NS-Staatssekretär Franz Schlegelberger legte gleich im März 1933 den Entwurf einer „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“ vor, die mit geänderter Überschrift am 21. März 1933 vom Kabinett beschlossen und auch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg unterzeichnet wurde. Am selben Tag wurden mit einer weiteren Verordnung Sondergerichte gebildet, die zur Aburteilung zuständig sein sollten.
Am 20. Dezember 1934 wurde die Verordnung umgeformt zum „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“.
Dieses Gesetz, bekannt unter dem Begriff „Heimtückegesetz“, schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Nach § 1 des Gesetzes wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar. Als Strafmaß wurde eine Haftstrafe von bis zu zwei
Jahren Gefängnis festgelegt.
Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“
Amtlich begründet wurde die Einfügung des § 2 damit, daß bei einer Beschränkung auf Tatsachenbehauptungen „hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten … über ihre Anordnungen und die von ihnen geschaffenen Einrichtungen straflos blieben“ oder nur wegen Beleidigung bestraft werden
könnten. Darüber hinaus aber konnte nun auch eine unerwünschte Erörterung über den Wahrheitsgehalt einer Behauptung umgangen werden.
Die unbestimmten Rechtsbegriffe ermöglichten es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. Die Zuständigkeit von Sondergerichten reduzierte die Schutzrechte des Beschuldigten: Eine gerichtliche Voruntersuchung und Haftprüfung unterblieb, die Ladungsfrist betrug nur drei Tage und ein Urteil wurde sofort rechtskräftig. Durch die Konstruktion einer „Ersatzöffentlichkeit“ konnte Kritik nur noch innerhalb intakter Familien geäußert werden, denn „bei zerrütteter Ehe muss der Täter (…) damit rechnen, dass seine Ehefrau die Äußerung nicht für sich bewahrt.
§ 3 legte unter bestimmten Umständen die schärfere Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe fest. Durch Mitwirkung der Bevölkerung mittels Denunziation, wurde die erwünschte abschreckende Wirkung und Sicherung des Herrschaftssystems erreicht.
Nach einer erhaltenen Gesamtstatistik für das Jahr 1937 wurden binnen zwölf Monaten 17.168 Personen aufgrund ihrer Äußerungen angezeigt.
Nicht nur Gegner, auch Nationalsozialisten und Mitläufer wurden zur Vorsicht bei kritischen Äußerungen veranlasst. Furcht vor der Gestapo, vor Untersuchungs- und Strafhaft und Existenzverlust waren allgegenwärtig. Nach Bernward Dörner war das Heimtückegesetz „ein notwendiger, nicht wegzudenkender Bestandteil der
nationalsozialistischen Diktatur.“
Hans Wüllenweber bezeichnet das beliebig dehn- und beugbare Gesetz als Gesinnungsterror. Das „Heimtückegesetz“ wurde durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 aufgehoben.
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Das gestern in der Absicht einer ähnlichen Effizienz wie das „Heimtückegesetz“ in Kraft gesetzte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ wird hoffentlich nicht auch fast elf Jahre in Kraft bleiben und am Ende einer „Befreiung“ bedürfen …
Wir werden halt von Dummen und fleissigen regiert? Stellen Sie sich mal vor, ein „Heimtückegesetz“ wird auf die „richtigen / falschen“ (heimtückischen) Äußerungen von politischen und sonstigen Entscheidern angewandt.
Das dumme an den Dummen ist, das es wohl ausserhalb Ihrer Vorstellungskraft liegt, das Ihnen dieses jemals passieren könnte. Die Geschichte ist voll, von solchen „Irrtümern“!
Das NetzDG ist heute vom Bundesrat durchgewunken worden.
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=536-17%28B%29
Jetzt ist der Bundespräsident am Zug.
In der Beschlussempfehlung vom 28.06.2017 (Drucksache 18/13013) ist unter „B. Lösung“ zu lesen:
„Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“
Frau Künast hat sich insofern an die von ihr mitverfassten Anweisungen für morgendliche Bundestagsgymnastik gehalten (…und hoch und runter und jetzt die anderen…).
Nötigt der Staat Privatfirmen zu einer Löschung von Beiträgen, ist er an die Grundrechte gebunden, ein Ausweichen in die Privatisierung entbindet nicht von der Rechtstreue.
Den Gesetzentwurf haben bereits viele Fachleute gelesen, deren mehrheitliche Einschätzung überzeugt mich. Als juristischer Laie kann man kaum Bewertungen vornehmen.
Man MUSS kein Jurist sein um zu erkenn das diese Gesetz verfassungswidrig und ungültig ist. Dazu muss man „nur“ in die Menschenrechte schauen die VOR Bundesrecht gehen und somit jedes Recht in der BRD bricht. Dort steht :
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Das NetzDG verstößt min gegen Art 19 in verbindung mit Art 30! Art 30 lässt sich nicht relativieren, Punkt. Mass ist ein Faschist durch und durch genauso wie der Rest der Altparteien. Die Heucheln zwar IMMER das sie Menschenrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als höchste Güter erachten aber die Realität straft sie Lügen.
Und nciht vergessen, der Faschismus in Deutschland war schon IMMER Links, sei es im 3th reich oder der DDR.
Er ist bald wieder in Zwickau zum Wahlkampf.
Ich hoffe er wird da genauso leidenschaftlich begrüßt und verabschiedet wie am 01.05.2016. Das hatte wirklich Stil („Hau ab!“)
Da tat mir der kleine Junge schon ein bisschen leid 😉
Nein, das war bzw. ist ein GroKo-Gesetz, ein Gesetz des Systems Merkel. Hätte die Kanzlerin dieses Gesetz nicht gewollt, wäre es in der Schublade des Herrn Maas geblieben. Immer und immer wieder wird die Verstrickung der Kanzlerin in alles, was im politischen Berlin (und nicht nur dort) geschieht, verkürzt oder gar übersehen. Darauf basiert ihre autokratische Herrschaft. Ich kann immer nur empfehlen, Gertrud Höhler zu lesen.
Also ich finde diesen Vergleich sehr geglückt. Hätte Schlegelberger 1934 bereits facebook, youtube und twitter gekannt, wäre seine Gesetzesvorlage hochwahrscheinlich sehr ähnlich ausgefallen. Dann hätte er halt „Herrn Facebook“ oder „Herrn Twitter“ mit Gefängnis bedroht.
Und unsere Regierung will uns Angst vor der AfD machen? „Linke“ oder „Rechte“ sind nicht die Gefahr. Nur deren Extrem neigt im erheblichen Maasse 😉 dazu, Bürgerrechte einzuschränken.
„Die Konservativen bei der Bürgerentmündigung wacker mit dabei.“
Kurze Rückfrage: Mit „die Konservativen“ meinen Sie jetzt aber doch nicht CDU und CSU? Mit denen habe ich als Konservativer so viel zu tun wie eine Planierraupe mit einem bunten Schmetterling.
Wiederstand gegen die Untergrabung der Freiheit kennt viele Formen, und „andere Abhilfe“, wie Verfassungklagen, ziviler Ungehorsam, Protest und Schreiben kommt immer vor allem anderen, vor allem, so lange man diese Möglichkeiten überhaupt noch hat. Hat der Angriff auf die Freiheit aber Erfolg und wird nicht durch Gewaltenteilung und unabhängige Richter aufgehalten, so ergeben sich neue Fragen. Ist die Freiheit erst beschädigt ist auch diese Liste der „anderen Abhilfe“ schon mit Gefahren für die Verteidiger der Freiheit verbunden. Daher gilt: Wehret den Anfängen! Schön finde ich, dass Sie meiner Aufforderung über Artikel 20 GG nachzudenken gefolgt sind…
Was ist daran undifferenziert oder polemisch, wenn beide Gesetze dem gleich Zweck dienen? Strafbare Inhalte kann man auch jetzt schon anzeigen.
„Es geht beim sog. NetzDG nicht um eine Strafverfolgung abweichender Ansichten äußernder Bürger mit massiven Strafandrohungen, sondern um eine Sanktionierung von Anbietern sozialer Netzwerke, die sich bislang hinsichtlich eigener Löschstandards einen „schlanken Fuß“ gemacht haben. “
Nein, das tut es nicht. Gesetze, die strafwürdige Inhalte im Internet sanktionieren, gab es nämlich bereits. Hier geht es um Inhalte, die nicht strafwürdig sind.
Sie irren sich. Das Gesetz verweist ausdrücklich nur auf strafbare Inhalte (die natürlich eindeutiger – etwa einschlägige und bekannte Schimpfworte – oder weit weniger eindeutig strafbar sein können). Sollte es auf die Strafbarkeit für ein Bußgeld ankommen, braucht es eine gerichtliche Entscheidung – steht so im Gesetz.
Das Problem des Gesetzes ist „nur“, dass es durch seine Konstruktion eine weitaus großzügigere freiwillige Löschungspraxis „motivieren“ will/soll, OHNE dass es einer Beschwerde (durch einschlägige Aktivisten) überhaupt bedarf! Und nur das ist m.E. die verfassungsrechtliche Problematik.
MAN (heißt „der Staat“) kann damit nämlich überhaupt nichts „löschen lassen“ – ob gelöscht wird oder vielmehr begründet wird warum nicht gelöscht wurde, ist alleine Sache der Netzwerke. Nicht-Löschen ist okay, wenn es ordentlich begründet wurde.
Wenn weiter in der gleichen Geschwindigkeit das GG ausgehebelt wird, dann steht die Diktatur bald schon an der Vordertür.
Nach Ihrer Logik gäbe es nicht einen Rechtsstaat in der Welt.
Aussage:“In Deutschland gibt es noch nichteinmal eine Verfassung, die einstimmig! angenommen wurde, nur somit könnte man überhaupt einen Staat durch Zustimmung legitimieren.“
ist übrigens eine gängige Verschwörungstheorie. AIm Zuge des 2+4 -Vertrags wurde das GG zur dauerhaften Verfassung Deutschlands erklärt.
Richtig, „Rechtsstaat“ ist ein Oxymoron.
Das war doch damals schon so, als die Nazis aufkamen. Da haben es auch die meisten nicht gesehen und wähnten sich auf der guten Seite.
Es gab ein Zentralkommitee für Agitation und Propaganda und es gab z.B. „Anleitungen für die Presse“ und dergleichen.
Wie das nun genau hieß, dass kann ich nicht beantworten. Ich war erst 10 oder 11 als die DDR fiel.
Was ich Ihnen aber sagen kann: Jeder wusste was man lieber für sich behält und in der Öffentlichkeit nicht sagt.
Von Kindesbeinen an wurde man darauf gedrillt. Zum Beispiel wurde man in der Schule gefragt, ob wir abends zu Hause Nachrichten schauen und ob die Uhr Zahlen hat, oder Striche.
Eines von beiden war nämlich die Uhr vom West Fernsehen. Ich weiß nur nicht mehr genau welche.
Jedes Kind kannte auch die Geschichten von den Jugendwerkhöfen, die wir „Kinder KZ“ nannten und wusste das man dort sehr schnell landet, wenn man nicht vorsichtig war.
Wie immer, wenn zwei einen Vertrag schließen, ist für dessen Auslegung der Stärkere zuständig.
Es mag durchaus sein, dass das NetzDG verfassungswidrig ist (und deshalb vor dem BVerfG keinen Bestand haben wird). M.E. aber nicht wegen privater Auslagerung von „Zensur“ und Bedenken wegen „Gewaltenteilung“, wie immer wieder zu lesen ist.
Scheitern könnte es wegen des Spannungsfelds zwischen der wirtschaftlichen Betätigung der sozialen Netzwerke und deren Interessen, die mit den Interessen des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung kollidieren. Das Gesetz ist eben – durchaus schlau! – so konzipiert, dass es (nur) indirekt wirkt, indem wegen der hohen Strafandrohung und dem wirtschaftlichen Aufwand für die Einrichtung einer leistungsfähigen „Lösch- und Kontrollabteilung“ die Tendenz des Netzwerke zum „lieber einmal zu viel gelöscht als die Bearbeitung einer Beschwerde dokumentiert“ gehen wird. Und da schlägt das Pendel zu weit gegen die Meinungsäußerungsfreiheit aus…
Ergänzend sollte man allerdings – auch @dirkvonriegen:disqus – sagen, dass eindeutig strafbare Aussagen eben im Ergebnis nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und daher auch völlig zu recht gelöscht werden sollen – und zwar auf Initiative der Netzwerke selbst entsprechend ihren Vorgaben an die Nutzer.
Wegen irgendwelcher „Fake News“ wird es ohnehin nicht „zum Schwur“ kommen – i.d.R. viel zu aufwändig nachzuweisen…
Das Problem bei der Strafverfolgung ist ja, dass die Urheber strafbarer Äußerung nur ganz schwer beweissicher zu überführen sind (Durchsuchung, technische Auswertung von Computer/Smartphone/Tablet, Zeugenvernehmungen hinsichtlich der Nutzung des Geräts…). Da kann kein Gesetz wirklich Abhilfe schaffen, ohne zu stark in die Grundrechte einzugreifen!
Das tut mir ja schon fast körperlich weh – die Art, wie Sie vorauseilenden Gehorsam von den „sozialen Netzwerken“ erwarten und gut heissen. Was ist eine „eindeutig strafbare“ Aussage? Wer legt das fest? Ich könnte Sie im 1:1 Gespräch z.B. mit den wüstesten Schimpfwörtern belegen, es wäre immer noch Sache eines ordentlichen Gerichtes festzustellen, ob meine Tirade Ihnen gegenüber strafbar oder einfach nur ungehörig ist.
Aber, so ist das halt: Unsere Meinungen weichen voneinander ab. Zwar würde ich wohl nicht mein Leben dafür hergeben, daß Sie die Ihre weiterhin äussern können. Aber Frau Kahane oder die Bertelsmann Stiftung oder Herrn Hensel würde ich Ihnen trotzdem nicht auf den Hals hetzen. Beschimpfungen, auch gröbster Art, würde ich gelassen ertragen und mir denken, daß Sie sich hiermit demaskieren und mehr selbst schaden als mir.
Mit ihrem letzten Abschnitt haben Sie vollkommen recht: Ob der „Betroffene“ dem nach dem Gesetz für eine Strafverfolgung erforderlichen Strafantrag stellt (also „sich beleidigen lässt“) ist seine Sache!
Ob einschlägige bekannte Schimpfwörter strafbar sind oder nicht, weiß auch der Laie. Da braucht er kein Gericht, um das (erstmals) festzustellen. Dass es Grenzfälle gibt („Herr Oberförster“ zu einem Polizisten o.Ä.) versteht sich auch von selbst.
„Ob einschlägige bekannte Schimpfwörter strafbar sind oder nicht, weiß auch der Laie. Da braucht er kein Gericht, um das (erstmals) festzustellen.“
Es geht aber nicht nur um beleidigende Inhalte. Außerdem ist die Definition von Beleidigung durchaus Sache von Gerichten. Alle Vorkommentatoren haben es doch eindeutig auf den Punkt gebracht. Mit diesem Gesetz kann man auch Beiträge löschen lassen, die gegen kein einziges Gesetz verstoßen.
„Flucht ins Privatrecht“ ist allgemein in vielen Rechtsbereichen untersagt, Wikipedia dazu:
„In diesen Fällen bleibt die Verwaltung, obwohl sie privatrechtlich tätig ist, unmittelbar und in vollem Umfang an die Grundrechte gebunden.[2] Das Verwaltungsprivatrecht bietet somit keine „Flucht“ der Verwaltung vor der Grundrechtsbindung („keine Flucht ins Privatrecht“).“
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsprivatrecht
Diese Erläuterungen finden Sie ebenfalls bei Danisch.
Die Strafbarkeit von Aussagen kann rechtswirksam nur durch ein Gericht, nicht aber durch Aktivisten-Stiftungen oder Bertelsmann-Töchter festgestellt werden.
die nazis waren niemals braun, diese geschichtslüge wurde von linken demagogen betrieben um sich von der eigenen negativen geschichtsschreibung distanzieren zu können… die nazis waren ROT !
googel bildersuche: „tag der arbeit 1934“ hammer u. sichel neben dem hakenkreuz sind keine zufallserscheinungen.
Karlsruhe ist alles Andere, als unabhängig.
Es stürzt sich ja alles, offenbar auch die Inhaber der Lehrstühle, auf den „Nazi“-Teil des Wortes. Würde man sich den „Sozialismus“-Teil vornehmen, wären die Gemeinsamkeiten von Drittem Reich, DDR und heute evident.
Ich befürchte, dass das NetzDG noch sehr lange in Kraft sein wird. Weder wird es ein tendenziell regierungsfreundliches Verfassungsgericht kippen. Noch werden Alliierte einmarschieren, die uns die Demokratie bringen. Obwohl: Wir könnten sie jetzt wieder gut gebrauchen, denn wir haben Demokratie offenbar immer noch nicht gelernt.
Auf den Punkt. Ganz genauso sehe ich das auch. Danke.
Berufspolitiker sind zumeist in den sozialen Netzwerken nur funktional aktiv, wenn überhaupt.
Viele lassen ihre Hofpropaganda nur durch angestellte Mediateams verbreiten, insofern können sie garnicht Betroffene des NetzDG sein, wer kritisiert sich schon selber und das ggf. auch noch unsachlich?
Hannelore Kraft hat es doch überdeutlich gezeigt, was für sie der eigene Account bedeutet hat. Nämlich exakt Null!
Abertausende Follower und nach ihrer Abwahl?
Abgeschaltet! Aus und weg, finito!
Follower? Egal!
Plumpeste und billigste Regierungs/Partei-Propaganda, kein bisschen mehr.
Solchen Accounts lohnt es einfach nicht zu folgen, weil sowieso nur die offiziellen, amtlichen Salbungen gepostet werden.
Der Informationswert ist damit jenseits der Tagesschau faktisch Null.
Bestenfalls gibt es einen gewissen Unterhaltungsfaktor, wenn Politiker oder ihre SMTeams selbst zum Twittern zu doof sind und sich kolossale Eigentore oder Knieschüsse verpassen, wie jüngst der CDU General Peter Tauber.
Als Müllhalde für (meist bedeutungslose) Häme, Frust oder Ärgerabladen sind solche Propaganda-Accounts von Politikern sicher tauglich. Eine Kommunikation findet weit überwiegend sowieso nicht statt.
Der Twitter-Account von SPD Vize Ralf Stegner ist dafür sicher ein Bilderbuchbeispiel.
Angeblich hat er viele Tausend Follower, die man bei den Reaktionen auf seine Tweets aber mit der Lupe suchen muß.
Die Lästereien oder Kritiken seiner politischen Gegner dominieren regelmäßig jeden Stegnertweet zu 99%.
Vermutlich lohnen sich solche „Sadomaso-Accounts“ in denen je Äußerung verrissen wird, dennoch, weil jede Publicity, auch die negativste, Aufmerksamkeit bringt, also Publicity.
Und in den sozialen Netzwerken sogar meist gratis, im Gegenteil, durch Clicken verdient man sogar Geld damit, beschimpft zu werden.
Ziemlich schräg!
Beim mundtot machen ist tatsächlich ein gewisser Fortschritt zu erkennen. Bei den braunen Faschisten wurde man schlimmstenfalls richtig tot gemacht, bei den pseudoroten Faschisten in der DDR gab’s im Ernstfall Bautzen, jetzt wird man in subtilerer Weise mundtot gemacht, indem man in die rechtspopulistische Schandecke gestellt wird.
Ha, ich habe eine neue Ausrede gefunden! Also dass damals der „Genpool“ von mutigen Kritikern ausgerottet wurde. Ne, ne zieht nicht. Leider wird Bildung und Verhalten nicht vererbt, sondern anerzogen 😉
Ich erlaube mir Artikel 20 GG zu zitieren und zum Nachdenken darüber anzuregen:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Danke. Organisierte Vertreter der Religion des usw. haben Anlass zum Vergnügen, weil (a) man ziemlich sicher sein kann, dass das Gesetz auf religiösen Hass nicht angewendet wird (Religionsfreiheit), (b) ein lang gewachsener und erkämpfter widerständiger Kernbestand der hiesigen Kultur, nämlich die Meinungsfreiheit, de facto an zentraler Stelle geschleift wird (ich spare mir, auf Augenwischereien der Art, es seien nur Betreiber gemeint und betroffen, einzugehen, zumal der Furor ja weitergeht), (c) das gesetzliche Repertoire zur Hand ist, die Kairoer Erklärung zu realisieren, in der jede Kritik an der Religion des usw. verfolgt werden kann, (d) der strafrechtliche Ausbau nicht mehr schwer sein wird (u.a. an den Blasphemieparagraphen anknüpfend), (e) die Androhung der Ruinierung der bürgerlichen Existenz bereits in der Regel genügen wird. Eine Serviceleistung par excellence, gleich ob mit oder ohne Absicht.
Zitat:“Dieses Gesetz, bekannt unter dem Begriff „Heimtückegesetz“, schränkte
das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle
kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen
der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.“
Passt nicht ganz auf das NetzDG, aber auf etwas anderes, was bereits viel länger in Kraft ist, nämlich §90b StGB „Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“:
Zitat Absatz 1:“ Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das
Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer
Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates
gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für
Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen
Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Da ist seit dem Ende des III. Reiches wohl etwas übergeblieben…. 😉
Dazu paßt auch Lammerts (!) Änderung der GO wg. „Alterspräsident“. Das Göring-Zitat wurde schon mehrfac anderswo gebracht.
Das NetzDG müsste von seinem Sinn her eigentlich „Netzdurchsuchungsgesetz“ oder „Netzdenunziationsgesetz“ heißen.
Wer hätte das gedacht: Heiko Maas in den Fußstapfen des NS-Regimes!
Na, da waren die Nationalsozialisten aber viel ehrlicher und „rechtsstaatlicher“ als die Internationalsozialisten der SPD! Immerhin überließen sie die Ahndung nicht privaten Institutionen sondern behielten dies den Staatsorganen vor (Ironie aus).
Ähnlichkeiten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit dem Heimtückegesetz sind allerdings nicht zufällig sondern zwangsläufig, weil dasselbe Ziel erreicht werden soll!
Linke Politik führt am Ende immer in die Diktatur. Immer.
„Na, da waren die Nationalsozialisten aber viel ehrlicher und „rechtsstaatlicher“ als die Internationalsozialisten der SPD!“
Vergessen Sie bitte nicht Merkel und ihre CDU, lieber Herr Angermann. Das ist kein SPD-Gesetz – es ist ein Gesetz der Merkel-Regierung, und die hat ihren Pitbull Maas machen lassen, weil sie dieses Beschnüffelungs-Gesetz wollte. Mich wundert seit Jahren, wie es Merkel in nahezu perfekter Perfidie immer wieder schafft, Verantwortung und Volkszorn für die übelsten Dinge in der öffentlichen Wahrnehmung auf andere umzulenken. Das hat noch nie ein Politiker vor Merkel in diesem Maß beherrscht – und es funktioniert tatsächlich immer wieder.
Es gibt immer noch das Prinzip der Ministerverantwortlichkeit. Wenn man also so eine Knebelungsverordnung nicht will, hätten Maas und die gesamte SPD tausende Möglichkeiten gehabt, dagegen zu mobilisieren, zu sabotieren und durch Kuhhandel weg zu verhandeln. Haben sie nicht getan, ganz im Gegenteil. Diese Unrechtsverordnung gehen voll aufs Konto der roten Juristenkatastrophe und seines Packs. Auch wenn der Kanzlerwahlverein dazu ein freudiges „Ja, ich will!“ geflötet hat.
Danke!
Ich erinnere:
Es war der „Historikerstreit“ in dem es darum ging ob Stalins „linke Untaten“ strukturell als auch moralisch den „rechten Untaten“ gleich zu setzen seien die Adolf beging. –
Eindeutig ist es heute so, dass „linke Untaten“ prinzipiell anders betrachtet und kommentiert werden als „rechte Untaten“. Selbst „Gröbstes“ wie Hamburg gerade wird tendenziell in der Berichterstattung eher bagatellisiert. Tenor: – „100 verletzte Polizisten, na ja, Berufsrisiko“. –
Aber WEHE Polizist dreht dem Steine werfenden Randalierer den Arm um! –
WEHE in einer „konservativen Partei“ gibt es Meinungsverschiedenheiten. Meinungsverschiedenheiten die überall, in jeder Partei vorkommen. Vorkommen S O L L T E N, falls sie demokratisch ist, falls sie oder die Meinenden nicht „erschlagen“ werden!!! –
Wie die Geier stürzt sich dann eine „journalistische Kanaille“ darauf! –
Heute wissen die Wenigsten, was es mit dem neuen Bundestrojaner auf
sich hat: Die Bundesregierung führte – so ganz nebenbei (!) ein Gesetz
ein, welches ihr ermöglicht, über einen Virus (Bundes-Trojaner), auf das
Smartphone oder den Computer jedes Bürgers (der verdächtig erscheint
oder mit jemandem bekannt ist, der verdächtig ist!) zuzugreifen.
Dieser Virus ist in der Lage, eigenmächtig die Kamera und das Mikrophon des Computers/Handys einzuschalten und kann somit in die Privat- und Intimsphäre der Menschen reinhorchen. Auch die Daten auf dem Rechner können gelesen werden. In der Vergangeheit musste erst ein höchstrichterlicher Beschluß her (bei schweren Straftaten), der solch ein Vorgehen genehmigte, heute kann man wegen, z.B.
Steuerhinterziehung, mit solchen Abhörmaßnahmen rechnen.
Dieses Gesetz wurde ohne Beisein eines Datenschutzbeauftragten, ohne den Bundesrat zu informieren, an der Öffentlichkeit vorbei, entschlossen!
(Video: Merkels Ermächtigungsgesetz – Heiko Schrang im Interview mit Jo Conrad)