Am Freitag hat der Bundestag die Wahlrechtsreform beschlossen. Der Wegfall der Grundmandatsklausel und das damit wahrscheinlicher gewordene Ausscheiden von Linkspartei und CSU hat für Kritik gesorgt; beide Parteien haben gedroht, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Ampelkoalition argumentiert dagegen mit der Verkleinerung des Parlaments. Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau erklärt das neue Wahlrecht und seine Tücken im TE-Interview.
Tichys Einblick: Herr Vosgerau, sagen Sie uns doch als Staats- und Verfassungsrechtler, was sind denn die Hintergründe dieser Wahlreform?
Ulrich Vosgerau: Der Hintergrund der Wahlrechtsreform ist in erster Linie, dass der Bundestag zu groß ist und sich stetig vergrößert. Allerdings kann jegliches Parlament immer nur eine bestimmte Größe haben: Irgendwann ist die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gewährleistet, weil man sich gegenseitig nicht mehr kennt und weil jeder Ausschuss zu groß wird. Im Moment sitzen weit über 700 Abgeordnete im Bundestag. Nach der jetzigen Gesetzeslage sollten es eigentlich 598 sein. Diese Zahl kann jedoch schon aufgrund der sogenannten Überhangmandate niemals eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die Überhangmandate nicht so stehen bleiben dürfen, sondern weitere Ausgleichsmandate nach sich ziehen.
Da vermehren sich ja die Abgeordnetenmandate wie der Hefebrei im Milchtopf. Wie funktioniert denn das mit den Überhangmandaten?
Überhangmandate entstehen nach gegenwärtiger Rechtslage, weil ein Abgeordneter, der in einem beliebigen Wahlkreis die meisten Erststimmen gewinnt, damit automatisch als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Deutschen Bundestag einzieht. Dadurch wird aber der eigentlich vorgesehene Parteienproporz, der aus dem Zweitstimmenergebnis resultiert, durcheinander gebracht. Die CSU, zum Beispiel, gewinnt in Bayern fast jeden Wahlkreis: Bei der letzten Wahl hat die CSU 45 von 46 bayerischen Wahlkreisen gewonnen. Trotzdem hat die CSU in Bayern deutlich weniger als 40 Prozent der Zweitstimmen. So kommt es zu den Überhangmandaten, derzeit hat die CSU 11 davon. Das bedeutet, eine Partei hat durch die Direktmandate mehr Sitze im Bundestag, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Das muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeglichen werden, da in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht gilt. Das bedeutet: Die Zusammensetzung des Bundestages soll das Zweitstimmenergebnis ziemlich genau abbilden. Demnach müssen die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden. Also werden mehr Mandate von den Listen der übrigen Parteien hinzugezogen und der Bundestag wird größer und größer.
Jedes Wahlrecht hat seine Vor- und Nachteile. Es scheint, dass sie immer polit-technisch ausgenutzt werden, oder?
Ja, da haben Sie recht: In der Rechtsgeschichte ist jede Wahlrechtsreform in Deutschland betrieben worden, um eine oder mehrere Parteien zu bevorteilen oder zu benachteiligen. So ist zum Beispiel die heute so wichtige Fünf-Prozent-Klausel von der FDP durchgesetzt worden. Das Ziel der FDP war, die anderen, noch kleineren Parteien aus dem Bundestag zu drängen. Die FDP selbst hatte mit der Fünf-Prozent-Klausel kaum Probleme, solange es das Drei-Parteien-System gab.
Was ist die Grundidee dieser von der Ampelkoalition vorgeschlagenen Reform?
Die Grundidee des neuen Wahlmodells finde ich gar nicht schlecht. Das Modell wurde aber nicht von der Ampelkoalition erfunden. Es handelt sich um ein Modell, das die AfD-Fraktion dem Deutschen Bundestag bereits im Oktober 2020 vorgelegt hat. Die AfD-Fraktion hat damals die Reformvorschläge eines sehr bekannten Verfassungsrechtlers der Humboldt-Universität, Hans Meyer, übernommen. Dieses Modell sieht vor, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf die gesetzlich angeordneten 598 beschränkt bleibt. Das wird erreicht, indem nicht jeder Abgeordnete, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis gewonnen hat, automatisch Bundestagsabgeordneter wird. Stattdessen wird ein auf den ersten Blick direkt gewählter Abgeordneter zunächst nur Wahlkreis-Kandidat für den Bundestag. Sein Wahlkreis-Mandat bekommt dieser Abgeordnete dann aber nur, wenn auch das Zweitstimmenergebnis seiner Partei dies rechtfertigt. Folglich zieht dann zuerst der Wahlkreis-Kandidat mit dem höchsten Erststimmenanteil in seinem Wahlkreis auch in den Bundestag ein, dann der mit den zweithöchsten Erststimmenanteil und so weiter. Diejenigen nach dem heutigen System stets direkt gewählten Abgeordneten, die aber nur vergleichsweise wenige Erststimmen haben, würden am Ende nicht mehr berücksichtigt. So könnte es dazu kommen, dass ein Wahlkreis gar nicht direkt im Bundestag vertreten ist.
Ich halte das aber für verfassungsrechtlich zulässig. Es gibt heute Abgeordnete, die mit 20 oder noch weniger Prozent Erststimmenanteil direkt gewählte Wahlkreisvertreter werden – das halte ich nicht für zwingend. Ein Kandidat hingegen, der in seinem Wahlkreis über 30 oder gar 40 Prozent der Erststimmen erhält, würde eigentlich auch im neuen System immer berücksichtigt werden, er stünde ja weit vorn auf der Kandidatenliste. Bis hierher würde ich die Reform der Ampelkoalition grundsätzlich für unterstützenswert halten. Besonders auch, weil es das Hans-Meyer-Modell fertigbringt, das Zweitstimmenergebnis exakt abzubilden, ohne dabei die vorgeschriebene Grenze von 598 Bundestagsabgeordneten zu überschreiten.
Allerdings: Ausgerechnet in diesem wichtigen Punkt ist man im Zuge der jetzigen Beratungen, anders als 2020 noch die AfD-Fraktion, von der „Reinen Lehre“ Hans Meyers abgewichen. Man hat nämlich die gesetzliche Zahl der Bundestagsabgeordneten von 598 auf 630 erhöht, um die Zahl der im Ergebnis doch nicht berücksichtigten Wahlkreiskandidaten möglichst zu vermindern bzw. zu minimieren. Ich halte das nicht für richtig, da hierdurch ja das eigentliche Ziel der Reform, nämlich die Verkleinerung des Bundestages, erheblich verwässert wird.
Das eigentliche Problem ist aber, dass die Ampelkoalition den AfD-Entwurf in noch einem entscheidenden Punkt abgeändert und ergänzt hat: Zusätzlich soll nun auch die sogenannte Drei-Mandats-Klausel abgeschafft werden. Diese besagt, dass eine Partei, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen im Bund auf sich vereint, dennoch aus ihren Landeslisten die ihr prozentual zustehenden Abgeordneten in den Bundestag schicken kann, wenn sie drei Direktmandate in Wahlkreisen gewonnen hat. Die Linke hat weniger als 5 Prozent der bundesweiten Stimmen, aber drei Direktmandate aus ihren Wahlkreisen. Somit zieht die Linke zum einen mit diesen drei direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag ein, und zum anderen mit weiteren Abgeordneten, die der Linken entsprechend des Zweitstimmen-Ergebnisses aus den Landeslisten zugeteilt werden, insgesamt hat sie 39 Abgeordnete im Bundestag. Die drei Mandate ersetzen also die 5 Prozent. Genau das soll jetzt aber ersatzlos wegfallen. Man muss nach dem neuen Modell der Ampelkoalition bundesweit mindestens 5 Prozent der Stimmen ergattern, um überhaupt in den Bundestag einziehen zu können.
Die CSU zieht bis dato ja auch über die Direktmandate in den Bundestag ein. Was hat die Wahlreform denn für diese Partei zu bedeuten?
Ja genau, das ist das Problem: Das würde dazu führen, dass die CSU, wenn sie bei der nächsten Bundestagswahl bundesweit unter 5 Prozent der Stimmen kommt, mit keinem einzigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten wäre, obwohl sie in Bayern mehr als 40 Direktmandate gewinnt. Wahrscheinlich würden alle ihre Direktmandate dann einfach unter den Tisch fallen. Derzeit hat die CSU bundesweit 5,2 Prozent der Stimmen, aber 45 Direktmandate. Das bedeutet, wenn sie noch ein paar weitere Stimmen verliert, dann wäre sie mit keinem ihrer 45 direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten. Das geht meines Erachtens einen Schritt zu weit und ist undemokratisch. Denn im allgemeinen ist es ja auch so, dass die CSU-Direktkandidaten in Bayern ihre Wahlkreise nicht mit 20% der Erststimmen gerade so eben noch gewinnen, sondern meist doch mit satten Mehrheiten. Das kann man nicht einfach übergehen!
Interessant daran ist, dass diese Ergänzung der Ampelkoalition vor der Diskussion noch nicht im Gesetzesentwurf stand. Erst während der Diskussion des Gesetzes wurde dies ergänzt – ausgerechnet auf den Vorschlag der CDU, die diesen Effekt offenbar übersehen hat. Die CDU hat sich überlegt, wie sie der Linken schaden könnte. Dabei hat die CDU allerdings übersehen, dass sie so auch der CSU schadet. Ich kann den Denkfehler gut nachvollziehen, man hat eben aus alter Gewohnheit gesagt: Ist die Drei-Mandate-Klausel weg, ist die Linke weg, der CSU kann das egal sein, die hat ja immer über vierzig Mandate! Aber das stimmt eben nur im alten System, wo man allein durch Erststimmen Bundestagsabgeordneter werden konnte. Im neuen System wird aber niemand allein durch Erststimmen Bundestagsabgeordneter, diese müssen durch Zweitstimmen gedeckt sein, und diese unterliegen wiederum der 5-Prozent-Klausel, und zwar bundesweit gerechnet, nicht nur für Bayern.
Schafft die CSU nach der nun beschlossenen Wahlreform nicht die Fünf-Prozent-Hürde, stünde die CDU allein im Bundestag da, weil sie entsprechend keine Fraktionsunion mit der CSU bilden könnte. Das ist übrigens eine alte Überlegung, ein alter Wunsch der SPD. Man hat dort längst realisiert, dass die Stärke der Union im Bund, ihre verlässliche Überlegenheit gegenüber der SPD bei den Bundestagswahlen zwischen 2005 und 2021 vor allem an den vergleichsweise guten Wahlergebnissen der CSU in Bayern lag, gar nicht so sehr an der Beliebtheit Angela Merkels, die die Medien gern herausstellten. Der SPD war schon länger klar: eine Union ohne CSU, also die CDU allein, ist auch nicht stärker als die SPD!
Es ist ja nun alles relativ schnell gegangen. Am Dienstag wurde beschlossen, dass am Freitag über die Wahlrechtsreform abgestimmt wird. Nun wurde die Wahlrechtsreform beschlossen. Warum diese Eile?
Ja, das ist mir selbst ein bisschen schleierhaft. Ich könnte mir vorstellen, dass die Ampelregierung möglichst schnell abstimmen wollte, da sie hoffte, die Reform durchzusetzen, bevor die Unionsparteien die Konsequenzen dieser Reform für die CSU bemerken. Zwar ist die Union in den letzten Tagen aufgewacht und hat bereits angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen, doch ist die Wahlrechtsreform nun erstmal beschlossen. Käme es nun zu vorgezogenen Neuwahlen – dies ist, auch durchaus bundesweit und nicht nur in Berlin, keineswegs ausgeschlossen, denn die Bundestagswahl von 2021 dürfte allein wegen des viel zu hohen Briefwähleranteils bundesweit verfassungswidrig gewesen sein! – dann müssten sich CDU und CSU eigentlich zu einer einheitlichen Partei zusammenschließen, und sei es nur vorübergehend. Nur so könnte die CDU/CSU nämlich verhindern, dass die zahlreichen Direktmandate der CSU unter Umständen ganz unter den Tisch fallen. Es kann verfassungsrechtlich nicht sein, dass die CSU über 40 Mandate in Bayern gewinnt – die meisten davon mit eindrucksvoller Mehrheit – und dennoch nicht in den Bundestag einzieht. Das entspricht nicht dem Anspruch des Grundgesetzes.
Was haben eigentlich die Generalsekretäre von CDU und CSU während der Beratung des Gesetzes so gemacht? Wobei ich dem Mario hier keine böse Absicht unterstellen mag, das ist ganz bestimmt einfach so an dem vorbeigegangen. Vielleicht hat er ja sogar was gemerkt, hat sich dann aber nicht getraut, auch was dazu zu sagen, aus Angst, dass er doch wieder falsch liegt. Von dem Martin hätte ich aber mehr erwartet. Es fällt mir jetzt wirklich schwer, zu entscheiden, wer von den Beiden ungeeigneter für sein Amt ist.
Harakiri. Hier passst das Wort für das Verhalten der FDP.
Die sind doch oft nur durch Leihstimmen der CDU/CSU in den Bundestag gekommen.
Es wird wird oft mit der Erststimme der CDU/CSU Direktkandidat gewählt und dann mit der Zweitstimme der FDP über die 5% geholfen. Das dürfte ab jetzt vorbei sein.
Die FDP glaubt doch nicht ernsthaft, dass es 11,5% Hotelbesitzer gibt.
Es ist mir völlig unverständlich, dass die CDU das Problem bez. CSU zunächst übersehen hat. Mir war gleich klar, dass durch den Wegfall der Möglichkeit, über genügend Direktmandate trotz Unterschreitung der 5%-Klausel in den Bundestag zu kommen, sowohl Linke als auch CSU ein Problem bekommen. So viel Schlafmützigkeit kann kaum sein, auch über finstere Absichten sollte man nachdenken.
Komisch , bei diesem Topic finde ich Pro wie Contra Argumentationen gleichmassen derart schlecht das ich mich frage warum wird eigentlich der „Punkt“ beidseitig wie der Teufel das Weihwasser gemieden – da stimmt doch etwas nicht !
Ich hätte erwartet das Punkt 3 im Mittelpunkt der Kritik an der geplanten Ampel Wahldiktatur steht. as dem nicht so ist macht mich sehr misstrauisch – Contra Positionen die nicht am Kern des Problems ansetzen werte ich kritisch.
Genauso mein Punkt 1 – das wäre doch sicher die logischte und naheliegenste Lösung die überhaupt nicht thematisiert wurde.
Punkt 2 – das Direktkandidaten ohne Stichwahl teils mit 25% in den Bundestag einzogen sah ich schon immer kritisch.
Völlig übersehen wurde ein Punkt – wo ist den die Kostenersparnis wenn zeitgleich unbegrenzt Staatssekretäre etc. eingesetzt werden können. Es läuft doch darauf hinaus das minus 15% Abgeordnete dazu führt das ein höherer Bedarf an Staatssekretären suggeriert und umgesetzt wird – gespart wäre dann gar nichts.
Drüber hinaus sellt sich die Frage warum Direkt – und Parteilisten Kandidaten nicht getrennt voneinander gewählt werden.Wie in Italy die so glaube ich mich zu erinnern 2/3 Parteikandidaten wählen , 1/3 der Plätze werden mit Direktkandidaten notfalls per Stichwahl ermittelt.
Die Kritik am „doppelten“ Rederecht der CDU/CSU scheint mir aber nicht ganz unberechtigt.
Dass Parteien für Interessen von Parteien stimmen, verwundert natürlich nicht. Es ist wie der berühmte „Bock, der zum Gärtner gemacht“ wurde.
Die Parteien, denen lt. Grundgesetz lediglich eine Mitwirkung an der politischen Willensbildung zugebilligt wird (Art. 21 Abs. 1), entsorgen nun die letzten Elemente der direkten Demokratie, indem sie die Direktmandate zur Disposition stellen. Dabei bleibt letztlich auch der unabhängige (parteilose) Wahlkreisbewerber auf der Strecke, der sich nicht in eine ideologische Schublade begeben und dem Willen einer mehr oder weniger kompetenten Parteielite (oder einem Fraktionszwang) unterwerfen will, weil er schlicht im Interesse der Bürger seines Wahlkreises handeln und abstimmen möchte.
Das Argument, dass Wahlkreisbewerber möglicherweise mit nur 20 % Stimmenanteil in den Bundestag kommen, ließe sich durch Stichwahlen entkräften. Soviel sollte uns die Demokratie Wert sein, damit das Ziel des Grundgesetzes „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Art. 38 Abs. 1) verwirklicht wird. Mit dem nun beschlossenen Bundeswahlgesetz wird all dies endgültig beseitigt.
Dass ein Verfassungsrechtler dies nicht im Blick hat, ist für mich enttäuschend.
Vielleicht war auch ein bisschen Absicht dabei. Hier auf Tichy wurde doch vor einer Weile das von Merkel eingerichtete Heer von Günstlingen und Posteninhabern beschrieben den Merkel eingerichtet hat und der ihre Amtszeit überdauern würde. Merkel hat sich ja schon angeschickt DIE LINKE links zu überholen („Es gibt keine Obergrenze!“) und auch die CDU schien sie gerne opfern zu wollen. Denken wir nur an die Wahlkampfhilfe für die rote Malu Dreyer anlässlich der Hochwasserkatastrophe. Von daher wäre es auch vorstellbar, dass irgendein Merkel-Beamter da beim Untersuchen des Entwurfs einfach mal zwei Augen zugedrückt hätte.
Was hier kaum thematisiert wurde: Welche Kandidaten erhalten die 32 Puffermandate, nach welchen Kriterien werden diese Mandate vergeben?
Große Worte speziell der FDP – Abgeordneten, ich zitiere: “ … wir zeigen hier dem Bürger deutlich auf, dass wir es schaffen auch bei uns reformfähig zu sein “ Zitatende! Na toll – da entwickelt sich Deutschland ohne Hemmung mit seiner Parlamentsgröße weltweit an zweiter Stelle nach China, der Bundestag gefüllt mit Protagonisten/innen ohne Berufserfahrung und nicht aus der Mitte der Gesellschaft – gut versorgt, aber gewandt im Umgang mit Textbausteinen Phrasendreschen, und dann rühmen sich Abgeordnete, dass dieser Missstand “ durch eigene Reformfähigkeit “ z. Teil aufgehoben wird. In der fr. Wirtschaft würden diese Blender keine Chance haben.
Wo ist denn die Reformfähigkeit u. der Wille, wenn es um gesamtgesellschaftl. solidarische Sozialsysteme „Wir zahlen alle ein“ geht. Wir doch nicht!
Deutschland entwickelt sich mit Riesenschritten zu einer Parteien- Demokratur ! Das Volk, der Souverän wird überhaupt nicht mehr gefragt.
Wer sich d. Bundestagsdebatte u. Argumente d. Ampel angesehen hat, kann für unsere Demokratie nur noch schwarz sehen. Da brüsten sich d. völlig abgehobenen Protagonisten, dass sie „ bei sich selbst reformfähig sind “ – u. d. Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinern. Von d. lt. GG Art. 38 Abs. 3 bestimmten 595 Abgeordneten (neben EU- Parlament usw.)– keine Rede.
Diese Ampel schwadroniert von Reduzierungen– gleichzeitig erhöht sie d. Mitarbeiterzahl mit Parteifreunden um ü. ca. 750, davon 175 Spitzenbeamte. 2021 hat hier die FDP noch reklamiert. Nun im gleichen Boot – was stört mich mein Geschwätz v. gestern. Kosten – egal, zahlt ja der Michel.
Soweit ich das erkennen kann, haben wir bereits eine Parteien“demokratie“, Oligarchie trifft es wohl besser.
Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.
Gegnerische Parteien werden mit Staatsknete bekämpft, nennt sich Feindbeobachtung. Bisher klatschen CDU und CSU und FDP, gegen die es als nächstes gehen wird, noch brav dazu.
Deswegen sprach ich auch von einer Parteien „Demokratur“
Das kann die größte Chance des bürgerlichen Lagers seit 20 Jahren werden, wenn CDU und CSU nicht fusionieren, sondern bundesweit antreten, die CDU mit den weichgespülten Fast-Sozi-Quote-Grünfreund-Hanseln und die CSU als echte konservative Partei. Dann kann man von der AfD, der SPD und der FDP etwa 10 Prozent Wähler abwerben aber vor allem noch einmal 10 bis 30 Prozent der Nichtwähler aktivieren, die in den letzten Jahren nicht mehr außerhalb Bayerns gewählt haben, weil sie zwar eigentlich für die AfD-Ziele stehen, aber keine von den Medien als Nazis diffamierte Partei wählen wollten.
Schon beim Wort „Reform“ muss bei jeden die Alarmglocke läutet. Bisher hat nämlich keine einzige Renten-, Gesundheits- Sozial- oder Steuerreform den Bürgern jemals einen Vorteil gebracht.
Bei bundestags,- und landtagswahlen sollte man nur noch parteien wählen können alles andere macht keinen sinn. Dazu sollten man die 5% klausel auf 1-2% senken denn sonst haben andere parteien nie eine möglichkeit in den bundestag zu kommen. Gerade die FDP 5% klausel hat ja zu dem parteiensystem geführt was wir haben und was das bedeutet erleben wir ja gerade jetzt.
Gibt es einen Beleg dafür, dass die 5%-Hürde eine FDP-Idee war? Die 5%-Hürde gibt es ja schon seit 1949, damals aber noch auf Länderebene, was zu einer Zersplitterung des Bundestags führte. Meines Wissens ist das der Grund für die seit 1953 bundesweit geltende Hürde. Auch die Grundmandatsklausel wurde von ursprünglich 1 auf 3 Mandate heraufgesetzt.
Der Skandal liegt m. E. nur darin, daß demjenigen, der „alle Gewalt ausübt“ diese entzogen wird. Dem Souverän!
Ich wähle in erster Linie Menschen – keine Parteien. Drum gilt meine ERSTstimme einem Menschen, die Zweitstimme einer Partei. Wenn den direkt Gewählten der Einzug in den Bundestag verwehrt werden soll, dann widerspricht das dem Grundgesetz. Damit, daß die CSU, weil sie die 5%-Hürde bundesweit nicht überspringt, nicht „proporzmäßig“ an der Zweitstimmenverteilung teilnimmt, kann ich leben. Damit, daß ihren direkt gewählten Wahlkreisgewinnern der Einzug in das Parlament verwehrt werden soll, nicht. Keinesfalls.
Die Mehrheit der Bürger wollte es so, nun kriegen sie es. Und die, die das nicht wollten, müssen leider mit dran glauben.
Wenn von unserer politischen Kaste noch ein Funken daran bestünde, hier im Land eine Demokratie zu leben, dann wäre eine solche Wahlrechtsänderung nie zustande gekommen. Egal ob politisches Ränkespiel, Diskretitierung der Opposition oder was auch immer Motiv ist, hier hat sich das politische Machtkartell selbst entlarvt. Die einzig vernünftige Wahlform für eine Demokratie, in der noch die Bürger, also der Souverän aka der Wähler tatsächlich Mitbestimmung hat, wäre einzig und allein die Direktwahl der Abgeordneten. Und für unser Land würde es vollkommen ausreichen, wenn dies maximal zwei pro Wahlkreis wären! Erstens wäre damit die Höchstzahl der Abgeordneten auf Dauer festgelegt und in den Wahlkreisen gäbe es eine konkurrierende Alternative!
Die Probleme einer einzelnen Regionalpartei können ja wohl nicht die offensichtliche Reformbedürftigkeit des Wahlrechts entscheiden! Die CSU hat nach wie vor alle Möglichkeiten sich mit der CDU wie auch immer zu vereinigen. Die Grünen haben dies mit Bündnis90 ja schon vorgemacht. Mir war es immer schleierhaft, weshalb eine Regionalpartei aus Bayern Wahlwerbung in einem Bundesland (hier in NRW) machen konnte, in dem ich sie gar nicht wählen konnte. Gleiches gilt für die Medienpräsenz, wo CDU und CSU immer getrennt auftreten (also quasi doppelt) durften. Eine klare Bevorzugung der CDU/CSU, die jetzt abgeschafft ist. Mein Mitleid mit der CSU hält sich also in engsten Grenzen.
Nun wäre die CSU endlich dazu genötigt bundesweit anzutreten und könnte dabei das konservative und wirtschaftsfreundliche Profil aufleben lassen. Das wäre der Alptraum für die Ampel und die CDU. Diese Reform zeigt einmal mehr wie undemokratisch die Ampel eingestellt ist und dass es auf Biegen und Brechen nur noch um Machterhalt geht. Pfui Teufel. Hoffentlich stürzt die FDP über diese Regelung, denn wenn die CSU bundesweit antritt, werden viele FDP Wähler mit wehenden Fahnen zur CSU wechseln und das ist gut so, auch wenn die CSU leider vermerkelt ist, aber vielleicht entdeckt sie damit wieder eine Eigenständigkeit und Abgrenzung zur linken Merz-CDU.
Soweit, so richtig. Ich hege allerdings den Verdacht, dass die CSU heute, allen voran Herr Soeder, mit der CSU zu Zeiten eines FJS verwechselt wird. Sie wird fuer die Machthaber des Blocks fuer gefährlicher erachtet, als sie realiter ist. Die „Positionen“ des Herrn Soeder sind bekannt. Der hat wie viele andere bei den vormals Schwarzen nichts das geringste Problem, die Gruenen noch zu überholen, wenn es ihm günstig erscheint. Er scheint auch zwischen dem bayr. Land und den mehr oder weniger verkommenen Metropolen und Großstädten zu changieren, in denen sich die CSU naturgemaess etwas schwer tut. Sein Versuch, beide, eher unvereinbar Lager zu gewinnen, denn in den Städten tummeln sich ja auch ein paar Wähler, laesst ihn irrlichtern. Die Ausfälle gegen die AfD haette Strauss schon allein dadurch weglassen koennen, dass er haeufig ihre Positionen vertrat, was sie in Bayern allerdings marginalisiert haette. Vermutlich ist es die soedersche Unzuverlässigkeit, die totalitaere Machthaber wie die Rotgruenen wenig schätzen. Sie brauchen Stabilität, koste es, was es wolle. Und Merz braucht niemanden, der seine Zuneigung und die seiner Funktionaere zu den Gruenen belasten und damit seine Koalitionsziele gefährden kann. Die bundesweite Ausdehnung der CSU, auch in noch deutlich erfolfreicherern Zeiten immer wieder wabernd, waere ein Experiment, das durchaus scheitern kann. Weniger wegen der Inhalte, wobei auch hier das Personalproblem relevant wird, sondern schlicht aufgrund eher unpolitischer Ressentiments, ein Faktor, der bekanntlich, obwohl aeusserst wirkmaechtig, gerne unterschätzt wird.
Mit der Abschaffung der 3-Mandats-Klausel haben sich alle beschließenden Parteien, insbesondere die AfD, ein Bein gestellt, ganz wie die FDP früher. Logische Folge für die CSU wäre nämlich nicht notwendigerweise das Zusammengehen mit der CDU, sondern die bundesweite Ausdehnung. Somit hätten gemäßigt Konservative, die derzeit aus Verzweiflung über die woke CDU die AfD wählen, eine Alternative. Letztere könnte dann durchaus unter die 5%-Hürde fallen. Und der Stimmenanteil der CDU/CSU würde sich wahrscheinlich insgesamt erhöhen, zu Lasten von RRG. Ich wundere mich ohne hin schon seit 2015, daß das noch nicht passiert ist. Jetzt ist eine konkreter Anlaß da.
Achtung, hier wird meiner Einschätzung nach die endgültige Zerstörung des Grundgesetzes vorbereitet: 1. Zuerst wird diese Wahlrechtsänderung zu einer rechtswidrigen Wahl führen, und damit AUF VORRAT einen Grund für eine willkürlich beschlossene Neuwahl geben. (Das war meiner Einschätzung nach auch einer der Gründe für das Wahlchaos 2021 in Berlin: Die vorsätzliche Zerstörung der Integrität der Wahl an sich.)
2. Hier sehen wir den ersten Schritt, um Gründe und angeblichen Volkswillen oder Notwendigkeit aufzubauen, das Grundgesetz entscheidend zu verändern: Diese dabei dann auf diesem angeblichen Volkswillen beruhende 2/3 Mehrheit in Bundestag (und heutigem Anhängsel Bundesrat), wird man ausnutzen, ALLE formal der vollständigen Auflösung deutscher Souveränität entgegenstehenden Grundgesetzartikel zu ändern oder durch eine neue Generalklausel auszuhebeln.
Dass es jetzt so schnell geht mit dieser versuchten vollständigen Zerstörung des deutschen Staates, dürfte an den Wahlerfolgen der AfD liegen: Mit immerhin möglichen absoluten Mehrheiten in den Mitteldeutschen Bundesländern (Erdrutschsiege sind immer möglich), und absehbar der zumindest sehr hohen Wahrscheinlichkeit, dass die AfD auch im Bund ein Drittel der Mandate erreichen könnte, ginge den Altparteien – nennen wir sie lieber die ehemaligen Parteien und jetzt mit Cliquen, Clans und Agenten durchsetzten Organisationen -, die Möglichkeit weiterer scheindemokratisch legitimierter Eu-Beschlüsse verrlorent.
Warum zieht eigentlich niemand den Schluss, dass dann die CSU bundesweit antreten muss? Im Grunde ist diese „Reform“ doch das Ende regionaler Parteien.
CSU und CDU haben ein Abkommen, dass sie nicht gegeneinander antreten. Ich als CSU würde diese Vereinbarung allerdings brechen, denn während in Bayern die CDU keine wirkliche Konkurrenz wäre, müsste die CDU in den 15 anderen Bundesländern um das eine oder andere Mandat fürchten, das die CSU kapern könnte. Allerdings würde das alles nur Sinn ergeben, wenn Söder raus wäre.
Man sieht manchmal Bildung hilft. Hier zeigt sich welches geistiges Potential, auch bei der CDU im BT sitzt. Erst alle Kraftwerke abschalten, um dann zu merken wir sitzen im Kalten, dann alle Verbrenner verbieten, um zu merken es gibt nichts mehr auf dem Markt, dann alle Häuser zwangssanieren, praktisch enteignen, um das Klima zu retten. Am besten das Atmen verbieten ! Die würden dies nicht mal merken, wie blöd das ist beim letzten Luftholen, hahahaha
Die ganzen Listen führen doch nur dazu ständig die gleichen von niemand gewollten Abgeordneten ins Parlament zu heben.
Nur Direktmandate und fertig ist die Laube.
Die Chance, dass sich ein Direktkandidaten mehr Mühe geben, ist hoch. Sie haben auch eine stärke Bindung zu ihren Wählern als die Listenkandidaten, sind auch außerhalb von Talkshows präsent. Und viele sind auch ansprechbar.
Da heißt natürlich nicht, dass nicht doch mal die eine oder andere Flachpfeife ins Amt kommt. Lauterbach z.B. wurde als Direktkandidat in den Bundestag gewählt, so unglaublich das auch klingen mag.
……weil sich ja sowieso nur nullen um ein mandat bewerben, kommen auch nur nullen in den bundestag! also ist egal, welches wahlrecht zugrunde liegt! meine frau und ich haben die ehrenbürger-briefe unserer familien verbrannt! bald werden auch die letzten immobilien verkauft und der letzte arbeitnehmer entlassen sein!!
dem forum das beste aus washington!
Wie sich doch so manches wiederholt und hat nicht früher schon mal einer deutlich gesagt, daß er sich vorgenommen hat die vielen Kleinparteien aus dem Reichstag zu werfen, was aus heutiger Sicht verdammungswürdig war, aber dennoch niemand daran hindert, es ihm gleich zu tun, wenn auch auf subtilere Art.
Da wurde die 5-Prozent-Klausel eingeführt um demokratische Entwicklungen zu konzentrieren, andere Parteien wurden schlichtweg verboten und heute versucht man es mit der neuen Tour um die Konkurrenz zu schwächen oder gar auszuschalten und stellt im Prinzip nichts anderes dar, als ehemaliges, nur mit dem Unterschied, daß man es anderes benennt um nicht den Eindruck zu erwecken, man würde antidemokratisch handeln.
Das ist die neue heile Welt roter und grüner sozialistischer Politik, die auf ihre Art ebenso rigide eingreift und auch hier äußert sich das gehobene Bildungsbürgertum nicht bei solchen gravierenden Eingriffen, wie damals, wo sie auch Wegbereiter der braunen Sozialisten waren und nicht die Unterklasse, wie man uns heute stets erklären will.
„Insa-Sonntagstrend Erstmals seit fünf Jahren liegt die AfD vor den Grünen
Im Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Insa wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, kommt die AfD auf 16 Prozent, das ist ein Prozentpunkt mehr als in der Vorwoche.
Die Grünen verlieren einen Punkt und erreichen nur noch 15 Prozent.“
https://www.focus.de/politik/deutschland/insa-sonntagstrend-zum-ersten-mal-seit-fuenf-jahren-liegt-die-afd-vor-den-gruenen_id_188696800.html
Also wird die Ampel so schnell wie möglich das Wahlrecht auf 16 Jahre herab setzen.
Die autokratisch-demokratiefeindliche Ampel zeigt ihr wahres Gesicht. Erinnert ein wenig an die Anfänge der „Bolschewiki“, die sich zur Mehrheit definierten. Entweder gewinnt die CSU vor dem Verfassungsgericht oder sie weitet sich in andere Bundesländer aus. Ein „ortsverband“ der CDU zu sein wird sie nicht hinnehmen. Wie DAS ausgehen würde ist nicht absehbar. Die Ampel Parteien sollten sich da nicht zu früh freuen.
Erstmal würden sich CDU und CSU wahrscheinlich gegenseitig bekämpfen, was zu einer weiteren Schwächung des Mitte-rechts-Spektrums führen würde. Ob das vielleicht ein erwünschter Nebeneffekt der Wahlrechtsänderung ist?
Otto Normalverbraucher ist sich nicht bewußt, dass auch das sogenannte Direktmandat eine Farce ist. Wer die meisten Erststimmen bekommt, der “ gewinnt “ den Wahlkreis, auch wenn er unter mehreren Bewerbern nur, beispspielsweise, 20% der Stimmen hat. Tatsächlich hat nur ein einziger Abgeordneter im BT seinen Wahlkreis mit mehr als 50% gewonnen. In einem Mehrheitswahlrecht müßten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl den Wahlkreissieger ermitteln. Da leider niemand die Absicht hat für die sogenannten Direktmandate auch ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, nur dann wären sie ehrliche Direktmandate, ist nur konsequent, dass man das Verhältniswahlrecht stärkt. Es ist dann ein zusätzliches Thema, dass die Parteien nicht gezwungen sind, die Landeslisten mit ausreichendem Abstand vor der Wahl mit Biographien der Kandidaten zur öffentlichen Diskussion zu stellen und in öffentlichen Anhörungen die Nominierungen zu verteidigen.
In England, dem „Mutterland des Mehrheitswahlrechts“, macht man es aber auch so. First past the post … Anderenfalls säßen bei uns nur CDU/CSU und SPD im Bundestag.
Ich erlaube mir noch eine Ergänzung meines so eben abgegeben Kommentars.
Gesetzt den Fall DIE LINKE und die CSU scheitern knapp an der 5% Hürde was ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt, dann fallen mit den „Sonstigen“ deren Anteil regelmäßig zwischen 5 und 8% liegt über 15% Wählerstimmen einfach hinten runter. Dazu hätte ich gern mal die Meinung des Herrn Dr. Vosgerau gehört. Also bitte diesbezüglich nachfragen.
Das ist die faktische Abschaffung des Aktiven Wahlrechts !
Ich kann also ohne Partei- oder Listenzugehörigkeit nicht mehr gewählt werden.
Welche Anmaßung ! Welche Unverschämtheit ! Ihr nennt Euch Demokraten ?
Schämt Euch ! Alle !
Ihr Trottel habt doch tatsächlich vergessen warum die Erststimme Erststimme heißt.
Die einfachste Lösung wäre: Zweitstimme abschaffen (Oder Listenmandate halbieren).
Aber der Bundespräsident wird es unterschreiben und das Verfassungsgericht absegnen.
Demokraten haben keine Freunde mehr.
Gute Nacht.
Was wäre eigentlich mit Ungarn passiert, wenn es so ein Wahlrecht beschlossen hätte? Vermutlich eine weitere Kürzung der EU-Gelder. Da Deutschland Nettozahler ist funktioniert eine Kürzung nicht. Also bleibt nur als Strafe eine Erhöhung des Beitrages den Deutschland zahlt. Wie und wo kann man das beantragen?
Natürlich funktioniert die Kürzung von EU-Geldern auch beim Nettozahler.
Schon das Wort „Netto“ mag Ihnen andeuten, dass da Aus- und Einzahlungen gegeneinander gerechnet werden.
Zwei Punkte: 1. Zu „…denn die Bundestagswahl von 2021 dürfte allein wegen des viel zu hohen Briefwähleranteils bundesweit verfassungswidrig gewesen sein!“: Hat jemand geklagt? Wegen der staatlichen Einschränkungsmaßnahmen während der Coronakrise hielten viele Wahlberechtigte den Grundsatz der freien, geheimen und öffentlichen Wahl wohl für eine rein akademische Überlegung. 2. Zu „Sein Wahlkreis-Mandat bekommt dieser Abgeordnete dann aber nur, wenn auch das Zweitstimmenergebnis seiner Partei dies rechtfertigt. Folglich zieht dann zuerst der Wahlkreis-Kandidat mit dem höchsten Erststimmenanteil in seinem Wahlkreis auch in den Bundestag ein, dann der mit den zweithöchsten Erststimmenanteil und so weiter“: Ist das so zu verstehen, dass aus einem Wahlkreis zwei statt nur eines einzigen Direktkandidaten in den Bundestag gelangen können, unabhängig von einer Platzierung auf der Landesliste?
Danke für diese verständlichen und sachlichen Erläuterungen. Der ganze Vorgang zeigt m.E. aber, dass wir uns diesen Laden bald ganz sparen können, da selbst die Mitglieder des betreffenden Fachausschusses offenbar nicht begreifen, was sie tun. Wir wundern uns über rein handwerklich schlechte Gesetze, dabei ist die Erklärung offenkundig ganz einfach: Inkompetenz in einem kaum vorstellbaren Ausmaß!
Wie kriegen wir wieder mehr Kompetenz in diesen Laden?
Direktwahlergebnisse und Verhältniswahlergebnisse trennen. Und da denen dort Volk und Land egal sind, erst ich, dann die Partei und äh war da noch was, dürften beide Ergebnisse gut miteinander auskommen.
Hat es die CDU übersehen?….oder hat man es vielleicht „bewusst“ übersehen? Die CSU im Bundestag stört doch schon ewig….durch eine klugen Schachzug die Schwesterpartei „regional zu beschränken“ und evtl. bei Bundestagswahlen als CDU anzutreten….hmmm…wäre doch eine Idee….man würde die örtlichen Kandidaten „übernehmen“….und gut ist.
„denn die Bundestagswahl von 2021 dürfte allein wegen des viel zu hohen Briefwähleranteils bundesweit verfassungswidrig gewesen sein!“
Die Realität hat viel Humor! Nach der nächsten BT-Wahl 2025 entscheidet dann das BVerfGE – Eile mit Weile – , dass die Wahl 2021 verfassungswidrig war.
Projekt BT-Wahl verfassungsgemäß zu regeln scheitert jetzt seit wievielen Jahren? Ein Loch gestopft und dafür zwei weitere aufgerissen.
„Ich halte das aber für verfassungsrechtlich zulässig“ – es ist mir unverständlich, wie jemand dieses Bubenstück für „verfassungsrechtlich zulässig“ halten kann. Daß ein direkt gewählter Kandidat ausgeschlossen bleibt, halte ich in einer Demokratie für ein absolutes No-Go (solange er nicht kriminell ist). Hoffentlich kippt das BVerfG die neue Regelung in Bausch und Bogen.
„Erst während der Diskussion des Gesetzes wurde dies ergänzt – ausgerechnet auf den Vorschlag der CDU, die diesen Effekt offenbar übersehen hat.“
Das schwindet es dahin, mein Restvertrauen in unsere Politiker. Dieser Sachverhalt ist doch relativ einfach. Wie sinnvoll regeln diese Leute dann kompliziertere Sachverhalte?
Aber meine Schlußfolgerung lautet nicht a la Klaus Schwab mehr Entscheidungen nach oben in die „Wolke“. Die Schlußfolgerung lautet mehr Entscheidungsfreiheit für den einzelnen Bürger.
Sie drohen anzurufen? Na, hoffentlich bleibt es nicht bei einer Drohung. Aber bis dahin ist die nächste BT-Wahl durch und die CSU raus. Und das BVerfGE ist ja auch kein echtes Hindernis mehr.
Was erstaunlicherweise völlig unbemerkt bleibt: Mit dieser Wahlrechtsreform wird das Parteienkartell auch dadurch gestärkt, daß die Listenkandidaten wichtiger und zahlreicher als die Direktkandidaten werden. Direktkandidaten werden insgesamt danach nominiert, wie gut sie persönlich bei den Wählern ihres Wahlkreises ankommen- da spielt eine wesentliche Rolle, eine überzeugende Persönlichkeit zu sein. Über die Parteilisten kommen die Leute in den Bundestag, die im Wahlkreis keine Chance hätten. Damit werden immer mehr Typen in die wichtigsten Ämter des Landes gehievt, die sich ausschließlich dadurch auszeichen, daß sie sich bei den parteiinternen Machtspielchen und Kungeleien durchboxen. Der Wille der Wähler, durch eine bestimmte Persönlichkeit vertreten zu werden, wird damit immer unbeachtlicher und die Macht der Parteikungler wächst stark an.
Das Ergebnis wird Wählerverdruß und weitere Deligitimierung des Staates und seiner Repräsentanten sein.
Was die CSU angeht: Wenn sie klug ist, tritt sie notfalls bundesweit an (siehe Kreuther Beschluß von 1976). Dann würde aus der CDU womöglich eine 15%-Partei (und aus der CSU auch eine).
Das finde ich noch am besten an der Nummer, entweder 5% Klausel, oder nicht. Direktmandate bleiben ja unbenommen.
Nein, eben nicht. Keine 5%, kein Direktmandat.
Insgeheim dürfte sich die CDU über das Gesetz freuen. Die Linkspartei landet im Orcus und die CSU muss um die Aufnahme als 16. Landesverband der CDU betteln. Es gibt Schlimmeres für die CDU.
Fragt sich sich halt nur, ob ein 16. Landesverband der CDU in Bayern genauso viele Stimmen einfahren würde wie bisher die CSU.
Einerseits zeigt der Vorschläge der CDU, wie wenig die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter bei den Beratungen zu Gesetzen eigentlich blicken und letztlich bezüglich der Linkenwähler ein undemokratisches Verhalten. Andererseits ist es auch kein gutes Wahlrecht, wenn man dafür Experten braucht, um es zu verstehen und anzuwenden. Man kann die Direktmandate auch abschaffen, wenn die Erststimme nicht mehr garantiert, dass jeder Wahlkreis und der Wahlkreisgewinner im Bundestag vertreten ist. Das war gerade die Intention der Erststimme. So reicht eine Zweitstimme mit Personenwahl innerhalb Liste. Die 5-%-Hürde sollte nur noch auf Länderebene gelten: Hat eine Partei die 5-%-Hürde in einem Land erreicht, erhält sie in allen Ländern Mandate entsprechend des Stimmenanteils. Das wäre ein Ausdruck des Föderalismus. Ehrlich gesagt bin ich sogar ganz für die Abschaffung der 5-%-Hürde. Die eben genannte Idee wäre nur ein Kompromissvorschlag.
Bei einer gemeinsamen Liste von CDU und CSU liefert die CSU die Abgeordneten für das gesamte Bundesgebiet und die anderen Bundesländer mit CDU-Kandidaten fallen bei den Direktkandidaten hinten runter.
Hat die CSU „45 von 46 bayerischen Wahlkreisen gewonnen“. Da fängt das Problem, denn: Nirgends gab es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Erst dann ist „gewonnen“. Dann wäre das niemals 45 zu 46 ausgegangen. Erst nach einer solchen Stichwahl (die Zeit von 2 Wochen wäre ja immer vorhanden, da Koalitionsverhandlungen auf Bundesbene mittlerweile i.d.R. mehr als 10-12 Wochen dauern). „Gewonnen“ ist ja ein „Quatsch-Begriff“, wenn man dann nicht die tatsächliche Mehrheit hat. So wird das auch in 2024 in Thüringen und Sachsen zu sehen sein. Die bekommen dann auch keinen Landtagspräsidenten „durch“. – Im Übrigen ist die 5-Prozentgrenze sowieso willkürlich. Sie wurde noch nicht prozessual hinterfragt. 2,5 Prozent wären sowieso besser. Damit an dieser Stelle kein Unsinn erzählt wird zur Erinnerung: Die Weimerar Republik scheiterte nicht an den vielen Parteien, sondern 1930 (!) einzig an der SPD-Reichstagsfraktion (!), die ihren – letzten demokratisch gewählten – Reichskanzler Hermann Müller mit einer Großen Koalition von 60 Prozent, durch einen bis heute verheimlichten Irrsinn, gestürzt hat. Danach wurde nur mehr mit Notverordnungen regiert. Da konnte dann der alte verfassungstreue Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg auch nichts dafür …
In Großbritannien sehen wir ein Wahlrecht, daß sich von unserem maximal unterscheidet. Die politischen Traditionen sind anders, die Parteien sind anders, es gibt nur einen einzigen Abgeordneten der „Grünen“ im Unterhaus.
Trotzdem bekommt GB in weiten Teilen dieselbe Politik serviert – Klima-Corona-Ukraine z.B..
Insofern scheint es mir unwahrscheinlich, daß Wahlen und Parlamente überhaupt etwas mit der tatsächlichen Politik zu tun haben.
Wann gab es das letzte Mal eine Parlamentsdebatte, die etwas anderes als ein Ritual war, das in Hinterzimmern ausgekungelte Entscheidungen demokratisch aussehen lassen sollte?
Der Staat ist die Beute, die Wahlen haben mit der Verteilung derselben zu tun. Politik wird woanders gemacht.
Die Parteien streiten sich darum, wer die lukrativen Posten bekommt, auf denen sie dann die Interessen der Hochfinanz wahrnehmen.
Was fehlt, ist ein Hebel, um die Politik auf die Interessen des Volkes zu verpflichten. Das Prinzip „Wahlen“ wurde erfolgreich ausgehebelt über gleichgeschaltete Medien, NGO-Unwesen, Umgehung der Parlamente per „Zivilrecht“, handverlesene Richter et c..
Das Volk wurde entmachtet – falls es überhaupt je etwas zu sagen hatte.
Wer – ausser dem Volk – wäre denn überhaupt an Demokratie interessiert?
Ihnen ist schon klar, dass das ein Strohmann-Argument ist?
Was am Ende gewählt wird, weil es Ihnen und mir nicht gefällt, sagt nichts darüber aus, ob das System gerecht ist. Wenn die Briten grün wählen wollen, oder die Deutschen, dann habe ich und Sie genauso das zu akzeptieren. Inakzeptabel ist aber, wenn die Grünen das Wahlrecht so manipulieren, dass ich freie Kandidaten oder andere regionale Parteien nicht wählen kann, weil jede Stimme für sie durch rechnerische Manipulation wertlos wird.
Wenn die 5%-Hürde für jedes Bundesland gilt und die dortige Liste und Zweitstimmen betrifft, sieht es anders aus. Aber hier vermischt man ja unter diesen Voraussetzungen gezielt das Bundesergebnis mit den Landeskandidaten. Warum macht man das? Weil ansonsten Kandidaten aus bestimmten Ländern chancenlos sind.
Was für die CSU gilt würde dann umgekehrt auch für alle anderen Landesparteien der Bundesparteien gelten. Sie müssten die 5 Prozent Hürde in jedem Land knacken, um von dort jeweils Listen-Kandidaten zu entsenden. Für die CSU kein Problem. Aber für die Grünen und FDP dann, anders als nach dieser Reform, wo diese Parteien für das Nicht-gewählt-Werden auch noch belohnt werden.
Man könnte, anders formuliert, ja auch die 299 Zweistimmen-Mandate auf die Länder nach Bevölkerungszahl aufteilen, dann im zweiten Schritt die 5 Prozent im Landesergebnis berücksichtigen, dann die Kandidaten nach Proporz ermitteln. Angenommen NRW hätte beispielsweise 60 Landes-Mandate von 299, dann entsprächen 5 Prozent 3 Mandaten. Überhänge werden dann auf Landesebene ausgeglichen. Warum sollte das Ergebnis in Berlin Einfluss auf die Kandidaten in NRW haben? Die kriegen ihre eigene 5 Prozent Hürde.
Ich meine, es spielt keine Rolle für die resultierende Politik, ob man Grüne oder CDU wählt.
Politik SOLLTE im Parlament stattfinden – tut sie aber nicht.
Das Parlament kontrolliert schon lange nicht mehr die Regierung, die Regierung kontrolliert das Parlament, oder es wird gleich ganz am Parlament vorbeiregiert: Beispiel Verbandsklagerecht, NGO klagt, handverlesene Richter entscheiden, Parlament steht machtlos daneben.
Das ist unser Problem.
Solange das Parlament machtlos ist, sind Wahlen und ihre Manipulation nur Beuteverteilung unter Politmafiosi.
Der Wähler ist primär Opfer der Entmachtung des Parlaments.
Wer jetzt da als Wackeldackel und Sitzwärmer fungiert, spielt nur für die Diätenabgreifer eine Rolle.
Substantielle Veränderung sind innerhalb dieses Systems kaum möglich.
Worauf Herr Vosgerau gar nicht eingeht, ist die Unmöglichkeit freier Kandidatur durch das neue Wahlrecht. Heute könnte sich eine von Parteien unabhängige Person als Einzelkandidat um ein Mandat bewerben und würde auch einziehen, so es diesen Wahlkreis gewinnt. Da aber ein parteiloser Kandidat niemals über 5% der Stimmen im Bundesgebiet erringen kann, ist er somit von der Wahl ausgeschlossen?!
Das bedeutet im Umkehrschluss aber, dass Parteimitgliedschaft zum Gatekeeper politischer Akteure wird. Ein eklatanter Verstoß gegen Art.21 GG, denn aus Mitwirkung der Parteien wird so endgültig ein Primat der Parteien.
Jeder parteilose Wahlkreis-Kandidat könnte genauso jetzt vor das Verfassungsgericht ziehen und vor der Wahl einstweiligen Rechtsschutz einfordern. Das passive Wahlrecht für Parteilose und das freie Mandat ist praktisch abgeschafft. Die Gleichheit der Wahl erfordert auch, dass alle Kandidaten die Möglichkeit haben mit gleicher Chance auf Erfolg direkt und unmittelbar, aus eigener und freier Entscheidung anzutreten. Das gilt passiv wie auch aktiv, denn eine Stimme für einen parteilosen Kandidaten ist nach dieser Reform in voller Absicht wertlos. Das Direktmandat vom Ergebnis einer Parteistimme abhängig zu machen, sei es mit der Zweitstimme oder davor durch die innerparteiliche Entscheidung über eine Liste, schließt willkürlich Grundrechtsträger von der passiven Wahl bzw. einem Mandat aus, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht mehr für eine Parei antreten wollen.
Da die Gleichheit der Stimmen und Wahl als Grundsatz eindeutig nicht mehr gewährleistet ist, wenn sämtliche Stimmen von CSU-Wählern für Direktkandidaten bei Unterschreiten der 5 Prozent entfallen, also die Erststimme in Bayern systematisch wertlos wird im Vergleich zu anderen Bundesländern ohne Regionalparteien, muss das BVerfG hier vorab ebenfalls einschreiten.
Obwohl die CSU in dem Fall rund 40 Prozent aller Zweitstimmen haben könnte, werden sämtliche Mandate auch von den Zweitstimmen in Bayern auf die Wahlverlierer aufgeteilt. Es erhalten also die Wahlverlierer sämtliche Mandate aus Zweitstimmen und Erststimmen.
Das ist der logische direkte Beweis, dass diese Wahlreform organisierter Wahlbetrug ist und gegen alle demokratischen Grundvoraussetzungen verstößt. Auch gegen das Grundgesetz.
Eine Antwort von Herrn Vosgerau darauf würde mich doch sehr interessieren.
Ohnehin krankt das Gesetz an der weiteren Mchtkonzentration zurunsten der Parteiführungen. Laut Grundgesetz sollen die Parteien an der politischen Willensbildung (nur) mitwirken. Faktisch findet die politische Willenbildung nur noch zwischen den und innerhalb der Parteien statt – sekundiert von willfährigen Medien.
Daß das Grundgesetz auch Willensbildung durch Abstimmungen vorsieht, wird völlig ausgeblendet – am eklatantesten manifestiert 1990/91, als die Parteien beschlossen, daß es besser keine Volksabstimmung über eine deutsche Verfasssung geben sollte: Da könnte das Volk schließlich auf unpassende Gedanken kommen. Dann lieber weiter mit einem demokratisch defizitären GG, das die Parteien ggfs. nach Gusto ändern.
Bei allen Beiträgen, die TE zum Thema Bundeswahlrecht und Bundestagsgröße veröffentlicht, dreht sich alles wie um einen heiligen Gral um die Abgeordnetenzahl. In zweiter Linie wird das Listen- und Verhältniswahlrecht diskreditiert und dagegen ein vermeintlich demokratischeres Mehrheitswahlrecht mit vermeintlich „freien“ und „nur dem Wähler“ (statt den Parteien) verpflichteten Abgeordneten gesetzt, nebst einer möglichst geringen Zahl an Abgeordneten, also zum Beispiel nur 300. Auch die meisten Leser scheinen dem nachzuhängen.
An diesem Punkt bin ich raus, was das Verständnis für eine solche Sichtweise anbelangt. Die weltweite Erfahrung mit auf reinem oder überwiegendem Mehrheitswahlrecht gebildeten Parlamenten (USA, GB, F usw.) zeigt, dass diese weder „demokratischer“ noch „parteiunabhängiger“ noch freier agieren. Die Fraktionsvorsitzenden im US-Kongress tragen, nicht umsonst, offiziell den Namen „Whip“ – zu Deutsch Peitsche, oder Einpeitscher. Zwar hat das britische Unterhaus eine andere, freiere und unterhaltsamere Redekultur als die zumeist heruntergeleierten und von anderen Abgeordneten mit demonstrativer Ignoranz oder blökendem Störertum quittierten Beiträge im deutsche Bundestag, was aber in erster Linie aus der etwas anders gelagerten Mentalität der Briten resultiert – so wie es in Parlamenten in Südosteuropa im Plenum regelmäßig zu Schlägereien unter Abgeordneten kommt, wenn es hoch hergeht. Aber auch das britische Unterhaus kennt eine strenge Fraktionsdisziplin, und Mandate werden genauso geklüngelt wie überall sonst. In den USA sind sie daneben vor allem auch von der Fähigkeit der Kandidaten bestimmt, Gelder für den Wahlkampf einzuwerben.
Es gibt im deutschen Parlamentarismus in erster Linie zwei Problemfelder: Die Vorherrschaft der Parteien, also der „Parteienstaat“ und die Verzerrungen, die das Berufspolitikertum hervorruft. Beides hat aber nichts mit dem Wahlrecht zu tun und kann durch Änderungen an diesem nicht beseitigt werden.
Der Parteienstaat ist eine unmittelbare Folge aus dem Grundgesetz in seinem Grundkonzept als „Nationenverhinderungsverfassung“ und „Anti-NS-Staat“. Da die Alliierten und die von ihnen beauftragen Grundgesetzväter den Deutschen, die Hitler gewählt und gefolgt waren, nicht trauten, wollten sie keine Regierung im Lincoln’sche Sinne „vom Volk, für das Volk und durch das Volk“ – denn diese Deutschen hätten sich ja einfach wieder einen neuen Führer wählen können, so wie 1933 – sondern eine Wacht über das Volk durch eine als vertrauenswürdig und im westlichen Sinne eingenordet angesehene Elite – sprich den Parteien, die sich nach 1945 wieder konstituierten. Die CDU (mit der CSU), SPD und FDP. Alle anderen, auch (aber nicht nur) neo-nationalsozialistische und klassisch-sozialistische, wurden entweder verboten oder herausgedrängt aus dem elitären Kreis. Mit dem Dogma, dass es „rechts der CDU“ keine erlaubte, zugelassene Partei mehr geben dürfe, war die einseitige Festlegung Westdeutschlands auf eine postnationale, gemäßigt-linke, USA- und Westeuropa-orientierte Politik festgezurrt, diese wurde nach 1990 auf den Berliner Staat fortgeschrieben. Aus dieser speist sich heutzutage die harte Diskriminierung der AfD, die eben weniger eine tatsächlich politisch motivierte Abwehr von „rechts“ oder „nationalsozialistisch“ ist, sondern eine Verteidigung dieses 1949 festgelegten „Closed Shops“ der als erlaubt angesehenen Eliten. Die Grünen erschienen zuerst als Anomalie und Bedrohung dieses Kartells, ähnlich wie AfD, doch da sie genuin links und endlich auch westorientiert waren (die AfD ist beides nicht) wurden sie nicht nur in den Kreis der Elite aufgenommen, sondern gewannen sogar die Rolle der Kleriker unter den Auserwählten.
Dieses System, das über Deutschland und seiner Demokratie wie eine dicke Schicht Mehltau liegt und das Land seit Jahren nicht nur bedroht, sondern auch aushöhlt und ausmergelt, bekommt man nicht beseitigt, indem mal von Listen- auf Direktwahl umstellt oder nur 299 statt 800 Abgeordnete ernennt. Das Grundproblem ist unsere Verfassung, das Grundgesetz, mit der Geschlossenheit des Parteiensystems.
Das vom TE-Autor Fritz Goergen immer wieder vertretene Konzept einer Polis aus freien Bürgern, denen ein aus deren Mitte gebildetes Parlament freier Abgeordneter steht, ist eine Illusion, da die Masse des Volkes politisch desinteressiert, in Teilen tatsächlich dumm oder ungebildet oder von Politik nicht erreichbar ist. Das alles aber ist kein Verbrechen, sondern ein Grundrecht, wenn auch seine Wahrnehmung (zum Beispiel nicht zu wählen oder keine politischen Nachrichten zu lesen) Konsequenzen hat. Es bedarf sehr wohl einer politischen Schicht, die die „Dienstleistung“ den Staat zu regieren und um die besten politischen Antworten zu kämpfen übernimmt. Im heutigen Deutschland kommt noch hinzu, dass rund ein Drittel seiner Bewohner keine Deutschen sind, die also zum Staat Deutschland keine Loyalität empfinden, ihn fallweise sogar wegen seiner Deutschheit hassen, eher nur ausplündern wollen – oder ihn schlicht ignorieren und sich auf ihre kulturelle und ethnische Diaspora beschränken. Trotzdem werden sie politisch zunehmend relevant, da ihre millionenfache Anwesenheit in Deutschland sehr wohl Konsequenzen für alle hat, auf die politisch reagiert werden muss.
Zu konstatieren ist doch eher ein dramatischer Kompetenz- und Fähigkeitsverlust bei dieser politischen Elite. Ihn bloß auf das System „Parteienstaat“ zurückzuführen, halte ich für zu kurz gegriffen. Um es anders aufzuzäumen: RB Leipzig, einer der Spitzenvereine der Bundesliga, ist in der Champions League im Rückspiel bei Manchester United mit 0:7 sang- und klanglos untergegangen. Sie wirkten überfordert und hilflos, und die Mittelengländer hätten das Ergebnis auch zweistellig ausbauen können, wenn sie nicht in der 2. Halbzeit angefangen hätten, sich schon für das nächste Spiel zu schonen.
Matthias Sammer, den ich hier sicher nicht vorstellen muss und der betonte, Sachse zu sein (als man ihn insinuierend nach dem „Konstrukt“ RB Leipzig fragte) platze nach dem Spiel der Kragen, und Amazon, das das Spiel übertrug, ließ ihn sogar ausreden bzw. austoben. Er konstatierte – für den gesamten deutschen Fußball, denn die anderen deutschen Mannschaft agierten ähnlich kläglich, Frankfurt fiel neben einem 0:3 nur durch marodierende Fans in Neapel auf – einen dramatischen Verlust an fußballerischer Qualität. Und dann kams: Er forderte die Rückbesinnung auf original „deutsche“ Tugenden. Kämpfen, Ausdauer, Resilienz, Kampfbereitschaft. Stattdessen sah er eine Mannschaft von ängstlichen Schönspielern, die vor Ball und Gegner wegliefen oder ihnen gebannt zuschauten, wie sie eine Bude nach der anderen reingehauen bekamen. Im Geiste hörte man Namen wie Katsche Schwarzenbeck, Gerd Müller, Felix Magath, Rudi Völler oder Bernd Hölzenbein mit. An denen wäre keiner der Manchester-Spieler so einfach vorbeigekommen, nicht ohne Bluterguss oder blaues Auge. Die Realität im deutschen Fußball im Jahre 2023 ist eine Mannschaft von sensiblen, aber tätowierten und haargestylten, auf der Fashion Week omnipräsenten Snowflakes, die zwar einen Ball stoppen können, aber sich sofort fallenlassen, wenn der Gegner im Strafraum näher als 50 cm kommt. Und auf den Schiedsrichter hoffen, der wiederum auch Fußball für ein körperloses Ballett hält – jedenfalls in Deutschland. Dazu: Von den 16 Spielern im Leipziger Kader waren ganze 4 (!) überhaupt Deutsche, der Rest Ausländer. Nicht alle aus Afrika, eher aus Osteuropa oder dem Orient, aber eben so. Deutsche Tugenden? Um es klar zu sagen: Auch ein Ibrahim oder Jassin kann „deutsche“ Tugenden haben. Aber lebte er dann in Deutschland?
Um den Bogen zur Politik zu schlagen: Die Erbärmlichkeit unserer Politik und Politiker ist eben zwingende Folge, dass wir eine dekadente (und geburtenarme) Wohlstandsgesellschaft sind. Wir sind so wie Habeck, Scholz, Baerbock, Lindner und Konsorten. Sicher haben wir bessere Leute als die, aber die würden auch in einer anderen Welt keine Politiker sein, das war schon immer so. Doch der Pool, aus dem Talente kommen können, egal ob Politiker oder Fahrzeugingenieure oder Fußballer, wird in Deutschland immer schmaler. Und die, die es gibt, sind verwöhnte, verhärmte Sensibelchen, die mit ihren Smartphones verwachsen sind.
Und wer es nicht ist, geht in die innere Immigration oder wandert aus.
Das Wahlrecht ist nicht unser Problem. Wohlstand und das Konzept unseres Staates sind es sehr wohl.
Am reinen Verhältniswahlrecht ist gar nichts demokratisch, solange parteilosen Kandidaten der Zugang zum Mandat unmöglich ist. Es ist mitnichten so, dass parteilose Kandidaten auch immer aus dem Nichts auftauchen. Genauso kann ein Kandidat zuvor aus einer Partei ausgeschlossen worden sein oder er diese unter Protest gegen die Politik dieser Partei verlassen haben. Für andere Parteien sind auch solche prominente Kandidaten nicht zwangsweise als Zugpferd interessant, sondern in einer Parteienlandschaft mit ausschließlicher Liste nur Konkurrenz. Sie fallen als Kandidaten weg, weil sie kritisch gegenüber dem Parteiensystem sind.
Und warum sollte es überhaupt auf der einen Seite jetzt noch Landeslisten geben und keine Bundeslisten? Es zählt ja das Bundesergebnis, ob die Erststimmen im Land berücksichtigt werden. Dennoch werden im Land aber die Landeslisten abgearbeitet, um Überhänge auszugleichen. Auf der einen Seite spielt die Regionalität keine Rolle, weil das Bundesergebnis zählt, profitieren sollen aber Landespolitiker die mit keiner Stimme gewählt wurden, im Fall der CSU, wenn sie keine 5 Prozent erreicht, werden sogar alle Mandate von Erst- und Zweitstimmen auf die Wahlverlierer aufgeteilt. Und ja, man könnte auch zwei Wahlgänge machen bei den Direktkandidaten. Ich glaube aber, in dem Fall, um den es allen geht, Bayern, spielt das keine Rolle. Weder der Freie Wähler noch der AfD oder FDP-Wähler wird den Kandidaten der Grünen oder SPD wählen, wenn der von der CSU knapp die 50 Prozent verfehlt hat. Und selbst wenn. Ja und? Dann ist das so.
Das ändert aber nichts daran, dass die direkte Kandidatur allen Bürgern den Zugang zum Mandat ermöglicht während das reine Verhältniswahlrecht oder die jetzige Reform alle parteilosen Bürger zu passiven Nichtwählern entrechtet.
Im Übrigen: Ob in anderen Ländern mit anderen Systemen andere Schnarchnasen gewählt werden, ist völlig Wumpe. Nicht nur die Politiker verströmen eine Aura hierzulande, auch andere Berufsgruppen sind nicht minder schnarchig, wenn ich an Bankangestellte, Verwaltungsbeamte und andere Schnarchnasen denke.
Ihre Betrachtungen halte ich für richtig, aber ich glaube nicht, dass wir es mit einer Krise des Wahlrechtes zu tun haben. Politik wird immer einen bestimmten Typus anziehen und aufsteigen lassen, so wie auch nur bestimmte Typen Kriminelle, Manager oder Schauspieler werden. Das Problem ist ein gesamtgesellschaftliches. Deutschland verkommt überall und auf allen Sektoren. Ohne dass wir das angehen, ändern Wahlrechtsänderungen nichts.
Um die CSU ist es im übrigen nicht schade. 1990 war sie zu unentschlossen, sich bundesweit auszudehnen. Dafür zahlt sie nun, es sei denn, sie geht diesen Weg. Aber mit Söder und Co?
Wenn die CSU gezwungen wird sich da zu entscheiden und dort noch ein paar Hirnzellen vorhanden sind, wird sie bundesweit als Schwesterpartei und koalitionsfähige Partei rechts der CDU antreten. Das wird die AfD zumindest im ersten Angang Mitglieder und Wähler kosten, auch im Osten werden sich ratzfatz Orts- und Landesgruppen bilden. Das könnte tatsächlich eine Chance für die Unionsparteien sein, wo sich deren Mitglieder für die passende Version entscheiden könnten.
Ich fürchte nur, dass in Bayern keine Hirnzellen mehr übrig geblieben sind in all den Merkel- und Söder-Jahren.
„Nur so könnte die CDU/CSU nämlich verhindern, dass die zahlreichen Direktmandate der CSU u.U. ganz unter den Tisch fallen.“
Das würde bei Wahlen in der Zukunft eine Rolle spielen. Nicht bei kurzfristigen Neuwahlen. Dafür ist Söder zu sehr Populist.
“Die Berliner wollen uns Bayern unsere Mandate stehlen“ „Wir sollen Berlin finanzieren, haben aber nichts zu sagen“
Der Bayernpatriotismus wird die CSU über 5% bringen. Allerdings nicht auf Dauer. Dann wirken die Einbürgerungen. Denen ist das egal.
„Die CDU hat sich überlegt, wie sie der Linken schaden könnte. Dabei hat die CDU allerdings übersehen, dass sie so auch der CSU schadet.“
Wer es glaubt.
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant.“ (Franklin D. Roosevelt)
Die Linke weg, die „rechte“ CSU weg, FDP weg. Die AfD wird verboten.
Dann ist die Einheitspartei fertig. Linke CDU, SPD, Grüne. Dann können wir alle vier Jahre falten gehen.
Warum ist denn das Verhältniswahlrecht so viel besser als das Mehrheitswahlrecht? Könnte man nicht beides kombinieren, die Erststimme besetzt 50% der Abgeordnetenplätze, die Zweitstimme die zweiten 50%? Meines Erachtens führen die ganzen Listenkandidaten dazu, dass die Abgeordneten immer abhängiger von der Parteiführung werden, aber immer unabhängiger von ihren Wählern.
“Das bedeutet, eine Partei hat durch die Direktmandate mehr Sitze im Bundestag, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Das muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeglichen werden, da in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht gilt. Das bedeutet: Die Zusammensetzung des Bundestages soll das Zweitstimmenergebnis ziemlich genau abbilden.“
Das ist eine willkürliche Interpretation des Verfassungsgerichts. Im Grundgesetz steht das nirgends. Ein solches Grabenwahlrecht wurde schon Ende der Sechzigerjahre des vorigen Jahrhunderts diskutiert.
Was wäre wenn ein unabhängiger Kandidat 80% der Stimmen seines Wahlkreises gewinnen würde? Er würde dank der Zweitstimmenregelung unter den Tisch fallen. Es wäre ein hochgradiger Wählerbeschiß!
P.S. Die Idee von „TinaTobel“ klingt gut.
Meine Überlegung nützt aber leider den unabhängigen Kandidaten nichts. Ihr faktischer Ausschluss ist eine weiteres Problemfeld.
Sehr guter Beitrag auf TE – Danke! Mir bringt es Klarheit bei der Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass die von der CDU beantragte Änderung eben auch mit der CSU abgesprochen war. Neuwahlen wären nicht schlecht. Jetzt hoffen wir mal, dass die AFD die 20% Marke in den nächsten Wochen noch überspringt. Dann wird’s lustig in Berlin.
Ein Wahlrecht nach US-Vorbild wäre wünschenswert. 299 Abgeordnete würden völlig ausreichen, also könnten die Wahlkreise beibehalten werden. Der mittlerweile oft bestimmende Einfluss kleinerer Parteien wäre damit verhindert. Mit 299 Abgeordneten hätten wir, bezogen auf die Bevölkerung, immer noch 2,7 mal mehr Abgeordnete als das Repräsentantenhaus.
Mir unklar, warum so eine nicht ganz unwichtige Änderung des Wahlrechts mit, wie die Unionsfraktion sehr spät erkannt hat, erheblichen möglichen Nachteilen für die CSU, im BT mittels einfacher Mehrheit beschlossen werden kann und dafür nicht eine zweidrittel Mehrheit notwendig ist. Es ist zwar nur eine abstimmungtechnische Frage, warum dem so ist, die gesetzliche Grundlage dafür zu erfahren, wäre für Nichtfachleute im Verfassungsrecht, immerhin von enigem Interesse.
Lex CSU. Aber Netanyahu kritisieren und Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn….
Es ist doch ganz einfach:
Die Parteien treten mit Landeslisten und nicht mit jeweils einer Bundesliste pro Partei an, so wie es auch dem föderalen Gedanken entspricht.
Logischerweise muss dann auch die 5%-Klausel pro Bundesland auf das Zweitstimmenergebnis des jeweiligen Bundeslandes und die dortigen Landeslisten angewendet werden und nicht auf das bundesweite Ergebnis.
Mit anderen Worten: Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr als 5% der Zweitstimmen erlangt, hat sie in diesem Bundesland die 5%-Hürde übersprungen. Und wenn Sie in einem anderen Bundesland weniger als 5% der Zweitstimmen erringt, dann ist sie in diesem anderen Bundesland an der 5%-Hürde gescheitert.
Ich denke auch, die Besonderheit der CSU (nur in einem Bundesland vertreten, aber zu Bundestagswahlen antretend) müßte auch das BVerfG berücksichtigen. Man kann doch für eine Partei, die nicht bundesweit antritt, nicht die 5-Prozent.Klausel auf Bundesebene anwenden.
Da hier von der reinen Lehre die Rede ist, bitte ich, mal folgenden Sachverhalt aus dem tatsächlichen Leben zu berücksichtigen: Sämtliche Parteien, einschließlich der jetzt rumjammernden CSU, haben sich darauf verständigt, mit verfassungswidrigen Konstrukten wie dem sogenannten „Fraktionszwang“ oder dem sogenannten „Koalitionsvertrag“ das verfassungsmäßig vorgesehene Funktionieren des Bundestags auszuhebeln und die Parlamentarier zu Befehlsempfängern ihrer jeweiligen Parteibonzen zu degradieren. Davon ausgehend, ist es schnurz und schnuppe, ob der betreffende Befehlsempfänger direkt gewählt ist oder nicht. Im Grunde könnte man den Bundestag auch gleich ganz auflösen und den Parteien die Zweitstimmenanteile zur gefälligen Verwendung zuweisen. Das käme ganz und gar auf’s Gleiche raus. Und die CSU mit gegebenenfalls unter 5% hat dann eben Pech gehabt. Mir egal, wenn ich auf das Verhalten auch dieser Partei in den letzten 17 Jahren blicke.
Sie beschreiben die Kluft zwischen Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit korrekt. Der Staat ist in die Hände der Parteien gefallen. Und freiwillig werden sie ihn nicht mehr hergeben. Professor von Arnim hat das schon früh erkannt. Ich bekenne mich schuldig, daß ich Herrn von Arnim lange Zeit für einen Wichtigtuer gehalten habe, der sich mit völlig weltfremden Ideen gegen die Parteien gestellt hat, um in der Öffentlichkeit mit Parteienschelte billig Punkte zu machen. Heute muß ich mich bei ihm entschuldigen. Er hatte in jedem Punkt recht. Nur ist es heute noch viel schlimmer als zu den aktiven Zeiten des Herrn von Arnim.
Sie haben völlig Recht, die Parlamentarier haben sich selbst kastriert: ein Fraktionszwang macht jede Fraktionsgröße > 1 unsinnig, ebenso wie ein Koalitionsvertrag parlamentarische Arbeit überflüssig.