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Berliner Verwaltungsgericht

Urteil erlaubt Gender- und Critical-Race-Indoktrination in Schulen

28.03.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Berliner Verwaltungsgericht weist die Klage eines Vaters gegen Gendersprache in Schulen zurück. Das Urteil ist eine Fortsetzung der spätestens seit 2018 praktizierten, hochkarätig ideologisierten „Genderpädagogik“ mit anderen Mitteln.

In Berlin hat der Vater zweier Gymnasiasten gegen die Verwendung der „genderneutralen“ Sprache an deren Gymnasium in Friedrichhain-Kreuzberg sowie gegen die dort im Ethikunterricht dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ geklagt. Im Eilverfahren hat die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin die Klage zurückgewiesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Hintergrund: Der Vater hatte – ehe er im Februar 2023 vor Gericht zog – im Oktober 2022 in einem 15-seitigen Beschwerdebrief an die Schulaufsicht kritisiert: „Die Gendersprache greift in den Schulen immer mehr um sich. Ich möchte aber, dass meinem Kind in der Schule normgerechtes Schreiben beigebracht wird.“ Dem Vater missfällt besonders der Unterricht einer jungen Lehrerin; diese „gendert auffällig und extrem konsequent, nicht nur schriftlich in Unterrichtsmaterialien und E-Mails, sondern auch sprachlich, mit Pausen für den Stern.“ Schüler, die dies nicht täten, würden sich isoliert fühlen. Der Vater kritisierte zudem die im Unterricht praktizierten „Pronomen-Stuhlkreise“ einer anderen Lehrerin. Während der Stuhlkreise müsse jedes Kind äußern, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte. Der Berliner Vater spricht hierbei von einem „Zwangs-Outing“.

Nun also das Urteil der 3. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Der Text des Urteils liegt uns noch nicht vor. Wir haben uns deshalb erst einmal die Presseerklärung des Gerichts vom 27. März 2023 angeschaut und müssen feststellen: Das Gericht hat seine Ablehnung der Klage des Vaters äußerst dürftig, ja hanebüchen begründet. Nachfolgend nehmen wir uns sieben Aussagen des Verwaltungsgerichts (VG) vor.

1. Das Verwaltungsgericht Berlin will vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule in diesem Beschwerdefall nicht erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste. Unser Kommentar: Laut Grundgesetz Art. 6 sind Pflege und Erziehung der Kinder das vornehmste Recht der Eltern. Das gilt im besonderen für Fragen der Werteerziehung und der Sexualerziehung.

2. VG Berlin: Die Schulleitung habe den Lehrern die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und gleichzeitig klar darauf hingewiesen, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien. Unser Kommentar: Diese Sätze passen nicht zusammen. Die Gender-Sprache weicht von den Regeln der deutschen Rechtschreibung ab. Beliebigkeit hat hier nichts zu suchen. Sie wäre zum Nachteil der Heranwachsenden.

3. VG Berlin: Gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht, da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich bleibe. Unser Kommentar: Nein, die Gendersprache ist eben in vielen Fällen nicht verständlich, grammatikwidrig oder gar Unsinn. Etwa der Satz: „Letztes Jahr gab es drei tote Radfahrende.“ Oder die Redewendung „Planetin Erde“. Oder „Mitgliederinnen“ oder „Gästinnen“. Oder „Spatzinnen und Spatzen“ …. Außerdem steht die öffentliche Diskussion (nicht leider die veröffentlichte Diskussion) frontal gegen die Gendersprache. Je nach Umfrage wird die Gendersprache von 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung abgelehnt.

4. VG Berlin: Der Verwendung genderneutraler Sprache könne schließlich nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden, weil mit ihr nach Auffassung der Kammer keine politische Meinungsäußerung einhergehe und heutzutage überdies sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zuließen. Unser Kommentar: Klar, die Verwendung der „Gender“-Sprache soll unter Aufsicht des Staates eine „richtige“ Haltung gegenüber Fragen einer „diversen“ Geschlechtlichkeit signalisieren. Anders ist es nicht zu erklären, dass das „grün“ geführte Bundesfamilienministerium über die Amadeu-Antonio-Stiftung eine Meldeplattform finanziert, auf der Kritik an der Genderideologie angeprangert werden kann.

Staatsrechtler: keine gesetzliche Grundlage für Meldestelle Antifeminismus

5. VG Berlin: Der Eilantrag könne außerdem deshalb keinen Erfolg haben, weil der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen habe, zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Unser Kommentar: Gerade der letzte Halbsatz ist voll daneben. Wenn dem so wäre, zumal nach den katastrophalen Ergebnissen Berlins in Schulleistungstests, dann würde sich jede weitere sprachliche Bildung über die 10. Klasse hinaus erübrigen.

6. VG Berlin: Die Behauptung des Vaters, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ einseitig dargestellt und seine Kinder „indoktriniert“ würden, habe sich nach den von der Kammer eingeholten Stellungnahmen nicht bestätigt. Unser Kommentar: Diese „Stellungnahmen“ würden uns doch sehr interessieren, vor allem deren Verfasser. Bis wir darüber genauere Informationen haben, vermuten wir mal ganz freimütig, dass es sich hier um Stellungnahmen etwa des „Genderkompetenzzentrums“ der Humboldtuniversität Berlin handelt. 

7. VG Berlin: Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden. 

Unser Kommentar: Erziehung zur Toleranz gegenüber Minderheiten und Mini-Minderheitenpositionen ist das eine. Eine Indoktrination, die solche Mini-Minderheitenpositionen zum Standard macht, verstößt gegen den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule.

Fortsetzung der „Genderpädagogik“ mit anderen Mitteln

Was das VG Berlin hier macht, ist die verwaltungsgerichtliche Fortsetzung der spätestens seit 2018 praktizierten, hochkarätig ideologisierten „Genderpädagogik“ des Bundeslandes Berlin. Dort werden bereits Kita-Kinder auf „Gender“, „Trans“, „Divers“ und Co. getrimmt. Siehe dazu die 140-seitige Handreichung aus der Feder von QUEERFORMAT und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg. Der Titel der Handreichung sagt schon alles: „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben – Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik.“

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43 Kommentare

  1. Ich hoffe der Vater nimmt den nächsten Schritt zur höheren Instanz auf sich, da diese immer noch in Berlin ist, wohl ohne viel Erfolgsaussicht, aber es gibt ja dann noch eins oben drauf. Ich würde ihn sofort als Lehrer unterstützen. Wünschenswert, wenn wir in allen Bundesländern diese Art Volksentscheid wie in BW versuchen würden. Dieser unsägliche Unsinn muss ein Ende haben!!!!

  2. In Berlin gibt es halt ganz besondere Vorstellungen davon, was Kindeswohl ist und was nicht. Das hat ja die Mitwirkung der Stadtverwaltung bei den Kentlerexperimenten gezeigt.

  3. Der Richter ist vermutlich selbst so ein Gender-Fanatiker. Dieses Urteil wird von der nächsten Instanz ja fast zwangsläufig gekippt.

  4. Naja, dafür gibt es zunächst eigentlich Klassenelternsprecher und den Elternbeirat. Die sollten statt Geld für Geschenke zu sammeln und als Careringservice für Schulfeste zu agieren ihrer Arbeit nachkommen und den Finger in die Wunde legen. Die Macht hat man tatsächlich. Ich war viele Jahre Vorsitzender des EB und die Rektorinnen und Lehrer hassten uns/mich! Das wirklich Eklatante ist, dass Eltern und ihr gewählten Vertretungen gar nicht wissen, welche Macht sie eigentlich doch haben. Da wird dann mit den betreffenden Eltern und den Lehrern sowie der Schulleitung ein Elternabend einberufen und dann wird das diskutiert und abgestimmt. Und das gilt dann. Setzt natürlich den Einsatz der Eltern voraus, was leider immer weniger wird. Elternabende sind immer schlechter besucht und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule klappt immer weniger bis gar nicht. Und so macht dis „Schulfamilie“ was sie will, denn niemand schreitet ein. Lehrer und Direktor/in gegen eine aufgebrachte Klasse voller ambitionierter Eltern – die haben keine Chance. Aber wie gesagt, es liegt an der Mitarbeit der Eltern. Das Ganze bis vor Gericht zu eskalieren ist die ultima ratio und dem armen Vater blieb wohl nichts anderes mehr übrig. Wobei auch ich schon mit dem Rechtsanwalt und Klageandrohung gegen Schule und Schulamt vorgegangen bin. Mit Gutachter und allem drum und dran. Klar ist man dann unbeliebt, aber es geht um die eigenen Kinder und deren Zukunft. Und leider versteht das „beste Deutschland, dass wir jemals hatten“ an immer mehr Stellen nur noch den Holzhammer, frei dem Motto „Immer feste drauf’…“ Das Thema „Genderwahn“ konnten wir bei uns an einer Realschule in Oberbayern banal mit dem Biologie-Buch der 4. Klasse der Grundschule abfangen, was die tatsächliche Existenz lediglich zwei biologischer Geschlechter ausweist und die körperlichen wie geistigen Unterschiede definiert. Da Stimmungsschwankungen in der Menstruation eben nur Mädchen und Frauen vorbehalten und an geschlechtsspezifische biologische Gegebenheiten gebunden sind, kann ein Junge/Mann eben mangels so funktionierendem endokrinem System so nicht funktionieren. Und somit haben wir faktisch nur zwei Geschlechter und die maximal beweisbare Differenzierung liegt im Übergang zur bi- bis zur homosexuellen Ausrichtung, was jedoch das biologische Geschlecht nicht tangiert. Somit ist das alles ins Reich der Freud’schen Mythen zu verbannen und diese sind von der Grundschule bis zum Abitur kein Lerninhalt und somit gibt es für den Lehrkörper keine Grundlage oder Spielraum, dies im Schulalltag und Lehrbetrieb zu implementieren und gegen Zensur und Akzeptanz einzufordern. Aber das wird sich alles noch ändern, schließlich regiert die Ampel noch ein Weilchen….

  5. Zunächst einmal ist ein durch die Lehrerin erzwungener „Stuhlkreis“, in dem man sich für oder gegen eine Weltanschauung innerhalb des Unterrichts äußern muss, noch mehr wenn es um die Intimspähre geht, Nötigung. Es ist doch völlig klar, dass eine Verweigerung der Teilnahme oder ein ausgedrücktes Missfallen gegenüber einer 150-prozentigen Lehrerin negative Folgen für die Schulnoten hat. Derartige Übergriffe muss ein Gericht ausschließen, wenn es schon nicht die Schulleitung tut. Derart Privates von Schutzbefohlenen hat im Unterricht absolut nichts verloren, es sei denn, die Kinder wollen das von sich aus thematisieren. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie viel begrenzten Raum ein solches Thema überhaupt in einer Lehrveranstaltung haben darf und wie die anderen Kinder gleichwertig beschäftigt werden. Im realen Leben müsste eine solche Lehrerin bei einem solchen Erpressungsversuch gegenüber erwachsenen Menschen mit handfester Gegenwehr rechnen. Denn wenn es persönlich wird, dann ist es persönlich. Das würde ich mir an ihrer Stelle dreimal überlegen. Zumal es im umgekehrten Fall ja sogar bislang so ist, dass ein erzwungenes Outing in der Öffentlichkeit seitens des Arbeitgebers auch nicht erlaubt ist, wenn der Chef den Kollegen in den Kontext exzessiven Nachtlebens oder gar einschlägiger Sexualpraktiken dabei in der Freizeit stellt. Genau das ist aber Ziel solcher Stuhlkreise.

    Was die Gender-Sprache betrifft: Selbstverständlich kann der Vater verlangen, dass die Aufgaben im Unterricht in einwandfeiem und verständlichem Deutsch gestellt werden. Gerade bei schwachen Schülern sind die Aufgabenstellungen oft genug die einzigen Texte, die die Schüler überhaupt lesen, wenn sie sonst schon keine Bücher lesen. Gerade für das Lesen und Schreiben gilt aber „learning by doing“. Bekanntlich ist falsches Deutsch gerade für Kinder ausländischer Herkunft ein besonders großes Problem. Üblicherweise haben diese ein riesiges Problem mit männlichen und weiblichen Artikeln, weil sie oft nicht sicher wissen, welches Geschlecht bestimmte Wörter haben. Wenn Lehrer anfangen beispielsweise von „Planetin“ zu schreiben, also nach Gusto einfach falsch schreiben, werden die Kinder schlicht NIE wissen, welches Geschlecht tatsächlich richtig ist. Sollten die eines Tages bei einem Arbeitgeber korrespondieren müssen, werden die nach genau einem Versuch nie wieder gefragt. Ich habe schon Bachelor-Arbeiten von Migranten gelesen, in denen kein fehlerfreier Satz war. DAS kommt dabei heraus.

  6. Alles richtig. Die Sache mit dem Stuhlkreis ist zudem extrem übergriffig, finde ich. Das ist wirklich Zwangs-Outen. Der springende Punkt ist doch aber auch, dass die angebliche Toleranz gegenüber jedweden Formulierungen in praxi bei Schulen/einzelnen Lehrkräften und Unis nicht gegeben sein dürfte. Wenn in derselben Klasse Schüler (m/w/d) in einem Text Fahrradfahrende, Fahrradfahrer, Fahrradfahrer und -fahrerinnen, FahrradfahrerInnen, Fahrradfahrer:innen, Fahrradfahrer*innen, Fahrradfahrer_innen schreiben dürfen, grenzt das an Chaos, und natürlich haben Lehrkräfte hier eine Präferenz, die sie wohl auch durchblicken lassen. Der Sohn einer Bekannten musste kurzfristig seine Bachelorarbeit umschreiben, weil die Professorin Gendern besser fand. Hätte er sich weigern können? Klar, wenn er eine Verschlechterung seiner Note in Kauf hätte nehmen wollen.
    Wahrscheinlich wird es in ein paar Jahren, so wie es früher neusprachliche und altsprachliche Schulen gab, Gender- und Nicht-Gender-Schulen geben. ???

  7. In Deutschland gibt es eine strafbewährte Schulpflicht.
    Sie können ihre Kinder nicht auf eine öffentliche Schule eigener Wahl schicken.
    und das Lernprogramm wird von politisch indoktrinierten Kultusministerien diktiert.
    Schon das Wort „Kultus-“ belegt, dass zwischen „Wissen“ und „Religion“, „Glauben“, „Ideologie“ kein Unterschied verstanden wird.
    Wir brauchen eine „Säkularisierung“ des Schulsystems, wie im Grundgesetz vorgesehen, eine Trennung von Staat und Schule.
    Eine Trennung von Staat und Schule, die zunehmend von einer ungebildeten diktatorischen Politik aufgehoben wurde in verfassungfeindlicher Weise.
    Das Mittelalter ist noch immer im deutschen Schulsystem verankert, weil in deutschen Köpfen bis ins Stammhirn indoktriniert.

  8. Der US-Staat Florida (mit DeSantis als Gouverneur) hat es auf diesem Gebiet besser.

    • Ja, aber gerade jetzt erst umgesetzt. Zuvor jahrelang toleriert. Dort kam der Druck von den Bürgern. Das hat was bewirkt. Wenn du in Deutschland Druck machst als Bürger, bist du ein Querdenker, Idiot und Nazi.

  9. Ich habe mir, falls mir jemals eine/r/s mit seinen Pronomen kommt, fest vorgenommen, zu fragen, ob es nicht she/it ist, ohne e und schnell gesprochen. Ein Hoffnungsschimmer: In den USA läuft die Gegenbewegung und wird auch immer stärker.

  10. Das kenne ich alles schon aus der Diktatur in der ich aufgewachsen bin.
    Schon Kindergarten-Kindern und Grundschülern hat man die „Regime-Idiotologie“ eingeimpft und aufgezwungen.
    Frau Wissler von der „Linke“ will nun per Gesetz die Hausaufgaben abschaffen,
    nachdem man schon vor Jahren die Benotung in den Grundschulen abgeschafft hat.
    Auch die Arbeit-Situation bei „Doc“- „Postdoc“-Stellen“ wurde verschlechtert. Keine Arbeitsplatz Garantie mehr.
    Denn dumme und ungebildete Menschen kann man besser mit Lügen manipulieren.
    Das ganze erleben wir hier in Deutschland nun schon seit der SED-Ära Merkel.
    Wahr und zulässig ist nur die Lüge die vom politischen Regime verbreitet wird,
    alles andere wird mit fadenscheinigen Lügen unter Strafe gestellt.
    Dafür wurde aus dem Bundestag eine Partei-hörige „Volkskammer“ gemacht, wie in allen Diktaturen.
    Dafür wurde die Justiz und Staatsanwaltschaften hörig gemacht mit „Partei-treuen Genossen“ wie in allen Diktaturen.
    Wie sagte doch schon ein gewisser Genosse Lenin:
    „Die Presse ist eine politische Waffe, deswegen müssen wir sie verstaatlichen“
    Nun hat man die Presse bei uns nicht verstaatlicht, wäre zu offensichtlich,
    man sie mit Korruption und Einflußnahme unterwandert, mit bewährten kommunistischen Methoden die uns die STASI hinterlassen hat.

  11. Jeder, der in Berlin wohnt und seine Kinder auf dortige Schulen schickt, sollte sich fragen, ob er dadurch nicht im Sinne von BGB und SGB VIII das Kindeswohl gefährdet. Dieses schützt man nicht durch Eilanträge vor einem ortsüblichen Gender-Gericht, sondern durch Flucht aus Berlin. Für die vergebens aufgewendeten Gerichtskosten kann man vielleicht schon zwei Sprinter für den Umzug nach Bayern mieten. Dortige Schulabgänger können zumindest in der Regel noch lesen und schreiben, im Idealfall sogar Latein. Diese Sprache hat übrigens den Vorteil, dass sie nicht genderbar ist.

    • Wir können doch nicht jetzt auch noch Schulasylanten aufnehmen.

  12. „Während der Stuhlkreise müsse jedes Kind äußern, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte.“
    Ist ja irr!
    Da wechseln also offensichtlich die Kinder von Stuhlkreis zu Stuhlkreis ihr Geschlecht. Heute Cis und morgen Trans und übermorgen sitze ich im Bundestag und rette die Welt.
    Da muss es ja zugehen wie in einem Tollhaus …

  13. Auswandern nach Sachsen, da ist der Unsinn noch nicht so weit fortgeschritten.

  14. „Der Eilantrag könne außerdem deshalb keinen Erfolg haben, weil der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen habe, zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte.“

    Dann müssen sie ja weiter nach der traditionellen Grammatik mit dem generischen Maskulinum im Plural schreiben und sprechen können, ohne dass Ihnen das angekreidet wird. Außer im der Blase von Genderideologen nutzt niemand im Alltag diese Sprachfehler.

  15. Die deutsche Justiz bleibt ihrer Tradition treu und beweist sich als Bollwerk gegen den Fanatismus der Regierung. Braune und rote Sozialisten haben die Schule als ideologische Stanze gebraucht – doch das würden Richter von heute als einen dreisten Missbrauch unterbinden, weil sie die Klugen und Gebildeten sind, die keine Wiederholung zulassen würden. Wir können stolz sein, dass Steuergelder auch hier mindestens so gut angelegt sind wie bei ARD und ZDF. Eine Eins mit Sternchen.

  16. Ich tippe darauf, dass sich ein in Frau unter Einfluss solche Lehren umgewandelten Junge nach einigen Jahren endlich verstanden hat, was mit ihm ausgemacht wurde. Dann folgte den Wahnsinn und die Rache.

  17. Laut Verwaltungsgericht geht mit der Gender Sprache keinerlei politische Meinungsäußerung einher.
    Das Gendern innerhalb einer Gruppe zeigt entweder „ich bin einer von Euch“ oder „ich unterwerfe mich, trotz besserem Wissen, eurer Ideologie“ – ein quasi Gesslerhut.
    Im Rahmen einer verpflichtenden schulischen Veranstaltung ist das ein völlig unnötiges Spannungsfeld. Statt lernen, unnötigen Stress bis man sich um des Seelenfriedens Willen, jedem vorgebeteten Merkwürdigkeiten „ergibt“.
    Gehört das zu der scholzschen Lufthoheit über den „Kinderbetten“.
    Wo man hinschaut Manipulationen und „linke Methoden“.

  18. Anscheinend sind die anderen Eltern damit einverstanden. Habe noch keine Mütter oder Väter sich beschweren gehört. Und ich begegne im Job einer Menge Leute.

    • Den Vater kann man zu seinem Mut und Standing in einer aussichtslosen Position beglückwünschen. Weshalb? Eine Klage kostet Geld, eventuell einen Anwalt, wenn der Vater nicht selbst einer ist. Es gehören vorbereitende Familiengespräche dazu, in denen pro und kontra heiß diskutiert werden. Eine solche Klage zieht zwangsläufig Lehrermobbing nach sich. Mit einem Schulwechsel wird es nicht getan sein bzw nur ein Schulwechsel in ein anderes Bundesland.
      Bei der Berliner Justiz war das Ergebnis vorauszusehen. Die Berufungsmöglichkeit besteht noch. Aber ehrlich gefragt, was würde man in dieser Situation machen? Auf verlorenem Posten weiterkämpfen? Sicher, ja. Weiterhin Geld in ein verrottendes System stecken, in einem Prinzipienkampf, oder falls die Möglichkeiten bestehen, die Reißleine ziehen und diesem Staat den Allerwertesten zuwenden? Vielleicht kämpft der Vater tatsächlich ums Prinzip und hat gleichzeitig einen Plan B, dann alle Hochachtung!

  19. „Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht, Ich kann nicht mehr die Augen schließen, Und meine heißen Tränen fließen.“
    ————————-
    Nachtgedanken (Heinrich Heine)

  20. Wer Kinder in Berlin aufziehen will ist eh nicht ganz dicht. Was hat er denn erwartet? Dass die Justiz gegen die Staatsdoktrin urteilt?

  21. „Dabei sind es die ersten Anzeichen, dass sich diese Menschen radikalisieren.“

    Zwischen den Gruppen wird auch ein künstlicher Krieg insziniert. Das belastet alle.
    Junge Generation gegen Rentner, Einheimische gegen priviligierte, illegale Migranten, „die Guten“ gegen „Rechts“, Frauen gegen Männer.

    • Diese inszenierten Grabenkämpfe innerhalb der Menschheit, um irgendwelche politischen Ziele durchzusetzen, schädigen die Gesellschaft maximal. Aber solange es nur die Minderheit realisiert, ist alle Mühe vergebens.

  22. „VG Berlin: Der Verwendung genderneutraler Sprache könne schließlich nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden, weil mit ihr nach Auffassung der Kammer keine politische Meinungsäußerung einhergehe“
    Gendern ist das social signaling (wie etwa früher im 3.Reich kein Gespräch ohne das Intro “ Heil Hugo“ geführt werden konnte ohne in den Morgenstunden abgeholt zu werden) dass man zur „richtigen Gruppe“ gehört ( im Gegensatz zu den „ewig gestrigen, rassistischen, sexistischen“ Rechtsstaatüberbleibseln, die einem ständig den Spaß an der totalen Übergriffigkeit verderben wollen.
    Gerichte kann man inzwischen wohl vergessen. Speziell in Berlin.

  23. Ok … die angeblichen Eliten haben sich gegen den Bürger zusammengetan … alter Hut -> hatten wir schon u.a. 1933, 1968, 1991, 2008, 2014, 2019 – seitdem Dauerzustand … wenn es einen assymetischen Krieg gibt, dann auch einen assymetischen Putsch, Bürgerkrieg, usw…. Politiker, Justiz, Beamte gegen das eigene Volk .. kaum vorstellbar, aber Realität … https://asj.spd.de/ (von wegen Unabhängigkeit der Justiz)

  24. Wahrscheinlich bereitet dieses Gericht den Weg vors BVerfGE vor. Auf das Urteil bin ich dann gespannt.
    Vielleicht sollte der Kläger seine KontoNr. irgendwo bekannt geben, damit man ihn unterstützen kann.

  25. Das Urteil des Gerichts verwundert nicht, haben sich doch die meisten Gerichte längst der Rot-Grünen Ideologie unterworfen! Unabhängige Justiz, das war einmal! Respekt übrigens für den Vater, man wünscht sich, er kann und möge die nächste Instanz anrufen!

  26. Es ist durchaus möglich, dass Teile der Justiz in Deutschland heute, sich in etwa der gleichen Grundhaltung, wie nach 1933 befindet.

  27. „Die Schulleitung habe den Lehrern die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und gleichzeitig klar darauf hingewiesen, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien.“
    Was heißt bitte, der Lehrerin wurde freigestellt? – Kinder haben Schulpflicht zu erfüllen. Jedes Kind hat damit das Recht, GLEICHES zu lernen.
    Es ist erschreckend, wie wenig verpflichtend sich Schulen den Kindern gegenüber fühlen. Warum muss das eine Kind dem Gendern ausgesetzt werden, während ein anderes verschont bleibt, weil es Glück mit der Lehrern gehabt hat?
    „Genderneutrale Sprache“? – Hier wird es albern. Wir haben Urologen und Frauenärzte, Frauenparkplätze und Männerchöre, im Sport gelten verschiedene Anforderungen, bei der Kleidung auch, aber Sprache hat genderneutral zu sein?
    Wir entkoppeln Sprache von der Realität. Wozu? Der einzige Zweck der Sprache, ist sich über die Realität auszutauschen. Wozu soll es gut sein?
    Diskriminierung passiert nicht in der Urkunde, sondern vor der Haustür. Dafür ist nicht mal ein Wort nötig…

    • Es lebe der gute alte Küchentisch, wo solches korrigiert werden kann und muss.

  28. „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben – Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik.“
    Und Raider heißt jetzt Twix. Sonst ändert sich nix.
    Außer dass der Schokoriegel über mehr Grips verfügt als diese Gender-Clowns

    • Man kann ja die zwei Mütter von Alex erwähnen, wenn er sie hat. Pädagogisch entscheidend ist dabei aber m.E., dass all diese Fälle als breite Norm dargestellt werden, nicht als „normale“ Minderheiten-Fälle. Dadurch gewinnen Kinder ein falsches Bild von der statistischen Verteilung.

  29. Da hilft nur noch ein Schulwechsel.
    Am besten auf eine Schule in Florida.

  30. Geht ja eigentlich schon seit Olaf Scholz vor 10 Jahren sagte “ Wir ( die Politik) müssen die Lufthoheit über den Kinderbetten erreichen “ so. Seitdem werden die Kids mehr verblödet und nach stark LINKSGRÜN ausgerichtet , anstatt gebildet. Die Politiker, soweit sie Kinder haben, schicken diese auf Privatschulen , alleine schon ,weil sie nicht möchten , dass ihre Kids in der.Minderzahl gegenüber Migrantenkindern sind

  31. Der ganze Gendermüll funktioniert nur weil wir einen Schulzwang haben. Seine Kinder auf so eine Schule schicken zu müssen ist Höchststrafe für Eltern und Kinder.
    Wenn man sich dem verweigert bekommt man die volle Härte des Staats ab, bis zum Kindesentzug. Hier verweigern die Richter dann nicht die Arbeit wie in dem geschilderten Fall. Sie exekutieren dann gnadenlos.

    • Es gibt halt keine Konkurrenz in unserem Schulsystem. Egal wohin man schaut, der Kunde hat kein Wahlrecht mehr. Schule gehört dazu.
      Das Wahlrecht als Kunde ist die massivste Form der Demokratie. Eine Demokratie, die dieses Wahlrecht nicht unterstützt, indem sie Monopole verhindert, die Monopole im Gegenteil noch befördert und wegen irgendwelcher Schutzzwecke das Wahlrecht einschränkt, sägt an ihren Wurzeln.

    • Da stimmt es dann doch auf besondere Weise, dass Kinder aus weniger betuchten Elternhäusern, welche keine Privatschule finanzieren können, in ihren Bildungschancen erheblich benachteiligt sind.

  32. Während der Stuhlkreise müsse jedes Kind äußern, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte.

    Übergriffig durch und durch, die Kinder in so einem Setting zur Äußerung zu nötigen. Ansonsten wundert mich der Vorgang wenig, und ich denke mir meinen Teil zur Rolle der Justiz.

    • Unter den Gendercombatanten habe ich noch keine Queere Person gesehen.

  33. Völker der Welt, schaut (lieber nicht) auf diese Stadt!

    • Doch, Völker der Welt, schaut genau auf dies Stadt und lernt daraus.

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