon zu, dass sie ihre Schäfchen ins Trockene bekommen. In der EU verteilen sie großzügig Geld, das andere Leute erwirtschaftet haben. Solange jene es mitmachen – warum sollte die Politik was daran ändern?

      Seit einem Jahr sind die Deutschen Abgabenweltmeister. Den meisten gefällt das offenbar so.

  23. Die Herren Bernd Lucke, Joachim Starbatty, Roland Vaubel und Hans-Olaf Henkel gehörten zu Beginn der Parteigründung im Jahr 2013 alle der AfD an. Wir sollten ihnen jetzt gemeinsam die Daumen drücken, dass sie mit diesem Eilantrag Erfolg haben.

    • Meine Frau und ich haben nicht nur den Daumen gedückt, sondern uns der Klage angeschlossen.
      Ob’s was bringt?

  24. Die Frage ist, wie die soziale Klientelpflege in Italien aussehen soll. Eine Sozialhilfe im eigentlichen Sinn, wie z.B. in Deutschland, gibt es in Italien nicht. Das italienische Sozialamt ist in der Regel die eigene Verwandtschaft.

  25. Wenn das Verfassungsgericht nicht im Sinne des Antrags entscheidet und der Bundestag dem Gestzentwurf zustimmt, sind m.E. alle legalen Mittel zur Verhinderung eines eklatanten Verfassungsbruchs ausgeschöpft. Tritt dieses Gesetz in Kraft, ist der Souverän, das deutsche Volk, seines verfassungsmäßigen Gewaltmonopols beraubt. Damit ist die Frage des Art.20, 4 GG nach dem Widerstandsrecht auf dem Tisch. Oder was soll sonst noch passieren, bevor das greift?

    • Zitat: „Oder was soll sonst noch passieren, bevor das greift?“

      > Mhh, es wird nicht passieren, dennoch mal ein Gedanke: Was wäre, wenn deshalb zumindest die Hälfte der Deutschen aus Protest zur Bank rennen und ihre gesamten Gelder abheben wollten? Ob das Druck auf die Politik ausüben würde?

      Doch wie gesagt, es ist nur ein Gedanke und es würde nicht geschehen. Denn der Großteil der Deutschen bejubelt ja dieses von auch strafversetzen Politikern, Lobbyisten und NGO’s durchzogene EU-Brüssel. Ich dagegen verabscheue dieses EU-Brüssel von Tag zu Tag mehr und hoffe auf den schnelles Kollabieren

  26. Wenn fast alles geschlossen ist, gibt es so gut wie nichts, was man mit Geld wieder aufbauen, erweitern oder verbessern kann. Die Katze beißt sich in den Schwanz und die Blödheit feiert fröhliche Urstände.

  27. Was ist eigentlich bekloppter: „Testen und impfen“ oder „stille Ostern“?
    Ersteres wohl im „gewünschten Umfang“ unsinnig und gefährlich.

  28. Die Schulden des einen sind die Zinsgewinne des anderen.

    Zwischenfrage: Wer ist Bundespräsident? Wer ist Bundesverfassungsgerichtspräsident?

    Na also.

    Klar soweit?

  29. Das Bundesverfassungsgericht befindet sich im ideologischen Winterschlaf und wird gar nichts ausbremsen.

    Den Rechtsstaat, wie ich ihn einmal kannte, gibt es nicht mehr!

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