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Ulrich Vosgerau zu Merz' Abstimmungsvorhaben

„Der kommissarische alte Bundestag wird missbraucht, um ein Veto gegen den Wählerwillen auszusprechen“

08.03.2025

| Lesedauer: 5 Minuten
Friedrich Merz will im Ampel-Bundestag über eine Verfassungsänderung und eine massive Neuverschuldung abstimmen lassen. Im neuen Bundestag, der sich noch konstituieren muss, könnten Linke und AfD zusammen diese Gesetzesänderungen verhindern. Darüber, ob das legal sein kann, sprach TE mit dem Juristen und Verfassungsexperten Ulrich Vosgerau.

Tichys Einblick: Ist dieser Winkelzug, mit einem alten Bundestag noch schnell Gesetze zu verabschieden, legal?

Ulrich Vosgerau: Ein wirklich gut funktionierender Verfassungsstaat, eine wirklich gut funktionierende Demokratie erkennt man daran, dass Verfassungslegalität und Legitimität nicht auseinanderfallen. Damit ein Verfassungsstaat auch funktional bleibt, ist es indessen erforderlich, dass man jedenfalls in Grenzfällen die Verfassung auch wirklich nur so anwendet, wie sie eigentlich gedacht war. Nicht aber so, wie ihr Wortlaut das äußerstenfalls vielleicht ja gerade noch hergibt, es aber ganz und gar nicht ihrem Geist entspricht.

Wenn man das tut, dann haben wir genau dieses Auseinanderfallen zwischen Verfassungslegalität im rein formellen Sinne auf der einen Seite und Legitimität auf der anderen. Das führt ganz schnell zu einer Delegitimierung des Verfassungsstaates. Also das, worüber sich der Verfassungsschutz so gerne Gedanken macht in anderen Zusammenhang. Hier spielt also nicht nur eine Rolle, ob man diesen Winkelzug führen darf, sondern auch sollte.

Neuverschuldung für Militär und Infrastruktur: Illegitim, aber legal?

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Gab es schon vorher einmal Abstimmungen in dieser Übergangsphase zwischen den Parlamenten?

Die Idee, das Grundgesetz auf diese Weise noch schnell zu ändern, formulierte erst die Grünen-Fraktion im Bundestag, später sprang Friedrich Merz darauf auf. Als ich zum ersten Mal davon gehört habe, habe ich gedacht, das hat es noch nie gegeben. Wenn man jetzt ein bisschen recherchiert, findet man heraus, dass es schon mal einen ähnlichen Fall gegeben hat. Im Herbst 1998, da war die Kohl-Regierung bereits abgewählt. Der neue Bundestag war noch nicht konstituiert. Und da hat trotzdem der Bundestag eine Sitzung gemacht und hat Beschlüsse gefasst zum Kosovo-Einsatz der Bundeswehr (konkret: die Genehmigung von Nato-Luftschlägen gegen Ziele in Jugoslawien, Anm. d. Red.), weil dieser ganz besonders eilbedürftig erschien und man dachte, dass ansonsten eine humanitäre Katastrophe droht.

Wenn der Bundestag in solch einer Übergangsphase schon über Krieg und Frieden entscheiden konnte, warum dann nicht jetzt über Schulden?

Der Kosovo-Einsatz ist absolut kein Präzedenzfall. Denn damals, 1998, ging es einzig und allein um die Eilbedürftigkeit. Es ging einzig und allein darum, dass sich das Geschehen auf dem Kosovo nicht nach dem deutschen Parlamentskalender richtete und deswegen Maßnahmen erforderlich schienen, die es bislang noch nicht gegeben hatte. Hier ist es ganz anders. Hier geht es nicht um eine besondere Eilbedürftigkeit und das behauptet ja auch niemand, sondern es geht ausdrücklich darum, dass eben in dem neuen Bundestag eine sogenannte Sperrminorität für AfD und Linkspartei zusammengenommen besteht.

Die Unzufriedenheit mit der Zusammensetzung des nächsten Bundestages motiviert die Politik jetzt dazu zu sagen, wir nutzen die alten Mehrheitsverhältnisse aus, solange sie eben noch da sind. Und das ist wiederum etwas, das dem Wortlaut der Verfassung zwar nicht direkt widerspricht, was aber eindeutig dem Geist der Verfassung widerspricht. Der kommissarische alte Bundestag wird missbraucht, um ein Veto gegen den Wählerwillen auszusprechen. Diese Beobachtung drängt sich schon im Ausgangspunkt auf. Nun kommt noch ein weiterer Aspekt dazu, nämlich: Allein schon die Höhe und Begründung des Sondervermögens lassen daran zweifeln, dass das Vorhaben grundgesetzkonform ist.

Merz plant ein „Sondervermögen Infrastruktur“ von 500 Milliarden Euro, dazu eine Quasi-Abschaffung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben in ähnlicher Höhe und eine Lockerung der bislang rigorosen Schuldenbremse auf Länder-Ebene. Wie verändert das Ihre Einschätzung?

Ein entscheidendes Problem besteht bereits in der Höhe der Schulden, die Merz hier aufnehmen will. Der Haushalt ist das „Königsrecht“ des Parlaments – selbst als es Könige und Fürsten gab, war der Staatshaushalt zuerst Entscheidungsrecht des Parlaments. Und ein Parlament kann dieses Königsrecht immer nur für die bestehende Legislaturperiode ausführen. Daher, der Bundestag kann in diesem Jahr nicht über den Haushalt für die nächsten vier Jahre entscheiden. Der (nächste) Bundestag kann aber seine haushaltspolitische Entscheidungsbefugnis und Verantwortung nicht mehr wahrnehmen, wenn schlicht kein Geld mehr da ist – weil nämlich das letzte Parlament, strenggenommen nicht kurz vor Toresschluss, sondern bereits danach alles verfrühstückt hat, also Verpflichtungen eingegangen ist, von denen künftige Bundestage nicht mehr herunterkommen und die dann zu bedienen sind.

Wird der Bundestag von Friedrich Merz und der SPD um seine Rechte betrogen?

Alter, neuer Bundestag

Wird der Bundestag von Friedrich Merz und der SPD um seine Rechte betrogen?

Und um solche Größenordnungen geht es hier. Zählt man die Schuldenrückzahlungen für Rüstung und Infrastruktur und die Zinszahlungen zusammen, gehen die Gesamtkosten des Merz’schen Plans auf mehr als eine Billion Euro! Zwar gibt es ein Gegenargument, nämlich: Das „Sondervermögen“ sei ja bekanntlich kein Vermögen, sondern eine Kreditermächtigung, die das Parlament nützen könne oder auch nicht. Wir haben bislang noch keine schriftlichen Beschlussvorschläge. Aber es muss jedenfalls mit der Einrichtung des Sondervermögens irgendeine haushaltsrechtliche Verbindlichkeit begründet werden, sonst bräuchte man es nicht einzurichten und bräuchte auch diese Sondersitzungen des alten Bundestages nicht …

Wie könnte denn der Husarenstreich im Ampel-Bundestag verhindert werden?

Der „Königsweg“ zur nachträglichen Beseitigung verfassungswidriger Haushaltsgesetze ist die Normenkontrollklage. Dafür braucht man 158 Bundestagsabgeordnete, also 25 Prozent von 630. Die AfD-Fraktion hat allein derzeit bereits 152 Abgeordnete, es kämen 64 von der Linkspartei hinzu. Und möglicherweise sogar Dissidenten von Union und SPD, die das faule Spiel nicht mitmachen wollen. Gegen diese Normenkontrollklage könnten die jetzigen Verschwörer dann wohl nichts machen. Dann muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Wie stehen die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht erstens schnell und zweitens zu Ungunsten von Friedrich Merz entscheidet? Durch Regierungsferne ist gerade der erste Senat nicht aufgefallen …

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl entscheiden, und dies auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Denn es gibt nicht nur die Normenkontrollklage, mit der die Verfassungswidrigkeit etwa des geplanten „Sondervermögens“ geltend gemacht werden kann. Im Wege der Normenkontrollklage bietet sich kein ergänzendes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz an, denn dies würde auf die „Vorwegnahme der Hauptsache“ hinauslaufen und wäre deswegen wohl unzulässig. Jedoch können Fraktionen und einzelne Abgeordnete, auch „prozessstandschaftlich“ namens des Bundestages, im Wege der Organstreitklage das Verfahren angreifen. Das wird auch geschehen, und in diesem Zusammenhang wird es Anträge auf einstweilige Anordnungen geben.

Wird die Arbeit des neuen Bundestags bewusst verzögert?

Wählerbetrug

Wird die Arbeit des neuen Bundestags bewusst verzögert?

Insofern könnten sich erstens die Abgeordneten des alten Bundestages, der also einerseits vom Bundespräsidenten ausdrücklich aufgelöst worden ist, nun aber, obwohl schon ein neuer Bundestag gewählt wurde, unter anderem über mehrere Verfassungsänderungen entscheiden soll, darauf berufen, dass die Beratungszeit viel zu kurz ist, um in wenigen Tagen über derart weitreichende Gesetzentwürfe zu entscheiden. Verfassungsrechtler sprechen insofern inzwischen vom „Heilmann-Verfahren“…

… benannt nach einem CDU-Bundestagsabgeordneten, der vor dem Bundesverfassungsgericht die Abstimmung über das Heizungsgesetz aufhalten konnte …

Ja, genau, ich wurde auch am Telefon gefragt, ob man da was machen kann, und meinte spontan: ‚Macht denen doch alles kaputt – mit Heilmann!‘ Ob das hier erfolgversprechend ist, wird allerdings davon abhängig, wie kompliziert die zu beratenden schriftlichen Vorlagen sind. Diese kennen wir noch nicht. Eine Sachverständigenanhörung, die auf jeden Fall hier unverzichtbar ist, soll nun am Donnertagnachmittag stattfinden.

Es kommt also für den einstweiligen Rechtsschutz darauf an, ob der Bundestag in der Kürze der Zeit hinlänglich hat beraten können?

Auch, aber nicht nur! Es ist verfassungsrechtlich bislang noch nicht einmal geklärt, ob ein Bundestag, der nach einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten vorzeitig und ausdrücklich aufgelöst worden ist, sich überhaupt noch einmal versammeln darf. Das wäre der eine Punkt, der in der bisherigen Diskussion meines Erachtens noch nicht hinlänglich berücksichtigt wird. Und der zweite: Auf Verlangen eines Drittels der Bundestagsabgeordneten muss die Bundestagspräsidentin den Bundestag einberufen, wie jetzt wohl geschehen. Das steht im Grundgesetz. Dort steht aber nicht, welchen Bundestag sie hier einberufen muss, den neuen oder den alten!

Die Bundestagspräsidentin will offenbar den alten Bundestag einberufen. Es müsste aber der neue einberufen werden, sofern dies faktisch möglich ist. Wenn statt dessen der alte Bundestag einberufen wird, so könnten dagegen jedenfalls sämtliche neu gewählten Bundestagsabgeordneten klagen, die dem bisherigen Bundestag noch nicht angehört haben! Mit der Begründung, sie werden hier von der Abstimmung ausgeschlossen, obwohl sie eigentlich berufen wären … – Es bleibt also interessant.

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55 Kommentare

  1. … ein sehr schöner gedanklicher Ansatz! Wichtig ist, der Möchtegernmachthaber und die Interessen von Wirtschaft ud Gesellschaft verratende Merz wird verhindert und dieser „Heiopei“ Klingbeil …

  2. Solche Handlungsweisen verhinderte die Finanzverwaltung, indem Sie Gestaltungsmißbrauch unterstellte! Traf manchen hart, aber diese Machthaber träfe es zu Recht !!! Schauen wir mal, ob sich das BVerfG noch besinnt.

  3. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum der Bundestag überhaupt noch etwas beschließen darf. Schließlich ist er nach §63 GG aufgelöst. Ein aufgelöstes Gremium existiert nicht mehr.

    Offenbar hält sich die Meinung, aufgrund §39 GG sei der alte Bundestag bis zur Konstitution des neuen weiter im Amt. Nur steht das dort nicht bzw. nur bezogen auf die normale Amtsperiode.

    Hätten die Väter des GG eine Weiterexistenz des alten BT im Sinne gehabt, hätten sie sicher nicht von Auflösung gesprochen, sondern nur von vorgezogenen Neuwahlen.

    • Das erscheint einem „normal denkenden“ Menschen in der Tat widersinnig. Die Wahlperiode dauert einerseits vier Jahre. Andererseits endet sie erst, wenn der neue Bundestag zusammentritt, ist also insofern doch offen.
      Wahrscheinlich wollten die Väter des GG eine parlamentslose Zeit vermeiden, wie ja auch die abgewählte Regierung weiter im Amt ist.

  4. Der Wählerwille zählt nicht mehr, wenn er gegen das politische Establishment stimmt

    Wir haben eine Demokratie-Problem in Deutschland

  5. Der Bundestag wurde aufgelöst weil er beschlussunfähig ist.
    Festgestellt vom Bundespräsidenten, gemäß seinem verfassungsmäßigen Recht dazu aus GG Art.68. So steht es in GG Art.68. geschrieben.
    Ein beschlussunfähiger Bundestag kann nichts mehr beschließen.
    Auch das BverfG kann nichts anderes festellen, als das was der Bundespräsident festgestellt hat Kraft seiner Amtszuständigkeit.
    Ende der Diskussion.

  6. Da blinken bereits jetzt schon alle roten Lampen. Jedem normal denkenden Politiker signalisiert das „Finger weg davon“.

  7. Prof. Boehme-Nessler hat auf CICERO geschrieben: „Aus der Treuhänder-Funktion ergibt sich, was der alte Bundestag tun darf – und was nicht. Ein Treuhänder darf nicht im eigenen Interesse handeln, auch wenn er das rechtlich könnte. Er muss die Interessen seines Treugebers verfolgen. Dafür ist er da. Er darf also Entscheidungen treffen. Aber nur solche, die den Übergang zum neuen Parlament praktisch absichern. Er muss sich zurückhalten. Auf keinen Fall darf er weitreichende Gesetze verabschieden, die das neue Parlament langfristig binden. Das wäre treuwidrig.“
    https://www.cicero.de/innenpolitik/das-parlament-als-treuhander-warum-das-merz-manover-verfassungswidrig-ist
    Leider haben wir seit der Entsendung eines Merkel-Vertrauten in das Bundesverfassungsgericht keine normale Situation mehr.

    • Der Bundestag ist kein Treuhänder der Staatsfinanzen.
      Die Treuhänder Funktion der Staatsfinanzen hat die Bundesbank.
      sh. „Gesetz über die Deutsche Bundesbank“ – BBankG
      Der alte Bundestag darf gar nichts mehr weil der Bundespräsident seine Beschlussunfähigkeit rechtkräftig festgestellt hat.

  8. Es war klar “ Nur die Wahl der AFD – kann das Recht und Deutschland retten“!

  9. Es ist eine Karrikatur von Demokratie was Merz und Co einführen wollen. Schnell noch 4 Jahre Sause und dann der AfD den Konkursladen übergeben.

  10. Gemäß GG Art.68
    muss der Bundespräsident in eigenem Ermessen einen „Ist-Zustand“ der Beschlussunfähigkeit des Bundestages feststellen,
    um den Bundestag auflösen zu dürfen und Neuwahlen ansetzen zu dürfen.
    Willkürlich darf er es nicht tun.
    Der „Ist-Zustand“ der Beschlussunfähigkeit des Bundestages ist damit als Rechtfaktum gesetzt.
    Der abgewählte Bundestag ist damit rechtkräftig Handlungsunfähig !!!
    Hervorggangn aus der politischen Handlungsunfähigkeit.
    Genau deswegen muss es lt. GG einen neuen Bundestag durch Neuwahl geben.
    Ein rechtkräftig Handlungsunfähiger Bundestag kann und darf nichts mehr beschließen.
    Auch wenn die Legislaturpriode des abgewählten Bundestages,
    erst mit dem Zusammentreten des neugewählten Bundestages, enden mag (wie manche Rechtexperten meinen)
    existiert doch ein „Ist-Zustand“ der Beschlussunfähigkeit des Bundestages.

    • Die Legislaturperiode des Bundestages endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. (Art.39 GG)
      Der aufgelöste Bundestag ist also sozusagen noch geschäftsführend im Amt, ähnlich wie die Bundesregierung trotz gescheiterter Vertrauensfrage noch im Amt ist (Art. 69 GG)
      Die eigentliche Frage ist, was der alte Bundestag noch an weitreichenden Beschlüssen verabschieden darf.
      Von „Beschlußunfähigkeit“ des Bundestages steht nichts im GG.

  11. Herr Ulrich Vosgerau und Frau Birgit Kelle sind Mitglieder der CDU und haben daher bei der Bundestagswahl die CDU gewählt und damit Friedrich Merz.

  12. Was für jeden normaldenkenden Menschen, selbstverständlich logisch im Gesetzestext geregelt ist,
    wird gemäß gut 😉 deutsch gewohnter Tradition
    in Worklauberei mit Haaspalterei zerlegt,
    wobei der Worte Sinn keine Rolle mehr spielen darf.
    Es gilt nur noch apodiktisch das oberlehrehafte Prinzip „ich habe recht“.
    Der Beweis bin ich !

  13. Schon längst sind „Recht“ und „Anstand“ keine zuverlässige Größe mehr. Nach meiner Anschauung wird eine künftige verfassungsrechtliche Entscheidung nach Kassenlage erfolgen.

    • Nee,nee
      sonden nach Mainstream-Ideologie des Zeitgeistes.

    • „Schon längst sind „Recht“ und „Anstand“ keine zuverlässige Größe mehr“
      Sowar das ja auch von Afang an gedacht, dass es sein soll 😉
      Wie das „dumme Volk“ schon seit Mittelalter wahrnend weiß:
      „Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst“

  14. Werden die ausscheidenden, nicht mehr wiedergewählten Abgeordneten das Spiel mitmachen? Oder werden die erpresst: wenn keine Zustimmung, dann keine Arbeitsplatzhilfe.

    • Politik wird in den „Hinterzimmern“ gemacht. Diejenigen die sich der Parteiführung verweigern, dürften dann wohl in Zukunft aussen vor sein, falls es schicke Posten in NGOs oder Aufsichtsräten wie bei Stadtwerken zu vergeben sind.

  15. Meines Wissens ist der Bundestag in der bisherigen Zusamensetzung doch vom Bundespräsidenten aufgelöst worden. Damit sollten derart relevante Entscheidungen auch ausgeschlossen sein. Warum, wenn tatsächlich ein nationaler Notstand bestehen sollte, wird nicht das neu gewählte Parlament eingerufen? Weil „man“ nicht kann oder weil „man“ nicht will, da mit der neuen Mannschaft“ nicht die gewünschten Mehrheiten zur Verfügung stehen? Dann haben „Fritze and Friends“ halt Pech gehabt.

    • Vollkommen richtig ! Das lässt sich auch rechtnormativ schlüssig begründen.
      GG Art.68 regelt eindeutig die akuelle Sitaution.

  16. „Der kommissarische alte Bundestag“? Komisarisch heißt was ?
    Der Bundestag besteht noch formell, aber im Rechtzustand der Beschlussunfäigkeit.
    Fakt aus GG Art.68 ist, dass der alte Bundestag sich im Rechtzustand der Beschlussunfähigkeit befindet.
    Rechtkräftig festgestellt vom Bundespäsidenten mit dem Akt der Auflösung des Bundestages.
    Diese Beschlussunfähigkeit kann nur duch einen neu gewählten Bundestag beendet werden.
    Ein rechtkräftig festgestellt, wegen Beschlussunfähigkeit aufgelöster Bundestag kann und darf in der gleichen Besetzung nichts mehr beschließen.
    Aber auch die abgewählte Regierung war beschlussunfähig durch die Entlassung des Bundesianzlers. Ebenfalls rechtkräftig festgestellt durch den Bundespräsidenten gemäß GG Art. 68.
    Ausser der „Organklage“ beim BverfG betroffener „Organe“, habe auch ich als Wähler ein Beschwerderecht und Beschwerdegrund, wegen der Verletzung meines Grundrechtes aus GG Art.20.
    „mein Wählerwille wird verfassungswidrig missachtet“,
    wenn der abgewählte und aufgelöste Bundestag weiter regieren will, an Stelle des von mir gewählten neuen Bundestages.

    • Kleine Bemerkung am Rande: Art. 68 GG regelt nicht die Rechtsmaterie „Bundestag“, sondern die der Bundesregierung.
      Deswegen erscheint der Artikel auch im gleichnamigen Kapitel.

      • Kleine Randbemerkung:
        Sie haben keine Ahnung wovon sie sprechen.
        Einfach nur juristischer Unsinn was sie erzählen.
        Deswegen verzichte ich, sie argumentiert zu widerlegen.
        Die Auflösung des Bundestages erfolgte nach GG Art.68.

      • Ja, Fakten sind Ihre Sache nicht, Ich habe mich dummerweise mal wieder der Mühe unterzogen…

    • Der Bundestag wurde nicht wegen “ Beschlußunfähigkeit“ aufgelöst, sondern weil der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt hat und diese verneint wurde. Der Bundestag erwies sich gerade in diesem Fall als beschlußfähig und ist es weiterhin. Die Regierung hatte ihre Mehrheit verloren.
      Wie gesagt: in Art.68 GG geht es gar nicht um den Bundestag – auch wenn das das Wort „Bundestag“ vorkommt. Dessen Befugnisse usw. sind in Art 38 bis 48 geregelt.
      Steht alles im GG.

      • Einfach nur juistischer Unsinn was sie ezählen, der durch wiederholen in ihre verwirrten Sprache nicht besse wird.
        Sie haben die Zusammenhänge nicht begriffen.
        Vor allem, was sich sagte steht so auch in der juristischen Fachliteratur.,

      • „Der Bundestag wurde nicht wegen “ Beschlußunfähigkeit“ aufgelöst,“ ?
        Doch genau deswegen wurde er aufgelöst.
        Er war beschlußunfähig einen Kanzler zu wählen mit all den rechtlichen Konsequenzen.
        eoD, eine Diskussion mit ihnen ist sinnlos.

      • Machen Sie sich nichts draus, daß Sie so oft danebenliegen. Ihre originellen Beiträge weiß ich zu schätzen. Bleiben Sie dran!
        MfG (trotz Ihrer Pöbeleien…)

  17. Danke für die sachlichen Erklärungen! Es wäre zu schön, würde es genügend Klagen geben und diese tricksende Mischpoke so richtig auf die Schnautze fallen. Betrügerische Frechheit sollte diesmal nicht wieder siegen dürfen. Es steht zuviel Zukunft auf dem Spiel, die Menschlein dürfen das nicht hinnehmen. Aber….. es ist nur mehr zum Weinen um dieses Land.

  18. Zahlreiche spannende Rechtsfragen tun sich auf. Ich habe aber einen Verdacht. Das BVerfG wird das alles als nicht ausreichend begründet abbügeln. Vertrauen setze ich in diese Figuren (das wird man ja wohl noch sagen dürfen, Ironie aus) nicht mehr.

  19. WOW! Dieser Vosgerau ist „unheimlich“ gut! Falls ich auf meine ausgehenden alten Tage noch von Irgendwem oder Irgendwas verklagt würde, dann wünschte ich mir diesen Rechtsgelehrten als Verteidiger.

    Alternativ wäre es doch eine „nette“ hypothetische Frage, ab man sich diesen wackeren Mann nicht als Bundeskanzler wünschen dürfte.

    Wie auch immer. Seien Sie bedankt, daß Sie Ihre Kraft und Fähigkeiten für die besseren Menschen in diesem Land einsetzen!

    • Höcke haben sie trotzdem in der ersten Instanz verurteilt.

  20. Gehört habe ich nun schon viel zum Thema und vieles klang zumindest teilweise plausibel.
    Ehe ich noch mehr „Experten“ höre, warte ich mal ab, was nun auf den Tisch kommt und wer dann tatsächlich was mit welchem Erfolg tut.

  21. Die erste Frage wäre, wie man es überhaupt zulassen kann, daß wir von solchen Pappnasen mit ihrem völlig unverantwortlichen Selbsterhaltungsbemühungen durch Aufnahme von überdimensionierten Krediten über ein unzumutbare Staatsverschuldung vernichtet werden, wo sich mittlerweile sogar die Wirtschaftsweisen dagegen wehren, weil es ihnen unheimlich wird.

    Die nächste Frage wäre, wie es die äußerst fragwürdige Gerichtsbarkeit, zumindest in Teilen sieht, denn fast könnte man ahnen, daß die sich schon einig sind und nur noch das Parlament selbst eine Umkehr oder eine entschlossene Richterschaft erzwingen könnte und wenn das auch nicht hilft sind wir ehedem betrogen mit schlimmen Folgewirkungen für unseren Staatshaushalt, was denen egal ist, solange sie sich damit in die Ämter hangeln können und anschließend verschwinden, als wäre nichts geschehen mit ordentlichen Apanachen versehen, die man den Rohrkrepierern auch noch zahlen muß, bei allen Schäden die sie ganz bewußt herbei führen, mit dem lächerlichen Argument der Aufrüstung und dem Sarnierungsgedanken, was ihnen just einfällt nachdem die Brücken reiheweise eingestürzt sind.

    Die Attitüden von den Extremisten früherer Tage unterscheiden sich keineswegs von der heutigen Situation, denn ihnen war auch nichts heilig und sie haben gehaust nach Feudalherren-Art und auch damals waren ihnen die Folgen völlig egal, weil es nur um den Machterhalt wie heute geht und dabei kennen sie keine Grenzen mehr und Recht und Anstand auch nicht, denn sonst würden sie gemäßigt handeln.

    Wenn man das Ganze so betrachtet, dann muß man im Nachhinein sogar noch Lindner völlig neu beurteilen und was nun folgt wird alles toppen und der Sozialismus pur wird weitermachen wie gehabt, koste es was es wolle, bis nichts mehr geht und das auch noch mit den Schwarzen, die gerne der Teufel, Trump oder Putin holen kann und wer das noch am Ende seines Lebens erleben muß kommt sich vor wie im Horrorfilm und hätte niemals daran gedacht, daß sich solche miesen Umstände bei uns jemals wiederholen und wenn es sich nach Art von Merz um Gesindel handelt, dann ist es nicht bei aufrechten Konservativen zu suchen, sondern bei der handelnden Politik selbst, was man nun eindeutig serviert bekommt.

  22. Die rechtliche Einschätzung teile ich vollumfänglich. Doch es gibt noch einen Punkt, der nur auf den ersten Blick nicht rechtlicher Natur ist: Bei wem sollen die Schulden denn gemacht werden? Wer bekommt jedes Jahr den zweistelligen Milliardenbetrag an Zinsen überwiesen? Eine derartige hohe Begünstigung zu Lasten von Steuerzahlern und Verbrauchern (Inflation), die insbesondere die Ärmsten der Armen noch weiter herunterdrückt (Sozialstaatsgebot), ist meines Erachtens auch justitiabel.

    • Es werden Schulverschreibungen auf dem offenen Markt verkauf oder die EZB wird über irgendwelche „Schattentöpfe“ Geld überweisen.
      Merz wird sich da schon durchwinden, dass hat Merkel und die Ampel auch schon geschafft. Eine willige Justiz wird da schon nachhelfen.
      PS: kein Wunder, dass Merz Angst vor der AfD hat.

  23. gegen den Wählerwillen…..so ist es. Der wille des wählers (einer großen mehrheit) war/ist 1 einsparen 2 keine neuen schulden 3 steuersenkungen. Aber hier gab/gibt es keine partei die das auch will bzw das durchziehen würde. So würde man ja beim einsparen selber verzichten müssen zb bundestag drastisch verkleinern und die extrem üppigen diäten senken. Auch würden viele bürger verzichten müssen weil sie ja dank der falschen politik viel zu viel bekommen und wenn es nur ein gut bezahlter job ist siehe bürokratie.

  24. Das gesamte deutsche politische Establishment ist außer Rand und Band.
    Keiner von denen hat Problemlösungskompetenz. Auch, weil sie die Probleme gar nicht lösen wollen. Diese Leute baden in der eigene Eitelkeit oder/ und sind vom ideologischen Fanatismus getrieben.
    So wird nicht nur der Wähler uns die Demokratie durch willfährige Koalationen an der Nase durchs Land geführt, so wird auch das Land der Deutschen zerstört.

  25. Danke. Ich finde es erhellend, wirkliche „Fachkräfte“ zu einzelnen Themen zu hören. Und hier wird auch dargestellt, wo die Probleme des Themas liegen. Dafür ist völlig egal, wie das BVerfGE am Ende entscheidet.

  26. Worüber reden wir? Über Demokratie mit ihren Regeln und legalen Möglichkeiten oder den legitimen Anstand in der Demokratie?

    Ein Streit um Kaisers Bart. Neue Umfrage-Mehrheiten (YouGov, Forsa) sind für die Reform der Schuldenbremse. Was nun?

    • Das wurde ja auch von den Betreffenden als alternativlos hingestellt. Diesmal sind gleich zwei Schuldige als Feigenblatt präsentiert: Der böse Putin (Krieg) und der schlimme Trump, der Frieden will, was andere nicht wollen und der angeblich die Nato verlassen will (Hoax).
      Und: Dazu müsste man die Fragestellung kennen. Ich war selbst schon Teilnehmer an Umfragen. Man kann fragen, ob man die Schuldenbremse reformieren soll und man kann fragen, ob man zum Schutz von Deutschland im Angesicht eines drohenden dritten Weltkrieges die Schuldenbremse für militärische Aufrüstung reformieren soll.
      Den meisten ist gar nicht bewusst, was da geplant ist. Weder die Dimension der Schulden noch die Zwecke, für die sie vorgesehen sind (Wahlgeschenke der Roten und Grünen z.B.).

      • Man sich auch unabhängig von Umfragen ein paar Gedanken machen.

        Prinzipien machen sich nicht opportunistisch am Einzelfall fest.

        Einerseits)
        Staatschulden sollten eigentlich gar nicht sein (außer zur kurzfristigen Überbrückung von vorübergehenden Engpässen). Die Zinsen, die vom Steuerzahler aufzubringen sind, sind immer weg, der Betrag für nichts anderes verwendbar.

        Andererseits)
        Ein Schuldenverbot ist eine intolerante Selbstbeschränkung ohne Verstand für den Einzelfall. Wenn eine Sache wirklich wichtig und dringend ist, kann sie nicht gemacht werden. Die Nachteile sind gravierender als der Vorteil durch vermiedene Zinsen.

  27. Man kann höchstens noch diskutieren, ob es lediglich tagesgeschäftliche Interessen von Parteien und gewählten Volksvertretern sind, die jederzeit Vorrang vor Wählerwillen und nationalem Interesse haben, oder es unseren Abgeordneten und Ministern ein Herzensanliegen ist, uns für die Wahl der AfD ins Gesicht zu spucken.

    Manchmal, wie bei Lauterbachs Spritzen, mag beides der Fall sein. Ich erinnere hierzu an die Johnson&Johnson „Impfung“, von der „Regierungswissenschaftler“ im August 2021 wissen wollten, sie wirke besser als natürliche Immunisierung, um sie dann im Januar 2022 wegen Unwirksamkeit für ungültig zu erklären mit dem Schluss, es brauche nun eine Impfpflicht für mehr Spritzen. Bisher haben „sie“ das nicht getoppt, auch nicht mit dem jetzigen Winkelzug zur grenzenlosen Bereicherung/Verschuldung.

    Jedenfalls ist es nicht legitim, was die Politblase mit uns veranstaltet. Sonst hätte sie ihre Delegitimierung nicht unter Strafe gestellt.

    Wenn es jetzt aber tatsächlich zutreffend sein sollte, dass Wahlergebnisse einfach ausgebootet werden, wo sie tatsächlich einmal etwas ändern würden, was bleibt einem, außer Auswandern? Da wird es bald neue Wegzugsstrafen geben müssen!

  28. „Der kommissarische alte Bundestag wird missbraucht, um ein Veto gegen den Wählerwillen auszusprechen“
    jeder einzelne Abgeordnete hat die Wahl: sich von Merz missbrauchen zu lassen oder doch mal demokratisch abzustimmen.

  29. Merz ist Kandidat, kein Kanzler.
    Der alte Bundestag, auch die SPD, sind abgewählt.
    Alle drei haben kein Mandat.
    Die Wähler werden betrogen, der neue Bundestag würde diese Entscheidung nicht treffen, die AfD und ihre Wähler werden ausgegrenzt.
    Eine Schande, was hier veranstaltet wird.
    ..so könnten dagegen jedenfalls sämtliche neu gewählten Bundestagsabgeordneten klagen, die dem bisherigen Bundestag noch nicht angehört haben!
    Der Verfassungsbruch ist offensichtlich.
    Da braucht es keine Klage.

  30. Merkel hat es in Thüringen vorgemacht. Rumänien hat es ebenfalls lupenrein durchgezogen, mit Beihilfe von der EUdSSR.
    Was sollte den aktuellen Chef vom Club der Ulbricht‘s (.. es muss demokratisch aussehen ..) davon abhalten es seiner GröKaZ nachzumachen ?

  31. An sich ist der Gedanke hinter dem System repräsentativer Parlamentarismus charmant: Ein durchschnittlich dummes Wahlvolk wird dadurch veredelt, dass nur kluge Parlamentarier es ins Parlament schaffen (was die Bildungsabschlüsse anbelangt, trifft das sogar auf den Durchschnitt der Bundestagsabgeordneten zu). Doch was, wenn die „klugen“ Parlamentarier durch Parteienränke, Lobbyismus und Selbstüberhöhung das gemeine Volk mit verrückten linken Utopien beglücken wollen und dann so Dinger wie die Merz-„Verschwörung“ gedreht werden? Das System delegitimiert sich selbst!
    Die klugen Eidgenossen hatten das auf dem Schirm, als sie mit dem Baustein Volksbegehren ein sehr, sehr wirkmächtiges Instrument institutionalisierten, mit dem das gemeine Volk wieder und wieder seinen „Eliten“ in die Parade gefahren ist – sehr zum Wohle der Schweiz, wie empirische Studien belegen.
    Meines Wissens fordert nur die AfD in ihrem Parteiprogramm solch eine Spaßbremse für zu wild gewordene Volksvertreter.

  32. Na ja… Bei Tichys Einblick wird ja so oft damit argumentiert, die Regierung mache Politik gegen das eigene Volk. Nun ist – nach der Wahl – etwas passiert. Nämlich dass die USA nicht nur der Ukraine, sondern auch den europäischen Natopartnern ihre Unterstützung versagen. Gegen wen auch immer, aber wenn wir verteidigungsbereit sein wollen, muss man das irgendwie bezahlen. Und sämtliche Umfragen zu dem Thema der letzten Tage zeigen, dass die Wähler in der völlig neuen Situation, die ja gar nicht zur Wahl stand, ganz anders denken, nämlich zu 3/4 dem Schritt mit der Finanzierung der Bundeswehr durch eine Grundgesetzänderung zustimmen. Und plötzlich ist Tichys Einblick de rVolkeswille gar nicht mehr so wichtig. Ob das rechtlich ok ist, weiß ich nicht, aber wenn, dann sind außer den Wählern der AFD die Wäler aller anderen Parteien mehrheitlich dafür. Tichys Einblick sollte sich mal festlegen, ob er nun den Volkeswillen vollzogen haben möchte oder nicht. So ist die Kritik daran dann verständlich, wenn es rechtlich nicht ok ist, aber sonst einfach nur lächerlich.

    • Die Mehrheit der Wähler unterwirft sich wie immer ohne Hirn und Verstand, ohne eigenständigem Denken, dieser so offensichtlichen, manipulierenden, marktschreierischen Kriegspropaganda, dass es schon zum Schämen ist. Sind die Menschlein in diesem Land wirklich schon so vertrottelt und gehirgewaschen, dass sie sich in diese billige, angstmachende Manipulation reinsteigern lassen? Geschichtserkenntnisse aus 1914 wären wichtig, wären hilfreich um zu verstehen. Es darf leider bezweifelt werden, dass das Hirn der Meisten dafür noch ausreicht.

    • Das neue Damoklesschwert, das man über die Bürger hängt heißt jetzt Trump lässt die EU und D im Stich. Es ist zwar nicht wahr, aber es dient der Alternativlosigkeit und der Angsterzeugung, mit der es sich trefflich „disruptiv“ regieren lässt. Das hat schon Angela Merkel gewusst und angewandt.

    • Schlechte Nachrichten sind gut für Herrschende. Nach dem Panik-Prinzip werden Gesellschaften im Sinne der Herrschenden dressiert, seitdem es Menschen gibt. Menschen sind dumm und gläubig genug, immer und immer wieder darauf reinzufallen.

  33. Veto, Herr Vosgerau:
    „Ein wirklich gut funktionierender Verfassungsstaat, eine wirklich gut funktionierende Demokratie erkennt man daran, dass Verfassungslegalität und Legitimität nicht auseinanderfallen.“
    Grundvoraussetzung für einen Verfassungsstaat ist eine Verfassung.
    Unsere Volksvertreter hingegen wurschteln sich weiter mit dem Provisorium „Grundgesetz“ herum obwohl es seit der Wiedervereinigung Zeit für eine ordentliche Verfassung wäre – es sei denn man ist „Verschwörungstheoretiker“.

  34. Die Geduld und Duldsamkeit der Deutschen ist sehr, sehr groß.
    Aber irgendwann ist auch die längste Zündschnur abgebrannt.

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