Mathias Brodkorb, ehemaliger SPD-Landesminister in Mecklenburg-Vorpommern und Rechtsextremismusfachmann hat in einem lesenswerten Gastbeitrag für die „Schwäbische Zeitung“ vom 6. Mai 2025 auf ein gern übersehenes Detail hingewiesen. Der AfD werde nicht etwa vorgeworfen, die demokratische politische Ordnung des Landes umstürzen zu wollen. Zum Vorwurf werde ihr gemacht, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden. Und der sei als Indiz für ein verfassungsfeindliches Treiben der Partei zu werten. Oha, da hätten die VS-Schlapphüte vielleicht doch besser zunächst einen Blick in die Verfassung werfen sollen, ganz nach der bewährten Maxime juristischer Anfängerausbildung: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Denn was das Thema „ethnischer Volksbegriff“ angeht, findet sich im Grundgesetz durchaus Erhellendes. Artikel 116 Abs. 1 GG formuliert: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Was kann der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ denn sonst meinen, wenn nicht ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, das bislang als deutsches Volk bezeichnet wurde? Was kann der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ denn anderes bezwecken als Menschen einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuzuerkennen, wenn sie ethnische Deutsche, aber keine deutschen Staatsangehörige sind? Auch der Begriff des „Abkömmlings“ hat nur Sinn als Bezeichnung für Menschen, die nach Art. 116 Abs. 1 GG formal Bürger eines anderen Landes sind, aber von Menschen abstammen, die für Deutsche in ethnokulturellem Sinne gehalten werden.
Brodkorb wirft dem Verfassungsschutz vor, bei seiner windigen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ in die hermeneutische Trickkiste zu greifen. Wenn man ohnehin davon ausgehe, dass die AfD einem angeblich verfassungswidrigen ethnischen Volksverständnis anhänge, könnten verfassungsrechtlich harmlose Aussagen als Indikatoren für ein vermeintlich rechtsextremistisches Weltbild der AfD gedeutet werden. Der Verfassungsschutz setze also das, was er beweisen müsste, einfach voraus. Das sei ein Muster, das an Verschwörungstheorien erinnere.
Im Übrigen sollte in diesem Zusammenhang schon noch einmal darauf hingewiesen werden, dass freie Meinungsäußerung in Deutschland ein Grundrecht ist. Aber muss man wirklich darauf hinweisen? Verfassungsfeind ist noch lange nicht, wer von der Entwicklung der deutschen Gesellschaft und seiner künftigen demographischen Zusammensetzung eine andere Vorstellung hat als die, in der sich eine mehrere Parteien übergreifende Meinungskoalition im Bundestag wiederfindet. Der demokratische Nationalstaat stützt sich auf das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Nation. Gemeint ist damit das kollektive Recht der Nation, über die eigenen Verhältnisse und das eigene Schicksal selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird durch das Prinzip der Volkssouveränität und das Demokratieprinzip abgesichert.
Der ehemalige SPD-Staatsminister und Philosoph Julian Nida-Rümelin hält die kollektive demokratische Selbstbestimmung sogar für ein Menschenrecht. Das demokratische Selbstbestimmungsrecht schließt das Recht mit ein, über das Ob, das Wer und das Wie von Einwanderung, Integration und Staatsbürgerschaft unter Beachtung der allgemeinen Menschenrechte frei zu entscheiden. Voraussetzung für die Ausübung der demokratischen Selbstbestimmung ist aber, dass ein gesellschaftlicher Diskurs stattfinden kann über den Gegenstand, der in freier Selbstbestimmung geregelt werden soll. Wenn also nach Art. 21 Abs. 1 GG die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen, dann wäre jeder Versuch, dieses Recht von legalen Parteien einzuschränken, selbst verfassungswidrig.
Was ich immer noch nicht verstehe .
Wieso gibt es einen Verfassungsschutz wo wir in diesem Land doch keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz haben ?
Und mit dem Zusammenschluss der zwei deutschen Staaten ist zwingend eine Verfassung an die Stelle des Grundgesetzes vorgesehen gewesen .
Mit dem einfache : wir haben eine Verfassung — die nennt sich nur Grundgesetz ist es nicht getan .
Ein Fahrrad ist noch lange kein E- Rad ,ein Auto noch lange kein E- Auto .
Haben wir möglicherweise keine Verfassung weil dafür zwingend eine Volksabstimmung vorgesehen ist und eine solche wird in diesem Lande umgangen wie der Teufel das Weihwasser .
Eine Frage nach der anderen und keine Antwort .
Das Recht und die Demokratie haben wir Deutschen auf die gewählten Volksvertreter übertragen. Das ist der Sachstand. Mit den Folgen einer – in meinen Augen – Kette von politisch ideologisierten, falschen Entscheidungen müssen wir uns nun mehr arrangieren. Sehr viele von uns können oder wollen das nicht und verlassen entsprechend das Land. Deutschland war für uns alle die Heimat. Egal welche Haut- oder Haarfarbe unser Nachbar hatte. Aber mit Merkel ist es gekippt. Denn es kamen und es kommen immer Menschen zu uns, welche sich nicht nur durch Äußerlichkeiten von uns entscheiden. Die täglichen Gruppenvergewaltigungen. Die rohe Gewalt im Land, womit wir uns überall konfrontiert sehen. Die Schwemme an Drogen. Die Masse an in dauerhafte Obdachlosigkeit verbrachten Deutschen Bürger. Die Verwahrlosung des Öffentlichen Raums. Unangemessen hohe Steuern und Abgaben. Die Strafverfolgung von Meinungsäußerungen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und die Angst vor lebenslanger Armut, welche zu viele alte Menschen trifft, sind reale Probleme. Dagegen ist der Begriff „Volk“ in meinen Augen vernachlässigbar. Dieser furchtbare Horror mit dem religiösen Wahn. Eine Sache, die wir in Deutschland längst überwunden hatten und vor der wir nun stehen und keine Antworten darauf haben dürfen, dass ist wirklich ein ernstes Problem. „Esst dies nicht. Tut das nicht!“ Für diesen Unsinn soll man auch noch Dankbar sein und „Respekt“ zeigen. Deutschland hat etwas verloren. Man nennt es Lebensqualität. Entweder werden wir zu einem zweitem Libanon oder zu einem zweitem Jugoslawien. Nur wo ist der Tito, der darüber wacht, dass es keine Aufstände gibt?
Die Diskussion geht an der Wirklichkeit vorbei. Nur mal ein Beispiel. Im Laufe der Zeit ( etwa 100 Jahre) sind mehr als zwei Millionen Polen zu Deutschen geworden. Sie gehören jetzt zum deutschen Volk!
Wenn ein Volk atmen will, muss es Migration zulassen. Damit sind wir doch bisher gut gefahren. Den Italienern , Portugiesen….
Doch die bisher erfolgte und erfolgreiche Migration ist in den Arbeitsmarkt erfolgt und nicht in die sozialen Auffangsysteme. Da krankt es! Die Arbeitswelt integriert die Zuwanderer in einer kurzen Zeit. Das Sozialsystem hingegen zementiert eine Kluft zwischen den Menschen. Nämlich denen, die Zahlen und denen die sich bezahlen lassen und ein nicht unerheblicher Teil , der zum Dank noch kriminell wird. Da spielt auch die Ethnie keine Rolle.
Verfassumgsschutz ist unter falschen Namen angemeldet.
Es muss heissen : „Regierungsschutz“
Eigentlich sollte ja niemand mehr wegen seiner politischen Einstellung benachteiligt werden laut Grundgesetz.
Aber die Herrschaften scheren sich einfach nicht drum…
Das Grundgesetz steht der linksgrünen Gesinnungsdemokratie natürlich oft im Wege. Die Methode, es einfach zu ignorieren, half bisher auch oft. Die Methode, es einfach umdeuten, half auch schon. Natürlich ist das Verfassungsgericht mittlerweile deshalb nicht mehr hinreichend mit juristischer Kompetenz besetzt, sondern vielmehr mit politischer Zufriedenheit
Wird bestimmt lustig, wenn das Elaborat der Schlapphüte irgendwann durch rechtlichen Druck veröffentlicht werden muss. Dann können sich die Untertanen einmal näher anschauen, wie „rechstextrem“ sie selbst sind. Das links-grüne Kartell wird mit allen Mitteln versuchen, die Veröffentlichung dieses mit Sicherheit an Lächerlichkeit kaum überbiegbaren „Gutachtens“ zu verhindern. Die haben beim Verfassungsschutz offenkundig jede Menge trübe Tassen, die alles fleißig apportieren, was die links-grünen Patentdemokraten brauchen, um die Opposition zu bekämpfen bzw. zu verbieten.
Ich würde angesichts solcher schmalspurigen VS-Pamphlete gerne wissen, ob Friedrich Merz langsam dämmert, dass er Bundeskanzler eines stinkenden Misthaufens geworden ist.
Alles das, was Sie schreiben, Herr Löffler, ist aus »unserem« Grundgesetz zu entnehmen. »Wir« wissen es und »Die« wissen es auch, jedoch sch … n sie offensichtlich auf das GG. Das ist Hochverrat am deutschen Volk!
DAS ist verfassungskonform: Das Islamische Grundgesetz | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] – LIES!
als ebenfalls irritierend empfinde ich, daß „neuerdings“ vom Bürger verlangt wird er möge sich verfassungstreu Verhalten, das GG stellt ausschließlich Abwehrechte des Bürgers gegen den Staat dar (neben der allgemeinen inneren staatlichen Ordnung), nicht einen Anspruch des Staates an den Bürger, ich habe das gute Recht auf die Verfassung zu pfeifen (Art. 5), ich darf nur nicht aggressiv kämpferisch versuchen ihre Ordnung zu beseitigen oder zu gefährden…
Es mag z.B ein Gesetz geben, daß es mir verbietet meine Wohnung nur an Frauen zu vermieten, nur ist das eben ein einfaches Gesetz, es kann und darf sich gegenüber Bürgern dabei nicht auf das GG berufen werden.
… und im Grunde ist ein solches Gesetz, das PRIVATE Verhältnisse regelt, verfassungswidrig.
Herr Löffler hat „Nation“ gesagt! Das ist mindestens genau so schlimm wie „Volk“! Wenn es nach unserer bunten reGIERung geht, gibt es weder das Eine noch das Andere! Wir sollen schlicht aufhören zu existieren. Das bl*de Pack stört ja doch nur beim DurchreGIERen! Leider hat es bei Corona nicht so gut geklappt mit der Bevormundung und Auslöschung durch die Piekse. Also muss man nun eben anders an das Ganze heran gehen. Da allerdings stören die Rechten von der AfD. Deshalb muss man die vom VS überwachen lassen (funfact: Mandatsträger verlieren ihr Mandat bei Überwachung!) und nachher dann auch verbieten. Sonst kommt man ja nie zum Ziel des great reset…
Jedes schriftliche Dokument besitzt bekanntlich Interpertationsspielraum. Wer jedoch seine Deutung eines Textes notfalls repressiv durchsetzen kann, der hat auch die Deutungshoheit. Die Kirchen haben dies über Jahrhunderte hinweg durchexerziert, indem sie ihre jeweilige Deutung der Bibel – die in bedeutenden Teilen ein Regelwerk und damit wie das Grundgesetz ein Gesetzestext ist – für absolut erklärte und alle abweichenden Interpretationen als Häresie verdammte, was für die Abweichler bekanntlich die unangenehmsten Folge hatte. Nur waren die Kirchen früherer Jahrhundert weder liberal noch demokratisch, sondern Institutionen mit unbedingtem Machtanspruch. Die Verteidiger der Verfassung befinden sich in guter Tradition.
Ich habe zu frühen Auseinandersetzungen der Frühkirche (noch nicht zu den Evangelien) kürzlich mal etwas recherchiert und herausgefunden, wann das Ganze ungefähr losgegangen sein muss. Und zwar ging es wohl u.a. (neben „Maria als Jungfrau“ und deren Status, die Trinität und anderen Themen) um den Streit der Kirchenväter mit dem Papst, ob der Mensch schon mit einer Art Intuition (Pre-Existence) auf die Welt käme (Plato) oder ob man vom ersten Tag an nur Wissen aufnehmen kann, bzw, vermitteln würde (Aristoteles). Sehr interessante Thematik, die natürlich auch mit Deutungshoheit, Macht, folgender Zensur und Abstempelung anderer An- und Einsichten einher ging (Häresie). Teils ging es den Verfechtern gewisser Ansichten bis auf’s Blut.
Sogar noch eher, die ersten 100-200 Jahre nach Christi Geburti, als die Christen sich noch gar nicht Christen nannten, war auch eine höchst interessante Zeit der internen Auseinandersetzung im heutigem Israel selbst. Ebenso liberale Strömungen in Rom, die aus dem syrischem und ägyptischem Raum kamen – wie gingen Bischöfe und Päpste und diverse römische Herrscher mit anderen Kulten um und war für Konstantin das Christentum nur Mittel zum Zweck?
Von den Guelfen und Ghibellinen zu etwas späterer Zeit, die für Jahrhundertelange Kriege sorgten, braucht man gar nicht erst anzufangen (Konstantinische Schenkung, alter römischer Adel).
Oder von einer alten Kultstätte und der Präsenz Petrus‘ dort, der die Heiden von dort vertrieben haben soll – welches heute kaum öffentlich zu finden ist (warum? – teils ging es damals eben auch schon um „Fake News“ und Fälschungen oder eben auch nicht – Glauben und Überlieferung). Die großen „Zyklopen“- Steinmauern in Italien, eben auch an dieser Vor-Kultstätte und an vielen Orten der Welt ähnlich, sind heute auch nur Wenigen bekannt. Wer hat sie wie erbaut?
Auch das Buch „Verbotene Bücher“ ist interessant, so man manche Methoden, die man heute anstrebt, z.B. bei Heinrich VIII. wiederfindet.
Zumindest bekommt man den Kopf von den aktuellen Themen etwas freier, allerdings führen die Erkenntnisse eben zu noch mehr interessanten Fragen und Antworten. Erst recht, weil man ja heutzutage auch nicht mehr weiß, was wie oft schon angepasst und aktualisiert wurde. Wissenschaftler waren schon immer auch ein Spielball der Mächtigen, und schon war ich bei Galileo Galilei und seinen Mit-Wissenschaftlern, denen wiederum Einiges angehangen wurde.
Woher wussten anbei die alten Mönche des frühen Mittelalters, wie sie ihre Michaels-Klöster von Skellig Michael (Westirland) nahezu vollkommen auf einer Linie bis nach Israel bauen konnten?
Letztendlich ging und geht es immer um den alten Leitsatz „Wissen ist Macht“,
ABER, nicht nur für die Mächtigen, sondern auch für uns Alle, die wir uns eben gerade nicht kleiner fühlen sollten, wie ich finde. Und kann man jemals Alles wissen? Und braucht es für Manches eben auch mehr Phantasie und gar Glauben an mehr, als man (wer auch immer im Laufe der Zeit) uns zugestehen wollte? Franziskaner und Jesuiten haben auf jeden Fall einen Weg geebnet…auch sehr interessant…
Und Demokratie – Manche meinen, es war und ist eine Simulation, nur ein neues Herrschaftsinstrument auf dem Weg zum nächsten System. Was weiß ich schon.
So schlecht war sie die letzten Jahrzehnten nicht, dachte ich zumindest bisher.
Kurzum man sollte den VS in Bund und Ländern auflösen. Er ist sowieso nur ein Instrument der Politik. War der Laden wirklich schon einmal nützlich? Die verbrauchen jedes Jahr ein Haufen an Steuergeldern für irgendwelche Spielchen und Fake-News-Produktion.
Wetten wenn der Laden weg, geht es der Verfassung (GG) eher besser als schlechter.
Abgesehen von dem durchaus bezeichnenden, natuerlich nicht zufaelligen “ Umgang“ mit Art 146 GG, eine Verfassung durch! muesste “ etwas“ anders zustandekommen als eine Uebergangsregelung im Auftrag der Alliierten durch ein Gremium fuer! den Feindstaat, Carlo Schmid hat sich zu dem Thema wohl hinreichend deutlich geaeussert und der war dabei, ist klar, dass die Machthaber wenig daran interessiert sind, dass sich der Demos selbst eine Verfassung gibt. Aus naheliegenden Gruenden. Der, ich wiederhole, juristisch „verunglückte“ Art 1, eine allerdings inzwischen willkommene Generalkausel fuer alle Ansprüche, die man jemandem einräumen will, die also machttaktisch beliebig verwendet werden kann, dient nun den Taetern zur Begruendung dessen, was nicht gegeben ist. Natuerlich geht es im Falle partiell differenzierter, staatsbuergerlicher Rechte, keineswegs der Entrechtlichung, nicht um eine Verletzung des Art 1.. GG. Abgesehen davon, dass die Verfasser mit groesser Wahrscheinlichkeit bei diesem Artikel an ganz andere Sachverhalte dachten, welche, darf man annehmen, wuerde damit jede derartige, keineswegs untypische, sachlich begruendbare Differenzierung, keine, die gegen Art 3 verstiesse, ausgeschlossen. Die Folgen daraus waeren staatlich und gesellschaftlich nahezu verheerend. Der Bestand oder das Funktionieren einer Demokratie ist von der Frage, wer, warum zu diesem Demos gehoert, wer z. B. das aktive und passive Wahlrecht ausüben darf, nicht zu trennen. Den alten Griechen war das Problem klar. Dass die Transformatoren unter anderem gerade hier ansetzen ist logisch und konsequent. Zumal es nach deren Auffassung ohnehin “ nur“gleiche Menschen und keine deutschen Buerger gibt, zumindest wenn es um Ansprüche an den Staat geht. Um was es hier eigentlich geht, ist in jeder Hinsicht deutlich weitreichender, existentieller, als der Streit um einen Volksbegrff. Es geht den Taetern um die Auflösung der Entitaeten, der AfD um deren Erhalt. Selbstredend greifen die Taeter damit das GG substantiell, im Kern, an, sie drehen es wie immer lediglich um und bringen es mit Art 1 gegen sich selbst in Stellung. Nichts anderes, orwellmaessig, passiert gerade mit der Demokratie als solche. Es geht um die Zusammensetzung des Demos, das Eingemachte, die Substanz und dessen Folgen. Nebenbei wurde hier zutreffend angemerkt, dass es mit der Meinungsfreiheit mitnichten soweit her ist, wie regelmaessig geglaubt wird. Ein Problem dieser Grundrechte liegt bereits in den per se seltsamen Beschraenkungsoptionen. Was aus diversen Artikeln inzwischen gemacht wurde, ist hoffentlich bekannt. In diesem Falle geht es natuerlich um kulturell unerwuenschte Meinungen, wobei sowohl die Bestimmer dieser (Un) Erwuenschtheit wie auch deren Motive interessant sind. Dass “ man“ damit “ arbeiten“ kann, bleibt totalitaeren Taetern selten verborgen. Die Grenzen sind aeusserst fließend, dem Zeitgeist entsprechend. Die Kriterien, so sie es denn gibt, auch. Seltsamerweise ist man nun ueber den laufenden Prozess, nicht nur, aber vor allem auch bei Art 2 GG ueberrascht. Aehnlich wie ueber die interessanten Drittwirkungen z. B. bei Art 3 GG. Die Richtung bzw der Adressat und die Inhalte der Grundrechte wurde veraendert, was aber der Michel wie ueblich nicht mitbekommt oder begreift oder erst dann, wenn er um 6 Uhr morgens Besuch bekommt. Und hosianna, das wird noch “ besser“. GG hin oder her. Etwas uebersehen wird auch der Wandel von Recht zum Richter, ein nicht zufaelliger und sehr entscheidender Wandel.
Und nun?
In der DDR hatte man auch fest und beständig daran zu glauben, dass der Todesstreifen, auf dem Hunderte der eigenen Landsleute wieder und wieder verrecken, ein „Antifaschistischer Schutzwall“ ist.
Dann kann man hier, in der DDR 2.0, auch problemlos daran glauben, dass Rechtsextreme dadurch gekennzeichnet sind, eine Gesetzeslage des Jahres 2001 für vernünftig zu erachten.
Das geht ganz leicht: Linke können Doppeldenk. Schlagt nach beim Visionär Orwell!
Und da nicht einfach nur Linke, sondern Scharf-Extremlinke hier im Land ansagen, wo es lang geht, könnt ihr bei Orwell auch einfach die eigene Zukunft nachlesen!
„…könnt ihr bei Orwell auch einfach die eigene Zukunft nachlesen!“ — Wobei einiges aus „1984“ und „Animal Farm“ bereits umgesetzt ist.
„Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrig“
Deutschland ist die größte Freiluftklapse der Welt. Mann sollte sie überdachen.
Herr Löffler führt in die Diskussion fremde Begriffe ein, die nur verwirrend aber nicht erhellend sind.
Im GG steht nichts von Nationalstaat. Eine Deutsche Nation existiert de jure seit 1806 nicht mehr und der Begriff Ethnie ist angesichts der deutschen Immigrationsgeschichte völlig fehl am Platze. Aber deswegen ist das alles nicht verfassungswidrig.
Der Witz dabei ist, dass in Artikel 116 definiert wird, wer „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ sein soll. Anschließend ist aber von einer ominösen „deutschen Volkszugehörigkeit“ die Rede, die wiederum nicht definiert wird. Was, bitte, darf man also unter einem Menschen „deutscher Volkszugehörigkeit“ verstehen? Deutsche Muttersprachler? Oder jemand, der Schuhplattler tanzt?
Warum nicht der schwarze Namibier oder Kameruner, der von seinen Eltern in Bewunderung der deutschen Kolonialherren einen deutschen Vornamen bekommen hat und das Oktoberfest klasse findet?
Auch wenn der Begriff „deutsche Volkszugehörigkeit“ im Grundgesetz genannt, aber nicht erklärt wird, liegt es auf der Hand, dass damit jemand gemeint ist, der sich dem deutschen Volk, seiner Kultur und seinen Werten verbunden fühlt.
Daraus folgt logischerweise, dass das nicht auf Menschen zutrifft, die die deutsche Kultur offen ablehnen und sogar verachten. Also Menschen, die zum Beispiel „das Kalifat ist die Lösung“ skandieren und sich dadurch abgrenzen, dass sie Deutsche als „Ungläubige“ oder als „Kuffar“ bezeichnen und unsere Kultur offen ablehnen. Wenn solche Menschen eingebürgert werden, entsteht eben keine „deutsche Volkszugehörigkeit“. Und deshalb können sie auch keine Deutschen sein, sondern werden durch die Einbürgerung lediglich zu Passdeutschen.
Natürlich steht im Grundgesetz nichts von Nationalstaat. Wissen auch Sie nichts über die Geschichte des Grundgesetzes? Wer es wann veranlasste und warum? Wo es gelten sollte und wie lange? Wer es schließlich genehmigt hat? Als das Grundgesetz entstand, gab es Deutschland nicht mehr. Es gab nur noch die Besatzungszonen der vier alliierten Siegermächte.
Mir scheint auch der juristische Begriff der Volksverhetzung fragwürdig. Müsste denn, wenn eine derartige Äußerung juristisch geahndet werden soll, nicht auch nachgewiesen werden, dass das Volk konkrete Anzeichen der Verhetztheit aufweist, die sich denn auch auf den jeweiligen Fall von Volksverhetzung ursächlich zurückführen lassen?
Wenn es kein deutsches Volk mehr gibt, kann es auch nicht verhetzt werden.
…dann gibt es auch kein dafür zuständiges Grundgesetz mehr.
Da steht wohl eine Verfassungsänderung ins Haus. Eine? Nein, wenn schon, dann mehrere!
Die Einheitspartei ist in den Startlöchern.
Die sozialitische Einheitsfront aus CDU, SPD, Grünen und Linken wird das Grundgesetz einfach so abändern, dass es zum Bericht der Verfassungsheinis passt. Haben sie doch mit der Schuldenbremse auch so gemacht.
Der Autor zeigt Aspekte auf, die in einer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft selbstverständlich sein sollten.
Angesichts dessen hätte die Konklussion des 1100-Seiten(!)-„Gutachten“ eines sich Verfassungsschutz nennenden Regierungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“ – was wenig mehr als eine wohlfeile Übernahme der Diktion des schillernd-destruktiven, multiidentitären Präsidenten des Thüringschen VS darstellt – in einer hinreichend rationalen Öffentlichkeit eigentliche schallendes Gelächter hervorrufen müssen.
„Eigentlich“…, in einer hinreichend rationalen Öffentlichkeit…
„Würde man Deutschland überdachen, wäre es eine geschlossene Anstalt.“ – Henryk M. Broder
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Könnte man es nicht eher so sehen, dass die aktuelle Politik der offenen Grenzen verfassungswidrig ist? Mittlerweile wird ja so ziemlich alles und jeder als „deutsch“ bezeichnet, der nicht bei drei auf dem Baum sitzt und vorher den deutschen Pass an die Stirn geworfen bekommen hat.
Alles nur Rumdiskutiererei. Es wird von den Blockparteien der Staat benutzt um Unrecht zu statuieren bei gleichzeitiger Bevölkerungseinschüchterung, keine funktionierende Demokratie, wie im GG beschrieben, mehr, oder?
Wenn also der Verfassungsschutz im Sinne der Verfassung (Grundgesetz) agieren soll und darauß seine Legitimation zieht, entzieht sich der Verfassungsschutz seine eigene Legitimation, wenn er die Verfassung infrage stellt?
Warum wundert mich sowas überhaupt nicht mehr.
Die Demokratiesuperverteidiger, ahnungslos aber große Töne spuken. Diese KO hält eh keine 4 Jahre.
Der Vorwurf des „Ethnischen Volksbegriffs“ oder „völkischen Volksbegriffs“ ist in sich unsinnig, da das griechische Wort Ethnos „Volk“, „Stamm“, oder deren Zugehörigkeit dazu bedeutet. Der Vorwurf ist also ein untauglicher Versuch eines billigen Sprachkonstruktes, das per se eine Tautologie darstellt und für Inkriminierung sorgen soll.
Ja, und was ist mit dem Nazi-Auto Volkswagen? Die Versicherungsfirma Volksfürsorge hat sich schon vor einem Jahrzehnt unter die Fittiche von Generali geflüchtet. Und was ist eigentlich mit dem Lied, das Kommunisten und Sozialisten so gerne singen: VÖLKER, höret die Signale…
Welche Völker meinen die da? Angeblich ist das doch alles voll Naaazi.
Und was ist mit den 765 Wörtern, die alle den Begriff Volk enthalten? https://www.buchstaben.com/volk-enthalten
Fragen über Fragen. und die Erkenntnis, dass linkes Denken nie logisch, nie rational und nie sinnhaft ist. Aber stets hasserfüllt.
Die EU hat ja nun Malta untersagt, die Staatsbürgerschaft zu verkaufen. Verschenkt werden darf sie aber, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Laut Artikel 116 GG ist jeder ein Deutscher, der die Staatsangehörigkeit hat. Dass sie per faktisch bedingungsloser Massenschenkung an alle Dahergelaufenen vergeben wird, verbietet das GG ausdrücklich nicht und macht damit jeden, der gegen die Schenkung opponiert, zum Verfassungsfeind.
Ich wette, genau so wird das angerufene VG „argumentieren“.
Wer die Staatsbürgerschaft für ein sechs- bis siebenstelligen Betrag kaufen kann muss wenigstens nicht mit Bürgergeld alimentiert werden!
Seit Schröder/Fischer wird die Deutsche Staatsangehörigkeit wie auf dem Grabbeltisch im Kaufhaus verhökert.
Je linksradikaler die mit Tricksen, täuschen, tarnen, framen, hinzufügen, weglassen, lügen und betrügen mafiös an ihre Herrschaft geputschte Regierungspolitik ist, umso rechtsradikaler muß die Opposition natürlich sein, denn sie vertritt naturgegeben den mit der herrschenden Politik unzufriedenen Teil des Souveräns. Erstaunlich ist ohnehin immer wieder, das die AfD nicht längst schon 70% aller Stimmen bekommt, wer eigentlich ist immer noch so vollkommen verblödet, allen anderen ihre fleißigen Lügen zu glauben? Wir echten Patrioten jubeln zu dieser Hochstufung, es adelt unheimlich, wenn ein von linksradikalen Personen und Gruppen, Parteien und Organsisationen durch und durch vereinnahmter Verfassungsschutz uns alle die wir die widerliche Volksverräterpolitik der Merkeljahre und folgend uns und die AfD rechtsradikal benennt – eine Wahl nicht mehr rechtsradikal zu sein, gibt es ja gar nicht mehr. Ich betrachte das als Erfolg, nichts daran ist fascvhistisch, möchte Nationalsozialismus wieder haben oder das System umstürzen sondern einfach nur die verlorene einstige Demokratie, Verfassung und Gültigkeit des Grundgesetzes wieder herstellen, die seit Merkels Machtergreifung mit Unterwefung aller Medien, Institutionen und Organsisationen als tatsächlicher Putsch der demokratischen Grundordnung verstanden werden muß. Gegen diesen linksradikalen Putsch dieser zutiefst verkommenen Person und ihrer Unterstützer vorzugehen ist politisch gesehen natürlich gerne auch begrifflich rechtsradikal. Wer erst einmal wirklich verstanden hat, das der Begriff rechtsradikal rein gar nichts mit Nationalsozialismus und Hitler zu tun hat sondern wie alle anderen politischen Klassenkampfbegriffe linksradikal scher gestörter Irrer ist, um politische Gegener zu diffamieren und ihre Macht zu sichern, der läßt sich auch gerne als solches kennzeichnen, wen interessiert es denn noch? Diese billig peinlichen Schauspieler und Marionetten des internationalen Marxismus-Leninismus, dessen Entnazifizierung einfach niemals jemand ernsthaft betreiben wollte, könne mit orwellscher Sprachveränderung schon lange nicht mehr genug Menschen täuschen, wer wirklich die Faschisten der Gegenwart sind. Nicht an begriffen erkennt Ihr sie, sondern an ihrem Umgang mit Andersdenkenden. Sie bilden mauern gegen Realität, gegen Demokratie, gegen den Willen des Souveräns schon immer seit es sie gibt und nichts anderes soll auch dieser Winkelzug wieder bewirken – Diffamierung der politischen Opposition, die sich vollkommen legal und innerhalb der Grundordnung gegen die eigentlichen Feinde der Demokratie und der freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung bewegen. Wenn eine Politik, die im freiheitlich-demokratischen Westen Deutschlands 50 Jahre lang gängige Rechtssprechung und Politik bildete und wie sie die AfD einfach nur wieder zur Geltung bringen möchte, heute von Alt- und Neumarxisten als angeblich gegen die freiheitliche Grundordnung gerichteter Extremismus verschrien wird, dann stimmt nicht etwas mit denen nicht, die diese konservative bürgerlich Freiheitspolitik von einst wieder propagieren, sondern mit denen, die solches als angeblich verboten und illegal umdeklarieren. Der Souverän begreift das mehr und mehr und zieht seine Schlüsse. Insofern stimmt mit der Demokratie alles – die Realität hat den Sozialisten, Marxisten, Kommunisten – all den Irren Verwirrten mit gelben, schwarzen, roten oder grünen Socken noch immer den Weg gezeigt, wo es lang geht. Die Staasi konnte auch nicht ewig ihre Geheimnisse wahren, irgendwann wenn die ganzen feigen Fratzen es zu weit treiben, kommt der Souverän und holt sich seine Demokratie von den Verbiegern zu deren Demokratie zurück!
Ich bleibe ja dabei, dass da etwas in der Theorie durcheinander geht. Aus der Pressemitteilung des BfV zum gesichert rechtsextremistisch: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“
Egal, ob Einwohner mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nun einen deutschen Pass besitzen oder als „Ausländer“ firmieren: Man darf unterstellen, dass sie sich im Hinblick auf Muttersprache, dominierende Religion, Kultur, Geschichte, Familie von „ur-deutschen“ Bevölkerungsteilen unterscheiden. Das würden die meisten Betroffenen auch sicherlich nicht von sich weisen. Eine andere Frage ist, dass sie sich als Bestandteil des Staatsvolkes (Bevölkerung mit deutschem Pass) oder Einwohnerschaft (Bevölkerung mit und ohne deutschen Pass) fair behandelt sehen wollen und Rechte eingeräumt bekommen möchten, nicht juristisch diskriminiert werden sollen. D.h.: Selbstverständlich darf man (meines Erachtens) Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte nicht als natürliche Angehörige des „ethnisch definierten deutschen Volkes“ betrachten. Man soll sie aber als Teil des Staatsvolks als gleichwertig ansehen, ihnen eine unantastbare Menschenwürde zuordnen (Art. 1 GG). DAS ist der gravierende Unterschied, den der Verfassungsschutz evtl. nicht anerkennt.
Im Übrigen haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes 1949 sich wahrscheinlich nicht veranlasst gesehen, Nation als rechtlicher verfassungspatriotischer Status und Nation als abstammungsmäßige Gruppierung fein säuberlich zu differenzieren. Sie konnten ja schlicht keine bundesdeutsche Gesellschaft voraussehen, in der gut ein Viertel der Menschen, mit steigender Tendenz, eine s.g. Einwanderungsgeschichte vorweist. So gesehen kann man ihnen den aus heutiger Sicht vielleicht etwas lockeren Umgang mit dem Begriff „deutsches Volk“ nicht vorwerfen.
Sie drehen in Ihrer Hysterie um die AfD jetzt vollkommen durch, verlieren auch den Rest an juristischem Verstand und alle selbst ernannten Demokraten schreien lauthals mit. Was ist los in diesem Land?
Zitat: “Politische Beamtinnen und Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist (§ 54 des Bundesbeamtengesetzes – BBG, § 30 Abs. 1 des Beamtenstatutsgesetzes – BeamtStG). Mit der Institution des politischen Beamten soll in Schlüsselstellen die fortdauernde Übereinstimmung mit der Regierungspolitik das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltung hinein gewährleistet werden.“
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/p/politische-beamte.html
Die Präsidenten aller Verfassungsschutz-Organisationen sind politische Beamte. Sie sind also den Weisungen der Regierung unterworfen und haben den Regierungswillen zu vollstrecken. Von Unabhängigkeit kann damit keine Rede sein. Was denen widerfährt, die sich aus Wahrheitsgründen nicht daran halten wollen: fragen Sie Herrn Dr. Maaßen oder Dr. Röwer.
Insbesondere, wenn die Regierung eine hasserfüllte Kampagne gegen die Opposition fährt, um deren weiteren Stimmengewinn zu verhindern, zeigt das nur die Instrumentalisierung des VS als Waffe gegen die unliebsame Konkurrenz an den Fresströgen der Macht.
Der VS, auch das BfV, sind keine Gerichte. Insofern sind sie eigentlich gar nicht befugt, eine solche Einstufung, die einem Urteil gleichzusetzen ist, vorzunehmen und zu veröffentlichen. Dies steht nur einem ordentlichen Gericht zu, das die Beweise, die der VS gesammelt hat, sichtet, bewertet und daraus dann sein Urteil ableitet. Zuvor sollte wie in jedem Strafprozess die Unschuldsvermutung gelten.
Aber da wir längst kein Rechtsstaat mehr sind, an dessen Demontage Juristen aus den Mainstream-Parteien und der Gerichtsbarkeit kräftig mitgewirkt haben, sind solche bisher üblichen Grundsätze jedoch leider Makulatur. Verurteilt und schuldig bei Anklage ist heutzutage die Maxime. Gewöhnt wurden wir daran durch die unsäglichen #metoo-Aktionen, die viele Menschen und Karrieren zerstört hat, weil allein die Anklage, deren Grund angeblich immer ein bis zwei Jahrzehnte zurücklag, den Angeklagten schuldig sprach.
Der Artikel ist originell, aber sinnlos. Deutschland wird, Hand in Hand mit der korrupten EU, immer mehr sozialistisch-autokratisch, der Verfassungsschutz ist dazu natürlich gerne willfähriges Erfüllungsinstrument, wie auch die Vorläuferorganisationen Gestapo und Staatssicherheit es gewesen sind und dazu gibt es noch feinsten Agitprop durch staatsfinanzierte NGOs. Wieviele es sind, weiß keiner. Dazu wird Deutschland endgültig zum Biotop des Islamismus und nährt dessen Schläfer ausgiebig aus den Taschen der immer weniger zahlreichen Steuerzahler, solange, bis nicht mehr nur die Ungeduldigsten erwachen und ihre Messer schärfen. Nur, mehr als die Hälfte der Bevölkerung findet dies gut, denn sie profitiert davon oder bekommt zumindest ihre niedrigsten Instinkte, weil es ja gegen Nazis und Reiche geht, gefüttert. Und gegen all das ein paar Artikelchen von aufrechten für aufrechte Bildungsbürger, in einem schon lange als rechts diffamierten Magazin ….
Eben sinnlos.
In dem AfD-Teil in Brodkorbs Buch unterscheidet er zwischen dem ethnischen, vom Verfassungsschutz beanstandeten, und dem kulturellen Volksbegriff. Der VS prüft nicht, welcher der beiden Begriffe aus dem Kontext herleitbar ist (im Zweifel für den Angeklagten), sondern nimmt selbstherrlich den ethnischen Kontext an.
Der kulturelle Volksbegriff ist nach Brodkorbs Ansicht nicht zu beanstanden.
OVG Münster: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten, 13. Mai 2024, Schlüsselsatz: Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht [!!!] die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen. …“
Haben Sie denn Beispiele für „tatsächliche“ Anhaltspunkte?
Nichts gegen Damen runter, damit kann ich leben. Ich glaube aber, hier liegt ein Missverständnis vor. Ich wollte mich nicht mit dem Urteil, das ich nur zitiert habe, solidarisieren, sondern nur einen einzigen Punkt hervorheben, um „Querdenker_Techn“ Recht zu geben: Meines Wissens ist das OVG Münster die einzige Institution (unter Verfassungsschutzämtern und Gerichten), die den „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ an sich für unbedenklich hält, anders als das BfV.
Selbstverständlich ist es legitim, die rechtliche Gleichheit aller durch Einbürgerung zu Deutschen gewordenen Mitbürgern an das Vorhandensein bestimmter Kriterien zu knüpfen, nämlich an die Assimilation, die der türkische Präsident bekanntermaßen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit hält. Wer eingebürgert wurde, ohne sich dem deutschen Volk, seiner Kultur und seinen Werten zugehörig zu fühlen, z. B. indem er seine deutschen Mitbürger als Ungläubige oder Kuffar verunglimpft, das Kalifat für die Lösung hält oder Juden das Existenzrecht abspricht, ist kein Deutscher. Auch dann nicht, wenn einer seiner Pässe ihn als Deutschen ausweist.
Art. 6 der „UN-Menschenrechtskonvention“:
„Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine einheimische Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“
Das ist natürlich Quatsch mit Sauce. Viele (wahrscheinlich sehr viele), die ihre (dt.) Staatsangehörigkeit vom linksgrünen Grabbeltisch haben, BLEIBEN in der Wahrnehmung der „richtigen“ Deutschen als DEUTSCHE zumindest 2 oder 3 Generationen lang nicht ganz ebenbürtig.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Staat und staatliche Institutionen sie – auch unter einer AfD-Regierung – GLEICH behandeln muss und wird. Dass sie – sogar schon ohne Staatsangehörigkeit – staatlicherseits gegenüber „richtigen“ Deutsche teilweise massiv bevorzugt werden, wird sich unter einer weniger linksgrünen Regierung allerdings (hoffentlich) ändern.
Wer das Grundgesetz mal gelesen hatte, weiß das. Demnach sind ja quasi auch alle anderen im BuntenTag vertretenden Parteien verfassungsfeindlich & müßten demnach verboten werden.
Frau Fäser ist offensichtlich verfassungsfeindlich. Sie muss nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Vermutlich ist sie wie üerallbpubliziert linksextremistisch.
Das sogenannte Gutachten ist geheim und trägt keine Unterschrift.
Kafka lässt grüßen.
Ähnliches gilt für die Grenzöffnung 2015 durch Merkel ganz alleine. Ohne jede parlamentarische Abstimmung wies sie damals mündlich(!) den damaligen Innenminister de Maiziere an, die Flüchtlinge die Grenze passieren zu lassen. Dieser gab diese mündliche Anweisung wiederum mündlich(!) an die Grenzschützer weiter.
Tja, was mündlich ist, ist später juristisch schwer nachzuvollziehen bzw. zu beweisen.
D. muss dem „ethnischen Volksbegriff“ der UNO folgen und Art. 1 der „UN-Menschenrechtspakete (IPBPR)“ einhalten:
„Alle Völker [nicht Staaten!] haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Und ebenso Art. 6 der „UN-Menschenrechtskonvention“:
„Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine einheimische Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“
Deswegen verstößt m. M. nach dieser Resettlement Vertrag gegen die Menschenrechte. Oder wurde hier jemand gefragt?
In Hamburg beträgt der Anteil der einheimischen Bevölkerung z.B. im Stadtteil Hamburg-Harburg nur noch 10%. Sie wurde also fast vollständig verdrängt. Vor 30 Jahren lag der Anteil noch bei 90 %.
Im sozialdemokratisch regierten EU-Land Dänemark hält man sich dagegen an die UN-Menschenrechtskonvention. In Stadtteilen, in denen der einheimische Bevölkerungsanteil unter 70% gesunken ist, werden dort Migranten zwangsumgesiedelt.
Das geht sogar so weit, dass Sozialwohnungen zwangsgeräumt werden und die Häuser anschließend abgerissen werden, um eine Wiederbesiedelung auszuschließen.
Ist ja alles schön und gut aber was nützt es wenn das Volk nicht mitspielt. In Deutschland macht man offensichtlich den gleichen Fehler gerne mehrmals
Das deutsche Volk wurde, ist und wird leider ein Opfer der Propaganda.
In der Präambel des GG steht, daß das Deutsche Volk sich diese Verfassung gegeben hat. Das Volk muß also vor der Entstehung des GG existiert haben. Das GG setzt die Existenz des Volkes logisch zwingend voraus.
Auch im geschützten Artikel 20 geht das GG von einem Volksbegriff aus. Wenn also Habeck behauptet, es gäbe kein Volk, müßte er längst schon im Knast sitzen.
Man kann es sich zurechtbiegen, wenn man zur Feudalherrschaft zählt:
„Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
(Angela Merkel)
Und wenn man das so schön bestimmt hat, kann man natürlich jeden, der sich diese krude Definition nicht zu eigen macht, zum Verfassungsfeind erklären und ihn verfolgen, verbieten oder verurteilen. Ganz so, wie es eben in jedem totalitären Staat seit jeher üblich ist.
Das gilt auch in Art 146 GG.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Ich denke, das Establishment gab den Auftrag an die Schlapphüte ein Pamphlet zu verfassen welches Angst erzeugen soll. Das passiert jetzt schon seit ein paar Jahren in fast regelmäßigen Abständen. Angefangen hat es im Frühjahr 2020 mit dem Einschüchterungspapier welches Seehofer bei der Stasi 2.0 in Auftrag gab. Daraus ist eine Politik der Verbreitung von Angst und des Schrecken entstanden. Die Menschen müssen wieder lernen selbst zu denken und nicht die ständige Rezitation der Tagesschau als Intelligenz zu betrachten. „Nur selber denken macht schlau“ (Dr. Kissler – NIUS.de)
Im Artikel 21 Abs. 2 GG heißt es…“Parteien die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Buindesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“…Bin jetzt gespannt wann und durch wem diese Voraussetzungen um die AfD zu verbieten nachgewiesen werden. Insbesondere die Definition des Begriffs „Grundordnung“ im Unterschied zu „Ordnung“ würde mich interessieren.Dass unsere Ordnung durch Antifa-Fürsten die heute den BuFi Minister darstellen dürfen nicht gefährdet wird ist auch schwer vorstellbar. Um die Grundordnung, also etwas wesentlich manifesteres, zu stören müssen schon erheblichere Tatsachen vorliegen. Man darf auf diese Erkenntnisse gespannt sein. Insbesondere die ach so „unerheblichen“ mit Steuergeld finanzierten Aufmärsche der Antifanten.scheinen die Grundordnung nicht zu stören. Alles andere scheint aber staatsgefährdend zu sein. Vor allem dann wenn immer mehr Bürger sich von der „Wir schaffen das“ Politik von Mutti Merkel abwenden, die ihre Staatstreue durch das achtlose Entsorgen unserer Bundesflagge in eine Ecke eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. Mehr Beeinträchtigung der Grundordnung geht wohl nicht mehr.
„Parteien die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Buindesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“ —
Demnach sind die LINKEN verfassungswidrig und müssen sofort verboten werden. „In den heutigen Zeiten muss man radikal sein“, sagt Reichinnek. Für sie bedeutet Radikalität, die Systemfrage zu stellen. … Reichinneks Vision eines demokratischen Sozialismus …
ja,der gute §116 ist aber auch störend für die one world heroen….und dann noch die alte GG-Gesetzgebung bis zum Jahr 2000 zum Staatsbürgerschaftsrecht….Kohl war wohl auch Verfassungsfeind 🙂
> Was kann der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ denn sonst meinen, wenn nicht ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, das bislang als deutsches Volk bezeichnet wurde?
Ich sehe schon – „Omas gegen Rächts“ müssen auf den Straßen kräftig gegen diese gesichert völkische Verfassung hysterisieren.
Als juristischer Laie bin ich schon seit längerer Zeit der Meinung, dass die größten Gegner des Grundgesetzes bei den Blockparteien CDUCSUSPDFDPGrüneLinke beheimatet sind. Dazu gehören der Verstoß gegen den im GG verankerten Asykompromiss von 1993, der Verstoß gegen Meinungsfreiheit und damit einhergehende Diskriminierungsverbot, die absichtliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlagen durch die EU- und Energiepolitik usw. Die Handlungen des Verfassungsschutzes gegen die AfD (seit Haldenwang) stehen im klaren Widerspruch zum GG (wie übrigens auch die der Stasi gegenüber der DDR-Verfassung!). Warum findet sich kein Jurist, der vor dem BVG gegen den Verfassungsschutz klagt und diese Behörde – in der jetzigen politisierten Form – als Verfassungsfeind anzeigt?
Der amerikanische Sänger und Komponist Tom Petty, hat mal gesungen „The future was ,wide open. Leider trifft das für Deutschland nicht zu. Unsere Zukunft liegt wohl mehr um Dunklen.
Die Konservativen machen immer wieder den gleichen Fehler: Sie versuchen, die sozialistische Rechtssprechung als eine echte Rechtssprechung zu deuten, also auf der Basis der Gesetzeslage und der Logik. Dabei gilt für die sozialistische Rechtssprechung nur eine Regel: Recht ist nur, was der eigenen Klasse nutzt. Die erklärt alles.
Das GG ist die Verfassung obwohl es nicht so heißt. Alles klar?
Ist die SPD eine soziale Partei? Oder eine sozialistische Partei? Ist die SPD überhaupt eine Partei? Ist die SPD eine deutsche Partei? Oder eine Partei in Deutschland?
Sind die Grünen eine grüne Partei? Was ist an den Grünen grün? Wenn ja, warum sind sie grün? Sind die Grünen hellgrün, dunkelgrün, ?
Ist die CDU eine christliche Partei? Wenn ja, was ist an CDU christlich? Ist die CDU eine demokratische Partei? Wenn ja, was ist an CDU demokratisch ?
Wenn die Verfassung nicht den Anforderungen des Verfassungsschutzes, des Innenministeriums, den Politikern*Innen (m,w, div) der XYZ Partei(en) entspricht, wie, wer ändert das? Was muss geändert werden? (Umaenderungsschneiderei, muss die von einem deutschen Menschen geführt werden? Oder, evtl. türkisch, vietnamesische Schneiderei?)
Was sagt die feministische Außenpolitik zu Germanys „Verfassung“ und „Verfassungsschutz“?
„Brandmauer“ zur AfD: TÜV geprüft? Fluchttüren aus der Mauer nach links heraus, und nach rechts hinein?
Ich treffe immer öfter gebildete und gut verdienende Deutsche im Ausland an, die aus Frust vor rot grün ausgewandert sind
Das ist nicht ganz so einfach bei uns. Einerseits soll das Grundgesetz die Verfassung sein. Das wird uns immer wieder so erklärt. Laut Grundgesetz hat es selbst aber nur einen Übergangscharakter. Es soll gelten bis zum Zeitpunkt, an dem das deutsche Volk sich eine Verfassung gibt:
Art. 146 GG:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Genau genommen ist das Grundgesetz demnach also doch nicht die Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, das vorläufig anstelle einer Verfassung gelten soll.
Offenbar ist nach Ansicht bisheriger bundesdeutscher Regierungen der Zeitpunkt noch nicht gekommen, um dem „deutschen Volke“ (nicht der Merkelschen Bevölkerung) das Recht auf Abstimmung über eine Verfassung einzuräumen.
Artikel 146 GG:
Da letzteres den Bürgern vorenthalten wurde (u.a. dadurch, dass wir keine „Wiedervereinigung“, sondern einen „Beitritt der DDR zur BRD“ hatten), haben wir immer noch „nur“ ein Grundgesetz. Es ist keine Verfassung, auch, wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird.
Das ist das Paradoxon: Das Grundgesetz selber sagt, dass es durch eine vom Volk gewählte Verfassung ersetzt werden kann. Ausnahme: Die Staatsprinzipien, die der sog. „Ewigkeitsgarantie“ unterliegen. Die dürfen im Wesensgehalt nicht abbedungen werden. In ihrer Ausgestaltung unterliegen sie jedoch nicht dieser Restriktion.
Beispiel Asyl: Lässt der Staat wirklich nur noch politisch Verfolgte, keine Wirtschaftsflüchtlinge mehr herein, so ist das legal. Es ist auch legal, sie nach Wegfall des Fluchtgrundes (z.B. Assad – Syrien) wieder in ihre Heimatländer zu entlassen. Und der Staat könnte auch auf die Aufnahme politisch Verfolgter verzichten, die aus sicheren Drittstaaten kommen. Ebenso kann er illegale Einreisen ohne Pass nicht anerkennen. Das Gesetz ist da eindeutig, die Politik nicht.
Back to GG: Irgendwann präjudizierte das BVerfG, dass man sogar für eine andere Verfassung als das Grundgesetz werben dürfe. Wenn das GG eine andere Verfassung zulässt, dann muss man auch dafür werben dürfen, so die Urteilsbegründung.
Und jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: Entweder fordere ich den Verfassungsschutz (müsste Grundgesetzschutz heissen, denn wir haben ja angeblich keine Verfassung) auf, mir zu erklären, was denn daran so rechtswidrig sei, die Demokratie zu verändern (zB durch Einführung von Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild) und besorge mir sicherheitshalber einen Bademantel – oder ich freue mich, dass zB Merz Kanzler geworden ist und halte alle seine Äusserungen für wahr.
Dann mache ich Karriere! Reichtum! Sieg! Wetten?
Danke, dass Sie und die anderen Kommentatoren es hier nochmal anssprechen. Ich hatte es letztens bei Apollo News schon mal fragend in die Runde geworfen. Nun sehe ich, dass meine Einschätzung dazu nicht falsch war.
Ich denke, wir haben als Bevölkerung wahrscheinlich den Zeitpunkt verpasst, uns eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu geben.
Allerdings, wer weiß, wie sich die Dinge entwickeln? Vielleicht sollten ein paar Verfassungsrechtler die ganze Sache nochmal anstossen, so sie denn auch die Notwendigkeit dafür sehen?
Es könnte zumindest so eine Art „Runden Tisch“ mit den Mitbürgern aus dem Osten geben (aus jedem Bundesland ein paar Abgesandte), der unabhängig von Brandmauern, die gesellschaftliche Lage entschärfen könnte.
So denn der politische Wille vorhanden wäre. Denn ganz ohne politischen Rahmen wird das nicht möglich sein, ohne dass man Verdächtigungen in irgendeiner Art ausspricht! Denn ein Umsturzvorhaben läge so weit davon entfernt, wie die Arktis von der Antarktis! Es würde um ein modernisiertes Konzept gehen, eine neue Verfassung, die gesellschaftlichen Frieden schaffen könnte, aufbauernd auf dem bekanntem und uns allen geschätztem, aber dennoch fragilem Grundgesetz.
Ich finde sogar, wir sollten uns präventiv das Good-Friday-Agreement (Nordirland) als Vorbild nehmen, und solch ein Projekt anstossen, damit es eben gar nicht erst zum Äussersten käme!
Welcher Politiker könnte dazu schon Nein sagen, wenn er/sie eine innere Friedensmission als Vorbild für ganz Europa zulassen und am Ende erfolgreich mit unterschreiben könnte?
DANN hätten wir Alle wirklich etwas aus der Vergangenheit gelernt!
Das Grundgesetz ist nach Definition keine Verfassung sonder ein Gesetz zur Aufrechterhaltung ruhe und Ordnung in einen besetzten Gebiet.
(Völkerrecht Definition.)
Da eine (neue) Verfassung auch eine (bisherige) Verfassung ablösen kann, läßt Art. 146 GG semantisch zu, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist. Der Sache nach ist das Grundgesetz eine Verfassung.
Der Bundestag heißt auch nicht „Parlament der Bundesrepublik Deutschland“, ist aber das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
Dann erklären Sie bitte, warum in Art. 146 von den Vätern des Grundgesetzes bewusst zwei unterschiedliche Termini benutzt wurden, wenn beide Ihrer Meinung nach exakt das gleiche bedeuten. Was sollte der Grund dafür sein? Kennen Sie überhaupt die Geschichte des Grundgesetzes? Wann, warum und wie es entstanden ist, für welchen Geltungsbereich es sein sollte und wer es veranlasst hat? Und wer das Grundgesetz schließlich genehmigt hat?
Wir wissen schon, was als nächstes folgt: Das Islamische Grundgesetz | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ], Kostprobe:
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG (Menschenwürde)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Nun haben Wir fürwahr den Kindern Adams Würde verliehen … und sie weit über das meiste Unserer Schöpfung begünstigt.“ (Koran, 17:70; vgl. auch: 2:34; 7:11; 38:72)
Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit)
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“
„Haben Wir ihm nicht zwei Augen gegeben, und eine Zunge und ein Paar Lippen, und ihm die beiden Höhenwege (von Gut und Übel) gezeigt?“ (Koran, 90:8 ff.)
„Betrachte das menschliche Selbst und wie es in Übereinstimmung mit dem geformt ist, was es sein soll, und wie es erfüllt ist von moralischen Schwächen wie auch Bewußtsein von Gott! Einen glückseligen Zustand wird fürwahr erlangen, wer dieses (Selbst) an Reinheit wachsen läßt, und wahrhaft verloren ist, wer es (in Finsternis) vergräbt.“ (Koran, 91:7 ff.)
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
„Der Gesandte Gottes sagte bei der Abschiedspilgerfahrt: Fürwahr, ich gebe euch Kunde bezüglich des Gläubigen (muʾmin) – das ist derjenige, bei dem sich die Menschen hinsichtlich ihres Besitzes und ihres Lebens sicher fühlen, und der Muslim (muslim) ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Menschen heil [unversehrt] sind, und der Kämpfer (muǧāhid) ist derjenige, der mit sich selbst kämpft (ǧāhada) um den Gehorsam gegenüber Gott, und der Auswanderer (muhāǧir) ist derjenige, der die Sünden und Fehltritte verlässt [meidet] (haǧara).“1
Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeine Gleichheit)
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
„O Menschheit! Seid euch eures Erhalters bewußt, der euch aus einer einzigen lebenden Wesenheit erschaffen hat und aus ihr Partnerwesen erschuf und aus den beiden eine Vielzahl von Männern und Frauen verbreitete. Und bleibt euch Gottes bewußt, in dessen Namen ihr (eure Rechte) voneinander verlangt, und dieser Verwandtschaftsbande.“ (Koran, 4:1)
„Siehe, Pharao erhöhte sich selbst im Land und teilte sein Volk in Kasten. Eine Gruppe von ihnen erachtete er für völlig niedrig; … denn, siehe, er war einer jener, die Verderbnis (auf Erden) verbreiten.“ (Koran, 28:4)
Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG (Gleichberechtigung von Mann und Frau)
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
„O Menschheit! Seid euch eures Erhalters bewußt, der euch aus einer einzigen lebenden Wesenheit erschaffen hat und aus ihr Partnerwesen erschuf und aus den beiden eine Vielzahl von Männern und Frauen verbreitete. Und bleibt euch Gottes bewußt, in dessen Namen ihr (eure Rechte) voneinander verlangt, und dieser Verwandtschaftsbande.“ (Koran, 4:1)
„Und also beantwortet ihr Erhalter ihr Gebet: ‚Ich werde nicht die Mühe irgendeines von euch aus der Sicht verlieren, der sich müht (auf Meinem Weg), sei es Mann oder Frau: jeder von euch ist ein Abkömmling des anderen.‘“ (Koran, 3:195; vgl. auch: 9:71)
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft)
„Niemand darf wegen … seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.“
„Vom Propheten, dass er sagte: Ein Araber ist nicht vorzüglicher als ein Nichtaraber, noch ein Nichtaraber vorzüglicher als ein Araber; ein Weißer ist nicht vorzüglicher als ein Schwarzer, noch ein Schwarzer vorzüglicher als ein Weißer, außer durch Frömmigkeit. Die Menschen sind von Adam, und Adam ist aus Erde.“2
„Und zu seinen Zeichen gehört die Erschaffung von Himmel und Erde und die Verschiedenartigkeit eurer Sprachen und Farben (oder: Arten). Darin liegen Zeichen für die Wissenden.“ (Koran, 30:22)*
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit)
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens.“ (Koran, 2:256) „Sag: ‚O ihr, die ihr die Wahrheit leugnet! Ich bete nicht das an, was ihr anbetet, und ihr betet auch nicht das an, was ich anbete. Und ich werde nicht das anbeten, was ihr (jemals) angebetet habt, und ihr werdet auch nicht (jemals) das anbeten, was ich anbete. Für euch euer Moralgesetz, und für mich meines!‘“ (Koran, 109:1 ff.)
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
„Denn wenn Gott die Leute nicht befähigt hätte, sich gegeneinander zu verteidigen, wären (alle) Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen – in denen (allen) Gottes Name reichlich lobgepriesen wird – sicherlich (bereits) zerstört worden.“ (Koran, 22:40)
#
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG (kollektive Meinungs- und Versammlungsfreiheit)
„Jeder hat das Recht, seine Meinung … frei zu äußern und zu verbreiten…“ „Alle Deutschen (sic!) haben das Recht, sich … friedlich … zu versammeln.“ Usw.
#Auffällig: Artikel 4, Absatz 3 fehlt („Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden“). Klar, DAS nämlich täte den Söhnen Allahs den Jihäd versauen … .
Selber gucken und mit Verständnis lesen. So weiß jede/r, was ihr/ihm blüht.
Es ist eine Widervereinigung (kein Schreibfehler) und die neu gebildeten Bundesländer in Mitteldeutschland (ehemals DDR) sind nicht der BRD beigetreten, sondern der westliche Teil Deutschlands ist klammheimlich und ideologisch der DDR beigetreten. Schauen Sie sich das Land an! Es ist eine DDR 02.
Das ist Pseudologik. Der Satz läst durchaus die Aussage zu, das Grundgesetz sei eine Verfassung, nur eben eine, die sich den Namen Grundgesetz gegeben hat. Die Verfassung mit namen Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt. Nur ist die Verfassung mit Namen Grundgesetz eben (noch) nicht vom (ganzen) deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden. Alles andere ist Worklauberei und sonst nichts. Und genauso ist ein Beitritt auch eine Wiedervereinigung, nur eben auf Basis Westdeutschlands. Selbstverständlich wäre auch ein Beitritt der BRD zur DDR eine Wiedervereinigung gewesen. Deutschland ist wiedervereinigt, wenn es nicht mehr in verschiedene Staaten getrennt ist. Den Begriff Wiedervereinigung könnte man höchsten insofern in Frage stellen, als noch Landesteile fehlen, die für die Autoren des Grundgesetzes selbstverständlich zu Deutschland gehörten.
Seit wann hat denn das Volk jemals das Recht eine Verfassung für sich zu schreiben? Das wurde seit jeher von den sogenannten „Eliten “ gemacht, von den „Eliten“ wird sie auch genutzt und angewandt um beispielsweise das Volk zu unterdrücken. Schon die rotzfreche Anmaßung Dinge von elementarer Bedeutung als Geheim einzustufen zeigt wohin die reise ging und geht. Diese „Volksvertreter“ haben dem Volk Rechenschaft über ihr Tun abzulegen und nicht wie derzeit in Erarbeitung dass die Bürger immer gläserner werden. Corona, Asyl, NS2 Klima und Ukraine zeigen was Phase ist. Gleiches Recht für alle ist genauso eine Utopie wie das ein Volk(wobei ein Volk kann und darf es ja nicht geben,zumindest kein Deutsches)sich seine eigene Verfassung schreibt. Wenn ich so darüber nachdenke ist ein Volksvertreter ja eigentlich auch gesichert rechtsextrem
Wir haben eine Verfassung(bereinigte Version) des deutschen Nationalstaates bitte Urteil des sogenannten Bundesverfassung Gerichtes von 1971 lesen un die Aussage des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in Bezug zum Fortbestands des DR.was die offizielle Haltung der BRD ist.und nicht einiger Parteien und Politikerkaste.
Die Vorsilbe „Volks-“ ist(war?) auch im linken Lager sehr beliebt. Volkskammer, Volkspolizei, Volksarmee, Volksrepublik…. Volkswagen ist allerdings Nazi.
Ja, das ist zu befürchten. Unsere neue Nomenklatura schreckt bekanntlich vor nichts zurück. Man wird sich „gezwungen“ fühlen, wieder eine ⅔ Mehrheit im BT zu konstruieren (was immer für Zusagen dafür erforderlich sein mögen) um unser ehemals „heiliges“ GG so zu adaptieren dass jeglicher Widerspruch gegen Regierungsallmacht „ein-für allemal“ ausgeschlossen wird.
Mutige können das dann BRD 2.0 nennen, wenn sie sich einen sauberen Bademantel zurechtlegen.
Artikel 1 & Artikel 20 können nicht geändert werden.
Mal wieder schnell ein paar „Gesetze“ aus dem Ärmel geschüttelt oder mal schnell das GG umgeschrieben um die eigene Macht zu zementieren.
Eine der Übernahme Taktiken der Linken sind ja die linken „Gerichtshöfe“, die Nationen und Bürgern VORSCHREIBEN, dass sie gegen ihre Interessen handeln müssten.
Gesetze sollten etwas mit GERECHTIGKEIT und SINNHAFTIGKEIT zu tun haben und nicht mit WILLKÜR, Ideologie und letztendlich UNTERDRÜCKUNG.
Die zerlegen in ihrer Eigennutz Gier alle Kollektiv Standards.
Ich nenne es „Deutsche Demokratische Bundesrepublik“.
Worauf berufen Sie sich bei dieser Aussage?
Im Artikel 19.2 steht ausdrücklich, dass der Wesensgehalt (die genannten Eigenschaften der Grundrechte) nicht einmal angetastet werden dürfen. Und Was machte Merkel mit dem Wort „ungehindert“ im Artikel 5.1 ? Mit Durchwinken vom Verfassungsschutz durch Parteifreund HG Maaßen und Parteifreund Kirchhof bein BVerfG ?
Wo ein Wille ist, wird man schon passende Möglichkeiten, „ganz legal“, finden!
Das stimmt wohl. Aber sie können – wie oben schon von mit kritisiert – durch neue Gesetze und Interpretationen sehr anders ausgelegt werden als sie ursprünglich gedacht waren.
Sicher haben die Väter*Innen des GG nicht gemeint, dass jeder hergelaufene Flüchtling – ungeachtet sonstiger Umstände – seiner Menschenwürde wegen hier von uns zu alimentieren sei.
Das ist falsch. Art. 146.
Wird der gezogen, ist das GG vollständig hinfällig.
Eine neue Verfassung kann die FDGO komplett abschaffen und eine Monarchie oder Diktatur einführen. Sie kann sämtliche Menschenrechte/Grundrechte abschaffen.
Lediglich der Rückweg wird dann „etwas“ schwierig, der geht nur über eine (wahrscheinlich gewaltsame) Revolution.
Art. 146 bietet aber auch die Möglichkeit, die aktuelle Parteiendiktatur abzuschaffen und eine echte Verfassung nach z.B. US-Vorbild in Kraft zu setzen.
Mensch, recherchieren Sie doch einfach selbst. Sie sind ja auch in der Lage Fragen auf dem Tichys-Forum zu stellen. Ich beziehe ich mich auf das Grundgesetz. Den zuständigen Artikel dazu suchen Sie Sich Selbst heraus.
Artikel 79 Absatz 3 des GGs, sogenannte Ewigkeitsklausel.
Ist das Verbot tatsächlich absolut oder nur relativ?
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Eine Änderung, die die „Grundsätze“ berührt, ist unzulässig?
Grundsätze sind subjektiv, dem Wandel der Zeit unterworfen. Warum sollten nicht Textänderungen der Art. 1 und 20 erlaubt sein, die die Grundsätze dem Zeitgeist entsprechend nur neu formulieren?
Wer die Art. 1 und 20 liest, könnte jederzeit andere Formulierungen finden und behaupten, die ursprünglichen Grundsätze seien unberührt geblieben.
Wie schnell und bequem 2/3-Mehrheiten des Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes zusammengeschustert werden können, konnte die Bürgerschaft am 06. Mai 2025 bei der Wahl des Bundeskanzlers und bei der Aushebelung der Schuldenbremse am 18. März 2025 bestaunen.
Inzwischen müsste zum Schutz gegen quasi-willkürliche Änderungen des Grundgesetzes eine verpflichtende Bestätigung durch Volksbefragungen auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden.
Der Souverän muss verhindern können, dass Exekutive und Legislative ihre Macht missbrauchen.
Weiter unten habe ich etwas zu Artikel 20 (2) geschrieben, was noch viel mehr zeigt, wie man das GG aushebelt & uns verarscht. Da muß ich sagen, es liegt an uns selbst, daß wir uns das schon 76 Jahre gefallen lassen.
Dafür kann das Grundgesetz nichts.
Ich sehe den Wesensgehalt des GG durch viele ganz einfach Gesetze der letzten 10 – 20 Jahre stark angetastet, teilweise in sein Gegenteil verkehrt. So heisst Gleichberechtigung eben NICHT Gleichstellung. Weitere Beispiele können Sie leicht finden.
…aber es muss Verbiegungen aushalten.
Die werden immer Ausreden finden…
Werte Kommentarschreiber auf Tichys. Alles das, was Sie hier kritisieren, hat damit zu tun, daß Papier geduldig bleibt. Der Hauptgrund sind historische Versäumnisse, vor allem der Amerikaner, welche uns 1949 im Parlamentarischen Rat zwangen, von der Deutschen Tradition des Direktwahl-Prinzips abzusehen & eine Parteien-Oligarchie zu errichten. Das war für unsere „Befreier“ einfacher zu organisieren. Desweiteren wurde dafür gesorgt, daß die 3. Gewalt, die Justiz politisch weisungsgebunden blieb. Dadurch vermied man die Verfolgung Alliierter Kriegsverbrecher, auch wenn Deutschland darauf bereits in einem Papier non grata verzichtet hatte. Aber doppelt geklebt hält besser. Mit einer abhängigen Justiz konnten & können wir nie eine vollwertige Demokratie werden.
Artikel 146 besagt, eine Verfassung zu installieren, über die wir abstimmen müssen. Das vermied man deswegen im Zuge des 2+4-Abkommens, weil dann die Beugung des Artikels 20 (2) offensichtlich geworden wäre. Und Ihr US-Vorbild ist keines. Das mit den Wahlmännern wurde implementiert, weil sonst manche Staaten die USA bestimmen würden.
Ja, aber das können wir jetzt machen, wir brauchen nur jemanden ausreichend prominentes, der für die neue Verfassung wirbt und ausreichend Stimmen des Volkes zusammen bekommt.
Dann wäre Schluß mit Einschränkung der Redefreiheit, Schluß mit Listenplätzen statt direkt gewählter Volksvertreter, Schluß mit der Parteienmacht.
Da noch rein geschrieben, daß die Bundesländer weitgehende Rechte haben (wie in den USA, darauf bezog sich die Vorbildfunktion, nicht auf das Wahlrecht. 2nd Amendment wäre auch ein Vorbild), der Bund ausschließlich den Länderbund nach außen vertritt, nicht aber nach innen, daß keine Souveränität des Volkes an außenstehende (EU) abgegeben werden darf.
Koalitionen verbieten, Koalitions- bzw. Fraktionszwang verbieten, die Abgeordneten sollen wieder rein ihrem Gewissen und ihrem Wähler verpflichtet sein, nicht der Partei(führung).
Wenn man will (wenn es eine Mehrheit dafür gibt), könnte man auch direkte Demokratie einführen, neue Gesetze müssen von der Mehrheit des Souveräns bestätigt werden, ansonsten werden sie erst gar nicht aktiv, bestehende Gesetze müssen alle x Jahre überprüft und neu bestätigt werden etc. etc.
Das Volk könnte vieles neu regeln, es muß nur wollen.
Das GG gibt genau das her.
Dem stimme ich zu. Aber dazu bräuchten Sie in etwa 650k Unterschriften für ein Volksbegehren.
P.s. So wurden aus der Holocaustleugnung später z.B. die „Coronaleugnung“ und die „Klimaleugnung“ abgeleitet. Jede missliebige Meinung kann zur Irgendwasleugnung oder zur Volksverhetzung umgedeutet und somit, wenn auch nicht direkt justiziabel, aber doch zumindest als verwerflich stigmatisiert werden.
Einmal richtig lesen. Tatsächlich ist die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Aber im entsprechenden Artikel 5 steht auch, dass sie Grenzen findet, und zwar in Art. 5 Absatz 2.
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Explizit steht da das „Recht auf eigene Ehre“. Damit gemeint ist Art. 1 GG:
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Und die Argumentation des Verfassungsschutzes ist ja, dass es aus der AFD massive Verstöße gegen Art. 1 GG gegeben habe.
Es gelten eben nicht nur die Gesetze und Vorschriften, die von Ihnen als sinnvoll und richtig erachtet werden, sondern auch die anderen, bis sie geändert oder abgeschafft werden. Nun verstanden?
In der Tat ist das Verbot der Holocaust-Leugnung die Ursünde gegen die Meinungsfreiheit.
Nichts gegen Jugendschutz und Ehrschutz. Aber mit dem Passus „(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, …“ wird leider dem Bruch der Verfassung durch willkürliche, eigentlich verfassungswidrige Gesetze Tür und Tor geöffnet. Die Väter*Innen des GG haben wohl nicht daran gedacht, dass so etwas in (damals) ferner Zukunft mal ausgenutzt werden könnte.
Und zur Informationsfreiheit: Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, sind verbotene Quellen eben nicht mehr „allgemein zugänglich“, So kann man auch solche Verbote als völlig GG-konform hinstellen.
Alles was wir heute als Zensur erleben ist legal. Das wird die Ehre der Frau Fäser oder Herrn Habeck verletzt und ihre Klagen sind voll gerecht. Mit den allgemeinen Gesetzen kann ich alles begründen, ebenso mit dem Schutz der Jugend.Wovor soll die Jugend geschützt werden? Pornos? Falsche Meinungen? Zweifel an der Weisheit der Regierenden? Drogen? Dazu steht da nichts. Allgemeine Gesetze bedürfen keiner Zweidrittelmehrheit. Da kann der Bundestag auch als Wahrheit beschließen, daß der Mond aus Käse ist, daß die Erde flach ist, daß die Sonne sich um die Erde dreht, daß es Hexen und Zauberer gibt usw. Alle, die das nicht glauben, begehen Haß, Hetze und Volksverhetzung. Nur auf dem Scheiterhaufen verbrennen geht nicht mehr, wg dem Verbot der Todesstrafe. Oder, welcher Paragraf steht dagegen?
Und die freie Meinungsäußerung? Wie war das mit compakt, AUF1 oder Servus Deutschland?