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Kuffar – Kafir

Beleidigungen und Tatbestände der Anstiftung zu Verbrechen

28.03.2018

| Lesedauer: 2 Minuten
Nach Salafisten-Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Also muss der Rechtsstaat die Bezeichnung anderer als "Kuffar" unter Strafe stellen.

Gerade bei den Salafisten, Dschihadisten, Radikalislamisten und Fundamentalisten gehört das Wort „Kuffar“ (Ungläubige) zu einem der am häufigsten benutzten Begriffe. Für die radikalen Islamisten zählen darunter nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren.

„Kafir“ wird im Allgemeinen als „Ungläubiger“ übersetzt. Auf den ersten Blick kann für manchen Leser das Wort „Ungläubiger“ neutral wirken. Die radikalen Islamisten, Salafisten und Dschihadisten geben jedoch dieser Bezeichnung „Kuffar“ eine noch umfassendere Bedeutung:

Nach ihrem Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Gegen den „Kafir“ können und dürfen auch Verschwörungen geplant werden. In ihren Augen haben die „Kuffar“ kein Existenzrecht. Nach diesem Schema und Verständnis werden auch Verbrechen wie  Terroranschläge gegenüber den „Kuffar“ gerechtfertigt und ausgeübt.

Es gibt nach meinem Wortschatz fast kein Wort auf Deutsch, das die ganze Negativität des Wortes „Kafir“ adäquat und sinngemäß ausdrücken würde. Und nach meinem Rechtsverständnis erfüllen alle genannten Deutungen und Begriffe nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, §140 StGB.

Ja und gerade deswegen: Worte können verletzend sein. Eine Situation in der, vielleicht aus Versehen, etwas gesagt wurde, dass uns in unseren Gefühlen gekränkt oder sogar beleidigt hat, gibt es immer wieder. Gerade bei verbalen Auseinandersetzungen fallen manchmal Schimpfwörter. All das sind Beleidigungen und gehören nach §185 StGB zu den sogenannten Ehrenverletzungsdelikten.

Für mich zählt ein ganz bestimmtes Wort auch in diese Kategorie, das Wort „Kuffar“ oder auch „Kafir“. Es bedeutet „Ungläubige“ und wird vor allem von Salafisten, Dschihadisten und radikalen Islamisten genutzt. Für sie sind alle Menschen „Kuffar“, die nicht denken und leben wie sie. Das sind Nicht-Muslime, aber auch Menschen muslimischen Glaubens, die aber nicht vollständig die Scharia befolgen und nach ihr leben.

Meiner Meinung nach ist diese Bezeichnung daher ein Angriff auf das religiöse Empfinden eines Menschen. Es ist beleidigend als „Ungläubiger“ bezeichnet zu werden, nur, weil man den Glauben anders definiert oder einer anderen Religion angehört. Jeder hat das Recht zu glauben, woran er möchte. Wir leben in einem freien Land, dass uns auch die Religionsfreiheit zusichert. Die Verurteilung aller Menschen als „Ungläubige“, die nicht nach salafistischen Grundsätzen leben, ist daher für mich auch eine Beleidigung einer ganzen Religion. Dadurch stellen die Radikalislamisten indirekt die Existenz der anderen Religion in Frage und damit ihren Glauben und ihre Religion über alles andere.

Deshalb sollte meiner Meinung nach die Benutzung dieser Bezeichnung als Anstiftung zu Verbrechen juristisch geahndet werden. Eine Beleidigung, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann, ist beispielsweise eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Tätlichkeit. Die Bezeichnung ‚Kuffar‘ gehört für mich eindeutig dazu. Deswegen muss diese Beleidigung gegen einen Einzelnen oder eine ganze Glaubensgemeinschaft ein juristisches Nachspiel haben. Es ist unterste Schublade, wenn Salafisten oder Radikalislamisten alle Menschen, die nicht so denken oder leben wie sie, als ‚Kuffar‘ bezeichnen. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien und die Strafbehörden auf, diesen Tatbestand juristisch zu ahnden und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese pauschale Beleidigungsform und Anstiftung zu Verbrechen endlich unter Strafe gestellt wird.

In Deutschland hat jeder das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auch das Recht, keiner Religion anzugehören. Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er das für richtig hält, solange er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Man kann Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen als „Andersgläubige“ bezeichnen, aber nicht als „Ungläubige“. Das ist auch eine Missachtung der Person oder der anderen Religionen.

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71 Kommentare

  1. Kuffar sind koranisch, diejenigen, die nicht an den einen Gott Allah glauben – so wie ich. Sie sind weniger Wert als ein Tier (also ein Sache), denn sie haben als Nichtmensch dank ihrer Intelligenz ja die Möglichkeit die Herrlichkeit des Einzigen zu erkennen und verweigern sich dem. Ein Tier kann das nicht und ist daher unschuldig und genauso selbstverständlich ist ein Tier weniger Wert als ein Muslim, als wahrer Mensch.
    Für mich ist die Herbawürdigung eine beliebigen Menschen in seiner Wertigkeit unterhalb von Sachen menschenrechtsverletztend, um nicht zu sagen faschistisch. Wer also im Umgang mit Anderen den Begriff Kuffar benutzt ist ein bekennender Faschist (neudeutsch auch Nazi genannt). Wer dieser Lehre anhängt ist ebenfalls ein Faschist, so wie die Lehre, die solche Meinungen verbreitet klar gegen die allgemeinen Menschenrechte gerichtet ist. De jure sind solche Ideologien in Deutschland verboten. Nicht verboten ist es an jeden erdenklichen Quatsch zu glauben (Kirch des hl. Spaghettimonsters), alles was über das Bekenntnis hinaus geht, ist jedoch zu unterbinden. Hier versagt unser Staat vollkommen. Eine öffentliche Diskussion über den Gegensatz Allgemeine Menschenrechte vs. Religionsfreiheit einer Theologie, die die allgem. Menschnrechte verneint, ist weder erwünscht, noch wird sie zugelassen. Das sei „rechts“.
    Meine Rechte als Ungläubiger / Kuffar haben in Deutschland keine Wert. Bin ich jetzt politisch Verfolgter? Ich denke ja.

  2. Kleines Feedback.Danke für den Beitrag.Hab in einem,nun ja,Verein gearbeitet indem sich sämtliche Nationen hin u.wieder getroffen haben.Ich wurde so betitelt u.dachte erst es hiesse Schl***e.Schlimm genug.Da weiß man noch mehr welch Gruppen sich hier angesiedelt haben.Ich wohne im Problembezirk in Ostdeutschland.Platte-Viertel usw.Hab auch viele ausländische Kollegen(Syrer,Afghanen,Inder,Russen,Tschetschenen,Polen,Iraker usw) als Freunde bzw Bekannte,aber der größte Teil der sich hier ansiedelt ist echt komisch,respektlos,auf Krawall aus usw.Auf deutsch sind se zu feige dich zu beleidigen.Da wird schon mal n Psalm auf ausländisch runtergerodelt.Was ich in der Zeit auch mitbekommen hab…wie sich durch sämtliche Anwaltsinstanzen durchgefaked wird.Unglaublich.Das ist ein richtiger Zweig. O.o Musste ich mal loswerden.

  3. Sehr geehrter Hr. Tipi, ich schließe mich Ihrer Analyse und Ihren daraus gezogenen Schlussfolgerungen in vollem Umfang an. Bezüglich einer Randbemerkung möchte ich Ihnen aber widersprechen, denn es gibt/ gab in der deutschen Sprache sehr wohl eine Entsprechung für das Wort „Kuffar“: Untermensch.

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. Goecke

  4. Ihre Forderung kann Ich verstehen und unterstützen Herr Tipi,aber was würde sich ändern?
    Das böse Gedankengut ist ind den Leuten von Kindesbeinen an drinnen,das ist nicht mit Strafbarkeit zu beseitigen,sondern nur,indem man diese Leute samt ihrer Brut aus dem Land beseitigt.
    Das wirklich schlimme aber ist,das sich die viel größere Zahl an gemäßigten,hier gerne lebenden und integrierten Muslimen nicht trauen etwas dagegen zu sagen,da sie sonst selber sofort Zielscheibe sind,oder aber ihre Verwandten in der Heimat,und das ist der wirkliche Skandal an der Sache.
    Es ist also nicht einfach Begifflichkeiten unter Strafe zu stellen,oder es geht dann so wie in Kandel,wo frieliche Demonstranten von unserer Presse zu Nazis und Fremdenfeinden gebrandmarkt werden.
    Man stelle sich den Sultan am Rednerpult vor,wie er seine getreuen gegen die „guten Muslime“ in Deutschland aufhetzen würde,ein schauerlicher Gedanke für „unsere Türken!!

  5. Wieviele Strafbefehle oder Gerichtsverhandlungen sollen denn bei Umsetzung Ihres Vorschlags noch dazukommen? Die Justiz ist ohnehin überfordert. Sollen sie uns doch Kuffar nennen. Mich können die damit gar nicht meinen, da ich diese Leute in keinster Weise ernst nehme. Dieses lächerliche Getue im Namen einer Religion, ist mir völlig schnuppe.

  6. ich versteh die ganze aufregung um diese märchenbücher und deren ernst nehmer nicht. wer an gespenster oder das ultimative gespenst glaubt kann doch blubbern was er will, mit so einem ding an der waffel kann man doch niemanden beleidigen… mir tun menschen mit dieser geistigen behinderung eher leid… und deren opfer auch… kinder, ziegen, esel, kamele u.s.w.
    in der brd zählt nicht märchenbuch sondern das gg… bis jetzt jedenfalls… und da können menschen die das nicht wahrhaben wollen sich auf den kopf stellen und mit dem hintern fliegen fangen.

  7. Lieber Herr Tibi, wenn Sie es nicht besser wüssten, könnte man Ihre Ausführungen vielleicht noch ein müdes Lächeln abgewinnen, aber als bekennender Moslem wissen Sie sehr wohl, dass nicht nur radikale Islamisten, Salafisten und Dschihadisten in dieser Weise denken und agieren, sondern jeder (!) strenggläubige Follower Mohammeds, da dies in genau dieser Weise eben auch im Koran, dem unanfechtbaren Wort Allahs, festgeschrieben wurde.
    Und deshalb erübrigen sich beispielsweise auch Fragen wie “WIE DER ISLAMISMUS AN DIE GRUNDSCHULE KAM?”, weil er dorthin – selbst durch Kinder (!) – auf die gleiche Weise kam, wie in alle anderen gesellschaftlichen Bereiche auch: Durch die hohe Anzahl von Rechtgläubigen, die wir Jahr für Jahr in unsere Gesellschaft aufnehmen und die durch die Grenzöffnung im Herbst 2015 einen bis dahin kaum erhofften Auftrieb erhalten haben, ihre Weltsicht jetzt auch allen anderen “Mitbewohnern” Deutschlands und Europas nachdrücklich klarzumachen.

    Wir waren von einer Integration muslimischer Mitbürger in unsere demokratische Gesellschaft noch nie so weit entfernt wie gerade heute, auch wenn speziell Sie uns immer wieder die Story von einem aufgeklärten Islam schmackhaft machen wollen, mit dem die Fata Morgana von einem friedlichen Zusammenleben mit Muslimen vermeintlich Wirklichkeit werden könnte.

  8. Was noch zu ergänzen wäre: Nichtmuslime, also Kuffar, sind im Vergleich zu Muslimen keine vollwertigen, gleichberechtigten Menschen. Die muslimische Ethik ist strikt dualistisch: Auf der einen Seite die Muslime und auf der anderen die minderwertigen Kuffar, die nur dann laut Koran nicht angefeindet werden dürfen, ja sogar müssen, wenn sie sich unterwerfen und die Kopfsteuer (Dschizya) zahlen, also Dhimis werden. Das ist zwar mittlerweile nicht mehr gängige Praxis, aber nicht umsonst erkennen die islamischen Staaten die Allgemeinen Menschenrechte nicht an und haben diesen die schariabasierten „Menschenrechte“ der Kairoer Erklärung von 1990 entgegengesetzt.

  9. Meine Angst vor Moslems ist Null. Warum? Weil ich die personifizierte Wehrhaftigkeit bin. Wer selbst wehrhaft ist, braucht vor Moslems keine Angst haben.

  10. Lieber Herr Tipi, man weiß gar nicht so recht was man zu Ihren Artikeln noch schreiben soll. Das gleichbleibende Merkmal all Ihrer Beiträge scheint eine seltsame Naivität und das völlige Ignorieren der mittlerweile wirklich katastrophalen Realität zu sein.
    Sie schreiben in bezug auf radikale Islamisten:
    „Nach ihrem Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden.“
    Ihnen dürfte sehr wohl bekannt sein, daß all dies tagtäglich in Deutschland bereits passiert. Vor diesem Hintergrund und in Kenntnis einer sehr gut informierten TE-Leserschaft über die Zulässigkeit islamischer Begriffe nachzudenken, hat eine Art von unfreiwilliger Komik, daß einem das Lachen im Halse stecken bleibt. Denkt man an die vielen Gewaltopfer, erscheint ein solcher Artikel eher verharmlosend als problembezogen.

  11. Warum wir immer verniedlichend von Muslimen gesprochen und geschrieben?
    Muslim klingt wie Teddybär, nach Verständnis und gut Zureden. Für mich sind es Moslems oder Muselmanen, mohammedanische Eroberer. Und niemals würde ich das Wort Muslim in den Mund nehmen. Klare Kante der Herkunfts-Deutschen gegenüber diesen Eroberern, das fehlt.

  12. Habe lange gebraucht, um Zustimmung mit Herrn Tipi zu finden; aber ich finde, deutlicher kann und muss ein Standpunkt zu unserer freien Gesellschaftsordnung nicht ausfallen. So kann ich mit jedem Muslim durchs Leben, durch den Wald, durch den Job, ins Freibad, auf die Kirmes, auf den Weihnachtsmarkt, etc. gehen. Danke!

  13. Das ist nicht die Meinug der Salafisten sondern das was im Koran steht.

  14. Lieber Herr Tipi, alle Achtung für Ihre unermüdlichen Bemühungen. Jedem, der sich mit diesem Thema beschäftigt sei das Buch „Mohamed. Eine Abrechnung“ von Hamed Abdel-Samad ans Herz gelegt. Zu den Paradoxien unserer Zeit gehört, dass die Linksgrünen, die furios gegen die Kirche gekämpft haben, jetzt eine frauenfeindliche, homophobe und intolerante Religion verteidigen. Claudia Roth mag gern einen Kopftuch tragen und damit glücklich werdem, aber was tun wir Atheisten? Werden wir demnächst gesteinigt?

  15. Werter Herr Tipi, ja, in einem Land, dass noch ein gesundes Rechtsempfinden hätte, zuzüglich einem Hauch von Selbstwertgefühl, wäre Ihr Vorschlag genau richtig.

    Leider leben wir in Relativieristan, wo fremde Gewalt und Intoleranz zur „Bereicherung“ umdichtet wird.

  16. Es macht keinen Sinn, über den Islam zu urteilen, wenn man nicht mindestens den Koran gelesen hat. Kuffar kann auch zur Anstifftung von Straftaten an Ungläubigen gewertet werden.
    Hier bedarf es einer klaren Aussage unserer Gesetzgeber. Das GG ist da eindeutig.
    Die drücken sich natürlich davor, könnte den „Rechten “ in die Hände spielen. Dann lieber wie die 3 Affen.

    • Übersicht im www auf 39 Seiten: Bill Warner – Scharia für Nichtmuslime.

  17. Wie kann der Autor, der für die CDU Mitglied des hessischen Landtages ist, nur so heucheln: Gerade seine Partei schleift systematisch jede Kritk am Islam und seinen Auswüchsen; seine Partei ist dafür verantwortlich, dass 1/6 des gesamten Staatshaushaltes (s. Tichys Einblick „Milliarden an Migrationslasten aus der Portokasse?
    Von Wolfgang Müller-Michaelis“) für die desaströse Migrationspolitik verschleudert werden. Wie hält er es mit seinen Erkenntnissen in der CDU noch aus? Auf Unwissen kann er sich nicht berufen, wie er mit seinen richtigen Beiträgen beweist. Allerdings macht er sich mitschuldig! Ich bin ausgetreten!

    • Ja hier schreiben einige, die in der CDU Mitglied sind. Auf die Fragen der Foristen warum und wieso, gibt es regelmäßig keine Antworten. Ist vielleicht Feigheit oder es fehlen ihnen die richtigen Worte. Wer weiß?

  18. Einst waren das Christentum und der Islam einander sehr ähnlich im Verhalten dem jeweils anderen gegenüber. Es war von Intoleranz geprägt. –
    Und dabei sollte man die romantisierenden Märchenvorstellungen vergessen, die von der sogenannten andalusischen ‚Convivencia‘ im spanischen Mittelalter herrschen. Sie sind wirklich nur Märchen, wie Historiker wie Dario Fernandez-Morera, Mark Cohen, Richard Fletcher, Anver Emon und Garcia Fitz nachgewiesen haben.
    Seit der europäischen Aufklärung haben sich die Einstellungen und Verhaltensweisen geändert. Langsam, aber mit einem klaren Ziel: der Toleranz.
    Allerdings nur bei den Europäern.
    Bekanntlich gibt es im Islam weder Aufklärung noch eine Entwicklung zur Säkularisation (die Ansätze in der Türkei unter Atatürk werden gerade rückabgewickelt). Sondern es ist eher die gegenteilige Entwicklung zu sehen.
    Natürlich ist das unter dem Aspekt des tiefen Falls zu sehen, der sich im Verlust des islamisch-arabischen Weltreichs zeigt. Es ist eindrucksvoll, sich auf der Weltkarte die rasend schnelle Ausbreitung der islamisch-arabischen Eroberungen im 7. und 8. Jahrhundert anzusehen. Es gibt wenig vergleichbares an militärischer und politischer Brillanz.
    Die Kreuzzüge – auch eine Reaktion auf Überfälle auf christliche Pilger – müssen den Muslimen danach wie eine Art Majestätsbeleidigung vorgekommen sein.
    Umso mehr die Kolonisierung.
    Wir sehen heute am Beispiel Russland, wie der Verlust eines Riesenreiches psychisch traumatisieren und politisch sonderbare Blüten zeitigen kann.
    Aber die Schuld an dieser Entwicklung trägt überwiegend nicht der Westen. Eroberer erobern nun einmal Schwächere, seit Anbeginn der Geschichte. Die Muslime taten nichts anderes.
    Aber den Abstieg haben sie geistig-moralisch nicht verkraftet.
    Deshalb haben sie sich einer Aufklärung – die sie dringend benötigt hätten – verweigert und sich in ein psychisch-historisches Schneckenhaus zurückgezogen.
    Daher versuchen sie verzweifelt, an den Kampfbegriffen des 8. Jahrhunderts, wie Kuffar, festzuhalten. Sie brauchen diese Überlegenheitsfantasien als psychologischen Anker, um ihren Niedergang zu ertragen.
    – Und das dümmste, was WIR dabei machen könnten, ist, dafür Verständnis zu zeigen.
    Wenn jemand in einer politisch gefährlichen Traumwelt lebt, soll man ihn aufwecken; und ihm nicht noch ein Schlaflied singen.

    • Ihr Einwand greift zu kurz. Die Verweigerung von Reformen ist nicht vor allem eine Trotzreaktion, sondern Systemimanent: Der Islam kennt, im Gegensatz zum Christentum, weder den berechtigten und legitimen Glaubenszweifel noch die Wahl- und Gewissensfreiheit. Im Islam gibt es nur göttlichen Befehl und menschlichen Gehorsam. Damit fehlen jedoch die grundlegendsten Voraussetzungen für eigenständiges, kreatives und kritisches Denken. Ohne dies ist so etwas wie Aufklärung, ja noch nicht einmal moderne Wissenschaft, auch nur im Ansatz möglich. Aber das passt ins Bild, auch historisch. Die meisten angeblich muslimischen Errungenschaften in Wissenschaft, Philosophie etc. sind von Muslimen lediglich aus anderen Kulturen aufgenommen und weitergegeben worden oder stammen von Kufar/Dhimis, die unter muslimischer Herrschaft gelebt haben. Der Aufstieg des Islam zu kultureller und wirtschaflicher Blüte beginnt mit den Eroberungen und der Einverleibung christlich-antiker, persischer und indischer Kultur- und Wirtschaftsleistung. Davor war arabisch-nomadische Leere und Unbedarftheit… Sogar der Islam selbst ist ohne die adaptierten christlich-jüdischen Elemente undenkbar und gewinnt sein Profil erst durch die polemisch-propagandistische Abgrenzung zu diesen Vorbildreligionen. Sei es die Vorschrift, fünf- statt dreimal täglich zu beten oder das Gebet statt nach Jerusalem (wie anfänglich noch üblich), nach Mekka auszurichten… Die Verwendung von Druckerpressen war im Osmanischen Reich übrigens mit der Begründung verboten, durch massenhafte Vervielfätigung könne der Koran verfälscht werden. Die ersten Druckmaschinen kamen erst mit Napoleon nach Ägypten. Eine kulturelle Öffnung fand überhaupt erst auf Druck der Kolonialmächte statt.

  19. Kuffar als Allah-Leugner ?

    Nach meiner Kenntnis schwingt in der Bezeichnung „Kuffar“ für Nicht-Muslime nicht nur die eher als neutral interpretierbare Feststellung von deren „Ungläubigkeit“ mit, sondern auch der Vorwurf der Leugnung der Existenz Allahs. Letzteres wäre dann nicht schlichte Nichtbeachtung der Religion Mohammeds, sondern ein Angriff auf den Islam, dem aus muslimischer Sicht anscheinend mit allen Mitteln begegnet werden darf. Kuffar wären dann nicht einfach „Andersgläubige“ oder „Ungläubige“ im Sinne von Atheisten, sondern zu bekämpfende Feinde.
    Die Bezeichnung von Nicht-Muslimen als Kuffar wäre dann für den gegenwärtig oft vermissten Zusammenhalt einer Gesellschaft, der auch viele Muslime angehören, in der Tat höchst bedenklich. Ein Fall von hate-speech (Hassrede)?

  20. Der Autor bringt bei seinem abenteuerlichen Ausflug in das deutsche Strafrecht nicht nur die Paragraphen durcheinander, er wendet sie auch fehlerhaft an und kommt zu unzutreffenden Schlussfolgerungen. Dieser Klartext ist so irreführend, dass er einer Richtigstellung durch den kundigen Kommentator bedarf:

    Die Beleidigung nach § 185 StGB ist definiert als „Angriff auf die Ehre durch eine – zur Kenntnis eines anderen gelangte – Kundgabe (Äußerung) der eigenen Nicht-, Gering- oder Missachtung.

    „Ein solcher Achtungsmangel ist zu bejahen, wenn die Äußerung nach ihrem objektiven Sinngehalt dem Betroffenen entweder den elementaren Menschenwert oder den ihm zukommenden personalen oder ethisch-sozialen Geltungswert durch Zuschreibung negativer Qualitäten ganz oder teilweise abspricht und dadurch seinen grundsätzlich uneingeschränkten Achtungsanspruch verletzt.“ (Küper/Zopfs, Strafrecht BT, 9. Aufl., Rn. 118)

    Wenn nun A den B einen „Kuffar“ nennt, macht der A sich dann nach § 185 StGB strafbar? Das kommt darauf an. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Werturteil (eine Tatsachenbehauptung scheidet mangels Beweisbarkeit aus) „Ungläubiger“ (=objektiver Sinngehalt) nur unter ganz bestimmten Umständen – etwa bei einer Messe vor der versammelten Gemeinde – dazu geeignet ist, die Ehre des anderen zu verletzen. Jedenfalls handelt es sich hier um einen ganz gewöhnlichen Fall, der unter die bestehenden Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre subsumierbar ist. Die Aufforderung des Autors, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Äußerungen unter Strafe gestellt werden, geht ins Leere. Zur Durchsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden sei der Autor darauf hingewiesen, dass nach § 194 Abs. 1 S. 1 StGB grundsätzlich ein Strafantrag des Betroffenen erforderlich ist, wenn er sich das nächste Mal beleidigt fühlt.

    Die Anstiftung ist nicht in § 30 StGB (Überschrift: „Versuch der Beteiligung“) normiert, sondern in § 26 StGB (Überschrift: „Anstiftung“). Die Ausführungen des Autors hierzu sind fehlerhaft und zeugen von völliger Unkenntnis. Damit ist nicht die Unkenntnis eines Laiens gemeint, sondern die Ignoranz desjenigen, der nicht einmal Wikipedia konsultiert, bevor er Strafrechtsreformen fordert. So heißt es dort: „Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt.“

    Damit also überhaupt die Frage der Strafbarkeit des Anstifters entstehen kann, braucht es eine zumindest versuchte Haupttat – also das Vorliegen der Straftat, zu der angestiftet wurde, und deren Strafmaß auf den Anstifter übertragen wird. Ferner muss der Anstifter den Tatentschluss beim Täter hervorgerufen haben, um den Tatbestand der Anstiftung erfüllen zu können. Er muss um die Verwirklichung der Haupttat gewusst und diese gewollt haben und auch um das Hervorrufen des Tatentschlusses des Täters durch sein Handeln gewusst und dieses gewollt haben (man spricht vom „Doppelvorsatz“).

    Die Anstiftung ist daher ein Delikt, das immer im sehr engen Zusammenhang mit einer begangenen Straftat steht. Oder anders gesagt: Sie können nicht „ins Blaue hinein“ anstiften, indem sie andere als Ungläubige „beleidigen“, ganz gleich was für kranke Ansichten irgendwelche radikalen Islamisten damit verbinden.

    Nicht beleidigt sein, lieber Herr Tipi.

    • Danke für die juristische Erklärung. Was ich bis heute trotzdem nicht in Gänze verstehe, ist das jemand auf einem Medium (allen zugänglich) -ich glaube es war Twitter- äußern darf, die Deutschen seien eine Köterrasse, der Autor Pirincci aber für ähnlich „globale“ -hier Moslems- wenn auch für mich geschmacklose- Auswüchse rechtlich verurteilt wurde.

      • Hallo Ali,

        anhand der Presseberichte und ohne das Urteil gelesen zu haben wage ich folgende Erklärung abzugeben:

        Der Tatbestand der Beleidigung setzt grundsätzlich die sogenannte Beleidigungsfähigkeit des Betroffenen voraus. Diese ist bei Beleidigungen gegenüber anderen natürlichen Personen immer gegeben. Anders verhält es sich bei sogenannten Kollektivbeleidigungen: hier wird in der Literatur gefordert, dass solche Personenmehrheiten zum einen eine rechtlich anerkannte soziale Funktion erfüllen und zum anderen einen einheitlichen Willen bilden können. Dies schließt die Voraussetzung ein, dass beleidigungsfähige Personenmehrheiten ein überschaubares und abgrenzungsfähiges Gebilde darstellen.

        Diese Kriterien wurden im Anschluss an ein wegweisendes Urteil des BGH zu Kollektivbeleidigungen entwickelt, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs036083.html

        Daran scheitert die Beleidigung gegenüber allen Deutschen. Über den Unterschied zur Beleidigung einer Glaubensgemeinschaft kann ich auch nur spekulieren, es kommt wirklich immer auf den Einzelfall an.

        LG

      • Vielen Dank für Ihre Mühen.

      • Auch wenn das Soldatenurteil bei Kollektivbeleidigungen gerne herangezogen wird, so handelt es sich um die Eigenschaft als Soldat um die nicht geschützte Eigenschaft Beruf, nicht Rasse, Herkunft, Religion, Geschlecht etc. . Der Begriff Köterrasse zielt unmissverständlich auf eine Rasse ab und mit der Ergänzung Köter – was im muslimischen Raum wohl eines der schlimmsten Schimpfwörter ist – auf eine minderwertigere Rasse. Es handelt sich also objektiv zweifelsfrei um Rassismus (eine Beleidigung aufgrund der nicht existenten Rasse und Herkunft) und im umgekehrten Fall gegen z.B. alle Türken auch zweifelsfrei um Volksverhetzung, egal ob man die Türken in Deutschland oder in der Türkei meint. Hier machte das Gericht eine Ausnahme, weil es die Behauptung aufstellte, dass es keine Deutschen als Gruppe/Kollektiv geben würde. Das sah der Mann von Ditib selbstverständlich ganz anders in dem Moment, als er das sagte. Und das Gericht sieht es im umgekehrten Fall Türken ebenfalls anders. Nochmal: Es gibt ca. 30-33 Mio Deutsche Männer, 65 Mio Deutsche, dagegen gibt es 40-50 Mio türkische Männer (weltweit) und 80-90 Mio Türken weltweit.

    • Ihr Kommentar… Lieber Demokrat89, nein im Gegenteil. ich bin kein Jurist. Kann sein, dass ich die Paragrafen als solches nicht kenne. Aber, jemanden als „Kuffar“ zu bezeichnen ist für mich schon eine Beleidigung. Und ich meine, dass muss ein juristisches Nachspiel haben. LG

      • Hallo Herr Tipi,

        korrigieren Sie doch trotzdem bitte die falschen Paragraphen. Wie ausgeführt ist das juristische Nachspiel samt Verurteilung möglich, sofern eine Beleidigung vorliegt, was die Gerichte zu entscheiden wissen werden.

        Ob sich ein solches lohnt muss jeder für sich selbst entscheiden.

        LG

    • Lieber Demokrat89,

      wenn Sie zu einem gläubigen Moslem Kuffar sagen, da stimmen Sie mir doch sicher zu, ist das für diesen unzweifelhaft eine schwere Beleidigung und Herabsetzung. Wenn als Kuffar angesprochen zu werden für jeden Moslem eine Beleidigung ist, dann ist es auch für jeden Andersgläubigen als solche zu verstehen, wenn er von einem gläubigen Moslem so bezeichnet wird. Die Übersetzung – oder besser Herabsetzung – „Ungläubiger“ (im Gegenteil zu Andersgläubiger) selbst ist schon für jeden Gläubigen einer anderen Religion eine Beleidigung, ob das bereits juristisch Relevant ist, spielt hier aber keine Rolle. Entscheidend ist hier einzig, welche Bedeutung, welche Konnotation und Konsequenz mit der Bezeichnung Kuffar einhergehen, welche nämlich im Islam und Koran mannigfaltig ausdrücklich in die Richtung eines nahezu recht- und wertlosen Untermenschen geht (man könnte auch sagen Köterrasse, wie ein Ditib-Mann das tat). Und selbstverständlich ist der Aufruf zur Gewalt und Verächtlichmachen allgemein und speziell auf bestimmte Gruppen bezogen (Volksverhetzung z.B.) strafbar. – Auch ohne, dass eine Tat folgt. Hier kann ich, siehe Köterrasse, deutschen Juristen und Gerichten in Sachen Beleidigung und Volksverhetzung auch nicht ganz folgen. Mag sein, dass Deutsche, weiße Männer in Deutschland noch die Mehrheit stellen. Weltweit gibt es aber z.B. weit mehr türkische Männer, von 7 Mrd Erdenwohnern sind gerade einmal 30 Mio Deutsche weiße Männer, weiße Männer insgesamt zwischen 300 und 400 Mio. – Wenn man schon objektiv von Minderheiten spricht. Sonst fühlen sich deutsche Gerichte ja auch für das gesamte deutschsprachige Internet zuständig.

      • Hallo nachgrfagt,

        ich stimme Ihnen zu, dass eine solche Bezeichnung viele Menschen als Beleidigung empfinden würden. Aufgrund des juristischen Ansatzes des Artikels habe ich die rechtliche Einordnung als relevant empfunden.

        Bitte nehmen Sie meine Worte so, wie ich sie verfasst habe. Den Tatbestand der Volksverhetzung habe ich nicht kommentiert sondern bloß die irreführenden Darstellungen zur Anstiftung, die eben u.a. eine begangene Haupttat voraussetzt.

        Die Bezeichnung als „Ungläubiger“ ist kein Aufruf zur Gewalt, ganz egal wie Sie es drehen. Die Ausführen im Koran wie mit Ungläubigen zu verfahren sei spielen in unserem Rechtsstaat zum Glück keine Rolle.

        In einem anderen Kommentar habe ich Erwägungen skizziert, die den Fall „Köterrasse“ möglicherweise erklären können. Meiner Auffassung nach wurde der Tatbestand nicht erfüllt, die Zuständigkeiten waren gegeben.

        LG

  21. Wenn der Rechtsstaat das Recht konsequent, anstatt nur relativierend und einschränkend, durchsetzte, würden sich so manche Abgründe gar nicht erst auftun. Nein, Herr Tipi, wir benötigen eine klare und überzeugte Haltung zu unseren demokratischen Werten und Überzeugungen, damit Worte wie „Kuffa“, in dieser Gesellschaft, bedeutungslos und inhaltslos sind. Es ist, wie Sie wissen, nicht das Wort, sondern jene, die es benutzen, die nicht Teil dieser Gesellschaft sein sollten.

    • Es ist nicht das Wort, es ist das Messer.
      UNd davor habe ich Anst. Nicht davor als Kuffar oder Ungläubiger bezeichnet zu werden.
      Dieses lächerliche Beleidigtsein ist doch kindisch. Das Wort „respektlos“ ist auch so eine Blüte unserer anders gläubigen Mitbürger.

  22. „Also muss der Rechtsstaat die Bezeichnung anderer als „Kuffar“ unter Strafe stellen.“

    Lieber Herr Tipi, von welchem Rechtstaat sprechen Sie? In dem Rechtstaat in dem ich nicht mehr gut und gerne lebe, ist es vollkommen legitim ist, die Deutschen in diesem Rechtstaat als Köterrasse zu bezeichnen.

    Nun habe ich als Hundebesitzer damit zum Glück kein Problem, da mir selbst streunende, herrenlose Hunde immer viel näher stehen werden und auch immer viel symphatischer sein werden, als dieses Subjekt das diese volksverhetzende Äußerung gegen die Deutschen höchtrichtlich legalisiert bekam. Der letzte Absatz gilt natürlich auch uneingeschrenk in Bezug auf die Salatfisteln.

    • Super Kommentar! Unsere beiden Hunde stehen charakterlich über vielen Zweibeinern hier im Lande. Solchen, die schon länger hier leben und solchen, die kürzlich ins „wir“ einverleibt wurden, vor allem Salatfisteln.

  23. Das was Sie hier beschreiben Herr Tipi, ist hinlänglich bekannt, aber dennoch schlicht nicht zu ertragen. Es ist eine Demütigung ohne Gleichen und wird über kurz oder lang zu ungeheuren Hass, und Wut, und Gewaltausbrüchen der gedemütigten deutschen und auch europäischen Gesellschaft führen. Traurig wird sein, das auch gemäßigte bis Fortschrittliche Muslime für das anmaßende widerwärtige Verhalten der anderen schmerzvoll werden bezahlen müssen. Es wird unabwendbar Krieg geben. Verursacher wird der radikale weltweit agierende aggressive Islam sein. Hoffnung besteht wenig bis gar nicht.

  24. Wetter Herr Tipi,
    eigentlich müsste ich, als Christ dann auch Andersgläubige als Ungläubige bezeichnen dürfen, wenn ich soweit gehe das Christentum über alle anderen Religionen zu stellen.
    Ich denke wir, womit ich alle meine die nicht nach der Scharia leben, sollten anfangen es diesen Hassbrüdern mit gleicher Münze zurück zu zahlen.
    Im Übrigen betrachte ich Muslime welche streng nach der Scharia leben, Also die Salafisten zum einen als eine terroristische Vereinigung, da sie mit Gewalt ihren Glauben durchsetzen wollen und zum Anderen betrachte ich diese Leute auch als Teufelsanbeter. Denn wer so Menschenverachtend denkt und handelt kann nicht mit Gott, Allah oder wie auch immer die Bezeichnung ist im Einklang sein.

    • „Denn wer so Menschenverachtend denkt und handelt kann nicht mit Gott, Allah oder wie auch immer die Bezeichnung ist im Einklang sein.“

      Falsch! Die Gläubigen halten sich wortwörtlich an den Koran – Sure 8 / 17:

      http://www.islam.de/13827.php?sura=8

      Und der Rest des Korans ist eine einzigartige permanente Kriegserklärung gegen alle Andersgläubigen. Wer verliert darf, mit etwas Glück, zum Islam konvertieren, der Rest wird Versklavt oder gleich Umgebracht!

      Auch der noch so „friedliche“ Korangläubige, wird sich letztendlich auf der Seite des Siegers (Islam) schlagen, und das darf Niemals der Islam sein.

  25. Die …isten werden in Deutschland doch allesamt hofiert. Wir bauen den Salafisten die schönsten Moscheen, siehe Köln. Anschließend kommt der „Kabarettist“ Jürgen Becker mit Sendungsbewußtsein und erklärt den Deutschen im WDR, wie richtige Toleranz aussieht und lobt die ästhetische Architektur.
    Deutsche Radikalfeministinnen sind die besten Freundinnen der Islamisten und Fundamentalist zu sein ist bei uns überhaupt nicht verpönt sondern verbreitet siehe Grüne Politiker. Zum besseren Verständnis folge man der Spur des Geldes oder des geldwerten Karriereweges.

  26. „Untermensch“ entspricht dem wohl am ehesten. Wenn nicht „Untertier“, denn das sagt Sure 8:55. Was Imam Husamuddin Meyer bei Maybritt Illner, in Anwesenheit von Trittin, unwidersprochen begründen durfte. Ein Kerl der von unserem Staat hofiert wird, und Gefängnisseelsorge betreibt!

    Herr Tipi ist natürlich aufgrund seiner Kompetenz und seins Mutes eine gute und wichtige Stimme, aber seien wir mal ehrlich, – was soll diese künstliche Trennung zwischen Salafist/ Islamist und Islam/ Muslim?
    Wo exakt ist diese Linie? Wenn man als Muslim den Koran nicht ganz so ernst nimmt und das GG der Ungläubigen doch höher stellt? Dann ist man kein Muslim, sorry, denn das widerspricht unauflösbar dem Koran.
    Man sollte die Definition „Muslim“ mal klar stellen, denn diese Unschärfe wird missbraucht zur Vernebelung. Man pickt sich „Kulturmuslime“ raus um belegen zu können dass man liberal als Muslim leben könne. Es ergibt aber einfach keinen Sinn jemanden als Muslim zu bezeichnen der den Koran nicht als absolute Nr. 1 betrachtet. Das dürften ca. 50% der hier Lebenden mit „muslimischem Hintergrund“ sein.

    Ein Salafist ist lediglich ein sehr konsequenter Frommer und keiner der etwas Eigenes hinzufügt oder sektiererisch ist. Das Problem ist der Islam selbst, wie er sich in seinen Kerntexten zeigt und in Mekka, Kairo und Teheran gelehrt wird.
    Konsequenz?
    Da zuckt jetzt fast jeder zurück.
    Lieber lässt man zu dass Deutschland, ganz Europa von innen her zersetzt und zerrüttet wird vom Islam, als die Wahrheit auszusprechen und die notwendigen Maßnahmen durchzusetzen.

    • Es gibt diese Trennung auch nicht. Erdogan – also der Muslimbruder – meinte einst, dass es nur einen Islam gebe. Obwohl ich sonst nichts von dem Kriegstreiber halte, hier hat er Recht. Das, was gilt, ist der Koran – und der gilt für alle Muslime.

    • diese merkwürdige „Diskussion“ an dieser Stelle bringt garnix, ausser, dass sich Dieser oder Jener seinen Frust über das Tun und Lassen dieser eigenartigen Regierung mit samt
      Kanzlerin von der Seele schreibt. Am 24.09.2017 war die Gelegenheit, welche NICHT genutzt wurde.

  27. Hoffnung ja,aber kein wille weit und breit. Und wenn ,wie angekuendigt ,die gruenen an der næchsten regierung beteiligt sein werden,ist auch die hoffnung hin. Also wurschtelt mal schøn weiter da unten in Deutschland .

  28. Sehr geehrter Herr tipi, Sie haben Atheisten vergessen, das sind wirklich die „Ungläubige“, die haben aber auch Recht ihre Meinung frei zu äußern. Der Punkt ist, dass wir alle, egal ob Christen, Juden, Buddhisten, Hinduisten, Atheisten, etc, sind „Kuffars“ für die Islamisten und daher nicht wert zu leben. Das muss die Gesellschaft erst anerkennen, noch sind wir weit davon entfernt. Es würden sich nicht viele mit einem Schriftzug auf der Jacke „Je suis Kuffar“ auf die Strasse trauen. Wir sind nicht mehr frei und viele haben Angst.

  29. Moment mal, will hier jemand die nicht-salafistischen Muslime reinwaschen? Wie jeder seriöse Islamwissenschaftler bestätigen kann, sind Kuffar für ALLE Muslime in gleicher Weise prinzipiell nicht lebensberechtigte Angehörige des Reiches des Krieges. Das lehren Koran und Scharia so, und das gehört zu den muslimischen Glaubensüberzeugungen. Ob ein Gläubiger das nur für sich glaubt oder offensiv tätlich wird, ist kein prinzipieller Unterschied.

  30. Sie geben jede Menge Hinweise und Erläuterungen, weshalb das Wort „Kuffar“ eben nicht unter Strafe zu stellen ist. Wie Sie ausführen und wie ich auf Wikipedia nachlesen konnte, ist die „offizielle“ Übersetzung hierfür „Ungläubiger“ – das ist nach meinem Rechtsverständnis keine Beleidigung. Alles, was dann folgt, sind Intepretationen. Wenn die deutsche Rechtsprechung der Meinung ist, „Köterrasse“ sei keine Beleidigung, dann wage ich zu bezweifeln, ob Sie einen Richter finden werden, der aus „Kuffar“ eine solche macht.

  31. Die Islamisten sollten zunächst mal beginnen, das mit dem „Töten“ zu lassen. Ob sie mich einen „Ungläubigen“ oder „Andersgläubigen“ nennen, ist für mich eher zweitrangig.

  32. Wie soll man all jene, die hier einfach nur gutgläubig an das Gute im (muslimischen) Menschen glauben, davon überzeugen, dass der streng gläubige Moslem ihn für alles andere als gut hält. Das wird ein böses Erwachen…

  33. it´s the i s l a m , stupid, not the islamism!

  34. Die Formulierung „Nach Salafisten-Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt…“ ist insofern irreführend, als es sich bei der Grundlage um eine Vielzahl relevanter Suren im Koran hqndelt, die Ihnen natürlich bekannt sind. Da der Koran im muslimischen Selbstverständnis als letztes, abschließendes und unveränderbares Wort Gottes an die Menschen handelt, müssten Sie konsequenterweise nicht einen zusätzlichen Beleidigungstatbestand im StGB verlangen, sondern fordern, dass der Koran als verfassungswidriges und verfassungsfeindliches Werk verboten wird. Zur Abrogation muss ich wohl nichts weiter sagen, weshalb der Hinweis auf „widersprüchliche“ Suren kein Argument ist: Die Hass- und Gewaltbotschaften sind jeweils die gültigen Anweisungen. Die Reformation des Islamas ist und bleibt westliches Wunschdenken. Die Kairorer Menschenrechtserklärung des Islams ist wohl eindeutig genug…

    • Ich bin normalerweise nicht für das Verbot von Büchern, aber ich kenne keine schlimmere Hetzschrift als den Koran. Von daher: Ja, dieses üble Machwerk sollte verboten werden.

  35. „Also muss der Rechtsstaat die Bezeichnung anderer als „Kuffar“ unter Strafe stellen. “

    Sehr witzig. Und in einer Generation sind die Moslems in der Mehrzahl, dann werden die Kuffar großflächig umgebracht. Da können Sie jetzt Gesetze erlassen, wie Sie wollen.

    Der Rechtsstaat muss Deutschland vollumfänglich deislamisieren. Ja, das schließt auch die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Moslems und die komplette Ausweisung von Mitgliedern dieser barbarischen Religion mit ein.

    Ein friedliches Land ist mit Moslems nicht zu haben! Seit 1.400 Jahren wissen wir das. Dieses Ignorieren dieses Problems ist wirklich nicht mehr zu ertragen.

    • Sollte man einrahmen und jedem als Bild schenken, der über irgendwelche völligen Nebensächlichkeiten, wie Kopftuch und dergleichen echauffiert.
      Das alles ist vollkommen belanglos, vor dem Hintergrund der laufenden Okkupation und Landnahme.
      Entweder haben wir eine Zukunft, oder wir haben den ISlam. Beides zusammen geht nicht.

      • So ist es.

  36. Das wird jemand im Klageverfahren dagegen durchsetzen müssen. So ist ja auch die Strafbewehrung anderer Beleidigungen durchgesetzt worden.

    • Ausser eben die Beleidigung von Deutschen in Deutschland durch hiesige Mohammedaner. Da wurde schon die Herrenrasse anerkennendes ‚Richterrecht‘ gesetzt.
      Siehe Beispiel der öffentlichen Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“, „Hundeclan“.
      Zitat Herr Malik Karabulut, Türke, …. äh…. nein, „Mihigru-Deutscher“, Hamburg:
      „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch. Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Allah ihren Lebensraum zerstören. Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“
      Das darf man in Bunt-Deutschland. Gerichtlich festgestellt. Wer könnte da mit Klage gegen Kuffar-Bezeichnung obsiegen?

  37. danke ist mir bekannt.
    bringt mich aber nicht weiter.
    „der Staat“ ist taub und blind.
    er wird reagieren, so er noch kann,
    wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

  38. Es wird sich gar nichts ändern, die Bezeichnung Köterrasse ist ja auch erlaubt.
    Desweiteren werden diejenigen, die auch nur leiseste Kritik an den Zuständen die hier herrschen äußern gerne als Pack,ungebildet,Nazi usw bezeichnet.
    Sind das keine Beleidigungen?

  39. ich würde meine Hand dafür nicht in’s Feuer legen wenn man die Glaubensgrundsätze anderer Religionen auf derartige Handlungsanweisungen durchsuchen würde. Allerdings würde man dann schnellstens die entsprechenden Rechtsgrundlagen bei uns ändern, wie bereits einmal schon geschehen.

    • Ja – im Alten Testament findet sich so einiges. Im Neuen Testament wird aufgefordert, die 2. Backe hinzuhalten, so die erste schon mit einer Backpfeife malträtiert wurde.
      Neues Testament und Aufklärung unterscheiden unsere Gesellschaft von islamischen Gesellschaften, die das Morden anderer weiter propagieren.
      Wozu so was führt beschreibt Popper in seinem Toleranz-Paradoxon:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
      „Weniger bekannt ist das Paradoxon der Toleranz: Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
      Popper kam zum Schluss, dass wir berechtigt seien, eine Toleranz gegenüber der Intoleranz zurückzuweisen: „Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“

      • ja, Sie haben recht. Die einen rennen Allah nach, die anderen bezeichnen sich als die Auserwählten. Was bleibt ist die Ausgrenzung, die nicht zum jeweiligen Verein gehören. Alles Larifari. Vom Paradies das allen Glaubensrittern angeblich bevorsteht ist noch keiner zurück gekommen und konnte den Lebenden berichten wie schön es dort war. Dieser ganze Glaubenskokolores ist mir suspekt, egal welche Richtung. Da nehme ich keine dieser Fantastereien aus.

  40. Ist die Frage nicht vielmehr, ob der Islam eine Religion i.S. des Grundgesetzes ist, ober nicht vielmehr eine als Religion getarnte politische Ideologie? Und zwar eine Ideologie, die vom Ansatz her mit dem Grundgesetz nicht kompatibel ist, da sie beansprucht, über dem Recht zu stehen?

    • Das ist doch keine frage mehr ,das ist tatsache .Im koran geforderte und im islam gelebte tatsache. Und nochmal ,der islam ,egal von welcher seite man ihn betrachtet,ist faschistisch,nicht mit unseren gesetzen vereinbar und auf eroberung aus.

  41. Ein interessanter Ansatz der es wert wäre weiter verfolgt zu werden.

    Auch sollte man einmal überdenken wie Religion im Sinne des GG zu verstehen ist. Ja ich weiß, Religionsfreiheit genießt in D den Verfassungsrang eines Grundrechts. Das bedeutet aber nicht daß man nicht darüber nachdenken darf was überhaupt geschützt werden soll. So sind sich Juristen und Verfassungsrechtler einig daß das Spaghettimonster keine Religion im Sinne des GG ist. Warum soll dann eine soziale und politische Ideologie wie der Islam schützenswert sein die sich über das GG erhebt?

    • Das GG schützt keine Religion oder Weltanschauung als solche und schon gar nicht nur die anerkannten und von höchster Stelle genehmigten (Vorsicht Ironie), sondern die Freiheit des einzelnen Gläubigen, zu glauben was ihm beliebt – also zur Not auch an das fliegende Spaghettimonster. Man sollte zwischen Religion und Glaube unterscheiden. Eine Religion geht als quasi institutionalisierte Weltanschauung schon wesentlich über die persönliche Sphäre des Glaubenden hinaus. Ihr Anspruch kann gesellschaftlich und politisch fordernd und ausgreifend sein. Hier endet dann aber auch recht bald die Schutzfunktion des GG.

  42. …das ist alles richtig!
    Und vielen Dank, das sie diese Problematik einmal richtig ins Bewusstsein gebracht haben!

    Glaubt irgend jemand, das sich in unserem Land in dieser Richtung etwas ändern wird?
    Ich nicht!

  43. Ach Herr Tipi… Ich sehe schon tausende Strafanzeigen wegen Beleidigung auf die Gerichte zukommen! Ehrlich: Die deutsche Politik und Justiz sind entweder nicht im Stande dies zu verstehen, oder Sie handeln wissentlich. Beides ist untragbar. -So wie Ihre Vorsitzende-

  44. Diese Forderung wird in Deutschland nie durchgehen weil laut Mainstream der Respekt vor allem was mit Migration zu tun hat an oberster Stelle steht. Respektlosigkeit wird von unserem Staat nur gegen Deutsche geduldet. Dazu sollte jeder mal lesen, was der gehätschelte Denis Yücel über die Deutschen schreibt.

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