Haben Justizsenator und Berliner Generalstaatsanwältin unliebsame Beamte aus politischen Gründen umsetzen lassen? Beispielweise der Tagesspiegel will gar einen „Aufstand in der Berliner Justiz gegen Senator und Chefanklägerin“ erkannt haben. Eingegriffen wurde jedenfalls von der Generalstaatsanwältin ins Verfahren zu den rechtsextremistischen Neukölln-Anschlägen. Dagegen gab es massive Kritik.
Haben der Justizsenator und die Generalstaatsanwältin nicht entschieden genug gegengesteuert, als in einigen Medien schon von rechtsextremen Netzwerken innerhalb der Justiz die Rede war? Ist gar die Fürsorgepflicht verletzt worden oder gibt es diese Netzwerke am Ende tatsächlich? TE sprach darüber mit Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, dem Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte.
Tichys Einblick: Wird Berlins Sicherheitsarchitektur Blaupause für die Bundesrepublik?
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel: Das will ich nicht hoffen.
Was genau ist passiert, was jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft so in Verruf gebracht hat?
Einer der jetzt Beschuldigten aus dem rechtsextremen Spektrum soll schon vor einigen Jahren in einem anderen Verfahren, dem ein Überfall auf einen Wahlkampfstand der AfD mit verletzten Personen zugrunde lag, von dem umgesetzten Abteilungsleiter als Zeuge vernommen worden sein. Im weiteren Verlaufe der Zeit soll es sodann eine Kommunikation – keine Telefonüberwachung – zwischen dem mittlerweile hier Beschuldigten und einem Mitbeschuldigten gegeben haben, in der der seinerzeit Vernommene sinngemäß geäußert haben soll, man müsse die Staatsanwaltschaft nicht fürchten, weil er – der seinerzeit vernommene Zeuge – davon ausginge, dass der Staatsanwalt auf ihrer Seite stehe und wohl auch der AfD nahestehe. Die Nachfrage, ob der betreffende Oberstaatsanwalt das so geäußert habe, soll der damals Vernommene verneint und klargestellt haben, dass es seinem Eindruck entspräche. Das ist unser Kenntnisstand.
Der Übernahme des Verfahrens in Sachen rechtsextremistische Anschlagserie durch die Generalstaatsanwältin sollen aber schon auf der Ebene der Staatsanwaltschaft Reaktionen vorausgegangen sein.
Hier in der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Berlin ist bekannt geworden, dass es einen polizeilichen Vermerk über diese ausgewertete Kommunikation zwischen den beiden Beschuldigten gibt. Und nachdem das bekannt geworden ist, die hiesige Behördenleitung entschieden, dass die beiden Kollegen umgesetzt werden sollen und die Ermittlungen innerhalb der weiterhin bestehenden Abteilung von einer anderen Person geführt werden sollen. Und die hiesige Behördenleitung hatte beabsichtigt, keine Pressemeldung zu veröffentlichen, insbesondere auch zum Schutz der betroffenen Kollegen. Hier sollte also nichts vertuscht, sondern einfach in dieser Art und Weise vorgegangen werden, die durchaus der Üblichkeit entspricht, sodass dann das Verfahren von einer anderen Person geführt wird. Das allerdings hat die Generalstaatsanwältin dann nicht gehindert, ihre Presseerklärung in der gewählten Form zu verfassen, der sich der Justizsenator Herr Dr. Behrendt mit den bekannten Äußerungen angeschlossen hat. So ist diese Presseerklärung herausgegangen und Frau Koppers, die Generalstaatsanwältin, hat dann noch in der Berliner Abendschau ein Interview gegeben und versucht, die Vorgänge zu erläutern. Dieses Interview mag sich jeder ansehen und für sich die Frage beantworten, ob die Angelegenheit dadurch besser geworden ist. Denn der Schaden, der auch für die beiden betroffenen Kollegen in persönlicher Hinsicht eingetreten ist, erweist sich als immens, weil diese natürlich ohne weiteres zu identifizieren waren. Das führte gar dazu, dass in einem durchaus dem linken Spektrum zuzuordnenden Blatt sogar mit der Überschrift „Kamerad Staatsanwalt“ einer, nämlich der Abteilungsleiter, dort auch namentlich genannt worden ist.
Welche Schatten werfen denn bezüglich der mutmaßlich rechtsextremen Neuköllner Anschlagserie die eklatanten Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen? Ist das nicht eigentlich die Vorgeschichte, die zu diesen möglicherweise überzogenen Reaktionen bzw. der Nervosität seitens der Generalstaatsanwaltschaft geführt haben?
Da muss ich etwas weiter ausholen. Bei der Behauptung der großen Versäumnisse bei der Bekämpfung und Verfolgung des Trios im Zusammenhang mit den NSU-Straftaten gibt es weit voneinander abweichende Ausführungen, die sich in einzelnen Berichten finden.
Gibt es denn heute keinen Konsens über diese Versäumnisse bei der NSU-Aufklärung?
Der ist in der Politik selten zu erreichen.
Auch nicht bei der Frage, ob bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen die Behörden zehn Jahre gepennt haben?
Ich kann dem nur widersprechen. Ich selbst war auch für den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages tätig und kann Ihnen nur sagen, dass das, was am Ende als NSU-Skandal samt Anwurf zusammengefasst wurde, die Behörden hätten tatenlos zugesehen, Würdigung ist, die man nach meiner Erkenntnis so nicht ziehen kann. Und genau das ist das, was uns hier im vorliegenden Fall ganz besonders ärgert. Die von der Frau Generalstaatsanwältin ausgedrückte mögliche Besorgnis der Befangenheit hat nämlich dazu geführt, dass in den Medien sowie der Öffentlichkeit davon die Rede ist, es gäbe ggf. rechte Netzwerke innerhalb der Berliner Justiz. Es wird der Vorwurf erhoben, rechtsextremistische Straftaten würden deswegen nicht ausreichend aufgeklärt und verfolgt. Damit ist ein ganz dunkler Schatten über die Strafverfolgung geworfen worden. Wobei an diesem Vorwurf tatsächlich inhaltlich aber auch überhaupt nichts dran ist. Diese Vorwürfe sind geradezu grotesk und es wirft ein ganz bezeichnendes, nämlich falsches Licht auf die Justiz, weil sowohl im rechten als auch linken Bereich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte jeden Tag all das tun, was ihnen gesetzlich obliegt, nämlich mit bestem Wissen und Gewissen und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Straftaten aufzuklären. Und alleine aus dem Umstand, dass bestimmte Straftaten jedenfalls nicht bis zur Anklagereife hin aufgeklärt werden können, darf und kann nicht der Schluss gezogen werden, dass die Ermittlungen fehlerhaft geführt werden.
Gibt es einen Zusammenhang mit der Kritik an der Polizeiarbeit (Rassismus, rechte geheime Netzwerke) aus bestimmten Kreisen und bis hinauf in die Senatsregierung? Sind jetzt die Staatsanwaltschaften im selben Fadenkreuz nach bewährtem Muster?
Das ist genau das, was uns besorgt, aber auch empört. Es ist erschütternd, dass eine Staatsanwaltschaft in ein derartiges Licht gerückt wird. Das gleiche gilt für die Polizei, doch vermag ich als Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte tatsächlich nur etwas zur Arbeit der Staatsanwaltschaft anzumerken. Dass aber der vorbeschriebene Eindruck in der Öffentlichkeit erweckt wird, teilweise auch von den Medien mit verbreitet, wirft ein ganz erschütterndes Bild auf die Justiz, weil es nicht den Tatsachen entspricht.
Vom Vorwurf von der Polizei hinüber zur Staatsanwaltschaft ist es allerdings stringent.

Oberstaatsanwalt Ralph Knispel
Ja, es werden ähnliche Vorwürfe erhoben. Wobei ich mich zur Arbeit der Polizei weder verhalten will noch verhalten kann. Aber ich betrachte das Bild, das die Staatsanwaltschaft abgibt, und da ist der Vorwurf, hier werde nicht rechtmäßig ermittelt, schlicht falsch. Und im Übrigen sei auch das noch erwähnt: dem fraglichen Verfahren, das wegen einzelner Taten natürlich großes Aufsehen erregt hat, reden wir über teilweise schlimmste Straftaten, bis hin zur Brandstiftung an einem Carport in unmittelbar an ein Wohnhaus angrenzend, das auch bewohnt war. Wir reden mithin von Straftaten, die zu verdammen, die zu verfolgen sind und für die es nicht die geringste Entschuldigung oder Rechtfertigung gibt. Nur: Aus dem Umstand, dass nicht mit den erhofften Ergebnissen aufgewartet werden kann, sprich, dass gegen die Beschuldigten, die ja durchaus ermittelt sind, hier bislang keine Anklagen erhoben werden konnten, tragen nicht den Schluss, dass die Ermittlungen unzureichend waren. Wir haben in Berlin dutzende – in manchen Jahren waren es hunderte – abgebrannte Kraftfahrzeuge.
Die Täter stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem linksautonomen Spektrum. Auch diese Straftaten werden ganz überwiegend nicht aufgeklärt. Aber niemand käme doch ernstlich auf die Idee, zu unterstellen, dass die damit befassten Staatsanwälte befangen oder parteipolitisch in irgendeiner Art und Weise voreingenommen sind. Nein, es gibt einfach rechtliche Grenzen, über die wir natürlich justizpolitisch debattieren können, die aber die Staatsanwaltschaft an den Rand dessen bringen, was tatsächlich möglich ist. Und natürlich wird auch von unserer Vereinigung keinem einzigen Verletzten und Geschädigten vorgeworfen, dass aus deren Kreisen Vorwürfe gegen Strafverfolgungsbehörden laut werden. Das ist menschlich nachvollziehbar. Denen gehen die Verfahren nicht schnell genug, dann sind vielleicht die Ergebnisse nicht so, wie sie es sich wünschen. Das ist aus dem Kreise derer, die nicht Berufsjuristen sind, völlig nachvollziehbar und menschlich bestens verständlich. Aber die Verantwortlichen, insbesondere Vorgesetze, die müssen natürlich aus ihrer Sicht alles dafür tun, das dieser Verdacht, der nunmehr gegen die Staatsanwaltschaft und auch gegen die Strafverfolgungsbehörden insgesamt im Raum steht, zerstreut wird. Denn es entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen, dass hier Versäumnisse bei der Strafverfolgung aufgetreten sind. Das, was ich hinzufügen will: Dieses Verfahren ist ob der Auswirkungen in der Öffentlichkeit sowohl medial als auch sonst dem Justizsenator bzw. der Justizverwaltung berichtet worden, das heißt, denen haben zwar nicht die Akten vorgelegen, aber der Inhalt des Verfahrens ist ihnen dargeboten worden. Und darüber hinaus – und das wiegt noch schwerer – sind die Akten bereits mehr als einmal der Generalstaatsanwaltschaft in anderem Zusammenhang vorgelegt worden. Mit anderen Worten: Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits mehrfach diese Ermittlungsakten zur Durchsicht vorliegen. Dass dort unzureichende, zu langwierige oder bedenkliche Ermittlungsmaßnahmen ergriffen wurden, ist nach meiner Kenntnis nicht beanstandet worden.
Sind Staatsanwälte eigentlich eher dem konservativen Spektrum zuzuordnen? Ist das Ihr Eindruck?
Also weder habe ich den Eindruck noch wäre ein solcher empirisch belegbar und zum anderen kann ich auch nur sagen, dass die Wiederholung von Vorurteilen und Behauptungen die Richtigkeit damit nicht zu belegen vermag. Und es kommt hinzu: Natürlich muss man der Fairness halber sagen, dass der Vermerk über die ausgewertete Kommunikation zwischen den Beschuldigten der Generalstaatanwaltschaft tatsächlich erst kürzlich bekannt geworden ist. Das war vorher in den Akten nicht enthalten, sondern das sind Aktenbestandteile, die tatsächlich erst Ende des letzten Jahres hinzugefügt worden sind. Aber das ist genau das, was Sie ansprechen – natürlich: Wenn vorher schon Ermittlungen unzureichend geführt worden wären, hätte es der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht oblegen, darauf hinzuweisen und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sei es Ermittlungsaufträge nahezulegen, anzuregen oder gar anzuordnen. Und umso erstaunlicher wirkt es, dass jetzt aufgrund der Erkenntnisse über die Kommunikation zwischen Beschuldigten eben der Schluss gezogen wird, zwei Dezernenten umzusetzen und vor allem auch die Ermittlungen dann von der Generalstaatsanwaltschaft zu übernehmen. Und bezeichnenderweise auch nur für dieses eine Verfahren. Es wird nicht etwa gesagt: Wenn gegen einen Oberstaatsanwalt die Besorgnis der Befangenheit auch nur möglich erscheint und er auch in anderen durchaus öffentlichkeitswirksamen Verfahren tätig war, diese Verfahren auch zwecks Prüfung zu übernehmen, sondern die verbleiben sämtlich bei der Staatsanwaltschaft.
Staatsanwälte sind weisungsgebunden: Gibt es Anweisungen bei rechtsextremistischen Straftaten entschiedener Vorzugehen?
Nein. Das kann ich Ihnen sagen, denn ich weiß auch wovon ich rede: ich habe selber diese Abteilung, aus der die Kollegen jetzt umgesetzt worden sind, einige Jahre geleitet. Ich war dort zudem viele Jahre als Dezernent tätig und kann aus demnächst 29 Jahren Erfahrung sagen, dass es keine politischen Vorgaben gibt, Verfahren in einer bestimmten Art und Weise zu führen oder gar mit einem bestimmten Ergebnis abzuschließen. Derartige Weisungen, Bitten oder Anregungen sind mir zu keinem Zeitpunkt begegnet. Und ich kann es nur wiederholen: Natürlich ist es der Generalstaatsanwaltschaft freigestellt, bestimmte Verfahren aus ihren Erwägungen heraus dann auch zu übernehmen und dort zu führen. Das ist denen nicht zu verwehren. Und ja, natürlich: Der Beruf des Staatsanwaltes ist ein weisungsgebundener. Es ist eine Hierarchie – so wie ich es schon sagte: Innerhalb der Staatsanwaltschaft gibt es jeweils weisungsbefugte Vorgesetzte. Und ich halte es persönlich auch für richtig, dass die Generalstaatsanwaltschaft selbstverständlich weisungsbefugt ist gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und ich gehe darüber hinaus:
Ich selber, ich weiß, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft teilweise umstritten ist, halte es auch für richtig, dass wir selbst gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz entsprechenden Weisungen unterliegen. Die Frage ist nur, und deshalb ist das hier ein ganz bemerkenswerter Fall, die Frage ist, wie diese Weisungsbefugnis ausgeübt wird. Und da ist meine knapp dreißigjährige Erfahrung die, dass tatsächlich so etwas – mir bekannt – nie getan worden ist. Und auch hier: Natürlich darf die Generalstaatsanwaltschaft dieses Verfahren an sich ziehen. Nur muss man sehen, dass mit der Presseerklärung, die die Generalstaatsanwältin veröffentlicht und der sich der Justizsenator angeschlossen hat, mit dem Inhalt und dann den Folgen, die das in der Öffentlichkeit ausgelöst hat – sei es medial, sei es von Verfahrensbeteiligten, sei es von Verteidigern – , dass dann dieser Anschein, der erweckt worden ist, dem entgegengetreten gehört. Und ob es dann ausreicht, wenn der Justizsenator an anderer Stelle sagt: Nein, ein Generalverdacht bestehe nicht, dem müsse nicht nachgegangen werden, kann nicht festgestellt werden. Denn genau dieser Anschein ist hervorgerufen worden und genau der wird allenthalben veröffentlicht und verbreitet.
Erleben wir eine Politisierung der Justiz?
Das kann man in dieser allgemeinen Form weder in die eine noch die andere Richtung beantworten. Wir haben 16 Bundesländer, wo das sicherlich auch unterschiedlich gehandhabt wird. Diesen Vorwurf würde ich in dieser Form und Allgemeinheit nicht erheben.
Wie ist die Stimmung im Haus?
Wir haben hier im Haus nicht nur verärgerte Kolleginnen und Kollegen, sondern auch durchaus verunsicherte, die einfach die Sorge umtreibt, wie denn bestimmte, möglicherweise als unzureichend angesehene Verhaltensweisen – Ermittlungsführung und anderes – dann zu persönlichen Konsequenzen führen können.
Aber das würde doch eine Politisierung bestätigen, wenn ich aus dieser Unsicherheit heraus mich anders verhalte, dann habe ich doch auch andere Verhaltensweisen möglicherweise, was die Strafverfolgung rechter und linker Gewalttaten angeht.
Ich würde es nicht unter der Überschrift „politisieren“ fassen wollen. Das sind Spekulationen und Schlussfolgerungen, die gezogen werden dürfen in der Öffentlichkeit. Nun sind wir Staatsanwälte in aller Regel gehalten, uns an Tatsachen zu orientieren. Wir sehen das und wir bekommen auch mit, dass im Kollegium hier vielfach – aber auch außerhalb der Staatsanwaltschaft – die Schlussfolgerung gezogen oder die Annahme gehegt wird, dass hier politische Vorgaben gemacht worden sind. Dazu können wir uns in tatsächlicher Hinsicht nicht verhalten. Das ist letztlich der Würdigung auch der Nichtjustizbeteiligten überlassen.
Die Generalstaatsanwältin wollte jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.
Wenn man alleine auch nur den Anschein der Besorgnis der Befangenheit vermeiden will, begeben wir uns natürlich ein stückweit in die Hände von Beschuldigten oder anderen Personen aus dem Umfeld von Straftätern. Man stelle sich da einmal im Bereich der organisierten Kriminalität vor, dass der eine Beschuldigte gegenüber einem anderen am Telefon verbreitet, beispielsweise von einer Abteilungsleitung oder einer Dezernentin habe man nichts zu befürchten, weil man dieser Person regelmäßig monatlich 200 Euro Bestechungsgeld zahle. Oder im politischen Bereich: Wer oder was gibt uns den die Gewähr, dass nicht Personen aus diesem Kreis bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt entsprechende Äußerungen jetzt über den nächsten Dezernenten so äußern?
Könnte das dann zur Blaupause werden?
Die Gefahr besteht. Natürlich. Umso mehr Anlass und Grund besteht für Vorgesetzte sowie politische Funktionsträger, zur Wiederherstellung des Ansehens der Staatsanwaltschaft umgehend Sorge zu tragen.
Danke für das Gespräch.
Strafverfolger können niemals „Weisungsgebunden“ sein, wenn auch die gängige Praxis genau dieser Prämisse folgt. Genau hier endscheidet sich für den mündigen Bürger eine Abwägung in den „oberen“ Etagen dieser Demokratie.
Erste Frage: Warum Weisungsgebunden?
Zweite Frage: Was hat es mit dieser Weisungsgebundenheit auf sich?
Eines sollte in einem aufgeklärten Staatswesen klar sein, dass es diese totalitäre Art des Eingriffs in die Rechtsabläufe überhaupt nicht geben darf, oder dürfte.
Meiner Auffassung nach hat sich ein Staatsanwalt (hier wird nicht gegendert!) ausschließlich an der gültigen Rechtslage und nach rechtsstaatlichen Prinzipien für die Aufgaben, die sich aus seiner Beauftragung ergeben, zu interessieren.
Die übergeordneten Stellen haben lediglich den wohlverstandenen Auftrag, im Sinne der Rechtspflege, dort einzugreifen, wo offensichtlich oder auch unterschwellig das geltende Recht nicht respektiert, gebeugt oder in einer Form gepflegt wird, die dem Grundgesetz, oder den daraus entstandenen Gesetze entgegensteht, bzw. mit dem Geist der legitimen Auslegung der Rechtsvorschriften kollidiert.
Eine „übergeordnete“ , weisungsberechtigte Behörde kann es schon aus dem Grund der Wahrung des Rechtsfriedens insofern nicht geben, weil dies der Willkür Tür und Tor öffnen würde, so wie wir dies aus unserer eigenen Geschichte entnehmen können.
Nein, und nochmals Nein(!), Staatsanwälte, bzw. Strafverfolgungsbehörden müssen sich ausnahmslos an den Vorgaben der gültigen Gesetze orientieren, egal welchen Stellenwert sie in der Hierarchie dieser Behörden besitzen. Wäre es anders könnte ja ein Strafverfolger einen Vorgesetzten, der sich schwerwiegender Vergehen schuldig gemacht hat, nicht belangen. Einfach unvorstellbar für mich.
Exakt.
Uff, alle Wetter – so gehen Interviews. Danke dafür!
Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
Theodor Körner
A pro pos Theodor Körner. Steht das Lied der Lützower „Schwarze Jäger“ eigentlich schon auf dem Index? Ist doch krass Nazi 🙂
Es ist ja wohl bereits jetzt so, daß laut eigentlich Geltendem Gesetz Straftaten /viele Straftaten von Linken gat nicht mehr als Straftaten gewertet / angesehen und verfolgt werden.
Dagegen aber alles Denken und Tun das nicht mit Linke Ideologien konform ist krimalisiert wird und bereits jetzt zumindest teilweise verfolgt wird, auch wenn es nach eigentlich geltendem Gesetz ganz legal und keineswegs Gesetzeswiedrig ist. Diesen eigentlichen Bruch der Verfassung Will man ausbauen und alle die in dieser Beziehung sich noch an eigentlich rechtsstaatliches Gesetz halten aus Ämtern vollends entfernen.
Damit auch den Weg (Willkür) vollends frei machen um, Alle die eine andere Meinung haben, die nicht den Linken Ideologien entspricht zu kriminalisieren und zu bestrafen, dies legal erscheinen zu lassen. Gehetzt, diskreditiert, Bedrohungen, Überfälle usw. gelten ja bereits als normal und werden Von gewissen an der Macht noch als „Verdinst“ gewürdigt und solche Täter mit Staatsgeld finanziert.
So sehe ich die Realität und dies wird sich noch verstärken wenn dies nicht endlich noch mehr Leuten bewußt wird. Dagegen muß man angehen. Ob da nur reden und machen lassen bis alles „zusammenkracht“ reicht?
Danke für das Interview.
Aber grundsätzlich macht es nur das Grundproblem an eben einem konkreten Beispiel fassbarer: FEHLENDE Gewaltenteilung und Scheindemokratie. Die theoretische Gewaltenteilung des Staates, wie sie durch den staatlichen Zwang (Schulpflicht) der breiten Masse der Menschen vom Staat diktiert (Lehrplan) eingetrichtert wird, ist in der Praxis ein MÄRCHEN. Daher ist direkte Demokratie die einzige Möglichkeit, diese von den (Finanz-Eliten) (Geld schafft an) Missbrauch des Begriffes Demokratie zu korrigieren. Kein Wunder, dass sich fast alle Parteien (bitte selbst die jeweilige Position recherchieren) GEGEN echte direkte Demokratie aussprechen. Auch lesen: Markus Krall – Bürgerliche Revolution, dort wird dies auch gut thematisiert – u.a. Stichwort: Ultra Vires Urteil.
Zitat:“Ich selber, ich weiß, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft teilweise umstritten ist, halte es auch für richtig, dass wir selbst gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz entsprechenden Weisungen unterliegen. Die Frage ist nur, und deshalb ist das hier ein ganz bemerkenswerter Fall, die Frage ist, wie diese Weisungsbefugnis ausgeübt wird. Und da ist meine knapp dreißigjährige Erfahrung die, dass tatsächlich so etwas – mir bekannt – nie getan worden ist.“
Das Problem ist doch folgendes:
Wenn die StA der Weisungsbefugnis des Justizsenats/Justizministeriums unterliegt, kann der zuständige Justizsenator/Justizminister die Ermittlungen in Fällen die ihn selbst, den eigenen oder einen anderweitig betroffenen Senat/ ein Ministerium schlecht aussehen lassen oder eventuell sogar strafrechtlich belasten können, einfach unterbinden.
Ich sehe deutliche Anzeichen dafür, dass genau das in Deutschland passiert.
Es kann nicht angehen, dass in Deutschland Ermittlungen gegen politische Führungspositionen genau von eben diesen Führungspositionen aus legal unterbunden werden können.
Wenn ich als feindliche Macht dieses Land kapern will, muss ich also nur zusehen, dass ich das Justizministerium bzw. die Regierungspartei, der es gerade unterstellt ist, durch Bestechung oder Druck unter meine Kontrolle bringe.
Danach kann ich de facto im Land machen, was ich will, denn ob eine Strafverfolgung gegen meine staatsfeindlichen Aktivitäten erfolgt oder nicht, habe ich selbst in der Hand.
Ein offensichtlicher Systemfehler.
Die Weisungsbefugnis ist ein indirektes Einfallstor für Korruption und staatsgefährdende Unterwanderung. Und es sieht in der Tat danach aus, als wenn dieses Einfallstor bereits seit längerem genutzt wird.
„Wenn ich als feindliche Macht dieses Land kapern will, muss ich also nur zusehen, dass ich das Justizministerium bzw. die Regierungspartei, der es gerade unterstellt ist, durch Bestechung oder Druck unter meine Kontrolle bringe.“
Schön, du hast gerade den Jackpot geknackt.
Ich habe das schon langer auf dem Schirm. Schwierig ist die Herangehensweise an dieses Problem. Hat etwas mit der Entschärfung einer Zeitzünderbombe gemein. Die Bombe kann dabei hochgehen.
Und das wäre nicht das optimale Endergebnis. Ich würde eine gelungene Entschärfung vorziehen. Im Interesse aller Beteiligten.
Rechts antäuschen und links überholen. Wie durchsichtig!
„Wird nach der Polizei jetzt die Staatsanwaltschaft rot-grün politisiert?“
Warum sollte man bei der Staatsanwaltschaft auf etwas verzichten, was doch bei Richtern, Medien, ÖRR, Merkelschutz- sorry: Verfassungsschutzbehörden, Schulen – ja sogar beim BVerfG schon so viel linksgrüne Früchte getragen hat?
Vor allem: wann hat man in Deutschland je einen Irrweg früher als am Punkt des völligen Zusammenbruchs gestoppt?
Nein, es beilbt dabei: erst kommt die Asche, dann -vielleicht!- der Phoenix. (Oder aber neue Asche, so wie bislang.)
Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht interessant: Warum wäre eine politische Nähe zur AfD überhaupt ein Problem, Ermittlungen gegen Rechtsextreme zu führen? Hier wird offenkundig ein Frame gesetzt, der im Interview übrigens nicht thematisiert wird. Ich kann darin nämlich gar kein Problem entdecken. Dieser Frame soll aber (neben der Schädigung dieser Oppositionspartei, deren Mitglieder oder Sympathisanten – das ist die Botschaft, die darin enthalten ist – keine staatsanwaltliche Tätigkeit ausüben können) dazu genutzt werden, Staatsanwälte zu einer politischer Erledigung ihrer Arbeit anzuhalten. Das ist keine Politisierung – denn diese wäre in alle Richtungen offen – das ist eine Gleichschaltung. Grüne und SED-Staatsanwälte dürften ein weit größeres Problem sein und verdienen – der Senator zeigt es – jedes Misstrauen der Bürger. Eine Staatsanwaltschaft, die weisungsabhängig ist, entspricht nicht mehr den zivilisatorischen Standards. Es verwundert schon sehr, wenn Staatsanwälte keine Unabhängigkeit einfordern wie sie jedes (neue) EU-Mitglied vorweisen muss. Auch haben braune und rote Sozialisten oft genug bewiesen, dass das „deutsche“ Prinzip nicht den Bürgern nutzt und bereits wiederholt kläglich versagt hat. Einen Generalstaatsanwalt könnten die Bürger z. B. auch wählen – so wie übrigens auch einen Polizeipräsidenten. Ein (in der Mauerzeit) recht unabhängiger Polizeipräsident war für Berlin kein Schaden. Es ist bedauerlich, dass das Herrn Knispel nicht aufgefallen ist. Die Politik hat diesen „Fehler“ (eines wenigstens vom Parlament gewählten Behördenleiters) natürlich beseitigt, denn die Präsidenten haben damals nicht immer nach der Pfeife des Innensenators getanzt und z. B. selbst entschieden, welche Taktik beim Schutz oder Beenden von Demonstrationen angewandt wird. Vorgänge wie bei der regierungskritischen Großdemonstration (einschließlich der peinlichen Lüge zur Anzahl der Teilnehmer) wären seinerzeit gar nicht denkbar gewesen. Die Polizeipräsidenten waren alles andere als Diener und fanden auch bei den Bürgern Gehör. Nun gelten Berliner – und das völlig zu Recht – allerdings als politisch völlig unbegabt, unklug und akzeptieren das Narrativ, dass die daraus resultierenden Missstände ein Markenzeichen für Berlin wären. Muss ja so sein, wenn die Studierten in der Stadt das so sagen und täglich zeigen. Wenn man sich natürlich erst einmal eine Identität des Versagers zugelegt hat, fällt es schwer Veränderungen als überfällig oder überhaupt notwendig zu erkennen. Und so gucken wir also weiter zu: Es läuft ja alles (bis auf das Wesentliche) prima. Leider sind solche Leute bei uns wirklich nicht nur vereinzelt auch Abteilungs- und Behördenleiter – sonst liefen die (hochgradig inkompetenten, aber milieugerechten) Politiker ja auch schnell Gefahr, als Deppen dazustehen. Herr Behrendt braucht aber keine Sorge zu haben, dass ihm die Staatsanwaltschaft in der Sache wirklich – auch öffentlich – ernsthaft entgegen tritt. Natürlich wird – typisch Berlin – gemault (nicht verändert): Die Privatmeinung von Herrn Knispel wird den Senator daher schwer beeindrucken; die Maßnahmen werden sicher zügig korrigiert und sich auch nicht wiederholen. Das wird Herrn Knispel natürlich nicht davor bewahren, in Ungnade zu fallen. Aber so ist das mit einem System, in dem man den Launen von Politikern ausgesetzt ist. Ich verstehe ihn aber so, dass er das genießt. So sei es dann: Be Berlin!
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind schon lange rotgrün unterwandern.
Auch die Königin im Kanzleramt wurde von der rotgrünen Staatsanwaltschaft beschützt.
Nicht mal wegen offen begangenen Gesetzesbrüchen, wie gegen GG § 16a Absatz2 und noch einigen anderen Gesetzesbrüchen, trotz fast tausend Strafanzeigen, wurde gegen Merkel nicht ermittelt.
Mit einem Rechtsstaat hat das schon lange nichts mehr zu tun, das ist reine Missachtung der hier geltenden Verordnungen und Gesetzen.
So recht erschließt sich mir nicht, was Oberstaatsanwalt Knispel eigentlich wirklich kritisiert. Er selbst befürwortet doch eindeutig die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften – und damit das für Deutschland typische Verschwimmen von Legislative und Judikative.
Es ist nun einmal so, daß Berlin eine linke Stadt ist, in der es seit über 30 Jahren stabile strukturelle linke Mehrheiten gibt. Es ist dann absolut zwangsläufig, daß hier eine Einflußnahme stattfindet.
Daß Staatsanwälte, ähnlich der Polizei, aufgrund ihres Berufsalltages häufig nach rechts tendieren, liegt nicht nur am Beruf und der erlebten Praxis. Umgekehrt drängen ja auch überwiegend Linke oder Linksliberale in die Medien, die dann halt als Folge ebenfalls links werden, auch dort, wo es früher eine konservative Ausrichtung gab.
Wer in Berlin bei der Justiz arbeitet, hat immer, ab einem gewissen Punkt, einen Vorgesetzten aus dem linken Spektrum des Parteienstaates. Da der linke Sektor, wie auch dieser Tage wieder von Hans-Georg Maaßen im Interview bestätigt, in der Politik den Rechtsstaat durch den Moralstaat ersetzt, wird dies nun auch in Berlin mit jedem Monat stärker wirkungsmächtig.
Auch wenn die Zeiten sich ändern, sollte Herr Knispel doch intelligent genug sein, das zu erfassen. Er muß es ja nicht goutieren. Aber dann steht am Ende die Güterabwägung zwischen beruflicher Überzeugung (= Rücktritt) und Pension (= Mund halten und weitermachen) immer im Raum. Ich würde da nicht richten – aber allzu viel innere Nachsicht habe ich auch nicht. Nicht hier, nicht bei der Polizei, nicht bei der Bundeswehr.
Zitat aus Artikel:
„Wir sehen das und wir bekommen auch mit, dass im Kollegium hier vielfach – aber auch außerhalb der Staatsanwaltschaft – die Schlussfolgerung gezogen oder die Annahme gehegt wird, dass hier politische Vorgaben gemacht worden sind.“
Hätte man besser ein Verhaltensmuster des rot/rot/Grünen Senats erklären können???
Diese Politkaste in Berlin praktiziert doch schon ihre inquisitorische Blaupause für ganz Deutschland. Es hat doch schon Methode, gezielte aber haltlose Verdächtigungen in den Raum zu stellen um dann eine wahre Hexenjagd eröffnen zu können. Danach hat man das erreicht was man will. Übelste Stasimanieren sind hoffähig geworden.
Es müssten sich jeden Tag Leute wie Knirpsel hinstellen und den Finger in die Wund legen und das 24 Stunden lang.
Auf nach Berlin!
Machen Berliner Staatsanwälte gemeinsame Sache mit Rechtsextremisten?
Rechte Attacken in Neukölln
Geisel schätzt Anschläge „als Terrorismus“ ein
Morddrohungen und Farbanschläge: Die rechte Anschlagsserie in Neukölln geht weiter. Berlins Innensenator Andreas Geisel zeigt sich besorgt.
Es tauchten angeblich rechtsextremistische Morddrohungen in Wohnhäusern von Aktivisten in Neukölln auf. „9 mm für …“ stand in roter Sprühfarbe an zwei Hauswänden, gefolgt von den Klarnamen der Bedrohten.………………….
https://www.tagesspiegel.de/berlin/rechte-attacken-in-neukoelln-geisel-schaetzt-anschlaege-als-terrorismus-ein/24129404.html
In einem Bericht bei „Kontraste“ tauchten genau die gleichen Straftaten auf, aber mit klarem Bezug, Interviews von Anwohnern und eindeutigen Beweisen zu den linksradikalen Anarchusten der Antifa.
Jetzt will man wohl mal wieder die Straftaten der hochkriminellen Antifa irgendwelchen angeblichen Rechten in die Schuhe schieben.
@November Man
„9mm für……“ stand in roter Sprühfarbe an zwei Hauswänden!!!!
Komisch……, seit wann befinden sich „rote Sprühfarben“ in „Rääätschzzradikalen“ Händen????
Ich denke, es wäre wohl besser im Sinne der Gewaltenteilung, wenn Staatsanwälte nicht weisungsgebunden wären, so wie das in Italien ist. Seltsamerweise ist man da nach dem Krieg aber nur bei der Bundesbank auf die Idee gekommen, dass sie unabhängig von der Regierung und nicht durch sie weisungsgebunden sein sollte.
Die Staatsanwaltschaften sind allesamt dem Legalitätsprinzip verpflichtet, das heißt, wenn sie Kenntnis von Straftaten bekommen, kommen sie nicht umhin, zu ermitteln und nach Möglichkeit deren Hergang aufzuklären und Tatbeteiligte namhaft zu machen. An dieser Aufgabe besteht kein Zweifel. Wenn also von der Weisungsbefugnis der Vorgesetzten/des Dienstherrn die Rede ist, kann es sich kraft der Logik nur darum handeln, Ermittlungen zu be~/verhindern oder in eine aus den Tatumständen nicht ersichtliche Richtung zu lenken. Schönes Beispiel dafür ist die Entfernung des Generalbundesanwalts Range durch den Vierkommanullerjuristen Maas, der sich seinerzeit gerade als Bundesjustizminister versuchte.
Seit Tagen ist in der BZ zu lesen wie der Geisel jetzt durchgreifen will. In der WELT heute ein etwas umfangreicherer Bericht. Dieser strotzt vor Unterstellungen und Spekulationen da sich jetzt auch noch die Datenschutzbeauftragte Berlins eingeschaltet hat, nicht, weil sie besorgt ist wie die Namen und Daten der beschuldigten Beamten in die Öffentlichkeit gekommen sind, nein, sie moniert es hätte eine beabsichtigte Verzögerung der Übermittlung der Daten zweier Opfer gegeben. Sie unterstellt einfach rechte Netzwerke die in der Staatsanwaltschaft ihr Unwesen treiben.
[..]sämtliche Ermittlungsverfahren zu Straftaten gegen Menschen zu übernehmen, die sich in Neukölln gegen Rechtsextremismus engagieren. Was widerum heißt nur für geschädigte Linke, Grüne oder Antifa wird ermittelt aber nicht für irgendeinen anderen Bürger. Das ist der Wahnsinn!!
Wurde die Staatsanwaltschaft in Berlin nicht durch diese an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe unter Druck gesetzt? Ja, oder Nein!
Offenbar Ja! Wie nennt man so etwas: Mir fällt dazu nur „Vergatterung“ ein.
Erst die Polizei, jetzt geht es weiter. Blaupause DDR, zur Transformation in ein linksideologisches System der Ermittlungsbehörden, die den Linksterrorismus der Antifa als gesellschaftspolitische Notwendigkeit erachtet.
Die Staatsanwaltschaften und ihre Staatsanwälte werden nimmer von „Oben“ diktiert.
Das Justizministerium, der Justizminister, die Justizminister der Lander usw. sind, immer von ganz oben nach ganz unten, gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt.
Das ist so im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 147 klar geregelt.
Die deutschen Staatsanwälte sind nämlich alles andere als unabhängig.
Zu beobachten ist die Unterwanderung von Polizei und Justiz und damit einhergehender Besetzung durch Linke , durch linksorientierte Politik.
Die Wühlarbeit dieser einst verbotenen Kreise ist offenbar so erfolgreich, daß sich Sachorientierte nicht mehr ans Licht trauen, so wie in Diktaturen.
Das wird ein später Erfolg des DDR-Geflcchts, der dann nach weiteren Jahrzehnten dann den gesamtdeutschen Staat ruinieren wird.
Wo bleiben die pol. Kräfte aus der einst demokratischen Bundesrepublik welche sich diesem Irrsinn entgegenstellen ?
„Wo bleiben die pol. Kräfte aus der einst demokratischen Bundesrepublik welche sich diesem Irrsinn entgegenstellen?“
Die sind auf ihren Knien und haben die Mund unterwürfig weit geöffnet.
Wenn es keine Weisungen von oben gibt, kann es doch eigentlich nicht sein, das ein Staatsanwalt trotz siebzig Messerstichen keinen Tötungsvorsatz erkennen kann. Ein Böller vor einer Moschee aber den Staatsanwalt zu drakonischen Maßnahmen greifen lässt. Oder lebenslange Haftstrafen ohne konkreten Beweis, nach dem Prinzip, es hätte gewesen sein können. Die 120jährige Aktensperre der hessischen Verfassungsschützer rundet das schlechte Bild über den deutschen Behördenapparat nur noch ab. Genau das ist es, was mich an der Justiz und an den Ermittlungsbehörden zweifeln lässt. Geschwafel über mehr oder weniger Vorwürfe über angebliche rechtsextremistische Umtriebe gehen mir am Allerwertesten vorbei.
Bravo! Auf den Punkt.
Machen Berliner Staatsanwälte gemeinsame Sache mit Rechtsextremisten?
Rechte Attacken in Neukölln
Geisel schätzt Anschläge „als Terrorismus“ ein
Morddrohungen und Farbanschläge: Die rechte Anschlagsserie in Neukölln geht weiter. Berlins Innensenator Andreas Geisel zeigt sich besorgt.
Es tauchten angeblich rechtsextremistische Morddrohungen in Wohnhäusern von Aktivisten in Neukölln auf. „9 mm für …“ stand in roter Sprühfarbe an zwei Hauswänden, gefolgt von den Klarnamen der Bedrohten.………………….
https://www.tagesspiegel.de/berlin/rechte-attacken-in-neukoelln-geisel-schaetzt-anschlaege-als-terrorismus-ein/24129404.html
In einem Bericht bei „Kontraste“ tauchten genau die gleichen Straftaten auf, aber mit klarem Bezug, Interviews von Anwohnern und eindeutigen Beweisen zu den linksradikalen Tätern der Antifa.
Jetzt will man wohl mal wieder die Straftaten der hochkriminellen Antifa irgendwelchen angeblichen Rechten in die Schuhe schieben.
„Die Gefahr besteht. Natürlich. Umso mehr Anlass und Grund besteht für Vorgesetzte sowie politische Funktionsträger, zur Wiederherstellung des Ansehens der Staatsanwaltschaft umgehend Sorge zu tragen.“
Woher Herr Knispel diese fast schon naiv anmutende Hoffnung hernimmt, wird sein Geheimnis bleiben. Alles, was dem Merkel-Regime noch irgendwie gefährlich werden könnte, wurde doch und wird eins nach dem anderen – und gar nicht mal so still und heimlich -, auf Linie gebracht. Und das auf diese unnachahmlich deutsche Art und Weise, nämlich vorauseilend und, damit sich Ihro Durchlaut ja nicht die eigene Raute beschmutzen muß, zuarbeitend.
Für’s Dritte Reich gab’s da einen Begriff: Gleichschaltung. Wo besteht der Unterschied zu heute?
Daß die Gleichschaltung heute nicht mit Gewalt und Terror erzwungen wird, sondern vorauseilend, scheinbar freiwillig, geleistet wird. Die Einflußnahme ist subtiler und somit zieht sich die Machterschleichung heute schon 15 Jahre hin und ist noch nicht abgeschlossen.
Die Frage bleibt, ob da von Anfang an (also seit 1990) ein Plan verfolgt wird, oder ob die Uckermärkische einfach immer nur die Gunst der Stunde und die Dummheit der Anderen für sich (und NUR für sich) zu nutzen wußte.
Die Uckermärkerin ist unpolitisch. Das ist ja das Schlimme. Sie war immer bereit anderen Herren zu dienen. Sie ist nur eine Erfüllungsgehilfin.
Wer wirklich überzeugt ist, das auf die Justiz keine politische Einflußnahme ausgeübt wird, dem ist nicht zu helfen. Herr Knispel läßt es doch durchscheinen: Stichwort Politisierung
„Wir sehen das und wir bekommen auch mit, dass im Kollegium hier vielfach – aber auch außerhalb der Staatsanwaltschaft – die Schlussfolgerung gezogen oder die Annahme gehegt wird, dass hier politische Vorgaben gemacht worden sind.“
„Das ist letztlich der Würdigung auch der Nichtjustizbeteiligten überlassen.“
Na, deutlicher gehts doch nicht, mal sehen wann die Linksregierung im Jaucheloch Berlin auch ihn aus dem Amt entfernt.
Der Angriff erfolgt konsequent. Nach der Polizei ist die Staatsanwaltschaft das nächste Ziel. Der Staatsanwalt kann selbstständig über die Einstellung von Verfahren entscheiden oder auch Verfahren eröffnen. Damit das ideale Ziel. Man braucht sich nicht über die Clan Kriminalität und den Mangel an Respekt vor den Institutionen zu beklagen, wenn man die Institutionen von R2G aus unterminiert. Wahrscheinlich hofft R2G nach der vollständigen Machtübernahme einen Zustand von Ordnung wieder herstellen zu können, wird aber die Rechnung ohne den Wirt (die Clans oder Migranten) gemacht haben.
Erst schafft man durch öffentlichen politischen Druck Befangenheit (was zynisch als das Gegenteil verkauft wird), dann handeln die unter Generalverdacht Gestellten proaktiv, um dem Generalverdacht entgegenzuwirken. So entsteht eine politisierte Justiz mit Bias.
Man sollte erwähnen, dass man in Berlin eine hochkomplexe Frau zur Generalstaatsanwältin gemacht hat, die erklärtermaßen den GRÜNEN nahesteht und öffentlich misandrische Äußerungen zum Besten gibt. Die Ernennung ausgerechnet zur Generalstaatsanwältin war eigentlich eine Entlassungsbeförderung aus dem Posten der Polizeivizepräsidentin aufgrund serieller Fehlleistungen.
Das Ganze ist doch eine üble, politische Intrige nach Stasi-Machart und erinnert stark
an das widerliche Vorgehen gegen Hubertus Knabe, bei der selbst CDU-Monika Grütters eine äußerst zwielichtige Rolle spielte.
Der Kern der Sache ist ein Systemfehler. Ein Richter ist unabhängig und in seinem Urteil frei (Art. 97 Abs. 1 GG). Der Staatsanwalt ist weisungsgebunden, er untersteht dem Justizminusterium, respektive dem Justizminister. Dieser Fehler der Verfassung bedarf einer Korrektur, ist jedoch politisch nicht gewollt.
Tja, warum wohl haben wir z. Zt. diese besondere „Justiz““ministerin“ (doppelte Anführungsstriche sind Absicht)?
@ „Ein Richter ist unabhängig und in seinem Urteil frei (Art. 97 Abs. 1 GG).“
Radio Eriwan würde sagen: „Im Prinzip ja“.
Ein höheres Richteramt bekommen Sie nur, wenn Sie auf einem Parteiticket laufen (ob Mitglied oder nicht) und als berechenbar und dieser Partei gegenüber loyal gelten.
In einem Parteienstaat kann es keine Gewaltenteilung und Unabhängigkeit des Richteramts im eigentlichen Sinne geben. Genausowenig wie eine „Neutralität“ öffentlich rechtlicher Medienanstalten.
Wer anschafft, bestimmt.
die weisungsgebundenheit der staatsanwälte war doch ein thema beim eugh oder irre ich mich da und man zweifelte seiten des eugh an der deutschen justiz und die durfte dann keine internationalen haftbefehl mehr ausstellen.. das sind methoden wier bei einer bananenrepublik und so etwas nennt sich rechsstaat..
Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ist ein Geschenk für den Parteienstaat. Das wird er nie aufgeben.
Genau diese Weisungsgebundenheit wird bei anderen Staaten moniert und wird von der EU angeklagt. Unsere Justizministerin wurde eingesetzt, die Generalstaatsanwälte sind denen unterstellt, die dürfen nicht mal eingreifen oder ermitteln wenn offensichtlich von der Regierung Rechtsbruch begangen wird. In Italien ist ein Generalstaatsanwalt unabhängig deshalb sind schon etliche Oberhäupter gegangen worden aber bei uns? Wir zeigen mit dem Finger auf Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und Kosovo aber sind selber nicht besser.
Volltreffer.
Lebst Du schon, oder bist Du immer noch in Berlin.
Noch einen Monat.
frei nach Ernst Reuters Rede am 9. September 1948 vor dem Reichstag „Schaut auf diese Stadt …“
Schaut auf diese Stadt und erkennt, daß ihr unser Land, unser Volk nicht preisgeben dürft und nicht preisgeben könnt! Es gibt nur eine Möglichkeit für uns alle: gemeinsam so lange zusammenzustehen, bis dieser Kampf gewonnen, bis dieser Kampf endlich durch den Sieg über die Feinde unseres Landes, unserer Freiheit und unserer Demokratie, durch den Sieg über die Macht der Finsternis besiegelt ist.
Das große Saubermachen beginnt, mehr Worte braucht es nicht.
Wie sagte doch “ Herr Sarazin Deutschland schafft sich ab“, in jeder
Beziehung.
Einhergehend mit Zersetzung: Nahezu alle hoheitlichen Bereiche sind inzwischen von der zerstörerischen Fäulnis linksinitiierter Zersetzung befallen: Armee; Bilduns(un)wesen; Polizei; überzogene Antidiskriminierungsgesetze binden der Justiz die Hände und gefährden bewusst und geplant die innere Sicherheit; und jetzt scheinbar auch Staatsanwaltschaften.
Und die Politik fördert die zersetzenden Kräfte: Ob die AAS oder Denunziationsportale, ob SAntifa oder Hetzmedien, ob Genderisten oder Coronazis,… selbst in Fußballvereinen und Wirtschaftsunternehmen frisst sich inzwischen die faulige Zersetzung. Kein Stein soll auf dem anderen bleiben; die „Große Transformation“ eben.