Tichys Einblick: Das 13-Punkte-Programm, das Innenministerin Nancy Faeser kürzlich unter dem Titel „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ präsentierte, verschiebt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern grundsätzlich: In Zukunft soll schon ein nicht näher beschriebenes „Gefährdungspotenzial“ dem Verfassungsschutz weitreichende Möglichkeiten geben, bis hin zur Auskundschaftung des Kontos und Druckausübung auf Kreditinstitute. Kann ein Gesetz eigentlich überhaupt mit derart vagen Begriffen wie „Gefährdungspotenzial“ und „neue Rechte“ operieren?
Dietrich Murswiek: Der 13-Punkte-Plan des Bundesinnenministeriums ist kein Gesetz, sondern erst einmal die Bekundung, etwas tun zu wollen. Soweit zur Umsetzung des Plans gesetzliche Vorschriften erforderlich sind, müssten diese viel präziser gefasst werden als die vagen Programmbegriffe. „Gefährdungspotenzial“ ist ein möglicher Rechtsbegriff. Ob er dem Bestimmtheitserfordernis genügt, hängt vom konkreten Verwendungszusammenhang ab. Für die Überwachung durch den Verfassungsschutz ist ein „Gefährdungspotenzial“ nicht Voraussetzung – beobachtet werden dürfen auch Organisationen ohne Gefährdungspotenzial.
Nach dem Papier des Innenministeriums soll hingegen das Vorhandensein eines Gefährdungspotenzials ausreichen, damit der Verfassungsschutz Auskünfte zum Beispiel bei Kreditinstituten „zu Konten, Konteninhabern […] und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein- und -ausgänge“ einholen darf. Dies ist bislang nur zulässig, wenn es um gewaltbereite oder Gewaltbereitschaft durch Aufstachelung zu Hass oder Willkürmaßnahmen fördernde Bestrebungen geht. Nach dem BMI-Plan soll das Einholen von Kontoinformationen auch bei völlig friedfertigen Organisationen möglich sein, wenn diese ein „Gefährdungspotenzial“ aufweisen.
Das scheint auf die AfD, insbesondere auf deren hohe Umfragewerte, abzuzielen. Alle Maßnahmen, die auf die Erschwerung der Finanzierung einer nicht verbotenen Partei abzielen, sind allerdings mit dem Parteienprivileg des Grundgesetzes unvereinbar.
Faeser erklärte in einem Interview, es gehe darum, Konten von Personen, die sie der „neuen Rechten“ zuordnet, in Zukunft „stillzulegen“. Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?
Staatliche Kontenschließungen sind in dem Plan nicht vorgesehen. Wir haben es schließlich mit legal arbeitenden Organisationen, nicht mit organisierter Kriminalität zu tun. Allerdings will das BMI die Finanzquellen rechtsextremer Netzwerke „austrocknen“. Wie das gehen soll, bleibt im Dunkeln. In dem Papier heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz tausche sich mit dem Finanzsektor aus, um diesen für Finanztransaktionen im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus zu „sensibilisieren“.
Wie muss man das verstehen?
Das muss man wohl so verstehen: Den Banken wird vom Verfassungsschutz nahegelegt, Konten von bestimmten Organisationen und Personen zu kündigen oder Überweisungen an diese nicht auszuführen, vielleicht sogar Spendern das Konto zu kündigen. Das sind indirekte Grundrechtseingriffe, die einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Eine solche sehe ich nicht. Der Verfassungsschutz ist keine Polizei und hat keinerlei Vollzugskompetenzen.
Faeser und ihre Unterstützer scheinen darauf abzuzielen, statt direkter staatlicher Repressionen indirekte Wege anzuwenden, indem sie private Unternehmen und NGOs für ihre Zwecke einspannen. Entsteht gerade eine Art von autoritärem Hybridstaat?
Ja, auch an anderen Stellen des BMI-Plans wird der Wille deutlich, Ziele, die der Staat durch Verbote nicht erreichen kann, weil dem die Grundrechte entgegenstehen, indirekt dadurch zu erreichen, dass Private animiert werden, Bekämpfungsmaßnahmen vorzunehmen, die der Staat nicht vornehmen darf.
Wie sieht so etwas aus?
Beispielsweise soll das Bundeskriminalamt bei Internetprovidern die Löschung nicht strafbarer, aber „inkriminierter“ – das heißt wohl vom BKA, vom Verfassungsschutz oder vom Innenministerium für inakzeptabel gehaltener – Inhalte „anregen“. Die staatliche Finanzierung „zivilgesellschaftlicher“ Organisationen, die für ihren Kampf gegen Rechts schon jetzt im Rahmen der „Demokratieförderung“ rund 200 Millionen Euro jährlich erhalten, soll durch das „Demokratiefördergesetz“ verstetigt werden. Während der Staat in seiner Öffentlichkeitsarbeit an das Neutralitätsgebot gebunden ist, können die staatlich finanzierten Privatorganisationen völlig einseitig alles bekämpfen, was sie selbst für rechtsextrem halten. Das Gesetz schließt nicht einmal aus, dass Steuergeld an Linksextreme fließt.
Was ist davon zu halten?
Der liberale Rechtsstaat ist durch die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft gekennzeichnet. Während jede Zwangsgewalt beim Staat monopolisiert und der Staat durch die freiheitsschützenden Grundrechte gebunden ist, können die gesellschaftlichen Kräfte sich frei entfalten, verfügen aber nicht über Zwangsmittel und nicht über Steuergeld. Die Durchmischung von Staat und „Zivilgesellschaft“, wie sie jetzt zu beobachten ist, löst die freiheitsschützenden Strukturen des Rechtsstaats tendenziell auf.
Würde ein Gesetz, das sich nur „gegen Rechts“ richtet, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben?
Nein. Deshalb wird die Regierung entsprechende Gesetzentwürfe immer politisch neutral formulieren. Das Problem ist dann die Gesetzesanwendung. Wenn die politisch einseitig ist, kann man mit juristischen Mitteln schwer dagegen ankommen.
Sie sind Experte für das Verfassungsschutzrecht. Wie beurteilen Sie die Entwicklung des Bundesamts für Verfassungsschutz?
Dass der Verfassungsschutz mit Verdachtsberichterstattung und unberechtigter Anprangerung lediglich politisch unkorrekter, aber verfassungsschutzrechtlich irrelevanter Äußerungen Politik macht, ist nichts Neues. Doch hat sich dies mit Faeser und Haldenwang verstärkt. Auffallend ist, dass Haldenwang sehr stark in die Öffentlichkeit drängt und es zum Beispiel als seine Aufgabe ansieht, dafür zu sorgen, dass die „Brandmauer gegen die AfD“ hält. Damit überschreitet er die Kompetenzen des Verfassungsschutzes. Auch dass der Verfassungsschutz Fake-Accounts in den sozialen Netzwerken betreibt, die rechtsextreme Hetze verbreiten, ist besorgniserregend. Der Verfassungsschutz facht das Feuer an, dass das BMI dann mit Anti-Rechts-Programmen löschen will.
Haldenwang spricht davon, dass auch legale Äußerungen „staatswohlgefährdend“ sein könnten. Entsteht hier mit einem solchen Begriff von „Staatswohl“ eine ganz neue Rechtsfigur“?
Nein, der Verfassungsschutz kann sich nicht selbst seine Rechtsgrundlagen erweitern. Er ist für den Schutz der Verfassungsgrundlagen zuständig und nicht für ein darüber hinausreichendes „Staatswohl“. Gemeint hat Haldenwang wohl nur, dass auch legale, nicht strafbare Äußerungen verfassungsschutzrechtlich relevant sein können, das heißt, als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden dürfen. Das entspricht der geltenden Rechtslage. Allerdings überschreitet der Verfassungsschutz seine Befugnisse, wenn er Äußerungen, die gar nicht den Willen zur Beseitigung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen lassen, als Anhaltspunkte bewertet, in dem er diesen verfassungsfeindlichen Willen einfach unterstellt. So zuletzt, als Haldenwang den Begriff der Remigration anprangerte, der ja sprachlich nichts anderes als das Gegenteil von Immigration bedeutet.
Zurzeit gibt es in westlichen Ländern einen deutlichen Trend zum autoritären Staatsverständnis. In Irland stellt das neue Anti-„Hass“-Gesetz nicht nur die Verbreitung bestimmter Ansichten unter Strafe, sondern auch schon den privaten Besitz von Material, das als gefährdend gilt. Anderseits entschied ein Gericht in Kanada gerade, die Anwendung des Notstandsrechts gegen Trucker 2022 durch die Regierung Trudeau sei rechtswidrig gewesen. Gibt es eine Chance, die illiberale Entwicklung zu stoppen?
Soweit es um den Schutz der Meinungsfreiheit geht, gibt es eine Chance. Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ist zwar nicht generell, aber bezüglich der Meinungsfreiheit fast durchgehend liberal. Soweit es um staatliche Freiheitseinschränkungen geht, wird sich daran wohl auch nichts ändern. Die heutigen Gefährdungen der Meinungsfreiheit gehen aber hauptsächlich von den Internetkonzernen aus, die manche Meinung löschen, oft auf Anregung oder Druck der Regierungen. Insoweit steht dem Bundesverfassungsgericht die Bewährungsprobe als Garant der Meinungsfreiheit erst noch bevor.
Es geht um Grundrechte, nicht nur eines, sondern um mehrere.
Das das Handeln einer Gruppe die vielleicht beabsichtigt die Freiheit einer anderen Gruppe zu „kontrollieren“ ein Eigentor werden kann ist, wenn diese Gruppe, die man eigentlich kontrollieren will in Regierungsverantwortung kommt.
So wird man dann von der Keule die man selber geschnitzt hat erschlagen.
Deshalb Finger weg von der Meinungsfreiheit und dem Recht auf politische Betätigung.
Verlier in jedem Fall ist die Demokratie!
Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz Befugnisse bekommen soll, die Finanzen der Parteien zu durchleuchten. Beim BSW und der AfD steht die Vermutung einer Unterstützung durch Russland im Raum und so etwas sollten die Abwehrbehörden selbstverständlich erforschen.
Das Grundgesetz soll den Bürger vor der Übergriffigkeit der Regierung schützen. Und nicht die Regierung vor der Willensbildung des Volkes.
Das Grundgesetz stützt die Demokratieerzählung einer Nancy Faeser. Deutschland ist heute schon fast so demokratisch wie die DDR am 14. August 1961.
Wahlen sind dafür da, die Menschen systematisch über die echten Herrschaftsverhältnisse zu täuschen.
Die Gewählten entscheiden nix und die Entscheider sind nicht gewählt.
(nach Horst Seehofer, danke für den Klartext, bin echt Seehofer-Fan, auch wenn er sich hinterher Merkel beugen musste, als Ministerpräsident hat er eine Superleistung gebracht.)
Mal angefangen mit der Nordstreamsprengung. Hat das Jo Biden entschieden oder Victoria Nuland und deren Umfeld ?
Stichwort „Delegitimierung“:
Das Grundgesetz selbst gestattet es, gegen das Grundgesetz und die daraus emanierende Staats- Organisationsform zu sein, Art. 146 GG. Man darf also durchaus eine andere Verfassung als das GG anstreben, welche eben das GG ablöst.
Einzig zu beachten sind diejenigen Prinzipien, die der sog. „Ewigkeitsgarantie“ unterliegen, Art. 79 III GG.
Es gab da mal eine Entscheidung des BVerfG, die besagte, dass wenn es das GG selber gestattet, durch eine andere, vom Volk gewählte Verfassung abgelöst zu werden, man auch für diese andere Verfassung werben dürfe… komisch, nicht?
Allein diese Fakten zeigen das rechtswidrige, undemokratische Verständnis von Recht, Verfassung, Grundgesetz etc. von „Haltungszwang“ & co…
Bei Anerkennung aller fachlicher Kompetenz von Murswick, die ich sehr schätze: Die Realität, also die Rechtswirklichkeit steht mittlerweile dem kodifizierten Recht entgegen.
Wir sind wieder soweit. Mehr als soweit!
Der Verfassungsschutz ist derzeit der größte Verfassungsfeind, den dieses Land aufzubieten hat. Die decken im Auftrag des kriminellen politischen Filzes in Deutschland staatsfeindliche Aktivitäten uns feindlich gesinnter Nationen und unterdrücken die Aufklärung darüber.
Im gleichen Atem radikalisieren sie die rechte Szene, um diese abgreifen und mundtot machen zu können, denn die rechte Szene in Deutschland hat was dagegen, wenn unser Staatsapparat gemeinsame Sache mit feindlichen Interessen macht und dieses Land an den Feind ausverkauft.
Und nein, das kommt weniger von der SPD, sondern vielmehr von der CDU, die mit dem VS ihre illegalen Machenschaften deckt. Haldenwang ist CDU Mitglied.
Ich sage es jetzt direkt:
Ohne Verfassungsschutz gäbe es in Deutschland keinen Rechtsradikalismus.
Das ist eine künstlich erzeugte Missgeburt des Verfassungsschutzes, mit dem vom kriminellen Filz in deren eigenen Reihen abgelenkt werden soll.
Man kann die Erfolge unterschiedlicher Politik an den Spätfolgen sehen. Sobald der Tourismus an der Nordsee und den Inseln weitgehend zum Erliegen gekommen ist, werden einige „Schnelldenker“ unter den Grünlingen drauf kommen dass dies die Spätfolgen des extremen Windräderbaues sind.
Bankkonten können nicht willkürlich gekündigt werden.
Ein Bankkonto ist ein Rechtanspruch der verfassungsrechtlichen Plicht der Grundversorgung, wie Lebensmittel, Gas, Strom, Wasser,usw.
Die gesetzlich bestimmten „Grundversorger“ sind verpflichtet, jedem ein nicht kündbares Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einzurichten.
Durch das Zahlungskontengesetz sind alle Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken verpflichtet, jedem ein Basis-Girokonto einzurichten. Woraus folgt, dass es nicht kündbar ist.
Einzige Bedingung ist, dass die Banken, Zahlungskonten für Verbraucher in ihrem Geschäftsbereich anbieten. (also nicht bei reinen Investitionsbanken)
Sollte eine verpflichtet Bank ihnen das Girokonto kündigen, suchen sie sich einen Rechtanwalt zum rechtlichen Vorgehen.
„damit der Verfassungsschutz Auskünfte zum Beispiel bei Kreditinstituten „zu Konten, Konteninhabern […] und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein- und -ausgänge“ einholen darf.“
Dazu bedarf es lt. Grundgesetz und Gesetz, ein richterliches Urteil,
weil dies EIngriffe in die Grundrechte sind.
Eingriff ins „Bankgeheimnis“ Ausfluss von GG Art.2
Vor Gericht hat der Bundesverfassungschutz sein Begehren mit konkretem Verdacht einer geplanten Straftat zu begründen.
Meinungen egal welcher Art, sind keine geplanten Straftaten.
Ohne geplante Straftat gibt es auch kein Gefährdungspotential.
Der Verfassungschutz kann nicht nach eigenem Gutdünken die Grundrechte einer Person Einschränken, da er keine richterliche Instanz ist, wegen der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung.
Da liegt die verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes eindeutig im Gesetz selber.
„Gefährdungspotential“ ist kein Tatbestand sondern das Merkmal einer gesetzlichen Straftat, denn nur geplante Straftaten können potentiell rechtstaatlich gefährlich sein.
Paranoide „interpretative“ Konstruktionen wie in allen Geheimdiensten der Osblockdiktaturen gestatten vertfassungsrechtlich keine Verfolgung durch den Geheimdienst.
Denn vor allem der Verfassungsschutz ist keine, hat keine Kompetenz staatsanwaltlicher Ermittlungsbehörden. Er kann daher auch keine „repressive und präventiven Maßnahme“ anordnen. Dazu muss er den Bundesanwalt beauftragen.
„gefährdungspotential“ ohne Straftatmerkmal gibt es nicht.
Sollte das Gesetz also nicht ganz klar diesen Zusammenhang klären, ist schon das Gesetz selber formaljuristisch verfassungswidrig.
„Deutsch zu sein“ und „Deutschland als seine Heimat“ zu bezeichnen,
„Volkslieder singen„, „Volkstrachten tragen„, ja vielleicht sogar „deutscher Patriot sein“,
ist in Deutschland zu einem Verbrechen geworden,
diffamiert mit der Beleidigung „rechtsradikal“,
das was früher Teil von Erziehung und Unterricht war,
das mit „repressiven und präventiven Maßnahmen“ geheimdienstlich bekämpft wird.
Das ist ja schon regelrecht geistesgestört !!!
Da haben strunzdumme Ungebildete die deutsche Geschichte nicht verstanden.
„Deutsch zu sein“ und „Deutschland als seine Heimat“ zu bezeichnen,
„Volkslieder singen„, „Volkstrachten tragen„, ja vielleicht sogar „deutscher Patriot sein“, waren nicht die Ursachen des Nationalsozialismus.
Die Ahnen diese Volkes, die Jahrhundertelang für ihr „Deutsch sein“ mit dem Einsatz ihres Lebens gekämpft haben, drehen sich vor Ekel und Scham vor dem jetzigen Regime im Grabe um.
Dieser nach rd. 80 Jahren erneut aufgekommene Wahnsinn mit all den Aushebelungen der Grundrechte und des Anstands, der tatsächlichen Demokratie, sogar der privaten Lebensgestaltung ist wie damals – auch ähnlich wie in der DDR – aufgebaut auf Lügen, die das Paradies auf Erden jetzt versprechen, auf einem kreierten Gerechtigkeitsbegriff, s. SPD-Schulz, der das erstmalig plötzlich auf den Tisch brachte, und einer angeblich kommenden Katastrophe. Diktaturen werden immer auf solchen Grundlagen geschaffen, die die Leute aus Dummheit mehrheitlich glauben. Es ist die Naivität, die immer noch zu 30 % die grünrote CDU wählen lässt. Es sind Leute, die nicht sehen wollen, dass sie damit die Grünen an der Macht halten, u. sie wollen auch nicht erkennen, dass die CDU unter der Kommunistin Merkel dahingehend umgebaut wurde.
Einsichten setzen sich sehr langsam in einer Masse durch. Man lebt in Blasen, man ist bequem, was dazu führt, dass man die Augen verschließt. Daher trauen sie der CDU eine bessere Politik zu, auch wenn die mit Rotgrün alles absegnet und sogar den Willen laut bekundet, mit den Grünen koalieren zu wollen. Es ist das retardierte Prinzip Hoffnung, das die Wirklichkeit der Abwiegelung zuführt. Erst muss eine Masse spüren, am eigenen Leib, dass sie sich das Leben nicht mehr leisten kann, das Auto, die Heizung, das Wohnen im eigenen Haus oder in der Eigentumswohung. Die Mieter trifft es ab einem bestimmten Punkt nicht mehr, sie verweigern die Miete – und sie können nicht rausgeworfen werden in Massen.
Auch wenn vielleicht das Widerstandsrecht greifen sollte, man erinnere sich an die Roten Horden, an die Stasi, an die Gestapo, alle brachen eklatant das Recht u. normale Verhaltensweisen, sie taten alles, damit der Widerstand gebrochen wurde. Wenn Haldenwang gegen jeden vorgehen will – oder bereits vorgeht -, der auf das Grundrecht verweist u. diese Regierung als das bezeichnet, was sie in den Augen aller Liberaler und Demokraten ist, ist ihm das offensichtlich egal, sonst könnte und würde er die individuellen Grundrechte achten.
Wir haben gar nichts mehr von dieser Regierung zu erwarten, die wollen das Volk abbügeln, die wollen ein anderes Volk, so, wie auch u. a. die SED ein anderes Volk bzw. Menschen wollte und deshalb in jeder Minute zu erziehen suchte. Es ist nicht alberne Naivität, die einen Habeck alle Strukturen inkl. der Wirtschaft zerstören lässt, es ist volle Absicht. Er konnte noch nie etwas „mit Deutschl. anfangen“ etc. pp.
„„Der Verfassungsschutz ist keine Polizei“, Richtig !!!
Genau das ist der Punkt den Faeser und Haldewang nicht verstanden haben.
Der BverfSch ist keine Gestapo !!!
Nur in Diktaturen gab es
Nach dem 2WK hieß es: „Niemehr wieder, wehret den Anfängen“
Es ist ohne Frage grob verfassungswidrig den Verfassungschutz zur Überwachung der Bevölkerung einzusetzen, egal aus welchen Gründen !!!
Was kommt als nächstes ? Einsatz der Bundeswehr im Inneren ?
Der politisch paranoide Zweck darf die Mittel nicht heiligen !!!
„Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können.“,
Quelle: „Rede zum Grundgesetz“, Dr. Carlo Schmid, 8.Juni 1949
——————–
Widerstandsrecht – Aufklärung
Quelle: „Bundeszentrale für politische Bildung„, eine Körperschaft des Innenministeriums
Das Widerstandsrecht bedeutet:
Es gab viel Gewalt durch den Staat. Das soll nie wieder passieren.
Auch keine „repressive und präventiven Maßnahmen“ um Faesers Rechts-Paranoia zu befriedigen.
„Was aber, wenn zum Beispiel eine Regierung, die Demokratie, den Sozialstaat oder den Rechtsstaat zerstört?
Was ist, wenn zum Beispiel auch Gerichte das nicht verhindern können?
Das Grundgesetz sagt: Dann dürfen sich Bürger und Bürgerinnen in Deutschland wehren.“
Quelle: „Bundeszentrale für politische Bildung„
Die Zuversicht des Rechtsgelehrten erstaunt. So wurde dem kritischen Journalisten Boris Reitschuster doch bereits ohne derartige Gesetze mehrfach das Konto gekündigt. Und anders als dargelegt, wird der Verfassungsschutz den Instituten wohl nichts nahelegen, sondern lediglich Hinweise geben. Ganz unverbindlich nach dem Motto „Ihnen ist doch sicher bekannt…“. So wie vor geraumer Zeit Vermietern gerne einmal Hinweise zum Lebenswandel unverheirateter Mieterinnen gegeben wurden. Das weitere Vorgehen wird man selbstverständlich – wir leben ja in einer liberalen Demokratie – unter den Vorbehalt der Vertragsfreiheit stellen. Sollte das nicht genügen, wird vielleicht eine zivilgesellschaftliche Organisation ‚recherchieren‘, dass diese oder jene Bank Verbindungen zu einer unbotmässigen Person oder Partei unterhält, und dies mit entsprechender Medienbeteiligung öffentlich machen bzw. die Veröffentlichung androhen. Wie die Banken darauf reagieren werden, bedarf wohl keiner allzu grossen Phantasie.
Bankkonten können nicht willkürlich gekündigt werden.
Ein Bankkonto ist ein Rechtanspruch der verfassungsrechtlichen Plicht der Grundversorgung, wie Lebensmittel, Gas, Strom, Wasser,usw.
Die gesetzlich bestimmten „Grundversorger“ sind verpflichtet, jedem ein nicht kündbares Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einzurichten.
Aber nicht Geschäftskonten ! Die sind ohne Angabe von Gründen kündbar. Und es ist aufwändig , eine korrekte Buchführung zur Trennung von privaten und anderen Kontobewegungen zu machen. Michael Ballweg hat dafür lange in U-Haft gesessen.
„Gefährdungspotenzial“ weist inzwischen jeder auf, der nicht – gut sichtbar – rot-grün geringelte Socken trägt. Ein bedenkliches, ja ernst zu nehmendes Zeichen ist auch ein Ehering auf der rechten Hand.
Ein Gefährdungspotential für die freiheitliche Grundordnung sind Personen wie Faeser und Haldewang.
Wie sagte doch schon der Jurist Kubicki:
„Ich halte Frau Faeser für eine größere Gefahr als diejenigen die sie meint“
Das Problem ist das BVerfG das durchideoligisiert und politisiert erscheint. Ex-FDJ Agitpropexpertin Merkel hat diese Bedeutung erkannt und das BVerG entsprechend personell ausstatten lassen.
was nützt die breiteste Unterstützung eines Gesetzes zb einer AfD durch das Volk wenn es am BVerfG scheitert?
„Der demokratisch korrekte Weg, um zu klären, ob die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, wäre der Weg über das Verfassungsgericht.“ …aber dieses „Verfassungsgericht“ ist doch genauso „unabhängig“ wie das RKI, warum also meinen Sie dies würde dann abweichend agieren?
Sie meinen die Transparenz, die man angewendet hatte um einen EILantrag der AfD zu Merkels Rückgängigmachung der MP Wahl in Thüringen an den Tag gelegt hatte?
Diese „transparenten“ Klüngelrunden bei Abendessen und die Verabredung, wie man diesen Eilantrag in weite Ferne verschieben kann?
Ausserdem, rechtfertigt die Klimarettung nicht inzwischen absolut alles?!?
Wenn ich Herrn Murswieks erschütternd klare Worte lese, dann weiß ich, wer in diesem Land vor wem geschützt werden muss …
… und wem ich überhaupt noch zutraue, mit diesem höllengefährlichen antidemokratischen Wahnsinn endlich Schluss zu machen.
Ich denke, der größte Irrtum dem Verfassungsrechtler und Juristen allgemein unterliegen, sie vertreten einen Standpunkt aus der Position heraus das Deutschland nach wie vor ein Rechtsstaat sei… das war vielleicht mal so, vor vielen vielen Jahren.
RONALD REAGAN
war ja nicht gerade bekannt dafür, ein Hyperliberaler, sondern eher ein law and order – Mann zu sein. Aber auch er war der Ansicht: so viel Staat wie nötig, so wenig wie möglich. Motto: give power back to the people.
Nur in einer freiheitlichen Gesellschaft kann das Individuum seine Produktivkräfte so entfalten, dass ein größtmögliches Maß an Selbstverwirklichung ( pursuit of happiness), Wertschöpfung und damit Wohlstand erzielt werden kann.
Sozialisten war das immer schon egal, Selbstverwirklichung und Wohlstand sind für sie Feindbilder Nummer 1. Was Faeser und andere hier planen ist nichts weniger als ein linker, geradezu stalinistischer Staatsstreich von oben, um die Macht des linken/linksgrünen Establishments gegen die Bevölkerung zu sichern.
Ohne mich.
„Deshalb wird die Regierung entsprechende Gesetzentwürfe immer politisch neutral formulieren. Das Problem ist dann die Gesetzesanwendung. Wenn die politisch einseitig ist, kann man mit juristischen Mitteln schwer dagegen ankommen.“ Politische Einseitigkeit lässt sich konkret ohnehin leicht verbrämen, als generelle Demokratieförderung, Extremismusprävention, Unterstützung der bunten Einwanderungsgesellschaft, usw.
Gerade die Vereinnahmung der sogenannten Zivilgesellschaft – meist nicht demokratisch gewählte Einrichtungen und Gruppierungen links-grüner und migrantischer Herkunft, oft mit nicht allzu vielen Mitgliedern – mit Steuergeldern und staatlichem Wohlwollen spaltet die Gesellschaft derzeit enorm. Gut, wohin Steuergelder fließen, kann der Bürger i.d.R. nicht mitbestimmen. Hier aber finanziert er unfreiwillig private (!) Organisationen, die ihm Transfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie etc. unterstellen und ihn, u.a. mit Meldestellen, erziehen wollen. Und je mehr Geld diese und jene Einrichtung erhält, desto wohlwollender wird sie wohl auch der Ampel gegenüberstehen. Dabei hat Demokratie leben! inzwischen alle möglichen Lebensbereiche im Blick/Griff. Was „Körperpflege in der Kindertagesbetreuung“ und ein „Näh-Café“ mit Demokratieförderung zu tun haben, muss einem erklärt werden. („Im Näh-Café stehen der interkulturelle Austausch und die Begegnungen verschiedener Gruppen aus der Nachbarschaft im Fokus. Alle Nachbar*innen sind willkommen, Teil dieses Safer Spaces zu werden, sich zu begegnen und zusammen Spaß am Nähen zu haben, …“) Wenn jede Lebensäußerung ein Bekenntnis zur Demokratie ist, kann sich der Staat allerorten engagieren. Fehlen noch Kochkurse gegen rechts.
Was heißt denn hier austauschen? Das Bundesamt ist befugt Informationen legal zu sammeln.
Seit wann ist das Amt befugt personenbezogene Daten, Ermittlungsergebnisse und geheimdienstlich erworbene Kenntnisse über Personen mit privaten Unternehmen oder nicht-Regierungs Institutionen zu teilen, geschweige den Anschein erwecken, es gäbe nur solche Erkenntnisse oder Fakten?
Das ist doch absolut illegal. Die Polizei kann ja auch nicht Ermittlungsakten und Erkenntnisse über angeböiche Verdächtige einfach weiterreichen. Ein privates Unternehmen dürfte auch nicht vertragsbrüchig werden ohne triftigen außerordentlichen Grund oder ohne Richterentscheid.
Das würde ich gerne von Herrn Murswiek noch erfahren.
Es ist noch nicht allzu lange her, dass jeder Arbeitgeber, Veranstalter, Ladenbesitzer, Schaffner etc. zuvor als vertraulich und äusserst sensibel geltende Gesundheitsdaten ganz selbstverständlich erfahren und kontrollieren durfte.
Erstens weiß das die Faeser nicht und zweitens ist es ihr egal. Die Opposition muss ausgeschaltet werden.
Das genau ist deren Richtschnur.