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Auf D-Mark u. Wohlstand gründete die Republik

75 Jahre Grundgesetz: Die Gründer trauten dem Volk nicht

20.05.2024

| Lesedauer: 8 Minuten
Vom Grundgesetz ist oft die Rede, nicht nur jetzt zum 75. Jahrestag. Regelmäßig ausgeblendet wird, dass die frühe Bundesrepublik ihre Blüte und die Identifikation der Bürger mit der zweiten Republik nicht dem Grundgesetz verdankte, sondern der Erhard’schen Marktwirtschaftspolitik.

Das Wahlrecht des Grundgesetzes hat aus lauter Angst vor Weimarer Verhältnissen die Bürger so gründlich von der Ausübung demokratischer Rechte ausgeschlossen, dass die real existierende Berliner Republik geradezu in Weimarer Verhältnisse getrieben wurde. In der ersten Republik konnten die Nationalsozialisten ohne Wählermehrheit legal an die Macht kommen. In der zweiten Republik herrschte von Anfang an eine Staatskoalition des permanenten Konsenses von CDU und SPD. In der dritten Republik reichen 14,7 Prozent Grüne und auch weniger, weil die neue nationale Front des Parteienstaats dem von der nationalen Medienfront gegebenen Kommando der Grünen gehorcht. Medienmehrheit statt Wählermehrheit ist die Machtbasis der Grünen.

In Artikel 20 heißt es: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Hier und immer wieder setzte sich die politische Klasse über die provisorische Verfassung schlicht hinweg. Kein Verfassungsgericht hinderte sie daran, sondern tat das oft selbst.

Abstimmungen hat die parteipolitische Klasse dem Volk nie erlaubt, auch nicht die in der Präambel versprochene: Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Artikel 21 sagt: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das haben die Parteien auf den Kopf gestellt. An der alles bestimmenden Politik der Parteien wirkt nur die extrem kleine Minderheit von Parteimitgliedern mit, genauer: von dieser Minderheit nur eine noch radikal kleinere Minderheit von aktiven Parteimitgliedern – noch genauer: die kleinste Schar auserwählter Funktionäre.

Die junge zweite Republik gründete jenseits aller Festreden, Festschriften und ständigen Wiederholungen bei allen möglichen Gelegenheiten nicht auf das Grundgesetz. Das Narrativ der Bundesrepublik, verbreitet in Schulen, Hochschulen und vielen Einrichtungen der politischen Bildung blieb im wirklichen Leben der Bundesrepublikaner immer Betrachter-Oberfläche. Die vielfältigen Wunden des Weltkriegs und der NS-Herrschaft waren Thema einer kleinen Intellektuellenschar, im Volk wurde darüber geschwiegen, von vielen als Selbstschutz verdrängt.

Stimmung kam auf, als die ausgemergelten Gestalten mit dem schnell wachsenden Wohlstand nach der Währungsreform und Ludwig Erhards Marktwirtschaftspolitik endlich nach Herzenslust und Appetit essen und trinken konnten. Bald konnten sie sich Urlaube in nahen und fernen Ländern leisten. 15 Jahre nach 1945 ging es einer breiten Schicht besser, als ihre Eltern je erlebt oder geträumt hätten.

Es war, wie Wolfgang Herles schreibt: Die Bonner Republik war eine Leistungs- und Aufstiegsgesellschaft. Die meisten Bürger besaßen nichts als ihre Bereitschaft anzupacken. Leistung lohnte sich. „Meinen Kindern soll es einmal besser gehen“, war kein Geschwätz, sondern feste, erfüllbare Erwartung.

In der Bonner Republik machten sich die Parteien breit, der Umgang untereinander blieb zivil, die neuen Grünen erfuhren anfangs Ausgrenzung, wurden dann aber bald Teil des Parteienstaats. Nach dem Umzug nach Berlin begann die alte Bundesrepublik zunehmend schnell, ihren Charakter zu verlieren. Am meisten und auffälligsten bei den „Hauptstadtjournalisten“, einer Kategorie, die Bonn nie gekannt hatte. Die Berliner Republik ist ganz anders als die Bonner, auch wenn die Grundstrukturen schon in der Bonner falsch verändert wurden.

Nach 75 Jahren Grundgesetz ist es nach den katastrophalen Verirrungen der Berliner Republik Zeit, den Jungen ihre Chance zurückzugeben, durch eigene Leistung ihr Leben zu meistern und ihr Glück zu finden – ohne die immer nur angeblich helfende Hand des Staates, die doch nur nimmt und Freiheit wie Chancen verbaut.

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Da oft vom Grundgesetz geredet wird, sei es hier mal abgebildet – in seiner ersten Fassung.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

(ursprüngliche Fassung, die im Bundesgesetzblatt 1949 Nr. 1 veröffentlicht)

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. – 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

I. Die Grundrechte

Art. 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art. 4. (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art. 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Art. 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Art. 7. (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art. in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Art. 8. (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 9. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Art. 10. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Art. 11. (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden und in denen es zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Art. 12. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Art. 13. (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Art. 14. (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art. und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art. 15. Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art. und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Art. 16. (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch verfolgte genießen Asylrecht.

Art. 17. Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Art. 18. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Art. 19. (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

II. Der Bund und die Länder

Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben. (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nachdem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, diefreiheitliche demokratische Grundördnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das  Bundesverfassungsgericht. (3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.


Art. 21 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 20. Juni 2017:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Das Grundgesetz wurde seit dem 23. Mai 1949 insgesamt 54 Mal geändert.

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34 Kommentare

  1. Der Ist-Zustand ist bekannt und ausführlich beschrieben. Was mich einzig interessiert, wie ändern wir das? Wie kann das Volk die Macht und demokratische Teilhabe erreichen?

  2. „Regelmäßig ausgeblendet wird, dass die frühe Bundesrepublik ihre Blüte und die Identifikation der Bürger mit der zweiten Republik nicht dem Grundgesetz verdankte, sondern der Erhard’schen Marktwirtschaftspolitik.“

    Steile These, sehr geehrter Herr Goergen.
    Bis heute darf ich mich aber doch noch auf das bislang von Politikern vergewaltigte GG verlassen, oder?
    Und wenn ich mich auch nicht mehr auf einen Erhard verlassen kann, auf wen dann noch?
    Etwa auf meine TIK-TOK-Mitmenschen?
    Die wissen allerdings möglicherweise nichtmal mehr wer Erhard war, geschweige dessen, was ein Wirtschaftswunder ist.
    Gehen Sie also einfach mal los und fragen 15-35-Jährige, wer Fischers Fritze war.
    Nun, die Befragten werden keine Antwort parat haben, da man ihnen den „Griffel“ aus der Hand genommen hat und deshalb der Zusammenhang zwischen „Greifen“ und „Begreifen“ gänzlich verloren gegangen ist.
    Es fehlt daher m.E. zunehmend an einer Interaktion von Körper und Geist!
    Vielmehr gibt es daher aber ganz offensichtlich nur noch Körper, ODER Geist!
    Es stimmt also nichts mehr!
    Jedenfalls nicht das, was ich als Bommer hinterlassen wollte!
    Und dazu zählt, dass ich bis nach meinem Tod kein Arschloch sein werde!
    Jedenfalls nicht ein solches, was eine des Geistes amputierte „Volt-Partei“ gerade propagiert.
    Meine Antwort darauf ist nämlich:
    „Ihr könnt VOLLEN, was ihr VOLT, aber meine Stimme bekommt ihr nicht 😉

  3. Wer bei jedem noch so kleinen Problem nach dem Saat ruft, braucht sich über staatliche Übergriffigkeit nicht zu wundern.

    Wir sind nicht gefügig gemacht worden, wir haben uns gefügig machen lassen, wir wollen gefügig sein. Wir sind geborene Untertanen.

    Also hört auf zu jammern, man kann das ändern!

  4. Betrachtet man die Politik seit 1998,so kann man feststellen, dass die Politik sich mehr und mehr einer gewissen Übergriffigkeit auf das Wohlergehen der Bevölkerung zu eigen gemacht hat und die Gesetzgebung diesem ebenfalls nicht folgt.
    Seit 2021 wurde kein Gesetz mehr erlassen, dass dem allgemeinen Wohlergehen dient, sondern nur noch die Interessen von bestimmten Gruppen bedient und einer Umverteilung von unten nach oben.

  5. Art.13
    „(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.“
    Die Gründer trauten dem Volk nicht. Ganz recht! Und dieser völlig unkonkrete Absatz ist, wie von 2020-2023 demonstriert, für Staat und Regierung das Tor, um die Bevölkerung (wieder) gefügig zu machen.

  6. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    ff.

  7. Dank für diese Klarstellung! Man stelle sich einmal vor, wie die Entwicklung Deutschlands nach 1949 verlaufen wäre, wenn nicht Konrad Adenauer mit einer Stimme Mehrheit zum Bundeskanzler gewählt worden wäre, sondern sein sozialdemokratische Gegenkandidat Kurt Schumacher. Ludwig Erhards Marktwirtschaft wäre nicht zum Zuge gekommen. Stattdessen hätte Planwirtschaft nach englischem Muster stattgefunden. Man weiß, wie diese sich im siegreichen Großbritannien auswirkte.

    • Sehr geehrter Herr „Bombus“, Ihrer zutreffenden Beschreibung drängt sich aus gegenwärtiger Perspektive leider die Replik auf: Dann herrscht also mit 75 Jahren doch noch der Sozialismus.
      Erich Honecker könnte es freuen, war es doch einer Lieblingssprüche, nachdem weder Ochs noch Esel den Sozialismus in seinem Lauf aufhalte. – Genau dort sind wir.
      Unsere Kinder werden uns nachvollziehbar verfluchen.

    • Adenauer machte auch große und unentschuldbare Fehler (die allgemein bekannt sind, ich hier nenne sie hier: https://polpro.de/note.php#014). Die vermuteten Fehler Anderer mögen wahrscheinlich sein. Das eigentliche Manko besteht in zwei Dingen. Die Bürger sind zu uninteressiert und es wird ihnen auch die Möglichkeit einer wirksamen Einflußnahme genommen. Beides. Zumindest das zweite sollte geändert werden. Und zwar dadurch dass bundesweite Volksabstimmungen -wie im GG erwähnt – im Wahl Gesetz aufgenommen werden. Womit wenigstens krasse Fälle politischer Fehlentwicklungen (wie jetzt) korrigiert werden können.

  8. Wie oft wird das Wort „ungehindert“ von ARD & ZDF täglich erwähnt?
    (in all den Jahren noch nie!)
    Ist Merkels Haushaltsabgabe (zur Finanzierung von Regierungsprapaganda) GG-konform?
    (selbst das BVerfG verstößt gegen das GG)
    Ist das Wahl Gesetz verfassungskonform wenn es keine Ab-Wahlen und keine bundesweiten Abstimmungen vorsieht überhaupt GG-konform?
    (Fragen über Fragen!)
    Soll man nun noch die Altparteien sich erwählen?

  9. Bestimmte politische Fehlentwicklungen der repräsentativen Demokratie hätten vermieden werden können, wenn es von vornherein auch Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen gegeben hätte. Stattdessen wird die Politik durch Partei- und Eliteninteressen bestimmt. Diese Interessen werden von der herrschenden Politik repräsentiert, nicht ein mehrheitlicher Volkswille.
    Deswegen sollten Plebiszite nach Schweizer Vorbild eingeführt werden (wie von der AfD gefordert). Jenen Zeitgenossen, die behaupten, die deutsche Bevölkerung sei in großen Teilen zu blöd dafür, muß entgegengehalten werden, daß die Möglichkeit zur direkten Partizipation eine Politisierung der Gesellschaft zur Folge hat. Die Demokratie würde lebendig, sie wäre gelebt, und so sollte es auch sein. Demokratietüchtigkeit statt Kriegstüchtigkeit!

    • Ja, ja aber wer setzt das durch? Ich glaube die einzige nicht demokratische Partei wie gesagt wird hat das im Wahlprogramm.

  10. Seit die Wahl in Thüringen auf Merkels Geheiß rückgängig gemacht wurde, hat Deutschland seine demokratische Unschuld verloren und wie man bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin sah, sind von keinem Politiker ernsthafte Bedenken geäußert worden.
    Bei Corona haben wir gesehen, wie schnell alle Grundgesetze über Bord geworfen wurden und ihre Gültigkeit verloren hatten.
    Das alles ist aus demokratischer und freiheitlicher Sicht sehr bedenklich.

  11. Historisch ist es nicht neu, dass Verfassungsväter dem Volk nicht trauten. Auch der amerikanische Verfassungskonvent, 1787, hat eine Konstruktion gewählt, die die Verfassungsorgane vor dem Volk schützt, und, eigentlich, Demokratie einschränkt. Zum GG bin ich mir nicht sicher, warum Karl Jaspers, 1966, „Wohin treibt die Bundesrepublik“, mehr oder weniger ignoriert wurde. Die entstandenen Machtstrukturen haben sich jedenfalls strukturellen Veränderungen immer erfolgreich widersetzt. In den 80ern haben dann die Grünen, insbesondere mit Quoten und Abgeordnetenrotationen, die ohnedies nur rudimantär vorhandene Verantwortlichkeit der Abgeordneten gegen ihren Wählern, vollends – und völlig ungestraft – auf den Kopf gestellt. Seitdem sind die Abgeordneten gegenüber der Parteiführung, die auch die Regierung sein kann, völlig neutralisiert und, von seltenen Ausnahmen abgesehen, auf defakto Angestelltenverhältnisse reduziert – und insofern parlametarisches Stimmvieh ( nach Bosbach Kühe im Stall ). Eine Gewaltenteilung zwischen Parlament und Exekutive gibt es materiell nicht.

  12. Was hat das Foto mit dem Inhalt des Artikels zu tun, abgesehen davon, dass der Autor mit abgebildet ist?

      • Dann ist das Photo also zeitnah entstanden?
        Und Heinz Kühn ist nicht der gleichnamige NRW-Ministerpräsident?

    • Und ich hab‘ mich schon gefragt, warum mir dieser smarte Typ links im Bild so bekannt vorkommt. Tja, was soll man sagen, die waren damals nicht nur besser drauf, die sahen auch noch besser aus.

  13. Es wird hier immer wieder insinnuiert, dass der Umzug nach Berlin und damit die „Berliner Republik“ ursächlich für die Änderungen zum Schlechten sind. Das ist mehr als nur fragwürdig, denn das politische Personal wurde ja mit dem Umzug nicht ausgewechselt. Es wurde nur das piefig-rheinländische Bonn gegen die europäische Weltmetropole Nr.2 (London ist Nr. 1) getauscht. Und komm mir keiner mit „Mutti“. Eine Person alleine gegen die tapfer aber auf verlorenem Posten kämpfenden Bonn-Republikler? Lächerlich.
    Der politisch-mediale Apparat ist bis tief in die ostdeutschen Landtage, ostdeutschen Universitäten/Hochschulen und ostdeutschen Medienanstalten fest in westdeutscher Hand. Und diese bis heute(!) vorherrschende Praxis ist ursächlich für den Niedergang. Denn sie ist Ausdruck eines tief sitzenden westdeutschen Minderwertigkeitskomplexes, welcher durch eine erbärmlich kolonialherrenhafte Gehässigkeit gegen die Ostdeutschen und eine tragisch-komische Grosskotzigkeit kompensiert wird.
    Dem Kleinstaatenteppich ist nach 45 und insbesondere nach 1990 eine Führungsrolle zugefallen, welcher der dort ansässige Menschanschlag aus Mentalitätsgründen nie gewachsen war. Nicht umsonst verharrte diese Region bis tief ins 19-te Jahrhundert in einem frühmittelalterlichen Zustand der Grafschaften, Herzogtümer und Kleinstkönigreiche.

  14. „(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
    Der kaum zu überschätzende Absatz des Art.1 GG!
    Denn, entgegen der landläufigen Meinung die von Politik und Medien gern verfälschend befeuert wird um den Souverän mundtot zu machen, bindet das Grundgesetz nicht etwa den Bürger sondern den Staat! Der Bürger ist nicht der Grundrechtsverpflichtete, sondern er genießt vielmehr die Grundrechte, die ihm vor den Übergriff des Staates schützen sollen.
    Deswegen ist es auch eine Art Verdrehung, denn der Bürger und der Staat sitzen hier nämlich keineswegs im selben Boot , wenn der Bundespräsident oder der Kanzler in ihrer Funktion von „unserem Grundgesetz“ faseln, da das Grundgesetz das Abwehrrecht des Bürgers gegen Übergriffe des Staates oder seiner Regierung ist.
    Was unsere Repräsentanten und „Eliten“ tatsächlich vom GG halten, das konnte man während der „Coronazeit“ erfahren. Da wurde das sichtbare Mitführen des kleinen Büchleins in der Öffentlichkeit geradezu kriminalisiert.

  15. Zu Ehren der Grundgesetzvegründer muss gesagt werden, dass eine Religion, die das Grundgesetz zugunsten einer religiösen „Verfassung“ abschaffen will, unvorstellbar war. Auch nicht, dass es je eine Parteienlandschaft mit Kanzler(!) geben wird, die das wissentlich und willentlich ankurbeln werden.

  16. Die Regierung und die Abgeordneten der regierungsbildenden Parlamentsfraktionen haben sich in der Berliner Republik vollkommen gelöst vom Mehrheitswillen des Volkes bzw. von der Selbstverpflichtung der Regierung, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Sie verstehen sich als Diener fremder Herren und Heilsbringer von elitärer sozialistischer Ideologie in Deutschland.
    Pragmatisches Regieren, wie von allen Parteien zur Zeit der Bonner Republik üblich, ist out bei den übergeschnappten Parteistrategen.

  17. Nachtrag : Ob die Herren dem Volk nicht trauten, bis heute uebrigens, oder ob sie ihm auf Geheiß der Befreier nicht trauen durften, ist nur bedingt muessig. Jedenfalls sollte man den “ Einfluss“ virvallem des Hegemon, aber auch der anderen, bis heute, nicht vergessen. Manche halten diesen Einfluss ja immer noch fuer aeusserst segensreich. Bemerkenswerterweise, denn es sind teilweise Dieselben, die ueber manche psychokulturelle „Entwicklungen“ und vor allem den Wokismus und seine diversen Unter – ismen jammern.

  18. „Die ungestörte Religionsausübung“ gehört erweitert auf „… und nicht störende…“, könnte auch noch detaillierter ausgedrückt werden im Hinbliclk auf die Kalifatsbestrebungen mancher Deutscher!

    • Das Christentum ist nun aber keine Religion. Diese unwissenschaftliche Einstufung, Bewertung ist unzutreffend.

      Und jetzt? Diese Feinheit ist nicht ohne, sondern sehr wichtig.

      Reden Sie doch einmal mit Prof. Michael Ruse (evol. Wissenschaftsphilosoph) [1940-dato], Zitat: „Evolution ist eine vollwertige Alternative zum Christentum… Evolution ist eine Religion. Das war so, als Evolution noch in den Anfängen steckte, und ist auch heute noch so.“

      Recherchieren Sie doch mal, was Julian Huxley (u.a. bekennender Eugeniker)[1887-1975], der Bruder von Aldous Huxley (Schöne Neue Welt) gesagt hat, Zitat: „Die menschliche Rasse kann, wenn sie es will, über sich selbst hinauswachsen – nicht nur einfach sporadisch ein Individuum hier und dort, sondern in ihrer Gesamtheit, als gesamte Menschheit. Wir brauchen einen Namen für diesen neuen Glauben. Vielleicht eignet sich der Begriff ‚Transhumanismus‘ …“

      Oder was ist mit Mark Pesce (evol. Ingenieur) [1962-dato], Zitat: „Menschen sterben, Planeten sterben, sogar Sterne sterben. Das ist uns alles bekannt. Und weil das so ist, suchen wir nach mehr – einem Ausweg aus der Vergänglichkeit, eine Verwandlung in eine unsterbliche Form. Wir streben daher danach, uns selbst mit vollkommenem Wissen und vollkommenem Willen zu segnen; wie Götter zu werden, das Universum in unsere Hand zu nehmen und es nach unserem Bild zu formen… Wie auf der Erde, so auch in den Himmeln. Das unvermeidliche Ergebnis einer unglaublichen Unwahrscheinlichkeit, die von der Evolution vorgegebene Zielrichtung, treibt uns in das Transhumane – … eine Vergöttlichung der Vernunft, Errettung – erreicht durch gute Werke.“ [Vgl. das perverse „Gutmenschentum“.]

      Die entsprechende Antwort, auf diejenigen, die offen sagen, sie wollen wie Gott werden, die Anhänger des Trans-Humanismus, steht nur in der jüdisch-christlichen Bibel, die korrekt als Offenbarung definiert ist. Mit Glaube hat das nichts zu tun.

      Diejenigen, die das Christentum als bloße Religion bezeichnen, gehen intellektuell genau so schäbig vor, wie die gegenwärtige Ampelregierung: „canceln“.

      Diejenigen, die Macher des GG, haben also der Bevölkerung verheimlicht, man selbst wäre religiös. Und haben diese Menschen das Christentum nicht missioniert? Es belästigt? Unterwandert? Warum glauben Sie sind beide Kirchen umgepolt worden und verfolgen jetzt echte Christen und diskriminieren diese? Die Brandmauer gegenüber der AfD zielt in Wahrheit nur auf deren Verteidigung der Überbleibsel jüdisch-christlicher Werte.

      Und das sieht man im gesamten Westen. Warum wohl, ist die totalitäre EU jetzt sehr zufrieden, daß Donald Tusk in Polen die Macht übernommen hat und die Dekadenz und die Rechtsbrüche Einzug gehalten haben? Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun.

      Demnächst ist Ungarn das Ziel. Warum wohl?

      Sie dürfen alles fein nachprüfen. Echt wissenschaftlich. Hoffentlich tun Sie das. Dann wird Ihnen ein echtes Licht aufgehen.

  19. Mit dem Wahlrecht des Grundgesetzes wurde/wird allen Bürgern die fehlerhafte und schlechte Weimarer Verfassung (Stellung des Reichspräsidenten, Präsidialkabinette, Notverordnungen …) sowie der von Industrie, Banken, Grossgrundbesitzern, reaktionären Richtern/Beamten, hohen Generalitäten/Offizieren, Medien (Hugenberg) und dem Kleinbürgertum (Volksschullehrern, Handwerkern …) erst ermöglichte Aufstieg der NSDAP und die Errichtung der NS-Herrschaft angelastet und sie bevormundet/entmündigt.

  20. Die Parteien wirken nach dem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit, was damals so schön und gleichzeitig täuschend umschrieben wurde, denn Volkeswille war nicht erwünscht und nur über den Einfluß auf die Abgeordneten bescheiden möglich war und bis heute nicht nur anhält, sondern einseitig festgezimmert ist und wobei Wahlen auch nichts mehr bewirken, wenn man sich in einer neuen deutschen Einheitspartei manifestiert, die wie eine Klammer gegen alles wirkt, was andere Bestrebungen hat und nur noch über eine Mehrheit von über 50% zu Fall gebracht werden kann, was reichlich unwahrscheinlich ist, wenn man den Geisteszustand dieser Bevölkerung erfaßt hat.

    Das Siegerdiktat, was man Grundgesetz nennt müßte eigentlich eine Verfassung sein, was in Eigenbestimmung so formuliert wird, daß keine der Parteien dabei zu kurz kommt und eher einer Schweizerischen Eidgenossenschaft ähneln sollte, was aber bei uns von vorneherein ausgeschlossen wurde, bedingt durch die Urangst der Siegermächte, daß sich ohne Einhegung ein neues totalitäres System oder andere Allianzen entwickeln könnten, was wir nun trotzdem haben, wenn auch wieder von der sozialistischen Seite, aber treu den Besatzern ergeben, ganz wie man es wünscht und wir uns dadurch aller Zukunftschancen im eurasischen Raum berauben, wie es schlimmer nicht geht.

    Damit werden wir sicherlich den Interessen anderer gerecht, wobei unsere auf der Strecke bleiben und zwar nach innen und außen und das ist die neue Demokratie die uns aufgezwängt wurde und solange wir unpolitisch beblieben sind und auf Befehl gehörchten, konnten wir uns wirtschaftlich entwickeln und das war der Erhardt`sche Erfolg , bis sie merkten, daß man auch über Geld eine neue Stellung erwerben kann und da ist man gerade dabei es über allerhand Maßnahmen zu minimieren, damit man möglichst klein bleibt und unsere Recken ganz oben sind auch noch so einfältig und fallen darauf herein, indem sie sich erneut beugen um das Geld zum Fenster rauszuwerfen, damit wir am Ende wirklich nicht mehr hoch kommen und sogar mit unserem Leben bezahlen müssen, wenn die es zu weit treiben.

  21. 75 Jahre Grundgesetz: Die Gründer trauten dem Volk nicht.“
    Sie hätten besser den Parteien nicht trauen sollen.

  22. Klar – dass die Deutschen (der BRD) keine geborenen Demokraten, sondern Speckdemokraten waren, ist kein Geheimnis. Hätte eine Diktatur ihnen denselben Wohlstand geboten wie die BRD, wären sie überzeugte Anhänger derselben geworden. Davon abgesehen: Das GG ist (oder besser war) keine schlechte Verfassung. Aber es hatte mehrere Geburtsfehler. Der Erste war das Fehlen einklagbarer Normen für Volksabstimmungen, was es den Parteien erlaubte diese vollkommen auszuklammern. Das Zweite war die Wahl der Regierung aus dem Parlament. Gut gedacht, aber in der Praxis führte dieser eklatante Bruch der Gewaltenteilung zu einem verfilzten Parteienstaat – und das war auch 1949 durchaus absehbar.

  23. „In der ersten Republik konnten die Nationalsozialisten ohne Wählermehrheit legal an die Macht kommen.“

    Sehr richtig. Die NSdAP hatte nie eine Mehrheit beim Bürger. Nicht mal Ansatzweise. Sie wurde von den „Experten“ des Reichstages in Amt und Würden, an die Macht gebracht.
    Deswegen verstehe ich dieses Misstrauen der Väter des Grundgesetzes gegenüber dem Volk nicht, bzw. ich unterstelle denen entweder ein gehöriges Schlechtes Gewissen oder eine gewisse Schizophrenie.

    • „Die NSdAP hatte nie eine Mehrheit beim Bürger.“
      Natürlich hatte sie die.
      Am 05.03.1933 stimmten 43,9% der Wähler (Wahlbeteiligung 90% (!)) für die NSDAP. Was sie hingegen verfehlte, war die absolute Mehrheit. Diese wurde ihr aber letztlich doch durch die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot gesichert.
      Klar wählten 56,1% die Nazis (NSDAP) nicht, es wählten aber auch 81,3% keine SPD, 86% keine DZP/BVP und 87,7% keine Kommunisten.
      In einem Land, in dem es einer 14% Partei gelingt die Bevölkerung am Nasenring durch die Manege zu führen, sollte man über die fehlende Mehrheit der NSDAP besser schweigen.

  24. Ein richtiges demokratisches Bewusstsein, nämlich dass der einzelne als Bürger SELBST VOLL MITVERANTWORTLICH für das Staatswesen ist, hat sich in der Bundesrepublik nie richtig ausgebildet.

    Gewählt wurde entsprechend der sozialen Schicht und der politischen Gesinnung, und der so bestimmten Obrigkeit wurde dann das Feld überlassen. Ach ja: Gemeckert hat man auch enorm viel.

    • Woher soll dieses auch kommen, wenn selbst das „geliebte“ GG nie vor den deutschen Volk zur Abstimmung kam und es „uns“ eher von alten Männern unter Aufsicht der „Befreier“ aufdoktriniert wurde?
      Selbst 1990 wurde dieses nicht geändert, obwohl es doch so in GG steht und eine richtige Verfassung wurde wieder den Deutschen vorbehalten.
      Warum?
      Schon damals hatten die Parteien praktisch den Staat mit Hilfe des 49er GG gekapert und wer bringt sich gerne um seine eigenen Privilegien?

  25. Danke. Ich bleibe dabei, die Ursachen bzw ein wesentlicher oder entscheidender Teil des aktuellen Befundes wurde, von bestimmten “ Interessen“ und Einflüssen geleitet, bereits kurze Zeit nach WK II, der natuerlich auch selbst Folgen zeitigte, gelegt. Das GG markiert jedenfalls in einigen Teilen, auch im Teil der Grundrechte, bereits einen jedenfalls freiheitlich/ demokratisch fragwürdigen Ansatz. Natuerlich haette dieser nicht zwingend zum derzeitigen Zustand fuehren muessen. Die gewollte “ Vernachlässigung“ des Politischen zugunsten einer massiven Betonung anderer Felder blieb in vielerlei Hinsicht vor allem demokratisch nicht folgenlos. Das gestoerte Verhaeltnis, das man haette peu a peu “ reparieren“ koennen, wenn man gewollt und geduerft haette, zu Nation und Volk, zur Identität, liefertvdue ideale Vorlage fuer Leute wie Merkel und ihre Nachfolger, die ohne jeden Widerstand, reilwruse sogar neurotisch bejubelt, alles Materielle und Immaterielle abräumen. Man muss schon einen ziemlich eingeschränkten, auch etwas unjuristischen Blick auf diese Jahre und das, was da “ gelaufen“ ist, pflegen, um den systemgestuetzten Prozess, die Konditionierung mit den aktuellen Folgen verdrängen zu koennen. Eine Gesellschaft zuerst zu entpolitisieren, den, uebrigens ewig boesen, Demos unter Vortaeuschung seiner Mitwirkung bzw der Repräsentanz aus allem Wesentlichen rauszuhalten und ihn dann aufzufordern, endlich als Souveraen zu agieren, hat schon was. Ich empfehle zur Thematik, auch zur Frage des Konservativ ismus? der CDU, den hier ganz sicher“ geschätzten“ Thor von Waldfels, Jurist seines Zeichens.

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