So kann man in Deutschland Gerichte beschäftigen, denn wirkliche Probleme haben wir wohl nicht. Eine 80-jährige bekennende Feministin hat nun bereits in dritter Instanz dagegen geklagt, dass sie von ihrer Sparkasse Formulare ausgehändigt bekommt, in der von „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Sparer“ die Rede ist – nicht aber von „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Sparerin“. Damit werde sie als Frau „praktisch totgeschwiegen“, meinte die Klägerin. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat die Klage soeben abgewiesen (BGH VI ZR 143/17).
Marlies Krämer heißt die streitbare Dame aus dem saarländischen Sulzbach. Sie hat sich jetzt nicht zum ersten Mal feministisch in Szene gesetzt. In den 1990er Jahren erstritt sie einen Pass, in dem sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Nun war die Dame mit ihrem genderistischen Sprachanliegen zunächst vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht Saarbrücken gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) war also als Revisionsinstanz am Zug. Er lehnte die Klage ab und begründete sein Urteil wie folgt: Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt seien. Die männliche, das Geschlecht verallgemeinernde Form sei hier in den Formularen „geschlechtsblind“. Deshalb sei die Klägerin nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Sparkasse konnte zusammen mit Tausenden von Geldinstituten und Behörden aufatmen, hätten sie sonst doch Zigtausende von Formularen einstampfen und zulasten der Lesbarkeit neu formulieren und drucken müssen.
Wie freilich nicht anders zu erwarten, bekam Marlies Krämer moralischen Rückhalt von verschiedenen Seiten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. deren Leiterin Christine Lüders würdigten den Einsatz der Klägerin. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, bedauerte es, dass der BGH zu keinem anderen Urteil gekommen sei. Der „grüne“ MdB Gerhard Schick ereiferte sich: Dieses Urteil sei einer „unrühmlichen Zeit geschuldet“, als eine Frau als nicht geschäftsfähig kein eigenes Konto habe eröffnen können. Die ewigmorgige Süddeutsche kommentierte am 13. März 2018: “Der BGH verpasst eine Chance auf Fortschritt.“ Noch nichts erfahren haben wir allerdings von den monetären Unterstützern der reifen Feministin. Zumindest darf vermutet werden, dass sie aus gewissen Kreisen Zuwendungen bekam – und weiter bekommt, wenn sie ihre Ankündigung „auf jeden Fall“ wahrmacht, vor das Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Die Namen der beiden Gerichte sind übrigen auch nicht Gender-gerecht.
Ja, und dann gilt wohl wieder der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Oder in Karlsruhe in der Hand einer gender-gerechten Verfassungsrichterin namens Susanne Baer. Diese Rechtswissenschaftlerin ist 2011 über das Ticket von SPD/Grüne Richterin im Bundesverfassungsgericht geworden. Von 2003 bis 2010 war sie Leiterin des „GenderKompetenzZentrums“ der Humboldt Universität Berlin. Man weiß, dass Frau Baer als Verfassungsrichterin maßgeblich an der Abfassung des BVerfG-Urteils zum „dritten“ Geschlecht beteiligt war. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR2019/16) hatte das Gericht festgestellt, dass das Personenstandsrecht intersexuelle Bürger in ihren Grundrechten verletzte, wenn diese gezwungen würden, ein Geschlecht registrieren zu lassen, das nur „weiblich“ oder „männlich“ kenne.
Da könnte ja noch einiges auf die deutsche Sprache zukommen.
Interessant in dem Zusammenhang erscheint mir ob diese Rentnerin die – ob einer für mein Verständnis gewissen sprachlichkognitiven Fehlleistung – grammatikalisches und biologisches Geschlecht nicht zu trennen vermag mit ihrem gerichtlichen Ansinnen nur Handpuppe war oder Wort- und Ideengeber im Hintergrund existieren. Geradezu verschwörungstheoretisch “ irrsinnig“ wäre eine Konstellation bei der aus dem Dunstkreis der höchsten Gerichte der Republik „gesellschaftliches Engagement“ nach dem Gusto höchstpersönlicher „Verquertheiten“ / Ideologien über Seilschaften und Vereine induziert und dann quasi zur Wiedervorlage per Gerichtsentscheidung durchgeurteilt werden würden. Wie würde man so Etwas nennen sollen ?
Bei dem Genderismus wurde eine wichtige Frage leider noch nicht gestellt – obwohl sie so bedeutend ist, dass sie die Grundfesten dieser Welt erschüttern könnte:
Warum war Jesus eigentlich kein Mädchen und/oder dunkelhäutig? Warum wurde – nennen wir es „das Ding Gottes“ – nicht in Asien oder Australien geboren oder Afrika oder Europa? Warum in Galiläa oder Judäa (je nach Auslegung….) Ist das Christentum eine Religion, die den Kern der Diskriminierung in sich trägt – und das in vielerlei Hinsicht? Von höchster Stelle legitimiert. Von ganz oben. Gut – da werden viele nicken….
Aber hinein in die Gegenwart
Hier mass man Dinge wie diese ertragen:
Zuletzt gelesen als Überschrift in einer Lokalzeitung
„Sie dankte ihre Mutter und anderen Vorbilderinnen“
Auf Anfrage bei der Zeitung, wie diese neue Wort zu verstehen sei ,die Antwort: Im Zuge der „metoo“-Debatte würde man das jetzt so schreiben. Gezeichnet Leiterin des Kulturbereiches der Zeitung.
Da fällt dir nichts mehr ein. Realsatire in Reinform….
1) Es sein angemerkt, dass Frau Baer in ihrer Zeit als Professor (sic!) nichts aber auch gar nichts geleistet hat.
2) man wird erst erwachsen, wenn es jemanden gibt, der wichtiger ist, als man selbst: Kinder. Frau Baer ist adoleszent. Imho.
3) bei diesem „Fall“ steht zumindest der Verdacht im Raum, dass die Klägerin ge“castet“ wurde. Also, dass der Fall konstruiert und dann eine passende „Betroffene“ gesucht wurde. Konstruirt vom Dunstkreis von Frau Baer.
Man hofft nur auf eine biologische Lösung bei so viel Borniertheit.
Warum kümmern sich die Feministinnen nicht um die wirklichen Probleme der Frauen in Deutschland? Warum gibt es keine Demonstrationen gegen die zahlreichen Vergewaltigungen und Morde durch importierte Verbrecher? Selbst am Tag der Frau habe ich davon nichts gehört.
Nun muss man sich vor Augen halten: Von 10 Befragten, zufällig ausgesuchten Personen die man fragt, wissen 8 nicht was Gender bedeutet. Einfach mal ausprobieren. Z.B. auf dem Wochenmarkt oder beim Discounter. Eher nicht im Bioladen, da ist sehr „spezielles“ Publikum.
Wohlan…
Genau diese Unwissenheit ist aber das Gefährliche. Die meisten Befragten glauben nämlich nur, dass es allein die sogenannte Gleichberechtigung von Mann und Frau geht.
Die neuen fünf Sinne in Deutschland:
– Unsinn*In
– Schwachsinn*In
– Irrsinn*In
– Blödsinn*In
– Wahnsinn*In
(bereits gegendert)
diese fünf Sinne helfen Deutschland . . .
auf dem Weg nach Absurdistan
Aber nicht korrekt. Richtig müsste es heißen.
neutral = Unsinn
weiblich = Unsinnin
männlich = Unsinner
Wie auch bei Bäcker, Bäckerin und Bäckerer…
Es würde mich nicht wundern, wenn aus Verfassungsgerichtskreisen höchstselbst diese depperte Rentnerin finanziert würde. Wie man den Urteilen der jüngsten Zeit deutlich anmerkt ist das Verfassungsgericht in höherem Moralauftrag unterwegs und sieht sich offensichtlich nicht mehr als Hüterin einer lästigen Verfassung.
Da ist es doch sehr bedauerlich, dass man nicht direkt Politik machen kann und warten muss, bis Probleme an einen herangetragen werden. Unerträglich! Vor allem, wenn niemand die dringlichkeit erkennt und klagt. Zum Glück ist es nicht schwer, irgendwelche Strohrentnerinnen zu finden, die gerne bereit sind (und ihrer Vita nach ein kleines Zubrot gut brauchen können), ein beklopptes Anliegen durch alle Gerichte zu zerren, damit die einzig wahre Instanz dann seinen wegweisenden Spruch fällen kann.
Passt gallws enau Herr Bühler, nur muß es m.E. heissen:“………..,damit die einzig wahre Instanz dann i h r e n wegweisenden Spruch fällen kann.
Danke …. war in Eile und habe gepfuscht.
Dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das große „Sie“ als Anrede für Erwachsene infragezustellen, das zu aller Übertreibung auch für einzelne Personen den majestätischen Plural verlangt!
Welches Pronomen ist eigentlich für die „sonstigen“ Geschlechtlichen vorgesehen? „Er“ und „sie“ sind vergeben. Also „es“? Toll, dass unsere schöne Sprache auf alles vorbereitet ist.
…und das Leben bietet so viel mehr, sogar mit 80. Der alten Dame würde ich Platon, Spinoza, Kant, Bibel Lektüre vorschlagen. Dann wenn sie das alles durch hat, als Krönung kann sie den Rosenkranz beten. Das ist wirklich was anarchisches und nicht Gender. Gender ist nur eine Masche.
Ich brauche einige Gendergerechte Schimpfworte für einige Gender….!
Wer Hilft?
Jetzt reicht`s! Gendergerecht, ja merken Sie denn gar nichts? Da ist zweimal ER drin! Und für die ungewollte sexuelle Anspielung im vorangegangenen Satz entschuldige ich mich ein paarmal.
Hier wird sicher geholfen:
Professx Lan Hornscheidt https://www.gender.hu-berlin.de/de/zentrum/personen/ma/1682130 und http://www.lannhornscheidt.com/
Aber bitte das Professx nicht zweigendernd ansprechen. Vielleicht sollte man statt Genderstudies evtl. mehr Medizinstudienplätze einrichten. Aber, von was leben dann Leute wie das Professx, wenn sie keine Staatsknete mehr bekommen?
Hartz*x 4
Die Dame dürfte genauso Hintermänner (pardon: Hintermännerinnen und Hinterfraux) haben, in dem Fall von der feministischen Front, wie auch die Kopftuchträgerinnen, die seltsamerweise gut genug bei Kasse sind, um sich durch mehrere Instanzen zu klagen. Nur daß es bei denen andere Hintermänner (und in dem Fall sogar „ungegenderte“ Hinterfrauen) sind.
Hinterfrauen, das trifft es!
Wie gesegnet muss man sein, wenn man mit 80 Jahren keine anderen Probleme hat ?
Das sage ich ja auch!
Allerdings war in einem Kommentar zu dieser Sache in der Welt in dieser Woche zu lesen, daß es ja nicht sein könne, daß immer der gleiche Mist gefragt würde von denjenigen, die das alles albern und überflüssig finden und Schnappatmung kriegten (sinngemäß).
Ja, was soll man denn dazu noch sagen. Irgendwie haben Normalität und gesunder Menschenverstand keine Chance mehr in Deutschland.
sagen wir mal so- die Dame wird sicher nicht zur Fraktion der Flaschensammlerinnen im Niedrigrenten- oder Hartz IV Bereich gehören.https://www.welt.de/vermischtes/article172805567/Dessau-Rosslau-Vier-Maenner-sollen-Frau-vergewaltigt-haben-Anklage-erhoben.html Da wird man dann auch eher seltener am Flaschencontainer vergewaltigt und kann sich den tatsächlich wichtigen Benachteiligungsaspekten, wie z.B. Formularen widmen.
Bitte entschuldigen Sie mich @TE. Mein erster Kommentar war sehr unpassend und entsprach nicht den Regeln. Deswegen neu:
‚Vielleicht sollte zu diesem überaus wichtigen Thema Professx Lann Hornscheidt befragt werden?‘
Zusatz: „…bevor die restlichen 200 +x Gendergeschlechter benachteiligt werden!“
Es ist doch nicht die erste Klage, die von interessierten Gruppen gezielt bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wird – jetzt da das Gericht mit „Schlagseite“ besetzt ist. Was wäre, wenn beim Bundesverfassungsgericht jemand säße, der vieles einfach mal richtungsweisend neu entscheiden möchte?
Diese Art von „Feministinnen“ sind mir zuwider. Es sind Krawall Emanzen.
So ist es!! Da schämt man sich, das man zum gleichen Geschlecht gehört! Solche Xanthippen bringen die gesamte weibliche Innung in Verruf! Ganz, ganz furchtbar!
Damit der Artikel auch fuer Gruene konsumierbar ist:
….hätten sie doch Zigtausende von Formularen und Formularinnen einstampfen….
Verehrter Herr Napf. Falsch! Richtig: Formular*innen. Sie haben das Gender * vergessen!
Ja, ich habe das gelesen dass diese 80 Jahre alte Feministin geklagt hat, hat die Feministin keine andern Probleme?
Was für ein Irrsinn, wieso hat sie diese (Ironie) grauenhaften Zustände nicht schon vor 10 oder 20 Jahren beklagt? Einfach nur verrückt.
Weil sie damals niemand dafür bezahlt hätte?
Aber sonst haben die keine Sorgen… Für sowas hätt ich gar nicht die Zeit! Und wenn ich sie hätte, wüssze ich besseres damit anzufangen.
Ja, zuviel Zeit, und zuviel Zaster……….und, die Dame darf hier doch schon im Gegensatz zu arabischen Staaten Auto fahren, nun muss auch mal gut sein.
darf die Sparkasse die aufsässige Greisin ( eigentlich wollte ich sie ja anders nennen ) rausschmeißen ?
Ja, wenn sie in einer missliebigen Partei ist.
An anderer Stelle wurde es schon so kommentiert: Die Klage dürfte vom BVerfG gar nicht angenommen werden. Das Grundgesetz und die Grundrechte richten sich in erster Linie gegen den Staat und nicht gegen private Geldinstitute und Unternehmen. Hier herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Artikel 3 greift ohnehin auch dann nur, wenn aufgrund des Geschlechts tatsächlich eine Benachteiligung eintritt. Da aber alle Kunden gleich angesprochen und behandelt werden nach den Regeln deutscher Grammatik, kann nicht einmal abstrakt eine Benachteiligung vorhanden sein. Davon abgesehen ist das doch schon sehr bemerkenswert in Zeiten auf solche Lappalien wert zu legen, wo es mehr und mehr Usus deutscher Unternehmen ist, ungefragt und dreist die eigenen Kunden in Schreiben mit dem Vornamen anzureden.
Derartige Klagen, die ganz schön viel Geld kosten (welches die Klägerin mit SPD-Parteibuch übrigens nicht hat) und die vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg haben, werden gezielt von Interessensvertretungen lanciert. Und das geschieht auch nur, weil die Genderanhängerin und Verfassungsrichterin Susanne Baer einen guten Überblick über das BVG hat, ob so eine Klage in Karlsruhe Erfolg haben könnte. Das ist meiner Meinung nach eine gezielte Kampagne von Verfassungsrichterin Baer und ihrer Kampfgenossinen, von Karlsruhe aus Gesetze zu schreiben. Vermutlich hat man sich auch gezielt ein Gericht ausgesucht, von dem man wusste, dass es die Klage abweisen wird, damit Frau Krämer vors BVG ziehen kann.
Auch wichtig:
Die Grundrechte sind ursprünglich gedacht als Schutz gegen einen übergriffigen Staat. Verfassungsrichterin Baer missbraucht die Grundrechte im Sinne ihrer linksradikalen politischen Agenda als Schwert gegen den Bürger. Wie eine Verfassungsfeindin wie Baer an diesen Posten gekommen ist, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Das ist die Taktik der Linksradikalen. Sie können die Bürger nicht zu ihrer Agenda überzeugen, aber was sie machen können, ist, 5 von 9 Richtern überzeugen und somit am Parlament vorbei Gesetze zu diktieren. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Diktatur.
Es wäre mal eine interessante journalistische Aufgabe, herauszufinden, wer die Anwaltskosten der guten Frau Krämer finanziert hat und ob es Verbindungen der Finanziers zu Verfassungsrichterin Baer gibt.
Ich würde jede Wette eingehen, dass das BVG in diesem Fall entscheidet, dass alle privatrechtlichen Einrichtungen in Zukunft Gendersprache benutzen müssen, um nicht vor einem Antidiskriminierungstribunal zu landen.
Konnte man schon mehrfach auf Hadmut Danischs Blog lesen. Baer und Konsorten möchten sich ihre Verhandlungsgegenstände wie im Fall „Drittes Geschlecht“ selber stricken und lassen von ihnen und ihren Verbündeten finanzierte Strohmänner und -frauen klagen.