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In der Strafsache gegen Heinrich Habig:

Verständigung über das Unverständliche

von Gastautor

01.09.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Der Arzt Heinrich Habig, dem vorgeworfen wird, falsche „Impf“-Bescheinigungen ausgestellt zu haben, wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Derzeit finden Verhandlungen über eine Verständigung statt. Nicht bekannt sind die Beweggründe des Gerichtes, diese Einigung nun anzubieten. Von Christian Moser

Dem Recklinghausener Arzt Heinrich Habig wird vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Bochum vorgeworfen, in rund 600 Fällen seinen Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung ausgestellt zu haben, ohne die Injektion tatsächlich zu verabreichen. Bei diesen 600 Taten handelt es sich allerdings nur um weniger als ein Zehntel von insgesamt 6.800 festgestellten Einzeltaten.

Von den angeklagten 600 Einzeltaten waren vor zwei Monaten 207 Einzeltaten zur gesonderten Verhandlung abgetrennt worden, zu denen die jeweiligen Patienten als Zeugen vernommen worden waren. Hierüber erging ein Teilurteil zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung, obwohl dies nach der Strafprozessordnung unzulässig ist. Das Teilurteil wird derzeit von der Verteidigung mit der Revision angefochten und ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Bochum: 2 Jahre und 10 Monate Haft für den Mediziner Heinrich Habig

Vorwurf: Ausstellen falscher Impfzertifikate

Landgericht Bochum: 2 Jahre und 10 Monate Haft für den Mediziner Heinrich Habig

Zwischenzeitlich bot nun das Gericht eine mögliche Verständigung an, über die bereits verhandelt wurde. Die Verständigung sieht vor, dass Heinrich Habig bezüglich 213 der verbliebenen rund 400 angeklagten Einzeltaten, in denen die Patienten gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt hatten, bestätigt, dass in diesen Fällen gemäß der Aussage der Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung von ihm ausgestellt wurde, ohne die „Impfung“ tatsächlich zu verabreichen. Im Gegenzug sichert das Gericht zu, bezüglich dieser Taten nur wenige Haftmonate zusätzlich zu den im Teilurteil bereits angesetzten zwei Jahren und zehn Monaten anzusetzen und die übrigen angeklagten 169 Taten, zu denen kein Geständnis der Patienten vorliegt, einzustellen.

Frau Habig, die als ehemalige Sprechstundenhilfe wegen Beihilfe mitangeklagt ist, soll gegen eine analoge Einlassung eine Bewährungsstrafe von sechs bis zwölf Monaten erhalten.

Diese Verständigung über die vom Gericht im dann zu erlassenden Urteil zugrundezulegenden Tatsachen kürzt das Verfahren ab, die Anfechtung des entsprechenden Urteils mit der Revision ist möglich.

Eine solche Anfechtung erscheint im Mindesten deshalb ratsam, als das Gericht sich beharrlich weigert, zur Frage einer etwaigen Rechtfertigung aufgrund des Nürnberger Kodexes und der Ärzteberufsordnung, einer Schuldausschließung oder zu der Berücksichtigung des Hilfswillens als strafmildernden Umstand Beweis zu erheben. Jegliche Berücksichtigung der Notlage des Arztes und seiner Patienten stößt bei dem Gericht nach wie vor auf taube Ohren.

Immerhin steht der Vorwurf der Gewerblichkeit nicht mehr im Raum, was den Strafrahmen gegenüber dem Beginn der Verhandlung von fünf Jahren auf zwei Jahre Maximalstrafe stark reduzierte.

Das zunächst wichtigste Ergebnis der Gespräche ist, dass auf dieser Grundlage auch das Gericht nun die Möglichkeit sieht, die weiterhin fortdauernde Untersuchungshaft des Herrn Habig aufzuheben und ihn gegen Meldeauflage auf freien Fuß zu setzen. Da das Teilurteil noch nicht rechtskräftig ist, befindet sich Habig nach wie vor in Untersuchungshaft, die bekanntlich strengen Voraussetzungen unterliegt. Spätestens bei einer Verständigung sind diese Voraussetzungen unleugbar entfallen.

Ein politisches Urteil? Impfarzt Habig für falsche Pässe verurteilt

Dokumentation

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Nach Bekunden des Gerichtes wird die Einigung aber erst Mitte September unter Dach und Fach sein können und wird die Freilassung von Herrn Habig erst dann zu erwarten sein, obwohl die Einigung bereits jetzt ausverhandelt wurde und ein Urteil jederzeit erfolgen könnte.

Wenn Habig erst einmal auf freiem Fuß ist, wird er es auf absehbare Zeit noch bleiben können, da der Antritt einer Strafhaft erst nach der Rechtskraft des letzten der beiden Urteile zu erfolgen hätte. Die Revisionsverfahren werden sich aber noch eine ganze Weile hinziehen. Es wird dann noch zu klären sein, ob für die verbleibende Strafe ein Dreiviertel- oder Halbstrafenerlass möglich ist, so dass nicht mehr viel Zeit hinter Gittern übrig bliebe. Vielleicht wird zum Ende hin die vorgeworfene Tat des Heinrich Habig sogar öffentlich in anderem Lichte erscheinen und sein Recht und seine Ehre bis dahin wiederhergestellt.

Niemand außer dem Gericht selbst weiß, was die Beweggründe des Gerichtes sind, diese Einigung nun anzubieten. Der naheliegendste Grund wird sein, dass der extreme Umfang des Verfahrens jeglichen Dienstplan sprengt. Es mag aber auch zutreffen, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für seinen Fall und die Empörung über die Behandlung des Arztes, der niemandem schadete, nicht spurlos an dem Gericht vorübergegangen sind.

In einem gerade erst von dem Oberlandesgericht Hamm in der Haftbeschwerde ergangenen Beschluss wird ausführlich Bezug genommen auf den Unterstützerkreis um Heinrich Habig, die Kundgebungen, die Interviews und die Spendenbereitschaft für ihn. Nicht nötig zu erwähnen, dass ihm dies zum Nachteil ausgelegt wird, aber gerade das gibt Zeugnis ab, wie sehr ihm jede Hilfe nützt.

Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

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48 Kommentare

  1. Ich bin Volljurist und schätze politische Gesinnungsjustiz nicht – sehe sie aber zunehmend. Abhilfe wird dabei nicht von Justiz, Behörden, Parlamenten oder Regierung kommen. Wer darauf hofft, der hofft umsonst.

    Abhilfe und Aufarbeitung kann nur der Wähler schaffen, indem er die wirkliche Opposition im Bundestag regierungsstark macht! Andernfalls wird die bereits bestehende politische Gesinnungsjustiz weiter um sich greifen und weitere Opfer fordern.

  2. „Jegliche Berücksichtigung der Notlage des Arztes und seiner Patienten stößt bei dem Gericht nach wie vor auf taube Ohren.“? Für mich ist der Arzt stark beschädigt worden. Womöglich mit Berufsverbot.

  3. Da gibt es also einen Haufen Leute, die ein Geständnis abgelegt haben und somit den Arzt erst recht in Bedrängnis gebracht haben. Soso.
    Das dieser Arzt ihnen unter Umständen aber das Leben, ihre Gesundheit und ihre Existenz gerettet hat, fällt einfach unter den Tisch? Was für armselige Opportunisten es doch gibt.
    Die hätten doch auch ganz einfach NEIN sagen können zu dieser Genspritze. Aber das hätte ihnen ja einen Haufen Nachteile beschert (so wie mir zum Beispiel).
    Deutschlands Justiz ist ebenso am Ende wie der Rest dieses Landes. Die Täter in der Politik und der Wirtschaft sitzen daneben und lachen sich eins.
    Mir ist echt schlecht.
    Ich plädiere für eine umfassene Amnestie für Herrn Dr. Habig, der die Menschen in ihrer Qual nicht alleine lassen wollte. Und für eine Haftentschädigung in angemessener Höhe. Denn eine derart lange Untersuchungshaft ist für mich ebenso juristisch zweifelhaft wie dieses ganze Verfahren, dass nur in eine Richtung blickt und alles andere ignoriert.

  4. Wenn der Arzt berechtigte Bedenken hatte, musste er die Probanden entsprechend aufklären. Über den durch eine falsche Notzulassung zugelassenen „Impfstoff“ war der Deutschen Ärzteschaft überhaupt nichts bekannt. Nur Herr Montgomery, Herr Lauterbach, die Leopoldina und das nichtsnutzige Beratergremium der Regierung wussten, dass es überhaupt keine Nebenwirkung gibt

  5. Es gab durchaus Geimpfte, in deren Blut keine Antikörper gegen das Spike-Protein nachweisbar war. Die Vögelchen haben sich ins Bockshorn jagen lassen.

  6. Gute Frage ! Kann mir mal jemand sagen, ob es Ungeimpfte mit Long-Covid gibt.

  7. Aber solches Verhalten ist doch „typisch“.
    Falls, falls man die Leute nicht womöglich sogar „geschickt“ unter Druck gesetzt hat. Ne Menge Leute sind obrigkeitshörig genug oder/und wankelmütig, dass soetwas auch ohne justiziabel zu sein/zu werden klappt. (Siehe auch all Die, die sich scheinbar nicht bereit erklärten aus zu sagen.)

  8. Die Weisungsbefugnis der Exekutive gegenüber der Judikativen war in Deutschland grundsätzlich kein Problem, so lange die Justizminister demokratisch gesinnt waren. Derzeit kann man beobachten, dass bei linken oder linksradikalen, aber auch bei nur opportunistischen, schwachen Justizministern und Staatsanwaltschaften dieses bisher unscheinbare Demokratiedefizit uns massiv auf die Füße fällt.

  9. Das Ängstigende an diesem Fall, wie auch am Fall des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar, ist, daß sich die Angeklagten mit den begrenzten Mitteln des Rechtsstaates gegen jene zur Wehr setzen müssen, die offensichtlich meinen, über Gesetz und Recht zu stehen und daher gerade nicht an das aus guten Gründen enge Korsett verfassungsmäßigen Handelns gebunden zu sein. Genau das ist Kennzeichen eines totalitären Staates. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben, die Willkür triumphiert über das Recht. Selbst wenn man Habig und Dettmar tatbestandsmäßiges, ungerechtfertigtes und dann auch noch schuldhaftes Handeln vorwerfen könnte, was ich aus Sicht des Außenstehenden für mehr als fraglich halte: die deutsche Rechtsordnung kannte einmal das Korrektiv der teleologischen Reduktion, also der einschränkenden Auslegung, wenn offensichtlich überschießende und ungewollte Ergebnisse bei der Gesetzesanwendung herauskommen, also das berühmte „das kann ja nicht sein“. Dieses Korrektiv ist insbesondere zur Wahrung der Grundrechte anzuwenden. Wenn diese beiden Fälle nicht der Paradefall für teleologische Reduktion sein sollen, was dann?! 

  10. „Beweggründe des Gerichtes, diese Einigung nun anzubieten“?

    Das ist wohl eine politische Anordnung. Dieser Skandal soll still und heimlich niedergeschlagen werden. Die haben die Hosen voll!

    Das Leben eines pflichtbewußten Arztes zu ruinieren ist eine heikle Sache und zahllose „Täter“ der Covid-Impf-Jahre haben jedes Interesse, daß es nicht doch noch zu einem „Outbreak“ der Opfer kommt, die bisher noch ziemlich stillgehalten haben und still weiter vor sich hinleiden.

    Wenn die Täter glauben, daß „die Sache als erledigt und begraben im wahrsten Sinn des Wortes, sei, dann irren sie sich. Auch „Contergan“ hat erst bis zu 10 Jahren danach und weiter gedauert und vor sich hingeschwelt ehe die ersten Opfer „entschädigt“ wurden.

    Jetzt hat die Pharma-Blase wieder einen neuen Dreck erfunden gegen ein Covid, daß keiner hat aber in irgendwelchen Labors gesehen worden sein soll und eine Impfung, die man „nur einmal geben muß“ um das ewige Leben zu erlangen.

    Erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit „die Pharma“ und die „EMA“ und Assoziierte das „bewährte Rezept, des Gelddruckens und des Geld-Verbrennens weiter betreiben will.

  11. Herr Dr. Habig hat keinen Migrationshintergrund. Wäre er als Arzt aus Syrien 2015 nach Deutschland gekommen, so hätte man ihm den Migrantenrabatt gewährt, der an deutschen Gerichten seit Jahren immer wieder über Schuld oder Unschuld und über das Strafmaß entscheidet. Habig wäre schon lange auf freiem Fuß und die links-grünen Gesinnungsmedien würden ihn als menschlichen Arzt feiern, der den unterwürfigen deutschen Weißkitteln einmal gezeigt hat, was ärztliches Ethos wirklich bedeutet. Wie man vor deutschen Gerichten behandelt wird hängt offenkundig vor allem von der eigenen Herkunft, einer eventuellen Migrationsgeschichte und natürlich auch von der Hautfarbe und dem religiösen Bekenntnis ab. Als abendländische christliche „Kartoffel“ hat man da schlechte Karten. Die links-grüne Gesinnungsjustiz im Land kennt bei Biodeutschen keine Gnade, bei dahergelaufenen Kostgängern sehr wohl.

  12. Volksgerichtshof – aber nicht in meinem Namen, Herr Buschmann!
    Wir sollten den Mediziner Dr. Habig zum „Gerechten unter den Völkern“ erklären, weil er in Zeiten des Unrechts, versucht hat, ein Gerechter zu bleiben! Solches Verhalten wird in totalitären Un-Rechtsstaaten immer schärfstens geahndet werden – egal ob GrünRotGelber/Schwarzer Un-Rechtsstaat oder Brauner.

  13. Egal, ob das Urteil revidiert, aufgehoben, oder doch mit voller Härte vollstreckt wird. Was bleibt, ist die Angst vor dieser Obrigkeitshörigen Justiz, die nach dem Mainstream urteilt, nicht nach Fakten. Klar hat der Mann gegen Pflichten verstoßen, damit aber viele gerettet vor den schlimmen Nebenwirkungen bei weitgehender Wirkungslosigkeit der Impfung an sich. Er hat Medizinethisch aus seiner Sicht völlig richtig gehandelt, nur werden das die verbohrten Ideologen niemals einsehen. Deshalb gibt, besser gab es ja eine nicht politisch weisungsgebundene Justiz. Kann man wohl ad acta legen…..

    • Es ist nicht allein Obrigkeitshörigkeit. Es ist die Angst, das monatliche Gehalt und damit die finanzielle Existenz zu verlieren, wie der wegen angeblicher Rechtsbeugung verurteilte Richter in Weimar. Was da von oben forciert wird, ist das Ausnutzen einer Zwangslage, die nur jene nicht betrifft, die Millionen auf dem Konto haben und auf die monatlichen Zahlungseingänge (Lohn, Gehalt, Besoldung) nicht angewiesen sind. Dostojewski prägte den bekannten Satz „Geld ist gedruckte Freiheit„; wer es nicht besitzt, kann im besten Deutschland aller Zeiten weder ein gerechtes Urteil sprechen, noch seine Meinung frei äußern …

      An der Methode „Bestrafe Einen, erziehe viele“ lässt sich beobachten, wie sich ein totalitäres Regime entwickelt. Dieses Vorgehen kann nur durch die Abwahl der jetzigen Regierung gestoppt werden.

  14. Straftaten in D, sortiert nach Strafmaß von wenig bis viel:

    • gef. Körperverletzung (mit Messer)
    • Vergewaltigung Minderjähriger
    • Fälschung von „Impfzertifikaten“

    Das steht für sich, sagt es doch viel (zu viel) aus über das beste Deutschland, das es je gab.

  15. Dem Arzt drücke ich die Daumen. Die EMA ist zu 89% privat finanziert. Für ein „Gesundheitswesen“ ist die G+V von Pharma irritierend bedeutsam.

  16. Das Urteil ist eine Verhöhnung des deutschen Strafrechts! Und nun haben es auch diese verblendeten Richter mitbekommen und kalte Füsse gekriegt! Nein in Berufung gehen und gegen diese Freislers kämpfen! Das was da entschieden wurde ist nur in Diktaturen möglich!

  17. Mit diesem Urteil wurde ein Exempel statuiert um der Bevölkerung zu zeigen, daß man den Anordnungen im Corona-Fall in jeder Hinsicht zu folgen hat, was sie allerdings bei den Anbietern vermissen lassen und diese heute noch frei herumlaufen, obwohl sie sich schwer verfehlt haben und der Gesetzgeber noch zum Teil damit verstrickt war um deren Interessen durchzusetzen, trotz besseren Wissens.

    Das Problem in der ganzen Angelegenheit ist die Tatsache, daß in diesem Fall nicht so gehandelt wurde, wie es sein müßte, aber diese Verweigerung kam ja nicht von ungefähr und ob das mit dieser harten Strafe noch zu gerechtfertigen war ist eine andere Frage, denn wenn man es gegenseitig aufwiegt, dann ist das leichtfertige Handeln der anderen Seite auch nicht ohne und wirft viele Fragen auf, von Rechtsbrüchen ganz abgesehen.

    Sie fangen doch schon wieder an die neue Saison vorzubereiten und diese künstliche Sorge wird doch richtig gepflegt und auch das hat System und wird zu einem erneuten Problem für alle, die ihr Schicksal in Gottes Hand legen und auf ihn bauen, während die anderen erneut Kasse machen wollen und sich der Politik bedienen, daß es auch Wirklichkeit wird.

    Im übrigen sind solche Entscheidungen nichts neues und finden auch in anderem Zusammenhang statt, wo man unliebsame Bürger durch verschiedene Maßnahmen außerhalb des Rechts und unter Vortäuschung und Unterstellung von Verfehlungen gefügig machen will und das ist mittlerweile ein Kampf von Teilen der Bevölkerung gegen die Obrikeit und könnte sich hochschauckeln, was eine gefährliche Angelegenheit werden kann, wenn da nicht ein besseres gegenseitiges Verständnis erwächst und jeder auf seinem Standpunkt verharrt.

    Auch hier sollte man Ursache und Wirkung klar benennen und es sind eigentlich keine Fälle bekannt, wo die Ursache von den Bürgern ausging, ohne vorher eine Wirkung verspürt zu haben und diese Art der Durchsetzung politischer Interessen ohne Mitwirkung und Einverständnis der Bürger wird auf Dauer nicht gut gehen und hat Fahrt aufgenommen seit gut zwanzig Jahren, wo man alte Methoden wieder aufgefrischt hat, die längst vergessen waren und nun mitten im Raum stehen.

  18. Es gehören in dieser Sache ganz andere auf die Anklagebank. Vielleicht deswegen pressiert es dem Gericht, dass mit einer Einigung das ganze abgekürzt werden kann. Die Wahrheit bricht sich Bahn, auch wenn es manchmal dauern kann.

  19. Falsche Impfzertifikate? Da die sog. Corona Impfung nachweislich sinnlos war und in keinem einzigen nachgewiesenem Fall die versprochene Schutzwirkung erbrachte, erwarte ich nun eine Prozesslawine gegen tausende Aerzte, die bei diesem Betrugsmodell beteiligt waren….

    • Ärzte haben eine Aufklärungspflicht, bevor Sie Gesunde impfen. Eine Aufklärung über den unbekannten Impfstoff war unmöglich. Alle Impfärzte haben gegen diese Pflicht verstoßen.

  20. Dieses Urteil ist eine Warnung für alle Bürger. 
    „Legt euch nicht mit den Eliten an“. 
    Wenn der Effekt erzielt ist, spiel es keine Rolle mehr, ob der Arzt noch ins Gefängnis geht. 
    Die Medien haben ihre Arbeit getan und die Leute in Angst versetzt. 
    Das hätte eine kriminelle Bande nicht besser machen können. 
    Unser Politsystem ist mittlerweile so verfault das es komplett umstrukturiert werden muss, sonst wird das hier nichts mehr. 
    Die fähigsten Köpfe sollten dieses Land regieren, nicht die …… 
    Wir haben fähige, ehrliche und deutschlandfreundliche wirkliche Experten (Experten ohne Anführungsstriche). 
    Diese Leute trauen sich aber nicht mehr aus der Versenkung da die Eliten mit Urteilen wie dem im Artikel beschriebenen ganz klare Zeichen setzten, ”wer aufmuckt wird zerstört”. 
    Wir Bürger müssen die Rahmenbedingungen schaffen damit die Guten wieder in Ruhe arbeiten können. 
    Ich denke so ließe sich die Karre noch einmal aus dem Dreck ziehen. 
     

  21. Wenn sich ein Richter einen Paragraphen heraussucht, jenen der ihm gerade in seine persönliche Ideologie passt, und wenn er vorsätzlich alles andere ausblendet und ausschließlich nur den/die ihm genehmen Paragraphen zur Urteilsfindung heranzieht, dann haben wir was?
    Richtig, einen Unrechtsstaat.
    Kann es sein, dass der/die beteiligten Richter selbst viel mehr eingesperrt gehören?

    Und nicht im geringsten würde ich auf das „Angebot“ der Richter zu einer Verständigung eingehen, das käme doch einem Schuldeingeständnis gleich.
    Genau so stelle ich mir Verhandlungen mit politisch Verfolgten in der DDR vor. Ach Moment, wir sind ja längst wieder in der DDR.

  22. Die genverändernde mRNA-Spritzung wurde (im Rahmen der zumindest seit der Schweinegrippe (2009) geplanten, vorbereiteten und manövermäßig durchgeprobten Corona-Plandemie – vgl. Thomas Röper: „Inside Corona“) auf der Grundlage einer mehrfachen Lüge als Zwangs-„Impfung “ durchgesetzt: sie sei harmlos für den Gespritzten und böte nicht nur ihm selbst einen dauerhaft wirksamen Schutz gegen das Corona-Virus, sondern verhindere zugleich eine Übertragung des Virus auf andere Menschen.
    Daß der Arzt Dr.med. Heinrich Habig aufgrund seines medizinischen Wissens diese Lügen-Propaganda der Regierung durchschaute und seine Patienten gemäß seinem ärztlichen Eid vor den politisch geleugneten, gesundheitlichen Folgen der genverändernden Zwangsspritzung bewahren wollte – und damit implizit die Lügen der Herrschenden öffentlich aufdeckte – machte ihn in den Augen der um ihre Macht fürchtenden herrschenden Klasse zu einem gefährlichen Feind, der als Schwerverbrecher drakonisch niedergemacht werden muß, nach der bekanntewn Devise des totalitären Diktators Mao tse Tung: „Bestrafe einen, erziehe hundert“.
    Unter derangelsächsischen Nachkriegs-„Umerziehung“ war den [West-]Deutschen seinerzeit, insbesondere im Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal (1946) – z.T. via Hinrichtung durch den Strang – eingebläut worden, Befehle dürften nur befolgt werden, wenn sie auch rechtsstaatlichen Normen entsprachen. Danach dürften im Rahmen der Corona-Plandemie auch keine Zwangsimpfungen angeordnet werden, wenn medizinisch absehbar war, daß entgegen den politischen Verlautbarungen mit erheblichen bis tödlichen Folgen zu rechnen sei, vor denen Prof. Sucharit Bhakdi schon früh gewarnt hatte.

    • Das unnütze und schädlich Zeug wurde aufgrund einer Notsituaition, die nie existierte zugelassen. Warum wird das nicht hinterfragt? Die Notzulassung war unzulässig.

  23. Daß das Gericht den Nürnberger Kodex ignoriert, ist unerhört!
    Darin heißt es „daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer!
    Bundesregierung, Landesregierungen, Großkonzerne und andere Arbeitgeber haben Druck auf Bürger und Bürgerinnen in Deutschland ausgeübt!
    Und wegen dem in der Tat immensen Druck ließen sich viele Menschen gegen ihren Willen impfen, oder eine Impfung bescheinigen.
    Würde das Gericht diese Tatsache in das Gerichtsverfahren mit einbeziehen, dann würde die wahre Dimension des Staatsverbrechens – sogar eine Impfpflicht stand im Raume – klar zu Tage treten.
    Das Ehepaar Habig würde sofort freigesprochen und Bundesregierung, RKI, PEI, Charité und viele andere säßen dann nämlich auf der Anklagebank!

  24. Nicht zur Sprache kam bei Gericht, die medizinisch und statistische unzureichende Zulassung der Impfstoffe, weswegen massive Nebenwirkungen sträflich nicht ausgeschlossen wurden,
    weswegen bestimmte Impfstoffe wegen massiven Nebenwirkungen nicht mehr angewandt werden durften.
    Dieses nicht mehr anwenden bestimmter zugelassener Impfstoffe, belegt das Eingeständnis, die medizinisch und statistische(viel zu kleine Stichprobengrößen) unzureichende Zulassung der Impfstoffe.
    Dies müsste das Gericht auch in seinen Verhandlungen berücksichtigt haben.
    Hat es aber nicht, was zeigt, es geht um einen politischen Schauprozess.

  25. „in rund 600 Fällen seinen Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung ausgestellt zu haben“
    Wie lautete die Anklage? Urkundenfälschung? Verstoß gegen die Epidemie Gegen-Maßnahmen?
    Wenn er dies ohne Geld zu nehmen getan hat, dann ist das ein tatrelevantes Merkmal das den Artzt entlastet.
    Er hat es dann wohl aus medizinischer Überzeugung getan, dass die Covid Impfung entweder wirkunslos ist oder sogar schädlich sein könnte.
    Dazu ist er als Arzt sogar verpflichtet, wenn er dazu medizinische Gründ hat.
    Der Prozess artete allerdings in menschenverachtende Rechtwdrigkeit aus,
    nach dem Motto „Sieee … schäbiger Lump“.
    Allerdings läst das Gericht nur seine Wirklichkeit zu:
    als das Gericht sich beharrlich weigert, zur Frage einer etwaigen Rechtfertigung aufgrund des Nürnberger Kodexes und der Ärzteberufsordnung, einer Schuldausschließung oder zu der Berücksichtigung des Hilfswillens als strafmildernden Umstand Beweis zu erheben.
    Jegliche Berücksichtigung der Notlage des Arztes und seiner Patienten stößt bei dem Gericht nach wie vor auf taube Ohren.“
    Also doch „Sieee … schäbiger Lump“

  26. Kann etwas ausser naheliegend auch naheliegender oder etwas Naheliegendstes sein? Vermutlich einen linksgrünen Deutschlehrer gehabt? Ich liegendste beim Schreiben dieser Zeilen gerade auf meiner Couch. Mehr geht nicht.

  27. Es ist mir vollkommen unverständlich, daß einer seiner Patienten, der eine Impfbescheinigung (wohl kostenfrei) erhalten hat, den Arzt verpfeift. Und es war wohl nicht nur einer, sondern viele.
    Haben diese Menschen kein Ehrgefühl ? Die bitten einen Arzt eine Straftat zu begehen um sich zu schützen und zum Dank verpfeifen die den Arzt. Also das ist das absolut Widerlichste was ich seit langen mitbekommen habe.

  28. Vielleicht ist den Damen von Gericht und Staatsanwaltschaft ein Licht aufgegangen, daß bei veränderten Machtverhältnissen auch ihre Entscheidungen noch mal betrachtet werden könnten und ihnen dann einiges um die Ohren fliegt.
    Möglicherweise hat sie jemand angestupst und sie haben mal die Augen geöffnet und gesehen, dass es auf so ziemlich allen gesellschaftlichen Feldern, Widerstand gibt, gegen die Ampelpolitik, die Grünen, die Roten, die Radikalfemministinnen, dem Genderwahnsinn, die Pharmaindustrie, den Ausverkauf der Wissenschaft und vor allem den Ausverkauf von Recht und Gesetz.
    Kein Land auf der Welt kann sich auf Dauer eine Gerichtsbarkeit der Beliebigkeit bzw. Richter die nach persönlichen Überzeugungen handeln, leisten.
    Jetzt werden auch noch Unterschriften gesammelt um Neuwahlen durchzusetzen. Ja ja, es ist schwierig geworden in diesem Land noch Zukunftspläne zu machen, auf nichts kann man sich verlassen. Karrieren können plötzlich und unerwartet ihr Ende finden. Die einfachen Bürger kennen das schon.

    Alle guten Wünsche für Familie Habig.

  29. Es lässt sich nicht mehr per Test belegen ob die betroffenen Patienten geimpft wurden oder nicht. Es ist doch eine der Seltsamkeiten, dass den Patienten, die natürlich nicht wild darauf waren Dr. Habig und sich selber ans Messer zu liefern, vorgespielt wurde ein Blut-Test würde sie enttarnen. Diese Fehlinformation um die Leute entsprechend einzuschüchtern gegen Dr. Habig auszusagen funktioniert natürlich heute nicht mehr.
    Es ist doch für die Justiz viel bequemer wenn Dr. Habig das Schuldeingeständnis von seiner Seite einfach abgibt anstatt sich mit hunderten an widerborstigen Patienten abzuquälen.
    Dr. Habig hat die Gefahr eines unausgegorenen Gencocktails von seinen Patienten abgewendet.
    Die Begründung der Richterin, die Betroffenen hätten ja gegen den übermächtigen Staat klagen können wenn sie sich das Zeug nicht probehalber spritzen lassen wollten, klingt in meinen Ohren eiskalt und furchtbar. Vor allem nachträglich wo das Heer an teils schlimmen Nebenwirkungen inkl. dem Tod immer klarer zu Tage tritt. Oder das fahrlässige Zulassungsverfahren, die fragwürdige Schutzwirkung, etc etc.

  30. In Deutschland spazieren migrantisch-muslimische Totschläger eines Deutschen an dessen Witwe vorbei aus dem Gerichtssaal in Freiheit („Bewährung“). Migrantisch-muslimische Vergewaltiger einer Minderjährigen werden (auf „Bewährung“) freigelassen.
    Aber ein Arzt, der (gemäß seines hippokratischen Eides) Schaden durch eine Impfung im Experimentalstadium von seinen Patienten fernhalten wollte, ein Arzt, dessen Handeln zu keinem Opfer geführt hat, der wird von dieser verachtenswerten Justiz für Jahre ins Gefängnis gebracht.
    Und das in einem Land, dessen üble gesellschaftliche Verhältnisse erst vor Jahrzehnten den „Nürnberger Kodex“ notwendig machte. Was für eine verachtenswerte Tradition, die hier von der Justiz aufgemacht wird.

    • Apropos „Nürnberger Kodex“ …

      Saskia Esken (SPD) im ZDF-Morgenmagazin vom 27.12.2021 (ab ca. Minute 2:15):

      „… Ungeimpfte … die vielleicht noch unsicher waren in Bezug auf den Impfstoff, die jetzt doch sehen, dass der Impfstoff mittlerweile an Milliarden von Menschen getestet worden ist, sozusagen in einem großen Feldversuch auf der ganzen Welt und dass man sich darauf verlassen kann, dass man auch – abgesehen von kleinen Impfnebenwirkungen, wie Abgeschlagenheit oder auch zwei, drei Tagen Schwierigkeiten … „

  31. Es scheint beim Oberlandesgericht ein Irrtum vorzuliegen: Der Unterstützerkreis und der Angeklagte haben bzw. hatten achtenswerte Motive. Während die Gewalttaten von Linksextremisten gegen andere auf keinen Fall und unter keinen Umständen dazu gehören, ist der Schutz der eigenen Körperintegrität, des eigenen Lebens, den die Patienten hier suchten, in jeder Hinsicht rechtlich und moralisch beachtlich. Dieser Schutz (auch der Würde dieser bedrängten Menschen), den der Arzt und seine Frau mit ihrem wahrhaft vorbildlichen Tun bzw. Unterlassen anderen hier geboten haben, steht in der seltenen Tradition der bürgerlichen Korrektur einer anmaßenden Obrigkeit, die kein Maß kannte und weiterhin nicht kennt. Die Gerichte wollten dieser Aufgabe nämlich nicht nachkommen und waren in der Krise als Korrektiv (wieder) ein jämmerlich Totalausfall. Der eine Angeklagte schützt Menschen; die andere greift sie gezielt an. Wem gilt die „Achtung“ der Richter? Es könnte nicht deutlicher werden, wie abwegig und fehlgeleitet weite Teile der Justiz unverändert sind. Hier tut sich ein Abgrund menschlichen und juristischen Versagens auf. Die Rechtsprechung richtet so nicht im Namen des Volkes, sondern nur im Namen der selbstgerechten Verbohrtheit und mangelnden Urteilskraft, denn die einzigen, die sich wirklich schuldig gemacht haben (und es offenkundig weiterhin tun), tragen Robe und sind keine Verteidiger.

  32. Seine Patienten legen ein Geständnis ab? Sind sie Beschuldigte? In dem Verfahren dürften sie wohl eher Zeugen sein? Also sind es Zeugenaussagen, die Dr. Habig belasten. Die könnte man auch erschüttern.

  33. Ist irgendein Ampelpolitiker auf dieses Urteil öffentlich eingegangen? Und wenn ja, was war die Stellungnahme?

  34. Ein Teilurteil? Wo gibt es denn sowas in der hiesigen Rechtsprechung? Liegt da etwa der Verdacht einer Rechtsbeugung nahe? Die Antworten habe ich mir schon selber gegeben. Allerdings habe ich noch eine Frage. Für mich eine Kernfrage. Wie weit wird man, bezüglich derartiger Strafprozesse in diesem Land, noch gehen? Ich erkenne da Parallelen in unserer Geschichte.

    • „Wie weit wird man, bezüglich derartiger Strafprozesse in diesem Land, noch gehen?“

      Ich tippe mal darauf, dass solcherart Richter ganz kurz davor stehen, die Angeklagten mit „Sie schäbiger Lump“ anzubrüllen.

    • Es gibt kein Teilurteil. Es gibt ein Urteil für einen Teil der Taten.
      Die Taten werden alle Einzeln als Delikte behandelt, nicht als einheitliche Tat, weil ein einheitliches Tatgeschehen nicht vorliegt.
      Das Problem ist die moralische Anmaßung des Gerichts die keine staatsrechtliche Grundlage hat, aber vielfach in der deutschen Rechtsprechung praktiziert wird.
      Richter mapen sich an, das Recht persönlich zu sein. Hybris, Narzissmus.

  35. Ich persönlich würde niemals mit furchtbaren Juristen verhandeln und mit denen niemals einen Deal eingehen. Die Justiz ist krank, unappetitlich und mir wird schlecht, wenn ich an all die politischen Urteile, die in den letzten Monaten gesprochen wurden. Einige von diesen Urteilen haben das Zeug dazu, später in Geschichtsbüchern ihren Platz zu finden. Ich empfinde nur noch Abscheu. Wo kann man denn für den Herrn Doktor spenden?

    • Sehe ich auch so. Und weil ich wie Sie diese erbaermliche Justiz ablehne, wuerde ich Dr. Habig empfehlen, die angebotene „Verstaendigung“ anzunehmen, um so schnellst moeglich freizukommen und dann die hoffentlich schon gepackten Koffer abzuholen und das in der Schweiz gekaufte Flugticket zu nutzen. Dann nichts wie weg aus diesem Verbrecherstaat!

  36. Die Sache soll ohne großes Aufsehen zu Ende gebracht werden. Nicht, dass noch jemand nachfragt, warum immer noch Bußgeldbescheide wegen „Corona-Verstößen“ ergehen.

  37. Wir haben doch so viele Vorschriften, Paragraphen u.a.m.. Man sollte viel häufiger davon Gebrauch machen. (Ich weiss wovon ich rede). Im Zivilprozess nach § 42 ZPO, im Strafprozess nach § 24 StPO immer möglich. Der Betroffene sollte sich viel häufiger gegen staatliche Willkür in Richterrobe wehren. Diese Herrschaften haben auch etwas zu verlieren und halten sich sehr oft nicht an Recht und Gesetz. Vieles was da zusammengeurteilt wird ist das Papier nicht wert auf dem es steht.

  38. „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ (Mao Zedong).

  39. Wenn die Gewerblichkeit vom Tisch ist, würde ich die Einlassung
    „Es mag aber auch zutreffen, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für seinen Fall und die Empörung über die Behandlung des Arztes, der niemandem schadete, nicht spurlos an dem Gericht vorübergegangen sind.“
    dahingehend erweitern wollen, dass das Gericht möglicherweise in Betracht zieht, dass sich herausstellen sollte, dass die Corona-Impfung den Geimpften keinen Nutzen, dafür aber – zumindest einigen – Schaden verursacht hat. Dann gehörten nämlich die Richter ins Gefängnis, da sie die Beweisaufnahme zu eben diesem Tatbestand nicht zulassen und somit weiteren Schaden verursachen.

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