<
>
Wird geladen...
Impf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaft

von Gastautor

19.05.2022

| Lesedauer: 6 Minuten
Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft. Von Ulrich Vosgerau

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider – vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht, da es zum Beispiel betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst. Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.

Wie eine Reaktion hierauf erscheinen nun die beiden Leitsätze der jetzigen Entscheidung, die sehr „grundrechtsfreundlich“ gehalten sind. Auch eine staatliche Maßnahme, die nur mittelbare oder faktische Wirkung auf die körperliche Unversehrtheit entfaltet – weil eben keine Impfpflicht als solche eingeführt, sondern den Ungeimpften erhebliche Nachteile, faktisch ein Berufsverbot, angedroht werden – sei einem unmittelbaren Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit als „funktionales Äquivalent“ gleichzustellen. Dennoch wird die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis als teilweise bereits unzulässig (einmal mehr!) und im übrigen unbegründet, zurückgewiesen. Der Eingriff in das Recht auf Leben und Gesundheit (zur Terminologie noch gleich!) sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Dies bedeutet, dass gegenläufige, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Interessen im konkreten Einzelfall die Grundrechte überwiegen.

SCHARFE KRITIK DER BESCHWERDEFüHRER AM URTEIL
Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht
Dabei gebraucht der Erste Senat – nicht zum ersten Mal – die grüne Gendersprache und spricht von den „Beschwerdeführenden“ (statt richtig von Beschwerdeführern, deren Funktion so richtig bezeichnet wäre und deren natürliches Geschlecht weder von Interesse ist noch seitens des Gerichts erforscht wird). Oder: „Die dort [nämlich bei der Ständigen Impfkommission) ehrenamtlich Tätigen sind Expertinnen und Experten“ (Rn. 139). Warum nur wundert sich ein Gericht, das sich – ohne jede gesetzliche Rechtfertigung – in einer linksaktivistischen Kunstsprache äußert, die bei jedem normalen Bürger instiktive Abwehrreflexe auslöst, über den fortschreitenden Verlust seines öffentlichen Ansehens?

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist – ähnlich wie bereits dessen berühmter Klimaschutz-Beschluss vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) – im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.

Dies beginnt mit einer teils eigenartigen Terminologie. So meint das Gericht (Rn. 112), der „Gewährleistungsgehalt“ des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Leben und Körperliche Unversehrtheit) werde durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht „verkürzt“. Was soll dies aber heißen? Schon der Begriff „Gewährleistungsgehalt“ ist verkehrt, weil Art. 2 Abs. 2 GG als ein unter Gesetzesvorbehalt stehendes Grundrecht keinen Gewährleistungsgehalt hat, sondern einen Schutzbereich hat. Von einem „Gewährleistungsgehalt“ wäre allenfalls bei schrankenvorbehaltlosen Grundrechten, wie etwa der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) zu sprechen (vergl. Vosgerau, Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes, 2007, S. 127 ff.). Auch wird der Schutzbereich nicht „verkürzt“, sondern es wird in ihn eingegriffen. Der Eingriff kann dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein oder auch nicht. Dieses „Schranken- und Eingriffsdenken“ ist im wesentlichen seit der Münchener Habilitationsschrift Peter Lerches (Übermaß und Verfassungsrecht, 1961) allgemein anerkannt und wurde durch das enorm erfolgreiche Lehrbuch von Pieroth/Schlink (inzwischen Kingreen/Poscher) einer Studentengeneration nach der anderen regelrecht eingeimpft. Warum der Erste Senat die eingeführte, bewährte und mithin ohne weiteres nachvollziehbare Terminologie zugunsten neuer und in der Sache unklarer Begrifflichkeiten aufgeben will, bleibt ebenso unverständlich wie sein Rekurs auf die Gendersprache.

ZEIT ZUM LESEN
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Der Hauptfehler der Entscheidung – der auch schon von zahlreichen Verwaltungsgerichten in Covid-19-Fällen so begangen wurde und auf dessen energische Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht eigentlich alle gehofft hatten – liegt aber in seinen Darlegungen zur (angeblichen) verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht auf Leben und Gesundheit (Rn. 149 ff.). Kurzer Rückblick: Schon die Covid-19-Maßnahmen-Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte war durchweg gar nicht so schlecht gewesen, wenn es um die (ja stets sekundäre, aus einem Grundproblem erst abgeleitete) Gleichheitsproblematik gegangen war. Wenn eine Verordnung zum Beispiel bestimmte, dass nur kleine Geschäfte mit wenig Verkaufsfläche öffnen dürfen, große mit viel Verkaufsfläche hingegen nicht, erkannten auch die Verwaltungsgerichte durchweg zuverlässig, dass es für diese Ungleichbehandlung keinerlei Rechtfertigung gab, zumal bei großer Verkaufsfläche viel eher auf Abstände geachtet werden kann als bei kleiner.

Demgegenüber haben die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf den Kern der Dinge, die von den Covid-Maßnahmen massiv beeinträchtigten Freiheitsrechte, durchweg versagt. So untersagte eine bayerische Rechtsverordnung bekanntlich Bürgern, die tagsüber durchaus mit überfüllten öffentlichen Verkehrsmittel in Büros und Verkaufsstätten hatten fahren dürfen, aus gesundheitlichen Gründen aber abendliche, selbst einsame, Spaziergänge. Die hiermit befassten Verwaltungsgerichte versuchten sich dann an einer Abwägung des „Rechts auf Leben“, das hierdurch angeblich geschützt werde, gegen das Recht auf Spazierengehen – und kamen überraschenderweise zu dem Schluss, dass das Leben das Spazierengehen am Ende überwiege, weswegen die Verordnung „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ sei.

Aber dies ist methodisch natürlich Unsinn und ein wirklicher Anfängerfehler, den man Studenten eigentlich in frühen Semestern abgewöhnen muss. Denn die „abstrakte“ Abwägung zwischen zwei Rechtsgütern, wie eben Leben und Spazierengehen, ist bereits technisch gar nicht möglich. (Man muss zwar leben, um spazierengehen zu können, aber was ist, wenn einer nicht mehr leben wollte, könnte er nicht spazierengehen?). Abwägung bedeutet im Verfassungsrecht etwas ganz anderes als solches sinnloses Sinnieren mit willkürlichem Ergebnis. Es wäre im Rahmen der Abwägung konkret zu fragen, ob ein Verbot selbst einsamer Spaziergänge angesichts aller übrigen relevanten Umstände wirklich und konkret aufweisbar so viel zum Infektionsschutz beizutragen vermag, so viel zusätzlichen, sonst nicht zu habenden Nutzen bringt, dass vor diesem Hintergrund selbst gravierende Freiheitseinschränkungen gerechtfertigt erscheinen. Und diese Frage zu stellen heißt ja, sie zu verneinen.

Das Bundesverfassungsgericht geht nun methodisch gar nicht anders vor, und das ist für jeden Kundigen dann doch eine herbe Enttäuschung.

Das Bundesverfassungsgericht meint, es sei dem Gesetzgeber explizit um den Schutz vulnerabler Gruppen gegangen, und dies sei ein verfassungslegitimes Ziel, Gesundheitsschutz sei ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang (Rn. 153 ff). Dies ist durchaus richtig, sieht man einmal davon, dass auch das Bundesverfassungsgericht hier den Begriff der grundrechtlichen Schutzpflicht falsch gebraucht und somit den Unterschied zwischen der Schutzpflicht und einem Leistungs- und Teilhabeanspruch verwischt. Freilich ist der Schutz vor Infektionskrankheiten eine wichtige Staatsaufgabe; aber eine technische, aus den Grundrechten in Verbindung mit dem staatlichen Gewaltmonopol herzuleitende Schutzpflicht besteht so lange nicht, wie die Infektionskrankheit dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt und nicht durch vorsätzliches oder leichtfertiges menschliches Handeln verbreitet wird, das also irgendwie personell zurechenbar wäre.

Die im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zu beantwortende Frage ist aber nicht, ob Covid-19 für vulnerable Personen lebensgefährlich war und ob der Staat gegen diese Gefahr einschreiten durfte. Natürlich durfte er. Aber konnten die vulnerablen Personen denn nur durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht hinlänglich geschützt werden? Gab es denn gar kein milderes Mittel?

Da auch das Bundesverfassungsgericht nicht bestreiten kann, dass auch dreifach geimpfte Personen durchaus infektiös sein können, drängt es sich ja auf, dass eine Pflicht zum täglichen Schnelltest vor Dienstantritt in allen nun stattdessen von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen nicht nur die Grundrechte der Betroffenen schonen, sondern auch die Gesundheit der vulnerablen Personen besser schützen würde als eine Impfung, von der niemand weiß, wie gut sie wirkt und deren Wirkung aber jedenfalls (was das Bundesverfassungsgericht nicht verkennt) schnell nachlässt. Und das wäre eigentlich die Lösung des Rechtsfalles gewesen. Das Bundesverfassungsgericht meint demgegenüber, jedenfalls der Schnelltest – anders als der PCR-Test – sei „fehleranfällig“ (Rn. 193 f.). Aber das ist die Impfung doch nachweislich auch, da auch mehrfach geimpfte sich infizieren, erkranken oder sterben können!

Demgegenüber betont das Bundesverfassungsgericht – aus dem eben benannten Grund neben der Sache – den gesetzgeberischen „weiten Beurteilungsspielraum“ (Rn. 168). Den Umstand, dass es sich bei der „Impfung“ nicht um eine wirkliche Impfung im Sinne der Totstoffimpfung handelt, bei der ein Erreger oder ein Toxin in abgeschwächter Form injiziert wird, sondern um eine prophylaktische Gentherapie, in deren Rahmen die Immunabwehr zum Angriff auf eigene Körperzellen veranlasst wird, also ein Vorgang, der normalerweise für Autoimmunkrankheiten typisch ist, thematisiert das Gericht übrigens gar nicht. Ein Ärgernis bildet es weiter, dass das Gericht den Begriff „komplex“ offenbar als ein Synonym für „kompliziert“ oder „undurchschaubar“ benutzt, was dem alltäglichen Sprachgebrauch der Halbgebildeten entsprechen würde (Rn. 126 a.E., 134). Aber „komplex“ bedeutet in der Systemtheorie weder „kompliziert“ noch „undurchschaubar“ (dafür bräuchte man ja keine neuen Ausdrücke!), sondern es gibt in knappster Form Luhmanns zentrale Beobachtung wieder: „fast alles könnte anders sein, aber fast nichts kann ich ändern“. Ein „komplexer“ Sachverhalt ist daher einer, den der Staat gar nicht effektiv regeln kann, weil dahingehende Versuche, etwa durch Vermeidungs- und Ausweichstrategien der Betroffenen, die Probleme, die man hatte regulieren wollen, eher noch vergrößern würden oder die Eigengesetzlichkeiten und Sachzwänge der betroffenen Lebensbereiche sich gegen staatliche Vorgaben am Ende durchsetzen. Umgekehrt will aber das Bundesverfassungsgericht von der vermeintlichen „Komplexität“ des pandemischen Geschehens auf eine erhöhte regulatorische Freiheit des Gesetzgebers und eine verminderte Prüfungsdichte des Gerichts selbst in Grundrechtsfragen schließen (Rn. 187 f.). Also: Komplexität kennt kein Gebot?

Den Betroffenen Beschwerdeführern kann nur geraten werden, nun über eine Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nachzudenken (Art. 34 EMRK). Vorsicht, Falle: die Beschwerdefrist wurde unlängst von sechs auf vier Monate verkürzt.

Anzeige
Ad

 

Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

51 Kommentare

  1. Wenn ich die Urteilsbegründung ansehe, frage ich mich, ob denn eigentlich die richtigen Punkte beklagt werden.

    Inzwischen geht es doch eigentlich um die Frage, ob die Bundes- oder Landesregierungen grundsätzlich ihre Kompetenzen überschreiten. Oder ob die Aufgaben, die die Regierungen über die Jahre an sich bzw. an den Staat gezogen haben, nicht auf die Kernaufgaben zurückzuführen sind. Und um die Frage, ob die Regelungsdichte überhaupt noch unserer Verfassung entspricht. Rahmen schaffen, heisst die Aufgabe, nicht aber, jeden einzelnen Schritt zu regulieren.

    Genau dieser Grenzziehung verweigern sich die Gerichte. Was könnte unser Parlament schrumpfen, wenn die Aufgaben, die nicht dorthin gehören, von der Tagesordnung genommen werden.

  2. Das ist nun mal die Achillesferse der Demokratie.
    Die Qualität einer Demokratie kann nur so gut sein wie die Integrität der Personen, die in den Verfassungsorganen sitzen. Offensichtlich hat mit der Berufung der amtierenden Richter in die höchste (nationale) Instanz, dessen Maßstab allein das Grundgesetz zu sein hat, ein Zeitgeist die letzte Machtbastion in Besitz genommen, der unsere Demokratie geschickt aushöhlt. Wie der Borkenkäfer den Baum. Von außen betrachtet sieht es noch lange gut, also demokratisch, aus. Bis das völlig morsche System sich nicht mehr halten kann. Dann kommt der „starke“ Mann, den man schon sehnsüchtig erwartet…
    Ich denke, wir leben in der (vor)letzten Phase der westlichen Demokratie.

  3. Was Verfassungsjuristen leider nicht verstehen: Es gibt ein höheres Recht als eine Verfassung. Das Recht des Stärkeren.
    Nach diesem Recht entscheidet das Verfassungsgericht. Weil sie es können. So einfach ist das.

  4. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts durch die Politik mit Richtern, die dafür völlig ungeeignet sind, ist die Ursache des Problems. Kein Mensch würde auf die Idee kommen bei sich eine lebensgefährliche Operation von jemanden vornehmen zu lassen, der zwar Medizin studiert hat, aber nie oder nur kurz praktisch gearbeitet hat. Die Politik setzt aber genau solche Personen (ohne ausreichender Praxis und Können) in diesem obersten Richteramt ein.

  5. https://www.dz-g.ru/Behoerden-und-Aerzte-im-Seuchenwahn_Wenn-Impfen-krank-macht-oder-toetet
    Heiko Schöning zu Affenpocken-Impfstoff: „Es sind die selben Verbrecher!“
    25. Mai 2022 | AUF1.TV
    „Der Impfstoff für die Affenpocken wird von der gleichen hochkriminellen Firma hergestellt, die auch das Monopol auf den Anthrax-Impfstoff und den Covid19-Impfstoff hatte!“ Der Analyst, Autor und Arzt Heiko Schöning erklärt in diesem exklusiven AUF1-Interview mit Stefan Magnet, dass die augenscheinlichen Parallelen nicht zufällig sind und die Panik um die Affenpocken mutmaßlich von den selben Verbrechern geplant wurde.

    Bei der Herstellung der Impfstoffe, ob zu Corona oder zu den Affenpocken, taucht immer wieder ein Name auf: Der Konzern „Emergent BioSolutions“. Heiko Schöning hat auch in seinem Buch dargelegt, dass genau diese Firma in schwere Verbrechen verwickelt ist.

    Das Buch von Heiko Schöning „GAME OVER“ ist im AUF1-Shop erhältlich: https://www.auf1.shop/collections/buecher/products/game-over

    https://gegenstimme.tv/w/kzSCjae24Bt7UT3uXURPpe

  6. Der Einblick in die funktionsweise der Gerichte und das Zustandekommen der Urteile ist durchaus interessant .
    Die fachliche Auseinandersetzung mit Begrifflichkeiten wird zu keiner Korrektur führen , man findet sich damit ab in einer Parteien- und Beamtendiktatur zu leben.
    An einer Aufrechterhaltung dieses Staates besteht kein Interesse weil der Glaube an seine Integrität zerstört wurde und dementsprechend muss sich das Gemeinwesen neu ordnen.
    Die Gruppe der Profiteure hat sich abgesetzt und an allen Schaltstellen das Monopol der Macht übernommen, diese wird mit der Zeit immer mehr erodieren bis die Gesetze die man erlässt immer kürzere Lebensdauer haben werden und keiner sich daran hält.
    Dann der Zusammenbruch durch Krieg, Bürgerkrieg oder neuen „Virus“ und dann Auferstehen aus Ruinen .Aber nicht wie Phoenix aus der Asche sondern eher wie die Geburt mit vorhandenem Bewusstsein ,es war warm dort drin und gemütlich und dann der Schock beim hinausschleudern in die Kälte des richtigen Lebens.

    hat denn hier keiner das Spiel „Deus Ex“ gespielt? bereits vor 20 Jahren schon alles so vorher gesagt.

  7. Daß Harbarth ein williger Abnicker des Regierungshandelns ist, wundert mich nicht. Erstens wurde er von einer gewissen M. erkoren, zweitens ist er ja weder Staats- noch Verfassungsrechtler.
    Aber: Er sitzt doch nicht alleine dort. Wieso sind die anderen Mitglieder dieses Senats so untätig? (Ein abfälligeres Wort spare ich mir.)

    • Das fällt eigentlich nur erst jetzt auf, aber bei genauer Betrachtung, war es nie anders. Es sah nur demokratischer aus.

    • Ja, genau das frage ich mich auch. Ich erwarte von Verfassungsrichtern, daß sie sich nicht an den Rockzipfel des Vorsitzenden hängen, sondern eigenständig und selbstbewußt urteilen.
      Wahrscheinlich weist mich so ein Denken als alter weißer Mann aus, der aus der alten Bundesrepublik stammt. Tja, dann ist das wohl nicht mehr mein Land…

  8. Sachfragen: 1. ist der Virus überhaupt gemäß der Koch’schen Postulate nachgewiesen? 2. Erfordert eine Viruserkrankung mit einer case fatality rate in der Größenordnung der althergebrachten Grippe überhaupt irgendein staatliches Eingreifen? 3. Muß der grundrechtsbeschneidende Staat sein Handeln durch eine Dosis-Wirkungs-Beziehung rechtfertigen? 4. Darf der Staat grundsätzlich die Tötung von Menschen anordnen (vgl. Argumentation Verwaltungsgerichtshof SIZILIEN)? 5. Darf der Staat auf bloßen Verdacht handeln oder muß die Einrichtung erst als hotspot aufgefallen sein bevor der Staat derart einschneidende Maßnahmen verhängen darf?
    Ich behaupte: staatliches Handeln auf Verdacht ist Willkür.

  9. „Warum der Erste Senat die eingeführte, bewährte und mithin ohne weiteres nachvollziehbare Terminologie zugunsten neuer und in der Sache unklarer Begrifflichkeiten aufgeben will, bleibt ebenso unverständlich wie sein Rekurs auf die Gendersprache.“

    Tja, Roland Baader hatte vollumfänglich Recht:

    „Noch „erfolgreicher“ als der Marsch durch die Institutionen war der Marsch durch die Definitionen.“
    (aus: „totgedacht“)

  10. Wie könnte das hohe Gericht bspw. im Herbst gemäß seines Arguments ‚Pfleger können sich ja andere Berufe suchen, um der Verletzung der Unversehrtheit zu entgehen‘ denn noch die allg. Impfpflicht begründen?
    Oder heißt es dann ‚man kann das Land verlassen‘? Demnächst den Globus, falls die WHO obsiegt.
    ‚Jedem steht frei, sich umzubringen, um der Impfpflicht zu entgehen‘, wäre auch ein Argument.

  11. Nachdem die Position des Verfassungsrichters die erste Stelle Harbarths als Richter ist, er also praktisch ein Berufsanfänger ist, sind die Urteile nicht verwunderlich – sie sind die eines Anfängers und politisch geprägten Rechtsanwalts.

  12. Auf dem selben faulen Holz, das den Abgasskandal namens Dieselgate hat wachsen lassen, erscheint nun diese Absage durch das Personal des derzeitigen Bundesverfassungsgerichtes. Hochschulen, die stets die Auswahl der kommenden Eliten bestimmen, haben ganze Arbeit geleistet. Ein Volk in permanenter Beugehaft.

  13. Was ich mich die ganze Zeit frage: Klar, gegen die Entscheidungen des BVG gibt es keine juristischen Möglichkeiten für Revision oder Berufung. Aber gegen die Personen der dort fröhlich für die Regierung pfuschenden Richterschaft müssten doch Klagen wegen Befangenheit, Rechtsbeugung und Korruption möglich sein?
    Diese Herr- und Frauschaften schaffen es mit ihrer dreisten Erfüllungsgehilfenjustiz tatsächlich, aus normalen Bürgern Staatsfeinde zu machen, wie es der aus dem gleichen Holz geschnitzte Haldenwang beklagt.

  14. Wen interessieren schon Fakten und das Grundgesetz?
    Unsere höchsten Richter jedenfalls nicht.

  15. Aus der Fehldeutung von Komplexizität als Kompliziertheit auch noch die falschen Schlüsse zu ziehen, hat durchaus eine Tradition: „Wir waren die Ersten, die erklärt haben, daß die Freiheit des Individuums umso mehr beschränkt werden muß, je komplizierter die Zivilisation wird.“ (Benito Mussolini)

    • Ganz in diesem Sinne die linksfaschistische Panikmache:

      „Elon Musk schafft die Redefreiheit ab, indem er die
      freie Rede zulässt“

  16. Ich wünschte der Autor hätte das Genderthema aus dem Artikel rausgelassen. Dann könnte ich ihn mit Menschen des linken politischen Spektrums drüber diskutieren, ohne eine Generaldebatte aufzumachen.
    So dümpelt der Artikel weiter in dieser Blase von eh schon empörten und gut informierten Menschen.

    Gleichzeitig ist das Beispiel auch schlecht gewählt. Expertinnen und Experten ist einfach gängiger Sprech, genau wie Damen und Herren. Hier ist nicht von Expert*innen die Rede.
    Was die Beschwerdeführenden angeht. I.O. Aber es gibt ja wirklich bessere Probleme an diesem Urteil.
    Danke nichtsdestotrotz fürs zusammentragen!

  17. Die Lösung des Rechtsfalles ist es nicht, festzustellen, dass Selbsttest/PCR-Test das mildere Mittel gegenüber einer einrichtungsbezogenen Nachweispflicht („Impfpflicht“) sind, sondern festzustellen, dass das (behauptete) SARS-CoV-2 Virus bislang nicht isoliert werden konnte (wie schon von spanischen Gerichten bestätigt). Denn wenn auf Tatbestandsebene die Voraussetzungen der Norm nicht (nachweisbar) gerichtlich festgestellt sind, kommt man rechtsdogmatisch nicht mehr dazu, sich mit den Rechtsfolgen einer Norm (Verhältnismäßigkeit ergriffener Maßnahmen) auseinanderzusetzen..

  18. Und? Was passiert? Nichts. Die Mehrheit versteht sowieso nicht, was hier läuft. Der Rest wird mundtot gemacht, entfernt, zersetzt.

  19. Auch diesen Sargnagel hat Merkel mit ihren „Sozialisten“-Freunden in den deutschen Staat geschlagen. Es gibt eigentlich keinen Bereich mehr, von sicherer Energie, über Russland-Politik, Migration, Sozialstaat, Verteuerung von Arbeit und allen Lebensbereichen inklusive Wohnen und Bauen, funktionierender Verwaltung bis hin zu funktionierender Justiz, was Merkel mit Sozis und den restlichen Flachbirnen nicht komplett ruiniert hat.

    Das ist Merkels Lebenswerk. Sie wurde gewählt, um Wohlstand zu erhalten und einen soliden Staat zu machen, sie hat alles zerstört. Nachhaltig – selbstverständlich nachhaltig zerstört. Nachhaltigkeit ist ja das Wichtigste.

  20. Das passiert, wenn man den Bock zum Gärtner macht.

    Ich hatte bis in die 2010er Jahre immer allerhöchsten Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, war von den meist klugen und gut durchdachten Entscheidungen stets beeindruckt. Dann bröckelte es, ohne dass ich das direkt personell verorten konnte. Wir sind im Endstadium angekommen. Man kann es nicht anders sagen, aber ich sage es in aller Deutlichkeit, denn es ist schlicht die Wahrheit:

    Diese Richter sind strunzdumm und faktisch und tatsächlich intellektuell nicht auf der Höhe. Die sind nicht in der Lage auch nur eine Entscheidung schlüssig und logisch argumentativ zu begründen, obwohl sie schon beugen und biegen, bis die Balken brechen und sich alle Zeit der Welt nehmen. Wer nach so vielen Monaten sein vorgefertigtes politisches „Urteil“ immer noch nicht irgendwie fachlich zurecht biegen kann, dass es wenigstens den Anschein einer plausiblen Begründung erhielte, ist so was von intellektuell pleite. Als würden sie bei Wikipedia Schnipsel zusammenkopieren, so liest sich das. Wie wir vom „Klimaurteil“ wissen, kopiert man dort allerdings in erster Linie bei Partei-Genossen. Das ist nebenbei noch dümmer, als bei Wikipedia, wenn man sich das hohlbirnige politische Personal anschaut, bei dem die auf Grundschulniveau abschreiben. Das Gericht insgesamt wurde personell verblödet und politisch auf Linie gebracht. Das ist selbstverständlich auch logisch, denn nur die dümmsten Nüsse unter den Juristen und dort sind es mitunter ja mittlerweile dazu eher Nicht-Juristen, kriechen ohne Rückgrat vor der Regierung oder verfolgen ihre eigene Partei-Politik. Das Gericht ist abgewirtschaftet. Sämtliche Reputation ist zerstört.

    Dieses Bundesverfassungsgericht ist verfassungswidrig. Es behindert den Rechtsweg, gewährt kein rechtliches Gehör, hört keine unabhängigen Experten und ist politisch mit miserablen Laienschauspielern besetzt. Das ist FAKT.

    Ich hoffe inständig, dass beim EMRK noch Juristen mit (Sach-)Verstand sind und dass dort auch unabhängige Experten gehört werden.

  21. Hat den allen Ernstes jemand was anderes erwartet? Wer wirklich noch glaubt, dass es hier eine Justiz gibt, die dem Staat Knüppel zwischen die Beine schmeißt, der glaubt auch, dass ARD/ZDF politisch unabhängig seien. Das ist alles dermaßen billig, abgekartet und vorhersehbar, dass einen nur noch zum Gähnen bringt… *GÄHN*

  22. Den Artikel und auch die bisherigen Kommentare dazu halte ich für wahr. Fazit – ein Staat delegitimiert sich, durch alle Schichten. Wozu dies Führen wird, fürchten wohl alle mit etwas Erinnerung gestraften Bürger. Der gemeinte Bürger ist übrigens der sprichwörtliche Spieß-Bürger. Wer sät, wird ernten. Wer nichts außer dünner Luft sät, wird nichts nennenswertes ernten. Wer Sturm sät… Möchte ich nicht … und keiner hat gesagt, aus welcher Ecke der Sturm kommen wird. Es ist zum Kotzen.

  23. Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaft!
    Auch das Handeln der Ampel ist offensichtlich rechtsfehlerhaft, die Ampel ist nicht legitimiert.
    Nein, es reicht nicht aus, die Wahl nur in Berlin oder im Saarland zu wiederholen.
    Die ganze Bundestagswahl ist zu wiederholen.
    Es gibt keine Heilung.
    Schreiben wir uns nicht die Finger wund.
    Unsere Politdarsteller sind nicht legitimiert.
    Das dröhnende Schweigen der Staatsrechtler zeigt, daß unser Land ganz unten angekommen ist.

  24. Aktivismus und Dilettantismus scheinen in einer Wechselbeziehung zu stehen. Um es noch einmal klar zu sagen: Ein Grundrecht schlägt nicht ein anderes – wir sind hier nicht beim Schach. Deshalb zieht sich im Konfliktfall auch kein Grundrecht zurück; sein Schutzbereich wird gerade nicht verkürzt: Es bleibt – wie sein Gegenüber – in voller Pracht bestehen. Warum sollte man Grundrechte auch immer neu definieren, neu schneiden oder sogar neu schreiben? Schon das ist ein völlig idiotischer Ansatz. Es wird nur im konkreten Fall nach dem Ausgleich (dem Kompromiss) gesucht, der die beiden konkurrierenden Grundrechte am weitestgehendsten erhält. Das versucht die Abendesser nicht: Sie spielen alles oder nichts. Man könnte nicht weiter vom Verfassungsrecht entfernt sein. Jeder Richter, der so einen Beschluss mitträgt, disqualifiziert sich. Dass die Maßnahmen zudem offensichtlich wirkungslos sind und die Regierung nicht genug getan hat, um die Sachverhaltsaufklärung zur Gefahrenlage und zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren, ist ein weiterer politischer Skandal, der juristisch zu ahnden wäre. Was bei Sanktion im Rahmen des SGB II gilt (auch eine Entscheidung des BVerfG), kann bei viel wichtigeren Fragen wie der Unverletzlichkeit des Körpers ja wohl nicht außer Betracht bleiben. Das Gericht schützt die Grundrechte nicht. Es greift in die garantierten Rechte der Bürger ein („Grundrechte gelten… anders“). Das ist Politik der übelsten Sorte. Es ist keine Rechtsprechung und kein Verfassungsrecht.

  25. Die Richter sind von der Politik den Parteien ins Amt gebracht!
    In der deutschen Justiz stinkt es gewaltig!!!

    Die korrupten Politiker können beschließen, die Richter von Gnaden dieser Politiker (Parteien) können das bestätigen, doch wir bleiben selbstbestimmt!

    Wir haben noch nie Dilettanten über uns bestimmen lassen, und werden auch jetzt nicht mehr damit anfangen!

  26. Auch infantile Gesinnungsjournalisten sprechen ab und an wahre Worte. So zum Beispiel Bernd Ulrich von der ZEIT:
    „… in den letzten sechs Jahren. Und seitdem erleben wir ein von Merkel mehr oder weniger gut moderierten Kollaps einer Bundesrepublik, die so nicht mehr geben wird.“
    20. August 2021
    Kindermund tut Wahrheit kund.

  27. Strafanzeige wegen vermutlicher Rechtsbeugung?

  28. Jahrelang der Partei ergeben. MIt Fraktionszwang oder als willfährige „Sachverständige“ hinsichtlich hündischer Anpassung und Loyalität dauerhaft erprobt und zugleich weit weg von bürgerlicher Realität werden diejenigen:innen geformt die dann,nach Parteiproporz von ihren Parteifreunden zu „höchsten Richter:innen“ gewählt werden. Solche Geistesgrößen:innen werden den Staatszielen, welcher Art auch immer, die Freiheits- und Abwehrrechte der Bürger juristisch bieder und leichten Herzens stets grob opfern. Das war im tausendjährigen Reich so und ist spätestens seit Merkels langem Ritt schon wieder so. Nein, vom BVerfG darf in dieser Besetzung wahrlich keine Deutscher (Deutschine?) einen durchgreifenden Schutz der individuellen Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat erwarten. Stattdessen Klimagedöns und Coronahysterie in Ureilsform – traurig, aber wahr. Aber gemach – wenn der Strom erst mal für ein paar Wochen im Land ausgefallen ist, werden alle Karten wieder neu gemischt.

  29. Diesem Staat und seinen Institutionen ist nicht mehr zu trauen. Die Demokratie wurde beerdigt, wir können uns hier zur Trauerfeier zusammenfinden und auf die Auferstehung hoffen.

    • Die Auferstehung werden wir nicht mehr erleben. Wir müssen schon selber aufstehen!

  30. Ich war bislang entsetzt darüber, dass zu wesentlichen deutschen Fragen europäische Institutionen mehr Entscheidungsmacht haben als unser eigenen Verfassungsgericht.

    Nun sehe ich es als einen möglichen Rettungsanker!

    Was mich tröstet:
    Harbarth wird in die Geschichtsbücher eingehen – als ein ganz übles, abschreckendes Beispiel dafür, wie rasch sich ein Rechtsstaat in einen Willkürstaat verwandeln kann!

    • Es wird darauf ankommen, wer die Geschichten für die Bücher überliefert. Im Sinne seiner Auftraggeber ist Harbarth so was wie ein Held.

      • Naja … Die Geschichte, dass Habarth sich hervor tat, elementare Grundrechte zu schützen, wird – gerade bei der schon überlieferten Geschichte Deutschlands – kaum mehr ernsthaft erzählt werden können.
        Das liegt nun – hoffentlich – an anderen Instanzen, die – hoffentlich – weniger geschichtsvergessen, kopfpräsent haben, weshalb es den ‚Nürnberger Kodex‘ gibt, und welches Land dafür den Anlass gab.

  31. Ein Grundgesetz, das weder beachtet noch verteidigt wird, und ein Bundesverfassungsgericht, das weder inhaltlich noch formal verfasst ist, braucht kein Mensch. Vielleicht geht es tatsächlich um deren Auflösung und Aufgehen in etwas „Höherem“? Jedenfalls sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten knapp zwei Jahre nach bisherigen Maßstäben nicht nachvollziehbar. Ein Mangel an Nachvollziehbarkeit auf höchster Politik- und Rechtsebene kommt im Ergebnis jedoch Willkür gleich.

  32. Fehlerhaft oder nicht – solange unsere Verfassungsrichter von (Regierungs-) Parteien ernannt werden, braucht man darüber nicht zu diskutieren.

    Der Anstand geböte es, als oberste Richter nur honorige Staatsrechtler zu berufen, die am besten auf eine erfolgreiche Hochschulkarriere in ihrem Fachgebiet zurückblicken können. Keine linientreuen Hinterbänkler und schon gar keine Anverwandten von Politikern oder irgendwelchen Parteien nahestehenden Organisationen.

    Früher hatte ich mal Respekt vor der Institution in Karlsruhe.

  33. Die Kaste ist sich ihrer Sache so sicher, dass sie sich sogar einer Kunstsprache bedient, um sich vom unwissenden Pöbel zu distanzieren …
    Das BVG ist de facto nicht mehr in der Lage und Willens das Grundgesetz zu respektieren … alles Folgen der Sozialistin im Kanzleramt …

  34. Sicherlich juristisch hervorragende Analyse. Nur, was wird sich jetzt im Nachgang ändern? Nichts! Wir können das Thema abschließen!

  35. „…….offensichtlich rechtsfehlerhaft………..“

    Und nu?

    Vor welchem Gericht wollen Sie klagen?

    Selbst er wüßte keinen Rat:

    „Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die
    Hure der deutschen Fürsten.
    Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut
    und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“

    Georg Büchner (1813 – 1837) Der Hessische Landbote

    • Schreibt er doch:
      „Den Betroffenen Beschwerdeführern kann nur geraten werden, nun über eine Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nachzudenken (Art. 34 EMRK). Vorsicht, Falle: die Beschwerdefrist wurde unlängst von sechs auf vier Monate verkürzt.“

  36. Zwar verstehe ich als Nichtjurist aufgrund der Fachbegriffe nur die Hälfte, aber die Botschaft höre ich raus: Im BVG sitzen nicht nur politischen Marionetten, sondern auch juristische Dilettanten. Man sollte die BVG-Richter nicht durch die Politik benennen, sondern durch eine große Anzahl Amtsrichter und/oder Juristen wählen lassen.

    • Was denken Sie, welche Mühe die sich mit dieser Begründung geben mussten? Wenn man allerdings sieht, auf welche Sachverständige und Expertisen sie verweisen kann man die Blindheit auf einem Auge gut erkennen.

  37. Ueber die „Loesung“ durch eine „europäische Instanz“, die ich grundsaetzlich bei behaupteten und vorliegenden Grundrechtsverletzungen fuer problematisch halte, sollte man irgendwann hinauskommen. Ob diese Instanz hilft, ob sie zukuenftig in den anderen (Grundrechts)fragen z. B. beim Klima hilft, duerfte sehr zweifelhaft sein. Wie immer gehen (jurist. ) Inkompetenz, geistige Schwächen und die passende Ideologie Hand in Hand, es sind unaufloesliche Verbuendete. Die Entscheidungen dieses „Gerichts“ waeren seit etlichen Jahren im Bayern früherer Zeiten mit entsprechenden Bewertungen im 2.Staatsexamen „belohnt“ worden, in anderen Bundesländern oder failed states natuerlich nicht. Entscheidend ist, dass hier seit Merkel vorsaetzlich eine zentrale Institution (von mehreren) gekapert wurde, die nun liefert. Nicht das (Verfassungs) Recht, aber die Unterstützung der Transformation oder genauer der Abschaffung der FDGO. Es faellt, zumal den Deutschen, bekanntermaßen und historisch sehr schwer, zu erkennen, dass sich hier Regime und „Gericht“ als buerger feindlich outen, von der Fähigkeit, diese Begründungen als in jeder Hinsicht unterirdisch zu entlarven. Uebrigens wies ich bereits vor etlichen Jahren auf den seit Langem erkennbaren Trend hin, exzessiv mit dem „besonders weiten Ermessensspielraum des Regimes“ ( das ist de facto der eigentliche Gesetzgeber) zu operieren. Auf gut Deutsch : Der Gesetzgeber kann machen, was er will, wenn er nur eine „Begruendung“ dazu liefert. Diese „Begruendung“ wird schlicht übernommen, warum wohl? De facto (und de jure) hat das Gericht das GG abgeschafft und durch (totalitaere) Macht ersetzt. Es ist ein Gericht, das sich jeder Machthaber taktisch „haelt“, um die Untertanen zu taeuschen. Wie man sieht mit Erfolg. Ob ein „europäisches“ Gericht der Retter in der juristischen und buergerlichen Not ist, duerfte sehr zweifelhaft sein. Da braucht es ganz andere „Lösungen“, als die durch andere, ebenfalls politisch gekaperte, Gerichtshoefe.

  38. Die Kodifizierung der Rechtsordnung bietet den staatsbürgerlichen Rechten eine Absicherung gegenüber staatlicher Willkür(!). Hinsichtlich der richterlichen Entscheidung bietet sie ein größtmögliches Maß an Vorhersehbarkeit und damit auch mehr Transparenz! So habe ich das einmal gelernt, das mit der größtmöglichen Vorhersehbarkeit stimmt zwar, aber wohl eher diametral zur obigen Intention!

  39. Die Zeiten hatten wir doch schon einmal erlebt. In der Zeit des Nationalsozialismus und in der Zeit in der DDR. Die Gerichte hatten sich damals der Politik untergeordnet.
    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß wir uns in Deutschland wiederum zu einem Totalitarismus hin bewegen. Dieses Mal ist dieser wohl auch mit Moralismus verbunden, der bestehende Gesetze aushebelt.
    Wenn ich nur etwas jünger wäre, würde ich diesem Deutschland den Rücken kehren!!

  40. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anders urteilt, bleibt zu hoffen.

    Über das Karlsruher Urteil bin ich nicht erstaunt, denn seit Merkel Harbarth zum Obersten Verfassungsrichter gemacht hat – von Einladungen der Verfassungsrichter zum Abendessen mal ganz abgesehen – funktioniert die letzte Bastion des Schutzes der Bürger vor einem übergriffigen Staat nicht mehr.

    Es ist zum Verzweifeln!

  41. WAS HAT NOCH BESTAND,

    in diesem Land, dessen einst funktionierende Strukturen sich offenbar immer mehr aufzulösen scheinen, ja geradezu in einen Zustand rekordhaft schneller Verwesung zu verfallen scheinen? Wo „Verfassungsgericht“ drauf steht ist nicht mehr „Verfassungsgericht“ drin. Die Beschriftung am Eingang zu dieser Institution stammt noch aus einer anderen Zeit, die so gar nicht mehr zu der von gesellschaftspolitischem „Leichengift“ geprägten Gegenwart passt.

    Einmal mehr fragt man sich: was ist los mit diesem Land, wie konnte es so weit kommen? Warum verlieren altehrwürdige Institutionen ihre Glaubwürdigkeit in Rekordzeit, wieso gerät unser Gemeinwesen immer mehr zu einem politischen „Buddenbrooks“? So wie die Familie des einschlägig bekannten Schriftstellers verrottet war, so ist es jetzt unser ganzes linksgrün infiziertes Land.

  42. Seit Harbarth den Laden übernommen hat, ist das Gericht zum Büttel der Regierung verkommen. Aber sich über Ungarn und Polen aufregen. Widerlich!

  43. Kann man dem Bundesverfassungsgericht noch trauen? Kann man davon ausgehen, dass es fern jeder Parteilichkeit entscheidet? Es ist schlimm, dass man diese Fragen mit einem eindeutigen Nein beantworten muss. Die Einschätzung von Richard von Weizsäcker, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht, trifft vollinhaltlich zu. Die Politik hat sich nicht nur das BVG untertan gemacht, sondern auch den Verfassungsschutz und auch z.T. die Gerichtsbarkeit. Und genau darin besteht die eigentliche Gefahr für unsere Demokratie!

Einen Kommentar abschicken