Der Fall um den Tunesier Sami A., dessen Klarname sich nicht einmal Wikipedia auszuschreiben traut, wird als eine der Absurditäten deutscher Rechtsgeschichte in die Hörsäle künftiger Juristen Einzug halten. Denn keine „Causa“ offenbart wie diese die unüberwindliche Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden, zwischen Recht und Politik, wie diese Farce.
Die Causa Sami A.
Zur Geschichte: A. kam 1997 nach Deutschland. Er versuchte sich als Student in Krefeld und Köln, brachte es jedoch zu keinem Abschluss und brach, nachdem sein Aufenthaltsrecht mehrfach bis zum Oktober 2005 verlängert worden war, sein Studium erfolglos ab.
Im Prozess um geplante islamische Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin, der 2005 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde, erklärte ein Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, A. sei Ende 1999 mit einer radikal-islamischen Untergrundorganisation über Saudi-Arabien nach Pakistan und von dort nach Afghanistan gereist. Dort sei er in einem Lager des Al-Qaida-Terroristen Osama bin Laden militärisch und ideologisch ausgebildet worden. Er sei bis in die Leibgarde des Chefterroristen aufgestiegen.
Obgleich A. den Kronzeugen der Lüge bezichtigte, verwickelte er sich in Widersprüche, sodass das Gericht seine entsprechenden Handlungen rechtskräftig feststellte. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass A. seit seiner Rückkehr von einer angeblichen Pilgerreise nach Deutschland als salafistischer Prediger für einen islamischen Gottesstaat geworben hatte, was als Bestätigung der Aussagen des Kronzeugen diente.
Der Fall Sami A. und kein Ende
Die versuchte Ausweisung des A.
Einen ersten Versuch, den sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhaltenden A. abzuschieben, unternahm die Stadt Bochum im Jahr 2006. Zwei Versuche des Terroristen, gegen die Abschiebungsverfügung Einspruch einzulegen, wurden vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen. Eine Ausweisung erfolgte dennoch nicht. Vorsorglich hatte A. bereits im April 2006 Asyl beantragt. Er begründete dieses damit, dass ihm in Tunesien Haft und Folter drohen könnten – und die Haftbedingungen im nordafrikanischen Land unerträglich seien.
Doch auch diese Argumentation wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im September 2007 verworfen. Es lägen keinerlei begründete Voraussetzungen für Asylgewährung vor. A. wurde aufgefordert, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen, andernfalls er mit Abschiebung rechnen müsse.
Der Auszuweisende ging gegen den Beschied des BAMF vor, verzichtete nun allerdings auf einen Asylanspruch, sondern machte nur noch geltend, dass ihm in Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängten daraufhin am 4. März 2009 ein Ausweisungsverbot – A. konnten sich trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung weiterhin in Deutschland aufhalten.
Parallel dazu hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage im Prozess des Jahres 2005 eingeleitet. Das Gericht stellte das Verfahren im Jahr 2009 gegen eine Zahlung von 300 Euro ein.
Die Abschiebung 2018
Der Rest ist bekannt. Nachdem A. trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung und Ablehnung eines Asylantrags von 2004 bis 2018 in Deutschland lebte, exekutierte das Landesinnenministerium am 13. Juli 2018 endlich die Abschiebeverfügung, flog den Salafisten mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 35.000 Euro aus. Am Vorabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch erneut ein Ausweisungsverbot verhängt, welches den Behörden erst nach erfolgter Abschiebung zuging. Am 13. Juli erklärte das Gericht die Abschiebung dann für „grob rechtswidrig“.
Eine unerträgliche Farce
Nun begann etwas, das man mit halbwegs gesundem Menschenverstand nur noch als Farce aus Absurdistan bezeichnen kann.
Der Abgeschobene war zwar in Tunesien nach Überstellung inhaftiert worden, kam jedoch bereits am 27. Juli auf freien Fuß, da ein dortiger Untersuchungsrichter keine Verwicklung in Terroraktivitäten erkennen konnte. A. lebt seitdem in seiner Heimat ungefoltert und uninhaftiert als vorerst freier Mann.
Dennoch beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster am 15. August 2018, dass A. durch die Stadt Bochum zurückgeholt werden müsse. Tunesien allerdings verweigert die Ausreise, da Ermittlungen gegen A. noch nicht abgeschlossen seien.
Der Zirkelschluss der Idiotie
Wir halten fest: A. ist in Tunesien. Er wurde 13 Jahre, nachdem seine offensichtlich wegen eines vorgeblichen Studiums erschlichene Aufenthaltsgenehmigung endete, in seine Heimat überstellt. A. versuchte dieses abzuwehren, da ihm in seiner Heimat Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Mit genau dieser Begründung lehnten deutsche Gerichte die Ausweisung ab und forderten die Rückholung.
Der Rechtsstaat und seine Austrickser
Kommt A. nach Deutschland zurück, ist spätestens dann der Beweis erbracht, dass die Gerichte einer von A. aufgebauten Farce aufgesessen sind – womit unmittelbar die Abschiebungsverfügung greifen müsste und A. zurück nach Tunesien verbracht werden muss.
Doch diese Idiotie eines Zirkelschlusses, die die Anordnung des Gerichts in dem Moment sachlich konterkariert, in dem sie tatsächlich exekutiert würde, ficht die Richter nicht an. Sie verfahren ohne Rücksicht auf Logik und Rechtsempfinden nach dem Wortlaut ihres Gesetzes – daraus kann man ihnen nicht einmal einen Vorwurf machen, solange Deutschlands Gesetzgebung derart absurde Vorgehensweisen ermöglicht.
Die Entfremdung des Rechts vom Bürger
Und doch – das ist das eigentlich dramatische an dem Vorgang – schaufeln die Richter mit ihrem Vorgehen kräftig am Grab ihres eigenen Ansehens in der Bevölkerung. Ist den Menschen schon nicht zu erklären, wieso jemand, dessen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig festgestellt wurde, über ein Jahrzehnt unbehelligt in Deutschland leben und hier für Terrororganisationen werben kann, so ist ihnen die Farce einer verlangten Rückholung nicht zu erklären, die nur möglich sein wird, wenn die vorgeblich diese Rückholung unvermeidbar machenden Begründungen definitiv sich als vorgeschoben bewiesen haben.
Kommandoaktion „Abschiebung“ gescheitert: Bin Ladens Leibwächter soll zurück nach Deutschland
Ein Machtkampf zwischen Richtern und Politik
Vieles deutet auf einen Machtkampf zwischen einer rot-grün-gefärbten Richterschaft und der schwarzgelben Landesregierung an Rhein und Ruhr hin. Es scheint nur noch darum zu gehen, die politisch Verantwortlichen des Rechtsbruchs zu bezichtigen – und zu diesem Zwecke vorgebliches Recht zu nutzen. Diese Tendenz eines Machtkampfes zwischen einer politischen Jurisdiktion und einer zunehmend unpolitischen Politik zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit bis hin zu absurden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wie der biologisch absurden Einführung eines „dritten Geschlechts“ ab.
Rechtsempfinden einer Mehrheit der Bürger und Rechtsprechung gehen nicht mehr überein – und das kann nur bedeuten, dass Gesetze ihren Anforderungen, Recht im Sinne der Menschen zu sprechen, nicht mehr gerecht werden. Wodurch sich nunmehr die Richterschelte trotz der Absurdität mancher Beschlüsse wiederum relativiert. Denn die eigentliche Verantwortung dafür, dass Richter absurde Urteile fällen können, vielleicht sogar müssen, liegt bei jenen, die die Gesetze verabschieden. Folglich ist der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslage dahingehend zu korrigieren, dass solche Fälle wie jener des Sami A. künftig ausgeschlossen werden.
Unverzichtbare Korrekturen geltenden Rechts
Das beginnt mit der Erteilung von Studienerlaubnissen, die offenbar an keinerlei Bedingungen geknüpft sind als an die Einschreibung an einer beliebigen Bildungsstätte. Es führt weiter über die Absurdität, dass jemand, der kein Aufenthaltsrecht hat, sich weitere 13 Jahre im Land aufhalten kann und dabei Sozialansprüche geltend macht – und dann noch zurückgeholt werden muss, wenn er endlich abgeschoben wurde. Und es endet letztlich bei einem Asylrecht, welches ursprünglich für politisch begründete Einzelfälle gedacht war und bereits seit Jahrzehnten missbraucht wird, um einen letztlich illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
Auf einmal sorgen sie sich um den Rechtsstaat
Die Gewaltenteilung ist ein hohes Gut
Auch deshalb sei zum Abschluss noch ein Wort an den Vorsitzenden des Richterbundes, Jens Gnisa, gerichtet, der im ZDF zur Causa Sami A. Stellung nahm. Gnisa sieht in der Forderung des Düsseldorfer Innenministers Herbert Reul, wonach richterliche Entscheidungen immer auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen sollten, eine „gefährliche Attacke auf unseren Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“.
Nun ja – Juristen, die völlig losgelöst das in Gesetzen und Verordnungen geschriebene Wort exekutieren, mögen zwar formal im Recht sein – ob sie aber recht haben und tatsächlich Urteile „im Namen des Volkes“ treffen, steht auf einem anderen Blatt und hat sich in der Geschichte des Öfteren als Irrtum erwiesen.
Ganz unabhängig davon hätte ich mir ohnehin diese Befürchtungen der Richterschaft um die Gewaltenteilung gewünscht, als ein Bundesminister der Justiz die Feststellung einer Straftat wie Volksverhetzung aus den Gerichten auf juristisch unqualifizierte Mitarbeiter irgendwelcher Internetkonzerne verlagerte.
Der perfekt(ionistisch)e deutsche Rechtsstaat als Segen und als Fluch
Was wir derzeit erleben, ist kein Kampf um Rechtsstaatlichkeit, sondern ein Machtkampf zwischen einer offensichtlich ideologisch ausgerichteten Richterschaft und einer dieser missliebigen politischen Volksvertretung. Das wiederum ist eine Feststellung, die nicht als Kritik am Rechtsstaat an sich zu verstehen ist, sondern als Kritik an manchen Akteuren, denen offensichtlich das politische Ziel über dem zu stehen scheint, was als Recht zu verstehen wäre. Und dieses gilt im Zweifel für beide Seiten, die so gemeinsam den Rechtsstaat zu Grabe tragen.
Das OVG Münster ist schon immer ein problematisches Gericht gewesen. Es musste regelmäßig vom BVerfG zurechtgewiesen werden, dass die Versammlungsfreiheit auch für die NPD gilt. Auch sonst fällt es regelmäßig durch zumindest gewöhnungsbedürftige Entscheidungen auf. Es ist quasi das OLG Hamm unter den Verwaltungsgerichten. Verwaltungsjustiz kann oftmals eines nicht: richtige Beweiswürdigung. Kritisches Hinterfragen von Beteiligtenangaben und die knallharte Entscheidung, diesen oder jenen Unfug einfach einmal nicht zu glauben. Worauf stützen Verwaltungsgerichte ihre Überzeugung zu den Verhältnissen in diesem oder jenem Land der Erde? Richtig: Auf Presseberichte – selbstverständlich unreflektiert. Einmal festgestellt wird daraus die ständige Rechtsprechung des Senats, der sich fürderhin fleißig selbst zitiert. Wen wundern da solche Entscheidungen.
Wie redet denn ein Richter in einem Land, in dem Posten wie seiner Verhandlungsmasse zwischen Parteien sind, bitte von einem Angriff auf die Gewaltenteilung? Da ist keine.
Funktioniert das Recht in unserem Staat den wirklich? Wie kann es sein, dass das höchste staatliche Gericht Bundesverfassungsklagen ohne Begründung ablehnen kann. Sollte eine derartige Klage, die ohnehin an hohe Hürden gebunden ist, unbegründet sein, kann die Nichtannahme der Klage auch begründet werden, ja muss sogar begründet werden, um letztendlich ihre Ubegründetheit deutlich und nachvollziehbar zu machen. Alles andere wäre absurd und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Letztendlich macht es auch die Entscheidung, und in diesem Fall die Entscheidung der letzten Instanz deutlich und zu dem transparent. Darüber hinaus ist auch die Unantastbarkeit eines Richters bei weitem nicht mehr zeitgemäß. Zumindest muss die Entscheidung eines Richters überprüfbar sein und die Möglichkeit gegeben sein, diese Entscheidung gegebenenfalls zu revidieren oder zu berichtigen. Ja, Gewaltenteilung ist absolut wichtig und eine der höchsten Errungenschaft eines modernen Rechtsstaat. Politik hat sich genauso an geltendes Recht zu halten wie jeder einzelne Bürger. Die Tatsache, dsss sich wie in diesem Fall Politik und einzelne Politiker bzw. Amtsinhaber die sogenannte Schuld zuschieben zeigt, dass hier etwas gewaltig schief läuft und gesetzliche Prinzipien nicht gelten. Mehr muss man dazu nicht sagen.
Wunderbar auf den Punkt gebracht, Herr Spahn.
Es geht nicht um Sami A.. Es geht darum, dass die Gewaltenteilung de facto nicht mehr funktioniert, sofern sie überhaupt jemals funktioniert hat, und dieser Zustand zementiert werden soll, um die politischen Absichten einer Minderheit, die auf demokratischem Wege niemals die Mehrheit erlangen würde, dennoch gesamtgesellschaftlich durchzudrücken.
Wie Sie richtig anmerken hat es die Justiz einen feuchten Kehricht interessiert, als unser Justizminister richterliche Aufgaben an private Unternehmen outgesourced hat. Es hat die Justiz auch kaum interessiert, dass seit Grenzöffnung 2015 millionenfach geltendes Recht gebrochen wurde. Und es interessiert die Justiz auch nicht, wenn der öffentlich rechtliche Staatsfunk seinem Programmauftrag nicht mehr nachkommt und zur vom Steuerzahler zwangsalimentierten Staatspropaganda mutiert, obwohl er damals eingeführt worden ist, um genau solche Staatspropaganda zu verhindern.
Und nun streitet man sich darüber, ob ein radikalislamischer Gefährder, der seit Jahrzehnten vom Steuerzahler durchgefüttert worden ist, rechtmäßig ausgewiesen wurde, oder nicht. Passt ins Bild.
Es ist von bestimmten Kreisen gewünscht, dass sich möglichst viele radikalislamische Gefährder in Deutschland aufhalten. Warum das so ist, kann man sich denken. Deutschland soll verrecken. Und dafür braucht es ein möglichst hohes Potential an ausländischen Gefährdern unter der deutschen Zivilbevölkerung.
Natürlich kann man der Richterschaft eine politische Meinung nicht verwehren. Wenn diese politische Meinung jedoch dazu führt, dass es dem Steuerzahler nicht nur die Taschen ausblutet, sondern im Extremfall auch die Arterien, dann wird es dringend Zeit, den ganzen Laden umzukrempeln.
„Der Gesetzgeber ist gefragt – und bevor er sich Gedanken über ein Einwanderungsgesetz macht, sollte er erst einmal dafür sorgen, dass das geltende Recht nicht den kontinuierlichen Missbrauch des Rechts befördert. Denn andernfalls könnte es geschehen, dass die als absurd empfundene Rechtsprechung den Bürger von Gerichten und Rechtsstaat in einem Maße entfremdet, welches das System zum Einsturz bringt.“
Warum sollte der Gesetzgeber dies tun? Es ist doch eben jener Gesetzgeber, der bewusst und gezielt diese Zustände erst herbei geführt hat. Der Gesetzgeber… das sind doch die Abgeordneten im Bundestag. Also auch jene, die z.B. das NetzDG erschaffen haben, um eben jene wie z.B. TE, von denen sie zu Recht kritisiert werden, mundtot zu machen. Das ist jene verhängnisvolle rot-grüne Mischung (zu der seit einigen Jahren auch die CDU/CSU zählt), die die Regeln des Rechtsstaats am laufenden Band und ganz ohne ein schlechtes Gewissen bricht, um eigene Ziele zu erreichen. Ziele, zu denen das Volk mit 100%iger Sicherheit ein lautes NEIN sagen würde, wenn man es nur endlich mal befragte.
Diese Abgeordneten haben doch überhaupt kein Interesse daran, den „kontinuierlichen Missbrauch des Rechts“ zu stoppen, denn es sind doch sie selbst, die von diesem Missbrauch profitieren.
Denn anders wären doch die schrägen Ideologien wie z.B. die von der Auflösung Deutschlands als Nationalstaat gar nicht umsetzbar.
Da kann man auch den Fuchs bitten, keine Hühner mehr zu fressen.
Bitte liebe „Rechtsgelehrte“ holt diesen islamistischen Menschenfreund zurück nach Absurdistan!
Aber vergesst nicht, dass der Sonderflug rechtzeitig vor den Wahlen in Bayern und Hessen stattfindet, damit Euch das irrelevante Rechtsempfinden der Wahlbürger herzlich danken kann … !
Es sind WENIGER die Politiker, als der WÄHLER gefragt. Denn diese Politiker und Parteien müssen ausgetauscht werden. Wer links-grüne Parteien wählt, der bekommt links-grüne Politik. Und Merkels Maske ist 2015 gefallen – nur der Wähler hat nicht reagiert.
Nachtrag zu meinem Kommentar: An und für sich hatte ich auf die FDP gewisse Hoffnungen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit gesetzt, aber was Kubicki geäußert hat, war enttäuschend. Den kleinen angeblichen Rechtsbruch laut geißelnd, aber zum Beispiel die nicht erfolgte Abschiebung (im Hunderttausender-Maßstab) abgelehnter Asylbewerber sowie die illegale Einwanderung weiterer Tausender mit keinem Wort erwähnend.
Wenn die Rechtsprechung dazu führt, dass die Bevölkerung Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt werden, muss dieser Rechtsstaat auf den Prüfstand! Und Richter, die dem Wohl des Volkes zuwider handeln, gehören selbst vor Gericht gestellt und verurteilt.
Der Rechtsstaat ist das einige „Messer“ das , das einzelne Individuum gegen den Machtapperat. In der Hand hat.
Es sind die Gesetze die, die Richter dazu bringen, so oder so zu entscheiden. Daher muss man seinen Ärger auch an die richtige Adresse senden ! An unsere Politiker , die Gesetze verabschieden, die im Nachhinein toxisch für die Bürger unseres Staates sind, oder Gesetze nicht pflegen – d.h. an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Hier fällt nur wieder auf , dass unsere Politiker unseren Staat nicht organisieren können !
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit steht bei drohender Gefahr juristisch ganz klar über individuellen Rechtsgütern wie Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Jeder terroristische Islamist ist eine solche Gefahr, sonst würde er ja nicht als „Gefährder“ eingestuft. Warum also gilt auf staatlicher Ebene nicht, was im Polizeirecht eine Selbstverständlichkeit ist?
die Richter TUN nur so – als handelten sie allein nach den „Buchstaben des Gesetzes“ – das zudem für „alle gleich“ sein soll – obwohl wie Justitia dann doch wieder „mit verbundenen Augen ( Buchstaben lesen) “ … ?
ich habe Rechtswissenschaft studiert und -zig Klausuren und Hausarbeiten geschrieben:
es gibt sehr wohl den etablierten und juristisch anerkannten Maßstab
„aller billig und gerecht Denkenden“ !
… aber offensichtlich nicht zu Ende studiert …
wieso – was ist FALSCH daran ?
das lernt man im 2. Semester – und das gilt im 12. genauso !
sind SIE Volljurist – dann schreiben Sie:
was ist FALSCH daran ?
Und Merkel macht die Rückholung zur Chefsache und lässt via ZDFs Klaus Kleber auf dem armen FDP-Minister Stamp herumhacken… 🙁
Was für Gefahren dieser Sami A. hier in Deutschland angesichts des von seinem Kölner Kollegen im Geiste vorbereiteten perfiden Anschlags mit der Bombe gefüllt mit per Ultragift vergifteten Splittern schaffen kann, die problemlos 100-200 Passanten töten kann (nämlich jeden, der nur einen kleinen Kratzer durch so einen vergifteten Splitter abbekommt) interessiert offenbar niemanden der übertrieben Ausländer-freundlich Handelnden Berliner GroKo, NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit und ZDF-Mann Kleber ernsthaft.
Da handelt ein Minister konsequent und rechtmässig und er wird dafür von ZDF-Mann Kleber fast geteert und gefedert, dass er nicht vor jedem prozessualen Trick der Gegenseite sofort im Express-Tempo kapituliert.
Wo leben wir hier eigentlich?
Mich verwundert vor allem, daß in haarspalterischer Weise in diesem Fall auf einer eher unteren Ebene versucht wird, dem Recht in jeder Weise – koste es, was es wolle, und das in jeder Hinsicht – Genüge zu tun, während das meiner Ansicht nach rechtsbrecherische Verhalten der Regierung einfach toleriert und von der Justiz nicht thematisiert wird. Verfassungsbeschwerden (Schachtschneider) wurden einfach nicht angenommen, ohne jegliche Begründung zurückgewiesen. Nun können Juristen, in diesem Fall Schachtschneider, ja auch irren. Aber es ist schon merkwürdig, wenn der Anwältin von Sami A. offenbar beste Reputation zugebilligt wird, obwohl ich die Kanzlei mit ihren arabischen Schriftzeichen und ihren Hilfsangeboten ziemlich obskur finde. Mag ja sein, daß die Formalien alle stimmen, aber was ist das für ein Rechtsstaat, der mit dieser Haarspalterei sich selbst ad absurdum führt?
Sami A. kann und darf aus einem ganz anderen Grund nicht wieder nach Deutschland verbracht werden: Nach den sonst geltenden Kritierien ist Deutschland, dass offiziell in weiten Bereichen die Rechtsstaatlichkeit aufgegeben hat, tatsächlich kein Staat mehr ist, weil die Aufgabe der Staatsgrenzen den Verlust des Status „Staat“ bedeutet – kein sicheres Herkunkftsland. Raub, Mord, Totschlag und Vergwaltigungen, Messerstechereien und Drogwnhandel auf nahezu allen öffentlichen Plätzen sprechen für sich selbst. Einen Menschen nach Deutschland zu verbringen, verstößt in allen wesentlichen Belangen gegen die Menschenrechte.
Wir erleben einen Kulturkampf, in dem links empfindende Gutmenschen dabei sind, die von realistischen Staatsmännern gemachte rechtliche und wirtschaftliche Ordnung zu zerstören. Diese Gutmenschen sitzen in den Gerichten, den Parteien, den Parlamenten. Auch an den Universitäten in den Schulen. Sie haben es geschafft, dass ein Großteil der jüngeren Generation diesen Staat und seine Ordnung ablehnt zu Gunsten einer „Alles muss erlaubt sein“-Attitüde. Auf der anderen Seite sind die Realisten, die noch wissen, welche Regeln in einem Gemeinwesen gelten müssen, damit es nicht untergeht. – Bisher ist unklar, wer diesen Kampf gewinnt; im Moment steht es 1:0 oder 2:0 für die gemeinschaftszerstörenden Gutmenschen.
Der weiser Gesetzgeber erlässt Gesetze so, dass dieses Recht auch durchsetzbar ist und weitgehend Rechtsklarheit herrscht. Aber wer redet in Deutschland noch von Weisheit?
Der Parteienstaat ist ist doch längst von, teils offen, staatsfeindlichen Kräften durchsetzt, die fleißig an der Auflösung des deutschen Nationalstaates arbeiten. Der Nationalstaat ist jedoch der einzige Schutzpatron von Demokratie, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit, den es auf dieser Welt gibt. In einer solchen Gemengelage verwundert es nicht, dass auch fleißig Gesetze erlassen werden, die sich letztendlich gegen den Staat und damit gegen uns alle richten oder die zumindest zum Missbrauch und zur Ausbeutung des Gemeinwesens einladen. Wenn dieses Recht dann auch noch nach Gutdünken angewandt wird oder eben nicht (wenn schon der Rechtsstaat in aller Strenge bei Sami A. gelten muss, warum dann nicht bei den Hunderttausend Ausreisepflichtigen?), so wird deutlich, dass wir die Schwelle vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat wohl längst überschritten haben.
Warum verklagt eigentlich Tunesien nicht das VERWALTUNGSGERICHT/Gelsenkirchen beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag und leitet ein Strafverfahren wegen Verleumdung und Diffamierung ein, wegen dem fatalen anmaßenden Richtsatz: „es herrsche in TUNESIEN Folter und unmenschliche Behandlung“?
Genau diese Richterschaft macht eine Umkehr, oder auch nur einen Stop der aktuellen Migrationspolitik so unmöglich. Es würde nichts ändern, wenn Merkel weg wäre, der Behördenapparat, die Justiz und die vorhandenen Politiker würden es gerade weiter so treiben …
Wenn die Gesetze geändert würden, müsste die Richterschaft auch anders urteilen. Der schwarze Peter liegt beim Wähler.
Der Gesetzgeber sitzt Parlament nicht im Gericht …
Natürlich musste der Marsch der 68 iger und ihrer NachfolgerInnen insbesondere über die dafür „geeigneten“ und bestimmten Fakultäten ( natürlich nicht in den MINT – Fächern ) zu exakt diesen“ Urteilen“ führen. Die Damen und Herren Richter sind tatsächlich nicht mehr dem Recht ( Recht ist nach der Definition von Merkel, was ihrem Machterhalt und der Ideologie nützt ) verpflichtet, sondern einer ( politischen )Ideologie, einem Programm zur Umgestaltung der Gesellschaft. Leider verkehrt sich auch hier die „Angst „ der Väter des GG vor Rechts in das exakte Gegenteil. Offenbar war für die Verfasser schwer vorstellbar, dass die Richterschaft ( wie auch die Medien ) unter den Einfluss der linken Ideologie gerät, die aber bereits zwischen 1933 und 1945 als Bestandteil des Nationalsozialismus erkennbar war. Vor diesem durchaus realen Hintergrund wird die extreme Unabhängigkeit der RichterInnen zu einem weiteren veritablen Problem, zumal die Rechtsmittel von gleichfalls ideologisierten RichterInnen entschieden werden. Auf die Idee, dass der Feind des Rechts im Apparat selbst heranwächst und damit jede Machtkontrolle abgeschafft wird, hätte man schon wegen der Problematik einer „ gut gemeinten „ ! entgrenzten Allmacht ( wer kontrolliert die Kontrolleure ) kommen können, zumal die Legislative nur noch „Anweisungen“ der Exekutive vollzieht und für eine Gewaltenteilung erstaunlicherweise das oberste Gericht von den politischen Machthabern besetzt wird. An Fällen wie vorliegend wird nur das Ausmaß der Gesamtproblematik deutlich. Eine Umkehr des Prozesses ist nicht ernsthaft zu erwarten, zumal der mediale Begleitschutz funktioniert.
Man könnte über Deutschland als ein Irrenhaus vielleicht noch lachen oder auch nur noch resignierend den Kopf schütteln, wenn nicht offensichtlich wäre, das hier, unter Inkaufnahme einer täglich größer werdenden Blutspur, ohne Rücksicht auf die Bürger und deren Rechtsempfinden und der Pflicht des Staates für deren Schutz und Sicherheit zu sorgen und diesen zu garantieren, agiert wird.
Wahrscheinlich ist formaljuristisch wirklich nicht alles ganz korrekt gelaufen. Dennoch scheint die Hypothese überlegenswert, dass das Ganze auch mit einem „Machtkampf zwischen einer rot-grün-gefärbten Richterschaft und der schwarzgelben Landesregierung an Rhein und Ruhr“ zu tun hat. Und in der Tat, wenn Recht sich sehr weit vom Empfinden der Bevölkerung bewegt, sind evtl. nicht das Recht richtig und die Bevölkerung uneinsichtig, sondern Gerichte und Richter/innen sollten in sich gehen und überlegen, ob die juristischen Texte und Grundlagen verändert werden müssten. Das „Volksempfinden“ ist vielleicht ab und zu, aber nicht grundsätzlich dumpf-irrational, sondern beruht des Öfteren auf einem präzisen Gespür für Gerechtigkeit, gerade beim großen Thema Asyl/Migration und der Bestrafung von Straftätern. Es wundert einen als Beobachter vor allem, dass das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue bei vielen anderen Fragestellungen (Zuwanderer sind nichtidentifizierbar, kommen mit Viel- und Kinderehen ins Land, behaupten, unter 18 Jahre alt zu sein, ohne dass es immer überprüfbar ist) gefühlt Risse aufweist. Und natürlich kontrolliert die Judikative nicht nur die Legislative und Exekutive (was ihre Aufgabe ist) , so ganz nebenbei kann sie auch gesellschaftliche Normen setzen oder verhindern, indem sie Texte so oder so interpretiert.
Dass sich unsere polnischen Nachbarn diese Art von Richtern vom Hals schaffen, kann ich gut verstehen. Auch Deutschland hat ganz offensichtlich auf diesem Feld, und nicht nur in der Politik, erheblichen Reformbedarf.
Dazu ein Ausschnitt des heutigen Kommentars aus dem Bremer „Weser-Kurier“:
„Es lohnt im Fall Sami A., auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15. April 2015 zu lesen. Auf elf Seiten wird dem Tunesier bescheinigt, dass er die Terrortruppe Al Kaida unterstützt habe, dass er dies immer noch tue und dass all sein Leugnen absolut unglaubwürdig sei. Nicht einmal die doppelte Staatsbürgerschaft seiner Frau und der vier Kinder stünden seiner Ausweisung im Wege: Das von ihm ausgehende „Gefährdungsrisiko“ sei „von der Gemeinschaft nicht in Kauf zu nehmen“. Drei Jahre später fordert dasselbe Gericht die Rückholung dieses Mannes wegen drohender Folter. Das zu prüfen sei aber „hier kein Raum“.“ Zitatende.
Warum es allerdings das Außenministerium bisher nicht geschafft hat, eine vom Gericht geforderte diplomatische Verbalnote zu bekommen, wäre ja auch interessant. Der verantwortliche Minister Heiko Maas glänzt mit Untätigkeit in dieser heiklen Peinlichkeit.
Gestern Abend „durfte“ ich im Heute Journal das Interview mit dem „Scharfrichter“ Klaus Kleber und dem Innenministers Herbert Reul (FDP) verfolgen. Kleber führte sich auf wie ein oberster Richter und versuchte Herrn Reul zu maßregeln. Er fiel dem Innenminister ständig ins Wort und hatte sein politisches Urteil offensichtlich bereits vor Beginn des Interviews mit dem „Fallbeil“ (Rücktritt) gefällt. Es war skandalös.
Danke, Herr Spahn, für diese hervorragende Zusammenfassung eines der absurdesten Beispiele aus Absurdistan! Ob auch unsere Justizministerin diesen Beitrag liest?
„Was unabhängige (?) Gerichte entscheiden, muss gelten“, meinte sie jüngst dazu. Und weiter: „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates.“ Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar. Stimmt ja, aber Gesetze kann man ändern. Das scheint sie nicht zu wissen. Und damit entsprechende Vorschläge erarbeitet werden, bezahlt der Bürger mit seinen Steuern das Justizministerium … Auch das ist ihr wohl nicht klar.
……………
Es lohnt sich, den Beschluss des VG GE zu lesen. Kritiklos werden Amnesty-International-Aussagen übernommen; selbst dass AI nicht bei der Überstellung eines Gefährders aus Deutschland dabei sein durfte, wird als Zeichen von Foltergefahr gewertet (man kann ja mal versuchen, sich als Zuschauer von staatlichen Maßnahmen in D anzumelden – kein Anspruch und keine Erlaubnis). Obwohl jede Menge Belanglosigkeiten verschiedener Organisationen zitiert werden, heißt es dann wiederum zum Argument, dass noch kein Abgeschobener in Tunesien gefoltert wurde, mangels Funktionfähigkeit staatlicher Anti-Folter-Komitees könne man darüber keine Informationen haben, etc.
Ein gut recherchierter Beitrag. In einem Punkt möchte ich dem Autor allerdings widersprechen. Herr Spahn schreibt, dass es darum gehe, wer in diesem Land leben darf oder nicht und die Bevölkerung der Mitentscheidung ohnehin enthoben wurde.
Die Bevölkerung hatte es am 24.09.2017 sehr wohl in der Hand darüber mitzuentscheiden. Leider waren und sind die Wähler mehrheitlich immer noch der Ansicht, dass die sogenannten Altparteien die Lösung sind und sich alles zum Guten wenden wird. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Es könnte sich als fataler Irrtum erweisen.
Folgenden Kommentar habe ich zwar schon mal abgesetzt. Ich setze ihn mit der Bitte um Veröffentlichung gerne ein zweites mal ab, weil er zu diesem Beitrag wie die Faust aus Auge passt.
Es sollte hier nicht unerwähnt bleiben, dass die ranghöchste Richterin des OVG NRW, Ricarda Brandts, aufgrund ihrer „SPD Nähe“ noch von Hannelore Kraft in NRW eingesetzt wurde. Ein aussichtsreicher, anderer männlicher Kandidat, mit „ausgewiesenen Erfahrungen als Verwaltungsrichter“, hatte damals das Nachsehen. Siehe auch westfälische Nachrichten vom 14.12.2012, Bertrams Nachfolge
http://www.wn.de/Muensterland/2012/12/Bertrams-Nachfolge-offen-Praesident-des-Verfassungsgerichts-NRW-scheidet-aus-dem-Amt
Und unsere elitären Politiker beklagen sich über die Justizreform in Polen. Wie verlogen ist das denn?
Zum OVG Münster muss man eigentlich nichts mehr sagen. Dessen politische Orientierung ist seit jeher bekannt, die Urteile entsprechend. Dessen Begründungen für die GEZ Gebühr zum Beispiel. Das Bundesverfassungsgericht steht dem mittlerweile kaum noch in etwas nach.
Das System BRD, mittlerweile auch als DDR 2.0 bekannt, kämpft einen verzweifelten letzten Kampf gegen die eigene Deutsche Bevölkerung. Das hat schon in der DDR 1.0 nicht geklappt.
Kürzlich las ich auf Twitter die Aussage einer Studentin der Rechtswissenschaft in Münster (ja genau dasselbe Münster), welche meinte jetzt sehr schnell ihr Studium beenden zu wollen, damit sie bald Richterin sei und den armen Flüchtlingen, also illegalen Eindringlingen, helfen zu können. Noch Fragen? Deutschland schafft sich ab.
Nebenbei, in Münster an der Uni gibt es auch einen Islamwissenschaftler Korchide, welcher Imane für Deutschland ausbildet, uns zwar dahingehend, daß den Islam mit deutschem Recht vereinbart. Dieser Mann steht wegen Morddrohungen seiner Glaubengenossen unter Polizeischutz.
In seiner Dissertation hat Martin Minkner(„Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien) „die Politisierung der Dritten Gewalt“ festgestellt.
Die Richterschaft kritisiert, hier muss man uneingeschränkt zustimmen, deshalb zunehmend die politische Einflussnahme der Parteien über die Richterwahlausschüsse (Art. 95Abs.2 und Art. 98Abs.4 GG).
Man betrachte dazu die Zweifel an der Kompetenz der Verfassungsrichterin Susanne Baer , die vor ihrer jetzigen Tätigkeit seit 2002 Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechter¬studien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlinund von 2003-2010 Direktorin[1] des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität Berlin war.
Das ist alles durchdrungen von unseren Parteien, die die Gewaltenteilung krakenartig umschlungen und für ihre Zwecke okkupiert haben.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
– Albert Einstein
Einmal mehr wird mir klar, warum Herr Ludger Kusenberg nicht mehr als Kabarettist tätig ist. Verglichen mit dem, was in diesem Land abläuft, da verblaßt jeder Kabarettist.
Nicht jeder….der ehemals brilliante Georg Schramm findet bestimmt die richtigen Worte, um diesem Wahnsinn etwas abzugewinnen.
Frau Ricarda Brandts sieht einen verunsicherten Bürger, weil Behörden und Justiz nicht zusammen arbeiten. Also im Klartext, der deutsche Bürger ist im Zweifel am Rechtsstaat, weil es Behörden gibt, die nicht eilfertig einen Terroristen aus seinem Heimatland nach Deutschland zurückholen. GENAU!!
Ich bin nicht verunsichert, ich bin ENTSETZT, dass in unserem Land politisch Verrückte auf Richterstühlen sitzen. Die Beamten des an sich schon unerträglichen Merkeldieners Laschet sollen hier die Bösen sein, und die Justiz verteidigt den Rechsstaat?!? Da lachen die Hühner schon lange nicht mehr, denn sie liegen bewußtlos auf der Wiese. Wie soll ich meinem Zorn hier ohne Beleidigungen und Gewaltaufrufe Luft machen. Hier sind zahlreiche Frühpensionierungen zu empfehlen, gegebenfalls Ermittlungen wegen Rechtsbeugung.
Sie haben recht, Sie sollten niemanden beleidigen. Man kann nur Menschen beleidigen.
Sprechen Sie mit Ihrer Katze oder den Goldfischen.
Wenn man diese unsägliche Scharade zur Kentnis nimmt, wundert man sich nicht, daß in Polen die konservative Regierung einen Weg gesucht und gefunden hat, die von der Vorgängerregierung inthronisierten Richter wieder loszuwerden. Ähnliches steht uns auch bevor, sobald die Wähler es geschafft haben, die notwendige Wende herbeizuführen.
Absolut richtig; ein „Großreinemachen“ ist nach einer politischen Wende nicht nur in der Justiz unabdingbar – wenngleich er dort am dringlichsten sein mag!
Sie schreiben „bis hin zu absurden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wie der biologisch absurden Einführung eines „dritten Geschlechts“ ab.“ Warum ist das eine biologisch absurde Einführung? Tatsächlich ist es so, dass Zwitter eine biologische Tatsache sind.
Viele wurden übel in der Vergangenheit übel misshandelt, indem sie umoperuriert wurden. Und dies hat auch etwas mit einem Weltbild zu tun, das nur zwei Geschlechter erlaubt. Deshalb halte ich das BVG an dieser Stelle für richtig.
Dass die ganze Genderideologie Unsinn ist, ist eine andere Frage. Und, dass das BVG politisch urteilt ist für mich auch unbestritten. Allerdings ist hier das falsche Beispiel gewählt worden.
Ich habe mich immer schon gefragt, wie viele Menschen diese Einführung des 3. Geschlechtes tatsächlich betrifft.
Cicero schreibt:
„Dazu gibt es keine genauen Zahlen. Derzeit sollen schätzungsweise zwischen 80.000 und 120.000 Intersexuelle in Deutschland leben. Mutmaßlich wird eines von 2.000 bis 5.000 Neugeborenen ohne eindeutiges Geschlecht geboren, in Deutschland betrifft dies also vermutlich 150 Neugeborene im Jahr.“
Dann sind Zwitter also Diverses?
Nee, es gibt biologisch beim Menschen weiblich und männlich. Alles davon abweichende ist nun mal eine
Mutation. Dafür benötigt man kein drittes Geschlecht im Ausweis.
Nicht jegliche Mutation muss behördlicherseits attestiert werden.
Das kann man auch anders sehen. Es gibt mit dem Geschlecht korrelierte Unterschiede in der Gehirnentwicklung, und so, wie es zwittrige äußere Geschlechtsmerkmale gibt, gibt es auch zwittrige und anscheinend sogar gegenläufige Ausbildungen der Gehirne.
Wir hören ja sehr viel davon, seit die Frage des eigenen Geschlechts im Rahmen der Gleichstellungspolitik entscheidender als Leistung geworden ist.
Biologisch bleibt es bei zwei Geschlechtern. (Das sind die, die für die geschlechtliche Fortpflanzung erforderlich sind). Für jede Abweichung von dieser fortpflanzungsgeeigneten Konfiguration ein eigenes „Geschlecht“ zu postulieren, ist unwissenschaftlich. Angesichts der Vielfalt der möglichen Abweichungen nur ein einziges drittes Geschlecht zu konstruieren, ist willkürlich und dient dem Zusammenleben der Menschen in keiner Weise. Sein einziger Sinn ist es, eine priviligierte Stellung auf der Benachteiligungsskala einzunehmen, die von Genderspinnern der Gesellschaft als Zwangsjacke übergestülpt werden soll- im Namen der Gleichstellung. Es ist eine ganz bestimmte, laute Klientel, die solche Forderungen erhebt.
(Wir hier wissen, daß Gleichstellung nicht zugleich mit Gerechtigkeit zu haben ist. Das unterscheidet sie von der Gleichberechtigung.)
Es ist übrigens keineswegs so, daß jeder, der eine geschlechtliche Abweichung ausgebildet hat, davon ausgeht, das ginge nun wirklich jeden beliebigen Dritten etwas an, und im Ausweis, da möchte es nur eine kleine Minderheit lesen, wozu auch. Das sind sehr, sehr, sehr wenige Menschen.
Für relativ seltene biologische Abnormitäten – und um eine solche handelt es sich bei Zwittern wohl – eine dem „normalen“ männlichen und weiblichen gleichgestellte zusätzliche Geschlechtszugehörigkeit (mutmaßlich vorwiegend aus falsch verstandener „politischer Korrektness“) einzuführen, ist m.E. sehr wohl barer Unsinn, der dem ganzen auch von Ihnen als solchem betrachteten Gender-Unfug erst Tür und Tor öffnet! Ein drittes Geschlecht gibt es lediglich in der deutschen Sprache in Form des „Sächlichen“; biologisch ist ein Zwitter in keinem Fall als solches zu werten! Nicht das „Weltbild“ kann oder darf hier ausschlaggebend sein, sondern nur die Biologie!
well done, mr. spahn! und was zu abu walaa zu sagen ist, habe ich auf einer podiumsveranstaltung mit einem ehemaligen nsa – und cia – direktor an da der john hopkins
gehört, der doch tatsächlich zu nachdenken bewegte, als er ausführte, daß natürlich von
allen möglichen staaten metadaten abgeschöpft würden. vie lleicht wurde anis amri von nsa oder cia “ gebraucht zur abschöpfung von metadaten“. vielleicht hofften die usa durch ihn an daten von killerkomandos und terroristen des is zu kommen, die sie dann zur eingabe
als kill – kommandos für ihre killer – drohnen benötigten! welche rolle deutschland dabei spielte und spielt, kann man sich denken! somit wäre die bundesregierung direkt mitverantwortlich an den toten und verwundeten vom berliner breitscheidtplatz!
Im Bundesverfassungsgericht sitzt dieses Früchtchen:
Name: Susanne Baer
Familienstand: „Verpartnert“
Partei: Die Grünen
Beruf: Professorin für Gender – Studien
Tateinheit: Veruntreuung, Rechtsbeugung
Noch Fragen?
Besagte Dame hatte vor ihrer Berufung in das Bundesverfassungsgericht ihr Rechtsverständnis wie folgt definiert: “ Man solle Gesetze kreativ auslegen „. Auf kreative Buchführung steht Gefängnis.
Danisch schreibt öfter über die Dame und was sie umtreibt.
Ja
1. Ergänzung: sie kommt aus dem Saarland wie die Kommunisten Honecker, Lafaontaine & Co.
2. sie hat einen Kollegen am BVerfG der ist ein abgehalfteter, da untauglicher MP vom Saarland, heißt Müller und hat den Kopftuchentscheid des BVerfG getroffen, und zwar nach einem Gutachten der Ditib aus Istanbul.
Das idiotische Urteil kam zwar von einem andere Gericht, aber das dortige Personal ist sicher ähnlich qualifiziert. Man hörte aber auch schon, die NRW-Landesregierung erwäge in der Sache einen Gang vor’s Verfassungsbericht. Dann käme sie wohl nur von Regen in die Traufe.
Die Degeneration der westlichen Kultur hat konkrete Täter, sie heißen zB Baer. Enemy of the people!
Es wird darauf hinauslaufen, daß es eine Institution braucht, die die Richter kontrolliert bzw bei Fehlleistungen im Amt -Vergewaltiger geht auf Bewährung und vergewaltigt wieder- diese Richter auch zur Verantwortung zieht.
Es ist nicht nur Deutschland, das das Problem einer linken Politjustiz hat, in Österreich konnte man die Anfänge schon vor über 15 Jahren beobachten.
Es wäre durchaus möglich, daß das Volk alle Richter, Staatsanwälte, etc. wählt – wie in den USA! Finanziert wird es – wie bei bei den Kirchen, die sich über Kirchensteuer finanzieren – über eine vom Bürger bestimmte Richtersteuer.
Das alles kann man einführen, wenn es denn einen bundesweiten Volksentscheid gibt. Dann ist das kein Problem. Gegenwärtig ist es ein Problem, denn es nimmt Linkssozialisten, Linksfaschisten, Kommunisten, Antifa & Co nicht nur die Macht, sonder auch jede Hoffnung diese je wieder zurückzuerlangen.
„Jeder ist wichtig – jeder wird gebraucht!“
Die Alt68er sind in der Politik, den Medien und der Justiz inzwischen ganz oben angekommen. Ihr gemeinsames Ziel ist die Abschaffung Deutschlands. Und zur Destabilisierung ist ihnen jedes Mittel recht. Und jeder bekennende Staatsfeind, besser noch: Terrorist, ist für sie ein äußerst nützlicher Verbündeter!
Deshalb ziehen sie nicht nur alle Register, um möglichst viele Kulturfremde möglichst schnell ins Land zu holen und natürlich auch im Land zu halten, nein, sie setzen zusätzlich noch Himmel und Hölle in Bewegung, um die Gefährlichsten wieder zurückzuholen, sollte mal doch einer abgeschoben werden.
Logisch ist daher auch, dass nützlichen Migranten, wie dringend benötigten Fachleuten, möglichst viele bürokratische Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, denn diese würden durch ihre Arbeitskraft ein System, was vernichtet gehört, ja weiterhin stützen!
Um das noch irgendwie irrer zu gestalten, koennte man Sami A. noch zum verbeamteten Frauenbeauftragten der Stadt Muenster machen. Das wuerde die Sache angemessen abrunden.
Da hat man fast den Eindruck, die “ furchtbaren Juristen “ des Volksgerichtshofes seien zurück. Lächerliche Urteile angeblich “ Im Namen des Volkes „. Kein Volk lässt sich auf Dauer dermaßen veralbern.