<
>
Wird geladen...
Interview mit Dr. Uwe Lipinski

Verfassungsbeschwerde gegen die Pfleger-Impfpflicht: „Wir greifen alle erdenklichen Punkte an“

von Redaktion

07.05.2022

| Lesedauer: 8 Minuten
Auf über 500 Seiten und mit 57 Betroffenen attackiert Dr. Uwe Lipinski die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die aktuell viele Pfleger und Ärzte um ihren Job bringt. Auch eklatante Formfehler im Gesetz bieten Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe. Von Roland Tichy und Max Mannhart

Rechtsanwalt Dr. Lipinski aus Heidelberg vertritt derzeit 57 Personen, die sich im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die bereichsbezogene Impfpflicht wehren. Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Medizinstudenten, Reinigungspersonal einer Arztpraxis, verbeamtete Rettungssanitäter, Physiotherapeuten u.a. bilden diese Beschwerdeführergruppe, die fast alle ungeimpft sind und dies bleiben wollen. Ein Beschwerdeführer ist doppelt geimpft, will aber nicht noch weitere Impfungen akzeptieren. Die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache hat mittlerweile mehrere hunderte Seiten an Begründung, ferner sind dieser mehrere hunderte Anlagen, vor allem medizinische Studien, sowie Berichte über erhebliche Impfnebenwirkungen und Impfschäden beigefügt.


Tichys Einblick: Sie haben Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereicht. Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Dr. Uwe Lipinski: Das ist eine gute Frage – das weiß ich natürlich auch nicht genau. Wir wissen nicht, wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Aber wir gehen eigentlich davon aus, dass das noch in diesem Sommer der Fall sein wird. Und zwar schon deshalb, weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis Ende des Jahres befristet ist. Das Gericht kann das eigentlich nicht guten Gewissens erst im November oder Dezember entscheiden.

Wie ist der Umgang des Gerichtes bisher mit Ihnen?

Gut! Wir sind im regelmäßigen Kontakt mit dem Bundesverfassungsgericht, zumindest mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern. Und wir wissen: Die Ver- fassungsbeschwerde wird bearbeitet. Wir dürfen sogar die Schriftsätze vorab per E-Mail einreichen. Das ist nicht selbstverständlich, weil das Bundesverfassungsgericht noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt. Wir sind, wenn man so will, das Pilotverfahren und, soweit ersichtlich, auch das einzige. Alle anderen Verfassungsbeschwerden von anderen Antragstellern sind bereits abgewiesen worden, meist, weil der Vortrag unzureichend gewesen ist, oder deren Bearbeitung wurde zurückgestellt.

Nun ist Ihre Beschwerde ja extrem umfangreich. Sie greifen ganz ver- schiedene Punkte an: die in Ihren Augen überbewertete Schutzwirkung der Impfung, unterschätzte Nebenwirkungen, Sie beschäftigen sich mit Fragen des Beamtenrechts, von parlamentarischen Abläufen, selbst mit der Maskenpflicht im Fernverkehr. Ist das nicht eine Schrotflintenstrategie? Oder gibt es einen Punkt, den Sie für besonders relevant erachten?

Die letzte Frage beantworte ich gerne als erstes: Nein, soweit würde ich nicht gehen. Ich kann jetzt nicht sagen, dass es aus juristischer Sicht, wenn man das Gesetz zu Fall bringen will, einen einzigen alles überragenden rechtlichen Angriffspunkt gibt.

LOGIKAKROBATIK
Personalnot in Krankenhäusern: Die Bundesregierung schafft sich die Begründung für die allgemeine Impfpflicht einfach selbst
Wir greifen in der Tat flächendeckend an: angefangen beim Gesetzge- bungsverfahren. Wir befassen uns da etwa sehr umfangreich auch mit der Frage, wie viele ernsthafte Nebenwirkungen es tatsächlich gibt. Und natürlich gibt es noch einen weiteren zentralen Punkt: Die ganze einrichtungsbezogene Impfpflicht setzt doch voraus und wird maßgeblich damit begründet, dass Ungeimpfte angeblich eine größere Gefahr für sogenannte vulnerable Gruppen darstellen als Geimpfte. Der Gesetzgeber und die zuständigen Bundesbehörden (RKI und PEI) können dies aber gerade nicht belegen, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

Zur Maskenpflicht im Bahnverkehr: Das einrichtungsbezogene Impfpflichtgesetz wurde am 18.03.2022 maßgeblich geändert und verschärft. In diesem Gesetzespaket wurden jedoch auch noch andere Vorschriften geändert bzw. neu eingeführt, darunter auch die derzeitige Maskenpflicht im Fernverkehr in § 28b BIfSG n.F. Diese und andere Teile hat das Bundesverfassungsgericht jedoch mittlerweile in ein separates Verfahren mit separatem Aktenzeichen „ausgelagert“.

Ich bin jetzt knapp 14 Jahre Rechtsanwalt und kann mich nicht entsinnen, je eine ähnlich umfangreiche Verfassungsbeschwerde oder generell irgendein so umfangreiches gerichtliches Verfahren geführt zu haben. Das hat auch einen Grund: Wir haben uns sehr intensiv auch mit medizinischen Fragen befasst, insbesondere zur Genesenenthematik.

Und dann tragen wir auch viele formale Gründe vor – etwa, dass die Impfstoffe im Gesetz gar nicht klar definiert sind. Es steht zwar so einigermaßen drin, wie viele Impfungen man braucht, um weiter als Arzt, Hebamme, Reinigungskraft in der Arztpraxis oder Zahnarzt in Ruhe arbeiten zu können. Aber es wird gar nicht gesagt, um welche Impfstoffe es genau geht. Wo finde ich als Bürger die Informationen, wenn ich mich impfen lasse? Jedenfalls nicht im Gesetz und auch nicht in der Gesetzesbegründung.

Das darf man sich beispielhaft so vorstellen: Paragraph 1 eines Gesetzes besagt Autofahren ist verboten – Paragraph zwei sagt: Ausgenommen sind Personen, die einen Führerschein haben. Aber jetzt stellen Sie sich vor, es gäbe keinerlei gesetzliche Regelung, was ein Führerschein ist, welche Behörde für dessen Ausstellung dafür zuständig ist und wer welche Prüfungsleistungen für den Erwerb des Führerscheins machen muss.

Und es geht weiter mit den Formfehlern: In einem Satz im Gesetz wird einfach nur gesagt, man müsse auf die Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts schauen, aber der genaue Link wird nicht genannt. Wenn man schon auf eine Homepage verweist, dann muss der Gesetzgeber in der Lage sein, auch die exakte Internetadresse anzugeben. Und wenn der Gesetzgeber das nicht macht, dann hat die Rechtsprechung bislang bei Verordnungen ganz klar gesagt: Hier liegt ein Formfehler vor, die Formulierung ist nichtig.

Dann könnte man noch das Zitiergebot nennen. Man könnte darüber sprechen, dass das Ganze eigentlich ein Zustimmungsgesetz hätte sein müssen, also der Zustimmung durch den Bundesrat bedurft hätte.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Man kann vereinfacht das durchaus als „Schrotflintenstrategie“ bezeichnen. Wir greifen alle erdenklichen Punkte an. Denn wenn wir nur in einem Recht bekommen, ist das Gesetz aller Voraussicht nach nichtig. Wir wissen natürlich nicht, bei welchen Punkten wir Erfolg haben werden. Aber je mehr Punkte man angreift, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man in mindestens einigen Fällen Recht bekommt. Und das würde ausreichen.

Aber kann da das Gericht nicht sagen: In einem der zahlreichen Punkte geben wir dem Kläger recht – der muss geändert werden -, aber das Gesetz bleibt bestehen? Oder wird das Gesetz in toto verworfen, wenn ein wichtiger Punkt herausfällt?

Es gibt in sehr seltenen Fällen die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzespassage für verfassungswidrig befindet, das Gesetz aber nicht für nichtig erklärt, sondern nur für mit der Verfassung unvereinbar. Aber allein aufgrund der Fülle der Formfehler, halte ich das für nicht vertretbar, dass diese ohnehin nur seltene Ausnahme hier tragen könnte.

Das Gesetz hat ja vor allem auch für viele Unklarheiten gesorgt. Ist es ein besonders schlampig ausgearbeitetes Gesetz?

Handwerklich ist es wirklich alles andere als von bester Qualität. Wahrscheinlich musste es wieder einmal sehr, sehr schnell gehen. Der Normgeber ist hier wirklich rein formal betrachtet schon sehr große Risiken eingegangen. Man zitiert den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit etwa nicht vollständig.

Also meines Erachtens kann das Verfassungsgericht, zumindest wenn man alle bisherigen Maßstäbe zugrunde legt, schon aus formalen Gründen sagen: So auf gar keinen Fall!

Die Punkte, die Sie angreifen, sind ja meist elementar für die Corona-Politik: Wirkung der Impfung, Genesenenstatus, Fragen der Einteilung der Risiko- gruppen. Wenn das Bundesverfassungsgericht einem dieser wesentlichen Punkte stattgeben würde, dann würde damit eigentlich die ganze Corona- Politik gleich mit kollabieren, oder?

Wir greifen viele Grundsatzdogmen der Corona-Politik an, ja. Grundlage aller Maßnahmen ist ja die feste Überzeugung, bei den meisten Politikern und bei den meisten Richtern leider auch, dass wir in einer permanenten Gefahr leben, dass sozusagen das Virus mehr oder weniger überall lauert. Und wer es bekommt, der kann froh sein, wenn er nur auf die Intensivstation kommt und nicht gleich auf den Friedhof. Wir greifen die Grundlagen der Pandemiepolitik an.

Hinter der Beschwerde stehen ja auch zahlreiche Betroffene. Wen haben Sie da alles versammelt?

Wir sind derzeit bei 57 Beschwerdeführern. Da ist also wirklich alles dabei: Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, eine Reinigungskraft, die als Ungeimpfte nicht abends nach Schluss der Praxiszeiten die Zahnarztpraxis reinigen darf. Wir haben Rettungssanitäter, Beamte, denen also auch ein Verbot und damit Verlust des Beamtenstatus droht. Wir haben noch Arbeitnehmer, die in Einrichtungen arbeiten, die gar nicht mit covidvulnerablen Personen in Berührung kommen.

SERIE: PFLEGER ERZÄHLEN – TEIL 4
Impfpflicht für Pfleger? „Es ist ein Spiel mit dem Feuer, jetzt weitere Ressourcen abzubauen“
Das Gesetz umfasst an einer Stelle auch Einrichtungen für seelisch schwerbehinderte Kinder. Und auch da erschließt es sich nicht, warum jetzt diese Einrichtungen dann auch unter die Impfpflicht fallen sollen. Und last but not least: Wir haben auch noch viele normale Bürger, die sagen: Ich will weiter zu meinem ungeimpften Zahnarzt oder Hausarzt gehen, den ich seit Jahren und Jahrzehnten kenne, dem ich vertraue. Das geht aber nicht, wenn dieser ein Tätigkeits- oder Zutrittsverbot erhält. Wir haben natürlich auch viele Klinikärzte.

Wir haben auch extra jemanden gefunden, der nachweisen kann, dass er in der Klinik öfter übernachtet. Das ist juristisch sehr wichtig für die Frage, ob auch ein Eingriff in Artikel 11 des Grundgesetzes vorliegt, der Freizügigkeit. Das beinhaltet auch das Recht auf freie Aufenthaltswahl. Und sobald man übernachtet, nimmt man Aufenthalt sozusagen in der Klinik. Und das wiederum ist sehr wichtig, weil die Einschränkung von Artikel 11 nicht durch das Gesetz förmlich zitiert wird. Also, lange Rede, kurzer Sinn: Wir sind wirklich eine sehr umfangreiche und wenn man so will, bunte Truppe.

Wie ist die Lage bei den Betroffenen jetzt? Werden da tatsächlich schon diese Beschäftigungsverbote ausgesprochen?

Also Berufseinsteiger und Medizin-Studenten können jetzt bereits keinen Beruf mehr antreten, da haben wir auch welche bei uns mit dabei. Und bereits tätige Menschen können ihren Arbeitsplatz gar nicht mehr wechseln und Arbeitgeber dürfen Ungeimpfte gar nicht mehr neu einstellen. Auch das betrifft zumindest einige aus der Beschwerdeführergruppe.

Den meisten Arbeitnehmern und Selbstständigen steht nun eine Ermes- sensentscheidung des Gesundheitsamtes an. Niemand weiß genau, was die Maßstäbe dabei sein sollen. Eine Mitbeschwerdeführerin hat gestern auch schon eine Anhörung für das Bußgeldverfahren erhalten, sicher werden weitere folgen.

Die meisten erhalten jetzt im Regelfall die ersten Mahnschreiben – das ist ein wirklich sehr „nettes“ Schreiben vom jeweiligen Gesundheitsamt. Da steht sinngemäß drin: Wir informieren Sie nochmal, es gibt ein neues Gesetz; Ihr Arbeitgeber hat uns nicht mitgeteilt, dass Sie geimpft oder genesen sind und uns liegt auch kein ärztliches Attest für eine Befreiung von der Impfung vor. Wir setzen noch mal gnädigerweise eine letzte Frist. Und wenn Sie sich dann nicht daran halten, müssen Sie entweder mit einem Bußgeldbescheid rechnen oder aber eben mit dem Erlass eines Betätigungsverbots.

Diese Verfahren laufen jetzt noch. Ich gehe aber davon aus, dass jetzt in den nächsten zwei, drei Wochen die ersten Betretungs- und Betätigungsverbote ausgesprochen werden. Der Staat braucht natürlich bei der schieren Masse an ungeimpften Ärzten, Hebammen etc. eine gewisse Zeit, diese alle anzuschreiben.

Aber da muss man auch knallhart realistisch sein: Sie arbeiten wirklich Schritt für Schritt. Beim einen kommt das Schreiben früher, beim anderen kommt der Bußgeldbescheid oder das Betretungsverbot später. Aber gehen Sie mal davon aus: Jeder wird früher oder später drankommen. Hinzu kommt noch, dass das Gesetz natürlich auch zum Denunziantentum einlädt.

Sie haben in Ihrer Beschwerde auch Fälle von Impfnebenwirkungen aufgezeigt, bei denen das zuständige Paul-Ehrlich-Institut den Betroffenen nicht mal geantwortet hat. Wie kann das sein?

Wir haben mehrere Fälle vorgelegt. Wir haben einen der wenigen Allgemeinmediziner, der seine gesetzliche Pflicht ernst nimmt und den bürokratischen Aufwand – der nicht ansatzweise vergütet wird – auf sich nimmt, regelmäßig Fälle von Impfnebenwirkungen ans Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Bei Todesfällen wird der Eingang wohl bestätigt, aber bei allem, was darunter ist, bis heute nicht oder jedenfalls nicht immer. Ich weiß nicht, woran das liegt – ob das politische Absicht ist oder ob das Paul-Ehrlich-Institut aufgrund der vielen Meldungen, die mittlerweile im Laufe der Zeit zustande kommen, wirklich so überlastet ist.

Und selbst wenn mal eine Eingangsbestätigung kommt – den Fall hatten wir natürlich auch schon -, dann wird auch derjenige Arzt, der meldet, längst nicht immer darüber informiert, wie weiter verfahren wird. Also: Warum wurde der Impfschaden anerkannt oder warum wurde er doch nicht anerkannt? Auch das läuft im Regelfall auch nicht so wirklich transparent.

Um was für Impfschäden geht es da?

BESORGNISERREGEND NEUE DATEN
13 Prozent der Intensivpfleger weiterhin ungeimpft – Kliniken vor Überlastung durch Impfpflicht
Da ist alles dabei: Todesfälle, Thrombosen, Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Thrombozytopenie etc. Wir haben einen Fall aus Heidelberg, der hat jetzt tatsächlich nach dem sechsten, siebten Arztbesuch und nach ungefähr einem Jahr seinen Impfschaden bestätigt bekommen und sogar ein ärztliches Attest bekommen, dass dieser Schaden ausreicht, das heißt er die zweite, dritte oder vierte Impfung nicht machen muss. Er hat jetzt ein erhebliches Problem mit einer Autoimmunerkrankung und das haben wir auch dem Verfassungsgericht vorgelegt. Übrigens ein junger Mann – seitdem arbeitsunfähig.

Wir fragen uns jedenfalls: Wie kann das Verfassungsgericht hier eigentlich eine Abwägung treffen, wenn entscheidende Daten gar nicht erhoben werden? Ob das Impfschäden sind, ob das die genaue Zahl der an oder lediglich mit Corona Verstorbenen ist. Ob das die Zahl der Hospitalisierten ist, die wegen einer Corona-Infektion oder eben aus ganz anderen Gründen ins Krankenhaus eingewiesen werden. All das wird statistisch überhaupt nicht oder nicht genügend und klar erfasst. Der Staat erhebt die Daten nicht, er will es nicht wissen. Und das ist unseres Erachtens auch ein Grund, warum unsere Verfassungsbeschwerde Erfolg haben muss. Denn die intensivsten Grundrechtseingriffe bedürfen einer bestmöglichen Abklärung aller relevanten Tatsachen und Fakten. Und ich glaube, da sind wir in Deutschland weit entfernt. Ich spreche in den Schriftsätzen von der politisch gewollten Pandemie der Unwissenheit.

Vielleicht kommen wir zum Ende nochmal auf diejenigen zurück, die jetzt um ihren Job fürchten. Wenn Ihre Beschwerde in der Hauptsache im Spätsommer Erfolg haben sollte, dann können bis dahin ja schon viele ihren Job verloren haben. Kann das dann überhaupt noch rückgängig gemacht werden
– kommt die Entscheidung dann nicht eigentlich zu spät und das gewünschte politische Ergebnis besteht dennoch?

Das hängt, wie der Jurist zu sagen pflegt, immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Angenommen, Sie werden gekündigt, weil der Arbeitgeber sagt: „Dich Ungeimpften kann ich ja wegen des behördlichen Betretungsverbots nicht mehr weiterbeschäftigen!“ Dann kommt es darauf an: Wenn Sie die Kündigung akzeptieren und sie rechtskräftig wird, dann wird es schwierig. Dann hilft es Ihnen tatsächlich wenig, wenn im August oder September das Verfassungsgericht sagt, das war ja alles rechtswidrig, eine Kündigung hätte nie erfolgen dürfen, weil alle Tätigkeits- und Betretungsverbote verfassungswidrig sind.

Wenn Sie aber dagegen gerichtlich vorgehen, würde natürlich mit einem Beschluss oder Urteil des Verfassungsgerichts auch der Kündigungsschutzklage stattgegeben werden, und dann muss der Arbeitgeber natürlich den Lohn nachzahlen, sofern Sie Ihre Arbeitsmöglichkeit und Arbeitsfähigkeit weiter angeboten haben. Ich würde dann nach derzeitigem Stand schon allein deshalb sagen: Gehen Sie juristisch gegen alle Eingriffe, egal ob Kündigung, Verhängung eines Bußgeldes, Tätigkeits- oder Betretungsverbotes, dagegen vor.


Weitere Informationen zu der von RA Dr. Lipinski vertretenen Beschwerdeführergruppe, die sich durch freiwillige Beiträge von Unterstützern finanziert, sind hier und hier auffindbar.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

57 Kommentare

  1. Ich wünsche Herrn Lipinski und seinen Mitstreitern viel Erfolg. Die Impfpflicht ist mMn eine Katastrophe.
    Wie unten bereits ausführlich beschrieben, müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass im besten Deutschland aller Zeiten der Begriff „Unabhängigkeit“ nicht von allen gleich interpretiert wird.
    Es wird sehr schwer für Herrn Lipinski.

  2. Karlsruhe? Nun ja, da habe ich meine Zweifel. Vor allem sollte die allgemeine Impfpflicht, die man mit Sicherheit im Herbst durchdrückt, mit anderen Tricks als beim letzten Mal, nicht aus den Augen verlieren.

  3. Beschwerden zur Impfpflicht abgelehnt
     
    In diesen Tagen und Wochen lehnt das Bundesverfassungsgericht massenhaft die Annahme solcher Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung ab und begründet dies entweder gar nicht oder mit solchen Wischi Waschi Phrasen, die Beschwerde sei durch den Prozessbevollmächtigten – angeblich – mangelhaft begründet worden.
     
    Das höchste deutsche Gericht ist nur noch eine Schande und die Urteile haben sich seit Jahren immer weiter vom Bürger entfernt.
    Aber was soll man erwarten, wenn die Richter von den Parteien bestimmt werden? Das ist ein Grundsatzproblem.
     
    Gegen die systematische Rechtsverweigerung des Verfassungsgerichtes beginnen Rechtsanwälte zwar zunehmend Sturm zu laufen – es geht in jedem Einzelfall immerhin um die Vernichtung der beruflichen Existenz eines Berufsträgers, den die alternde Gesellschaft dringend braucht, die Frage ist aber, ob nicht Grundsatzklagen beim EUGH, insbesondere gegen das Verfassungsgericht zielführender wären.

  4. Das Harbarth wird funktionieren wie immer, keine Hoffnung für niemanden und wenn es noch so offensichtlich ist. Das gerade ist ja der Wahnsinn. An Fakten hat es doch nie gefehlt.

  5. Der Knackpunkt bei allem ist meiner Meinung nach die Evaluierung der relevanten Daten. Hier hat das Gericht meines Wissens sogar bereits die Bundesregierung oder den Gesetzgeber zur Tätigkeit aufgefordert. Lauterbach hat sich dem jedoch verweigert, obwohl in anderen Ländern diese Erhebungen bereits stattfanden, es ist also möglich. Diese verfassungswidrige Arbeitsverweigerung bedeutet nichts anderes, als daß der Staat in Grundrechte massiv eingreift, sich aber weigert, zu ermitteln und damit zu begründen, ob und wie diese Eingriffe überhaupt erforderlich und wirksam sind. Wenn das BVerfG dies durchgehen läßt, dann ist unser Rechtsstaat offiziell am Ende. Dann könnte man in Zukunft praktisch grundrechtseinschränkende Gesetze erlassen, ohne diese überhaupt haltbar zu begründen. Es ginge dann nur noch nach Ideologie und Gefühl. Ich mache mir große Sorgen um dieses Land.

  6. Solange das BVerfG sich als Teil der Exekutive begreift, sehe ich wenig Chancen auf Rechtsstaatlichkeit. Trotzdem sind solche akribischen Klagen wichtig, weil die Lügen der Regierung dadurch immer offensichtlicher werden.

    • Das (h)ampelnde Zentralkomitee in Berlin kann
      zwar nicht zur Wahrheit gezwungen werden.

      Aber das schwurbelnde ZK zwingt sich selbst durch
      permanentes Leugnen der Wahrheit zu immer
      verzweifelteren abstrusen Lügen.

      Und die Wähler der regierenden Lügensekten?

      Als nichtwissenwollende Gläubige folgen
      sie inbrünstig den Lügen.

      Kein Wunder, daß der
      KORRUPTIONSWAHRNEHMUNGSINDEX für
      Deutschland so niedrig ist ….

      FINIS GERMANIA

  7. Das Bundesverfassungsgericht ist nach eigenem Verständnis seit dem 24.03.2021 dem Grundgesetz übergeordnet.
    Mit dem Klima-Urteil an diesem Tag beendete das Bundesverfassungsgericht die freiheitliche demokratische Grundordnung, und unterhöhlte damit die Basis des Grundgesetzes. Der Rechtsstaat wurde faktisch durch eine Klimadiktatur abgelöst.
    Wer glaubt noch an Gerechtigkeit der Urteile dieses politischen Tribunals?

  8. Man muß es nicht mal juristisch begründen.
    Eine Impfpflicht setzt voraus, daß es eine Impfung gibt.
    Eine Impfung setzt voraus, daß es einen Impfstoff gibt.
    Nur gibt es keinen Impfstoff.
    Der sog. Impfstoff ist ohne ordentliche Zulassung und wird eine solche nicht bekommen.
    Warum?
    Die Nebenwirkungen sind unverhältnismäßig und zahlreich.
    Die Impfwirkung ist nicht nachgewiesen.
    Ohne Datenmaterial kann gesagt werden, daß auch Personen ohne diesen „Impfstoff“ nicht an Corona erkranken.
    Die Impfpflicht ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    • Und es ist eine Medikamentenstudie, zu der kein Proband aufgeklärt wurde und wird, was rein rechtlich den eingriff zu einer Straftat macht. Zeuge: Olaf aus dem Kanzleramt, der im Wahlkrampf erklärte, daß es schon ca. 50 Millionen Versuchskaninchen gebe und der rest sich bigte schön aus Gründen der Volkssolidarität anschließen möge. Ähnlich äußerte sich auch die Saskia von den Sozen.Bei solch hochkarätigen Zeugen sollte es doch vor Gericht keine Probleme geben.

  9. Ex Oriente Lux! Die Sonne geht nicht umsonst im Osten auf und im Westen unter. In Deutschland sehen wir allenfalls noch das Abendrot der Freiheit. Typen wie Lauterbach sind deren Totengräber. Bevor diese effektiv aus dem politischen Verkehr gezogen sind, werden wir kein Morgenrot der Freiheit mehr sehen. Die einzige Hoffnung ist, dass der umfassende Bevormundungsstaat bundesdeutscher Provenienz demnächst aus demografischen Gründen nicht mehr genügend Büttel findet. Das diesbezügliche Geschrei ist schon derzeit groß.

  10. Die Helden im Kampf gegen den Totalitarismus sind nicht nur in der Ukraine zu suchen. Herr RA Lipinski gehört jedenfalls auch dazu. Wenn es ihm gelänge, die Karlsruher Rotroben unter Führung des Merkelknechts zu bewegen, mehrheitlich die absurde Pflegeimpfpflicht zu kippen, müsste ihm im Karlsruher Schlossgarten ein Denkmal errichtet werden. Scheitert er in Karlsruhe, sollte er es auf jeden Fall Mal beim EGMR versuchen.

  11. Ich wünsche viel Erfolg. Aber ich habe Zweifel daran, noch in einem Rechtsstaat zu leben. In einem Rechtsstaat würde es ein solches Gesetz unter den gegebenen Umständen gar nicht geben.

    • Es hat wohl auch in der alten Bundesrepublik schon Gesetze gegeben, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar waren. Aber damals waren zwei Gegebenheiten anders als heute:

      • Wir hatten Bundespräsidenten, die solche Gesetze nicht unterschrieben haben.
      • Wir hatten ein Bundesverfassungsgericht, das Verfassungsbeschwerden gegen solche Gesetze angenommen und diese Gesetze gekippt hat, und nicht etwa – wie heute gang und gäbe – abgewiesen oder verschleppt hätte.

      Leider funktionieren diese beiden Schutzinstanzen gegen eine übergriffige Regierungspolitik heute nicht mehr oder nur noch gelegentlich.

      So ist das eben, wenn man einen Linksextremen zum Bundespräsidenten macht und einen Merkel-Jünger zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

      Auch ich denke – wie der User Ludwig von Gerlach -, dass je nach Reaktion des BVG die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden sollte. Eine Chance wäre es allemal.

  12. Mit einem unabhängigen Bundesverfassungsgericht kann der Ausgang des Verfahrens bei der Fülle an Formfehlern und Schlampigkeiten eigentlich nur heißen: Der Klage wird stattgegeben, dass Gesetz ist null und nichtig.
    Wie gesagt:
    BEI EINEM UNABHÄNGIGEN BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.
    Viel Glück, Ihr werdet es brauchen.

  13. Aller Anlass um juristisch vorzugehen! Freundliche, maßvolle Bitten um Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen, Nachjustierung des Vorgehens – es wurde alles ignoriert. Jede Rücknahme von Maßnahmen mussten mühsam jur. errungen werden, nicht im transparenten, verbindlichen Dialog.
    Montgomery zitiert bei „Klartext“ ein angeblich altes medizinisches Sprichwort: „was keine Nebenwirkung hat, hat auch keine Wirkung“ und stellt den kausalen Zusammenhang zur Impfung infrage. DAS zeugt von der thematischen Haltung unserer Funktionsspitzen! https://www.servustv.com/aktuelles/v/aad0dzy3fpgasdnu8xg4/
    Lauterbach beruft sich auf neue Erkenntnisse aus Israel betreffend Wirksamkeit der Impfung. Tatsächlich ist dies die erste westliche Gesellschaft, wo bereits sehr früh die vierte Impfung verteilt wurde, und ist allein aus dieser Sicht von besonderen Belang für die Bewertung der Wirkung. Was nach der 4ten los ist, beschreibt Ilana Rachel Daniel (Rappeh) auf Rumble od. Bitchute genau (engl.).
    Ihre Warnung sollte uns ein Weckruf sein, viel zu viele Menschen leiden erbärmlich! Auf diese Erkenntnisse beruft man sich hier? Wie soll man das verstehen?
    Der österreichisch-grüne Gesundheitsminister Rauch kündigt jetzt schon an, dass es im Herbst weitergeht!

  14. Deutschland 2022: Das Bundesverfassungsgericht nimmt noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil…

    Ach!

    Das es so schlimm ist hätte ich nicht für möglich gehalten. Wie tauschen die da schriftliche Informationen aus? Fax? Nein is auch semi-elektronisch. Brief? Wahrscheinlich. Paketdienst mit Aktenordner? So wird es sein. Die karren die Akten breit.

    Und da reden wir von Digitalisierung. Deutschland ist ein Irrenhaus mit Zentrale in Berlin.

    • Ein Freund hat Wohngeld beantragt – da sind sie gerade in der „Erprobungsphase“, meldeten sich dann aber nicht über mail zurück, sondern per Brief.
      Ich glaube, die Ämter in denen administrative Abläufe digital geregelt werden, lassen sich an der Hand abzählen. Was bei einem kompletten Stromausfall dann aber wieder von Vorteil sein wird.
      Die Ablage ist halt dann weg – aber das soll Berliner Gerichten mit ganzen Fällen bei der Umstellung auf DV passiert sein.

  15. Ein sehr, sehr interessantes Interview, vielen Dank! Lipinski klopft alle relevanten Bereiche ab und spricht dann „von der politisch gewollten Pandemie der Unwissenheit“. Das spricht für ihn und seine Arbeit. Und es spricht Bände, Bände voller Wahrheit!

  16. Die Pandemie der Unwissenheit hält die Regierungen in Bund und Ländern im Bereich der Gefahrenabwehr. So entsteht ein Scheinrechtsstaat. Die Gerichte sind an diesen Zuständen maßgeblich beteiligt, weil sie die (damit einhergehende Pflicht zur Aufklärung der Sachverhalte – nicht selten bewusst – aus den „Augen verloren“ hat). Das BVerfG hat sich bisher ebenfalls grenzenlos dumm gestellt. Das wird auch so bleiben, denn wer als deren Kontrollorgan mit der Regierung diniert, hat keinen Bezug zum Rechtsstaat und nimmt seine Pflichten nicht ernst.

  17. Wenn man nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht -eine staatliche Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie 1. einen legitimen Zweck hat, 2. geeignet, 3. erforderlich und 4. angemessen ist- dann kann man bei einer „Impf“pflicht höchstens über den 1. Punkt diskutieren, alle anderen sind bei heutigem Wissensstand definitiv nicht erfüllt. Nur zählt das alles nicht mehr, wenn man es mit einer Regierungsorgansiation wie dem Bundesverfassungsgericht zu tun hat. Oder um ein paar Bonmots abzuwandeln: „Er war Verfassungsrichter und auch sonst von niederer Moral“ und „Es hilft nichts, Grundrechte zu haben. Man muß auch mit dem Bundesverfassungsgericht rechnen“.

  18. …….wenn über ein anhängiges verfahren berichtet wird, sollte man wenigstens eine information über das aktenzeichen erhalten, das für dieses vom gericht vergebenwurde,,,,,,

  19. Eine Frage stellt sich mir noch:
    Eine Arzthelferin ist ungeimpft und das Gesundheitsamt spricht ein Betretungsverbot aus; sie stellt ihre Arbeitskraft weiter zur Verfügung.
    a) der Arzt kündigt ihr nicht und wartet das Urteil ab. Er hat den Schaden sie zu bezahlen ohne Leistung ggf. Zusatzkosten für notwendige Ersatzkraft.
    b) der Arzt kündigt ihr. Er spart vorläufig das Geld, kann eine Ersatzkraft beschaffen. Das Urteil fällt für die Grundrechte aus und erneut hat der Arzt den Schaden Gehalt für nichts nachzubezahlen.
    WER trägt denn diesen Schaden? Verantwortlich ist doch m.E. das Gesundheitsamt, welches in der schwebenden Rechtslage den Ermessensspielraum zum Schaden von Helferin, Arzt und auch Patienten nicht genutzt hat.
    Moralisch klar, aber juristisch?

    • Das ist ja ein Teil des perversen Spiels. In beiden Fällen guckt der Arbeitgeber (hier: Arzt)in die Röhre. Ein theoretisch denkbarer Anspruch aus Staats-/Amtshaftung ist de facto so gut wie nie durchsetzbar. Die Hürden sind immens hoch, der Aufwand lohnt selbst bei mehrjährigem Annahmeverzug des Arbeitgebers – und daraus erwachsender Lohn(nach)zahlungspflicht – kaum, und die Erfolgsaussicht geht gegen Null. Man kann den Arbeitgebern also nur raten, die Betroffenen aus anderen (arbeitsrechtlich tragfähigen) Gründen auf die Straße zu setzen, um sich selbst zu schützen, was – gewollt – einen Keil in uU langfristige Arbeitsverhältnisse treibt. Divide et impera at its best.

  20. Ich bin ein bisschen skeptisch, was die Wahl des Anwalts betrifft. Ich hatte schon mit ihm zu tun und er fiel damals nicht gerade durch kreative Prozessführung auf. Der Richter musste ihn in der mündlichen Verhandlung sogar daran erinnern einen Antrag zu stellen. Das lernt man im ersten Semester Jura. Aber vielleicht ist er ja bei einem Fall wie diesem, wo man sich einen Namen machen kann, etwas motivierter als im Tagesgeschäft.

  21. Eine Bitte hätte ich an Tichy: Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die Klage innerhalb der nächsten zwei Jahre ohne Begründung wegen fehlender Relevanz (o.ä.) abgewiesen wird. Da man aus der Tagespresse von dem Vorgang sowieso nichts erfahren wird, wäre eine Bestätigung von Ihnen wichtig, dass mit der Ablehnung wenigstens noch die Standardverfahren des BVerfG funktionieren.

    • Der Ausgang dieser Klage am BVG wird von allen Medien veröffentlicht. Auch eine Abweisung. Denn so könne man das Narrativ der von Medien bejubelten und vermeintlich alternativlosen Regierungsentscheidungen untermauern und sich im Sonnenlicht der richtigen Seite bescheinen lassen. „Die … hat immer recht.“

  22. Es gibt doch viel Gesundheitspersonal in Krankenhäusern arbeitend , das gebustert ist und mehrfach von Corona -beweisbar- befallen war oder ist ! Allein das sollte doch reichen die bisherigen “ Impfstoffe“ neu zu bewerten !

  23. Ich kenne Menschen, die umgeimpft weiter arbeiten und nicht vom Gesundheitsamt belästigt werden. Vermutlich ist in dem Bezirk das Gesundheitswesen kurz vor dem Zusammenbruch!

  24. Gut, dass jemand für diese armen Menschen weiterkämpft. Die Coronapolitik ist eben nicht restlos zurückgenommen worden. Und wenn das Bundesverfassungsgericht nicht will, gibt es noch den EuGH und EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Ich hätte da noch 2 Punkte die auch angegangen werden müssen:
    a) der Überwachungsstaat: wieso bekommt jeder, der über die Grenze (zurück) nach Deutschland kommt, sofort eine SMS (vorausgesetzt, Handy ist dabei) von der Bundesregierung, dass man 3G sein muss? Diese Direktüberwachung kann niemals erlaubt sein.
    b) Warum gelten bei uns noch 3G Regeln bei der Einreise? Das ist nur Schikane, kostet Geld der Reisenden, und muss weg.

  25. Eins habe ich an den Ausführungen des Dr. Lipinski nicht verstanden – vielleicht kann er dazu ja noch eine kurze Ergänzung nachreichen:

    Wie um alles in der Welt kommt er darauf, wir hätten noch ein Verfassungsgericht?

  26. Ein wesentlicher Punkt fehlt für mich:
    Die Pflicht, sich einen nur bedingt zugelassenen Stoff verabreichen lassen zu müssen.

  27. Wenn er das alles mal lesen würde, bei so vielen Vorbehalten gegen Hr. Harbarth! Bei so einem hoheitlich Amt gehört eine Menge Vorschußvertrauen dazu, wenn der Herr nur einen Funken des Verständnisses für sein Amt hätte, würde er zurücktreten! Aber das ist der Zeitgeist, wie bei Wieler, Drosten, Montgomery und all Jenen, die sich an ihrem Volke versündigt haben, hier ist der Vertrag mit Uhu wichtiger!

  28. Respekt vor den Antragstellern! Erfolgsaussichten? Ich wünsche es sehr, glaube aber nicht daran, wir kennen unser Bundesverfassungsgericht!

  29. Ich drücke den von dieser unmenschlichen Impfpflicht Betroffenen die Daumen, allerdings bin ich skeptisch. Damit das funktioniert, müsste Deutschland ein Rechtsstaat sein, ist es aber nicht (keine unabhänige Justiz) Was mit einem mutigen Richter passiert, der sich diesem Irrsinn entgegenstellt, haben wir in Weimar gesehen. Verschärfend kommt jetzt noch dazu, dass im BVG mit Harbarth eine Sprechpuppe der Regierung installiert wurde. Die Gefahr, dass Verfahren verschleppt oder einfach (wie so oft schon bei ähnlichen Fällen) ohne Begründung abgewiesen wird, ist hoch. Trotzdem hoffe ich, dass diese Impfpflicht kippt. Sie hat in einer menschlichen Gesellschaft nichts verloren.

  30. Hoffentlich sitzt das BVerfG nicht wieder beim Abendessen im Büro von Margot Honecker … Auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg!

  31. (..) weil das Bundesverfassungsgericht noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt. Wir sind, wenn man so will, das Pilotverfahren (…)

    Eben. Ein Pilotverfahren für den elektronischen Rechtsverkehr. Nicht mehr und nicht weniger. Man könnte auch Katzenvideos hin- und herschicken. Am Ende steht Harbarth und der wird es schon richten. Das Urteil steht längst fest.
    Zu pessimistisch? Nicht aus meiner Sicht. Ich habe eben kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsstaat.

    • Wenn ich in einem Beruf wäre, in dem man von mir die Impfpflicht verlangt, dann würde ich sofort woanders hingehen. Ins Ausland oder in einen anderen Beruf. Die Menschen, die da arbeiten sind ja alle nicht blöde, so wie in der Politik!

  32. Ich erwarte nicht, dass von einem Habarth hier irgendetwas außer im Sinne der Parteioberhäupter entschieden wird. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, war die Besetzung der obersten Richter durch die Parteien genug um die Gewaltenteilung schwer zu beschädigen und viele Grundrechte zur Makulatur zu degradieren.

  33. Wieviele VerfBeschwerden zu diesem Thema wurden gar nicht erst angenommen? Daher bleibt nur die Schrotflintenmethode. Im Grunde genommen verteuert und verhindert das BVerfGE mit seinen Nichtannahmebeschlüssen den Rechtsschutz.

    Vielleicht zeigt es aber auch, dass Herr Montgomery mit einer etwas anderen Aussage recht gehabt hätte: kleine Anwälte statt Richterlein. Keline Anwälte, die vielleicht ihr Handwerk nicht beherrschen?

    In dieser Art und Weise müsste auch gegen den ÖRR vorgegangen werden. Jedes Urteil zum ÖRR müsste genauestens ausgewertet und dann anhand der Begründungen angegriffen werden.

  34. Das Denunzieren wegen was auch immer wurde gerade von FDP Justizminister Marco Buschmann aufgrund einer europäischen Richtlinie in Deutschland erneut eingeführt: https://twitter.com/KazimBridges/status/1516786119194595334?cxt=HHwWjMCyrY282owqAAAA
    Seine Hinweise vom 14.04. auf bereits eingerichtete Amtsstuben, die Spitzelberichte entgegen nehmen, sind irgendwie bei all dem, was uns täglich vorgesetzt wird, der Aufmerksamkeit entgangen.
    Aber hinsichtlich dessen, dass in die Existenz von Menschen durch solches tief eingegriffen werden kann, sollte man Buschmanns Gesetze uns zu Lasten erneut betrachten – und auch dagegen klagen.

    • Anonymes Denunzieren kennen wir aus Bremen, als 2 Landsknechte vom Oa im Dezember 2021 vor der Tür standen, wegen angeblicher Verstöße gegen die Coronaregeln. Die mussten wieder abziehen, weil absolut nichts nachzuweisen war. Das gehörte zum Terror der Angstmacherei, die dank Lauterbach und den MSM noch immer unterstützt werden. Leider stelle ich fest, das immer noch sehr viele mit den völlig sinnlosen Gesichtswindeln, selbst auf dem Fahrrad, zu beobachten sind. Drosten hat das sinkende Schiff schon verlassen durch seinen Rücktritt aus dem Beratergremium, nur Lauterbach schwimmt noch zum Schiff seiner persönlichen Scheinpandemie zurück. Er hat ja auch sonst nichts in seinem Amt zu tun. Immer noch ignoriert er die vielen Nebenwirkungen der Genspritze.

      • Es geht ja inzwischen auch um Größeres. Die who handelt gerade Verträge mit den 194 Mitgliedsländern aus, wodurch sie im von ihr selbst ausgerufen Seuchenfall berechtigt wird, die Amtsgeschäfte über die gewählten Regierungen hinweg zu übernehmen.
        Die haben noch vieles mit uns vor. Alleine, wenn man den Blick Richtung Shanghai wendet, kann man erkennen, dass sie nicht nachlassen werden, uns zu unterjochen.
        Ra Füllmich ist ihnen mit dem Corona-Ausschuss und Spezialisten aus der ganzen Welt auf der Spur.
         

  35. Erst die medizinischen Berufe, dann alle anderen. Und anschließend alles im Pflichtabonnement, was die Pharmaindustrie auf den Markt wirft. Wer das nicht verträgt und gesundheitlich „versagt“, hatte eben Vorerkrankungen, anders formuliert, er ist irgendwie selbst schuld.
    Wenn es mit den medizinischen Berufen funktioniert, dann auch mit unseren. Es ist ein großer Test. Und die neue Methode Strafenzahlen bis zum Bankrott und den Arbeitgeber zum Betretungsverbot des Arbeitsplatzes zu zwingen macht uns alle zum Knecht.
    Wir müssen diese Klage unterstützen. Dass man mit Mitarbeitern des Gesundheitswesens angefangen hat, mit Leuten, die Leben retten und also höchsten Respekt verdienen, zeigt die Verachtung der Politiker, die sich ihren eigenen Maßnahmen immer entziehen können, gegenüber der Bevölkerung.

    • Seltsamerweise gilt die „Imfpflicht“ für Soldaten – für Polizeibeamte jedoch nicht. Kann mir jemand erklären, weshalb?

  36. Ich befürchte, das eigentliche Urteil wird weghabarthiert werden.

  37. Dr. habil. Ulrich Vosgerau berichtet in der Jungen Freiheit, ich zitiere:
    „Der für Verfassungsbeschwerden durchweg zuständige Erste Senat des Gerichts hatte sich in einem Beschluß im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits vom 10. Februar 2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht positioniert. Schon damals meinte das Gericht, ohne nennenswerte Begründung, keine „durchgreifenden“ verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erkennen zu können. Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht, denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben. Dieser blanke Zynismus des Harbarth-Senats löste bei Verfassungsrechtlern allerdings ein gewisses Entsetzen aus.
    Eine von mir selbst vertretene Verfassungsbeschwerde zweier Ärzte wurde ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen; sie sei unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 und § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz „bereits unzulässig“. Dies bedeutet im Klartext: Die Verfassungsbe-schwerde sei gar nicht in der Sache begründet worden und habe auch noch nicht einmal ein Grundrecht benannt, das angeblich verletzt sein solle! Nun sind diese Behauptungen der zuständigen Kammer nachweislich unzutreffend, selbstverständlich war die Verfassungsbe-schwerde – besonders aufwendig – begründet. (Ein Kollege vermutet, das Gericht habe, da es gerade in Rekordzeit massenhaft abweise, meine Verfassungsbeschwerde wohl mit einer anderen einfach nur verwechselt). Wie dem auch sei: wegen der nachweislichen Unrichtigkeit dieser Begründung steht nun durchaus auch der Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 Strafgesetzbuch) im Raum.
    Ob die Fehlleistung des Gerichts vorsätzlich oder fahrlässig war, könnte dabei nur dem Votum des berichterstattenden Richters entnommen werden. Interessant nun: als Rechtsanwalt kann man beim Gericht Akteneinsicht nehmen, zur Akte gehört aber, nach der ständigen Praxis des Gerichts, interessanterweise nicht dieses Votum. An das kommt man nur heran, wenn die Staatsanwaltschaft die gesamten Prozeßakten beim Bundesverfassungsgericht beschlagnahmen würde.“
    Genauso urteilte das Gericht im Jahr 2016 über die Verfassungsbeschwerde des renommierten Staatsrechtlers Prof. Schachtschneider wegen des Offenhaltens der Grenzen: „offensichtlich unbegründet“.

    • Ähnelt das ganze Prozedere nicht dem, als man Klagen gegen die Grenzöffnung wie gegen Merkel einreichte – und die vor Gericht auch „abprallten“?
      Ich habe gestern mit einer Bekannten gesprochen. 4-fach!!! geimpft hat sie sich Mitte April auf einer Flusskreuzfahrt Corona von einer Nachbarin am Nebentisch eingefangen und ist so schlimm erwischt worden, dass sie ihr Tagwerk immer noch nicht angehen kann und das absehbar auch nicht können wird. Schon vorher wurde nach der 3. Spritze ihr Körper von Rheuma, ihr bis dato unbekannt, so stark befallen, dass sie einige Tage vollkommen bewegungsunfähig war
      Gehen nicht nur solche aufs Schiff, die nachweisen müssen, dass sie genesen oder vielfach gespritzt sind? Und wie kann es dann zu solchen „Ansteckungen“ kommen?

    • vosgerau hat glaube ich auch gesagt,dass ein gang zum eu gericht ,die letzte möglichkeit wäre,wenn das höchste inländische gericht,nach seiner ansicht rechtsbeugung betreibt. bin kein anwalt ,klären sie mich auf.

  38. Also wer glaubt denn noch wirklich, dass das Bundesverfassungsgericht hier vor Ende des Jahres auch nur einen Finger rührt? Man suggeriert jetzt dass es bearbeitet wird und lässt es liegen bis zum Ende des Jahres auf Grund von zu umfangreich ect. Und da das Gesetz eh nur befristet war hat es sich dann auch erledigt.
    Nur naive Optimisten glauben noch an Gerechtigkeit von diesem politischen Organ!

  39. „Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die
    Hure der deutschen Fürsten.
    Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut
    und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“

    Georg Büchner (1813 – 1837) Der Hessische Landbote

    • Und trotzdem: Gibt es ein besseres System, das Sie vorschlagen können?

      Ich fürchte, selbst im Grunde gute Systeme laufen sich tot. Das ist – bisher jedenfalls – allen Systemen immanent. Und ob dann auf eine Demokratie eine bessere Demokratie folgt?

      • Ja, wir brauchen nur nach Italien zu schauen. Dort gibt es unabhänige Ermittlungsrichter. So etwas ähnliches brauchen wir auch. Grundsätzlich muss die Weisungsbefugnis des Justitzministers gegenüber der Saatsanwaltschaft aufgehoben werden. Ausserdem muss die Ernennung des obersten Richters des Verfassungsgerichts durch ein „Fachgremium“ , welches aus Richtern und nicht aus Merkel besteht, erfolgen. So etwas wie Harbarth darf sich nicht wiederholen.

      • Es gibt etliche bessere Systeme:
        1.) Man kann etwa parteipolitische Beteiligung vor Eintritt in ein Richteramt verbieten, das wäre im Rahmen von Art. 97 GG sogar eigentlich geboten und wird in einigen Ländern auch so praktiziert.
        2.) Genauso ist es sehr unüblich, dass ein Justizminister Weisungsrecht gegenüber einem Staatsanwalt hat, diese Konstellation findet sich eigentlich nur in Nicht-Demokratien.
        3.) Auch die Frage nach der Richterernennung wird in vielen Ländern anders gelöst. Es gibt auch hier etliche Systeme, die weitaus besser sind, als eine Ernennung durch das (weisungsgebundene) Justizministerium oder z.b. irgendwelchen Parlamentskungeleien.

      • Ein Justizminister vertritt die Exekutive. Er sitzt zu meist auch im Parlament und vertritt dort die Legislative. Zugleich beruft er noch die Richter die Judikative und ist weisungsbefugt für die Staatsanwaltschaften. Das ist Gewaltenteilung in Deutschland. Ein absolutes no Go. Stört aber niemanden ..

  40. …“bieten Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe.“
    Hahaha… das nenne ich mal Optimismus 😉

Einen Kommentar abschicken