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Maskenprozess am Landgericht Erfurt

Weimarer Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt – Das Recht beugt sich vor den Herren

von Gastautor

23.08.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Landgericht Erfurt hat heute den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Recht gebeugt haben soll, indem er Schüler von der Maskenpflicht befreite. Von Rechtsanwalt Christian Moser

Zwei Jahre Haft scheinen bei den Strafgerichten derzeit sehr beliebt zu sein. Der Strafausspruch erinnert an das Bochumer Verfahren gegen den Arzt Heinrich Habig, der zu zwei Jahren und 10 Monaten Haft, allerdings ohne Bewährung, verurteilt wurde. Wie jenes Verfahren ist auch das Verfahren vor dem Landgericht Erfurt gegen den Amtsrichter Christian Dettmar ein Verfahren von sehr grundsätzlicher Bedeutung.

Christian Dettmar hatte am 8. April 2021 per Beschluss Schüler von der Maskenpflicht befreit, genauer gesagt, ihren Schulen angeordnet, den Schülern keine Masken aufzuoktroyieren. Er stützte sich dabei auf den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der es dem Familiengericht ermöglicht, Anordnungen gegen Dritte, also nicht die Eltern, zum Wohle des Kindes zu treffen, wenn das Gericht das Wohl des Kindes durch jene Dritte gefährdet sieht und die Eltern nicht dazu in der Lage erscheinen, der Not Abhilfe zu leisten.

Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar

Lackmustest für den Rechtsstaat

Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar

Die Anklage und nun auch das urteilende Gericht in Erfurt stellen sich auf den Standpunkt, dass der § 1666 BGB nicht anwendbar, sondern die Angelegenheit eine ausschließliche des öffentlichen Rechtes sei. Eine Sache des öffentlichen Rechtes liegt vor, wenn der Fall anhand einer Norm zu entscheiden ist, die ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet. Da Dettmar ausdrücklich nach § 1666 BGB entschied, lautet die Frage nicht, welche andere Norm vielleicht auch hätte angewendet werden können und ob diese öffentlich-rechtlich sei, sondern ob § 1666 BGB, der offensichtlich keine öffentlich-rechtliche, sondern eine zivilrechtliche Norm ist, für die Anwendung gegen öffentliche Schulträger geeignet ist.

Es gibt nicht eine einzige Äußerung in der Literatur oder der bisherigen Rechtsprechung, die die Anwendung des § 1666 BGB auf Träger hoheitlicher Gewalt ausschließt. Dem Wortsinn nach ist die Vorschrift jedenfalls einschlägig. Im Gegenteil spricht also sehr viel dafür, dass die Entscheidung des Christian Dettmar, § 1666 BGB anzuwenden, richtig war.

Jedenfalls liegt keine Rechtsbeugung durch ihn vor. Nicht jede mögliche Fehlentscheidung eines Gerichtes ist eine strafbare Rechtsbeugung, wie man schon an dem Vorhandensein verschiedener Instanzen erkennt. Eine Rechtsbeugung liegt nur dann vor, wenn der Richter eine falsche Entscheidung nachweislich mit dem Vorsatz getroffen hat, bewusst und zielgerichtet einer Partei Schaden zuzufügen. Dabei muss die Tat, wenn man das Urteil einmal als falsch unterstellen wollte, was es ist nicht ist, besonders schwer wiegen, da der Richter ja grundsätzlich frei ist.

Ein politisches Urteil? Impfarzt Habig für falsche Pässe verurteilt

Dokumentation

Ein politisches Urteil? Impfarzt Habig für falsche Pässe verurteilt

Es ist sehr bezeichnend, dass das Erfurter Gericht die besondere Schwere offensichtlich darin sieht, dass Christian Dettmar es gewagt hat, sich gegen eine Vorgabe der Regierung zu wenden. Dass die Aussagen der von ihm herangezogenen Wissenschaftler richtig sind, dass die Masken den Kindern schaden und keinen Nutzen haben, ist mittlerweile ja wieder ins allgemeine Bewusstsein getreten. Die besondere Schwere der Tat muss sich aus Sicht des nun über ihn urteilenden Gerichtes offensichtlich vornehmlich darauf beziehen, dass er es wagte, sich den Corona-Maßnahmen entgegenzustellen. Dazu gehört sicherlich weniger Vorsatz zur Rechtsbeugung als Mut.

Gewiss, man wirft ihm vor, angeblich gezielt nach Verfahren gesucht zu haben, die er in diesem Sinne habe entscheiden wollen. Selbst wenn dies stimmt, was streitig ist, bedeutete dies aber noch lange nicht den Willen zur Rechtsbeugung, sondern wohl eher den Willen, dem gebotenen Schutze der Kinder und damit dem Recht Geltung zu verschaffen.

Der Vergleich dieses Verfahrens mit dem Verfahren gegen den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig, dem vorgeworfen wird, in 6.800 Fällen falsche Corona-Injektionsbescheinigungen ausgestellt zu haben, zeigt, dass das Bochumer Gericht nicht bereit ist, irgendeinen Sachverständigen zur Schädlichkeit und Unwirksamkeit der sogenannten Corona-„Impfung“ zu hören, während man Christian Dettmar zum Vorwurf macht, dass er es gewagt hat, unabhängige Sachverständige zum Schutz der Kinder zu Rate zu ziehen. In dem Strafverfahren gegen ihn geht völlig unter, dass die Aussagen der von ihm zu Rate gezogenen Gutachter zutreffend waren und die von ihm festgestellte Not der Kinder tatsächlich bestand.

Der Bürger mag selbst entscheiden, vor welches Gericht er in seinen Angelegenheiten lieber tritt: vor ein Gericht, das die Sachverhaltserforschung zum Schutz der Regierung verweigert, oder vor einen Richter, der den Sachverhalt erforscht, auch wenn er dafür verurteilt wird.

Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater.


 

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168 Kommentare

  1. Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müsst ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.

    „Der hessische Landbote“ (Deutschland, 1813 – 1837). Georg Büchner 

    • „Dieser Büchner war ein toller Hund. Nach kaum 23 oder 24 Jahren verzichtete er auf weitere Existenz und starb. Es scheint, die Sache war ihm zu dumm. Das war damals eine Epoche finsterster und dumpfester Reaktion, in die er hinein geboren wurde. […] Büchner, das war ein Revolutionär vom reinsten Wasser!“ – Alfred Döblin, Deutsches und Jüdisches Theater. In: Prager Tagblatt, 46. Jahrgang, Nr. 303, 28. Dezember 1921, S. 2, ANNO
  2. Dieses Urteil katapultiert die Nachkriegsjustiz zurück in überwunden geglaubte Zeiten!

  3. Ergänzung/Weiterführung meines vorhergehenden Kommentars:
    Anfänglich lautete der Vorwurf „Rechtsbeugung“ gegen Richter Dettmar , wegen Befassung als Familienrichter, zuständig sei das Verwaltungsgericht gewesen.
    Quelle: 2020news.de vom 03.05.2021
    Beschluss aus Karlsruhe stützt Sensationsurteil aus Weimar, Rechtsbeugungsvorwurf ohne Grundlage
     Das Urteil des OLG Karlsruhe stützt das Vorgehen des Familienrichters Dettmar. OLG Karlsruhe , Beschluß vom 28.04.2021 (AZ 20 WF 70/21)

    Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
    Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah.
    Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen: Die Mutter begehre die Ausserkraftsetzung schulischer Schutzanordnungen und die Überprüfung der den Anordnungen zugrundeliegenden Rechtsverordnungen. Zuständig sei hierfür das Verwaltungsgericht.
    Die Mutter hatte argumentiert, dass der Gegenstand des Verfahrens eine Angelegenheit der Personenfürsorge sei, für die allein das Familiengericht zuständig sei.
    Die Richterin am OLG Karlsruhe – Senat für Familiensachen – folgte der Rechtsauffassung der Mutter und hob den Beschluss des Familiengerichts Pforzheim auf: das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen.

    • Die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist seit knapp zwei Jahren überholt (BGH Beschluss vom 06.10.2021 – XII ARZ 35/21). Das konnte Herr Dettmar im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht wissen und die Bejahung der Zuständigkeit des Familiengerichts war offenbar vertretbar. Dass die StA deshalb Rechtsbeugung angenommen hat, ist mir neu. Das Landgericht hat seine Entscheidung (weil die Rechtslage damals unklar war) ausdrücklich nicht darauf gestützt.

      • Lieber Herr Noa! Vielen Dank für Ihre informative Erläuterung. Der BGH Beschluß war mir nicht bekannt.Mit herzlichem Gruß I.Soder

  4. Was mich wundert, ist, daß nirgends der Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.4.2021 erwähnt wird.
    Beschluss aus Karlsruhe stützt Sensationsurteil aus Weimar, Rechtsbeugungsvorwurf ohne Grundlage

    • Weil der Beschluss des OLG Karlsruhe seit knapp zwei Jahren überholt ist, vgl. BGH Beschluss vom 06.10.2021 – XII ARZ 35/21. Das konnte Herr Dettmar im Zeitpunkt seiner Entscheidung natürlich nicht wissen – und das Gegenteil war damals ja offenbar vertretbar – weshalb das Strafurteil auch nicht auf der Annahme der eigenen Zuständigkeit durch Herrn Dettmar basiert. Das hat der Vorsitzende der Strafkammer in der mündlichen Urteilsbegründung auch so erklärt.

  5. Lieber Kollege, ich kann Ihnen nur beipflichten und hoffe auf bessere Rechtseinsichten der Justiz in der nächsen Instanz! Dem Richter und seinem Anwalt wünche ich guten Erfolg.

  6. Im alten Rom galt der Satz: „summum ius, summa iniuria.“ Und der „gelenkige“
    Vorzeigeadvokat der SED, aka „Die Linke, PDS, Linkspartei etc.“ antwortete einst auf die Frage, ob die DDR ein Rechtsstaat war sybillinisch, dass die DDR ein „Gesetzesstaat“ gewesen wäre.

  7. Und dieses Gericht hat gewiss wie in Bochum, Regensburg etc. die Dreistigkeit besessen, sein Urteil „im Namen des Volkes“ zu verkünden – genau wie damals, als mit diesen heuchlerischen Worten der Justizmord an den Geschwistern Scholl und vielen Anderen „legitimiert“ wurde. ICH ZÄHLE MICH DEFINITIV NICHT ZU DIESEM VOLK und kann nur dazu aufrufen, dieses Signal deutlich den skrupellosen Delegitimierern dieses vormaligen „Rechtsstaats“ entgegenzuhalten.

  8. Dass deutsche Staatsanwaltschaften politisch gesteuert sind, war bekannt. Offenbar ist das bei den Richtern nun ebenso. Merkels Erbe.

  9. es wurde von dem Richter Dettmar eine „Einstweilige verfügung“ erlassen, die alsokeinen endgültigen Rechtzustand darstellt.
    Die Endgültige Feststellung des Rechtzustandes darf nur in einemHauptsache verfahren erfolgen, welches die Betroffenen der Einstweiligen verfügung eröffnen dürfen,aber nicht müssen.
    Was ein Richter in einer Einstweiligen Verfügung verfügen darf ist rechtlich nicht definiert. Er darf alles verordnen was zur eintweiligen Sicherung eines Zustand erforderlich ist, das er aus seiner richterlichen Unbahängigkeit darf.
    Rechtauskunft des BverfG:

    „Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren in der Hauptsache anhängig ist. Es reicht aus, dass nachfolgend ein Hauptsacheantrag gestellt werden könnte“

    „Eine einstweilige Anordnung kann grundsätzlich alles anordnen, was zur vorläufigen Regelung dringend geboten ist.“

    Pressemitteilung der verteidigenden Anwaälte vom 15.6.2022

    „Bei den Durchsuchungen wurde bei unserem Mandanten, ebenso aber auch bei den von ihm beauftragten Sachverständigen sowie der als Rechtsbeistand der Kinder tätigen Anwältin, ebenso auch bei den als Kontaktpersonen unseres Mandanten betrachteten Zeugen und Richterkollegen sämtliche Kommunikationsmittel (Handys, Laptops, Computer, externe Festplatten etc.) beschlagnahmt und anschließend ausgewertet.

    Teilweise wurden auch die Wohnungen und Wohnhäuser von Beweispersonen (des Beschuldigten, der Verfahrensbeiständin) vollständig fotografisch festgehalten (**was in der Regel durch die Durchsuchungsanordnungen nicht gedeckt ist**). Selbst die Schlaf- und Kinderzimmer wurden abgelichtet und in Farbe aktenkundig gemacht.“

    https://strate.net/wp-content/uploads/2022/06/Pressemitteilung_22-06-15.pdf
    Alles verfasungswidrig und rechtwidrig wie die beiden erfahrenen Anwälte betonen.
    STASI warum kannts du nicht sterben?
    STASI warum lässt man dich nicht sterben?

  10. „Christian Dettmar hatte am 8. April 2021 per Beschluss Schüler von der Maskenpflicht befreit, genauer gesagt, ihren Schulen angeordnet, den Schülern keine Masken aufzuoktroyieren.“
    Das mit Begründung in von ihm genannten Gesetzen.
    Rechtbeugung ist esnur dann wenn ein Richter ausdrücklich gegen den Wortlaut eines gesetzesartikels verstößt.
    Eine falsche rechtliche Interpretation stellt keine Rechtbeugung dar, sondern ist ein Revisionsgrund vor höheren Gerichten, oder einer Rechtbeschwerde vor einem Beschwerdegericht.
    Diese Artikel müssen bei in der Anklageschrift konkret genannt werden,sonst ist die Klage unzulässig.
    Eine beschuldgung „hat Rechtbeugung begangen“ ohne genau die Artieklnummer und Gesetz zu bennen die missachtet wirden sei, ist soeine Klage unzulässig?
    Also,genau welche Artikel hat er im Wortlaut missachtet?

    • Wenn auch wegen der Rechtsbegriffe sicherlich verfehlt, ist es dennoch in der Sachrüge zutreffend!

  11. Der Gesinnungsstaat schlägt wieder zu. Nicht die Tat/das Gesagte entscheidet über das Ausmaß der Verfolgung/Bestrafung, sondern die Gesinnung. Widerspricht die Gesinnung der staatlichen Linie werden sogar Personen verfolgt, die sich nicht strafbar machen…dafür die Meldestellen. Das deutsche Rechtssystem widerspricht mittlerweile dem allgemeinen menschlichen Gerechtigkeitsempfinden. Es verwundert, wie die Deutschen unter so einem reprässiven System zufrieden leben können ohne aufzubegehren.

  12. Was ich nicht verstehe: Kann ein Richter überhaupt Verfahren an sich ziehen? Über den Geschäftsverteilungsplan wird doch eine Zuteilung eines Falles klar geregelt.

    • Kann ein Richter überhaupt Verfahren an sich ziehen?
      Nur der Bundeststaatsanwalt kann ein Verfahren an sich ziehen, wenn er es zu einem Delikt gegen die bundesstaatliche Sicherheit erklärt, nach eigenem Befinden.

      • Harald Range wurde von Maas bei solchem damals zurück gepfiffen.
        Ohne dass es einen Aufschrei gab und Massen auf der Straße waren: „Ein „unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ hat also stattgefunden.“ Bereits 2015: https://verfassungsblog.de/range-vs-maas-zu-wenig-eingriff-nicht-zu-viel/
        Damals ging es um Netzpolitik.org
        Vielleicht Zeit, auch das noch einmal ans Licht des Tages zu bringen.

    • Es ist, wie Sie schreiben, Herr Rose. Herr Dettmar hat den Fall nicht an sich gezogen. Das konnte er nicht. Er hat im Vorfeld nach „interessierten“ Eltern mit Nachnamen in dem Buchstabenbereich gesucht, für den er zuständig war. Einer Mutter, die interessiert daran war, etwas gegen evidenzfrei angeordnete Corona-Maßnahmen zu unternehmen, hat der Richter entweder einen Schriftsatz verfasst oder einen bereits entworfenen Schriftsatz überarbeitet. In dem von Herrn Dettmar verfassten oder überarbeiteten Schriftsatz wurde eine Gefährdung des Wohls der Kinder dieser Mutter im einzelnen darlegt. Diesen Schriftsatz hat die Mutter beim Amtsgericht eingereicht, wo er nach Geschäftsverteilungsplan der Abteilung von Herrn Dettmar zugewiesen wurde. Herr Dettmar hat, angeregt durch seinen eigenen Schriftsatz, sodann das Verfahren eingeleitet.

  13. Das ist kein Einzelfall in Deutschland.
    Geht es um Umstände, die die politische Macht und deren Entscheidungen infrage stellen, werden Zeugen oft von der Gegenseite mithilfe des Gerichts mundtot gemacht, indem man sie unter fadenscheinigen Gründen nicht aussagen läßt. Eine objektive Bewertung findet dann kaum noch statt.
    Wendet sich ein Richter tatsächlich gegen politisch verordneten Blödsinn, ist er oder sie nicht mehr sicher vor politischem Machtmißbrauch.
    Eine furchtbare und schreckliche Erkenntnis. Unsere Gerichte sind nicht mehr nur und hauptsächlich dem Recht verpflichtet. Verschwurbelte Begründungen und oft nicht nachvollziehbare Urteile sind die Folge.

    • Woanders schreibt Röper: „Der Trick in Deutschland ist nämlich, dass die Richter laut Gesetz unabhängig sind und die Politik ihnen keine Anweisungen geben darf. Daher wird das über das GVG und die Staatsanwälte geregelt, denn wenn ein Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren eröffnen darf, weil ihm der Justizminister das verbietet, dann kommt ein Verbrechen auch nicht vor einen Richter. So einfach ist das – und so läuft es in Deutschland.“

  14. Ich finde es spannend, wenn man die Urteile mit anderen Fällen vergleicht, z. B. die IS-Jennifer, die ein jesidisches Kind angekette und verdursten ließ, der Mutter drohte, sie zu erschießen und jetzt 10 bis 14 Jahre bekommen soll. Oder die bekannten Fälle von Vergewaltigung, die auf Bewährung frei kommen.

  15. Nur mal so eine Frage, vielleicht kann sie ein Jurist beantworten.
    Wäre das neue Selbstbestimmungsgesetz der der abgefahrenen Regierung schon vor dem Prozess gegen Richter Dettmar in Kraft gewesen und er hätte sich Christine Dettmar und ein anderes Geschlecht zugelegt , hätte man ihn dann verurteilen können ? Wäre ja eie ganz andere Person .
    Würde die Frage so beantwortet , dass man Dettmar nicht bestrafen hätte können , dann geht mir so im Kopf der Gedanke um , das Finanzamt mit einzubinden . Ich wechsle mein Geschlecht einmal im Jahr und schicke den Steuerbescheid jedes Mal zurück , mit der Begründung , Empfänger nicht bekannt. Muss mir das Finanzamt jedes mal , wenn ich wechsle eine neue Steuernummer zuteilen ? So könnte man , wenn alle mitmachen diesem übergriffigen Staat doch das Handwerk legen
    Genauso mit der Gemeinde bei den Jahresabrechnungen , Grundsteuer , Wasser usw.
    Ich müsste ja theoretisch auch jedes Jahr einen neuen Pass Führerschein , Reisepass usw. beantragen .
    Ich denke nicht dass all diese Behörden mit der Verwaltung die durch dieses dämliche Gesetz entstehen würde , klar kämen .

  16. Diese Justiz und ihre Urteile in den vergangenen Jahren könnte man skandalös nennen. Aber wie überall, wo es darum geht, sich unangenehm und menschenverachtend hervorzutun, ist Deutschland führend.

  17. Es war nicht nur sinnlos, sondern unentschuldbar verantwortungslos, dass erwachsene Menschen aus purer Lebensangst über Jahre das Leben von Kindern verkrüppelt haben, weil sie sich von geltungssüchtigen Medizinern, Politikern und Medienleuten einreden ließen, das Teilen von Atemluft sei eine tödliche Gefahr für andere. Richter Christian Dettmar hat versucht, sich diesem Wahnsinn entgegenzustellen. Man sollte meinen, dass bei seinen Kollegen nach dem Abklingen der Hysterie inzwischen wieder Vernunft eingekehrt ist und auch der Justizapparat eingesehen hat, dass er mit der Unterstützung des Maßnahmenstaates auf dem Holzweg war. Aber von wegen! Die Devise „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“ feiert fröhliche Urständ.
    Die Staatsanwältin hat es fertiggebracht, Richter Dettmar in ihrem Plädoyer wortwörtlich vorzuhalten, er habe „den Rechtsstaat mit Füßen getreten“. Es ist der absolute Gipfel der Infamie, dass die Staatsanwaltschaft einer Landesregierung von Merkels Gnaden, die ideologisch in der Tradition der SED steht, keine parlamentarische Mehrheit besitzt und das gegebene Versprechen von Neuwahlen eiskalt gebrochen hat, eine solche Aussage zu treffen wagt. Und das Gericht folgt ihrer Polemik.
    Was sind das für zutiefst erbärmliche Existenzen, die in diesem Land das Sagen haben? Sie wollen Richter Dettmar entehren, aber sie entehren niemand anderen als sich selbst. Sie wollen (angeblich) das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken, aber sie haben es unumkehrbar zerstört. „Dieses Land ist kein Rechtsstaat mehr“, hat Klonovsky erst vor wenigen Tagen in seinem Blog konstatiert, nachdem in Bayern ein Lokalpolitiker mit einer Hausdurchsuchung überzogen und gerichtlich verurteilt worden war, weil er die eklatante Verteufelung der Ungeimpften im Coronastaat mit der Suche nach Sündenböcken im vorigen Jahrhundert verglichen hatte.
    Diese Versuche der Machthaber, das Menschheitsverbrechen der Coronapolitik nachträglich zu legitimieren, werden furchtbare Folgen für die deutsche Demokratie haben.

  18. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand hat.
    Die Erfurter Richter müssen sich eher fragen lassen, in welche Grauzone sie sich selber begeben haben und ob es dort so grau ist, dass es reicht, um sie selbst auf die Anklagebank zu setzen.
    Bundesgerichtshof
    Bundesverfassungsgericht
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht zu Straßburg
    Alle diese schönen Institutionen können noch befragt werden.

    • Müsste sein Anwalt wissen, das mit dem Spendenkonto.
      Hier die Dokumentation des Falles samt der zugefügten Erklärung der Verteidigung per 23.08.2023 durch RA Gerhard Strate: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/
      Daraus:
      „Damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann, werden wir Anfang der nächsten Woche die bislang nicht publizierte Anklage ins Netz stellen. Außerdem haben wir zwei Stenographen, die sonst primär für den Deutschen Bundestag tätig sind, dafür gewinnen können, von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft (Staatsanwältin als Gruppenleiterin Höhn), den Plädoyers der Verteidigung (Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate aus Hamburg und Rechtsanwalt Peter Tuppat aus Jena) sowie der mündlichen Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Hampel Mitschriften zu fertigen. Diese werden ebenfalls spätestens am Montagabend auf dieser Homepage zu finden sein.“

  19. Damit sollte bewiesen sein, dass der Rechtsstaat in diesem Land abgeschafft ist und wir wieder eine politische Justiz haben! Ich verabscheue dieses System zu tiefst.

  20. Bislang ist nur die mündliche Urteilsbegründung bekannt. Danach erfolgte die Verurteilung ausschließlich deshalb, weil Herr Dettmar befangen gewesen sei, dies erkannt und auch selbst angenommen habe und das Verfahren gleichwohl selbst weiter betrieben hat, statt seine Befangenheit wegen seiner Vorbefassung etwa durch Abfassung des Schriftsatzes der Mutter, mit dem das Verfahren angeregt wurde, anzuzeigen.
    Niemand beugt das Recht, wenn oder weil er eine bestimmte vertretbare oder abseitige Rechtsauffassung vertritt oder in einem Beschluss Corona-Maßnahmen für schädlich hält. So einen Schmarrn hat ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung auch das Strafgericht nicht vertreten. Und dass eine Entscheidung vertretbar ist, bedeutet umgekehrt nicht, dass Rechtsbeugung ausscheidet. Die meisten Rechtsbeugungsfälle betreffen die Beugung des Prozessrechts, nicht des materiellen Rechts.
    Wenn die Feststellungen zutreffen, war es Rechtsbeugung. Daran kann man zweifeln, weil 1666 BGB ein Verfahren ist, das zwar Beteiligte, aber keine Parteien im eigentlichen Sinne kennt. Und auch am Strafmaß kann man zweifeln, weniger als ein Jahr (auf Bewährung), was für Herrn Dettmar einen großen Unterschied machen würde, ist, wenn der Vorwurf zutrifft, nach den in ähnlichen Fällen ausgeurteilten Strafen aber nicht zu erwarten.

  21. Da kann man nur den Augustinus zitieren: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ Dieses Land kotzt mich nur noch an. Noch nicht mal so die Tatsache dass die Führer korrupte, perverse Verbrecher sind, sondern mehr die Tatsache dass es dem “Bürger” egal zu sein scheint. Hier wird kein Recht mehr gesprochen, sondern Unrecht zementiert.

  22. Na ja, der Richter in dem Dettmar-Fall hat Dettmar ja den Vorsatz einigermaßen nachgewiesen. Sie haben Dettmar nachgewiesen, dass er seine Maskenurteile selbst eingefädelt und regelrecht geplant habe, indem er Eltern animiert habe, gegen die Maskenpflicht ihrer Kinder zu klagen. Vorher habe er an maßnahmekritischen Versammlungen teilgenommen, später Mails geschrieben, dass er sich jetzt lieber mal zurückhalte, damit er nicht der Befangenheit verdächtigt werde, um dann die „Maskenurteile“ zu sprechen.
    Dann habe er seinen Computer „vernichtet“, um Beweise zu vernichten, was ihm im Verfahren natürlich als Vertuschung und damit strafverschärfend, ausgelegt wird. Die angestachelte Staatsanwaltschaft habe aber anhand Durchsuchung der Computer seiner Freunde und Mandanten und von Handys usw. dennoch Dettmars Agieren und Kommunikation nachweisen können, und ihn damit der Vorsätzlichkeit > Befangenheit im Amt > Rechtsbeugung überführt.

    Und nur dafür ist er verurteilt worden. Nicht wegen der Maskenatteste oder wegen seiner fraglich falschen Zuständigkeit.

    Mir scheint, grundsätzlich ist es durchaus möglich, einem Richter Rechtsbeugung bzw. den zugrunde liegenden Vorsatz nachzuweisen.
    Hochproblematisch scheint mir dieser Straftatbestand dennoch zu sein, aber vielmehr aus dem Grund, weil in der Realität ja ständig Urteile gesprochen werden, die sich aus der Befangenheit der Richter und Staatsanwälte ergeben. Welcher Richter und Staatsanwalt ist frei davon, in den allermeisten Fällen, die er beurteilen muss, auch eine persönliche Wertung zu haben, die selbstverständlich, mindestens unbewusst, in das Urteil einfließt.

    Das Problem ist, solange die „Rechtsbeugung“ politisch und zeitgeistig genehmen ist, wird sie nicht verfolgt.

    • Was wurden denn schon für Verfahren vor dem BVerfG gecastet? Betroffene aus aller Herren Länder, denen angeblich die von Deutschland besonders betriebene Umweltverschmutzung schadet, in Peru, Indien, Bangladesch usw.
      Das „dritte Geschlecht“, auch dafür wurde ein passender Kläger gesucht.
      Gibt noch mehr Beispiele…

    • Nun, das Urteil wird ja noch nicht in schriftlicher Form vorliegen. In Revision werden die schon auch gehen. Gerade Herr Strate hat ja ein fachlich sehr hohes Niveau.
      Wie ich mit meinen Computern umgehe, darf ich ja wohl selbst entscheiden. Das „strafschärfend“ zu würdigen, ist fehlerhaft und schafft wohlmöglich einen der Revisionsgründe, die durchgehen.
      Niemand muss sich selbst anklagen, nemo ipse tenetur galt vor 2000 Jahren und es gilt auch heute.
      Wenn ich allerdings als Richter Leute „anstifte“, bei mir Klagen einzureichen, damit ich endlich mal meine persönliche Sicht der Dinge formulieren kann, dann wir es heikel.
      Beim 1666 BGB wird immer davon ausgegangen, dass staatliche Stellen k e i n e Dritten im Sinne des Gesetzes sind.
      Der Standardkommentar Grünberg (früher Paldandt) führt dazu zur Randziffer 41 aus, dass die Eltern nicht zusätzlich gegen Dritte vorgehen müssen, soweit der Zivilrechtsweg eröffnet ist. Erfasst seien allerdings nur Privatpersonen und gerade nicht die Träger staatlicher Gewalt.(Zitiert werden dazu allerdings Entscheidungen, die sich auf den hiesigen Fall beziehen dürften.)
      Wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Familienrichters dieser absolute Standardkommentar das auch schon so klar gestellt hat, wird die Luft dünn.
      Dann wäre Bestrafung möglich, allerdings das Strafmaß gewaltig verrutscht, angesicht der schweren persönlichen Folgen, die an das Urteil zwangsläufig geknüpft sind. Der Herr ist wahrscheinlich ein Fall für eine Frühpensionierung.Denn Corona hat ihn wohlmöglich etwas psychisch deformiert.

      • „Wenn ich allerdings als Richter Leute „anstifte“, bei mir Klagen einzureichen, damit ich endlich mal meine persönliche Sicht der Dinge formulieren kann, dann wird es heikel.“
        Und weil das Gericht die „Anstiftung“ ja erst mal beweisen muss, also den Vorsatz, wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung wohl u. a. festgestellt, dass sein Computer „funktionsunfähig“ (gemacht) war. Das meinte ich mit „strafverschärfend“ (war meine Wortwahl). Ist wahrscheinlich nicht das richtige Wort, sondern der Computer wurde wahrscheinlich nur als ein „Indiz“ für den Vorsatz gewertet.

        „Der Herr ist wahrscheinlich ein Fall für eine Frühpensionierung.Denn Corona hat ihn wohlmöglich etwas psychisch deformiert.“
        Das habe ich auch schon gedacht – wäre eine Möglichkeit für ihn. Aber nur, damit er sich keinen neuen Job mehr suchen muss. Seine Pensionsansprüche verliert er ja.
        Allerdings ist man für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit auch auf Gutachten von Ärzten usw. angewiesen. Wer traut sich das jetzt noch, wenn all diese Verfahren gegen Mutige so ausgehen …

  23. Als juristischer Laie frage ich mich, wie ein Richter Rechtsbeugung betreiben kann, wenn er gar nicht zuständig sein soll. Irgendwie kommt mir das unlogisch vor.
    Allenfalls könnte seine Anordnung doch nichtig gewesen sein. Die Schulbehörde hätte die betroffene Schule anweisen können, dem Urteil nicht Folge zu leisten.

  24. Rechtsstaat am Ende! Mehr gibt es aus juristischer Sicht dazu nicht zu sagen.

  25. Der Versuch des Landgerichts und der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft aus einem – maximal – Rechtsirrtum eine Rechtsbeugung zu konstruieren, wirft die hoch interessante Frage auf, wie die Richter und die Staatsanwaltschaft ihr eigenes Verhalten bewerten, wenn ihre Rechtsansicht nicht hält: Haben sie sich dann nicht selbst an einer Rechtsbeugung versucht, die nur daran scheitert, dass höhere Instanzen solches politisches Unrecht nicht duldeten und die Integrität des Rechtsstaates höher bewerten als den Versuch, berechtigten Widerspruch zu kriminalisieren? Aber juristisch sind sie sicher: Hält das Unrecht, müssen sie nicht mit Strafverfahren rechnen, weil ihr Urteil bestätigt wird. Wird das Urteil kassiert, müssen sie nicht mit Strafverfolgung rechnen, weil ihre Rechtsauffassung sich nicht durchsetzt. Der Versuch, den Rechtsstaat als Instrument der Einschüchterung zu gebrauchen, wird also so oder so folgenlos bleiben. Man kann sich ja mal irren.

  26. Was mich erschreckt, ist dieses faschistoide Gen, dass in den Deutschen steckt. Egal ob Nationalsozialismus, Kommunismus oder Grüner Faschismus – der Deutsche nimmt seine Rolle an. Ob als Täter, Mitläufer oder Opfer; es wiederholt sich zum dritten Mal in einem langen Menschenleben. Deutsche sind, wie Heinrich Mann in seinem Roman „Der Untertan“ beschrieb, ein Untertanenvolk, ein Volk von Pflicht und Gehorsam. Heßling, ein Synonym für den „guten, anständigen Deutschen“, ist wohl einer der widerlichsten Protagonisten der Literatur, ist das Paradebeispiel eines feigen Opportunisten, eine Vorgestalt jeglicher Diktatur.

  27. Die Strafe liegt über einem Jahr. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Richter beruflich und pensionsrechtlich ruiniert (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG). Wie sagte Stalin sinngemäß? Erschieße einen, erziehe tausende.

  28. An andrer Stelle habe ich gelesen, dass Richter Dettmar früher als Staatsanwalt mit der Aufarbeitung von SED-Unrecht im Zusammenhang von Rechtsbeugung befasst war. Darf man da zwei und zwei zusammenzählen? Wie jeder weiß, der – wie ich – nach der deutschen Wiedervereinigung längere Zeit in Thüringen zu tun hatte, existieren und funktionieren die alten Seilschaften noch sehr häufig – sowohl in Unternehmen, als auch in Behörden. Wäre ich ein Journalist und hätte die Mittel und Möglichkeiten dazu, würde ich sehr penibel nachforschen, ob nicht der mutige Richter im Rahmen seiner früheren Tätigkeit einem Kollegen aus früheren Tagen auf die Zehen gestiegen ist, der nun eine Gelegenheit sah, sich für ergangene Unbill zu rächen. Wäre das zu weit hergeholt in einem Land, das von der umbenannten Mauerschützenpartei auf ziemlich fragwürdiger Grundlage regiert wird (Merkels verfassungswidriges Einschreiten bei der MP-Wahl 2020, Verweigerung der zunächst versprochenen Neuwahlen durch den immer noch kommissarisch waltenden MP), und in dem erst kürzlich versucht wurde, einen zweifelsfrei ordnungsgemäß gewählten Landrat von der falschen Partei mit juristischen Tricksereien aus dem Amt zu halten? Spekulation, ich weiß, aber eine berechtigte Frage trotzdem.

    • „Wäre ich ein Journalist und hätte die Mittel und Möglichkeiten dazu, würde ich sehr penibel nachforschen, …“ Bedenken Sie: Dann kommt sehr zeitnah ein SEK und stellt Ihr ganzes Leben auf den Kopf, oder man findet Sie wie die Staatsanwältin Kirsten Heisig an einem Baum hängend … So manche Person, die dem Unrecht in dieser Rechtsstaats-Simulation auf den Grund gehen wollte, ging daran zugrunde.

  29. In Deutschland haben die regierenden Parteien immer weniger Rückhalt in der Bevölkerung. Ihre Macht ruht damit – zumindest nach demokratischem Verständnis – auf einem brüchigen Fundament. Trotzdem übt die Politik in einem Ausmaß Einfluss auf Justiz, Behörden, Medien etc. aus, wie es in Zeiten der mit breiter Zustimmung regierenden Volksparteien undenkbar war. Offensichtlich geht die rückläufige Zustimmung durch den Wähler mit einem im gleichem Ausmaß wachsenden Machtanspruch einher. Setzt sich diese Entwicklung in bisheriger Weise fort, bedarf es keiner allzu großen Phantasie, wohin die Reise geht.

    • Ja, die Regierenden haben in der Bevölkerung immer weniger Rückhalt.
      Was aber nicht das Geringste daran ändert, dass die Regierenden inzwischen längst eine sehr nennenswerte Zahl an „Gefolgsleuten“ in Macht habenden Institutionen installiert haben.
      Siehe den berühmt-berüchtigten „Marsch durch die Institutionen“!
      Die Jüngeren mögen den Begriff googeln.

  30. Ab jetzt wage ich in diesem Staat nicht mehr, meine Meinung zu äußern!

    Ich habe Angst vor politischer Verfolgung, medialem Rufmord und staatlichen Repressalien wenn ich das täte!

    Aber zwei Fragen hätte ich:
    Wurde die Befehlsgewalt der Innenministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft nun auch auf die Richterschaft ausgedehnt und inwieweit ist das mit dem Gewaltenteilungsprinzip unseres Grundgesetzes sowie den Rechtsstaatlichkeitsprinzipien der Europäischen Union vereinbar?

    • Die „Rechtsstaatlichkeitsprinzipien“ der EU sind doch nur Staffage, schon der „große“ Martin Schulz sagte: „Wenn die EU einen Aufnahmeantrag in die EU stellen würde, würde dieser Antrag wegen des Demokratiedefizits der EU abgelehnt werden.“
      Dieses Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefizit hat sich seitdem nur verschlimmert…

  31. Justizministerin in Thüringen ist übrigens die grüne Doreen Denstädt, in deren Ausbildung Jura keine erkenntliche Rolle spielt: https://de.wikipedia.org/wiki/Doreen_Denst%C3%A4dt
    Nun weist die Frau als dienstliche Vorgesetzte Staatsanwälte an. So what?
    Ministerpräsident dort ist der linke Ramelow, der eine versprochene Wahl bereits einmal aussetzte – nach dem „freiwilligen“ Rücktritt eines gewissen Kemmerich vom Amte nach einem Debakel, das in Afrika ausgerufen wurde.

  32. Der Staat demonstriert über seine weisungsgebundenen Staatsanwälte, dass er weiterhin keinerlei Unrechtsbewußtsein hat und sich weiterhin völlig im Recht sieht. Eine Aufarbeitung des Staatsverbrechens wird mit solchen Schandjuristen nicht möglich sein. Leider wird die reinigende Aufarbeitung gewaltsam gegen den Staat und seine Organe durchgesetzt werden müssen, oder sie wird nicht kommen. Wer sich nicht im Unrecht sieht, der wird auch in jedem Fall so weiter machen, wahrscheinlich noch schlimmer.

    • Wer von den Regierenden – oder denen die durch Letztere in machtvolle Positionen gehoben wurden – s i e h t sich denn „im Unrecht“?
      Wohl kaum Einer!

  33. Ein ungeheuerliches Urteil. Gibt es irgendwo ein Konto, das den aufrechten Demokraten wenigstens finanziell geholfen werden kann?

    • Es ist ja noch nicht aller Tage Abend.
      Revision wird wohl möglich sein? Wenigstens das!

  34. Aber das kann doch so ein Richter nicht wissen,der nur ARD/ZDF/DLF konsumiert.
    Ich hab Richter und Staatsanwälte vor und nach ´89 erlebt. Kein unterschied. Allesamt machtbesessen, besserwisserisch, ignorant, bösartig politisch motiviert.
    Solches kommt in der Ansehenswertung noch unter Politiker von Grünrotschwarz und Prügelpolizei.
    Letzte Schublade für mich persönlich.
    Richter Dettmar ist die Ausnahme von der Regel.

  35. Niemand hat die Absicht eine Mauer des Unrechts zu bauen !

  36. Wenn Recht nicht mehr mit Gerechtigkeit korreliert, dann hat das Recht ausgedient.

  37. Was ist bloß aus unserem Land geworden?
    Was ist das für ein Land, dessen „unabhängige“ Justiz einen Richter zur Haft verurteilt, dem das Kindeswohl wichtiger erscheint, als ein die Gesundheit von Kindern schädigender,„Gesslerhut“, der von seiner Regierung zur untertänigen Demütigung angeordnet wurde?
    Richtig: Papst Benedikt XVI hat es mit seinem Augustinus-Zitat schon in seiner Rede vor dem Bundestag ausgesprochen.
    So eine Regierung ist nichts als eine RÄUBERBANDE!!

  38. Gewiss, man wirft ihm vor, angeblich gezielt nach Verfahren gesucht zu haben, die er in diesem Sinne habe entscheiden wollen.“ Wenn ich das richtig verstehe, heißt das doch, dass der Richter sich aktiv um dieses Verfahren bemüht hat. Das verstehe ich nicht. Was ist daran verwerflich? Heißt das auch, dass ich nur lange genug gründeln muss, um ein passendes Urteil zu finden und bei Erfolg diese Tätigkeit gegen mich ausgelegt werden kann? Das also nicht das entsprechende Urteil zu verwerfen ist, sondern die Suche danach? Heißt das aber auch, dass es für jede Rechtsfrage dieses oder jenes Urteil gibt, dass man nach Bedarf und zu passender Gelegenheit zitieren darf oder eben auch nicht?

  39. Gut, dass ich noch kein Frühstück hatte! Bei solchen Meldungen würgt es mich regelmäßig. Was ist das nur für ein verkommenes Land geworden?
    Demnächst (vermutlich ab Herbst) bekommen dann die, die ihren Mund von 2020-2022 so schön gehalten und hinter Masken versteckt hatten eine neue Chance. EG5 ist schon „im Kommen“!

  40. Das Unrechts DDR System ist wieder da.
    da wurden auch die verurteilt, die versucht hatten, aus dem System zu fliehen..
    diejenigen, die die Mauer Flüchtlinge erschiessen wollten, waren frei.
    alles im Namen des Volkes…
    Frage dazu, welcher Teil der Bevölkerung war denn da gemeint ?

  41. Siiieee… sind ja……ein schäääbigerr Lumpp

    Ist es schon wieder soweit??

    • Nein, es ist nicht schon wieder soweit.
      Wir sind schon viel weiter.

  42. Das Recht beugt sich nicht mehr, da es schon langeam Boden liegt und als Fußabtreter zu einer politischen und willkürliche Rechtsprechung missbraucht wird.
    Schon längst wird nicht mehr Recht gesprochen nach den Buchstaben des Gesetzes, sondern nur nach der Wortklauberei von Gerichten und Richtern, die die absolute Wahrheit dessen was angeblich in Gesetzen drinnen steht gepachtet haben.
    Wenn sie in ihren Urteilen behaupten „schwarz“ ist „weiß“ so kann rechtlich nicht dagegen vorgegangen werden, denn es besteht quasi eine Richterbruderschaft mit ihren eigenen Narrativen.
    Solche Richter die gegen den Geist der Bruderschaft verstoßen, werden dann der Willkür politischer Justiz ausgesetzt. Das ist nicht der einzige in der Geschichte der Bundesrepublik.
    Das ist der Hintergrund schon jahrelanger Willkür-Urteile die nun eine politische Willkür angenommen haben.
    Exemplarisch: Hamburg:
    Rauswurf von Rechtspopulist „Richter Gnadenlos“ vor 20 Jahren im Jahre 2003.
    Mit ihm als Vorsitzenden und Spitzenkandidat, wurde die neugegründete „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“ drittstärkste Kraft bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2001. Von 2001 bis 2003 war Schill Zweiter Bürgermeister und Innensenator der Stadt Hamburg.
    Wer für den Rechtstaat kämpft ist „Rechtspopulist„.
    Da kommt die Namensgebung her 😉
    Rechtstaat das geht ja gar nicht, das musste vernichtet werden.
    Wie leben schon längts in einem Willkür-Richterstaat bis hin zu höchsten Gerichten.

  43. Dieses Urteil ist für mich gar keine Überraschung. Der Freispruch wäre es gewesen, ja, aber nicht diese Strafe.

    Der Rechtsstaat Deutschland hat sich spätestens mit Corona vollumfänglich aus der Realität verabschiedet. R.I.P.

  44. Damit dürfte nun feststehen, dass man als Deutscher im Ausland asylberechtigt ist.

    Wir leben nun beweisbar in einem Unrechtsstaat!

  45. Ich habe mal eben kurz „Landgericht Erfurt“ gegoogelt. Ergebnis: das gleiche Gericht mußte in den jüngeren Vergangenheit mehrfach hochkriminelle Drogenhändler und eine bekannter Neonazi – Anwalt aus der U – Haft entlassen, weil die zuständige Richterin (!) überlastet war und nicht rechtzeitig Prozesstermine angesetzt hat.
    Das LG Erfurt wurde deswegen bereits mehrfach vom OLG Thüringen gerügt…
    Deutschland as its best!!!

  46. Ich denke, daß das Urteil gegen Richter Dettmar keinen Bestand haben wird. Zum einen kann die Rechtsbeugung nicht bewiesen werden. Jeder Jurist weiss, daß es zu rechtlichen Fragen, auch zu Fragen der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte, immer unterschiedliche Meinungen gibt. Diese Meinungsvielfalt ist es ja gerade, die die Rechtswissenschaft so interessant macht. Eine andere rechtliche Meinung zu haben, ist aber keine Rechtsbeugung. Richter Dettmar handelte sachlich nachvollziehbar und konsequent zum Wohle der durch die Maskenpflicht gequälten Kinder. Die Revisionsinstanz oder spätestens das Bundesverfassungsgericht werden das Urteil aufheben.
    Im Übrigen ist ein Regierungswechsel in Thüringen in nächster Zeit wahrscheinlich, was auch Einfluss auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und die „unabhängigen“ Richter dort haben wird.

    • Dettmar wurde aber nicht verurteilt, weil seine Zuständigkeit strittig gewesen wäre oder er die Maskenpflicht in den zwei Schulen aufgehoben hat, sondern, weil er sich die Fälle bewusst, also aktiv, gesucht habe. Er soll die Eltern animiert haben, gegen die Maskenpflicht der Kinder zu klagen, damit er diese Urteile dann sprechen konnte. Dettmar hatte vorher schon an maßnahmekritischen Demonstrationen teilgenommen und keinen Hehl aus seinem Standpunkt gegenüber den C-Maßnahmen gemacht, habe aber bei seiner Übernahme der Maskenfälle dann bewusst versucht, seine Voreingenommenheit zu verschleiern und neutral zu wirken, obwohl er es, nachweislich, nicht war.
      Der Richter, der Dettmar jetzt verurteilt hat, legt das als Voreingenommenheit, Befangenheit und Rechtsbeugung, aus. Er meint, es vereinbare sich nicht mit dem Neutralitätsgebot von Richtern, bei Fällen, die sie selbst entscheiden.

      Puh! Das ist natürlich eine clevere Begründung des Richters. Das Tragische daran ist, dass der verurteilende Richter theoretisch, streng genommen, damit recht haben mag. Aber, bei wie vielen Urteilen sieht man bitte, dass die Richter ebenso voreingenommen sind – nur eben auf der politisch richtigen Seite stehen – und da passiert gar nichts!

      • Ich gehe davon aus, dass Sie vom Strafrecht wenig Ahnung haben.
        Bei Rechtsbeugung geht es nicht um das von Ihnen geschilderte Verhalten, sondern nur darum, ob der Richter vorsätzlich das Recht gebeugt hat. Und das kann ich als geschulter Jurist beim besten Willen nicht erkennen!

      • Die Vorsätzlichkeit wurde ja nachgewiesen. Dettmar habe, um die Maskenurteile sprechen zu können, sich die Eltern gesucht, sie zur Klage animiert, ihnen bei der Klage geholfen, speziell Eltern nach den Namen-Anfangsbuchstaben, die dann in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, seinen Computer komplett leer gemacht, um Spuren zu verwischen … all das konnte ihm durch Kommunikation auf durchsuchten elektronischen Medien nachgewiesen werden.
        Und auch in allen Statements der einschlägigen maßnahmenkritischen Juristen zu dem Urteil seit gestern, habe ich keinen gehört oder gelesen, der den „Vorsatz“ anzweifelt.

        Aber bitte, ich würde mich, wie wohl wir alle hier, freuen, wenn es so klar wäre, dass man keinen Vorsatz nachweisen kann, und die Revision deshalb maximal erfolgreich für Herrn Dettmar ausgehen wird.

      • Sie müssen unterscheiden: Vorsätzlich sich Gelegenheit zu verschaffen ein Urteil zusprechen, ist keine Rechtsbeugung. Der Vorsatz muss sich darauf beziehen, mit diesem Uteil/Beschluss Recht zu beugen.
        Und genau das wollte Richtet Dettmer nicht! Er wollte – und daran habe ich nicht den geringsten Zweifel – Recht sprechen.
        Und das ist das Gegenteil von Rechgsbeugung!

      • § 339 Rechtsbeugung:
        Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

        Bezogen auf den Rechtsbeugungsparagraphen, verstehe ich das verurteilende Gericht so:
        Es gab zwei Parteien, die Maskenpflicht-Gegner und die Maskenpflicht-Befürworter in den beiden Schulen. Dettmar, als Richter zur Unvoreingenommenheit verpflichtet, hat jedoch von vornherein geplant und organisiert, das Recht so „hinzubiegen“, dass er ein bestimmtes, für ihn vorher schon feststehendes Urteil, und zwar zugunsten einer Partei, und zuungunsten der anderen, sprechen kann. Es gab praktisch von vornherein keine Möglichkeit, dass ein anderes Urteil herauskommt.

        Das Gericht hat Richter Dettmar sogar zugestanden, dass er in bester Absicht gehandelt hat. Aber, sinngemäß das Gericht: Der Vorsatz, in bester Absicht zu handeln, aber schon ein festes Ergebnis im Kopf zu haben, entspricht nicht dem richterlichen Handeln, wie es sein sollte: neutral, beide Seiten abwägend, die Wahrheit suchend.

        Bitte erklären Sie mir, warum das nicht stimmt!
        Ich finde das Urteil ebenfalls skandalös. Aber ich finde keine überzeugende Argumentation, die das Urteil „aushebeln“ könnte.

      • All das, was das Gericht Herrn D. vorwirft, hat mit Rechtsbeugung nichts zu tun.
        Voreingenommenheit dürfte in Sachen Corona auf allen Seiten vorliegen. Kein Richter ist in diesen mehr oder weniger politischen Fragen „neutral“ und ringt um die Wahrheit. Wenn Befangenheit nun in Rechtsbeugung umgedeutet wird, sitzt bald die “ halbe Richterschaft“ hinter Gittern!

  47. Schade, dass die „betroffenen“ Kinder nicht gegen dieses Urteil streiken.
    Freitags zum Beispiel.

    • Immerhin hatten sie wohl während der Merkel-Spahn-Lauterbachschen Pandemie bessere Zeiten als alle anderen Kinder an anderen Schulen. Alleine das!

  48. Nur einmal angenommen, mein Kind hätte das große Glück gehabt, durch Herrn Dettmar vor der Erstickungsgefahr gerettet worden zu sein, würde ich alles versuchen, die erleichterten Eltern zusammenzutrommeln, um gemeinsam den Verantwortlichen des urteilenden Gerichts das Leben ein wenig „zur Hölle zu machen“…bitte um Entschuldigung für diese Idee, die meiner grenzenlosen Wut entspringt…

  49. Die Frage hat der Nazi-Richter Gnadenlos Filbinger, später MP von BaWü, schon für sich beantwortet. An diesen Nazi-Notausgang hat sich auch das Gericht von Weimar erinnert:
    Was vormals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.
    Schuldig!

  50. Zwei Jahre. Job und Versorgung ist weg. Es wäre interessant was der Gerichtssprecher zu dem Urteil sagt.
    Rechtsbeugung 2 Jahre? Schein unverhältnismäßig hart zu sein.

  51. Ohne die obersten Gerichte wieder unter Kontrolle zu bringen und damit eigene Gesetze und eigenes Recht durchzusetzen wird das nix mehr mit dem deutschen Rechtstaat. Es ist und bleibt ein Gesinnungsregime. Rette sich wer kann, bevor die mit der falschen Gesinnung mal wieder „abgeholt“ werden.

  52. In einer Demokratie „westlicher Prägung“ gibt es die Gewaltenteilung:

    1. Die Regierung
    2. Das Parlament (die Volksvertretung) inkl. freier Opposition ohne staatl. Überwachung
    3. Eine unabhängige Justiz
    4. Als zusätzliches Schutzschild gegen totalitäre Tendenzen gibt es noch die sogenannte „Vierte Gewalt“: die Presse (die Medien), selbstverständlich auch frei und unabhängig

    So steht es im Lehrbuch und so ähnlich war es auch einmal in Deutschland.

  53. Genau diesen Mut nicht gehabt zu haben, sich falschen Gesetzen zu verweigern, wirft man den Generationen meiner Eltern und Großeltern vor – bis heute.

  54. All die kleinen Dreckigkeiten, die schmerzhaften Verletzungen der Spielregeln, die Missachtungen der Grundrechte, werden vielleicht auf exakt dem selben undemokratischen Weg ohne Zutun über supranationale Banden den Grundrechtsfeinden noch auf die Füße fallen. Die, die fleißig am Souverän vorbei Gesetze, Verträge und Verordnungen machen und durchsetzen, besiegeln damit vielleicht eines Tages den eigenen Knastaufenthalt. Wenn eines sicher ist: Man sieht sich immer zweimal und das Internet vergisst nie.

  55. Ist es tatsächlich so, dass diese Erfurter Richter*innen dieses Urteil „Im Namen des Volkes“ verkündeten?

  56. Das verstehe ich nicht! Selbst wenn das ursprüngliche Urteil falsch gewesen wäre, wäre die rechtlich korrekte Folge, eine Revision des Urteils. Mehr auch nicht! Aber wie kommt man aus dieser Spirale wieder heraus? Müssen diese neuen Richter nicht auch wegen Rechtsbeugung entsprechend angeklagt und bestraft werden? Haben sie davor keine Angst? Und danach wieder deren Richter usw.?

  57. Da kann man nur beten, niemals in die Mühlen dieser Gesinnungsjustiz zu kommen.
    Der Richter ist fürs Leben ruiniert. Job weg, Pension weg, und wenn’s ganz schlimm kommt droht noch Knast, da der Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

    Die geben keine Ruhe, bis sie ihn total ruiniert haben, denn den Knast überlebt der Richter nicht.
    Man will nicht Hunderte sondern Millionen erziehen, dazu ist jedes Mittel recht.

  58. „Weil er das Recht gebeugt haben… soll“. Soso. Wenn dieser Familienrichter einen Mörder zu lebenslänglich verurteilt hätte, wäre das für den Autor vermutlich ebenfalls nicht fragwürdig. Der Mann ist Familienrichter – der spricht Familienrecht. So wie der Strafrichter Strafrecht spricht und der Verwaltungsrichter für Angelegenheiten, die mit der deutschen Verwaltung und den deutschen Behörden zu tun haben. Schulen sind im rechtlichen Sinne Behörden – und somit Sache für Verwaltungsrichter. Wenn dieser Familienrichter das nicht gewusst hat, hat er vielleicht im Studium nicht richtig aufgepasst. Er ist nicht in der rechtlichen Lage Schulen oder Behörden Auflagen zu erteilen. Das könnte ebenso gut ein Bäcker oder ein Krankenpfleger tun – und dennoch wäre es nicht rechtmäßig. Hier so zu tun, als habe nicht dieser Richter – und das mit Vorsatz – etwas Falsches getan, sondern die Richter, die ihn verurteilten, ist schon spannend. Mag seine Entscheidung selbst vielleicht ja richtig gewesen sein – er durfte diese aber nicht treffen. Er darf über Ehescheidungen, Umgangsrecht etc. urteilen. Das hätte er auch mal so tun sollen.

    • Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Da ein Familienrichter zwingend Berührungspunkte mit dem (hier: offensichtlich und inzwischen in zahlreichen Gutachten nachgewiesen gefährdeten) Kindeswohl hat, dann ist es selbstverständlich erforderlich, Anordnungen zu treffen die eine Gefährdung des Kindeswohls abstellen.

    • Wenn der Familienrichter Dettmar sich wegen drohender Kindeswohlgefährdung dazu genötigt sieht aktiv zu werden, kann dies ja nicht daran scheitern, dass er es dieses mal mit einer „Behörde“ zu tun hat.

      • Nun, was tut jemand, der eine drohende Kindeswohlgefährdung wahrnimmt. Er wendet sich an die (zuständige) Stelle. Das hätte der Familienrichter auch tun können, hätte er – wie bei gerichtlichen Entscheidungen üblich – den Fall ans wirklich zuständige Verwaltungsgericht weiter geleitet. Auch dann wäre eine, vielleicht Ihnen aber nicht so genehme, Entscheidung gefallen.Wenn ich als Zahnarzt erfahre, dass mein Patient auf dem Stuhl Magenkrebs habe: Operiere ich ihn dann auch am Magen, oder lasse ich das nicht lieber doch einen erfahrenen Bauchchirurgen erledigen?

    • Ich denke, dass hier sehr wohl die Zuständigkeit beim Familiengericht lag. Dazu folgendes Zitat : Das BVerwG hat mit Beschluss vom 16.6.2021 (6 AV 1.21) entschieden, dass Familiengerichte für die Entscheidung über Anregungen von Eltern, der Schule Corona-Maßnahmen gegenüber ihrem Kind wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 4 BGB zu untersagen, zuständig sind. Eine Verweisung an das Verwaltungsgericht kommt nicht in Betracht, wenn das Begehren der Eltern nicht auf die allgemein verbindliche Überprüfung der Corona-Schutzmaßnahmen gerichtet ist, sondern explizit auf eine Maßnahme zur Abwendung einer konkreten Kindeswohlgefährdung. Dass die begehrte Maßnahme gegenüber der Schule auf Grundlage von § 1666 BGB nicht erlassen werden kann, hätte vor dem Familiengericht zur Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens oder zur Einstellung eines bereits eröffneten Verfahrens führen müssen, nicht aber zur Abgabe des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht (Pressemitteilung vom 25.6.2021).

    • Richter Dettmar wurde aber nicht wegen falscher Zuständigkeit verurteilt.
      Sondern, weil er nicht unbefangen war, sich die Fälle selbst aktiv gesucht hat und die Kläger animiert hat, um ein Urteil in seinem Sinne zu sprechen. Sowas darf man als Richter nicht, und dass er das getan habe, habe das Gericht ihm nachweisen können – so der jetzt urteilende Richter.

  59. Dann ein neues Denkmal der Schande.
    Ein gegenwärtiges sogar.
    Oder?

  60. Die Richter, die dieses Gefälligkeitsurteil ausgesprochen haben, werden hoffentlich selbst eines Tages für ihre Untaten zur Rechenschaft gezogen, ebenso die behördlichen Helfershelfer im Fall Marcus Hempel aus Wittenberg, Lina E. aus Leipzig, Mohammad M. aus Regensburg, usw. usw….

  61. Wenn es nicht so unfassbar wäre, könnte man es als köstlich bezeichnen: Durch aktiv praktizierte „Rechtsbeugung“ durch das Erfurter Gericht wird dem Richter Christian Dettmar RECHTSBEUGUNG vorgeworfen! Ob die das nicht merken? Schande über diese Richter!

    • Ja, es ist wie ein Hohn! Insbesondere vor dem Hintergrund des kürzlich ergangenen Urteils gegen Dr. Habig, bei dem ja, den Berichten nach, Richterin und Staatsanwältin ziemlich unverhohlen ihre Nicht-Neutralität/ Befangenheit (= politische Gesinnung) im Amt, das, wofür Dettmar jetzt verurteilt wird, zur Schau getragen haben sollen!

  62. Bei der Bundeswehr haben wir sehr früh gelernt, dass man keine Befehle ausführen DARF, wenn diese eine Straftat beinhalten.
    Mittlerweile scheint sowohl Regierung als auch Rechtsprechung der Meinung zu sein, dass die Befehle der Regierung (Gesetze) unfehlbar sind.

    • Das dürfen Richter auch nicht. Auch da wird Remonstrationspflicht gelten.
      .
      Ist uns eigentlich klar, dass unsere Soldaten immer noch der mRNA-Impflicht mit Seren unterliegen, von denen inzwischen nachweislich bekannt ist, dass sie in Krankheit, Siechtum wie Sterben führen können?
      Auch da gibt es Urteile von Gerichten, die dem Recht mehr als spotten.

  63. „Es ist sehr bezeichnend, dass das Erfurter Gericht die besondere Schwere offensichtlich darin sieht, dass Christian Dettmar es gewagt hat, sich gegen eine Vorgabe der Regierung zu wenden.“
    Bedeutet dieses Urteil von jetzt an, dass jede Klage eines Bürgers gegen eine Vorgabe der Regierung, die von einem Richter zugunsten des Bürgers entschieden wird, dass der urteilende Richter sich selbst in Gefahr begibt vor Gericht zitiert und verurteilt zu werden?
    Rette sich wer kann, vor einer regierungskonformen Justiz!
     

  64. „Dass die Aussagen der von ihm herangezogenen Wissenschaftler richtig sind, dass die Masken den Kindern schaden und keinen Nutzen haben, ist mittlerweile ja wieder ins allgemeine Bewusstsein getreten.“
    Wobei die Masken nicht nur Kindern schadeten.
    Dieses Urteil kann keinen Bestand haben, da die Grundlage für das von oben oktroyierte Tragen von Masken an keiner Stelle der ebenfalls von oben verkündeten Pandemie gegeben war.
    .
    „Es ist nicht so, dass wir eine schwere Pandemie hatten.
    Ja, wir hatten ein neues Virus, das tödlich war.
    Für einen sehr kleinen Teil der Menschen war es tödlich.“
     
    Der Generaldirektor des Notfallprogramms der WHO, Mike Ryan: https://twitter.com/rosenbusch_/status/1662845178523144193?cxt=HHwWgsC-5aa4zpMuAAAA
    hier komplett: https://www.youtube.com/watch?v=jMW_j2NJX9M&t=1087s
    .
    Rechtsanwalt Gerhard Strate, der den Amtsrichter Christian Dettmar vertritt, hat auf seiner www das „Ermittlungsverfahren“ wie auch anderes, z.B. seine Strafanzeige gegen Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie – im Falle des Herrn Scholz – wegen falscher uneidlicher Aussage, strafbar gemäß §§ 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO, 27 StGB StGB sowie gemäß § 153, 162 Abs. 2 StGB, dokumentiert: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/

  65. Na sowas aber auch. Derartige Urteile zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie auch einer im Ersten Semester verfasst haben koennte, wobei ich damit nicht allen Erstsemestern zu nahe treten moechte. Hier findet nicht einmal der Versuch einer sauberen Subsumption statt, denn der wuerde unweigerlich zum unerwünschten Ergebnis fuehren. Der subjektive Tatbestand liegt nicht vor. Der Richter hat nicht das Recht gebeugt, sondern sich als eine meuternder Freiheitskämpfer gegen das totalitaere Regime aufgelehnt. Es sind nur der Form halber Urteile, uebrigens im Namen des Volkes. Realiter und Faktisch sind es Machtbekundungen im Tarnkleid des Urteils. Sie sind, wenn ueberhaupt, nicht wirklich juristisch begruendet, sondern politideologisch. Man muss nicht einmal Jurist sein, um zu erkennen, dass hier jemand auf Linie gebracht werden soll, vor allem aber andere vor Renitenzaufwallungen abgeschreckt werden sollen. Der neue Straftatbestand lautet : Wer, wie und warum gegen die Anweisungen, welcher Art auch immer, staatlicher Stellen handelt oder deren strikte Befolgung unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. Der Vorsatz des regimefeindlichen, gemeinschaftszersetzenden Verhaltens wird ausnahmslos unterstellt. Freisprueche von Taetern bzw dieser Tat verdächtigten gelten als Rechtsbeugung, die mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahre bestraft wird. Es gilt in jedem. Fall die Anscheinsvermutung vorsaetzliche, subversiven, staatsfeindlichen Verhaltens. Dem Verdächtigten obliegt deshalb die Pflicht, den Vorwurf beweiskraeftig zu widerlegen. Nach Auffassung des Verfassungsschutzes politisch unzuverlässige Zeugen scheiden als Beweismittel aus. Textende. Bekanntlich stoesst die „Rechtsprechung“ an gewisse Dehnungsgrenzen, wenn es an den passenden legalen Grundlagen fehlt. Das Regime resp das Kartell, natuerlich inkl. CDU, bemüht sich deshalb aufrichtig, der guten Form halber gewisse legalistische Luecken im positiven Recht zu schließen. Unklar ist, ob man dann wieder von einem Rechtsstaat reden kann, vor allem wenn das „BVerfG“ die Gesetze mit ueberzeugenden Gruenden fuer grundgesetzkonform betrachtet. Der kritische Liberalkonservative, ein Herr Hoecker, RA seines Zeichens, haelt den Rechtsstaat trotz bedauerlicherweise Einzelfälle, der Richter hier ( und die Ärztin da) hatten eben nur Pech, fuer funktionsfähig. Alles eine Frage der Perspektive und sicher auch der intellektuellen Durchdringung der Materie. Richtig ist, dass das eigentliche Problem nur ( meta) politisch zu loesen ist. Die Kaperung der Justiz gehoert zum normalen Programm aller, auch der sanften, Totalitaristas. Kommt aber nicht jeder sofort drauf.

  66. Herr Richter Dettmar hat doch vollkommen richtig gehandelt.
    Er hat Kinder vor einem übelst übergriffigen, grausamst durchideologisiert und dazu vorsätzlich massiv kindeswohlschädigend(!) handelnden Staat geschützt.
    Welche Rechtsnorm außer dem 1666er hätte er denn anwenden sollen? GENAU DAZU ist der 1666 doch da! Und das mit SV-Gutachten abgesichert!?
    Sie haben ABSOLUT RICHTIG gehandelt, und Ihnen meinen höchsten Respekt, Herr Dettmar!
    Dass die Staatsanwaltschaft im Verfahrensvorfeld auf ihn „abgerichtet“ wurde, ist ja leider nichts Neues.
    Schauprozesse haben in Deutschland wieder Konjunktur.
    Ich frage mich wirklich tiefernst, wer daran Gefallen finden kann! Wer?
    Dass sich ein Richter nun in ein solch eklatantes Urteil versteigt, sagt mir, dass eben dieser Richter mal besser sein Amt niederzulegen hat. Robe aus.
    Wieder ein rabenschwarzer Tag für das deutsche Rechtssystem.
    Ein Urteil der SCHANDE.

  67. „Es ist sehr bezeichnend, dass das Erfurter Gericht die besondere Schwere offensichtlich darin sieht, dass Christian Dettmar es gewagt hat, sich gegen eine Vorgabe der Regierung zu wenden.“
    Genau da haben wir den Punkt einer Staatsjustiz a la DDR, die durchexerziert, was der Staat/die Regierung vorgibt und bestraft, was dem nicht Folge leistet, ohne Ansehung sachlicher Aspekte.
    Gleichzeitig bleibt im Zusammenhang mit Corona Handeln unverfolgt und unbestraft, was man nicht anders als vorsätzlich schadenverursachend bezeichnen kann und wo Milderungsgründe schon auf der faktisch-logischen Ebene ausscheiden, etwa die Bestellorgien bzgl. Masken und Impfstoff, die Organisierung des Betrug gerdezu einladenden Testwesens.
    Da kann ich nicht einmal mildernd ansetzen, von der Leyen, Spahn und Lauterbach hätten auch nur glauben können, dass diese Mengen nötig seien. Und es gint noch nicht einmal eine „politische“ Strafe, die Gestalten plärren weiter groß rum, als wäre nichts gewesen.

  68. Tja, der Linksstaat weiter auf dem Marsch durch alle Instanzen.
    So wird die DDR „plötzlich“ wieder ganz lebendig ?

  69. Zitat aus einem Film ( Titel ist mir entfallen).. Jura-Professor zur Studentin: „ Die Wahrheit zählt nicht…du musst „Recht“ haben..“

  70. „Furchtbare Juristen“ – mehr fällt mir dazu nicht ein! Unfassbar!

  71. Es ist nicht anders als im Nationalsozialismus, wo Richter und Staatsanwälte bei der Zerstörung des Rechts maßgeblich beteiligt waren. Kritiker des Regimes wurden und werden bestraft, weggesperrt und vernichtet.

  72. Ich wünsche Herrn Dettmer viel Kraft und Durchstehungsvermögen. Es ist unglaublich, was in diesem Staat zur Zeit alles möglich ist. Gott schütze uns!

  73. Ein unfassbarer Skandal durch eine Justiz, die diesen Staat in geschichtliche Erinnerung an die DDR und die Justizverbrechen der Nazizeit bringen. So und nicht anders ist das „Urteil im Namen des Volkes“ zu bewerten.

    Hier wurde derart das Recht schamlos und nicht durch Herrn Dettmar gebeugt, sondern durch die Justiz, dass man das nur als ein politisch angepasstes Urteil an die herrschende Klasse bewerten kann, von ebensolcher Politik, die dafür sorgte, dass selbst Corona-Maßnahmen, die die Gesundheit der Bevölkerung, ja das Leben von Menschen, überhaupt keine Rolle spielen und diktatorisch von einer geldgierigen Clique durchgesetzt wurden.

    Nach einem Regierungswechsel dürfen solche Politiker, und die üblen Vasallen, unter anderem die Richterschaft, niemals laufengelassen werden, ohne dass sie selbst zuvor vor einer gereinigten Justiz zur Verantwortung gezogen werden.

    Man merke sich die Namen des Richters/in und Schöffen, die an solchen Justizskandalen beteiligt waren.

  74. „Due Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat.“
    Wagen Sie nicht daran zu zweifeln, denn dann sind den Nazis Tür und Tor geöffnet. Aber sowas von!

  75. Ich möchte nicht wissen Wieviele das Urteil viel zu mild finden! Das dürften die sein, die mindestens vier Spritzen intus haben, mindestens schon zwei mal Corona hatten, in Quarantäne saßen, mit der Maske ins Bett gingen, heute unter „Long Covid“ leiden und schon einen Termin für die „Auffrischung“ gemacht haben!

  76. Die Justiz folgt der Macht. Das war immer so und wird so bleiben. Vor Gericht gibt es bekanntlich ein Urteil, aber nicht unbedingt Gerechtigkeit.

    • Die Justiz folgt der Macht.“ – Die Justiz bleibt immer Instrument der Herrschenden –> vulgo Klassenjustiz (K. Marx).

  77. Der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung wurden von den Blockparteien abgeschafft und mit genehmen Personal durchsetzt. Es wäre von interessant zu erfahren, welches Parteibüchlein diese Richter haben. Jeder Beamte und Richter sollte Parteibuchfrei sein, sich auf das Grundgesetz besinnen und dieses verteidigen.

  78. Hier tut der Teufel sein Werk. Wir haben alle versagt. Mit der „Corona-Krise“ wurde der Dritte Weltkrieg eingeleitet und wir haben ohne nachzudenken die Kinder an die Front geschickt. Wir sind eine total degenerierte Gesellschaft. Aus Experimenten mit Mäusen weiß man, dass, wenn die Lebensbedingungen optimal sind, die weibliche Mäuse das Interesse an ihrem Nachwuchs verlieren, die Männchen beginnen, sich gegenseitig zu begatten, die Population sich spaltet und aggressiv wird, der Untergang nicht fern ist.
    Das Urteil bestätigt alle Warnungen der sogenannten „Querdenker“ (Einstein / Dürr), „Selbstbestimmung, Freiheit, keine Diktatur!“.
    Gäbe es mehr Richter, aber auch Ärzte und Lehrer, Priester und Pastoren, die sich derart couragiert verhalten hätten, wäre all das nicht möglich gewesen.
    Aber schaut her, das passiert, wenn du auf dein Gewissen hörst, dann bist du weg. Bestrafe einen, erziehe hundert.

  79. Solange wir WIEDER solche Richter haben, müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen – Ein klares Skandalurteil

  80. Eine juristische Sauerei schon seit der polizeilichen Durchsuchung der Amtsräume und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Nun per Strafurteil der Erfurter Kammer in fester Tradition sozialistischer Gesinnungsjustiz des Dritten Reiches und der DDR auf das Übelste erhärtet.

    Man sollte die Namen der beteiligten Volljuristinnen, sowohl bei Staatsanwaltschaft als auch Strafkammer bekanntgeben und notieren. Vielleicht weht der politische Wind in Thüringen schon bald nicht mehr so SEDmerkelrot und dann sollte man dessen brave juristische Diener zur Verantwortung ziehen.

    • Mir ist inzwischen klar, dass ich lieber „weg“ bin, als bei solchem mitzumachen. Und viele, die hier schreiben, werden das ebenso erkannt haben.
      Großer Dank an TE – aus vielerlei Gründen.

  81. Bei vielen Richtern hat man inzwischen das Gefühl, es mit „gefallenen Engeln aus der Hölle“ zu tun zu haben, um es mal mit Scholz‘ unverschämten Worten zu sagen.

    • Alle Beteiligten uns zu Lasten kommen aus dieser Kategorie.
      Wie um Himmels Willen könnte einem ansonsten ein derart schräger Vergleich einfallen – eines Alexander Wendt würdig, ihn in alle Einzelteile auseinander zu nehmen.
      „Satanisch“ traute er sich wohl nicht in den Mund zu nehmen – das hätte wohl dann auch zu verräterisch ankommen können.

  82. Machiavelli: ,,Die Justiz ist die Hure der Politik“.

    • Dieser Satz von Machiavelli passt 100% auf die deutsche Justiz. Vielen Dank für das Zitat!

  83. Die Justiz in Deutschland ist gleichgeschaltet, vergleichbar mit der DDR Justiz und vergleichbar mit denZuständen zwischen 1933 und 1945.

    • Nicht nur in Deutschland. Schaut man Richtung USA könnte man momentan nicht minder erschrecken.

  84. „Juristen“ hatten wir in der „DDR“ und beim „Führer“ auch in Mengen …

  85. Die angedachte Strafanzeige würde einfach nicht angenommen. Das ist doch der Witz in diesem Gefängnis ohne Zaun und Gitter.

  86. Politiker, die wie wir heute wissen, entgegen dem schon damaligen Wissensstand, Kinder zum Maskentragen zwangen und Schulschließungen verfügten, bleiben straffrei. Richter, die sich mit Empathie auf die Seite der Schüler stellten, werden aufgrund an den Haaren herbeigezogener Formalien wie Kriminelle behandelt. Falls der Urteilsverkünder die zur Floskel verkommene Formel im Namen des Volkes benutzte, möchte ich klarstellen, nicht in meinem Namen! Hochachtung und Herzenswünsche Herrn Richter Dettmer!

  87. „Kindeswohlgefährdung“ ist heute, wenn ich NICHT zulasse, daß mein Kind beim Sportunterricht!!! ersticken muß, weil es eine Maske tragen muß, wenn ich es NICHT zulasse, daß es mit einer experimentellen Genplörre mehrfach gespritzt wird undzwar am besten schon im Mutterleib! „Kindeswohlgefährdung“ ist heute, wenn ich NICHT schon meiner dreijährigen Tochter erkläre, daß es nicht nur Junge und Mädchen gibt und sie dazu erziehe ja nicht am Eis zu sch(lecken), weil das „obszön“ ist! Früher war mal das Jugendamt zur Stelle, wenn das Kind vernachlässigt oder misshandelt wurde! Heute steht es vor der Tür, wenn die Eltern auf die Straße gehen um für Frieden und Freiheit zu demonstrieren!

  88. COVID-19 und die damit verbundene Scheinpandemie sind doch längst vorbei. Wie kann man für etwas, was so nicht existiert hat, im Nachhinein bestraft werden? Die deutsche Justiz ist keinen Pfifferling mehr wert. Überhaupt, haben die nichts besseres zu tun, z.B. Klageverfahren gegen klebende „Klimaschützern“ zu bearbeiten?

  89. Mein Gott, ich hatte mal höchsten Respekt vor der deutschen Justiz. Einzig die Strafe empfand ich immer als zu mild. Ausgenommen natürlich bei Steuervergehen.

  90. Gab es nicht im 3. Reich eine Strafrechtsjustiz, die mit „furchtbaren Juristen“ besetzt waren?
     
    Zu Zeiten der DDR nannte man die nicht mehr so, gleichwohl die Methoden die gleichen blieben, mit deren sich „demokratische“ Republik schützte.
     
    Sowohl im 3. Reich als auch in der DDR dienten solche Juristen dem Machterhalt  sozialistischer Regierungen.
     
    Manches Urteil der jüngeren Vergangenheit scheint zu bestätigen, dass sich seit der Wiedervereinigung in Deutschland diesbezüglich nichts wesentlich geändert hat.

  91. Ich frage mich, wie solche Richter sich morgens noch im Spiegel ansehen können, ohne sich dabei dann übergeben zu müssen.
    Wäre Freisler nicht unter/bzw. mit den Nazis großgeworden, sondern im Kommunismus, wäre er möglicherweise ein genauso „erfolgreicher“ Richter geworden und ein um kein bisschen besserer Mensch!
    Wenn solche Leute Richter werden können, dann kann man den Begriff „Rechtsstaat“ in den Eimer kloppen! Wenn der Ideologie dem Recht gegenüber Vortritt gewährt wird, wo soll dann der Unterschied zu Freisler sein? Der war verachtenswert, weil er ein Arschloch (sorry, ich finde keinen anderen, netiquette-adäquaten UND angemessenen Begriff für Freisler) war – der Nazi war doch nur die Überschrift, sozusagen das „Arschgeweih“ darüber, der wäre als Kommunist kein bisschen anders gewesen…
    Rechtsstaat, Meinungsfreiheit, Demokratie – das sind mittlerweile alles nur noch leere Worthülsen und Politikerphrasen, die die Wahrheit vernebeln sollen. Und wenn man dann doch mal beim Wort genommen wird, kann man sich nicht mehr erinnern! Und der Dumm-Michel will es so! Wie vor 90 Jahren…
    Wie sagte Broder? Wie es dazu kommen konnte? Weil die damals so waren, wie wir heute sind. Da hat er vermutlich so was von recht!

    • Ist nicht neu in Deutschland – wie Sie ja schon beschreiben.
      Lesen Sie Sebastians Haffners „Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“ und ihnen wird schaudern ob der Parallelität einiger beschriebener Tatsachen und Gefühle, die den Vergleich mit heute nicht zu scheuen brauchen. Hier ein Teil des Prologs: https://medien.umbreitkatalog.de/pdfzentrale/978/342/104/Leseprobe_l_9783421042347.pdf.
      Auch Haffner berichtet von jungen, schneidigen Assessoren, die sich mit derartigen, die Karriere fördernden „Urteilen“ hervor wagten – und denen die Älteren, um die Pensionen nicht zu gefährden, dann auch noch nacheiferten.

  92. Möge das Landgericht Erfurt und seine Protagonisten für diese „Rechtsprechung“ möglichst bald die Gerechtigkeit einholen.

  93. Ich nehme an, dass dieser Fall noch eine höhere Instanz beschäftigen wird?

  94. Willkürjustitz a la National(Sozialismus).Ein afghanischen Vergewaltiger kommt frei, ein Arzt, der Kinder von der Maskenpföicht befreit, bekommt zwei Jahre. Wie kann man es noch besser zeigen wie das Millieu das Volk verachtet. Ich hoffe, dass der Tag kommt, in dem diese….vor einem Richter stehen und abgestellt werden.

  95. Das Urteil passt in das bislang bekannte Schema. Jeder, der sich den Coronamaßnahmen in irgendeinenr Form widersetzt, wird hart angegangen. Man will abschreckende Präzidenzfälle schaffen. Obwohl sich mittlerweile herausgestellt hat, dass diverse Anordnungen während der Corona Zeit untauglich bis rechtswidrig waren, wird diese Erkenntnis vom Gericht ausgeblendet. Ich werde den Verdacht nicht los, dass hier eine abhängige Staatsanwaltschaft auf Regierungsanweisung gehandelt hat und unabhängige Richter nicht den Mut fanden, sich gegen die Regierungsmeinung zu stellen. Das mag menschlich verständlich sein, ist für einen Rechtsstaat ein Armutszeugnis.

    • Die Staatsanwaltschaft ist ganz offiziell weisungsgebunden! Damit und mit solchen Richtern wie beschrieben ist die Gewaltenteilung fast schon ad Akta gelegt. Fehlen nur noch weisungsgebundene Pflichtverteidiger.

  96. Rechtsstaat? Schwer zu glauben. Eher Linksstaat.

  97. Während jeder dahergelaufene Vergewaltiger und Messerstecher, der über einen „Kulturbonus“ verfügt, mit 1 bis 2 Jahren auf Bewährung und einigen Sozialstunden davonkommt.
    Deutschland ist längst kein funktionierender Rechtsstaat mehr.

  98. Hat irgendwer etwas anderes erwartet? Ich hatte im besten Deutschland aller Zeiten eher mit einer Strafe ohne Bewährung gerechnet.

  99. Die Illusion eines sogenannten Rechtsstaates ist doch toll. „Das Recht“ wird immer so interpretiert, wie es durch ein Regime gebraucht wird. Der Beispiele gibt es genug, auch wenn es nicht gerne gehört wird: Umdefinition des Begriffs der Ehe durch die Legislative, um dem BVG den Sprung zu ermöglichen, Klimaschutzbeschluss des BVG, Übertragung von zentralen Souveränitätsrechten an supranationale Organisationen etc. Dies kann gerne ergänzt werden, wobei sicher der eine oder andere froh oder unglücklich über die Entscheidungen der Justiz ist.

    Man sollte sich wirklich von dem Gedanken verabschieden, dass es eine vollkommen unabhängige übergeordnete Instanz gibt. Die gab es nie und gibt es nicht und wird es nie geben. Es gilt, die extremen Auswüchse einzuhegen. Und die Urteile zu Corona (aber auch Ukraine) zeigen, dass dies schlicht nicht mehr gelingt.

  100. Ein Urteil, das nicht anders zu erwarten war!
    Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe – zumindest hier und heute…
    Ich ziehe meinen Hut und danke allen Widerständigen und kritischen Selbstdenkern!
    Mut zur Wahrheit ist nicht jedem vergönnt…
     
    Vor dem „Jüngsten Gericht“ braucht sich Richter Dettmar aber sicher nicht zu fürchten!
     

    • Sie beantworten sich Ihre Frage im Text bereits selbst!
      Nennen Sie es pessimistisch, aber ich rechne unter den gegebenen Umständen leider nicht mit Gerechtigkeit!
      Sie bestätigen das ja selbst, indem Sie die mangelnde Aufarbeitung nach 1945 und 1989 ansprechen!
      Und wenn dem so sein sollte, ist die letzte Instanz nun einmal die bereits erwähnte, vor der sich am Ende jeder verantworten muss…
      Unabhängig davon wünsche ich selbstverständlich JEDEM, der sich für Gerechtigkeit einsetzt, auch den verdienten Erfolg und schließe mich Ihren Wünschen für Richter Dettmar an!
       

  101. Es wird ja schon wieder zur „Auffrischung“ aufgerufen UND Eltern sollen sich eindecken mit Fiebersäften etc.für Kinder!

  102. Dieses Skandalurteil zeigt eindrücklich, dass die Judikative in keiner Weise mehr unabhängig von Legislative und Exekutive ist. Hier noch von einer Gewaltenteilung zu sprechen ist schlichtweg eine Farce. Die Gleichschaltung der Rechtsprechung ist nicht nur in vollem Gang, sie ist an manchen Stellen schon abgeschlossen.

    Diktaturen entstehen nie über Nacht, ihre Entstehung ist ein schleichender Prozess und jeder in diesem Land kann sehen wie er langsam aber stetig Gestalt annimmt.

    • Dagegen wurde die Beschmutzerin des Grundgesetzdenkmals freigesprochen! Die Justizia lässt ihre Binde fallen!

  103. Ein weiterer Tiefpunkt der deutschen Justizgeschichte! Selbst dort, wo Paragrafen und Gesetzestexte die eigentliche Autorität sein sollten, regiert das duckmäuserische Mitläufertum! Damit tun sie sich keinen Gefallen, das Pendel wird einmal kräftig zurück schlagen!

  104. Von der Berufung lese ich nichts. Das ist eine Lücke. Hoffentlich legt er Berufung ein.
    Der Artikel ist für uns Laien geschrieben, weil der Hinweis zur Stellungnahme des Angeklagten fehlt. Diese ist detailliert und liegt öffentlich vor.
    Dankbar bin ich für den zentralen Punkt, der hier gut vermittelt wird. Die Verteidigung ist offensichtlich fest und undurchdringlich. Daher sagt das Urteil, dass diese von einer fehlerhaften Voraussetzung ausgeht. Das dieser „Kniff“ eine eigene Schöpfung der Richter ist, wird gesagt. Für mich als Laien ist das wichtig. Es erinnert nicht nur an Willkür, sondern ist ein „Gesinnungsurteil“, das sich selber branntmarkt.

    • Er hat einen sehr sehr guten Anwalt, der Herr Dettmar.
      Das wird schon.
      Und auf jeden Fall öffentlich.
      .
      Danke TE, dass Sie am Ball bleiben!

  105. Mit diesem Urteil spart das Land Thüringen sogar die Pension des Richters, er kann als Hilfsarbeiter irgendwo anfangen oder seinen Lebensunterhalt mit Bürgergeld bestreiten, denn auch die Rente wird nicht reichen.
    Richter sind unabhängig, aber nur wenn sie den Regierenden genehm urteilen. Ist die Justiz dann wirklich noch unabhängig, wodurch unterscheiden wir uns von totalitären Staaten? Sind wir besser als Ungarn, Polen oder Israel oder sogar schlechter?

    • Ungarn ist anders. Wie Polen oder Israel auch.
      Wie wollen wir hier, knietief im eigenen Morast stehend, uns ein Urteil über andere erlauben?

  106. Ein weiterer Schritt in Richtung 3. Diktatur ist gemacht worden! Da wird ein Richter unter Zuhilfenahme offensichtlicher Rechtsbeugung für angebliche Rechtsbeugung verurteilt! Das darf man keinem erzählen!
    Gibt es Möglichkeiten zur Revision? Oder ist man diesem Rechtsterror nun hilflos ausgeliefert?
    Kinderschänder, Vergewaltiger und Menschen zu Krüppeln-Schläger bekommen lächerliche Bewährungsstrafen wenn überhaupt im besten Deutschland aller Zeiten.

    • Und unsere Politiker zeigen mit erhobenen Zeigefinger auf Staaten wie Ungarn und Polen, wo die Richter angeblich nicht unabhängig sind.
      In meinen Augen ist ein Großteil unserer Justiz mittlerweile so was von unterirdisch.
      Ich wünschen dem Richter in der nächsten Instanz viel Glück und eventuell gibt es noch Richter, die sich von der Politik noch nicht haben einnorden lassen.

  107. Bestrafe Einen, erziehe Hunderte ! Bewahrheitet sich immer wieder.

    • Der Schein trügt, wenn er falsch ist. Aber nur dann.
      Bestrafe Einen, erziehe Hunderte wirkt, wenn Angst erzeugt werden kann.

  108. Dieses Urteil, obwohl erwartbar, läßt mich fassungslos zurück.
    Das ist nicht mehr mein Land.

  109. Daraus ist zu entnehmen, dass für das Landgericht diese Aufhebung einer unsinnigen Maskenverordnung gleichgesetzt wird mit versuchter Vergewaltigung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Bandendiebstahl. Hut ab vor dem rechtbeugenden Landrichter.

  110. Ich habe mich immer da, wo es möglich war, selbst von der idiotischen Maskenpflicht befreit und damit diesen Schwachsinn unterlaufen. Würde ich jederzeit wieder machen.

  111. Respekt vor diesem Richter, der die Rechtsordnung verteidigt. Wir haben in Europa die Gewaltenteilung mal eingeführt, gerade damit der Exekutive (früher Adel) jemand widersprechen kann und man nicht Kläger und Richter sein kann. Die Verurteilung ist ein Tiefpunkt der Justiz.

  112. „Der Bürger mag selbst entscheiden, vor welches Gericht er in seinen Angelegenheiten lieber tritt …“
    Das ist hübsch gesagt, geht aber ins Leere. Der Bürger hat im Zweifel noch immer vor dem Gericht mit der Bestzung zu erscheinen, die der Staat ihm vorgibt.

    • Da würde ich den Autor ggf. exkulpieren wollen und eher eine unglückliche Formulierung vermuten. Natürlich hätte da ein Konjunktiv stehen sollen, der, wie in einer rhetorischen Frage, anzeigt, dass es da eigentlich keine Wahl gibt…

      • Mir ist schon klar, dass man die Frage auch auf die Moralebene heben kann, das hilft aber auch nichts.
        Das Problem ist doch eben, dass man auch dann immer der rahmengebenden Staatsmoral ausgeliefert bleibt. Selbst in einer westlichen Wertedemokratie oder wie sich das nennt.

  113. Eine Nation, der ihre eigenen Kinder nichts wert sind, hat gänzlich verloren.
    Mögen die Richter, die diese „Entscheidung“ getroffen haben, ihr ganzes Restleben lang heftige Alpträume quälen.

    • Das setzt ein funktionierendes Gewissen voraus, welches großen Teilen des BRD-Apperates abzusprechen sind!

      • Ich gebe Ihnen recht. Mir ging es ausschließlich um die Hand Gottes.

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